01.02.1997:

Verpflichtung zur Niedrigenergiebauweise bei Vergabe von städtischen Grundstücken

Der Gemeinderat möge beschließen:

(1) Die Vergabe von gemeindeeigenem Bauland geschieht ab sofort nur noch an Bauherren, die sich zur Bebauung des jeweiligen Grundstückes mit Niedrigenergiebauten verpflichten. Die Einhaltung der Vorgaben der Gemeinde wird anhand der Baupläne und durch Stichproben überprüft. Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung hat die Stadt vor der Bebauung des Grundstückes ein Rückkaufsrecht. Die Stadt informiert über beratende Behörden.

(2) In allen zukünftigen Bebauungsplänen soll die Niedrigenergiebauweise (oder eine weiterreichende) für alle Bauherren zwingend vorgeschrieben werden.
Dieser Punkt wurde noch vor der Sitzung aus rechtlichen Gründen zurückgezogen.

(3) Ferner sollen alle künftigen Bebaungspläne so geplant sein, dass die passive und aktive Nutzung der Solarenergie möglichst auf jedem Grundstück optimal möglich wird.

Begründung:

(1) In dem Antrag der CDU und FDP im Landtag von Baden-Württemberg vom 4.12.96 wird unter Ziffer 2 den Gemeinden gegenüber die Empfehlung ausgesprochen, entsprechend zu verfahren.
(2) Inzwischen hat der Landtag einstimmig beschlossen, die Niedrigenergiebauweise bei allen Gebäuden, die durch das Landeswohnungsbauprogramm gefördert werden, zwingend vorzuschreiben.
(3) Durch die Niedrigenergiebauweise können gegenüber der jetzt gültigen Wärmeschutzverordnung noch einmal 25-30% der Heizenergie eingespart werden. Die Niedrigenergiebauweise ist insofern ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und kann als bedeutender Beitrag der Stadt Breisach zur CO2-Reduktion gewertet werden. Er ist konsequent nach dem Beitritt der Stadt zum Klimabündnis
(4) Die Niedrigenergiebausweise ist Stand der Technik. Sie ist längst aus der Erprobungsphase heraus. Die Mehrkosten bei den Investitionen sind imVergleich zu den eingesparten Folgekosten gering, so dass sich die Investitionen für Wärmedämmung, bessere Fenster, Brennwerttechnik und anderes mehr schnell amortisieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Bauwirtschaft in der Region ganz auf die neue Bauweise umgestellt hat.

Anlagen:
Staatsanzeiger vom 16.12.96
Drucksache des Landtages vom 4.12.96 Nr. 12/756
Drucksache des Landtages vom 19.6.96 Nr. 12/68


Die Verwaltung hat nach längeren Diskussionen am 16.12.1997 das Thema wieder auf die Tagesordnung gesetzt und einen eigenen Beschlussvorschlag vorgelegt: (1) ... beim Abschluss von "städtebaulichen Erschließungsverträgen" beim Bau von Wohnhäusern und beim Verkauf von Wohnbaugrundstücken für den Mehrfamilienhausbau die Niedrigenergiebauweise zu fordern, (2) beim Verkauf von Wohnbaugrundstücken für Einfamilienhäuser die Niedrigenergiebauweise anzuregen und durch einen entsprechenden Kaufpreisnachlass zu fördern.

Dieser Vorschlag wurde - bei einer Enthaltung - vom Gemeinderat angenommen


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