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14.3.2009

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                                            Protokoll Nr. 11 

 

                       über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                                  am 14.12.2004  im Bürgersaal

                              des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                          Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                              Baldus Stephanie

                                                  Bercher Peter

                                                  Binz Andreas

                                                  Dr. Breitenfeldt Petra

                                                  Czemerys Günter

                                                  Fischer Andreas

                                                  Fleig Andreas

                                                  Gnädinger Rudolf

                                                  Dr. Groh Rüdiger

                                                  Hintereck Wendelin

                                                  Ingenhoven Willi

                                                  Jäger Gerold

                                                  Jungel Bernd

Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg

                                                  Mack Monika

                                                  Maier-Hänle Ulrike

                                                  Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

 

Ortsvorsteher:                             Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                                                  Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                   Beigeordneter Oliver Rein

                                                  Stadtkämmerer Konrad Schanno

                                                  Stadtbauoberrat Horst Wolf

                                                  Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


- 2 -

 

TOP. 1)      Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Herr Lothar Neumann, Vorsitzender der Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention Burkheim/Breisach dankt dem Gemeinderat für seine einstimmige Beschlussfassung zum Thema Retention. Des weiteren bittet er in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Vereinsgemeinschaft bei der Beratung des Haushaltes um weitere finanzielle Unterstützung der Vereine, worauf Bürgermeister Vonarb ihm versichert, dass die Vereine weiterhin mit Zuschüsse rechnen können.

 

TOP. 2)     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinde­ratssitzung vom 9.11.2004

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemein­derat in sei­ner nicht­öffentli­chen Sitzung vom 9.11.2004

                 

-         der Veräußerung des spitaleigenen Grundstücks Flst.-Nr. 2660/4 mit 27,02 a zugestimmt.

 

TOP. 3)      Bestellung der Ortsvorsteher Ziegler, Hintereck und Kiefer zu Standesbeamten der Stadt Breisach am Rhein

 

                   Die Anzahl der Eheschließungen macht es erforderlich, dass wie bisher neben den derzeitigen Standesbeamten die Ortsvorsteher der Stadtteilen Gündlingen, Niederrimsingen und Oberrimsingen zu Standesbeamten bestellt werden.

 

                   Nach § 53 ABS. 1 PStG sind für jeden Standesamtsbezirk Standesbeamte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen. Für die Ernennung zum Standesbeamten muss nach § 53 Abs. 2 PStG die erforderliche Eignung nachgewiesen werden.

 

                   Die entsprechende Eignung der Ortsvorsteher von Niederrimsingen, Oberrimsingen und Gündlingen zum Standesbeamten wurde in Form eines hausinternen Standesbeamtenlehrgangs mit Prüfung am 29.11.2004 festgestellt. Somit haben die Ortsvorsteher die Voraussetzungen zur Bestellung zum Standesbeamten erfüllt.

 

                   Ohne Mitwirkung von Stadtrat Wendelin Hintereck wegen Befangenheit ergeht folgender

 

                   Beschluss (einstimmig 26:0:0)    

 

                   Der Gemeinderat der Stadt Breisach beschließt, dass die Herren

-   Walther Ziegler, Ortsvorsteher von Gündlingen,

-         Wendelin Hintereck, Ortsvorsteher von Niederrimsingen

-         Bernhard Kiefer, Ortsvorsteher von Oberrimsingen

 

zu Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Breisach am Rhein bestellt werden.


- 3 -

 

TOP. 4)      Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Breisach am Rhein

 

                  Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Gündlingen, Oberrimsingen und Niederrimsingen beträgt nach der bisherigen Satzungsreglung 800,00 Euro, aufgrund besoldungsrechtlichen Erhöhungen bedeutet dies einen derzeitigen Auszahlungsbetrag von 835,66 Euro. Sie entspricht 47,5 v.H. der Rahmenfestsetzung für die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher nach der Verordnung des Innenministeriums über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher in der Fassung vom 25.11.2003.

 

                  Mit den neuen Ortsvorstehern wurde vereinbart, den zeitlichen Aufwand und somit auch die damit verbundene Entschädigung auf 45 v.H. zu reduzieren. Unter Berücksichtigung der genannten Verordnung ergibt sich eine Aufwandsentschädigung von 780,00 Euro. Diese Regelung soll ab 01.01.2005 gelten. Bis dahin verbleibt es bei der bisherigen Regelung.

 

                  Beschluss (einstimmig 27:0:0)


Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Änderungssatzung  zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Stadt Breisach am Rhein zu.

 

TOP. 5)      Hundesteuer

-         Erlass der 2. Änderungssatzung

 

Die Hundesteuer beträgt z.Zt. 66 € p.a.

 

     Auf Vorschlag der Verwaltung wurde vom Verwaltungs- und Sozialausschuss in seiner Sitzung vom 29.11.2004 eine Erhöhung der Hundesteuer auf 72 € jährlich befürwortet.

 

Beschluss (einstimmig 27:0:0)

 

Der Gemeinderat beschließt die Neufestsetzung der Hundesteuer ab dem 01.01.2005 durch den Erlass der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 17.12.1996.

 

 

TOP. 6)      Vergnügungssteuer

-         Erlass der 3. Änderungssatzung

 

                  Im Rahmen der Beratungen des Haushaltes 2005 wurde von Mitgliedern des Verwaltungs- und Sozialausschusses eine Erhöhung der Vergnügungssteuer angeregt.

 


- 4 –

 

                  Die Verwaltung schlägt folgende neue Steuersätze ab 01.01.2005 vor:

                                                                       mtl. Steuersatz alt                     mtl. Steuersatz neu

 

                  Geräte mit Gewinnmöglichkeit

                  Spielhalle                                                         95,-- €                              100,-- €

                  Sonstiger Aufstellungsort              65,-- €                                70,-- €

 

                  Geräte ohne Gewinnmöglichkeit

                  Spielhalle                                                         35,-- €                                40,-- €

                  Sonstiger Aufstellungsort              12,-- €                                15,-- €

 

­                  Beschluss (einstimmig 27:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Neufestsetzung der Vergnügungssteuersätze zum 01.01.2005 durch den Erlass der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten 3. Änderungssatzung zur Sat­zung über die ­Erhebung einer Vergnügungs­steuer vom 18.12.1990.

 

TOP. 7)      Aufhebung der Satzung über die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen

 

                  Am 16.12.1997 hat der Gemeinderat als Satzung beschlossen, dass die Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen beibehalten werden soll. Anlass war das Inkrafttreten des „Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 – BauROG)“. Ziel dieser Satzung war es, durch frühzeitige Information der Eigentümer bei der Beratung im Rahmen der Antragstellung unwirtschaftliche Aufwendungen oder Fehlinvestitionen zu verhindern. Das Erfordernis für die Aufrechterhaltung von Teilungsgenehmigungen wurde auch als effizientes Mittel zur Aufwandsminimierung zugunsten aller am Grundstücksmarkt Beteiligten verstanden.

 

                  Das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau), durch dessen Inkrafttreten am 20.07.2004 das Baugesetzbuch (BauGB) novelliert wurde, hat die Genehmigungspflicht für die Teilung von Grundstücken grundsätzlich abgeschafft. Damit entfällt auch das Bedürfnis, für den Vollzug einer Teilung im Grundbuch bei fehlender Genehmigungspflicht stets ein Negativzeugnis auszustellen.

                  Der neue § 19 beschränkt sich in Abs. 1 auf eine Definition des Begriffes der Grundstücksteilung sowie in Abs. 2 auf eine materiell-rechtliche Regelung für die Grundstücksteilungen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Mit dieser Regelung in Abs. 2 soll sicher gestellt werden, dass durch Grundstücksteilungen die Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht unterlaufen werden. Dies betrifft solche Bebauungsplanfestsetzungen, bei denen die Größe eines Grundstückes von rechtserheblicher Bedeutung ist. Dies sind insbesondere Festsetzungen zur Mindestgröße von Baugrundstücken sowie Festsetzungen über die Grundflächenzahl oder die Geschossflächenzahl. Bei der Stadt Breisach betrifft dies insbesondere Bebauungspläne von Gewerbegebieten, in denen Mindestgrundstücksgrößen bestimmt sind.


- 5 –

 

                  Die Gemeinden können nach § 244 Abs. 5 BauGB (EAG Bau) Satzungen, die auf der Grundlage des § 19 in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung erlassen worden sind, durch Satzung aufheben.

                  Die Stadt Breisach macht von dieser Möglichkeit Gebrauch.

                  Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ergeht daher folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 27:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein über die Aufhebung der Satzung für die Aufrechterhaltung der Teilungsgenehmigung von Grundstücken vom 16.12.1997, in Kraft getreten durch öffentliche Bekanntmachung am 03.01.1998.

 

TOP. 8)        Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Private Kleingartenanlage Batzenhäusle“ in Breisach am Rhein

   - Erneuter Satzungsbeschluss

 

                     Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat am 20.07.2004 nach Abschluss des Verfahrens die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die „Private Kleingartenanlage Batzenhäusle“ der Familie Gräbling beschlossen. Inhalt und Bestandteile des Bebauungplanes sind der zeichnerische Teil und die Bebauungsvorschriften. Gleichzeitig wurden auch örtliche Bauvorschriften erlassen.

 

                     Wegen der parallelen Bearbeitung des Flächennutzungsplanes mit dem Zieljahr 2020, der diese Kleingartenausweisung vorsieht, und der Bearbeitung des Bebauungsplanes ist eine Genehmigung durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald erforderlich.

                     Die Prüfung des Landratsamtes hat ergeben, dass die Satzung einen Formmangel in sich birgt, weil die Bebauungsvorschriften sowie die örtlichen Bauvorschriften äußerlich nicht getrennt aufgeführt sind.

                     Um diesem Formmangel abzuhelfen, ist es erforderlich, die Bestandteile des Bebauungsplanes im Einzelnen zu beschreiben, die Satzung entsprechend zu ergänzen und nochmals neu zu beschließen.

 

                     Unter Berücksichtigung der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender

 

                     Beschluss (einstimmig 27:0:0)

 

                     Der Gemeinderat der Stadt Breisach beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Private Kleingartenanlage Batzenhäusle“ in Breisach am Rhein unter Anpassung und Aktualisierung der bisher abgewogenen und beschlossenen Beschlussvorlage und Satzungsanlagen.

 

TOP. 9)         Feststellung der Jahresrechung 2003

 

                     Die Jahresrechnung 2003 der Stadt Breisach am Rhein wird zur Feststellung durch den Ge­meinderat gemäß § 95 GemO vorgelegt.

                    


- 6 –

 

                     Folgende Anträge werden gestellt:

 

                     Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 wird in den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts  auf 25.676.265,32 € und im Vermögenshaushalt auf 3.140.446,67 € festgestellt.

                     Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird - soweit dies noch nicht geschehen ist - gem. § 84 GemO zugestimmt.

 

                     Die Gesamtzuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt beträgt 1.759.658,63 €.

 

                     Die im Verwaltungshaushalt gebildeten Haushaltsausgabereste in Höhe von 43.950,03 € und im Vermögenshaushalt gebildeten Haushaltseinnahmereste in Höhe von

                     7.025.197,00 € und die Haushaltsausgabereste im Gesamtbetrag von

                     15.872.664,00 € werden festgestellt und in das Haushaltsjahr 2004 übertragen.

 

                     Der Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Entnahme von ­1.037.990,96 € auf  769.845,62 € festgestellt.

 

                     Es wird festgestellt, dass sich das Anlagevermögen um 2.378.284,66 € auf 82.094.572,22 € verringert hat. Die Schulden haben sich um 82.552,24 € auf 3.302.215,03 € vermindert. Das Deckungskapital verringert sich somit um 2.296.192,42 € auf 78.792.357,19 €.

 

                     Beschluss (einstimmig 27:0:0)

 

                     Die Jahresrechnung 2003 wird, wie vorstehend beantragt, festgestellt.

 

TOP. 10)       Städt. Wasserwerk Breisach

   - Feststellung des Jahresabschlusses 2003

 

                     Dem Gemeinderat wird die Jahresbilanz mit Erfolgsrechnung des Städt.Wasserwerkes Breisach für das Jahr 2003 zur Fest­stellung der Ergebnisse vorgelegt.

                    

                     Beschluss (einstimmig 27:0:0)

 

                     Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2003 für das städt. Wasserwerk wie folgt fest:

 

                     01.1           Bilanzsumme                                                           7.056.552,07 €

                     1.1.1          - davon entfallen aus der Aktivseite auf

                                       - das Anlagevermögen                                             6.063.737,49 €

                                       - das Umlaufvermögen                                                992.814,58 €

                     1.1.2          - davon entfallen aus der Passivseite auf

                                       - das Eigenkapital                                                       409.112,78 €

                                       - die empfangenen Ertragszuschüsse 1.054.065,00 €

                                       - die Rückstellungen                                                          646,78 €

                                       - die Verbindlichkeiten                                             5.624.246,81 €

                     1.2             Jahresverlust                                                                 31.519,30 €


- 7 –

 

                     1.2.1          Summe der Erträge                                                  1.328.072,72 €

                     1.2.2          Summe der Aufwendungen                                      1.359.592,02 €

                     2.               Verlustabdeckung

                     2.1             auf neue Rechnung vortragen und 2004 der

                                       offenen Rücklage entnehmen                                         31.519,30 €

 

TOP. 11)       Spitalfons Breisach am Rhein

   - Feststellung der Jahresrechnung 2003

 

                     Die Jahresrechnung 2003 des Spitalfonds Breisach wird zur Feststellung durch den Ge­mein­derat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat gemäß § 95 GemO vorgelegt.

 

                     Folgende Anträge werden gestellt:

 

                     Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 wird in den Einnahmen und Aus­gaben des Verwaltungshaushalts auf 365.939,04 €  und im Vermögenshaushalt auf 131.903,68 € festgestellt.

 

                     Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt beträgt

                     131.903,68 €.

 

                     Es wird festgestellt, dass sich das Anlagevermögen um 25.293,00 €  auf  2.669.539,29 € ver­mindert hat. Das Deckungskapital hat sich um 12.457,06 € auf  2.367.949,53 € vermindert. Die Schulden verminderten sich um  12.835,94 € auf  301.589,76 €.

 

                     Der Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Zuführung von  119.067,74 € auf 491.977,71 € festgestellt. Die Sonderrücklage beträgt unverändert 4.597,01 €.

 

                     Der Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen und nicht beanstandet.

 

Beschluss (einstimmig 27:0:0)

 

                     Der Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds Breisach die Jahresrechnung 2003 wie vorstehend beantragt.

 

TOP. 12)       Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2005

   - Erlass der Haushaltssatzung

 

                     Die von der Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 09. November 2004 eingebrach­ten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2005 sind nach Bekanntgabe in der Badischen Zeitung vom 12.11.2004 in der Zeit vom 15.11. bis 24.11.2004 im Rat­haus während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt worden. Von den Einwohnern und Abgabepflichtigen wurden bis zum Ablauf der Einspruchsfrist am 3.Dezember 2004 keine Einwendungen vor­gebracht.

                     Der Verwaltungs- und Sozialausschuss hat den Haushalt in seiner nichtöffentlichen Sit­zung am 29. November 2004 eingehend vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat die Ver­abschiedung des modifizierten Haushaltsplanes 2005 mit all seinen Anlagen.


- 8 –

 

 

                     Bürgermeister Vonarb erläutert, dass es im  Gegensatz zu den anderen Jahren gegenüber dem ersten Entwurf des Haushaltsplanes nur wenig bedeutende Veränderungen gegeben hat. Positiv wirken sich im Verwaltungshaushalt zum Beispiel höhere Schlüsselzuweisungen des Landes aus (plus 94.000 €).

 

                     Ein unsicherer Punkt gibt es für 2005 und dies sei die Kreisumlage. Eingeplant sei nur eine Erhöhung um 3 Prozentpunkte, der Landrat hätte allerdings gerne eine Anhebung zwischen 6 und 8 Prozentpunkten. Jeder einzelne Prozentpunkt mehr bedeutet für die Stadt eine zusätzliche Ausgabe von 100.000 €. Sollte die Kreisumlage doch stärker steigen als jetzt eingeplant, müsse die dann entstehende finanzielle Lücke zu einem späteren Zeitpunkt durch weitere Einsparungen geschlossen werden.

 

                     Die Fraktionssprecher Monika Mack (CDU), Reiner Zimmermann (SPD), Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) und Gerd Müller (ULB) erklären im Rahmen ihrer Stellungnahmen, die als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt sind, die Zustimmung ihrer Fraktion zum Haushaltsplan und danken der Verwaltung, insbesondere dem Bürgermeister und dem Stadtkämmerer für ihre Arbeit.

 

                     Beschluss (einstimmig 27:0:0)

 

                     Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 in der vor­gelegten Fassung zu und beschließt gemäß § 79 der Gemeindeordnung den Erlass der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Haushaltssatzung.

 

TOP. 13)      Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2005

                     - Wirtschaftsplan des Wasserwerkes

 

                     Die am 09.11.2004 im Gemeinderat eingebrachten Entwürfe des Wirtschaftsplanes wurden am 29.11.2004 in nichtöffentlicher Sitzung vom Verwaltungs- und Sozialaus­schuss beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

 

                     Beschluss (einstimmig 27:0:0)

 

                     Der Gemeinderat stellt für das Haushaltsjahr 2005 folgenden Wirtschaftsplan fest:

 

                     1.   den Erfolgsplan

                           in den Einnahmen und Ausgaben von je                                  1.348.000,00 €

 

                     2.   den Finanzplan

                           in den Einnahmen und Ausgaben mit je                                     754.000,00 €

 

                     3.   den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen

                           für Investitionen                                                                       324.000,00 €    


- 9 –

 

TOP. 14)      Spitalfonds Breisach am Rhein

                     - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005

 

                     Der am 09.11.2004 im Gemeinderat eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes wurde nach Beratungen in den Fraktionen vom Verwaltungs- und Sozialausschuss gebilligt.

         

                     Beschluss (einstimmig 27:0:0)

 

                     Der Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds Brei­sach die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Haushaltssatzung 2005 des Spitalfonds.

 

TOP. 15)      Örtliche Bedarfsplanung 2005 für die Kindergartenbetreeung der Stadt Breisach am Rhein

 

                     Beigeordneter Rein erläutert, dass die am 26.03.2003 erfolgte Novellierung des Kindergartenrechts zum 01.01.2004 in Teilbereichen eine neue Struktur der Kinderbetreuung in den Städten und Gemeinden des Landes Baden-Württemberg schafft. Die Zuständigkeit für die Finanzierung wird auf die Kommunen übertragen und gleichzeitig wurde die Örtliche Bedarfsplanung auf der Gemeindeebene eingeführt. Die Örtliche Bedarfsplanung für das Jahr 2004 wurde seitens der Verwaltung fortgeschrieben.

Die Stadtverwaltung hat mit den freien Trägern der Kindergärten die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in der Stadt Breisach am Rhein sowie die künftige Förderung abgestimmt und entsprechend der Bedarfsplanung für das Jahr 2004 sowie dem Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2003 die Verträge neu gestaltet.

 

                     Der Bedarf an Kindergartenplätzen kann derzeit gedeckt werden. Die Auslastung der Kindergärten lag im Jahr 2003/2004 bei 96,1 %. Eine wesentliche Änderung ist die Verlegung einer Gruppe vom Kindergarten Oberrimsingen zum Deutsch-Französischen Kindergarten St. Josef, bedingt durch die schlechte Auslastung des Kindergartens in Oberrimsingen und dem erhöhten Bedarf an Kindergartenplätzen in Breisach.

                     Durch die bereits bestehende Vielfalt der Betreuungsformen, besteht kein Bedarf an Änderung der Gruppenarten.

 

                     Die Finanzierung der Kindergärten erfolgt derzeit zu 55 % durch die Stadt Breisach,

                     22 % durch die FAG-Mittel des Landes, 17% durch Elternbeiträge und mit 6 % über freie Träger und sonstige Finanzmittel.

 

                     Beschluss (einstimmig 27:0:0)


Der Gemeinderat stimmt der Örtlichen Bedarfsplanung 2005 für die Kinderbetreuung in der Stadt Breisach am Rhein zu.


- 10 –

 

TOP. 16)      Verlegung einer Kindergartengruppe vom Kindergarten Oberrimsingen zum Deutsch-Französischen Kindergarten St. Josef

 

                  Der St. Vinzentius Kindergarten in Oberrimsingen hat derzeit laut Betriebserlaubnis 75 belegbare Plätze. Die Betriebserlaubnis geht dabei von 25 Kindern je Gruppe aus. Die Betreuung erfolgt durch 6 Erzieherinnen, drei in Vollzeit- und drei in Teilzeitanstellung. Die Regelöffnungszeit gestaltet sich wie folgt:

 

                  Vormittags          drei Gruppen               08.00 – 12.00 Uhr

                  Nachmittags       zwei Gruppen              14.00 – 16.30 Uhr

 

                  Hinzu kommt noch der Hütedienst von 07.30 – 08.00 Uhr, 12.30 – 13.00 Uhr, 13.30 – 14.00 Uhr und 16.30 – 16.45 Uhr.

 

                  Die Auslastung des Kindergartens ist seit Jahren rückläufig:

 

                  tatsächliche Belegung                  31.07.2003                 63 Kinder

                                                                    31.07.2004                 57 Kinder

 

                  Nach Abgang der Schulanfänger 2004/2005 befinden sich derzeit (30.09.2004) noch 37 Kinder im Kindergarten, der Bedarf bis Ende des Kindergartenjahres wird bei maximal 51 Kindergartenplätzen liegen.

 

                  Gleichzeitig bestehen in der Kernstadt erhebliche Probleme. Nach den vorliegenden Anmeldungen sind bereits im Januar 2005 sämtliche 363 Kindergartenplätze belegt. Kinder, die zu einem späteren Zeitpunkt das 3. Lebensjahr erreichen und somit einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben, können somit nicht mehr bedient werden. Aufgrund der bereits bestehenden Wartelisten, insbesondere beim Deutsch-Französischem Kindergarten St. Josef ist der Bedarf nur durch Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe zu decken.

 

                  Aufgrund der genannten Umstände wird vorgeschlagen, eine Gruppe von Oberrimsingen nach Breisach zu verlegen.

 

                  Diese Maßnahme wird zunächst nur befristet bis zum 31.07.2004 erfolgen. Nach den Einwohnermeldedaten ist bereits mit dem Schuljahr 2005/2006 bei 130 Schulanfängern und 94 neuen Kindergartenkindern in Breisach mit Rückgängen zu rechnen, wobei die Zuzüge nach Breisach in diesen statistischen Zahlen nicht berücksichtigt sind.

 

                  Die Gruppe von Oberrimsingen soll zum 01.02.2005 in den Deutsch-französischem Kindergarten St. Josef in Trägerschaft der katholischen Kirche Breisach verlegt werden. Die Stadt übernimmt dabei die Personalkosten in Form einer Personalleihe. Die erforderlichen Räumlichkeiten sind vorhanden. Mit dem Träger, die Pfarrgemeinde St. Stephan Breisach, wurde eine entsprechende Absprache durchgeführt. Die Katholische Kirche hat die Änderung der Betriebserlaubnis sowie die Zustimmung des Erzbischöflichen Ordinariat jeweils beantragt.


- 11 –

 

                  Der Ortschaftsrat Oberrimsingen hat in der Sitzung vom 28.10.2004 dieser Maßnahme zugestimmt.

 

                  Beschluss (einstimmig 27:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Verlegung einer Kindergartengruppe vom Kindergarten Oberrimsingen zum Deutsch-Französischen Kindergarten St. Josef zu.

 

TOP. 17)      Information über die Einführung der Ganztagsbetreuung an der Julius-Leber-Schule

 

                     Bürgermeister Vonarb begrüßt Herrn Ivan Simunic, stellv. Schulleiter der Julius-Leber-Schule.

 

                     Beigeordneter Rein führt aus, dass in der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2004 der Gemeinderat über das Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft, Bildung und Betreuung 2003 bis 2007“ (IZBB) informiert wurde.

 

                     Der Gemeinderat hat die Verwaltung und die Julius-Leber-Schule beauftragt, gemeinsam ein pädagogisches Konzept zu erstellen und insbesondere die Kosten der Einführung einer Ganztagsbetreuung an der Julius-Leber-Schule zu ermitteln.

 

                     In der Sitzung vom 20.07.2004 wurde der Gemeinderat über die Erstellung des Konzeptes und das Vorgehen bei der Einführung der Ganztagesbetreuung an der Julius-Leber-Schule informiert.

 

                     Das pädagogische Konzept wurde ausgearbeitet.

 

                     Ein Antrag auf Gewährung von Zuschüssen aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft, Bildung und Betreuung 2003 bis 2007“ kann nur mit Zustimmung der schulischen Gremien (Gesamtlehrerkonferenz, Elternbeirat, Schulkonferenz) gestellt werden.

 

                     Eine Elternbefragung hat an der Julius-Leber-Schule stattgefunden. Ein Fragebogen, der an alle Eltern der Klassen 5 - 9 verteilt wurde, hat Folgendes ergeben:

 

                     Insgesamt wurden 238 Fragebogen ausgegeben. Der Rücklauf betrug 137 Fragebogen.

                     Eine Auswertung ergab, dass insgesamt 13,4 % (18) die Ganztagsbetreuung auf jeden Fall nutzen würden, 28,3 % (38) würden die Ganztagsbetreuung bei einem entsprechenden Angebot nutzen, 57,5 % (77) hat kein Interesse an der Ganztagesbetreuung.

 

                     Überrascht hat zunächst das geringe Interesse an einer ganztägigen Betreuung.

 

                     Bei der Gesamtlehrerkonferenz vom 16.11.2004 wurde der Einführung eines ganztägigen Betreuungsangebotes an der Julius-Leber-Schule in Breisach nicht zugestimmt.

 

                     Da damit eine zwingende Voraussetzung zur Antragstellung fehlt, kann diesbezüglich auch kein Antrag gestellt werden.


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                     Stadträtin Monika Mack (CDU), Lehrerin an der Julius-Leber-Schule, bedauert die Entscheidung der Gesamtlehrerkonferenz, verweist aber gleichzeitig auf die schwierige Personalsituation. Da viele Aussiedler-Schüler die Schule besuchen, entspreche die Schule einer Brennpunktschule. Sie vertritt jedoch die Meinung, dass man weiterhin an der Absicht festhalten und das Thema auf jeden Fall verfolgen solle.

 

                     Für die SPD-Fraktion bezeichnet Stadtrat Frank Kreutner das Votum der Gesamtlehrerkonferenz als nicht korrekt. Die Folge seien, dass die Stadt auf Fördermittel des Bundes verzichten müsse und die Schüler nicht in den Genuss individueller Förderungsmöglichkeiten kommen können.

 

                     Stadtrat Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) spricht von einer paradoxen Situation. Alle waren sich einig, nur Eltern, Schüler und Lehrer nicht. Er habe angenommen, dass die Eltern aufgrund der Pisa-Studie das Angebot erfreut annehmen würden.

 

                     Stadtrat Gerold Jäger (ULB) bedauert den Beschluss der Pädagogen, äußert aber auch Verständnis dafür, dass die Lehrer an der Grenze der Belastbarkeit angekommen sind.

 

                     Stadträtin Imogen Wiedensohler (FDP/FWB) regt an, die Julius-Leber-Schule als Brennpunktschule einstufen zu lassen, weil dann zusätzliche Lehrerstellen bewilligt würden. Gerne würde sie die Stellungnahme von Herrn Simunic zu dieser Situation hören und welche Alternative er vorschlagen könne.

 

                     Herr Ivan Simunic berichtet, dass die Pädagogen der Schule derzeit in einer schwierigen Situation sich befinden. Viele Lehrer seien krank, die anderen müssen zusätzliche Vertretungsstunden leisten, im Lehrerkollegium finde gerade ein Generationswechsel statt und zudem müssen neue Lehrpläne und Leitlinien erarbeitet werden. Die Lehrer seien nicht gegen die Ganztagsbetreuung, sie wollen sie, aber können nicht. Die Schulbehörden hätten der Schule kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt, sie befinden sich in einer Notsituation.

 

                     Stadtrat Jörg Leber verlässt den Sitzungssaal aufgrund eines Anrufes in seiner Eigenschaft als Feuerwehrkommandant.

 

                     Nachdem die Gemeinderäte sich darüber einig sind, dass die Stadt weiterhin an der Absicht, an der Julius-Leber-Schule eine Ganztagsbetreuung einzuführen, festhalten soll und auf Vorschlag von Bürgermeister Vonarb ergeht folgender

 

                     Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                     Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit der Julius-Leber-Schule und der Schulbehörde abzuklären, wie die angespannte Personalsituation verbessert werden kann. Vor Ende März soll das Thema dann erneut im  Gemeinderat behandelt werden, um noch rechtzeitig beim Bund einen Zuschuss beantragen zu können.

 

                     Anschließend berichtet Stadtrat Reiner Zimmermann (SPD), dass auch in der Hugo-Höfler-Realschule derzeit über die Einführung einer Ganztagsbetreuung diskutiert werde.


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TOP. 18)       Umbau der ehemaligen Kasernegebäude 067, 068, 069 in ein Behördenzentrum

   - Auftragsvergabe Ingenieursplanung Haustechnik

 

                     Für den geplanten Umbau und Nutzungsänderung der bestehenden ehemaligen Kasernengebäude 067, 068, 069 ist zur Ausführung für die  Haustechnikplanung der Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-  und Elektroarbeiten eine frühzeitige Einbindung des Fachplaners notwendig.

                     Der Umfang und die  Leistungen der Fachingenieursarbeiten werden auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ausgeführt. Entsprechend der HOAI  werden die Bauvorhaben nach Schwierigkeitsgrad in 3 verschiedene Zonen eingeteilt. Der Umbau Behördenzentrum wird in Zone 2, als „Anlage mit durchschnittlichen Planungsanforderungen“, eingestuft. Nach Abzug der Planungsvorarbeiten durch das Stadtbauamt Breisach, werden noch ca. 80 % der Leistungen durch das Planungsbüro erbracht.

 

                     Die Höhe des Honorars ergibt sich prozentual aus dem Leistungsumfang und den tatsächlichen Baukosten des technischen Ausbaus. Auf Grund der bisherigen einfachen Kostenschätzung  würde  der Umfang des technischen Ausbaus aller drei Gebäude in der Summe ca. € 1.400.000,-- betragen. Das Ing. Honorar läge dabei anteilig zwischen 120.000 – 160.000,-- €.

 

                     Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem ortsansässigen Ing. Büro Fischer & Rickhoff aus Breisach-Hochstetten, schlägt die Verwaltung vor den Planungsauftrag für die Haustechnik an das Ing. Büro zu vergeben.

 

                     Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                     Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung für das Bauvorhaben Behördenzentrum mit dem Ing. Büro Fischer & Rickhoff aus Breisach-Hochstetten einen Honorarvertrag für die Haustechnikplanung, auf der Grundlage der HOAI, abzuschließen.

                     

                      Stadtrat Jörg Leber nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

TOP. 19)       Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne

   -    Abschluss eines Treuhändervertrages über die treuhänderische Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme der Kommunalentwicklung LEG, Stuttgart

 

                     Mit dem Abzug der französischen Stationierungsstreitkräfte im Jahre 1997 wurde die städtebauliche, sanierungsrechtliche und grunderwerbsrechtliche Fragestellung der Konversionsflächen in Breisach eingeleitet. Kompetenter Wegbegleiter für die Stadt Breisach war von Anfang an die Landesentwicklungsgesellschaft in Stuttgart (heute Kommunalentwicklung LEG Baden-Württemberg GmbH, KE). Die Mitwirkung der KE bezog sich bereits in der Vorbereitungsphase der Konversion z.B. auf Beratung in Grunderwerbsverhandlungen, Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie und des städtebaulichen Ideenwettbewerbs sowie die vorbereitenden Untersuchungen nach § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes.


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                     Die Grunderwerbsverhandlungen mit dem Bundesvermögensamt Freiburg konnten mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages am 11.11.2003 abgeschlossen werden. Damit waren die Rahmenbedingungen erfüllt, damit im Jahr 2004 mit der Durchführungsphase der Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“ begonnen werden konnte. Verschiedene Gemeinbedarfseinrichtungen wie z.B. das Helferzentrum, das Feuerwehrgerätehaus, die Schule und das Jugendzentrum befinden sich in der Bauausführung oder stehen kurz vor der Fertigstellung.

                     Für das Jahr 2005 sind weitere Ordnungs- und Erschließungsarbeiten in großem Umfang durchzuführen (z.B.: Geländefreilegung und Rückbau des ehemaligen Sportplatzes, Erschließungsarbeiten zur Herstellung der Querspange zwischen Vogesenstraße und Burkheimer Landstraße einschl. Kreisverkehr sowie die Errichtung eines Behördenzentrums in Breisach).

 

                     Im weiteren Verfahren sind eine Vielzahl unterschiedlicher sanierungs- und förderrechtlicher Einzelfragen zu klären, Kosten- und Finanzierungsübersichten zu erstellen bzw. fortzuschreiben und die Fördermittelbewirtschaftung im Rahmen einer Sanierungsbuchhaltung durchzuführen.

                     Die Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“ wird im umfassenden Sanierungsverfahren unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften nach den §§ 152 bis 156 BauGB umgesetzt. Dies bedeutet, dass nach erfolgter Durchführung der Sanierungsmaßnahme nicht nur eine Abrechnung der förderfähigen Ausgaben und der förderrelevanten Einnahmen gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg vorzunehmen ist, sondern auch eine Gesamtabrechnung nach § 156a BauGB erfolgen muss, die alle sanierungsbedingten Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt.

                     Nach §§ 157 bis 159 BauGB kann sich die Stadt Breisach zur Erfüllung dieser Aufgaben eines Sanierungsträgers bedienen.

                     Nach dem bisherigen Recht des BauGB konnte als Sanierungs- und Entwicklungsträger nur auftreten, wer eine Bestätigung durch das Wirtschaftsministerium nachweisen konnte. Nach den neuen EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau EAG Bau) werden künftig keine Bestätigungen mehr erteilt und die Kommunen müssen die Eignung der Sanierungs- und Entwicklungsträger selbst kontrollieren.

                     Die KE bietet die Voraussetzung als Sanierungsträger nach den Bestimmungen des § 157 BauGB.

 

                     Das Rechtsverhältnis zwischen Stadt Breisach und KE ist in einem Treuhändervertrag dargelegt. Dieser Vertrag beschreibt den Gesamtumfang der von der KE insgesamt möglichen Aufgabenstellungen.

         Beabsichtigt ist, je nach Erfordernis einzelne Teilleistungen in Anspruch zu nehmen und in einer sogenannten verdeckten Treuhänderabwicklung einzeln zu beauftragen. Dabei sollen wesentliche Aufgaben wie bisher weiterhin durch die städtischen Fachämter bearbeitet und der tatsächliche Aufwand der KE auf ein notwendiges Maß beschränkt werden.

                     Im Rahmen der weiteren Umsetzung der Sanierungsmaßnahme sind als Querschnittsaufgabe unterschiedlicher Einzelprojekte und Prozesse durch die Stadt bzw. die KE gemeinsam zu steuern und zu koordinieren. Die Einrichtung einer Projektgruppe mit Beteiligung der KE und den zuständigen Fachämtern, die vor allem auch zu einer umfassenden Kommunikation der Beteiligten beitragen soll, wird für eine erfolgreiche Umsetzung der Gesamtmaßnahme als erforderlich erachtet.


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                     Im Einzelnen soll die gemeinsame Projektgruppe auf der Grundlage des Neuordnungskonzeptes, der daraus abzuleitenden Maßnahmenkonzepte sowie der Zeit- und Maßnahmenplanung Vorgaben für die Steuerung der einzelnen durchzuführenden Aufgaben machen. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere Verfahrensschritte, Strukturierung von Termin- und Kostenvorgaben, Wahrnehmung der Kostenüberwachung, Vorbereitung gemeinderätlicher Entscheidungen und rechtzeitige Vorbereitung von Vergaben. Bei der verdeckten Treuhandabwicklung bleibt die Stadt Kontoinhaber des Sanierungstreuhandkontos und bedient sich der KE im Bedarfsfall entsprechend den tatsächlichen Erfordernissen.

                     Nach Kostenschätzung der KE und aus Vergleichsfällen anderer Sanierungsvorhaben bei anderen Gemeinden wird der gesamte Jahresaufwand für die Leistung der KE als Sanierungsträger in einer Größenordnung zwischen 20.000 und 40.000 € liegen. Dieser Aufwand fällt ebenfalls unter die sanierungsrechtliche Förderfähigkeit.

 

                     Beschluss (einstimmig 27:0:0)

 

                     Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss eines Treuhändervertrages über die treuhänderische Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“ in Breisach am Rhein.

 

 

 

       

Schluss der Sitzung:  20.20 Uhr

 

                                                          Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:                                                                 Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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