- 2 -
TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Herr
Lothar Neumann bedankt sich für die finanzielle Unterstützung der Stadt an die
Vereine sowie für ihre Unterstützung. Dies sei nicht selbstverständlich.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.11.2007
Gemäß § 35 Abs. 1
GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 13.11.2007
- der vom Tarif abweichenden Regelung für
Neueinstellungen zur besseren Personalgewinnung zugestimmt hat.
TOP. 3) Änderung der Gebührenordnungen für die
Kinderbetreuung der Stadt Breisach am Rhein
Aufgrund des
demographischen Wandels ist die familienfreundliche Politik auch bei der Stadt
Breisach am Rhein in den Fokus geraten. Kinderreiche Familien ab 3 Kindern
sollen künftig von der Erhebung der Gebührenlast für die Kinderbetreuung in
Einrichtungen der Stadt Breisach besser entlastet werden.
Die folgenden Änderungen der
Gebührenordnungen für die Kinderbetreuung der Stadt Breisach am Rhein werden
durch den Verwaltungs- und Sozialausschuss vorgeschlagen:
-
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen
Kindergärten
-
Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot im Rahmen der
„Verlässlichen Grundschule“ der Stadt Breisach am Rhein
-
Benutzungsordnung für das Betreuungsangebot der flexiblen
Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen im Wohngebiet Breisach
Für die Nutzung des
Kindergartens, der Kernzeitbetreuung und der flexiblen Nachmittagsbetreuung
soll keine Gebühr für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie erhoben
werden, wenn alle Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und alle
im selben Haushalt leben.
Stadträtinnen Ruth Köbele
(CDU) und Imogen Wiedensohler (FDP/FWB) sowie Stadtrat Gerold Jäger (ULB) loben
die Verwaltung für das Vorhaben.
Stadtrat Frank Kreutner (SPD)
wertet diese Idee als deutliches Signal für die Familienfreundlichkeit.
Allerdings hätte er sich eine Koppelung der Gebührenfreiheit an das Bruttoeinkommen
einer Familie gewünscht.
Bürgermeister Rein werde ab
nächstes Jahr jeder Familie, die ein drittes Kind bekommt, gratulieren.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der Änderung der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte
Gebührenordnungen für die Kinderbetreuung zu.
- 2 -
TOP. 4) Annahme von Spenden
Aufgrund von Änderungen im Spendenrecht und den Bestimmungen
der Hauptsatzung ist über die Annahme von Spenden ein Beschluss zu fassen.
Der Beschluss muss in
öffentlicher Sitzung erfolgen und dem Gemeinderat sind sämtliche maßgebliche
Tatsachen nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Offenzulegen.
Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der
Gemeinde und dem Spender (gegenwärtige oder vergangene Beziehungen, aber auch
solche, die in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sind), beispielsweise
eine Lieferbeziehung.
Über folgenden
Sponsoring-Beitrag muss noch ein
Beschluss gefasst werden:
Badenova AG & Co. KG,
Sponsoring Lichterglanz auf dem Rhein 2.000,00
€
Die Firma ist in Breisach
steuerpflichtig, ist Lieferant der
Stadt Breisach und betreut die
Wasserversorgung der Stadt.
Über folgende Spenden muss ein
Beschluss gefasst werden:
Hermann Peter KG, Niederrimsingen,
Spende Altentag Gündlingen 200,00 €
Die Firma ist in Breisach
steuerpflichtig und trat auch schon einige
Male als Lieferant auf.
Bruno Wiedensohler,
Gündlingen, Spende Altentag Gündlingen 70,00
€
Herr Wiedensohler ist mit
seiner Firma in Breisach steuerpflichtig
und trat auch schon einige
Male als Lieferant auf.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der genannte Sponsoring-Beitrag wird angenommen.
Ebenso werden die eingegangenen bzw. angebotenen Spenden angenommen.
TOP. 5) Bebauungsplan „Vogesenstraße-Nord“ in
Breisach am Rhein
- Satzungsbeschluss
Bürgermeister
Rein begrüßt Herrn Fahle, Stadtplanungsbüro Fahle, Freiburg und bittet ihn, in
das Thema einzuführen.
Bisheriger
Verfahrensablauf
13.02.2007 Aufstellungsbeschluss
März 2007 Entwicklung
eines Plankonzeptes
17.04.2007 Beschluss
über die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Anhörung der
Träger öffentlicher Belange
30.04.2007 Anhörung
der Träger öffentlicher Belange
02.05.2007 Bekanntmachung
03.05. – 04.06.2007 Vorgezogene
Bürgerbeteiligung mit Erörterungstermin am 19.05.2007
18.09.2007 Offenlagebeschluss
21.09.2007 Bekanntmachung
der Offenlage
26.09.2007 Benachrichtigung
der Träger öffentlicher Belange von der Offenlage
01.10. – 02.11.2007 Offenlage
des Bebauungsplanes
- 4 -
Bei der erneuten
Anhörung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage sind nur noch
wenige ergänzende Stellungnahmen eingegangen. Das Ergebnis ist in einer Zusammenfassung
erarbeitet und mit einem Beurteilungsvorschlag des Planungsbüros Fahle
versehen.
Die Grundzüge der Planung bestehen in der Ausweisung
eines Baugebietes für die Entwicklung von Wohnbauflächen im ehemaligen
Kasernenareal entlang der Vogesenstraße im nördlichen Teilabschnitt. Sämtliche
Grundstücke befinden sich im Besitz der Stadt Breisach und werden zur
Entwicklung des individuellen Familienwohnungsbaues an Bauinteressenten für den
Neubau von Einzel- und Doppelhäusern in ein- oder zweigeschossiger Bebauung
entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes vergeben. In der Zielsetzung
geht der Bebauungsplan von einem klar strukturierten städtebaulichen Erschließungsgürtel
aus, der sich an die vorhandene Bebauung des Gebietes „Kohlerhof“ anlehnt. Dies
drückt sich insbesondere durch das vorgesehene Erschließungskonzept durch
Anbindung an das umliegende Straßen- und Wegesystem aus. Die Anpassung dieses
Wegesystems ist eine wichtige Anforderung an das städtebauliche Planungsziel,
um vernetzte Kommunikationen der Bewohner zu schaffen und zu ermöglichen.
Stadtplaner Fahle
führt aus, dass erneut sowohl für das Baugebiet entlang der Vogesenstraße wie
auch für den Bereich „Untere Gärten“ an der Vogesen- und Hohenzollernstraße“
von den Behörden das Thema Altlasten angesprochen worden ist. Beide Flächen seien
sehr gut untersucht und der Stadt vom Bund als altlastenfrei übergeben worden.
Es gebe daher keine Bedenken gegen die Nutzung als Wohngebiet.
Für die
CDU-Fraktion dankt Stadtrat Günter Czemerys die Verwaltung und den Stadtplaner
für die rasche Abwicklung und betont, dass die Möglichkeit, individuell zu
bauen, auch die Vermarktungschancen erhöhe.
Stadtrat Lothar
Menges (SDP) schließt sich diesen Ausführungen an. Da es genügend Spielräume
gebe, werde Änderungsanträge für dieses Baugebiet wohl nicht zu erwarten.
Stadtrat Gerd
Müller (ULB) erinnert nochmals an den Antrag seiner Fraktion, die Dächer so
auszurichten, dass sie für eine eventuelle Nutzung der Solarenergie geeignet
sind.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
1. Der
Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der vorgetragenen Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange dem Vorschlag des Planungsbüros Fahle an und erhebt
diesen zum Beschluss.
2. Der
Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung
der Stadt Breisach am Rhein über
a) den Bebauungsplan „Vogesenstraße-Nord“
b) die örtlichen Bebauungsvorschriften zum
Bebauungsplan „Vogesenstraße“ Nord
TOP. 6) Bebauungsplan „Untere Gärten II“
- Offenlagebeschluss
Verfahrensdaten:
13.02.2007
Aufstellungsbeschluss
März
2007 Entwicklung
eines Plankonzeptes
17.04.2007
Beschluss
über die Durchführung der vorgezogenen Bürger beteiligung
und Anhörung der Träger öffentlicher Belange
- 5 –
30.04.2007
Anhörung
der Träger öffentlicher Belange
02.05.2007
Bekanntmachung
03.05.
– 04.06.2007 Vorgezogene
Bürgerbeteiligung mit Erörterungstermin am 19.05.2007
Maßgebliches
Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines allgemeinen
Wohngebietes an der Hohenzollernstraße/Vogesenstraße in einer Größe von ca. 4
ha. Weiterer Bestandteil des Bebauungsplanes ist die Gewerbeschule des
Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, die in der ehemaligen Reparatur- und
Wartungshalle der französischen Stationierungsstreitkräfte ein Ausbildungszentrum
eingerichtet hat.
Zu den damit
verbundenen immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen wurde ein Lärmgutachten
eingeholt. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass durch entsprechende
Abschirmungen eine friedliche Koexistenz der beiden unterschiedlichen
Nutzungsarten des Schulbetriebes und des allgemeinen Wohnens in direkter
Nachbarschaft hergestellt werden kann. Zu diesem Zweck soll ein
Abschirmungsbauwerk auf dem Schulungsgrundstück errichtet werden, das die
Funktion einer Lärmschutzwand übernimmt und gleichzeitig eine Überdachung für
weitere Fahrzeuge des Schulungsbetriebes darstellt. Dieses Hochbauprojekt des
Schulträgers ist Bestandteil der Bebauungsplanfestsetzungen. Die Realisierung
der Schallabschirmungsmaßnahme ist in direktem zeitlichen Zusammen-hang mit der
Baufreigabe für die Wohnbebauung im allgemeinen Wohngebiet zu sehen.
Die gesamte
Fläche des künftigen Wohnbaulandes befindet sich im Besitz der Stadt Breisach.
Die starke Nachfrage nach Grundstücken für den individuellen Familienwohnungsbau
unterstreicht das Bedürfnis der Stadt, den Bebauungsplan zügig zum Abschluss zu
bringen und die Baugrundstücke einer bestimmungsgemäßen Bebauung zuzuführen.
Entlang der
Hohenzollernstraße lässt der Bebauungsplan in Fortsetzung des bestehenden
mehrgeschossigen Wohnungsbaues auch bis zu 3-geschossige Wohngebäude zu, um
entlang der Hohenzollernstraße und im südlichen Teil der Vogesenstraße eine
städtebauliche Gliederung und Aufwertung zu erreichen.
Die im Rahmen
der Anhörung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden
vom Planungsbüro Fahle ausgewertet und auf ihre Vereinbarkeit mit den
Zielsetzungen des Bebauungsplanes überprüft. Das Ergebnis ist in der
beiliegenden Zusammenstellung einschl. der Stellungnahme des Fachplanungsbüros
enthalten.
Da die
grundsätzliche Bebaubarkeit des Gebietes „Untere Gärten II“ auf der Grundlage
der vorliegenden Konzeption nicht in Frage steht, ist das Risiko der
Fehlplanung weitestgehend minimiert. Insofern schlägt die Verwaltung vor,
unmittelbar nach Abschluss der Offenlage mit den weiteren Einzelplanungen der
Erschließung und Vermessung zu beginnen, um den eng gesteckten Zeitplan einhalten
zu können.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
schließt sich bei der Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen dem
Vorschlag des Planungsbüros an und erhebt die Entscheidungsvorschläge zum Beschluss.
Der Gemeinderat
beschließt die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes „Untere Gärten II“ nach § 3
Abs. 2 BauGB.
- 6 –
TOP. 7) Feststellung der Jahresrechnung 2006
Die
Jahresrechnung 2006 der Stadt Breisach am Rhein wird zur Feststellung durch den
Gemeinderat gemäß § 95 GemO vorgelegt.
Folgende
Anträge werden gestellt:
Das
Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wird in den Einnahmen
und Ausgaben des Verwaltungshaushalts
auf EUR 28.625.672,23 und im Vermögenshaushalt auf EUR 9.231.490,05
festgestellt.
Den
über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird - soweit dies noch nicht geschehen ist
- gem. § 84 GemO zugestimmt.
Die
Gesamtzuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt beträgt
EUR 930.632,77.
Die
im Verwaltungshaushalt gebildeten Haushaltsausgabereste in Höhe von
EUR 15.166,88 und im Vermögenshaushalt gebildeten Haushaltseinnahmereste
in Höhe von EUR 2.709.000,00 und die Haushaltsausgabereste im Gesamtbetrag
von EUR 7.782.679,00 werden festgestellt und in das Haushaltsjahr 2007
übertragen.
Der
Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Zuführung von EUR 21.668,32
auf EUR 1.056.057,01 festgestellt.
Es
wird festgestellt, dass sich das Anlagevermögen um EUR 4.972.110,91 auf
EUR 85.137.389,62 vermindert hat. Die Schulden haben sich um
EUR 892.356,52 auf EUR 7.974.213,90 erhöht. Das Deckungskapital
vermindert sich somit um EUR 5.864.467,43 auf EUR 77.163.175,72.
Der
Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen und nicht beanstandet.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Die
Jahresrechnung 2006 wird, wie vorstehend beantragt, festgestellt
TOP. 8) Spitalfonds Breisach
- Feststellung der Jahresrechnung 2006
Die
Jahresrechnung des Spitalfonds Breisach wird zur Feststellung durch den Gemeinderat
in seiner Eigenschaft als Stiftungsrats gemäß § 95 GemO vorgelegt.
Folgende Anträge werden
gestellt:
Das Ergebnis der
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2006 wird in den Einnahmen und Ausgaben
des Verwaltungshaushalts auf 327.812,09 € und im Vermögenshaushalt auf
301.857,06 € festgestellt.
Die Zuführung des
Verwaltungshauhalts an den Vermögenshaushalt beträgt 28.647,06 €.
Es wirf festgestellt, dass
sich das Anlagevermögen um 213.073,03 € auf 4.013.666,32 € erhöht hat. Das
Deckungskapital hat sich um 10.969,34 € auf 3.045.433,76 € vermindert. Die
Schulden erhöhten sich um 224.042,37 € auf 968.232,56 €.
- 7 -
Der Endstand der allgemeinen
Rücklage wird nach einer Zuführung von 16.536,40 € auf 56.402,76 €
festgestellt. Die Sonderrücklage beträgt unverändert 4.597,01 €.
Der Rechenschaftsbericht wird
zur Kenntnis genommen und nicht beanstandet.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat beschließt in
seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds Breisach die Jahresrechnung
2006 wie vorstehend beantragt.
TOP. 9) Städt. Wasserwerk Breisach
- Feststellung des Jahresabschlusses 2006
Dem Gemeinderat wird die
Jahresbilanz mit Erfolgsrechnung des Städt. Wasserwerkes Breisach für das Jahr
2006 zur Feststellung der Ergebnisse vorgelegt.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2006 für das städt. Wasserwerk wie folgt
fest:
01.1 Bilanzsumme 7.178.737,75
€
1.1.1 - davon entfallen aus der
Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 6.906.345,49 €
- das Umlaufvermögen 272.392,26 €
1.1.2 - davon entfallen aus der
Passivseite auf
- das Eigenkapital 411.068,97 €
-
die empfangenen Ertragszuschüsse 737.558,00
€
- die Verbindlichkeiten 6.063.240,02 €
1.2 Jahresverlust 33.129,24 €
1.2.1 Summe der Erträge 1.278.990,99
€
1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.312.120,23
€
2. Verlustabdeckung
2.1 auf neue Rechnung vortragen und 2006 der
offenen Rücklage zuführen 33.129,24 €
TOP. 10) Verabschiedung des Haushaltsplanes für
das Haushaltsjahr 2008
- Erlass der Haushaltssatzung
Die
von der Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 13. November 2007 eingebrachten
Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2008 wurden vom Verwaltungs- und Sozialausschuss
in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 26. November 2007 eingehend vorberaten.
Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Verabschiedung
- 8 –
des modifizierten Haushaltsplanes 2008 mit
all seinen Anlagen.
Die Fraktionssprecher Peter
Bercher (CDU), Reiner Zimmermann (SPD), Gerd Müller (ULB) und Stadtrat Werner
Schneider (FDP/FWB) erklären im Rahmen ihrer Stellungnahmen, die als Anlage der
Sitzungsniederschrift beigefügt sind, die Zustimmung ihrer Fraktion zum
Haushaltsplan und danken der Verwaltung, insbesondere dem Bürgermeister und dem
Stadtkämmerer für ihre Arbeit.
Bürgermeister
Rein bedankt sich beim Gremium für die sehr konstruktive Zusammenarbeit. Er
lobt ebenfalls das Wirken von Stadtkämmerer Konrad Schanno.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 in der vorgelegten
Fassung zu und beschließt gemäß § 79 der Gemeindeordnung den Erlass der der
Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Haushaltssatzung.
TOP. 11) Verabschiedung des Haushaltsplanes für
das Haushaltsjahr 2008
- Wirtschaftsplan des Wasserwerkes
Die am 13.11.2007 im
Gemeinderat eingebrachten Entwürfe des Wirtschaftsplanes wurden am 26.11.2007
in nichtöffentlicher Sitzung vom Verwaltungs- und Sozialausschuss beraten.
Gegenüber
dem Entwurf ergaben sich keine Änderungen.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat stellt für das Haushaltsjahr 2008
folgenden Wirtschaftsplan fest:
1. den
Erfolgsplan
in den Einnahmen und Ausgaben von je 1.341.000,00 €
2. den
Finanzplan
in den
Einnahmen und Ausgaben mit je 817.000,00
€
3. den
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für
Investitionen 307.000,00 €
TOP. 12) Spitalfonds Breisach am Rhein
- Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008
Der
am 13.11.2007 im Gemeinderat eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes wurde
nach Beratungen in den Fraktionen vom Verwaltungs- und Sozialausschuss
gebilligt. Die entsprechenden Ergebnisse sind in der Form einer
Haushaltssatzung zu beschließen.
Gegenüber
dem Entwurf ergaben sich keine Änderungen.
- 9 -
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds
Breisach die Haushaltssatzung 2008 des Spitalfonds in der der
Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Form.
TOP. 13) Städtisches
Waldschwimmbad
- Feststellung der Jahresabschlüsse 2003 – 2006
Die
Wibera AG fertigte die Jahresabschlüsse und die Körperschaftssteuererklärungen
2003 - 2006 für das städtische Waldschwimmbad.
Das
Wirtschaftsjahr 2003 schließt mit einem Gewinn in Höhe von € 604.128,52 ab. Die
Bilanz beläuft sich zum 31.12.2003 auf € 4.750.334,95.
Das
Wirtschaftsjahr 2004 schließt mit einem Gewinn in Höhe von € 438.809,53 ab. Die
Bilanz beläuft sich zum 31.12.2004 auf € 4.797.704,51.
Das
Wirtschaftsjahr 2005 schließt mit einem Gewinn in Höhe von € 578.663,43 ab. Die
Bilanz beläuft sich zum 31.12.2005 auf € 4.915.231,28.
Das
Wirtschaftsjahr 2006 schließt mit einem Gewinn in Höhe von € 647.475,19 ab. Die
Bilanz beläuft sich zum 31.12.2006 auf € 4.891.077,54.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat stellt die Bilanzen für das städtische Waldschwimmbad zum
31.12.2003 mit € 4.750.334,95, zum 31.12.2004 mit € 4.797.704,51, zum 31.12.2005 mit € 4.915.231,28 und zum
31.12.2006 mit € 4.891.077,54 fest.
Der
bis zum 31.12.2006 aufgelaufene Gewinn mit € 2.269.076,67 wird an die Stadt abgeführt.
Die
Schuld aus Kassenmehrausgaben ist - unter Beachtung der steuerlich geforderten
Mindestkapitalausstattung - banküblich zu verzinsen.
Schluss der Sitzung:
20.00 Uhr
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Die Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz