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14.3.2009

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                                            Protokoll Nr. 03 

 

                       über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                                am  9. März 2004 im Bürgersaal

                              des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                          Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                              Bercher Peter

                                                  Brandstädter Isolde

                                                  Dr. Breitenfeldt Petra

                                                  Brommer Hans

                                                  Fischer Andreas

                                                  Fleig Andreas

                                                  Gippert Edwin

                                                  Gnädinger Rudolf

                                                  Dr. Groh Rüdiger

                                      Großkopf Rolf

                                                  Hofsommer Gerhard

                                                  Jungel Bernd

                                                  Krischke Gertrud

Leber Dieter

                                                  Mack Monika

                                                  Menges Lothar

Müller Gerd

Ott Katharina

Dr. Sartorius Ulrich

Singler Helene

Wiedensohler Imogen

Wolf Peter

 

Entschuldigt:                               Bucher Erhard

Weiser Georg

 

 

 

 

Von der Verwaltung:                   Beigeordneter Oliver Rein

                                                  Stadtkämmerer Konrad Schanno

                                                  Stadtbauoberrat Horst Wolf

                                                  Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

 

  

 

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)      Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Frau Elisabeth Oberkirch möchte auf folgende Missstände in der Stadt aufmerksam machen: Plage der Krähen in der Stadt, Schaum vom Solarium in der Rinne der Rheinstraße. Des weiteren regt sie die Anbringung eines Hinweisschildes an, so dass das Dach des Pavillons auf dem Weinfestgelände nicht mehr von den Jugendlichen als Trampolin genutzt wird.

 

                   Bürgermeister Vonarb führt aus, dass die Stadt sich mit der Plage der Krähen intensiv beschäftigt. Ein Versuch mit Attrappen (Eule, Uhu), die Krähen zu vertreiben, ist gescheitert. Es bleibe nur eine Möglichkeit, dies sei das Entfernen der Nester. Was den Schaum vom Solarium in der Rheinstraße betrifft, kümmert sich derzeit das Stadtbauamt darum. Bezüglich des Pavillons erklärt er, dass das Problem bekannt sei. Ein Hinweisschild würde wenig helfen. Er appelliert an die Einwohner, die Jugendlichen zur Ordnung zu rufen.

 

TOP. 2)      Bebauungsplan "Ladenzone ehemalige Zollanlage"

                   -   erneuter Aufstellungsbeschluss

 

                  Am 22.07.2003 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss gefasst, für den Bereich der Ladenzone an der ehemaligen Zollanlage mit den Ladengeschäften „Zur Rheinbrücke 3 – 21“ einen Bebauungsplan zu entwickeln. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre erlassen. In Verhandlungen mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald über die Nutzungszulässigkeiten innerhalb des ausgewiesenen Gebietes hat sich gezeigt, dass die objektive planungsrechtliche Beurteilung der gesamten baulichen Nutzung im Bereich der ehemaligen Zollstelle einen größeren zusammenhängenden räumlichen Geltungsbereich erforderlich macht. Insbesondere die Einbeziehung der benachbarten Gaststättennutzung „Mc Donald“ und der Tankstelle „Europoint“ erfordert eine ganzheitliche planungsrechtliche Bewertung.

                  In diesem Zusammenhang ist auch die Definition der nutzungsrechtlichen Entwicklung auf der gegenüberliegenden Straßenseite entlang des Eckartsbergweges mit zu untersuchen.

                  Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wird die planungsrechtliche Untersuchung des Bebauungsplanes „Ladenzone ehemalige Zollanlage“ auf den dargestellten Bereich erweitert.

 

                   Stadtrat Gerd Müller (ULB) präzisiert, dass die Grundstücke am Eckartsberg nicht bebaut werden dürfen.

 

                   Unter Berücksichtigung der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt in Erweiterung der seinerzeitigen Beschlussfassung vom 22.07.2003 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ladenzone ehemalige Zollanlage“ für den erweiterten Bereich.

 

 

                  

 

                  

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TOP. 3)      Neufassung der Globalrechnung für Kanalbeiträge getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser sowie für die Wasserversorgungsbeiträge

 

                  Die Stadt Breisach am Rhein betreibt ihre Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung jeweils als öffentliche Einrichtung. Dabei besteht für die Grundstücke der Stadt Breisach ein Anschluss- und Benutzungszwang. Die Grundstückseigentümer sind somit nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, ihre Grundstücke an die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung anzuschließen. Die Kosten für die Schaffung dieser öffentlichen Einrichtungen werden über Abwasser- bzw. Wasserversorgungsbeiträge auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

 

                  Rechtsgrundlage für die Kostenumlegung ist § 10 Kommunalabgabengesetz (KAG). Danach können die Gemeinden für die Herstellung von öffentlichen Einrichtungen Beiträge von Grundstückseigentümer erheben. Die Beiträge werden mittels der Satzungen für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung festgesetzt und erhoben. In einer Beitragsatzung sind der Beitragsgegenstand, der Beitragsmaßstab und der Beitragsatz festzulegen. Bei der Festlegung des Beitragsatzes hat der Gemeinderat gemäß §§ 2 und 10 Abs. 1 KAG einen Ermessensspielraum. Jedoch muss bei der Ausübung dieses Ermessens unter anderem der Kostendeckungsgrundsatz, der Gleichheitsgrundsatz und das Vorteilsprinzip beachtet werden. Eine ermessensfehlerfreie Entscheidung kann der Gemeinderat nur anhand einer Globalberechung treffen.

 

                  Die Globalberechnung für die Stadt Breisach am Rhein wurde von der Fa. Schneider & Zajontz erstellt.

 

                  Unter Berücksichtigung der Herstellungskosten ohne Erneuerungen und Hausanschlüsse zuzüglich der voraussichtlichen Aufwendungen für geplante Flächenerschließungen der Stadt Breisach am Rhein ergeben sich folgende Beitragssätze nach der Nutzungsfläche

 

                  Schmutzwasserbeseitigung, Kanalnetz,

                  Zuleitungssammler                                                      4,74 €/m²    (bisher 4,50 DM)

 

                  Regenwasserbeseitigung, Kanalnetz und

                  Regenklärbecken                                                       1,83 €/m²               (2,10 DM)

 

                  Wasserversorgung                                                     3,34 €/m²               (2,80 DM)

 

 

                  Die mittels der Globalberechnung ermittelten Werte sind Höchstwerte. Eine Überschreitung wäre entsprechend dem KAG unzulässig. Eine Unterschreitung dieser Beitragssätze würde andererseits dem Kostendeckungsprinzip widersprechen, wonach sämtliche Kosten für die Herstellung dieser Anlagen von den Grundstückseigentümern zu erheben sind.

 

                  Der Verwaltung- und Sozialausschuss der Stadt Breisach am Rhein hat am 02.03.2004 über die Neufassung der Globalberechung beraten und empfiehlt dem Gemeinderat Zustimmung.


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                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Globalberechung für die Wasserversorgungs- und Kanalbeiträge zu.

                  Der Gemeinderat legt entsprechend der Globalberechung die Beitragsätze wie folgt fest:

Schmutzwasserbeseitigung, Kanalnetz, Zuleitungssammler                         4,74 €/m²

                  Regenwasserbeseitigung, Kanalnetz und Regenklärbecken                        1,83 €/m²

                  Wasserversorgung                                                                                   3,34 €/m²

 

TOP. 4)     Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser der Stadt Breisach am Rhein - Wasserversorgungssatzung

 

                  Die bisherige Wasserversorgungssatzung wurde vom Gemeinderat am 15. Dezember 1981 beschlossen und zuletzt mit der 10. Änderungsatzung am 21.03.2000 geändert. Die Satzung wurde allgemein überarbeitet um den zahlreichen Gesetzesänderungen, insbesondere im Bereich des Kommunalen Abgabenrechts, dem Bau- und Naturschutzrecht und der dazu ergangenen Rechtsprechungen gerecht zu werden. Gleichzeitig wurde die neu erstellte Globalberechnung für die Wasserversorgung sowie die Neukalkulation der Gebührensätze berücksichtigt.

 

                  Die rechtlichen Änderungen betreffen im wesentlichen die Nutzung des Niederschlagswassers, Kostenersatzregelung für Wasserhausanschlüsse, Anschlüsse vor In-Kraft-Treten  des Kommunalenabgabengesetzes am 01.04.1964 sowie redaktionelle Änderungen.

 

                  Der Anschlussbeitrag erhöht sich entsprechend den Vorgaben der Globalberechnung von bisher 2,80 DM auf  3,34 Euro je Quadratmeter Nutzungsfläche. Die Nutzungsfläche ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstückstücksfläche mit den festgesetzten Nutzungsfaktoren.

Die Wassergebühren bleiben entsprechend der Gebührenkalkulation konstant bei 1,40 Euro für die Verbrauchsgebühr zuzüglich Grundgebühren und Mehrwertsteuer.

 

                  Unter Berücksichtigung des Abrechnungszeitraumes bis zum 31.03. des Jahres ist ein In-Kraft-Treten der Satzung zum 01.04.2004 vorgesehen.

 

                  Der Verwaltungs- und Sozialausschuss hat über die Neufassung der Wasserversorgungs-satzung in seiner Sitzung am 02.03.2004 beraten und empfiehlt dem Gemeinderat Zustimmung.

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Wasserversorgungssatzung zum 01.04.2004 zu.


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TOP.5)      Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

 

                  Die bisherige Abwassersatzung der Stadt Breisach wurde vom Gemeinderat am 08.06.1988 beschlossen und zuletzt mit der 3. Änderungsatzung am 16.12.1997 geändert. Die Satzung wurde allgemein überarbeitet um den zahlreichen Gesetzesänderungen, insbesondere im Bereich des Kommunalen Abgabenrechts, dem Bau- und Naturschutzrecht und der dazu ergangenen Rechtsprechungen gerecht zu werden. Gleichzeitig wurde die neu erstellte Globalberechnung für die Abwasserbeseitigung sowie die Neukalkulation der Gebührensätze berücksichtigt.

 

                  Die rechtlichen Änderungen betreffen das Niederschlagswasser (§2), Grundstücksanschlüsse (§§12, 13, 15), die Eigenkontrollverordnung (§21 Abs. 4), Berücksichtigung der Betragspflicht für Anschlüsse vor In-Kraft-Treten des KAG und sonstige redaktionelle Änderungen.

 

                  Der Anschlussbeitrag beträgt  entsprechend der Globalberechnung je Quadratmeter Nutzungsfläche für Schmutzwasserkanäle und Zuleitungssammler  4,74 €, für Regenwasserkanäle und Regenwasserklär- und Überlaufbecken 1,83 €.

 

                  Die Gebühren wurden neu kalkuliert und betragen ab 01.04.2004 unverändert 2,38 Euro je m³ Abwasser. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.

 

                  Auf eine Gebührensplittung für Schmutz- und Regenwasser wurde zunächst verzichtet. Die Prüfung dieser Angelegenheit ist sehr umfangreich und bedarf noch weiterer Vorarbeiten.

 

                  Unter Berücksichtigung des Abrechnungszeitraumes bis zum 31.03. des Jahres ist ein In-Kraft-Treten der Satzung zum 01.04.2004 vorgesehen

 

                  Der Verwaltungs- und Sozialausschuss hat über die Neufassung der Abwassersatzung in seiner Sitzung am 02.03.2004 beraten und empfiehlt dem Gemeinderat Zustimmung.

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Neufassung der Abwassersatzung zum 01.04.2004 zu.

 

TOP. 6)      Information über das Investitionsprogramm des Bundes "Zukunft, Bildung und Betreuung 2003 bis 2007" (IZBB) - Ganztagsbetreuung

 

                  Im Rahmen des Investitionsprogramms werden Finanzhilfen für Investitionen zum Aufbau neuer Ganztagsschulen, zur Weiterentwicklung bestehender Schulen, zu Ganztagsschulen, zur Schaffung zusätzlicher Ganztagsplätze an bestehenden Ganztagsschulen sowie zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen gewährt. Gefördert werden nur Schulen, die über ein pädagogisches Konzept verfügen. Dieses pädagogische Konzept muss gemeinsam zwischen Schule und Träger entwickelt werden.

 

                  Ganztagsschulen sind Schulen mit ganztägigem Angebot. Dies können sein:


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                  Grundschulen und weiterführende Schulen im Sekundarbereich 1 (auch Sonderschulen und berufliche Schulen), an denen

 

-     über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens 3 Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereit gestellt wird, das mindestens täglich 7 Zeitstunden umfasst.

-     an allen Tagen des Ganztagsbetriebs den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereit gestellt wird und

-     die nachmittäglichen Angebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem vormittäglichen Unterricht stehen.

 

                  Es werden drei Formen unterschieden:

 

-     In der voll gebundenen Form verpflichten sich alle Schüler, an mindestens 3 Wochentagen für jeweils mindestens 7 Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen.

-     In der teilweise gebundenen Form verpflichtet sich ein Teil der Schüler, an mindestens 3 Wochentagen für jeweils mindestens 7 Zeitstunden an den ganztätigen Angeboten der Schule teilzunehmen.

-     In der offenen Form ist ein Aufenthalt, verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens 3 Wochentagen von täglich mindestens 7 Zeitstunden für die Schüler möglich.

 

                  Der Zuschuss beträgt 90 % der festgestellten erforderlichen Investitionen des im Antrag dargestellten Investitionsvorhabens. Die verbleibenden 10 % sind als Eigenaufwendung vom Schulträger zu erbringen. Personal-, Betriebs- und Verwaltungskosten werden aus diesem Investitionsprogramm nicht gefördert.

 

                  Die Verwaltung hat eine Schätzung der möglichen Investitionskosten der Stadt Breisach für die Einrichtung einer Cafeteria und Trainingsraum für den Betrieb einer Ganztagsschule in der Julius-Leber-Schule erstellt. Dies wären die Investitionskosten, die zu 90 % durch das Bundesprogramm bezuschusst werden könnten.

 

                  Die Verwaltung hat mehrere Gespräche mit Herrn Rektor Kopsan und Herrn Elternbeiratsvorsitzenden Stork bezüglich der Einrichtung einer Ganztagsschule geführt. Das Thema wurde ebenfalls ausführlich im Verwaltungs- und Sozialausschuss am 02.03.2004 behandelt. Es wurde sich darauf verständigt, dass in Breisach ein Bedarf bei der Einführung der Ganztagsbetreuung besteht. Vorerst soll sich das zu erstellende pädagogische Konzept auf die Julius-Leber-Grund- und Hauptschule konzentrieren. Gleichzeitig werde jedoch bei räumlichen Konzeptionen die Realschule gedanklich mit aufgenommen. Ein pädagogisches Konzept soll erstellt werden. Hierbei sollen die Sportvereine und die Jugendmusikschule mit eingebunden werden. Wenn das pädagogische Konzept steht und insbesondere eine mögliche Kostenbeteiligung der Eltern geklärt ist, kann eine Elternumfrage durchgeführt werden. Dies könnte bis zum 30. Juni d.J. geschehen.

                 

                  Stadträtin Monika Mack gibt eine Stellungnahme der CDU-Fraktion ab. Aufgrund der veränderten Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft (beide Elternteile berufstätig) sind die


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                  Kinder häufig sich selbst überlassen. Eine Ganztagesbetreuung käme hier entgegen. Darüber hinaus um in Zukunft Breisach als Wohnort attraktiv zu erhalten, sollte eine Ganztagesbetreuung an der Julius-Leber Schule angeboten werden. Die Bedarfserhebung in Form einer Elternumfrage sollte so bald wie möglich durchgeführt werden.

 

                  Alle anderen Fraktionen schließen sich dieser Ausführung an. Stadträtin Dr. Petra Breitenfeldt (ULB) bekräftigt, dass auch die Theresianum-Grundschule in den Bedarf miteingeplant werden sollte.

     

                  Der Verwaltungs- und Sozialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat Zustimmung.

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  1)   Der Gemeinderat nimmt die Informationen über das Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft, Bildung und Betreuung 2003 - 2007, IZBB Ganztagsbetreuung“ zur Kenntnis.

 

                  2)   Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung und die Julius-Leber-Schule, gemeinsam ein pädagogisches Konzept zu erstellen und insbesondere die Kosten der Einführung einer Ganztagsbetreuung an der Julius-Leber-Schule zu ermitteln und dem Gemeinderat zu berichten.

 

TOP. 7)     Gutachterausschuss der Stadt Breisach am Rhein

                  - Bestellung der Mitglieder

 

                  Die Amtszeit der ehrenamtlich tätigen Gutachter des Gutachterausschusses der Stadt Breisach  am Rhein endet zum 31. März 2004.

 

                  Nach § 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 11.12.1989 sind die Gutachter vom Gemeinderat auf die Dauer von 4 Jahre neu zu bestellen.

 

                  Gemäß dieser Verordnung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Bestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses, das Vorliegen von Sachkunde und Erfahrung.

 

                  Die Verwaltung schlägt folgende Zusammensetzung des Gutachterausschusses für die Amtszeit vom 1. April 2004 bis 31. März 2008 vor:

 

 

                  1.   Wolfgang Mittl, Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Erismannstr. 4, 79206 Breisach a.Rh. als Vorsitzender

                  2.   Volkmar Günther, Vermessungsingenieur, Harelungenweg 14a, 79206 Breisach a. Rh.

                        als stellvertretender Vorsitzender

                  3.   Thomas Harter, Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Poststraße 6, 79206 Breisach a.Rh.

                  4.   Ulrich Glockner, Stuckateurmeister, Küferstraße 6, 79206 Breisach a.Rh.

                  5.   Andreas Rein, Landwirtschaftsmeister, Viehweg 1, 79206 Breisach-Gündlingen

                  6.   Wendelin Hintereck, Techn. Angest., Amselweg 9, 79206 Breisach-Niederrimsingen

                  7.   Franz Fuchs, Bautechniker i.R., Bergfeld 8, 79206 Breisach-Oberrimsingen


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                  Die unter Nr. 2, 6 und 7 genannten Personen waren bereits in der vorhergehenden Amtsperiode als Mitglieder des Gutachterausschusses tätig.

 

                  Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte muss ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung zuständigen Finanzbehörde zusätzlich als Gutachter bestellt werden.

 

                  Als Vertreter der Finanzbehörde werden vorgeschlagen:

 

                  -     Achim Burkart, Steueramtsinspektor in Freiburg i.Br.

                  -     Dorothea Holz, Steueramtsrätin in Freiburg i.Br.

                                   als Stellvertreterin für Herrn Burkart

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt für die Amtsperiode des Gutachterausschusses der Stadt Breisach am Rhein vom 1. April 2004 bis 31. März 2008 folgende Mitglieder zu bestellen:

 

                  1.   Wolfgang Mittl, Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Erismannstraße 4, 79206 Breisach a.Rh. als Vorsitzender

                  2.   Volkmar Günther, Vermessungsingenieur, Harelungenweg 14a, 79206 Breisach a. Rh.

                        als stellvertretender Vorsitzender

                  3.   Thomas Harter, Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Poststraße 6, 79206 Breisach a.Rh.

                  4.   Ulrich Glockner, Stuckateurmeister, Küferstraße 6, 79206 Breisach a.Rh.

                  5.   Andreas Rein, Landwirtschaftsmeister, Viehweg 1, 79206 Breisach-Gündlingen

                  6.   Wendelin Hintereck, Techn. Angest., Amselweg 9, 79206 Breisach-Niederrimsingen

                  7.   Franz Fuchs, Bautechniker i.R., Bergfeld 8, 79206 Breisach-Oberrimsingen

                  8.   Achim Burkart, Steueramtsinspektor in Freiburg i.Br.

                  9.   Dorothea Holz, Steueramtsrätin in Freiburg i.Br. als Stellvertreterin für Herrn Burkart

 

TOP. 8)     Kulturspektakel "Reflets au Rhin - Lichterglanz auf dem Rhein" im Juli 2004

 

                  Der SIVOM Hardt-Nord plant von Freitag, den 02. Juli bis Sonntag, 04. Juli 2004 auf der Rheininsel ein großes Kulturspektakel „Reflets au Rhin - Lichterglanz auf dem Rhein“.

                  Gesamtbudget des Projekts: 60.000,00 Euro.

 

                  Geplant ist ein Freilufttheater am Abend mit Lichteffekten, Wassereffekten, Musikeffekten und mit einem Schauspiel in insgesamt 8 Bildern. Koordinator des Projekts ist Jean-Marie Lutz.

 

                  Das Spektakel soll unter großer Beteiligung von französischen und deutschen Vereinen aufgeführt werden. Geplant ist eine große Freiluftbühne, Barken auf dem Rhein, Feuerwerk und insgesamt werden 300 Mitwirkende als Schauspieler und Statisten benötigt.

 

                  Bislang wurden auf deutscher Seite alle Breisacher Vereine angeschrieben. Interesse an der Mitwirkung ist vorhanden. Zur Umsetzung des Projekts haben sich bislang verschiedene Kommissionsgruppen eingerichtet, die allesamt deutsch-französisch besetzt sind. So gibt es eine


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- Lenkungsgruppe

- Technik- und Sicherheitsgruppe

- Logistikgruppe

- Werbungsgruppe

- Aufführungsgruppe

- Finanz- und Sponsoringgruppe

- Nachmittagsgruppe

 

                  Für den Nachmittag ist geplant, ein Spiel ohne Grenzen anzubieten. Der Unterhaltungsnachmittag soll am 03.und 04. Juli 2004 von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr stattfinden. Es sind Spiele für Kinder und Darstellungsmöglichkeiten (Schaufenster für Vereine) geplant.

 

                  Alle Fraktionen begrüßen sehr dieses Projekt gerade im Hinblick auf die Zusammenführung der Raumschaft innerhalb Europas.

 

                  Der Verwaltungs- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2004 dieses Thema vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat Zustimmung.

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  1)   Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, an dem Kulturspektakel „Reflets au Rhin - Lichterglanz auf dem Rhein“ mitzuwirken und das Projekt mit Bauhofleistungen zu unterstützen.

                  2)   Dem grenzüberschreitenden Kulturprojekt wird ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro unter HH-Stelle 1.3400718000.0 gewährt.

 

TOP. 9)     Energierelevante Maßnahmen im Hochbau

 

                  Die Umweltliste Breisach beantragt mit Schreiben vom 20.01.2004, dass

1)      alle energierelevanten Maßnahmen, wie z.B. Bau- oder Änderungen von Heizungssystemen, Fenstern, Außenwänden oder Dachaufbau (Solarsysteme), zur Festlegung und Entscheidung den zuständigen Ratsgremien vorzulegen sind,

2)      für öffentliche Gebäude als Mindeststandart die Niedrigenergiebauweise gelten soll, und Abweichungen nur in Ausnahmefällen, mit genauer Begründung, möglich sein sollen.

 

                  Dazu gibt Dipl.-Ing. Stefan Baum die Stellungnahme der Verwaltung wie folgt ab:

 

                  Seit 01.02.2002 ist die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden – EnEV“ in Kraft. Diese EnEV ersetzt die alte Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1976 bzw. 1980.

                  Bei der neuen EnEV wird zusammengefasst  ausgedrückt, ganz klar geregelt, dass Neubauten mit normalen Innentemperaturen (ab 19 ° C, wie z.B. Wohnhäuser) in ihrer Energiebilanz als „Niedrigenergiehäuser“ ausgeführt werden müssen.

                  Das größte Potential liegt im Altbaubereich. Dort wird durch die EnEV ganz klar geregelt, dass bei Altbausanierungen, Umbauten oder Modernisierungen bestimmte Bauteile (wie Fenster Dämmung, Dächer, Heizung  etc. ) nur noch mit ganz bestimmten Energiekennzahlen eingebaut werden dürfen.


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                  Die Produkthersteller haben schon vor Jahren erkannt, dass Fenster, Dämmung und Haustechnik technisch und energetisch zu optimieren sind. Die Stadt Breisach baut schon seit Jahren bei notwendigen Fenstersanierungen  grundsätzlich Wärmeschutzfenster mit einem K-Wert von 1,1 W/(m²K) ein, obwohl nach der neuen EnEV 1,7 bzw. 1,5 W/(m²K) gefordert wird. Damit liegt die Stadt Breisach bei den Sanierungen 25 % unter den Werten des Gesetzgebers. (Bsp. Schulzentrum Breisach, teilweise Mietwohnungen, teilweise Rathaus Breisach, Teilweise Gemeindesaal)

                  Bei nachträglichen Dachdämmungen wird durch die Stadt Breisach je nach technischen Möglichkeiten, grundsätzlich eine 14 cm starke Wärmedämmung mit einer Wärmeleitgruppe von 035 eingebaut. Dies entspricht einem K-Wert von 0,23 W/(m²K). Gefordert wird lt. EnEV ein K-Wert von 0,30 W/(m²K). Die Stadt Breisach liegt dabei ca. 24 % unter den geforderten Werten.

                  Bei notwendigen Heizungssanierungen im Altbaubereich werden alte Gasanlagen grundsätzlich, je nach technischen Möglichkeiten, durch Brennwerttechniken erneuert.

                  Zum Beispiel wurde bei der Heizungssanierung der Attilahalle (2003) neben der Brennwerttechnik noch zusätzliche Solarmodule zur Unterstützung der Warmwassererzeugung aufgebaut.

 

                  Die Stadt Breisach hat schon vor Jahren erkannt, dass mit qualitativ hochwertigen Baustoffen eine längerfristige positive Wirtschaftlichkeit der Gebäude erzielt wird. Dies gilt auch für die Energiebilanz der Gebäude. Das was der Gesetzgeber mit seiner 2002 in Kraft getretenen EnEV als notwendig vorschreibt wurde von der Stadt Breisach frühzeitig erkannt und schon seit Jahren konsequent umgesetzt.

 

                  Im Neubaubereich hat die Stadt Breisach mit dem Bau des Deutsch-Französischen Kindergartens energetisch neue Maßstäbe gesetzt. In seiner Energiebilanz liegt der Kindergarten ca. 20 % unter den nach heutigen Gesichtspunkten geforderten Niedrighausstandart. Ausgestattet mit einer Photovoltaikanlage mit ca. 30 KWp auf dem Dach, die Heizung mit Wärmepumpentechnologie durch Grundwasser zu 100 % regenerativ betrieben,  die WC-Spülung wird mit Grauwasser  betrieben und die Zwangslüftung erfolgt mit Erdwärmetauscher.

                  Beim Neubau des Feuerwehrgebäudes wird derzeit technisch geprüft wie sich eine Photovoltaikanlage mit ca. 50 KWp auf dem Dach realisieren lässt. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat von der Fa. SAG in der nächsten Gemeinderatssitzung vorgetragen.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) zieht seinen Antrag zurück, besteht aber darauf, dass zukünftig bei Bauvorhaben das Gremium Mitspracherecht erhält, was Bürgermeister Vonarb zusagt.

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt die Informationen über die Energierelevanten Maßnahmen zustimmend zur Kenntnis.


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TOP. 10)   Verschiedenes

 

                  Bürgermeister Vonarb bittet Beigeordneten Oliver Rein über eine ursprünglich geplante Rechtsverordnung über die Nutzung der Schulgelände innerhalb der Stadt Breisach am Rhein zu berichten.

                 

                  In den vergangenen Wochen und Monaten sind auf den Schulgeländen der Stadt Breisach am Rhein, insbesondere bei der Hugo-Höfler-Realschule und beim Martin-Schongauer-Gymnasium sowie an der Stadthalle vermehrt Probleme wegen Sachbeschädigungen und Verschmutzungen aufgetreten. Es wurden deshalb mehrere Gespräche geführt zwischen den betroffenen Schulleitern, den Streetworker der Stadt Breisach, den Jugendsachbearbeitern der Polizei, ebenso mit der Führung der Polizei, dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als Schulträger des Gymnasiums und der Stadt Breisach.

 

                  Maßnahmen sind im Vorfeld vermuteter Störungen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung durchaus möglich. Man könnte hier beispielsweise mit Platzverweis oder Beschlagnahme gegen mutmaßliche Störer vorgehen, ohne eine entsprechende Verordnung.

 

                  Realistischerweise schätzt das Polizeirevier Breisach ein, dass sich die bekannten Probleme wie Sachbeschädigungen, Müllablagerungen usw. lediglich durch den Erlass der Verordnung nicht verhindern lassen.

 

                  Die Stadt Breisach am Rhein ist der Auffassung, dass es einer Rechtsverordnung über die Nutzung der Schulgelände innerhalb der Stadt Breisach nicht bedarf. Insbesondere die Polizeiverordnung der Stadt Breisach am Rhein ermöglicht es der Stadt Breisach in § 22 unter Belästigung der Allgemeinheit einzuschreiten, wenn Personengruppen außerhalb von Freiausschankflächen sich ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses zusammen tun und Dritte erheblich belästigen. Ebenfalls ist es nach der Polizeiverordnung verboten, Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter.

 

                  Ebenfalls kann die Stadt Breisach nach der vorherigen Erstellung einer Gefahrenprognose einen Platzverweis und Hausverbot für bestimmte Personengruppen aussprechen.

 

                  Es muss gemeinsames Ziel sein, mit Streetworker und Polizeirevier konsequent gegen Störer vorzugehen. Die Stadt Breisach wird deshalb nach der Übermittlung entsprechender Personalien betreffenden Personen ein Hausverbot und einen Platzverweis erteilen. Dies hätte den Vorteil, dass dann genau die Personen, die sich nicht auf den Schulhöfen aufhalten sollen, künftig diese zu meiden haben. Nach Ausspruch eines entsprechenden Hausverbotes und Platzverweises hat die Polizei jeweils die Möglichkeit, solche Personen vom Schulhof zu entfernen.

 

                  Sollte diese Vorgehensweise keinen Erfolg versprechen, könnte man immer noch über die Einführung einer Rechtsverordnung Schulhof diskutieren. Es bleibt jedoch festzustellen, dass die Verordnung alleine noch keine Besserung erzielen wird, sondern es der konsequenten Überwachung bedarf.

 

                  Der Gemeinderat nimmt einmütig den Vorschlag zustimmend zur Kenntnis.


- 12 -

 

                  Bürgermeister Vonarb nimmt die zwei Anträge der ULB-Fraktion zu den Themen:

                 

                  - Atomkraftwerk Fessenheim

                  - Verkehrsgestaltung der Innenstadt

                 

                  entgegen. Die Verwaltung wird die Anträge bearbeiten und dem Gemeinderat vorlegen.

 

 

      

Schluss der Sitzung:  20.00 Uhr

 

                                                          Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:                                                                 Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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