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TOP.
1) Frageviertelstunde für
Einwohner
Frau
Elisabeth Oberkirch lobt den städtischen Bauhof für die geleistete Arbeit bei
der Schneeräumung. Der Frühling steht vor der Tür, sie appelliert an die Bürger
für den Blumenschmuck in der Stadt.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.02.2006
Gemäß § 35 Abs.
1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 14.02.2006
- dem Verkauf des Erbbaugrundstückes Flst.-Nr.
5679,
- der Gewährung eines
Darlehens der Stadt an den Spitalfonds Breisach,
- der Beförderung des Amtsleiters des Haupt- und
Personalamtes zum Stadtoberamtsrat, der Beförderung der Grundbuchbeamtin zur
Stadtoberinspektorin sowie der Gewährung einer Amtszulage der
Personalsachbearbeiterin beim Haupt- und Personalamt zugestimmt hat.
TOP. 3) Flächennutzungsplan
2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Breisach – Ihringen –
Merdingen
a) Behandlung der im Rahmen von zwei verkürzten
Offenlagen eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und Bedenken
b) Abschließender Feststellungsbeschluss
Mit dem ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom
11.07.2000 wurde die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in Angriff
genommen. Die stufenweise Entwicklung des Verfahrens hat zu einer umfassenden
Offenlage in der Zeit vom 02.05. bis einschl. 03.06.2005 geführt. Über das
Ergebnis dieser eingegangenen Bedenken und Anregungen haben die beteiligten
Gemeinderäte (Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein am 13.12.2005) Beschluss
gefasst.
Rechtliche
Hinderungsgründe haben dazu geführt, dass bestimmte Teilausweisungen nicht
genehmigungsfähig sind, wenn deren Nachweis des ausreichenden
Hochwasserschutzes für das 100-jährige Hochwasser (HQ 100-Untersuchungen) nicht
gegeben ist.
Aus
diesem Grund war eine erneute verkürzte Offenlage vom 09. – 20.01.2006 erforderlich,
die diese Flächen (3 Flächen in Ihringen und 3 Flächen in Merdingen) aus der Genehmigungsvorlage
des Flächennutzungsplanes herausgenommen hat.
Die
kurzfristig durchgeführte Untersuchung durch das beauftragte Fachbüro Ernst
& Co., Freiburg, hat als Ergebnis bestätigt, dass die 3 Flächen in Ihringen
und lediglich 2 Flächen in Merdingen einen ausreichenden Hochwasserschutz
genießen, so dass deren Wiederaufnahme in das Verfahren möglich wäre. Lediglich
die Teilfläche M 6 in Merdingen (Wohngebiet Breige/Am Friedhof) soll
zurückgestellt bleiben und evtl. in der nächsten Flächennutzungsplanfortschreibung
erneut zur Sprache gebracht werden.
Um
die Wiederaufnahme dieser Flächen in das ursprüngliche
Flächennutzungsplan-fortschreibungsverfahren formal bestätigen zu können, war
es erforderlich, eine
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nochmalige
verkürzte Offenlage durchzuführen. Diese fand in der Zeit vom 13. bis
24.02.2006 statt.
Alle
im Rahmen der beiden verkürzten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen von
Fachbehörden und Anregungen und Bedenken von privater Seite wurden vom
beauftragten Planungsbüro Fahle-Stadtplaner zusammengefasst und mit einem
Beschlussvorschlag versehen.
Nach
sachgerechter Beurteilung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellt werden,
dass das Verfahren für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit dem
Zieljahr 2020 umfassend, objektiv und verantwortungsbewusst durchgeführt und
zum Abschluss gebracht werden konnte.
Es
ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
a) Der Gemeinderat schließt sich bei der
Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
und der Anregungen von privater Seite dem Beschlussvorschlag entsprechend der
Beratungsunterlage an und erhebt diesen insoweit zum Beschluss.
b) Der Gemeinderat beschließt, den
Flächennutzungsplan 2020 in der Fassung vom 07.03.2006 abschließend
festzustellen und beauftragt die Verwaltung, nach Vorlage der abschließenden
Feststellungsbeschlüsse der übrigen Gemeinderäte und des Gemeinsamen
Ausschusses dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zur Genehmigung
vorzulegen.
TOP. 4) Bebauungsplan
„Behördenzentrum“
-
Satzungsbeschluss
14.06.2005
Aufstellungsbeschluss
04.08.2005
Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses
11.08.2005
– 05.09.2005 Vorgezogene Bürgerbeteiligung
18.08.2005
Erörterungstermin
11.08.2005
Anhörung
der Träger öffentlicher Belange
18.10.2005 Offenlagebeschluss
20.10.2005 Bekanntmachung
der Offenlage und Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange
28.10.2005
– 29.11.2005 Offenlage
Von privater Seite sind im
Rahmen der Offenlage keine Anregungen und Bedenken eingegangen.
Die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden von dem beauftragten Fachplanungsbüro
Fahle – Stadtplaner ausgewertet.
Die Berücksichtigung dieser Hinweise stellt keine
Änderung des Bebauungsplanes in seinen Grundzügen dar. Die in Ziff. A.2.3 vom
Landratsamt eingeforderte Bestätigung des Bundes für die Aufgabe der
hoheitlichen Nutzung für die Konversionsfläche liegt zwischenzeitlich bei der
Stadt Breisach vor.
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Insgesamt
kann festgestellt werden, dass der Bebauungsplan für das Behördenzentrum die
bauliche und nutzungsrechtliche Sicherung des überwiegend vorhandenen Bestandes
der Gebäude im Bereich des Europaplatzes darstellt. Lediglich für eine
ausgewiesene Freifläche mit der Nutzungsdefinition eines Mischgebietes auf der
Südseite des Europaplatzes wird noch ein zusätzliches Baurecht ausgesprochen.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte
Satzung
der
Stadt Breisach über
a)
den Bebauungsplan „Behördenzentrum“
b)
die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Behördenzentrum“.
TOP.
5) 2. Änderung der Hauptsatzung
der Stadt Breisach am Rhein
Mit Änderung des
Korruptionsbekämpfungsgesetzes ging gleichzeitig eine Verschärfung des § 331
Strafgesetzbuch einher, wonach sich ein Amtsträger strafbar macht, wenn er eine
Spende von einem Dritten annimmt oder weitervermittelt. Intention des
Bundesgesetzgebers war, dass schon alleine durch die Annahme einer Spende der
Eindruck in der Öffentlichkeit entstehen könnte, der Spender wolle für sich bei
künftigen dienstlichen Begegnungen mit den öffentlichen Trägern einen Vorteil
verschaffen.
Mit Gesetz zur
Änderung der Gemeindeordnung vom 01.12.2005 (GBl.S. 705) wurde § 78 Abs. 4
eingefügt, wonach diese strafrechtliche Konsequenz vermieden wird, wenn über
die Annahme oder Vermittlung der Gemeinderat entscheidet und die Gemeinde einen
jährlichen Bericht an die Rechtsaufsichtsbehörde übersendet.
Die
Zuständigkeit des Gemeinderats kann mittels einer Hauptsatzungsregelung an
einen beschließenden Ausschuss übertragen werden. Zur Verwaltungsvereinfachung
wird daher vorgeschlagen, die Zuständigkeit über die Annahme oder Vermittlung
von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, auf den Verwaltungs- und
Sozialausschuss der Stadt Breisach zu übertragen.
Ferner wird
künftig ein Jahresbericht über sämtliche entgegengenommenen Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen erstellt.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten 2. Änderung der
Hauptsatzung der Stadt Breisach am Rhein zu.
TOP. 6) Neufassung
der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Stadt Breisach am
Rhein
-
Verwaltungsgebührensatzung
Die bisherige
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Breisach am Rhein wurde bereits zum
01.01.1994 in Kraft gesetzt und hatte bis zum jetzigen Zeitpunkt ohne
Veränderung, lediglich durch Euroanpassungsatzung umgestellt, Bestandskraft.
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Die
Überarbeitung der Verwaltungsgebührensatzung war durch formale Änderungen des
Kommunalen Abgabengesetzes und Kostensteigerungen erforderlich geworden.
Die
Gebührenkalkulation orientiert sich anhand dem Durchschnittsstundensatz für die
städtischen Bediensteten mit einem Anteil für sachliche Betriebsausgaben in
Höhe von insgesamt 29,50 Euro je Stunde. Damit wurde der Mindestgebührensatz
für öffentliche Leistungen auf 3,00 Euro (ca. 5-10 Minuten) festgelegt und die
weiteren Gebührensätze entsprechend angepasst.
Darüber hinaus
wurden einzelne neue Gebührentatbestände, z.B. für die Bereiche Straßenentwässerung,
Hundesteuer, Stadtkasse, eingeführt und somit für die Bearbeitung konkretisiert.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Neufassung der
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis
zu.
TOP. 7) 1.
Änderung der Benutzungs- und Kostenordnung für die Stadthalle Breisach
Die bisherige
Regelung für die Nebenkostenerstattung für die Nutzung der Stadthalle Breisach
sah für Strom 0,15 € je kW, Gas 0,50 € je m³, und für Wasser/Abwasser 4,00 € je
m³ vor.
Durch die
Erhöhung der Energiepreise sind damit die Selbstkosten der Stadt nicht mehr
gedeckt.
Zur Vermeidung
von ständigen Anpassungen an die Lieferpreise, wird vorgeschlagen, die
Nebenkosten für Strom und Gas künftig entsprechend dem Lieferbezug und für
Wasser und Abwasser entsprechend den Gebührenregelungen der Stadt Breisach zu
berechnen.
Die weiteren
Kostenersatzregelungen für Nebenkosten und Personaleinsatz sowie die Bestimmungen
für die Grundmiete bleiben unverändert.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten 1. Änderung der
Benutzungs- und Kostenordnung für die Stadthalle Breisach zu.
TOP. 8) Deutsch-polnischer
Jugendaustausch des SV Breisach und der Stadt Breisach am Rhein mit der Stadt
Oswiecim, Polen
Beigeordneter
Oliver Rein berichtet, dass die Stadt Breisach am Rhein seit Mai 2005 eine
offizielle Schirmherrschaft für einen deutsch-polnischen Jugend- und
Schüleraustausch mit der polnischen Stadt Oswiecim hat.
In
Zusammenarbeit mit dem SV Breisach wird vom 10.05.2006 bis 17.05.2006 ein
deutsch-polnischer Jugendaustausch mit der Stadt Oswiecim durchgeführt. Es
werden 16
- 6 –
Jugendliche
im Alter von 18 Jahren, der Bürgermeister und ein Abgeordneter von Oswiecim,
sowie 4 weitere Begleitpersonen aus Polen erwartet.
Die
Kosten belaufen sich auf ca. 4.500,-- €. Ein Zuschussantrag für die
Aufenthaltskosten wurde beim deutsch-polnischen Jugendwerk in Potsdam gestellt.
Die endgültige Zuschusshöhe steht noch nicht fest. Nach den bisherigen
Förderrichtlinien kann von einem Zuschuss in Höhe von ca. 2.000,-- €
ausgegangen werden.
Die
Stadt Breisach am Rhein und die Stadt Oswiecim fördern diese Austausche jeweils
für ihre Nationalität analog den Bestimmungen des Deutsch-Polnischen
Jugendwerks.
Bei
einem Gegenbesuch in Polen werden die Aufenthaltskosten von Oswiecim übernommen.
Alle
Fraktionen begrüßen diesen Jugendaustausch. Stadtrat D. Rüdiger Groh (FDP/FWB)
fügt hinzu: Die Versöhnung muss so anfangen.
Stadtrat
Gerd Müller (ULB) kann diese Äußerung nur unterstützen. Er weist darauf hin,
dass die Äußerungen des neuen polnischen Präsidenten deutlich zeigen, dass es
in Polen noch viele Vorbehalte gegenüber den Deutschen gibt. Deshalb sei ein
Austausch unter Jugendlichen sehr wichtig, um die Freundschaft zwischen beiden
Ländern zu festigen.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt den deutsch-polnischen Jugendaustausch zwischen dem SV-Breisach und
der Stadt Oswiecim finanziell zu unterstützen und übernimmt die nicht zuschussgedeckten
Kosten.
TOP. 9) Beschaffung
eines Mannschaftstransportwagens –MTW- für die Freiwillige Feuerwehr Breisach
am Rhein
Die
Freiwillige Feuerwehr Breisach am Rhein beantragt zum Transport von Mannschaft
und Ausrüstung die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens. Das Fahrzeug
soll allen 4 Abteilungen zur Verfügung stehen und seinen Standort im
Feuerwehrgerätehaus Breisach haben.
Zur
Abgabe eines Angebots wurden folgende Firmen aufgefordert:
1. Mercedes-Benz
AG, Niederlassung Freiburg
2. Albert
Ziegler GmbH & Co. KG, Giengen
3. Zikun
Fahrzeugbau, Riegel
Bis
zum Abgabetermin hat nur die Firma Mercedes-Benz AG, Niederlassung Freiburg,
ein Angebot abgegeben. Der Angebotspreis für das Fahrzeug beläuft sich auf
insgesamt 59.329,36 € incl. 16 % Mehrwertsteuer.
Die
Beschaffung des Fahrzeuges wird durch das Land Baden-Württemberg mit einer Zuwendung
in Höhe von 8.850,00 € gefördert.
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Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die Beschaffung eines Mannschaftstragsportwagens –MTW-
und erteilt der Mercedes-Benz AG, Niederlassung Freiburg, den Lieferauftrag in
Höhe von 59.329,36 € incl. 16 % Mehrwertsteuer.
TOP. 10) Verschiedenes
Stadtrat Lothar
Menges stellt den Antrag für die SPD-Fraktion, dass die Stadt Breisach dem
Beispiel vieler südbadischen Gemeinden folgt und dem Trinationalen Atomschutzverband
schnellstmöglich beitritt. In seiner Sitzung vom 11.05.2004 hatte der Gemeinderat
einstimmig die Forderung der Abschaltung des Kernkraftwerkes Fessenheim
beschlossen. Dieses Thema soll in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt
werden.
Schluss der Sitzung: 19.20 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz