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14.3.2009

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Protokoll Nr. 03 

 

           über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

    am 13. März 2007  im Bürgersaal

  des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                        Baldus Stephanie

                        Bercher Peter

                        Binz Andreas

                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Czemerys Günter

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas

                        Gnädinger Rudolf

                        Dr. Groh Rüdiger

                        Hintereck Wendelin

                        Ingenhoven Willi

                        Jäger Gerold

                        Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg

                        Mack Monika

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siebenhaar Roman

Siegel Anton

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Singler Andreas

 

Ortsvorsteher:                        Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Oberamtsrat Harald Bitzenhofer

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                            

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)   Frageviertelstunde für Einwohner

 

                     Herr Hans-Jürg Rockel, Grüngärtenweg 3 beklagt sich über die Verkehrsprobleme im Bereich des Kreisverkehrs am Grüngärtenweg. Die Tempobeschränkungen werden nicht eingehalten, das Lkw-Aufkommen habe drastisch zugenommen. Außerdem durch die Abrissarbeiten auf dem Gelände WISI entsteht eine unmögliche Staubentwicklung. Des weiteren bemängelt er die wilde Plakatierung am Kreisverkehr.

 

                     Bürgermeister Rein sagt zu, dass er die Situation mit dem Gemeindevollzugsdienst prüfen werde.

 

                     Herr Manfred Schewe, Kolpingstr. 6 bemängelt die zugeparkte Glacisstraße. Im Begegnungsverkehr gebe es dort immer wieder schwierige Situationen. Auch einen Zebrastreifen halte er für angebracht.

 

                     Bürgermeister Rein erklärt, dass sich Breisach durch das starke Wachstum verändert habe, auch der Verkehr habe dadurch zugenommen. Für die Fußgängerüberwege sei nicht die Stadt, sondern das Landratsamt als Untere Verkehrsbehörde zuständig. Anhand der Zahl der Passanten werde entschieden, wo Fußgängerwege zweckmäßig sein könnten.

 

TOP. 2)  Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinde­ratssitzung vom 13.02.2007

 

Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemein­derat in sei­ner nicht­öffentli­chen Sitzung vom 13.02.2007

 

                      -        dem Verkauf des Grundstücks Flurst.-Nr. 4399/74 (nördlich der Vaubanstraße) zugestimmt hat.

 

TOP. 3) Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung)

 

                     Die bisherige Satzung über den Anschluss an die öffentliche Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) wurde am 01.04.2004 in Kraft gesetzt. Durch die Neufassung des Kommunalen Abgabengesetzes Baden Württemberg vom 16.03.2005 haben sich zahlreiche Änderungen ergeben, die rein formeller Art sind.

 

                     Materiell ändert sich lediglich die Bestimmung des Beitragsteiles nach § 33 WVS. Bisher wurde bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan nur die Höhe der baulichen Anlagen festsetzt, nicht jedoch die Vollgeschosszahl, ein Umrechnungsfaktor von 3,5 zur Ermittlung des Nutzungsmaßes angewandt. Dieser wird nun unterschiedlich je nach Baugebietscharakter zwischen 2,7 und 4,0 festgelegt, um den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können.

 

                     Stadtoberamtsrat Harald Bitzenhofer weist auf das redaktionelle Versehen in § 43 Abs. (1). Hier soll es heißen: „§ 44“.


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                     Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                     Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) zu.

 

TOP. 4)        Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

 

                     Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Breisach am Rhein vom 01.04.2004 war aufgrund der Neufassung des Kommunalenabgabengesetzes (KAG) vom 16.03.2005 und durch die Gebührenkalkulation für die Abwassergebühr neu zu fassen. Durch die Änderung des KAG haben sich zahlreiche redaktionelle Änderungen ergeben, welche materiell jedoch keine Auswirkungen haben.

 

                     Materiell ergeben sich folgende Änderungen:

 

1. Beitragsteil, § 30 Abs. 1

Die bisherige Bestimmung, wonach bei fehlender Definition der Zahl der Vollgeschosse in Baugebieten eine fiktive Geschosszahl auf der Grundlage der maximalen Gebäudehöhe nicht mehr mit generell 3,5, sondern unterschiedlich nach den Baugebietscharakter zwischen 2,7 und 4,0 berechnet wird, wurde geändert.

2. Abwassergebühr

Durch die Gebührenkalkulation ergibt sich folgende Neufassung des Gebührenteiles nach § 42

1)        Die Abwassergebühr für die Benutzung der Flächenkanäle

   und Kläranlagen beträgt je m³ Abwasser                2,72  Euro anstatt  2,38.

 

2)        Wird Abwasser in öffentliche Kanäle geleitet, die nicht an

   ein Klärwerk angeschlossen sind, beträgt die Gebühr

   je m³ Abwasser                                   1,36  Euro anstatt 1,04.

 

3)        Für Abwasser, das zu einer öffentlichen Abwasser-

   behandlungsanlage gebracht wird, beträgt die Gebühr

   je m³ Abwasser                                           13,60 Euro anstatt 13,40.

 

4)        Für Fettabscheidergut, das zur öffentlichen

   Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird, beträgt die

   Gebühr je m³        23,00 Euro anstatt 25,00 Euro.

Bürgermeister Rein erklärt, dass man sich mit dem Thema der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr in der nächsten Verwaltungs- und Sozialausschuss-Sitzung befassen werde.

 

Nachdem alle Fraktionen ihre Zustimmung erklärt haben, ergeht folgender


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                     Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                     Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung mit Wirkung vom 01.04.2007 zu.

 

TOP. 5)        Benutzungs- und Kostenordnung für die Spitalkirche

 

                     Die Stadt Breisach verfügte bisher über keine Regelung für die Vergabe der Spitalkirche. Dies gilt insbesondere für die Kostenerhebung bei Benutzung der Spitalkirche mit Ausnahme für städtische Termine, für die Jugendmusikschule und für die Volkshochschule Westlicher Kaiserstuhl.

 

                     Die Entgeltregelung orientiert sich im Wesentlichen an der bisherigen Praxis. Eine Entgelterhöhung ist nicht beabsichtigt. Folgende Entgeltregelung ist in § 5 der Benutzungsordnung vorgesehen:

 

1.   Für Veranstaltungen 50 Euro je Tag.

2.   Bei Erhebung von Eintrittgeld für eine Veranstaltung 80 Euro.

3.   Bei Proben 15 Euro pro Tag.

                     4.                     Bei Ausstellungen ohne Veranstaltung 15 Euro pro Tag.

 

                     Darüber hinaus dient diese Benutzungsordnung auch der Klarstellung über Haftungsbestimmungen (§ 7), allgemeine Ordnungsbestimmungen (§ 8), Behandlung von Fundsachen (§9) sowie hinsichtlich des Anmeldeverfahrens und der Reinigung. Die Bestimmungen wurden auf das Wesentliche beschränkt.

 

                     Bürgermeister Rein fügt hinzu, dass im Gemeinderat vertretenen Parteien ebenfalls von der Regelung ausgenommen sind. Bei Vereinen behält er sich vor, von Fall zu Fall zu entscheiden. Denkbar wäre eine Befreiung beispielsweise bei Vereinsveranstaltungen, deren Erlös einem sozialen Zweck zugute kommen.

 

                     Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                     Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Benutzungs- und Kostenordnung für die Spitalkirche zu.

 

TOP. 6)        Abwasserbeseitigung

                      - Feststellung der Rechungsergebnisse 2005

                    

                     Der Bereich Kläranlage schließt 2005 mit einem Fehlbetrag von 1.582 € ab. Der Fehlbetrag 2005 wird mit dem festgestellten Überschuss per 31.12.2004 in Höhe von 11.411 € verrechnet, so dass noch ein Restüberschuss per 31.12.2005 von 9.829 € verbleibt.

 

                     Der Bereich Flächenkanäle schließt 2005 mit einem Fehlbetrag von 115.029 € ab. Der Fehl­betrag 2005 wird mit dem festgestellten Restüberschuss per 31.12.2004 in Höhe von 52.774 € verrechnet, so dass ein Restfehlbetrag per 31.12.2005 von 62.255 € verbleibt.


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                     Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

          Der Gemeinderat stellt die Rechnungsergebnisse 2005 der Abwasserbeseitigung für den Bereich Kläranlage mit einem Fehlbetrag von 1.582 € und für den Bereich Flächenkanäle mit einem Fehlbetrag von 115.029 € fest. Die Fehlbeträge sind mit den festgestellten Überschüssen per 31.12.2004 zu verrechnen. Die verbleibenden Überschüsse bzw. Fehlbeträge sind bei künftigen Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen.

 

TOP. 7)        Annahme von Spenden

 

                     Aufgrund von Änderungen im Spendenrecht und den Bestimmungen der Hauptsatzung ist über die Annahme von Spenden ein Beschluss zu fassen.

                     Der Beschluss muss in öffentlicher Sitzung erfolgen und dem Gemeinderat sind sämtliche maßgebliche Tatsachen nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Offenzulegen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Spender (gegenwärtige oder vergangene Beziehungen, aber auch solche, die in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sind), beispielsweise eine Lieferbeziehung.

 

                     Über folgende Spenden muss ein Beschluss gefasst werden:

 

                     Hermann Peter KG, Altennachmittag Niederrimsingen   200,00 €

                     Die Firma ist in Breisach steuerpflichtig und trat auch schon

                     einige Male als Lieferant auf.

 

                     Volksbank Breisgau-Süd eG, dto    100,00 €

                     Die Volksbank ist auch in Breisach steuerpflichtig und ist

                     Geschäftspartner der Stadt Breisach.

 

                     Sparkasse Staufen-Breisach, dto    100,00 €

                     Die Sparkasse ist auch in Breisach steuerpflichtig und ist

                     Geschäftspartner der Stadt Breisach.

 

                     Artur Uhl Kies- und Schotterwerk, dto   250,00 €

                     Diese Firma ist in Breisach steuerpflichtig und trat auch schon

                     einige Male als Lieferant auf.

 

                     Schächtele Paul GmbH, dto    300,00 €

                     Die Firma Schächtele ist in Breisach steuerpflichtig und erhielt

                     in der Vergangenheit mehrfach Tiefbauaufträge.

 

                     Bucher Andreas, Malerbetrieb, dto    100,00 €

                     Herr Bucher ist in Breisach steuerpflichtig und erhielt bisher

                     schon Aufträge von der Stadt Breisach.

 

                     Gippert & Frank GmbH , Gebäudereinigung, dto   130,00 €

                     Die Firma Gippert & Frank ist in Breisach steuerpflichtig und

                     ist auch für die Stadt Breisach tätig.


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                     Dr. med. Markus Müller, Spende Grundschule Theresianum   200,00 €

                     Herr Dr. Müller ist in Breisach mit einem medizinischen Verlags-

                     und Informationsdienst steuerpflichtig. Sonstige Beziehungen sind

                     derzeit nicht bekannt.

 

                     Sand- und Kiesvertrieb Flückiger GmbH & Co KG, Spende

                     Lichterglanz    500,00 €

                     Die Firma Flückiger ist in Breisach steuerpflichtig. Sonstige

                     Beziehungen sind derzeit nicht bekannt.

                     Schächtele Paul GmbH, Spende Freiwillige Feuerwehr Niederrimsingen   300,00 €

                     Die Firma Schächtele ist in Breisach steuerpflichtig und erhielt in der

                     Vergangenheit mehrfach Tiefbauaufträge.

 

                     Über folgende Sponsoring-Beiträge muss ebenfalls noch ein Beschluss gefasst werden:

 

                     Badenova AG & Co. KG, Werbezuschuss Altentag Niederrimsingen   100,00 €

                     Die Firma ist in Breisach steuerpflichtig, ist Lieferant der Stadt Breisach

                     und betreut die Wasserversorgung der Stadt.

 

                     Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                     Die genannten Spenden und Sponsoring-Beiträge werden angenommen.

 

TOP. 8) Benennung der zukünftigen Straßenfläche (Flurst.-Nr. 8076) im Bebauungsplangebiet „Wohnpark Kandelhof“ (ehemaliges WISI-Gelände, Flurst.-Nr. 2734)

 

                     Derzeit werden die erforderlichen Abbrucharbeiten auf dem Grundstück Flurst.-Nr. 2734 durchgeführt. Das Ingenieurbüro für Vermessung Flubacher hat den Veränderungsnachweis für dieses Baugebiet erstellt. Mit Schreiben vom 12. Februar 2007 stellt das Vermessungsbüro Flubacher den Antrag, die amtliche Straßenbezeichnung festzulegen.

 

                     Damit der Veränderungsnachweis durch das Vermessungsamt beglaubigt werden kann ist es erforderlich, die neu gebildeten Grundstück der jeweiligen Straßenbezeichnung zuzuordnen.

 

                     Seitens des Breisacher Gemeinderates war in der Vergangenheit öfters der Wunsch geäußert worden, bei der zukünftigen Straßenbenennung Frauennamen zu wählen. Hierdurch soll an verdienstvolle Frauenpersönlichkeiten erinnert werden.

 

                     Das Stadtarchiv Breisach hat hierzu folgende Vorschläge vorgelegt:

 

                     Ida Frank

 

                     Ida Frank wurde am 4. September1889 in Breisach als Tochter des Metzgers Isak Schwab und Jeanette geb. Geismar geboren. Die Eltern besaßen eine Metzgerei in der Neugasse (heutiges Anwesen „Neutorstraße 9“). 1910 erfolgte die Heirat mit dem Metzgermeister Josef Frank. Im Jahre 1911 wurde der Sohn Hans geboren, welcher später in


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                     den USA als Musiker lebte.

 

                     Im Januar 1919 sprach Ida Frank als Rednerin auf einer SPD-Versammlung in Breisach. Im Februar/ März 1919 wurde sie Mitbegründerin der SPD Breisach. Als 1919 die Frauen erstmalig das Stimmrecht erhalten haben, wurde Ida Frank bei der ersten Wahl mit Frauenstimmrecht in den Stadtrat gewählt (1919 – 1922). Sie war somit die erste Frau in diesem Gremium.

 

                     Ida Frank war weiterhin als Schauspielerin bei den Breisacher Festspielen aktiv.

 

                     Im Jahre 1937 emigrierte sie mit ihrer Familie in die USA. Im Jahre 1988 ist Ida Frank in Forest Hills/ New York gestorben.

 

                     Marie Luise Kaschnitz

 

                     Marie Luise Kaschnitz geb. von Holzing-Berstett;

                     Lyrikerin und Schriftstellerin, geboren 1901 in Karlsruhe, gestorben 1974 in Rom.

                     1925 Heirat in Bollschweil mit Archäologe Prof. Dr. G. Kaschnitz von Weinberg.

 

                     Mitglied des PEN-Clubs, 1955 Georg-Büchner-Preis, Professur in Frankfurt, verschiedene hohe Auszeichnungen, u.a. auch Johann Peter Hebel-Preis (1970), Goethe-Plakette des

                     Landes Hessen (1971), Ehrenbürgerin von Bollschweil;

 

                     War oft in Breisach und erwähnt dies in ihren Werken, u.a. in „Orte-Aufzeichnungen“.

 

                     Lina Ritter

 

                     Lina Ritter, geboren 1888 in Neudorf/ Oberelsaß, gestorben 1981 in Freiburg;

                     Schriftstellerin;

                     Behandelt Breisach öfters in ihren Werken,

                     u.a. 1913 „Peter von Hagenbach“

                     1940 „Martin Schongauer“

 

                     Nachdem alle Fraktionen ihre Zustimmung gegeben haben, ergeht folgender

 

                     Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                     Unter Berücksichtigung des Vorschlags der Verwaltung beschließt der Gemeinderat gem. § 5 Abs. 4 GO als zukünftige Straßenbezeichnung für die Erschließungsstraße (Flurst.-Nr. 8076) im Bebauungsplangebiet „Wohnpark Kandelhof“ den Straßennamen

                     „Ida-Frank“

 

TOP. 9) Verschiedenes

 

                     Auf die Frage von Stadtrat Lothar Menges (SPD) bzgl. des Brotverkaufs auf dem Wochenmarkt erklärt Bürgermeister Rein, dass dies zum Schutz der örtlichen Bäcker genauso ausgeschlossen worden sei wie der Verkauf von Fisch. Mit den Marktbeschickern soll gemeinsam festgelegt werden, wie sich der Breisacher Markt in Zukunft entwickeln soll.


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Schluss der Sitzung:  19.20 Uhr

 

        Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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