- 2 -
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Bürgermeister Vonarb
bekannt, dass aufgrund seiner Abwesenheit Stadtrat Dr. Rüdiger Groh in der
nächsten Gemeinderatssitzung auf sein Amt verpflichtet wird. Er begrüßt ganz
herzlich den neu gewählten Gemeinderat.
TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Namens der
Interessengemeinschaft Breisacher Vereine gratuliert Herr Lothar Neumann dem
neuen Gemeinderat für seine Wahl und bedankt sich bei den zu verabschiedenden
drei Ortsvorstehern für die gewährleistete Unterstützung und die hervorragende
Zusammenarbeit. In seine Dankesworte bindet er Beigeordneter Oliver Rein mit
ein. Darüber hinaus setze er große Hoffnung in die Unterstützung des neuen
Gemeinderats in der Angelegenheit Retention.
Frau Barbara
Kuhn, Elternbeiratsvorsitzende der Hugo-Höfler-Realschule bemängelt die
Raumnot. Aufgrund der hohen Schülerzahlen mussten zu Beginn des neuen
Schuljahres Klassen geteilt werden. Obwohl ein Musikraum zum Klassenzimmer
umfunktioniert wurde, habe eine so genannte „Wanderklasse“ eingeführt werden
müssen. Beigeordneter Rein versichert, dass dieser Zustand bald geändert werde.
In den Räumlichkeiten, in denen sich derzeit noch das Jugendzentrum befinde,
werde bald neue Fachräume entstehen. Stefan Baum, Leiter des
Stadtplanungsamtes, versichert zudem, dass die Bauarbeiten für die neuen Räume
des Jugendzentrums noch in diesem Jahr beendet werden können, so dass die neuen
Räume für die Hugo-Höfler-Realschule nach den Weihnachtsferien zur Verfügung
stehen werden.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.07.2004
Gemäß
§ 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 20.07.2004
- dem Abschluss von städtebaulichen Vereinbarungen nach §§ 11
und 12 BauGB sowie des Erschließungsvertrages nach § 120 Bau GB für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Private Kleingartenanlage Batzenhäusle“,
- zur Unterbringung von Sonderbehörden in
Breisach der Umwandlung der erworbenen Konversionsfläche im Bereich der Gebäude
067, 068 und 069 in gewerblichen Bereich, dem Erwerb der zum Abbruch
vorgesehenen Gebäude von der Bundesrepublik Deutschland, dem Tausch des
Grundstückes Lgb.-Nr. 2743/2 (Rempartstr. 2) und Lgb.-Nr. 5841 und 5842
(Marienau) im Tauschweg, dem Mietvertrag bzw. Erbpachtvertrag mit dem Landkreis
für die Unterbringung der Behörden,
- dem
Abschluss von Optionsverträgen mit den Breisacher Kieswerken sowohl für den 90
m-Streifen als auch für den Bereich der Fa. Uhl und
- der Niederschlagung von
Gewerbesteuerforderungen zugestimmt hat.
- 3 –
TOP.
3) Verpflichtung der neu- und
wiedergewählten Gemeinderäte
Mit Bescheid vom 08.07.2004
hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als zuständige
Rechtsaufsichtsbehörde nach erfolgter Wahlprüfung der Gemeinderatswahl vom 13.
Juni 2004 für unbeanstandet und gültig erklärt. Damit kann der neugebildete
Gemeinderat, dessen Amtszeit formell am 01.09.2004 begonnen hat, nun seine
Tätigkeit aufnehmen.
Nach § 32 Abs. 1
Gemeindeordnung (GemO) sind die Gemeinderäte – Stadträte – ehrenamtlich tätig.
Sie werden in der ersten (konstituierenden) Sitzung vom Bürgermeister öffentlich
auf ihr Amt verpflichtet. Da die Verpflichtung nur für die Dauer der jeweiligen
Amtszeit gilt, sind auch die wiedergewählten Gemeinderäte zusammen mit den neugewählten
Stadträten neu zu verpflichten.
Nach § 32 GemO
entscheiden die Gemeinderäte im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch
das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtung und Aufträge,
durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden. Die
Gemeinderäte sind Vertreter der gesamten Bürgerschaft, nicht nur ihrer Wähler
oder ihrer Wählervereinigung, weder Parteiprogramm noch Weisungen ihrer
Wählervereinigung binden sie, denn sie sind nicht deren Beauftragte, sondern
Treuhänder der Bürgerschaft. Gegenüber den Gewählten kann insoweit auch kein
Fraktionszwang ausgeübt werden.
Nach
entsprechender Belehrung über ihre Rechte und Pflichten als ehrenamtlich tätige
Bürger, verpflichtet der Bürgermeister die neu- und wiedergewählten
Gemeinderäte nach § 32 Abs. 1 GemO auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer
Amtspflichten. Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift
gefertigt. Den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern wird von der
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg ein Taschenbuch mit den
wesentlichen Verfassungsgesetzen, insbesondere der Gemeindeordnung
Baden-Württemberg ausgehändigt.
TOP. 4) Wahl der
ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters
Nach 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Hauptsatzung
der Stadt Breisach am Rhein vom 20. November 2001 in der Fassung vom 20. Juli
2004 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) bestellt der
Gemeinderat nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte aus seiner Mitte zwei
Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie werden in der Reihenfolge der
Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Für die Wahl gelten
die Grundsätze des § 37 Abs. 7 der Gemeindeordnung.
Das Gremium
schlägt die bisherigen Bürgermeister-Stellvertreter vor:
- 1.
Bürgermeister-Stellvertreter Stadtrat Bernd Jungel und
- 2.
Bürgermeister-Stellvertreter Stadtrat Lothar Menges.
- 4 –
Beschluss
Der Gemeinderat
der Stadt Breisach am Rhein bestellt im Wege der offenen Wahl in zwei
getrennten Wahlgängen (jeweils einstimmig 25:0:1, bei Stimmenenthaltung der
Gewählten)
1) StR. Bernd Jungel
zum 1. Bürgermeister-Stellvertreter
2) StR. Lothar Menges
zum 2. Bürgermeister-Stellvertreter
TOP. 5) Bestellung
der Urkundspersonen für die Sitzungsniederschriften des Gemeinderates
Nach § 38 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist über den wesentlichen Inhalt
der Verhandlungen (Sitzungen) des Gemeinderats eine Niederschrift zu fertigen,
die vom Vorsitzenden, mindestens zwei Gemeinderäten, die an der Verhandlung teilgenommen
haben und nicht befangen sind, und dem Schriftführer (Protokollführer) zu unterzeichnen
ist. Mit der Unterzeichnung übernehmen die Unterzeichner als Urkundspersonen
die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift.
In
§ 17 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderats vom 22.08.1989 wird bestimmt,
dass die Sitzungsniederschriften von vier Gemeinderäten, die an der Sitzung
teilgenommen haben, zu unterzeichnen sind.
Bisher sind die
Niederschriften von je einem Vertreter der einzelnen Fraktionen unterzeichnet
worden.
Beschluss
(offene Wahl/ einstimmig 26:0:0)
Gemäß § 38 Abs.
2 GemO i.V. m. § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats werden
folgende Stadträte als Urkundspersonen zur Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften
(Gemeinderatsprotokolle) bestellt:
1) StR. Bernd Jungel CDU-Fraktion
2) StR. Lothar Menges SPD-Fraktion
3) StR. Dr. Petra Breitenfeldt ULB-Fraktion
4) StR. Dr. Rüdiger Groh F.D.P./FWB-Fraktion
TOP. 6) Satzung
zur Änderung der Hauptsatzung vom 20.11.2001
Die Wahl zum
Gemeinderat am 13.06.2004 hat ergeben, dass künftig auf Grund zusätzlicher
Ausgleichsmandate der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein über 26
Mitglieder verfügt.
Die
bisherige Anzahl der Mitglieder in den beschließenden Ausschüssen, Verwaltungs-
und Sozialausschuss sowie Technischer Ausschuss, richtete sich je hälftig nach
der Anzahl der Mitglieder im Gemeinderat. Durch die Erhöhung der
Gesamtmitgliederzahl ist eine
- 5 –
Änderung
der Hauptsatzung in Bezug auf die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen erforderlich,
damit auch weiterhin gewährleistet ist, dass alle Gemeinderatsmitglieder an der
Arbeit in den Ausschüssen teilhaben können.
Die Anzahl der
Mitglieder im Verwaltungs- und Sozialausschuss sowie im Technischen Ausschuss
soll nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Breisach am Rhein von 12 auf 13
Mitglieder erhöht werden.
Stadtrat Gerd
Müller stellt für die ULB-Fraktion den Antrag, es bei den bisherigen Ausschussgrößen
zu belassen. Seine Fraktion schlägt vor, es bei der Zahl 12 für die beiden
Ausschüsse zu belassen. Nach d’Hondt ergibt sich eine Verteilung, die die
entscheidenden Verhältnisse des Gemeinderates sehr gut widergeben und zusammen
mit dem Wohnungsvergabeausschuss haben alle Ratsmitglieder genauso einen Sitz
in einem beschließenden Ausschuss. Sollte die bisherige Ausschussgröße des
Technischen und Sozial- u. Verwaltungsausschusses auf 13 erhöht werden, so
können mit der Stimme des Bürgermeisters Pattsituation (7:7) herbeigeführt
werden, Anträge der „kleinen“ Fraktionen also abgelehnt werden.
In einer ins
Detail gehenden Diskussion zwischen Bürgermeister und Stadtrat Gerd Müller wird
deutlich, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung „Prozent genau „
den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat entspricht. Bürgermeister Vonarb
verwahrt sich energisch gegen die von der ULB vorgenommene Zuordnung seines
Abstimmungsverhaltens zur CDU-Fraktion. Der Antrag der ULB ist seines Erachtens
ausschließlich politisch zu verstehen. Um dieses Ziel zu erreichen kann nach
der Gemeindeordnung der Gemeinderat jederzeit eine Angelegenheit an sich
ziehen, oder nach der Geschäftsordnung ein Viertel der Ausschussmitglieder die
Angelegenheit an den Gemeinderat verweisen.
Stadträtin
Imogen Wiedensohler erklärt für die F.D.P./FWB-Fraktion ihre Zustimmung zum
Verwaltungsvorschlag.
Die
Fraktionsvorsitzende der CDU Monika Mack kritisiert das unkollegiale Vorgehen
der ULB bezüglich des an die SPD und F.D.P./FWB gerichteten Schreibens.
Der Antrag der
ULB wird mit 21 Nein-Stimmen, 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Es ergeht
folgender
Beschluss
(21 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen)
Der Gemeinderat
stimmt der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 20.November 2001 zu,
wonach § 4 Abs. 2 wie folgt gefasst wird:
„Dem
Verwaltungs- und Sozialausschuss sowie dem Technischen Ausschuss (Bauausschuss)
gehören neben dem Bürgermeister als Vorsitzenden jeweils dreizehn weitere Mitglieder
des Gemeinderats an“.
- 6 –
TOP. 7) Bestellung
der Mitglieder und Stellvertreter für die Ausschüsse des Gemeinderates
Nach der
Hauptsatzung der Stadt Breisach am Rhein vom 20.11.2001 in der Fassung vom
14.09.2004 werden zur dauernden Erledigung bestimmter Aufgabengebiete drei
gemeinderätliche Ausschüsse als beschließende Ausschüsse nach § 39 Gemeindeordnung
(GemO) gebildet:
1. der Verwaltungs- und
Sozialausschuss, der aus dem Bürgermeister als Vorsitzender und 13 Gemeinderäten
(Stadträten) besteht,
2. der Technische Ausschuss (Bauausschuss),
dem der Bürgermeter als Vorsitzender sowie 13 Gemeinderäte (Stadträte) angehören,
3. der Wohnungsvergabe-Ausschuss,
bestehend aus dem Bürgermeister als Vorsitzender und 5 Gemeinderäten
(Stadträten).
Die Ausschüsse
sind nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl aus der Mitte des Gemeinderats
neu zu bilden. Zu beachten sind hierbei die Bestimmungen der §§ 39, 40 und 41
der Gemeindeordnung und der hierzu ergangenen Ergänzungsvorschriften (DVO GemO
und VwV GemO).
Im
Wohnungsvergabe-Ausschuss verzichtet die CDU auf ein Losverfahren bezüglich des
5. Sitzes, so dass die Teilnahme der FDP/FWB und ULB mit jeweils einem Sitz
gewährleistet ist.
Auf Grund der
Vorschläge der Fraktionen ergeht sodann im Wege der Einigung (einstimmig) durch
offene Wahl folgender
Beschluss (einstimmig
26:0:0)
A) Der Gemeinderat einigt sich auf die
Sitzverteilung in den neuzubildenden Ausschüssen wie folgt:
1.
Verwaltungs- und Sozialausschuss
CDU 6 Sitze, SPD 3 Sitze, ULB 2
Sitze, F.D.P./FWB 2 Sitze
2.
Technischer Ausschuss (Bauausschuss)
CDU 6 Sitze, SPD 3 Sitze, ULB 2
Sitze, F.D.P./FWB 2 Sitze
3.
Wohnungsvergabe-Ausschuss
CDU 2 Sitze, SPD 1 Sitz, ULB, 1 Sitz,
F.D.P./FWB 1 Sitz
B) Als Ausschussmitglieder und deren
persönliche Stellvertreter werden folgende Gemeinderäte bestellt:
- 7 –
1. Verwaltungs- und Sozialausschuss
1) StR. Andreas Singler (Stv.
StR. Thomas Schäfer)
2) StR. Ruth Köbele (Stv. StR. Andreas
Binz)
3) StR. Bernd Jungel (Stv. StR. Andreas
Fleig)
4) StR. Rudolf Gnädinger (Stv. StR. Jörg Leber)
5) StR.
Peter Bercher (Stv. StR. Günter Czemerys)
6) StR. Monika Mack (Stv. StR. Wendelin
Hintereck)
7) StR. Reiner Zimmermann (Stv. StR. Willi Ingenhoven)
8) StR. Frank Kreutner (Stv. StR. Lothar
Menges)
9) StR. Ulrike Maier-Hänle (Stv. StR. Stephanie Baldus)
10) StR. Dr. Petra Breitenfeldt (Stv. StR. Anton Siegel)
11) StR. Gerold Jäger (Stv. StR. Gerd
Müller)
12) StR. Dr. Rüdiger Groh (Stv. StR. Werner Schneider)
13) StR. Imogen Wiedensohler (Stv. StR. Andreas Fischer)
2. Technischer
Ausschuss (Bauausschuss)
1) StR. Thomas Schäfer (Stv. StR. Andreas
Singler)
2) StR. Andreas Binz (Stv.
StR. Ruth Köbele)
3) StR. Andreas Fleig (Stv. StR. Bernd
Jungel)
4) StR. Jörg Leber (Stv.
StR. Rudolf Gnädinger)
5) StR. Wendelin Hintereck (Stv. StR. Monika
Mack)
6) StR. Günter Czemerys (Stv. StR. Peter
Bercher)
7) StR. Lothar Menges (Stv. StR. Frank
Kreutner)
8) StR. Willi Ingenhoven (Stv. StR. Reiner Zimmermann)
9) StR. Stephanie Baldus (Stv. StR. Ulrike Maier-Hänle)
10) StR. Gerd Müller (Stv. StR. Gerold
Jäger)
11) StR. Anton Siegel (Stv. StR. Dr.
Petra Breitenfeldt)
12) StR. Andreas Fischer (Stv. StR. Imogen Wiedensohler)
13) StR. Werner Schneider (Stv. StR. Dr. Rüdiger Groh)
3. Wohnungsvergabe-Ausschuss
1) StR. Bernd Jungel (Stv.
StR. Jörg Leber)
2) StR. Monika Mack (Stv.
StR. Rudolf Gnädinger)
3) StR. Lothar Menges (Stv.
StR. Stephanie Baldus)
4) StR. Dr. Petra Breitenfeldt (Stv. StR. Gerold Jäger)
5) StR. Imogen Wiedensohler (Stv. StR. Werner Schneider)
TOP. 8) Wahl
der ehrenamtlichen Ortsvorsteher und ihrer Stellvertreter
Der
Ortsvorsteher und ein Stellvertreter werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Ortschaftsräte
vom Gemeinderat auf Vorschlag des neugebildeten Ortschaftsrats aus dem Kreis
der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreter aus der Mitte des
Ortschaftsrates gewählt, vgl. § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO). Der Gemeinderat
kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen,
dass weitere Bewerber aus der Mitte des Ortschaftsrats in die Wahl einbezogen
wer
- 8 –
den, in
diesem Fall ist jedoch der jeweilige Ortschaftsrat vor der Wahl nochmals anzuhören.
Für die Wahl gelten die allgemeinen Grundsätze des § 37 Abs. 7 GemO.
Die neugebildeten
Ortschaftsräte von Gündlingen, Niederrimsingen, und Oberrimsingen sind
aufgefordert worden, in ihrer ersten Sitzung über die Neubestellung der Ortsvorsteher
und ihren Stellvertreter zu beraten und dem Gemeinderat entsprechende
Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Es sind
folgende Vorschläge unterbreitet worden:
1.
Stadtteil Gündlingen
Ortschaftsrat Walther Ziegler (8 Stimmen) zum
Ortsvorsteher
Ortschaftsrätin Imogen Wiedensohler (8
Stimmen) zur Stellvertreterin
2.
Stadtteil Niederrimsingen
Ortschaftsrat Wendelin Hintereck (7
Stimmen) zum Ortsvorsteher
Ortschaftsrat Konrad Gippert (8 Stimmen) zum
Stellvertreter
3.
Stadtteil Oberrimsingen
Ortschaftsrat Bernhard Kiefer (6
Stimmen) zum Ortsvorsteher
Ortschaftsrat Thomas Müller (8
Stimmen) zum Stellvertreter
Beschluss
Auf Grund
der von den neugebildeten Ortschaftsräte von Gündlingen, Niederrimsingen und
Oberrimsingen gemäß § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung gemachten Wahlvorschläge wählt
der Gemeinderat je in einem besonderen Wahlgang die ehrenamtlichen Ortsvorsteher
und ihre Stellvertreter wie folgt:
1.
Stadtteil Gündlingen
Ortschaftsrat Walther Ziegler zum
Ortsvorsteher
(offene Wahl/einstimmig 26:0:0)
Ortschaftsrätin Imogen Wiedensohler zur Stellvertreterin
(offene Wahl/einstimmig 25:0:1 bei Enthaltung der Gewählten)
2.
Stadtteil Niederrimsingen
Ortschaftsrat Wendelin Hintereck zum Ortsvorsteher
(offene Wahl/einstimmig 25:0:1 bei
Enthaltung des Gewählten)
Ortschaftsrat Konrad Gippert zum Stellvertreter
(offene Wahl/einstimmig 26:0:0)
3. Stadtteil
Oberrimsingen
Ortschaftsrat Bernhard Kiefer zum Ortsvorsteher
(offene
Wahl/einstimmig 26:0:0)
Ortschaftsrat Thomas Müller zum
Stellvertreter
(offene
Wahl/einstimmig 26:0:0)
- 9 -
TOP. 9) Bestellung der Vertreter der Stadt
Breisach am Rhein im gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Breisach/Ihringen/Merdingen
Nach
§ 60 Abs. 4 GemO ist für vereinbarte Verwaltungsgemeinschaften ein gemeinsamer
Ausschuss aus Vertretern der beteiligten Gemeinden zu bilden, der anstelle des
Gemeinderats der erfüllenden Gemeinde über die Erfüllungsaufgaben entscheidet,
soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetz zuständig ist oder ihn der
gemeinsame Ausschuss bestimmte Angelegenheiten überträgt. Vorsitzender ist der
Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde.
Nach
§ 3 Abs. 2 der zwischen der Stadt Breisach am Rhein und den Gemeinden
Ihringen und Merdingen abgeschlossenen
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines
Gemeindeverwaltungsverbandes (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) besteht der
gemeinsame Ausschuss aus dem Bürgermeister der beteiligten Gemeinden und neun
weiteren Vertretern – Gemeinderäte - , von denen fünf auf die Stadt Breisach am
Rhein, drei auf die Gemeinde Ihringen und ein Vertreter auf die Gemeinde
Merdingen entfallen.
Die
weiteren Vertreter der Mitgliedsgemeinden werden nach jeder regelmäßigen Wahl
der Gemeinderäte vom neugebildeten Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt.
Zugleich ist für jeden Vertreter ein Stellvertreter zu bestellen, der diesem im
Verhinderungsfalle vertritt.
Nach
dem d´Hondt´schen –Höchstzahlenverfahren würde sich aufgrund der Gemeinderatswahl
vom 13. Juni 2004 folgende Sitzverteilung ergeben:
CDU
2 Sitze, SPD 1 Sitz und im Losverfahren 2 Sitze, verteilt auf CDU oder ULB oder
FDP/FWB.
Bisher
war die CDU mit 2 Sitzen und die übrigen Fraktionen mit je einem Sitz
vertreten. Diese Sitzverteilung wäre wieder erreicht, wenn die CDU auf das
Losverfahren verzichtet und somit die ULB und die FDP/FWB je einen Sitz
erhalten würden.
Beschluss (einstimmig 26:0:0)
Gemäß
§ 3 Abs. 2 und 3 der zwischen der Stadt Breisach am Rhein und den Gemeinden
Ihringen und Merdingen abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über
die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes (vereinbarte
Verwaltungsgemeinschaft) werden folgende Stadträte in den gemeinsamen Ausschuss
gewählt:
1) StR. Wendelin Hintereck (Stv. StR. Thomas Schäfer)
2) StR. Andreas Binz (Stv. StR. Jörg Leber)
3) StR. Frank Kreutner (Stv. StR. Ulrike Maier-Hänle)
4) StR. Gerd Müller (Stv. StR. Anton Siegel)
5) StR. Werner Schneider (Stv. StR. Andreas Fischer)
- 10 –
TOP. 10) Bestellung
der Beiratsmitglieder für die Volkshochschule
Nach § 9 der
Satzung der Volkshochschule Breisach e.V. bestellt die Mitgliederversammlung
auf die Dauer von 4 Jahren einen Beirat, welcher dem Vorstand bei der Führung
der Vereinsgeschäfte beratend und unterstützend zur Seite steht. Dieser Beirat
besteht aus 12 Mitgliedern, wovon 6 als geborene Mitglieder vom Gemeinderat der
Stadt Breisach am Rhein aus seiner Mitte gewählt werden.
Nach
dem d´Hondt´schen –Höchstzahlenverfahren würde sich aufgrund der Gemeinderatswahl
vom 13. Juni 2004 folgende Sitzverteilung ergeben:
CDU 3 Sitze,
SPD, ULB und die FDP/FWB je einen Sitz.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Auf Grund von §
9 der Satzung der Volkshochschule Breisach und der Vorschläge der Fraktionen
wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte im Wege der Einigung die folgenden
Mitglieder als Vertreter in den Beirat der Volkshochschule Breisach e.V.:
1) StR. Andreas Singler
2)
StR. Ruth Köbele
3)
StR. Monika Mack
4)
StR. Stephanie Baldus
5)
StR. Gerold Jäger
6)
StR. Andreas Fischer
TOP. 11) Bestellung
der Beiratsmitglieder des Stadtjugendringes
Nach § 10 der
Vereinssatzung des Stadtjugendringes Breisach bestellt die Mitgliederversammlung
einen Beirat. Dieser Beirat besteht aus 12 Mitgliedern, wovon 6 als geborene
Mitglieder vom Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein aus seiner Mitte gewählt
werden.
Nach dem d´Hondt´schen
–Höchstzahlenverfahren würde sich aufgrund der Gemeinderatswahl vom 13. Juni
2004 folgende Sitzverteilung ergeben:
CDU 3 Sitze,
SPD, ULB und die FDP/FWB je einen Sitz erhalten würden.
Beschluss
(einstimmig 27:0:0)
Auf Grund von §
10 der Vereinssatzung des Stadtjugendringes Breisach und der Vorschläge der
Fraktionen wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte im Wege der Einigung die folgenden
Mitglieder als Vertreter in den Beirat des Stadtjugendringes Breisach e.V.:
1) StR. Bernd Jungel
2) StR. Peter Bercher
3) StR. Rudolf Gnädinger
4) StR. Willi Ingenhoven
5) StR. Anton Siegel
6) StR. Imogen Wiedensohler
- 11 -
TOP. 12) Verabschiedung
der bisherigen Ortsvorsteher
Bürgermeister
Vonarb führt aus, dass die Verabschiedung der drei Ortsvorsteher sowohl für ihn
als Bürgermeister als auch für die Verwaltung eine Zäsur bedeute, die Wehmut auslöse.
Er unterstreicht das hervorragende Verhältnis, das er stets mit allen drei
Ortsvorstehern gehabt habe. Bei allen sei immer die feste Verbundenheit mit
ihren Ortschaften spürbar gewesen. Dennoch hätten alle nicht nur die Interessen
des eigenen Ortes vertreten, sondern auch das Gemeinwohl der gesamten Stadt
geachtet. Nachdem er die kommunalpolitischen Werdegänge der drei ausscheidenden
Ortsvorsteher Revue passieren lassen hat, überreicht er Hans Brommer und Erhard
Bucher das goldene und Rolf Großkopf das silberne Verdienstabzeichnen des
Städtetags Baden-Württemberg mit entsprechender Urkunde. Außerdem erhält Rolf
Großkopf die goldene Ehrennadel mit Urkunde des Gemeindetages
Baden-Württemberg, die seine beiden Amtskollegen bereits besitzen.
Bürgermeister Vonarb dankt den ausscheidenden Ortsvorstehern für ihr
langjähriges Engagement und das außergewöhnliche gute Miteinander.
Ortsvorsteher
Erhard Bucher erklärt im Namen seiner beiden Amtskollegen, dass sie in all
diesen Jahren zahlreiche Projekte verwirklicht haben, worauf sie sehr stolz
sind. Abschließend dankt er den Kollegen im Ortschafts- und Gemeinderat und
wünscht allen weiterhin ein gutes Miteinander und viel Erfolg für die Zukunft.
Schluss der Sitzung: 20.35 Uhr
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz