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14.3.2009

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Protokoll Nr. 07

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                   am 15.07.2008 im Bürgersaal

in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                        Binz Andreas

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas 

                        Hintereck Wendelin

                        Ingenhoven Willi

                        Jäger Gerold  

                        Köbele Ruth

Kreutner Frank

Kuhn Barbara

Leber Jörg        

Mack Monika

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siebenhaar Roman

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Bercher Peter

                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Czemerys Günter

                        Gnädinger Rudolf

                        Dr. Groh Rüdiger

 

Ortsvorsteher:                        Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Stadtoberamtsrat Harald Bitzenhofer

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum

                        Dipl.-Ing. Sigmar Geisert

                             

 

                             

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


- 2 -

 

Vor Eingang in die Tagesordnung gab Bürgermeister Rein eine Änderung der Tagesordnung bekannt. Der vorgesehene Tagesordnungspunkt 6) - Antrag der Hugo-Höfler-Realschule auf Einrichtung der Ganztagesschule - wird als Tagesordnungspunkt 2) vorgezogen.

 

 

TOP. 1)     Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Herr Lothar Neumann, Interessengemeinschaft Breisacher Vereine, sprach das Thema Sanierung Rheinbrücke an. Er bemängelte, dass die Sanierung der Rheinbrücke sich nun verzögert und voraussichtlich bis August 2009 dauert. Er bat um Auskunft, inwieweit Fehler bei Ausschreibungen oder der Vorprüfung stattgefunden haben. Er verwies auf zahlreiche Nachteile, die die Stadt Breisach derzeit hinnehmen muss. So war z.B. am 14. Juli Nationalfeiertag in Frankreich. Der Verkehr bei der Rheinbrücke und beim Kreisverkehr ist vollkommen zusammen gebrochen. Wesentlich weniger Badegäste können im Waldschwimmbad verzeichnet werden, ebenso hat der Einzelhandel einen erheblichen Nachteil.

                   Bürgermeister Rein entgegnete hierzu, dass die Sanierungsarbeiten bis August 2009 andauern. Die erheblichen Nachteile für die Stadt Breisach am Rhein werden gesehen. Es wurden daher auch Gespräche mit dem Regierungspräsidium bzw. mit der ausführenden Baufirma geführt. Da es sich hier um speziell ausgebildetes Personal handelt, ist eine Verstärkung des Personals nur begrenzt möglich. Aus statischen Gründen kann ohnehin nur jeweils ein Bauabschnitt zur Sanierung zugelassen werden. Eine Unterbrechung der Bauarbeiten in den Wintermonaten ist erforderlich, so dass sich auch hierdurch eine Verzögerung ergeben wird. Der Einsatz der Arbeitskräfte am Wochenende ist auf Grund der gesetzlichen Regelungen in Deutschland nur sehr begrenzt möglich.

                   Herr Lothar Neumann regte an, die Beschilderung „Lkw-Verbot“ bei der Autobahn A 5 mit einem Zusatz zu versehen, dass die Einfahrt in die Stadt Breisach am Rhein frei ist.

 

                   Frau Simone Isele übergab für die Interessengemeinschaft Rimsinger Baggersee einen Brief von Jugendlichen mit 150 Unterschriften. Herr Bürgermeister Rein entgegnete, dass seit der Ortschaftsratssitzung am 30.06.2008 keine weiteren Erkenntnisse vorliegen. Es werden entsprechende Gespräche folgen.

 

                   Herr Gustav Rosa, Ortschaftsrat Niederrimsingen, stellte die Situation Rimsinger Baggersee bezüglich der Einschaltung von Rundfunk und Fernsehen vor. TV Südbaden und der Südwestrundfunk sind nach seiner Auskunft auf ihn zugekommen. Er befragte Herrn Bürgermeister Rein, inwieweit er als Privatperson öffentlich frei seine Meinung kundtun darf. Herr Bürgermeister Rein bestätigte, dass er selbstverständlich seine persönliche Meinung jederzeit veröffentlichen darf, jedoch nicht als Sprecher für den Ortschaftsrat Niederrimsingen.

 

                  

TOP. 2)      Antrag der Hugo-Höfler-Realschule auf Einrichtung der Ganztagesschule

 

                  Die Gesamtlehrerkonferenz der Hugo-Höfler-Realschule sowie die Schulkonferenz haben am 03.07.2008 der Einrichtung einer Ganztagesschule mit einer deutlichen Mehrheitsabstimmung (45 Ja-, 1 Nein-Stimme) zugestimmt. Die Hugo-Höfler-Realschule folgt damit der bereits bestehenden Konzeption der benachbarten Julius-Leber-Schule. Die Einrichtung soll möglichst mit der Klassenstufe 5 ab dem Schuljahr 2009/2010 in einer teilgebundenen Form beginnen.

 

                  Herr Dr. Wolf, Rektor der Hugo-Höfler-Realschule, verwies auf die Konzeption der Hugo-Höfler-Realschule. Es handelt sich hier um eine Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen. Er freute sich, dass die zuständigen Schulgremien wie Schülerrat, Elternbeirat sowie die Gesamtlehrerkonferenz große Zustimmung zur Einrichtung der Ganztagesschule gegeben haben.

 

                  StR. Monika Mack für die CDU-Fraktion und StR. Imogen Wiedensohler für die FDP/FWB-Fraktion freuten sich über die Antragstellung und signalisierten Zustimmung der Fraktionen.

 

                  StR. Gerd Müller, ULB-Fraktion, teilte diese Zustimmung und hält es für eine Pflicht in Anbetracht der gesellschaftlichen Veränderungen, die Ganztagesschulen in der Stadt Breisach am Rhein einzuführen.

 

 

                  Beschluss   (21 Ja-, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt grundsätzlich der Einrichtung einer Ganztagesbetreuung an der Hugo-Höfler-Realschule zu.

 

TOP. 3)     Sanierungsmaßnahme Vauban-Kaserne
Beschluss des Gemeinderats zur Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets Vauban-Kaserne als Satzung gemäß § 142 BauGB.

 

                   Der Gemeinderat der Stadt  Breisach am Rhein hat in seiner Sitzung am 19.06.2001 gemäß § 141 Abs. 3 BauGB den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Einleitung und Vorbereitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme für das Untersuchungsgebiet der „Vauban“-Kaserne beschlossen. Mit der Durchführung und Betreuung der Sanierungsmaßnahme wurde die Kommunalentwicklung LEG Baden-Württemberg GmbH beauftragt. Die Sanierungsatzung wurde am 11.10.2002 öffentlich bekannt gemacht und ist damit rechtsverbindlich geworden.

Am 14.02.2006 hat der Gemeinderat den Beschluss für die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes um den Bereich des „Behördenzentrum“ beschlossen. Außerdem wurde der Bereich des „Rheintors“ mit dem städtischen Museum und dessen Umgriffsflächen sowie der Bereich der „Stadthalle“ in der Jahnstraße mit dem dortigen Umgebungsbereich in die Satzung einbezogen. Die Durchführung der Sanierung ist im vollem umfang und soll voraussichtlich im Jahre 2009 zur Abrechnung angemeldet werden. Die sachgerechte Prüfung der sanierungsförderrechtlichen Möglichkeiten hat zu dem Ergebnis geführt , dass noch drei weitere Bereiche mit ihren städtebaulichen Verbesserungsmaßnahmen dem ursprünglichen Sanierungsgebiet “Vaubau-Kaserne“ zuzuordnen sind. Es handelt sich hierbei um den Umbau des Kontenpunktes zur Kreisverkehrsanlage im Kreuzungsbereich Hohenzollern/Vogesenstraße/St.Louis-Staße/Grüngärtenweg, um den Ausbau der Bushaltestelle in der Burkheimer Landstraße im Einmündungsbereich der Isenbergstraße und um den öffentlichen Parkplatz mit Grünfläche im Bereich des „Annex-Vauban“ in der Friedhofsallee zwischen Seniorenpflegeheim und deutsch-französischen Kindergarten.

 

                   Herr Bürgermeister Rein stellte fest, dass die Beschlussfassung durch den Gemeinderat zur Erweiterung des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes Vauban-Kaserne als Satzung gemäß § 142 BauGB erforderlich ist.

 

                   StR. Lothar Menges, SPD-Fraktion, bat um Prüfung, ob der Ausbau der Bushaltestelle ohne eine Verlegung stattfinden könnte. Er befürchtet, dass dadurch der Abstand der Bushaltestelle zur Kupfertorstraße zu groß wird.

 

                   Diesem pflichtete auch StR. Gerd Müller, ULB-Fraktion, zu, insbesondere im Hinblick auf Personen, die schwer zu Fuß sind. Eine Verlegung sollte nur dann stattfinden, wenn eine weitere Buslinie hinzu kommt.

 

                   Herr Bürgermeister Rein sicherte zu, dass geprüft wird, ob eine dritte Buslinie für die Stadt Breisach am Rhein finanziell machbar ist. Er schlug vor, über die einzelnen Teilbereiche getrennt abzustimmen.

 

                  Beschluss

 

 

                   1)            Der Gemeinderat beschließt die 2. Erweiterung des förmlich entsprechend festgelegten Sanierungsgebietes Vauban-Kaserne als Satzung gemäß § 142 BauGB entsprechend der Darstellung mit folgenden Änderungen:

 

                          1.       einstimmig

                               für den Teilbereich Umbau des Knotenpunktes zur Kreisverkehrsanlage im Kreuzungsbereich Hohenzollernstraße / Vogesenstraße / St.-Louis-Straße / Grüngärtenweg

 

                          2.       mit 20 Ja-, 1 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

                               Ausbau der Bushaltestelle in der Burkheimer Landstraße im Einmündungsbereich der Isenbergstraße

 

                          3.       einstimmig

                               für den öffentlichen Parkplatz mit Grünfläche im Bereich des Annex-Vauban in der Friedhofsallee zwischen Seniorenpflegeheim und Deutsch-Französischem Kindergarten.

 

TOP. 4)     Bebauungsplan „Läger-Immengärten neu“

                   - Entscheidung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen

                   Stellungnahmen und erneuter Offenlagebeschluss

 

                   Hierzu wurden die Gemeinderäte Ruth Köbele, Imogen Wiedensohler, Anton Siegel, Andreas Binz sowie Ortsvorsteher Walther Ziegler für befangen erklärt.

Die Überprüfung des Innerortsbereiches in Breisach-Gündlingen mit dem Ziel einer maßvollen Nachverdichtung ist ein wichtiges städtebauliches und kommunalpolitisches Anliegen. Nach dem Offenlagebeschluss des Gemeinderats am 22.01.2008 wurde der Bebauungsplanentwurf in der zeit vom 05.05. bis 07.06.2008 öffentlich ausgelegt. Zusätzlich fand eine Informationsveranstaltung in der Malteserhalle am 15.05.2008 statt. Im Rahmen der Offenlage sind Stellungnahmen von privater Seite ebenso eingegangen wie von Trägern öffentlicher Belange. Das Ergebnis wurde dem Gemeinderat vorgelegt. Entsprechend den Ergebnissen nach der Offenlage werden die ursprünglichen Planungsziele modifiziert und der Bebauungsplan in Teilbereichen geändert:

1. Der ursprünglich vorgesehene Fußgängerverbindungsweg zwischen Hauptstraße und Hohweg über das Grundstück FlSt.-Nr. 74/2 entfällt. Grund hierfür sind sowohl die zu erwartenden nachbarschaftlichen Konfliktsituationen als auch die verkehrsrechtliche Forderung einer übersichtlichen und damit gefahrloseren Verkehrsführung.
2. Die Firsthöhe in den für eine künftige Bebauung zugelassenen hinterliegenden Bereichen wird redaktionell im Bebauungsplan mit maximal 10 Meter eingetragen.
3. Es wird eine maximale zulässige Grundfläche festgesetzt, um in den einzelenen Bauformen eine geordnete Entwicklung zu sichern. Diese beträgt bei Einzelhäusern 150 m², Doppelhäusern 100 m² und Reihenhäusern 90 m². Damit soll eine unverhältnismäßige bauliche Ausnutzung und eine starke Verdichtung im inneren Siedlungsbereich ausgeschlossen werden.
4. Beschränkung der Anzahl der zulässigen Wohneinheiten mit den Höchstwerten bei Einzelhäusern max. 2 Wohneinheiten und bei Doppelhäusern und Reihenhäusern jeweils 1 Wohneinheit und eine untergeordnete Wohneinheit als Einliegerwohnung mit max. 50 m².

 

                   Herr Stefan Baum, Stadtbauamt, erläuterte nochmals die Grundzüge der Planung. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, in zweiter Reihe zu bauen. Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser. Grundsätzlich war eine geordnete städtebauliche Entwicklung innerhalb der bestehenden örtlichen Bebauungsgrenzen Ziel der Planung „Bebauungsplan Läger-Immengärten“.

 

                   StR. Werner Schneider, FDP/FWB-Fraktion, freute sich über die neue städtebauliche Ordnung für Gündlingen.

 

                   StR. Gerd Müller, ULB-Fraktion, bat darum, dass den Bürgern vor Ort nochmals die Änderungen aufgezeigt werden. Er bedauerte darüber hinaus, dass der ursprünglich geplante Fußgängerweg nun nach den neuen Verhandlungen entfallen muss.

 

                   StR. Lothar Menges, SPD-Fraktion, benannte die städtebauliche Entwicklung für Gündlingen für sinnvoll. Eine innerörtliche Verdichtung, wie hier vorgesehen, ist weitaus sinnvoller, als weitere Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen.

 

                   Beschluss   (18 Ja-, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen)

 

                   1.            Der Gemeinderat nimmt die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und erhebt den Beschlussvorschlag in der vorliegenden Zusammenfassung zum Beschluss.

 

                   2.            Der Gemeinderat beschließt die nochmalige Offenlage des Bebauungsplanes „Läger-Immengärten neu“ für die geänderten Teile gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

TOP. 5)     Bebauungsplan „Lohmühle“

                   - 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für den Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 7859

 

                   Im Bebauungsplan „Lohmühle“, rechtskräftig seit 05.02.1992, durchkreuzt die Trasse eine Fernölleitung die städtischen Industriebaugrundstücke, u.a. das Flurstück 7859. Im Zuge der anstehenden Veräußerung des Grundstücks zur Ansiedlung eines Betriebes mit Produktionshalle und Bürogebäude wird deutlich, dass die Darstellung der Baugrenzen auf diesem Grundstück den tatsächlichen Verhältnissen in keiner weise entsprechen. Im Interesse der Rechtssicherheit wird es erforderlich, die auf dem Grundstück bisher für nicht überbaubar ausgewiesenen Teilflächen mit einem Schutzstreifen für eine Fernölleitung und der Randbereiche entlang der Straße in eine den betrieblichen Anforderungen entsprechende Darstellung der Baugrenzen umzuwandeln. Für die Änderung kann ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB angewandt werden, da die Grundzüge der gewerblich- industriellen Nutzung durch die Bebauungsplanänderung nicht berührt sind.

 

                   Bürgermeister Rein stellte nochmals dar, dass die ursprüngliche Fernölleitung nicht mehr benötigt wird und somit hier diese Änderung problemlos durchgeführt werden kann.

 

                   StR. Jörg Leber, CDU-Fraktion, freute sich, dass durch diese Änderung ein Unternehmen sich im Gewerbegebiet ansiedeln kann.

 

                  Beschluss (22 Ja-, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)

 

 

                   Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein beschließt die Aufstellung und gleichzeitig den Offenlagebeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Lohmühle“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB für den Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 7859 unter gleichzeitigem Verzicht der Bürgerbeteiligung und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens.

 

TOP. 6)     Hallenordnung für die Nutzung der Breisgauhalle

Die Breisgauhalle ist derzeit als Sporthalle für die Schulen und Vereine der Stadt Breisach am Rhein genehmigt. Nach mehrfachen Gesprächen mit der unteren Baurechtsbehörde bzw. mit dem Brandschutzsachverständigtem des Landratsamtes Breisgau- Hochschwarzwald kann in Ausnahmenfällen die Breisgauhalle auch als Versammlungsstätte für eine beschränkte Anzahl von Versammlungen genutzt werden. Hierzu ist jeweils eine Einzelgenehmigung durch die Stadt Breisach am Rhein, Hauptamt einzuholen. In dieser Einzelgenehmigung sind die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung vom 28.04.2004 zu regeln.

 

Der vorliegende Entwurf für eine Hallenordnung gilt für den Übungs- und Veranstaltungsbetrieb in der Breisgauhalle. Hier werden allgemeine Bestimmungen für die Sportnutzung, insbesondere für den Übungsbetrieb und für den Gebrauch der Sportgeräte geregelt, darüber hinaus wurden besondere Bestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen aufgenommen. Die Entgeltbestimmungen wurden entsprechend der bisherigen Praxis unverändert belassen. Die weiteren ordnungsrechtlichen Bestimmungen insbesondere im besonderen Teil für den Veranstaltungsbetrieb finden ihre Rechtsgrundlage in der Versammlungsstättenverordnung.

 

                  

 

                  Beschluss  (22 Ja-, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)

 

 

                   Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt einstimmig der Hallenordnung für die Nutzung der Breisgauhalle zu.

 

TOP. 7)     Beratungsstelle für ältere Menschen und deren Angehörige in der Region      Kaiserstuhl-Tuniberg

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat seit 1990 flächendeckend Beratungsstellen für ältere Menschen und deren Angehörige eingerichtet. Diese Beratungsstellen befinden sich in Bad Krozingen, Bollschweil, Bötzingen, Gundelfingen, Müllheim, Stegen und Titisee-Neustadt. Ausnahme hiervon ist seit 1998 der Bezirk Breisach, welcher die Gemeinden Ihringen und Merdingen sowie die Stadt Breisach und Stadt Vogtsburg umfasst. Die Stelle Breisach wurde im Jahr 1998 aus Kostengründen geschlossen.

 

Die Beratungsstellen im Landkreis werden in Zusammenarbeit des Caritasverbandes Breisgau-Hochschwarzwald und der Diakonie als Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstellen (IAV-Stellen) betrieben. Die Anfragen nach fachlicher Beratung wurden seit Schließung der IAV-Stelle Breisach vor allem an die kirchliche Sozialstation Kaiserstuhl-Tuniberg und die Beratungsstelle für ältere Menschen in Bötzingen, an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und an den Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gerichtet. Der Beratungs- und Begleitungsbedarf für pflegebedürftige ältere Menschen und deren Angehörige im Bereich Kaiserstuhl-Tuniberg hat sich, bedingt durch den demografischen Wandel, quantitativ und qualitativ erhöht und wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Ebenso wird der Betreuungs- und Hilfebedarf der älteren, kranken und behinderten Menschen in den kommenden Jahren drastisch zunehmen. Durch eine kommunale Steuerung der Alten- und Behindertenhilfe und damit auch durch den bedarfsgerechten Ausbau der Hilfestrukturen, besonders im Vor- und Umfeld der Pflege, können unnötige Kostensteigerungen vermieden werden.

 

Der Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald und die kirchliche Sozialstation Kaiserstuhl-Tuniberg schlagen angesichts der geschilderten Entwicklung und Bedarfslage vor, dass im Bereich Kaiserstuhl-Tuniberg analog zu den weiteren 6 Beratungsstellen im Umkreis ab 2009 wieder eine Beratungsstelle für ältere Menschen und ihre Angehörigen eingerichtet werden soll. Dabei könnte die vorhandene Beratungsstelle Bötzingen / Gundelfingen für die Beratung der Region Kaiserstuhl-Tuniberg um eine 30% Personalstelle aufgestockt werden, so dass sich die Kosten für die Gemeinden Breisach, Vogtsburg, Ihringen, Merdingen in einem überschaubaren Bereich halten. Zur Kostendeckung erhebt der Caritasverband eine Umlage in Höhe von 0,7 € je Einwohner, so dass die Einrichtung den Haushalt der Stadt Breisach mit 10.000 € belasten würde.

 

Die Angelegenheit wurde in der Verwaltungs- und Sozialausschuss-Sitzung am 24.06.2008 vorberaten. Der Ausschuss schlägt dem Gemeinderat die Zustimmung vor.

 

                   Nach Darstellung des Sachverhalts durch Bürgermeister Rein begrüßte StR. Monika Mack, CDU-Fraktion, die Einrichtung einer Beratungsstelle in Breisach.

 

                   StR. Reiner Zimmermann, SPD-Fraktion, bat um Einflussnahme, dass die IAV-Stellen ihre Beratungen im Mittelzentrum Breisach durchführen.

 

                   Für die FDP/FWB-Fraktion signalisierte StR. Imogen Wiedensohler uneingeschränkt Zustimmung.

 

                   StR. Anton Siegel bat für die ULB-Fraktion um Prüfung, inwieweit eine zeitliche Begrenzung der IAV-Stellen gegeben ist.

 

                  Beschluss (22 Ja-, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)

 

 

                   Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der Einrichtung einer Beratungsstelle für ältere Menschen für den Bezirk Kaiserstuhl-Tuniberg durch den Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sowie die Diakonie Freiburg einstimmig zu.

 

TOP. 8)     Sanierung der Breisgauhalle in Breisach

                   - Vergabe der Metalltüranlagen

                  

                   Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden die Arbeiten für die Sanierung der Metalltüranlagen und Erneuerungen der Fluchttüren in der Breisgauhalle Breisach ausgeschrieben. Von den 6 aufgeforderten Firmen hatten 3 Firmen ein Angebot abgegeben.

                  

1)   Fa. Vetter, Metallbau, Endingen                    116.354,63 €

2)   Fa. Schätzle Metallbau, Sexau                    116.987,71 €                    + 0,5 %

3)   Fa. Held, Freiburg                                        136.112,20 €                     +16,9 %

                  

                   Beschluss (22 Ja-, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)

 

                   Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein erteilt der preisgünstigsten Anbieterfirma Vetter, Metallbau aus Endingen für die Sanierung und Erweiterung der Metalltüranlagen in der Breisgauhalle zum Angebotspreis von 116.354,63 € den Auftrag.

 

TOP. 9)     Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein

                   - Vergabe der Fliesenarbeiten

 

                   Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden die Fliesenarbeiten für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein ausgeschrieben. Es wurden 4 Firmen aufgefordert, wovon 3 Firmen ein Angebot abgegeben haben.

 

                   Die Submission erbrachte folgendes Ergebnis:

 

1)   Fa. Sieber, Breisach                                        111.209,42 €         

2)   Fa. Hildenbrandt & Kistner, Breisach                    113.386,20 €                    +1,95 %

3)   Fa. Stock, Breisach                                                  126.427,98 €                    +13,68 %         

 

                   Beschluss (22 Ja-, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltung)

 

                   Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein erteilt der preisgünstigsten Arbeiterfirma Sieber aus Breisach den Auftrag für die Fliesenarbeiten für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein zum Angebotspreis von 111.209,42 €.

 

TOP. 10)     Verschiedenes

 

                   Unter Punkt Verschiedenes gab Hauptamtsleiter Harald Bitzenhofer bekannt, dass der Verwaltungs- und Sozialausschuss dem Projekt ABC-Hotline zugestimmt hat und stellte das Projekt des Caritasverbandes Breisgau-Hochschwarzwald als Folgeprojekt für das Berufspatenschaften-Projekt vor.

 

                   StR. Gerd Müller, ULB-Fraktion, regte an zu prüfen, inwieweit für die Stadt Breisach die Ansiedlung eines weiteren Hautarztes bzw. eines Augenarztes möglich ist. Die bestehende Augenarztpraxis ist derzeit weit überlastet. Terminvergaben dauern teilweise 9 Monate.

                   Bürgermeister Rein sicherte den Einsatz der Stadt Breisach hierfür zu.

 

                   StR. Lothar Menges, SPD-Fraktion, regte an, mehr Ruheplätze in Form von Bänken für ältere Menschen im Stadtgebiet zu schaffen.

                   Hierzu wies Bürgermeister Rein darauf hin, dass Ruhebänke erheblichen Mehraufwand für den städtischen Bauhof bedeuten.

 

        

Schluss der Sitzung:  19.45 Uhr



 

         Zur Beurkundung

 

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Der Protokollführe­r:

 

 

 

 

H. Bitzenhofer

 

 

 

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