Protokoll Nr. 02
über die öffentliche Sitzung des
Gemeinderats
am 14. Februar 2006 im Bürgersaal
des Rathauses in Breisach am Rhein
Teilnehmer:
als Vorsitzender Bürgermeister Alfred
Vonarb
die Stadträte: Baldus Stephanie
Bercher
Peter
Binz Andreas (ab TOP. 2)
Dr.
Breitenfeldt Petra
Czemerys
Günter
Fischer
Andreas
Fleig
Andreas
Dr.
Groh Rüdiger
Hintereck
Wendelin
Ingenhoven
Willi
Jäger
Gerold
Kreutner
Frank
Leber Jörg
Mack
Monika
Maier-Hänle
Ulrike
Menges
Lothar
Müller Gerd
Schäfer Thomas
Schneider
Werner
Siegel Anton
Singler
Andreas
Wiedensohler
Imogen
Zimmermann
Reiner
Entschuldigt: Gnädinger Rudolf
Jungel
Bernd
Köbele
Ruth
Ortsvorsteher: Kiefer Bernhard,
Oberrimsingen
Ziegler
Walther, Gündlingen
Von der Verwaltung: Beigeordneter Oliver
Rein
Stadtkämmerer
Konrad Schanno
Stadtbauoberrat
Horst Wolf
Dipl.-Ing.
Stefan Baum
Stadtamtsrat
Florian Herth und
Protokollführerin
Evelyne Dizien-Richarz
Beginn
der Sitzung: 18.30 Uhr
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TOP.
1) Frageviertelstunde für
Einwohner
Herr Klaus Jakobi,
Halbmondstr. 32 trägt als Angrenzer seine Bedenken gegen die Bauplanung auf dem
sogenannten „Hochzeitsacker“ vor. Er kritisiert die vorgesehene Grenzbebauung,
die vom Architekt festgelegt worden sei, ohne dies mit ihm besprochen zu haben.
Er betont ebenfalls, dass die zu dichte Bebauung nicht ins Stadtbild passe. Zum
Schluss bezeichnet er das geplante viergeschossige Gebäude an der Einmündung
der Kandelstraße als keine glückliche Lösung. Die Anwohner befürchten eine deutliche
Zunahme des in diesem Gebiet ohnehin starken Verkehrs.
TOP. 2) Bebauungsplan
„Hochzeitsacker“
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Konkretisierter Aufstellungsbeschluss
Durch den
Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 18.10.2005 wurde für das Plangebiet
eine neue Entwicklung eingeleitet mit dem Ziel, für die Grundstücke der
privaten Erbengemeinschaft in der Kandelstraße/Halbmondstraße einen
städtebaulichen Vertrag mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu
entwickeln. Die bisherigen Ausarbeitungen haben zu dem Ergebnis geführt, dass
ein in sich schlüssiges Erschließungskonzept mit einem städtebaulichen Entwurf
vorgelegt wurde, der in der nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses am
07.02.2006 vorgestellt wurde.
Als Projektentwickler und Investor steht der Stadt
Breisach die Fa. BHL Wohnen GmbH, vertreten durch Herrn und Frau Link aus
Pfinztal, Karlsruhe zur Verfügung.
Die städtebaulichen Verträge werden gegenwärtig von
Herrn RA Dohle erarbeitet. Der Vorhabenträger hat durch die Bestätigung für die
Kostenübernahme der Planentwicklung und Projektdurchführung die Grundlagen
geschaffen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Verfahren zügig weiter zu
bearbeiten.
Um für die Planer und Investoren ausreichende
Planungssicherheit zu haben soll durch einen konkretisierten Aufstellungsbeschluss
des Gemeinderates die Grundlage geschaffen werden für die Durchführung der
vorgezogenen Bürgerbeteiligung und die Anhörung der Träger öffentlicher
Belange. Dieses Ergebnis wird dann zusammengefasst und in einem nochmaligen
Offenlagebeschluss des Gemeinderates vorgestellt.
Ziel der Bemühungen ist es, das Verfahren einschl.
Satzungsbeschluss vor dem 20.07.2006 durch Rechtskraft des Planes zum Abschluss
zu bringen, um den Bebauungsplan noch nach dem alten Baugesetzbuch erlassen zu
können.
Nach Angaben von Herrn Ziser liegt bereits ein
schalltechnisches Gutachten sowie ein Grünordnungsgutachten vor. Die
Baugrunduntersuchung ist in Arbeit und wird in Kürze vorgelegt.
Stadtrat Willi Ingenhoven (SPD) bemängelt die
Dichte der Bebauung und dass keine Freiräume für Kinder (Spielplatz, etc.)
vorgesehen seien.
Bürgermeister Vonarb führt aus, dass aus
städtebaulicher Sicht keine zu starke Verdichtung gegeben sei. Das zulässige
Verhältnis von Wohneinheiten zu Grundstücksfläche werde unterschritten.
Außerdem seien bei vielen Wohnungen kleine Freiflächen vorgesehen, die auch von
Kindern genützt werden könnten.
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3 -
Für die CDU-Fraktion erklärt Stadtrat Andreas Fleig
ihre Zustimmung.
Die restlichen Fraktionen halten die Bebauung für
zu dicht und fordern, dass mehr Aufenthaltsplätze für Jugendliche generell im
Stadtgebiet geschaffen werden. Stadtrat Gerd Müller vertritt die Meinung, dass
die geplante Bebauung an der Halbmondstraße überhaupt nicht zu den bereits
bestehenden Häusern passt.
Beschluss (20 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1
Enthaltung)
Der Gemeinderat billigt das vorgelegte Plankonzept
und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der vorgezogenen
Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
TOP. 3) Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“
- Beschluss des Gemeinderats zur Erweiterung des förmlich
festgelegten Sanierungsgebiets „Vauban-Kaserne“ als Satzung gemäß § 142 BauGB
Der
Gemeinderat der Stadt Breisach hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2001 gemäß §
141 Abs. 3 BauGB den Beginn vorbereitender Untersuchungen zur Einleitung und
Vorbereitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme für das
Untersuchungsgebiet der „Vauban-Kaserne“ beschlossen. Im Rahmen der
vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 BauGB wurden die
Voraussetzungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets geprüft.
Mit der
Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wurde die Kommunalentwicklung
LEG Baden-Württemberg GmbH (KE), Stuttgart, beauftragt. Die Ergebnisse der vorbereitenden
Untersuchungen wurden den Gemeinderat am 25. Juni 2002 vorgestellt. Im
Untersuchungsgebiet wurden umfangreiche städtebauliche Missstände und Mängel
festgestellt, die mit der Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen
behoben werden sollen. Damit das Sanierungs- und Förderrecht greifen und die
Sanierungsziele erreicht werden können, wurde mit Beschluss des Gemeinderats
vom 25. Juni 2002 eine rd. 10,2 ha umfassende Teilfläche des ehemaligen
Gesamtarelas der Kaserne „Vauban“ als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt.
Die
Sanierungsatzung wurde am 11. Oktober 2002 öffentlich bekanntgemacht und ist
gem. § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich geworden.
Die Sanierungmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen
sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden Anwendung,
ebenso die Vorschriften der §§ 144, 145 BauGB über genehmigungspflichtige
Vorhaben und Rechtsvorgänge.
Die
Grunderwerbsverhandlungen mit dem Bundesvermögensamt Freiburg konnten mit
Abschluss des Kaufvertrags am 11. November 2003 abgeschlossen werden. Damit
waren die Rahmenbedingungen erfüllt, damit die Durchführungsphase der
Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“ begonnen werden konnte. Auf der Grundlage
des Beschlusses des Gemeinderats vom 14. Dezember 2004 wurde die KE mit
Betreuungs- und Dienstleistungsaufgaben zur Durchführung und Abrechnung der Sanierungsmaßnahme
beauftragt.
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Seit
dem Oktober 2004 hat die Stadtverwaltung Breisach mit der Verwaltung des Landkreises
Breisgau-Hochschwarzwald Verhandlungen über die Einrichtung eines Behördenzentrums
und eines Internats auf dem ehemaligen
Areal der „Vauban-Kaserne“ geführt.
Im
Jahre 2005 wurden die leerstehenden Bestandsgebäude Nr. 067, 068 und 069 durch
die Stadt Breisach für ein Behördenzentrum und ein Internat des Landkreises
umgenutzt und modernisiert sowie mit den notwendigen öffentlichen und privaten
Erschließungsanlagen und Freiflächen (Europaplatz) auf dem Grundstück begonnen.
Im Rahmen eines Übertragungsvertrages wurden am 21. Oktober 2005 die
modernisierten Bestandsgebäude mit Grundstück dem Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald als zukünftigem Eigentümer und Nutzer übergeben.
Die
umgenutzten und modernisierten Bestandsgebäude des Landkreises bzw. die neu zu
erschließenden Grundstücksflächen liegen derzeit außerhalb des förmlich
festgelegten Sanierungsgebiets „Vauban-Kaserne“.
Damit
das Sanierungs- und Förderrecht auch für die Teilfläche „Behördenzentrum/Internat“
greifen kann und die auf dem Grundstück bereits begonnenen Ordnungs- und
Erschließungsmaßnahmen bzw. die Instandsetzungsmaßnahmen an den Bestandsgebäuden
im Landessanierungsprogramm (LSP) gefördert werden können, soll das bereits
förmlich festgelegte Sanierungsgebiet in nördlicher Richtung erweitert werden.
Es ist
festzustellen, dass das Untersuchungsgebiet der bereits in der zweiten
Jahreshälfte 2001 durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
wesentlich weiter gefasst war. Neben dem in der Vergangenheit bereits förmlich festgelegte
Sanierungsgebiet beinhalteten sie auch die geplante Erweiterungsfläche. Die
Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen wurden dem Gemeinderat am
25.06.2002 vorgestellt und erläutert. Seitens der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange bzw. der sonstigen von der Sanierung Betroffenen wurden
keine Einwände geäußert, auch nicht für die nun vorgesehene Erweiterungsfläche.
Darüberhinaus
hat die Stadtverwaltung Breisach Anfang Februar 2006 mit der Landkreisverwaltung
Breisgau-Hochschwarzwald als von der Erweiterung betroffenem Eigentümer im
Sinne von § 137 BauGB ein Informationsgespräch geführt. Es wurden seitens der
Landkreisverwaltung keine Einwände geäußert, die einer Erweiterung des
Sanierungsgebiets gegenüberstehen
Es
ergeht folgender
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift beigefügten Satzung über
die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Vauban-Kaserne“
gemäß § 142 BauGB.
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TOP. 4) Kommunales
Flächenmanagement in der Region (KOMREG)
Die Reduzierung
der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche ist
ein wichtiges bundes- und landespolitisches Thema. In diesem Zusammenhang hat
das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Programm „Forschung
für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement (REFINA)“ initiiert. Das
Programm soll einen Beitrag zur Umsetzung des nationalen Nachhaltigkeitsziels
leisten, die Flächeninanspruchnahme von Flächen im Außenbereich durch neue
Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 30 ha pro Tag im Jahr 2020 zu vermindern.
Der Förderschwerpunkt "REFINA" zielt auf die Entwicklung und
Erprobung innovativer Konzepte für die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme.
Künftig soll die Nutzung von Innenentwicklungspotenzialen Vorrang haben, z.B.
die Bebauung von Baulücken und Wiedernutzbarmachung von Brachflächen, um
unterschiedliche Ziele, wie Umwelt- und Naturschutz, wirtschaftliches Wachstum
aber auch sozialgerechte Wohnungsversorgung, städtebauliche Qualität und
Mobilität besser in Einklang zu bringen.
Die Stadt Breisach hat die
Möglichkeit gemeinsam mit ausgewählten Partnern als Verbundpartner in dieses
Forschungsprogramm miteingebunden zu werden.
Dieses Projekt ist mit einer
Laufzeit von 26 Monate angelegt und wird für die Stadt Breisach kostenneutral
durchgeführt.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt die Beteiligung der Stadt Breisach an dem Forschungsprojekt
REFINA zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt den
entsprechenden Vertrag mit der Stadt Freiburg als Kooperationspartner zu
schließen.
Schluss der Sitzung: 19. 05 Uhr
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz