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TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Aus dem
Zuhörerkreis wurden keine Fragen gestellt.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.10.2004
Gemäß
§ 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 12.10.2004
- der Höhergruppierung des Leiters des
Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung in die Vergütungsgruppe IV a
zugestimmt hat.
TOP. 3) Stadtwald
Breisach am Rhein
- Verabschiedung des Hiebs- und
Kulturplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2005
Bürgermeister
Vonarb begrüßt den Leiter des Staatlichen Forstamtes, Herrn Dr. Frank
Siebenbürger. Dies sei zum letzten Mal, denn im Zuge der geplanten
Verwaltungsreform wird das Breisacher Forstamt zum 1.01.2005 aufgelöst und dem
Forstbezirk Staufen zugewiesen. Er bittet ihn, den Hiebs- und Kulturplan zu
erläutern.
A. Hiebs- und Kulturplan
Für das
Forstwirtschaftsjahr 2005 wurde der Hiebsplan für die Gesamtwaldung vom
staatlichen Forstamt auf 2265 Festmeter festgelegt.
Von
dieser Gesamthiebsmasse entfallen
o 2180
fm auf Vornutzung und
o 85 fm auf Endnutzung.
Im
Forstwirtschaftsjahr 2005 werden auf einer Gesamtfläche von 0,2 ha Aufforstungsmaßnahmen
im Stadtteil Breisach-Oberrimsingen durchgeführt.
In den
Gemeindewäldern Gündlingen und Niederrimsingen und Stadtwald Breisach sind im
Forstwirtschaftsjahr 2005 keine Aufforstungsmaßnahmen vorgesehen.
Aufgrund des
vom staatlichen Forstamt festgesetzten Hiebssatzes ist beim Holzverkauf damit
zu rechnen, dass die Einnahmen bei rd. 30.300,-- Euro liegen werden. Die
Ausgaben für den Holzeinschlag 2005 betragen etwa 15.000,-- Euro.
B. Planung
Forstwirtschaftsjahr 2005
Aus dem
Bewirtschaftungsplan, kann entnommen werden, dass
im
Verwaltungshaushalt Ausgaben von insgesamt 120.300,-- € vorgesehen sind.
Demgegenüber
werden Einnahmen von insgesamt rd. 39.600,-- €
erwartet.
Insoweit
ergibt sich im Verwaltungshaushalt ein Zuschussbedarf von 80.700,-- €
- 3 –
Im
Vermögenshaushalt ist im Forstwirtschaftsjahr 2005 die Anschaffung einer Motorsäge
vorgesehen. Anschaffungskosten 2.000,-- €.
Herr
Dr. Siebenbürger berichtet, dass man sich zur Zeit in einer „Halbzeitbilanz“
befindet, denn im Wald werde nach so genannten 10-Jahres-Plänen gearbeitet und
jetzt seien 5 Jahre vorbei. Über dem Breisacher Wald hängt seiner Meinung nach
„das Damoklesschwert der Flutungen“, insgesamt könnten 44 Hektar des
Baumbestandes durch die beiden Polder nördlich und südlich von Breisach durch
Bauwerke verloren gehen. Hinzu kommt, dass 2004 ein extrem trockenes Jahr
gewesen sei, das auch im Breisacher Stadtwald seine Spuren hinterlassen habe.
Der Befall mit Borkenkäfern sei nur mäßig und stelle momentan kein größeres
Problem dar. Abschließend bezeichnet er den Wald als den „billigsten Park“ der
Stadt Breisach. Er sei besonders als Naherholungsgebiet sowie für Trinkwasser
und Klima wichtig.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat genehmigt den Hiebs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr
2005 in der vorgelegten Fassung.
TOP. 4) Satzung
über die Benutzung des Stadtarchivs – Stadtarchivsatzung
Der
Schutz der Archive ist im Land Baden-Württemberg in der Landesverfassung verankert.
Nach Artikel 3c LV genießen die natürlichen Lebensgrundlagen, die Landschaft,
sowie Denkmale der Kunst, Geschichte und der Natur öffentlichen Schutz und die
Pflege des Staates und der Gemeinden. Mit Erlass des Gesetzes über die Pflege
und Nutzung von Archivgut (LArchivG) vom 27.07.1987 wurden wegen der Bedeutung
der Archive für Zwecke der Verwaltung und Rechtspflege sowie für die
Erforschung und Darstellung der Geschichte und des Zeitgeschehens, aber auch
aus datenschutzrechtlichen Gründen die Grundzüge des Archivwesens geregelt.
Das Landesarchivgesetz verpflichtet die Gemeinden
zur Einrichtung und Nutzbarmachung von Archiven. Die Stadt Breisach ist
verpflichtet nach § 7 LArchivG zum Schutz aller wichtigen Dokumente der
Geschichte und Gegenwart und zur
Regelung der Archivbenutzung eine Archivsatzung zu erlassen.
Die Gebühren richten sich nach den Gebühren für
Staatsarchive sowie nach den Bestimmungen der Verwaltungsgebührensatzung der
Stadt Breisach.
Stadtarchivar
Uwe Fahrer berichtet, dass das Breisacher Archiv eine öffentliche Bildungseinrichtung
sei, die vielfältig in Anspruch genommen wird. Pro Jahr benutzen 100 bis 150
Personen das Archiv und es gibt jährlich 300 bis 400 schriftliche Anfragen. Er
betont, dass das Archiv ein „Schatzhaus der Breisacher Stadtgeschichte“ sei.
Insgesamt sei der Bestand bereits auf rund 300 Regalmeter angewachsen. Er weist
darauf hin, dass das Archiv das „Fundament unseres Museums“ ist.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs zu.
- 4 –
TOP. 5) Bebauungsplan
„Seilhof III“ in Breisach-Oberrimsingen
- Konkretisierter Aufstellungsbeschluss
Herr
Dipl.-Ing. Stefan Baum berichtet, dass am 24.06.2003 der Gemeinderat der Stadt
Breisach den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Seilhof III in
Breisach-Oberrimsingen gefasst hat, mit dem Ziel die bestehenden innerörtlichen Freiflächen städtebaulich neu
zu ordnen.
In der
Ortschaftsratssitzung in Oberrimsingen am 28.10.2004 wurde der konkrete Bebauungsplanentwurf
für eine kleinteilige Wohnbebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern und einer
maximalen 2-geschossigen Bauweise durch das Stadtplanungsamt vorgestellt. Bei
dieser Planung würden ca. 29 neue Bauplätze entstehen. Das neue Baugebiet
soll durch die bestehenden
Stichstrassen aus dem Baugebiet Seilhof erschlossen werden. Eine Anbindung an
die Großgasse wäre auf der westlichen Seite vorgesehen. Zur Verkehrsberuhigung
sieht der Verwaltungsvorschlag eine
Unterbrechung der inneren durchgehenden Fahrbahn vor.
Nach der
Beschlussfassung des Ortschaftsrates Oberrimsingen sollte die innere Verkehrsführung
nochmals geprüft werden. Er schlägt vor die vorgezogene Bürgerbeteiligung und
Anhörung Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des vorliegenden Planes
durchzuführen und vor der Offenlage des
Planes eine konkrete Aussage über eine durchgehende Fahrbahn oder Unterbrechung
der Fahrbahn zu machen.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die Konkretisierung des Planentwurfs für den Bebauungsplan
„Seilhof III“ in Breisach-Oberrimsingen und beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher
Belange.
TOP. 6) Abwasserbeseitigung
- Feststellung des Gebührenüberschusses
Die
Abwasserbeseitigung bezeichnet per 31.12.2003 einen Gebührenüberhang von 142.995
€, der dem Bereich Flächenkanäle zuzuordnen ist. Von diesem Überschuss wurden
bereits 60.000,00 € in die Gebührenkalkulation 2004 eingestellt. Der Restbetrag
ist bei zukünftigen Kalkulationen zu berücksichtigen.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
stellt den Gebührenüberschuss der Abwasserbeseitigung für den Bereich der
Flächenkanäle zum 31.12.2003 mit 142.995,00 € fest.
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TOP. 7) Straßenbenennung
- Benennung von Straßen innerhalb der
Konversionsfläche
1) Zukünftiges Behördenzentrum; Benennung
des Platzes, von welchem die drei derzeit bestehenden Gebäude ihren Zugang
haben; (Flst.-Nr. 2755/79)
2) Straße Flst.-Nr. 4514 (von der
Burkheimer Landstraße in nördliche Richtung abzweigender Erschließungsweg
innerhalb der Konversionsfläche)
Die
Planung zur Nutzungsänderung der ehemaligen Gebäude 067, 068 und 069 (innerhalb
der Konversionsfläche) in ein Behördenzentrum haben begonnen. Über den Bauantrag
bezüglich der beabsichtigten Maßnahmen hat der Technische Ausschuss in seiner
Sitzung am 05.10.04 bereits beraten und beschlossen.
Die
Anfragen nach der offiziellen Bezeichnung der Gebäude häufen sich, da der Bezug
des Behördenzentrums bereits zum August 2005 geplant ist.
Seitens
der Verwaltung wird für den Platz, an dem sich das Behördenzentrum zukünftig
befindet, folgender Name vorschlagen: „Pariser Platz“.
Das
neue THW-Gebäude wird derzeit provisorisch unter der Bezeichnung „Burkheimer
Landstr. 18“ geführt, da die Straße Flst.-Nr. 4514 momentan noch über keinen
Namen verfügt. Sowohl die Zufahrt zum Technischen Hilfswerk, als auch die
Zufahrt zum Behördenzentrum erfolgt über diese Straße. Aus diesem Grunde ist es
erforderlich, hierfür ebenfalls eine Bezeichnung zu finden.
Seitens
der Verwaltung wird folgende Straßenbenennung vorgeschlagen:
Für
die mit Flst.-Nr. 4514 bezeichnete Straßenfläche die zukünftige Bezeichnung: „Müllheimer
Straße“.
Im
Jahr 1978 wurde das 53. französische Artillerieregiment von Müllheim nach
Breisach verlegt, heute ist Müllheim Standort der Deutsch-Französischen
Brigade.
Das
Gremium erklärt seine Zustimmung für die Bezeichnung „Müllheimer Straße“. Mit
dem Vorschlag „Pariser Platz“ habe jedoch die Mehrzahl der Gemeinderäte ihre
Schwierigkeiten. Selbst Bürgermeister Vonarb räumt ein, dass er mit dem Namen
nicht ganz glücklich sei, deshalb sei er für neue Vorschläge durchaus offen.
Sie sollen möglichst einen Bezug zum benachbarten Frankreich haben.
Nach
eingehender Diskussion einigt man sich darüber, neue Vorschläge der Verwaltung
zukommen zu lassen und heute nur die Bezeichnung „Müllheimer Straße“ zu beschließen.
Es ergeht folgender
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Unter
Berücksichtigung des Vorschlages der Verwaltung beschließt der Gemeinderat gem.
§ 5 Abs. 4 GO als zukünftige Straßenbezeichnung für die von der Burkheimer
Landstraße in nördliche Richtung abzweigende Erschließungsstraße (Flst.-Nr.
4514) die Bezeichnung: „Müllheimer Straße“.
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TOP. 8) Arbeitsvergaben
a) Bau der Kreisverkehrsanlage Burkheimer
Landstr. und Ausbau der nördlichen Erschließungsstraße
Der Gesamt-Erschließungsplan für das
erworbene ehem. Kasernengebiet sieht u. a. den Bau einer Querverbindung von der
Burkheimer Landstraße zur Kaiserstuhlstraße – Elsässer Allee sowie der Straße
Flst.-Nr. 4514 vor. Der dadurch entstehende Knotenpunkt an der Burkheimer
Landstraße wird als Kreisverkehrsanlage ausgebaut.
Die Planung der Kreisverkehrsanlage
berücksichtigt im wesentlichen die vorhandene Dreiecksinsel, so dass die drei
Kastanienbäume bestehen bleiben. Die Höhenverhältnisse wurden in Angleichung an
die bestehenden Straßenhöhen berechnet, d. h. die teilweise vorhandene
Teertränkdecke wird überbaut – die teure Entsorgung entfällt und die Grünfläche
der inneren Kreisfläche muss nach innen vertieft angelegt werden. Das Wegkreuz
wird auf die Südseite der inneren Kreisfläche versetzt. Bedingt durch den
baldigen Ausbau des Behördenzentrums wird die in nördliche Richtung abgehende
Straße (Flst.-Nr. 4514) bis zum Einfahrtstor des THW ausgebaut. Im
Haushaltsplan 2004 stehen für diese Maßnahme 576.000,00 € zur Verfügung.
Der Ausbau
der Elsässer Allee wird im Haushaltsplan 2005 eingeplant.
Die
Submission der o. g. Straßenbauarbeiten ergab folgendes nachgeprüftes Ergebnis.
Fa.
Knobel-Bau, Hartheim 333.598,36 €
Fa.
Kirchhoff+Schleith, Steißlingen 339.245,04
€
Fa.
Amann, Sasbach 349.391,65 €
Fa. Johann Joos, Hartheim 356.351,21 €
Fa. C. Pontiggia, Waldkirch 357.697,91 €
Fa. Gebr.
Pontiggia, Elzach 383.853,66 €
Fa.
STRABAG, Freiburg i. Br. 391.406,61 €
Fa.
Hoch, Freiburg i. Br. 394.425,40 €
Fa.
Vogel-Bau, Lahr 412.652,15 €
Preisgünstigste
Anbieterfirma ist somit die Fa. Knobel-Bau mit 333.598,36 €.
Die Fa.
Knobel-Bau bietet darüber hinaus einen Preisnachlass in Höhe von 12.500,00 €
netto, wenn die Arbeiten nicht, wie ausgeschrieben, Ende November 2004, sondern
erst im Januar 2005 begonnen werden. Der Fertigstellungstermin 31.03.2005
bleibt, je nach Verlauf des Winterwetters, bestehen.
Stadtrat
Willi Ingenhoven weist darauf hin, dass der in diesem Zusammenhang geplanten
Radweg die Gartenfläche des neuen Jugendzentrums stark reduzieren würde.
Stadtbauoberrat Horst Wolf erklärt, dass durch die Verlegung des Radwegs direkt
an die Straße einige Bäume gefällt werden müssten. Bürgermeister Vonarb sichert
zu, nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.
- 7 –
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat vergibt die Straßenbauarbeiten bei Baubeginn im Januar 2005 zum
Ausbau der Kreisverkehrsanlage Burkheimer Landstraße und der nördlichen Erschließungsstraße
an die preisgünstigste Anbieterfirma Knobel-Bau zum Angebotspreis von
319.098,36 €.
b) Sanierung der Wasserleitung in der
Sternenhofgasse
In der
Sternenhofgasse liegt eine ca. 95 Jahre alte Wasserleitung DN 80 mm, die durch
die Innenkrustierung um ca. 40 % im Querschnitt eingeengt ist. Durch undichte
Muffen entsteht auch permanent ein Wasserverlust. Eine Sanierung ist dringend erforderlich.
Die Neuverlegung erfolgt im Durchmesser 100 mm.
Die
Ausschreibung der badenova ergab folgende geprüfte Angebote:
1.)
Fa. Menner, Breisach-Oberrimsingen 93.106,47 €
2.)
Fa. Amann, Sasbach 105.798,30 €
3.)
Fa. Kindle, Lahr-Sulz 112.985,74 €
4.)
Fa. Hoch, Freiburg i. Br. 115.050,48
€
Die Firmen
Joos, Hartheim, Klumpp-Offenburg-Elgersweier, Gebr. Pontiggia, Elzach, Fa. C. Pontiggia, Waldkirch,
Allg. Bauunterhaltung, Schopfheim haben die abgeholten Ausschreibungsunterlagen
nicht abgegeben.
Im
Haushaltsplan sind 115.000,00 € eingeplant.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zur
Sanierung der Wasserleitung in der Sternenhofgasse an die preisgünstigste
Anbieterfirma Menner, Breisach-Oberrimsingen zum Angebotspreis von 93.106,47 €.
TOP. 9) Eurodistrikt
Bürgermeister
Vonarb berichtet über das Entstehen des Eurodistrikts. Aus Anlass des 40-jährigen Bestehens des Elysée-Vertrages
zwischen Deutschland und Frankreich wurde vereinbart, ein neues Projekt zu
starten. Für den ersten Eurodistrikt entschied man sich für die Gegend um
Straßburg und Kehl. Hier in der Region dagegen habe es bereits einen
Kooperationsvertrag zwischen Breisach, Freiburg, Colmar und dem Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald gegeben. Auf seine Anregung hin bei einer
Arbeitssitzung in Colmar wurde dann unsere Region für einen Eurodistrikt
vorgeschlagen, denn durch die EU-Erweiterung werden immer mehr Mittel aus den
Interreg-Programmen in den Osten fließen. In einem Eurodistrikt könnten neue
Projekte ausprobiert und verwirklicht werden, die für den Osten als Vorbild
dienen könnten. Außerdem könnte Infobest in den Eurodistrikt integriert und
damit auf Dauer erhalten werden. In den Eurodistrikt sollen nicht nur alle
grenzüberschreitenden Vorhaben zusammengefasst werden, sondern neue Projekte
aufgenommen werden, wie z.B. für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben
dieselben Grenzwerte gelten. Auch in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit
seien Fortschritte wünschenswert. Bis zum nächsten deutsch-französischen
Regierungs-
- 8 –
treffen
im Frühjahr 2005 sollen die Rechtsvorschriften eines Eurodistrikts erarbeitet
werden.
Der
Gemeinderat nimmt den Sachstand zustimmend zur Kenntnis.
TOP. 10) Einbringung des Haushaltsplanentwurfs
2005
a) der Stadt Breisach am Rhein
Von
der Verwaltung werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans
2005 mit folgenden Daten im Gemeinderat eingebracht:
1. Summe der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von
je 34.702.000 Euro
davon
1.1 im Verwaltungshaushalt 25.638.000 Euro
2.2 im Vermögenshaushalt 9.064.000 Euro
2. Kreditaufnahmen 3.205.000
Euro
davon
2.1 für die Stadt 2.881.000
Euro
2.2 für das Wasserwerk 324.000 Euro
3. Hebesätze
3.1 Grundsteuer A 315
v.H.
3.2 Grundsteuer B 335
v.H.
3.3 Gewerbesteuer 340
v.H.
Zu Beginn
seiner Erläuterungen weist Bürgermeister Vonarb auf die schwierige Finanzsituation
von Land und Bund hin, die sich im kommenden Jahr erstmals auch nachhaltig auf
Breisach auswirken wird. Darüber hinaus haben viele Unternehmen wirtschaftliche
Schwierigkeiten, was sich auf die Steuereinnahmen der Stadt auswirken wird. Im
Verwaltungshaushalt müssen die Kosten reduziert werden und die Einnahmen erhöht
werden. Steigende Kosten für die Übernahme der Grundbuchämter von Ihringen und
Merdingen sowie Defizite im Bereich der
Kindergärten, des Schwimmbades, des Recyclinghofes, des Bestattungswesens und
bei der Breisach-Touristik würden der Stadt Probleme verursachen. Im Vergleich
zu diesem Jahr fehlen im Verwaltungshaushalt gut 500.000 €. Deshalb seien
höhere Kindergartengebühren sowie ein Anstieg der Gebühren im Bestattungswesen
durchaus denkbar. Auch die Einführung einer Tourismusabgabe müsse vorgesehen
werden.
Mit rd 9,1
Mio € hat der Vermögenshaushalt in Breisach noch eine Größe, von der andere
Gemeinden nur träumen. Die Schwerpunkte sind das neue Behördenzentrum (3,9 Mio
€), das neue Feuerwehrgerätehaus (1 Mio €), der Straßenbau (1,9 Mio €), die
Sanierung von Kläranlage und Kanalnetz (870.000 €), Arbeiten an Schulgebäuden
(270.000 €) sowie der Bau einer Urnenwand am Friedhof (50.000 €) und Maschinen
für den Bauhof (50.000 €). Um alle diese Projekte realisieren zu können, muss
die Stadt 2,9 Mio € an Darlehen aufnehmen, was Bürgermeister Vonarb noch für
vertretbar hält.
- 9 –
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
2005 entgegen und verweist sie zur Vorberatung in den Verwaltungs- und Sozialausschuss.
b) des Spitalfonds Breisach
Die Verwaltung bringt den
Haushaltsplanentwurf 2005 des Spitalfonds mit folgenden Daten ein:
1. Summe der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 1.660.300 Euro
davon
1.1 im Verwaltungshaushalt
336.300 Euro
1.2 im
Vermögenshaushalt 1.324.000 Euro
2. Kreditaufnahmen 650.000 Euro
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat nimmt in
seiner Eigenschaft als Stiftungsrat den Entwurf des Haushaltsplanes 2005 für
den Spitalfonds Breisach entgegen und verweist ihn zur Vorberatung in den
Verwaltungs- und Sozialausschuss.
Schluss der Sitzung: 20.20 Uhr
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz