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14.3.2009

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                                            Protokoll Nr. 06 

 

                       über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                                 am 14. Juni 2005  im Bürgersaal

                              des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                          Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                              Baldus Stephanie

                                                  Bercher Peter

                                                  Binz Andreas

                                                  Dr. Breitenfeldt Petra

                                                  Czemerys Günter

                                                  Fischer Andreas

                                                  Fleig Andreas

                                                  Dr. Groh Rüdiger

                                                  Hintereck Wendelin

                                                  Ingenhoven Willi

                                                  Jäger Gerold

                                                  Jungel Bernd

Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg

                                                  Maier-Hänle Ulrike

                                                  Menges Lothar

Müller Gerd

Schneider Werner

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                               Gnädinger Rudolf

                                                  Mack Monika

                                                  Schäfer Thomas

 

Ortsvorsteher:                             Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                                                  Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                   Beigeordneter Oliver Rein

                                                  Stadtkämmerer Konrad Schanno

                                                  Stadtbauoberrat Horst Wolf

                                                  Dipl.-Ing. Stefan Baum

                                                  Stadtamtmann Gerd Dattler und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


- 2 -

 

TOP. 1)     Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Herr Tobias Ehret, Ortschaftsrat und Landwirt in Niederrimsingen kritisiert die seit über 20 Jahren zunehmenden chaotischen Verkehrsverhältnisse und Lärmbelästigungen  am Rimsinger Baggersee. Er hält das Verhalten der Stadtverwaltung und des Landratsamtes gegenüber dieses Problems als  verantwortungslos. Er habe das Problem bereits vor 4 Monaten in einer Gemeinderatssitzung vorgetragen und damals habe ihm Bürgermeister Vonarb zugesagt, bald zu antworten. Doch bis heute habe er nichts von der Stadtverwaltung gehört. Bürgermeister Vonarb weist die Vorwürfe zurück. Er habe mit dem ehemaligen Feldhüter Kontakt aufgenommen, dieser sowie weitere Personen stünden allerdings für Kontrollen am Baggersee nicht zur Verfügung. Die Stadtverwaltung hatte Verkehrsvorschriften erlassen, die Herr Ehret zusammen mit dem Badischen landwirtschaftlichen Hauptverband torpediert hat. Beigeordneter Rein erklärt, dass die Stadtverwaltung in den letzten Jahren keineswegs untätig gewesen sei. So seien 2002 zum Beispiel ein Schrankenschließsystem eingeführt und Flugblätter verteilt worden. Nächtliche Feste hätten zeitweise unterbunden werden können und es seien auch mehrere Hundert Strafzettel ausgestellt worden. Das Problem könne nur durch die Ausweisung eines speziellen Parkplatzes gelöst werden. Die Suche nach einem entsprechenden Grundstück, nachdem sogar Herr Ehret nicht bereit war, ein von ihm unbenutztes Grundstück zur Verfügung zu stellen,  sei bislang allerdings gescheitert, er hoffe jedoch, dass es 2006 in dieser Richtung eine Lösung geben werde.

 

TOP. 2)     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinde­ratssitzung vom 10.05.2005

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemein­derat in sei­ner nicht­öffentli­chen Sitzung vom 10.05.2005

 

                  -  der Ernennung von Oberbrandmeister Peter Ziebold zum Ehrenkommandanten und des Brandmeisters Stefan Rein, des Hauptbrandmeisters Alfons Müller und des

                     Oberbrandmeisters Alfons Ernst zu Ehrenmitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein zugestimmt hat.

 

TOP. 3)     Bebauungsplan „Behördenzentrum“

                  -  Aufstellungsbeschluss

 

                  Im Rahmen der aktuellen Verwaltungsreform sind verschiedene bisherige selbständige Sonderbehörden in die Landkreisverwaltung übergegangen. Der Landkreis hat den Entschluss gefasst, einige dieser aufgenommenen Sonderbehörden in Breisach unterzubringen. Hierfür haben sich bestehende Gebäude im Kasernenareal als geeignet erwiesen. Gegenwärtig laufen die Umbaumaßnahmen an den bestehenden Gebäuden, um die Abteilung Vermessung, Flurneuordnung, Landwirtschaft und Landwirtschaftsschule mit Internat in 3 Gebäuden am „Europaplatz“ einzurichten. Die bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Umbaumaßnahmen wurden auf der Grundlage des § 34 BauGB (Bauen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) erteilt.


- 3 –

 

      Für die Erschließung und den Ausbau des Verkehrswegesystems ist eine völlige Neuordnung erforderlich. Sowohl die sanierungsrechtliche Abwicklung als auch die verkehrsrechtliche Widmung macht die Erarbeitung eines Bebauungsplanes erforderlich. Außerdem ist die Charakteristik des bisher als „Sondergebiet Kasernenanlage“ ausgewiesenen Bereiches als „nicht störendes Gewerbegebiet“ bzw. Mischgebiet und öffentliche Verkehrsfläche neu zu definieren.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Behördenzentrum“ für den Bereich des der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Planbereiches gem. § 2 BauGB für die/das Grundstück(e) Flst.-Nr. 2755/79.

 

TOP. 4)     Teilfortschreibung – Regionalplan 1995, Kapitel Windenergie

                  -  Stellungnahme der beteiligten Planungsträger gem. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz

 

                  Mit der Novellierung des Baugesetzbuches zum 01.01.1997 wurden Windkraftanlagen als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig. Um einen „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen vorzubeugen wurde von Gesetzgeber ein zweijähriger Planungsvorbehalt beschlossen. Danach wurde den Planungsträgern (Regionalverband und Gemeinden) die Gelegenheit gegeben, im Regionalplan oder im Flächennutzungsplan bis 31.12.1998 Standorte für Windkraftanlagen auszuweisen.

 

                  Mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 08.07.1998 wurde eine Planungsgemeinschaft gebildet, die aus den Planungsträgern des Gesamtbereiches der Gemeinden am Kaiserstuhl besteht:

1.     VVG Breisach-Ihringen-Merdingen (Sitz Breisach)

2.     Stadt Vogtburg (Sitz Vogtsburg-Oberrottweil)

3.     GVV Kaiserstuhl-Tuniberg (Sitz Bötzingen)

4.     GVV March-Umkirch (Sitz March-Hugstetten)

5.     GVV Nördlicher Kaiserstuhl (Sitz Endingen)

 

                  Von dieser Planungsgemeinschaft wurde die Änderung der Flächennutzungspläne mit der Zielsetzung für die Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraftanlagen betrieben.

                  Erschwert durch zusätzliche Prüfungsanforderungen der FFH Vorgaben (Flora-Fauna-Habitat) konnte das Verfahren durch die Feststellungsbeschlüsse der Planungsbeteiligten im Juli 2004 zum Abschluss gebracht werden.

                  Im gesamten Untersuchungsgebiet sind vier Standorte von Eignungsflächen für jeweils eine Anlage mit einer maximalen Höhe von 130 m ermittelt worden. Am 14.12.2004 erfolgte die Vorlage der abgestimmten Gesamtplanung zur Genehmigung an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald. Nach ausführlicher Prüfung wurden die punktuellen Fortschreibungen der Flächennutzungspläne der beteiligten Planungsträger am 08.03.2005 genehmigt.

 

                  Der abschließende Schritt einer formellen öffentlichen Bekanntmachung dieser Genehmigung ist noch nicht erfolgt seit bekannt wurde, dass die Planungen des Regionalverbandes in eine konkrete Planungsstufe eingetreten sind. Damit sind die Flächennutzungsplanfortschreibungen mit dem Ziel der Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraftanlagen für die beteiligten Planungsträger noch nicht amtlich wirksam.


- 4 –

 

                  NEUE RECHTSLAGE

 

                  In Folge der Novellierung des Landesplanungsgesetzes vom 10.07.2003 wurde den Regionalverbänden die Aufgabe der Steuerung von Windkraftanlagen übertragen. Die Verbandsversammlung hat am 04.12.2003 beschlossen, den Regionalplan 1995 mit dem Ziel der Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten zur Nutzung der Windenergie fortzuschreiben. Auf der Grundlage von festgelegten Auswahlkriterien hat der Planungsausschuss des Regionalverbandes am 28.04.2005 den Planentwurf festgestellt und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens beschlossen.

                  Nach diesem Entwurf sind insgesamt 15 Vorranggebiete ausgewiesen, die für regional-bedeutsame Windkraftanlagen in Frage kommen. Dabei handelt es sich überwiegend um Hang bzw. Höhenlagen des Schwarzwaldes. Die Regionalbedeutsamkeit ist in der Regel bei Einzelanlagen mit einer Nabenhöhe von mehr als 50 m oder Windparks ab drei Einzelanlagen, unabhängig von der Nabenhöhe der Einzelanlage, anzunehmen.

                  Für alle nicht erfassten Bereiche gilt die sogenannte Ausschlusswirkung, in deren Bereich der Bau und Betrieb von regionalbedeutsamen Windkraftanlagen nicht zulässig ist. (Plansatz 4.2.5.1)

 

                  RECHTSWIRKUNG

 

                  Nach dieser Vorgabe des Regionalplanes (wenn er mit diesen Inhalten Rechtsverbindlichkeit erfährt) widersprechen die eigenen örtlichen Flächennutzungspläne mit Eignungsflächen für Windkraftanlagen der Zielsetzung des Regionalplanes. Entsprechend den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes müssten die Flächennutzungspläne dann dem Regionalplan angepasst werden.

                  Zur Vermeidung einer Rechtsfehlerhaftigkeit der örtlichen Flächennutzungspläne wird daher empfohlen, von der Genehmigung für die Ausweisung von vier Eignungsflächen in der Planungsgemeinschaft der fünf Planungsträger keinen Gebrauch zu machen. Dies betrifft zunächst die Standortgemeinden der vier ausgewiesenen Eignungsflächen

 

                  Stadt Breisach für die Bereiche

                        - R1a Alte Ackern

                        - R1b Brandholz

                        - R1c Zwischen den Wegen sowie

                  Gemeinde Wyhl für die Eignungsfläche

                        - R3 Ruhwald

 

                  Da es sich bei diesem Planungsvorhaben um eine abgestimmte gemeinsame Planung im Sinne des § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB gehandelt hat, treten die übrigen Planungsbeteiligten diesem Beschluss bei.

 

                   Stadtrat Peter Bercher erklärt für die CDU-Fraktion ihre Zustimmung. Für seine Person fügt er hinzu, dass durch die Subventionen für Windenergie viel Kapital vernichtet werde.

 

                   Stadtrat Reiner Zimmermann (SPD) entgegnet, dass in die Erforschung der Atomkraft deutlich mehr Gelder als in die Entwicklung der Windenergie geflossen seien. Atomkraftwerke seien darüber hinaus heute noch eine Gefahrenquelle, ganz abgesehen von der nicht gelösten Entsorgungsfrage. Auch seine Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zu.


- 5 –

 

                   Für die ULB-Fraktion betont Stadtrat Gerd Müller, dass durch die Windenergie schon viele neue Arbeitsplätze geschaffen worden seien. Auf die vorgesehenen Standorte in Breisach könne man verzichten, weil es nur „drittklassige Fläche“ seien. Er kritisiert gleichzeitig den Regionalverband, weil dieser die Standorte mit dem meisten Wind aus ästhetischen Gesichtspunkten abgelehnt habe.

 

                   Stadtrat Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) weist mit seiner Zustimmung darauf hin, dass regenerative Energieformen generell nicht ins Abseits gestellt werden dürften.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt, von der Genehmigung für die Änderung der Flächennutzungspläne für die Ermittlung von Eignungsflächen für Windkraftanlagen keinen Gebrauch zu machen und stimmt der Teilfortschreibung des Regionalplanes 1995, Kapitel Windenergie entsprechend des Planungsbeschlusses des Regionalverbandes vom 28.04.2005 für die Gemarkung Breisach am Rhein zu.

 

TOP. 5)     Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrags

                  - Satzungsbeschluss

 

                  Bürgermeister Vonarb führt ausführlich in das Thema ein. Er erklärt, dass in vielen Kommunen, in denen der Tourismus eine wichtige Rolle spiele, ein Fremdenverkehrsbeitrag seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit sei. In Breisach habe sich das Geschäft mit den Urlaubern jedoch erst in den letzten 10 bis 15 Jahren so richtig entwickelt. Im Stadtmarketingkonzept, das vor einigen Jahren erstellt und verabschiedet worden ist, sei die Förderung des Tourismus als sehr wichtiges Anliegen bezeichnet worden. Deshalb habe sich die Stadt in diesem Bereich auch in der vergangenen Jahren sehr engagiert, was natürlich auch viel Geld gekostet habe. Die Stadt gebe für den Fremdenverkehr jährlich über 300.000 € aus. Es sei nicht mehr vertretbar, dieses Geld allein aus Steuermitteln zu finanzieren. Deshalb sei es gerecht, dass sich die, die vom Tourismus profitieren, daran beteiligen. Außerdem müssen neue Anstrengungen sowohl in der Tourismusstruktur regional, als auch der Infrastruktur unternommen werden. 

 

                  Für die CDU-Fraktion erklärt Stadtrat Peter Bercher, dass die Abgabe sowohl für die Gemeinde, als auch für die Betroffenen wirtschaftlich sinnvoll sei, weil so weiter investiert werden kann. Wenn der Fremdenverkehr wachse, komme dies auch den Beitragszahlern zugute. Allerdings sei sicherzustellen, dass die Beiträge direkt in den Tourismus fließen und nicht für Verwaltungszwecke ausgegeben werden könnten. Deshalb schlägt die CDU-Fraktion vor, einen Beirat einzurichten, der bei der Verwendung der Mittel mitbestimmen könne. Eine vernünftige Lösung wurde gefunden. Seine Fraktion stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu.

 

                  Bürgermeister Vonarb nimmt den Vorschlag auf. Ein Beirat könnte gleich gegründet werden, was für eine GmbH nicht der Fall sei. Das eine schließe aber das andere jedoch nicht aus.


- 6 –

 

                  Stadtrat Reiner Zimmermann (SPD) bezeichnet den Tourismus als einen der wenigen Bereiche, in dem noch Wachstum möglich ist. Deshalb sei es sinnvoll, hier zu investieren, zumal dadurch auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Es ist gut, wenn die Leute, die vom Tourismus profitieren, mit ins Boot genommen werden. Die Stadt gibt jährlich über 500.000 € für diesen Bereich aus. Er sei darüber hinaus sicher, dass der Beitragssatz nicht so schnell erhöht werde. Den geplanten Beirat bezeichnet er als eine gute Sache, auch einer Privatisierung der Breisach-Touristik werde sich die SPD-Fraktion nicht verschließen.

 

                  Stadtrat Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) weist darauf hin, dass gerade auch durch das erfolgreiche Stadtmarketingkonzept die Einwohnerzahl in Breisach in der Zeit von 1995 bis 2003 überproportional gewachsen (um 19 %) sei. Auch der Wohnungsbestand stieg in diesem Zeitraum um  17 %. Dies aber heißt doch auch – und dies sei den Kritikern der Abgabe gesagt, auch den Ärzten und Handwerksbetrieben – wir alle haben bereits in den letzten Jahren von der wachsenden Attraktivität unserer Stadt profitiert. Die Ärzte haben, im Gegensatz zum bundesweiten Trend, wachsende Patientenzahlen und das Handwerk hat Aufträge.

 

                  Stadtrat Werner Schneider (FDP/FWB) bittet, in die Satzung eine Präambel aufzunehmen, die die Ziele des Fremdenverkehrsbeitrages klar benennt und diese so für alle nachvollziehbar und akzeptabel macht. Außerdem fordert er einen Zusatz, nach dem Betrieben mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Abgabe ermäßigt oder erlassen wird.

 

                  Bürgermeister Vonarb nimmt gerne die Vorschläge auf. Er bittet darum, die Fassung des Präambels der Verwaltung zu überlassen. § 8 wird ergänzt: „ 4) Im übrigen gelten die Bestimmungen des Kommunalabgabegesetzes“.

 

                  Wir sind bedingungslos für den Fremdenverkehrsbeitrag erklärt Stadtrat Gerold Jäger für die ULB-Fraktion. Seine Fraktion sehe dadurch die Möglichkeit, die Attraktivität der Stadt für alle Bürger weiter zu erhöhen. Es ist eigentlich keine Abgabe, sondern eine Investition in die Zukunft.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung) zu.

 

TOP. 6)     Verschiedenes

 

                  Stadtrat Lothar Menges weist darauf hin, dass die Beschicker des Breisacher Wochenmarktes bereits im März bei der Stadtverwaltung den Antrag gestellt haben, den Markt attraktiver zu gestalten. So seien zwei neue Interessenten vorhanden, die auf dem Wochenmarkt gerne ihre Waren präsentieren würden. Leider haben die Beschicker immer noch keine Antwort. Bürgermeister Vonarb sichert zu, dass er sich der Angelegenheit annehmen werde.


- 7 –

 

Schluss der Sitzung: 20.05 Uhr

 

                                                          Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:                                                                 Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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