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14.3.2009

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Protokoll Nr. 08 

 

           über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

            am  12. Oktober 2004 im Bürgersaal

  des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                        Bercher Peter

                        Binz Andreas

                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Czemerys Günter

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas

                        Gnädinger Rudolf

                        Dr. Groh Rüdiger

                        Hintereck Wendelin

                        Ingenhoven Willi (ab TOP. 4)

                        Jäger Gerold

                        Jungel Bernd

Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg

                        Mack Monika

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Baldus Stephanie

 

Ortsvorsteher:                        Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Beigeordneter Oliver Rein

                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                            

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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Vor Eintritt in die Tagesordnung und nach entsprechender Belehrung über seine Rechte und Pflichten als ehrenamtlich tätiger Bürger, verpflichtet Bürgermeister Vonarb Stadtrat Dr. Rüdiger Groh auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten.

 

TOP. 1)     Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Frau Gippert, Mitglied der Bürgerinitiative der Abwasserkanalisation Niederrimsingen (BIAK) berichtet über einen erneuten Vorfall, der laut Versprechungen des Abwasserzweckverbandes hätte gar nicht eintreten können: Das Kanalnetz in Niederrimsingen wurde zum wiederholten Male überflutet. Die BIAK fordert, dass in den Kanalschacht in der Gündlingen Straße ein Pegelmesser mit Alarm zum Abwasserzweckverband eingebaut wird. Sie übergibt Bürgermeister Vonarb die schriftliche Anforderung.

 

                   Bürgermeister Vonarb ist dieser Tatbestand nicht bekannt. Stadtbauoberrat Horst Wolf berichtet, dass das Pumpwerk in Oberrimsingen ausgefallen, die Ursache aber unklar sei. Dadurch seien die Pumpen still gestanden und es habe in der Niederrimsinger Ortskanalisation einen Rückstau gegeben. Die Verwaltung wird sich der Angelegenheit annehmen.

 

TOP. 2)     Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserrückhalteräume „Kulturwehr Breisach“ und „Polder Breisach-Burkheim“

 

                  Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt, zur Erfüllung staatsvertraglicher Verpflichtungen die Herstellung von umfangreichen Hochwasserrückhaltemaßnahmen auch im Bereich der deutschen Städte Breisach und Vogtsburg. Im Einzelnen handelt es sich dabei um den Rückhalteraum „Kulturwehr Breisach“ sowie den Rückhalteraum „Polder Breisach-Burkheim“. Beide Verfahren haben erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Städte und ihre Bürger.

 

                   Bereits im Dezember 2002 reichte die Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein die Antragsunterlagen zur Durchführung zweier wasserrechtlicher Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als zuständige untere Wasserbehörde ein. Diese Antragsunterlagen wurden informatorisch auch den Städten Breisach und Burkheim zur Verfügung gestellt und in den letzten Monaten mehrfach überarbeitet.

 

                   Bei jüngsten Unterredungen mit den Bürgermeistern der unmittelbar benachbarten elsässischen Gemeinden, insbesondere den Gemeinden Geißwasser, Vogelgrun, Volgelsheim und Biesheim stellte sich heraus, dass diese eine bislang nur sehr rudimentäre Information über beide Vorhaben beklagen. Die Bürgermeister gaben an, dass insbesondere für das Vorhaben „Polder Breisach-Burkheim“ so gut wie keine Informationen vorlägen.

 

                   Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald hat mit Schreiben vom 14.09.2004 mitgeteilt, dass das  Verfahren „Kulturwehr Breisach“  eröffnet wird und die Antragsunterlagen vom 18.10. bis einschließlich 17.11.2004 offengelegt werden, was von der Stadt Breisach für ihre Gemarkung durchzuführen ist. Dies, obwohl auch dieses Vorhaben nach Aussagen der französischen Gemeinden dort nur unzureichend bekannt ist. Hinzu kommt, dass eine Aufteilung beider Verfahren in verfahrenstechnischer Hinsicht dazu führt, dass bestimmte


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                   Entscheidungen, die im Bereich des Rückhalteraums „Kulturwehr Breisach“ getroffen werden, zwangsläufig erhebliche Auswirkungen auch auf den unmittelbar anschließenden, stromabwärts gelegenen Rückhalteraum „Polder Breisach-Burkheim“ haben werden. Gerade zu diesem Rückhalteraum liegt aber nach der Information der französischen Bürgermeister nahezu keine Information vor.

 

                   Richtig ist, dass für beide Vorhaben in Frankreich nach französischem Recht ein eigenständiges Verfahren erfolgen soll. Gleichwohl besitzen alle französischen Nachbargemeinden selbstverständlich das Recht, auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach deutschem Recht  ihre Bedenken vorzutragen. Um dies in der verhältnismäßig kurzen Frist von etwas mehr als sechs Wochen sachgerecht realisieren zu können, ist es dringend notwendig, dass bereits vor der öffentlichen Bekanntmachung und der Offenlage der Pläne eine umfassende Information auch der französischen Gemeinden erfolgt ist. Im Hinblick auf den Umfang der Antragsunterlagen, die für jeden Rückhalteraum einen Umfang von rund einem Meter Akten besitzen, ist es schlechterdings ausgeschlossen, dass Gemeinden in dieser kurzen Zeit eine umfassende Bewertung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vornehmen können. Insoweit unterscheidet sich die Position von Gemeinden ganz wesentlich von der Situation eines einzelnen Bürgers, der jeweils nur auf seine eigenen Belange zu achten hat, während die Gemeinde eine deutlich umfassendere Betrachtung anstellen muss. Aus diesem Grunde muss sachlich ausgeschlossen werden, dass nur eines der Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird, bevor nicht eine umfassende Information auch der französischen Nachbargemeinden erfolgt ist.

 

                   Es entspricht allgemeinen hydraulischen Erkenntnissen, dass eine Hochwasserrückhaltemaßnahme umso effektiver und nachhaltiger ist, je früher das „Kappen“ der Hochwasserwelle erfolgt. Plastisch ausgedrückt bedeutet dies, dass eine Erhöhung des Retentionsvolumens stromaufwärts unter Umständen eine deutlich höhere Reduzierung des Retentionsvolumens stromabwärts bedingen könnte. Gerade aus diesem Grunde haben viele der vom Integrierten Rheinprogramm betroffenen baden-württembergischen Gemeinden bereits seit langem gefordert, im Rahmen eines umfassenden Raumordnungsverfahrens nochmals alle geplanten Rückhalteräume insgesamt zu überprüfen. Bedauerlicherweise ist diese Forderung vom Land bislang immer wieder zurückgewiesen worden. Wenn aber schon keine Gesamtschau über alle 13 geplanten Rückhalteräume erfolgt, so kann zumindest eine getrennte Verfahrensführung bei unmittelbar benachbarten Rückhalteräumen,  deren massive gegenseitige Beeinflussung auf der Hand liegt, in keinem Falle gebilligt werden. Beide Verfahren sind zeitgleich einzuleiten und zeitgleich durchzuführen. Die Entscheidung des Landes, das Planfeststellungsverfahren für den Rückhalteraum „Kulturwehr Breisach“ zeitlich vorzuziehen und den nördlichen Rückhalteraum „Polder Breisach-Burkheim“ erst zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu bearbeiten, ist daher in keinem Falle akzeptabel.

 

                   Bürgermeister Vonarb erklärt, dass er eine Sondersitzung des Gemeinderates am 23.11.2004 anberaumen wird, um bis zum 1.12.2004 die Einwendungen einreichen und die Interessenlage der Bevölkerung vortragen zu können.

 

                   Für die CDU-Fraktion spricht Stadtrat Peter Bercher der Stadtverwaltung und der Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention Breisach/Burkheim Lob für deren hervorragenden


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                   Arbeit aus. Er fordert die Bevölkerung auf, die Bürgerinitiative noch stärker als bisher zu unterstützen, um die Interessen der Stadt wahren zu können.

 

                   Stadtrat Lothar Menges (SPD) bekräftigt, dass man das Kulturwehr und den Polder nicht trennen könne. Seine Fraktion stimme dem Beschluss der Verwaltung zu.

 

                  Stadtrat Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) stimmt dem Beschlussvorschlag ebenfalls zu. Er weist auf die Folgen der ökologischen Flutungen für den Stadtwald und die kiesverarbeitende Industrie hin.

 

                  Für die ULB-Fraktion schließt sich Stadtrat Gerd Müller den vorgetragenen Ausführungen an und erklärt, dass die 2 Themen zusammengehören und auch zusammen behandelt werden müssen.

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  1.        Die Stadt Breisach spricht sich nachdrücklich gegen eine zeitlich versetzte Durchführung der Planfeststellungsverfahren für die Rückhaltemaßnahmen „Kulturwehr Breisach“ und „Polder Breisach-Burkheim“ aus. Beide Verfahren können sachgerecht nur zeitgleich durchgeführt werden, um eine faire Behandlung aller von beiden Maßnahmen betroffenen Gemeinden, aber auch der betroffenen Bürger zu gewährleisten. Zumindest muss das Verfahren „Kulturwehr Breisach“ so lange offen gehalten werden, bis das Verfahren „Polder Breisach-Burkheim“ eröffnet und die Anhörung sowie Offenlage abgeschlossen ist.

 

                  2.        Auf der Seite der ebenfalls betroffenen französischen Gemeinden bestehen noch erhebliche Informationsdefizite, die sich insbesondere auf den Rückhalteraum „Polder Breisach-Burkheim“ beziehen. Da beide Verfahren eng zusammenhängen und sich gegenseitig bedingen, muss die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für beide Rückhalteräume noch solange zeitlich verschoben werden, bis eine umfassende Information auch der betroffenen französischen Gemeinden über beide Vorhaben erfolgt ist. Nur so ist gewährleistet, dass eine sachgerechte und faire Auseinandersetzung mit den gerade dort auftretenden Fragen erfolgen kann, und die betroffenen französischen Gemeinden ihre Mitwirkungsrechte im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren sachgerecht wahrnehmen können.

 

TOP. 3)                  Bericht über die Haushaltslage 2004

 

                  Stadtkämmerer Konrad Schanno berichtet über den Verwaltungshaushalt. Die Steuereinnahmen der Stadt Breisach haben sich im laufenden Jahr positiv entwickelt. Bei der Gewerbesteuer geht die Verwaltung von einem Aufkommen von 4.700.000 € aus, was eine Mehreinname von 1.900.000 € bedeutet. Bei der Gewerbesteuerumlage fällt aufgrund der Steuereinnahmen ein Mehraufwand von rd. 162.000 € an. 

 

                  Bei den Geldanlagen ist aufgrund der hohen Liquidität mit Zinsmehreinnahmen von 50.000 € zu rechnen. Bei den Zinsausgaben für Kreditmarktkredite gehen wir von einer Einsparung von 160.000 € aus, da vorgesehene Darlehensaufnahmen in diesem Jahr höchstwahrscheinlich nicht erforderlich sein werden.


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                  Insgesamt ist im Verwaltungshaushalt bei vorsichtiger Betrachtung mit einer Zuführungsrate von 2.000.000 € (Planansatz 150.000 €) an den Vermögenshaushalt zu rechnen.

 

                  Die Entwicklung des Vermögenshaushalts ist insgesamt zufriedenstellend. Neben der geschätzten Zuführungsrate von 2.000.000 € ist noch eine Rücklagenentnahme von

                  200.000 € zur Finanzierung der Investitionen vorgesehen. 

 

                  Zur Finanzierung aller veranschlagten Investitionen ist aus heutiger Sicht eine tatsächliche Kreditaufnahme von rd. 3.000.000 € erforderlich.

 

                  Die insgesamt zufriedenstellende Finanzsituation 2004 darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Rahmen des Finanzausgleichs die Nettosteuermehreinnahmen von 2004 im Jahr 2006 über höhere Finanzausgleichs- und Kreisumlagen wieder abfließen. Aufgrund dieser Mehrbelastungen ist für 2006 mit einem unausgeglichenen Haushalt zu rechnen.

 

                  Was das städtische Wasserwerk anbelangt, ist mit einem planmäßigen Vollzug zu rechnen.

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Haushaltslage 2004 zur Kenntnis.

 

TOP. 4)                  Vorstellung der verkehrlichen Bewertung des Marktplatzes und dessen Umfeld

                  - mündlicher Bericht

 

                  Bürgermeister Vonarb begrüßt Herrn Dr. Andreas Clausen vom Freiburger Ingenieurbüro Beller Consult und bittet ihn, die von der Stadt in Auftrag gegebene Untersuchung vorzutragen.

 

                  Herr Clausen bezeichnet die Neugestaltung des Marktplatzes als eine sehr schwierige Aufgabe, die nicht leicht zu lösen sei. Das Stadtzentrum soll weiterhin mit dem Auto gut zu erreichen sein, gleichzeitig soll die städtebauliche Attraktivität des Areals aber gesteigert werden. Aus seiner Sicht sollen die jetzigen 50 Parkplätze auf dem Marktplatz auf jeden Fall reduziert werden.  Unstrittig ist, dass die städtebaulichen Qualitäten des Marktplatzes nur mit einer wie auch immer gearteten Verkehrsreduzierung und Verkehrsberuhigung positiv entwickelt werden können. In seiner Zusammenfassung erklärt Herr Clausen, dass der Zielkonflikt zwischen Verkehrsberuhigung und Erreichbarkeit in der Innenstadt mit den Vorschlägen zur Verkehrslenkung und zur Verkehrsführung auf dem Marktplatz zwar nicht aufgelöst werden konnte, die dargestellten Lösungen zur Umgestaltung würden aber die Chancen für eine städtebauliche attraktive Gestaltung des Marktplatzes und des Gutgesellentorplatzes gegenüber der heutigen Situation erheblich verbessern. Aus seiner Sicht sollte bei der Gestaltung des Marktplatzes Mut zu homogenen, wirklichen „Freiflächen“ bestehen. Die Attraktivität des Marktplatzes sollte vor allem durch die Lage, die umstehenden Gebäude, den Grundriss, die Höhenentwicklung der Flächen und eine hohe Qualität bei der Auswahl und Verlegung der Oberflächenbefestigung hervorgerufen werden.


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                  Die Gemeinderäte erhalten eine Kurzfassung der Untersuchung, die Fraktionen je eine komplette Fassung mit den verschiedenen Varianten der Verkehrsführung.

 

                  Bürgermeister Vonarb führt aus, dass dies die Grundlage für weitere Diskussionen des Themas in den nächsten Monaten sein soll, unter anderem auch mit der Breisacher Architektengruppe.

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt die Untersuchung zur Verkehrsregelung bei der Neugestaltung des Marktplatzes ohne Diskussion zur Kenntnis.

 

TOP. 5)                  Katastrophenschutz in der Umgebung von kerntechnischen Anlagen

                  - Konzeption für die Verteilung von Jodtabletten

 

                  Bei einem Kernkraftwerksunfall kann eine größere Menge radioaktives Jod freigesetzt werden. Um zu vermeiden, dass sich dieses Jod in der Schilddrüse anlagert, ist vorgesehen, die Schilddrüse durch die Gabe einer großen Menge nicht-radioaktiven Jods zu sättigen. Die Schilddrüse kann dann kein radioaktives Jod mehr aufnehmen, welches das Risiko einer Krebserkrankung der Schilddrüse stark erhöhen würde. Die bereits in der Vergangenheit vorgehaltenen Tabletten sollen in Kürze durch wirksamere ersetzt werden. Dabei sollen das Verteilungskonzept an die geänderten Rahmenempfehlungen der Strahlenschutzkommission des Bundes angepasst und die Tabletten zum Teil an die Haushalte vorverteilt werden. Die Verteilungskonzeption beruht auf wesentlichen Vorarbeiten der Arbeitsgruppe „Jodprophylaxe“ in der unter der Federführung des Innenministeriums das Sozialministerium, das Ministerium für Umwelt und Verkehr, die Regierungspräsidien sowie die Landesfeuerwehrschule vertreten waren. Diese Konzeption wurde durch Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg festgelegt.

 

Personenkreis für die Einnahme der Jodtabletten

·       0 bis 25-km-Planungsradius um ein Kernkraftwerk: alle Personen bis 45 Jahre

·        25-100-km-Radius um ein Kernkraftwerk: Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre
sowie Schwangere

 

                  Die SSK empfiehlt, dass Erwachsene über 45 Jahre grundsätzlich keine Kaliumjodidtabletten einnehmen sollen, da für diese das Risiko von Nebenwirkungen durch die Einnahme von Kaliumjodidtabletten größer ist als der Schutz vor möglichen Strahlenschäden.

 

                  Bevorratung und Verteilung

 

                  Es gibt ein von der SSK empfohlenes Konzept bezüglich der Lagerung und der (Vor-) Verteilung von Jodtabletten, das folgendes vorsieht

 

                  Für alle Personen bis 45 Jahre:

                  Im Bereich 0-5 km:       Vorverteilung an die Haushalte

                  Im Bereich 5-10 km:            Vorverteilung an die Haushalte oder Vorhaltung und Lagerung bevölkerungsnah an mehreren Stellen in den Gemeinden


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Im Bereich 10-25km:            Vorhaltung und Lagerung bevölkerungsnah in den Gemeinden bzw. in geeigneten Einrichtungen

 

                  Für das Gebiet der Stadt Breisach am Rhein ergibt sich folgende Lage:

 

Stadtteil

Entfernung zum KKW Fessenheim

Grezhausen

9,2 km

Oberrimsingen

10,9 km

Niederrimsingen

11,8 km

Gündlingen

13,1 km

Hochstetten

13,1 km

Breisach –Kernstadt-

13,4 km

 

                  Grezhausen befindet sich als einziger Stadtteil innerhalb des 10-km-Radius und müsste gemäß Erlass des Innenministeriums vorverteilt werden. Alle anderen Stadtteile liegen außerhalb dieses Bereichs.

                  Das Innenministerium trifft zur solch einer Situation folgende Feststellung:

                  „Vom Grundsatz her werden solche Ortsteile nicht in die Verteilung mit einbezogen. Sollte sich dies aber politisch nicht durchhalten lassen, können auch diese Ortsteile wie Ortsteile innerhalb des Bereichs behandelt werden. Dies ist von der Kommune zu entscheiden.“

 

                  Durchführung einer Vorverteilung

 

                  Die Vorverteilung der Jodtabletten kann nach dem Arzneimittelgesetz zum einen über Apotheken und zum anderen über zentrale Beschaffungsstellen erfolgen.

 

                  Die Einrichtung von zentralen Beschaffungsstellen in der Gemeinde ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

 

·       Sie müssen unter fachlicher Leitung eines Apothekers stehen.

·        Es müssen geeignete Räume und Einrichtungen zur Prüfung, Kontrolle und Lagerung der Arzneimittel vorhanden sein. Der Apotheker muss nicht ständig anwesend sein oder alle Tätigkeiten selbst verrichten. Er kann sich z.B. von den Katastrophenschutzeinheiten (Feuerwehr, DRK oder auch von Amtsboten) unterstützen lassen.

·        Die Anerkennung der zentralen Beschaffungsstellen für Arzneimittel durch das Sozialministerium im Benehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung.

 

                  Vom Innenministerium wird - sofern möglich - die Verteilung über die Apotheken favorisiert.

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverteilung der Jodtabletten in allen Stadtteilen durch die ortsansässigen Apotheken zu organisieren.

                              

Schluss der Sitzung:  20.10 Uhr


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         Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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