- 2 -
TOP.
1) Frageviertelstunde für
Einwohner
Frau Elisabeth Oberkirch
bemängelt, dass nur die Geschäftsleute am Marktplatz zur Neugestaltung des Marktplatzes
befragt wurden. Sie würde begrüßen, wenn auch die Bürger miteinbezogen werden.
Bürgermeister Vonarb erklärt, dass die Bevölkerung zu einem späteren Zeitpunkt
befragt wird. Es werde auch noch eine Bürgerversammlung geben.
Herr Lothar Neumann stellt
fest, dass der Parkplatz für die Wohnmobile in der Leo-Bueb-Straße gerade an
Feiertagen nicht ausreichend sei. Er schlägt vor, den gegenüberliegenden
Parkplatz auf dem Weinfestgelände für die Wohnmobile zu öffnen. Bürgermeister Vonarb erläutert, dass zum
einem auch für Pkw Parkraum zur Verfügung
stehen müsse und zum zweiten der jetzige Parkplatz nur eine Übergangslösung
sei, die sich als gar nicht so schlecht bewährt habe. Geplant sei ein Projekt
am Sportzentrum.
TOP.
2) Grundwasserbelastung durch
Chlorid
- Situationsbericht durch das Landesamt für
Geologie, Rohstoffe und Bergbau und der Gewässerdirektion Südl. Oberrhein,
Projektgruppe Breisach
Bürgermeister Vonarb begrüßt
Herrn Dr. Gunther Wirsing vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Baden-Württemberg, Freiburg, Herrn Jürgen Mair vom Regierungspräsidium,
Freiburg und Herrn Dieter Schuster von der Gewässerdirektion Südl.
Oberrhein, Projektgruppe
Breisach.
Nachdem Herr Mair in das
Thema eingeführt hat, berichtet Herr Dr. Wirsing über die grenzüberschreitenden
Untersuchungen, die im Rahmen des Interreg-Programms II durchgeführt wurden. In
den vergangenen Jahrzehnten sind Millionen Tonnen Chlorid in den Absetzbecken
der Fessenheimer Insel und durch Kalihalden in Heitersheim und Buggingen in den
Untergrund versickert. Die größten Eintragsstellen habe es dabei auf der Fessenheimer
Insel gegeben. Erst 1976 sei dort die Notbremse gezogen worden. Auf deutscher
Seite gelange heute noch Salz ins Grundwasser. Dieses Salz sickert als
hochkonzentrierte Chloridlösung zunächst durch eine mächtige Kiessicht. In etwa
200 Meter Tiefe trifft es jedoch auf eine undurchlässige Tonschicht. Dort setzt
es sich zunächst ab, um mit der Zeit durch die Grundwasserströme Richtung
Norden, also in Richtung Breisach, getrieben zu werden.
Im Breisacher Trinkwasser,
das aus oberflächennahen Bereichen gewonnen wird, wurden von April 2001 bis zum
Januar 2003 Werte unter 130 Milligramm je Liter gemessen. Weil das Möhlinwehr
aufgrund von Reparaturarbeiten danach offen war, was zu einem niedrigeren
Wasserspiegel geführt hat, und es im Sommer 2003 kaum Niederschläge gab, stiegen
die Werte bis auf rd. 200 Milligramm. Durch die Strömung des Grundwassers zieht
die Salzfahne weiter in Richtung Norden am Kaiserstuhl vorbei, der verschont
bleiben wird. Da das Salz sehr tief
sitzt, kann es nicht abgepumpt oder entfernt werden. Eine genaue
Prognose abzugeben, wie sich die Salzbelastung des Wassers entwickeln wird, ist
derzeit nicht möglich. In einem neuen Projekt wolle man die weitere Entwicklung
der Salzströme bis 2007 dokumentieren.
- 3 -
Auf die Frage nach
Lösungsvorschlägen von Stadträtin Monika Mack (CDU) erklären die
Behördenvertreter, dass es dies nicht gebe, so lange weiter Salze von Halden
einsickern. Für die CDU-Fraktion habe die Sicherung der Trinkwasserversorgung
höchste Priorität.
Stadtrat Gerd Müller (ULB)
führt aus, dass im Elsass bereits viele Landwirte und Industriebetriebe
Probleme wegen des Salzes hätten. Herr Mair erläutert, dass die geplanten ökologischen
Flutungen den Salzgehalt eher senken könnten, weil im Rhein nur 50 Milligramm
Salz je Liter gemessen wurden. Die geplanten Brunnen zur Grundwassererhaltung
bei Hochstetten könnten diesen positiven Effekt jedoch vielleicht wieder
zunichte machen.
Bürgermeister Vonarb ergänzt,
dass die Verwaltung mit der badenova als Betreiber des Tiefbrunnens in Hausen
Gespräche führt, um nötigenfalls von dort Wasser zu beziehen. Der Brunnen in
Hausen sei wie die Randgebiete des Kaiserstuhls von den Salzströmen im
Grundwasser nicht betroffen.
TOP.
3) Arbeitsvergabe
a) Kanalarbeiten zur hydraulischen Sanierung des
Regenwasserkanals im Stadtteil Gündlingen
Bürgermeister
Vonarb begrüßt Herrn Michael Wolpert vom Ingenieurbüro für Tiefbau, Freiburg.
Die
SPD-Fraktion stellte mit Schreiben vom 28.03.2004 den Antrag, die o. g. Baumaßnahme
auszusetzen und die Regenwassersituation im Bereich „Härdle“ zu überprüfen,
weil die vorhandene Einlass-Klappe zum „Regenüberlaufbecken“ nicht beweglich
ist.
Die Funktion der
Überlaufkappe wurde geprüft und entsprechend der wasserrechtlichen Genehmigung
als voll funktionsfähig vorgefunden.
Die Verwaltung
sah keinen Grund, die o. g. notwendigen Baumaßnahmen zurückzustellen.
Herr Wolpert erklärt ausführlich die Funktion des
Regenklärbeckens und des Regenrückhaltebeckens. Dabei wurde klar, dass die
Überlaufklappe in Ordnung ist und Engpässe im Leitungsnetz der Grund für die
Überschwemmungen sind.
Durch die intensiveren Regenfälle und zusätzliche
Bebauung außerhalb der im Jahre 1978 festgelegten Einzugsflächen, entstanden in
den letzten Jahren in der Salzhofstraße und Rimsinger Straße Überflutungen der
Straßentiefpunkte, die sich bis auf die angrenzenden Grundstücke bzw. Keller
auswirkten. Die hydraulische Berechnung des gesamten Kanalnetzes von Gündlingen
hat diese hydraulisch bedingten Engpässe belegt. In beiden Straßen erfolgt eine
Aufdimensionierung von DN 300 auf DN 500 in der Rimsinger Straße und auf DN 400
in der Salzhofstraße. In der Breisacher Straße wird ein Entlastungskanal DN 300
und Drosselschieber mit Verbindung in den RW-Kanal im Hohweg mit einer Länge
von
32 m verlegt.
Stadtrat Lothar Menges (SPD) stellt trotzdem die
Funktion der Überlaufklappe in Frage. Aufgrund der Erklärung des Ing. Wolpert
sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, auf diese Frage zu antworten.
- 4 -
Die
öffentliche Ausschreibung ergab folgende geprüfte Submissionsergebnisse:
1.)
Fa. Amann, Sasbach 102.226,08
€
2.) Fa.
C. Pontiggia, Waldkirch-Kollnau 111.239,30
€
3.) Fa. Gebr. Pontiggia, Elzach 127.049,91
€
4.) Fa. Knobel-Bau, Hartheim 145.836,60 €
5.) Fa. Willi Kult, Oberried 148.713,92 €
6.) Fa. Gerber, Denzlingen 149.520,52 €
7.) Fa. Walther Keune, Freiburg i. Br. 152.457,64 €
8.) Fa. Karl Wehrle, Simonswald 153.396,60 €
Im
Haushaltsplan sind 155.000,00 € eingeplant.
Beschluss (21 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zur
hydraulischen Sanierung des Regenwasserkanals im Ortsteil Gündlingen an die
preisgünstigste Anbieterfirma Amann, Sasbach, zum Angebotspreis von 102.226.08 €.
b) Neubau eines Betriebsbehälters für die
Wasserversorgung II BA
-
Vergabe der elektrischen und steuertechnischen Ausrüstung
-
Vergabe der Metall- und Schlosserarbeiten
Für den weiteren
Baufortschritt am neuen Betriebsbehälter wurden die verschiedenen Installationsgewerke
ausgeschrieben.
In beschränkter Ausschreibung
wurde die elektrische und steuertechnische Ausrüstung folgende Angebote abgegeben:
1.) Fa. Mei Tec, Bahlingen 110.196,52
€ 100 %
2.) Fa. Stulz, Grafenhausen 111.481,80
€ 101,17 %
3.) Fa. Lederle, Gundelfingen (Alternativangebot) 125.566,44
€ 113,95 %
Fa. Lederle,
Gundelfingen 129.265,02
€ 117,30 %
Zur Information an den
Gemeinderat seien auch die Ergebnisse der übrigen Gewerke angegeben. Die
Zuständigkeit der Vergabe liegen beim Bauausschuss,
Bürgermeister und Bauamtsleiter. Alle weiteren Gewerke erfolgten in
öffentlicher Ausschreibung.
Metall- u.
Schlosserarbeiten
Fa. WERNER, Breisach a. Rhein 73.593,71 €
Fa. Mouttet, Müllheim
83.502,60 €
Fa. Burgert, Bad Krozingen
84.438,70 €
Fa. Industrie-Service,
Schopfheim
85.774,29 €
Fa. Benz, Sulzburg-Laufen 85.933,84 €
Fa. Striegel, Kenzingen
86.141,02 €
Fa. Wöhrlin, Freiburg i. Br.
92.449,05 €
-
5 -
Fliesenlegearbeiten
Fa. Hildenbrandt + Kistner,
Breisach a. Rh
20.232,85 €
Fa. Sieber, Breisach a. Rh.
22.589,84 €
Fa. Knöbel, Ehrenkirchen 23.778,84
€
Maler- und
Beschichtungsarbeiten
Fa. Erler, Staufen 4.266,03 €
Fa. Eberhardt, Freiburg i. Br. 4.535,54 €
Fa. Bautenschutz, Bad
Krozingen 6.191,21 €
Blechnerarbeiten
Fa. Fleig, Breisach a. Rh. 7.143,76 €
Fa. Ketterer, Glottertal 7.237,36 €
Fa. Bury, Ihringen 7.310,49 €
Nach den bisherigen
Angebotsergebnissen stellt sich die Kostensituation wie folgt dar:
Kostenanschlag Angebotssummen
Rohbau und Erdarbeiten
einschl. Leitungsverlegungen 785.000,00 € 830.357,00 €
Hydr. u. maschinentechn. Aus-
rüstung 275.000,00 € 278.520,00 €
Schaltanlage, Elektro- u.
Prozessleittechnik 125.000,00 € 94.997,00 €
Gewerke des Innenausbaues 172.000,00 € 110.719,00
€
netto
1.357.000,00 € netto 1.314.593,00 €
Der Kostenrahmen wird derzeit
um ca. 3 % unterschritten.
Beschluss (einstimmig 22:0:0)
Der
Gemeinderat vergibt die Arbeiten für die elektrische und steuertechnische
Ausrüstung an die preisgünstigste Anbieterfirma Mei-Tec aus 79358 Bahlingen zum
Angebotspreis von 110.196,52 € und die Metall- u. Schlosserarbeiten an die Fa.
WERNER aus Breisach a. Rh. zum Angebotspreis von 73.593,71 €.
- 6 -
TOP. 4) Neubau
des Feuerwehrgerätehauses in Breisach
- Einbau einer Photovoltaikanlage
Bürgermeister Vonarb begrüßt
Herrn Gimbel von der Fa. S.A.G. Solarstrom AG aus Freiburg,
der die Firma S.A.G. und die Photovoltaikanlage erklärt.
Nachdem sich der Gemeinderat
dafür ausgesprochen hatte bei dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses auch
entsprechende Dachflächen für die Solarstromnutzung zur Verfügung zu stellen,
hat die Verwaltung die Fa. S.A.G Solarstrom AG aus Freiburg aufgefordert, die
Möglichkeit dieser Solarstromnutzung zu untersuchen. Die Fa. S.A.G Solarstrom
AG, Freiburg ist als Betreiber kommerzieller Solarstromanlagen einer der
Vorreiter am Markt und betreibt zwischenzeitlich über 50 eigene Solarstromanlagen
mit einer Leistung von ca. 4 MWp.
Ein innovatives Projekt der
Fa. S.A.G. Solarstrom hier in der Region ist der Solarstrompark Oberrhein. Ein
Netzwerk von kleineren und größeren Solarkraftwerken entlang des Rheins auf
Dächern von Kommunen und Unternehmen.
Im Rahmen des neu aufgelegten
Projektes „Solarstromparks Oberrhein 2004“ würde die Fa. S.A.G. Solarstrom auf dem Dach des
Feuerwehrgerätehauses eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 51,8
kWp installieren. Die Investitions- und Betriebskosten trägt die Fa. S.A.G.
Solarstrom. Die Stadt Breisach stellt lediglich die Dachflächen zur Verfügung.
Ein entsprechender Dachnutzungsvertrag zwischen der Stadt Breisach und der
S.A.G. Solarstrom AG sichert die ordnungsgemäße Dachnutzung. Die Laufzeit einer
solchen Dachnutzung wird auf 20 Jahre festgelegt. Die Fa. S.A.G. Solarstrom
wird die Anmietung der Dachflächen mit einer jährlichen Pacht von 1 % des
jährlichen Stromertrags (ca. 260,-- € ) vergüten.
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
Der Gemeinderat beauftragt die
Verwaltung mit der Fa. S.A.G. Solarstrom AG Freiburg im Rahmen des Projektes
Solarstrompark Oberrhein 2004, für den Neubau des Feuerwehr-gerätehauses, einen
Dachnutzungsvertrag zur Herstellung einer Photovoltaikanlage abzuschließen.
Die Anlagenleistung beträgt
ca. 51,8 kWp, der jährliche Mietzins beträgt 1 % des jährlichen Stromertrags.
TOP. 5) Nachtrag
zur Flächennutzungsplanfortschreibung 2015
- Umwandlung der bisherigen Mischgebietsfläche
des Badischen Winzerkellers in der Muggensturmstrasse/Kupfertorstraße in ein
Sondergebiet-Einzelhandel
hier:
Änderungsbeschluss
Die Umstrukturierung des Badischen Winzerkellers
erfolgte seit dem Jahr 1970 mit der Umsiedlung der Betriebsstätte in das Gebiet
„Unter Barz“. Seit 1996 ist die Verlagerung der Weinabfüllung aus dem
Stadtgebiet vollzogen. Ab dem Jahr 2002 ist auch eine Aufgabe der Lagernutzung
in dem großräumigen Gebäudekomplex erfolgt.
Mit der Konzeption
der Stadtsanierung im Rahmen der Stadterneuerungsmaßnahme „SE Muggensturmstraße/Kupfertorstraße“
wurde seit 1997 das Ziel in Angriff genommen, die
- 7 -
Beseitigung der
bestehenden Kellereigebäude und damit die Umwandlung in eine innenstadtorientierte
Nachnutzung als Wohnbauland zu erreichen. Die Verhandlungen des Badischen
Winzerkellers als Eigentümer und die Projektuntersuchungen von potentiellen
Investoren im Sinne einer Wohnnutzung sind jedoch aus Kostengründen
gescheitert.
Daraufhin wurden
Nachnutzungsüberlegungen als zentral gelegener Standort für Einzelhandel
angestellt. Weil die Stadt eine weitere Konzentration des Einzelhandels im
Bereich des Fachmarktzentrums an der Stadteinfahrt Mitte auf Brachflächen eines Unternehmens in der
Kandelstraße zum Schutz der Innenstadtstruktur nicht zugelassen hat ist es
gelungen, das Interesse von Investoren im Einzelhandelsbereich auf die Innenstadtfläche des Badischen Winzerkellers
zu lenken.
Bisherige
Verhandlungen des Badischen Winzerkellers mit Investoren gehen von der Verlagerung
eines bestehenden Verbrauchermarktes in der Bahnhofstraße aus. Um den neuen
Standort auf dem Gelände des Badischen Winzerkellers in der Muggensturmstraße
wirtschaftlich zu stützen sind neben dem neuen Verbrauchermarkt weitere
Einzelhandelsflächen für Discounter und Fachmärkte vorgesehen. In einem
Abstimmungsgespräch der Stadt mit Aufsichtsbehörden am 10.02.2004 wurde eine
Zustimmung der Fachstellen signalisiert, eine Umsetzung des bestehenden
Verbrauchermarktes ohne Fortschreibung des Marktgutachtens der GMA von 1999 zuzubilligen. Bei Ansiedlung eines neuen
Vollversorgerbetriebes wäre demgegenüber eine neue gutachtliche Untersuchung erforderlich.
Unabhängig von den weiteren Verhandlungen des
Badischen Winzerkellers mit Nachnutzungsinteressenten
sollte die Stadt die Ausgangsbedingungen im Flächennutzungsplan für die
Entwicklung einer Sondergebietnutzung schaffen. Da die Flächennutzungsplanung
mit dem Ziel Jahr 2015 bereits die 1. Verfahrensstufe der Anhörung der Träger öffentlicher
Belange absolviert hat, sollte dringend vor Eintritt in die Offenlage des
Planverfahrens die Sondergebietsnutzung Innenstadt als Planziel formuliert
werden.
Die endgültige
planungsrechtliche Ausarbeitung der Sondergebietsnutzung und die Bestimmung
von deren Inhalten wird als
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ durch den jeweiligen
Investoren als Vorhabenträger stattfinden. Hierzu werden städtebauliche Vereinbarungen
und Erschließungsverträge zu schließen sein mit den Inhalten:
- Abbruch bestehender Gebäude ohne Sanierungsmittel
- Durchführung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf eigene
Kosten
- Übernahme der Kosten für Verkehrsquerspange von der
Kupfertorstraße zur
Muggensturmstraße
- Kostenübernahme für die Überarbeitung des Marktgutachtens,
soweit erforderlich
Die Ausweisung einer Nutzungsart im
Flächennutzungsplan löst noch keine Rechtsansprüche für eine bestimmte Nutzung
zu Gunsten der Grundstückseigentümer aus.
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2015 die Umwandlung
der bisherigen Mischgebietsfläche des Badischen Winzerkellers in der Muggensturmstraße
in ein „Sondergebiet – Einzelhandel“.
- 8 -
TOP. 6) Vorhabenbezogener
Bebauungsplan "Private Kleingartenanlage Batzenhäusle"
- Offenlagebeschluss
Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 21.10.2003 wurde
das Bebauungsplanverfahren für die Ausweisung einer privaten Kleingartenanlage
in Gang gesetzt. Nach Ausarbeitung des
Planentwurfes erfolgte die Anhörung der Träger öffentlicher Belange am
26.03.2004. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Zusammenstellung
erfasst und mit einer Beurteilung durch die Verwaltung versehen.
Aufgrund dieser
Stellungnahmen und den neuesten Planungsüberlegungen haben sich in den
Verhandlungen mit dem Betreiber der Kleingartenanlage, Herrn Gräbling, noch Änderungen gegenüber dem bisherigen Entwurf ergeben.
Zur Verbesserung
der Infrastruktur wird er eine private Toilettenanlage errichten, die dem
Betrieb der Kleingartenanlage zugeordnet ist. Durch die Verwendung seines
Machinenparkes aus dem landwirtschaftlichen Betrieb ist sichergestellt, dass
die als geschlossene Grube einzurichtende Toilettenanlage auf der benachbarten
städtischen Kläranlage ordnungsgemäß entsorgt wird.
Durch die
Verlegung des Parkplatzes von der Südseite auf die Ostseite der Kleingartenanlage
wird die Zufahrt aus der Hauptverkehrsführung der ehemaligen Burkheimer Landstraße
herausgenommen und in den seitlichen Zufahrtsweg, der gleichzeitig auch die übrigen
Stellplatzflächen erschließt, verlagert.
Die zugelassenen
„Schuppen für kleingärtnerische Nutzung“ werden von dem Grundstückseigentümer
als Vorhabenträger in einheitlicher Form in Ytong-Mauerwerk errichtet und im
Rohbauzustand den einzelnen Kleingartenpächtern zur Nutzung und weiteren Ausgestaltung
überlassen. Damit ist die Einheitlichkeit der Kleingartenanlage gegeben und die
Entwicklung von baulichem Wildwuchs
ausgeschlossen.
Die
Einfriedigung der Kleingartenanlage wird so erfolgen, dass die in 4
Erschließungsblocks aufgeteilten Gartenflächen
eine einheitliche Umzäunung mit einem feststehenden Zaun in einer Höhe von 1,50 m erhalten. Die 4
m breiten Zugangswege, die Stellplätze und gemeinschaftlich zu nutzenden Spielplatzflächen
sind von dieser Einzäunung ausgenommen.
Einfriedigungen
innerhalb der Anlage zwischen den Gartenparzellen werden von den Gartenpächtern individuell entsprechend den jeweiligen
Erfordernissen geregelt.
Nach Angabe des
Vorhabenträgers besteht eine sehr starke Nachfrage von über 20 Kleingarteninteressenten
für die insgesamt 48 Parzellen umfassende Kleingartenanlage.
Als nächster
Verfahrensschritt steht die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes an.
Stadtrat Peter
Wolf (SPD) regt eine Begrünung des Zaunes an. Dem gegenüber schlägt die
Verwaltung eine Eingrünung der Fläche vor.
Stadtrat Georg
Weiser (ULB) weist auf die Gefahrensituation für Fußgänger beim Überqueren der
Hafenstraße hin und bittet um einen Lösungsvorschlag. Bürgermeister Vonarb wird
die Angelegenheit mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde besprechen.
- 9 -
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
Der Gemeinderat nimmt die Zusammenfassung der
eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange zur Kenntnis und erhebt die Beurteilung durch die
Verwaltung nach allgemeiner Abwägung der vorgetragenen Interessen zum
Beschluss.
Der Gemeinderat sieht die vorgezogene
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch die Veröffentlichungen und
Beratungen des Vorhabenträgers in ausreichendem Umfang erbracht und verzichtet
insofern auf eine formelle vorgezogene Bürgerbeteiligung durch die Stadt.
Der
Gemeinderat beschließt die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2
BauGB.Die Befangenheitsvorschriften wurden beachtet.
TOP. 7) Einfacher
Bebauungsplan "Untere Gärten"
- Offenlagebeschluss
VERFAHRENSSTAND
23.09.2003 erstmaliger Aufstellungsbeschluss
29.09.2003
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
11.11.2003
Abschluss des Kaufvertrages Bund / Stadt
06.04.2004 konkretisierter
Aufstellungsbeschluss mit Definition der Planungsziele als einfacher Bebauungsplan
ohne Baurechte
07.04.2004
Anhörung der Träger öffentlicher Belange mit Frist bis
30.04.2004
16.04.2004
Bekanntmachung des konkretisierten
Aufstellungsbeschlusses
Insgesamt wurden
10 Fachstellen von der Planung benachrichtigt. Dabei wurden keine
grundsätzlichen Bedenken geltend gemacht, die die Zielsetzung des
Bebauungsplanes als Einfachen Bebauungsplan in Frage stellen.
Die
Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
werden mit einem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung
als Tischvorlage für die Gemeinderatssitzung ausgearbeitet. Darin enthalten
wird auch die rechtliche Bewertung des die Stadt vertretenden Rechtsanwaltes
berücksichtigt sein.
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
Der Gemeinderat nimmt die Zusammenfassung der
eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange zur Kenntnis und erhebt die Beurteilung durch die
Verwaltung nach allgemeiner Abwägung der vorgetragenen Interessen zum
Beschluss.
Der Gemeinderat
sieht für den Einfachen Bebauungsplan keine Notwendigkeit für eine vorgezogene
Bürgerbeteiligung, da durch diesen Planungsstand keine Einzelbaurechte
ausgesprochen werden.
Der Gemeinderat
beschließt unter Beachtung der Befangenheitsvorschriften die Offenlage des
Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- 10 -
Vor Eintritt in die Beratung des nächsten
Tagesordnungspunktes überreichen Bürgermeister Vonarb und Feuerwehrkommandant
Jörg Leber dem Ortsvorsteher Erhard Bucher, Niederrimsingen die silberne Ehrennadel
des Kreisfeuerwehrverbandes für sein großes Engagement für die Feuerwehr. Die
Ortsvorsteher Hans Brommer, Gündlingen und Rolf Großkopf, Oberrimsingen wurden
bereits in der Jahreshauptversammlung der FFW Breisach ausgezeichnet.
TOP. 8) Wahl
der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr (Gesamtwehr)
- Zustimmung zur Wahl durch den Gemeinderat
In der
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein am
02.04.2004 wurde der bisherige Kommandant, Stadtbrandmeister Jörg Leber, für
die Dauer von 5 Jahren als neuer Kommandant der Gesamtwehr Breisach mit 78
Ja-Stimmen, 9 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen wieder gewählt.
Zum
stellvertretenden Kommandanten der Gesamtwehr Breisach wurde der bisherige
Stellvertreter, Herr Hauptbrandmeister Jörg Weber, für die Dauer von 5 Jahren
mit 87 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen wieder gewählt.
Nach § 8
Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes und § 10 Abs. 5 und 12 der Feuerwehrsatzung der
Stadt Breisach am Rhein bedarf die Wahl der Zustimmung durch den Gemeinderat.
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
Der
Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Stadtbrandmeister Jörg Leber zum Kommandanten
und von Herrn Hauptbrandmeister Jörg Weber zum stellvertretenden Kommandanten
der Gesamtwehr der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein zu.
TOP. 9) Wahl
der Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Breisach
- Zustimmung zur Wahl durch den Gemeinderat
In der
Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein -Abteilung Breisach-
wurde am 27.02.2004 der bisherige Abteilungskommandant, Herr Stadtbrandmeister
Jörg Leber, für die Dauer von 5 Jahren als neuer Abteilungskommandant der
Abteilung Breisach mit 39 Stimmen wieder gewählt.
Zum
stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Breisach wurde der bisherige
Stellvertreter, Herr Hauptbrandmeister Jörg Weber, für die Dauer von 5 Jahren
mit 39 Stimmen wieder gewählt.
Nach § 8
Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes und § 10 Abs. 5 und 12 der Feuerwehrsatzung der
Stadt Breisach am Rhein bedarf die Wahl der Zustimmung durch den Gemeinderat.
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
Der
Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Stadtbrandmeister Jörg Leber zum Abteilungskommandanten
und von Herrn Hauptbrandmeister Jörg Weber zum stellvertretenden
Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein -Abteilung
Breisach- zu.
- 11 -
TOP. 10) Ersatzbeschaffung
einer Feuerwehrdrehleiter für die Freiwillige Feuerwehr Breisach am Rhein
Die
Feuerwehrdrehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein wurde im Jahre
1976 ausgeliefert. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters und der dadurch
erschwerten Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs ist dieses
zu ersetzen.
Haushaltsrechtliche
Situation:
Gemäß
Zuwendungsbescheid des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald wird für die
Beschaffung eine Landeszuwendung in Höhe von 250.533,00 € gewährt.
Im Haushaltsplan
der Stadt Breisach am Rhein stehen bei HHSt. 2.1300-935100.4 insgesamt
623.000,00 € für die Beschaffung der Drehleiter zur Verfügung.
Die
Auftragsvergabe für die Ersatzbeschaffung einer Feuerwehrdrehleiter DLK 23-12
mit Gelenk wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften öffentlich
ausgeschrieben. Nebenangebote waren gemäß Vergabebekanntmachung nicht
zugelassen!
Der Auftrag
wurde in 3 Lose aufgeteilt:
Los 1: Fahrgestell
Los 2: Aufbau
Los 3: feuerwehrtechnische Beladung
Zum
Submissionstermin am 06.04.2004 um 10.00 Uhr wurden insgesamt 5 Angebote abgegeben.
Diese waren:
|
Firma
|
lfd.Nr.
|
Los 1
|
Los 2
|
Los 3
|
|
IVECO-Magirus GmbH, Ulm
|
1
|
X
|
X
|
X
|
|
Daimler-Chrysler
AG, Niederlassung Freiburg
|
2
|
X
|
|
|
|
Albert
Ziegler GmbH & Co KG, Giengen
|
3
|
|
|
X
|
|
Metz
Aerials GmbH & Co. KG, Karlsruhe
|
4
|
|
X
|
X
|
|
Eberhard
Schäfer Brandschutz, Neuried
|
5
|
|
|
X
|
1.
Los 1 –Fahrgestell-
Für das
Fahrgestell liegen 2 Angebote vor. Diese gliedern sich nach der rechnerischen Überprüfung
wie folgt:
|
Firma
|
Zw-Summe
|
16 % MwSt
|
Gesamt
|
|
IVECO
|
53.749,00 €
|
8.599,84 €
|
62.348,84 €
|
|
Daimler-Chrysler
|
50.034,00 €
|
8.005,44 €
|
58.039,44 €
|
- 12 -
Beide
Angebote sind miteinander vergleichbar. Aufgrund des geringeren Angebotspreises
soll dem Angebot der Firma Daimler-Chrysler der Vorzug geben werden.
2.
Los 2 –Aufbau-
Wesentliches
Merkmal des ausgeschriebenen Drehleiteraufbaus ist die Konstruktion der Leiter
mit einem Gelenkteil im ersten Leiterteil.
Für den
Drehleiteraufbau wurden 2 Angebote
abgegeben.
Der
Anbieter Metz Aerials teilt im Anschreiben mit, dass eine Drehleiter DLK 23-12
mit Gelenk nicht zum Lieferprogramm der Firma gehört. Jedoch bieten sie eine
Drehleiter ohne Gelenk an.
Da diese
Gelenkkonstruktion ein Hauptbestandteil der ausgeschriebenen Drehleiter ist,
handelt es sich bei dem Angebot der Firma Metz Aerials um ein Nebenangebot.
Nebenangebote sind gemäß der Vergabebekanntmachung Nr. 2004/S 36-031508 im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften nicht zugelassen. Somit ist das
Angebot der Firma Metz auszuschließen.
Anbieter
eines Drehleiteraufbaus mit Gelenk nach der rechnerischen Überprüfung ist:
|
Firma
|
Zw.Summe
|
16 % MwSt
|
Gesamt
|
|
IVECO
|
463.713,00 €
|
74.194,08 €
|
537.907,08 €
|
Das
Angebot der Firma IVECO-Magirus entspricht den geforderten Vorgaben. Der Auftrag
zur Lieferung soll deshalb der Firma IVECO-Magirus erteilt werden.
3.
Los 3 –feuerwehrtechnische Beladung-
Für die
feuerwehrtechnische Beladung liegen 4 Angebote vor. Die angebotenen Kleinteile
im Los 3 sind in allen Angeboten miteinander vergleichbar. Unterschiede gibt es
bei den Angeboten für den Stromerzeuger und der Schleifkorbtrage.
Eine
Einzelvergabe der Aufträge ist nicht zulässig, d.h. eine Auftragsvergabe kann
nur an den Bieter erfolgen der in allen Punkten die richtigen Produkte
angeboten hat.
Aus
einsatztaktischen und technischen Gründen ist eine FERNO Schleifkorbtrage mit entsprechenden Zubehör zu verwenden.

- 13 -
Das Angebot der Firma IVECO-Magirus ist das einzige
Angebot im Bereich Los 3 das alle geforderten Kriterien des
Leistungsverzeichnisses erfüllt und somit auch das wirtschaftlich günstigste
Angebot.
Beschluss (einstimmig 22:0:0)
Der Gemeinderat beschließt die Ersatzbeschaffung
einer Feuerwehrdrehleiter DLK 23-12 mit Gelenk und erteilt den nachfolgend
aufgeführten Firmen den Lieferauftrag.

TOP. 11) Wahl
der Schöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008
- Beschlussfassung über die Vorschlagsliste
Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2001 bis
2004 gewählten Schöffen endet am 31.12.2004. Insoweit sind von den Gemeinden
zur Vorbereitung der Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 bis
18.06.2004 neue Vorschlagslisten aufzustellen.
Für die Aufnahme einer Person in die
Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der Gemeinderatsmitglieder
erforderlich. Entsprechend den Einwohnerzahlen sollten für die Kernstadt 10 Personen
und für die Stadtteile Gündlingen, Hochstetten ,
Niederrimsingen und Oberrimsingen (einschl. Grezhausen) je eine Person in die
Vorschlagsliste aufgenommen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, wiederum die vom
Gemeinderat für die Geschäftsjahre 2001 bis 2004 genannten Personen unter
Berücksichtigung der nachfolgend genannten Neuinteressenten bzw. der Personen,
die nicht mehr in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchten, zu wählen.
Folgende Personen möchten neu in die
Vorschlagsliste aufgenommen werden:
1.
Dr. Petra Breitenfeldt
2.
Ute Bitsch
3.
Martina Klein
4.
Philipp Friedmann
5.
Markus Ehrlacher
- 14 -
Folgende
Personen möchten nicht mehr in die Vorschlagsliste aufgenommen werden:
1. Petra Surber
2. Claudia Nickolai
3. Monika Mack
4. Lothar Neumann
Nachdem
der Gemeinderat keine andere Vorschläge hat und auf
eine Geheimwahl verzichtet, ergeht folgender
Wahl
(einstimmig 22:0:0)
Unter
Berücksichtigung der von den Fraktionen gemachten Vorschläge stimmt der Gemeinderat
der Aufnahme folgender Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der
Schöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 zu.
1. Bitsch Ute
2. Dr. Breitenfeldt Petra
3. Ehrlacher Markus
4. Friedmann Philipp
5. Gippert Konrad
6. Glockner Gertrud
7. Hofsommer Gerhard
8. Kiefer Bernhard
9. Klein Martina
10.
Kowalitzki Wolfgang
11. Maluck Michael
12. [Eintrag auf Wunsch entfernt]
13. Regending Gerhard
14. Wolf Peter
- 15 -
TOP. 12) Atomkraftwerk
Fessenheim
Mit
Schreiben vom 6. März 2004 hat die Fraktion Umweltliste Breisach folgenden
Antrag gestellt:
Der
Gemeinderat möge beschließen:
"Der
Bürgermeister wird beauftragt, auf allen ihm zugänglichen Ebenen die
Abschaltung des Atomkraftwerkes Fessenheim zu fordern, bzw. zu beantragen. Er
sucht dazu die Unterstützung der Bürgermeisterkollegen im Sprengel".
Die
Störfälle und Ereignisse im Atomkraftwerk Fessenheim geben zunehmend Anlass zur
Besorgnis. Seit Jahren haben politische Gremien und Bürgerinitiativen immer
wieder die Abschaltung des Atomkraftwerkes gefordert. Allerdings liegt das
Atomkraftwerk auf französischem Hoheitsgebiet und damit nicht im unmittelbaren
Einflussbereich der deutschen Seite.
Die
Bundesregierung hat mit den deutschen Energieversorgungsunternehmen einen Ausstieg
aus der Atomenergie vereinbart. Folgerichtig hat sie sich - allerdings ohne
Erfolg - gegen die Inbetriebnahme des Tschechischen Atomkraftwerkes Temelin
gewandt. Umso mehr müsste sie sich auf der Grundlage der ständigen
deutsch-französischen Regierungskonsultationen mit der französischen Regierung
über den Sicherheitsstandard von Fessenheim und dessen Konsequenzen
austauschen. Ebenso wie der OB der Stadt Freiburg Dieter Salomon ist die
Verwaltung der Auffassung, dass wir die Bundesregierung auffordern sollten,
beim nächsten Treffen des Bundeskanzlers mit dem französischen
Staatspräsidenten Fessenheim auf die Tagesordnung zu setzen und vom Umweltminister
Jürgen Trittin einen entsprechenden Sachstands- und Sicherheitsbericht zu
fordern.
Außerdem
soll die Landesregierung von Baden-Württemberg gebeten werden, ebenfalls bei
der Bundesregierung auf eine Behandlung dieses Themas bei den
deutsch-französischen Konsultationen zu drängen.
Stadtrat
Gerd Müller (ULB) schlägt vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung insoweit
zu ändern, dass der Gemeinderat die Abschaltung des Atomkraftwerkes Fessenheim
fordert.
Ortsvorsteher
Erhard Bucher aus Niederrimsingen übergibt Bürgermeister Vonarb eine
Unterschriftenliste von 610 Niederrimsinger Bürgern, die die Stillegung des
Atomkraftwerkes Fessenheim fordern. Darüber hinaus habe sich der
Niederrimsinger Ortschaftsrat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19.04.2004 den
einvernehmlichen Beschluss gefasst, eine entsprechende Unterschriftensammlung
durchzuführen.
Stadtrat
Dr. Ulrich Sartorius (SPD) begrüßt den Antrag der ULB und den Beschluss des
Ortschaftsrates Niederrimsingen. Er fordert darüber hinaus, mit in das Schreiben
aufzunehmen, dass die Landesregierung die deutschen Energieunternehmen
auffordert, keinen Atomstrom mehr zu beziehen. Gleichzeitig solle die
Landesregierung die negative Haltung gegen Windenergieanlagen aufgeben und die
alternative Stromgewinnung forcieren.
- 16 -
Bürgermeister
Vonarb schlägt vor, da dies ein generelles Thema zur Energiepolitik sei, sich
mit diesen Themen jeweils in den Fraktionen zu befassen und dann als neuen Tagesordnungspunkt
im Gemeinderat zu behandeln. Mit diesem Vorschlag sind alle Fraktionen
einverstanden.
Für
die CDU- und FDP/FWB-Fraktion erklären Stadträtin Monika Mack und Stadtrat Dr.
Rüdiger Groh ihre Zweifel an der Sicherheit des Atomkraftwerkes und plädieren
für die Änderung des Beschlusses wie von der ULB-Fraktion vorgeschlagen.
Es
ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
1. Aus Sorge um die Sicherheit seiner
Bevölkerung fordert der Gemeinderat der Stadt Breisach die Abschaltung des
Atomkraftwerkes Fessenheim. Er bittet die Bundesregierung, beim nächsten Treffen
mit der französischen Regierung die Gefährdung der deutschen Bevölkerung durch
das Atomkraftwerk zu erörtern und auf eine Beseitigung dieser Gefährdung, d.h.
auf eine Stilllegung zu drängen.
2. Das Bundesumweltministerium wird gebeten,
seine Einschätzung der gegenwärtigen Gefährdung der deutschen Bevölkerung durch
das Atomkraftwerk Fessenheim der Stadt Breisach darzulegen.
3. Die
Landesregierung wird gebeten, die Anliegen der Stadt Breisach sowohl bei der
Bundesregierung als auch gegenüber der französischen Seite nachhaltig zu
unterstützen.
TOP. 13) Vereinigung "Slow City"
In der
Gemeinderatssitzung vom 20.01.2004 wurde unter Tagesordnungspunkt 6) das Thema
„Vereinigung Slow City“ bereits behandelt, jedoch nicht entschieden.
Auf Antrag der
SPD-Fraktion wurde sich darüber geeinigt, dass vor einer endgültigen Entscheidung
bezüglich der Vereinigung Slow City zunächst bei der Stadt Waldkirch, die Mitglied
ist, weitere Informationen eingeholt werden sollen.
Erneute
Gespräche mit der Stadt Waldkirch haben ergeben, dass in Deutschland bisher nur
Waldkirch und Hersbruck Mitglied geworden sind. Weitere Kommunen würden sich jedoch
interessieren. Waldkirch hofft auf eine Verstärkung.
Die Verwaltung
kann derzeit keinen Nutzen an einer förmlichen Mitgliedschaft erkennen,
wenngleich die Ziele alle bejaht werden können.
Ohne
Beschlussfassung erklärt sich die SPD-Fraktion mit einem Beruhen ihres Antrages
einverstanden, dem sich der Gemeinderat anschließt.
- 17 -
TOP. 14) Barrierefreiheit
von öffentlichen Gebäuden und Verkehrsräumen in Breisach
- Situationsbericht
Die
Zweiradmechaniker der Gewerbeschule des Landkreises Baden-Württemberg haben
bereits im November 1996 eine Präsentationsmappe über ein Projekt „Behinderte
helfen Nichtbehinderten“ mit dem Schwerpunkt
„Behindertenfahrzeuge“ der Verwaltung vorgelegt. Die damals
festgestellten Behinderungen für Rollstuhlfahrer waren hauptsächlich nicht
abgesenkte Bordsteine, Einlaufroste bei Überfahrten, zu starkes Quergefälle bei
Grundstückszufahrten im Gehweg, zu rauher Pflasterbelag, parkende Autos auf den
schmalen Gehwegen, keine rollstuhltauglichen Eingänge und fehlende Rampen in
öffentlichen Gebäuden, Arztpraxen und Gasthäuser, zu schmale Türen zu den
Toiletten (öffentliche und Einkaufsmärkte) usw.
Die Schüler sind
selbst im Rollstuhl gefahren und haben ihre Erfahrungen dokumentiert. Diese
Präsentation hat die Planer des Bauamtes veranlasst, bei Neubau- und Umbaumaßnahmen
auf die Bedürfnisse der Gehbehinderten Rücksicht zu nehmen. Insbesondere in den für den täglichen Bedarf wichtigen Straßenzüge wurden
die Bordsteine in den letzten Jahren zusätzlich abgesenkt. Auch auf Anregung
von rollstuhlbetroffenen Bürgern wurde Abhilfe geschaffen wie z. B. im
Schwimmbad (Durchfahrts- und Einstieghilfen).
Aus der nun
vorliegenden Bestandsaufnahme über die Barrierefreiheit wurde ganz allgemein
der öffentliche Raum und Gebäude in der Kernstadt und den Ortsteilen
untersucht. Die lange Bearbeitungszeit von 15 Monaten liegt in der
umfangreichen Arbeit neben dem üblichen Tagesgeschäft begründet. Dies hinderte
die Verwaltung nicht bei der Untersuchung entdeckte Mängel, wenn möglich,
gleich zu beheben. Der Dokumentation ist eine Liste
beigelegt, aus der mögliche und unmögliche Umbaumaßnahmen aufgezeigt sind. Die
möglichen Maßnahmen werden zur gegebener Zeit
durchgeführt werden.
Auf Anregung von
Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius (SPD) bittet Bürgermeister Vonarb die Presse, die
Bevölkerung aufzufordern, der Verwaltung ihre Verbesserungsvorschläge mitzuteilen.
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
Der Gemeinderat
nimmt die vorgelegte Präsentation über die Barrierefreiheit in der Stadt
Breisach zur Kenntnis.
TOP. 15) Verschiedenes
Auf die Frage
von Stadtrat Georg Weiser (ULB) erklärt Stadtbauoberrat Wolf, dass der
Sportplatz auf dem ehemaligen Kasernengelände nach Gesprächen mit der
Bürgerinitiative Kohlerhof den Jugendlichen des Wohngebietes Kohlerhof als
Bolzplatz angeboten wird. Die Mitglieder der Bürgerinitiative würden sich im
Gegenzug an der Säuberung des Geländes beteiligen.
Schluss der Sitzung: 21.50 Uhr
- 18 -
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz