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Vor Eingang in die Tagesordnung gab Bürgermeister Rein
eine Änderung der Tagesordnung bekannt. Der vorgesehene Tagesordnungspunkt 6) -
Antrag der Hugo-Höfler-Realschule auf Einrichtung der Ganztagesschule - wird
als Tagesordnungspunkt 2) vorgezogen.
TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Herr
Lothar Neumann, Interessengemeinschaft Breisacher Vereine, sprach das Thema
Sanierung Rheinbrücke an. Er bemängelte, dass die Sanierung der Rheinbrücke
sich nun verzögert und voraussichtlich bis August 2009 dauert. Er bat um
Auskunft, inwieweit Fehler bei Ausschreibungen oder der Vorprüfung stattgefunden
haben. Er verwies auf zahlreiche Nachteile, die die Stadt Breisach derzeit
hinnehmen muss. So war z.B. am 14. Juli Nationalfeiertag in Frankreich. Der
Verkehr bei der Rheinbrücke und beim Kreisverkehr ist vollkommen zusammen
gebrochen. Wesentlich weniger Badegäste können im Waldschwimmbad verzeichnet
werden, ebenso hat der Einzelhandel einen erheblichen Nachteil.
Bürgermeister
Rein entgegnete hierzu, dass die Sanierungsarbeiten bis August 2009 andauern.
Die erheblichen Nachteile für die Stadt Breisach am Rhein werden gesehen. Es
wurden daher auch Gespräche mit dem Regierungspräsidium bzw. mit der
ausführenden Baufirma geführt. Da es sich hier um speziell ausgebildetes
Personal handelt, ist eine Verstärkung des Personals nur begrenzt möglich. Aus
statischen Gründen kann ohnehin nur jeweils ein Bauabschnitt zur Sanierung
zugelassen werden. Eine Unterbrechung der Bauarbeiten in den Wintermonaten ist
erforderlich, so dass sich auch hierdurch eine Verzögerung ergeben wird. Der
Einsatz der Arbeitskräfte am Wochenende ist auf Grund der gesetzlichen
Regelungen in Deutschland nur sehr begrenzt möglich.
Herr
Lothar Neumann regte an, die Beschilderung „Lkw-Verbot“ bei der Autobahn A 5
mit einem Zusatz zu versehen, dass die Einfahrt in die Stadt Breisach am Rhein
frei ist.
Frau
Simone Isele übergab für die Interessengemeinschaft Rimsinger Baggersee einen
Brief von Jugendlichen mit 150 Unterschriften. Herr Bürgermeister Rein
entgegnete, dass seit der Ortschaftsratssitzung am 30.06.2008 keine weiteren
Erkenntnisse vorliegen. Es werden entsprechende Gespräche folgen.
Herr
Gustav Rosa, Ortschaftsrat Niederrimsingen, stellte die Situation Rimsinger
Baggersee bezüglich der Einschaltung von Rundfunk und Fernsehen vor. TV
Südbaden und der Südwestrundfunk sind nach seiner Auskunft auf ihn zugekommen.
Er befragte Herrn Bürgermeister Rein, inwieweit er als Privatperson öffentlich
frei seine Meinung kundtun darf. Herr Bürgermeister Rein bestätigte, dass er
selbstverständlich seine persönliche Meinung jederzeit veröffentlichen darf,
jedoch nicht als Sprecher für den Ortschaftsrat Niederrimsingen.
TOP. 2) Antrag
der Hugo-Höfler-Realschule auf Einrichtung der Ganztagesschule
Die
Gesamtlehrerkonferenz der Hugo-Höfler-Realschule sowie die Schulkonferenz haben
am 03.07.2008 der Einrichtung einer Ganztagesschule mit einer deutlichen
Mehrheitsabstimmung (45 Ja-, 1 Nein-Stimme) zugestimmt. Die
Hugo-Höfler-Realschule folgt damit der bereits bestehenden Konzeption der
benachbarten Julius-Leber-Schule. Die Einrichtung soll möglichst mit der
Klassenstufe 5 ab dem Schuljahr 2009/2010 in einer teilgebundenen Form
beginnen.
Herr Dr. Wolf,
Rektor der Hugo-Höfler-Realschule, verwies auf die Konzeption der
Hugo-Höfler-Realschule. Es handelt sich hier um eine Reaktion auf
gesellschaftliche Veränderungen. Er freute sich, dass die zuständigen
Schulgremien wie Schülerrat, Elternbeirat sowie die Gesamtlehrerkonferenz große
Zustimmung zur Einrichtung der Ganztagesschule gegeben haben.
StR. Monika Mack
für die CDU-Fraktion und StR. Imogen Wiedensohler für die FDP/FWB-Fraktion
freuten sich über die Antragstellung und signalisierten Zustimmung der
Fraktionen.
StR. Gerd Müller,
ULB-Fraktion, teilte diese Zustimmung und hält es für eine Pflicht in
Anbetracht der gesellschaftlichen Veränderungen, die Ganztagesschulen in der
Stadt Breisach am Rhein einzuführen.
Beschluss (21 Ja-, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Gemeinderat
der Stadt Breisach am Rhein stimmt grundsätzlich der Einrichtung einer
Ganztagesbetreuung an der Hugo-Höfler-Realschule zu.
TOP. 3) Sanierungsmaßnahme Vauban-Kaserne
Beschluss des Gemeinderats zur Erweiterung des förmlich festgelegten
Sanierungsgebiets Vauban-Kaserne als Satzung gemäß § 142 BauGB.
Der Gemeinderat der
Stadt Breisach am Rhein hat in seiner
Sitzung am 19.06.2001 gemäß § 141 Abs. 3 BauGB den Beginn der vorbereitenden
Untersuchungen zur Einleitung und Vorbereitung einer städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme für das Untersuchungsgebiet der „Vauban“-Kaserne
beschlossen. Mit der Durchführung und Betreuung der Sanierungsmaßnahme wurde
die Kommunalentwicklung LEG Baden-Württemberg GmbH beauftragt. Die
Sanierungsatzung wurde am 11.10.2002 öffentlich bekannt gemacht und ist damit
rechtsverbindlich geworden.
Am 14.02.2006 hat der Gemeinderat den Beschluss für die Erweiterung des
förmlich festgelegten Sanierungsgebietes um den Bereich des „Behördenzentrum“
beschlossen. Außerdem wurde der Bereich des „Rheintors“ mit dem städtischen
Museum und dessen Umgriffsflächen sowie der Bereich der „Stadthalle“ in der
Jahnstraße mit dem dortigen Umgebungsbereich in die Satzung einbezogen. Die
Durchführung der Sanierung ist im vollem umfang und soll voraussichtlich im
Jahre 2009 zur Abrechnung angemeldet werden. Die sachgerechte Prüfung der
sanierungsförderrechtlichen Möglichkeiten hat zu dem Ergebnis geführt , dass
noch drei weitere Bereiche mit ihren städtebaulichen Verbesserungsmaßnahmen dem
ursprünglichen Sanierungsgebiet “Vaubau-Kaserne“ zuzuordnen sind. Es handelt
sich hierbei um den Umbau des Kontenpunktes zur Kreisverkehrsanlage im Kreuzungsbereich
Hohenzollern/Vogesenstraße/St.Louis-Staße/Grüngärtenweg, um den Ausbau der
Bushaltestelle in der Burkheimer Landstraße im Einmündungsbereich der
Isenbergstraße und um den öffentlichen Parkplatz mit Grünfläche im Bereich des
„Annex-Vauban“ in der Friedhofsallee zwischen Seniorenpflegeheim und
deutsch-französischen Kindergarten.
Herr Bürgermeister Rein
stellte fest, dass die Beschlussfassung durch den Gemeinderat zur Erweiterung
des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes Vauban-Kaserne als Satzung gemäß
§ 142 BauGB erforderlich ist.
StR. Lothar Menges,
SPD-Fraktion, bat um Prüfung, ob der Ausbau der Bushaltestelle ohne eine
Verlegung stattfinden könnte. Er befürchtet, dass dadurch der Abstand der
Bushaltestelle zur Kupfertorstraße zu groß wird.
Diesem pflichtete auch StR.
Gerd Müller, ULB-Fraktion, zu, insbesondere im Hinblick auf Personen, die
schwer zu Fuß sind. Eine Verlegung sollte nur dann stattfinden, wenn eine
weitere Buslinie hinzu kommt.
Herr Bürgermeister Rein
sicherte zu, dass geprüft wird, ob eine dritte Buslinie für die Stadt Breisach
am Rhein finanziell machbar ist. Er schlug vor, über die einzelnen Teilbereiche
getrennt abzustimmen.
Beschluss
1) Der Gemeinderat beschließt die 2.
Erweiterung des förmlich entsprechend festgelegten Sanierungsgebietes
Vauban-Kaserne als Satzung gemäß § 142 BauGB entsprechend der Darstellung mit
folgenden Änderungen:
1. einstimmig
für den Teilbereich Umbau des
Knotenpunktes zur Kreisverkehrsanlage im Kreuzungsbereich Hohenzollernstraße /
Vogesenstraße / St.-Louis-Straße / Grüngärtenweg
2. mit 20 Ja-, 1
Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Ausbau der Bushaltestelle in der Burkheimer Landstraße im
Einmündungsbereich der Isenbergstraße
3. einstimmig
für den öffentlichen Parkplatz mit Grünfläche im Bereich des
Annex-Vauban in der Friedhofsallee zwischen Seniorenpflegeheim und
Deutsch-Französischem Kindergarten.
TOP. 4) Bebauungsplan „Läger-Immengärten neu“
- Entscheidung über die im
Rahmen der Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen und
erneuter Offenlagebeschluss
Hierzu wurden die
Gemeinderäte Ruth Köbele, Imogen Wiedensohler, Anton Siegel, Andreas Binz sowie
Ortsvorsteher Walther Ziegler für befangen erklärt.
Die Überprüfung des Innerortsbereiches in Breisach-Gündlingen mit dem Ziel
einer maßvollen Nachverdichtung ist ein wichtiges städtebauliches und
kommunalpolitisches Anliegen. Nach dem Offenlagebeschluss des Gemeinderats am
22.01.2008 wurde der Bebauungsplanentwurf in der zeit vom 05.05. bis 07.06.2008
öffentlich ausgelegt. Zusätzlich fand eine Informationsveranstaltung in der
Malteserhalle am 15.05.2008 statt. Im Rahmen der Offenlage sind Stellungnahmen
von privater Seite ebenso eingegangen wie von Trägern öffentlicher Belange. Das
Ergebnis wurde dem Gemeinderat vorgelegt. Entsprechend den Ergebnissen nach der
Offenlage werden die ursprünglichen Planungsziele modifiziert und der
Bebauungsplan in Teilbereichen geändert:
1. Der ursprünglich vorgesehene Fußgängerverbindungsweg zwischen Hauptstraße
und Hohweg über das Grundstück FlSt.-Nr. 74/2 entfällt. Grund hierfür sind
sowohl die zu erwartenden nachbarschaftlichen Konfliktsituationen als auch die
verkehrsrechtliche Forderung einer übersichtlichen und damit gefahrloseren
Verkehrsführung.
2. Die Firsthöhe in den für eine künftige Bebauung zugelassenen hinterliegenden
Bereichen wird redaktionell im Bebauungsplan mit maximal 10 Meter eingetragen.
3. Es wird eine maximale zulässige Grundfläche festgesetzt, um in den
einzelenen Bauformen eine geordnete Entwicklung zu sichern. Diese beträgt bei
Einzelhäusern 150 m², Doppelhäusern 100 m² und Reihenhäusern 90 m². Damit soll
eine unverhältnismäßige bauliche Ausnutzung und eine starke Verdichtung im
inneren Siedlungsbereich ausgeschlossen werden.
4. Beschränkung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten mit den Höchstwerten
bei Einzelhäusern max. 2 Wohneinheiten und bei Doppelhäusern und Reihenhäusern
jeweils 1 Wohneinheit und eine untergeordnete Wohneinheit als Einliegerwohnung
mit max. 50 m².
Herr Stefan Baum,
Stadtbauamt, erläuterte nochmals die Grundzüge der Planung. Es soll die
Möglichkeit geschaffen werden, in zweiter Reihe zu bauen. Zulässig sind Einzel-
und Doppelhäuser. Grundsätzlich war eine geordnete städtebauliche Entwicklung
innerhalb der bestehenden örtlichen Bebauungsgrenzen Ziel der Planung
„Bebauungsplan Läger-Immengärten“.
StR.
Werner Schneider, FDP/FWB-Fraktion, freute sich über die neue städtebauliche
Ordnung für Gündlingen.
StR. Gerd Müller,
ULB-Fraktion, bat darum, dass den Bürgern vor Ort nochmals die Änderungen
aufgezeigt werden. Er bedauerte darüber hinaus, dass der ursprünglich geplante
Fußgängerweg nun nach den neuen Verhandlungen entfallen muss.
StR. Lothar Menges,
SPD-Fraktion, benannte die städtebauliche Entwicklung für Gündlingen für
sinnvoll. Eine innerörtliche Verdichtung, wie hier vorgesehen, ist weitaus
sinnvoller, als weitere Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen.
Beschluss (18 Ja-, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)
1. Der Gemeinderat nimmt die im Rahmen
der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und erhebt den
Beschlussvorschlag in der vorliegenden Zusammenfassung zum Beschluss.
2. Der Gemeinderat beschließt die
nochmalige Offenlage des Bebauungsplanes „Läger-Immengärten neu“ für die
geänderten Teile gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
TOP. 5) Bebauungsplan „Lohmühle“
- 2. Änderung im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für den Bereich des Grundstücks
Flst.-Nr. 7859
Im Bebauungsplan „Lohmühle“,
rechtskräftig seit 05.02.1992, durchkreuzt die Trasse eine Fernölleitung die
städtischen Industriebaugrundstücke, u.a. das Flurstück 7859. Im Zuge der
anstehenden Veräußerung des Grundstücks zur Ansiedlung eines Betriebes mit
Produktionshalle und Bürogebäude wird deutlich, dass die Darstellung der
Baugrenzen auf diesem Grundstück den tatsächlichen Verhältnissen in keiner
weise entsprechen. Im Interesse der Rechtssicherheit wird es erforderlich, die
auf dem Grundstück bisher für nicht überbaubar ausgewiesenen Teilflächen mit
einem Schutzstreifen für eine Fernölleitung und der Randbereiche entlang der
Straße in eine den betrieblichen Anforderungen entsprechende Darstellung der
Baugrenzen umzuwandeln. Für die Änderung kann ein vereinfachtes Verfahren nach
§ 13 BauGB angewandt werden, da die Grundzüge der gewerblich- industriellen Nutzung
durch die Bebauungsplanänderung nicht berührt sind.
Bürgermeister Rein stellte
nochmals dar, dass die ursprüngliche Fernölleitung nicht mehr benötigt wird und
somit hier diese Änderung problemlos durchgeführt werden kann.
StR. Jörg Leber, CDU-Fraktion,
freute sich, dass durch diese Änderung ein Unternehmen sich im Gewerbegebiet
ansiedeln kann.
Beschluss (22
Ja-, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)
Der Gemeinderat der Stadt
Breisach am Rhein beschließt die Aufstellung und gleichzeitig den Offenlagebeschluss
für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lohmühle“ im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a BauGB für den Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 7859 unter
gleichzeitigem Verzicht der Bürgerbeteiligung und beauftragt die Verwaltung mit
der Durchführung des weiteren Verfahrens.
TOP. 6) Hallenordnung für die Nutzung der
Breisgauhalle
Die Breisgauhalle ist derzeit als
Sporthalle für die Schulen und Vereine der Stadt Breisach am Rhein genehmigt.
Nach mehrfachen Gesprächen mit der unteren Baurechtsbehörde bzw. mit dem
Brandschutzsachverständigtem des Landratsamtes Breisgau- Hochschwarzwald kann
in Ausnahmenfällen die Breisgauhalle auch als Versammlungsstätte für eine
beschränkte Anzahl von Versammlungen genutzt werden. Hierzu ist jeweils eine
Einzelgenehmigung durch die Stadt Breisach am Rhein, Hauptamt einzuholen. In
dieser Einzelgenehmigung sind die Vorschriften der
Versammlungsstättenverordnung vom 28.04.2004 zu regeln.
Der vorliegende Entwurf für eine
Hallenordnung gilt für den Übungs- und Veranstaltungsbetrieb in der
Breisgauhalle. Hier werden allgemeine Bestimmungen für die Sportnutzung,
insbesondere für den Übungsbetrieb und für den Gebrauch der Sportgeräte
geregelt, darüber hinaus wurden besondere Bestimmungen für die Durchführung von
Veranstaltungen aufgenommen. Die Entgeltbestimmungen wurden entsprechend der
bisherigen Praxis unverändert belassen. Die weiteren ordnungsrechtlichen
Bestimmungen insbesondere im besonderen Teil für den Veranstaltungsbetrieb
finden ihre Rechtsgrundlage in der Versammlungsstättenverordnung.
Beschluss (22 Ja-, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)
Der Gemeinderat der Stadt
Breisach am Rhein stimmt einstimmig der Hallenordnung für die Nutzung der
Breisgauhalle zu.
TOP. 7) Beratungsstelle für ältere Menschen
und deren Angehörige in der Region
Kaiserstuhl-Tuniberg
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat seit 1990
flächendeckend Beratungsstellen für ältere Menschen und deren Angehörige
eingerichtet. Diese Beratungsstellen befinden sich in Bad Krozingen, Bollschweil,
Bötzingen, Gundelfingen, Müllheim, Stegen und Titisee-Neustadt. Ausnahme
hiervon ist seit 1998 der Bezirk Breisach, welcher die Gemeinden Ihringen und
Merdingen sowie die Stadt Breisach und Stadt Vogtsburg umfasst. Die Stelle
Breisach wurde im Jahr 1998 aus Kostengründen geschlossen.
Die Beratungsstellen im Landkreis
werden in Zusammenarbeit des Caritasverbandes Breisgau-Hochschwarzwald und der
Diakonie als Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen (IAV-Stellen)
betrieben. Die Anfragen nach fachlicher Beratung wurden seit Schließung der
IAV-Stelle Breisach vor allem an die kirchliche Sozialstation
Kaiserstuhl-Tuniberg und die Beratungsstelle für ältere Menschen in Bötzingen,
an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und an den Caritasverband für den
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gerichtet. Der Beratungs- und
Begleitungsbedarf für pflegebedürftige ältere Menschen und deren Angehörige im
Bereich Kaiserstuhl-Tuniberg hat sich, bedingt durch den demografischen Wandel,
quantitativ und qualitativ erhöht und wird in den kommenden Jahren weiter
zunehmen. Ebenso wird der Betreuungs- und Hilfebedarf der älteren, kranken und
behinderten Menschen in den kommenden Jahren drastisch zunehmen. Durch eine
kommunale Steuerung der Alten- und Behindertenhilfe und damit auch durch den
bedarfsgerechten Ausbau der Hilfestrukturen, besonders im Vor- und Umfeld der
Pflege, können unnötige Kostensteigerungen vermieden werden.
Der Caritasverband
Breisgau-Hochschwarzwald und die kirchliche Sozialstation Kaiserstuhl-Tuniberg
schlagen angesichts der geschilderten Entwicklung und Bedarfslage vor, dass im
Bereich Kaiserstuhl-Tuniberg analog zu den weiteren 6 Beratungsstellen im
Umkreis ab 2009 wieder eine Beratungsstelle für ältere Menschen und ihre
Angehörigen eingerichtet werden soll. Dabei könnte die vorhandene
Beratungsstelle Bötzingen / Gundelfingen für die Beratung der Region
Kaiserstuhl-Tuniberg um eine 30% Personalstelle aufgestockt werden, so dass
sich die Kosten für die Gemeinden Breisach, Vogtsburg, Ihringen, Merdingen in
einem überschaubaren Bereich halten. Zur Kostendeckung erhebt der
Caritasverband eine Umlage in Höhe von 0,7 € je Einwohner, so dass die
Einrichtung den Haushalt der Stadt Breisach mit 10.000 € belasten würde.
Die Angelegenheit wurde in der
Verwaltungs- und Sozialausschuss-Sitzung am 24.06.2008 vorberaten. Der Ausschuss
schlägt dem Gemeinderat die Zustimmung vor.
Nach Darstellung des
Sachverhalts durch Bürgermeister Rein begrüßte StR. Monika Mack, CDU-Fraktion,
die Einrichtung einer Beratungsstelle in Breisach.
StR. Reiner Zimmermann,
SPD-Fraktion, bat um Einflussnahme, dass die IAV-Stellen ihre Beratungen im
Mittelzentrum Breisach durchführen.
Für die FDP/FWB-Fraktion
signalisierte StR. Imogen Wiedensohler uneingeschränkt Zustimmung.
StR. Anton Siegel bat für die
ULB-Fraktion um Prüfung, inwieweit eine zeitliche Begrenzung der IAV-Stellen
gegeben ist.
Beschluss (22 Ja-, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)
Der Gemeinderat der Stadt
Breisach am Rhein stimmt der Einrichtung einer Beratungsstelle für ältere
Menschen für den Bezirk Kaiserstuhl-Tuniberg durch den Caritasverband für den
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sowie die Diakonie Freiburg einstimmig zu.
TOP. 8) Sanierung der Breisgauhalle in Breisach
- Vergabe der
Metalltüranlagen
Im Rahmen einer beschränkten
Ausschreibung wurden die Arbeiten für die Sanierung der Metalltüranlagen und
Erneuerungen der Fluchttüren in der Breisgauhalle Breisach ausgeschrieben. Von
den 6 aufgeforderten Firmen hatten 3 Firmen ein Angebot abgegeben.
1)
Fa. Vetter, Metallbau, Endingen 116.354,63
€
2)
Fa. Schätzle Metallbau, Sexau 116.987,71 € +
0,5 %
3) Fa. Held, Freiburg 136.112,20 € +16,9 %
Beschluss (22 Ja-,
0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)
Der Gemeinderat der Stadt
Breisach am Rhein erteilt der preisgünstigsten Anbieterfirma Vetter, Metallbau
aus Endingen für die Sanierung und Erweiterung der Metalltüranlagen in der
Breisgauhalle zum Angebotspreis von 116.354,63 € den Auftrag.
TOP. 9) Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum
Polizeirevier in Breisach am Rhein
- Vergabe der
Fliesenarbeiten
Im Rahmen einer beschränkten
Ausschreibung wurden die Fliesenarbeiten für den Umbau des ehem.
Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein ausgeschrieben. Es
wurden 4 Firmen aufgefordert, wovon 3 Firmen ein Angebot abgegeben haben.
Die Submission erbrachte
folgendes Ergebnis:
1)
Fa. Sieber, Breisach 111.209,42 €
2)
Fa. Hildenbrandt & Kistner, Breisach 113.386,20
€ +1,95 %
3)
Fa. Stock, Breisach 126.427,98
€ +13,68 %
Beschluss (22 Ja-, 0
Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)
Der Gemeinderat der Stadt
Breisach am Rhein erteilt der preisgünstigsten Arbeiterfirma Sieber aus
Breisach den Auftrag für die Fliesenarbeiten für den Umbau des ehem.
Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein zum Angebotspreis
von 111.209,42 €.
TOP. 10) Verschiedenes
Unter Punkt Verschiedenes gab
Hauptamtsleiter Harald Bitzenhofer bekannt, dass der Verwaltungs- und
Sozialausschuss dem Projekt ABC-Hotline zugestimmt hat und stellte das Projekt
des Caritasverbandes Breisgau-Hochschwarzwald als Folgeprojekt für das
Berufspatenschaften-Projekt vor.
StR. Gerd Müller,
ULB-Fraktion, regte an zu prüfen, inwieweit für die Stadt Breisach die
Ansiedlung eines weiteren Hautarztes bzw. eines Augenarztes möglich ist. Die
bestehende Augenarztpraxis ist derzeit weit überlastet. Terminvergaben dauern
teilweise 9 Monate.
Bürgermeister Rein sicherte
den Einsatz der Stadt Breisach hierfür zu.
StR. Lothar Menges,
SPD-Fraktion, regte an, mehr Ruheplätze in Form von Bänken für ältere Menschen
im Stadtgebiet zu schaffen.
Hierzu wies Bürgermeister
Rein darauf hin, dass Ruhebänke erheblichen Mehraufwand für den städtischen
Bauhof bedeuten.
Schluss der Sitzung:
19.45 Uhr
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Der Protokollführer:
H. Bitzenhofer