- 2 -
TOP.
1) Frageviertelstunde für
Einwohner
Frau Elisabeth Oberkirch
möchte auf folgende Missstände in der Stadt aufmerksam machen: Plage der Krähen
in der Stadt, Schaum vom Solarium in der Rinne der Rheinstraße. Des weiteren
regt sie die Anbringung eines Hinweisschildes an, so dass das Dach des Pavillons
auf dem Weinfestgelände nicht mehr von den Jugendlichen als Trampolin genutzt
wird.
Bürgermeister Vonarb führt
aus, dass die Stadt sich mit der Plage der Krähen intensiv beschäftigt. Ein
Versuch mit Attrappen (Eule, Uhu), die Krähen zu vertreiben, ist gescheitert.
Es bleibe nur eine Möglichkeit, dies sei das Entfernen der Nester. Was den
Schaum vom Solarium in der Rheinstraße betrifft, kümmert sich derzeit das
Stadtbauamt darum. Bezüglich des Pavillons erklärt er, dass das Problem bekannt
sei. Ein Hinweisschild würde wenig helfen. Er appelliert an die Einwohner, die
Jugendlichen zur Ordnung zu rufen.
TOP.
2) Bebauungsplan
"Ladenzone ehemalige Zollanlage"
- erneuter Aufstellungsbeschluss
Am 22.07.2003
hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst, für den Bereich der
Ladenzone an der ehemaligen Zollanlage mit den Ladengeschäften „Zur Rheinbrücke
3 – 21“ einen Bebauungsplan zu entwickeln. Gleichzeitig wurde eine
Veränderungssperre erlassen. In Verhandlungen mit dem Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald über die Nutzungszulässigkeiten innerhalb des
ausgewiesenen Gebietes hat sich gezeigt, dass die objektive planungsrechtliche
Beurteilung der gesamten baulichen Nutzung im Bereich der ehemaligen Zollstelle
einen größeren zusammenhängenden räumlichen Geltungsbereich erforderlich macht.
Insbesondere die Einbeziehung der benachbarten Gaststättennutzung „Mc Donald“
und der Tankstelle „Europoint“ erfordert eine ganzheitliche planungsrechtliche
Bewertung.
In
diesem Zusammenhang ist auch die Definition der nutzungsrechtlichen Entwicklung
auf der gegenüberliegenden Straßenseite entlang des Eckartsbergweges mit zu
untersuchen.
Auf
der Grundlage dieser Erkenntnisse wird die planungsrechtliche Untersuchung des
Bebauungsplanes „Ladenzone ehemalige Zollanlage“ auf den dargestellten Bereich
erweitert.
Stadtrat Gerd Müller (ULB)
präzisiert, dass die Grundstücke am Eckartsberg nicht bebaut werden dürfen.
Unter Berücksichtigung der
Befangenheitsvorschriften ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt in Erweiterung der seinerzeitigen Beschlussfassung vom 22.07.2003
die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ladenzone ehemalige Zollanlage“ für den
erweiterten Bereich.
- 3 -
TOP.
3) Neufassung der
Globalrechnung für Kanalbeiträge getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser
sowie für die Wasserversorgungsbeiträge
Die Stadt
Breisach am Rhein betreibt ihre Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung
jeweils als öffentliche Einrichtung. Dabei besteht für die Grundstücke der
Stadt Breisach ein Anschluss- und Benutzungszwang. Die Grundstückseigentümer
sind somit nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, ihre Grundstücke an
die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung anzuschließen. Die Kosten für
die Schaffung dieser öffentlichen Einrichtungen werden über Abwasser- bzw.
Wasserversorgungsbeiträge auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
Rechtsgrundlage
für die Kostenumlegung ist § 10 Kommunalabgabengesetz (KAG). Danach können die
Gemeinden für die Herstellung von öffentlichen Einrichtungen Beiträge von
Grundstückseigentümer erheben. Die Beiträge werden mittels der Satzungen für
die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung festgesetzt und erhoben. In einer
Beitragsatzung sind der Beitragsgegenstand, der Beitragsmaßstab und der
Beitragsatz festzulegen. Bei der Festlegung des Beitragsatzes hat der
Gemeinderat gemäß §§ 2 und 10 Abs. 1 KAG einen Ermessensspielraum. Jedoch muss
bei der Ausübung dieses Ermessens unter anderem der Kostendeckungsgrundsatz,
der Gleichheitsgrundsatz und das Vorteilsprinzip beachtet werden. Eine
ermessensfehlerfreie Entscheidung kann der Gemeinderat nur anhand einer Globalberechung
treffen.
Die
Globalberechnung für die Stadt Breisach am Rhein wurde von der Fa. Schneider
& Zajontz erstellt.
Unter
Berücksichtigung der Herstellungskosten ohne Erneuerungen und Hausanschlüsse
zuzüglich der voraussichtlichen Aufwendungen für geplante Flächenerschließungen
der Stadt Breisach am Rhein ergeben sich folgende Beitragssätze nach der
Nutzungsfläche
Schmutzwasserbeseitigung,
Kanalnetz,
Zuleitungssammler 4,74
€/m² (bisher 4,50 DM)
Regenwasserbeseitigung,
Kanalnetz und
Regenklärbecken 1,83
€/m² (2,10 DM)
Wasserversorgung 3,34
€/m² (2,80 DM)
Die mittels der
Globalberechnung ermittelten Werte sind Höchstwerte. Eine Überschreitung wäre
entsprechend dem KAG unzulässig. Eine Unterschreitung dieser Beitragssätze
würde andererseits dem Kostendeckungsprinzip widersprechen, wonach sämtliche
Kosten für die Herstellung dieser Anlagen von den Grundstückseigentümern zu
erheben sind.
Der Verwaltung-
und Sozialausschuss der Stadt Breisach am Rhein hat am 02.03.2004 über die Neufassung
der Globalberechung beraten und empfiehlt dem Gemeinderat Zustimmung.
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Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der Neufassung der Globalberechung für die Wasserversorgungs- und
Kanalbeiträge zu.
Der Gemeinderat
legt entsprechend der Globalberechung die Beitragsätze wie folgt fest:
Schmutzwasserbeseitigung, Kanalnetz, Zuleitungssammler 4,74 €/m²
Regenwasserbeseitigung,
Kanalnetz und Regenklärbecken 1,83
€/m²
Wasserversorgung 3,34
€/m²
TOP. 4) Neufassung
der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und
die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Stadt Breisach am Rhein -
Wasserversorgungssatzung
Die bisherige
Wasserversorgungssatzung wurde vom Gemeinderat am 15. Dezember 1981 beschlossen
und zuletzt mit der 10. Änderungsatzung am 21.03.2000 geändert. Die Satzung
wurde allgemein überarbeitet um den zahlreichen Gesetzesänderungen,
insbesondere im Bereich des Kommunalen Abgabenrechts, dem Bau- und
Naturschutzrecht und der dazu ergangenen Rechtsprechungen gerecht zu werden.
Gleichzeitig wurde die neu erstellte Globalberechnung für die Wasserversorgung
sowie die Neukalkulation der Gebührensätze berücksichtigt.
Die rechtlichen
Änderungen betreffen im wesentlichen die Nutzung des Niederschlagswassers,
Kostenersatzregelung für Wasserhausanschlüsse, Anschlüsse vor
In-Kraft-Treten des
Kommunalenabgabengesetzes am 01.04.1964 sowie redaktionelle Änderungen.
Der
Anschlussbeitrag erhöht sich entsprechend den Vorgaben der Globalberechnung von
bisher 2,80 DM auf 3,34 Euro je
Quadratmeter Nutzungsfläche. Die Nutzungsfläche ergibt sich durch
Vervielfachung der Grundstückstücksfläche mit den festgesetzten Nutzungsfaktoren.
Die Wassergebühren bleiben entsprechend der Gebührenkalkulation konstant bei
1,40 Euro für die Verbrauchsgebühr zuzüglich Grundgebühren und Mehrwertsteuer.
Unter
Berücksichtigung des Abrechnungszeitraumes bis zum 31.03. des Jahres ist ein
In-Kraft-Treten der Satzung zum 01.04.2004 vorgesehen.
Der Verwaltungs-
und Sozialausschuss hat über die Neufassung der Wasserversorgungs-satzung in
seiner Sitzung am 02.03.2004 beraten und empfiehlt dem Gemeinderat Zustimmung.
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der Neufassung der Wasserversorgungssatzung zum 01.04.2004 zu.
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TOP.5) Neufassung der Satzung über die
öffentliche Abwasserbeseitigung
Die bisherige
Abwassersatzung der Stadt Breisach wurde vom Gemeinderat am 08.06.1988
beschlossen und zuletzt mit der 3. Änderungsatzung am 16.12.1997 geändert. Die Satzung
wurde allgemein überarbeitet um den zahlreichen Gesetzesänderungen, insbesondere
im Bereich des Kommunalen Abgabenrechts, dem Bau- und Naturschutzrecht und der
dazu ergangenen Rechtsprechungen gerecht zu werden. Gleichzeitig wurde die neu
erstellte Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung sowie die Neukalkulation
der Gebührensätze berücksichtigt.
Die rechtlichen
Änderungen betreffen das Niederschlagswasser (§2), Grundstücksanschlüsse (§§12,
13, 15), die Eigenkontrollverordnung (§21 Abs. 4), Berücksichtigung der
Betragspflicht für Anschlüsse vor In-Kraft-Treten des KAG und sonstige
redaktionelle Änderungen.
Der
Anschlussbeitrag beträgt entsprechend
der Globalberechnung je Quadratmeter Nutzungsfläche für Schmutzwasserkanäle und
Zuleitungssammler 4,74 €, für Regenwasserkanäle
und Regenwasserklär- und Überlaufbecken 1,83 €.
Die Gebühren
wurden neu kalkuliert und betragen ab 01.04.2004 unverändert 2,38 Euro je m³
Abwasser. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Auf eine
Gebührensplittung für Schmutz- und Regenwasser wurde zunächst verzichtet. Die
Prüfung dieser Angelegenheit ist sehr umfangreich und bedarf noch weiterer
Vorarbeiten.
Unter
Berücksichtigung des Abrechnungszeitraumes bis zum 31.03. des Jahres ist ein
In-Kraft-Treten der Satzung zum 01.04.2004 vorgesehen
Der Verwaltungs-
und Sozialausschuss hat über die Neufassung der Abwassersatzung in seiner
Sitzung am 02.03.2004 beraten und empfiehlt dem Gemeinderat Zustimmung.
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der Neufassung der Abwassersatzung zum 01.04.2004 zu.
TOP.
6) Information über das
Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft, Bildung und Betreuung 2003 bis
2007" (IZBB) - Ganztagsbetreuung
Im
Rahmen des Investitionsprogramms werden Finanzhilfen für Investitionen zum
Aufbau neuer Ganztagsschulen, zur Weiterentwicklung bestehender Schulen, zu
Ganztagsschulen, zur Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze an bestehenden
Ganztagsschulen sowie zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender
Ganztagsschulen gewährt. Gefördert werden nur Schulen, die über ein
pädagogisches Konzept verfügen. Dieses pädagogische Konzept muss gemeinsam
zwischen Schule und Träger entwickelt werden.
Ganztagsschulen
sind Schulen mit ganztägigem Angebot. Dies können sein:
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Grundschulen und
weiterführende Schulen im Sekundarbereich 1 (auch Sonderschulen und berufliche
Schulen), an denen
- über den
vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens 3 Tagen in der Woche ein
ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereit gestellt wird, das
mindestens täglich 7 Zeitstunden umfasst.
- an allen
Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein
Mittagessen bereit gestellt wird und
- die
nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung
organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden
sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht
stehen.
Es werden
drei Formen unterschieden:
- In der voll
gebundenen Form verpflichten sich alle Schüler, an mindestens 3 Wochentagen für
jeweils mindestens 7 Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule
teilzunehmen.
- In der
teilweise gebundenen Form verpflichtet sich ein Teil der Schüler, an mindestens
3 Wochentagen für jeweils mindestens 7 Zeitstunden an den ganztätigen Angeboten
der Schule teilzunehmen.
- In der
offenen Form ist ein Aufenthalt, verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot
in der Schule an mindestens 3 Wochentagen von täglich mindestens 7 Zeitstunden für
die Schüler möglich.
Der
Zuschuss beträgt 90 % der festgestellten erforderlichen Investitionen des im
Antrag dargestellten Investitionsvorhabens. Die verbleibenden 10 % sind als
Eigenaufwendung vom Schulträger zu erbringen. Personal-, Betriebs- und Verwaltungskosten
werden aus diesem Investitionsprogramm nicht gefördert.
Die
Verwaltung hat eine Schätzung der möglichen Investitionskosten der Stadt
Breisach für die Einrichtung einer Cafeteria und Trainingsraum für den Betrieb
einer Ganztagsschule in der Julius-Leber-Schule erstellt. Dies wären die
Investitionskosten, die zu 90 % durch das Bundesprogramm bezuschusst werden
könnten.
Die
Verwaltung hat mehrere Gespräche mit Herrn Rektor Kopsan und Herrn Elternbeiratsvorsitzenden
Stork bezüglich der Einrichtung einer Ganztagsschule geführt. Das Thema wurde
ebenfalls ausführlich im Verwaltungs- und Sozialausschuss am 02.03.2004 behandelt.
Es wurde sich darauf verständigt, dass in Breisach ein Bedarf bei der
Einführung der Ganztagsbetreuung besteht. Vorerst soll sich das zu erstellende
pädagogische Konzept auf die Julius-Leber-Grund- und Hauptschule konzentrieren.
Gleichzeitig werde jedoch bei räumlichen Konzeptionen die Realschule gedanklich
mit aufgenommen. Ein pädagogisches Konzept soll erstellt werden. Hierbei sollen
die Sportvereine und die Jugendmusikschule mit eingebunden werden. Wenn das
pädagogische Konzept steht und insbesondere eine mögliche Kostenbeteiligung der
Eltern geklärt ist, kann eine Elternumfrage durchgeführt werden. Dies könnte
bis zum 30. Juni d.J. geschehen.
Stadträtin
Monika Mack gibt eine Stellungnahme der CDU-Fraktion ab. Aufgrund der veränderten
Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft (beide Elternteile berufstätig) sind
die
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Kinder
häufig sich selbst überlassen. Eine Ganztagesbetreuung käme hier entgegen. Darüber
hinaus um in Zukunft Breisach als Wohnort attraktiv zu erhalten, sollte eine
Ganztagesbetreuung an der Julius-Leber Schule angeboten werden. Die
Bedarfserhebung in Form einer Elternumfrage sollte so bald wie möglich
durchgeführt werden.
Alle
anderen Fraktionen schließen sich dieser Ausführung an. Stadträtin Dr. Petra
Breitenfeldt (ULB) bekräftigt, dass auch die Theresianum-Grundschule in den
Bedarf miteingeplant werden sollte.
Der
Verwaltungs- und Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Zustimmung.
Beschluss (einstimmig
23:0:0)
1) Der Gemeinderat nimmt die Informationen über
das Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft, Bildung und Betreuung 2003 -
2007, IZBB Ganztagsbetreuung“ zur Kenntnis.
2) Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung und
die Julius-Leber-Schule, gemeinsam ein pädagogisches Konzept zu erstellen und
insbesondere die Kosten der Einführung einer Ganztagsbetreuung an der
Julius-Leber-Schule zu ermitteln und dem Gemeinderat zu berichten.
TOP. 7) Gutachterausschuss
der Stadt Breisach am Rhein
-
Bestellung der Mitglieder
Die Amtszeit der ehrenamtlich
tätigen Gutachter des Gutachterausschusses der Stadt Breisach am Rhein endet zum 31. März 2004.
Nach § 2 der Gutachterausschussverordnung
des Landes Baden-Württemberg vom 11.12.1989 sind die Gutachter vom Gemeinderat
auf die Dauer von 4 Jahre neu zu bestellen.
Gemäß dieser Verordnung ist
eine unabdingbare Voraussetzung für die Bestellung der Mitglieder des
Gutachterausschusses, das Vorliegen von Sachkunde und Erfahrung.
Die Verwaltung schlägt
folgende Zusammensetzung des Gutachterausschusses für die Amtszeit vom 1. April
2004 bis 31. März 2008 vor:
1. Wolfgang Mittl,
Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Erismannstr. 4, 79206 Breisach a.Rh. als Vorsitzender
2. Volkmar Günther,
Vermessungsingenieur, Harelungenweg 14a, 79206 Breisach a. Rh.
als
stellvertretender Vorsitzender
3. Thomas Harter,
Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Poststraße 6, 79206 Breisach a.Rh.
4. Ulrich Glockner,
Stuckateurmeister, Küferstraße 6, 79206 Breisach a.Rh.
5. Andreas Rein,
Landwirtschaftsmeister, Viehweg 1, 79206 Breisach-Gündlingen
6. Wendelin Hintereck,
Techn. Angest., Amselweg 9, 79206 Breisach-Niederrimsingen
7. Franz Fuchs,
Bautechniker i.R., Bergfeld 8, 79206 Breisach-Oberrimsingen
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8 -
Die unter Nr. 2, 6
und 7 genannten Personen waren bereits in der vorhergehenden Amtsperiode als
Mitglieder des Gutachterausschusses tätig.
Für die Ermittlung
der Bodenrichtwerte muss ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung
zuständigen Finanzbehörde zusätzlich als Gutachter bestellt werden.
Als Vertreter der
Finanzbehörde werden vorgeschlagen:
- Achim Burkart,
Steueramtsinspektor in Freiburg i.Br.
- Dorothea Holz, Steueramtsrätin in
Freiburg i.Br.
als Stellvertreterin für Herrn Burkart
Beschluss (einstimmig 23:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt für die Amtsperiode des Gutachterausschusses der Stadt Breisach am
Rhein vom 1. April 2004 bis 31. März 2008 folgende Mitglieder zu bestellen:
1. Wolfgang Mittl,
Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Erismannstraße 4, 79206 Breisach a.Rh. als Vorsitzender
2. Volkmar Günther, Vermessungsingenieur, Harelungenweg 14a,
79206 Breisach a. Rh.
als
stellvertretender Vorsitzender
3. Thomas Harter, Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Poststraße
6, 79206 Breisach a.Rh.
4. Ulrich Glockner, Stuckateurmeister, Küferstraße 6, 79206
Breisach a.Rh.
5. Andreas Rein, Landwirtschaftsmeister, Viehweg 1, 79206
Breisach-Gündlingen
6. Wendelin Hintereck, Techn. Angest., Amselweg 9, 79206
Breisach-Niederrimsingen
7. Franz Fuchs, Bautechniker i.R.,
Bergfeld 8, 79206 Breisach-Oberrimsingen
8. Achim Burkart,
Steueramtsinspektor in Freiburg i.Br.
9. Dorothea Holz, Steueramtsrätin in
Freiburg i.Br. als Stellvertreterin für Herrn Burkart
TOP. 8) Kulturspektakel
"Reflets au Rhin - Lichterglanz auf dem Rhein" im Juli 2004
Der SIVOM
Hardt-Nord plant von Freitag, den 02. Juli bis Sonntag, 04. Juli 2004 auf der
Rheininsel ein großes Kulturspektakel „Reflets au Rhin - Lichterglanz auf dem
Rhein“.
Gesamtbudget des
Projekts: 60.000,00 Euro.
Geplant ist ein
Freilufttheater am Abend mit Lichteffekten, Wassereffekten, Musikeffekten und
mit einem Schauspiel in insgesamt 8 Bildern. Koordinator des Projekts ist
Jean-Marie Lutz.
Das Spektakel
soll unter großer Beteiligung von französischen und deutschen Vereinen
aufgeführt werden. Geplant ist eine große Freiluftbühne, Barken auf dem Rhein,
Feuerwerk und insgesamt werden 300 Mitwirkende als Schauspieler und Statisten
benötigt.
Bislang wurden
auf deutscher Seite alle Breisacher Vereine angeschrieben. Interesse an der
Mitwirkung ist vorhanden. Zur Umsetzung des Projekts haben sich bislang
verschiedene Kommissionsgruppen eingerichtet, die allesamt deutsch-französisch
besetzt sind. So gibt es eine
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- Lenkungsgruppe
- Technik- und Sicherheitsgruppe
- Logistikgruppe
- Werbungsgruppe
- Aufführungsgruppe
- Finanz- und Sponsoringgruppe
- Nachmittagsgruppe
Für den
Nachmittag ist geplant, ein Spiel ohne Grenzen anzubieten. Der Unterhaltungsnachmittag
soll am 03.und 04. Juli 2004 von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr stattfinden. Es sind
Spiele für Kinder und Darstellungsmöglichkeiten (Schaufenster für Vereine) geplant.
Alle
Fraktionen begrüßen sehr dieses Projekt gerade im Hinblick auf die Zusammenführung
der Raumschaft innerhalb Europas.
Der Verwaltungs-
und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2004 dieses Thema vorberaten
und empfiehlt dem Gemeinderat Zustimmung.
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
1) Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, an
dem Kulturspektakel „Reflets au Rhin - Lichterglanz auf dem Rhein“ mitzuwirken
und das Projekt mit Bauhofleistungen zu unterstützen.
2) Dem grenzüberschreitenden Kulturprojekt wird
ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro unter HH-Stelle 1.3400718000.0 gewährt.
TOP. 9) Energierelevante Maßnahmen im Hochbau
Die Umweltliste Breisach beantragt mit Schreiben
vom 20.01.2004, dass
1)
alle energierelevanten Maßnahmen, wie z.B. Bau- oder
Änderungen von Heizungssystemen, Fenstern, Außenwänden oder Dachaufbau
(Solarsysteme), zur Festlegung und Entscheidung den zuständigen Ratsgremien
vorzulegen sind,
2)
für öffentliche Gebäude als Mindeststandart die
Niedrigenergiebauweise gelten soll, und Abweichungen nur in Ausnahmefällen, mit
genauer Begründung, möglich sein sollen.
Dazu
gibt Dipl.-Ing. Stefan Baum die Stellungnahme der Verwaltung wie folgt ab:
Seit
01.02.2002 ist die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden – EnEV“ in Kraft. Diese EnEV ersetzt die alte Wärmeschutzverordnung
aus dem Jahr 1976 bzw. 1980.
Bei
der neuen EnEV wird zusammengefasst
ausgedrückt, ganz klar geregelt, dass Neubauten mit normalen
Innentemperaturen (ab 19 ° C, wie z.B. Wohnhäuser) in ihrer Energiebilanz als
„Niedrigenergiehäuser“ ausgeführt werden müssen.
Das
größte Potential liegt im Altbaubereich. Dort wird durch die EnEV ganz klar
geregelt, dass bei Altbausanierungen, Umbauten oder Modernisierungen bestimmte
Bauteile (wie Fenster Dämmung, Dächer, Heizung
etc. ) nur noch mit ganz bestimmten Energiekennzahlen eingebaut werden
dürfen.
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Die
Produkthersteller haben schon vor Jahren erkannt, dass Fenster, Dämmung und Haustechnik
technisch und energetisch zu optimieren sind. Die Stadt Breisach baut schon
seit Jahren bei notwendigen Fenstersanierungen
grundsätzlich Wärmeschutzfenster mit einem K-Wert von 1,1 W/(m²K) ein,
obwohl nach der neuen EnEV 1,7 bzw. 1,5 W/(m²K) gefordert wird. Damit liegt die
Stadt Breisach bei den Sanierungen 25 % unter den Werten des Gesetzgebers.
(Bsp. Schulzentrum Breisach, teilweise Mietwohnungen, teilweise Rathaus
Breisach, Teilweise Gemeindesaal)
Bei
nachträglichen Dachdämmungen wird durch die Stadt Breisach je nach technischen
Möglichkeiten, grundsätzlich eine 14 cm starke Wärmedämmung mit einer Wärmeleitgruppe
von 035 eingebaut. Dies entspricht einem K-Wert von 0,23 W/(m²K). Gefordert
wird lt. EnEV ein K-Wert von 0,30 W/(m²K). Die Stadt Breisach liegt dabei ca.
24 % unter den geforderten Werten.
Bei
notwendigen Heizungssanierungen im Altbaubereich werden alte Gasanlagen grundsätzlich,
je nach technischen Möglichkeiten, durch Brennwerttechniken erneuert.
Zum
Beispiel wurde bei der Heizungssanierung der Attilahalle (2003) neben der Brennwerttechnik
noch zusätzliche Solarmodule zur Unterstützung der Warmwassererzeugung
aufgebaut.
Die
Stadt Breisach hat schon vor Jahren erkannt, dass mit qualitativ hochwertigen
Baustoffen eine längerfristige positive Wirtschaftlichkeit der Gebäude erzielt
wird. Dies gilt auch für die Energiebilanz der Gebäude. Das was der Gesetzgeber
mit seiner 2002 in Kraft getretenen EnEV als notwendig vorschreibt wurde von
der Stadt Breisach frühzeitig erkannt und schon seit Jahren konsequent
umgesetzt.
Im
Neubaubereich hat die Stadt Breisach mit dem Bau des Deutsch-Französischen
Kindergartens energetisch neue Maßstäbe gesetzt. In seiner Energiebilanz liegt
der Kindergarten ca. 20 % unter den nach heutigen Gesichtspunkten geforderten
Niedrighausstandart. Ausgestattet mit einer Photovoltaikanlage mit ca. 30 KWp
auf dem Dach, die Heizung mit Wärmepumpentechnologie durch Grundwasser zu 100 %
regenerativ betrieben, die WC-Spülung
wird mit Grauwasser betrieben und die
Zwangslüftung erfolgt mit Erdwärmetauscher.
Beim
Neubau des Feuerwehrgebäudes wird derzeit technisch geprüft wie sich eine Photovoltaikanlage
mit ca. 50 KWp auf dem Dach realisieren lässt. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat
von der Fa. SAG in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgetragen.
Stadtrat
Gerd Müller (ULB) zieht seinen Antrag zurück, besteht aber darauf, dass zukünftig
bei Bauvorhaben das Gremium Mitspracherecht erhält, was Bürgermeister Vonarb zusagt.
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt die Informationen über die Energierelevanten Maßnahmen zustimmend
zur Kenntnis.
- 11 -
TOP. 10) Verschiedenes
Bürgermeister
Vonarb bittet Beigeordneten Oliver Rein über eine ursprünglich geplante Rechtsverordnung
über die Nutzung der Schulgelände innerhalb der Stadt Breisach am Rhein zu
berichten.
In
den vergangenen Wochen und Monaten sind auf den Schulgeländen der Stadt
Breisach am Rhein, insbesondere bei der Hugo-Höfler-Realschule und beim
Martin-Schongauer-Gymnasium sowie an der Stadthalle vermehrt Probleme wegen
Sachbeschädigungen und Verschmutzungen aufgetreten. Es wurden deshalb mehrere
Gespräche geführt zwischen den betroffenen Schulleitern, den Streetworker der
Stadt Breisach, den Jugendsachbearbeitern der Polizei, ebenso mit der Führung
der Polizei, dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als Schulträger des
Gymnasiums und der Stadt Breisach.
Maßnahmen
sind im Vorfeld vermuteter Störungen gegen die öffentliche Sicherheit und
Ordnung durchaus möglich. Man könnte hier beispielsweise mit Platzverweis oder
Beschlagnahme gegen mutmaßliche Störer vorgehen, ohne eine entsprechende
Verordnung.
Realistischerweise
schätzt das Polizeirevier Breisach ein, dass sich die bekannten Probleme wie
Sachbeschädigungen, Müllablagerungen usw. lediglich durch den Erlass der Verordnung
nicht verhindern lassen.
Die
Stadt Breisach am Rhein ist der Auffassung, dass es einer Rechtsverordnung über
die Nutzung der Schulgelände innerhalb der Stadt Breisach nicht bedarf.
Insbesondere die Polizeiverordnung der Stadt Breisach am Rhein ermöglicht es
der Stadt Breisach in § 22 unter Belästigung der Allgemeinheit einzuschreiten,
wenn Personengruppen außerhalb von Freiausschankflächen sich ausschließlich
oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses zusammen tun und Dritte
erheblich belästigen. Ebenfalls ist es nach der Polizeiverordnung verboten,
Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dafür bestimmte
Abfallbehälter.
Ebenfalls
kann die Stadt Breisach nach der vorherigen Erstellung einer Gefahrenprognose
einen Platzverweis und Hausverbot für bestimmte Personengruppen aussprechen.
Es
muss gemeinsames Ziel sein, mit Streetworker und Polizeirevier konsequent gegen
Störer vorzugehen. Die Stadt Breisach wird deshalb nach der Übermittlung entsprechender
Personalien betreffenden Personen ein Hausverbot und einen Platzverweis erteilen.
Dies hätte den Vorteil, dass dann genau die Personen, die sich nicht auf den
Schulhöfen aufhalten sollen, künftig diese zu meiden haben. Nach Ausspruch
eines entsprechenden Hausverbotes und Platzverweises hat die Polizei jeweils
die Möglichkeit, solche Personen vom Schulhof zu entfernen.
Sollte
diese Vorgehensweise keinen Erfolg versprechen, könnte man immer noch über die
Einführung einer Rechtsverordnung Schulhof diskutieren. Es bleibt jedoch festzustellen,
dass die Verordnung alleine noch keine Besserung erzielen wird, sondern es der
konsequenten Überwachung bedarf.
Der
Gemeinderat nimmt einmütig den Vorschlag zustimmend zur Kenntnis.
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Bürgermeister
Vonarb nimmt die zwei Anträge der ULB-Fraktion zu den Themen:
-
Atomkraftwerk Fessenheim
-
Verkehrsgestaltung der Innenstadt
entgegen.
Die Verwaltung wird die Anträge bearbeiten und dem Gemeinderat vorlegen.
Schluss der Sitzung: 20.00 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz