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14.3.2009

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Protokoll Nr. 09 

 

           über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

            am  9. November 2004 im Bürgersaal

  des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                        Baldus Stephanie

                        Bercher Peter

                        Binz Andreas

                        Czemerys Günter

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas

                        Dr. Groh Rüdiger

                        Hintereck Wendelin

                        Ingenhoven Willi

                        Jäger Gerold

                        Jungel Bernd

Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg

                        Mack Monika

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schneider Werner

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Gnädinger Rudolf

                        Schäfer Thomas

 

Ortsvorsteher:                        Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Beigeordneter Oliver Rein

                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                            

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)   Frageviertelstunde für Einwohner

 

                     Aus dem Zuhörerkreis wurden keine Fragen gestellt.

 

TOP. 2)  Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinde­ratssitzung vom 12.10.2004

 

Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemein­derat in sei­ner nicht­öffentli­chen Sitzung vom 12.10.2004

 

                      -        der Höhergruppierung des Leiters des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung in die Vergütungsgruppe IV a zugestimmt hat.

 

TOP. 3)        Stadtwald Breisach am Rhein

                      -        Verabschiedung des Hiebs- und Kulturplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2005

 

                     Bürgermeister Vonarb begrüßt den Leiter des Staatlichen Forstamtes, Herrn Dr. Frank Siebenbürger. Dies sei zum letzten Mal, denn im Zuge der geplanten Verwaltungsreform wird das Breisacher Forstamt zum 1.01.2005 aufgelöst und dem Forstbezirk Staufen zugewiesen. Er bittet ihn, den Hiebs- und Kulturplan zu erläutern.

 

                  A. Hiebs- und Kulturplan

 

                     Für das Forstwirtschaftsjahr 2005 wurde der Hiebsplan für die Gesamtwaldung vom staatlichen Forstamt auf 2265 Festmeter festgelegt.

                     Von dieser Gesamthiebsmasse entfallen

 

o    2180 fm auf Vornutzung und

o        85 fm auf Endnutzung.

 

                     Im Forstwirtschaftsjahr 2005 werden auf einer Gesamtfläche von 0,2 ha Aufforstungsmaßnahmen im Stadtteil Breisach-Oberrimsingen durchgeführt.

                     In den Gemeindewäldern Gündlingen und Niederrimsingen und Stadtwald Breisach sind im Forstwirtschaftsjahr 2005 keine Aufforstungsmaßnahmen vorgesehen.

 

                     Aufgrund des vom staatlichen Forstamt festgesetzten Hiebssatzes ist beim Holzverkauf damit zu rechnen, dass die Einnahmen bei rd. 30.300,-- Euro liegen werden. Die Ausgaben für den Holzeinschlag 2005 betragen etwa 15.000,-- Euro.

 

                    

                  B. Planung Forstwirtschaftsjahr 2005

 

                     Aus dem Bewirtschaftungsplan, kann entnommen werden, dass

                     im Verwaltungshaushalt Ausgaben von insgesamt                                      120.300,-- € vorgesehen sind.

                     Demgegenüber werden Einnahmen von insgesamt                                  rd. 39.600,-- €

                     erwartet.

                     Insoweit ergibt sich im Verwaltungshaushalt ein Zuschussbedarf von          80.700,-- €


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                     Im Vermögenshaushalt ist im Forstwirtschaftsjahr 2005 die Anschaffung einer Motorsäge vorgesehen. Anschaffungskosten 2.000,-- €.

 

                     Herr Dr. Siebenbürger berichtet, dass man sich zur Zeit in einer „Halbzeitbilanz“ befindet, denn im Wald werde nach so genannten 10-Jahres-Plänen gearbeitet und jetzt seien 5 Jahre vorbei. Über dem Breisacher Wald hängt seiner Meinung nach „das Damoklesschwert der Flutungen“, insgesamt könnten 44 Hektar des Baumbestandes durch die beiden Polder nördlich und südlich von Breisach durch Bauwerke verloren gehen. Hinzu kommt, dass 2004 ein extrem trockenes Jahr gewesen sei, das auch im Breisacher Stadtwald seine Spuren hinterlassen habe. Der Befall mit Borkenkäfern sei nur mäßig und stelle momentan kein größeres Problem dar. Abschließend bezeichnet er den Wald als den „billigsten Park“ der Stadt Breisach. Er sei besonders als Naherholungsgebiet sowie für Trinkwasser und Klima wichtig.

 

Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                     Der Gemeinderat genehmigt den Hiebs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2005 in der vorgelegten Fassung.

 

TOP. 4)        Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs – Stadtarchivsatzung

 

                     Der Schutz der Archive ist im Land Baden-Württemberg in der Landesverfassung verankert. Nach Artikel 3c LV genießen die natürlichen Lebensgrundlagen, die Landschaft, sowie Denkmale der Kunst, Geschichte und der Natur öffentlichen Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden. Mit Erlass des Gesetzes über die Pflege und Nutzung von Archivgut (LArchivG) vom 27.07.1987 wurden wegen der Bedeutung der Archive für Zwecke der Verwaltung und Rechtspflege sowie für die Erforschung und Darstellung der Geschichte und des Zeitgeschehens, aber auch aus datenschutzrechtlichen Gründen die Grundzüge des Archivwesens geregelt.

 

                  Das Landesarchivgesetz verpflichtet die Gemeinden zur Einrichtung und Nutzbarmachung von Archiven. Die Stadt Breisach ist verpflichtet nach § 7 LArchivG zum Schutz aller wichtigen Dokumente der Geschichte  und Gegenwart und zur Regelung der Archivbenutzung eine Archivsatzung zu erlassen.

 

                  Die Gebühren richten sich nach den Gebühren für Staatsarchive sowie nach den Bestimmungen der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Breisach.

 

                     Stadtarchivar Uwe Fahrer berichtet, dass das Breisacher Archiv eine öffentliche Bildungseinrichtung sei, die vielfältig in Anspruch genommen wird. Pro Jahr benutzen 100 bis 150 Personen das Archiv und es gibt jährlich 300 bis 400 schriftliche Anfragen. Er betont, dass das Archiv ein „Schatzhaus der Breisacher Stadtgeschichte“ sei. Insgesamt sei der Bestand bereits auf rund 300 Regalmeter angewachsen. Er weist darauf hin, dass das Archiv das „Fundament unseres Museums“ ist.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs zu.


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TOP. 5)   Bebauungsplan „Seilhof III“ in Breisach-Oberrimsingen

                     -   Konkretisierter Aufstellungsbeschluss

 

                     Herr Dipl.-Ing. Stefan Baum berichtet, dass am 24.06.2003 der Gemeinderat der Stadt Breisach den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Seilhof III in Breisach-Oberrimsingen gefasst hat, mit dem Ziel die bestehenden  innerörtlichen Freiflächen städtebaulich neu zu ordnen.

 

                     In der Ortschaftsratssitzung in Oberrimsingen am 28.10.2004 wurde der konkrete Bebauungsplanentwurf für eine kleinteilige Wohnbebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern und einer maximalen 2-geschossigen Bauweise durch das Stadtplanungsamt vorgestellt. Bei dieser Planung würden ca. 29 neue Bauplätze entstehen. Das neue Baugebiet soll  durch die bestehenden Stichstrassen aus dem Baugebiet Seilhof erschlossen werden. Eine Anbindung an die Großgasse wäre auf der westlichen Seite vorgesehen. Zur Verkehrsberuhigung sieht der Verwaltungsvorschlag  eine Unterbrechung der inneren durchgehenden Fahrbahn vor.

 

                     Nach der Beschlussfassung des Ortschaftsrates Oberrimsingen sollte die innere Verkehrsführung nochmals geprüft werden. Er schlägt vor die vorgezogene Bürgerbeteiligung und Anhörung Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage des vorliegenden Planes durchzuführen  und vor der Offenlage des Planes eine konkrete Aussage über eine durchgehende Fahrbahn oder Unterbrechung der Fahrbahn zu machen.

 

                     Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                     Der Gemeinderat beschließt die Konkretisierung des Planentwurfs für den Bebauungsplan „Seilhof III“ in Breisach-Oberrimsingen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

 

TOP. 6)   Abwasserbeseitigung

                     -   Feststellung des Gebührenüberschusses

 

                     Die Abwasserbeseitigung bezeichnet per 31.12.2003 einen Gebührenüberhang von 142.995 €, der dem Bereich Flächenkanäle zuzuordnen ist. Von diesem Überschuss wurden bereits 60.000,00 € in die Gebührenkalkulation 2004 eingestellt. Der Restbetrag ist bei zukünftigen Kalkulationen zu berücksichtigen.

 

                     Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                     Der Gemeinderat stellt den Gebührenüberschuss der Abwasserbeseitigung für den Bereich der Flächenkanäle zum 31.12.2003 mit 142.995,00 € fest.


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TOP. 7)   Straßenbenennung

                     -   Benennung von Straßen innerhalb der Konversionsfläche

                     1)        Zukünftiges Behördenzentrum; Benennung des Platzes, von welchem die drei derzeit bestehenden Gebäude ihren Zugang haben; (Flst.-Nr. 2755/79)

                     2)        Straße Flst.-Nr. 4514 (von der Burkheimer Landstraße in nördliche Richtung abzweigender Erschließungsweg innerhalb der Konversionsfläche)

 

                     Die Planung zur Nutzungsänderung der ehemaligen Gebäude 067, 068 und 069 (innerhalb der Konversionsfläche) in ein Behördenzentrum haben begonnen. Über den Bauantrag bezüglich der beabsichtigten Maßnahmen hat der Technische Ausschuss in seiner Sitzung am 05.10.04 bereits beraten und beschlossen.

 

                     Die Anfragen nach der offiziellen Bezeichnung der Gebäude häufen sich, da der Bezug des Behördenzentrums bereits zum August 2005 geplant ist.

 

                     Seitens der Verwaltung wird für den Platz, an dem sich das Behördenzentrum zukünftig befindet, folgender Name vorschlagen: „Pariser Platz“.

 

                     Das neue THW-Gebäude wird derzeit provisorisch unter der Bezeichnung „Burkheimer Landstr. 18“ geführt, da die Straße Flst.-Nr. 4514 momentan noch über keinen Namen verfügt. Sowohl die Zufahrt zum Technischen Hilfswerk, als auch die Zufahrt zum Behördenzentrum erfolgt über diese Straße. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, hierfür ebenfalls eine Bezeichnung zu finden.

 

                     Seitens der Verwaltung wird folgende Straßenbenennung vorgeschlagen:

 

                     Für die mit Flst.-Nr. 4514 bezeichnete Straßenfläche die zukünftige Bezeichnung: „Müllheimer Straße“.

 

                     Im Jahr 1978 wurde das 53. französische Artillerieregiment von Müllheim nach Breisach verlegt, heute ist Müllheim Standort der Deutsch-Französischen Brigade.

 

                     Das Gremium erklärt seine Zustimmung für die Bezeichnung „Müllheimer Straße“. Mit dem Vorschlag „Pariser Platz“ habe jedoch die Mehrzahl der Gemeinderäte ihre Schwierigkeiten. Selbst Bürgermeister Vonarb räumt ein, dass er mit dem Namen nicht ganz glücklich sei, deshalb sei er für neue Vorschläge durchaus offen. Sie sollen möglichst einen Bezug zum benachbarten Frankreich haben.

 

                     Nach eingehender Diskussion einigt man sich darüber, neue Vorschläge der Verwaltung zukommen zu lassen und heute nur die Bezeichnung „Müllheimer Straße“ zu beschließen. Es ergeht folgender

 

                      Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                     Unter Berücksichtigung des Vorschlages der Verwaltung beschließt der Gemeinderat gem. § 5 Abs. 4 GO als zukünftige Straßenbezeichnung für die von der Burkheimer Landstraße in nördliche Richtung abzweigende Erschließungsstraße (Flst.-Nr. 4514) die Bezeichnung: „Müllheimer Straße“.


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TOP. 8)   Arbeitsvergaben

 

                     a)        Bau der Kreisverkehrsanlage Burkheimer Landstr. und Ausbau der nördlichen Erschließungsstraße

                    

                             Der Gesamt-Erschließungsplan für das erworbene ehem. Kasernengebiet sieht u. a. den Bau einer Querverbindung von der Burkheimer Landstraße zur Kaiserstuhlstraße – Elsässer Allee sowie der Straße Flst.-Nr. 4514 vor. Der dadurch entstehende Knotenpunkt an der Burkheimer Landstraße wird als Kreisverkehrsanlage ausgebaut.

 

                        Die Planung der Kreisverkehrsanlage berücksichtigt im wesentlichen die vorhandene Dreiecksinsel, so dass die drei Kastanienbäume bestehen bleiben. Die Höhenverhältnisse wurden in Angleichung an die bestehenden Straßenhöhen berechnet, d. h. die teilweise vorhandene Teertränkdecke wird überbaut – die teure Entsorgung entfällt und die Grünfläche der inneren Kreisfläche muss nach innen vertieft angelegt werden. Das Wegkreuz wird auf die Südseite der inneren Kreisfläche versetzt. Bedingt durch den baldigen Ausbau des Behördenzentrums wird die in nördliche Richtung abgehende Straße (Flst.-Nr. 4514) bis zum Einfahrtstor des THW ausgebaut. Im Haushaltsplan 2004 stehen für diese Maßnahme 576.000,00 € zur Verfügung.

                        Der Ausbau der Elsässer Allee wird im Haushaltsplan 2005 eingeplant.

 

                        Die Submission der o. g. Straßenbauarbeiten ergab folgendes nachgeprüftes Ergebnis.

                        Fa. Knobel-Bau, Hartheim 333.598,36 €

                        Fa. Kirchhoff+Schleith, Steißlingen 339.245,04 €

                        Fa. Amann, Sasbach 349.391,65 €

                        Fa. Johann Joos, Hartheim 356.351,21 €

                        Fa. C. Pontiggia, Waldkirch 357.697,91 €

                        Fa. Gebr. Pontiggia, Elzach 383.853,66 €

                        Fa. STRABAG, Freiburg i. Br. 391.406,61 €

                        Fa. Hoch, Freiburg i. Br. 394.425,40 €

                        Fa. Vogel-Bau, Lahr 412.652,15 €

 

                        Preisgünstigste Anbieterfirma ist somit die Fa. Knobel-Bau mit 333.598,36 €.

                        Die Fa. Knobel-Bau bietet darüber hinaus einen Preisnachlass in Höhe von 12.500,00 € netto, wenn die Arbeiten nicht, wie ausgeschrieben, Ende November 2004, sondern erst im Januar 2005 begonnen werden. Der Fertigstellungstermin 31.03.2005 bleibt, je nach Verlauf des Winterwetters, bestehen.

 

                        Stadtrat Willi Ingenhoven weist darauf hin, dass der in diesem Zusammenhang geplanten Radweg die Gartenfläche des neuen Jugendzentrums stark reduzieren würde. Stadtbauoberrat Horst Wolf erklärt, dass durch die Verlegung des Radwegs direkt an die Straße einige Bäume gefällt werden müssten. Bürgermeister Vonarb sichert zu, nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.


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                        Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                        Der Gemeinderat vergibt die Straßenbauarbeiten bei Baubeginn im Januar 2005 zum Ausbau der Kreisverkehrsanlage Burkheimer Landstraße und der nördlichen Erschließungsstraße an die preisgünstigste Anbieterfirma Knobel-Bau zum Angebotspreis von 319.098,36 €.

 

                     b)        Sanierung der Wasserleitung in der Sternenhofgasse

 

                        In der Sternenhofgasse liegt eine ca. 95 Jahre alte Wasserleitung DN 80 mm, die durch die Innenkrustierung um ca. 40 % im Querschnitt eingeengt ist. Durch undichte Muffen entsteht auch permanent ein Wasserverlust. Eine Sanierung ist dringend erforderlich. Die Neuverlegung erfolgt im Durchmesser 100 mm.

 

                        Die Ausschreibung der badenova ergab folgende geprüfte Angebote:

                        1.) Fa. Menner, Breisach-Oberrimsingen          93.106,47 €

                        2.) Fa. Amann, Sasbach        105.798,30 €

                        3.) Fa. Kindle, Lahr-Sulz        112.985,74 €

                        4.) Fa. Hoch, Freiburg i. Br.        115.050,48 €

                                       

                        Die Firmen Joos, Hartheim, Klumpp-Offenburg-Elgersweier, Gebr. Pontiggia, Elzach, Fa. C. Pontiggia, Waldkirch, Allg. Bauunterhaltung, Schopfheim haben die abgeholten Ausschreibungsunterlagen nicht abgegeben.

                        Im Haushaltsplan sind 115.000,00 € eingeplant.

 

                        Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                             Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zur Sanierung der Wasserleitung in der Sternenhofgasse an die preisgünstigste Anbieterfirma Menner, Breisach-Oberrimsingen zum Angebotspreis von 93.106,47 €.

 

TOP. 9)        Eurodistrikt

 

                     Bürgermeister Vonarb berichtet über das Entstehen des Eurodistrikts. Aus Anlass des  40-jährigen Bestehens des Elysée-Vertrages zwischen Deutschland und Frankreich wurde vereinbart, ein neues Projekt zu starten. Für den ersten Eurodistrikt entschied man sich für die Gegend um Straßburg und Kehl. Hier in der Region dagegen habe es bereits einen Kooperationsvertrag zwischen Breisach, Freiburg, Colmar und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gegeben. Auf seine Anregung hin bei einer Arbeitssitzung in Colmar wurde dann unsere Region für einen Eurodistrikt vorgeschlagen, denn durch die EU-Erweiterung werden immer mehr Mittel aus den Interreg-Programmen in den Osten fließen. In einem Eurodistrikt könnten neue Projekte ausprobiert und verwirklicht werden, die für den Osten als Vorbild dienen könnten. Außerdem könnte Infobest in den Eurodistrikt integriert und damit auf Dauer erhalten werden. In den Eurodistrikt sollen nicht nur alle grenzüberschreitenden Vorhaben zusammengefasst werden, sondern neue Projekte aufgenommen werden, wie z.B. für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben dieselben Grenzwerte gelten. Auch in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit seien Fortschritte wünschenswert. Bis zum nächsten deutsch-französischen Regierungs-


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                     treffen im Frühjahr 2005 sollen die Rechtsvorschriften eines Eurodistrikts erarbeitet werden.

 

                     Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zustimmend zur Kenntnis.

 

TOP. 10)        Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2005

                     a) der Stadt Breisach am Rhein

                    

                     Von der Verwaltung werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2005 mit folgenden Daten im Gemeinderat eingebracht:

 

                     1.   Summe der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je   34.702.000 Euro

                        davon

                        1.1   im Verwaltungshaushalt   25.638.000 Euro

                        2.2   im Vermögenshaushalt  9.064.000 Euro

 

                     2.   Kreditaufnahmen    3.205.000 Euro

                        davon

                        2.1   für die Stadt   2.881.000 Euro

                        2.2    für das Wasserwerk   324.000 Euro

 

                     3.   Hebesätze

                        3.1   Grundsteuer A   315 v.H.

                        3.2    Grundsteuer B   335 v.H.

                        3.3   Gewerbesteuer   340 v.H.

                      

 

                     Zu Beginn seiner Erläuterungen weist Bürgermeister Vonarb auf die schwierige Finanzsituation von Land und Bund hin, die sich im kommenden Jahr erstmals auch nachhaltig auf Breisach auswirken wird. Darüber hinaus haben viele Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten, was sich auf die Steuereinnahmen der Stadt auswirken wird. Im Verwaltungshaushalt müssen die Kosten reduziert werden und die Einnahmen erhöht werden. Steigende Kosten für die Übernahme der Grundbuchämter von Ihringen und Merdingen  sowie Defizite im Bereich der Kindergärten, des Schwimmbades, des Recyclinghofes, des Bestattungswesens und bei der Breisach-Touristik würden der Stadt Probleme verursachen. Im Vergleich zu diesem Jahr fehlen im Verwaltungshaushalt gut 500.000 €. Deshalb seien höhere Kindergartengebühren sowie ein Anstieg der Gebühren im Bestattungswesen durchaus denkbar. Auch die Einführung einer Tourismusabgabe müsse vorgesehen werden.

 

                     Mit rd 9,1 Mio € hat der Vermögenshaushalt in Breisach noch eine Größe, von der andere Gemeinden nur träumen. Die Schwerpunkte sind das neue Behördenzentrum (3,9 Mio €), das neue Feuerwehrgerätehaus (1 Mio €), der Straßenbau (1,9 Mio €), die Sanierung von Kläranlage und Kanalnetz (870.000 €), Arbeiten an Schulgebäuden (270.000 €) sowie der Bau einer Urnenwand am Friedhof (50.000 €) und Maschinen für den Bauhof (50.000 €). Um alle diese Projekte realisieren zu können, muss die Stadt 2,9 Mio € an Darlehen aufnehmen, was Bürgermeister Vonarb noch für vertretbar hält.


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      Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                     Der Gemeinderat nimmt die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2005 entgegen und verweist sie zur Vorberatung in den Verwaltungs- und Sozialausschuss.

                    

 

                   b) des Spitalfonds Breisach

 

                   Die Verwaltung bringt den Haushaltsplanentwurf 2005 des Spitalfonds mit folgenden Daten ein:

 

                   1.     Summe der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je     1.660.300 Euro

                        davon

                        1.1     im Verwaltungshaushalt         336.300 Euro

                        1.2     im Vermögenshaushalt   1.324.000 Euro

 

                   2.     Kreditaufnahmen      650.000 Euro

 

                   Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                   Der Gemeinderat nimmt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat den Entwurf des Haushaltsplanes 2005 für den Spitalfonds Breisach entgegen und verweist ihn zur Vorberatung in den Verwaltungs- und Sozialausschuss.

 

                            

 

                              

Schluss der Sitzung:  20.20 Uhr

 

        Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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