- 2 -
TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Aus
dem Zuhörerkreis wurden keine Fragen gestellt.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.10.2008
Gemäß § 35 Abs. 1
GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 14.10.2008
- dem Verkauf der Grundstücke Flst.-Nr. 3019/2
und Nr. 1793/2 auf der Gemarkung Breisach-Oberrimsingen im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens Seilhof III und
- einem einmaligen Investitionskostenzuschuss in
Höhe von 10.000 € an die Eisenbahnfreunde Breisgau e.V. für die Sanierung ihrer
Dampflok zugestimmt hat.
TOP. 3) Neubau des städtischen Bauhofs in
Breisach am Rhein
-
Vergabe der Heizungs- und der Sanitärarbeiten
Für den Neubau des städtischen
Bauhofs in Breisach am Rhein wurden die
Heizungsbauarbeiten im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ausgeschrieben.
Es hatten 4 Firmen ein Angebot angefordert, wovon 3 Firmen ein Angebot
abgegeben hatten. Für die Sanitärarbeiten wurden 6 Firmen aufgefordert ein
Angebot abzugeben, wovon 2 Firmen ein
Angebot abgegeben hatten. Die anderen Firmen hatten aus zeitlichen oder personellen
Gründen abgesagt.
Die
Submissionen erbrachte folgendes Ergebnis:
Heizungsinstallationsarbeiten
1) Fa. Fischer, Breisach 168.919,77
€
2) Fa. Bastian, Bad Krozingen 188.977,36
€ + 11,9 %
3) Fa. Wiedensohler, Breisach 203.600,42
€ + 20,5 %
Nicht abgegeben hatten die
Firma Herbsttritt aus Herbolzheim.
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der Gemeinderat vergibt die
Heizungsinstallationsarbeiten für den Neubau des städtischen Bauhofs in
Breisach a.Rh. der preisgünstigsten Anbieterfirma Fischer aus Breisach zum Angebotspreis von 168.919,77 €.
Wegen
Befangenheit nimmt Stadtrat Andreas Fleig an der Beratung und Beschlussfassung
der Vergabe der Sanitärinstallationsarbeiten nicht teil.
Sanitärinstallationsarbeiten
1) Fa. Fleig, Breisach 147.553,76
€
2) Fa. Wiedensohler, Breisach 166.041,20
€ + 12,5 %
Nicht abgegeben hatten die Fa.
Fischer, Breisach, Fa. Schwab, Gündlingen, Fa. Geisenberger, Gündlingen und Fa.
Fliegauf, Niederrimsingen.
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Das mit der Fachplanung
beauftragte Ing. Büro Fischer & Rickhoff
hat die Angebote geprüft und die
Angebotspreise der jeweils preisgünstigsten Anbieter für auskömmlich befunden.
Die Leistungsfähigkeit der Firmen ist gegeben.
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
Der Gemeinderat vergibt die
Sanitärinstallationsarbeiten für den Neubau des städtischen Bauhofs in Breisach
a.Rh. der preisgünstigsten Anbieterfirma Fleig aus Breisach zum Angebotspreis
von 147.553,76 €
Die
dafür erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter HH.Stelle 2.7710.9400108/700
zur Verfügung.
TOP. 4) Arbeitsvergabe
-
Herstellen der Außenanlagen beim Feuerwehrhaus in
Breisach-Gündlingen und Ausbau der Friedhofszufahrt
Die
Arbeiten am Neubau Feuerwehrhaus in Gündlingen befinden sich in der Endphase,
so dass mit dem Bau der Außenanlage in den nächsten Tagen begonnen werden kann.
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Verlegung der Entwässerungsrohre
und Schächte sowie einer Versickerungsmulde. Die Oberflächenbefestigung erfolgt
in Asphalt (850 m²) und Betonpflaster (750 m²). Die Zufahrtsstraße zum
Parkplatz des Friedhofes wird auf 6 m in Asphalt verbreitert. Die
Parkplatzflächen werden in Betonpflaster anthrazit belegt. Insgesamt werden 40
Stellplätze ausgebaut.
Die öffentlich
ausgeschriebenen Arbeiten ergaben folgendes geprüftes Submissionsergebnis:
1) Fa. C. Pontiggia 119.342,98
€
2) Fa.
Hoch GmbH 119.900,83
€
3) Fa. Baldinger 126.698,04
€
4) Fa. Knobel-Bau 129.719,64 €
5) Fa. Schächtele 131.664,66 €
5) Fa. SKS 132.280,05 €
6) Fa. Löffler 136.360,97 €
8) Fa. Joos 137.325,37 €
9) Fa.
Amann 141.309.83
€
10)
Fa. Vogel-Bau 162.224,23
€
11)
Fa. Menner 202.551,27
€
Im
Kostenanschlag wurden 175.000,00 € veranschlagt. Hierzu sind noch Kosten für Honorare,
Beleuchtung, Umzäunung und Pflanzen zu berücksichtigen. Die Kosten für die
Friedhofszufahrt werden im Haushalt 2009 gesondert verbucht.
Beschluss (einstimmig 23:0:0)
Der
Gemeinderat vergibt die Arbeiten zur Herstellung der Außenanlagen für das Feuerwehrhaus
in Gündlingen und den angrenzenden Friedhofszufahrt mit Stellplätzen an die
preisgünstigste Anbieterfirma Christian Pontiggia zum Angebotspreis von
119.342,98 €.
- 4 -
TOP. 5) Arbeitsvergabe
-
Bau des Robert-Moritz-Weg II. BA, Bau eines Fuß- und
Radweges in der Vogesenstraße, Bau einer Busbucht in der Burkheimer Landstraße
Im
Konversionsgelände müssen bis Ende 2009 noch folgende Baumaßnahmen durchgeführt werden, die durch das
Stadtsanierungsprogramm mit 60 % Zuschuss gefördert werden:
-
Bau des Robert-Moritz-Weg II. BA
Dieser
Weg verbindet u. a. die Maria-Montessori-Schule mit den Wohngebieten Kohlerhof
und Vogesen-Nord. Ferner ist durch diese neue Wegverbindung eine durchgehende
Radweg-Verbindung von der Elsässer-Allee (Behördenzentrum, Wohngebiete) über
die Zähringerstraße, Rempartstraße bis in die Innenstadt geschaffen.
-
Bau eines Fuß- u. Radweges in der Vogesenstraße
Dieser
Weg ist eine Verkehrsverbindung für Fußgänger und Radfahrer ab der Kreisverkehrsanlage
Elsässer Allee / Vogesenstraße bis zum Neubaugebiet „Untere Gärten“. Im Zuge
der Erschließung dieses Baugebietes wird die Wegverbindung bis zur
Gerhart-Hauptmann-Straße hergestellt, was dann über den Radweg Kantstraße
(Friedhof) über die Kolpingstraße eine Radroutenverbindung bis zum Bahnhof
bedeutet.
-
Bau einer Bushaltestelle in der Burkheimer Landstraße
Die
jetzige Haltestelle befindet sich östlich des Kupfertores. Gegen diesen
Standort protestieren die Anwohner wegen Belästigungen schon seit Einrichtung
vor 3 Jahren. Ein vom Einzugsgebiet geeigneter neuer Standort befindet sich
zwischen Vauban-Straße und Isenbergstraße. Aus Gründen der Verkehrssicherheit
muss eine Haltebucht ausgebaut werden.
Diese
drei Maßnahmen sind Gegenstand der Ausschreibung bzw. Arbeitsvergabe.
Weitere
Baumaßnahmen für 2009:
-
Bau einer Kreisverkehrsanlage
Saint-Louis-Straße/Grüngärtenweg
-
Verlängerung der Müllheimerstraße II. BA
-
Ausbau des Gehweges entlang der Burkheimer Landstraße
bis zum neuen Bauhof
-
Ausbau des Parkplatzes und der Grünanlage beim
Seniorenheim
Die Ausschreibung der drei erstgenannten
Baumaßnahmen erfolgte in einem öffentlichen Verfahren.
Die
geprüften Submissionsergebnisse ergaben folgende Reihenfolge:
1)
Fa. Christian Pontiggia, Waldkirch 159.906,94
€
2)
Fa, Amann, Sasbach 161.854,35
€
3) Fa. Knobel, Hartheim 163.945,54 €
4)
Fa. Hoch, Freiburg i. Br. 168.654,60
€
5)
Fa. SKS, Steißlingen 180.137,17
€
6) Fa. Joos, Hartheim 193.915,77 €
7) Fa. Schächtele, Breisach-Niederrimsingen 209.825,78 €
8)
Fa. Vogel-Bau, Lahr 233.248,63
€
- 5 –
Aufteilung
des Angebotes der Fa. C. Pontiggia in Einzelgewerke:
Robert-Moritz-Weg
59.786,75 €
Geh-
u. Radweg
58.805,34 €
Busbuch 41.314,85 €
Die
Finanzmittel müssen mit den übrigen vorgenannten Baumaßnahmen im Haushalt 2009
eingeplant werden. Um die zu vergebenden Baumaßnahmen als Winterbaustelle mit
entsprechend günstigen Preisen auszuführen, sollte eine vorzeitige Vergabe
erfolgen.
Beschluss (einstimmig 23:0:0)
Der
Gemeinderat stellt die notwendigen Finanzmittel im Haushalt 2009 ein und
vergibt die Arbeiten zum Bau des Robert-Moritz-Weges II. BA, Geh- u. Radweg in
der Vogesenstraße und Bushaltestelle Burkheimer Landstraße an die
preisgünstigste Anbieterfirma Christian Pontiggia, Waldkirch zum Angebotspreis von 159.906,94 €.
TOP. 6) 2.
Änderung des Bebauungsplanes „Lohmühle“ in Breisach am Rhein im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB
- Satzungsbeschluss für die Änderung des
Bebauungsplanes einschl. örtlichen Bauvorschriften
Verfahrensdaten:
05.02.1992 Rechtswirksamkeit
des Bebauungsplanes „Lohmühle“ mit eingearbeiteter 1. Änderung
15.07.2008
Aufstellungs-
und Offenlagebeschluss für 2. Änderung im vereinfachten Verfahren
08.08.2008
öffentliche
Bekanntmachung der Offenlage
18.08.
– einschl. 19.09.08 Offenlage
15.08.2008
Benachrichtigung
der Träger öffentlicher Belange
Wie
schon in der Beratungsvorlage für den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss vom
15.07.2008 ausgeführt, dient die Bebauungsplanänderung der Planungssicherheit
für die Umsiedlung des feinmechanischen Betriebes der Fa. Vogel & Plötscher
zur Entflechtung der Gemengelage am bisherigen Standort in der Jakobschanze und
zur betrieblichen Entwicklung des expandierenden Unternehmens im Industriegebiet
„Lohmühle“.
Die
Fläche des in Aussicht genommenen Grundstückes war in der Historie des zugrundeliegenden
Bebauungsplanes noch mit einer Freihaltetrasse der Fernölleitung der ehemaligen
militärischen Pipeline durchkreuzt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird
diese Freihaltetrasse aufgegeben. Außerdem wird der Abstand der Baugrenze zur
besseren Ausnutzbarkeit des Grundstückes von 10 m auf 6 m entlang der
öffentlichen Straße reduziert.
Als
Ergebnis der Offenlage ist festzustellen, dass von privater Seite keine
Einwendungen geltend gemacht wurden.
Die
Anhörung der Träger öffentlicher Belange hat von Seiten der Fachbereiche des
Landratsamtes folgende Rückmeldungen ergeben:
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a) FB 410, Baurecht und Denkmalschutz
-
redaktionelle Hinweise (z.B. Empfehlung der farblichen Anpassung des
Deckblattes an die Flächensignaturen und Planzeichen des Grundplanes)
b) FB 420, Naturschutz
Forderung
nach verbindlicher Sicherung der Festsetzung, dass sämtliche Flächen außerhalb
von Gebäuden wasserdurchlässig ausgeführt und nicht weiter versiegelt werden.
Wird berücksichtigt (s. Ziff. 1.8.1 der
planungsrechtlichen Festsetzungen)
c) FB 430/440, Umweltrecht, Wasser, Boden,
Altlasten
Zum
Grundwasserschutz ist sicher zu stellen, dass Regenwässer von Dachflächen
ordnungsgemäß und ohne Gefährdung des Grundwassers abzuleiten sind. Soweit eine
Einleitung von Niederschlagswasser über Rigolen ins Grundwasser geplant sei,
bedürfe dies einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die jedoch wegen unzureichender
Reinigungswirkung nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Wird berücksichtigt: s. Ziff. 2.3.2
Ableitung von Regenwasser von Dachflächen in die öffentliche Kanalisation mit
dem Hinweis, dass Regenwassernutzungsanlagen gewünscht, jedoch gegenüber dem
Landratsamt anzuzeigen sind.
Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist so
eindeutig zu präzisieren, dass daraus keine grundwassergefährdenden Situationen
entstehen können. Folgender Textbaustein wird empfohlen: „Außerhalb von
Gebäuden dürfen wassergefährdende Stoffe weder gelagert noch verwendet werden.
Flächen, auf denen sie be- oder entladen, gelagert oder verwendet werden, sind
wasser-/stoffundurchlässig zu befestigen.
Wird berücksichtigt: s. Ziff. 2.3.3
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der
Gemeinderat schließt sich bei den eingegangenen Stellungnahmen den Empfehlungen
der Verwaltung an und erhebt diese zum Beschluss.
Der
Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte
Satzungder Stadt Breisach über
a) die 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Lohmühle“
b) die örtlichen Bauvorschriften zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Lohmühle“.
Der
Bebauungsplan wird durch Ausfertigung durch die Verwaltung öffentlich bekannt gemacht
und erfährt dadurch seine Rechtskraft.
TOP. 7) Bebauungsplan „Untere Gärten II“
- erneuter Offenlagebeschluss
Verfahrensdaten:
13.02.2007 Aufstellungsbeschluss
März 2007 Entwicklung
eines Plankonzeptes
17.04.2007
Beschluss
über die Durchführung der vorgezogenen Bürger-beteiligung und Anhörung der
Träger öffentlicher Belange
30.04.2007 Anhörung
der Träger öffentlicher Belange
- 7 –
02.05.2007 Bekanntmachung
03.05. – 04.06.2007 Vorgezogene Bürgerbeteiligung mit Erörterungstermin am
19.05.2007
11.12.2007 Offenlagebeschluss
des Gemeinderates
08.02.2008 Bekanntmachung
der Offenlage
18.02. – einschl. 19.03.08 Offenlage
20.02.2008 Benachrichtigung
der Träger öffentlicher Belange
Die
umfangreichen Stellungnahmen der insgesamt 24 angeschriebenen Stellen
erforderte eine gründliche Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfes und der
damit verbundenen planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen
Bauvorschriften.
Besonders
die erforderliche Abstimmung mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als
Schulträger der im Plangebiet enthaltenen Gewerbeschule machte es erforderlich,
die schallschutztechnischen Anforderungen rechtssicher darzustellen. Dem
Landkreis wurde dabei die Gelegenheit gegeben, die schulischen Bedürfnisse für
die künftige Entwicklung des Schulbetriebes gegenüber dem heutigen Bestand zu
überprüfen und diese Planungsinteressen in den Bebauungsplan mit einfließen zu
lassen. Im Gegenzug hat der Landkreis die Kosten für die Überarbeitung des
Lärmschutzgutachtens übernommen, um die eigenen Nutzungsabsichten
planungsrechtlich sauber darstellen zu können.
Gegenüber
dem ursprünglichen Planentwurf wurden auch die Größen der vorgesehenen
Wohnbaugrundstücke nochmals überprüft und den Nachfrageergebnissen der Grundstückseigentümer
in Größe und Erschließungsfunktion angepasst.
Als
Ergebnis kann festgestellt werden, dass der nunmehr überarbeitete Bebauungsplanentwurf
alle Gesichtspunkte berücksichtigt, um nach Abschluss des Verfahrens
a) neue Baugrundstücke für den individuellen
Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen und
b) die schulische Entwicklung und den Betrieb der
Gewerbeschule in einer störungsfreien Nachbarschaft zu ermöglichen.
Durch die
verschiedenen Änderungen des Planentwurfes wird eine erneute öffentliche
Auslegung erforderlich.
Die
Zusammenfassung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die hierzu
ausgearbeiteten Entscheidungsvorschläge des Planungsbüros Fahle – Stadtplaner
werden nach abschließender rechtlicher Bewertung durch den von der Stadt
beauftragten Rechtsanwalt an die Gemeinderäte auf digitalem Wege zugestellt.
Stadtrat
Lothar Menges (SPD) merkt an, dass aufgrund der kurzfristigen Zustellung der
umfangreichen Unterlagen er nur unter Vorbehalt dem Beschluss zustimmen könne.
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der
Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen
dem Vorschlag des Planungsbüros an und erhebt die Entscheidungsvorschläge zum Beschluss.
Der
Gemeinderat beschließt die erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfes „Untere
Gärten II“ nach § 4a Abs. 3 BauGB.
- 8 -
TOP. 8) Einbringung
des Haushaltsplanentwurfs 2009
a)
der Stadt Breisach am Rhein
Von der
Verwaltung werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2009
mit folgenden Daten im Gemeinderat eingebracht:
1. Summe der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von
je 39.646.000 €
davon
1.1 im
Verwaltungshaushalt 31.201.000 €
1.2 im
Vermögenshaushalt 8.445.000 €
2. Kreditaufnahme
2.858.000 €
davon
2.1 für
die Stadt
2.505.000 €
2.2 für
das Wasserwerk 353.000 €
3.
Hebesätze
3.1 Grundsteuer A 315 v.H.
3.2 Grundsteuer B 335 v.H.
3.3 Gewerbesteuer 340 v.H.
Bürgermeister Rein bezeichnet den Haushalt der
Stadt als ein „Drehbuch für das nächste Jahr“. Der Stadt sei es erneut
gelungen, einen sehr leistungsfähigen Haushalt aufzustellen. Dieser stehe ganz
im Zeichen folgender Projekte: Fortsetzung der begonnen Konversion,
Investitionen in Schulen, Kindergärten, Bildung und Betreuung, Erhalt des städtischen
Vermögens und Ausbau der Infrastruktur. Auch dieses Jahr werden keine Kürzungen
der Zuschüsse an Vereine vorgenommen. 2010 müsse Ziel sein, keine neue Schulden
zu machen. Wichtig für die Stadt sei, Grundstücke im ehemaligen Kasernengelände
zu verkaufen, um weiter investieren zu können. Die Stadt werde den Rat des
Städtetages folgen und deshalb gelte „finanziell auf Sicht zu fahren“.
Er
dankt insbesondere dem Stadtkämmerer Schanno für die hervorragende Arbeit bei
der Aufstellung des Haushaltsplanes.
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
2009 entgegen und verweist sie zur Vorberatung in den Verwaltungs- und Sozialausschuss.
b) des Spitalfonds Breisach
Die
Verwaltung bringt den Haushaltsplanentwurf 2009 des Spitalfonds mit folgenden Daten
ein:
1. Summe der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von
je 417.200 €
davon
1.1 im
Verwaltungshaushalt 352.500
€
1.2 im
Vermögenshaushalt 64.700 €
2. Kreditaufnahmen keine
- 9 -
Beschluss (einstimmig
23:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat den Entwurf des
Hauhaltsplanes 2009 für den Spitalfonds Breisach entgegen und verweist ihn zur
Vorberatung in den Verwaltungs- und Sozialausschuss.
TOP. 9) Verschiedenes
Stadtrat
Gerd Müller (ULB) verweist auf den Leserbrief bezüglich des stark verschmutzten
Breisacher Bahnhofes, der eine Reaktion verdiene. Bürgermeister Rein erklärt,
dass sich die Stadtverwaltung Gedanken gemacht habe. Sie sei derzeit mit den
Schulen der Stadt im Gespräch zwecks einer „Bahnhofspatenschaft“.
Schluss der Sitzung:
19.20 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz