Protokoll
Nr. 02
über
die öffentliche Sitzung des Gemeinderats
am
2.03.2010 im Bürgersaal
in
Breisach am Rhein
Teilnehmer:
als
Vorsitzender Bürgermeister Oliver Rein
die
Stadträte: Casetou Thierry
Dewaldt
Freddo
Fleig
Andreas
Geppert
Hans-Peter
Gnädinger
Rudolf
Güth
Anita
Hintereck
Wendelin
Ingenhoven
Willi
Karle
Eric
Kiefer
Bernhard
Klein
Andreas
Köbele
Ruth
Kreutner
Frank
Kuhn
Barbara
Langer
Jürgen
Leber
Jörg
Dr.
Loewe Jacob
Maier-Hänle
Ulrike
Menges
Lothar
Schäfer
Thomas
Schneider
Werner
Siegel
Anton
Wiedensohler
Imogen
Ziegler
Walther
Zimmermann
Reiner
Von
der Verwaltung: Dezernent Stefan Baum
Dezernent
Harald Bitzenhofer
Dezernent
Konrad Schanno und
Protokollführerin
Evelyne Dizien-Richarz
Beginn
der Sitzung:
18.30 Uhr
-
2 -
TOP.
1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Aus
dem Zuhörerkreis erfolgen keine Wortmeldungen.
TOP.
2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
vom 26.01.2010
Gemäß
§ 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in
seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 26.01.2010
-
der Vermietung des Anwesens Marktplatz 13 zugestimmt hat.
TOP.
3) badenova-Projekt
KOMPAS (Kommunale Partnerschaft)
- Erweiterung
des Gesellschafterkreises bei badenova AG & Co. KG und Änderung
von Konsortial- und Gesellschaftsvertrag
Bürgermeister
Rein begrüßt Herrn Dr. Thorsten Radensleben,
Vorstandsvorsitzenden von badenova. Bürgermeister Rein führt
in das Thema ein.
1. Ausgangslage
Die
im Jahr 2001 vollzogene Gründung der badenova AG & Co. KG
erfolgte unter der Einschätzung, dass die zu erwartenden
Auswirkungen der Liberalisierung des Energiemarktes Einfluss auf die
Wettbewerbsfähigkeit und Ertragslage der beteiligten Unternehmen
haben werden. Kernstück der deutschen Energierechtsreform war
das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechtes.
Energieversorgung wird dabei als Schlüsselbranche mit zentraler
Bedeutung für den privaten und öffentlichen Verbraucher,
für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und für die
Umweltpolitik angesehen. Die drei Leitziele des EnWG
- Versorgungssicherheit
(ausreichende Mengenbereitstellung, auch bei Spitzenbedarf;
technische Erzeugungs-, Transport- und Verteilungsanlagensicherheit),
- Preisgünstigkeit
(rationelle, effiziente und kostensparende Versorgung zu sozial
verträglichen und im Standortwettbewerb günstigen Preisen),
- Umweltverträglichkeit
(rationeller und sparsamer Umgang mit Energie, schonende und
dauerhafte Ressourcennutzung, möglichst geringe Belastung der
Umwelt) sollen in einem am Wettbewerb orientierten System
verwirklicht werden, das einerseits auf das freie Spiel der
Marktkräfte setzt, andererseits aber einen rechtlichen
Ordnungsrahmen bereitstellt, durch den wichtige öffentliche
Interessen gewährleistet sind.
Die
badenova AG & Co. KG hat sich als regionaler Energieversorger
dieser Herausforderung gestellt, mit rund 170 Konzessionsverträgen
ist badenova AG & Co. KG ein zuverlässiger Partner der
Kommunen im südbadischen Raum.
15
Städte und Gemeinden sind gemeinsam als Kommanditisten mit einer
Mehrheit von 52,7 % an der badenova AG & Co. KG beteiligt. Davon
betreiben zwei Gesellschafter eine eigene Stromversorgung. Zwei
Gemeinden sind über einen Zweckverband mittelbar an der badenova
AG & Co. KG beteiligt.
2. Kommunale
Anforderungen
Im
Rahmen der Daseinsvorsorge gehört die Versorgung mit Energie zu
den unbestrittenen kommunalen Aufgaben der örtlichen
Infrastruktur. Den Gemeinden obliegt somit die Sicherstellung einer
zuverlässigen und flächendeckenden Energieversorgung.
-
3 -
Dazu
haben die Gemeinden ihre öffentlichen Verkehrswege für die
Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich
Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur
unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet
diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen.
Die
weitaus überwiegende Zahl der im badenova-Versorgungsgebiet
liegenden Gemeinden haben dazu mit badenova Konzessionsverträge
für die Strom- und/oder Erdgasversorgung abgeschlossen. Bei
vielen dieser Gemeinden laufen die mit badenova geschlossenen
Konzessionsverträge im Zeitraum der nächsten 10 Jahre aus.
Die
Kommunen sind angesichts wegbrechender Steuereinnahmen gezwungen,
neue Einnahmequellen zu erschließen. Viele Städte und
Gemeinden überlegen daher, ihre Strom- und Gasnetze
zurückzukaufen und – allein oder mit (kommunalen) Partnern
- eine eigenständige und möglichst ökologische
Energieversorgung aufzubauen. Externe Berater verweisen dabei
entweder auf erfolgreiche Projekte, die überwiegend noch zu
Monopolzeiten aufgebaut wurden oder lassen bei der Planrechnung die
möglichen Risiken aus dem Wettbewerb bzw. der Regulierung außen
vor.
Vor
diesem Hintergrund und als Alternative zur Gründung eigener
Stadtwerke wurde von den Kommunen vielfach der Wunsch nach einer
Beteiligung an der badenova AG & Co. KG geäußert, um
über den Konzessionsvertrag hinausgehende Einfluss- und
Mitspracherechte in energiewirtschaftlichen Fragen zu erhalten sowie
an den erwirtschafteten Erlösen zu partizipieren. Diesem Wunsch
konnte innerhalb der bisherigen Rahmenbedingungen nicht entsprochen
werden.
3. Auswirkungen
auf badenova AG & Co. KG
Durch
die gesetzliche Verpflichtung, das Auslaufen bestehender Konzessionen
zu veröffentlichen, werden auch andere
Energieversorgungsunternehmen (EVU) auf diese Situation aufmerksam.
Insgesamt ist festzustellen, dass andere EVU sich vermehrt um
auslaufende Konzessionen bewerben, die bisher von badenova gehalten
wurden.
Durch
die enge Verbindung von Bürgern/innen zu ihren Stadtwerken zieht
der Verlust von Konzessionen für badenova zwangsläufig
Kunden-, Absatz- und Ertragseinbußen nach sich.
Die
Beteiligung von badenova AG & Co. KG an neu gegründeten
Stadtwerken, in Verbindung mit der Übernahme von
Dienstleistungen, kann dem Stadtwerk zwar nutzen, führt jedoch
in jedem Fall zu hohen Entflechtungskosten, sowohl technisch als
auch IT-technisch und zu einer Zersplitterung der internen Abläufe
bei badenova. Damit würde die ursprüngliche Idee eines
ertragsstarken Unternehmens durch Bündelung von Synergieeffekten
verwässert. Andererseits muss auch in diesen Fällen dem von
gemeindlicher Seite geäußerten Wunsch nach einer
Beteiligung und Kooperation mit der badenova Rechnung getragen
werden. Die Festigung der kommunalen Ausrichtung von badenova ist der
strategisch richtige Weg zur Ertragsstabilisierung.
In
dem Wettbewerb unter den Energieversorgungsunternehmen hat auch
badenova die Möglichkeit, sich um freiwerdende Stromkonzessionen
zu bewerben, um so den Rückgang bei Gaskonzessionen zu
kompensieren und Wachstumschancen wahrzunehmen. Dazu bedarf es eines
neuen Modells, das über die bisherigen Konzessionsverträge
hinausgeht und den geänderten Anforderungen der Kommunen
Rechnung trägt.
badenova
ist durch die Verbindung der Netze aller Konzessionsgemeinden als
Regionalversorger ein bewährtes Synergiemodell; diese
Ausgangssituation bildet somit die idealen Voraussetzungen dafür,
die Anforderungen der Anreizregulierung, einen hocheffizienten
Netzbetrieb führen zu können, zu erfüllen.
Erzeugung,
Transport und Verteilung werden sich grundsätzlich verändern.
badenova hat von den Gesellschaftern den Auftrag erhalten, die
„Energiewende für alle“ einzuleiten. Hierzu wird es
in Zukunft unerlässlich sein, die Netze intelligent zu steuern.
-
4 –
Schon
heute spricht man vom „Internet der Energie“. Das Netz in
Südbaden muss Strom aus hunderten Kleinkraftwerken lokal
aufnehmen und lokal verteilen; es soll die Schwankungen von
Solaranlagen und Windrädern ausgleichen und mit Hilfe von
intelligenten Stromzählern die Nachfrage an das Angebot
anpassen. Diesen Herausforderungen steht badenova, wie jedes andere
Versorgungsunternehmen, idealerweise im Verbund und Schulterschluss
mit vielen Kommunen und Anteilseignern gegenüber.
4. KOMPAS
als Handlungsstrategie der badenova
Als
attraktive Alternative zur Gründung von Stadtwerken und zur
stärkeren Einbindung der Konzessionsgemeinden in die
Entscheidungen der badenova wurde das Projekt KOMPAS entwickelt:
KOMmunale
PArtnerSchaft.
Optimal wird dies durch eine direkte Beteiligung an der badenova
erreicht. Die Veräußerung von Kommanditanteilen an
Konzessionsgemeinden ist damit Kernstück des KOMPAS-Modells.
Unter
Berücksichtigung der geringen Verfügbarkeit von KG-Anteilen
(8,165 %; siehe Ziffer 5.1) ermöglicht dies einer Gemeinde
jedoch noch nicht, eine in der Höhe vergleichbare Investition zu
einem Stadtwerk. Daher ist eine zweite Komponente Teil von KOMPAS,
die aufgrund der Abstimmung mit dem Regierungspräsidium noch
nicht final entwickelt ist (siehe Ziffern 4.4 und 4.5). Dieser zweite
Teil soll erst zu einem späteren Zeitpunkt nach endgültiger
Abstimmung mit dem Regierungspräsidium umgesetzt werden.
4.1 Eckpunkte
der Anteilsveräußerung:
Die
Stadtwerke Freiburg GmbH gibt bis zu 0,878 % ihrer Anteile an diese
neuen Kommanditisten ab. Um allen Konzessionsgemeinden ein
Beteiligungsangebot unterbreiten zu können, werden insgesamt
8,165 % KG-Anteile benötigt, die sich aus dem 7 %-Anteil Thüga,
dem genannten 0,878 %-Anteil Stadtwerke Freiburg GmbH und dem 0,287
%-Anteil Technische Werke Oberkirch GmbH zusammen setzen.
Der
Verkauf der Anteile soll zum Ertragswert erfolgen, der bereits von
einem Wirtschaftsprüfer zum Stichtag 01.01.2010 ermittelt
wurde.
Grundlage
zur Ermittlung der Beteiligungsquote neuer Kommanditisten ist ein
Zählerschlüssel, welcher sich aus der Anzahl der in der
Konzessionsgemeinde, zum Stichtag 30. Juni 2009, ermittelten Strom-
und Gaszähler ergibt. In diese Ermittlung können auch die
unter Ziffer 3.4 frei werdenden Stromkonzessionen einbezogen werden.
Als Untergrenze wurde eine Investitionssumme für den Erwerb von
KG-Anteilen in Höhe von 100.000 € festgelegt.
Der
Käufer des KG-Anteils verpflichtet sich zur Rückübertragung
auf den Verkäufer zum Ertragswert, sofern er den
Geschäftsanteil ganz oder teilweise veräußern will
oder die bestehende Konzession mit badenova an einen Dritten
vergeben wird. Soweit Konzessionen nur teilweise anderweitig
vergeben werden, kann vereinbart werden, dass auch die
Rückveräußerung nur anteilig erfolgen soll. Sollten
im Übrigen Kommanditanteile anderer Kommanditisten zur
Veräußerung anstehen, sind die Partner einig, dass
vorrangig Thüga die Möglichkeit erhalten soll, diese zu
erwerben, um so ihre ursprüngliche Beteiligungsquote von 47,3 %
wieder zu erreichen.
-
5 –
Im
Laufe des Jahres 2013 sollen den Gemeinden, die sich für einen
Erwerb der Kommanditanteile entschieden haben, noch verbleibende
Kommanditanteile oder entsprechende Investitionsmöglichkeiten
angeboten werden, um ein vergleichbares Investitionsvolumen zu einem
möglichen Netzerwerb zu erreichen. Dies geschieht unter der
Voraussetzung, dass die ermittelte Zielinvestitionsquote noch nicht
erreicht und keine der unter Ziffer 4.5 dargestellten bzw. andere
vergleichbare Optionen möglich sind.
4.2 Alternativen
zur Anteilsveräußerung
Mit
KOMPAS kann badenova den Konzessionsgemeinden weit mehr bieten als
nur einen Konzessionsvertrag: Unternehmerisches Engagement im
Verbund, Mitsprachemöglichkeit und kommunale Daseinsvorsorge vor
Ort.
Die
Gemeinde als Partner des größten kommunalen Netzwerks
-
wird Gesellschafter in der Größe eines Stadtwerks; auf
Augenhöhe und im Schulterschluss mit der Mehrheit der Gemeinden
in Südbaden;
- ist
nicht nur am Netz beteiligt, sondern an allen Themen heutiger und
künftiger Energieversorgung (dezentrale Erzeugung,
Kraft-Wärme-Kopplung, regenerative Energien von Photovoltaik bis
Biogas, intelligentes Netzmanagement).
Ziel
muss dabei sein, die Gründungsgesellschafter durch den Einstieg
neuer Gesellschafter nicht schlechter zu stellen – daher muss
ein ausgewogenes Gesellschafterverhältnis im Sinne des
Konsortialvertrages sichergestellt werden.
Eine
Erweiterung des Anteileignerkreises könnte anstelle der
Anteilsabtretungen grundsätzlich auch über eine Erhöhung
des Kommanditkapitals erfolgen, die auf den ersten Blick in
steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einfacher zu gestalten
wäre.
Mit
der jetzt gewählten Variante ergibt sich eine Verschiebung der
Gesellschaftsanteile hin zu den von Kommunen direkt an badenova
gehaltenen Anteilen, ohne Änderung der Beteiligungsquoten der
bisherigen Gesellschafter, mit Ausnahme von Thüga und Stadtwerke
Freiburg GmbH.
Eine
Kapitalerhöhung durch Gewährung neuer Kommanditanteile
hätte die Quote der Gründungsgesellschafter, gerade der
kleineren kommunalen Gesellschafter, stark verwässert - oder
diese hätten sich anteilig an der Kapitalerhöhung
beteiligen müssen, um ihren Status quo zu halten.
Diese
Alternative hätte einen deutlich höheren Abstimmungsaufwand
mit allen Gesellschaftern erfordert und wurde insbesondere von
Kommunen mit geringem Kommanditanteil nicht befürwortet.
4.3 Unternehmensbewertung:
Ergebnis Gutachten
badenova
hat vor dem Hintergrund der Aufnahme neuer Gesellschafter im Rahmen
des Projektes KOMPAS die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG
beauftragt, eine Unternehmensbewertung zum 01.01.2010 durchzuführen.
Der dabei ermittelte Unternehmenswert soll maßgeblich für
die Bestimmung des Verkaufspreises sein. Bei der Auftragsdurchführung
wurde der IDW S 1 „Grundsätze zur Durchführung von
Unternehmensbewertungen“ des Hauptfachausschusses des Instituts
der Wirtschaftsprüfer in der Fassung vom 02. April 2008 unter
Berücksichtigung der Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform
2008 zu Grunde
-
6 –
gelegt.
Die gutachterliche Stellungnahme ergab einen Ertragswert zum 01.
Januar 2010 von 773.343 T€. Diesem Ertragswert sind Sonderwerte
in Höhe von insgesamt 16.074 T€ hinzuzurechnen. Daraus
ergibt sich ein Unternehmenswert zum 01.01.2010 in Höhe von
789.417 T€.
4.4 Einschätzung
des Regierungspräsidiums
Mit
Schreiben vom 22.12.2009 hat das Regierungspräsidium Freiburg
mitgeteilt, dass gegen die geplante Beteiligung von Kommunen als
Kommanditisten der badenova keine Bedenken bestehen.
Das
Beteiligungskonzept der badenova für die Kommunen enthielt
jedoch eine zusätzliche Komponente, die den interessierten
Kommunen je nach ihrer Leistungsfähigkeit, eine Aufstockung
ihrer Anteile in Form einer stillen Beteiligung ermöglichen
sollte. Das Regierungspräsidium hat in dem genannten Schreiben
allerdings auf grundsätzliche kommunalrechtliche Bedenken in
Bezug auf stille Beteiligungen hingewiesen. Zu dieser Teilkomponente
sind weitere Gespräche zwischen badenova und dem
Regierungspräsidium geplant; über das Ergebnis wird dem
Gemeinderat berichtet.
4.5 Optionen
für eine zusätzliche Komponente im KOMPAS-Modell
Sofern
das Regierungspräsidium die o.g. kommunalrechtlichen Bedenken
aufrecht erhält, werden derzeit noch verschiedene Modelle
geprüft, die für die Gemeinden die Möglichkeit
eröffnen, eine vergleichbare Investition zu einem Netzerwerb zu
erzielen:
Einrichtung
von Gesellschafterkonten, auf die verzinsliche Einzahlungen in die
Kapitalrücklage vorgenommen werden können;
Gewährung
eines partiarischen Darlehens (= Unternehmerdarlehen mit Beteiligung
am Gewinn oder Umsatz);
Aufstockung
des KG-Anteils, sofern nach drei Jahren noch Kommanditanteile aus dem
unter Ziffer 5.1 aufgeführten Volumen verfügbar sind.
5. Anteilsabwicklung,
Gewinnausschüttung
Die
Reihenfolge der Ausübung der KG-Erwerbsrechte soll wie folgt
vereinbart werden:
zuerst: Anteile
Oberkirch: 0,287 %
dann: 1.
Tranche Thüga: 3,500 %
dann: 1.
Tranche Stadtwerke Freiburg: 0,500 %
dann: 2.
Tranche Thüga: 3,500 %
zuletzt: 2.
Tranche Stadtwerke Freiburg: 0,378 %
somit
gesamt zu veräußernde KG-Anteile: 8,165
%
Mit
der Technische Werke Oberkirch GmbH wurde zum 31.12.2009 die
Übertragung des KG-Anteils auf der Grundlage des o.g.
Ertragswertgutachtens vereinbart, der treuhänderisch von der
badenova Beteiligungs-GmbH gehalten wird. Diese Änderung wurde
beim Amtsgericht Freiburg zur Eintragung im Handelsregister
angemeldet.
-
7 -
Die
Gewinnausschüttung von badenova an die Kommanditisten, welche
keine KG-Anteile abgeben, wird sich auf Grundlage der aktuellen
Wirtschafts- und Finanzplanung nicht verändern.
6. Änderungen
im Konsortialvertrag und im Gesellschaftsvertrag
6.1 Konsortialvertrag
In
der Beschreibung des Unternehmensgegenstandes (§ 1) werden die
einzelnen Tätigkeiten in Bezug auf Energie, Wasser und Wärme
präzisiert.
Das
in § 5 Abs. 1 Satz 3 enthaltene Vorschlagsrecht für einen
Aufsichtsratssitz ist nicht mehr aktuell und wird gestrichen. Die
Arbeitnehmerbeteiligung ist zwischenzeitlich im
Drittelbeteiligungsgesetz geregelt.
Auf
die namentliche Nennung der Gäste im Kommunalbeirat wird in §
7 verzichtet und die Aufnahme von Gästen dem Aufsichtsrat
übertragen.
Die
Ergänzung bzw. Änderungen in § 8 Abs. 4 und § 9
sind durch das Projekt KOMPAS bedingt.
Ein
Mitglied im Sachverständigenbeirat (§ 11 Abs. 4) soll auf
Vorschlag der Kommanditisten, welche nicht Hauptgesellschafter der
badenova sind, benannt werden. Dafür entfällt ein Sitz, den
bisher ein Vorstandsmitglied der badenova inne hatte.
6.2 Gesellschaftsvertrag
Die
vorstehenden Modifikationen im Konsortialvertrag, welche alle
Kommanditisten der badenova betreffen, wirken sich auch auf den
Gesellschaftsvertrag aus.
Darüber
hinaus sind folgende Änderungen bzw. Ergänzungen im
Gesellschaftsvertrag vorgesehen:
§
5 regelt die Einrichtung von Konten der Gesellschafter. Bei der
Gesellschaft sollen zukünftig auch verzinsliche Kapitalkonten
für die Gesellschafter eingerichtet werden können.
§
6 Abs. 5 bis 7 enthalten neue Regelungen zum Vollzug des Beitritts
und Ausscheidens von Kommanditisten.
§
15 Abs. 2 lit. c) und i) eröffnet dem Aufsichtsrat die
Möglichkeit zur Übertragung bestimmter Aufgaben auf die
Geschäftsführung; in lit. d) wird die Zuständigkeit
des Aufsichtsrates unter Berücksichtigung der veränderten
Rahmenbedingungen des Wettbewerbes aktualisiert.
In
den §§ 8, 11, 13 19 und 27 wurden redaktionelle Änderungen
vorgenommen.
7. Verfahren
und Zeitplan
7.1 badenova,
Thüga und Stadt / Stadtwerke Freiburg GmbH
In
der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung der badenova am 20.11.2009 wurde das
Projekt KOMPAS (früherer Projekttitel: KOKON) –
vorbehaltlich der Beschlüsse in den Gremien der Gesellschafter –
genehmigt.
-
8 -
Eine
verbindliche Beschlussfassung zum Verkauf des KG-Anteils durch den
Aufsichtsrat der Thüga-AG ist am 04.12.2009 erfolgt.
Das
Projekt soll vom Gemeinderat der Stadt Freiburg in der Sitzung am
23. Februar 2010 beraten und beschlossen werden.
7.2 Weiteres
Verfahren
Die
Beschlussfassung in allen Gesellschafterkommunen der badenova sollte
möglichst so erfolgen, dass das Projekt im März 2010
anlaufen kann.
Über
den Verkauf der ehemaligen Kommanditanteile der Technische Werke
Oberkirch GmbH, welche treuhänderisch von der badenova
Beteiligungs-GmbH gehalten werden, entscheidet die
Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG.
Bürgermeister
Rein betont, dass der kommunale Zusammenschluss in der
Energieversorgung dadurch weiter gestärkt werde. Wichtig sei
auch, dass badenova eine innovative Energiepolitik betreibe und
natürlich auch für Wirtschaftlichkeit sorgt.
H.
Dr. Radensleben erklärt den Gegenstand des Beschlusses. Er
betont, dass Ziel der badenova sei, die kommunale Basis zu stärken.
Viele Kommunen betrachten mittlerweile die Vergabe der Konzession als
vertane Chance, doch die Gründung eigener Stadtwerke sei nicht
ohne Risiko.
Auf
die Frage von Stadträten Andreas Fleig und Jörg Leber (CDU)
erklärt H. Dr. Radensleben, dass keiner der potentiellen neuen
Gesellschafter mehr Anteile erwerben könne als sein Stromnetz
wert sei, auch die stille Beteiligung werde durch den Netzwerk
begrenzt.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Sachstand zur strategischen
Ausrichtung von badenova AG & Co. KG und stimmt der
beabsichtigten Aufnahme weiterer kommunaler Gesellschafter durch
Abgabe von Kommanditanteilen an der badenova AG & Co. KG seitens
Thüga AG, Technische Werke Oberkirch GmbH (badenova
Beteiligungs-GmbH) sowie Stadtwerke Freiburg GmbH zu.
Der
Gemeinderat stimmt dem Verzicht auf ein schriftliches
Verkaufsangebot von Thüga AG, Stadtwerke Freiburg GmbH und
Technische Werke Oberkirch GmbH (badenova Beteiligungs-GmbH) gem. §
9 Abs. 2 Konsortialvertrag zu.
Der
Gemeinderat stimmt dem Verzicht auf alle Vorkaufsrechte im Rahmen
des Projektes KOMPAS gemäß § 22 Abs. 2 und 4 des
Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG zu.
Der
Gemeinderat stimmt den Änderungen des Konsortialvertrages gemäß
Anlage 2 sowie der Neufassung des Gesellschaftsvertrags der badenova
AG & Co. KG gemäß Anlage 4 zu.
Der
Gemeinderat stimmt den im Zuge der Aufnahme weiterer Kommanditisten
im Rahmen des Projektes KOMPAS erforderlichen Änderungen des
Gesellschafterkreises und der Kapitalanteile in § 4 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der badenova AG & Co. KG, einschließlich
des Erwerbs der Kommanditbeteiligung von Technische
-
9 -
Werke
Oberkirch GmbH durch die badenova Beteiligungs-GmbH im Wege der
Sonderrechtsnachfolge, zu.
Der
Gemeinderat beauftragt den
Bürgermeister,
die zum Vollzug der Beschlussziffern 1 bis 5 in der
Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG
erforderlichen Erklärungen abzugeben.
TOP.
4) Bebauungsplan
„Rampar-Teilbereich 1“
- Offenlagebeschluss
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 20.11.2009 wurde der Planungswille bekundet, auf einer Teilfläche des früheren Bebauungsplanes "Rampar" eine städtebauliche Neuordnung im Rahmen eines eigenständigen Bebauungsplanes mit der Planbezeichnung "Rampar-Teilbereich 1" zu entwickeln.
Ziel des Bebauungsplanes ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielotheken, um eine Abwertung des Gebietes zu verhindern.
Innerhalb des Plangebietes bestehen bereits zwei Spielotheken im Anwesen "Neuer Weg 18".
Die planungsrechtliche Festsetzung des neuen Bebauungsplanes erfolgt auf der Grundlage eines einfachen Bebauungsplanes entsprechend § 30 Abs. 3 BauGB und als Bebauungsplan der Innenentwicklung entsprechend § 13 a BauGB. Nach dem Inhalt des Bebauungsplanes wird das Gebiet als eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ausgewiesen. Es sollen nur Betriebe zulässig sein, die das Wohnen nicht wesentlich stören und daher im Hinblick auf Emissionen den Anforderungen des § 6 Abs. 1 BauNVO (im Sinne einer Mischgebietsverträglichkeit) entsprechen. In diesem eingeschränkten Gewerbegebiet soll die Ausnahme nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO (Vergnügungsstätten) nicht zulässig sein.
Im Rahmen einer Vorprüfung durch die Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 22.12.2009 bis 15.01.2010 haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die ein weitergehendes Umweltverträglichkeitsgutachten für die Gebietsplanung erforderlich machen.
Für das Plangebiet wurde eine Veränderungssperre erlassen, die durch öffentliche Bekanntmachung am 05.11.2008 für die Dauer von 2 Jahren in Kraft getreten ist.
Im Rahmen des nächsten Verfahrensschrittes der Offenlage soll jedermann die Gelegenheit gegeben werden, den Bebauungsplanentwurf für die Dauer von einem Monat einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der Gemeinderat beschließt die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes "Rampar-Teilbereich 1" gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V. mit §§ 13 a und 30 BauGB.
TOP.
5) Bebauungsplan
„Neufassung Isenberg“
- Offenlagebeschluss
Mit Aufstellungsbeschluss vom 20.11.2009 wurde der Planungswille zur städtebaulichen Neuordnung des Plangebiets bekundet. Die intensiven planungsrechtlichen Bewertungen durch das beauftragte Planungsbüro Fahle Stadtplanung und Partner (FSP) zusammen mit dem Rechtsanwaltsbüro Prof. Dr. Sparwasser (SHP) haben zu dem Ergebnis geführt, dass eine grundsätzliche Neuaufstellung des Bebauungsplanes die größtmögliche Rechtssicherheit bietet.
- 10 -
Innerhalb des Plangebietes sind in der Gerberstraße mehrere Vergnügungsstätten vorhanden (3 Spielotheken sowie eine Discothek und eine Nachtbar). Durch die Ansiedlung weiterer Vergnügungsstätten ist mit einer Destabilisierung der gewerblichen Nutzungsstrukturen und einer Niveauabsenkung des Gebietes zu rechnen.
Zur Sicherung eines gewerblichen Standortes für die Bereiche Produktion, Handel und Dienstleistung und letztendlich zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sollen Vergnügungsstätten im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Neufassung Isenberg" ausgeschlossen werden. Dies dient letztendlich der Wahrung des Gebietscharakters eines Gewerbebgebietes.
Die im Gebiet bestehenden Vergnügungsstätten genießen weiterhin Bestandsschutz. Erweiterungsmöglichkeiten des Bestandes werden durch die getroffenen Festsetzungen aber ausgeschlossen.
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes werden die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen auf den notwendigen Regelungsbedarf reduziert und aktualisiert.
Im Rahmen einer Vorprüfung durch die Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 22.12.2009 bis 15.01.2010 haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die ein weitergehendes Umweltverträglichkeitsgutachten für die Gebietsplanung erforderlich machen.
Für das Plangebiet wurde eine Veränderungssperre erlassen, die durch öffentliche Bekanntmachung vom 05.11.2008 für die Dauer von 2 Jahren in Kraft getreten ist.
Im Rahmen des nächsten Verfahrensschrittes der Offenlage soll jedermann die Gelegenheit gegeben werden, den Bebauungslanentwurf für die Dauer von einem Monat einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der Gemeinderat beschließt die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes "Neufassung Isenberg" gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V mit § 13 a BauGB.
TOP.
6) Hallengebühren
in der Stadt Breisach am Rhein
Dezernent
Bitzenhofer führt in das Thema ein. Er dankt den Ortsvorstehern
für die erlangte Lösung.
Die
Stadt Breisach am Rhein verfügt über folgende
Hallennutzungen:
Stadthalle,
Breisgauhalle, Malteserhalle Gündlingen, Tuniberghalle
Oberrimsingen und Attilahalle Niederrimsingen.
Daneben
bestehen als kleinere Versammlungsräume der Gemeindesaal
Gündlingen, der Gemeindesaal Niederrimsingen und die
Spitalkirche. Mit Ausnahme der Attilahalle Niederrimsingen gibt es
für jede Hallennutzung eine Benutzungs- und Kostenordnung. Die
darin festgelegten Kostenregelungen sind bislang sehr unterschiedlich
ausgestaltet. Daher hat die Verwaltung die Thematik aufgegriffen mit
der Zielsetzung, eine möglichst transparentere Gestaltung der
Hallengebühren innerhalb der Stadt Breisach am Rhein zu
erreichen.
Folgende
Kostenregelung wird vorgeschlagen:
Für
die Stadthalle mit ca. 460 Sitzplätzen wird künftig eine
Gebühr in Höhe von 260 € für Vereine, 360 €
für Sonstige und 500 € für Auswärtige und
gewerbliche Nutzung erhoben.
- 11 -
Für
die Malteserhalle, die Attilahalle und die Tuniberghalle in den
Stadtteilen mit jeweils ca. 250 Sitzplätzen gilt die Regelung
130 € für Vereine, 230 € für Sonstige und 400 €
für Auswärtige und gewerbliche Nutzung.
Soweit
ein Hausmeister während der Veranstaltung anwesend sein muss,
wird hierfür eine Pauschale von 50 € und ab 24 Uhr von 75 €
erhoben. Die bisherigen Regelungen für die Nebenkosten und
Kautionserhebung bleiben hiervon unberührt.
Für
die Nutzung des Gemeindesaales in Gündlingen wird eine
Grundmiete in Höhe von 70 € für Vereine, für
Sonstige 100 € pro Tag und für Auswärtige und
gewerbliche Nutzung 300 € festgelegt. Für die Nutzung der
Kücheneinrichtung wird eine Pauschale in Höhe von 30 €
festgelegt.
Auf
Grund der unterschiedlichen Regelungen bezüglich der
Kücheneinrichtung in Niederrimsingen und Gündlingen wird
zunächst auf eine Kostenerhöhung für den Gemeindesaal
Niederrimsingen
verzichtet und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Auf
die Frage von Stadträtin Ulrike Maier-Hänle (SPD) erklärt
Dezernent Bitzenhofer, dass die Pauschale von 75 € ab 24 Uhr
nicht zusätzlich zu der Pauschale von 50 € kommt.
Selbstverständlich sei die Pauschale nicht kostendeckend.
Stadtrat
Jörg Leber (CDU) stellt fest, dass dies eine gute Lösung
sei, da bisher keine Pauschale für den Hausmeister erhoben
wurde.
Bürgermeister
Rein stellt fest, dass mit den Hallengebühren sicherlich nicht
den städtischen Haushalt saniert werde. Es gehe darum, eine
gerechterer Gebührenstruktur zu finden.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der
Gemeinderat stimmt den Änderungen für die Benutzungs- und
Kostenordnung der o.g. Hallen, ebenso der Neufassung der Benutzungs-
und Kostenordnung für die Attilahalle Niederrimsingen zu.
TOP.
7) Gebührenanpassung
und Satzungsänderungen der Abwassersatzung zum 01.04.2010
Der
als Anlage
1
beigefügte Entwurf der „Satzung zur Änderung der
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung – AbwS)“ der Stadt Breisach am Rhein hat
zum Gegenstand:
Anpassung
der Abwassergebühren zum 01.04.2010
Unter
Zugrundelegung des gebührenfähigen Aufwands und der
Prognoseentscheidung ergeben sich ab 01.04.2010 folgende
Gebührensätze:
Für
die Benutzung der Kläranlage
bisher 1,58
€/m³ künftig 1,72 €/m³
Für
die Benutzung der Flächenkanäle
bisher
1,44 €/m³ künftig 1,30 €/ m³
-
12 -
Für
Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage
gebracht wird
bisher
13,60 €/m³ künftig 1,72 €/ m³
Die
Abwassergebühr für die Benutzung der Flächenkanäle
und Kläranlagen ermäßigt sich für Grundstücke,
die nicht an öffentliche Oberflächenentwässerung
angeschlossen werden können, um
bisher
0,72 €/m³ künftig 0,65 €/m³
Gegenüber
der Gebührenkalkulation für 2009 ergeben sich
Kostensteigerungen bei der Kläranlage, die zu einem
Gebührenanstieg von 1,58€/ m³ auf 1,72€/ m³
führen. Dem Gegenüber steht eine Kostensenkung bei den
Flächenkanälen, die zu einer Gebührensenkung von
1,44€/ m³ auf künftig 1,30€/ m³ führt.
Die Abwassergebühr für die Benutzung der Kläranlage
und Flächenkanäle kann damit im Vergleich zum Vorjahr mit
3,02 €/m³ stabil gehalten werden.
Die
Neukalkulation der Abwassergebühren für geschlossene Gruben
ergibt sich aufgrund geänderter technischen Voraussetzungen. Die
Abwässer fallen hauptsächlich aus der Leerung von
Hausklärgruben an. Nachdem es sich um geschlossene Gruben
handelt, wird von normalen häuslichem Abwasser mit einem
normalem Verschmutzungsgrad ausgegangen. Auf der Gemarkung der Stadt
Breisach gibt es derzeit ca. 15 – 20 Gruben. Da die Abwässer
angeliefert werden, entfallen die Kosten für die Benutzung der
Flächenkanäle. Die Kosten für die Abwässer die
zur Kläranlage gebracht werden, werden deshalb an den
Gebührensatz zur Benutzung der Kläranlage in Höhe von
1,72€/m³ angeglichen.
I.Neufassung
§ 41 Abwassersatzung – Absetzung von Frischwasser
Neben
der Berücksichtigung der Gebührenerhöhung besteht für
die Abwassersatzung folgender weiterer Änderungsbedarf:
Aufgrund
einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg
muss § 41 Abwassersatzung neu gefasst werden. Die bisherige
Regelung zur Absetzung von Frischwassermengen gem. § 41 Abs. 1
Abwassersatzung sah vor, dass Wassermengen, die nachweislich nicht in
die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet werden, auf Antrag
des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr
abgesetzt werden können. Von dieser Absetzung ausgenommen war
eine Wassermenge von 12m³/Jahr. Für diese Wassermenge
musste eine Abwassergebühr entrichtet werden. Durch Urteil vom
19.03.2009 hat der Verwaltungsgerichtshof BW entschieden, dass diese
Bagatellegrenze nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz
vereinbar ist.
Die
zum Beschluss vorgelegte Änderungssatzung (Anlage
1)
wurde nach dem Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg um die
entsprechenden Regelungen ergänzt. Nach § 41 Abs. 1 der
Abwassersatzung bleibt künftig die gesamte Frischwassermenge,
die nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden,
von der Abwassergebühr ausgeschlossen.
Der
Nachweis über die nichteingeleiteten Frischwassermengen muss vom
Gebührenschuldner mit einem den eichrechtlichen Vorschriften
entsprechenden Wasserzähler geführt werden. Die Neufassung
des § 41 sieht vor, dass die Zwischenzähler auf Antrag des
Grundstückeigentümers von der Gemeinde eingebaut,
unterhalten und entfernt werden. Sie stehen im Eigentum der Gemeinde
und werden von ihr abgelesen. Ähnlich den Hauptwasserzählern
werden für die Einbau- und Unterhaltungskosten künftig eine
Zählergebühr gem. § 42a der Abwassersatzung erhoben.
Danach ergeben sich folgende monatliche Gebühren für Zähler
mit einem Durchfluss von:
-
13 -
-
|
m³/
Stunde
|
bis
5
|
6-10
|
11-20
|
21-50
|
über
50
|
Standrohrzähler
|
|
€/Monat
|
1,79
|
2,02
|
4,88
|
5,83
|
13,57
|
2,02
|
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der
Gemeinderat stimmt der vorgelegten Kalkulation der Abwassergebühren
(vgl. Anlage 2) zu.
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) in der Fassung vom 17.03.2009
TOP.
8) Abwasserbeseitigung
- Feststellung
der Rechnungsergebnisse 2008
Die
Rechnungsergebnisse 2008 der Abwasserbeseitigung sind durch den
Gemeinderat förmlich festzustellen.
Der
Bereich Kläranlage schließt 2008 mit einem Überschuss
von 68.004 € ab. Der Überschuss 2008 wird mit dem
festgestellten Restfehlbetrag per 31.12.2007 in Höhe von 201.142
€ verrechnet, so dass noch ein Restfehlbetrag per 31.12.2007 in
Höhe von 161.987 € verrechnet, so dass sich ein
Restfehlbetrag per 31.12.2008 von 101.139 € ergibt.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der
Gemeinderat stellt die Rechnungsergebnisse 2008 der
Abwasserbeseitigung für den Bereich Kläranlage mit einem
Überschuss von 68.004 € und für den Bereich
Flächenkanäle mit einem Überschuss von 60.848 €
fest.
Der
Überschuss 2008 der Kläranlage ist dem festgestellten
Restfehlbetrag per 31.12.2007 zu verrechnen. Der Überschuss 2008
der Flächenkanäle ist mit dem Restfehlbetrag per 31.12.2007
zu verrechnen.
Die
verbleibenden Fehlbeträge sind bei künftigen
Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen.
TOP.
9) Elternbeiträge
für Kinder in Tageseinrichtungen der Stadt Breisach am Rhein
Dezernent
Bitzenhofer berichtet, dass die Elternbeiträge in den
Tageseinrichtungen der Stadt Breisach am Rhein und in den kirchlichen
Einrichtungen einheitlich gestaltet worden sind. Für die
Kinderbetreuung für über Dreijährige wurde ab
01.01.2010 das Württembergische Modell entsprechend den
Richtlinien der Landesverbände eingeführt. Sämtliche
Tageseinrichtungen innerhalb der Stadt Breisach am Rhein haben für
die Betreuung der Kinder über 3 Jahre auf das Württembergische
Modell umgestellt. Die Landesverbände sehen für den
01.09.2010 eine Erhöhung bei 11-monatiger Abrechnung auf 95 €
für Familien mit einem Kind, bei zwei Kindern 72 € je Kind
und bei drei Kindern 48 € je Kind und bei vier Kindern und mehr
auf 16 € je Kind vor.
Diese
Erhöhung wird vorgeschlagen und ist mit den kirchlichen Trägern
abgestimmt.
-
14 -
Die
Beiträge für die Kleinkindbetreuung (unter 3 Jahren)
betragen derzeit bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres 230 €
und bei der Kleinkindbetreuung zwischen 2 und 3 Jahren 140 €.
Da
die Stadt Breisach am Rhein im Vergleich zu anderen Kommunen eine
sehr niedrige Beitragsgestaltung hatte, würden die sofortigen
Angleichungen an die von den Landesverbänden vorgeschlagenen
Beitragssätze zu erheblichen Erhöhungen führen. Die
Landesverbände sehen z.B. für die Betreuung eines Kindes
aus einer Familie mit einem Kind einen Beitrag von monatlich 281 €
vor.
Vorgeschlagen
werden für die Kinder bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres
eine Gebühr in Höhe von 250 € bei einer Familie mit
einem Kind, mit zwei Kindern 185 €, mit drei Kindern 125 €,
mit vier und mehr Kindern 51 €.
Nach
den Empfehlungen der Landesverbände für Elternbeiträge
bei Betreuung von unter Dreijährigen in altersgemischten Gruppen
ist für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren die Festlegung der
Elternbeiträge mit einem Zuschlag von 100 % gegenüber dem
Beitrag in Regelgruppen für über Dreijährige
gerechtfertigt.
Analog
dieser Regelung wird empfohlen, die Elternbeiträge für
Kinder über 2 Jahren entsprechend festzusetzen. Bisher wurden
hier 140 € erhoben.
Bürgermeister
Rein stellt fest, dass die Stadt Breisach bisher sehr niedrige
Beiträge hatte. Die neue Regelung wurde ausführlich mit den
Kirchen und den Fraktionsvorsitzenden abgesprochen.
Stadträtin
Imogen Wiedensohler (FDP/FWB) sieht ein, dass die Beitragserhöhung
notwendig sei und bewertet die Beibehaltung der Drittkindregelung als
positiv.
Für
die ULB betont Stadtrat Anton Siegel, dass die Gebührenerhöhung
zwar moderat, aber für die Familien trotzdem schmerzlich sei. Es
muss aber auch festgehalten werden, dass die Stadt nicht immer alle
Kosten tragen könne.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
1) Der
Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der Neufestsetzung der
Elternbeiträge für Tageseinrichtungen ab 01.09.2010 wie
folgt zu:
a) Kinder
über 3 Jahre
Familien
mit einem Kind 95 €
Familien
mit zwei Kindern 72 €
Familien
mit drei Kindern 48 €
Familien
mit vier Kindern 16 €
b) Kinder
zwischen 2 und 3 Jahren
Familien
mit einem Kind 190 €
Familien
mit zwei Kindern 144 €
Familien
mit drei Kindern 96 €
Familien
mit vier und mehr Kindern 32 €
-
15
c) Kinder
bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres
Familien
mit einem Kind 250 €
Familien
mit zwei Kindern 185 €
Familien
mit drei Kindern 125 €
Familien
mit vier Kindern 51 €
2) Die
Verwaltung wird beauftragt, die Benutzungsgebührenordnungen
entsprechend zu überarbeiten.
TOP.
10) Verschiedenes
Dezernent
Bitzenhofer teilt dem Gemeinderat mit, dass es der Stadt nun endlich
gelungen sei, mit dem Anbieter Telekom einen Vertrag über die
Versorgung DSL abzuschließen. Die Umsetzung soll bis Ende des
Jahres erfolgen.
Stadtrat
Jürgen Langer (ULB) erkundigt sich über den Sachstand des
Antrages seiner Fraktion bezüglich des Lärmschutzes an der
L 113 mit Geschwindigkeitsbegrenzung 80 zwischen 20 H 00 und
6
H 00. Bürgermeister Rein berichtet, dass die Stadt den Antrag
der Verkehrsrechtsbehörde im Landratsamt weitergeben habe. Es
gäbe leider dort einen Personalengpass derzeit, so dass die
Bebarbeitung etwas länger dauert.
Auf
Anfrage von Stadtrat Jürgen Langer wird Tiefbauamtsleiter
Geisert beauftragt, zu prüfen, ob der Parkplatz an der
Stadteinfahrt-Süd mit Splitt oder ähnliches Material
versehen werden kann.
Stadtrat
Reiner Zimmermann (SPD) bekundet sein Ärgernis über die
gefällten Platanen am Brunnenplatz in Niederrimsingen. Der
zentrale Dorfplatz sei völlig kahl. Die Bürger haben kein
Verständnis dafür.
Bürgermeister
Rein bittet Ortsvorsteher Hintereck um Erklärung. Dieser
berichtet, dass die Platanen eine Gefahr darstellten, da die Wurzeln
das Pflaster hochgehoben haben. Dies sei der Grund für die
Fällaktion. Er verstehe nicht die Aufregung, da das Thema
wiederholt im Ortschaftsrat behandelt worden sei. Es gibt auch einen
Beschluss darüber im Jahre 2008.
Schluss
der Sitzung: 19.15 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E.
Dizien-Richarz
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