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Ehrung von
Blutspendern durch den DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg
Zu Beginn der
Sitzung begrüßt Bürgermeister Vonarb den Vertreter des DRK-Ortsvereins Breisach,
Herrn Bereitschaftsführer Joachim Krause und gibt bekannt, dass die nachgenannten
Breisacher Bürgerinnen und Bürger vom Blutspendedienst Baden-Württemberg des
Deutschen Roten Kreuzes für mehrmaliges, freiwilliges und unentgeltliches Blutspenden
ausgezeichnet worden sind:
a) mit der Blutspender-Ehrennadel
in Gold (für 10-maliges Blutspenden)
Frau
Fatma Baran, Margarete Dellenbach, Hannelore Stubert und Herren Andreas
Ehrlich, Lothar Kistner, Ralf Kreutner
b) mit der Blutspender-Ehrennadel
in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter
Spendenzahl 25
Frau Rita Strasser und Herr
Edwin Käsheimer
c) mit der Blutspender-Ehrennadel
in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter
Spendenzahl 50
Herren Ernst Kesselgruber,
Gerhard Käsheimer und Anton Löw
d) mit der Bluspender-Ehrennadel
in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter
Spendenzahl 75
Herr Gerhard Schäfer
Nach Würdigung
ihres Engagements und ihrer beispielhaften Hilfsbereitschaft händigt der
Bürgermeister die Auszeichnungen den im Bürgersaal anwesenden Blutspendern
zusammen mit der Verleihungsurkunde aus. Gleichzeitig spricht er ihnen auch
namens des Gemeinderats und der Stadtverwaltung für ihren Dienst am Nächsten öffentlich Dank und Anerkennung aus.
Im Anschluss überreicht der Vorsitzende der Gündlinger
Narrenzunft "Welschkorneber", Herr Leo Schätzle der Stadt eine Spende
in Höhe von 888,88 € für soziale Zwecke, die sie anlässlich ihres 75. Vereinsjubiläums
erzielt haben.
TOP.
1) Frageviertelstunde für
Einwohner
Herr Lothar Neumann dankt der
Verwaltung für die Durchführung der Baumaßnahme zur besseren Sicht für
Radfahrer an der Einmündung der Radwege bei der Unterführung der B 31 an der
Stadteinfahrt Süd.
Herr Roll, Vorsitzender der
Aktionsgemeinschaft Marktplatz trägt einige Gedanken bzgl. der
Marktplatz-Neugestaltung vor. Gerne ist sie bereit, bei verschiedenen Aktionen
auf dem Platz behilflich zu sein wie dies bei der Regio Tour oder dem
deutsch-französischen Kulturtag der Fall war.
Herr Krause bemängelt den
zunehmenden Verkehr in der Muggensturmstraße seit der Einführung der
Einbahnstraße. Bürgermeister Vonarb sagt ein Hinweisschild zu, das z.B. bei der Einmündung Rheintorstraße aufgestellt
werden könnte.
- 3 -
Frau Schuler-Glaser erkundigt
sich über den Status der zugewiesenen Flüchtlinge, die in einem der ehemaligen
Kasernen-Gebäude in Breisach
untergebracht werden. Bürgermeister Vonarb berichtet, dass es sich hier nicht
um "Durchwanderer" handle. Die Zuweisung der Asylbewerber erfolgt auf
Dauer. Es handle sich um ganz normale Mietverhältnisse.
Architekt Foit, Sprecher der
Interessengruppe Architekten und Stadtentwicklung, die sich mit der Planung für
die Marktplatzgestaltung beschäftigt, weist auf ihre Veranstaltung am 22. April
2004, wozu die Fraktionsvorsitzenden und Mitgliedern des Bauausschusses eingeladen
sind. Er bittet, sich bei der Planung etwas mehr Zeit zu nehmen. Architekt
Harter fügt an, dass man die Reaktionen auf das Konzept der Stadt, das ihre
Gruppe auf Umwegen erhalten habe, darlegen werde. Bürgermeister Vonarb wundert
sich über diese Äußerung "auf Umwege", da die Verwaltung der
Architektengruppe die Planung übergeben habe. Darüber hinaus stellt er fest,
dass eine schnelle Entscheidung nicht in Sicht sei.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom
9.03.2004
Gemäß § 35 Abs.
1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 9.03.2004
- dem Vorschlag des Feuerwehrausschusses bzgl. der Ernennung zum
Ehrenmitglied der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein des
Hauptfeuerwehrmannes Kurt Moldenhauer zugestimmt hat.
TOP.
3) Einfacher Bebauungsplan
"Untere Gärten"
- Konkretisierter Aufstellungsbeschluss
Mit Kaufvertrag
vom 11.11.2003 hat die Stadt umfangreiche Teilflächen der Konversionsfläche
erworben. In diesem Kaufvertrag ist in § 10 vereinbart, dass die Stadt dem Bund
für eine Teilfläche der Konversion, die im Eigentum des Bundes verbleibt, einen
Vermarktungsvorrang von 4 Jahren einräumt. Diese Frist beginnt zu laufen mit
dem Inkrafttreten eines sog. „einfachen Bebauungsplanes“, der unter dem
Arbeitstitel „Untere Gärten ins Verfahren gebracht worden ist.
Mit Beschluss
vom 23.09.2003 hat der Gemeinderat den dafür erforderlichen Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Dieser Beschluss ist am 29.09.2003 amtlich
bekannt gemacht worden.
Die
zwischenzeitlichen Gespräche mit dem Baudezernat des Landratsamtes und dem die
Stadt vertretenden Anwalt haben ergeben, dass der Inhalt des Planentwurfes
enger an die Verpflichtungen des Kaufvertrages zwischen Stadt und Bund über die
Konversionsflächen anzugleichen ist. Diese Korrektur gegenüber dem
ursprünglichen Planentwurf bezieht sich insbesondere auf die rechtliche
Definition des einfachen Bebauungsplanes als Rahmenplanung ohne Schaffung von
eigenen Baurechten, sondern vielmehr als Grundlage für die spätere Entwicklung
von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen einzelner Vorhabensträger.
Unter
Beachtung der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender
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Beschluss
(einstimmig 23 :0:0)
Der Gemeinderat
beschließt in Konkretisierung des seinerzeitigen Aufstellungsbeschlusses vom
23.09.2003 die Anpassung der planerischen Inhalte des Entwurfes für den
einfachen Bebauungsplan „Untere Gärten“ an die Zielsetzung der vertraglichen
Vereinbarungen über den Ankauf der Konversionsfläche.
TOP.
4) Bebauungsplan
"Läger-Immengärten" in Breisach-Gündlingen
- Aufstellungsbeschluss für die Überarbeitung
des Bebauungsplanes in 2 Teilabschnitten für die Bereiche "Läger I"
und "Immengärten"
Die
ursprüngliche Planvorlage dieses Bebauungsplanes geht zurück auf das Jahr 1966.
Der Bebauungsplan „Läger-Immengärten“ stellte die Gebietsentwicklung der
Gemeinde Gündlingen in westlicher Richtung dar. Wesensmerkmal des
Bebauungsplanes „Läger-Immengärten“ im Abschnitt „Läger“ ist die Ausweisung
großzügiger Grundstücke mit 1.000 bis 1.800 m² mit der Zulässigkeit von
Wohngebäuden in einer max. Tiefe von 30 m. Durch sogenannte Baulinien ist der
Standort der Gebäude mit dem Abstand zur Straße hin maßlich festgelegt.
Im
Abschnitt „Immengärten“ sind die bestehenden Grundstücksflächen zwischen Hauptstraße
und Hohweg in einer Tiefe von teilweise über 100 m erhalten geblieben. Eine planungsrechtliche
Aussage wird lediglich für den Bereich der Bauflächen entlang der Straße
„Hohweg“ ausgedrückt.
In
einem 1. Planungsansatz Anfang der Neunziger Jahre wurde mit dem Ziel einer Nachverdichtung
innerörtlicher Baugrundstücke der Versuch unternommen, zusätzliche selbstständige
Baurechte in der sogenannten 2. Baureihe zuzulassen. Im Rahmen der Bürgeranhörung
zu dem Bebauungsplanentwurf für den Bereich „Läger“ wurden Einwendungen von
betroffenen Grundstückseigentümern geltend gemacht. Zur Vermeidung von nachbarschaftlichen
Konflikten und damit verbundenen Unstimmigkeiten in der Bevölkerung wurde die
Initiative der Bebauungsplanänderung aufgegeben.
Durch
erneuten Beschluss des Ortschaftsrates Gündlingen soll einer Änderung des Bebauungsplanes
„Läger-Immengärten“ erneut näher getreten werden. Ziel dieser planungsrechtlichen
Untersuchung soll sein, die innerörtlichen Bauflächen einer maßvollen
städtebaulichen Neuordnung zuzuführen. Da sich die planungsrechtliche Bewertung
in den beiden Teilbereichen „Läger“ und „Immengärten“ aufgrund der bestehenden
Grundstückszuschnitte unterschiedlich darstellt, sollen zwei getrennte
Verfahren in Gang gesetzt werden.
Auf
die Frage von Stadtrat Peter Wolf erklärt Dipl.-Ing. Stefan Baum, dass man die
Gelegenheit jetzt ausgenutzt habe, um vernünftige Flächen mit der Abrundung der
Umrandungsgrenze zu erhalten. Den in der Ortschaftsratssitzung vorgestellten
Plan habe man nachträglich noch verbessert.
Ohne
Mitwirkung von Stadträtin Imogen Wiedensohler und Stadtrat Peter Wolf wegen
Befangenheit ergeht folgender
- 5 -
Beschluss
(einstimmig 21:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt die Aufstellung der Bebauungsplanänderung für das frühere Plangebiet
„Läger-Immengärten“ in zwei getrennten Verfahrensgebietsabschnitten für die
Bereiche „Läger I“ und „Immengärten“. Gleichzeitig wird die Verwaltung
beauftragt, die Entwürfe für die Bebauungsplanänderungen auszuarbeiten und eine
vorgezogene Bürgerbeteiligung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
TOP.
5) Veränderungssperre für den
Bereich der Bebauungsplanänderung in den Teilabschnitten "Läger I"
und "Immengärten" in Breisach-Gündlingen
Für die im
Betreff genannten Bebauungsplanabschnitte soll ein Bebauungsplanänderungsverfahren
durchgeführt werden. Ziel dieser Bebauungspläne ist die städtebauliche Ordnung
innerhalb der ausgewiesenen Gebiete unter Berücksichtigung einer maßvollen
Verdichtung.
Zur
Vermeidung von ungewollten städtebaulichen Fehlentwicklungen werden Veränderungssperren
in den jeweiligen Teilbereichen erforderlich.
Ohne
Mitwirkung von Stadträtin Imogen Wiedensohler und Stadtrat Peter Wolf wegen
Befangenheit ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 21:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Satzungen über
die Veränderungssperren im Bereich der Bebauungspläne „Läger I“ und „Immengärten“
in Breisach-Gündlingen.
TOP.
6) LKW-Verkehr in den
Stadtteilen
Seit
Jahrzehnten ist es das Ziel der Städte und Gemeinden, durch den Bau von Ortsumgehungen
oder neuen Straßen sich vom Durchgangsverkehr, insbesondere vom Schwerlastverkehr
zu entlasten. Diesem Ziel diente zum Beispiel der Bau der Umgehungsstraße der L
113 bei Breisach. Das gleiche Ziel wird mit dem Bau der B 31 West -neu-
verfolgt, der eine neue Verkehrsführung mit sich bringen würde, und die
Stadtteile Oberrimsingen (Stadt Breisach) und Munzingen/Tiengen (Stadt
Freiburg) nachhaltig entlasten würde. In Niederrimsingen konnte mit einer
Teilumgehung der K 4931 der Stadtteil entlastet werden, was beim Stadtteil
Oberrimsingen nicht der Fall ist. Die gleiche Situation haben wir in Grezhausen
und dem Stadtteil Gündlingen, die durch die L 134 (Nord-Süd) und in Gündlingen
die durch K 4979 (Ost-West) durchschnitten werden. Eine Umfahrung der L 134 von
Grezhausen, die in den 70er und 80er Jahren im Gespräch war, wurde wegen des
enormen Flächenverbrauchs nicht weiter verfolgt. Gleiches gilt für die K 4931,
die nicht mehr über Nieder- und Oberrimsingen, sondern mit der K 4979 Richtung
Gündlingen und dann östlich von Gündlingen in südlicher Richtung auf die L 134
geführt werden würde. Unabhängig der Frage des Flächenverbrauchs sind solche
Planungen gegenwärtig wegen der allgemeinen Finanzlage illusorisch. Selbst der
im 1. Bauabschnitt der B 31 West formal begonnene Bau ist noch nicht voll
finanziert.
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Seit
einiger Zeit gibt es, insbesondere durch die Bürgerinitiative Bemühungen, die
derzeitige B 31 vom Rimsinger Ei bis zum Autobahnanschluss Freiburg-Süd (Tiengen) abzustufen, um damit ein
LKW-Fahrverbot zu erreichen. Die Straßenverkehrsbehörden haben sowohl am
Autobahnanschluss Freiburg-Mitte als auch Freiburg-Süd versucht, mit verkehrslenkenden
Maßnahmen (Hinweisschild: LKW nach Breisach über Autobahn) den LKW-Verkehr aus
den Ortsdurchfahrten fern zu halten. Der Erfolg hielt sich in Grenzen, bzw.
wurde auch durch die Autobahngebühr unterlaufen. Deshalb gab es im politischen
Bereich auch Überlegungen, die B 31, sowohl Ost wie West in die Mautpflicht mit
ein zu beziehen. Das Straßenbauamt Freiburg und die Stadt Breisach haben 1995
mit Umbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Oberrimsingen versucht, die
Verkehrssicherheit zu verbessern.
Im
Staatsanzeiger vom 15.12.2003 ist die Abstufungsverfügung der B 31 in dem genannten
Teilbereich zur K 4999 und gleichzeitig die Aufstufung der L 120 vom Rimsinger
Ei bis zum Autobahnanschluss Bad Krozingen veröffentlicht worden.
Bei
einem solchen Abstufungsverfahren ist der künftige Straßenbaulastträger, also der
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald formal zu hören, ohne dass seine Haltung
Eingang in die Entscheidung finden muss. In diesem Fall wurde die Entscheidung
getroffen, bevor sich der Landkreis geäußert hatte. Der Kreistag, dem eine
negative Beschlussempfehlung vorlag, hat am 12. Januar 2004 mit 58 Ja-Stimmen,
4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss gefasst:
"Der
Abstufung der Bundesstraße 31 zwischen Oberrimsingen (Abgang Rimsinger Ei) und
Munzingen (Landkreisgrenze) zur Kreisstraße 4999 in die Baulast des Landkreises
Breisgau-Hochschwarzwald wird zugestimmt, wenn
1.
die Neubaumaßnahme "B 31 West"
im vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundesverkehrswegeplan als
vordringlicher Bedarf eingestuft und
2.
der Bau der o.g. Maßnahme begonnen
worden
ist."
Hintergrund
der ablehnenden Empfehlung bzw. der Zustimmung unter Bedingungen ist die
Befürchtung, dass durch diese Umstufungsaktion der 2. Abschnitt der B 31 West
von Gottenheim bis Breisach politisch in Frage gestellt wird. Dass diese
Befürchtung nicht ganz unbegründet ist, zeigen die Presseerklärungen von
Bündnis 90/Die Grünen sowohl in Freiburg als auch im Landkreis. Um den o.g.
Kreistagsbeschluss zu einer Wirkung zu verhelfen, hat der Landrat Klage gegen
den Umstufungsbeschluss eingereicht.
Wie
angekündigt, hat zwischenzeitlich der Regierungspräsident mit allen Beteiligten
ein Gespräch geführt. Dabei ist es den Vertretern der Stadt Freiburg deutlich
geworden, dass eine Verkehrsregelung mit einem LKW-Fahrverbot in Munzingen und
Tiengen nicht ohne einen Einbezug anderer Gemeinden zwischen Breisach und
Freiburg möglich ist. Alle Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass die
Abstufung der B 31 nicht die bisherige Planung der B 31 West neu in Frage
stellen darf. Deshalb wird der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg einen
entsprechenden Gemeinderatsbeschluss herbeiführen. Wegen des LKW-Fahrverbotes
wird unter dem Vorsitz der Stadt Freiburg mit dem Landkreis eine Arbeitsgruppe
gebildet, die ein entsprechendes Verkehrskonzept erarbeiten soll.
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Es
ist zwar richtig, dass verkehrsrechtliche Maßnahmen sich auch nach der
Klassifizierung der Straße richten müssen. Für die Stadtverwaltung ist jedoch
entscheidend, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Deshalb können solche
Entscheidungen nicht isoliert getroffen werden. Es muss insbesondere geprüft
werden, ob eine solche Entscheidung eine Verlagerung auf den ohnehin schon mit
erheblichem Schwerlastverkehr betroffenen Stadtteil Gündlingen bedeuten würde.
Ziel muss es sein, alle Stadtteile, soweit als möglich, vom Schwerlastverkehr
zu befreien. Dass hierfür die L 120 besonders geeignet ist, steht außer Frage.
Hierzu bedürfte es jedoch keiner Aufstufung zur Bundesstraße. Eine Entscheidung
nach dem "St. Floriansprinzip" bringt uns hier nicht weiter. Es muss
sicher gestellt werden, dass der Durchgangsverkehr tatsächlich auch die L 120
annimmt.
Ein
LKW-Fahrverbot auf der Ortsdurchfahrt Oberrimsingen hätte allerdings zur Folge,
dass dieses Fahrverbot auch für die K 4931 (Merdingen-Niederrimsingen-Oberrimsingen)
ausgesprochen werden müsste, da diese in Oberrimsingen parallel mit der B 31
läuft, es sei denn, für dieses Teilstück würde das LKW-Fahrverbot aufgehoben.
Andernfalls würde sich zwangsweise dieser Schwerlastverkehr über Gündlingen (K 4979/
L 134) zum Rimsinger Ei orientieren müssen. Dies wäre vermeidbar, wenn ein
LKW-Fahrverbot in Oberrimsingen erst nach der Kirche in östlicher Fahrtrichtung
verfügt würde.
Damit
der Gemeinderat eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, hält die Verwaltung
eine Verkehrszählung in allen Stadtteilen, insbesondere in Oberrimsingen und
Gündlingen für erforderlich. Gleichzeitig sollten mit allen in der Region
ansässigen Unternehmen mit entsprechendem Transportvolumen Gespräche über deren
Fahrrouten und ggfs. deren Veränderungen geführt werden. Das Landratsamt als
Verkehrsbehörde sollte aufgefordert werden, ein schlüssiges Konzept für den
regionalen und überregionalen Verkehr vorzulegen.
Da
der gesamte Bau der B 31 West-Neu bis Breisach, der eine nachhaltige Entlastung
bringen wird, noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird, kann deren
Fertigstellung nicht abgewartet werden, um die Ortsdurchfahrten von
Oberrimsingen und Gündlingen zu entlasten. Gleichzeitig sollte auch der
Nord-Südverkehr erneut analysiert werden.
Eine
Beratung im Ortschaftsrat Gündlingen hat ergeben, dass dieser die Bedenken der
Verwaltung voll inhaltlich mitträgt und sich deshalb dem Beschlussvorschlag
anschließt. Er lehnt eine weitere Verlagerung von zusätzlichem LKW-Verkehr
strikt ab.
Der
Ortschaftsrat von Oberrimsingen hat in seiner Sitzung vom 26.03.2004 folgendes
beschlossen:
Der
Ortschaftsrat bittet die bereits im Staatsanzeiger veröffentlichte Abstufung
der B 31 und die Aufstufung der L 120 sofort zu vollziehen und beim Kreistag
darauf hinzuwirken, dass die Klage daraufhin zurück gezogen wird.
Für
die CDU-Fraktion erklärt Stadtrat Bernd Jungel, dass das Thema sehr komplex
sei. Für seine Fraktion stellt sich die Frage, wie geht es weiter mit dem
Lkw-Verkehr in allen Stadtteilen. Es ist daher nur konsequent, wenn wir den
Beschluss des Kreistages vom 12.01.2004 und den Beschlussvorschlag der
Verwaltung unterstützen. Die CDU-Fraktion
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fordert
daher nochmals eindringlich den zügigen Ausbau der B 31 -West von Umkirch nach
Breisach. Sie habe kein Verständnis für die Haltung der Grünen, die sich
ständig als Anwalt der Bürger ausgeben, aber in der konkreten Umsetzung von
Bürgeranliegen ihre Zustimmung verweigern, bzw. als Blockierer auftreten. Die
CDU-Fraktion stimmt voll inhaltlich dem Beschlussvorschlag zu.
Stadtrat
Lothar Menges (SPD) fordert, die Abstufung nicht mit dem Thema B 31 neu zu
verbinden. Noch gebe es für den zweiten Bauabschnitt der B 31 West neu keine
Planfeststellung, darauf sollte aber der Landkreis dringen. Stadtrat Ulrich
Sartorius schlägt vor, es mit der Abstufung einfach zu probieren, ohne gleich
einen Lkw-Verbot zu verhängen. Er beantragt, dem Beschluss des Oberrimsinger
Ortschaftsrats zu folgen. Auf Rückfrage von Bürgermeister Vonarb bestätigt
Stadtrat Lothar Menges, dass die SPD-Fraktion kein LKW-Fahrverbot fordert.
Ortsvorsteher
Rolf Großkopf bekräftigt nochmals den Beschluss des Ortschaftsrates.
Für
Ortsvorsteher Hans Brommer ist eindeutig, dass man sich der Argumentation des
Landkreises und der Verwaltung anschließen solle. Im Hinblick des immer
zunehmenden LKW-Verkehrs solle eine Verkehrszählung in allen betroffenen
Ortschaften durchgeführt werden.
Für
die ULB-Fraktion erklärt Stadtrat Georg Weiser, dass der Bau der B 31 West neu
nicht notwendig sei. Deshalb stellt er den Antrag, dementsprechend den
Beschlussvorschlag zu ändern und den Beschluss des Oberrimsinger Ortschaftsrats
aufzunehmen. Dieser Antrag wird mit 14 Nein-Stimmen, 8 Ja-Stimmen und 1
Enthaltung abgelehnt.
Beschluss
a) Der Gemeinderat der Stadt Breisach fordert
alle politisch Verantwortlichen auf,
1. sicher
zu stellen, dass der Bau der B 31 West-Neu, durch die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens
für den 2. Abschnitt und den zügigen Ausbau des 1. Abschnittes zu einer
allgemeinen Verkehrsentlastung (auch der PKW) in den Stadtteilen führt,
2. zur
sofortigen Verkehrsentlastung vom Schwerlastverkehr in allen Stadtteilen verkehrsrechtliche
Maßnahmen auf der Grundlage eines Verkehrskonzeptes getroffen werden. Die Stadt
Breisach verlangt eine Beteiligung an der von der Stadt Freiburg geführten
Arbeitsgruppe, insbesondere wegen des LKW-Verkehrs in Oberrimsingen.
(20
Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
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b) Die Verwaltung wird beauftragt,
1. eigene
Verkehrszählungen in den Stadtteilen Gündlingen und Oberrimsingen durchzuführen,
die geeignet sind, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen,
2. mit
den in der Region ansässigen Unternehmen mit bedeutenden Transportkapazitäten
Gespräche bzw. Verhandlungen über deren Fahrtrouten und ggfs. einer sofortigen
Veränderung zu führen, da nicht absehbar ist, wann ein Ergebnis nach Buchstabe
a) Ziffer 2 vorliegt.
(einstimmig
23:0:0)
TOP. 7) Neugestaltung Marktplatz
- Sachstandsbericht
Nach
Aufruf des Tagesordnungspunktes durch Bürgermeister Vonarb stellt der Fraktionsvorsitzende
der ULB Gerd Müller den Geschäftsordnungsantrag diesen Tagesordnungspunkt zu
vertagen. Er begründet dies damit, dass der Gemeinderat heute aus formalen
Gründen keinen Beschluss fassen dürfe, weil der Tagesordnungspunkt als
Sachstandsbericht angekündigt wurde und die Architektengruppe Vertreter des
Gemeinderates auf Donnerstag 22.04.2004 zu einem Gespräch eingeladen habe.
Bürgermeister Vonarb wies darauf hin, dass er einen Beschluss des Bauausschusses
vollziehe, der festgelegt hat, dass entsprechend der Vorberatung im
Bauausschuss und der Gesprächsrunde sowohl mit der Architektengruppe als auch
den Gewerbetreibenden am Marktplatz dieses Thema Gegenstand der Erörterung im
Gemeinderat sein soll. Nachdem diese Gespräche geführt wurden und das Ergebnis
in der Beratungsunterlage dargestellt ist, sei der Zeitpunkt für eine Erörterung
im Gemeinderat gekommen. Der formale Einwand, dass der Gemeinderat keine
Beschlussfassung treffen kann, ist unzutreffend und wird vom Landratsamt als
Rechtsaufsichtsbehörde ebenfalls als falsch bezeichnet. Sollte die ULB mit
dieser Rechtsauskunft nicht einverstanden sein, fordere er sie auf,
unverzüglich dies im Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den
Bürgermeister beim Landratsamt zu klären. Stadtrat Peter Bercher widerspricht
der Auffassung der ULB und beantragt den Antrag der ULB abzulehnen. Dies
insbesondere deswegen, weil der Gemeinderat die Aufgabe hat, die Bürger über
seine Auffassungen zu unterrichten. Auch die betroffene Geschäftswelt hat
Anspruch auf die Kenntnis des politischen Willens des Gemeinderats. Darüber
hinaus trifft der Gemeinderat nach der vorgesehenen Beschlussfassung keine
Festlegungen, sondern formuliert politische Ziele.
Der
Geschäftsordnungsantrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes wird in offener
Abstimmung mit 20 Nein-Stimmen bei 3 Ja-Stimmen abgelehnt. Nach Ablehnung
dieses Tagesordnungspunktes tritt der Gemeinderat in die Beratung ein.
Die Verwaltung
hat den Bauausschuss am 10. Februar 2004 über die derzeitige Planungsgrundlage
der Neugestaltung unterrichtet. Bei den
Planungsüberlegungen drängt sich zunächst die Frage der Verkehrsführung auf.
Dies zeigt sich sowohl bei der eigenen Planung, als auch bei den Entwürfen aus
dem Ideenwettbewerb. Unbestritten dürfte die Forderung nach einer
Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsminderung
sein. Die Umsetzung dieser Vorstellungen bedarf einer weiträumigen Betrachtung.
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Die Marktplatzgestaltung
wird somit auch einen Einfluss auf den Gutgesellentorplatz und Teile der
Rheinstraße ausüben.
Der
derzeitige Planungsstand zeigt vorerst nur eine mögliche Aufteilung des
Marktplatzes nach notwendigen Funktionen und gewünschten Aktivitäten. Die
Gestaltung des Platzes erfolgt erst in einem zweiten Schritt. Unvermeidbar ist
die Aufrechterhaltung der Rheinstraße und des Gutgesellentorplatzes als
Fahrstraße. Durch eine Verlegung der Fahrbahn soll der nördliche Platzbereich
als größere Freifläche mit ansprechender Gestaltung zum Verweilen einladen.
Dies soll durch die Vergrößerung der Freiflächen der drei gastronomischen Betriebe noch zusätzlich unterstützt werden. Auf der
Südseite des Platzes sind Parkplätze (Kurzparkdauer) mit Anfahrt über die
Trasse zur Marienau und Abfahrt über die Hausdurchfahrt zur Grüntorstraße
vorgesehen. Der ganze Marktplatz würde eine niveaugleiche Oberfläche mit entsprechenden
Aufpflasterungen in den Zufahrtsbereichen erhalten. Da der Platz durch seine Fassadengestaltung
wirken soll, werden nur wenige Bäume vorgesehen.
Bei
einer Verkehrszählung als Wochenquerschnitt wurde festgestellt, dass über den
Gutgesellentorplatz 69 % bis 79 % unnötiger Durchgangsverkehr (ohne
Anliegerstopp) fährt. Dieser Verkehrsstrom kann bei bestimmten Voraussetzungen über
den Neuen Weg und Richard-Müller-Straße zum größten Teil umgeleitet werden. Der
Gutgesellentorplatz muss durch entsprechenden Ausbau und verkehrspolizeiliche
Maßnahmen (z. B. 20-km/h-Zone) für diesen Verkehr unattraktiv gestaltet werden.
Eine
Verkehrsberuhigung für den Marktplatz würde dies nur im östlichen Bereich
bewirken. Eine Verminderung der Kfz-Durchfahrten wird nur im beschränkten
Umfang möglich sein, da für diesen Ziel- und Quellverkehr keine andere
Alternativstraße zur Verfügung steht (Rheinuferstraße ist nicht akzeptabel).
Die
Verwaltung hat sich zwischenzeitig mit der Interessengruppe Architekten und
Stadtentwicklung getroffen. Die Interessengruppe hat nach Gesprächen mit
Anliegern, Gastronomen und Geschäftsleuten die verschiedensten Thesen
aufgelistet. Konkrete Planungsaussagen gibt es noch nicht.
Das
Gespräch mit den umliegenden Geschäftstreibenden und Gastronomen ergab konkrete
Vorstellungen. Durch zu starke Veränderungen in der Verkehrsstruktur werden
starke Geschäftseinbrüche prognostiziert. Alle Geschäftsleute bestehen auf die
Einrichtung von mind. 40 Parkplätzen (derzeit 51 Parkplätze). Bevor kein
gleichwertiger Ersatz geschaffen ist, soll nichts geändert werden. Ein
Kompromiss wäre, die Parkmöglichkeit von Montag bis Freitag auf dem ganzen
südlichen Teil einzurichten. Am Samstag nach dem Wochenmarkt und Sonntag wäre
dieser Teil autofrei. Die Einrichtung einer 20-km/h-Zone wurde befürwortet,
ebenso die Ausweitung der gastronomischen Freiflächen. Die Rheinstraße soll in
Teilen mit einbezogen werden. Die Einrichtung einer Einbahnstraße wurde
angesprochen, eine einheitliche Meinung gab es nicht. Als eine weitere
Attraktivitätssteigerung wurde die Einrichtung eines Kiosks oder
Wein-/Sekt-Standes vorgeschlagen.
Aus
diesen Erkenntnissen schlägt die Verwaltung vor:
1. bei den Planungsüberlegungen für den
Marktplatz müssen der Gutgesellentorplatz und die Rheinstraße mit
berücksichtigt werden;
2. beim Marktplatz muss versucht werden, den
Verkehr so über den Platz zu führen, dass im nördlichen Teil des Platzes eine
größere Freifläche als Aufenthaltsplatz entsteht;
3. die Auswirkungen des Verkehrs auf die
Umgebung (z. B. Einbahnverkehr) sollen
gutachterlich
unterstützt werden;
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4. der Ausbau des Markt- und
Gutgesellentorplatzes muss niveaugleich gestaltet werden, entsprechend den
Vorgängen zur Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone nach Zeichen 325 (z. B.
20 km/h);
5. als Unterstützung für eine Belebung des
Marktplatzes sollen für die vorhandenen Gartenwirtschaften erweiterte Freiflächen
ausgewiesen werden;
6. die Parkplatzsituation soll entsprechend dem
Kompromissvorschlag, nur Mo – Fr Parkmöglichkeiten einzurichten, überprüft
werden. Ebenso die Errichtung eines Parkhauses auf dem Theo-Bachmann-Platz;
7. die Zufahrt zur Spitalgasse und Marienau muss
vom Marktplatz her erfolgen.
Bürgermeister
Vonarb führt aus, dass es jetzt um die Zielrichtung für weitere planerische
Überlegungen gehe. Die zentrale Frage der Grundkonzeption, die Stadtbauoberrat
Horst Wolf vorstellt, ist die der Verkehrsführung. Unbestritten sei die
Forderung nach Verkehrsminderung und Geschwindigkeitsreduzierung. Dabei gehe es
um eine weiträumige Betrachtung, die auch den Gutgeselltorplatz und die
Rheinstraße einbezieht. Ziel ist es, den Marktplatz zu einem Ort der Begegnung
werden zu lassen, wobei der Verkehr aber nicht ausgeklammert werden soll.
Bisher beinhaltet das Konzept lediglich eine Aufteilung des Platzes nach
Aktivitäten und Funktion, die Gestaltung soll in einem weiteren Schritt
diskutiert werden.
Stadtrat
Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) stimmt grundsätzlich dem Beschlussvorschlag zu.
Für
die SPD-Fraktion beantragt Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius die Vertagung der
Beschlussfassung. Seine Fraktion möchte sich nicht vorzeitig festlegen und den
Vorschlag der Verwaltung zunächst nur zur Kenntnis nehmen. Dieser Antrag wird
mit 15 Nein-Stimmen und 8 Ja-Stimmen abgelehnt.
Stadtrat
Peter Bercher vertritt die Meinung, dass der Gemeinderat den Fragenkatalog zustimmend
zur Kenntnis nehmen sollte. Stadträtin Monika Mack wertet die Vorschläge als
Gedankenanregung.
Stadtrat
Georg Weiser (ULB) regt noch einmal an, sich für die Konzeption mehr Zeit zu
lassen.
Bürgermeister
Vonarb erläutert, dass von der Verwaltung geplant sei, in einer Bürgerversammlung
die Vorschläge zur Marktplatzgestaltung vorzustellen. Dafür müsse die Verwaltung
Vorstellungen entwickeln können. Er schlägt dem Gemeinderat vor, die
Beschlussfassung in zwei Punkte aufzugliedern und wie folgt zur Abstimmung zu
stellen:
Beschluss
1)
Der Gemeinderat nimmt den
Sachstandsbericht zur Kenntnis.
(einstimmig
23:0:0)
2) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung,
die weitere Planung entsprechend den Punkten 1 – 7 weiter zu bearbeiten.
(15
Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen)
- 12 -
TOP.
8) Satzung über die
Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Die Stadt
Breisach am Rhein verfügt bisher über keine öffentlich-rechtliche Regelung für
die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Das
Benutzungsverhältnis war somit rein privatrechtlicher Natur.
Mit der
Bereitstellung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erfüllt die Stadt
Breisach am Rhein eine öffentlich-rechtliche Aufgabe, weshalb auch eine
öffentliche Einrichtung im Sinne des § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg vorliegt. Für die Nutzungsbedingungen dieser Unterkünfte
bietet sich daher die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Satzung an.
Durch den Erlass dieser Satzung ist eine erleichterte Durchsetzung der
einzelnen Vorschriften, notfalls durch Verwaltungszwang oder
Ordnungswidrigkeitenverfahren, möglich. Die Stadt Breisach erlangt hierdurch
die erforderliche Ordnungsgewalt, welche bei der bestehenden privat-rechtlichen
Regelung nicht vorhanden ist.
Die Gebühr je qm
Wohnfläche wurde auf 5,10 Euro entsprechend dem Vergütungshöchstsatz des
Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald festgelegt.
Nicht hiervon
betroffen ist die Unterbringung von Asylbewerbern. Die Rechtsbeziehung zu
Asylbewerbern ist bundesrechtlich im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
geregelt.
Auf Anfrage von
Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius wird im § 4 (10) die Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00
Uhr geändert und im § 13 (2) auf Hinweis der Verwaltung "einschließlich
der Betriebskosten" gestrichen. Außerdem soll § 15 nochmals rechtlich
geprüft werden.
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Satzung über die
Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zu.
TOP.
9) Überörtliche Prüfung der Haushalts-,
Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Breisach a.Rh. in den Haushaltsjahren
1998 - 2001
Die Gemeindeprüfungsanstalt
hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Breisach und des
Städt. Wasserwerks für die Haushaltsjahre 1998 bis 2001 geprüft.
Das Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald als Rechtsaufsichtsbehörde teilt mit Schreiben vom
04.03.2004 mit, dass das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist.
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der Gemeinderat nimmt den
Abschluss des Prüfungsverfahrens der überörtlichen Prüfung der haushalts-,
Kassen- und Rechungsführung der Stadt Breisach sowie des Städt. Wasserwerks für
die Haushaltsjahre 1998 bis 2001 zur Kenntnis.
- 13 -
TOP. 10) Verschiedenes
Bürgermeister
Vonarb gibt eine Erklärung zur Berichterstattung in der Badischen Zeitung von
der ULB-Fraktion über die Chlorid-Belastung im Grundwasser ab. Die Darstellung
der ULB ist unrichtig und unvollständig. Sie erweckt den Eindruck, dass die
Stadt und der Gemeinderat sich nicht mit diesem Thema beschäftigen, es sei nur
die ULB-Fraktion die sich mit diesem Thema befasst.
Bürgermeister
Vonarb zählt die verschiedenen Aktivitäten und getroffenen Maßnahmen von der
Verwaltung in der Zeit von 1970 bis Dezember 2003 auf. Er empfinde die Äußerungen
der ULB als Beleidigung für den Gemeinderat. Die Fraktionssprecher schließen
sich dem Vorwurf an und fügen hinzu, dass alle Fraktionen regelmäßig eine Wasseranalyse
von der Verwaltung erhalten.
Auch
die Äußerung der ULB im Gemeinderat als "einsamer Rufer" immer wieder
gefordert zu haben, sich mit den Folgen der Chloridbelastung auseinander zu
setzen und Schadenersatzklagen vorzubereiten, sei falsch. Im August 2000 habe
die Stadt Breisach erstmals beim Regierungspräsidium wegen Verursacherhaftung
der Folgekosten aus der erhöhten Chloridbelastung und eventuell künftig zu
erwartenden Erhöhungen angefragt. Eine Schadenersatzklage habe allerdings wohl
wenig Aussicht auf Erfolg. In der nächsten Sitzung werden Herr Dr. Wirsing,
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg und Herr
Huppmann, Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/Hochrhein werden die aktuelle
Situation berichten.
Stadtrat
Gerd Müller bestätigt, dass der Wortlaut des Artikels im wesentlichen korrekt
sei. Seine Fraktion war immer die "einsame Rufer". Das Thema wurde
nie von den anderen Fraktionen aufgegriffen. Im Übrigen gehe es nicht nur um
die Gesundheit, sondern auch um mögliche Schäden am Leitungsnetz und an
Hausinstallationen.
Stadtrat
Dr. Ulrich Sartorius weist darauf hin, dass die ULB nie konkrete Anträge
gestellt hätte, die vom Gemeinderat abgelehnt worden seien. Das Ganze sei mehr
in einer Art Plauderstunde vor sich gegangen.
Stadtrat
Dr. Ulrich Sartorius erinnert an die Anträge seiner Fraktion bezüglich
behinderte Einrichtungen und City Slow. Bürgermeister Vonarb sagt zu, dass
diese zwei Themen in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden.
Schluss der Sitzung: 21.45 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz