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TOP.
1) Frageviertelstunde für Einwohner
Frau
Müller, Niederrimsingen bemängelt die eingebaute Straßenschwelle im Munzinger
Weg in Niederrimsingen, die für Behinderte eine große Schwierigkeit darstellt.
Bürgermeister Rein sagt ihr zu, die Schwelle zu begutachten und ihr sodann
diesbezüglich Bescheid zu geben.
Auf
die Frage von Ortschaftsrat Peter Wolf bezüglich des Sachstandes des
Fahrradweges Ihringen-Gündlingen erklärt Bürgermeister Rein, dass es eine
unbefriedigende Situation sei. Durch Personalengpässe beim Regierungspräsidium
anlässlich der Verwaltungsreform konnten bisher die Pläne nicht fertiggestellt
werden. Es wird derzeit geprüft, ob das Verfahren nicht beschleunigt werden
kann, indem die Stadt Breisach zunächst für die Planungskosten aufkomme.
Herr Ohlingschläger gibt sich
als Einsprecher zu dem Bebauungsplan "Änderung Kohlerhof III" zu
erkennen und bringt seine Einwendungen gegen die nach seiner Meinung zu dichte
Bebauung vor. Außerdem möchte er wissen, wie lange die Bauphase andauern werde,
die ihn in seiner nachbarlichen Ruhe beeinträchtigt.
Bürgermeister Rein erklärt,
dass die vorgesehene Bebauung rechtlich zulässig ist. Die Dauer der Bauphase
kann nicht vorhergesehen werden; der Vorhabenträger wird aber im eigenen Sinne
an eine zügige Fertigstellung interessiert sein.
TOP.
2) Abschluss eines
Konzessionsvertrages für Gas und eines Konzessionsvertrages für Strom jeweils
mit der badenova AG & Co. KG
Bürgermeister
Rein begrüßt die Vorstandsmitglieder der badenova, Herren Mathias Nikolay und
Harald Seidelmann sowie Herrn Wolfgang Schutzbach, Leiter der Abteilung kommunale
Beziehungen und führt in das Thema ein.
Die
ursprünglichen Konzessionsverträge für die Strom- und Gasversorgung hatten eine
Laufzeit bis zum 31.12.2008. Zwischen der Stadt Breisach und der badenova wurde
mit Datum vom 13.04.2006 ein Aufhebungsvertrag für beide Konzessionsverträge
mit Wirkung ab dem 13.07.2006 geschlossen. Die Bekanntmachung darüber sowie die
Absicht der Stadt Breisach neue Konzessionsverträge abzuschließen, wurde von
der Stadt Breisach gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz am 24.04.2006 im
Staatsanzeiger BW mit einer Bewerbungsfrist bis zum 08.06.2006 vorgenommen.
Innerhalb dieser Frist und darüber hinaus bis zum heutigen Tage hat sich als
Bewerber für die neu abzuschließenden Konzessionsverträge nur die badenova AG
& Co. KG in Freiburg gemeldet.
Die badenova
bietet sowohl für Strom als auch für Erdgas Musterkonzessionsverträge an, die
im Jahr 2006 mit dem Gemeinde- und Städtetag verhandelt worden sind. Der Gemeinde-
und Städtetag empfiehlt, beim Abschluss eines neuen Strom- oder Gas Konzessionsvertrag,
diese Musterkonzessionsverträge zu verwenden. Eine Überprüfung dieser Verträge
von der Gemeindeprüfungsanstalt gemäß §107 der Gemeindeordnung
Baden-Württemberg hat ebenfalls zum Ergebnis geführt, dass gegen den Abschluss
dieser Verträge seitens der GPA keine rechtlichen Bedenken bestehen.
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Gegenüber den
bisherigen Verträgen haben die neuen Verträge im Wesentlichen folgende
Vorteile:
- er verpflichtet beide Partner zu einer noch
engeren Abstimmung bei Baumaßnahmen,
- die Gewährleistung für Baumaßnahmen wird von
2 auf 5 Jahre verlängert,
- die Folgekostenregelung ist wesentlich
günstiger, insbesondere bei älteren Leitungen,
- im Haftungsfalle haben wir eine
Beweislastumkehr (Beweispflicht durch badenova).
Im Übrigen sind
die Übernahmeregelungen am Ende der Vertragslaufzeit auf die neue wesentlich geänderte
Gesetzeslage im Jahre 2005 angepasst worden.
Die badenova ist
im Jahre 2001 aus dem Zusammenschluss von sechs, bis dort selbstständigen Energieversorgungsunternehmen
entstanden, worunter eines dieser Unternehmen die Energieversorgung Oberbaden
war. Aufgrund dessen, ist die Stadt Breisach auch Hauptgesellschafter der
badenova. Somit war die badenova als Nachfolgeunternehmen der EVO schon seit
Jahrzehnten ein bewährter und verlässlicher Partner der Stadt Breisach in Bezug
auf die Gasversorgung.
Für die
CDU-Fraktion bemängelt Stadtrat Roman Siebenhaar die lange Laufzeit der neuen
Verträge, die keinen Wettbewerb zulässt. Er weist auch auf die Unzufriedenheit
vieler Bürger mit verschiedenen Energielieferanten hin. Er betont, dass die
CDU-Fraktion nicht grundsätzlich gegen den Abschluss eines Konzessionsvertrages
mit der badenova sei, aber es sind noch viele Fragen offen.
Herr Nikolay
weist darauf hin, dass eine Laufzeit von 20 Jahren bei Konzessionsverträgen in
der Energiebranche die Regel sei, weil hohe Kosten durch den Bau neuer
Leitungen entstehen. 2006 habe die badenova bereits 16 Konzessionsverträge
abgeschlossen, darunter keinen mit einer Laufzeit von unter 20 Jahren. Bei der
Konzessionsabgabe, die badenova an die Stadt zu zahlen hat, garantiere das
Unternehmen, dass es sich immer am gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert
orientieren wird. Die mit dem baden-württembergischen Gemeinde- und Städtetag
ausgehandelten Musterverträge seien ausgewogen.
Herr Schutzbach
erklärt, dass sich die Liberalisierung des Marktes vor allem auf den Gasbezug
beziehe, der Konzessionsvertrag mit der Stadt dagegen nur auf das Wegerecht. Er
garantiere der badenova, dass sie in die Straßen von Breisach ihre Leitungen
legen und das bereist vorhandene Netz nutzen darf. Die Stadt könne aber darüber
hinaus weitere Unternehmen dasselbe erlauben. Jeder kann nach wie vor Strom
einkaufen, wo er will, fügt Bürgermeister Rein zu.
Stadtrat Reiner
Zimmermann signalisiert für die SPD ihre Zustimmung. Hier ist die Versorgungssicherheit
gegeben, da der Partner vor Ort ist.
Stadtrat Gerd
Müller (ULB) betont, dass die Stadt Breisach Anteilseigner der badenova ist, daher
gäbe es für seine Fraktion keine andere sinnvolle Lösung. Er erkundigt sich des
weiteren über das Thema Geothermie in Breisach.
Herr Nikolay
erklärt, dass eine Machbarkeitsstudie vorliege. Badenova beschäftige sich
weiterhin mit diesem Thema.
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Für die FDP/FWB
erklärt Stadtrat Dr. Rüdiger Groh, dass seine Fraktion sich über die
Verbessungen freue und dem Vertrag zustimmt.
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Die Verwaltung
wird ermächtigt, dem Abschluss des zwischen der badenova AG & Co. KG und dem
Städte- und Gemeindetag vereinbarten Musterkonzessionsvertrages für die
Erdgasversorgung sowie des Musterkonzessionsvertrages für die Stromversorgung
zuzustimmen.
TOP.
3) Evangelische Stadtmission
Freiburg
- Zuschuss für Altenheimneubau
Bürgermeister
Rein begrüßt Herrn Direktor E. Dengler und Herrn Roland Stadtler von der
Evangelischen Stadtmission Freiburg.
Die
Stadt hat der Evangelischen Stadtmission Freiburg für den Neubau eines
Altenpflegeheimes in Breisach einen Zuschuss lt. GR.-Beschluss vom 15.11.2005
in Höhe von 544.906,-- € bewilligt. Dies entspricht einer Förderung von 7,5 %
der förderfähigen Kosten.
Die
Ev. Stadtmission Freiburg hat mit der Stadt wegen der Zuschusshöhe Verbindung
aufgenommen. Herr Dengler erklärte im Rahmen eines Gesprächs am 24.07.2006,
dass die Ev.Stadtmission von einer Förderung der Stadt Breisach von 10 %
ausgegangen sei, nachdem auch der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die
Bezuschussung nach den alten Förderrichtlinien vorgenommen hat, um eine
Gleichstellung gegenüber dem Neubau des Pflegeheimes der Caritas in
Ehrenkirchen zu gewährleisten. Der Zuschuss des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
beträgt 726.540,-- €. Herr Dengler führte weiter aus, dass die Stadtmission mit
Mehrkosten von rd. 2,0 Mio € gegenüber der Kostenplanung zu kämpfen hat. Dies
hängt zusammen mit der Erbringung von 10 % Eigenkapital (früher keines), gestiegenen
Baukosten aufgrund der Bauweise und die Kosten für die Zwischenfinanzierung
nachdem noch keine Zuschüsse geflossen sind. Er bittet um Verständnis für sein
Anliegen und weist auch auf die Konkurrenzsituation mit dem Heim der Caritas
in Ehrenkirchen hin, welches über Belegungsentgelte der umliegenden Gemeinden
kein Eigenkapital erbringen musste.
Die
Verwaltung ist der Meinung, dass hier offensichtlich Missverständnisse
vorliegen. Nachdem bei Antragstellung von einem kommunalen Zuschuss (Landkreis
und Stadt) von insgesamt 20 % der förderfähigen Kosten auszugehen war und der
Landkreis seinen Zuschuss von 10 % gewährt hat ist es folgerichtig, dass sich
die Stadt mit dem gleichen Betrag wie der Landkreis an der Bezuschussung
beteiligt.
Herr
Dengler bittet die Gemeinderäte, den Förderbetrag der Stadt auf 10% zu erhöhen.
Der Pflegesatz könnte somit in einem begrenzten Rahmen gehalten werden. Die
Gemeinde sei nicht verpflichtet, aber es handelt sich um einen Beitrag für die
Bewohner.
Auf die Frage von Stadtrat Roman Siebenhaar (CDU)
erläutert H. Dengler, dass das Eigenkapital, das die evangelische Stadtmission
nun aufbringen muss, mit 4,5 % verzinst
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werden müsse. Diese Mehrkosten fließen in den
Pflegesatz mit ein. Werde der Aufwand reduziert, könne auch der Pflegesatz
gesenkt werden.
Für
die SPD-Fraktion stimmt Stadtrat Lothar Menges dem Beschlussvorschlag zu. Er
kritisiert das Vorgehen der Landesregierung. Dies sei keine verlässliche
Politik.
Für
Stadtrat Gerold Jäger (ULB) ist der Neubau eine Investition in die Zukunft, die
evangelische Stadtmission müsse man unterstützen und seine Fraktion stimmt zu.
Stadträtin
Imogen Widensohler (FDP/FWB) stimmt für ihre Fraktion zu, damit der Pflegesatz
stabil bleibt.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Die
Stadt Breisach gewährt der Evangelischen Stadtmission Freiburg für den Neubau
des Alten- und Pflegeheims in Breisach ein Zuschuss in Höhe von 726.540 €, der
in den Jahren 2006 mit 244.906 €, 2007 mit 200.000 €, 2008 mit 100.000 € und
2009 mit 181.634 € fällig wird.
TOP. 4) Aufhebung der Satzung über die Benutzung des städtischen
Standortes für Wohnwagen im Gelbstein
Die Stadt
Breisach am Rhein hat im Gelbstein einen Standort für Wohnwagen betrieben. Der
Standort diente primär der Aufnahme nicht sesshafter Personen, die in Wohnwagen
leben. Insbesondere wurde dieser Standort für durchreisende Familien zur
Verfügung gestellt.
Nachdem der
Standort aufgelöst und eine Unterbringung der Wohnwagen im Rheinhafengelände
geschaffen worden ist, ist die o.a. Satzung nicht mehr erforderlich und ist
aufzuheben. Eine neue Regelung für den neuen Standort ist nicht erforderlich,
da es sich hier um keine öffentliche Anlage handelt.
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat der Stadt Breisach stimmt der Aufhebung der Satzung über die Benutzung
des städtischen Standortes für Wohnwagen im Gelbstein vom 28.05.1996 zu.
TOP. 5) 1. Änderung der Satzung zur Erhebung einer Vergnügungssteuer
Die
Satzung der Stadt Breisach am Rhein zur Erhebung einer Vergnügungssteuer wurde
mit Wirkung vom 01.01.2006 neu gefasst. Die bisherige Besteuerungsgrundlage,
festgesetzt als Pauschalbetrag bei Geräten und Gewinnmöglichkeit in Spielhallen
und an sonstigen Aufstellungsorten,
wurde auf Grund der hohen Schwankungsbreite der Einspielergebnisse der
einzelnen Automaten von der Rechtssprechung als unzulässig erklärt.
Die
Neufassung der Satzung orientiert sich an der Mustersatzung der Gemeindetags Baden-Württemberg.
Als Besteuerungsgrundlage hatte der Gemeindetag eine umsatzorientierte
Besteuerung von 8-12 % vorgeschlagen. Da die bisherigen Einspielergebnisse der
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Stadt Breisach
nicht bekannt waren, wurde der vorgeschlagene Mittelwert von 10 v.H. des Umsatzes
zur Besteuerung vorgesehen.
Nach
den nun vorliegenden Umsatzmeldungen aus dem I. und II Quartal 2006 ergibt
sich, dass durch einen 10%-igen Umsatzsteueranteil die Steuererlöse sich
teilweise erheblich erhöhen würde und somit eine ungewollte besondere Härte,
insbesondere für die Spielhallen entstehen würde. Die Belastung tritt
insbesondere bei den größeren Unternehmen auf, während Kleinbetriebe teilweise
sogar weniger als bisher zahlen müssten.
Bei Betrachtung
aller gemeldeten Umsätze aus dem I. und II. Quartal 2006 ergibt sich, dass in
der Summe eine Besteuerungsgrundlage von 7% des Umsatzes ausreichend ist, um
den bisherigen Gesamtsteuererlös der Stadt Breisach entsprechend den Vorjahren
zu erreichen. Es wird daher vorgeschlagen, die Besteuerungsgrundlage von 10 %
auf 7 % rückwirkend festzusetzen. Auf Anfrage beim Gemeindetag
Baden-Württemberg, Herrn Gössl, wurde der Stadt Breisach auch empfohlen die
Umsetzung aufkommensneutral zu vollziehen, um die ohne schon sehr große Problematik
nicht weiter anzuheizen. Die Rückwirkung dieser Satzungsänderung zum 01.01.2006
ist zulässig.
Stadtrat Gerd
Müller (ULB) erklärt, dass in seiner Fraktion die Meinungen sich teilen. Er stimme
unter Vorbehalt zu, wenn 2008 eine Erhöhung stattfindet.
Auch die
SPD-Fraktion tue sich schwer, erklärt Stadtrat Frank Kreutner. Die unerwartet
hohen Steuereinnahmen würden auch damit zusammenhängen, dass die Stadt mit der
früheren Pauschalbesteuerung für Automatenbetreiber extrem günstig gewesen sei.
Möglicherweise sei auch deshalb die Spielhallendichte in der Münsterstadt so
hoch. Für 2008 sollte daher ein Mittelwert bei der Besteuerung angepeilt
werden.
Für die FDP/FWB
erklärt Stadtrat Dr. Rüdiger Groh, dass seine Fraktion keine günstigen
Bedingungen für Spielhallen schaffen wolle. Die Besteuerung sollte die hohen
Gewinne daher etwas reduzieren.
Stadträtin
Monika Mack (CDU) teilt diese Meinung. Ihre Fraktion werde zustimmen, sofern
die Vergnügungssteuer für 2008 wieder angehoben werde.
Beschluss (24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
Der Gemeinderat
stimmt der rückwirkenden der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten 1.
Änderung der Satzung zur Erhebung einer Vergnügungssteuer zum 01.01.2006, verbunden
mit der Festsetzung der Bemessungsgrundlage auf 7 % der Einspielergebnisse zu.
Eine Erhöhung des Steuersatzes ist für 2008 vorgesehen.
TOP. 6) Finanzierungsvereinbarung für die Infobest Vogelgrun/Breisach
2007-2009
-
Beteiligung der Stadt Breisach am Rhein
Die
Finanzierungsvereinbarung für die Infobest Vogelgrun/Breisach endet zum
31.12.2006. Die Stadt Breisach am Rhein hat sich bisher mit einem
Finanzierungsanteil in Höhe von 12.600,00 Euro pro Jahr beteiligt. Die Infobest
Vogelgrun/Breisach hat sich
- 7 –
nach nunmehr 10
Jahren hervorragend etabliert und wird von den Grenzgängern sehr stark angenommen.
Auf Grund der
Personalkostensteigerungen sowohl auf deutscher, als auch auf französischer
Seite, ist die Finanzierung in der bisherigen Form nicht mehr gesichert. Zur
Abdeckung des Defizits in der Haushaltsplanung für die Jahre 2007 – 2009 sind
zusätzliche Einnahmen für die Infobest Vogelgrun/Breisach zwingend
erforderlich. Seitens des SIVOM werden die Zuschüsse entsprechend erhöht.
Gleichzeitig soll auch die Stadt Breisach am Rhein ihren bisherigen Zuschuss
von 12.600,00 Euro auf 15.000,00 Euro für die Jahre 2007 – 2009 erhöhen, so
dass die Existenz der Infobest für die Jahre 2007 – 2009 gesichert wäre.
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt für die Jahre 2007 – 2009 einem Zuschuss in Höhe von 15.000,00 Euro für
die Infobest Vogelgrun/Breisach zu.
TOP. 7) Bebauungsplan „Wohnpark Kandelhof“ in Breisach am Rhein
-
Satzungsbeschluss
Verfahrensdaten
20.09.2005 Aufstellungsbeschluss
28.02.2006 Anhörung
der Träger öffentlicher Belange
02.03.2006 Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses und der vorgezogenen
Bürgerbeteiligung
03.03. – 04.04.2006 Bürgerbeteiligung
16.03.2006 Erörterungstermin
20.06.2006 Offenlagebeschluss
Gemeinderat
26.06.2006 Bekanntmachung
der Offenlage
04.07.2006 Benachrichtigung
der Träger öffentlicher Belange von der Offenlage
05.07. – 07.08.2006 Offenlage
Im Rahmen der
Offenlage sind von privater Seite keine Anregungen und Bedenken vorgetragen worden.
Die Anregungen
der Träger öffentlicher Belange konnten berücksichtigt werden, ohne dass die Planungsziele
und die Struktur des Bebauungsplanes verändert werden mussten.
- 8 –
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
1. Der
Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der vorgetragenen Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange dem Vorschlag des planenden Architekten an und
erhebt diese zum Beschluss.
2. Der
Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung
der Stadt Breisach am Rhein über
a) den Bebauungsplan
„Wohnpark Kandelhof“
b) die örtlichen
Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan „Wohnpark Kandelhof“.
TOP. 8) Bebauungsplan „Änderung Kohlerhof III“
-
Satzungsbeschluss
Verfahrensdaten
10.05.2005 Aufstellungsbeschluss
der Änderung
04.08.2005 Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses
04.08. – 05.09.2005 Vorgezogene
Bürgerbeteiligung
18.08.2005 Erörterungstermin
03.08.2005 Anhörung
der Träger öffentlicher Belange
18.10.2005 Offenlagebeschluss
des Gemeinderates
20.10.2005 Amtliche
Bekanntmachung der Offenlage
28.10. – 29.11.2005 Offenlage
20.10.2005 Benachrichtigung
der Offenlage
25.07.2006 Beschluss
über die im Rahmen der ersten Offenlage
eingegangenen
Stellungnahmen,
Anregungen und Bedenken und erneuter Offenlagebeschluss
21.08.2006 Bekanntmachung
der 2. Offenlage
15.08.2006 Benachrichtigung
der Träger öffentlicher Belange
29.08. – 30.09.2006 2.
Offenlage
Mit dem
Baugebiet „Kohlerhof III“ soll die Baulücke zwischen der bestehenden Besiedelung
des Plangebietes Kohlerhof und der Burkheimer Landstraße geschlossen werden.
Das gegenüber der 1. Offenlage geänderte Plankonzept sieht jetzt die Ansiedlung
von 17 Einfamilienhäusern und 2 Reihenhäusern mit 3 und 4 Einheiten vor. Auf
der Gesamtfläche des Plangebietes mit insgesamt 0,87 ha sollen danach 24
Wohneinheiten auf einer Nettobaufläche von 0,62 ha untergebracht werden. Mit
einer durchschnittlichen Fläche von 250 m² pro WE bleibt damit die
Siedlungsdichte im Plangebiet „Kohlerhof III“ deutlich hinter den Werten des
Gebietes „Kohlerhof II“ zurück. Hier wurden für 7,5 ha insgesamt 430 Wohneinheiten
angesetzt. Dies entspricht einem Durchschnittswert von 175 m² Nettowohnbauland
pro WE.
Die
Erschließung sowie die wirtschaftliche Verwertung der Baugrundstücke erfolgt
durch einen einheitlichen Bauträger als Vertragspartner der Stadt. Das Projekt
soll kurzfristig umgesetzt werden, um das Angebot des Immobilienmarktes in
Breisach zu bereichern.
- 9 –
Die im Rahmen
der Offenlage von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen
konnten im Bebauungsplan berücksichtigt werden, ohne dass die Planungsziele
dadurch verändert worden sind.
Von privater
Seite ist eine Stellungnahme eines unmittelbar betroffenen Nachbarn eingegangen,
die in der beiliegenden Zusammenstellung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange und der Öffentlichkeit aus der erneuten Offenlage unter Ziff. B
aufgeführt und mit einem Beschlussvorschlag für den Gemeinderat versehen ist.
Stadtrat Gerd
Müller (ULB) kritisiert erneut die Lage des geplanten Kinderspielplatzes direkt
an der Kreuzung. Ziel dieser Bebauung war ein kinderfreundliches Projekt zu
entrichten, was leider hier verfehlt wurde. Seine Fraktion könne diesem
Vorhaben nicht zustimmen.
Beschluss
(19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung)
1. Der
Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der vorgetragenen Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange und privaten Einwendungen dem Vorschlag der Verwaltung
an und erhebt diese zum Beschluss.
2. Der
Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein
über
a) den Bebauungsplan
„Änderung Kohlerhof III“
b) die örtlichen
Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan „Änderung Kohlerhof III“.
TOP. 9) Arbeitsvergabe
-
Geh- und Radweg zwischen Jägerhofsiedlung (Breisach) und Radweganschluss beim
Henkenberg (Vogtsburg-Niederrotweil) im Zuge der L 113
Der gesamte Geh-
und Radweg führt ab dem Abzweig zur Jägerhofsiedlung entlang des Blauwassergrabens,
vorbei am Obsthof Neumühle, entlang der westlichen Straßenseite der L 113 bis
zum Radweganschluss nach Burkheim u. Niederrotweil beim Henkenberg. Die
Ausbaulänge beträgt 1512 m. Die Ausbaubreite ist zur schadlosen Abwicklung der
landwirtschaftlichen Fahrzeuge von 2,50 m zuschussfähiger Breite auf 3,00 m festgelegt
worden. Über dem Krebsbach wird eine neue Betonbrücke nach den
wasserrechtlichen Vorgaben des Landratsamtes gebaut. Die Durchflussbemessung erfolgt nach einem 100-jährigen Hochwasser.
Durch den Bau
des Weges wird eine gefahrlose Radwegverbindung von Radweg Breisach-Burkheim ab
der Jägerhofsiedlung in den inneren Kaiserstuhl zur Stadt Vogtsburg geschaffen,
was insbesonders dem Radtourismus sehr zugute kommt. Das Regierungspräsidium
beteiligt sich mit Fördermitteln in Höhe von 175.000,- €.
Die Planung
wurde im Bauausschuss vom 04.04.06 vorgestellt und befürwortet. Die Zustimmung
von der Stadt Vogtsburg liegt ebenfalls vor. Die Stadt Breisach wird lt. Vereinbarung
mit dem Regierungspräsidium und der Stadt Vogtsburg die Gesamtbaumaßnahme als
Bauherr durchführen.
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Die
öffentliche Ausschreibung ergab folgendes geprüftes Ergebnis:
Fa. Amann, Sasbach 256.742,49 €
Joos, Hartheim 289.226,24 €
Hoch, Freiburg i. Br. 298.760,90 €
Knobel-Bau, Hartheim 316.875,23 €
Vogel-Bau 320.093,83
€
SKS-Bau 323.979,93
€
Gebr. Pontiggia 335.274,90
€
Christ.
Pontiggia 339.080,67
€
Die anteiligen
Baukosten (Weg u. Brücke) für die Stadt Breisach betragen 171.157,57 €, die der
Stadt Vogtsburg 85.584,92 €. Bei ca. 103.000,- € Fördermittelanteil betragen
für die Stadt Breisach die effektiven Baukosten ca. 69.300,- €.
Für
die Stadt Breisach ist die finanzielle Situation etwas ungünstiger als
ursprünglich geplant. Die Fördermittel werden aufgeteilt für die Radwegarbeiten
mit 40,- €/m² und den Brückenbau mit
1.800,- €/m². Die Angebotspreise der insgesamt preisgünstigsten Anbieterfirma
Amann hat für die Stadt Breisach eine für die Zuschussberechnung ungünstige
Konstellation. Die Brückenbaukosten liegen im Preisvergleich zu den anderen
Firmen um ca. 20.000,- € höher und dafür die Wegebaukosten um ca. 23.000,- €
günstiger. Da bei Vogtsburg kein Brückenbauwerk vorhanden ist, errechnen sich für Vogtsburg mit ca. 13.000,00 €
effektive Baukosten eine günstigere Finanzierung als bei Breisach mit ca.
69.300,00 € effektive Baukosten. Nachfragen beim Präsidium auf einen
günstigeren Fördersatz für das Brückenbauwerk waren ergebnislos, da dies
festgelegte Förderbeträge sind.
Das
Ingenieurhonorar wird nicht bezuschusst. Es wird mit der Stadt Vogtsburg im Verhältnis
der anteiligen Baukosten verrechnet.
Der
Bauausschuss sprach sich auch für eine Teilfinanzierung aus Mitteln des
Fremdenverkehrsbeitrages aus.
Stadtrat Reiner
Zimmermann erklärt für die SPD, dass noch kein Beschluss gefasst werden und das
Thema in Rahmen der Haushaltsberatung diskutiert werden sollte.
Bürgermeister
Rein erklärt, dass die Stadt an eine Zuschlagsfrist gehalten sei, ansonsten
müsste die Submission aufgehoben werden. Es ergeht folgender
Beschluss (18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 6
Enthaltung)
Der Gemeinderat
beschließt die Aufnahme der Gesamtfinanzierung im Haushalt 2007 mit 270.000,- €
unter Berücksichtigung der Einnahmen aus den Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg
in Höhe von 175.000,- € und den Anteilsbeträgen der Stadt Vogtsburg mit ca.
13.000,00 €.
Der Gemeinderat
vergibt die Arbeiten zum Bau eines Radweges zwischen dem Jägerhof (Gemarkung
Breisach) und dem Henkenberg (Gemarkung Vogtsburg) entlang der L 119 an die
preisgünstigste Anbieterfirma Amann, Sasbach zum Angebotspreis von
256.742,49 €.
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TOP. 10) Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die Bauausgaben von
2002-2005 gemäß § 114, Abs. 1 Gem0
Die Prüfung der
Baumaßnahmen bzw. deren Ausgaben erfolgte in der Zeit vom 01.03 bis 12.04.2006
mit einem Gesamtvolumen von 8.673.500,00 €.
Der Prüfbericht
beinhaltet folgende Einzelfeststellungen:
Neubau des Deutsch-Französischen Kindergartens
Die
Gemeindeprüfungsanstalt hatte bei der
„Tragwerksplanung des Ingenieurbüros Mathis aus Breisach “ festgestellt,
dass bei der Honorarabrechnung einige Teilkosten nach HOAI nicht anzurechnen waren.
Das
Ing. Büro Mathis hat zwischenzeitlich die während der Prüfung errechnete Überzahlung
von € 2.061,95 zurückgezahlt.
Bei
den „ Erd-Beton, Stahlbetonarbeiten der
Fa. Dier, Bötzingen“ wurde festgestellt, dass bei der Schlussrechnung infolge
zweier Abrechnungsfehler eine Überzahlung vorlag.
Die
Fa. Dier, Bötzingen hat zwischenzeitlich die während der Prüfung errechnete
Überzahlung
von € 1.130,18 zurückgezahlt.
Neubau
eines Feuerwehrgerätehauses
Die
Gemeindeprüfungsanstalt hatte bei der
„Haustechnikplanung des Ingenieurbüro Fischer+Rickhoff aus Breisach“
festgestellt, dass bei der Schlussrechnung die Kosten der Aufzugstechnik nicht
in vollem Umfang anrechenbar ist.
Das
Ing. Büro Fischer + Rickhoff hat zwischenzeitlich die während der Prüfung errechnete
Überzahlung von € 6.014,63 zurückgezahlt.
Bei
der „Tragwerksplanung des Ingenieurbüros
Mathis aus Breisach “ wurde festgestellt, dass Honorarabrechnung einige
Teilkosten nach HOAI nicht anzurechnen waren.
Das
Ing. Büro Mathis hat zwischenzeitlich die während der Prüfung errechnete Überzahlung
von € 2.061,95 zurückgezahlt.
Bei
den „ Erd-Beton, Stahlbetonarbeiten der
Fa. Koch-Vögele aus Bahlingen“ wurde festgestellt, dass infolge Aufmaß- und
Abrechnungsfehler eine Überzahlung vorlag.
Die
Fa. Koch-Vögele Bahlingen hat
zwischenzeitlich die während der Prüfung errechnete Überzahlung von € 9.095,72
zurückgezahlt.
Erschließung
des Baugebietes „Munzinger Weg I. BA“ im Stadtteil Niederrimsingen
Die
Baumaßnahme wurde unter starkem Zeitdruck in Angriff genommen, so dass Auflagen
des Landratsamtes hinsichtlich der Zurückhaltung von Regenwässer erst nach der
Angebotseinholung berücksichtigt werden konnten. Dies führte zu einem
Nachtragsangebot der bauausführenden Firma Schaumann für das Liefern und Versetzen der Mall-Öko-Regenspeicher. Nach Ansicht der
GPA sind Erdarbeiten überhöht angesetzt.
Anstelle
von 2.900,00 DM/St. werden in der Prüfung nur 1.767,50 DM/St. anerkannt, somit
entstand pro Regenspeicher ein Mehrbetrag von 1.006,37 DM. Das damalige mit der
Baudurchführung beauftragte Ing.-Büro hat die Nachtragspreise im Rahmen der
Preise des Hauptangebotes geprüft, anerkannt und zur Genehmigung durch die
Stadt Breisach
empfohlen.
Der so errechnete Mehrbetrag von 20 Regenspeichern mit 23.347,78 DM kann nicht
eingefordert werden, da das Ing.-Büro Taberg in Konkurs gegangen ist, ebenso die bauausführende Firma
Schaumann. Dadurch kann die Stadt auch keine Schadensersatzansprüche nach § 634
BGB geltend machen.
- 12 -
Umbau
der Entwässerungskanalisation in der Rosmann-, Zeppelin-, Halbmond- und Kolpingstraße
– Fa. Amann, Sasbach
Bei
den Erdarbeiten (Aushub und Verfüllen) wurde bemängelt, dass die nach der DIN
EN 610 geltenden Mindestgrabenarbeiten bei der Abrechnung nicht eingehalten und
der Betonabbruch beim Grabenaushub nicht berücksichtigt wurde. Dies führte zu
einer Überzahlung von 8.235,29 €.
Bei
der Berechnung der Mengenermittlung Frostschutzschicht wurde nicht berücksichtigt,
dass ein Bereich der Hausanschlüsse bereits in einer eigenständigen Position
vergütet wurde. Dadurch entstand eine Überzahlung von 4.430,64 DM.
Der
Handeinbau von Asphalttragschichten sollte laut Leistungsverzeichnis im Aufgrabungsbereich
im Gehweg stattfinden. Die GPA beanstandet die Verwendung einer falschen
Position mit einem teueren Einheitspreis. Daraus ergibt sich eine Überzahlung
von 13.070,90 DM.
Beim
Lösen, Laden und Abfahren von unbrauchbarem Material wurde in der Mengenermittlung
nicht berücksichtigt, dass die Hausanschlüsse im Fahrbahnbereich bereits mit
wiederverwendbarem Frostschutzmaterial aufgefüllt waren. Somit entfällt ein
Lösen von unbrauchbarem Material, woraus sich eine Überzahlung von 3.595,08 DM
errechnet. Im Bereich der Kolpingstraße wurde Frostschutzmaterial im
Straßenbereich ausgehoben, seitlich gelagert, wieder eingebaut und verdichtet.
Laut Leistungsverzeichnis sollte die Abrechnung nach Raummaß (m³) abgerechnet
werden. Tatsächlich wurde die Menge teilweise nach Flächenmaß (m²) abgerechnet.
Es wurde eine Überzahlung von 11.947,92 DM errechnet.
An
Rückforderungen gegen die Firma Amann stehen somit 41.279,83 DM an.
Bei
der Anhörung der Firma Amann zu den Prüfungsbemerkungen wurden einzelne Beanstandungen
anerkannt, jedoch nicht in vollem Umfang. Die Firma Amann erkennt Rückforderungen
in Höhe von 20.308,67 DM an. In einer Stellungnahme des bauleitenden Ing.-Büros
Wolpert wird die Argumentation der Firma Amann als plausibel beurteilt und empfohlen,
der angebotenen Rückzahlung zuzustimmen. Bei allen anderen Baumaßnahmen im
Prüfungszeitraum wurden keine Beanstandungen festgestellt.
In
einem Abschlussgespräch mit dem Bürgermeister am 11.04.2006 wurde der Bauverwaltung
gemessen am geleisteten Bauumfang eine zufriedenstellende Arbeit bestätigt.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht zustimmend zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung die Bestätigung nach § 114 Abs. 5, Satz 2 GemO bei der
Rechtsaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt zu
beantragen, um den Abschluss des Prüfungsverfahrens zu erreichen.
TOP. 11) Zuschuss an den Spitalfonds Breisach
Der
Spitalfonds Breisach hat im Jahr 2005 vom Bund das Grundstück Flurstück Nr.
2750 mit 10.958 m² erworben. Am 12.04.2005 wurde vom Gemeinderat als
Stiftungsrat beschlossen, das Grundstück der Ev. Stadtmission Freiburg im
Erbbaurecht zur Errichtung eines Altenpflegeheimes zur Verfügung zu stellen.
- 13 -
Bei
der Beratung wurde von der Verwaltung
darauf hingewiesen, dass nach den Förderrichtlinien des Landes
Baden-Württemberg davon ausgegangen wird, dass die Gemeinde das Grundstück
kostenlos zur Verfügung stellt. Dies bedeutet, dass der Erbbauzins nicht in die
Kalkulation der Pflegesätze eingestellt werden kann. Die Ev. Stadtmission
Freiburg sieht sich nur in der Lage einen Erbbauzins zu bezahlen, wenn er in
die Pflegesätze einfliessen kann. Dies ist aufgrund der geschilderten Umstände
leider nicht möglich.
Nachdem
der Spitalfonds rd. 1.560.000,-- € in den Erwerb des Grundstücks Flurstück Nr.
2750 investiert hat, wird vorgeschlagen, dass die Stadt dem Spitalfonds für den
Ausfall des Erbbauzinses einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2 % des
Grundstückswertes gewährt. Dies bedeutet einen Jahresbetrag von 31.200,-- €.
Nachdem
das neue Altenpflegeheim im August 2006 in Betrieb ging, steht dem Spitalfonds
für 2006 ein anteiliger Zuschuss für die Monate September - Dezember 2006 in Höhe
von 10.400 € zu.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die Gewährung eines jährlichen Zuschusses von 31.200 €
an den Spitalfonds Breisach als Ersatz für den ausgefallenen Erbbauzins. Für
2006 wird ein anteiliger Zuschuss für die Monate September bis Dezember 2006
von 10.400 € gewährt.
TOP. 12) Spitalfonds Breisach am Rhein
-
Feststellung der Jahresrechung 2005
Die
Jahresrechnung 2005 des Spitalfonds Breisach wird zur Feststellung durch den Gemeinderat
in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat gemäß § 95 GemO vorgelegt.
Folgende
Anträge werden gestellt:
Das
Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 wird in den Einnahmen
und Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf 323.757,91 € und im Vermögenshaushalt auf 1.316.957,10 €
festgestellt.
Die
Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt beträgt 87.126,77
€.
Es
wird festgestellt, daß sich das Anlagevermögen um 1.279.881,00 € auf 3.800.593,29 € erhöht hat. Das
Deckungskapital hat sich um 823.877,10 €
auf 3.056.403,10 € erhöht. Die Schulden erhöhten sich um 456.003,90 €
auf 744.190,19 €.
Der
Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Entnahme von 759.830,33 € auf
39.866,36 € festgestellt. Die Sonderrücklage beträgt unverändert 4.597,01 €.
Der
Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen und nicht beanstandet.
- 14 -
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds
Breisach die Jahresrechnung 2005, wie vorstehend beantragt.
TOP. 13) Neuverpachtung der stadt- und spitaleigenen landwirtschaftlich
genutzten
Grundstücke
a)
Festsetzung des jährlichen Pachtzinses
b)
Festlegung der Vertragsdauer
c)
Vergabe von freiwerdenden Pachtgrundstücken
Die
Pachtverträge über die landwirtschaftlich genutzten stadt- und spitaleigenen
Grundstücke auf der Gesamtgemarkung Breisach laufen am 10.11.2006 (Martini) ab.
Um
den bisherigen Pächtern mitteilen zu können, ob sie mit der Zuteilung der
bisher von ihnen bewirtschafteten Grundstücke wieder rechnen können und unter
welchen Voraussetzungen eine Weiterbewirtschaftung künftig möglich sein wird,
muss der Gemeinderat u.a. entscheiden, ob der bisherige Pachtzins beibehalten
oder erhöht werden muss. Des weiteren muss entschieden werden, ob die
Vertragsdauer von 6 Jahren wie bisher beibehalten wird.
Nach
den bisherigen Grundsätzen bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken
wurde dem bisherigen Pächter das Grundstück vorrangig angeboten, obwohl er keinen
Rechtsanspruch darauf hat.
Die
freiwerdenden Grundstücke wurden, soweit sie nicht für Tauschzwecke benötigt werden,
vorrangig an solche Landwirte abgegeben, die während der Pachtperiode Pachtland
für öffentliche Zwecke (Straßenbau, Bauland u.a.) abgeben mussten. Des weiteren
erhielten auch neue Pächter die Möglichkeit, gemeindeeigenes Feld anzupachten.
Bei
illegaler Unterverpachtung mussten die betroffenen Pächter die Flächen wieder
abgeben.
Diese
Flächen wurden wie freiwerdende Grundstücke behandelt.
Auf
Grund der derzeitigen marktpolitischen Situation in der Landwirtschaft besteht
keine Notwendigkeit, für die kommende Pachtperiode eine generelle
Pachtzinserhöhung vorzunehmen. Bei der letzten Neuverpachtung im Jahre 2000
wurde lediglich durch die Umstellung von DM auf den Euro im Jahr 2002 eine
Aufrundung des Pachtzinses auf einen vollen Eurobetrag beschlossen.
Der
durchschnittliche Pachtzins auf der Gesamtgemarkung Breisach liegt nach Bodenqualität
im Preisrahmen von 1,30 € bis 2,10 € je ar und Jahr.
Da
nach Auskunft der Landkreisverwaltung , Fachbereich Landwirtschaft, in dessen
Verwaltungsbereich der Pachtzinsrahmen etwa auf gleicher Ebene liegt, schlägt
die Verwaltung vor die bisherigen Pachtzinsen für landwirtschaftlich genutzte
Grundstücke beizubehalten.
Auf
Hinweis von Stadtrat Anton Siegel wegen illegaler Verpachtung der Flächen unter
Bauern wird Bürgermeister Rein die Situation prüfen.
- 15 -
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt zugleich auch in der Eigenschaft als Stiftungsrat des
Spitalfonds :
a)
die Pachtzinsen für die landwirtschaftlich genutzten
stadt- und spitaleigenen Grundstücke in der bisherigen Höhe beizubehalten,
b)
die Vertragsdauer für die landwirtschaftlichen
Pachtgrundstücke wieder auf 6 Jahre festzulegen,
c)
freiwerdende Pachtgrundstücke sind vorrangig an Pächter
in Bewirtschaftung zu geben, die in der vergangenen Pachtperiode 2000-2006
Pachtland für öffentliche Zwecke abgeben mussten.
Gleichzeitig
wird die Verwaltung ermächtigt einen Austausch von Pachtgrundstücken vorzunehmen
wo es betriebswirtschaftlich geboten ist.
TOP. 14) Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2007
a)
der Stadt Breisach am Rhein
Von
der Verwaltung werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans
2007 mit folgenden Daten im Gemeinderat eingebracht:
1.
Summe der Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von je 37.057.000 Euro
davon
1.1
im Verwaltungshaushalt 27.830.000
Euro
1.2
im Vermögenshaushalt 9.227.000
Euro
2.
Kreditaufnahmen 5.228.000
Euro
davon
2.1
für die Stadt 4.921.000
Euro
2.2
für das Wasserwerk 307.000
Euro
3.
Hebesätze
3.1
Grundsteuer A 315
v.H.
3.2
Grundsteuer B 335
v.H.
3.3
Gewerbesteuer 340
v.H.
Zu
Beginn seiner Erläuterungen erklärt Bürgermeister Rein, dass mit fast 28 Mio €
im Verwaltungshaushalt die Stadt ihren Aufgaben gut nach kommen kann. Im
Vermögenshaushalt ist die Stadt wiederum bereit und auch fähig, in die Zukunft
von Breisach zu investieren. Der Erwerb der restlichen Kasernenfläche ist die
Investition in die Zukunft Breisachs. So sei geplant, dem Bund für rd. 2 Mio €
eine weitere, früher vom französischen Militär genutzte Fläche abzukaufen, um
die Stadtentwicklung selbst bestimmen zu können. Allerdings sei es auch nötig,
in den kommenden Jahren möglichst viele Baugrundstücke zu verkaufen, damit
wieder Geld in die Stadtkasse zurückfließe. Wichtig ist es aber auch, in die
bestehende Infrastruktur der Stadt weiter zu investieren. Da die Stadt wächst,
müssen Straßen und Kanäle gebaut werden und Bestehendes, wie Breisgauhalle, die
Stadthalle, Museum rechtzeitig saniert
werden. Ziel muss es ebenso sein, spätestens ab dem Jahr 2009 keine neuen
Schulden zu machen, sondern vom Schuldendienst runter zu kommen, damit sich
weiterhin gestalterische Spielräume erhalten, um die Zukunft der Stadt zu investieren.
- 16 -
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
2007 entgegen und verweist sie zur Vorberatung in den Verwaltungs- und
Sozialausschuss.
b)
des Spitalfonds Breisach
Die Verwaltung bringt den Haushaltsplanentwurf 2007
des Spitalfonds mit folgenden Daten ein:
1. Summe der
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 389.000
Euro
davon
1.1 im Verwaltungshaushalt 348.800 Euro
1.2 im Vermögenshaushalt 40.200 Euro
2. Kreditaufnahmen keine
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat nimmt in seiner Eigenschaft als
Stiftungsrat den Entwurf des Haushaltsplanes 2007 für den Spitalfonds Breisach
entgegen und verweist ihn zur Vorberatung in den Verwaltungs- und Sozialausschuss.
Schluss der Sitzung: 21.50 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz