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14.3.2009

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Protokoll Nr. 11  

 

           über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

             am 13. Dezember 2005  im Bürgersaal

  des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                        Baldus Stephanie

                        Bercher Peter

                        Binz Andreas

                        Czemerys Günter

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas

                        Gnädinger Rudolf

                        Dr. Groh Rüdiger

                        Hintereck Wendelin

                        Ingenhoven Willi

                        Jäger Gerold

                        Jungel Bernd

Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg

                        Mack Monika

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schneider Werner

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Dr. Breitenfeldt Petra

Schäfer Thomas

 

 

Ortsvorsteher:                        Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Beigeordneter Oliver Rein

                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                            

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


- 2 -

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Bürgermeister Vonarb Herrn Dr. Bernd Fahle vom Planungsbüro Fahle, Freiburg, der zu TOP. 3 –ö- vortragen wird.

 

TOP. 1)     Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Herr Lothar Neumann, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Breisacher Vereine berichtet, dass die Breisacher Vereine mit großer Freude vernommen haben, dass die Stadt sie auch weiterhin unterstützen wird. Er dankt Bürgermeister Vonarb sowie allen Mitarbeitern der Verwaltung und des Bauhofs für die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.

 

TOP. 2)      Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinde­ratssitzung vom 15.11.2005

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemein­derat in sei­ner nicht­öffentli­chen Sitzung vom 15.11.2005

 

                  - der Veräußerung einer Teilfläche von ca. 1115 m² des städtischen Grundstücks mit dem daraufbestehenden Gebäude sowie

 

                  - dem Antrag einer Firma auf Stundung der Gewerbesteuer zugestimmt hat.

 

TOP. 3)   Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Breisach-Ihringen-Merdingen

                  - Behandlung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und Bedenken und Beschluss der verkürzten Offenlage der Änderungspunkte

 

                  Dr. Bernd Fahle führt in das Thema ein. Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft hat die Offenlage des Flächennutzungsplanentwurfes am 08.03.2005 beschlossen. Diese Offenlage erfolgte in der Zeit vom 02.05. bis einschl. 03.06.2005 in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden in der VVG Breisach – Ihringen – Merdingen. Von dieser Offenlage wurden die Träger öffentlicher Belange mit der Überlassung einer Planentwurfsmappe benachrichtigt.

                  Bereits im Rahmen der vorangegangenen Anhörung der Träger öffentlicher Belange im Vorverfahren wurden Stellungnahmen abgegeben, die in den Abwägungsprozess einbezogen wurden.

                  Im Rahmen der Offenlage sind erneut Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und in den Gemeinden Ihringen und Merdingen auch Anregungen und Bedenken eingegangen, die vom beauftragten Planungsbüro Fahle geprüft wurden.

                  Die Berücksichtigung von Forderungen der Träger öffentlicher Belange führt in Teilbereichen zu Änderungen des Planentwurfes, die eine erneute (verkürzte) Offenlage erforderlich machen. Dies betrifft in erster Linie die Flächenreduzierungen in der Gemeinde Ihringen, wo die zulässigen Kontingente nach dem Landesentwicklungsplan überschritten waren.

                 


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                  Für die Verwaltung besteht das Ziel, den Flächennutzungsplan 2020 rechtzeitig vor dem Fristablauf der Überleitungsvorschriften zum Europaanpassungsgesetz nach § 244 Abs. 1 BauGB vor dem 20.07.2006 abzuschließen, da ansonsten die neueren Vorschriften des Baugesetzbuches anzuwenden wären.

                  Mit der verkürzten Offenlage der einzelnen Änderungspunkte wird es möglich sein, im zeitigen Frühjahr 2006 den endgültigen Feststellungsbeschluss fassen zu können.

 

                  Mit dem Abschluss des Verfahrens für die Flächennutzungsplanung 2020 wird die Planungsentwicklung in der Verwaltungsgemeinschaft nicht eingefroren werden.

                  Sobald neue Planungserkenntnisse anstehen, die eine Entwicklung des Flächennutzungsplanes erforderlich machen, wird umgehend nach Abschluss des Verfahrens eine Zusammenfassung erfolgen, welche weiteren Planungsentwicklungen in die nächste Flächennutzungsplanfortschreibung einzubeziehen sind.

 

                  Bürgermeister Vonarb ergänzt die Erläuterungen von Dr. Bernd Fahle. Auf Wunsch von der Gemeinde Ihringen wurde die geplante Trasse der B 31 West nicht in die Planungen aufgenommen. Jedoch werde das Landratsamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine nachrichtliche Aufnahme der Trasse fordern. Er betont, dass sich im Gegensatz zu Ihringen und Merdingen für Breisach keine wesentlichen Änderungen ergeben werden. So wurden in Ihringen beispielsweise Wohnbauflächen erheblich reduziert, da sie den prognostizierten Flächenbedarf deutlich überschreiten. Zudem wurden sowohl auf der Gemarkung Ihringen als auch im Bereich der Gemeinde Merdingen einige Flächen zurückgestellt, die bei Hochwasser überschwemmt werden könnten. Was Breisach anbelangt, so wurde unter anderem darauf verzichtet, die Sonderfläche „Naturbühne“ in den Planungen darzustellen, da es unter anderem Bedenken wegen der Nähe zu einem so genannten FFH-Gebiet gegeben hatte. Die geplanten Retentionsräume auf Breisacher Gemarkung sollen künftig im Flächenutzungsplan als „Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses“ ausgewiesen werden, da die Stadt Breisach nicht grundsätzlich gegen die Errichtung der Rückhalteräume zum Hochwasserschutz ist, sondern nur einzelne damit verbundene Projekte wie die ökologischen Flutungen nicht akzeptiert.

 

                  Es ergeht folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  1)           Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Anregungen und Bedenken und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange entsprechend der Beratungsvorlage zur Kenntnis und erhebt die Empfehlungen des fachplanenden Büros Fahle – Stadtplaner insoweit zum Beschluss.

 

                  2)           Der Gemeinderat beschließt die verkürzte Offenlage der Änderungspunkte.

                 


- 4 –

 

TOP. 4) Bebauungsplan „Ladenzone ehemalige Zollanlage

                  - Erneuter Aufstellungsbeschluss mit konkretisierter Nutzungsvorgabe

 

                  Mit dem erstmaligen Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 22.07.2003 wurde für die Ladengeschäfte in der ehemaligen Zollanlage ein Planverfahren in Gang gesetzt und gleichzeitig eine Veränderungssperre als Satzung erlassen.

 

                  Veränderungssperren gelten nach § 14 BauGB für die Zeitspanne von 2 Jahren. Innerhalb dieses Zeitraumes sollen die jeweiligen Bebauungspläne zum Abschluss gebracht werden.

 

                  Ursprünglich umfasste der Bebauungsplan lediglich den Gebäudekomplex der früheren Zollverwaltung zwischen dem Restaurant „Mc Donald“ im Westen und der Tankstelle „Europoint“ auf der Ostseite. Das ursprüngliche Konzept sah die Einrichtung von kleinen Gewerbeeinheiten in dem Segment „Einzelhandel und Restaurantbetrieb“ vor. Trotz intensiver Bemühungen der Betreiber ist es nicht gelungen, kleine funktionierende Einzelhandelsgeschäfte in dieser Zone zu installieren.

                  Schon im September 2003 wurden Bestrebungen der Grundstückseigentümer vorgetragen, eine Spielothek mit 6 Geldspielern innerhalb des Gebäudekomplexes zuzulassen. Für derartige Spielotheken als Vergnügungsstätten besteht eine maximale Flächenbegrenzung von 100 m².

                  Im Bereich der Ladengeschäfte wurde auch ein Erotikshop eingerichtet, dem ein Erotikkino angeschlossen ist. Auf Anfrage beim Gewerbeamt des Landratsamtes wurde bestätigt, dass diese Nutzungsart als gebietsverträglich einzustufen ist.

                  Mit einem erneuten Aufstellungsbeschluss am 09.03.2004 hat der Gemeinderat der Aufforderung des Landratsamtes entsprochen, zur objektiven planungsrechtlichen Beurteilung der gesamten baulichen Nutzung im Bereich der ehemaligen Zollanlage einschl. Tankstelle und Restaurant Mc Donald einen größeren zusammenhängenden räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu erfassen. Aus diesem Grund wurde auch die gegenüber liegende Straßenseite entlang des Eckartsbergweges mit einbezogen.

                  Im Rahmen der Ausarbeitung einer Definition für die Nutzungszulässigkeiten innerhalb des Bebauungsplangebietes ist die Eigentümergemeinschaft des Ladenkomplexes erneut auf die Stadt Breisach zugekommen mit dem Antrag, die im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Duldung eingerichtete Spielothek mit 6 Geldspielern räumlich und organisatorisch zu erweitern auf insgesamt 10 Geldspielautomaten. Als Gründe wurden die starke Frequenz und das Bedürfnis nach unterschiedlichen Spielmöglichkeiten von den Benutzern vorgetragen.

                  Der Bauausschuss hat sich in einer Ortsbesichtigung am 12.07.2005 von dem ordnungsgemäßen Betrieb der bestehenden Spielothek überzeugt und die Verwaltung beauftragt, bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes zu prüfen, ob die Möglichkeit einer Vergrößerung der Spielothek vertretbar ist und welche planungsrechtlichen Konsequenzen sich daran knüpfen.

                  In nicht öffentlicher Sitzung des Bauausschusses am 08.11.2005 hat die Verwaltung die Auffassung des Landratsamtes vorgetragen, wonach die Stadt bei der Ausweisung eines Sondergebietes im Bebauungsplan einzelne Nutzungsarten spezifisch definieren und den Umfang und die Größe von Vergnügungsstätten festsetzen kann.

 

                  Unter Berücksichtigung der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender


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                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat konkretisiert die Art der baulichen Nutzung für die Vergnügungsstätten im Bereich des Bebauungsplanes „ Ladenzone ehemalige Zollanlage“ in der Weise, dass innerhalb des Gebietes folgende Vergnügungsstätten zugelassen werden sollen:

 

·  1 Spielothek mit max. 10 Geldspielern in einer Größe von max. 160 m²

·  1 Erotikkino mit max. 80 m²

 

TOP. 5) Feststellung der Jahresrechnung 2004

 

                  Die Jahresrechnung 2004 der Stadt Breisach am Rhein wird zur Feststellung durch den Gemeinderat gemäß § 95 GemO vorgelegt.

                 

                  Folgende Anträge werden gestellt:

 

                  Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 wird in den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts  auf EUR 27.540.253,39 und im Vermögenshaushalt auf EUR 4.312.691,39 festgestellt.

 

                  Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird - soweit dies noch nicht geschehen ist - gem. § 84 GemO zugestimmt.

 

                  Die Gesamtzuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt beträgt EUR 2.810.721,94.

 

                  Die im Verwaltungshaushalt gebildeten Haushaltsausgabereste in Höhe von EUR 14.450,03 und im Vermögenshaushalt gebildeten Haushaltseinnahmereste in Höhe von EUR 5.029.664,00 und die Haushaltsausgabereste im Gesamtbetrag von

                  EUR 7.688.485,00 werden festgestellt und in das Haushaltsjahr 2005 übertragen.

 

                  Der Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Zuführung von EUR ­530.025,43 auf EUR 1.299.871,05 festgestellt.

 

                  Es wird festgestellt, dass sich das Anlagevermögen um EUR 5.730.705,55 auf EUR 87.825.277,77 erhöht hat. Die Schulden haben sich um EUR 49.893,98 auf EUR 3.252.321,05 vermindert. Das Deckungskapital erhöht sich somit um EUR 5.780.599,53 auf EUR 84.572.956,72.

 

                  Der Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen und nicht beanstandet.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Die Jahresrechnung 2004 wird, wie vorstehend beantragt, festgestellt.

 


- 6 –

 

TOP. 6) Städt. Wasserwerk Breisach

                  - Feststellung des Jahresabschlusses 2004

 

                  Dem Gemeinderat wird die Jahresbilanz mit Erfolgsrechnung des Städt.Wasserwerkes Breisach für das Jahr 2004 zur Fest­stellung der Ergebnisse vorgelegt.

                 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2004 für das städt. Wasserwerk wie folgt fest:

 

                            01.1              Bilanzsumme                7.238.500,16 €

 

                            1.1.1              - davon entfallen aus der Aktivseite auf

                                - das Anlagevermögen                           6.612.297,49 €

                                - das Umlaufvermögen                           626.202,67 €

 

                            1.1.2              - davon entfallen aus der Passivseite auf

                                - das Eigenkapital                    377.593,48 €

                  - die empfangenen Ertragszuschüsse              941.871,00 €

                                - die Rückstellungen               646,78 €

                                - die Verbindlichkeiten                         5.873.929,11 €

 

                  1.2              Jahresgewinn                  44.459,79 €

 

                            1.2.1              Summe der Erträge                  1.283.279,21 €

                            1.2.2              Summe der Aufwendungen               1.238.819,42 €

 

                  2.              Gewinnverwendung

 

                  2.1              auf neue Rechnung vortragen und 2005 der

                                offenen Rücklage zuführen                44.459,79 €

 

 

TOP. 7) Spitalfonds Breisach

                  – Feststellung der Jahresrechnung 2004

 

                  Die Jahresrechnung 2004 des Spitalfonds Breisach wird zur Feststellung durch den Ge­mein­derat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat gemäß § 95 GemO vorgelegt.

 

                  Folgende Anträge werden gestellt:

 

                  Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 wird in den Einnahmen und Aus­gaben des Verwaltungshaushalts auf 346.781,02 €  und im Vermögenshaushalt auf 321.122,45 € festgestellt.


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                  Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt beträgt 79.861,23 €.

 

                  Es wird festgestellt, dass sich das Anlagevermögen um 148.827,00 €  auf  2.520.712,29 € ver­mindert hat. Das Deckungskapital hat sich um 135.423,53 €  auf  2.232,526,00 € vermindert. Die Schulden verminderten sich um  13.403,47 € auf  288.186,29 €.

 

                  Der Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Zuführung von 307.718,98 € auf 799.696,69 € festgestellt. Die Sonderrücklage beträgt unverändert 4.597,01 €.

 

                  Der Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen und nicht beanstandet.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds Breisach die Jahresrechnung 2004 wie vorstehend beantragt.

 

 

TOP. 8) Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2006

                  - Erlass der Haushaltssatzung

 

 

                  Die von der Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 15. November 2005 eingebrachten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2006 sind nach Bekanntgabe in der Badischen Zeitung vom 16.11.2005 in der Zeit vom 17.11. bis 28.11.2005 im Rathaus während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentliche ausgelegt worden. Von den Einwohnern und Abgabepflichtigen wurden bis zum Ablauf der Einspruchsfrist am 5. Dezember 2005 keine Einwendungen vorgebracht. Der Verwaltungs- und Sozialausschuss hat den Haushalt in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 28. November 2005 eingehend vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die Verabschiedung des modifizierten Haushaltsplanes 2006 mit all seinen Anlagen.

 

                  Die Fraktionssprecher Monika Mack (CDU), Reiner Zimmermann (SPD), Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) und Gerd Müller (ULB) erklären im Rahmen ihrer Stellungnahmen, die als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt sind, die Zustimmung ihrer Fraktion zum Haushaltsplan und danken der Verwaltung, insbesondere dem Bürgermeister und dem Stadtkämmerer für ihre Arbeit.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006 in der vorgelegten Fassung zu und beschließt gemäß § 79 der Gemeindeordnung den Erlass der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Haushaltssatzung.


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TOP. 9) Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2006

                  - Wirtschaftsplan des Wasserwerkes

 

             Die am 15.11.2005 im Gemeinderat eingebrachten Entwürfe des Wirtschaftsplanes wurden am 28.11.2005 in nichtöffentlicher Sitzung vom Verwaltungs- und Sozialaus­schuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

 

             Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

             Der Gemeinderat stellt für das Haushaltsjahr 2006 folgenden Wirtschaftsplan fest:

 

                     1.        den Erfolgsplan

                             in den Einnahmen und Ausgaben von je        1.310.000,00 €

 

                     2.        den Finanzplan

                             in den Einnahmen und Ausgaben mit je        840.000,00 €

 

                     3.        den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen

                             für Investitionen        410.000,00 €    

 

TOP. 10) Spitalfonds Breisach am Rhein

                  - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006

 

             Der am 15.11.2005 im Gemeinderat eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes wurde nach Beratungen in den Fraktionen vom Verwaltungs- und Sozialausschuss gebilligt.

         

             Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

             Der Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds Brei­sach die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Haushaltssatzung 2006 des Spitalfonds.

 

TOP. 11)   Satzung der Stadt Breisach am Rhein über die Erhebung von Erschließungs-beiträgen

 

                     Durch das am 15.11.1994 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ist die Gesetzgebungskompetenz für das Erschließungsbeitragsrecht vom Bund auf die Länder übergegangen.  (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG). Nach nunmehr 10 Jahren hat der Landtag von Baden-Württemberg am 16.03.2005 das Gesetz zur Neuregelung des kommunalen Abgabenrechtes und zur Änderung des Naturschutzrecht am 16.03.2005 beschlossen, dass das bislang in §§ 127 bis 135 Baugesetzbuch (BauGB) bundesrechtlich geregelte Erschließungsbeitragsrecht mit umfasst und somit ersetzt. Durch Änderung der bisherigen gesetzlichen Grundlage ist die Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Breisach am Rhein vom 10. November 1987, zuletzt geändert durch die Satzung vom 17.09.2002, zwingend erforderlich geworden. Der Erlasses einer neuen Erschließungsbeitragssatzung ist zwingend notwendig, da Erschließungsbeiträge in der Folge nur gestützt auf dem Kommunalabgabenrecht und einer Ortssatzung entstehen können.


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                     Regelungen im Überblick:

                      

                     1.        Beitragfähige Erschließungsanlagen

Die beitragfähigen Erschließungsanlagen nach § 33 S. 1 KAG entsprechen im Wesentlichen dem bisherigen § 127 Abs. 2 BauGB. Danach sind folgende öffentliche Anlagen beitragsfähig:

a.           Anbaustraßen

b.           Wohnwege

c.           Sammelstraßen

d.           Sammelwege

e.           Parkflächen

f.             Grünanlagen und Kinderspielplätze

g.           Lärmschutzanlagen

Die Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Breisach am Rhein bezieht lediglich die erforderlichen  Regelungsteile ein, da für die weitergehenden Bestimmung die Regelungen ohnehin einer Ergänzung nach § 124 BauGB in Form von städtebaulichen Verträgen erforderlich sind. Die Stadt übernimmt somit die bisherige Handhabung nach dem BauGB und die Empfehlung des Gemeindetages Baden-Württemberg. Die gilt insbesondere für Erschließungsanlagen Sammelwege, Parkflächen, Grünanlagen und Kinderspielplätze. Lärmschutzanlagen sind grundsätzlich vor Herstellung Gegenstand von Einzelsatzungen.


                     2.        Beitragfähige Erschließungskosten

Die Regelungen des § 35 KAG sind dem bisherigen § 128 BauGB nachgebildet. Die nominelle Angleichung an das kommunale Abgabenrecht des Begriffes Erschließungsaufwand in Erschließungskosten hat materiell keine Auswirkung.

 

               3.        Art der Kostenermittlung

Wie bisher bildet der Ansatz der tatsächlichen Kosten den gesetzlichen Regelfall der Kostenermittlung. Auf die Festsetzung von Einheitssätzen wird auch künftig verzichtet. Die Möglichkeit der Kostenspaltung wurde im Kommunalabgabengesetz nicht mehr vorgesehen.

               4.        Kostenermittlungsraum

Die Bestimmungen zum Kostenermittlungsraum wurden nicht geändert. Lediglich die bisherige Erschließungseinheit wurde redaktionell zur Abrechnungseinheit umbenannt. Die Gemeinde hat erstmals die Möglichkeit entsprechend § 37 Absatz 3 Satz 1 KAG ein Baugebiet als einheitliches Abrechnungseinheit zusammenzufassen. Dies dient insbesondere der Akzeptanz.


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                     5.        Abrechnungsvoraussetzung

Die entgültige Herstellung ist gegeben, wenn das technische Ausbauprogramm sowie das Teileinrichtungsprogramm (Entwässerung, Beleuchtung) hergestellt sind, externe Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft durch eine Anbaustraße sind keine Teileinrichtungen. Für die Abrechnung ist ein Bauprogramm erforderlich.


                     6.        Verteilung

Wie bisher werden die Erschließungskosten gemindert durch den Gemeindeanteil und durch Zuweisungen und Zuschüsse entsprechend Benutzungsfaktor der betroffenen Grundstücke verteilt. Der Gemeindeanteil wurde auf  5 v.H. abgesenkt. Eine komplette Streichung des Gemeindeteils wäre mit Blick auf das Interesse der Allgemeinheit an einem funktionierenden Verkehrswegessystem nicht vertretbar.

                     7.        Verteilungsmaßstab

Die Verteilung erfolgt unverändert nach der Geschosszahl als Nutzungsfaktor. Maßgebend sind die beim Verteilungszeitpunkt vorliegenden Verhältnisse.

                     8.        Gemeindeeigene Grundstücke

Nach den neuen Regelungen des Kommunalen Abgaben Gesetz sind gemeindeeigene Grundstücke künftig bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Die Kosten sind durch innere Verrechnung auszugleichen.

                     Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                     Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Neufassung der Satzung der Stadt Breisach am Rhein über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu.

 

TOP. 12)      2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss

 

                     Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss wurde am 17.02.1998 mit den derzeitigen Gebührensätzen beschlossen. Zuletzt wurde die Satzung am 20.11.2001 geändert, wobei diese Änderung lediglich die Euroanpassung der Gebühren beinhaltete. Die tatsächlich Gebührenhöhe wurde nicht verändert.

 

                     Die Gebühren dienen der Deckung sämtlicher Kosten, die durch die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss entstehen. Die Gesamteinnahmen sollen dabei die Gesamtausgaben decken, Einzuberechnen ist dabei der Kostenaufwand für die Wertermittlung in Form sämtlicher anfallenden Personalausgaben, Ausgaben für Aufwandsentschädigungen und für sächlichen Betriebsmittel.


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                     Dieser Kostenaufwand ist seit 1998 erheblich gestiegen. Die Steigerungen betreffen insbesondere die Personalkosten, aber auch durch Änderung des Landesjustizkostengesetzes die Entschädigung der Sachverständigen in Form der Gutachteraufwandsentschädigung. Der Kostendeckungsgrad liegt entsprechend der Jahresrechnung 2004 nur noch bei 20 %.

 

                     Die Verwaltung schlägt zudem eine Änderung der Gebührenermittlung vor. Zur Verwaltungsvereinfachung sind  Pauschalen für jeweilige Rahmenwerte vorgesehen.

 

                     Verzichtet wird darüber hinaus auf die bisherige Gebührenfestlegung nach dem Bundeskleingartengesetz (vgl. § 4 Abs. 5 alt), da diese Regelung in der Praxis keine Anwendung findet.

                     Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                     Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss zu.

 

 

TOP. 13)   Örtliche Bedarfsplanung 2006 für die Kindergartenbetreuung der Stadt Breisach am Rhein

 

                     Nach § 3 Absatz 2 des Kindergartengesetzes (KGaG) sind die Gemeinden dazu verpflichtet eine örtliche Bedarfsplanung zu erstellen. Sie steht im Mittelpunkt der Weiterentwicklung der Tagesbetreuungsangebote für Kinder. Die örtlicher Bedarfsplanung ist ein besonders wichtiges Instrument, um den unterschiedlichen örtlichen Verhältnissen und Versorgungsstrukturen zuverlässig gerecht werden zu können.

                     In den Planungsprozess sind auch die Bedürfnisse, Interessen und Wünsche der Eltern und ihren Kindern einzubeziehen. Ebenso hat sich die örtliche Bedarfsplanung an der künftigen demographischen Entwicklung und den finanziellen Möglichkeiten der Träger zu orientieren.

 

                     Aufgrund der Tatsache, dass die Entwicklung der Geburtenzahlen auch in der Stadt Breisach am Rhein schon in den letzten Jahren immer rückläufig waren und der Kindergarten Oberrimsingen in den letzten Jahren zunehmend mit Auslastungsproblemen zu kämpfen hatte, wurde eine Gruppe bis auf weiteres geschlossen und zum 01.02.2005 in den Deutsch-Französischen Kindergarten St. Joseph verlegt, um hier die Deckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen sicherzustellen. Die notwendigen Räumlichkeiten waren vorhanden und das entsprechende Personal wurde dorthin abgeordnet.

                     Derzeit ist der Bedarf an Kindergartenplätzen in der Kernstadt Breisach sowie den Stadtteilen gut erfüllt, so dass unter der Berücksichtigung, dass nicht alle Eltern das Betreuungsangebot der Stadt in Anspruch nehmen, sich für das Jahr 2004/2005 insgesamt eine Auslastung von 96,5 % ergibt.

                     Unter Betrachtung der Entwicklung der Kindergartenzahlen der Stadt Breisach, sowie den dazugehörigen Stadtteilen, zeichnet sich ein anhaltender Rückgang ab, der in den künftigen Jahren zu eventuellen Veränderungen in den Kindergärten führen könnte.


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                     Die finanziellen Aufwendungen der Stadt blieben im Wesentlichen unverändert. Es gab lediglich eine Veränderung in der Zuteilung der Landeszuweisungen, die nicht mehr direkt an die Kindergärten, sondern über die Kommunen den Kindergärten zur Verfügung stehen. Dies wird seit 2004 aufgrund der Novellierung des Kindergartenrechts so gehandhabt und erscheint jetzt in den aktuellen Rechnungsergebnissen.

 

                     Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                     Der Gemeinderat stimmt der Örtlichen Bedarfsplanung 2006 für die Kinderbetreuung in der Stadt Breisach am Rhein zu.

 

TOP. 14)   Bürgermeisterwahl 2006

 

                     Die derzeitige Amtszeit von Bürgermeister Alfred Vonarb endet am 17. Juni 2006 (Bürgermeister Vonarb ist am 09. Mai 1982 erstmals zum Bürgermeister der Stadt gewählt worden und hat seinen Dienst am 18. Juni 1982 angetreten).

 

                     Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen wird von der Verwal­tung vorgeschlagen, den Wahltag für die Bürgermeisterwahl auf Sonntag, den 07.Mai 2006 und den Tag für die etwaige Neuwahl auf Sonntag, den 21. Mai 2006 festzusetzen. Insoweit müsste die Stellenausschreibung spätestens am 07. März 2006 erfolgen. Im Hinblick auf die Beschlussfassung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Bewerbungen und deren öffentliche Bekanntmachung (die spätestens am 16. bzw. 15. Tag vor dem Wahltag er­folgen muss) wird vorgeschlagen, das Ende der Frist für die Einreichung der Bewerbungen auf Freitag, den 07. April 2006 festzusetzen.

 

                     Von den zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahl erforderlichen Wahlorganen ist zunächst der Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern. Falls der Bürgermeister als Wahlbewerber verhindert ist, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahl­ausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten (§ 11 Abs. 2 KomWG). Weiterhin werden vom Gemeinderat aus den Wahlberechtigten die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl gewählt. Der Schriftführer und die erforderlichen Hilfskräfte werden (wie auch die Mitglieder der Wahlvorstände) vom Bürgermeister bestellt. Ebenso fällt die Bildung der Wahlbezirke und die Bestimmung der Wahlräume sowie die Bestimmung der Wahlvorstände für die Feststellung des Briefwahlergebnisses in den Zustän­digkeitsbereich des Bürgermeisters (§§ 4 und 14 KomWG i.V.m. §§22 und 23 KomWG).

 

                     Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                     1.        Der Termin für die im nächsten Jahr notwendige Bürgermeisterwahl wird auf Sonntag, den 07. Mai 2006 und den Tag für eine etwaige Neuwahl auf Sonntag, den 21. Mai 2006 festgelegt (§ 47 Abs. 1 i.V.m. §45 Abs. 2 GemO).

 

                     2.        Das Ende der Frist für die Einreichung der Bewerbungen wird auf Freitag, den 07. April 2006, 18:00 Uhr, festgesetzt (§ 10 Abs. 1 KomWG / § 20 Abs. 1 KomWO).


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                     3.        Die Stellenausschreibung erfolgt im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg erfolgen.

 

                     4.        Zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahl bestellt der Gemeinderat in offe­ner Wahl die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und beruft zum

 

 

                     1) Vorsitzenden:                     Bürgermeister Vonarb         

                     2) Stellv-Vorsitzenden:                     Stadtrat Bernd Jungel

                     3) Beisitzer:                     Stadträtin Monika Mack

                                          Stadtrat Lothar Menges

                     4) Stellvertr. Beisitzer:                     Stadtrat Dr. Rüdiger Groh

                                          Stadtrat Gerd Müller

                                            

TOP. 15)      Lieferungsvergabe

                  - Ersatzbeschaffung eines Unimog U 300 für den städtischen Bauhof

 

                  Der bisherige Unimog, Baujahr 1983, hat seit diesem Herbst einen Motorschaden. Die Laufleistung betrug 120.000 km. Er wurde bis Ende 2003 im Wald und danach im Bauhof eingesetzt. Eine Reparatur würde ca. 22.000,00 € betragen. Aufgrund des Alters von 22 Jahren ist eine Schadensbehebung in diesem Umfang nicht rentabel. An Anbaugeräten sind Mulcher und Ausleger-Heckenschere vorhanden. Damit diese teuren Geräte weiterhin verwendet werden können, hat sich die Verwaltung wieder für einen Unimog ausgesprochen.

 

                  Seit Oktober fährt auf Mietbasis ein Vorführfahrzeug der Fa. Schmolck, Emmendingen, im Bauhofeinsatz. Der Neupreis würde 150.000,00 € betragen. Die Fa. Schmolck bietet den Unimog U 300 mit 177 PS und 17.000 km als Vorführfahrzeug zum Angebotspreis von 95.000,00 € an. Die bisher angefallenen Mietraten von 3.700,00 € werden mit dem Kaufpreis verrechnet. Der alte Unimog wird für 500,00 € zurückgenommen.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Ersatzbeschaffung eines Unimog U 300 für den städt. Bauhof sowie für Einsätze im Wald und der Vergabe der Lieferung an die Fa. Schmolck, Emmendingen zum Angebotspreis von 95.000,00 € zu.

       

Schluss der Sitzung:  20.30 Uhr

 

        Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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