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14.3.2009

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Protokoll Nr. 11

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

am 11. Dezember 2007 im Bürgersaal

                  des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                        Bercher Peter

                        Binz Andreas

                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Czemerys Günter

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas

                        Gnädinger Rudolf

                        Hintereck Wendelin

                        Ingenhoven Willi

                        Jäger Gerold  

                        Köbele Ruth

Kreutner Frank

Kuhn Barbara

Leber Jörg        

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schneider Werner

Siebenhaar Roman

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Dr. Groh Rüdiger

Mack Monika

Schäfer Thomas

 

                       

Ortsvorsteher:                        Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Oberamtsrat Harald Bitzenhofer

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum

                        Stadtamtsrat Florian Herth und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                             

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)     Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Herr Lothar Neumann bedankt sich für die finanzielle Unterstützung der Stadt an die Vereine sowie für ihre Unterstützung. Dies sei nicht selbstverständlich.

 

TOP. 2)      Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.11.2007

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 13.11.2007

 

                  - der vom Tarif abweichenden Regelung für Neueinstellungen zur besseren Personalgewinnung zugestimmt hat.

 

TOP. 3)     Änderung der Gebührenordnungen für die Kinderbetreuung der Stadt Breisach am Rhein

                       

                  Aufgrund des demographischen Wandels ist die familienfreundliche Politik auch bei der Stadt Breisach am Rhein in den Fokus geraten. Kinderreiche Familien ab 3 Kindern sollen künftig von der Erhebung der Gebührenlast für die Kinderbetreuung in Einrichtungen der Stadt Brei­sach bes­ser entlastet werden.

 

                  Die folgenden Änderungen der Gebührenordnungen für die Kinderbetreuung der Stadt Brei­sach am Rhein werden durch den Verwaltungs- und Sozialausschuss vorgeschlagen:

 

-          Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindergär­ten

-          Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot im Rahmen der „Verlässlichen Grund­schule“ der Stadt Breisach am Rhein

-          Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot der flexiblen Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen im Wohngebiet Breisach

 

                  Für die Nutzung des Kindergartens, der Kernzeitbetreuung und der flexiblen Nachmittags­betreuung soll keine Gebühr für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie erhoben wer­den, wenn alle Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und alle im selben Haushalt leben.

 

                  Stadträtinnen Ruth Köbele (CDU) und Imogen Wiedensohler (FDP/FWB) sowie Stadtrat Gerold Jäger (ULB) loben die Verwaltung für das Vorhaben.

 

                  Stadtrat Frank Kreutner (SPD) wertet diese Idee als deutliches Signal für die Familienfreundlichkeit. Allerdings hätte er sich eine Koppelung der Gebührenfreiheit an das Bruttoeinkommen einer Familie gewünscht.

 

                  Bürgermeister Rein werde ab nächstes Jahr jeder Familie, die ein drittes Kind bekommt, gratulieren.

 

­                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Änderung der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Gebührenordnungen für die Kinderbetreuung zu.


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TOP. 4)     Annahme von Spenden

 

                  Aufgrund von Änderungen im Spendenrecht und den Bestimmungen der Hauptsatzung ist über die Annahme von Spenden ein Beschluss zu fassen.

                  Der Beschluss muss in öffentlicher Sitzung erfolgen und dem Gemeinderat sind sämtliche maßgebliche Tatsachen nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Offenzulegen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Spender (gegenwärtige oder vergangene Beziehungen, aber auch solche, die in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sind), beispielsweise eine Lieferbeziehung.

 

                  Über folgenden Sponsoring-Beitrag muss  noch ein Beschluss gefasst werden:

 

                  Badenova AG & Co. KG, Sponsoring Lichterglanz auf dem Rhein 2.000,00 €

                  Die Firma ist in Breisach steuerpflichtig, ist Lieferant der

                  Stadt Breisach und betreut die Wasserversorgung der Stadt.

                 

                  Über folgende Spenden muss ein Beschluss gefasst werden:

 

                  Hermann Peter KG, Niederrimsingen, Spende Altentag Gündlingen 200,00 €

                  Die Firma ist in Breisach steuerpflichtig und trat auch schon einige

                  Male als Lieferant auf.

 

                  Bruno Wiedensohler, Gündlingen, Spende Altentag Gündlingen 70,00 €

                  Herr Wiedensohler ist mit seiner Firma in Breisach steuerpflichtig

                  und trat auch schon einige Male als Lieferant auf.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der genannte Sponsoring-Beitrag wird angenommen. Ebenso werden die eingegangenen bzw. angebotenen Spenden angenommen.

 

TOP. 5)     Bebauungsplan „Vogesenstraße-Nord“ in Breisach am Rhein

                   -     Satzungsbeschluss

 

                   Bürgermeister Rein begrüßt Herrn Fahle, Stadtplanungsbüro Fahle, Freiburg und bittet ihn, in das Thema einzuführen.

 

                   Bisheriger Verfahrensablauf

 

13.02.2007 Aufstellungsbeschluss

März 2007 Entwicklung eines Plankonzeptes

17.04.2007 Beschluss über die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange

30.04.2007 Anhörung der Träger öffentlicher Belange

02.05.2007 Bekanntmachung

03.05. – 04.06.2007 Vorgezogene Bürgerbeteiligung mit Erörterungstermin am 19.05.2007

18.09.2007 Offenlagebeschluss

21.09.2007 Bekanntmachung der Offenlage

26.09.2007 Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange von der Offenlage

01.10. – 02.11.2007 Offenlage des Bebauungsplanes


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                  Bei der erneuten Anhörung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage sind nur noch wenige ergänzende Stellungnahmen eingegangen. Das Ergebnis ist in einer Zusammenfassung erarbeitet und mit einem Beurteilungsvorschlag des Planungsbüros Fahle versehen.

                  Die Grundzüge der Planung bestehen in der Ausweisung eines Baugebietes für die Entwicklung von Wohnbauflächen im ehemaligen Kasernenareal entlang der Vogesenstraße im nördlichen Teilabschnitt. Sämtliche Grundstücke befinden sich im Besitz der Stadt Breisach und werden zur Entwicklung des individuellen Familienwohnungsbaues an Bauinteressenten für den Neubau von Einzel- und Doppelhäusern in ein- oder zweigeschossiger Bebauung entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes vergeben. In der Zielsetzung geht der Bebauungsplan von einem klar strukturierten städtebaulichen Erschließungsgürtel aus, der sich an die vorhandene Bebauung des Gebietes „Kohlerhof“ anlehnt. Dies drückt sich insbesondere durch das vorgesehene Erschließungskonzept durch Anbindung an das umliegende Straßen- und Wegesystem aus. Die Anpassung dieses Wegesystems ist eine wichtige Anforderung an das städtebauliche Planungsziel, um vernetzte Kommunikationen der Bewohner zu schaffen und zu ermöglichen.

 

                  Stadtplaner Fahle führt aus, dass erneut sowohl für das Baugebiet entlang der Vogesenstraße wie auch für den Bereich „Untere Gärten“ an der Vogesen- und Hohenzollernstraße“ von den Behörden das Thema Altlasten angesprochen worden ist. Beide Flächen seien sehr gut untersucht und der Stadt vom Bund als altlastenfrei übergeben worden. Es gebe daher keine Bedenken gegen die Nutzung als Wohngebiet.

 

                  Für die CDU-Fraktion dankt Stadtrat Günter Czemerys die Verwaltung und den Stadtplaner für die rasche Abwicklung und betont, dass die Möglichkeit, individuell zu bauen, auch die Vermarktungschancen erhöhe.

 

                  Stadtrat Lothar Menges (SDP) schließt sich diesen Ausführungen an. Da es genügend Spielräume gebe, werde Änderungsanträge für dieses Baugebiet wohl nicht zu erwarten.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) erinnert nochmals an den Antrag seiner Fraktion, die Dächer so auszurichten, dass sie für eine eventuelle Nutzung der Solarenergie geeignet sind.

                 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

1.           Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange dem Vorschlag des Planungsbüros Fahle an und erhebt diesen zum Beschluss.

2.           Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein über

 

      a)     den Bebauungsplan „Vogesenstraße-Nord“

      b)     die örtlichen Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan „Vogesenstraße“ Nord

 

TOP. 6)     Bebauungsplan „Untere Gärten II“

                   -      Offenlagebeschluss

 

                  Verfahrensdaten:

 

                  13.02.2007 Aufstellungsbeschluss

                  März 2007 Entwicklung eines Plankonzeptes

                  17.04.2007 Beschluss über die Durchführung der vorgezogenen Bürger beteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange


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                  30.04.2007 Anhörung der Träger öffentlicher Belange

                  02.05.2007 Bekanntmachung

                  03.05. – 04.06.2007 Vorgezogene Bürgerbeteiligung mit Erörterungstermin am 19.05.2007

 

 

                  Maßgebliches Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes an der Hohenzollernstraße/Vogesenstraße in einer Größe von ca. 4 ha. Weiterer Bestandteil des Bebauungsplanes ist die Gewerbeschule des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, die in der ehemaligen Reparatur- und Wartungshalle der französischen Stationierungsstreitkräfte ein Ausbildungszentrum eingerichtet hat.

                  Zu den damit verbundenen immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen wurde ein Lärmgutachten eingeholt. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass durch entsprechende Abschirmungen eine friedliche Koexistenz der beiden unterschiedlichen Nutzungsarten des Schulbetriebes und des allgemeinen Wohnens in direkter Nachbarschaft hergestellt werden kann. Zu diesem Zweck soll ein Abschirmungsbauwerk auf dem Schulungsgrundstück errichtet werden, das die Funktion einer Lärmschutzwand übernimmt und gleichzeitig eine Überdachung für weitere Fahrzeuge des Schulungsbetriebes darstellt. Dieses Hochbauprojekt des Schulträgers ist Bestandteil der Bebauungsplanfestsetzungen. Die Realisierung der Schallabschirmungsmaßnahme ist in direktem zeitlichen Zusammen-hang mit der Baufreigabe für die Wohnbebauung im allgemeinen Wohngebiet zu sehen.

                  Die gesamte Fläche des künftigen Wohnbaulandes befindet sich im Besitz der Stadt Breisach. Die starke Nachfrage nach Grundstücken für den individuellen Familienwohnungsbau unterstreicht das Bedürfnis der Stadt, den Bebauungsplan zügig zum Abschluss zu bringen und die Baugrundstücke einer bestimmungsgemäßen Bebauung zuzuführen.

                  Entlang der Hohenzollernstraße lässt der Bebauungsplan in Fortsetzung des bestehenden mehrgeschossigen Wohnungsbaues auch bis zu 3-geschossige Wohngebäude zu, um entlang der Hohenzollernstraße und im südlichen Teil der Vogesenstraße eine städtebauliche Gliederung und Aufwertung zu erreichen.

                  Die im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Planungsbüro Fahle ausgewertet und auf ihre Vereinbarkeit mit den Zielsetzungen des Bebauungsplanes überprüft. Das Ergebnis ist in der beiliegenden Zusammenstellung einschl. der Stellungnahme des Fachplanungsbüros enthalten.

                  Da die grundsätzliche Bebaubarkeit des Gebietes „Untere Gärten II“ auf der Grundlage der vorliegenden Konzeption nicht in Frage steht, ist das Risiko der Fehlplanung weitestgehend minimiert. Insofern schlägt die Verwaltung vor, unmittelbar nach Abschluss der Offenlage mit den weiteren Einzelplanungen der Erschließung und Vermessung zu beginnen, um den eng gesteckten Zeitplan einhalten zu können.

                 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen dem Vorschlag des Planungsbüros an und erhebt die Entscheidungsvorschläge zum Beschluss.

                  Der Gemeinderat beschließt die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes „Untere Gärten II“ nach § 3 Abs. 2 BauGB.


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TOP. 7)     Feststellung der Jahresrechnung 2006

 

                  Die Jahresrechnung 2006 der Stadt Breisach am Rhein wird zur Feststellung durch den Gemeinderat gemäß § 95 GemO vorgelegt.

 

                  Folgende Anträge werden gestellt:

 

                  Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wird in den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts  auf EUR 28.625.672,23 und im Vermögenshaushalt auf EUR 9.231.490,05 festgestellt.

 

                  Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird - soweit dies noch nicht geschehen ist - gem. § 84 GemO zugestimmt.

 

                  Die Gesamtzuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt beträgt EUR 930.632,77.

 

                  Die im Verwaltungshaushalt gebildeten Haushaltsausgabereste in Höhe von EUR 15.166,88 und im Vermögenshaushalt gebildeten Haushaltseinnahmereste in Höhe von EUR 2.709.000,00 und die Haushaltsausgabereste im Gesamtbetrag von EUR 7.782.679,00 werden festgestellt und in das Haushaltsjahr 2007 übertragen.

 

                  Der Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Zuführung von EUR 21.668,32 auf EUR 1.056.057,01 festgestellt.

 

                  Es wird festgestellt, dass sich das Anlagevermögen um EUR 4.972.110,91 auf EUR 85.137.389,62 vermindert hat. Die Schulden haben sich um EUR 892.356,52 auf EUR 7.974.213,90 erhöht. Das Deckungskapital vermindert sich somit um EUR 5.864.467,43 auf EUR 77.163.175,72.

 

                  Der Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen und nicht beanstandet.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Die Jahresrechnung 2006 wird, wie vorstehend beantragt, festgestellt

             

TOP. 8)     Spitalfonds Breisach

                   -     Feststellung der Jahresrechnung 2006

 

                   Die Jahresrechnung des Spitalfonds Breisach wird zur Feststellung durch den Gemeinderat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrats gemäß § 95 GemO vorgelegt.

 

                   Folgende Anträge werden gestellt:

 

                   Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wird in den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf 327.812,09 € und im Vermögenshaushalt auf 301.857,06 € festgestellt.

 

                   Die Zuführung des Verwaltungshauhalts an den Vermögenshaushalt beträgt 28.647,06 €.

 

                   Es wirf festgestellt, dass sich das Anlagevermögen um 213.073,03 € auf 4.013.666,32 € erhöht hat. Das Deckungskapital hat sich um 10.969,34 € auf 3.045.433,76 € vermindert. Die Schulden erhöhten sich um 224.042,37 € auf 968.232,56 €.


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                   Der Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Zuführung von 16.536,40 € auf 56.402,76 € festgestellt. Die Sonderrücklage beträgt unverändert 4.597,01 €.

 

                   Der Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen und nicht beanstandet.

 

                   Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                   Der Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds Breisach die Jahresrechnung 2006 wie vorstehend beantragt.

 

 

TOP. 9)     Städt. Wasserwerk Breisach

                   -     Feststellung des Jahresabschlusses 2006

 

                  Dem Gemeinderat wird die Jahresbilanz mit Erfolgsrechnung des Städt. Wasserwerkes Breisach für das Jahr 2006 zur Fest­stellung der Ergebnisse vorgelegt.

                 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2006 für das städt. Wasserwerk wie folgt fest:

 

                            01.1              Bilanzsumme                   7.178.737,75 €

 

                            1.1.1              - davon entfallen aus der Aktivseite auf

                                - das Anlagevermögen                        6.906.345,49 €

                                - das Umlaufvermögen                        272.392,26 €

 

                            1.1.2              - davon entfallen aus der Passivseite auf

                                - das Eigenkapital                  411.068,97 €

                  - die empfangenen Ertragszuschüsse              737.558,00 €

                                - die Verbindlichkeiten                        6.063.240,02 €

 

                  1.2              Jahresverlust                33.129,24 €

 

                            1.2.1              Summe der Erträge                1.278.990,99 €

                            1.2.2              Summe der Aufwendungen                            1.312.120,23 €

 

                  2.              Verlustabdeckung

 

                  2.1              auf neue Rechnung vortragen und 2006 der

                                offenen Rücklage zuführen                  33.129,24 €

 

 

 

TOP. 10)     Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2008

                   -     Erlass der Haushaltssatzung

 

                  Die von der Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 13. November 2007 eingebrach­ten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2008  wurden vom Verwaltungs- und Sozialausschuss in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 26. November 2007 eingehend vorberaten. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Verabschiedung


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 des modifizierten Haushaltsplanes 2008 mit all seinen Anlagen.

 

                  Die Fraktionssprecher Peter Bercher (CDU), Reiner Zimmermann (SPD), Gerd Müller (ULB) und Stadtrat Werner Schneider (FDP/FWB) erklären im Rahmen ihrer Stellungnahmen, die als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt sind, die Zustimmung ihrer Fraktion zum Haushaltsplan und danken der Verwaltung, insbesondere dem Bürgermeister und dem Stadtkämmerer für ihre Arbeit.

 

              Bürgermeister Rein bedankt sich beim Gremium für die sehr konstruktive Zusammenarbeit. Er lobt ebenfalls das Wirken von Stadtkämmerer Konrad Schanno.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 in der vor­gelegten Fassung zu und beschließt gemäß § 79 der Gemeindeordnung den Erlass der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Haushaltssatzung.

 

TOP. 11)     Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2008

                   -     Wirtschaftsplan des Wasserwerkes

 

                  Die am 13.11.2007 im Gemeinderat eingebrachten Entwürfe des Wirtschaftsplanes wurden am 26.11.2007 in nichtöffentlicher Sitzung vom Verwaltungs- und Sozialaus­schuss beraten.

 

                  Gegenüber dem Entwurf ergaben sich keine Änderungen.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stellt für das Haushaltsjahr 2008 folgenden Wirtschaftsplan fest:

 

                  1.      den Erfolgsplan

                        in den Einnahmen und Ausgaben von je      1.341.000,00

 

                  2.      den Finanzplan

                        in den Einnahmen und Ausgaben mit je      817.000,00

 

                  3.      den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen

                        für Investitionen      307.000,00     

 

TOP. 12)     Spitalfonds Breisach am Rhein

                   -     Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008

 

                  Der am 13.11.2007 im Gemeinderat eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes wurde nach Beratungen in den Fraktionen vom Verwaltungs- und Sozialausschuss gebilligt. Die entsprechenden Ergebnisse sind in der Form einer Haushaltssatzung zu be­schließen.

 

                  Gegenüber dem Entwurf ergaben sich keine Änderungen.


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                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds Brei­sach die Haushaltssatzung 2008 des Spitalfonds in der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Form.

 

 

TOP. 13) Städtisches Waldschwimmbad

                   -     Feststellung der Jahresabschlüsse 2003 – 2006

 

                  Die Wibera AG fertigte die Jahresabschlüsse und die Körperschaftssteuererklärungen 2003 - 2006 für das städtische Waldschwimmbad.

 

                  Das Wirtschaftsjahr 2003 schließt mit einem Gewinn in Höhe von € 604.128,52 ab. Die Bilanz beläuft sich zum 31.12.2003 auf € 4.750.334,95.

 

                  Das Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Gewinn in Höhe von € 438.809,53 ab. Die Bilanz beläuft sich zum 31.12.2004 auf € 4.797.704,51.

 

                  Das Wirtschaftsjahr 2005 schließt mit einem Gewinn in Höhe von € 578.663,43 ab. Die Bilanz beläuft sich zum 31.12.2005 auf € 4.915.231,28.

 

                  Das Wirtschaftsjahr 2006 schließt mit einem Gewinn in Höhe von € 647.475,19 ab. Die Bilanz beläuft sich zum 31.12.2006 auf € 4.891.077,54.

                 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stellt die Bilanzen für das städtische Waldschwimmbad zum 31.12.2003 mit € 4.750.334,95, zum 31.12.2004 mit € 4.797.704,51,  zum 31.12.2005 mit € 4.915.231,28 und zum 31.12.2006 mit € 4.891.077,54 fest.

 

                  Der bis zum 31.12.2006 aufgelaufene Gewinn mit € 2.269.076,67 wird an die Stadt abgeführt.

 

                  Die Schuld aus Kassenmehrausgaben ist - unter Beachtung der steuerlich geforderten Mindestkapitalausstattung - banküblich zu verzinsen.

 

        

Schluss der Sitzung:  20.00 Uhr



         Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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