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14.3.2009

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Protokoll Nr. 07

 

           über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

am 14.09.2004 im Bürgersaal

  des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                        Baldus Stephanie

                        Bercher Peter

                        Binz Andreas

                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Czemerys Günter

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas

                        Gnädinger Rudolf

                        Hintereck Wendelin

                        Ingenhoven Willi

                        Jäger Gerold

                        Jungel Bernd

Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg

                        Mack Monika

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Dr. Groh Rüdiger

 

Ortsvorsteher:                        Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Beigeordneter Oliver Rein

                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                            

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Bürgermeister Vonarb bekannt, dass aufgrund seiner Abwesenheit Stadtrat Dr. Rüdiger Groh in der nächsten Gemeinderatssitzung auf sein Amt verpflichtet wird. Er begrüßt ganz herzlich den neu gewählten Gemeinderat.

 

TOP. 1)   Frageviertelstunde für Einwohner

 

                     Namens der Interessengemeinschaft Breisacher Vereine gratuliert Herr Lothar Neumann dem neuen Gemeinderat für seine Wahl und bedankt sich bei den zu verabschiedenden drei Ortsvorstehern für die gewährleistete Unterstützung und die hervorragende Zusammenarbeit. In seine Dankesworte bindet er Beigeordneter Oliver Rein mit ein. Darüber hinaus setze er große Hoffnung in die Unterstützung des neuen Gemeinderats in der Angelegenheit Retention.

 

                     Frau Barbara Kuhn, Elternbeiratsvorsitzende der Hugo-Höfler-Realschule bemängelt die Raumnot. Aufgrund der hohen Schülerzahlen mussten zu Beginn des neuen Schuljahres Klassen geteilt werden. Obwohl ein Musikraum zum Klassenzimmer umfunktioniert wurde, habe eine so genannte „Wanderklasse“ eingeführt werden müssen. Beigeordneter Rein versichert, dass dieser Zustand bald geändert werde. In den Räumlichkeiten, in denen sich derzeit noch das Jugendzentrum befinde, werde bald neue Fachräume entstehen. Stefan Baum, Leiter des Stadtplanungsamtes, versichert zudem, dass die Bauarbeiten für die neuen Räume des Jugendzentrums noch in diesem Jahr beendet werden können, so dass die neuen Räume für die Hugo-Höfler-Realschule nach den Weihnachtsferien zur Verfügung stehen werden.

                  

TOP. 2)  Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinde­ratssitzung vom 20.07.2004

 

Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemein­derat in sei­ner nicht­öffentli­chen Sitzung vom 20.07.2004

 

                     -        dem Abschluss von städtebaulichen Vereinbarungen nach §§ 11 und 12 BauGB sowie des Erschließungsvertrages nach § 120 Bau GB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Private Kleingartenanlage Batzenhäusle“,

 

                     -        zur Unterbringung von Sonderbehörden in Breisach der Umwandlung der erworbenen Konversionsfläche im Bereich der Gebäude 067, 068 und 069 in gewerblichen Bereich, dem Erwerb der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude von der Bundesrepublik Deutschland, dem Tausch des Grundstückes Lgb.-Nr. 2743/2 (Rempartstr. 2) und Lgb.-Nr. 5841 und 5842 (Marienau) im Tauschweg, dem Mietvertrag bzw. Erbpachtvertrag mit dem Landkreis für die Unterbringung der Behörden,

 

-     dem Abschluss von Optionsverträgen mit den Breisacher Kieswerken sowohl für den 90 m-Streifen als auch für den Bereich der Fa. Uhl und

 

                     -        der Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen zugestimmt hat.


- 3 –

 

TOP. 3)     Verpflichtung der neu- und wiedergewählten Gemeinderäte

 

                   Mit Bescheid vom 08.07.2004 hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach erfolgter Wahlprüfung der Gemeinderatswahl vom 13. Juni 2004 für unbeanstandet und gültig erklärt. Damit kann der neugebildete Gemeinderat, dessen Amtszeit formell am 01.09.2004 begonnen hat, nun seine Tätigkeit aufnehmen.

 

                  Nach § 32 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) sind die Gemeinderäte – Stadträte – ehrenamtlich tätig. Sie werden in der ersten (konstituierenden) Sitzung vom Bürgermeister öffentlich auf ihr Amt verpflichtet. Da die Verpflichtung nur für die Dauer der jeweiligen Amtszeit gilt, sind auch die wiedergewählten Gemeinderäte zusammen mit den neugewählten Stadträten neu zu verpflichten.

 

                  Nach § 32 GemO entscheiden die Gemeinderäte im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. An Verpflichtung und Aufträge, durch die diese Freiheit beschränkt wird, sind sie nicht gebunden. Die Gemeinderäte sind Vertreter der gesamten Bürgerschaft, nicht nur ihrer Wähler oder ihrer Wählervereinigung, weder Parteiprogramm noch Weisungen ihrer Wählervereinigung binden sie, denn sie sind nicht deren Beauftragte, sondern Treuhänder der Bürgerschaft. Gegenüber den Gewählten kann insoweit auch kein Fraktionszwang ausgeübt werden.

 

                  Nach entsprechender Belehrung über ihre Rechte und Pflichten als ehrenamtlich tätige Bürger, verpflichtet der Bürgermeister die neu- und wiedergewählten Gemeinderäte nach § 32 Abs. 1 GemO auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift gefertigt. Den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern wird von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg ein Taschenbuch mit den wesentlichen Verfassungsgesetzen, insbesondere der Gemeindeordnung Baden-Württemberg ausgehändigt.

 

TOP. 4)      Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters

 

                  Nach  12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Hauptsatzung der Stadt Breisach am Rhein vom 20. November 2001 in der Fassung vom 20. Juli 2004 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) bestellt der Gemeinderat nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte aus seiner Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Für die Wahl gelten die Grundsätze des § 37 Abs. 7 der Gemeindeordnung.

 

                  Das Gremium schlägt die bisherigen Bürgermeister-Stellvertreter vor:

                  - 1. Bürgermeister-Stellvertreter Stadtrat Bernd Jungel und

                  - 2. Bürgermeister-Stellvertreter Stadtrat Lothar Menges.


- 4 –

 

                  Beschluss

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein bestellt im Wege der offenen Wahl in zwei getrennten Wahlgängen (jeweils einstimmig 25:0:1, bei Stimmenenthaltung der Gewählten)

 

                  1)      StR. Bernd Jungel
      zum 1. Bürgermeister-Stellvertreter

2)      StR. Lothar Menges

                        zum 2. Bürgermeister-Stellvertreter

 

TOP. 5)      Bestellung der Urkundspersonen für die Sitzungsniederschriften des Gemeinderates

 

                  Nach § 38 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen (Sitzungen) des Gemeinderats eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden, mindestens zwei Gemeinderäten, die an der Verhandlung teilgenommen haben und nicht befangen sind, und dem Schriftführer (Protokollführer) zu unterzeichnen ist. Mit der Unterzeichnung übernehmen die Unterzeichner als Urkundspersonen die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Niederschrift.

 

                  In § 17 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderats vom 22.08.1989 wird bestimmt, dass die Sitzungsniederschriften von vier Gemeinderäten, die an der Sitzung teilgenommen haben, zu unterzeichnen sind.

 

                  Bisher sind die Niederschriften von je einem Vertreter der einzelnen Fraktionen unterzeichnet worden.

                  Beschluss (offene Wahl/ einstimmig 26:0:0)

 

                  Gemäß § 38 Abs. 2 GemO i.V. m. § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats werden folgende Stadträte als Urkundspersonen zur Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften (Gemeinderatsprotokolle) bestellt:

 

                  1)      StR. Bernd Jungel        CDU-Fraktion
2)      StR. Lothar Menges          SPD-Fraktion

                  3)      StR. Dr. Petra Breitenfeldt                 ULB-Fraktion
4)      StR. Dr. Rüdiger Groh                F.D.P./FWB-Fraktion

 

TOP. 6)      Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 20.11.2001

 

                  Die Wahl zum Gemeinderat am 13.06.2004 hat ergeben, dass künftig auf Grund zusätzlicher Ausgleichsmandate der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein über 26 Mitglieder verfügt.

 

                  Die bisherige Anzahl der Mitglieder in den beschließenden Ausschüssen, Verwaltungs- und Sozialausschuss sowie Technischer Ausschuss, richtete sich je hälftig nach der Anzahl der Mitglieder im Gemeinderat. Durch die Erhöhung der Gesamtmitgliederzahl ist eine


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                  Änderung der Hauptsatzung in Bezug auf die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen erforderlich, damit auch weiterhin gewährleistet ist, dass alle Gemeinderatsmitglieder an der Arbeit in den Ausschüssen teilhaben können.

 

                  Die Anzahl der Mitglieder im Verwaltungs- und Sozialausschuss sowie im Technischen Ausschuss soll nach § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Breisach am Rhein von 12 auf 13 Mitglieder erhöht werden.

 

                  Stadtrat Gerd Müller stellt für die ULB-Fraktion den Antrag, es bei den bisherigen Ausschussgrößen zu belassen. Seine Fraktion schlägt vor, es bei der Zahl 12 für die beiden Ausschüsse zu belassen. Nach d’Hondt ergibt sich eine Verteilung, die die entscheidenden Verhältnisse des Gemeinderates sehr gut widergeben und zusammen mit dem Wohnungsvergabeausschuss haben alle Ratsmitglieder genauso einen Sitz in einem beschließenden Ausschuss. Sollte die bisherige Ausschussgröße des Technischen und Sozial- u. Verwaltungsausschusses auf 13 erhöht werden, so können mit der Stimme des Bürgermeisters Pattsituation (7:7) herbeigeführt werden, Anträge der „kleinen“ Fraktionen also abgelehnt werden.

 

                  In einer ins Detail gehenden Diskussion zwischen Bürgermeister und Stadtrat Gerd Müller wird deutlich, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung „Prozent genau „ den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat entspricht. Bürgermeister Vonarb verwahrt sich energisch gegen die von der ULB vorgenommene Zuordnung seines Abstimmungsverhaltens zur CDU-Fraktion. Der Antrag der ULB ist seines Erachtens ausschließlich politisch zu verstehen. Um dieses Ziel zu erreichen kann nach der Gemeindeordnung der Gemeinderat jederzeit eine Angelegenheit an sich ziehen, oder nach der Geschäftsordnung ein Viertel der Ausschussmitglieder die Angelegenheit an den Gemeinderat verweisen.

 

                  Stadträtin Imogen Wiedensohler erklärt für die F.D.P./FWB-Fraktion ihre Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag.

 

                  Die Fraktionsvorsitzende der CDU Monika Mack kritisiert das unkollegiale Vorgehen der ULB bezüglich des an die SPD und F.D.P./FWB gerichteten Schreibens.

 

                  Der Antrag der ULB wird mit 21 Nein-Stimmen, 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

                  Es ergeht folgender

 

                  Beschluss (21 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 20.November 2001 zu, wonach § 4 Abs. 2 wie folgt gefasst wird:

 

                  „Dem Verwaltungs- und Sozialausschuss sowie dem Technischen Ausschuss (Bauausschuss) gehören neben dem Bürgermeister als Vorsitzenden jeweils dreizehn weitere Mitglieder des Gemeinderats an“.


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TOP. 7)      Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter für die Ausschüsse des Gemeinderates

 

                  Nach der Hauptsatzung der Stadt Breisach am Rhein vom 20.11.2001 in der Fassung vom 14.09.2004 werden zur dauernden Erledigung bestimmter Aufgabengebiete drei gemeinderätliche Ausschüsse als beschließende Ausschüsse nach § 39 Gemeindeordnung (GemO) gebildet:

 

                  1.           der Verwaltungs- und Sozialausschuss, der aus dem Bürgermeister als Vorsitzender und 13 Gemeinderäten (Stadträten) besteht,

                  2.           der Technische Ausschuss (Bauausschuss), dem der Bürgermeter als Vorsitzender sowie 13 Gemeinderäte (Stadträte) angehören,

                  3.           der Wohnungsvergabe-Ausschuss, bestehend aus dem Bürgermeister als Vorsitzender und 5 Gemeinderäten (Stadträten).

                  Die Ausschüsse sind nach jeder regelmäßigen Gemeinderatswahl aus der Mitte des Gemeinderats neu zu bilden. Zu beachten sind hierbei die Bestimmungen der §§ 39, 40 und 41 der Gemeindeordnung und der hierzu ergangenen Ergänzungsvorschriften (DVO GemO und VwV GemO).

                 

                  Im Wohnungsvergabe-Ausschuss verzichtet die CDU auf ein Losverfahren bezüglich des 5. Sitzes, so dass die Teilnahme der FDP/FWB und ULB mit jeweils einem Sitz gewährleistet ist.

 

                  Auf Grund der Vorschläge der Fraktionen ergeht sodann im Wege der Einigung (einstimmig) durch offene Wahl folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  A)           Der Gemeinderat einigt sich auf die Sitzverteilung in den neuzubildenden Ausschüssen wie folgt:

 

                             1.  Verwaltungs- und Sozialausschuss          

                                   CDU 6 Sitze, SPD 3 Sitze, ULB 2 Sitze,            F.D.P./FWB           2 Sitze

 

                             2.  Technischer Ausschuss (Bauausschuss)          

                                   CDU 6 Sitze, SPD 3 Sitze, ULB 2 Sitze,            F.D.P./FWB           2 Sitze          

                             3.  Wohnungsvergabe-Ausschuss

                                   CDU 2 Sitze, SPD 1 Sitz, ULB, 1 Sitz, F.D.P./FWB 1 Sitz

 

                  B)           Als Ausschussmitglieder und deren persönliche Stellvertreter werden folgende             Gemeinderäte bestellt:


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                  1.           Verwaltungs- und Sozialausschuss
 
  1)           StR.           Andreas Singler           (Stv. StR.           Thomas Schäfer)

                          2)           StR.           Ruth Köbele           (Stv. StR.           Andreas Binz)

                          3)           StR.           Bernd Jungel           (Stv. StR.            Andreas Fleig)

                          4)           StR.           Rudolf Gnädinger           (Stv. StR.            Jörg Leber)

                          5)           StR.            Peter Bercher           (Stv. StR.            Günter Czemerys)          

                          6)           StR.           Monika Mack           (Stv. StR.            Wendelin Hintereck)

                          7)           StR.           Reiner Zimmermann           (Stv. StR.           Willi Ingenhoven)

                          8)           StR.           Frank Kreutner           (Stv. StR.           Lothar Menges)

                          9)           StR.           Ulrike Maier-Hänle           (Stv. StR.           Stephanie Baldus)

                             10)           StR.           Dr. Petra Breitenfeldt           (Stv. StR.           Anton Siegel)

                             11)           StR.           Gerold Jäger           (Stv. StR.           Gerd Müller)

                             12)           StR.           Dr. Rüdiger Groh           (Stv. StR.           Werner Schneider)

                             13)           StR.           Imogen Wiedensohler           (Stv. StR.           Andreas Fischer)

                  2.           Technischer Ausschuss (Bauausschuss)

  1)           StR.  Thomas Schäfer           (Stv. StR.           Andreas Singler)

                          2)           StR.  Andreas Binz           (Stv. StR.           Ruth Köbele)
  3)           StR.  Andreas Fleig           (Stv. StR.           Bernd Jungel)
  4)           StR.  Jörg Leber           (Stv. StR.           Rudolf Gnädinger)
  5)           StR.  Wendelin Hintereck           (Stv. StR.           Monika Mack)
  6)           StR.  Günter Czemerys           (Stv. StR.           Peter Bercher)

                          7)           StR.           Lothar Menges           (Stv. StR.           Frank Kreutner)

                          8)           StR.           Willi Ingenhoven           (Stv. StR.           Reiner Zimmermann)

                          9)           StR.           Stephanie Baldus           (Stv. StR.           Ulrike Maier-Hänle)

                             10)           StR.           Gerd Müller           (Stv. StR.           Gerold Jäger)

                             11)           StR.           Anton Siegel           (Stv. StR.           Dr. Petra Breitenfeldt)

                             12)           StR.           Andreas Fischer           (Stv. StR.           Imogen Wiedensohler)

                             13)           StR.           Werner Schneider           (Stv. StR.           Dr. Rüdiger Groh)

 

                  3.  Wohnungsvergabe-Ausschuss

                          1)  StR.  Bernd Jungel  (Stv. StR.  Jörg Leber)

                          2)  StR.  Monika Mack  (Stv. StR.  Rudolf Gnädinger)

                          3)  StR.  Lothar Menges  (Stv. StR.  Stephanie Baldus)

                          4)  StR.  Dr. Petra Breitenfeldt  (Stv. StR.  Gerold Jäger)

                          5)  StR.  Imogen Wiedensohler  (Stv. StR.  Werner Schneider)

 

TOP. 8)            Wahl der ehrenamtlichen Ortsvorsteher und ihrer Stellvertreter

 

                        Der Ortsvorsteher und ein Stellvertreter werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des neugebildeten Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, die Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrates gewählt, vgl. § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO). Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass weitere Bewerber aus der Mitte des Ortschaftsrats in die Wahl einbezogen wer


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                        den, in diesem Fall ist jedoch der jeweilige Ortschaftsrat vor der Wahl nochmals anzuhören. Für die Wahl gelten die allgemeinen Grundsätze des § 37 Abs. 7 GemO.

 

                        Die neugebildeten Ortschaftsräte von Gündlingen, Niederrimsingen, und Oberrimsingen sind aufgefordert worden, in ihrer ersten Sitzung über die Neubestellung der Ortsvorsteher und ihren Stellvertreter zu beraten und dem Gemeinderat entsprechende Wahlvorschläge zu unterbreiten.

 

                        Es sind folgende Vorschläge unterbreitet worden:

                        1.      Stadtteil Gündlingen
Ortschaftsrat Walther Ziegler          (8 Stimmen)     zum Ortsvorsteher
Ortschaftsrätin Imogen Wiedensohler     (8 Stimmen)     zur Stellvertreterin


                        2.      Stadtteil Niederrimsingen
Ortschaftsrat Wendelin Hintereck      (7 Stimmen)       zum Ortsvorsteher
Ortschaftsrat Konrad Gippert           (8 Stimmen)     zum Stellvertreter

                        3.      Stadtteil Oberrimsingen
Ortschaftsrat  Bernhard Kiefer          (6 Stimmen)     zum Ortsvorsteher
Ortschaftsrat  Thomas Müller          (8 Stimmen)     zum Stellvertreter

 

                        Beschluss

 

                        Auf Grund der von den neugebildeten Ortschaftsräte von Gündlingen, Niederrimsingen und Oberrimsingen gemäß § 71 Abs. 1 Gemeindeordnung gemachten Wahlvorschläge wählt der Gemeinderat je in einem besonderen Wahlgang die ehrenamtlichen Ortsvorsteher und ihre Stellvertreter wie folgt:



                        1.      Stadtteil Gündlingen
Ortschaftsrat  Walther Ziegler zum Ortsvorsteher

                             (offene Wahl/einstimmig 26:0:0)
Ortschaftsrätin Imogen Wiedensohler zur Stellvertreterin
(offene Wahl/einstimmig 25:0:1 bei Enthaltung der Gewählten)

                        2.      Stadtteil Niederrimsingen
Ortschaftsrat Wendelin Hintereck zum Ortsvorsteher

                             (offene Wahl/einstimmig 25:0:1 bei Enthaltung des Gewählten)
Ortschaftsrat Konrad Gippert zum Stellvertreter
(offene Wahl/einstimmig 26:0:0)

 

                        3.                         Stadtteil Oberrimsingen

Ortschaftsrat  Bernhard Kiefer zum Ortsvorsteher

(offene Wahl/einstimmig 26:0:0)    
Ortschaftsrat  Thomas Müller zum Stellvertreter

(offene Wahl/einstimmig 26:0:0)


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 TOP. 9)      Bestellung der Vertreter der Stadt Breisach am Rhein im gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Breisach/Ihringen/Merdingen

 

                  Nach § 60 Abs. 4 GemO ist für vereinbarte Verwaltungsgemeinschaften ein gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der beteiligten Gemeinden zu bilden, der anstelle des Gemeinderats der erfüllenden Gemeinde über die Erfüllungsaufgaben entscheidet, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetz zuständig ist oder ihn der gemeinsame Ausschuss bestimmte Angelegenheiten überträgt. Vorsitzender ist der Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde.

 

                  Nach § 3 Abs. 2 der zwischen der Stadt Breisach am Rhein und den Gemeinden Ihringen  und Merdingen abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) besteht der gemeinsame Ausschuss aus dem Bürgermeister der beteiligten Gemeinden und neun weiteren Vertretern – Gemeinderäte - , von denen fünf auf die Stadt Breisach am Rhein, drei auf die Gemeinde Ihringen und ein Vertreter auf die Gemeinde Merdingen entfallen.

                  Die weiteren Vertreter der Mitgliedsgemeinden werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte vom neugebildeten Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt. Zugleich ist für jeden Vertreter ein Stellvertreter zu bestellen, der diesem im Verhinderungsfalle vertritt.

                 

                  Nach dem d´Hondt´schen –Höchstzahlenverfahren würde sich aufgrund der Gemeinderatswahl vom 13. Juni 2004 folgende Sitzverteilung ergeben:

 

                  CDU 2 Sitze, SPD 1 Sitz und im Losverfahren 2 Sitze, verteilt auf CDU oder ULB oder FDP/FWB.

 

                  Bisher war die CDU mit 2 Sitzen und die übrigen Fraktionen mit je einem Sitz vertreten. Diese Sitzverteilung wäre wieder erreicht, wenn die CDU auf das Losverfahren verzichtet und somit die ULB und die FDP/FWB je einen Sitz erhalten würden.


Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Gemäß § 3 Abs. 2 und 3 der zwischen der Stadt Breisach am Rhein und den Gemeinden Ihringen und Merdingen abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erfüllung der Aufgaben eines Gemeindeverwaltungsverbandes (vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft) werden folgende Stadträte in den gemeinsamen Ausschuss gewählt:

                 

                  1) StR. Wendelin Hintereck      (Stv. StR. Thomas Schäfer)

                  2) StR. Andreas Binz      (Stv. StR. Jörg Leber)

                  3) StR. Frank Kreutner      (Stv. StR. Ulrike Maier-Hänle)

                  4) StR. Gerd Müller      (Stv. StR. Anton Siegel)

                  5) StR. Werner Schneider      (Stv. StR. Andreas Fischer)


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TOP. 10)      Bestellung der Beiratsmitglieder für die Volkshochschule

 

                  Nach § 9 der Satzung der Volkshochschule Breisach e.V. bestellt die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren einen Beirat, welcher dem Vorstand bei der Führung der Vereinsgeschäfte beratend und unterstützend zur Seite steht. Dieser Beirat besteht aus 12 Mitgliedern, wovon 6 als geborene Mitglieder vom Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein aus seiner Mitte gewählt werden.

 

                  Nach dem d´Hondt´schen –Höchstzahlenverfahren würde sich aufgrund der Gemeinderatswahl vom 13. Juni 2004 folgende Sitzverteilung ergeben:

                  CDU 3 Sitze, SPD, ULB und die FDP/FWB je einen Sitz.

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Auf Grund von § 9 der Satzung der Volkshochschule Breisach und der Vorschläge der Fraktionen wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte im Wege der Einigung die folgenden Mitglieder als Vertreter in den Beirat der Volkshochschule Breisach e.V.:


1) StR. Andreas Singler

                  2) StR. Ruth Köbele

                  3) StR. Monika Mack

                  4) StR. Stephanie Baldus

                  5) StR. Gerold Jäger

                  6) StR. Andreas Fischer

 

TOP. 11)      Bestellung der Beiratsmitglieder des Stadtjugendringes

 

Nach § 10 der Vereinssatzung des Stadtjugendringes Breisach bestellt die Mitgliederversammlung einen Beirat. Dieser Beirat besteht aus 12 Mitgliedern, wovon 6 als geborene Mitglieder vom Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein aus seiner Mitte gewählt werden.

 

                  Nach dem d´Hondt´schen –Höchstzahlenverfahren würde sich aufgrund der Gemeinderatswahl vom 13. Juni 2004 folgende Sitzverteilung ergeben:

                  CDU 3 Sitze, SPD, ULB und die FDP/FWB je einen Sitz erhalten würden.

 

                  Beschluss (einstimmig 27:0:0)

 

                  Auf Grund von § 10 der Vereinssatzung des Stadtjugendringes Breisach und der Vorschläge der Fraktionen wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte im Wege der Einigung die folgenden Mitglieder als Vertreter in den Beirat des Stadtjugendringes Breisach e.V.:

 

            1) StR. Bernd Jungel

            2) StR. Peter Bercher

            3) StR. Rudolf Gnädinger

            4) StR. Willi Ingenhoven

            5) StR. Anton Siegel

            6) StR. Imogen Wiedensohler


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TOP. 12)      Verabschiedung der bisherigen Ortsvorsteher

 

                  Bürgermeister Vonarb führt aus, dass die Verabschiedung der drei Ortsvorsteher sowohl für ihn als Bürgermeister als auch für die Verwaltung eine Zäsur bedeute, die Wehmut auslöse. Er unterstreicht das hervorragende Verhältnis, das er stets mit allen drei Ortsvorstehern gehabt habe. Bei allen sei immer die feste Verbundenheit mit ihren Ortschaften spürbar gewesen. Dennoch hätten alle nicht nur die Interessen des eigenen Ortes vertreten, sondern auch das Gemeinwohl der gesamten Stadt geachtet. Nachdem er die kommunalpolitischen Werdegänge der drei ausscheidenden Ortsvorsteher Revue passieren lassen hat, überreicht er Hans Brommer und Erhard Bucher das goldene und Rolf Großkopf das silberne Verdienstabzeichnen des Städtetags Baden-Württemberg mit entsprechender Urkunde. Außerdem erhält Rolf Großkopf die goldene Ehrennadel mit Urkunde des Gemeindetages Baden-Württemberg, die seine beiden Amtskollegen bereits besitzen. Bürgermeister Vonarb dankt den ausscheidenden Ortsvorstehern für ihr langjähriges Engagement und das außergewöhnliche gute Miteinander.

 

                  Ortsvorsteher Erhard Bucher erklärt im Namen seiner beiden Amtskollegen, dass sie in all diesen Jahren zahlreiche Projekte verwirklicht haben, worauf sie sehr stolz sind. Abschließend dankt er den Kollegen im Ortschafts- und Gemeinderat und wünscht allen weiterhin ein gutes Miteinander und viel Erfolg für die Zukunft.

 

 

                              

Schluss der Sitzung:  20.35 Uhr

 

        Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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