- 2 -
TOP.
1) Frageviertelstunde für
Einwohner
Herr
Lothar Neumann, Vorsitzender der Bürgerinitiative für eine verträgliche
Retention Burkheim/Breisach dankt dem Gemeinderat für seine einstimmige
Beschlussfassung zum Thema Retention. Des weiteren
bittet er in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Vereinsgemeinschaft bei
der Beratung des Haushaltes um weitere finanzielle Unterstützung der Vereine,
worauf Bürgermeister Vonarb ihm versichert, dass die Vereine weiterhin mit
Zuschüsse rechnen können.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 9.11.2004
Gemäß
§ 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 9.11.2004
-
der Veräußerung des spitaleigenen Grundstücks Flst.-Nr. 2660/4 mit 27,02 a zugestimmt.
TOP.
3) Bestellung der
Ortsvorsteher Ziegler, Hintereck und Kiefer zu Standesbeamten der Stadt
Breisach am Rhein
Die Anzahl der
Eheschließungen macht es erforderlich, dass wie bisher neben den derzeitigen
Standesbeamten die Ortsvorsteher der Stadtteilen Gündlingen, Niederrimsingen
und Oberrimsingen zu Standesbeamten bestellt werden.
Nach § 53 ABS. 1 PStG sind für jeden Standesamtsbezirk Standesbeamte in der
erforderlichen Anzahl zu bestellen. Für die Ernennung zum Standesbeamten muss
nach § 53 Abs. 2 PStG die erforderliche Eignung
nachgewiesen werden.
Die entsprechende Eignung der
Ortsvorsteher von Niederrimsingen, Oberrimsingen und Gündlingen zum
Standesbeamten wurde in Form eines hausinternen Standesbeamtenlehrgangs mit
Prüfung am 29.11.2004 festgestellt. Somit haben die Ortsvorsteher die Voraussetzungen
zur Bestellung zum Standesbeamten erfüllt.
Ohne Mitwirkung von Stadtrat
Wendelin Hintereck wegen Befangenheit ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der Gemeinderat der Stadt
Breisach beschließt, dass die Herren
- Walther
Ziegler, Ortsvorsteher von Gündlingen,
-
Wendelin Hintereck, Ortsvorsteher von Niederrimsingen
-
Bernhard Kiefer, Ortsvorsteher von Oberrimsingen
zu Standesbeamten
für den Standesamtsbezirk Breisach am Rhein bestellt werden.
- 3 -
TOP.
4) Änderungssatzung zur Satzung
über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Breisach am Rhein
Die
Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Gündlingen, Oberrimsingen
und Niederrimsingen beträgt nach der bisherigen Satzungsreglung 800,00 Euro,
aufgrund besoldungsrechtlichen Erhöhungen bedeutet
dies einen derzeitigen Auszahlungsbetrag von 835,66 Euro. Sie entspricht 47,5
v.H. der Rahmenfestsetzung für die Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher nach
der Verordnung des Innenministeriums über die Erhöhung der
Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher in der
Fassung vom 25.11.2003.
Mit den neuen
Ortsvorstehern wurde vereinbart, den zeitlichen Aufwand und somit auch die
damit verbundene Entschädigung auf 45 v.H. zu reduzieren. Unter
Berücksichtigung der genannten Verordnung ergibt sich eine
Aufwandsentschädigung von 780,00 Euro. Diese Regelung soll ab 01.01.2005
gelten. Bis dahin verbleibt es bei der bisherigen Regelung.
Beschluss (einstimmig
27:0:0)
Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten
Änderungssatzung zur Satzung über die
Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Stadt Breisach am Rhein zu.
TOP.
5) Hundesteuer
-
Erlass der 2. Änderungssatzung
Die Hundesteuer
beträgt z.Zt. 66 € p.a.
Auf Vorschlag der Verwaltung wurde vom
Verwaltungs- und Sozialausschuss in seiner Sitzung vom 29.11.2004 eine Erhöhung
der Hundesteuer auf 72 € jährlich befürwortet.
Beschluss
(einstimmig 27:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt die Neufestsetzung der Hundesteuer ab dem 01.01.2005 durch den
Erlass der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten 2. Änderungssatzung
zur Hundesteuersatzung vom 17.12.1996.
TOP. 6) Vergnügungssteuer
-
Erlass der 3. Änderungssatzung
Im
Rahmen der Beratungen des Haushaltes 2005 wurde von Mitgliedern des
Verwaltungs- und Sozialausschusses eine Erhöhung der Vergnügungssteuer
angeregt.
- 4 –
Die
Verwaltung schlägt folgende neue Steuersätze ab 01.01.2005 vor:
mtl.
Steuersatz alt mtl. Steuersatz neu
Geräte
mit Gewinnmöglichkeit
Spielhalle 95,--
€ 100,-- €
Sonstiger
Aufstellungsort 65,-- € 70,-- €
Geräte
ohne Gewinnmöglichkeit
Spielhalle 35,--
€ 40,-- €
Sonstiger
Aufstellungsort 12,-- € 15,-- €
Beschluss
(einstimmig 27:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die Neufestsetzung der Vergnügungssteuersätze zum
01.01.2005 durch den Erlass der der Sitzungsniederschrift als Anlage
beigefügten 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer
Vergnügungssteuer vom 18.12.1990.
TOP. 7) Aufhebung der Satzung über die
Genehmigungspflicht von Grundstücksteilungen
Am
16.12.1997 hat der Gemeinderat als Satzung beschlossen, dass die Genehmigungspflicht
von Grundstücksteilungen beibehalten werden soll. Anlass war das Inkrafttreten
des „Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches und zur Neuregelung des Rechts der
Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 – BauROG)“.
Ziel dieser Satzung war es, durch frühzeitige Information der Eigentümer bei
der Beratung im Rahmen der Antragstellung unwirtschaftliche Aufwendungen oder
Fehlinvestitionen zu verhindern. Das Erfordernis für die Aufrechterhaltung von
Teilungsgenehmigungen wurde auch als effizientes Mittel zur Aufwandsminimierung
zugunsten aller am Grundstücksmarkt Beteiligten verstanden.
Das
Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau), durch dessen Inkrafttreten am
20.07.2004 das Baugesetzbuch (BauGB) novelliert wurde, hat die
Genehmigungspflicht für die Teilung von Grundstücken grundsätzlich abgeschafft.
Damit entfällt auch das Bedürfnis, für den Vollzug einer Teilung im Grundbuch
bei fehlender Genehmigungspflicht stets ein Negativzeugnis auszustellen.
Der neue § 19
beschränkt sich in Abs. 1 auf eine Definition des Begriffes der Grundstücksteilung
sowie in Abs. 2 auf eine materiell-rechtliche Regelung für die Grundstücksteilungen
im Geltungsbereich von Bebauungsplänen. Mit dieser Regelung in Abs. 2 soll sicher gestellt werden, dass durch Grundstücksteilungen die
Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht unterlaufen werden. Dies betrifft
solche Bebauungsplanfestsetzungen, bei denen die Größe eines Grundstückes von
rechtserheblicher Bedeutung ist. Dies sind insbesondere Festsetzungen zur
Mindestgröße von Baugrundstücken sowie Festsetzungen über die Grundflächenzahl
oder die Geschossflächenzahl. Bei der Stadt Breisach betrifft dies insbesondere
Bebauungspläne von Gewerbegebieten, in denen Mindestgrundstücksgrößen bestimmt
sind.
- 5 –
Die Gemeinden können nach
§ 244 Abs. 5 BauGB (EAG Bau) Satzungen, die auf der Grundlage des § 19 in der
vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung erlassen worden sind, durch Satzung
aufheben.
Die Stadt
Breisach macht von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Aus Gründen der
Rechtsklarheit und Rechtssicherheit ergeht daher folgender
Beschluss
(einstimmig 27:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der
Stadt Breisach am Rhein über die Aufhebung der Satzung für die
Aufrechterhaltung der Teilungsgenehmigung von Grundstücken vom 16.12.1997, in
Kraft getreten durch öffentliche Bekanntmachung am 03.01.1998.
TOP.
8) Vorhabenbezogener
Bebauungsplan „Private Kleingartenanlage Batzenhäusle“
in Breisach am Rhein
- Erneuter Satzungsbeschluss
Der
Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat am 20.07.2004 nach Abschluss des
Verfahrens die Satzung über den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan für die „Private Kleingartenanlage Batzenhäusle“
der Familie Gräbling beschlossen. Inhalt und Bestandteile
des Bebauungplanes sind der zeichnerische Teil und
die Bebauungsvorschriften. Gleichzeitig wurden auch örtliche Bauvorschriften
erlassen.
Wegen
der parallelen Bearbeitung des Flächennutzungsplanes mit dem Zieljahr 2020, der
diese Kleingartenausweisung vorsieht, und der Bearbeitung des Bebauungsplanes
ist eine Genehmigung durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
erforderlich.
Die
Prüfung des Landratsamtes hat ergeben, dass die Satzung einen Formmangel in
sich birgt, weil die Bebauungsvorschriften sowie die örtlichen Bauvorschriften
äußerlich nicht getrennt aufgeführt sind.
Um
diesem Formmangel abzuhelfen, ist es erforderlich, die Bestandteile des
Bebauungsplanes im Einzelnen zu beschreiben, die Satzung entsprechend zu
ergänzen und nochmals neu zu beschließen.
Unter
Berücksichtigung der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 27:0:0)
Der
Gemeinderat der Stadt Breisach beschließt die der Sitzungsniederschrift als
Anlage beigefügte Satzung der Stadt
Breisach am Rhein über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Private Kleingartenanlage Batzenhäusle“ in Breisach
am Rhein unter Anpassung und Aktualisierung der bisher abgewogenen und
beschlossenen Beschlussvorlage und Satzungsanlagen.
TOP. 9) Feststellung
der Jahresrechung 2003
Die
Jahresrechnung 2003 der Stadt Breisach am Rhein wird zur Feststellung durch den
Gemeinderat gemäß § 95 GemO vorgelegt.
- 6 –
Folgende
Anträge werden gestellt:
Das
Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 wird in den Einnahmen
und Ausgaben des Verwaltungshaushalts
auf 25.676.265,32 € und im Vermögenshaushalt auf 3.140.446,67 €
festgestellt.
Den
über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird - soweit dies noch nicht geschehen ist
- gem. § 84 GemO zugestimmt.
Die
Gesamtzuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt beträgt 1.759.658,63
€.
Die
im Verwaltungshaushalt gebildeten Haushaltsausgabereste in Höhe
von 43.950,03 € und im Vermögenshaushalt gebildeten Haushaltseinnahmereste
in Höhe von
7.025.197,00
€ und die Haushaltsausgabereste im Gesamtbetrag von
15.872.664,00
€ werden festgestellt und in das Haushaltsjahr 2004 übertragen.
Der
Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Entnahme von 1.037.990,96 €
auf 769.845,62 € festgestellt.
Es
wird festgestellt, dass sich das Anlagevermögen um 2.378.284,66 €
auf 82.094.572,22 € verringert hat. Die Schulden
haben sich um 82.552,24 € auf 3.302.215,03 € vermindert. Das Deckungskapital
verringert sich somit um 2.296.192,42 € auf 78.792.357,19 €.
Beschluss
(einstimmig 27:0:0)
Die
Jahresrechnung 2003 wird, wie vorstehend beantragt, festgestellt.
TOP. 10) Städt.
Wasserwerk Breisach
- Feststellung des Jahresabschlusses 2003
Dem
Gemeinderat wird die Jahresbilanz mit Erfolgsrechnung des Städt.Wasserwerkes
Breisach für das Jahr 2003 zur Feststellung der Ergebnisse vorgelegt.
Beschluss
(einstimmig 27:0:0)
Der
Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2003 für das städt. Wasserwerk wie folgt
fest:
01.1 Bilanzsumme 7.056.552,07
€
1.1.1 -
davon entfallen aus der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 6.063.737,49
€
- das Umlaufvermögen 992.814,58
€
1.1.2 -
davon entfallen aus der Passivseite auf
- das Eigenkapital 409.112,78
€
- die empfangenen Ertragszuschüsse 1.054.065,00 €
- die Rückstellungen 646,78
€
- die Verbindlichkeiten 5.624.246,81
€
1.2 Jahresverlust 31.519,30
€
-
7 –
1.2.1 Summe
der Erträge 1.328.072,72
€
1.2.2 Summe
der Aufwendungen 1.359.592,02
€
2. Verlustabdeckung
2.1 auf
neue Rechnung vortragen und 2004 der
offenen Rücklage entnehmen 31.519,30
€
TOP. 11) Spitalfons
Breisach am Rhein
- Feststellung der Jahresrechnung 2003
Die
Jahresrechnung 2003 des Spitalfonds Breisach wird zur Feststellung durch den Gemeinderat
in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat gemäß § 95 GemO
vorgelegt.
Folgende
Anträge werden gestellt:
Das
Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 wird in den Einnahmen
und Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf 365.939,04 € und im Vermögenshaushalt auf 131.903,68 €
festgestellt.
Die
Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt beträgt
131.903,68
€.
Es
wird festgestellt, dass sich das Anlagevermögen um 25.293,00 € auf
2.669.539,29 € vermindert hat. Das Deckungskapital hat sich um
12.457,06 € auf 2.367.949,53 € vermindert.
Die Schulden verminderten sich um
12.835,94 € auf 301.589,76 €.
Der
Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Zuführung von 119.067,74 € auf 491.977,71 € festgestellt. Die
Sonderrücklage beträgt unverändert 4.597,01 €.
Der Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen und
nicht beanstandet.
Beschluss
(einstimmig 27:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds
Breisach die Jahresrechnung 2003 wie vorstehend beantragt.
TOP. 12) Verabschiedung
des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2005
- Erlass der Haushaltssatzung
Die
von der Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 09. November 2004 eingebrachten
Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2005 sind nach
Bekanntgabe in der Badischen Zeitung vom 12.11.2004 in der Zeit vom 15.11. bis
24.11.2004 im Rathaus während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme
öffentlich ausgelegt worden. Von den Einwohnern und Abgabepflichtigen wurden
bis zum Ablauf der Einspruchsfrist am 3.Dezember 2004 keine Einwendungen vorgebracht.
Der
Verwaltungs- und Sozialausschuss hat den Haushalt in seiner nichtöffentlichen
Sitzung am 29. November 2004 eingehend vorberaten und empfiehlt dem
Gemeinderat die Verabschiedung des modifizierten Haushaltsplanes 2005 mit all
seinen Anlagen.
- 8 –
Bürgermeister
Vonarb erläutert, dass es im Gegensatz
zu den anderen Jahren gegenüber dem ersten Entwurf des Haushaltsplanes nur
wenig bedeutende Veränderungen gegeben hat. Positiv wirken sich im
Verwaltungshaushalt zum Beispiel höhere Schlüsselzuweisungen des Landes aus
(plus 94.000 €).
Ein
unsicherer Punkt gibt es für 2005 und dies sei die Kreisumlage. Eingeplant sei
nur eine Erhöhung um 3 Prozentpunkte, der Landrat hätte allerdings gerne eine
Anhebung zwischen 6 und 8 Prozentpunkten. Jeder einzelne Prozentpunkt mehr
bedeutet für die Stadt eine zusätzliche Ausgabe von 100.000 €. Sollte die
Kreisumlage doch stärker steigen als jetzt eingeplant, müsse die dann
entstehende finanzielle Lücke zu einem späteren Zeitpunkt durch weitere
Einsparungen geschlossen werden.
Die
Fraktionssprecher Monika Mack (CDU), Reiner Zimmermann (SPD), Dr. Rüdiger Groh
(FDP/FWB) und Gerd Müller (ULB) erklären im Rahmen ihrer Stellungnahmen, die
als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt sind, die Zustimmung ihrer
Fraktion zum Haushaltsplan und danken der Verwaltung, insbesondere dem
Bürgermeister und dem Stadtkämmerer für ihre Arbeit.
Beschluss
(einstimmig 27:0:0)
Der
Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 in der vorgelegten
Fassung zu und beschließt gemäß § 79 der Gemeindeordnung den Erlass der der
Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Haushaltssatzung.
TOP. 13) Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr
2005
-
Wirtschaftsplan des Wasserwerkes
Die
am 09.11.2004 im Gemeinderat eingebrachten Entwürfe des Wirtschaftsplanes wurden
am 29.11.2004 in nichtöffentlicher Sitzung vom Verwaltungs- und Sozialausschuss
beraten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.
Beschluss
(einstimmig 27:0:0)
Der
Gemeinderat stellt für das Haushaltsjahr 2005 folgenden Wirtschaftsplan fest:
1. den
Erfolgsplan
in den Einnahmen und Ausgaben von je 1.348.000,00 €
2. den
Finanzplan
in den Einnahmen und Ausgaben mit je 754.000,00
€
3. den
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für Investitionen 324.000,00
€
-
9 –
TOP. 14) Spitalfonds Breisach am Rhein
-
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005
Der
am 09.11.2004 im Gemeinderat eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes wurde
nach Beratungen in den Fraktionen vom Verwaltungs- und Sozialausschuss
gebilligt.
Beschluss
(einstimmig 27:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds
Breisach die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Haushaltssatzung
2005 des Spitalfonds.
TOP.
15) Örtliche Bedarfsplanung
2005 für die Kindergartenbetreeung der Stadt Breisach
am Rhein
Beigeordneter
Rein erläutert, dass die am 26.03.2003 erfolgte Novellierung des Kindergartenrechts
zum 01.01.2004 in Teilbereichen eine neue Struktur der Kinderbetreuung in den
Städten und Gemeinden des Landes Baden-Württemberg schafft. Die Zuständigkeit
für die Finanzierung wird auf die Kommunen übertragen und gleichzeitig wurde
die Örtliche Bedarfsplanung auf der Gemeindeebene eingeführt. Die Örtliche
Bedarfsplanung für das Jahr 2004 wurde seitens der Verwaltung fortgeschrieben.
Die Stadtverwaltung hat mit den freien Trägern der Kindergärten die
Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in der Stadt Breisach am Rhein sowie die
künftige Förderung abgestimmt und entsprechend der Bedarfsplanung für das Jahr
2004 sowie dem Gemeinderatsbeschluss vom 16.12.2003 die Verträge neu gestaltet.
Der Bedarf an
Kindergartenplätzen kann derzeit gedeckt werden. Die Auslastung der
Kindergärten lag im Jahr 2003/2004 bei 96,1 %. Eine wesentliche Änderung ist
die Verlegung einer Gruppe vom Kindergarten Oberrimsingen zum
Deutsch-Französischen Kindergarten St. Josef, bedingt durch die schlechte
Auslastung des Kindergartens in Oberrimsingen und dem erhöhten Bedarf an
Kindergartenplätzen in Breisach.
Durch die
bereits bestehende Vielfalt der Betreuungsformen, besteht kein Bedarf an Änderung
der Gruppenarten.
Die
Finanzierung der Kindergärten erfolgt derzeit zu 55 % durch die Stadt Breisach,
22 % durch
die FAG-Mittel des Landes, 17% durch Elternbeiträge und mit 6 % über freie
Träger und sonstige Finanzmittel.
Beschluss
(einstimmig 27:0:0)
Der Gemeinderat stimmt der Örtlichen Bedarfsplanung 2005 für die
Kinderbetreuung in der Stadt Breisach am Rhein zu.
- 10 –
TOP.
16) Verlegung einer
Kindergartengruppe vom Kindergarten Oberrimsingen zum Deutsch-Französischen
Kindergarten St. Josef
Der St.
Vinzentius Kindergarten in Oberrimsingen hat derzeit laut Betriebserlaubnis 75
belegbare Plätze. Die Betriebserlaubnis geht dabei von 25 Kindern je Gruppe
aus. Die Betreuung erfolgt durch 6 Erzieherinnen, drei in Vollzeit- und drei in
Teilzeitanstellung. Die Regelöffnungszeit gestaltet sich wie folgt:
Vormittags drei Gruppen 08.00 – 12.00 Uhr
Nachmittags zwei Gruppen 14.00 – 16.30 Uhr
Hinzu kommt noch
der Hütedienst von 07.30 – 08.00 Uhr, 12.30 – 13.00 Uhr, 13.30 – 14.00 Uhr und
16.30 – 16.45 Uhr.
Die Auslastung
des Kindergartens ist seit Jahren rückläufig:
tatsächliche
Belegung 31.07.2003 63 Kinder
31.07.2004 57 Kinder
Nach Abgang der
Schulanfänger 2004/2005 befinden sich derzeit (30.09.2004) noch 37 Kinder im
Kindergarten, der Bedarf bis Ende des Kindergartenjahres wird bei maximal 51 Kindergartenplätzen
liegen.
Gleichzeitig
bestehen in der Kernstadt erhebliche Probleme. Nach den vorliegenden
Anmeldungen sind bereits im Januar 2005 sämtliche 363 Kindergartenplätze
belegt. Kinder, die zu einem späteren Zeitpunkt das 3. Lebensjahr erreichen und
somit einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben, können somit nicht mehr
bedient werden. Aufgrund der bereits bestehenden Wartelisten, insbesondere beim
Deutsch-Französischem Kindergarten St. Josef ist der Bedarf nur durch
Einrichtung einer zusätzlichen Gruppe zu decken.
Aufgrund der genannten Umstände wird vorgeschlagen,
eine Gruppe von Oberrimsingen nach Breisach zu verlegen.
Diese Maßnahme
wird zunächst nur befristet bis zum 31.07.2004 erfolgen. Nach den
Einwohnermeldedaten ist bereits mit dem Schuljahr 2005/2006 bei 130
Schulanfängern und 94 neuen Kindergartenkindern in Breisach mit Rückgängen zu
rechnen, wobei die Zuzüge nach Breisach in diesen statistischen Zahlen nicht
berücksichtigt sind.
Die Gruppe von Oberrimsingen soll zum 01.02.2005 in
den Deutsch-französischem Kindergarten St. Josef in Trägerschaft der
katholischen Kirche Breisach verlegt werden. Die Stadt übernimmt dabei die
Personalkosten in Form einer Personalleihe. Die erforderlichen Räumlichkeiten
sind vorhanden. Mit dem Träger, die Pfarrgemeinde St. Stephan Breisach, wurde
eine entsprechende Absprache durchgeführt. Die Katholische Kirche hat die
Änderung der Betriebserlaubnis sowie die Zustimmung des Erzbischöflichen Ordinariat jeweils beantragt.
- 11
–
Der Ortschaftsrat Oberrimsingen hat in der Sitzung
vom 28.10.2004 dieser Maßnahme zugestimmt.
Beschluss
(einstimmig 27:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der Verlegung einer Kindergartengruppe vom Kindergarten Oberrimsingen
zum Deutsch-Französischen Kindergarten St. Josef zu.
TOP.
17) Information über die
Einführung der Ganztagsbetreuung an der Julius-Leber-Schule
Bürgermeister Vonarb
begrüßt Herrn Ivan Simunic, stellv. Schulleiter der
Julius-Leber-Schule.
Beigeordneter Rein führt
aus, dass in der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2004 der Gemeinderat über das
Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft, Bildung und Betreuung 2003 bis 2007“
(IZBB) informiert wurde.
Der
Gemeinderat hat die Verwaltung und die Julius-Leber-Schule beauftragt,
gemeinsam ein pädagogisches Konzept zu erstellen und insbesondere die Kosten
der Einführung einer Ganztagsbetreuung an der Julius-Leber-Schule zu ermitteln.
In der
Sitzung vom 20.07.2004 wurde der Gemeinderat über die Erstellung des Konzeptes
und das Vorgehen bei der Einführung der Ganztagesbetreuung an der
Julius-Leber-Schule informiert.
Das
pädagogische Konzept wurde ausgearbeitet.
Ein Antrag
auf Gewährung von Zuschüssen aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft,
Bildung und Betreuung 2003 bis 2007“ kann nur mit Zustimmung der schulischen
Gremien (Gesamtlehrerkonferenz, Elternbeirat, Schulkonferenz) gestellt werden.
Eine
Elternbefragung hat an der Julius-Leber-Schule stattgefunden. Ein Fragebogen,
der an alle Eltern der Klassen 5 - 9 verteilt wurde, hat Folgendes ergeben:
Insgesamt
wurden 238 Fragebogen ausgegeben. Der Rücklauf betrug 137 Fragebogen.
Eine
Auswertung ergab, dass insgesamt 13,4 % (18) die Ganztagsbetreuung auf jeden
Fall nutzen würden, 28,3 % (38) würden die Ganztagsbetreuung bei einem
entsprechenden Angebot nutzen, 57,5 % (77) hat kein Interesse an der
Ganztagesbetreuung.
Überrascht
hat zunächst das geringe Interesse an einer ganztägigen Betreuung.
Bei der
Gesamtlehrerkonferenz vom 16.11.2004 wurde der Einführung eines ganztägigen
Betreuungsangebotes an der Julius-Leber-Schule in Breisach nicht zugestimmt.
Da damit eine
zwingende Voraussetzung zur Antragstellung fehlt, kann diesbezüglich auch kein
Antrag gestellt werden.
- 12 –
Stadträtin
Monika Mack (CDU), Lehrerin an der Julius-Leber-Schule, bedauert die Entscheidung
der Gesamtlehrerkonferenz, verweist aber gleichzeitig auf die schwierige Personalsituation.
Da viele Aussiedler-Schüler die Schule besuchen, entspreche die Schule einer Brennpunktschule.
Sie vertritt jedoch die Meinung, dass man weiterhin an der Absicht festhalten
und das Thema auf jeden Fall verfolgen solle.
Für die
SPD-Fraktion bezeichnet Stadtrat Frank Kreutner das Votum der Gesamtlehrerkonferenz
als nicht korrekt. Die Folge seien, dass die Stadt auf
Fördermittel des Bundes verzichten müsse und die Schüler nicht in den Genuss
individueller Förderungsmöglichkeiten kommen können.
Stadtrat Dr.
Rüdiger Groh (FDP/FWB) spricht von einer paradoxen Situation. Alle waren sich
einig, nur Eltern, Schüler und Lehrer nicht. Er habe angenommen, dass die
Eltern aufgrund der Pisa-Studie das Angebot erfreut annehmen würden.
Stadtrat
Gerold Jäger (ULB) bedauert den Beschluss der Pädagogen, äußert aber auch
Verständnis dafür, dass die Lehrer an der Grenze der Belastbarkeit angekommen
sind.
Stadträtin
Imogen Wiedensohler (FDP/FWB) regt an, die Julius-Leber-Schule als Brennpunktschule
einstufen zu lassen, weil dann zusätzliche Lehrerstellen bewilligt würden.
Gerne würde sie die Stellungnahme von Herrn Simunic
zu dieser Situation hören und welche Alternative er vorschlagen könne.
Herr Ivan Simunic berichtet, dass die Pädagogen der Schule derzeit in
einer schwierigen Situation sich befinden. Viele Lehrer seien krank, die
anderen müssen zusätzliche Vertretungsstunden leisten, im Lehrerkollegium finde
gerade ein Generationswechsel statt und zudem müssen neue Lehrpläne und
Leitlinien erarbeitet werden. Die Lehrer seien nicht gegen die
Ganztagsbetreuung, sie wollen sie, aber können nicht. Die Schulbehörden hätten
der Schule kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt, sie befinden sich
in einer Notsituation.
Stadtrat Jörg
Leber verlässt den Sitzungssaal aufgrund eines Anrufes in seiner Eigenschaft
als Feuerwehrkommandant.
Nachdem die
Gemeinderäte sich darüber einig sind, dass die Stadt weiterhin an der Absicht,
an der Julius-Leber-Schule eine Ganztagsbetreuung einzuführen, festhalten soll
und auf Vorschlag von Bürgermeister Vonarb ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit der Julius-Leber-Schule und der Schulbehörde
abzuklären, wie die angespannte Personalsituation verbessert werden kann. Vor
Ende März soll das Thema dann erneut im
Gemeinderat behandelt werden, um noch rechtzeitig beim Bund einen
Zuschuss beantragen zu können.
Anschließend
berichtet Stadtrat Reiner Zimmermann (SPD), dass auch in der
Hugo-Höfler-Realschule derzeit über die Einführung einer Ganztagsbetreuung
diskutiert werde.
- 13 –
TOP. 18) Umbau
der ehemaligen Kasernegebäude 067, 068, 069 in ein Behördenzentrum
- Auftragsvergabe Ingenieursplanung
Haustechnik
Für
den geplanten Umbau und Nutzungsänderung der bestehenden ehemaligen Kasernengebäude
067, 068, 069 ist zur Ausführung für die
Haustechnikplanung der Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten eine frühzeitige
Einbindung des Fachplaners notwendig.
Der
Umfang und die Leistungen der
Fachingenieursarbeiten werden auf der Grundlage der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure (HOAI) ausgeführt. Entsprechend der HOAI werden die Bauvorhaben nach
Schwierigkeitsgrad in 3 verschiedene Zonen eingeteilt. Der Umbau
Behördenzentrum wird in Zone 2, als „Anlage mit durchschnittlichen
Planungsanforderungen“, eingestuft. Nach Abzug der Planungsvorarbeiten durch
das Stadtbauamt Breisach, werden noch ca. 80 % der Leistungen durch das
Planungsbüro erbracht.
Die
Höhe des Honorars ergibt sich prozentual aus dem Leistungsumfang und den tatsächlichen
Baukosten des technischen Ausbaus. Auf Grund der bisherigen einfachen
Kostenschätzung würde der Umfang des technischen Ausbaus aller drei
Gebäude in der Summe ca. € 1.400.000,-- betragen. Das Ing. Honorar läge dabei
anteilig zwischen 120.000 – 160.000,-- €.
Aufgrund
der bisherigen positiven Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem ortsansässigen
Ing. Büro Fischer & Rickhoff aus
Breisach-Hochstetten, schlägt die Verwaltung vor den Planungsauftrag für die
Haustechnik an das Ing. Büro zu vergeben.
Beschluss (einstimmig 26:0:0)
Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung für das Bauvorhaben Behördenzentrum mit
dem Ing. Büro Fischer & Rickhoff aus
Breisach-Hochstetten einen Honorarvertrag für die Haustechnikplanung, auf der
Grundlage der HOAI, abzuschließen.
Stadtrat
Jörg Leber nimmt wieder an der Sitzung teil.
TOP. 19) Sanierungsmaßnahme
„Vauban-Kaserne“
- Abschluss
eines Treuhändervertrages über die treuhänderische
Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme der Kommunalentwicklung
LEG, Stuttgart
Mit
dem Abzug der französischen Stationierungsstreitkräfte im Jahre 1997 wurde die
städtebauliche, sanierungsrechtliche und grunderwerbsrechtliche Fragestellung
der Konversionsflächen in Breisach eingeleitet. Kompetenter Wegbegleiter für
die Stadt Breisach war von Anfang an die Landesentwicklungsgesellschaft in
Stuttgart (heute Kommunalentwicklung LEG Baden-Württemberg GmbH, KE). Die
Mitwirkung der KE bezog sich bereits in der Vorbereitungsphase der Konversion
z.B. auf Beratung in Grunderwerbsverhandlungen, Erarbeitung einer
Machbarkeitsstudie und des städtebaulichen Ideenwettbewerbs sowie die
vorbereitenden Untersuchungen nach § 142 BauGB zur förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebietes.
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Die
Grunderwerbsverhandlungen mit dem Bundesvermögensamt
Freiburg konnten mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages am 11.11.2003
abgeschlossen werden. Damit waren die Rahmenbedingungen erfüllt, damit im Jahr
2004 mit der Durchführungsphase der Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“
begonnen werden konnte. Verschiedene Gemeinbedarfseinrichtungen wie z.B. das
Helferzentrum, das Feuerwehrgerätehaus, die Schule und das Jugendzentrum
befinden sich in der Bauausführung oder stehen kurz vor der Fertigstellung.
Für das Jahr
2005 sind weitere Ordnungs- und Erschließungsarbeiten in großem Umfang
durchzuführen (z.B.: Geländefreilegung und Rückbau des ehemaligen Sportplatzes,
Erschließungsarbeiten zur Herstellung der Querspange zwischen Vogesenstraße und
Burkheimer Landstraße einschl. Kreisverkehr sowie die
Errichtung eines Behördenzentrums in Breisach).
Im
weiteren Verfahren sind eine Vielzahl unterschiedlicher sanierungs- und
förderrechtlicher Einzelfragen zu klären, Kosten- und Finanzierungsübersichten
zu erstellen bzw. fortzuschreiben und die Fördermittelbewirtschaftung im Rahmen
einer Sanierungsbuchhaltung durchzuführen.
Die
Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“ wird im umfassenden Sanierungsverfahren unter
Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften nach den §§ 152 bis
156 BauGB umgesetzt. Dies bedeutet, dass nach erfolgter Durchführung der Sanierungsmaßnahme
nicht nur eine Abrechnung der förderfähigen Ausgaben und der förderrelevanten
Einnahmen gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg vorzunehmen ist, sondern
auch eine Gesamtabrechnung nach § 156a BauGB erfolgen muss, die alle sanierungsbedingten
Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt.
Nach
§§ 157 bis 159 BauGB kann sich die Stadt Breisach zur Erfüllung dieser Aufgaben
eines Sanierungsträgers
bedienen.
Nach
dem bisherigen Recht des BauGB konnte als Sanierungs- und Entwicklungsträger
nur auftreten, wer eine Bestätigung durch das Wirtschaftsministerium nachweisen
konnte. Nach den neuen EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau EAG
Bau) werden künftig keine Bestätigungen mehr erteilt und die Kommunen müssen
die Eignung der Sanierungs- und Entwicklungsträger selbst kontrollieren.
Die
KE bietet die Voraussetzung als Sanierungsträger nach den Bestimmungen des §
157 BauGB.
Das Rechtsverhältnis
zwischen Stadt Breisach und KE ist in einem Treuhändervertrag dargelegt. Dieser
Vertrag beschreibt den Gesamtumfang der von der KE insgesamt möglichen
Aufgabenstellungen.
Beabsichtigt
ist, je nach Erfordernis einzelne Teilleistungen in Anspruch zu nehmen und in
einer sogenannten verdeckten
Treuhänderabwicklung einzeln zu beauftragen. Dabei sollen wesentliche
Aufgaben wie bisher weiterhin durch die städtischen Fachämter
bearbeitet und der tatsächliche Aufwand der KE auf ein notwendiges Maß
beschränkt werden.
Im
Rahmen der weiteren Umsetzung der Sanierungsmaßnahme sind als Querschnittsaufgabe
unterschiedlicher Einzelprojekte und Prozesse durch die Stadt bzw. die KE gemeinsam
zu steuern und zu koordinieren. Die Einrichtung einer Projektgruppe mit
Beteiligung der KE und den zuständigen Fachämtern,
die vor allem auch zu einer umfassenden Kommunikation der Beteiligten beitragen
soll, wird für eine erfolgreiche Umsetzung der Gesamtmaßnahme als erforderlich
erachtet.
- 15 –
Im
Einzelnen soll die gemeinsame Projektgruppe auf der Grundlage des Neuordnungskonzeptes,
der daraus abzuleitenden Maßnahmenkonzepte sowie der Zeit- und Maßnahmenplanung
Vorgaben für die Steuerung der einzelnen durchzuführenden Aufgaben machen. Zu
diesen Aufgaben gehören insbesondere Verfahrensschritte, Strukturierung von
Termin- und Kostenvorgaben, Wahrnehmung der Kostenüberwachung, Vorbereitung
gemeinderätlicher Entscheidungen und rechtzeitige Vorbereitung von Vergaben.
Bei der verdeckten Treuhandabwicklung bleibt die Stadt Kontoinhaber des
Sanierungstreuhandkontos und bedient sich der KE im Bedarfsfall entsprechend
den tatsächlichen Erfordernissen.
Nach
Kostenschätzung der KE und aus Vergleichsfällen anderer Sanierungsvorhaben bei
anderen Gemeinden wird der gesamte Jahresaufwand für die Leistung der KE als
Sanierungsträger in einer Größenordnung zwischen 20.000 und 40.000 € liegen.
Dieser Aufwand fällt ebenfalls unter die sanierungsrechtliche Förderfähigkeit.
Beschluss
(einstimmig 27:0:0)
Der
Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss eines Treuhändervertrages
über die treuhänderische Durchführung der
städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“
in Breisach am Rhein.
Schluss der Sitzung: 20.20 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz