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14.3.2009

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Erstellung eines Frauenförderplanes


Auf Anfrage von Dr. Petra Breitenfeldt nach einem Frauenförderplan der Stadt Breisach hat die Stadtverwaltung den Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung vom 20.01.2004 gesetzt.

Grundlage eines Frauenförderplanes ist das "Gesetz zur Durchführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Landesgleichberechtigungsgesetz - LGlG)" vom 21.12.1995. Danach sollen Gemeinden mit über 8.000 Einwohnern (Breisach: fast 14.000) Frauenförderpläne erstellen.

"Das Gesetz zielt schwerpunktmäßig auf den Abbau der Unterrepräsentanz von weiblichen Beschäftigten in denjenigen Hierarchieebenen und Beschäftigungsbereichen ab, wo sie unterrepräsentiert sind und wie sie sich aus den Personalstatistiken ergeben. Mit der Pflicht zur Erstellung von Frauenförderplänen und der Institutionalisierung einer Frauenvertretung wurden Instrumente zur praktischen Umsetzung des Gesetzes geschaffen." (Johanna Lichy, MdL, Staatssekretärin im Sozialministerium, Frauenbeauftragte der Landesregierung).

Als Ziele sind im Einzelnen aufgeführt:

  • "die gezielte berufliche Förderung von Frauen,
  • eine Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für Frauen,
  • eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz
  • der Abbau von Benachteiligungen.
  • die Vereinbarkeit von Beruf und Familie."

Eine Bestandsaufnahme und Analyse der geschlechtsspezifischen Verhältnisse in der Stadtverwaltung sollen Bestandteil eines Frauenförderplanes sein.


Nach Auffassung der Stadtverwaltung ist ein Frauenförderplan in Breisach nicht sinnvoll, da im eigentlichen Verwaltungssektor ohnehin mehr Frauen als Männer beschäftigt sind. Außerdem seien bei den Führungskräften in absehbarer Zeit zu wenig Stellen neu zu besetzen.

Die Umweltliste weist dagegen darauf hin, dass bei den besser bezahlten "Führungsstellen", etwa ab A11/BIVb, von 16 Stellen nur 2 mit Frauen besetzt sind. Es sei ja gerade Ziel des Gleichstellungsgesetzes, solche Verhältnisse offen zu legen und mittelfristig zu ändern.


Beschluss: Der Gemeinderat sieht derzeit keine Notwendigkeit für die Erstellung eines Frauenförderplanes
Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

(Zu den 3 Nein-Stimmen der ULB kamen noch 4 Nein-Stimmen von der SPD)

 

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