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14.3.2009

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                                            Protokoll Nr. 03  

 

                       über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                                  am 14.03.2006  im Bürgersaal

                              des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                          Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                              Baldus Stephanie

                                                  Bercher Peter

                                                  Binz Andreas

                                                  Dr. Breitenfeldt Petra

                                                  Czemerys Günter

                                                  Fischer Andreas

                                                  Fleig Andreas

                                                  Dr. Groh Rüdiger

                                                  Hintereck Wendelin

                                                  Ingenhoven Willi

                                                  Jäger Gerold

                                                  Jungel Bernd

Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg

                                                  Mack Monika

                                                  Maier-Hänle Ulrike

                                                  Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                               Gnädinger Rudolf

 

Ortsvorsteher:                             Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                                                  Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                   Beigeordneter Oliver Rein

                                                  Stadtkämmerer Konrad Schanno

                                                  Stadtbauoberrat Horst Wolf

                                                  Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)      Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Frau Elisabeth Oberkirch lobt den städtischen Bauhof für die geleistete Arbeit bei der Schneeräumung. Der Frühling steht vor der Tür, sie appelliert an die Bürger für den Blumenschmuck in der Stadt.

 

 

TOP. 2)     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinde­ratssitzung vom 14.02.2006

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemein­derat in sei­ner nicht­öffentli­chen Sitzung vom 14.02.2006

 

                  -  dem Verkauf des Erbbaugrundstückes Flst.-Nr. 5679,

 

                  -  der Gewährung eines Darlehens der Stadt an den Spitalfonds Breisach,

 

                  -  der Beförderung des Amtsleiters des Haupt- und Personalamtes zum Stadtoberamtsrat, der Beförderung der Grundbuchbeamtin zur Stadtoberinspektorin sowie der Gewährung einer Amtszulage der Personalsachbearbeiterin beim Haupt- und Personalamt zugestimmt hat.

 

TOP. 3)     Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

                  Breisach – Ihringen – Merdingen

                  a)   Behandlung der im Rahmen von zwei verkürzten Offenlagen eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und Bedenken

                  b)   Abschließender Feststellungsbeschluss

 

                  Mit dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom 11.07.2000 wurde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Angriff genommen. Die stufenweise Entwicklung des Verfahrens hat zu einer umfassenden Offenlage in der Zeit vom 02.05. bis einschl. 03.06.2005 geführt. Über das Ergebnis dieser eingegangenen Bedenken und Anregungen haben die beteiligten Gemeinderäte (Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein am 13.12.2005) Beschluss gefasst.

                  Rechtliche Hinderungsgründe haben dazu geführt, dass bestimmte Teilausweisungen nicht genehmigungsfähig sind, wenn deren Nachweis des ausreichenden Hochwasserschutzes für das 100-jährige Hochwasser (HQ 100-Untersuchungen) nicht gegeben ist.

                  Aus diesem Grund war eine erneute verkürzte Offenlage vom 09. – 20.01.2006 erforderlich, die diese Flächen (3 Flächen in Ihringen und 3 Flächen in Merdingen) aus der Genehmigungsvorlage des Flächennutzungsplanes herausgenommen hat.

                  Die kurzfristig durchgeführte Untersuchung durch das beauftragte Fachbüro Ernst & Co., Freiburg, hat als Ergebnis bestätigt, dass die 3 Flächen in Ihringen und lediglich 2 Flächen in Merdingen einen ausreichenden Hochwasserschutz genießen, so dass deren Wiederaufnahme in das Verfahren möglich wäre. Lediglich die Teilfläche M 6 in Merdingen (Wohngebiet Breige/Am Friedhof) soll zurückgestellt bleiben und evtl. in der nächsten Flächennutzungsplanfortschreibung erneut zur Sprache gebracht werden.

                  Um die Wiederaufnahme dieser Flächen in das ursprüngliche Flächennutzungsplan-fortschreibungsverfahren formal bestätigen zu können, war es erforderlich, eine


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nochmalige verkürzte Offenlage durchzuführen. Diese fand in der Zeit vom 13. bis 24.02.2006 statt.

                  Alle im Rahmen der beiden verkürzten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen von Fachbehörden und Anregungen und Bedenken von privater Seite wurden vom beauftragten Planungsbüro Fahle-Stadtplaner zusammengefasst und mit einem Beschlussvorschlag versehen.

                  Nach sachgerechter Beurteilung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass das Verfahren für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit dem Zieljahr 2020 umfassend, objektiv und verantwortungsbewusst durchgeführt und zum Abschluss gebracht werden konnte.

 

                  Es ergeht folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  a)   Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Anregungen von privater Seite dem Beschlussvorschlag entsprechend der Beratungsunterlage an und erhebt diesen insoweit zum Beschluss.

                  b)   Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 07.03.2006 abschließend festzustellen und beauftragt die Verwaltung, nach Vorlage der abschließenden Feststellungsbeschlüsse der übrigen Gemeinderäte und des Gemeinsamen Ausschusses dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zur Genehmigung vorzulegen.

 

TOP. 4)     Bebauungsplan „Behördenzentrum“

                  - Satzungsbeschluss

 

                  14.06.2005                                              Aufstellungsbeschluss

                  04.08.2005                                              Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

                  11.08.2005 –  05.09.2005                       Vorgezogene Bürgerbeteiligung

                  18.08.2005                                              Erörterungstermin

                  11.08.2005                                              Anhörung der Träger öffentlicher Belange

                  18.10.2005                                              Offenlagebeschluss

                  20.10.2005                                                          Bekanntmachung der Offenlage und Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange

                  28.10.2005 – 29.11.2005                        Offenlage

 

                  Von privater Seite sind im Rahmen der Offenlage keine Anregungen und Bedenken eingegangen.

                  Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden von dem beauftragten Fachplanungsbüro Fahle – Stadtplaner ausgewertet.

                  Die Berücksichtigung dieser Hinweise stellt keine Änderung des Bebauungsplanes in seinen Grundzügen dar. Die in Ziff. A.2.3 vom Landratsamt eingeforderte Bestätigung des Bundes für die Aufgabe der hoheitlichen Nutzung für die Konversionsfläche liegt zwischenzeitlich bei der Stadt Breisach vor.


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                  Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Bebauungsplan für das Behördenzentrum die bauliche und nutzungsrechtliche Sicherung des überwiegend vorhandenen Bestandes der Gebäude im Bereich des Europaplatzes darstellt. Lediglich für eine ausgewiesene Freifläche mit der Nutzungsdefinition eines Mischgebietes auf der Südseite des Europaplatzes wird noch ein zusätzliches Baurecht ausgesprochen.

                 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung

                  der Stadt Breisach über

                  a) den Bebauungsplan „Behördenzentrum“

                  b) die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Behördenzentrum“.

 

TOP. 5)     2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Breisach am Rhein

 

                  Mit Änderung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ging gleichzeitig eine Verschärfung des § 331 Strafgesetzbuch einher, wonach sich ein Amtsträger strafbar macht, wenn er eine Spende von einem Dritten annimmt oder weitervermittelt. Intention des Bundesgesetzgebers war, dass schon alleine durch die Annahme einer Spende der Eindruck in der Öffentlichkeit entstehen könnte, der Spender wolle für sich bei künftigen dienstlichen Begegnungen mit den öffentlichen Trägern einen Vorteil verschaffen.

 

                  Mit Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 01.12.2005 (GBl.S. 705) wurde § 78 Abs. 4 eingefügt, wonach diese strafrechtliche Konsequenz vermieden wird, wenn über die Annahme oder Vermittlung der Gemeinderat entscheidet und die Gemeinde einen jährlichen Bericht an die Rechtsaufsichtsbehörde übersendet.

 

                  Die Zuständigkeit des Gemeinderats kann mittels einer Hauptsatzungsregelung an einen beschließenden Ausschuss übertragen werden. Zur Verwaltungsvereinfachung wird daher vorgeschlagen, die Zuständigkeit über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, auf den Verwaltungs- und Sozialausschuss der Stadt Breisach zu übertragen.

 

                  Ferner wird künftig ein Jahresbericht über sämtliche entgegengenommenen Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen erstellt.

 

Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Breisach am Rhein zu.

 

TOP. 6)     Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Stadt Breisach am Rhein

                  - Verwaltungsgebührensatzung

 

                  Die bisherige Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Breisach am Rhein wurde bereits zum 01.01.1994 in Kraft gesetzt und hatte bis zum jetzigen Zeitpunkt ohne Veränderung, lediglich durch Euroanpassungsatzung umgestellt, Bestandskraft.


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                  Die Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung war durch formale Änderungen des Kommunalen Abgabengesetzes und Kostensteigerungen erforderlich geworden.

 

                  Die Gebührenkalkulation orientiert sich anhand dem Durchschnittsstundensatz für die städtischen Bediensteten mit einem Anteil für sachliche Betriebsausgaben in Höhe von insgesamt 29,50 Euro je Stunde. Damit wurde der Mindestgebührensatz für öffentliche Leistungen auf 3,00 Euro (ca. 5-10 Minuten) festgelegt und die weiteren Gebührensätze entsprechend angepasst.

 

                  Darüber hinaus wurden einzelne neue Gebührentatbestände, z.B. für die Bereiche Straßenentwässerung, Hundesteuer, Stadtkasse, eingeführt und somit für die Bearbeitung konkretisiert.

 

Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis zu.

 

TOP. 7)     1. Änderung der Benutzungs- und Kostenordnung für die Stadthalle Breisach

 

                  Die bisherige Regelung für die Nebenkostenerstattung für die Nutzung der Stadthalle Breisach sah für Strom 0,15 € je kW, Gas 0,50 € je m³, und für Wasser/Abwasser 4,00 € je m³ vor.

                  Durch die Erhöhung der Energiepreise sind damit die Selbstkosten der Stadt nicht mehr gedeckt.

 

                  Zur Vermeidung von ständigen Anpassungen an die Lieferpreise, wird vorgeschlagen, die Nebenkosten für Strom und Gas künftig entsprechend dem Lieferbezug und für Wasser und Abwasser entsprechend den Gebührenregelungen der Stadt Breisach zu berechnen.

 

                  Die weiteren Kostenersatzregelungen für Nebenkosten und Personaleinsatz sowie die Bestimmungen für die Grundmiete bleiben unverändert.

                 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten 1. Änderung der Benutzungs- und Kostenordnung für die Stadthalle Breisach zu.

 

TOP. 8)     Deutsch-polnischer Jugendaustausch des SV Breisach und der Stadt Breisach am Rhein mit der Stadt Oswiecim, Polen

 

                  Beigeordneter Oliver Rein berichtet, dass die Stadt Breisach am Rhein seit Mai 2005 eine offizielle Schirmherrschaft für einen deutsch-polnischen Jugend- und Schüleraustausch mit der polnischen Stadt Oswiecim hat.

                  In Zusammenarbeit mit dem SV Breisach wird vom 10.05.2006 bis 17.05.2006 ein deutsch-polnischer Jugendaustausch mit der Stadt Oswiecim durchgeführt. Es werden 16


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                  Jugendliche im Alter von 18 Jahren, der Bürgermeister und ein Abgeordneter von Oswiecim, sowie 4 weitere Begleitpersonen aus Polen erwartet.

                 

                  Die Kosten belaufen sich auf ca. 4.500,-- €. Ein Zuschussantrag für die Aufenthaltskosten wurde beim deutsch-polnischen Jugendwerk in Potsdam gestellt. Die endgültige Zuschusshöhe steht noch nicht fest. Nach den bisherigen Förderrichtlinien kann von einem Zuschuss in Höhe von ca. 2.000,-- € ausgegangen werden.

 

                  Die Stadt Breisach am Rhein und die Stadt Oswiecim fördern diese Austausche jeweils für ihre Nationalität analog den Bestimmungen des Deutsch-Polnischen Jugendwerks.

                  Bei einem Gegenbesuch in Polen werden die Aufenthaltskosten von Oswiecim übernommen.

 

                  Alle Fraktionen begrüßen diesen Jugendaustausch. Stadtrat D. Rüdiger Groh (FDP/FWB) fügt hinzu: Die Versöhnung muss so anfangen.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) kann diese Äußerung nur unterstützen. Er weist darauf hin, dass die Äußerungen des neuen polnischen Präsidenten deutlich zeigen, dass es in Polen noch viele Vorbehalte gegenüber den Deutschen gibt. Deshalb sei ein Austausch unter Jugendlichen sehr wichtig, um die Freundschaft zwischen beiden Ländern zu festigen.

                                   

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt den deutsch-polnischen Jugendaustausch zwischen dem SV-Breisach und der Stadt Oswiecim finanziell zu unterstützen und übernimmt die nicht zuschussgedeckten Kosten.

 

TOP. 9)     Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens –MTW- für die Freiwillige Feuerwehr Breisach am Rhein

 

                  Die Freiwillige Feuerwehr Breisach am Rhein beantragt zum Transport von Mannschaft und Ausrüstung die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens. Das Fahrzeug soll allen 4 Abteilungen zur Verfügung stehen und seinen Standort im Feuerwehrgerätehaus Breisach haben.

 

                  Zur Abgabe eines Angebots wurden folgende Firmen aufgefordert:

 

1.      Mercedes-Benz AG, Niederlassung Freiburg

2.      Albert Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen

3.      Zikun Fahrzeugbau, Riegel

 

                  Bis zum Abgabetermin hat nur die Firma Mercedes-Benz AG, Niederlassung Freiburg, ein Angebot abgegeben. Der Angebotspreis für das Fahrzeug beläuft sich auf insgesamt 59.329,36 € incl. 16 % Mehrwertsteuer.

                  Die Beschaffung des Fahrzeuges wird durch das Land Baden-Württemberg mit einer Zuwendung in Höhe von 8.850,00 € gefördert.


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                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung eines Mannschaftstragsportwagens –MTW- und erteilt der Mercedes-Benz AG, Niederlassung Freiburg, den Lieferauftrag in Höhe von 59.329,36 € incl. 16 % Mehrwertsteuer.

 

TOP. 10)   Verschiedenes

 

                  Stadtrat Lothar Menges stellt den Antrag für die SPD-Fraktion, dass die Stadt Breisach dem Beispiel vieler südbadischen Gemeinden folgt und dem Trinationalen Atomschutzverband schnellstmöglich beitritt. In seiner Sitzung vom 11.05.2004 hatte der Gemeinderat einstimmig die Forderung der Abschaltung des Kernkraftwerkes Fessenheim beschlossen. Dieses Thema soll in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden.

 

                              

Schluss der Sitzung:  19.20 Uhr

 

                                                          Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:                                                                 Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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