- 2 -
TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Herr
Hans-Jürg Rockel, Grüngärtenweg 3 beklagt sich über die Verkehrsprobleme im
Bereich des Kreisverkehrs am Grüngärtenweg. Die Tempobeschränkungen werden
nicht eingehalten, das Lkw-Aufkommen habe drastisch zugenommen. Außerdem durch
die Abrissarbeiten auf dem Gelände WISI entsteht eine unmögliche
Staubentwicklung. Des weiteren bemängelt er die wilde Plakatierung am
Kreisverkehr.
Bürgermeister
Rein sagt zu, dass er die Situation mit dem Gemeindevollzugsdienst prüfen
werde.
Herr Manfred
Schewe, Kolpingstr. 6 bemängelt die zugeparkte Glacisstraße. Im Begegnungsverkehr
gebe es dort immer wieder schwierige Situationen. Auch einen Zebrastreifen
halte er für angebracht.
Bürgermeister
Rein erklärt, dass sich Breisach durch das starke Wachstum verändert habe, auch
der Verkehr habe dadurch zugenommen. Für die Fußgängerüberwege sei nicht die
Stadt, sondern das Landratsamt als Untere Verkehrsbehörde zuständig. Anhand der
Zahl der Passanten werde entschieden, wo Fußgängerwege zweckmäßig sein könnten.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.02.2007
Gemäß
§ 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 13.02.2007
- dem Verkauf des Grundstücks Flurst.-Nr.
4399/74 (nördlich der Vaubanstraße) zugestimmt hat.
TOP.
3) Neufassung der Satzung über den
Anschluss an die öffentliche Versorgung der Grundstücke mit Wasser
(Wasserversorgungssatzung)
Die bisherige
Satzung über den Anschluss an die öffentliche Versorgung der Grundstücke mit
Wasser (Wasserversorgungssatzung) wurde am 01.04.2004 in Kraft gesetzt. Durch
die Neufassung des Kommunalen Abgabengesetzes Baden Württemberg vom 16.03.2005
haben sich zahlreiche Änderungen ergeben, die rein formeller Art sind.
Materiell
ändert sich lediglich die Bestimmung des Beitragsteiles nach § 33 WVS. Bisher
wurde bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan nur die Höhe der baulichen Anlagen
festsetzt, nicht jedoch die Vollgeschosszahl, ein Umrechnungsfaktor von 3,5 zur
Ermittlung des Nutzungsmaßes angewandt. Dieser wird nun unterschiedlich je nach
Baugebietscharakter zwischen 2,7 und 4,0 festgelegt, um den tatsächlichen
Gegebenheiten Rechnung tragen zu können.
Stadtoberamtsrat
Harald Bitzenhofer weist auf das redaktionelle Versehen in § 43 Abs. (1). Hier
soll es heißen: „§ 44“.
- 3 -
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der Gemeinderat stimmt der der
Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über den
Anschluss an die öffentliche Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)
zu.
TOP. 4) Neufassung
der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Die Satzung
über die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Breisach am Rhein vom
01.04.2004 war aufgrund der Neufassung des Kommunalenabgabengesetzes (KAG) vom
16.03.2005 und durch die Gebührenkalkulation für die Abwassergebühr neu zu
fassen. Durch die Änderung des KAG haben sich zahlreiche redaktionelle Änderungen
ergeben, welche materiell jedoch keine Auswirkungen haben.
Materiell
ergeben sich folgende Änderungen:
1.
Beitragsteil, § 30 Abs. 1
Die bisherige
Bestimmung, wonach bei fehlender Definition der Zahl der Vollgeschosse in
Baugebieten eine fiktive Geschosszahl auf der Grundlage der maximalen Gebäudehöhe
nicht mehr mit generell 3,5, sondern unterschiedlich nach den
Baugebietscharakter zwischen 2,7 und 4,0 berechnet wird, wurde geändert.
2.
Abwassergebühr
Durch die Gebührenkalkulation ergibt sich folgende Neufassung des
Gebührenteiles nach § 42
1) Die Abwassergebühr für die Benutzung der
Flächenkanäle
und Kläranlagen beträgt je m³ Abwasser
2,72 Euro anstatt 2,38.
2) Wird Abwasser in öffentliche Kanäle
geleitet, die nicht an
ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die
Gebühr
je m³ Abwasser 1,36
Euro anstatt 1,04.
3) Für Abwasser, das zu einer öffentlichen
Abwasser-
behandlungsanlage gebracht wird, beträgt die
Gebühr
je m³ Abwasser 13,60 Euro anstatt 13,40.
4) Für Fettabscheidergut, das zur
öffentlichen
Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird,
beträgt die
Gebühr je m³ 23,00
Euro anstatt 25,00 Euro.
Bürgermeister
Rein erklärt, dass man sich mit dem Thema der Einführung einer gesplitteten
Abwassergebühr in der nächsten Verwaltungs- und Sozialausschuss-Sitzung befassen
werde.
Nachdem alle
Fraktionen ihre Zustimmung erklärt haben, ergeht folgender
- 4 -
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der
Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte
Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung mit Wirkung vom
01.04.2007 zu.
TOP. 5) Benutzungs-
und Kostenordnung für die Spitalkirche
Die
Stadt Breisach verfügte bisher über keine Regelung für die Vergabe der
Spitalkirche. Dies gilt insbesondere für die Kostenerhebung bei Benutzung der
Spitalkirche mit Ausnahme für städtische Termine, für die Jugendmusikschule und
für die Volkshochschule Westlicher Kaiserstuhl.
Die
Entgeltregelung orientiert sich im Wesentlichen an der bisherigen Praxis. Eine
Entgelterhöhung ist nicht beabsichtigt. Folgende Entgeltregelung ist in § 5 der
Benutzungsordnung vorgesehen:
1. Für Veranstaltungen 50 Euro je Tag.
2. Bei Erhebung von Eintrittgeld für eine
Veranstaltung 80 Euro.
3. Bei Proben 15 Euro pro Tag.
4. Bei Ausstellungen ohne
Veranstaltung 15 Euro pro Tag.
Darüber
hinaus dient diese Benutzungsordnung auch der Klarstellung über Haftungsbestimmungen
(§ 7), allgemeine Ordnungsbestimmungen (§ 8), Behandlung von Fundsachen (§9)
sowie hinsichtlich des Anmeldeverfahrens und der Reinigung. Die Bestimmungen
wurden auf das Wesentliche beschränkt.
Bürgermeister
Rein fügt hinzu, dass im Gemeinderat vertretenen Parteien ebenfalls von der
Regelung ausgenommen sind. Bei Vereinen behält er sich vor, von Fall zu Fall zu
entscheiden. Denkbar wäre eine Befreiung beispielsweise bei
Vereinsveranstaltungen, deren Erlös einem sozialen Zweck zugute kommen.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der Gemeinderat stimmt der der
Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Benutzungs- und Kostenordnung für
die Spitalkirche zu.
TOP. 6) Abwasserbeseitigung
-
Feststellung der Rechungsergebnisse 2005
Der Bereich Kläranlage
schließt 2005 mit einem Fehlbetrag von 1.582 € ab. Der Fehlbetrag 2005 wird mit
dem festgestellten Überschuss per 31.12.2004 in Höhe von 11.411 € verrechnet,
so dass noch ein Restüberschuss per 31.12.2005 von 9.829 € verbleibt.
Der
Bereich Flächenkanäle schließt 2005 mit einem Fehlbetrag von 115.029 € ab. Der
Fehlbetrag 2005 wird mit dem festgestellten Restüberschuss per 31.12.2004 in
Höhe von 52.774 € verrechnet, so dass ein Restfehlbetrag per 31.12.2005 von
62.255 € verbleibt.
- 5 -
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der Gemeinderat stellt die Rechnungsergebnisse
2005 der Abwasserbeseitigung für den Bereich Kläranlage mit einem Fehlbetrag
von 1.582 € und für den Bereich Flächenkanäle mit einem Fehlbetrag von 115.029
€ fest. Die Fehlbeträge sind mit den festgestellten Überschüssen per 31.12.2004
zu verrechnen. Die verbleibenden Überschüsse bzw. Fehlbeträge sind bei
künftigen Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen.
TOP. 7) Annahme
von Spenden
Aufgrund
von Änderungen im Spendenrecht und den Bestimmungen der Hauptsatzung ist über
die Annahme von Spenden ein Beschluss zu fassen.
Der
Beschluss muss in öffentlicher Sitzung erfolgen und dem Gemeinderat sind sämtliche
maßgebliche Tatsachen nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Offenzulegen.
Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der
Gemeinde und dem Spender (gegenwärtige oder vergangene Beziehungen, aber auch
solche, die in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sind), beispielsweise
eine Lieferbeziehung.
Über folgende Spenden muss ein Beschluss gefasst
werden:
Hermann Peter KG, Altennachmittag
Niederrimsingen 200,00 €
Die Firma ist in Breisach steuerpflichtig und
trat auch schon
einige Male als Lieferant auf.
Volksbank Breisgau-Süd eG, dto 100,00
€
Die Volksbank ist auch in Breisach
steuerpflichtig und ist
Geschäftspartner der Stadt Breisach.
Sparkasse Staufen-Breisach, dto 100,00
€
Die Sparkasse ist auch in Breisach
steuerpflichtig und ist
Geschäftspartner der Stadt Breisach.
Artur Uhl Kies- und Schotterwerk, dto 250,00 €
Diese Firma ist in Breisach steuerpflichtig und
trat auch schon
einige Male als Lieferant auf.
Schächtele Paul GmbH, dto 300,00 €
Die Firma Schächtele ist in Breisach
steuerpflichtig und erhielt
in der Vergangenheit mehrfach Tiefbauaufträge.
Bucher Andreas, Malerbetrieb, dto 100,00
€
Herr Bucher ist in Breisach steuerpflichtig und
erhielt bisher
schon Aufträge von der Stadt Breisach.
Gippert & Frank GmbH , Gebäudereinigung, dto 130,00 €
Die Firma Gippert & Frank ist in Breisach
steuerpflichtig und
ist auch für die Stadt Breisach tätig.
-
6 -
Dr. med. Markus Müller, Spende Grundschule
Theresianum 200,00 €
Herr Dr. Müller ist in Breisach mit einem
medizinischen Verlags-
und Informationsdienst steuerpflichtig. Sonstige
Beziehungen sind
derzeit nicht bekannt.
Sand- und Kiesvertrieb Flückiger GmbH & Co
KG, Spende
Lichterglanz 500,00 €
Die Firma Flückiger ist in Breisach
steuerpflichtig. Sonstige
Beziehungen sind derzeit nicht bekannt.
Schächtele Paul GmbH, Spende Freiwillige
Feuerwehr Niederrimsingen 300,00 €
Die Firma Schächtele ist in Breisach
steuerpflichtig und erhielt in der
Vergangenheit mehrfach Tiefbauaufträge.
Über folgende Sponsoring-Beiträge muss ebenfalls
noch ein Beschluss gefasst werden:
Badenova AG & Co. KG, Werbezuschuss Altentag
Niederrimsingen 100,00 €
Die Firma ist in Breisach steuerpflichtig, ist
Lieferant der Stadt Breisach
und betreut die Wasserversorgung der Stadt.
Beschluss (einstimmig 26:0:0)
Die
genannten Spenden und Sponsoring-Beiträge werden angenommen.
TOP. 8) Benennung der zukünftigen Straßenfläche (Flurst.-Nr. 8076) im
Bebauungsplangebiet „Wohnpark Kandelhof“ (ehemaliges WISI-Gelände, Flurst.-Nr.
2734)
Derzeit werden die
erforderlichen Abbrucharbeiten auf dem Grundstück Flurst.-Nr. 2734
durchgeführt. Das Ingenieurbüro für Vermessung Flubacher hat den
Veränderungsnachweis für dieses Baugebiet erstellt. Mit Schreiben vom 12.
Februar 2007 stellt das Vermessungsbüro Flubacher den Antrag, die amtliche
Straßenbezeichnung festzulegen.
Damit der
Veränderungsnachweis durch das Vermessungsamt beglaubigt werden kann ist es
erforderlich, die neu gebildeten Grundstück der jeweiligen Straßenbezeichnung zuzuordnen.
Seitens des Breisacher
Gemeinderates war in der Vergangenheit öfters der Wunsch geäußert worden, bei
der zukünftigen Straßenbenennung Frauennamen zu wählen. Hierdurch soll an
verdienstvolle Frauenpersönlichkeiten erinnert werden.
Das Stadtarchiv Breisach
hat hierzu folgende Vorschläge vorgelegt:
Ida Frank
Ida Frank wurde am 4.
September1889 in Breisach als Tochter des Metzgers Isak Schwab und Jeanette
geb. Geismar geboren. Die Eltern besaßen eine Metzgerei in der Neugasse
(heutiges Anwesen „Neutorstraße 9“). 1910 erfolgte die Heirat mit dem Metzgermeister
Josef Frank. Im Jahre 1911 wurde der Sohn Hans geboren, welcher später in
- 7 -
den USA als Musiker lebte.
Im Januar 1919 sprach Ida
Frank als Rednerin auf einer SPD-Versammlung in Breisach. Im Februar/ März 1919
wurde sie Mitbegründerin der SPD Breisach. Als 1919 die Frauen erstmalig das
Stimmrecht erhalten haben, wurde Ida Frank bei der ersten Wahl mit
Frauenstimmrecht in den Stadtrat gewählt (1919 – 1922). Sie war somit die erste
Frau in diesem Gremium.
Ida Frank war weiterhin als
Schauspielerin bei den Breisacher Festspielen aktiv.
Im Jahre 1937 emigrierte
sie mit ihrer Familie in die USA. Im Jahre 1988 ist Ida Frank in Forest Hills/
New York gestorben.
Marie Luise Kaschnitz
Marie Luise Kaschnitz geb.
von Holzing-Berstett;
Lyrikerin und
Schriftstellerin, geboren 1901 in Karlsruhe, gestorben 1974 in Rom.
1925
Heirat in Bollschweil mit Archäologe Prof. Dr. G. Kaschnitz von Weinberg.
Mitglied
des PEN-Clubs, 1955 Georg-Büchner-Preis, Professur in Frankfurt, verschiedene
hohe Auszeichnungen, u.a. auch Johann Peter Hebel-Preis (1970), Goethe-Plakette
des
Landes
Hessen (1971), Ehrenbürgerin von Bollschweil;
War oft
in Breisach und erwähnt dies in ihren Werken, u.a. in „Orte-Aufzeichnungen“.
Lina Ritter
Lina
Ritter, geboren 1888 in Neudorf/ Oberelsaß, gestorben 1981 in Freiburg;
Schriftstellerin;
Behandelt
Breisach öfters in ihren Werken,
u.a. 1913
„Peter von Hagenbach“
1940
„Martin Schongauer“
Nachdem
alle Fraktionen ihre Zustimmung gegeben haben, ergeht folgender
Beschluss (einstimmig 26:0:0)
Unter Berücksichtigung des
Vorschlags der Verwaltung beschließt der Gemeinderat gem. § 5 Abs. 4 GO als
zukünftige Straßenbezeichnung für die Erschließungsstraße (Flurst.-Nr. 8076) im
Bebauungsplangebiet „Wohnpark Kandelhof“ den Straßennamen
„Ida-Frank“
TOP. 9) Verschiedenes
Auf
die Frage von Stadtrat Lothar Menges (SPD) bzgl. des Brotverkaufs auf dem Wochenmarkt
erklärt Bürgermeister Rein, dass dies zum Schutz der örtlichen Bäcker genauso
ausgeschlossen worden sei wie der Verkauf von Fisch. Mit den Marktbeschickern
soll gemeinsam festgelegt werden, wie sich der Breisacher Markt in Zukunft
entwickeln soll.
- 8 -
Schluss der Sitzung: 19.20 Uhr
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz