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Vor Eintritt in die Tagesordnung
und nach entsprechender Belehrung über seine Rechte und Pflichten als
ehrenamtlich tätiger Bürger, verpflichtet Bürgermeister Vonarb Stadtrat Dr.
Rüdiger Groh auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten.
TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Frau Gippert, Mitglied der
Bürgerinitiative der Abwasserkanalisation Niederrimsingen (BIAK) berichtet über
einen erneuten Vorfall, der laut Versprechungen des Abwasserzweckverbandes
hätte gar nicht eintreten können: Das Kanalnetz in Niederrimsingen wurde zum
wiederholten Male überflutet. Die BIAK fordert, dass in den Kanalschacht in der
Gündlingen Straße ein Pegelmesser mit Alarm zum Abwasserzweckverband eingebaut
wird. Sie übergibt Bürgermeister Vonarb die schriftliche Anforderung.
Bürgermeister Vonarb ist
dieser Tatbestand nicht bekannt. Stadtbauoberrat Horst Wolf berichtet, dass das
Pumpwerk in Oberrimsingen ausgefallen, die Ursache aber unklar sei. Dadurch
seien die Pumpen still gestanden und es habe in der Niederrimsinger Ortskanalisation
einen Rückstau gegeben. Die Verwaltung wird sich der Angelegenheit annehmen.
TOP. 2) Planfeststellungsverfahren
für die Hochwasserrückhalteräume „Kulturwehr Breisach“ und „Polder
Breisach-Burkheim“
Das Land
Baden-Württemberg beabsichtigt, zur Erfüllung staatsvertraglicher Verpflichtungen
die Herstellung von umfangreichen Hochwasserrückhaltemaßnahmen auch im Bereich
der deutschen Städte Breisach und Vogtsburg. Im Einzelnen handelt es sich dabei
um den Rückhalteraum „Kulturwehr Breisach“ sowie den Rückhalteraum „Polder
Breisach-Burkheim“. Beide Verfahren haben erhebliche Auswirkungen auf die
betroffenen Städte und ihre Bürger.
Bereits im Dezember 2002
reichte die Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein die Antragsunterlagen zur
Durchführung zweier wasserrechtlicher Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG
beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als zuständige untere Wasserbehörde
ein. Diese Antragsunterlagen wurden informatorisch auch den Städten Breisach
und Burkheim zur Verfügung gestellt und in den letzten Monaten mehrfach überarbeitet.
Bei jüngsten Unterredungen
mit den Bürgermeistern der unmittelbar benachbarten elsässischen Gemeinden,
insbesondere den Gemeinden Geißwasser, Vogelgrun, Volgelsheim und Biesheim
stellte sich heraus, dass diese eine bislang nur sehr rudimentäre Information
über beide Vorhaben beklagen. Die Bürgermeister gaben an, dass insbesondere für
das Vorhaben „Polder Breisach-Burkheim“ so gut wie keine Informationen
vorlägen.
Das Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald hat mit Schreiben vom 14.09.2004 mitgeteilt, dass
das Verfahren „Kulturwehr
Breisach“ eröffnet wird und die Antragsunterlagen
vom 18.10. bis einschließlich 17.11.2004 offengelegt werden, was von der Stadt
Breisach für ihre Gemarkung durchzuführen ist. Dies, obwohl auch dieses
Vorhaben nach Aussagen der französischen Gemeinden dort nur unzureichend
bekannt ist. Hinzu kommt, dass eine Aufteilung beider Verfahren in
verfahrenstechnischer Hinsicht dazu führt, dass bestimmte
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Entscheidungen, die im
Bereich des Rückhalteraums „Kulturwehr Breisach“ getroffen werden, zwangsläufig
erhebliche Auswirkungen auch auf den unmittelbar anschließenden, stromabwärts
gelegenen Rückhalteraum „Polder Breisach-Burkheim“ haben werden. Gerade zu
diesem Rückhalteraum liegt aber nach der Information der französischen Bürgermeister
nahezu keine Information vor.
Richtig ist, dass für beide
Vorhaben in Frankreich nach französischem Recht ein eigenständiges Verfahren
erfolgen soll. Gleichwohl besitzen alle französischen Nachbargemeinden
selbstverständlich das Recht, auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
nach deutschem Recht ihre Bedenken
vorzutragen. Um dies in der verhältnismäßig kurzen Frist von etwas mehr als
sechs Wochen sachgerecht realisieren zu können, ist es dringend notwendig, dass
bereits vor der öffentlichen Bekanntmachung und der Offenlage der Pläne eine
umfassende Information auch der französischen Gemeinden erfolgt ist. Im
Hinblick auf den Umfang der Antragsunterlagen, die für jeden Rückhalteraum
einen Umfang von rund einem Meter Akten besitzen, ist es schlechterdings
ausgeschlossen, dass Gemeinden in dieser kurzen Zeit eine umfassende Bewertung
in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vornehmen können. Insoweit
unterscheidet sich die Position von Gemeinden ganz wesentlich von der Situation
eines einzelnen Bürgers, der jeweils nur auf seine eigenen Belange zu achten
hat, während die Gemeinde eine deutlich umfassendere Betrachtung anstellen
muss. Aus diesem Grunde muss sachlich ausgeschlossen werden, dass nur eines der
Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird, bevor nicht eine umfassende Information
auch der französischen Nachbargemeinden erfolgt ist.
Es entspricht allgemeinen
hydraulischen Erkenntnissen, dass eine Hochwasserrückhaltemaßnahme umso
effektiver und nachhaltiger ist, je früher das „Kappen“ der Hochwasserwelle
erfolgt. Plastisch ausgedrückt bedeutet dies, dass eine Erhöhung des
Retentionsvolumens stromaufwärts unter Umständen eine deutlich höhere
Reduzierung des Retentionsvolumens stromabwärts bedingen könnte. Gerade aus
diesem Grunde haben viele der vom Integrierten Rheinprogramm betroffenen
baden-württembergischen Gemeinden bereits seit langem gefordert, im Rahmen
eines umfassenden Raumordnungsverfahrens nochmals alle geplanten Rückhalteräume
insgesamt zu überprüfen. Bedauerlicherweise ist diese Forderung vom Land
bislang immer wieder zurückgewiesen worden. Wenn aber schon keine Gesamtschau
über alle 13 geplanten Rückhalteräume erfolgt, so kann zumindest eine getrennte
Verfahrensführung bei unmittelbar benachbarten Rückhalteräumen, deren massive gegenseitige Beeinflussung auf
der Hand liegt, in keinem Falle gebilligt werden. Beide Verfahren sind
zeitgleich einzuleiten und zeitgleich durchzuführen. Die Entscheidung des
Landes, das Planfeststellungsverfahren für den Rückhalteraum „Kulturwehr
Breisach“ zeitlich vorzuziehen und den nördlichen Rückhalteraum „Polder
Breisach-Burkheim“ erst zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu bearbeiten, ist
daher in keinem Falle akzeptabel.
Bürgermeister Vonarb erklärt,
dass er eine Sondersitzung des Gemeinderates am 23.11.2004 anberaumen wird, um
bis zum 1.12.2004 die Einwendungen einreichen und die Interessenlage der
Bevölkerung vortragen zu können.
Für die CDU-Fraktion spricht
Stadtrat Peter Bercher der Stadtverwaltung und der Bürgerinitiative für eine
verträgliche Retention Breisach/Burkheim Lob für deren hervorragenden
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Arbeit aus. Er fordert die
Bevölkerung auf, die Bürgerinitiative noch stärker als bisher zu unterstützen,
um die Interessen der Stadt wahren zu können.
Stadtrat Lothar Menges (SPD)
bekräftigt, dass man das Kulturwehr und den Polder nicht trennen könne. Seine
Fraktion stimme dem Beschluss der Verwaltung zu.
Stadtrat Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) stimmt dem
Beschlussvorschlag ebenfalls zu. Er weist auf die Folgen der ökologischen
Flutungen für den Stadtwald und die kiesverarbeitende Industrie hin.
Für die ULB-Fraktion schließt sich Stadtrat Gerd
Müller den vorgetragenen Ausführungen an und erklärt, dass die 2 Themen
zusammengehören und auch zusammen behandelt werden müssen.
Beschluss (einstimmig 26:0:0)
1. Die Stadt Breisach spricht sich
nachdrücklich gegen eine zeitlich versetzte Durchführung der
Planfeststellungsverfahren für die Rückhaltemaßnahmen „Kulturwehr Breisach“ und
„Polder Breisach-Burkheim“ aus. Beide Verfahren können sachgerecht nur
zeitgleich durchgeführt werden, um eine faire Behandlung aller von beiden Maßnahmen
betroffenen Gemeinden, aber auch der betroffenen Bürger zu gewährleisten.
Zumindest muss das Verfahren „Kulturwehr Breisach“ so lange offen gehalten werden,
bis das Verfahren „Polder Breisach-Burkheim“ eröffnet und die Anhörung sowie
Offenlage abgeschlossen ist.
2. Auf der Seite der ebenfalls betroffenen
französischen Gemeinden bestehen noch erhebliche Informationsdefizite, die sich
insbesondere auf den Rückhalteraum „Polder Breisach-Burkheim“ beziehen. Da
beide Verfahren eng zusammenhängen und sich gegenseitig bedingen, muss die
Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für beide Rückhalteräume noch
solange zeitlich verschoben werden, bis eine umfassende Information auch der
betroffenen französischen Gemeinden über beide Vorhaben erfolgt ist. Nur so ist
gewährleistet, dass eine sachgerechte und faire Auseinandersetzung mit den
gerade dort auftretenden Fragen erfolgen kann, und die betroffenen französischen
Gemeinden ihre Mitwirkungsrechte im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren
sachgerecht wahrnehmen können.
TOP. 3) Bericht über die
Haushaltslage 2004
Stadtkämmerer
Konrad Schanno berichtet über den Verwaltungshaushalt. Die Steuereinnahmen der
Stadt Breisach haben sich im laufenden Jahr positiv entwickelt. Bei der Gewerbesteuer
geht die Verwaltung von einem Aufkommen von 4.700.000 € aus, was eine
Mehreinname von 1.900.000 € bedeutet. Bei der Gewerbesteuerumlage fällt
aufgrund der Steuereinnahmen ein Mehraufwand von rd. 162.000 € an.
Bei den
Geldanlagen ist aufgrund der hohen Liquidität mit Zinsmehreinnahmen von 50.000
€ zu rechnen. Bei den Zinsausgaben für Kreditmarktkredite gehen wir von einer
Einsparung von 160.000 € aus, da vorgesehene Darlehensaufnahmen in diesem Jahr
höchstwahrscheinlich nicht erforderlich sein werden.
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Insgesamt ist im
Verwaltungshaushalt bei vorsichtiger Betrachtung mit einer Zuführungsrate von
2.000.000 € (Planansatz 150.000 €) an den Vermögenshaushalt zu rechnen.
Die
Entwicklung des Vermögenshaushalts ist insgesamt zufriedenstellend. Neben der geschätzten
Zuführungsrate von 2.000.000 € ist noch eine Rücklagenentnahme von
200.000 € zur
Finanzierung der Investitionen vorgesehen.
Zur Finanzierung
aller veranschlagten Investitionen ist aus heutiger Sicht eine tatsächliche
Kreditaufnahme von rd. 3.000.000 € erforderlich.
Die insgesamt
zufriedenstellende Finanzsituation 2004 darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen,
dass im Rahmen des Finanzausgleichs die Nettosteuermehreinnahmen von 2004 im
Jahr 2006 über höhere Finanzausgleichs- und Kreisumlagen wieder abfließen. Aufgrund
dieser Mehrbelastungen ist für 2006 mit einem unausgeglichenen Haushalt zu rechnen.
Was das
städtische Wasserwerk anbelangt, ist mit einem planmäßigen Vollzug zu rechnen.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt den Bericht zur Haushaltslage 2004 zur Kenntnis.
TOP. 4) Vorstellung der
verkehrlichen Bewertung des Marktplatzes und dessen Umfeld
- mündlicher Bericht
Bürgermeister
Vonarb begrüßt Herrn Dr. Andreas Clausen vom Freiburger Ingenieurbüro Beller
Consult und bittet ihn, die von der Stadt in Auftrag gegebene Untersuchung vorzutragen.
Herr Clausen
bezeichnet die Neugestaltung des Marktplatzes als eine sehr schwierige Aufgabe,
die nicht leicht zu lösen sei. Das Stadtzentrum soll weiterhin mit dem Auto gut
zu erreichen sein, gleichzeitig soll die städtebauliche Attraktivität des
Areals aber gesteigert werden. Aus seiner Sicht sollen die jetzigen 50 Parkplätze
auf dem Marktplatz auf jeden Fall reduziert werden. Unstrittig ist, dass die städtebaulichen Qualitäten des
Marktplatzes nur mit einer wie auch immer gearteten Verkehrsreduzierung und
Verkehrsberuhigung positiv entwickelt werden können. In seiner Zusammenfassung
erklärt Herr Clausen, dass der Zielkonflikt zwischen Verkehrsberuhigung und
Erreichbarkeit in der Innenstadt mit den Vorschlägen zur Verkehrslenkung und
zur Verkehrsführung auf dem Marktplatz zwar nicht aufgelöst werden konnte, die
dargestellten Lösungen zur Umgestaltung würden aber die Chancen für eine
städtebauliche attraktive Gestaltung des Marktplatzes und des Gutgesellentorplatzes
gegenüber der heutigen Situation erheblich verbessern. Aus seiner Sicht sollte
bei der Gestaltung des Marktplatzes Mut zu homogenen, wirklichen „Freiflächen“
bestehen. Die Attraktivität des Marktplatzes sollte vor allem durch die Lage,
die umstehenden Gebäude, den Grundriss, die Höhenentwicklung der Flächen und
eine hohe Qualität bei der Auswahl und Verlegung der Oberflächenbefestigung
hervorgerufen werden.
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Die
Gemeinderäte erhalten eine Kurzfassung der Untersuchung, die Fraktionen je eine
komplette Fassung mit den verschiedenen Varianten der Verkehrsführung.
Bürgermeister
Vonarb führt aus, dass dies die Grundlage für weitere Diskussionen des Themas
in den nächsten Monaten sein soll, unter anderem auch mit der Breisacher Architektengruppe.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der Gemeinderat
nimmt die Untersuchung zur Verkehrsregelung bei der Neugestaltung des
Marktplatzes ohne Diskussion zur Kenntnis.
TOP. 5) Katastrophenschutz in der
Umgebung von kerntechnischen Anlagen
- Konzeption für die
Verteilung von Jodtabletten
Bei einem
Kernkraftwerksunfall kann eine größere Menge radioaktives Jod freigesetzt werden.
Um zu vermeiden, dass sich dieses Jod in der Schilddrüse anlagert, ist
vorgesehen, die Schilddrüse durch die Gabe einer großen Menge
nicht-radioaktiven Jods zu sättigen. Die Schilddrüse kann dann kein
radioaktives Jod mehr aufnehmen, welches das Risiko einer Krebserkrankung der
Schilddrüse stark erhöhen würde. Die bereits in der Vergangenheit vorgehaltenen
Tabletten sollen in Kürze durch wirksamere ersetzt werden. Dabei sollen das
Verteilungskonzept an die geänderten Rahmenempfehlungen der Strahlenschutzkommission
des Bundes angepasst und die Tabletten zum Teil an die Haushalte vorverteilt
werden. Die Verteilungskonzeption beruht auf wesentlichen Vorarbeiten der
Arbeitsgruppe „Jodprophylaxe“ in der unter der Federführung des
Innenministeriums das Sozialministerium, das Ministerium für Umwelt und
Verkehr, die Regierungspräsidien sowie die Landesfeuerwehrschule vertreten
waren. Diese Konzeption wurde durch Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg
festgelegt.
Personenkreis für die Einnahme der Jodtabletten
·
0 bis
25-km-Planungsradius um ein Kernkraftwerk: alle Personen bis 45 Jahre
·
25-100-km-Radius
um ein Kernkraftwerk: Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre
sowie Schwangere
Die SSK
empfiehlt, dass Erwachsene über 45 Jahre grundsätzlich keine Kaliumjodidtabletten
einnehmen sollen, da für diese das Risiko von Nebenwirkungen durch die Einnahme
von Kaliumjodidtabletten größer ist als der Schutz vor möglichen
Strahlenschäden.
Bevorratung und Verteilung
Es gibt ein von
der SSK empfohlenes Konzept bezüglich der Lagerung und der (Vor-) Verteilung
von Jodtabletten, das folgendes vorsieht
Für
alle Personen bis 45 Jahre:
Im Bereich 0-5
km: Vorverteilung an die Haushalte
Im
Bereich 5-10 km: Vorverteilung
an die Haushalte oder Vorhaltung und Lagerung bevölkerungsnah an mehreren
Stellen in den Gemeinden
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Im Bereich 10-25km: Vorhaltung und Lagerung bevölkerungsnah in den Gemeinden
bzw. in geeigneten Einrichtungen
Für das Gebiet
der Stadt Breisach am Rhein ergibt sich folgende Lage:
|
Stadtteil
|
Entfernung zum KKW Fessenheim
|
|
Grezhausen
|
9,2 km
|
|
Oberrimsingen
|
10,9 km
|
|
Niederrimsingen
|
11,8 km
|
|
Gündlingen
|
13,1 km
|
|
Hochstetten
|
13,1 km
|
|
Breisach –Kernstadt-
|
13,4 km
|
Grezhausen befindet sich als einziger Stadtteil
innerhalb des 10-km-Radius und müsste gemäß Erlass des Innenministeriums
vorverteilt werden. Alle anderen Stadtteile liegen außerhalb dieses Bereichs.
Das Innenministerium trifft zur solch einer
Situation folgende Feststellung:
„Vom Grundsatz
her werden solche Ortsteile nicht in die Verteilung mit einbezogen. Sollte sich
dies aber politisch nicht durchhalten lassen, können auch diese Ortsteile wie
Ortsteile innerhalb des Bereichs behandelt werden. Dies ist von der Kommune zu
entscheiden.“
Durchführung einer Vorverteilung
Die Vorverteilung der Jodtabletten kann nach dem
Arzneimittelgesetz zum einen über Apotheken und zum anderen über zentrale
Beschaffungsstellen erfolgen.
Die Einrichtung
von zentralen Beschaffungsstellen in der Gemeinde ist nur unter folgenden
Voraussetzungen möglich:
· Sie
müssen unter fachlicher Leitung eines Apothekers stehen.
·
Es müssen geeignete Räume und Einrichtungen zur
Prüfung, Kontrolle und Lagerung der Arzneimittel vorhanden sein. Der Apotheker
muss nicht ständig anwesend sein oder alle Tätigkeiten selbst verrichten. Er kann
sich z.B. von den Katastrophenschutzeinheiten (Feuerwehr, DRK oder auch von
Amtsboten) unterstützen lassen.
·
Die Anerkennung der zentralen Beschaffungsstellen für
Arzneimittel durch das Sozialministerium im Benehmen mit dem Bundesministerium
für Gesundheit und soziale Sicherung.
Vom Innenministerium wird - sofern möglich - die
Verteilung über die Apotheken favorisiert.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Vorverteilung der Jodtabletten in allen
Stadtteilen durch die ortsansässigen Apotheken zu organisieren.
Schluss der Sitzung: 20.10 Uhr
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Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Die Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz