Erklärung:

 

 

Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.

14.3.2009

design by wnmdesigns

                                           Protokoll Nr. 11

 

                    über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                          am 11. November 2008 im Bürgersaal

                                       in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                             Bercher Peter

                                                  Binz Andreas          

                                                  Czemerys Günter

                                                  Dewaldt Freddo

                                                  Fleig Andreas

                                                  Gnädinger Rudolf

                                                  Hintereck Wendelin

                                                  Jäger Gerold           

                                                  Köbele Ruth

Kreutner Frank

Kuhn Barbara

Leber Jörg  

Mack Monika

                                                  Maier-Hänle Ulrike

                                                  Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siebenhaar Roman

Siegel Anton

Singler Andreas

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                             Dr. Breitenfeldt Petra

                                                  Fischer Andreas

                                                  Ingenhoven Willi

Wiedensohler Imogen

 

 

 

Ortsvorsteher:                           Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                                                  Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                  Stadtkämmerer Konrad Schanno

                                                  Leiter Tiefbauamt Siegmar Geisert

                                                  Dipl.-Ing. Stefan Baum

                                                  Stadtbauamtsrat Florian Herth und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


- 2 -

 

TOP. 1)      Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Aus dem Zuhörerkreis wurden keine Fragen gestellt.

                  

TOP. 2)     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.10.2008

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 14.10.2008

 

                  -  dem Verkauf der Grundstücke Flst.-Nr. 3019/2 und Nr. 1793/2 auf der Gemarkung Breisach-Oberrimsingen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Seilhof III und

 

                  -  einem einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10.000 € an die Eisenbahnfreunde Breisgau e.V. für die Sanierung ihrer Dampflok zugestimmt hat.

 

TOP. 3)      Neubau des städtischen Bauhofs in Breisach am Rhein

-          Vergabe der Heizungs- und der Sanitärarbeiten

                 

                  Für den Neubau des städtischen Bauhofs  in Breisach am Rhein wurden die Heizungsbauarbeiten im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgeschrieben. Es hatten 4 Firmen ein Angebot angefordert, wovon 3 Firmen ein Angebot abgegeben hatten. Für die Sanitärarbeiten wurden 6 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben, wovon 2  Firmen ein Angebot abgegeben hatten. Die anderen Firmen hatten aus zeitlichen oder personellen Gründen abgesagt.

 

                  Die Submissionen erbrachte folgendes Ergebnis:

 

                  Heizungsinstallationsarbeiten

 

                  1)  Fa. Fischer, Breisach                                                          168.919,77 €   

                  2)  Fa. Bastian, Bad Krozingen                                                188.977,36 €    + 11,9 %

                  3)  Fa. Wiedensohler, Breisach                                                203.600,42 €    + 20,5 %

 

                  Nicht abgegeben hatten die Firma Herbsttritt aus Herbolzheim.

                  

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt die Heizungsinstallationsarbeiten für den Neubau des städtischen Bauhofs in Breisach a.Rh. der preisgünstigsten Anbieterfirma Fischer aus Breisach  zum Angebotspreis von 168.919,77 €.

 

                  Wegen Befangenheit nimmt Stadtrat Andreas Fleig an der Beratung und Beschlussfassung der Vergabe der Sanitärinstallationsarbeiten nicht teil.

 

                  Sanitärinstallationsarbeiten

 

                  1) Fa. Fleig, Breisach                                                               147.553,76 €

                  2) Fa. Wiedensohler, Breisach                                                 166.041,20 €    + 12,5 %

 

                  Nicht abgegeben hatten die Fa. Fischer, Breisach, Fa. Schwab, Gündlingen, Fa. Geisenberger, Gündlingen und Fa. Fliegauf, Niederrimsingen.


- 3 -

 

                  Das mit der Fachplanung beauftragte Ing. Büro Fischer & Rickhoff  hat die Angebote geprüft  und die Angebotspreise der jeweils preisgünstigsten Anbieter für auskömmlich befunden. Die Leistungsfähigkeit der Firmen ist gegeben.

 

                  Beschluss (einstimmig 22:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt die Sanitärinstallationsarbeiten für den Neubau des städtischen Bauhofs in Breisach a.Rh. der preisgünstigsten Anbieterfirma Fleig aus Breisach zum Angebotspreis von 147.553,76 €

 

                  Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter HH.Stelle 2.7710.9400108/700 zur Verfügung.

 

TOP. 4)      Arbeitsvergabe

-        Herstellen der Außenanlagen beim Feuerwehrhaus in Breisach-Gündlingen und Ausbau der Friedhofszufahrt

 

                  Die Arbeiten am Neubau Feuerwehrhaus in Gündlingen befinden sich in der Endphase, so dass mit dem Bau der Außenanlage in den nächsten Tagen begonnen werden kann. Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Verlegung der Entwässerungsrohre und Schächte sowie einer Versickerungsmulde. Die Oberflächenbefestigung erfolgt in Asphalt (850 m²) und Betonpflaster (750 m²). Die Zufahrtsstraße zum Parkplatz des Friedhofes wird auf 6 m in Asphalt verbreitert. Die Parkplatzflächen werden in Betonpflaster anthrazit belegt. Insgesamt werden 40 Stellplätze ausgebaut.

 

                  Die öffentlich ausgeschriebenen Arbeiten ergaben folgendes geprüftes Submissionsergebnis:

                  1) Fa. C. Pontiggia                      119.342,98 €

                  2) Fa. Hoch GmbH                      119.900,83 €

                  3) Fa. Baldinger                           126.698,04 €

                  4) Fa. Knobel-Bau                       129.719,64 €

                  5) Fa. Schächtele                                    131.664,66 €

                  5) Fa. SKS                                   132.280,05 €

                  6) Fa. Löffler                                136.360,97 €

                  8) Fa. Joos                                  137.325,37 €

                  9) Fa. Amann                               141.309.83 €

                  10) Fa. Vogel-Bau                       162.224,23 €

                  11) Fa. Menner                            202.551,27 €

 

                  Im Kostenanschlag wurden 175.000,00 € veranschlagt. Hierzu sind noch Kosten für Honorare, Beleuchtung, Umzäunung und Pflanzen zu berücksichtigen. Die Kosten für die Friedhofszufahrt werden im Haushalt 2009 gesondert verbucht.

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zur Herstellung der Außenanlagen für das Feuerwehrhaus in Gündlingen und den angrenzenden Friedhofszufahrt mit Stellplätzen an die preisgünstigste Anbieterfirma Christian Pontiggia zum Angebotspreis von 119.342,98 €.


- 4 -

TOP. 5)     Arbeitsvergabe

 

-        Bau des Robert-Moritz-Weg II. BA, Bau eines Fuß- und Radweges in der Vogesenstraße, Bau einer Busbucht in der Burkheimer Landstraße

 

                  Im Konversionsgelände müssen bis Ende 2009 noch folgende Baumaßnahmen  durchgeführt werden, die durch das Stadtsanierungsprogramm mit 60 % Zuschuss gefördert werden:

 

                  - Bau des Robert-Moritz-Weg II. BA

                     Dieser Weg verbindet u. a. die Maria-Montessori-Schule mit den Wohngebieten Kohlerhof und Vogesen-Nord. Ferner ist durch diese neue Wegverbindung eine durchgehende Radweg-Verbindung von der Elsässer-Allee (Behördenzentrum, Wohngebiete) über die Zähringerstraße, Rempartstraße bis in die Innenstadt geschaffen.

 

                  - Bau eines Fuß- u. Radweges in der Vogesenstraße

                     Dieser Weg ist eine Verkehrsverbindung für Fußgänger und Radfahrer ab der Kreisverkehrsanlage Elsässer Allee / Vogesenstraße bis zum Neubaugebiet „Untere Gärten“. Im Zuge der Erschließung dieses Baugebietes wird die Wegverbindung bis zur Gerhart-Hauptmann-Straße hergestellt, was dann über den Radweg Kantstraße (Friedhof) über die Kolpingstraße eine Radroutenverbindung bis zum Bahnhof bedeutet.

 

                  - Bau einer Bushaltestelle in der Burkheimer Landstraße

                     Die jetzige Haltestelle befindet sich östlich des Kupfertores. Gegen diesen Standort protestieren die Anwohner wegen Belästigungen schon seit Einrichtung vor 3 Jahren. Ein vom Einzugsgebiet geeigneter neuer Standort befindet sich zwischen Vauban-Straße und Isenbergstraße. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss eine Haltebucht ausgebaut werden.

 

                  Diese drei Maßnahmen sind Gegenstand der Ausschreibung bzw. Arbeitsvergabe.

 

                  Weitere Baumaßnahmen für 2009:

-         Bau einer Kreisverkehrsanlage Saint-Louis-Straße/Grüngärtenweg

-         Verlängerung der Müllheimerstraße II. BA

-         Ausbau des Gehweges entlang der Burkheimer Landstraße bis zum neuen Bauhof

-         Ausbau des Parkplatzes und der Grünanlage beim Seniorenheim

 

                  Die Ausschreibung der drei erstgenannten Baumaßnahmen erfolgte in einem öffentlichen Verfahren.

 

                  Die geprüften Submissionsergebnisse ergaben folgende Reihenfolge:

 

                  1) Fa. Christian Pontiggia, Waldkirch                 159.906,94 €

                  2) Fa, Amann, Sasbach                                      161.854,35 €

                  3) Fa. Knobel, Hartheim                                      163.945,54 €

                  4) Fa. Hoch, Freiburg i. Br.                                 168.654,60 €

                  5) Fa. SKS, Steißlingen                                      180.137,17 €

                  6) Fa. Joos, Hartheim                                         193.915,77 €

                  7) Fa. Schächtele, Breisach-Niederrimsingen   209.825,78 €

                  8) Fa. Vogel-Bau, Lahr                                        233.248,63 €


- 5 –

 

                  Aufteilung des Angebotes der Fa. C. Pontiggia in Einzelgewerke:

                  Robert-Moritz-Weg                                               59.786,75 €

                  Geh- u. Radweg                                                   58.805,34 €

                  Busbuch                                                                41.314,85 €

 

                  Die Finanzmittel müssen mit den übrigen vorgenannten Baumaßnahmen im Haushalt 2009 eingeplant werden. Um die zu vergebenden Baumaßnahmen als Winterbaustelle mit entsprechend günstigen Preisen auszuführen, sollte eine vorzeitige Vergabe erfolgen.

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stellt die notwendigen Finanzmittel im Haushalt 2009 ein und vergibt die Arbeiten zum Bau des Robert-Moritz-Weges II. BA, Geh- u. Radweg in der Vogesenstraße und Bushaltestelle Burkheimer Landstraße an die preisgünstigste Anbieterfirma Christian Pontiggia, Waldkirch  zum Angebotspreis von 159.906,94 €.

 

 

TOP. 6)     2. Änderung des Bebauungsplanes „Lohmühle“ in Breisach am Rhein im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

                  -     Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes einschl. örtlichen Bauvorschriften

 

                  Verfahrensdaten:

 

                  05.02.1992                              Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes „Lohmühle“ mit eingearbeiteter 1. Änderung

                  15.07.2008                              Aufstellungs- und Offenlagebeschluss für 2. Änderung im vereinfachten Verfahren

                  08.08.2008                              öffentliche Bekanntmachung der Offenlage

                  18.08. – einschl. 19.09.08       Offenlage

                  15.08.2008                              Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange

 

                  Wie schon in der Beratungsvorlage für den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss vom 15.07.2008 ausgeführt, dient die Bebauungsplanänderung der Planungssicherheit für die Umsiedlung des feinmechanischen Betriebes der Fa. Vogel & Plötscher zur Entflechtung der Gemengelage am bisherigen Standort in der Jakobschanze und zur betrieblichen Entwicklung des expandierenden Unternehmens im Industriegebiet „Lohmühle“.

                  Die Fläche des in Aussicht genommenen Grundstückes war in der Historie des zugrundeliegenden Bebauungsplanes noch mit einer Freihaltetrasse der Fernölleitung der ehemaligen militärischen Pipeline durchkreuzt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird diese Freihaltetrasse aufgegeben. Außerdem wird der Abstand der Baugrenze zur besseren Ausnutzbarkeit des Grundstückes von 10 m auf 6 m entlang der öffentlichen Straße reduziert.

                  Als Ergebnis der Offenlage ist festzustellen, dass von privater Seite keine Einwendungen geltend gemacht wurden.

                  Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange hat von Seiten der Fachbereiche des Landratsamtes folgende Rückmeldungen ergeben:


- 6 -

 

                  a)   FB 410, Baurecht und Denkmalschutz

 

                        - redaktionelle Hinweise (z.B. Empfehlung der farblichen Anpassung des Deckblattes an die Flächensignaturen und Planzeichen des Grundplanes)

 

                  b)   FB 420, Naturschutz

 

                        Forderung nach verbindlicher Sicherung der Festsetzung, dass sämtliche Flächen außerhalb von Gebäuden wasserdurchlässig ausgeführt und nicht weiter versiegelt werden.

                        Wird berücksichtigt (s. Ziff. 1.8.1 der planungsrechtlichen Festsetzungen)

 

                  c)   FB 430/440, Umweltrecht, Wasser, Boden, Altlasten

 

                        Zum Grundwasserschutz ist sicher zu stellen, dass Regenwässer von Dachflächen ordnungsgemäß und ohne Gefährdung des Grundwassers abzuleiten sind. Soweit eine Einleitung von Niederschlagswasser über Rigolen ins Grundwasser geplant sei, bedürfe dies einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die jedoch wegen unzureichender Reinigungswirkung nicht in Aussicht gestellt werden kann.

                        Wird berücksichtigt: s. Ziff. 2.3.2 Ableitung von Regenwasser von Dachflächen in die öffentliche Kanalisation mit dem Hinweis, dass Regenwassernutzungsanlagen gewünscht, jedoch gegenüber dem Landratsamt anzuzeigen sind.

 

                        Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist so eindeutig zu präzisieren, dass daraus keine grundwassergefährdenden Situationen entstehen können. Folgender Textbaustein wird empfohlen: „Außerhalb von Gebäuden dürfen wassergefährdende Stoffe weder gelagert noch verwendet werden. Flächen, auf denen sie be- oder entladen, gelagert oder verwendet werden, sind wasser-/stoffundurchlässig zu befestigen.

                        Wird berücksichtigt: s. Ziff. 2.3.3

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat schließt sich bei den eingegangenen Stellungnahmen den Empfehlungen der Verwaltung an und erhebt diese zum Beschluss.

                  Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzungder Stadt Breisach über

 

                  a)   die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lohmühle“

                  b)   die örtlichen Bauvorschriften zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lohmühle“.

 

                  Der Bebauungsplan wird durch Ausfertigung durch die Verwaltung öffentlich bekannt gemacht und erfährt dadurch seine Rechtskraft.

 

TOP. 7)     Bebauungsplan „Untere Gärten II“

                  -     erneuter Offenlagebeschluss

 

                  Verfahrensdaten:

 

                  13.02.2007                              Aufstellungsbeschluss

                  März 2007                               Entwicklung eines Plankonzeptes

                  17.04.2007                              Beschluss über die Durchführung der vorgezogenen Bürger-beteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange

                  30.04.2007                              Anhörung der Träger öffentlicher Belange


- 7 –

 

                  02.05.2007                              Bekanntmachung

                  03.05. – 04.06.2007                Vorgezogene Bürgerbeteiligung mit Erörterungstermin am

                                                                  19.05.2007

                  11.12.2007                              Offenlagebeschluss des Gemeinderates

                  08.02.2008                              Bekanntmachung der Offenlage

                  18.02. – einschl. 19.03.08       Offenlage

                  20.02.2008                              Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange

 

                  Die umfangreichen Stellungnahmen der insgesamt 24 angeschriebenen Stellen erforderte eine gründliche Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes und der damit verbundenen planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften.

                  Besonders die erforderliche Abstimmung mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als Schulträger der im Plangebiet enthaltenen Gewerbeschule machte es erforderlich, die schallschutztechnischen Anforderungen rechtssicher darzustellen. Dem Landkreis wurde dabei die Gelegenheit gegeben, die schulischen Bedürfnisse für die künftige Entwicklung des Schulbetriebes gegenüber dem heutigen Bestand zu überprüfen und diese Planungsinteressen in den Bebauungsplan mit einfließen zu lassen. Im Gegenzug hat der Landkreis die Kosten für die Überarbeitung des Lärmschutzgutachtens übernommen, um die eigenen Nutzungsabsichten planungsrechtlich sauber darstellen zu können.

                  Gegenüber dem ursprünglichen Planentwurf wurden auch die Größen der vorgesehenen Wohnbaugrundstücke nochmals überprüft und den Nachfrageergebnissen der Grundstückseigentümer in Größe und Erschließungsfunktion angepasst.

                  Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass der nunmehr überarbeitete Bebauungsplanentwurf alle Gesichtspunkte berücksichtigt, um nach Abschluss des Verfahrens

 

                  a)  neue Baugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen und

                  b)  die schulische Entwicklung und den Betrieb der Gewerbeschule in einer störungsfreien Nachbarschaft zu ermöglichen.

                 

                  Durch die verschiedenen Änderungen des Planentwurfes wird eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

                  Die Zusammenfassung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die hierzu ausgearbeiteten Entscheidungsvorschläge des Planungsbüros Fahle – Stadtplaner werden nach abschließender rechtlicher Bewertung durch den von der Stadt beauftragten Rechtsanwalt an die Gemeinderäte auf digitalem Wege zugestellt.

 

                  Stadtrat Lothar Menges (SPD) merkt an, dass aufgrund der kurzfristigen Zustellung der umfangreichen Unterlagen er nur unter Vorbehalt dem Beschluss zustimmen könne.

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen dem Vorschlag des Planungsbüros an und erhebt die Entscheidungsvorschläge zum Beschluss.

                  Der Gemeinderat beschließt die erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfes „Untere Gärten II“ nach § 4a Abs. 3 BauGB.


- 8 -

 

TOP. 8)     Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2009

a)      der Stadt Breisach am Rhein

 

Von der Verwaltung werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2009 mit folgenden Daten im Gemeinderat eingebracht:

 

1.   Summe der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                   39.646.000 €

      davon

      1.1       im Verwaltungshaushalt        31.201.000 €

      1.2       im Vermögenshaushalt            8.445.000 €

 

2.   Kreditaufnahme                                                                                2.858.000 €

      davon

      2.1       für die Stadt                            2.505.000 €

      2.2       für das Wasserwerk                  353.000 €

 

3.      Hebesätze

3.1      Grundsteuer A                                   315 v.H.

3.2      Grundsteuer B                                   335 v.H.

3.3      Gewerbesteuer                                  340 v.H.

 

                  Bürgermeister Rein bezeichnet den Haushalt der Stadt als ein „Drehbuch für das nächste Jahr“. Der Stadt sei es erneut gelungen, einen sehr leistungsfähigen Haushalt aufzustellen. Dieser stehe ganz im Zeichen folgender Projekte: Fortsetzung der begonnen Konversion, Investitionen in Schulen, Kindergärten, Bildung und Betreuung, Erhalt des städtischen Vermögens und Ausbau der Infrastruktur. Auch dieses Jahr werden keine Kürzungen der Zuschüsse an Vereine vorgenommen. 2010 müsse Ziel sein, keine neue Schulden zu machen. Wichtig für die Stadt sei, Grundstücke im ehemaligen Kasernengelände zu verkaufen, um weiter investieren zu können. Die Stadt werde den Rat des Städtetages folgen und deshalb gelte „finanziell auf Sicht zu fahren“.

 

                  Er dankt insbesondere dem Stadtkämmerer Schanno für die hervorragende Arbeit bei der Aufstellung des Haushaltsplanes.

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0) 

 

                  Der Gemeinderat nimmt die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2009 entgegen und verweist sie zur Vorberatung in den Verwaltungs- und Sozialausschuss.

 

b) des Spitalfonds Breisach

 

Die Verwaltung bringt den Haushaltsplanentwurf 2009 des Spitalfonds mit folgenden Daten ein:

 

1.   Summe der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                   417.200 €

      davon

      1.1       im Verwaltungshaushalt                    352.500 €

      1.2       im Vermögenshaushalt                       64.700 €

 

2.   Kreditaufnahmen                                                                              keine


- 9 -

 

Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

Der Gemeinderat nimmt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat den Entwurf des Hauhaltsplanes 2009 für den Spitalfonds Breisach entgegen und verweist ihn zur Vorberatung in den Verwaltungs- und Sozialausschuss.

 

TOP. 9)     Verschiedenes

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) verweist auf den Leserbrief bezüglich des stark verschmutzten Breisacher Bahnhofes, der eine Reaktion verdiene. Bürgermeister Rein erklärt, dass sich die Stadtverwaltung Gedanken gemacht habe. Sie sei derzeit mit den Schulen der Stadt im Gespräch zwecks einer „Bahnhofspatenschaft“.

 

 

        

Schluss der Sitzung:  19.20 Uhr



 

                                                         Zur Beurkundung

 

 

          Gemeinderäte:                                                               Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

Design by wnm-designs | © 2004 | Umweltliste-Breisach.de