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TOP.
1) Frageviertelstunde für
Einwohner
Herr Tobias Ehret,
Ortschaftsrat und Landwirt in Niederrimsingen kritisiert die seit über 20
Jahren zunehmenden chaotischen Verkehrsverhältnisse und Lärmbelästigungen am Rimsinger Baggersee. Er hält das Verhalten
der Stadtverwaltung und des Landratsamtes gegenüber dieses Problems als verantwortungslos. Er habe das Problem
bereits vor 4 Monaten in einer Gemeinderatssitzung vorgetragen und damals habe
ihm Bürgermeister Vonarb zugesagt, bald zu antworten. Doch bis heute habe er
nichts von der Stadtverwaltung gehört. Bürgermeister Vonarb weist die Vorwürfe
zurück. Er habe mit dem ehemaligen Feldhüter Kontakt aufgenommen, dieser sowie
weitere Personen stünden allerdings für Kontrollen am Baggersee nicht zur
Verfügung. Die Stadtverwaltung hatte Verkehrsvorschriften erlassen, die Herr
Ehret zusammen mit dem Badischen landwirtschaftlichen Hauptverband torpediert
hat. Beigeordneter Rein erklärt, dass die Stadtverwaltung in den letzten Jahren
keineswegs untätig gewesen sei. So seien 2002 zum Beispiel ein Schrankenschließsystem
eingeführt und Flugblätter verteilt worden. Nächtliche Feste hätten zeitweise
unterbunden werden können und es seien auch mehrere Hundert Strafzettel ausgestellt
worden. Das Problem könne nur durch die Ausweisung eines speziellen Parkplatzes
gelöst werden. Die Suche nach einem entsprechenden Grundstück, nachdem sogar
Herr Ehret nicht bereit war, ein von ihm unbenutztes Grundstück zur Verfügung
zu stellen, sei bislang allerdings
gescheitert, er hoffe jedoch, dass es 2006 in dieser Richtung eine Lösung geben
werde.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.05.2005
Gemäß
§ 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 10.05.2005
- der Ernennung von Oberbrandmeister Peter Ziebold zum
Ehrenkommandanten und des Brandmeisters Stefan Rein, des Hauptbrandmeisters
Alfons Müller und des
Oberbrandmeisters
Alfons Ernst zu Ehrenmitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein
zugestimmt hat.
TOP. 3) Bebauungsplan „Behördenzentrum“
- Aufstellungsbeschluss
Im Rahmen der
aktuellen Verwaltungsreform sind verschiedene bisherige selbständige
Sonderbehörden in die Landkreisverwaltung übergegangen. Der Landkreis hat den
Entschluss gefasst, einige dieser aufgenommenen Sonderbehörden in Breisach
unterzubringen. Hierfür haben sich bestehende Gebäude im Kasernenareal als
geeignet erwiesen. Gegenwärtig laufen die Umbaumaßnahmen an den bestehenden
Gebäuden, um die Abteilung Vermessung, Flurneuordnung, Landwirtschaft und
Landwirtschaftsschule mit Internat in 3 Gebäuden am „Europaplatz“ einzurichten.
Die bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Umbaumaßnahmen wurden auf der
Grundlage des § 34 BauGB (Bauen innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile) erteilt.
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Für die Erschließung und den
Ausbau des Verkehrswegesystems ist eine völlige Neuordnung erforderlich. Sowohl
die sanierungsrechtliche Abwicklung als auch die verkehrsrechtliche Widmung
macht die Erarbeitung eines Bebauungsplanes erforderlich. Außerdem ist die
Charakteristik des bisher als „Sondergebiet Kasernenanlage“ ausgewiesenen Bereiches
als „nicht störendes Gewerbegebiet“ bzw. Mischgebiet und öffentliche Verkehrsfläche
neu zu definieren.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Behördenzentrum“
für den Bereich des der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten
Planbereiches gem. § 2 BauGB für die/das Grundstück(e) Flst.-Nr. 2755/79.
TOP.
4) Teilfortschreibung –
Regionalplan 1995, Kapitel Windenergie
- Stellungnahme
der beteiligten Planungsträger gem. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz
Mit der
Novellierung des Baugesetzbuches zum 01.01.1997 wurden Windkraftanlagen als
privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig. Um einen „Wildwuchs“ von
Windkraftanlagen vorzubeugen wurde von Gesetzgeber ein zweijähriger
Planungsvorbehalt beschlossen. Danach wurde den Planungsträgern
(Regionalverband und Gemeinden) die Gelegenheit gegeben, im Regionalplan oder
im Flächennutzungsplan bis 31.12.1998 Standorte für Windkraftanlagen
auszuweisen.
Mit
öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 08.07.1998 wurde eine Planungsgemeinschaft
gebildet, die aus den Planungsträgern des Gesamtbereiches der Gemeinden am
Kaiserstuhl besteht:
1. VVG
Breisach-Ihringen-Merdingen (Sitz Breisach)
2. Stadt
Vogtburg (Sitz Vogtsburg-Oberrottweil)
3. GVV
Kaiserstuhl-Tuniberg (Sitz Bötzingen)
4. GVV
March-Umkirch (Sitz March-Hugstetten)
5. GVV
Nördlicher Kaiserstuhl (Sitz Endingen)
Von dieser
Planungsgemeinschaft wurde die Änderung der Flächennutzungspläne mit der
Zielsetzung für die Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraftanlagen
betrieben.
Erschwert durch
zusätzliche Prüfungsanforderungen der FFH Vorgaben (Flora-Fauna-Habitat) konnte
das Verfahren durch die Feststellungsbeschlüsse der Planungsbeteiligten im Juli
2004 zum Abschluss gebracht werden.
Im gesamten
Untersuchungsgebiet sind vier Standorte von Eignungsflächen für jeweils eine
Anlage mit einer maximalen Höhe von 130 m ermittelt worden. Am 14.12.2004 erfolgte
die Vorlage der abgestimmten Gesamtplanung zur Genehmigung an das Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald. Nach ausführlicher Prüfung wurden die punktuellen
Fortschreibungen der Flächennutzungspläne der beteiligten Planungsträger am
08.03.2005 genehmigt.
Der
abschließende Schritt einer formellen öffentlichen Bekanntmachung dieser Genehmigung
ist noch nicht erfolgt seit bekannt wurde, dass die Planungen des
Regionalverbandes in eine konkrete Planungsstufe eingetreten sind. Damit sind
die Flächennutzungsplanfortschreibungen mit dem Ziel der Ausweisung von
Eignungsflächen für Windkraftanlagen für die beteiligten Planungsträger noch
nicht amtlich wirksam.
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NEUE
RECHTSLAGE
In
Folge der Novellierung des Landesplanungsgesetzes vom 10.07.2003 wurde den Regionalverbänden
die Aufgabe der Steuerung von Windkraftanlagen übertragen. Die Verbandsversammlung
hat am 04.12.2003 beschlossen, den Regionalplan 1995 mit dem Ziel der
Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten zur Nutzung der Windenergie fortzuschreiben.
Auf der Grundlage von festgelegten Auswahlkriterien hat der Planungsausschuss
des Regionalverbandes am 28.04.2005 den Planentwurf festgestellt und die Einleitung
des Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Nach diesem
Entwurf sind insgesamt 15 Vorranggebiete ausgewiesen, die für
regional-bedeutsame Windkraftanlagen in Frage kommen. Dabei handelt es sich
überwiegend um Hang bzw. Höhenlagen des Schwarzwaldes. Die
Regionalbedeutsamkeit ist in der Regel bei Einzelanlagen mit einer Nabenhöhe
von mehr als 50 m oder Windparks ab drei Einzelanlagen, unabhängig von der
Nabenhöhe der Einzelanlage, anzunehmen.
Für alle nicht
erfassten Bereiche gilt die sogenannte Ausschlusswirkung, in deren Bereich der
Bau und Betrieb von regionalbedeutsamen Windkraftanlagen nicht zulässig ist.
(Plansatz 4.2.5.1)
RECHTSWIRKUNG
Nach dieser
Vorgabe des Regionalplanes (wenn er mit diesen Inhalten Rechtsverbindlichkeit
erfährt) widersprechen die eigenen örtlichen Flächennutzungspläne mit
Eignungsflächen für Windkraftanlagen der Zielsetzung des Regionalplanes.
Entsprechend den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes müssten die
Flächennutzungspläne dann dem Regionalplan angepasst werden.
Zur Vermeidung
einer Rechtsfehlerhaftigkeit der örtlichen Flächennutzungspläne wird daher
empfohlen, von der Genehmigung für die Ausweisung von vier Eignungsflächen in
der Planungsgemeinschaft der fünf Planungsträger keinen Gebrauch zu machen.
Dies betrifft zunächst die Standortgemeinden der vier ausgewiesenen
Eignungsflächen
Stadt Breisach
für die Bereiche
- R1a Alte
Ackern
- R1b
Brandholz
- R1c
Zwischen den Wegen sowie
Gemeinde Wyhl
für die Eignungsfläche
- R3
Ruhwald
Da
es sich bei diesem Planungsvorhaben um eine abgestimmte gemeinsame Planung im
Sinne des § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB gehandelt hat, treten die übrigen
Planungsbeteiligten diesem Beschluss bei.
Stadtrat Peter Bercher
erklärt für die CDU-Fraktion ihre Zustimmung. Für seine Person fügt er hinzu,
dass durch die Subventionen für Windenergie viel Kapital vernichtet werde.
Stadtrat Reiner Zimmermann
(SPD) entgegnet, dass in die Erforschung der Atomkraft deutlich mehr Gelder als
in die Entwicklung der Windenergie geflossen seien. Atomkraftwerke seien
darüber hinaus heute noch eine Gefahrenquelle, ganz abgesehen von der nicht
gelösten Entsorgungsfrage. Auch seine Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag
zu.
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Für die ULB-Fraktion betont
Stadtrat Gerd Müller, dass durch die Windenergie schon viele neue Arbeitsplätze
geschaffen worden seien. Auf die vorgesehenen Standorte in Breisach könne man
verzichten, weil es nur „drittklassige Fläche“ seien. Er kritisiert
gleichzeitig den Regionalverband, weil dieser die Standorte mit dem meisten
Wind aus ästhetischen Gesichtspunkten abgelehnt habe.
Stadtrat Dr. Rüdiger Groh
(FDP/FWB) weist mit seiner Zustimmung darauf hin, dass regenerative
Energieformen generell nicht ins Abseits gestellt werden dürften.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt, von der Genehmigung für die Änderung der Flächennutzungspläne für
die Ermittlung von Eignungsflächen für Windkraftanlagen keinen Gebrauch zu
machen und stimmt der Teilfortschreibung des Regionalplanes 1995, Kapitel
Windenergie entsprechend des Planungsbeschlusses des Regionalverbandes vom
28.04.2005 für die Gemarkung Breisach am Rhein zu.
TOP. 5) Einführung
eines Fremdenverkehrsbeitrags
-
Satzungsbeschluss
Bürgermeister
Vonarb führt ausführlich in das Thema ein. Er erklärt, dass in vielen Kommunen,
in denen der Tourismus eine wichtige Rolle spiele, ein Fremdenverkehrsbeitrag
seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit sei. In Breisach habe sich das
Geschäft mit den Urlaubern jedoch erst in den letzten 10 bis 15 Jahren so
richtig entwickelt. Im Stadtmarketingkonzept, das vor einigen Jahren erstellt
und verabschiedet worden ist, sei die Förderung des Tourismus als sehr
wichtiges Anliegen bezeichnet worden. Deshalb habe sich die Stadt in diesem
Bereich auch in der vergangenen Jahren sehr engagiert, was natürlich auch viel
Geld gekostet habe. Die Stadt gebe für den Fremdenverkehr jährlich über 300.000
€ aus. Es sei nicht mehr vertretbar, dieses Geld allein aus Steuermitteln zu
finanzieren. Deshalb sei es gerecht, dass sich die, die vom Tourismus
profitieren, daran beteiligen. Außerdem müssen neue Anstrengungen sowohl in der
Tourismusstruktur regional, als auch der Infrastruktur unternommen werden.
Für die
CDU-Fraktion erklärt Stadtrat Peter Bercher, dass die Abgabe sowohl für die Gemeinde,
als auch für die Betroffenen wirtschaftlich sinnvoll sei, weil so weiter
investiert werden kann. Wenn der Fremdenverkehr wachse, komme dies auch den
Beitragszahlern zugute. Allerdings sei sicherzustellen, dass die Beiträge
direkt in den Tourismus fließen und nicht für Verwaltungszwecke ausgegeben
werden könnten. Deshalb schlägt die CDU-Fraktion vor, einen Beirat einzurichten,
der bei der Verwendung der Mittel mitbestimmen könne. Eine vernünftige Lösung
wurde gefunden. Seine Fraktion stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu.
Bürgermeister
Vonarb nimmt den Vorschlag auf. Ein Beirat könnte gleich gegründet werden, was
für eine GmbH nicht der Fall sei. Das eine schließe aber das andere jedoch
nicht aus.
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Stadtrat Reiner
Zimmermann (SPD) bezeichnet den Tourismus als einen der wenigen Bereiche, in
dem noch Wachstum möglich ist. Deshalb sei es sinnvoll, hier zu investieren,
zumal dadurch auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Es ist gut,
wenn die Leute, die vom Tourismus profitieren, mit ins Boot genommen werden.
Die Stadt gibt jährlich über 500.000 € für diesen Bereich aus. Er sei darüber
hinaus sicher, dass der Beitragssatz nicht so schnell erhöht werde. Den
geplanten Beirat bezeichnet er als eine gute Sache, auch einer Privatisierung
der Breisach-Touristik werde sich die SPD-Fraktion nicht verschließen.
Stadtrat Dr.
Rüdiger Groh (FDP/FWB) weist darauf hin, dass gerade auch durch das erfolgreiche
Stadtmarketingkonzept die Einwohnerzahl in Breisach in der Zeit von 1995 bis
2003 überproportional gewachsen (um 19 %) sei. Auch der Wohnungsbestand stieg
in diesem Zeitraum um 17 %. Dies aber
heißt doch auch – und dies sei den Kritikern der Abgabe gesagt, auch den Ärzten
und Handwerksbetrieben – wir alle haben bereits in den letzten Jahren von der
wachsenden Attraktivität unserer Stadt profitiert. Die Ärzte haben, im Gegensatz
zum bundesweiten Trend, wachsende Patientenzahlen und das Handwerk hat Aufträge.
Stadtrat Werner
Schneider (FDP/FWB) bittet, in die Satzung eine Präambel aufzunehmen, die die
Ziele des Fremdenverkehrsbeitrages klar benennt und diese so für alle nachvollziehbar
und akzeptabel macht. Außerdem fordert er einen Zusatz, nach dem Betrieben mit
wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Abgabe ermäßigt oder erlassen wird.
Bürgermeister
Vonarb nimmt gerne die Vorschläge auf. Er bittet darum, die Fassung des Präambels der Verwaltung zu überlassen. § 8 wird ergänzt: „
4) Im übrigen gelten die Bestimmungen des Kommunalabgabegesetzes“.
Wir sind
bedingungslos für den Fremdenverkehrsbeitrag erklärt Stadtrat Gerold Jäger für
die ULB-Fraktion. Seine Fraktion sehe dadurch die Möglichkeit, die
Attraktivität der Stadt für alle Bürger weiter zu erhöhen. Es ist eigentlich
keine Abgabe, sondern eine Investition in die Zukunft.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die
Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrsbeitragssatzung)
zu.
TOP. 6) Verschiedenes
Stadtrat Lothar
Menges weist darauf hin, dass die Beschicker des Breisacher Wochenmarktes
bereits im März bei der Stadtverwaltung den Antrag gestellt haben, den Markt attraktiver
zu gestalten. So seien zwei neue Interessenten vorhanden, die auf dem Wochenmarkt
gerne ihre Waren präsentieren würden. Leider haben die Beschicker immer noch
keine Antwort. Bürgermeister Vonarb sichert zu, dass er sich der Angelegenheit
annehmen werde.
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Schluss der Sitzung: 20.05 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz