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14.3.2009

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                                            Protokoll Nr. 05 

 

                       über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                                  am 11.05.2004 im Bürgersaal

                              des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                          Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                              Bercher Peter

                                                  Brandstädter Isolde

                                                  Brommer Hans

                                                  Bucher Erhard

                                                  Fischer Andreas

                                                  Fleig Andreas

                                                  Gippert Edwin

                                                  Dr. Groh Rüdiger

                                      Großkopf Rolf

                                                  Hofsommer Gerhard

                                                  Krischke Gertrud

Leber Dieter

                                                  Mack Monika

                                                  Menges Lothar

Müller Gerd

Ott Katharina

Dr. Sartorius Ulrich

Singler Helene

Weiser Georg

Wiedensohler Imogen

Wolf Peter

 

Entschuldigt:                               Dr. Breitenfeldt Petra

                                                  Gnädinger Rudolf

                                                  Jungel Bernd

 

 

 

Von der Verwaltung:                   Beigeordneter Oliver Rein

                                                  Stadtkämmerer Konrad Schanno

                                                  Stadtbauoberrat Horst Wolf

                                                  Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

 

  

 

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)      Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Frau Elisabeth Oberkirch bemängelt, dass nur die Geschäftsleute am Marktplatz zur Neugestaltung des Marktplatzes befragt wurden. Sie würde begrüßen, wenn auch die Bürger miteinbezogen werden. Bürgermeister Vonarb erklärt, dass die Bevölkerung zu einem späteren Zeitpunkt befragt wird. Es werde auch noch eine Bürgerversammlung geben.

 

                   Herr Lothar Neumann stellt fest, dass der Parkplatz für die Wohnmobile in der Leo-Bueb-Straße gerade an Feiertagen nicht ausreichend sei. Er schlägt vor, den gegenüberliegenden Parkplatz auf dem Weinfestgelände für die Wohnmobile zu öffnen.  Bürgermeister Vonarb erläutert, dass zum einem auch für Pkw  Parkraum zur Verfügung stehen müsse und zum zweiten der jetzige Parkplatz nur eine Übergangslösung sei, die sich als gar nicht so schlecht bewährt habe. Geplant sei ein Projekt am Sportzentrum.

 

TOP. 2)      Grundwasserbelastung durch Chlorid

                   -    Situationsbericht durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau und der Gewässerdirektion Südl. Oberrhein, Projektgruppe Breisach

                  

                   Bürgermeister Vonarb begrüßt Herrn Dr. Gunther Wirsing vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg, Freiburg, Herrn Jürgen Mair vom Regierungspräsidium, Freiburg und Herrn Dieter Schuster von der Gewässerdirektion Südl.

                   Oberrhein, Projektgruppe Breisach.

 

                   Nachdem Herr Mair in das Thema eingeführt hat, berichtet Herr Dr. Wirsing über die grenzüberschreitenden Untersuchungen, die im Rahmen des Interreg-Programms II durchgeführt wurden. In den vergangenen Jahrzehnten sind Millionen Tonnen Chlorid in den Absetzbecken der Fessenheimer Insel und durch Kalihalden in Heitersheim und Buggingen in den Untergrund versickert. Die größten Eintragsstellen habe es dabei auf der Fessenheimer Insel gegeben. Erst 1976 sei dort die Notbremse gezogen worden. Auf deutscher Seite gelange heute noch Salz ins Grundwasser. Dieses Salz sickert als hochkonzentrierte Chloridlösung zunächst durch eine mächtige Kiessicht. In etwa 200 Meter Tiefe trifft es jedoch auf eine undurchlässige Tonschicht. Dort setzt es sich zunächst ab, um mit der Zeit durch die Grundwasserströme Richtung Norden, also in Richtung Breisach, getrieben zu werden.

 

                   Im Breisacher Trinkwasser, das aus oberflächennahen Bereichen gewonnen wird, wurden von April 2001 bis zum Januar 2003 Werte unter 130 Milligramm je Liter gemessen. Weil das Möhlinwehr aufgrund von Reparaturarbeiten danach offen war, was zu einem niedrigeren Wasserspiegel geführt hat, und es im Sommer 2003 kaum Niederschläge gab, stiegen die Werte bis auf rd. 200 Milligramm. Durch die Strömung des Grundwassers zieht die Salzfahne weiter in Richtung Norden am Kaiserstuhl vorbei, der verschont bleiben wird. Da das Salz sehr tief  sitzt, kann es nicht abgepumpt oder entfernt werden. Eine genaue Prognose abzugeben, wie sich die Salzbelastung des Wassers entwickeln wird, ist derzeit nicht möglich. In einem neuen Projekt wolle man die weitere Entwicklung der Salzströme bis 2007 dokumentieren.


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                   Auf die Frage nach Lösungsvorschlägen von Stadträtin Monika Mack (CDU) erklären die Behördenvertreter, dass es dies nicht gebe, so lange weiter Salze von Halden einsickern. Für die CDU-Fraktion habe die Sicherung der Trinkwasserversorgung höchste Priorität.

 

                   Stadtrat Gerd Müller (ULB) führt aus, dass im Elsass bereits viele Landwirte und Industriebetriebe Probleme wegen des Salzes hätten. Herr Mair erläutert, dass die geplanten ökologischen Flutungen den Salzgehalt eher senken könnten, weil im Rhein nur 50 Milligramm Salz je Liter gemessen wurden. Die geplanten Brunnen zur Grundwassererhaltung bei Hochstetten könnten diesen positiven Effekt jedoch vielleicht wieder zunichte machen.

 

                   Bürgermeister Vonarb ergänzt, dass die Verwaltung mit der badenova als Betreiber des Tiefbrunnens in Hausen Gespräche führt, um nötigenfalls von dort Wasser zu beziehen. Der Brunnen in Hausen sei wie die Randgebiete des Kaiserstuhls von den Salzströmen im Grundwasser nicht betroffen.

 

TOP. 3)      Arbeitsvergabe

                   a)  Kanalarbeiten zur hydraulischen Sanierung des Regenwasserkanals im Stadtteil Gündlingen

 

                  Bürgermeister Vonarb begrüßt Herrn Michael Wolpert vom Ingenieurbüro für Tiefbau, Freiburg.

 

                  Die SPD-Fraktion stellte mit Schreiben vom 28.03.2004 den Antrag, die o. g. Baumaßnahme auszusetzen und die Regenwassersituation im Bereich „Härdle“ zu überprüfen, weil die vorhandene Einlass-Klappe zum „Regenüberlaufbecken“ nicht beweglich ist.

                  Die Funktion der Überlaufkappe wurde geprüft und entsprechend der wasserrechtlichen Genehmigung als voll funktionsfähig vorgefunden.

                  Die Verwaltung sah keinen Grund, die o. g. notwendigen Baumaßnahmen zurückzustellen.

                 

                  Herr Wolpert erklärt ausführlich die Funktion des Regenklärbeckens und des Regenrückhaltebeckens. Dabei wurde klar, dass die Überlaufklappe in Ordnung ist und Engpässe im Leitungsnetz der Grund für die Überschwemmungen sind.

           

                  Durch die intensiveren Regenfälle und zusätzliche Bebauung außerhalb der im Jahre 1978 festgelegten Einzugsflächen, entstanden in den letzten Jahren in der Salzhofstraße und Rimsinger Straße Überflutungen der Straßentiefpunkte, die sich bis auf die angrenzenden Grundstücke bzw. Keller auswirkten. Die hydraulische Berechnung des gesamten Kanalnetzes von Gündlingen hat diese hydraulisch bedingten Engpässe belegt. In beiden Straßen erfolgt eine Aufdimensionierung von DN 300 auf DN 500 in der Rimsinger Straße und auf DN 400 in der Salzhofstraße. In der Breisacher Straße wird ein Entlastungskanal DN 300 und Drosselschieber mit Verbindung in den RW-Kanal im Hohweg mit einer Länge von

                  32 m verlegt.

 

                  Stadtrat Lothar Menges (SPD) stellt trotzdem die Funktion der Überlaufklappe in Frage. Aufgrund der Erklärung des Ing. Wolpert sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit, auf diese Frage zu antworten.


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                  Die öffentliche Ausschreibung ergab folgende geprüfte Submissionsergebnisse:

 

                  1.)             Fa. Amann, Sasbach                                       102.226,08 €

      2.) Fa. C. Pontiggia, Waldkirch-Kollnau   111.239,30 €

                  3.) Fa. Gebr. Pontiggia, Elzach                             127.049,91 €

                  4.) Fa. Knobel-Bau, Hartheim                              145.836,60 €

                  5.) Fa. Willi Kult, Oberried                                   148.713,92 €

                  6.) Fa. Gerber, Denzlingen                                    149.520,52 €

                  7.) Fa. Walther Keune, Freiburg i. Br.                  152.457,64 €

                  8.) Fa. Karl Wehrle, Simonswald              153.396,60 €

 

                  Im Haushaltsplan sind 155.000,00 € eingeplant.

 

                  Beschluss (21 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

                  Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zur hydraulischen Sanierung des Regenwasserkanals im Ortsteil Gündlingen an die preisgünstigste Anbieterfirma Amann, Sasbach, zum Angebotspreis von 102.226.08 €.

 

 

                   b)  Neubau eines Betriebsbehälters für die Wasserversorgung II BA

                        - Vergabe der elektrischen und steuertechnischen Ausrüstung

                        - Vergabe der Metall- und Schlosserarbeiten

 

                  Für den weiteren Baufortschritt am neuen Betriebsbehälter wurden die verschiedenen Installationsgewerke ausgeschrieben.

 

                  In beschränkter Ausschreibung wurde die elektrische und steuertechnische Ausrüstung folgende Angebote abgegeben:

 

                  1.) Fa. Mei Tec, Bahlingen                                               110.196,52 €              100 %

                  2.) Fa. Stulz, Grafenhausen                                               111.481,80 €              101,17 %

                  3.) Fa. Lederle, Gundelfingen        (Alternativangebot)                        125.566,44 €              113,95 %

                        Fa. Lederle, Gundelfingen                                           129.265,02 €              117,30 %

 

                  Zur Information an den Gemeinderat seien auch die Ergebnisse der übrigen Gewerke angegeben. Die Zuständigkeit der Vergabe liegen beim Bauausschuss, Bürgermeister und Bauamtsleiter. Alle weiteren Gewerke erfolgten in öffentlicher Ausschreibung.

 

                  Metall- u. Schlosserarbeiten

                  Fa. WERNER, Breisach a. Rhein                          73.593,71 €

                  Fa. Mouttet, Müllheim                                                      83.502,60 €

                  Fa. Burgert, Bad Krozingen                                              84.438,70 €

                  Fa. Industrie-Service, Schopfheim                         85.774,29 €

                  Fa. Benz, Sulzburg-Laufen                                    85.933,84 €

                  Fa. Striegel, Kenzingen                                                     86.141,02 €

                  Fa. Wöhrlin, Freiburg i. Br.                                               92.449,05 €


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                  Fliesenlegearbeiten

                  Fa. Hildenbrandt + Kistner, Breisach a. Rh                       20.232,85 €

                  Fa. Sieber, Breisach a. Rh.                                               22.589,84 €

                  Fa. Knöbel, Ehrenkirchen                                     23.778,84 €

 

                  Maler- und Beschichtungsarbeiten

                  Fa. Erler, Staufen                                                               4.266,03 €

                  Fa. Eberhardt, Freiburg i. Br.                                              4.535,54 €

                  Fa. Bautenschutz, Bad Krozingen                            6.191,21 €

 

                  Blechnerarbeiten

                  Fa. Fleig, Breisach a. Rh.                                                     7.143,76 €

                  Fa. Ketterer, Glottertal                                                        7.237,36 €

                  Fa. Bury, Ihringen                                                     7.310,49 €

 

 

                  Nach den bisherigen Angebotsergebnissen stellt sich die Kostensituation wie folgt dar:

                                                                            Kostenanschlag                Angebotssummen

                  Rohbau und Erdarbeiten

                  einschl. Leitungsverlegungen                      785.000,00 €                          830.357,00 €

 

                  Hydr. u. maschinentechn. Aus-

                  rüstung                                                      275.000,00 €                          278.520,00 €

 

                  Schaltanlage, Elektro- u.

      Prozessleittechnik                                      125.000,00 €                          94.997,00 €

 

                  Gewerke des Innenausbaues                     172.000,00 €                           110.719,00 €

 

                                                                       netto 1.357.000,00 €               netto  1.314.593,00 €

 

 

                  Der Kostenrahmen wird derzeit um ca. 3 % unterschritten.

 

                  Beschluss (einstimmig 22:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten für die elektrische und steuertechnische Ausrüstung an die preisgünstigste Anbieterfirma Mei-Tec aus 79358 Bahlingen zum Angebotspreis von 110.196,52 € und die Metall- u. Schlosserarbeiten an die Fa. WERNER aus Breisach a. Rh. zum Angebotspreis von 73.593,71 €.


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TOP. 4)      Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Breisach

                   -    Einbau einer Photovoltaikanlage

 

                  Bürgermeister Vonarb begrüßt Herrn Gimbel von der Fa. S.A.G. Solarstrom AG aus Freiburg, der die Firma S.A.G. und die Photovoltaikanlage erklärt.

                                                              

                  Nachdem sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen hatte bei dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses auch entsprechende Dachflächen für die Solarstromnutzung zur Verfügung zu stellen, hat die Verwaltung die Fa. S.A.G Solarstrom AG aus Freiburg aufgefordert, die Möglichkeit dieser Solarstromnutzung zu untersuchen. Die Fa. S.A.G Solarstrom AG, Freiburg ist als Betreiber kommerzieller Solarstromanlagen einer der Vorreiter am Markt und betreibt zwischenzeitlich über 50 eigene Solarstromanlagen mit einer Leistung von ca. 4 MWp.

 

                  Ein innovatives Projekt der Fa. S.A.G. Solarstrom hier in der Region ist der Solarstrompark Oberrhein. Ein Netzwerk von kleineren und größeren Solarkraftwerken entlang des Rheins auf Dächern von Kommunen und Unternehmen.

                  Im Rahmen des neu aufgelegten Projektes „Solarstromparks Oberrhein 2004“ würde die  Fa. S.A.G. Solarstrom auf dem Dach des Feuerwehrgerätehauses eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 51,8 kWp installieren. Die Investitions- und Betriebskosten trägt die Fa. S.A.G. Solarstrom. Die Stadt Breisach stellt lediglich die Dachflächen zur Verfügung. Ein entsprechender Dachnutzungsvertrag zwischen der Stadt Breisach und der S.A.G. Solarstrom AG sichert die ordnungsgemäße Dachnutzung. Die Laufzeit einer solchen Dachnutzung wird auf 20 Jahre festgelegt. Die Fa. S.A.G. Solarstrom wird die Anmietung der Dachflächen mit einer jährlichen Pacht von 1 % des jährlichen Stromertrags (ca. 260,-- € ) vergüten.

 

                  Beschluss (einstimmig 22:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Fa. S.A.G. Solarstrom AG Freiburg im Rahmen des Projektes Solarstrompark Oberrhein 2004, für den Neubau des Feuerwehr-gerätehauses, einen Dachnutzungsvertrag zur Herstellung einer Photovoltaikanlage abzuschließen.

                  Die Anlagenleistung beträgt ca. 51,8 kWp, der jährliche Mietzins beträgt 1 % des jährlichen Stromertrags.

 

TOP. 5)      Nachtrag zur Flächennutzungsplanfortschreibung 2015

                   -    Umwandlung der bisherigen Mischgebietsfläche des Badischen Winzerkellers in der Muggensturmstrasse/Kupfertorstraße in ein Sondergebiet-Einzelhandel

                        hier: Änderungsbeschluss

 

 

                  Die Umstrukturierung des Badischen Winzerkellers erfolgte seit dem Jahr 1970 mit der Umsiedlung der Betriebsstätte in das Gebiet „Unter Barz“. Seit 1996 ist die Verlagerung der Weinabfüllung aus dem Stadtgebiet vollzogen. Ab dem Jahr 2002 ist auch eine Aufgabe der Lagernutzung in dem großräumigen Gebäudekomplex erfolgt.

                  Mit der Konzeption der Stadtsanierung im Rahmen der Stadterneuerungsmaßnahme „SE Muggensturmstraße/Kupfertorstraße“ wurde seit 1997 das Ziel in Angriff genommen, die


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                  Beseitigung der bestehenden Kellereigebäude und damit die Umwandlung in eine innenstadtorientierte Nachnutzung als Wohnbauland zu erreichen. Die Verhandlungen des Badischen Winzerkellers als Eigentümer und die Projektuntersuchungen von potentiellen Investoren im Sinne einer Wohnnutzung sind jedoch aus Kostengründen gescheitert.

                  Daraufhin wurden Nachnutzungsüberlegungen als zentral gelegener Standort für Einzelhandel angestellt. Weil die Stadt eine weitere Konzentration des Einzelhandels im Bereich des Fachmarktzentrums an der Stadteinfahrt Mitte  auf Brachflächen eines Unternehmens in der Kandelstraße zum Schutz der Innenstadtstruktur nicht zugelassen hat ist es gelungen, das Interesse von Investoren im Einzelhandelsbereich auf die  Innenstadtfläche des Badischen Winzerkellers zu lenken.

                  Bisherige Verhandlungen des Badischen Winzerkellers mit Investoren gehen von der Verlagerung eines bestehenden Verbrauchermarktes in der Bahnhofstraße aus. Um den neuen Standort auf dem Gelände des Badischen Winzerkellers in der Muggensturmstraße wirtschaftlich zu stützen sind neben dem neuen Verbrauchermarkt weitere Einzelhandelsflächen für Discounter und Fachmärkte vorgesehen. In einem Abstimmungsgespräch der Stadt mit Aufsichtsbehörden am 10.02.2004 wurde eine Zustimmung der Fachstellen signalisiert, eine Umsetzung des bestehenden Verbrauchermarktes ohne Fortschreibung des Marktgutachtens der GMA  von 1999 zuzubilligen. Bei Ansiedlung eines neuen Vollversorgerbetriebes wäre demgegenüber eine neue gutachtliche Untersuchung erforderlich.

 

                  Unabhängig von den weiteren Verhandlungen des Badischen Winzerkellers  mit Nachnutzungsinteressenten sollte die Stadt die Ausgangsbedingungen im Flächennutzungsplan für die Entwicklung einer Sondergebietnutzung schaffen. Da die Flächennutzungsplanung mit dem Ziel Jahr 2015 bereits die 1. Verfahrensstufe der Anhörung der Träger öffentlicher Belange absolviert hat, sollte dringend vor Eintritt in die Offenlage des Planverfahrens die Sondergebietsnutzung Innenstadt als Planziel formuliert werden.

 

                  Die endgültige  planungsrechtliche Ausarbeitung der Sondergebietsnutzung und die Bestimmung von deren  Inhalten wird als „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ durch den jeweiligen Investoren als Vorhabenträger stattfinden. Hierzu werden städtebauliche Vereinbarungen und Erschließungsverträge zu schließen sein mit den Inhalten:

 

                  -     Abbruch bestehender Gebäude ohne Sanierungsmittel

                  -     Durchführung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf eigene Kosten

                  -     Übernahme der Kosten für Verkehrsquerspange von der Kupfertorstraße zur

                        Muggensturmstraße

                  -     Kostenübernahme für die Überarbeitung des Marktgutachtens, soweit erforderlich

          

                  Die Ausweisung einer Nutzungsart im Flächennutzungsplan löst noch keine Rechtsansprüche für eine bestimmte Nutzung zu Gunsten der Grundstückseigentümer aus.

 

                  Beschluss (einstimmig 22:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2015 die Umwandlung der bisherigen Mischgebietsfläche des Badischen Winzerkellers in der Muggensturmstraße in ein „Sondergebiet – Einzelhandel“.


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TOP. 6)      Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Private Kleingartenanlage Batzenhäusle"

                   -    Offenlagebeschluss

 

                  Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 21.10.2003 wurde das Bebauungsplanverfahren für die Ausweisung einer privaten Kleingartenanlage in Gang gesetzt. Nach Ausarbeitung  des Planentwurfes erfolgte die Anhörung der Träger öffentlicher Belange am 26.03.2004. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Zusammenstellung erfasst und mit einer Beurteilung durch die Verwaltung versehen.

 

                  Aufgrund dieser Stellungnahmen und den neuesten Planungsüberlegungen haben sich in den Verhandlungen mit dem Betreiber der Kleingartenanlage, Herrn Gräbling, noch Änderungen  gegenüber dem bisherigen Entwurf ergeben.

 

                  Zur Verbesserung der Infrastruktur wird er eine private Toilettenanlage errichten, die dem Betrieb der Kleingartenanlage zugeordnet ist. Durch die Verwendung seines Machinenparkes aus dem landwirtschaftlichen Betrieb ist sichergestellt, dass die als geschlossene Grube einzurichtende Toilettenanlage auf der benachbarten städtischen Kläranlage ordnungsgemäß entsorgt wird.

                  Durch die Verlegung des Parkplatzes von der Südseite auf die Ostseite der Kleingartenanlage wird die Zufahrt aus der Hauptverkehrsführung der ehemaligen Burkheimer Landstraße herausgenommen und in den seitlichen Zufahrtsweg,  der gleichzeitig auch die übrigen Stellplatzflächen erschließt, verlagert.

                  Die zugelassenen „Schuppen für kleingärtnerische Nutzung“ werden von dem Grundstückseigentümer als Vorhabenträger in einheitlicher Form in Ytong-Mauerwerk errichtet und im Rohbauzustand den einzelnen Kleingartenpächtern zur Nutzung und weiteren Ausgestaltung überlassen. Damit ist die Einheitlichkeit der Kleingartenanlage gegeben und die Entwicklung von  baulichem Wildwuchs ausgeschlossen.

                  Die Einfriedigung der Kleingartenanlage wird so erfolgen, dass die in 4 Erschließungsblocks  aufgeteilten Gartenflächen eine einheitliche Umzäunung mit einem feststehenden  Zaun in einer Höhe von 1,50 m erhalten. Die 4 m breiten Zugangswege, die Stellplätze und gemeinschaftlich zu nutzenden Spielplatzflächen sind von dieser Einzäunung ausgenommen.

                  Einfriedigungen innerhalb der Anlage zwischen den Gartenparzellen werden von den Gartenpächtern  individuell entsprechend den jeweiligen Erfordernissen geregelt.

 

                  Nach Angabe des Vorhabenträgers besteht eine sehr starke Nachfrage von über 20 Kleingarteninteressenten für die insgesamt 48 Parzellen umfassende Kleingartenanlage.

 

                  Als nächster Verfahrensschritt steht die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes an.

 

                  Stadtrat Peter Wolf (SPD) regt eine Begrünung des Zaunes an. Dem gegenüber schlägt die Verwaltung eine Eingrünung der Fläche vor.

 

                  Stadtrat Georg Weiser (ULB) weist auf die Gefahrensituation für Fußgänger beim Überqueren der Hafenstraße hin und bittet um einen Lösungsvorschlag. Bürgermeister Vonarb wird die Angelegenheit mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde besprechen.


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                  Beschluss (einstimmig 22:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt die Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen  der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und erhebt die Beurteilung durch die Verwaltung nach allgemeiner Abwägung der vorgetragenen Interessen zum Beschluss.

 

                  Der Gemeinderat sieht die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch die Veröffentlichungen und Beratungen des Vorhabenträgers in ausreichendem Umfang erbracht und verzichtet insofern auf eine formelle vorgezogene Bürgerbeteiligung durch die Stadt.

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB.Die Befangenheitsvorschriften wurden beachtet.

 

TOP. 7)      Einfacher Bebauungsplan "Untere Gärten"

                   -    Offenlagebeschluss

 

                  VERFAHRENSSTAND

 

23.09.2003           erstmaliger Aufstellungsbeschluss

29.09.2003                      Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

11.11.2003                      Abschluss des Kaufvertrages Bund / Stadt

06.04.2004           konkretisierter Aufstellungsbeschluss mit Definition der Planungsziele als einfacher Bebauungsplan ohne Baurechte

07.04.2004                      Anhörung der Träger öffentlicher Belange mit Frist bis 30.04.2004

16.04.2004                      Bekanntmachung des konkretisierten Aufstellungsbeschlusses

 

                  Insgesamt wurden 10 Fachstellen von der Planung benachrichtigt. Dabei wurden keine grundsätzlichen Bedenken geltend gemacht, die die Zielsetzung des Bebauungsplanes als Einfachen Bebauungsplan in Frage stellen.

                  Die Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden mit einem Entscheidungsvorschlag der Verwaltung als Tischvorlage für die Gemeinderatssitzung ausgearbeitet. Darin enthalten wird auch die rechtliche Bewertung des die Stadt vertretenden Rechtsanwaltes berücksichtigt sein.

 

Beschluss (einstimmig 22:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt die Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen  der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und erhebt die Beurteilung durch die Verwaltung nach allgemeiner Abwägung der vorgetragenen Interessen zum Beschluss.

 

                  Der Gemeinderat sieht für den Einfachen Bebauungsplan keine Notwendigkeit für eine vorgezogene Bürgerbeteiligung, da durch diesen Planungsstand keine Einzelbaurechte ausgesprochen werden.

 

                  Der Gemeinderat beschließt unter Beachtung der Befangenheitsvorschriften die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 


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Vor Eintritt in die Beratung des nächsten Tagesordnungspunktes überreichen Bürgermeister Vonarb und Feuerwehrkommandant Jörg Leber dem Ortsvorsteher Erhard Bucher, Niederrimsingen die silberne Ehrennadel des Kreisfeuerwehrverbandes für sein großes Engagement für die Feuerwehr. Die Ortsvorsteher Hans Brommer, Gündlingen und Rolf Großkopf, Oberrimsingen wurden bereits in der Jahreshauptversammlung der FFW Breisach ausgezeichnet.

 

TOP. 8)      Wahl der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr (Gesamtwehr)

                   -    Zustimmung zur Wahl durch den Gemeinderat

 

                  In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein am 02.04.2004 wurde der bisherige Kommandant, Stadtbrandmeister Jörg Leber, für die Dauer von 5 Jahren als neuer Kommandant der Gesamtwehr Breisach mit 78 Ja-Stimmen, 9 Enthaltungen und 2 Gegenstimmen wieder gewählt.

 

                  Zum stellvertretenden Kommandanten der Gesamtwehr Breisach wurde der bisherige Stellver­treter, Herr Hauptbrandmeister Jörg Weber, für die Dauer von 5 Jahren mit 87 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen wieder gewählt.

                  Nach § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes und § 10 Abs. 5 und 12 der Feuerwehrsatzung der Stadt Breisach am Rhein bedarf die Wahl der Zustimmung durch den Gemeinderat.

 

                  Beschluss (einstimmig 22:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Stadtbrandmeister Jörg Leber zum Kommandan­ten und von Herrn Hauptbrandmeister Jörg Weber zum stell­vertretenden Kommandanten der Gesamtwehr der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein zu.

 

 

TOP. 9)      Wahl der Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Breisach

                   -    Zustimmung zur Wahl durch den Gemeinderat

 

                  In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein -Abteilung Breisach- wurde am 27.02.2004 der bisherige Abteilungskommandant, Herr Stadtbrandmeister Jörg Leber, für die Dauer von 5 Jahren als neuer Abteilungskommandant der Abteilung Breisach mit 39 Stimmen wieder gewählt.

 

                  Zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilung Breisach wurde der bisherige Stellvertreter, Herr Hauptbrandmeister Jörg Weber, für die Dauer von 5 Jahren mit 39 Stimmen wieder gewählt.

 

                  Nach § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes und § 10 Abs. 5 und 12 der Feuerwehrsatzung der Stadt Breisach am Rhein bedarf die Wahl der Zustimmung durch den Gemeinderat.

 

                  Beschluss (einstimmig 22:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Stadtbrandmeister Jörg Leber zum Abteilungs­kommandanten und von Herrn Hauptbrandmeister Jörg Weber zum stell­vertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein -Ab­teilung Breisach-  zu.


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TOP. 10)   Ersatzbeschaffung einer Feuerwehrdrehleiter für die Freiwillige Feuerwehr Breisach am Rhein

 

                  Die Feuerwehrdrehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein wurde im Jahre 1976 ausgeliefert. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters und der dadurch erschwerten Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft des Fahrzeugs ist dieses zu ersetzen.

 

                  Haushaltsrechtliche Situation:

                  Gemäß Zuwendungsbescheid des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald wird für die Beschaffung eine Landeszuwendung in Höhe von 250.533,00 € gewährt.

                  Im Haushaltsplan der Stadt Breisach am Rhein stehen bei HHSt. 2.1300-935100.4 insgesamt 623.000,00 € für die Beschaffung der Drehleiter zur Verfügung.

 

                  Die Auftragsvergabe für die Ersatzbeschaffung einer Feuerwehrdrehleiter DLK 23-12 mit Gelenk wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften öffentlich ausgeschrieben. Nebenangebote waren gemäß Vergabebekanntmachung nicht zugelassen!

 

                  Der Auftrag wurde in 3 Lose aufgeteilt:

 

                           Los 1:            Fahrgestell

                           Los 2:            Aufbau

                           Los 3:            feuerwehrtechnische Beladung

 

                  Zum Submissionstermin am 06.04.2004 um 10.00 Uhr wurden insgesamt 5 Angebote abgegeben. Diese waren:

 

Firma

lfd.Nr.

Los 1

Los 2

Los 3

IVECO-Magirus GmbH, Ulm

1

X

X

X

Daimler-Chrysler AG, Niederlassung Freiburg

2

X

 

 

Albert Ziegler GmbH & Co KG, Giengen

3

 

 

X

Metz Aerials GmbH & Co. KG, Karlsruhe

4

 

X

X

Eberhard Schäfer Brandschutz, Neuried

5

 

 

X

 

 

1. Los 1 –Fahrgestell-

 

Für das Fahrgestell liegen 2 Angebote vor. Diese gliedern sich nach der rechnerischen Überprüfung wie folgt:

 

Firma

Zw-Summe

16 % MwSt

Gesamt

IVECO

   53.749,00 €

            8.599,84 €

                   62.348,84 €

Daimler-Chrysler

   50.034,00 €

            8.005,44 €

                   58.039,44 €

 


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Beide Angebote sind miteinander vergleichbar. Aufgrund des geringeren Angebotspreises soll dem Angebot der Firma Daimler-Chrysler der Vorzug geben werden.

 

2. Los 2 –Aufbau-

Wesentliches Merkmal des ausgeschriebenen Drehleiteraufbaus ist die Konstruktion der Leiter mit einem Gelenkteil im ersten Leiterteil.

 

Für den Drehleiteraufbau wurden  2 Angebote abgegeben.

Der Anbieter Metz Aerials teilt im Anschreiben mit, dass eine Drehleiter DLK 23-12 mit Gelenk nicht zum Lieferprogramm der Firma gehört. Jedoch bieten sie eine Drehleiter ohne Gelenk an.

 

Da diese Gelenkkonstruktion ein Hauptbestandteil der ausgeschriebenen Drehleiter ist, handelt es sich bei dem Angebot der Firma Metz Aerials um ein Nebenangebot. Nebenangebote sind gemäß der Vergabebekanntmachung Nr. 2004/S 36-031508 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften nicht zugelassen. Somit ist das Angebot der Firma Metz auszuschließen.

 

Anbieter eines Drehleiteraufbaus mit Gelenk nach der rechnerischen Überprüfung ist:

 

Firma

Zw.Summe

16 % MwSt

Gesamt

 

IVECO

 

 463.713,00 €

       

  74.194,08 €

                 537.907,08 €

 

Das Angebot der Firma IVECO-Magirus entspricht den geforderten Vorgaben. Der Auftrag zur Lieferung soll deshalb der Firma IVECO-Magirus erteilt werden.

 

3. Los 3 –feuerwehrtechnische Beladung-

Für die feuerwehrtechnische Beladung liegen 4 Angebote vor. Die angebotenen Kleinteile im Los 3 sind in allen Angeboten miteinander vergleichbar. Unterschiede gibt es bei den Angeboten für den Stromerzeuger und der Schleifkorbtrage.

Eine Einzelvergabe der Aufträge ist nicht zulässig, d.h. eine Auftragsvergabe kann nur an den Bieter erfolgen der in allen Punkten die richtigen Produkte angeboten hat.

 

Aus einsatztaktischen und technischen Gründen ist eine FERNO Schleifkorbtrage mit entsprechenden Zubehör zu verwenden.

 

 


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                  Das Angebot der Firma IVECO-Magirus ist das einzige Angebot im Bereich Los 3 das alle geforderten Kriterien des Leistungsverzeichnisses erfüllt und somit auch das wirtschaftlich günstigste Angebot.

                 

Beschluss (einstimmig 22:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Ersatzbeschaffung einer Feuerwehrdrehleiter DLK 23-12 mit Gelenk und erteilt den nachfolgend aufgeführten Firmen den Lieferauftrag.

 

 

 

TOP. 11)   Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008

                  -     Beschlussfassung über die Vorschlagsliste

 

                  Die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2001 bis 2004 gewählten Schöffen endet am 31.12.2004. Insoweit sind von den Gemeinden zur Vorbereitung der Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 bis 18.06.2004 neue Vorschlagslisten aufzustellen.

 

                  Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der Gemeinderatsmitglieder erforderlich. Entsprechend den Einwohnerzahlen sollten für die Kernstadt 10 Personen und für die Stadtteile Gündlingen, Hochstetten , Niederrimsingen und Oberrimsingen (einschl. Grezhausen) je eine Person in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

 

                  Die Verwaltung empfiehlt, wiederum die vom Gemeinderat für die Geschäftsjahre 2001 bis 2004 genannten Personen unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Neuinteressenten bzw. der Personen, die nicht mehr in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchten, zu wählen.

 

                  Folgende Personen möchten neu in die Vorschlagsliste aufgenommen werden:

 

1.      Dr. Petra Breitenfeldt geb. Kern, geb. am 10.01.1965 in Karlsruhe, Agraringenieurin, Fischerhalde 84, 79206 Breisach am Rhein

2.      Ute Bitsch geb. Schäfers, geb. am 20.03.1954 in Henrichenburg, kaufm. Angestellte, Neuer Weg 19, 79206 Breisach am Rhein

3.      Martina Klein geb. Wiedensohler, geb. am 25.04.1961 in Gündlingen, j. Breisach am Rhein, Kauffrau, Hohweg 25, 79206 Breisach am Rhein, Gündlingen

4.      Philipp Friedmann, geb. am 19.02.1967 in Oppenau, Dipl.-Handelslehrer, Angelgärten 10, 79206 Breisach am Rhein, Oberrimsingen

5.      Markus Ehrlacher, geb. 15.01.1967 in Breisach am Rhein, Gymnasiallehrer, Im Grün 10, 79206 Breisach am Rhein, Gündlingen


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Folgende Personen möchten nicht mehr in die Vorschlagsliste aufgenommen werden:

 

1.   Petra Surber geb. Hirtler, Kapuzinergasse 20a, 72906 Breisach am Rhein

2.   Claudia Nickolai geb. Reinmuth, Kupfertorplatz 1, 79206 Breisach am Rhein

3.   Monika Mack, geb. Petersen, Poststr. 2, 79206 Breisach am Rhein

4.   Lothar Neumann, Rempartstr. 12B, 79206 Breisach am Rhein

 

                  Nachdem der Gemeinderat keine andere Vorschläge hat und auf eine Geheimwahl verzichtet, ergeht folgender

                 

                  Wahl (einstimmig 22:0:0)

 

                  Unter Berücksichtigung der von den Fraktionen gemachten Vorschläge stimmt der Gemeinderat der Aufnahme folgender Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 zu.

 

                  1.   Bitsch Ute geborene Schäfers, geb. am 20.03.1954 in Henrichenburg, kaufm. Angestellte, Neuer Weg 19, 79206 Breisach am Rhein

                  2.   Dr. Breitenfeldt Petra geborene Kern, geb. am 10.01.1965 in Karlsruhe, Agraringenieurin, Fischerhalde 84, 79206 Breisach am Rhein

                  3.   Ehrlacher Markus, geb. 15.01.1967 in Breisach am Rhein, Gymnasiallehrer,

                        Im Grün 10, 79206 Breisach-Gündlingen

                  4.   Friedmann Philipp, geb. am 19.02.1967 in Oppenau, Dipl.-Handelslehrer,

                        Angelgärten 10, 79206 Breisach-Oberrimsingen

                  5.   Gippert Konrad, geb. 23.10.1956 in Breisach-Niederrimsingen, Unternehmer,          

                        Rat­hausstr. 4, 79206 Breisach-Niederrimsingen

                  6.   Glockner Gertrud geborene Hiss, geb. 16.11.1949 in Breisach-Gündlingen, Lehre­rin, Im Grün 26, 79206 Breisach-Gündlingen

                  7.   Hofsommer Gerhard, geb. 19.12.1949 in Breisach-Gündlingen, Fahrzeuglackierer, Hauptststraße 2, 79206 Breisach-Gündlingen

                  8.   Kiefer Bernhard, geb. 26.11.1958 in Freiburg, Finanzbeamter, Christophorusweg 17, 79206 Breisach-Oberrimsingen

                  9.   Klein Martina geborene Wiedensohler, geb. am 25.04.1961 in Gündlingen, j. Breisach am Rhein, Kauffrau, Hohweg 25, 79206 Breisach-Gündlingen

                  10. Kowalitzki Wolfgang, geb. 04.03.1939 in Nikolaiken (Ostpreußen), Kaufm. Ange­stellter, Halbmondstr. 25, 79206 Breisach am Rhein

                  11. Maluck Michael, geb. 23.09.1948 in Westerland (Nordfriesland), Heimleiter, Grüngärtenweg 15, 79206 Breisach am Rhein

                  12. Menges Brigitte geborene Waßmer, geb. 28.10.1947 in Waldshut, Lehrerin, Hoch­stetter Straße 20, 79206 Breisach-Hochstetten

                  13. Regending Gerhard, geb. 21.09.1955 in Schopfheim, Isenbergstr. 7 b, 79206 Brei­sach am Rhein

                  14. Wolf Peter, geb. 28.08.1953 in Breisach am Rhein, Dipl.-Ing., Lerchenweg 4, 79206 Breisach-Gündlingen

 


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TOP. 12)   Atomkraftwerk Fessenheim

                 

                  Mit Schreiben vom 6. März 2004 hat die Fraktion Umweltliste Breisach folgenden Antrag gestellt:

 

                  Der Gemeinderat möge beschließen:

 

                  "Der Bürgermeister wird beauftragt, auf allen ihm zugänglichen Ebenen die Abschaltung des Atomkraftwerkes Fessenheim zu fordern, bzw. zu beantragen. Er sucht dazu die Unterstützung der Bürgermeisterkollegen im Sprengel".

 

                  Die Störfälle und Ereignisse im Atomkraftwerk Fessenheim geben zunehmend Anlass zur Besorgnis. Seit Jahren haben politische Gremien und Bürgerinitiativen immer wieder die Abschaltung des Atomkraftwerkes gefordert. Allerdings liegt das Atomkraftwerk auf französischem Hoheitsgebiet und damit nicht im unmittelbaren Einflussbereich der deutschen Seite.

 

                  Die Bundesregierung hat mit den deutschen Energieversorgungsunternehmen einen Ausstieg aus der Atomenergie vereinbart. Folgerichtig hat sie sich - allerdings ohne Erfolg - gegen die Inbetriebnahme des Tschechischen Atomkraftwerkes Temelin gewandt. Umso mehr müsste sie sich auf der Grundlage der ständigen deutsch-französischen Regierungskonsultationen mit der französischen Regierung über den Sicherheitsstandard von Fessenheim und dessen Konsequenzen austauschen. Ebenso wie der OB der Stadt Freiburg Dieter Salomon ist die Verwaltung der Auffassung, dass wir die Bundesregierung auffordern sollten, beim nächsten Treffen des Bundeskanzlers mit dem französischen Staatspräsidenten Fessenheim auf die Tagesordnung zu setzen und vom Umweltminister Jürgen Trittin einen entsprechenden Sachstands- und Sicherheitsbericht zu fordern.

 

                  Außerdem soll die Landesregierung von Baden-Württemberg gebeten werden, ebenfalls bei der Bundesregierung auf eine Behandlung dieses Themas bei den deutsch-französischen Konsultationen zu drängen.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) schlägt vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung insoweit zu ändern, dass der Gemeinderat die Abschaltung des Atomkraftwerkes Fessenheim fordert.

 

                  Ortsvorsteher Erhard Bucher aus Niederrimsingen übergibt Bürgermeister Vonarb eine Unterschriftenliste von 610 Niederrimsinger Bürgern, die die Stillegung des Atomkraftwerkes Fessenheim fordern. Darüber hinaus habe sich der Niederrimsinger Ortschaftsrat in seiner öffentlichen Sitzung vom 19.04.2004 den einvernehmlichen Beschluss gefasst, eine entsprechende Unterschriftensammlung durchzuführen.

 

                  Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius (SPD) begrüßt den Antrag der ULB und den Beschluss des Ortschaftsrates Niederrimsingen. Er fordert darüber hinaus, mit in das Schreiben aufzunehmen, dass die Landesregierung die deutschen Energieunternehmen auffordert, keinen Atomstrom mehr zu beziehen. Gleichzeitig solle die Landesregierung die negative Haltung gegen Windenergieanlagen aufgeben und die alternative Stromgewinnung forcieren.


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                  Bürgermeister Vonarb schlägt vor, da dies ein generelles Thema zur Energiepolitik sei, sich mit diesen Themen jeweils in den Fraktionen zu befassen und dann als neuen Tagesordnungspunkt im Gemeinderat zu behandeln. Mit diesem Vorschlag sind alle Fraktionen einverstanden.

 

                  Für die CDU- und FDP/FWB-Fraktion erklären Stadträtin Monika Mack und Stadtrat Dr. Rüdiger Groh ihre Zweifel an der Sicherheit des Atomkraftwerkes und plädieren für die Änderung des Beschlusses wie von der ULB-Fraktion vorgeschlagen.

 

                  Es ergeht folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 22:0:0)

 

                  1.   Aus Sorge um die Sicherheit seiner Bevölkerung fordert der Gemeinderat der Stadt Breisach die Abschaltung des Atomkraftwerkes Fessenheim. Er bittet die Bundesregierung, beim nächsten Treffen mit der französischen Regierung die Gefährdung der deutschen Bevölkerung durch das Atomkraftwerk zu erörtern und auf eine Beseitigung dieser Gefährdung, d.h. auf eine Stilllegung zu drängen.

 

                  2.   Das Bundesumweltministerium wird gebeten, seine Einschätzung der gegenwärtigen Gefährdung der deutschen Bevölkerung durch das Atomkraftwerk Fessenheim der Stadt Breisach darzulegen.

 

3.   Die Landesregierung wird gebeten, die Anliegen der Stadt Breisach sowohl bei der Bundesregierung als auch gegenüber der französischen Seite nachhaltig zu unterstützen.

 

TOP. 13)   Vereinigung "Slow City"

                 

                  In der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2004 wurde unter Tagesordnungspunkt 6) das Thema „Vereinigung Slow City“ bereits behandelt, jedoch nicht entschieden.

 

                  Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde sich darüber geeinigt, dass vor einer endgültigen Entscheidung bezüglich der Vereinigung Slow City zunächst bei der Stadt Waldkirch, die Mitglied ist, weitere Informationen eingeholt werden sollen.

 

                  Erneute Gespräche mit der Stadt Waldkirch haben ergeben, dass in Deutschland bisher nur Waldkirch und Hersbruck Mitglied geworden sind. Weitere Kommunen würden sich jedoch interessieren. Waldkirch hofft auf eine Verstärkung.

 

                  Die Verwaltung kann derzeit keinen Nutzen an einer förmlichen Mitgliedschaft erkennen, wenngleich die Ziele alle bejaht werden können.

 

                  Ohne Beschlussfassung erklärt sich die SPD-Fraktion mit einem Beruhen ihres Antrages einverstanden, dem sich der Gemeinderat anschließt.

                 

                       

                 


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TOP. 14)   Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden und Verkehrsräumen in Breisach

                  -     Situationsbericht

 

                  Die Zweiradmechaniker der Gewerbeschule des Landkreises Baden-Württemberg haben bereits im November 1996 eine Präsentationsmappe über ein Projekt „Behinderte helfen Nichtbehinderten“ mit dem Schwerpunkt  „Behindertenfahrzeuge“ der Verwaltung vorgelegt. Die damals festgestellten Behinderungen für Rollstuhlfahrer waren hauptsächlich nicht abgesenkte Bordsteine, Einlaufroste bei Überfahrten, zu starkes Quergefälle bei Grundstückszufahrten im Gehweg, zu rauher Pflasterbelag, parkende Autos auf den schmalen Gehwegen, keine rollstuhltauglichen Eingänge und fehlende Rampen in öffentlichen Gebäuden, Arztpraxen und Gasthäuser, zu schmale Türen zu den Toiletten (öffentliche und Einkaufsmärkte) usw.

                  Die Schüler sind selbst im Rollstuhl gefahren und haben ihre Erfahrungen dokumentiert. Diese Präsentation hat die Planer des Bauamtes veranlasst, bei Neubau- und Umbaumaßnahmen auf die Bedürfnisse der Gehbehinderten Rücksicht zu nehmen. Insbesondere in den für den täglichen Bedarf wichtigen Straßenzüge wurden die Bordsteine in den letzten Jahren zusätzlich abgesenkt. Auch auf Anregung von rollstuhlbetroffenen Bürgern wurde Abhilfe geschaffen wie z. B. im Schwimmbad (Durchfahrts- und Einstieghilfen).

 

                  Aus der nun vorliegenden Bestandsaufnahme über die Barrierefreiheit wurde ganz allgemein der öffentliche Raum und Gebäude in der Kernstadt und den Ortsteilen untersucht. Die lange Bearbeitungszeit von 15 Monaten liegt in der umfangreichen Arbeit neben dem üblichen Tagesgeschäft begründet. Dies hinderte die Verwaltung nicht bei der Untersuchung entdeckte Mängel, wenn möglich, gleich zu beheben. Der Dokumentation ist eine Liste beigelegt, aus der mögliche und unmögliche Umbaumaßnahmen aufgezeigt sind. Die möglichen Maßnahmen werden zur gegebener Zeit durchgeführt werden.

 

                  Auf Anregung von Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius (SPD) bittet Bürgermeister Vonarb die Presse, die Bevölkerung aufzufordern, der Verwaltung ihre Verbesserungsvorschläge mitzuteilen.

 

                  Beschluss (einstimmig 22:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Präsentation über die Barrierefreiheit in der Stadt Breisach zur Kenntnis.

 

TOP. 15)   Verschiedenes

 

                  Auf die Frage von Stadtrat Georg Weiser (ULB) erklärt Stadtbauoberrat Wolf, dass der Sportplatz auf dem ehemaligen Kasernengelände nach Gesprächen mit der Bürgerinitiative Kohlerhof den Jugendlichen des Wohngebietes Kohlerhof als Bolzplatz angeboten wird. Die Mitglieder der Bürgerinitiative würden sich im Gegenzug an der Säuberung des Geländes beteiligen.

 

                              

Schluss der Sitzung:  21.50 Uhr


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                                                          Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:                                                                 Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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