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14.3.2009

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                                            Protokoll Nr. 04 

 

                       über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                                 am  6. April 2004 im Bürgersaal

                              des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                          Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                              Bercher Peter

                                                  Dr. Breitenfeldt Petra

                                                  Brommer Hans

                                                  Bucher Erhard

                                                  Fischer Andreas

                                                  Fleig Andreas

                                                  Gippert Edwin

                                                  Gnädinger Rudolf

                                                  Dr. Groh Rüdiger

                                      Großkopf Rolf

                                                  Hofsommer Gerhard

                                                  Jungel Bernd

                                                  Krischke Gertrud

Leber Dieter

                                                  Mack Monika

                                                  Menges Lothar

Müller Gerd

Ott Katharina

Dr. Sartorius Ulrich

Weiser Georg

Wiedensohler Imogen

Wolf Peter

 

Entschuldigt:                               Brandstädter Isolde

Singler Helene

 

 

 

 

Von der Verwaltung:                   Beigeordneter Oliver Rein

                                                  Stadtkämmerer Konrad Schanno

                                                  Stadtbauoberrat Horst Wolf

                                                  Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

 

  

 

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


- 2 -

 

Ehrung von Blutspendern durch den DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg

 

Zu Beginn der Sitzung begrüßt Bürgermeister Vonarb den Vertreter des DRK-Ortsvereins Breisach, Herrn Bereitschaftsführer Joachim Krause und gibt bekannt, dass die nach­genannten Breisacher Bürgerinnen und Bürger vom Blutspendedienst Baden-Württem­berg des Deutschen Roten Kreuzes für mehrmaliges, freiwilliges und unentgeltliches Blutspenden ausgezeichnet worden sind:

 

a)  mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold (für 10-maliges Blutspenden)

     Frau Fatma Baran, Margarete Dellenbach, Hannelore Stubert und Herren Andreas Ehrlich, Lothar Kistner, Ralf Kreutner

    

b)  mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter

     Spendenzahl 25

     Frau Rita Strasser und Herr Edwin Käsheimer       

 

c)  mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter

     Spendenzahl 50

     Herren Ernst Kesselgruber, Gerhard Käsheimer und Anton Löw

 

d)  mit der Bluspender-Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter

     Spendenzahl 75

     Herr Gerhard Schäfer

 

Nach Würdigung ihres Engagements und ihrer beispielhaften Hilfsbereitschaft händigt der Bürgermei­ster die Auszeichnungen den im Bürgersaal anwesenden Blutspendern zusammen mit der Verleihungs­urkunde aus. Gleichzeitig spricht er ihnen auch namens des Gemeinderats und der Stadtverwaltung für ihren Dienst am Nächsten öffentlich Dank und Anerkennung aus.

 

Im Anschluss überreicht der Vorsitzende der Gündlinger Narrenzunft "Welschkorneber", Herr Leo Schätzle der Stadt eine Spende in Höhe von 888,88 € für soziale Zwecke, die sie anlässlich ihres 75. Vereinsjubiläums erzielt haben.

 

 

TOP. 1)      Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Herr Lothar Neumann dankt der Verwaltung für die Durchführung der Baumaßnahme zur besseren Sicht für Radfahrer an der Einmündung der Radwege bei der Unterführung der B 31 an der Stadteinfahrt Süd.

 

                   Herr Roll, Vorsitzender der Aktionsgemeinschaft Marktplatz trägt einige Gedanken bzgl. der Marktplatz-Neugestaltung vor. Gerne ist sie bereit, bei verschiedenen Aktionen auf dem Platz behilflich zu sein wie dies bei der Regio Tour oder dem deutsch-französischen Kulturtag der Fall war.

 

                   Herr Krause bemängelt den zunehmenden Verkehr in der Muggensturmstraße seit der Einführung der Einbahnstraße. Bürgermeister Vonarb sagt ein Hinweisschild zu, das z.B. bei der Einmündung Rheintorstraße aufgestellt werden könnte.


- 3 -

 

                   Frau Schuler-Glaser erkundigt sich über den Status der zugewiesenen Flüchtlinge, die in einem der ehemaligen Kasernen-Gebäude in  Breisach untergebracht werden. Bürgermeister Vonarb berichtet, dass es sich hier nicht um "Durchwanderer" handle. Die Zuweisung der Asylbewerber erfolgt auf Dauer. Es handle sich um ganz normale Mietverhältnisse.

 

                   Architekt Foit, Sprecher der Interessengruppe Architekten und Stadtentwicklung, die sich mit der Planung für die Marktplatzgestaltung beschäftigt, weist auf ihre Veranstaltung am 22. April 2004, wozu die Fraktionsvorsitzenden und Mitgliedern des Bauausschusses eingeladen sind. Er bittet, sich bei der Planung etwas mehr Zeit zu nehmen. Architekt Harter fügt an, dass man die Reaktionen auf das Konzept der Stadt, das ihre Gruppe auf Umwegen erhalten habe, darlegen werde. Bürgermeister Vonarb wundert sich über diese Äußerung "auf Umwege", da die Verwaltung der Architektengruppe die Planung übergeben habe. Darüber hinaus stellt er fest, dass eine schnelle Entscheidung nicht in Sicht sei.

 

TOP. 2)     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinde­ratssitzung vom

                  9.03.2004

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemein­derat in sei­ner nicht­öffentli­chen Sitzung vom 9.03.2004

 

                  -  dem Vorschlag des Feuerwehrausschusses bzgl. der Ernennung zum Ehrenmitglied der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein des Hauptfeuerwehrmannes Kurt Moldenhauer zugestimmt hat.

 

TOP. 3)      Einfacher Bebauungsplan "Untere Gärten"

                   -   Konkretisierter Aufstellungsbeschluss

 

                  Mit Kaufvertrag vom 11.11.2003 hat die Stadt umfangreiche Teilflächen der Konversionsfläche erworben. In diesem Kaufvertrag ist in § 10 vereinbart, dass die Stadt dem Bund für eine Teilfläche der Konversion, die im Eigentum des Bundes verbleibt, einen Vermarktungsvorrang von 4 Jahren einräumt. Diese Frist beginnt zu laufen mit dem Inkrafttreten eines sog. „einfachen Bebauungsplanes“, der unter dem Arbeitstitel „Untere Gärten ins Verfahren gebracht worden ist.

                  Mit Beschluss vom 23.09.2003 hat der Gemeinderat den dafür erforderlichen Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Dieser Beschluss ist am 29.09.2003 amtlich bekannt gemacht worden.

                  Die zwischenzeitlichen Gespräche mit dem Baudezernat des Landratsamtes und dem die Stadt vertretenden Anwalt haben ergeben, dass der Inhalt des Planentwurfes enger an die Verpflichtungen des Kaufvertrages zwischen Stadt und Bund über die Konversionsflächen anzugleichen ist. Diese Korrektur gegenüber dem ursprünglichen Planentwurf bezieht sich insbesondere auf die rechtliche Definition des einfachen Bebauungsplanes als Rahmenplanung ohne Schaffung von eigenen Baurechten, sondern vielmehr als Grundlage für die spätere Entwicklung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen einzelner Vorhabensträger.

                 

                  Unter Beachtung der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender


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                  Beschluss (einstimmig 23 :0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt in Konkretisierung des seinerzeitigen Aufstellungsbeschlusses vom 23.09.2003 die Anpassung der planerischen Inhalte des Entwurfes für den einfachen Bebauungsplan „Untere Gärten“ an die Zielsetzung der vertraglichen Vereinbarungen über den Ankauf der Konversionsfläche.

 

 

TOP. 4)      Bebauungsplan "Läger-Immengärten" in Breisach-Gündlingen

                   -    Aufstellungsbeschluss für die Überarbeitung des Bebauungsplanes in 2 Teilabschnitten für die Bereiche "Läger I" und "Immengärten"

 

                  Die ursprüngliche Planvorlage dieses Bebauungsplanes geht zurück auf das Jahr 1966. Der Bebauungsplan „Läger-Immengärten“ stellte die Gebietsentwicklung der Gemeinde Gündlingen in westlicher Richtung dar. Wesensmerkmal des Bebauungsplanes „Läger-Immengärten“ im Abschnitt „Läger“ ist die Ausweisung großzügiger Grundstücke mit 1.000 bis 1.800 m² mit der Zulässigkeit von Wohngebäuden in einer max. Tiefe von 30 m. Durch sogenannte Baulinien ist der Standort der Gebäude mit dem Abstand zur Straße hin maßlich festgelegt.

                  Im Abschnitt „Immengärten“ sind die bestehenden Grundstücksflächen zwischen Hauptstraße und Hohweg in einer Tiefe von teilweise über 100 m erhalten geblieben. Eine planungsrechtliche Aussage wird lediglich für den Bereich der Bauflächen entlang der Straße „Hohweg“ ausgedrückt.

                  In einem 1. Planungsansatz Anfang der Neunziger Jahre wurde mit dem Ziel einer Nachverdichtung innerörtlicher Baugrundstücke der Versuch unternommen, zusätzliche selbstständige Baurechte in der sogenannten 2. Baureihe zuzulassen. Im Rahmen der Bürgeranhörung zu dem Bebauungsplanentwurf für den Bereich „Läger“ wurden Einwendungen von betroffenen Grundstückseigentümern geltend gemacht. Zur Vermeidung von nachbarschaftlichen Konflikten und damit verbundenen Unstimmigkeiten in der Bevölkerung wurde die Initiative der Bebauungsplanänderung aufgegeben.

                  Durch erneuten Beschluss des Ortschaftsrates Gündlingen soll einer Änderung des Bebauungsplanes „Läger-Immengärten“ erneut näher getreten werden. Ziel dieser planungsrechtlichen Untersuchung soll sein, die innerörtlichen Bauflächen einer maßvollen städtebaulichen Neuordnung zuzuführen. Da sich die planungsrechtliche Bewertung in den beiden Teilbereichen „Läger“ und „Immengärten“ aufgrund der bestehenden Grundstückszuschnitte unterschiedlich darstellt, sollen zwei getrennte Verfahren in Gang gesetzt werden.

 

                  Auf die Frage von Stadtrat Peter Wolf erklärt Dipl.-Ing. Stefan Baum, dass man die Gelegenheit jetzt ausgenutzt habe, um vernünftige Flächen mit der Abrundung der Umrandungsgrenze zu erhalten. Den in der Ortschaftsratssitzung vorgestellten Plan habe man nachträglich noch verbessert.

 

                  Ohne Mitwirkung von Stadträtin Imogen Wiedensohler und Stadtrat Peter Wolf wegen Befangenheit ergeht folgender


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                  Beschluss (einstimmig 21:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Bebauungsplanänderung für das frühere Plangebiet „Läger-Immengärten“ in zwei getrennten Verfahrensgebietsabschnitten für die Bereiche „Läger I“ und „Immengärten“. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Entwürfe für die Bebauungsplanänderungen auszuarbeiten und eine vorgezogene Bürgerbeteiligung und die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

TOP. 5)      Veränderungssperre für den Bereich der Bebauungsplanänderung in den Teilabschnitten "Läger I" und "Immengärten" in Breisach-Gündlingen

 

                  Für die im Betreff genannten Bebauungsplanabschnitte soll ein Bebauungsplanänderungsverfahren durchgeführt werden. Ziel dieser Bebauungspläne ist die städtebauliche Ordnung innerhalb der ausgewiesenen Gebiete unter Berücksichtigung einer maßvollen Verdichtung.

                  Zur Vermeidung von ungewollten städtebaulichen Fehlentwicklungen werden Veränderungssperren in den jeweiligen Teilbereichen erforderlich.

 

                  Ohne Mitwirkung von Stadträtin Imogen Wiedensohler und Stadtrat Peter Wolf wegen Befangenheit ergeht folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 21:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Satzungen über die Veränderungssperren im Bereich der Bebauungspläne „Läger I“ und „Immengärten“ in Breisach-Gündlingen.

 

TOP. 6)      LKW-Verkehr in den Stadtteilen

 

                  Seit Jahrzehnten ist es das Ziel der Städte und Gemeinden, durch den Bau von Ortsumgehungen oder neuen Straßen sich vom Durchgangsverkehr, insbesondere vom Schwerlastverkehr zu entlasten. Diesem Ziel diente zum Beispiel der Bau der Umgehungsstraße der L 113 bei Breisach. Das gleiche Ziel wird mit dem Bau der B 31 West -neu- verfolgt, der eine neue Verkehrsführung mit sich bringen würde, und die Stadtteile Oberrimsingen (Stadt Breisach) und Munzingen/Tiengen (Stadt Freiburg) nachhaltig entlasten würde. In Niederrimsingen konnte mit einer Teilumgehung der K 4931 der Stadtteil entlastet werden, was beim Stadtteil Oberrimsingen nicht der Fall ist. Die gleiche Situation haben wir in Grezhausen und dem Stadtteil Gündlingen, die durch die L 134 (Nord-Süd) und in Gündlingen die durch K 4979 (Ost-West) durchschnitten werden. Eine Umfahrung der L 134 von Grezhausen, die in den 70er und 80er Jahren im Gespräch war, wurde wegen des enormen Flächenverbrauchs nicht weiter verfolgt. Gleiches gilt für die K 4931, die nicht mehr über Nieder- und Oberrimsingen, sondern mit der K 4979 Richtung Gündlingen und dann östlich von Gündlingen in südlicher Richtung auf die L 134 geführt werden würde. Unabhängig der Frage des Flächenverbrauchs sind solche Planungen gegenwärtig wegen der allgemeinen Finanzlage illusorisch. Selbst der im 1. Bauabschnitt der B 31 West formal begonnene Bau ist noch nicht voll finanziert.


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                  Seit einiger Zeit gibt es, insbesondere durch die Bürgerinitiative Bemühungen, die derzeitige B 31 vom Rimsinger Ei bis zum Autobahnanschluss Freiburg-Süd  (Tiengen) abzustufen, um damit ein LKW-Fahrverbot zu erreichen. Die Straßenverkehrsbehörden haben sowohl am Autobahnanschluss Freiburg-Mitte als auch Freiburg-Süd versucht, mit verkehrslenkenden Maßnahmen (Hinweisschild: LKW nach Breisach über Autobahn) den LKW-Verkehr aus den Ortsdurchfahrten fern zu halten. Der Erfolg hielt sich in Grenzen, bzw. wurde auch durch die Autobahngebühr unterlaufen. Deshalb gab es im politischen Bereich auch Überlegungen, die B 31, sowohl Ost wie West in die Mautpflicht mit ein zu beziehen. Das Straßenbauamt Freiburg und die Stadt Breisach haben 1995 mit Umbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Oberrimsingen versucht, die Verkehrssicherheit zu verbessern.

 

                  Im Staatsanzeiger vom 15.12.2003 ist die Abstufungsverfügung der B 31 in dem genannten Teilbereich zur K 4999 und gleichzeitig die Aufstufung der L 120 vom Rimsinger Ei bis zum Autobahnanschluss Bad Krozingen veröffentlicht worden.

 

                  Bei einem solchen Abstufungsverfahren ist der künftige Straßenbaulastträger, also der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald formal zu hören, ohne dass seine Haltung Eingang in die Entscheidung finden muss. In diesem Fall wurde die Entscheidung getroffen, bevor sich der Landkreis geäußert hatte. Der Kreistag, dem eine negative Beschlussempfehlung vorlag, hat am 12. Januar 2004 mit 58 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss gefasst:

 

                  "Der Abstufung der Bundesstraße 31 zwischen Oberrimsingen (Abgang Rimsinger Ei) und Munzingen (Landkreisgrenze) zur Kreisstraße 4999 in die Baulast des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald wird zugestimmt, wenn

                  1.   die Neubaumaßnahme "B 31 West" im vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf eingestuft und

                  2.   der Bau der o.g. Maßnahme begonnen

                 

                  worden ist."                          

 

                  Hintergrund der ablehnenden Empfehlung bzw. der Zustimmung unter Bedingungen ist die Befürchtung, dass durch diese Umstufungsaktion der 2. Abschnitt der B 31 West von Gottenheim bis Breisach politisch in Frage gestellt wird. Dass diese Befürchtung nicht ganz unbegründet ist, zeigen die Presseerklärungen von Bündnis 90/Die Grünen sowohl in Freiburg als auch im Landkreis. Um den o.g. Kreistagsbeschluss zu einer Wirkung zu verhelfen, hat der Landrat Klage gegen den Umstufungsbeschluss eingereicht.

 

                  Wie angekündigt, hat zwischenzeitlich der Regierungspräsident mit allen Beteiligten ein Gespräch geführt. Dabei ist es den Vertretern der Stadt Freiburg deutlich geworden, dass eine Verkehrsregelung mit einem LKW-Fahrverbot in Munzingen und Tiengen nicht ohne einen Einbezug anderer Gemeinden zwischen Breisach und Freiburg möglich ist. Alle Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass die Abstufung der B 31 nicht die bisherige Planung der B 31 West neu in Frage stellen darf. Deshalb wird der Oberbürgermeister der Stadt Freiburg einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss herbeiführen. Wegen des LKW-Fahrverbotes wird unter dem Vorsitz der Stadt Freiburg mit dem Landkreis eine Arbeitsgruppe gebildet, die ein entsprechendes Verkehrskonzept erarbeiten soll.


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                  Es ist zwar richtig, dass verkehrsrechtliche Maßnahmen sich auch nach der Klassifizierung der Straße richten müssen. Für die Stadtverwaltung ist jedoch entscheidend, welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Deshalb können solche Entscheidungen nicht isoliert getroffen werden. Es muss insbesondere geprüft werden, ob eine solche Entscheidung eine Verlagerung auf den ohnehin schon mit erheblichem Schwerlastverkehr betroffenen Stadtteil Gündlingen bedeuten würde. Ziel muss es sein, alle Stadtteile, soweit als möglich, vom Schwerlastverkehr zu befreien. Dass hierfür die L 120 besonders geeignet ist, steht außer Frage. Hierzu bedürfte es jedoch keiner Aufstufung zur Bundesstraße. Eine Entscheidung nach dem "St. Floriansprinzip" bringt uns hier nicht weiter. Es muss sicher gestellt werden, dass der Durchgangsverkehr tatsächlich auch die L 120 annimmt.

 

                  Ein LKW-Fahrverbot auf der Ortsdurchfahrt Oberrimsingen hätte allerdings zur Folge, dass dieses Fahrverbot auch für die K 4931 (Merdingen-Niederrimsingen-Oberrimsingen) ausgesprochen werden müsste, da diese in Oberrimsingen parallel mit der B 31 läuft, es sei denn, für dieses Teilstück würde das LKW-Fahrverbot aufgehoben. Andernfalls würde sich zwangsweise dieser Schwerlastverkehr über Gündlingen (K 4979/ L 134) zum Rimsinger Ei orientieren müssen. Dies wäre vermeidbar, wenn ein LKW-Fahrverbot in Oberrimsingen erst nach der Kirche in östlicher Fahrtrichtung verfügt würde.

 

                  Damit der Gemeinderat eine sachgerechte Entscheidung treffen kann, hält die Verwaltung eine Verkehrszählung in allen Stadtteilen, insbesondere in Oberrimsingen und Gündlingen für erforderlich. Gleichzeitig sollten mit allen in der Region ansässigen Unternehmen mit entsprechendem Transportvolumen Gespräche über deren Fahrrouten und ggfs. deren Veränderungen geführt werden. Das Landratsamt als Verkehrsbehörde sollte aufgefordert werden, ein schlüssiges Konzept für den regionalen und überregionalen Verkehr vorzulegen.

 

                  Da der gesamte Bau der B 31 West-Neu bis Breisach, der eine nachhaltige Entlastung bringen wird, noch einige Jahre in Anspruch nehmen wird, kann deren Fertigstellung nicht abgewartet werden, um die Ortsdurchfahrten von Oberrimsingen und Gündlingen zu entlasten. Gleichzeitig sollte auch der Nord-Südverkehr erneut analysiert werden.

 

                  Eine Beratung im Ortschaftsrat Gündlingen hat ergeben, dass dieser die Bedenken der Verwaltung voll inhaltlich mitträgt und sich deshalb dem Beschlussvorschlag anschließt. Er lehnt eine weitere Verlagerung von zusätzlichem LKW-Verkehr strikt ab.

 

                  Der Ortschaftsrat von Oberrimsingen hat in seiner Sitzung vom 26.03.2004 folgendes beschlossen:

 

                  Der Ortschaftsrat bittet die bereits im Staatsanzeiger veröffentlichte Abstufung der B 31 und die Aufstufung der L 120 sofort zu vollziehen und beim Kreistag darauf hinzuwirken, dass die Klage daraufhin zurück gezogen wird.

                 

                  Für die CDU-Fraktion erklärt Stadtrat Bernd Jungel, dass das Thema sehr komplex sei. Für seine Fraktion stellt sich die Frage, wie geht es weiter mit dem Lkw-Verkehr in allen Stadtteilen. Es ist daher nur konsequent, wenn wir den Beschluss des Kreistages vom 12.01.2004 und den Beschlussvorschlag der Verwaltung unterstützen. Die CDU-Fraktion


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                  fordert daher nochmals eindringlich den zügigen Ausbau der B 31 -West von Umkirch nach Breisach. Sie habe kein Verständnis für die Haltung der Grünen, die sich ständig als Anwalt der Bürger ausgeben, aber in der konkreten Umsetzung von Bürgeranliegen ihre Zustimmung verweigern, bzw. als Blockierer auftreten. Die CDU-Fraktion stimmt voll inhaltlich dem Beschlussvorschlag zu.

 

                  Stadtrat Lothar Menges (SPD) fordert, die Abstufung nicht mit dem Thema B 31 neu zu verbinden. Noch gebe es für den zweiten Bauabschnitt der B 31 West neu keine Planfeststellung, darauf sollte aber der Landkreis dringen. Stadtrat Ulrich Sartorius schlägt vor, es mit der Abstufung einfach zu probieren, ohne gleich einen Lkw-Verbot zu verhängen. Er beantragt, dem Beschluss des Oberrimsinger Ortschaftsrats zu folgen. Auf Rückfrage von Bürgermeister Vonarb bestätigt Stadtrat Lothar Menges, dass die SPD-Fraktion kein LKW-Fahrverbot fordert.

 

                  Ortsvorsteher Rolf Großkopf bekräftigt nochmals den Beschluss des Ortschaftsrates.

 

                  Für Ortsvorsteher Hans Brommer ist eindeutig, dass man sich der Argumentation des Landkreises und der Verwaltung anschließen solle. Im Hinblick des immer zunehmenden LKW-Verkehrs solle eine Verkehrszählung in allen betroffenen Ortschaften durchgeführt werden.

 

                  Für die ULB-Fraktion erklärt Stadtrat Georg Weiser, dass der Bau der B 31 West neu nicht notwendig sei. Deshalb stellt er den Antrag, dementsprechend den Beschlussvorschlag zu ändern und den Beschluss des Oberrimsinger Ortschaftsrats aufzunehmen. Dieser Antrag wird mit 14 Nein-Stimmen, 8 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

                  Beschluss

 

                  a)   Der Gemeinderat der Stadt Breisach fordert alle politisch Verantwortlichen auf,

 

                        1.   sicher zu stellen, dass der Bau der B 31 West-Neu, durch die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens für den 2. Abschnitt und den zügigen Ausbau des 1. Abschnittes zu einer allgemeinen Verkehrsentlastung (auch der PKW) in den Stadtteilen führt,

 

                        2.   zur sofortigen Verkehrsentlastung vom Schwerlastverkehr in allen Stadtteilen verkehrsrechtliche Maßnahmen auf der Grundlage eines Verkehrskonzeptes getroffen werden. Die Stadt Breisach verlangt eine Beteiligung an der von der Stadt Freiburg geführten Arbeitsgruppe, insbesondere wegen des LKW-Verkehrs in Oberrimsingen.

                        (20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)


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                  b)   Die Verwaltung wird beauftragt,

 

                        1.   eigene Verkehrszählungen in den Stadtteilen Gündlingen und Oberrimsingen durchzuführen, die geeignet sind, eine sachgerechte Entscheidung zu treffen,

 

                        2.   mit den in der Region ansässigen Unternehmen mit bedeutenden Transportkapazitäten Gespräche bzw. Verhandlungen über deren Fahrtrouten und ggfs. einer sofortigen Veränderung zu führen, da nicht absehbar ist, wann ein Ergebnis nach Buchstabe a) Ziffer 2 vorliegt.

                        (einstimmig 23:0:0)

 

TOP. 7)     Neugestaltung Marktplatz

                  -  Sachstandsbericht

 

                  Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes durch Bürgermeister Vonarb stellt der Fraktionsvorsitzende der ULB Gerd Müller den Geschäftsordnungsantrag diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. Er begründet dies damit, dass der Gemeinderat heute aus formalen Gründen keinen Beschluss fassen dürfe, weil der Tagesordnungspunkt als Sachstandsbericht angekündigt wurde und die Architektengruppe Vertreter des Gemeinderates auf Donnerstag 22.04.2004 zu einem Gespräch eingeladen habe. Bürgermeister Vonarb wies darauf hin, dass er einen Beschluss des Bauausschusses vollziehe, der festgelegt hat, dass entsprechend der Vorberatung im Bauausschuss und der Gesprächsrunde sowohl mit der Architektengruppe als auch den Gewerbetreibenden am Marktplatz dieses Thema Gegenstand der Erörterung im Gemeinderat sein soll. Nachdem diese Gespräche geführt wurden und das Ergebnis in der Beratungsunterlage dargestellt ist, sei der Zeitpunkt für eine Erörterung im Gemeinderat gekommen. Der formale Einwand, dass der Gemeinderat keine Beschlussfassung treffen kann, ist unzutreffend und wird vom Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde ebenfalls als falsch bezeichnet. Sollte die ULB mit dieser Rechtsauskunft nicht einverstanden sein, fordere er sie auf, unverzüglich dies im Wege einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister beim Landratsamt zu klären. Stadtrat Peter Bercher widerspricht der Auffassung der ULB und beantragt den Antrag der ULB abzulehnen. Dies insbesondere deswegen, weil der Gemeinderat die Aufgabe hat, die Bürger über seine Auffassungen zu unterrichten. Auch die betroffene Geschäftswelt hat Anspruch auf die Kenntnis des politischen Willens des Gemeinderats. Darüber hinaus trifft der Gemeinderat nach der vorgesehenen Beschlussfassung keine Festlegungen, sondern formuliert politische Ziele.

 

                  Der Geschäftsordnungsantrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes wird in offener Abstimmung mit 20 Nein-Stimmen bei 3 Ja-Stimmen abgelehnt. Nach Ablehnung dieses Tagesordnungspunktes tritt der Gemeinderat in die Beratung ein.

 

                  Die Verwaltung hat den Bauausschuss am 10. Februar 2004 über die derzeitige Planungsgrundlage der Neugestaltung unterrichtet. Bei  den Planungsüberlegungen drängt sich zunächst die Frage der Verkehrsführung auf. Dies zeigt sich sowohl bei der eigenen Planung, als auch bei den Entwürfen aus dem Ideenwettbewerb. Unbestritten dürfte die Forderung nach einer Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsreduzierung und Verkehrsminderung sein. Die Umsetzung dieser Vorstellungen bedarf einer weiträumigen Betrachtung.


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                  Die Marktplatzgestaltung wird somit auch einen Einfluss auf den Gutgesellentorplatz und Teile der Rheinstraße ausüben.

                  Der derzeitige Planungsstand zeigt vorerst nur eine mögliche Aufteilung des Marktplatzes nach notwendigen Funktionen und gewünschten Aktivitäten. Die Gestaltung des Platzes erfolgt erst in einem zweiten Schritt. Unvermeidbar ist die Aufrechterhaltung der Rheinstraße und des Gutgesellentorplatzes als Fahrstraße. Durch eine Verlegung der Fahrbahn soll der nördliche Platzbereich als größere Freifläche mit ansprechender Gestaltung zum Verweilen einladen. Dies soll durch die Vergrößerung der Freiflächen der drei gastronomischen Betriebe  noch zusätzlich unterstützt werden. Auf der Südseite des Platzes sind Parkplätze (Kurzparkdauer) mit Anfahrt über die Trasse zur Marienau und Abfahrt über die Hausdurchfahrt zur Grüntorstraße vorgesehen. Der ganze Marktplatz würde eine niveaugleiche Oberfläche mit entsprechenden Aufpflasterungen in den Zufahrtsbereichen erhalten. Da der Platz durch seine Fassadengestaltung wirken soll, werden nur wenige Bäume vorgesehen.

                  Bei einer Verkehrszählung als Wochenquerschnitt wurde festgestellt, dass über den Gutgesellentorplatz 69 % bis 79 % unnötiger Durchgangsverkehr (ohne Anliegerstopp) fährt. Dieser Verkehrsstrom kann bei bestimmten Voraussetzungen über den Neuen Weg und Richard-Müller-Straße zum größten Teil umgeleitet werden. Der Gutgesellentorplatz muss durch entsprechenden Ausbau und verkehrspolizeiliche Maßnahmen (z. B. 20-km/h-Zone) für diesen Verkehr unattraktiv gestaltet werden.

                  Eine Verkehrsberuhigung für den Marktplatz würde dies nur im östlichen Bereich bewirken. Eine Verminderung der Kfz-Durchfahrten wird nur im beschränkten Umfang möglich sein, da für diesen Ziel- und Quellverkehr keine andere Alternativstraße zur Verfügung steht (Rheinuferstraße ist nicht akzeptabel).

 

                  Die Verwaltung hat sich zwischenzeitig mit der Interessengruppe Architekten und Stadtentwicklung getroffen. Die Interessengruppe hat nach Gesprächen mit Anliegern, Gastronomen und Geschäftsleuten die verschiedensten Thesen aufgelistet. Konkrete Planungsaussagen gibt es noch nicht.

 

                  Das Gespräch mit den umliegenden Geschäftstreibenden und Gastronomen ergab konkrete Vorstellungen. Durch zu starke Veränderungen in der Verkehrsstruktur werden starke Geschäftseinbrüche prognostiziert. Alle Geschäftsleute bestehen auf die Einrichtung von mind. 40 Parkplätzen (derzeit 51 Parkplätze). Bevor kein gleichwertiger Ersatz geschaffen ist, soll nichts geändert werden. Ein Kompromiss wäre, die Parkmöglichkeit von Montag bis Freitag auf dem ganzen südlichen Teil einzurichten. Am Samstag nach dem Wochenmarkt und Sonntag wäre dieser Teil autofrei. Die Einrichtung einer 20-km/h-Zone wurde befürwortet, ebenso die Ausweitung der gastronomischen Freiflächen. Die Rheinstraße soll in Teilen mit einbezogen werden. Die Einrichtung einer Einbahnstraße wurde angesprochen, eine einheitliche Meinung gab es nicht. Als eine weitere Attraktivitätssteigerung wurde die Einrichtung eines Kiosks oder Wein-/Sekt-Standes vorgeschlagen.

 

                  Aus diesen Erkenntnissen schlägt die Verwaltung vor:

                  1.   bei den Planungsüberlegungen für den Marktplatz müssen der Gutgesellentorplatz und die Rheinstraße mit berücksichtigt werden;

                  2.   beim Marktplatz muss versucht werden, den Verkehr so über den Platz zu führen, dass im nördlichen Teil des Platzes eine größere Freifläche als Aufenthaltsplatz entsteht;

                  3.   die Auswirkungen des Verkehrs auf die Umgebung (z. B. Einbahnverkehr) sollen

                        gutachterlich unterstützt werden;


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                  4.   der Ausbau des Markt- und Gutgesellentorplatzes muss niveaugleich gestaltet werden, entsprechend den Vorgängen zur Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone nach Zeichen 325 (z. B. 20 km/h);

                  5.   als Unterstützung für eine Belebung des Marktplatzes sollen für die vorhandenen Gartenwirtschaften erweiterte Freiflächen ausgewiesen werden;

                  6.   die Parkplatzsituation soll entsprechend dem Kompromissvorschlag, nur Mo – Fr Parkmöglichkeiten einzurichten, überprüft werden. Ebenso die Errichtung eines Parkhauses auf dem Theo-Bachmann-Platz;

                  7.   die Zufahrt zur Spitalgasse und Marienau muss vom Marktplatz her erfolgen.

 

                  Bürgermeister Vonarb führt aus, dass es jetzt um die Zielrichtung für weitere planerische Überlegungen gehe. Die zentrale Frage der Grundkonzeption, die Stadtbauoberrat Horst Wolf vorstellt, ist die der Verkehrsführung. Unbestritten sei die Forderung nach Verkehrsminderung und Geschwindigkeitsreduzierung. Dabei gehe es um eine weiträumige Betrachtung, die auch den Gutgeselltorplatz und die Rheinstraße einbezieht. Ziel ist es, den Marktplatz zu einem Ort der Begegnung werden zu lassen, wobei der Verkehr aber nicht ausgeklammert werden soll. Bisher beinhaltet das Konzept lediglich eine Aufteilung des Platzes nach Aktivitäten und Funktion, die Gestaltung soll in einem weiteren Schritt diskutiert werden.    

 

                  Stadtrat Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) stimmt grundsätzlich dem Beschlussvorschlag zu.

 

                  Für die SPD-Fraktion beantragt Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius die Vertagung der Beschlussfassung. Seine Fraktion möchte sich nicht vorzeitig festlegen und den Vorschlag der Verwaltung zunächst nur zur Kenntnis nehmen. Dieser Antrag wird mit 15 Nein-Stimmen und 8 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

                  Stadtrat Peter Bercher vertritt die Meinung, dass der Gemeinderat den Fragenkatalog zustimmend zur Kenntnis nehmen sollte. Stadträtin Monika Mack wertet die Vorschläge als Gedankenanregung.

 

                  Stadtrat Georg Weiser (ULB) regt noch einmal an, sich für die Konzeption mehr Zeit zu lassen.

 

                  Bürgermeister Vonarb erläutert, dass von der Verwaltung geplant sei, in einer Bürgerversammlung die Vorschläge zur Marktplatzgestaltung vorzustellen. Dafür müsse die Verwaltung Vorstellungen entwickeln können. Er schlägt dem Gemeinderat vor, die Beschlussfassung in zwei Punkte aufzugliedern und wie folgt zur Abstimmung zu stellen:

 

                  Beschluss

 

                  1)   Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

                        (einstimmig 23:0:0)

 

                  2)   Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die weitere Planung entsprechend den Punkten 1 – 7 weiter zu bearbeiten.

                        (15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen)              


 

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TOP. 8)      Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

 

                  Die Stadt Breisach am Rhein verfügt bisher über keine öffentlich-rechtliche Regelung für die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Das Benutzungsverhältnis war somit rein privatrechtlicher Natur.

 

                  Mit der Bereitstellung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften erfüllt die Stadt Breisach am Rhein eine öffentlich-rechtliche Aufgabe, weshalb auch eine öffentliche Einrichtung im Sinne des § 10 Abs. 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt. Für die Nutzungsbedingungen dieser Unterkünfte bietet sich daher die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Satzung an.

Durch den Erlass dieser Satzung ist eine erleichterte Durchsetzung der einzelnen Vorschriften, notfalls durch Verwaltungszwang oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, möglich. Die Stadt Breisach erlangt hierdurch die erforderliche Ordnungsgewalt, welche bei der bestehenden privat-rechtlichen Regelung nicht vorhanden ist.

 

                  Die Gebühr je qm Wohnfläche wurde auf 5,10 Euro entsprechend dem Vergütungshöchstsatz des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald festgelegt.

 

                  Nicht hiervon betroffen ist die Unterbringung von Asylbewerbern. Die Rechtsbeziehung zu Asylbewerbern ist bundesrechtlich im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes geregelt.

 

                  Auf Anfrage von Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius wird im § 4 (10) die Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr geändert und im § 13 (2) auf Hinweis der Verwaltung "einschließlich der Betriebskosten" gestrichen. Außerdem soll § 15 nochmals rechtlich geprüft werden.

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften zu.

                  

TOP. 9)      Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Breisach a.Rh. in den Haushaltsjahren 1998 - 2001

 

                   Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Breisach und des Städt. Wasserwerks für die Haushaltsjahre 1998 bis 2001 geprüft.

 

                   Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als Rechtsaufsichtsbehörde teilt mit Schreiben vom 04.03.2004 mit, dass das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist.

 

                   Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                   Der Gemeinderat nimmt den Abschluss des Prüfungsverfahrens der überörtlichen Prüfung der haushalts-, Kassen- und Rechungsführung der Stadt Breisach sowie des Städt. Wasserwerks für die Haushaltsjahre 1998 bis 2001 zur Kenntnis.


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TOP. 10)   Verschiedenes

 

                  Bürgermeister Vonarb gibt eine Erklärung zur Berichterstattung in der Badischen Zeitung von der ULB-Fraktion über die Chlorid-Belastung im Grundwasser ab. Die Darstellung der ULB ist unrichtig und unvollständig. Sie erweckt den Eindruck, dass die Stadt und der Gemeinderat sich nicht mit diesem Thema beschäftigen, es sei nur die ULB-Fraktion die sich mit diesem Thema befasst.

 

                  Bürgermeister Vonarb zählt die verschiedenen Aktivitäten und getroffenen Maßnahmen von der Verwaltung in der Zeit von 1970 bis Dezember 2003 auf. Er empfinde die Äußerungen der ULB als Beleidigung für den Gemeinderat. Die Fraktionssprecher schließen sich dem Vorwurf an und fügen hinzu, dass alle Fraktionen regelmäßig eine Wasseranalyse von der Verwaltung erhalten.

 

                  Auch die Äußerung der ULB im Gemeinderat als "einsamer Rufer" immer wieder gefordert zu haben, sich mit den Folgen der Chloridbelastung auseinander zu setzen und Schadenersatzklagen vorzubereiten, sei falsch. Im August 2000 habe die Stadt Breisach erstmals beim Regierungspräsidium wegen Verursacherhaftung der Folgekosten aus der erhöhten Chloridbelastung und eventuell künftig zu erwartenden Erhöhungen angefragt. Eine Schadenersatzklage habe allerdings wohl wenig Aussicht auf Erfolg. In der nächsten Sitzung werden Herr Dr. Wirsing, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg und Herr Huppmann, Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/Hochrhein werden die aktuelle Situation berichten.

 

                  Stadtrat Gerd Müller bestätigt, dass der Wortlaut des Artikels im wesentlichen korrekt sei. Seine Fraktion war immer die "einsame Rufer". Das Thema wurde nie von den anderen Fraktionen aufgegriffen. Im Übrigen gehe es nicht nur um die Gesundheit, sondern auch um mögliche Schäden am Leitungsnetz und an Hausinstallationen.

 

                  Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius weist darauf hin, dass die ULB nie konkrete Anträge gestellt hätte, die vom Gemeinderat abgelehnt worden seien. Das Ganze sei mehr in einer Art Plauderstunde vor sich gegangen.

 

                  Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius erinnert an die Anträge seiner Fraktion bezüglich behinderte Einrichtungen und City Slow. Bürgermeister Vonarb sagt zu, dass diese zwei Themen in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden.

                              

Schluss der Sitzung:  21.45 Uhr

                                                          Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:                                                                 Der Bürgermeister:

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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