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14.3.2009

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                                            Protokoll Nr. 10  

 

                       über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                       am 14. November 2006  in der Malteserhalle

in Breisach-Gündlingen

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                          Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                              Baldus Stephanie

                                                  Bercher Peter

                                                  Binz Andreas

                                                  Dr. Breitenfeldt Petra

                                                  Czemerys Günter

                                                  Fischer Andreas

                                                  Fleig Andreas

                                                  Dr. Groh Rüdiger

                                                  Hintereck Wendelin

                                                  Ingenhoven Willi

                                                  Jäger Gerold

                                                  Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg

                                                  Mack Monika

                                                  Maier-Hänle Ulrike

                                                  Menges Lothar

Müller Gerd

Schneider Werner

Siebenhaar Roman

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                               Gnädinger Rudolf

Schäfer Thomas

 

 

Ortsvorsteher:                             Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                                                  Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                   Stadtkämmerer Konrad Schanno

                                                  Stadtbauoberrat Horst Wolf

                                                  Oberamtsrat Harald Bitzenhofer

                                                  Dipl.-Ing. Stefan Baum

                                                  Stadtamtsrat Florian Herth und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)      Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Frau Müller, Niederrimsingen bemängelt die eingebaute Straßenschwelle im Munzinger Weg in Niederrimsingen, die für Behinderte eine große Schwierigkeit darstellt. Bürgermeister Rein sagt ihr zu, die Schwelle zu begutachten und ihr sodann diesbezüglich Bescheid zu geben.

 

                   Auf die Frage von Ortschaftsrat Peter Wolf bezüglich des Sachstandes des Fahrradweges Ihringen-Gündlingen erklärt Bürgermeister Rein, dass es eine unbefriedigende Situation sei. Durch Personalengpässe beim Regierungspräsidium anlässlich der Verwaltungsreform konnten bisher die Pläne nicht fertiggestellt werden. Es wird derzeit geprüft, ob das Verfahren nicht beschleunigt werden kann, indem die Stadt Breisach zunächst für die Planungskosten aufkomme.

 

                   Herr Ohlingschläger gibt sich als Einsprecher zu dem Bebauungsplan "Änderung Kohlerhof III" zu erkennen und bringt seine Einwendungen gegen die nach seiner Meinung zu dichte Bebauung vor. Außerdem möchte er wissen, wie lange die Bauphase andauern werde, die ihn in seiner nachbarlichen Ruhe beeinträchtigt.

                   Bürgermeister Rein erklärt, dass die vorgesehene Bebauung rechtlich zulässig ist. Die Dauer der Bauphase kann nicht vorhergesehen werden; der Vorhabenträger wird aber im eigenen Sinne an eine zügige Fertigstellung interessiert sein.

                  

TOP. 2)      Abschluss eines Konzessionsvertrages für Gas und eines Konzessionsvertrages für Strom jeweils mit der badenova AG & Co. KG

 

                  Bürgermeister Rein begrüßt die Vorstandsmitglieder der badenova, Herren Mathias Nikolay und Harald Seidelmann sowie Herrn Wolfgang Schutzbach, Leiter der Abteilung kommunale Beziehungen und führt in das Thema ein.

 

                  Die ursprünglichen Konzessionsverträge für die Strom- und Gasversorgung hatten eine Laufzeit bis zum 31.12.2008. Zwischen der Stadt Breisach und der badenova wurde mit Datum vom 13.04.2006 ein Aufhebungsvertrag für beide Konzessionsverträge mit Wirkung ab dem 13.07.2006 geschlossen. Die Bekanntmachung darüber sowie die Absicht der Stadt Breisach neue Konzessionsverträge abzuschließen, wurde von der Stadt Breisach gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz am 24.04.2006 im Staatsanzeiger BW mit einer Bewerbungsfrist bis zum 08.06.2006 vorgenommen. Innerhalb dieser Frist und darüber hinaus bis zum heutigen Tage hat sich als Bewerber für die neu abzuschließenden Konzessionsverträge nur die badenova AG & Co. KG in Freiburg gemeldet.

 

                  Die badenova bietet sowohl für Strom als auch für Erdgas Musterkonzessionsverträge an, die im Jahr 2006 mit dem Gemeinde- und Städtetag verhandelt worden sind. Der Gemeinde- und Städtetag empfiehlt, beim Abschluss eines neuen Strom- oder Gas Konzessionsvertrag, diese Musterkonzessionsverträge zu verwenden. Eine Überprüfung dieser Verträge von der Gemeindeprüfungsanstalt gemäß §107 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat ebenfalls zum Ergebnis geführt, dass gegen den Abschluss dieser Verträge seitens der GPA keine rechtlichen Bedenken bestehen.


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                  Gegenüber den bisherigen Verträgen haben die neuen Verträge im Wesentlichen folgende Vorteile:

 

                  -    er verpflichtet beide Partner zu einer noch engeren Abstimmung bei Baumaßnahmen,

-    die Gewährleistung für Baumaßnahmen wird von 2 auf 5 Jahre verlängert,

                  -    die Folgekostenregelung ist wesentlich günstiger, insbesondere bei älteren Leitungen,

                  -    im Haftungsfalle haben wir eine Beweislastumkehr (Beweispflicht durch badenova).

 

                  Im Übrigen sind die Übernahmeregelungen am Ende der Vertragslaufzeit auf die neue wesentlich geänderte Gesetzeslage im Jahre 2005 angepasst worden.

 

                  Die badenova ist im Jahre 2001 aus dem Zusammenschluss von sechs, bis dort selbstständigen Energieversorgungsunternehmen entstanden, worunter eines dieser Unternehmen die Energieversorgung Oberbaden war. Aufgrund dessen, ist die Stadt Breisach auch Hauptgesellschafter der badenova. Somit war die badenova als Nachfolgeunternehmen der EVO schon seit Jahrzehnten ein bewährter und verlässlicher Partner der Stadt Breisach in Bezug auf die Gasversorgung.

 

                  Für die CDU-Fraktion bemängelt Stadtrat Roman Siebenhaar die lange Laufzeit der neuen Verträge, die keinen Wettbewerb zulässt. Er weist auch auf die Unzufriedenheit vieler Bürger mit verschiedenen Energielieferanten hin. Er betont, dass die CDU-Fraktion nicht grundsätzlich gegen den Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der badenova sei, aber es sind noch viele Fragen offen.

 

                  Herr Nikolay weist darauf hin, dass eine Laufzeit von 20 Jahren bei Konzessionsverträgen in der Energiebranche die Regel sei, weil hohe Kosten durch den Bau neuer Leitungen entstehen. 2006 habe die badenova bereits 16 Konzessionsverträge abgeschlossen, darunter keinen mit einer Laufzeit von unter 20 Jahren. Bei der Konzessionsabgabe, die badenova an die Stadt zu zahlen hat, garantiere das Unternehmen, dass es sich immer am gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert orientieren wird. Die mit dem baden-württembergischen Gemeinde- und Städtetag ausgehandelten Musterverträge seien ausgewogen.

 

                  Herr Schutzbach erklärt, dass sich die Liberalisierung des Marktes vor allem auf den Gasbezug beziehe, der Konzessionsvertrag mit der Stadt dagegen nur auf das Wegerecht. Er garantiere der badenova, dass sie in die Straßen von Breisach ihre Leitungen legen und das bereist vorhandene Netz nutzen darf. Die Stadt könne aber darüber hinaus weitere Unternehmen dasselbe erlauben. Jeder kann nach wie vor Strom einkaufen, wo er will, fügt Bürgermeister Rein zu.

 

                  Stadtrat Reiner Zimmermann signalisiert für die SPD ihre Zustimmung. Hier ist die Versorgungssicherheit gegeben, da der Partner vor Ort ist.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) betont, dass die Stadt Breisach Anteilseigner der badenova ist, daher gäbe es für seine Fraktion keine andere sinnvolle Lösung. Er erkundigt sich des weiteren über das Thema Geothermie in Breisach.

 

                  Herr Nikolay erklärt, dass eine Machbarkeitsstudie vorliege. Badenova beschäftige sich weiterhin mit diesem Thema.


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                  Für die FDP/FWB erklärt Stadtrat Dr. Rüdiger Groh, dass seine Fraktion sich über die Verbessungen freue und dem Vertrag zustimmt.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Abschluss des zwischen der badenova AG & Co. KG und dem Städte- und Gemeindetag vereinbarten Musterkonzessionsvertrages für die Erdgasversorgung sowie des Musterkonzessionsvertrages für die Stromversorgung zuzustimmen.

 

TOP. 3)      Evangelische Stadtmission Freiburg

                   -    Zuschuss für Altenheimneubau

 

                  Bürgermeister Rein begrüßt Herrn Direktor E. Dengler und Herrn Roland Stadtler von der Evangelischen Stadtmission Freiburg.

 

                  Die Stadt hat der Evangelischen Stadtmission Freiburg für den Neubau eines Altenpflegehei­mes in Breisach einen Zuschuss lt. GR.-Beschluss vom 15.11.2005 in Höhe von 544.906,-- € bewilligt. Dies entspricht einer Förderung von 7,5 % der förderfähigen Kosten.

 

                  Die Ev. Stadtmission Freiburg hat mit der Stadt wegen der Zuschusshöhe Verbindung aufge­nommen. Herr Dengler erklärte im Rahmen eines Gesprächs am 24.07.2006, dass die Ev.Stadt­mission von einer Förderung der Stadt Breisach von 10 % ausgegangen sei, nachdem auch der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald die Bezuschussung nach den alten Förderrichtlinien vorgenommen hat, um eine Gleichstellung gegenüber dem Neubau des Pflegeheimes der Cari­tas in Ehrenkirchen zu gewährleisten. Der Zuschuss des Landkreises Breisgau-Hochschwarz­wald beträgt 726.540,-- €. Herr Dengler führte weiter aus, dass die Stadtmission mit Mehr­kosten von rd. 2,0 Mio € gegenüber der Kostenplanung zu kämpfen hat. Dies hängt zusammen mit der Erbringung von 10 % Eigenkapital (früher keines), gestiegenen Baukosten aufgrund der Bauweise und die Kosten für die Zwischenfinanzierung nachdem noch keine Zuschüsse geflos­sen sind. Er bittet um Verständnis für sein Anliegen und weist auch auf die Konkurrenzsitua­tion mit dem Heim der Caritas in Ehrenkirchen hin, welches über Belegungsentgelte der umlie­genden Gemeinden kein Eigenkapital erbringen musste.

 

                  Die Verwaltung ist der Meinung, dass hier offensichtlich Missverständnisse vorliegen. Nachdem bei Antragstellung von einem kommunalen Zuschuss (Landkreis und Stadt) von insgesamt 20 % der förderfähigen Kosten auszugehen war und der Landkreis seinen Zuschuss von 10 % ge­währt hat ist es folgerichtig, dass sich die Stadt mit dem gleichen Betrag wie der Landkreis an der Bezuschussung beteiligt.

 

                  Herr Dengler bittet die Gemeinderäte, den Förderbetrag der Stadt auf 10% zu erhöhen. Der Pflegesatz könnte somit in einem begrenzten Rahmen gehalten werden. Die Gemeinde sei nicht verpflichtet, aber es handelt sich um einen Beitrag für die Bewohner.

 

                  Auf  die Frage von Stadtrat Roman Siebenhaar (CDU) erläutert H. Dengler, dass das Eigenkapital, das die evangelische Stadtmission nun aufbringen muss, mit 4,5 % verzinst


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                  werden müsse. Diese Mehrkosten fließen in den Pflegesatz mit ein. Werde der Aufwand reduziert, könne auch der Pflegesatz gesenkt werden.

 

                  Für die SPD-Fraktion stimmt Stadtrat Lothar Menges dem Beschlussvorschlag zu. Er kritisiert das Vorgehen der Landesregierung. Dies sei keine verlässliche Politik.

 

                  Für Stadtrat Gerold Jäger (ULB) ist der Neubau eine Investition in die Zukunft, die evangelische Stadtmission müsse man unterstützen und seine Fraktion stimmt zu.

 

                  Stadträtin Imogen Widensohler (FDP/FWB) stimmt für ihre Fraktion zu, damit der Pflegesatz stabil bleibt.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Die Stadt Breisach gewährt der Evangelischen Stadtmission Freiburg für den Neubau des Alten- und Pflegeheims in Breisach ein Zuschuss in Höhe von 726.540 €, der in den Jahren 2006 mit 244.906 €, 2007 mit 200.000 €, 2008 mit 100.000 € und 2009 mit 181.634 € fällig wird.

 

TOP. 4)     Aufhebung der Satzung über die Benutzung des städtischen Standortes für Wohnwagen im Gelbstein

 

                  Die Stadt Breisach am Rhein hat im Gelbstein einen Standort für Wohnwagen betrieben. Der Standort diente primär der Aufnahme nicht sesshafter Personen, die in Wohnwagen leben. Insbesondere wurde dieser Standort für durchreisende Familien zur Verfügung gestellt.

 

                  Nachdem der Standort aufgelöst und eine Unterbringung der Wohnwagen im Rheinhafengelände geschaffen worden ist, ist die o.a. Satzung nicht mehr erforderlich und ist aufzuheben. Eine neue Regelung für den neuen Standort ist nicht erforderlich, da es sich hier um keine öffentliche Anlage handelt.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach stimmt der Aufhebung der Satzung über die Benutzung des städtischen Standortes für Wohnwagen im Gelbstein vom 28.05.1996 zu.

 

TOP. 5)     1. Änderung der Satzung zur Erhebung einer Vergnügungssteuer

 

                  Die Satzung der Stadt Breisach am Rhein zur Erhebung einer Vergnügungssteuer wurde mit Wirkung vom 01.01.2006 neu gefasst. Die bisherige Besteuerungsgrundlage, festgesetzt als Pauschalbetrag bei Geräten und Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und an  sonstigen Aufstellungsorten, wurde auf Grund der hohen Schwankungsbreite der Einspielergebnisse der einzelnen Automaten von der Rechtssprechung als unzulässig erklärt.

 

                  Die Neufassung der Satzung orientiert sich an der Mustersatzung der Gemeindetags Baden-Württemberg. Als Besteuerungsgrundlage hatte der Gemeindetag eine umsatzorientierte Besteuerung von 8-12 % vorgeschlagen. Da die bisherigen Einspielergebnisse der


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                  Stadt Breisach nicht bekannt waren, wurde der vorgeschlagene Mittelwert von 10 v.H. des Umsatzes zur Besteuerung vorgesehen.

                 

                  Nach den nun vorliegenden Umsatzmeldungen aus dem I. und II Quartal 2006 ergibt sich, dass durch einen 10%-igen Umsatzsteueranteil die Steuererlöse sich teilweise erheblich erhöhen würde und somit eine ungewollte besondere Härte, insbesondere für die Spielhallen entstehen würde. Die Belastung tritt insbesondere bei den größeren Unternehmen auf, während Kleinbetriebe teilweise sogar weniger als bisher zahlen müssten.

 

                  Bei Betrachtung aller gemeldeten Umsätze aus dem I. und II. Quartal 2006 ergibt sich, dass in der Summe eine Besteuerungsgrundlage von 7% des Umsatzes ausreichend ist, um den bisherigen Gesamtsteuererlös der Stadt Breisach entsprechend den Vorjahren zu erreichen. Es wird daher vorgeschlagen, die Besteuerungsgrundlage von 10 % auf 7 % rückwirkend festzusetzen. Auf Anfrage beim Gemeindetag Baden-Württemberg, Herrn Gössl, wurde der Stadt Breisach auch empfohlen die Umsetzung aufkommensneutral zu vollziehen, um die ohne schon sehr große Problematik nicht weiter anzuheizen. Die Rückwirkung dieser Satzungsänderung zum 01.01.2006 ist zulässig.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) erklärt, dass in seiner Fraktion die Meinungen sich teilen. Er stimme unter Vorbehalt zu, wenn 2008 eine Erhöhung stattfindet.

 

                  Auch die SPD-Fraktion tue sich schwer, erklärt Stadtrat Frank Kreutner. Die unerwartet hohen Steuereinnahmen würden auch damit zusammenhängen, dass die Stadt mit der früheren Pauschalbesteuerung für Automatenbetreiber extrem günstig gewesen sei. Möglicherweise sei auch deshalb die Spielhallendichte in der Münsterstadt so hoch. Für 2008 sollte daher ein Mittelwert bei der Besteuerung angepeilt werden.

                 

                  Für die FDP/FWB erklärt Stadtrat Dr. Rüdiger Groh, dass seine Fraktion keine günstigen Bedingungen für Spielhallen schaffen wolle. Die Besteuerung sollte die hohen Gewinne daher etwas reduzieren.

 

                  Stadträtin Monika Mack (CDU) teilt diese Meinung. Ihre Fraktion werde zustimmen, sofern die Vergnügungssteuer für 2008 wieder angehoben werde.

 

                  Beschluss (24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der rückwirkenden der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten 1. Änderung der Satzung zur Erhebung einer Vergnügungssteuer zum 01.01.2006, verbunden mit der Festsetzung der Bemessungsgrundlage auf 7 % der Einspielergebnisse zu. Eine Erhöhung des Steuersatzes ist für 2008 vorgesehen.

 

TOP. 6)     Finanzierungsvereinbarung für die Infobest Vogelgrun/Breisach 2007-2009

                  - Beteiligung der Stadt Breisach am Rhein

 

                  Die Finanzierungsvereinbarung für die Infobest Vogelgrun/Breisach endet zum 31.12.2006. Die Stadt Breisach am Rhein hat sich bisher mit einem Finanzierungsanteil in Höhe von 12.600,00 Euro pro Jahr beteiligt. Die Infobest Vogelgrun/Breisach hat sich


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                  nach nunmehr 10 Jahren hervorragend etabliert und wird von den Grenzgängern sehr stark angenommen.

 

                  Auf Grund der Personalkostensteigerungen sowohl auf deutscher, als auch auf französischer Seite, ist die Finanzierung in der bisherigen Form nicht mehr gesichert. Zur Abdeckung des Defizits in der Haushaltsplanung für die Jahre 2007 – 2009 sind zusätzliche Einnahmen für die Infobest Vogelgrun/Breisach zwingend erforderlich. Seitens des SIVOM werden die Zuschüsse entsprechend erhöht. Gleichzeitig soll auch die Stadt Breisach am Rhein ihren bisherigen Zuschuss von 12.600,00 Euro auf 15.000,00 Euro für die Jahre 2007 – 2009 erhöhen, so dass die Existenz der Infobest für die Jahre 2007 – 2009 gesichert wäre.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt für die Jahre 2007 – 2009 einem Zuschuss in Höhe von 15.000,00 Euro für die Infobest Vogelgrun/Breisach zu.

 

TOP. 7)     Bebauungsplan „Wohnpark Kandelhof“ in Breisach am Rhein

                  - Satzungsbeschluss

 

Verfahrensdaten

 

20.09.2005                       Aufstellungsbeschluss

28.02.2006                       Anhörung der Träger öffentlicher Belange

02.03.2006                        Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der vorgezogenen

                                         Bürgerbeteiligung

03.03. – 04.04.2006         Bürgerbeteiligung

16.03.2006                       Erörterungstermin

 

20.06.2006                       Offenlagebeschluss Gemeinderat

26.06.2006                       Bekanntmachung der Offenlage

04.07.2006                        Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange von der Offenlage

05.07. – 07.08.2006         Offenlage

 

Im Rahmen der Offenlage sind von privater Seite keine Anregungen und Bedenken vorgetragen worden.

Die Anregungen der Träger öffentlicher Belange konnten berücksichtigt werden, ohne dass die Planungsziele und die Struktur des Bebauungsplanes verändert werden mussten.


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Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

1.   Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange dem Vorschlag des planenden Architekten an und erhebt diese zum Beschluss.

 

2.   Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein über

      a)   den Bebauungsplan „Wohnpark Kandelhof“

      b)   die örtlichen Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan „Wohnpark Kandelhof“.

                 

TOP. 8)     Bebauungsplan „Änderung Kohlerhof III“

                  - Satzungsbeschluss

           

Verfahrensdaten

 

10.05.2005                       Aufstellungsbeschluss der Änderung

04.08.2005                       Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

04.08. – 05.09.2005         Vorgezogene Bürgerbeteiligung

18.08.2005                       Erörterungstermin

03.08.2005                       Anhörung der Träger öffentlicher Belange

 

18.10.2005                       Offenlagebeschluss des Gemeinderates

20.10.2005                       Amtliche Bekanntmachung der Offenlage

28.10. – 29.11.2005         Offenlage

20.10.2005                       Benachrichtigung der Offenlage

 

25.07.2006                        Beschluss über die im Rahmen der ersten Offenlage

                                          eingegangenen

                                          Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken und erneuter Offenlagebeschluss

21.08.2006                       Bekanntmachung der 2. Offenlage

15.08.2006                       Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange

29.08. – 30.09.2006         2. Offenlage

 

Mit dem Baugebiet „Kohlerhof III“ soll die Baulücke zwischen der bestehenden Besiedelung des Plangebietes Kohlerhof und der Burkheimer Landstraße geschlossen werden. Das gegenüber der 1. Offenlage geänderte Plankonzept sieht jetzt die Ansiedlung von 17 Einfamilienhäusern und 2 Reihenhäusern mit 3 und 4 Einheiten vor. Auf der Gesamtfläche des Plangebietes mit insgesamt 0,87 ha sollen danach 24 Wohneinheiten auf einer Nettobaufläche von 0,62 ha untergebracht werden. Mit einer durchschnittlichen Fläche von 250 m² pro WE bleibt damit die Siedlungsdichte im Plangebiet „Kohlerhof III“ deutlich hinter den Werten des Gebietes „Kohlerhof II“ zurück. Hier wurden für 7,5 ha insgesamt 430 Wohneinheiten angesetzt. Dies entspricht einem Durchschnittswert von 175 m² Nettowohnbauland pro WE.

Die Erschließung sowie die wirtschaftliche Verwertung der Baugrundstücke erfolgt durch einen einheitlichen Bauträger als Vertragspartner der Stadt. Das Projekt soll kurzfristig umgesetzt werden, um das Angebot des Immobilienmarktes in Breisach zu bereichern.


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Die im Rahmen der Offenlage von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen konnten im Bebauungsplan berücksichtigt werden, ohne dass die Planungsziele dadurch verändert worden sind.

 

Von privater Seite ist eine Stellungnahme eines unmittelbar betroffenen Nachbarn eingegangen, die in der beiliegenden Zusammenstellung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit aus der erneuten Offenlage unter Ziff. B aufgeführt und mit einem Beschlussvorschlag für den Gemeinderat versehen ist.

 

Stadtrat Gerd Müller (ULB) kritisiert erneut die Lage des geplanten Kinderspielplatzes direkt an der Kreuzung. Ziel dieser Bebauung war ein kinderfreundliches Projekt zu entrichten, was leider hier verfehlt wurde. Seine Fraktion könne diesem Vorhaben nicht zustimmen.

 

Beschluss (19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung)

 

 

1.   Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und privaten Einwendungen dem Vorschlag der Verwaltung an und erhebt diese zum Beschluss.

 

2.   Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein über

 

      a)   den Bebauungsplan „Änderung Kohlerhof III“

      b)   die örtlichen Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan „Änderung Kohlerhof III“.

 

TOP. 9)     Arbeitsvergabe

                  - Geh- und Radweg zwischen Jägerhofsiedlung (Breisach) und Radweganschluss beim Henkenberg (Vogtsburg-Niederrotweil) im Zuge der L 113

 

                  Der gesamte Geh- und Radweg führt ab dem Abzweig zur Jägerhofsiedlung entlang des Blauwassergrabens, vorbei am Obsthof Neumühle, entlang der westlichen Straßenseite der L 113 bis zum Radweganschluss nach Burkheim u. Niederrotweil beim Henkenberg. Die Ausbaulänge beträgt 1512 m. Die Ausbaubreite ist zur schadlosen Abwicklung der landwirtschaftlichen Fahrzeuge von 2,50 m zuschussfähiger Breite auf 3,00 m festgelegt worden. Über dem Krebsbach wird eine neue Betonbrücke nach den wasserrechtlichen Vorgaben des Landratsamtes gebaut. Die Durchflussbemessung erfolgt nach einem 100-jährigen Hochwasser.

                  Durch den Bau des Weges wird eine gefahrlose Radwegverbindung von Radweg Breisach-Burkheim ab der Jägerhofsiedlung in den inneren Kaiserstuhl zur Stadt Vogtsburg geschaffen, was insbesonders dem Radtourismus sehr zugute kommt. Das Regierungspräsidium beteiligt sich mit Fördermitteln in Höhe von 175.000,- €.

                  Die Planung wurde im Bauausschuss vom 04.04.06 vorgestellt und befürwortet. Die Zustimmung von der Stadt Vogtsburg liegt ebenfalls vor. Die Stadt Breisach wird lt. Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium und der Stadt Vogtsburg die Gesamtbaumaßnahme als Bauherr durchführen.


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                  Die öffentliche Ausschreibung ergab folgendes geprüftes Ergebnis:

                     Fa. Amann, Sasbach                              256.742,49 €

                     Joos, Hartheim                                       289.226,24 €

                     Hoch, Freiburg i. Br.                              298.760,90 €

                     Knobel-Bau, Hartheim                           316.875,23 €

                     Vogel-Bau                                             320.093,83 €

                     SKS-Bau                                              323.979,93 €

                     Gebr. Pontiggia                                      335.274,90 €

                     Christ. Pontiggia                         339.080,67 €

 

                  Die anteiligen Baukosten (Weg u. Brücke) für die Stadt Breisach betragen 171.157,57 €, die der Stadt Vogtsburg 85.584,92 €. Bei ca. 103.000,- € Fördermittelanteil betragen für die Stadt Breisach die effektiven Baukosten ca. 69.300,-  €.

                  Für die Stadt Breisach ist die finanzielle Situation etwas ungünstiger als ursprünglich geplant. Die Fördermittel werden aufgeteilt für die Radwegarbeiten mit 40,-  €/m² und den Brückenbau mit 1.800,- €/m². Die Angebotspreise der insgesamt preisgünstigsten Anbieterfirma Amann hat für die Stadt Breisach eine für die Zuschussberechnung ungünstige Konstellation. Die Brückenbaukosten liegen im Preisvergleich zu den anderen Firmen um ca. 20.000,- € höher und dafür die Wegebaukosten um ca. 23.000,- € günstiger. Da bei Vogtsburg kein Brückenbauwerk vorhanden ist, errechnen  sich für Vogtsburg mit ca. 13.000,00 € effektive Baukosten eine günstigere Finanzierung als bei Breisach mit ca. 69.300,00 € effektive Baukosten. Nachfragen beim Präsidium auf einen günstigeren Fördersatz für das Brückenbauwerk waren ergebnislos, da dies festgelegte Förderbeträge sind.

                  Das Ingenieurhonorar wird nicht bezuschusst. Es wird mit der Stadt Vogtsburg im Verhältnis der anteiligen Baukosten verrechnet.

                  Der Bauausschuss sprach sich auch für eine Teilfinanzierung aus Mitteln des Fremdenverkehrsbeitrages aus.

 

                  Stadtrat Reiner Zimmermann erklärt für die SPD, dass noch kein Beschluss gefasst werden und das Thema in Rahmen der Haushaltsberatung diskutiert werden sollte.

 

                  Bürgermeister Rein erklärt, dass die Stadt an eine Zuschlagsfrist gehalten sei, ansonsten müsste die Submission aufgehoben werden. Es ergeht folgender

 

                  Beschluss (18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 6 Enthaltung)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme der Gesamtfinanzierung im Haushalt 2007 mit 270.000,- € unter Berücksichtigung der Einnahmen aus den Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg in Höhe von 175.000,- € und den Anteilsbeträgen der Stadt Vogtsburg mit ca. 13.000,00 €.

                  Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zum Bau eines Radweges zwischen dem Jägerhof (Gemarkung Breisach) und dem Henkenberg (Gemarkung Vogtsburg) entlang der L 119 an die preisgünstigste Anbieterfirma Amann, Sasbach zum Angebotspreis von

                  256.742,49 €.


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TOP. 10)   Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die Bauausgaben von 2002-2005 gemäß § 114, Abs. 1 Gem0

 

                  Die Prüfung der Baumaßnahmen bzw. deren Ausgaben erfolgte in der Zeit vom 01.03 bis 12.04.2006 mit einem Gesamtvolumen von 8.673.500,00 €.

 

                  Der Prüfbericht beinhaltet folgende Einzelfeststellungen:

 

Neubau des Deutsch-Französischen Kindergartens

                  Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte bei der  „Tragwerksplanung des Ingenieurbüros Mathis aus Breisach “ festgestellt, dass bei der Honorarabrechnung einige Teilkosten  nach HOAI nicht anzurechnen waren.

                  Das Ing. Büro Mathis hat zwischenzeitlich die während der Prüfung errechnete Überzahlung von € 2.061,95 zurückgezahlt.

                  Bei den  „ Erd-Beton, Stahlbetonarbeiten der Fa. Dier, Bötzingen“ wurde festgestellt, dass bei der Schlussrechnung infolge zweier Abrechnungsfehler eine Überzahlung vorlag.

                  Die Fa. Dier, Bötzingen hat zwischenzeitlich die während der Prüfung errechnete

                  Überzahlung von € 1.130,18 zurückgezahlt.

 

                  Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

                  Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte bei der  „Haustechnikplanung des Ingenieurbüro Fischer+Rickhoff aus Breisach“ festgestellt, dass bei der Schlussrechnung die Kosten der Aufzugstechnik nicht in vollem Umfang anrechenbar ist.

Das Ing. Büro Fischer + Rickhoff hat zwischenzeitlich die während der Prüfung errechnete Überzahlung von € 6.014,63 zurückgezahlt.

Bei der  „Tragwerksplanung des Ingenieurbüros Mathis aus Breisach “ wurde festgestellt, dass Honorarabrechnung einige Teilkosten  nach HOAI nicht anzurechnen waren.

Das Ing. Büro Mathis hat zwischenzeitlich die während der Prüfung errechnete Überzahlung von € 2.061,95 zurückgezahlt.

Bei den  „ Erd-Beton, Stahlbetonarbeiten der Fa. Koch-Vögele aus Bahlingen“ wurde festgestellt, dass infolge Aufmaß- und Abrechnungsfehler eine Überzahlung vorlag.

Die Fa. Koch-Vögele Bahlingen  hat zwischenzeitlich die während der Prüfung errechnete Überzahlung von € 9.095,72 zurückgezahlt.

 

Erschließung des Baugebietes „Munzinger Weg I. BA“ im Stadtteil Niederrimsingen

Die Baumaßnahme wurde unter starkem Zeitdruck in Angriff genommen, so dass Auflagen des Landratsamtes hinsichtlich der Zurückhaltung von Regenwässer erst nach der Angebotseinholung berücksichtigt werden konnten. Dies führte zu einem Nachtragsangebot der bauausführenden Firma Schaumann für das Liefern und Versetzen  der Mall-Öko-Regenspeicher. Nach Ansicht der GPA sind Erdarbeiten überhöht angesetzt.

Anstelle von 2.900,00 DM/St. werden in der Prüfung nur 1.767,50 DM/St. anerkannt, somit entstand pro Regenspeicher ein Mehrbetrag von 1.006,37 DM. Das damalige mit der Baudurchführung beauftragte Ing.-Büro hat die Nachtragspreise im Rahmen der Preise des Hauptangebotes geprüft, anerkannt und zur Genehmigung durch die Stadt Breisach

empfohlen. Der so errechnete Mehrbetrag von 20 Regenspeichern mit 23.347,78 DM kann nicht eingefordert werden, da das Ing.-Büro Taberg in Konkurs  gegangen ist, ebenso die bauausführende Firma Schaumann. Dadurch kann die Stadt auch keine Schadensersatzansprüche nach § 634 BGB geltend machen.


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Umbau der Entwässerungskanalisation in der Rosmann-, Zeppelin-, Halbmond- und Kolpingstraße – Fa. Amann, Sasbach

Bei den Erdarbeiten (Aushub und Verfüllen) wurde bemängelt, dass die nach der DIN EN 610 geltenden Mindestgrabenarbeiten bei der Abrechnung nicht eingehalten und der Betonabbruch beim Grabenaushub nicht berücksichtigt wurde. Dies führte zu einer Überzahlung von 8.235,29 €.

Bei der Berechnung der Mengenermittlung Frostschutzschicht wurde nicht berücksichtigt, dass ein Bereich der Hausanschlüsse bereits in einer eigenständigen Position vergütet wurde. Dadurch entstand eine Überzahlung von 4.430,64 DM.

Der Handeinbau von Asphalttragschichten sollte laut Leistungsverzeichnis im Aufgrabungsbereich im Gehweg stattfinden. Die GPA beanstandet die Verwendung einer falschen Position mit einem teueren Einheitspreis. Daraus ergibt sich eine Überzahlung von 13.070,90 DM.

Beim Lösen, Laden und Abfahren von unbrauchbarem Material wurde in der Mengenermittlung nicht berücksichtigt, dass die Hausanschlüsse im Fahrbahnbereich bereits mit wiederverwendbarem Frostschutzmaterial aufgefüllt waren. Somit entfällt ein Lösen von unbrauchbarem Material, woraus sich eine Überzahlung von 3.595,08 DM errechnet. Im Bereich der Kolpingstraße wurde Frostschutzmaterial im Straßenbereich ausgehoben, seitlich gelagert, wieder eingebaut und verdichtet. Laut Leistungsverzeichnis sollte die Abrechnung nach Raummaß (m³) abgerechnet werden. Tatsächlich wurde die Menge teilweise nach Flächenmaß (m²) abgerechnet. Es wurde eine Überzahlung von 11.947,92 DM errechnet.

An Rückforderungen gegen die Firma Amann stehen somit 41.279,83 DM an.

 

Bei der Anhörung der Firma Amann zu den Prüfungsbemerkungen wurden einzelne Beanstandungen anerkannt, jedoch nicht in vollem Umfang. Die Firma Amann erkennt Rückforderungen in Höhe von 20.308,67 DM an. In einer Stellungnahme des bauleitenden Ing.-Büros Wolpert wird die Argumentation der Firma Amann als plausibel beurteilt und empfohlen, der angebotenen Rückzahlung zuzustimmen. Bei allen anderen Baumaßnahmen im Prüfungszeitraum wurden keine Beanstandungen festgestellt.

In einem Abschlussgespräch mit dem Bürgermeister am 11.04.2006 wurde der Bauverwaltung gemessen am geleisteten Bauumfang eine zufriedenstellende Arbeit bestätigt.

 

Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Bestätigung nach § 114 Abs. 5, Satz 2 GemO bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt zu beantragen, um den Abschluss des Prüfungsverfahrens zu erreichen.

 

TOP. 11)   Zuschuss an den Spitalfonds Breisach

                 

Der Spitalfonds Breisach hat im Jahr 2005 vom Bund das Grundstück Flurstück Nr. 2750 mit 10.958 m² erworben. Am 12.04.2005 wurde vom Gemeinderat als Stiftungsrat beschlossen, das Grundstück der Ev. Stadtmission Freiburg im Erbbaurecht zur Errichtung eines Altenpflegehei­mes zur Verfügung zu stellen.


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Bei der Beratung  wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass nach den Förderricht­linien des Landes Baden-Württemberg davon ausgegangen wird, dass die Gemeinde das Grund­stück kostenlos zur Verfügung stellt. Dies bedeutet, dass der Erbbauzins nicht in die Kalkula­tion der Pflegesätze eingestellt werden kann. Die Ev. Stadtmission Freiburg sieht sich nur in der Lage einen Erbbauzins zu bezahlen, wenn er in die Pflegesätze einfliessen kann. Dies ist auf­grund der geschilderten Umstände leider nicht möglich.

 

Nachdem der Spitalfonds rd. 1.560.000,-- € in den Erwerb des Grundstücks Flurstück Nr. 2750 investiert hat, wird vorgeschlagen, dass die Stadt dem Spitalfonds für den Ausfall des Erbbau­zinses einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2 % des Grundstückswertes gewährt. Dies bedeu­tet einen Jahresbetrag von 31.200,-- €.

Nachdem das neue Altenpflegeheim im August 2006 in Betrieb ging, steht dem Spitalfonds für 2006 ein anteiliger Zuschuss für die Monate September - Dezember 2006 in Höhe von 10.400 € zu.

 

Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

Der Gemeinderat beschließt die Gewährung eines jährlichen Zuschusses von 31.200 € an den Spitalfonds Breisach als Ersatz für den ausgefallenen Erbbauzins. Für 2006 wird ein anteiliger Zuschuss für die Monate September bis Dezember 2006 von 10.400 € gewährt.

 

TOP. 12)   Spitalfonds Breisach am Rhein

                  - Feststellung der Jahresrechung 2005

 

Die Jahresrechnung 2005 des Spitalfonds Breisach wird zur Feststellung durch den Ge­mein­derat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat gemäß § 95 GemO vorgelegt.

 

Folgende Anträge werden gestellt:

 

Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2005 wird in den Einnahmen und Aus­gaben des Verwaltungshaushalts auf 323.757,91 €  und im Vermögenshaushalt auf 1.316.957,10 € festgestellt.

 

Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt beträgt 87.126,77 €.

 

Es wird festgestellt, daß sich das Anlagevermögen um 1.279.881,00 €  auf 3.800.593,29 € erhöht hat. Das Deckungskapital hat sich um 823.877,10 €  auf 3.056.403,10 € erhöht. Die Schulden erhöhten sich um 456.003,90 € auf 744.190,19 €.

 

Der Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Entnahme von 759.830,33 € auf 39.866,36 € festgestellt. Die Sonderrücklage beträgt unverändert 4.597,01 €.

                                                                                                             

Der Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen und nicht beanstandet.


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Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

Der Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds Breisach die Jahresrechnung 2005, wie vorstehend beantragt.

 

TOP. 13)   Neuverpachtung der stadt- und spitaleigenen landwirtschaftlich genutzten

                  Grundstücke

                  a) Festsetzung des jährlichen Pachtzinses

                  b) Festlegung der Vertragsdauer

                  c) Vergabe von freiwerdenden Pachtgrundstücken

 

                  Die Pachtverträge über die landwirtschaftlich genutzten stadt- und spitaleigenen Grundstücke auf der Gesamtgemarkung Breisach laufen am 10.11.2006 (Martini) ab.

                  Um den bisherigen Pächtern mitteilen zu können, ob sie mit der Zuteilung der bisher von ihnen bewirtschafteten Grundstücke wieder rechnen können und unter welchen Voraussetzungen eine Weiterbewirtschaftung künftig möglich sein wird, muss der Gemeinderat u.a. entscheiden, ob der bisherige Pachtzins beibehalten oder erhöht werden muss. Des weiteren muss entschieden werden, ob die Vertragsdauer von 6 Jahren wie bisher beibehalten wird.

                  Nach den bisherigen Grundsätzen bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken wurde dem bisherigen Pächter das Grundstück vorrangig angeboten, obwohl er keinen Rechtsanspruch darauf hat.

                  Die freiwerdenden Grundstücke wurden, soweit sie nicht für Tauschzwecke benötigt werden, vorrangig an solche Landwirte abgegeben, die während der Pachtperiode Pachtland für öffentliche Zwecke (Straßenbau, Bauland u.a.) abgeben mussten. Des weiteren erhielten auch neue Pächter die Möglichkeit, gemeindeeigenes Feld anzupachten.

                  Bei illegaler Unterverpachtung mussten die betroffenen Pächter die Flächen wieder abgeben.

                  Diese Flächen wurden wie freiwerdende Grundstücke behandelt.

 

                  Auf Grund der derzeitigen marktpolitischen Situation in der Landwirtschaft besteht keine Notwendigkeit, für die kommende Pachtperiode eine generelle Pachtzinserhöhung vorzunehmen. Bei der letzten Neuverpachtung im Jahre 2000 wurde lediglich durch die Umstellung von DM auf den Euro im Jahr 2002 eine Aufrundung des Pachtzinses auf einen vollen Eurobetrag beschlossen.

                  Der durchschnittliche Pachtzins auf der Gesamtgemarkung Breisach liegt nach Bodenqualität im Preisrahmen von 1,30 € bis 2,10 € je ar und Jahr.

                  Da nach Auskunft der Landkreisverwaltung , Fachbereich Landwirtschaft, in dessen Verwaltungsbereich der Pachtzinsrahmen etwa auf gleicher Ebene liegt, schlägt die Verwaltung vor die bisherigen Pachtzinsen für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke beizubehalten.

 

                  Auf Hinweis von Stadtrat Anton Siegel wegen illegaler Verpachtung der Flächen unter Bauern wird Bürgermeister Rein die Situation prüfen.


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                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt zugleich auch in der Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds :

 

a)      die Pachtzinsen für die landwirtschaftlich genutzten stadt- und spitaleigenen Grundstücke in der bisherigen Höhe beizubehalten,

b)      die Vertragsdauer für die landwirtschaftlichen Pachtgrundstücke wieder auf 6 Jahre festzulegen,

c)      freiwerdende Pachtgrundstücke sind vorrangig an Pächter in Bewirtschaftung zu geben, die in der vergangenen Pachtperiode 2000-2006 Pachtland für öffentliche Zwecke abgeben mussten.

                        Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt einen Austausch von Pachtgrundstücken vorzunehmen wo es betriebswirtschaftlich geboten ist.

 

TOP. 14)   Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2007

                  a) der Stadt Breisach am Rhein

         

                  Von der Verwaltung werden die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2007 mit folgenden Daten im Gemeinderat eingebracht:

 

                  1. Summe der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je               37.057.000 Euro

                  davon

                  1.1 im Verwaltungshaushalt                   27.830.000 Euro

                  1.2 im Vermögenshaushalt                      9.227.000 Euro

 

                  2. Kreditaufnahmen                                                                           5.228.000 Euro

                  davon

                  2.1 für die Stadt                                     4.921.000 Euro

                  2.2 für das Wasserwerk                            307.000 Euro

 

                  3. Hebesätze

                  3.1 Grundsteuer A                                            315 v.H.

                  3.2 Grundsteuer B                                             335 v.H.

                  3.3 Gewerbesteuer                                            340 v.H.

 

Zu Beginn seiner Erläuterungen erklärt Bürgermeister Rein, dass mit fast 28 Mio € im Verwaltungshaushalt die Stadt ihren Aufgaben gut nach kommen kann. Im Vermögenshaushalt ist die Stadt wiederum bereit und auch fähig, in die Zukunft von Breisach zu investieren. Der Erwerb der restlichen Kasernenfläche ist die Investition in die Zukunft Breisachs. So sei geplant, dem Bund für rd. 2 Mio € eine weitere, früher vom französischen Militär genutzte Fläche abzukaufen, um die Stadtentwicklung selbst bestimmen zu können. Allerdings sei es auch nötig, in den kommenden Jahren möglichst viele Baugrundstücke zu verkaufen, damit wieder Geld in die Stadtkasse zurückfließe. Wichtig ist es aber auch, in die bestehende Infrastruktur der Stadt weiter zu investieren. Da die Stadt wächst, müssen Straßen und Kanäle gebaut werden und Bestehendes, wie Breisgauhalle, die Stadthalle,  Museum rechtzeitig saniert werden. Ziel muss es ebenso sein, spätestens ab dem Jahr 2009 keine neuen Schulden zu machen, sondern vom Schuldendienst runter zu kommen, damit sich weiterhin gestalterische Spielräume erhalten, um die Zukunft der Stadt zu investieren.


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                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2007 entgegen und verweist sie zur Vorberatung in den Verwaltungs- und Sozialausschuss.

 

 

                  b) des Spitalfonds Breisach

 

                  Die Verwaltung bringt den Haushaltsplanentwurf 2007 des Spitalfonds mit folgen­den Daten ein:

 

 

                  1.  Summe der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je                   389.000 Euro

                  davon

                  1.1 im Verwaltungshaushalt                        348.800 Euro

                  1.2 im Vermögenshaushalt                           40.200 Euro

 

                  2. Kreditaufnahmen                                                                                           keine

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat den Entwurf des Haushalts­planes 2007 für den Spitalfonds Breisach entgegen und verweist ihn zur Vorberatung in den Verwaltungs- und Sozialaus­schuss.

 

 

        

Schluss der Sitzung:  21.50 Uhr

 

                                                          Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:                                                                 Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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