Protokoll Nr. 05
über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderats
am 10.05.2005 im
Bürgersaal
des Rathauses in
Breisach am Rhein
Teilnehmer:
Als Vorsitzender: Bürgermeister Vonarb
Die Stadträte: Baldus Stephanie
Bercher Peter
Binz
Andreas
Czemerys Günter
Fischer
Andreas
Fleig
Andreas
Hintereck
Wendelin
Ingenhoven
Willi
Jäger
Gerold
Köbele
Ruth
Kreutner
Frank
Leber
Jörg
Mack
Monika
Menges
Lothar
Müller
Gerd
Schneider
Werner
Siegel
Anton
Singler
Andreas
Wiedensohler
Imogen
Zimmermann
Reiner
Entschuldigt: Dr.
Breitenfeldt Petra
Gnädinger Rudolf
Dr. Groh
Rüdiger
Jungel
Bernd
Maier-Hänle
Ulrike
Schäfer,
Thomas
Von der Verwaltung: Ortsvorsteher Bernhard
Kiefer
Ortsvorsteher
Walther Ziegler
Beigeordneter Oliver Rein
Stadtkämmerer
Konrad Schanno
Stadtbauoberrat
Horst Wolf
Dipl.
Ing. Stefan Baum
Stadtamtsrat
Harald Bitzenhofer (Protokoll)
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
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TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Frau Fendrich, Gündlingen,
erinnerte an Ihre Anfragen in den Ortschaftsratsitzungen am 14.03.2005 und
22.04.2005 in Gündlingen bezüglich des Glascontainerstandortes in Gündlingen,
die bisher ohne Reaktion geblieben sind. Bürgermeister Vonarb teilte mit, dass
Herr Hennig, Umweltamt, bisher krankheitsbedingt nicht tätig werden konnte.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nicht-öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 12.04.2005
Beigeordneter Oliver Rein gab gemäß § 35 Abs. 1
Gemeindeordnung bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 12.04.2005 dem Abschluss eines Erbauvertrages mit der Evangelischen
Stadtmission Freiburg in der Zuständigkeit als Stiftungsrat des Spitalfonds Breisach
und der Beförderung der von Grundbuchratschreiber Martin Müller zum
Stadtamtsrat zugestimmt hat.
TOP. 3) Änderung der Satzung über die Erhebung
von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindergärten
Bürgermeister Vonarb nahm Bezug auf die Beratungsunterlage.
Die Stadt Breisach folgt hier der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände,
welche eine gestaffelte Erhöhung für die beiden kommenden Kindergartenjahre
vorsieht. Die Verwaltung strebt innerhalb des Stadtgebietes auch einheitliche
Elternbeiträge an. Die evangelische und die katholische Kirche haben dem
Vorschlag der Stadt bereits zugestimmt und werden ihrerseits die Erhöhung der
Beiträge entsprechend den Empfehlungen der Landesverbände zum 01.09.2005 bzw.
zum 01.09.2006 vornehmen. Die Ortschaftsräte wurden hierzu angehört und haben
dem Verwaltungsvorschlag zugestimmt.
Bürgermeister Vonarb verwies darauf, dass die
Erhöhung der Benutzungsgebühren aus fiskalischen Gründen notwendig ist. Die
angestrebte Kostendeckung von 20 % wird derzeit nicht erreicht. In Bezug auf
sozialschwache Familien verwies er auf die Sozialklausel in der
Benutzungsordnung.
Lothar Menges führte an, dass die SPD-Fraktion trotz
dem vorhandenen Kostendruck mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung nicht
zustimmen kann. Im Hinblick auf die bereits bestehenden Belastungen und anderer
Gebührenerhöhungen, wie z.B. die Wassergebühren, würden die Familien zu sehr
belastet werden.
Imogen Wiedensohler (FDP/FWB-Fraktion) bemerkte,
dass es sich bei Gebührenerhöhungen, insbesondere im Kindergartenbereich, um
unpopuläre Entscheidungen handelt. Da die Gebührenerhöhung sich an die
Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände halten und die Stadt Breisach sich
in den vergangenen Jahren hinsichtlich der
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3 –
Ausstattung der Kindergärten sehr entgegenkommend
gezeigt hat, hält sie den Vorschlag für eine maßvolle Erhöhung der
Elternbeiträge im Hinblick auf die Kostenentwicklung für gerechtfertigt.
Anton Siegel (ULB-Fraktion) empfand den Vorschlag
aus kurzfristiger fiskalischer Sicht als richtig, langfristig werde bei den
sinkenden Geburtenzahlen ein falsches Signal gegeben. Kinder werden mit dieser
Beitragserhöhung zum Kostenfaktor abgestempelt.
Beschluss:
(14 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen)
Der Gemeinderat beschließt als Anlage beigefügte 5.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
städtischen Kindergärten und damit verbunden die gestaffelte Erhöhung der
Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2005/2006 und 2006/2007.
TOP.
4) Änderung
Bebauungsplan „Kohlerhof III“ -
Aufstellungsbeschluss für eine geplante Wohnbebauung anstelle der bisherigen
Mischgebietsnutzung
Der Bebauungsplan „Kohlerhof III“, seit 24.02.1997 rechtskräftig,
regelt die bauliche Nutzung im Gebiet zwischen Straßburger Straße und
Burkheimer Landstraße entlang der Straße Christmannsweg. Aus Gründen des
Schallschutzes wurde ein Flächenpuffer zwischen dem Gewerbegebiet Isenberg und
dem Wohngebiet Kohlerhof II als Mischgebiet ausgewiesen. Die Grundstücke
befinden sich im Eigentum der Stadt Breisach. Die Zielvorgabe einer Ansiedlung
von nichtstörenden Gewerbe- und Handelsbetrieben, Tankstellen oder
Beherbergungsbetrieben konnte mangels Interesse nicht realisiert werden. Auf
Anfrage eines Wohnungsbauträgers, Firma Finanzierungsvermittlung & Wert GmbH,
Baden- Baden, ist seitens der Verwaltung eine Bebauungsplanänderung für die
Gesamtfläche von ca. 8.000 m² zu Gunsten einer künftigen Wohnbebauung geprüft
worden. Unter Einschaltung des Rechtsanwaltsbüro Dohle und des Planungsbüro
Fahle und Partner soll ein Bebauungsplan realisiert werden und die städtebaulichen
Vereinbarungen entwickelt werden, die den Neubau von ca. 32 Wohneinheiten mit
einer separaten Erschließungsstrasse vorsehen. Der Bauträger hat sich gegenüber
der Stadt verpflichtet, die gesamten Kosten zu übernehmen, die mit der Bebauungsplanänderung
der Realisierung des Wohnbauvorhabens verbunden sind (Planung, Rechtsberatung,
Erschließung, Schallschutz). Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald schlägt
ebenfalls vor mangels Verwertbarkeit, das bisherige Mischgebiet in ein
allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. Die Realisierung würde in drei
Bauabschnitten erfolgen.
Der Lärmschutz für das Gebiet erfolgt durch den vorhandenen Schallschutzwall
zur Umgehungsstraße und durch passiven Lärmschutz zur Burkheimer Landstraße.
Passiver Lärmschutz bedeutet, dass die Planung zur Burkheimer Landstraße nur
Nutzräume vorsieht und die Wohnräume zu der zur Burkheimer Landstraße
abgewandten Seite geplant werden.
Aus Sicht der
ULB-Fraktion, Stadtrat Gerd Müller, wäre die Umwandlung dieses Gebietes in ein
allgemeines Wohngebiet falsch. Obwohl die Planung passiven Lärmschutz zur
Burkheimer Landstraße vorsieht, genügt dies nicht für einen ausreichenden
Lärmschutz. Gegen die Bebauungsplanänderung spricht auch die erhebliche Entfernung
zum Stadtgebiet. Dies bedeutet für die Bewohner weite Wege zu den öffentlichen
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Einrichtungen, wie
Schule und Kindergärten, zum Bahnhof und zu den Einkaufsmöglichkeiten. Die
Stadt verfügt im Kasernengelände über weitaus bessere Entwicklungsflächen.
Darüber hinaus sollte die Planung einer Brücke über die Umgehungsstraße zur
Anbindung der Kleingartenanlagen und für eine spätere Bahntrasse nach Colmar sichergestellt
werden.
Stadtrat Werner Schneider (FDP/FWB-Fraktion) sieht hier die Chance jungen Familien
günstiges Bauland zur Verfügung stellen zu können. Die Anbindung zur Stadtmitte
ist durch eine Busverbindung gegeben. Das Rad- und Fußwegenetz sollte ausgebaut
werden, die Anbindung zum Erholungsgebiet Nord sollte langfristig durch die Verwaltung
geprüft werden. Ebenso zu prüfen sind die Lärmschutz-Vorkehrungen.
Beschluss (18 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
Der Gemeinderat beschließt unter
Beachtung der Befangenheitsvorschriften die Aufstellung des
Änderungsbebauungsplanes „Kohlerhof III“ mit dem Ziel der Umwandlung der
bisherigen Mischgebietsfläche in ein künftiges Wohngebiet in dem Bereich der
Grundstücke FlurSt.Nr. 7912 bis 7916, 7898 und
Teilfläche 7899.
TOP. 5) Behördenzentrum in Breisach am Rhein
– Vergabe Fliesenlegerarbeiten
Die beschränkte Ausschreibung ergab als preisgünstigstes Angebot mit 146.995,20
€ die Firma Sieber aus Breisach. Eine öffentliche Ausschreibung war auf Grund
des sehr hohen Zeitdruckes durch die vertraglichen Verpflichtungen nicht
möglich, da die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten werden können.
Beschluss (einstimmig 21:0:0)
Der Gemeinderat vergibt die Fliesenlegerarbeiten für das neue Behördenzentrum
in Breisach am Rhein an die preisgünstigste Anbieterfirma Sieber aus Breisach
zum Angebotspreis von 146.995,20 €.
TOP.6) Arbeitsvergabe; Erneuerung der
Wasserleitung in der Bahnhof-, Sudermann-
und Isenbergstraße III. BA und
Sanierung der Straßenoberfläche
Bürgermeister Vonarb nimmt Bezug auf die Beratungsunterlagen. Für die
Baumaßnahmen liegen 10 Angebote vor. Preisgünstigster Anbieter ist die Firma
Menner und Sohn, Breisach-Oberrimsingen mit 246.302,44. Im Haushaltsplan sind
bei den verschiedenen Haushaltsstellen insgesamt 275.000,-- € eingeplant.
Beschluss (einstimmig 21:0:0)
Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zur Neuverlegung der Wasserleitungen und Erneuerung
der Straßenoberflächen mit Instandsetzung der Fahrbahnrändern an die preisgünstigste
Anbieterfirma Menner u. Sohn, Breisach-Oberrimsingen zum Angebotspreis
246.302,44 €.
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Schluss der Sitzung: 19.00 Uhr
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Der
Protokollführer: