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Protokoll
Nr. 14
über
die öffentliche Sitzung des Gemeinderats
am
15.12.2009 im Bürgersaal
in
Breisach am Rhein
Teilnehmer:
als
Vorsitzender Bürgermeister Oliver Rein
die
Stadträte: Casetou Thierry
Dewaldt
Freddo
Fleig
Andreas
Geppert
Hans-Peter
Gnädinger
Rudolf
Güth
Anita (ab TOP. 3)
Hintereck
Wendelin
Ingenhoven
Willi
Karle
Eric
Kiefer
Bernhard
Klein
Andreas
Köbele
Ruth
Kreutner
Frank
Kuhn
Barbara
Langer
Jürgen
Leber
Jörg
Dr.
Loewe Jacob
Maier-Hänle
Ulrike
Menges
Lothar
Schäfer
Thomas
Schneider
Werner
Siegel
Anton
Wiedensohler
Imogen
Ziegler
Walther
Zimmermann
Reiner
Entschuldigt: keiner
Von
der Verwaltung: Dezernent Stefan Baum
Dezernent
Harald Bitzenhofer
Dezernent
Konrad Schanno
Leiter
Tiefbauamt Siegmar Geisert und
Angestellte
Jasmin Martin
Beginn
der Sitzung:
18.30 Uhr
-
2 -
TOP.
1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Herr
Lothar Neumann, Vorsitzender der Interessensgemeinschaft Breisacher
Vereine, dankte der Stadtverwaltung für die Unterstützung
der Vereine. Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 18.01.2010 werden
die Vereine zusammen mit Vertretern der Stadt beraten, wie die
Vereine die Stadt Breisach im Jahr 2010 unterstützen können.
Herr Rein bedankte sich für die sehr gute Zusammenarbeit mit
den Vereinen.
Herr Neumann stellte fest, dass aufgrund der
finanziellen Lage der Stadt eine bauliche Aufstiegshilfe zum
Münsterberg derzeit nicht umsetzbar ist. Dennoch sollte die
Stadt über Erleichterungen für den Aufstieg nachdenken. Er
verwies auf die Möglichkeit einer Fahrspur für Kinderwägen
und Rollstuhlfahrer, wie bereits beim Rathaus eingebaut. Herr
Bürgermeister Rein wird eine Prüfung in der Verwaltung in
Auftrag geben, verwies jedoch auf den Denkmalschutz. Zu Prüfen
ist auch, die Effizienz einer Fahrspur aufgrund der hohen Steigung.
Die Stadt hatte die Möglichkeit einer Buslinie zum Berg geprüft,
kann diese jedoch derzeit nicht finanziell umsetzen.
Herr
Neumann stellte fest, dass durch die Verstärkung der
Parkplatzkontrollen in der Richard-Müller-Straße mehr
freie Parkplätze zu finden sind. Herr Bürgermeister Rein
bedankte sich für diese Rückmeldung.
TOP.
2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung
vom 17.11.2009
Gemäß
§ 35 Abs. 1 GemO wurde bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in
seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 17.11.2009
dem
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB
und eines Erschließungsvertrages nach §
124 BauGB zwischen dem Grundstückseigentümer
und der Stadt Breisach im Rahmen des Bebauungsplanes
„Wohnpark Jakobschanze“,71
dem
Erwerb des landeseigenen Grundstücks Flst.-Nr. 44 mit einer
Größe von 2.042 m²,
dem
Verkauf einer Teilfläche von ca. 150 m² des Grundstücks
Flst.-Nr. 392/2,
der
Vermietung des Anwesens Marktplatz 11 zugestimmt hat.
TOP.
3) Bebauungsplan
,,Jägerhof“
Der Gemeinderat der
Stadt Breisach am Rhein hat in seiner Sitzung am 23.06.2009 die
Verwaltung beauftragt, für das Gebiet Jägerhof eine
Rahmenplanung in Form einer
Aussenbereichssatzung
durchzuführen.
Im
Zuge dieser Planungsvorbereitung wurde nach Beratung mit dem
Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, dem Regierungspräsidium
Freiburg und eingehender Prüfung festgestellt, dass die
derzeitige Bebauung Jägerhof als „im Zusammenhang bebauter
Ortsteile“ gemäß § 34 BauGB beurteilt werden
kann. Eine städtebauliche Ordnung ist mit der Durchführung
eines Bebauungsplanverfahrens möglich. Rechtsanwalt Dr.
Heilshorn erläuterte die Rechtslage. Bürgermeister Oliver
Rein sicherte zu, dass gebietstunverträgliche Entwicklungen im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ausgeschlossen werden.
Beschluss (einstimmig; 26 ja, 0 nein, 0 Enth.)
Der Gemeinderat
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes,,Jägerhof“
entsprechend der beiliegenden Planskizze und beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens.
TOP.
4)
Erlass
einer Veränderungssperre für den
Bebauungsplanentwurf,,Jägerhof“
nach
§
14 BauGB
Für
das Gebiet Jägerhof soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Ziel der Planung ist
es,
eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
Aufgrund des bislang bestehenden Nebeneinanders verschiedener, sich
teils beeinträchtigender Nutzungen
(
Wohnen, Gewerbe) drohen bei ungesteuerter Weiterentwicklung die
Entstehung bzw. Verschärfung von Nutzungskonflikten. Durch die
Planung soll zum einen eine maßvolle Erweiterung des Bestands
ermöglicht, zum anderen der Lage des Bereichs im Regionalen
Grünzug Rechnung getragen werden.
Zur
Vermeidung von städtebaulichen Fehlentwicklungen ist daher bis
zur Rechtskraft des Bebauungsplans eine Veränderungssperre
erforderlich.
Beschluss
(einstimmig; 26; 0; 0)
Der
Gemeinderat beschließt die als Anlage beiliegende Satzung
über
die Veränderungssperre des Bebauungsplanentwurfs Jägerhof
und die darin enthaltenen Grundstücke entsprechend der
jeweiligen Gebietsabgrenzung.
TOP.
5)
Stellungnahme
der Stadt Breisach im Rahmen der planungsrechtlichen Bewertung des
Bauantrages für die Umnutzung und Sanierung eines bestehenden
Lagerschuppens zur Unterstellung eines historischen Artistenwagens
sowie zur witterungsgeschützten Trainingsmöglichkeit von
Herrn Johann Traber, Jägerhof 2b, Flst.-Nr. 6446
Die Stadt Breisach
wurde vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald aufgefordert, eine
Stellungnahme nach § 36 Abs. 2 für das im Antragsverfahren
als Außenbereich deklarierte Bauvorhaben innerhalb eines
Zeitraumes von 2 Monaten abzugeben. Diese Frist läuft am
16.12.2009 aus.
Bei
dem Bereich des Jägerhofes handelt es sich um einen
Ortsetterbereich, der nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Das
Landratsamt teilt mittlerweile diese Einschätzung. Dies gibt der
Stadt Breisach die Möglichkeit, einen Bebauungsplan
aufzustellen, was durch den Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates
umgesetzt wird. Daneben wird zur Sicherung der Planung eine
Veränderungssperre beschlossen.
Die
Veränderungssperre wird jedoch erst mit der öffentlichen
Bekanntmachung wirksam. Die öffentliche Bekanntmachung kann
nicht bis zum 16.12.2009 und damit innerhalb der Frist zur
Entscheidung über das Einvernehmen erfolgen. Vor der
Bekanntmachung kann eine Versagung des Einvernehmens nicht auf die
Veränderungssperre gestützt werden.
Rechtsanwalt
Dr. Heilshorn erläuterte die bauplanungsrechtlichen Vorgaben.
Die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB richtet sich
ausschließlich nach bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten.
Bauordnungsrechtliche Fragen (z. B. Prüfung von Baulasten,
Klärung von Abstandsflächen) sind nicht zu prüfen. Es
ist davon auszugehen, dass sich das Vorhaben in die Eigenart der
näheren Umgebung gemäß § 34 BauGB einfügt.
Art
und Maß der baulichen Nutzung sind zudem nach dem vorgelegten
Bauantrag mit den Vorgaben des künftigen Bebauungsplanes
vereinbar. Im Übrigen handelt es sich um einen vorhandenen
Bestand eines Lagerschuppens aus dem Baujahr ca. 1935. Nach Auskunft
von RA Heilshorn sind bei der Baurechtsbehörde keine
Bestandspläne mehr vorhanden, baurechtlich besteht jedoch
Bestandsschutz für das Gebäude. Lediglich für die
ungenehmigt errichteten Anbauten sind Nachtragsgenehmigungen
erforderlich.
Die Stadträte Andreas Fleig und Lothar
Menges wiesen darauf hin, dass künftig vor Ausführung die
Anträge zu stellen sind.
Beschluss
(23 ; 3; 0)
Der Gemeinderat stimmt
dem vorgelegten Bauantrag der Umnutzung und Sanierung des bestehenden
Lagerschuppens zur Unterstellung eines historischen Artistenwagens
sowie zur witterungsgeschützten Trainingsmöglichkeit zu.
TOP. 6) Nachnutzung des ehemaligen
Altenheimgrundstücks
Zeppelinstraße
35 – städtebauliche Situation
Die
Unternehmensgruppe CASA REHA, Oberursel hatte gemeinsam mit dem
Projektentwickler BCB – Pflegeresidenzen Bauträger KG,
Offenburg und dem Architekturbüro Milkoweit und Partner,
Salzwedel am 17.03.2009 im Gemeinderat in nichtöffentlicher
Sitzung die Projektstudie für eine neues Altenpflegeheim auf dem
Grundstück Zeppelinstraße 35 vorgestellt.
Am
28.07.2009 wurde erneut im Gemeinderat über die Nachnutzung des
städtischen Grundstücks des ehemaligen Altenpflegeheims
Zeppelinstraße 35 beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt auch
anderweitigen Trägern von Altenpflegeheimen das Grundstück
anzubieten. Die Bemühungen sind bisweilen erfolglos geblieben.
Nach
der Vorentwurfskonzeption der Gruppe CASA REHA wäre der Neubau
für ein Altenpflegeheim mit ca. 120 Betten als max.
3-geschossiges Gebäude plus Attikageschoss geplant, wovon aber,
bedingt durch die Anhöhe der ehem. Bastion ca. 35-40 % der
Außenwandfläche im Erdreich, liegt. Die Konzeption sowie
Informationen zur Fa. Casa Reha wurde durch die Unternehmensgruppe
Casa Reha, Herrn Mertens und Herrn Matzart sowie durch den
Projektentwickler BCB – Pflegeresidenzen Bauträger KG,
Offenburg und dem Architekturbüro Milkoweit und Partner, Herrn
Hügel und Herrn Schulz vorgestellt.
Die Firma Casa Reha
betreibt derzeit deutschlandweit 53 Heime mit insgesamt 8.000
Pflegeplätzen und 4.600 Mitarbeitern. In der Pflege wird darauf
geachtet, dass stets die Mitarbeiter bestens aus- und fortgebildet
werden und somit neueste Erkenntnisse umgesetzt werden können.
Ziel ist, den höchsten Standard bei der Pflegequalität zu
erreichen. Die Organisation ist effizient ausgestattet, die
administrativen Funktionen werden von der Zentrale in Oberursel zur
Verfügung gestellt. Die Verpflegung erfolgt mit eigener Küche
mit Regionalbezug mit eigenen Ernährungsberatern. Neben der
eigentlichen Pflege verfügt man über ein eigenes
Ergotherapeutenteam und bietet ein umfangreiches Programm für
die Freizeitgestaltung. Im Vordergrund sieht die Betreiberfirma die
Dienstleistung am Kunden mit dem bestmöglichen Service.
Der
Standort in der Zeppelinstraße wurde aufgrund der unmittelbaren
Nähe zum Krankenhaus und der guten Erreichbarkeit der Innenstadt
gewählt.
Zur
Beurteilung der städtebaulichen Situation, finden sich in der
Umgebung der Helios Rosmann Klinik in unmittelbarer Nachbarschaft
Mietwohnhäuser in der Rosmanntrasse, Gebäude mit 3
Geschossen und Dachaufbauten bzw. Satteldach wieder. Das bestehende
Gebäude plus Dachgeschoss gebaut.
Das
derzeitige zur Verfügung stehende Grundstück des ehemaligen
Altenpflegeheim mit ca. 7.300 m² würde bei der
Neukonzeption in den Bereich Altenpflegeheim neu mit einem
Flächenanteil von ca. 4.600 m² aufgeteilt werden. Die
Restfläche von ca. 2.700 m²würde für betreutes
Wohnen und Verkehrsflächen zur Verfügung stehen.
Der
Projektentwickler BCB-Pflegeresidenzen Bauträger KG, Offenburg
würde die Restfläche als Optionsfläche für
betreutes Wohnen übernehmen. Die Planung für das betreute
Wohnen könnte im Rahmen der Altenpflegeheimplanung mit
aufgestellt werden. Es wäre auch eine unabhängige Planung
für das Restgrundstück denkbar.
Die
Grundflächenzahl des geplanten Altenpflegeheims beträgt bei
einem Grundstücksanteil von ca. 4.600 m2 ca. 0,34. ( 34% der
Grundstücksfläche wäre bebaut). Für das betreute
Wohnen werden zwei eigenständige Häuser mit 19 Wohnungen
mit 59 – 64 m² Wohnfläche und einer Sozialstation
entlang der Zeppelinstraße realisiert.
Der
Projektentwickler BCB – Pflegeresidenzen Bauträger KG hat
bereits zwei Objekte der Fa. Casa Reha in Pforzheim und Augsburg
realisiert. Das Objekt in Pforzheim wurde von einem Ausschuss des
Gemeinderats besichtigt und positiv bewertet.
Für die
CDU-Fraktion dankte Stadtrat Dr. Löwe für die ausführlichen
Ausführungen und signalisierte für seine Fraktion
Zustimmung. Die Stadt Breisach braucht aufgrund der demographischen
Entwicklung diese Einrichtung. Gleichzeitig würden hier
Arbeitsplätze geschaffen werden.
Stadtrat Frank Kreutner
(SPD-Fraktion) äußerte im Namen seiner Fraktion schwere
Bedenken gegen den Betreiber, insbesondere gegen dessen
Finanzstruktur und Abhängigkeiten von Kapitalfirmen. Bei der
Betreuung sollte die Gewinnmaximierung nicht im Vordergrund stehen.
Er verwies auch auf Mängel in der Pflege im Fall der Anlage in
der Stadt Peine. Die SPD-Fraktion wird diesen Weg zur Findung einer
Betreuung nicht mittragen. Die Vorfälle in Peine wurden von
Herrn Matzart erläutert und als Einzelfall dargelegt.
Stadträtin Imogen Wiedensohler (FDP/FWB-Fraktion)
berichtet vom sehr guten Eindruck der Einrichtung in Pforzheim und
signalisiert Zustimmung.
Stadtrat Jürgen Langer
(ULB-Fraktion) sieht ebenfalls die Notwendigkeit für die
Schaffung von Pflegeplätzen in Breisach als gegeben an und
signalisiert daher für seine Fraktion ebenfalls die Zustimmung
zum Projekt.
Beschluss
Der
Gemeinderat nimmt den städtebaulichen Vorentwurf zur Kenntnis.
TOP.
7) Außerkraftsetzung
der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes
„Rheinumschlag-Gelände“ vom 22.09.1970
-
Satzungsbeschluss
Zur Sicherung der
Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Rheinumschlag-Gelände“ vom 22.09.1970 und zum
Ausschluss von städtebaulichen Fehlentwicklungen mit der Gefahr
der Ansiedlung von Vergnügungsstätten hat der Gemeinderat
u.a. für das Gebiet des Bebauungsplanes „Rheinumschlag-Gelände“
eine Veränderungssperre beschlossen, die durch amtliche
Bekanntmachung am 05.11.2008 in Kraft getreten ist.
Da
der Antrag auf Einrichtung von Vergnügungsstätten für
ein Gewerbeobjekt innerhalb des Gebietes in der Hafenstraße 4
zwischenzeitlich zurückgezogen wurde besteht derzeit kein
dringender Handlungsbedarf an der Aufrechterhaltung dieser
einschränkenden Bestimmung. Da Veränderungssperren
grundsätzlich nur eine Laufzeit von 2 Jahren haben bietet es
sich nach anwaltlicher Beratung an, die beschlossene
Veränderungssperre aufzuheben, um sie im Bedarfsfall erneut für
die Restlaufzeit des Zweijahreszeitraumes in Gang zu setzen, wenn es
die städtebauliche Notwendigkeit erneut ergibt.
Unabhängig
davon kann die Prüfung der städtebaulichen Zulässigkeiten
innerhalb des Gebietes in Gang gesetzt werden um die
Nutzungszulässigkeiten innerhalb des Bebauungsplanes
„Rheinumschlag-Gelände“ den städtebaulichen
Bedürfnissen anzupassen, soweit es die Arbeitskapazitäten
des Stadtbauamtes und die Haushaltslage der Stadt ermöglichen.
Beschluss (einstimmig;
26; 0; 0)
Der
Gemeinderat beschließt die Satzung über die
Außerkraftsetzung der Veränderungssperre für das
Gebiet des Bebauungsplanes „Rheinumschlag-Gelände“
vom 22.09.1970 auf der Grundlage von § 17 Abs. 4 BauGB.
TOP.
8) Bebauungsplan
„Wohnpark Jakobschanze“
-
Satzungsbeschluss
Verfahrensdaten:
23.06.2009
Aufstellungsbeschluss nach § 13a BauGB und Durchführung
der
Offenlage
02.07.2009 Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses
10.07.2009 Anhörung
der Träger öffentlicher Belange
13.07.
– 14.08.2009 Offenlage
15.12.2009
Behandlung von Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Ziel des
Bebauungsplanes ist nach der Umsiedlung des feinmechanischen
Betriebes der Fa. „Vogel & Plötscher“ von der
Jakobschanze in das Gewerbegebiet „Lohmühle“ die
Entflechtung der Gemengelage im Interesse der Beruhigung der
umliegenden Wohnbebauung in der Jakobschanze.
Im
Rahmen des Verfahrens hat sich gezeigt, dass weder von Seiten der
Träger öffentlicher Belange noch von privater Seite
Stellungnahmen abgegeben wurden, die Anlass gegeben hätten, den
Entwurf des Bebauungsplanes in seinen Grundzügen zu ändern.
Das
Ergebnis der Offenlage und die eingegangenen Stellungnahmen sind mit
einem Behandlungsvorschlag als Anlage beigefügt.
Die
Erschließung sowie die wirtschaftliche Verwertung der
Baugrundstücke erfolgt durch die Fa. DOMUS Wohnbau GmbH als
Erschließungsträger. Mit dem Geschäftsführer der
Fa. DOMUS, Herrn Architekt Michael Fischer, wurde ein städtebaulicher
Vertrag nach § 11 BauGB und ein Erschließungsvertrag nach
§ 124 BauGB auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom
17.11.2009 geschlossen. Danach tritt der Erschließungsträger
in vollem Umfang für die Kosten der Erschließung und
Baureifmachung der Grundstücke in diesem Baugebiet
ein.
Stadtrat Lothar Menges wies darauf hin, dass es zu
bauplanungsrechtlichen Problemen mit dem angrenzenden Gewerbegebiet
kommen könnte. Herr Bürgermeister stellte fest, dass eine
zukünftig angrenzende Gewerbenutzung zum Wohngebiet hin Vorgaben
zur Vermeidung einer Belästigung des Wohngebietes erfüllen
müsste.
Beschluss
(einstimmig; 26; 0; 0)
1.
Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der
vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange und privaten Einwendungen dem Vorschlag der
Verwaltung
und des Erschließungsträgers an und erhebt diese zum
Beschluss.
2.
Der Gemeinderat beschließt die der Beratungsunterlage als
Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein über
a) den Bebauungsplan „Wohnpark Jakobschanze“
b) die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Wohnpark
Jakobschanze“
TOP.
9) Interkommunaler
Kostenausgleich für die Kindertagesbetreuung
Die
Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist rückwirkend zum
01.01.2009 in Kraft getreten. § 8a KiTaG regelt nunmehr
gesetzlich verpflichtend, dass zwischen den Standortgemeinden und den
Wohnsitzgemeinden ein Kostenausgleich für die Betreuung
auswärtiger Kinder zu erfolgten hat. Dies bedeutet, dass für
Kinder, die außerhalb der Wohnsitzgemeinde betreut werden, ein
Ausgleich an die Gemeinde, in der die Betreuung in Anspruch genommen
wird, bezahlt werden muss. Der Gemeindetag hat als Empfehlung
entsprechend den Berechnungen des Finanzministerium einheitliche
Ausgleichssätze herausgegeben und das Muster eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages vorbereitet, mit welchem sich
Städte und Gemeinden innerhalb eines Landkreises auf die
Umsetzung des interkommunalen Kostenausgleichs in Form der
empfohlenen Pauschalbeträge verpflichten.
Die
Empfehlungen des Gemeindetags zur Bildung von Pauschalsätzen,
der Entwurf eines Öffentlich-rechtlichen Vertrages und die
Anzahl der betroffenen Kinder waren als Anlage der Beratungsunterlage
dem Gemeinderat vorgelegt worden.
Ausgleichszahlungen für
Kinder, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, sind nicht möglich.
Beschluss
(einstimmig; 26; 0; 0)
Der Gemeinderat der Stadt Breisach stimmt der
Umsetzung des interkommunalen Kostenausgleichs nach § 8a KiTaG
zu. Die Abrechnung erfolgt nach den empfohlenen Pauschalsätzen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den
diesbezüglichen öffentlich-rechtlichen Vertrag
entsprechend der Anlage zur Beratungsunterlage zur pauschalen
Abrechnung zwischen den Städten und Gemeinden des Landkreises
Breisgau-Hochschwarzwald abzuschließen.
TOP.
10) Annahme
von Spenden
Aufgrund
von Änderungen im Spendenrecht und den Bestimmungen der
Hauptsatzung ist über die Annahme von Spenden ein Beschluss zu
fassen.
Der
Beschluss muss in öffentlicher Sitzung erfolgen und dem
Gemeinderat sind sämtliche maßgebliche Tatsachen nach
Maßgabe von § 34 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung
offenzulegen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges
Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Spender
(gegenwärtige oder vergangene Beziehungen, aber auch solche, die
in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sind),
beispielsweise eine Lieferbeziehung.
Über
folgende Spenden muss ein Beschluss gefasst werden:
23.11.09
Ruzica Eichin, Kindergarten Gündlingen 300,00 €
Frau
Eichin ist in Breisach steuerpflichtig, Geschäftsbeziehungen
bestehen keine.
17.07.09
Obi GmbH & Co KG, Kindergarten Kohlerhof 3.368,07 €
Hierbei
handelt es sich um eine Sachspende in Form von
diversen
Farben und Bastelmaterialien aufgrund eines
Sortimentswechsels.
Die
Firma Obi GmbH & Co KG ist in Breisach steuerpflichtig
und
ist Geschäftspartner der Stadt Breisach.
Angekündigt
ist eine Spende der Sparkasse Staufen-Breisach für eine
Anschaffung für das Feuerwehrhaus in Gündlingen. Die Spende
soll 850,00 € betragen. Die Sparkasse Staufen-Breisach ist in
Breisach steuerpflichtig und Geschäftspartner der Stadt.
Beschluss
(einstimmig; 26; 0; 0)
Die genannten Spenden
werden angenommen.
TOP.
11) Feststellung
der Jahresrechnung 2008
Die
Jahresrechnung 2008 der Stadt Breisach am Rhein wurde zur
Feststellung durch den Gemeinderat gemäß § 95 GemO
vorgelegt und in einzelnen Positionen durch Stadtkämmerer Konrad
Schanno erläutert. Insgesamt konnte von einem sehr guten
Jahresergebnis berichtet werden.
Beschluss
(einstimmig; 26; 0; 0)
Das
Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 wird in
den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf EUR
31.863.722,49 und im Vermögenshaushalt auf EUR 8.792.297,43
festgestellt.
Den
über – und außerplanmäßigen Ausgaben
wird - soweit dies noch nicht geschehen ist- gem. § 84 GemO
zugestimmt.
Die
Gesamtzuführung des Verwaltungshaushalts an den
Vermögenshaushalt beträgt EUR 3.625.987,60.
Die
im Verwaltungshaushalt gebildeten Haushaltsausgabereste in Höhe
von EUR 9.909,47 und im Vermögenshaushalt gebildeten
Haushaltseinnahmereste in Höhe von EUR 3.123.000,00 und die
Haushaltsausgabereste im Gesamtbetrag von EUR 8.240.879,00 werden
festgestellt und in das Haushaltsjahr 2009 übertragen.
Der
Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Entnahme von
EUR 135.419,11auf EUR 2.244.504,64 festgestellt.
Es
wird festgestellt, dass sich das Anlagevermögen um EUR
457.032,51 auf EUR 85.230.259,33 vermindert hat. Die Schulden
haben sich um EUR 1.012.816,46 auf EUR 8.800.633,24 vermindert. Das
Deckungskapital erhöht sich somit um EUR 555.783,95 auf EUR
76.429.626,09.
Die
Aufgliederung der Ergebnisse der Haushaltsrechnung ist aus der
Beratungsunterlage
ersichtlich. Der Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen und
nicht beanstandet.
Der
Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2008 ist
gemäß § 95 Abs 3 GemO öffentlich bekannt zu
machen und dem Landratsamt Breisgau – Hochschwarzwald in
Freiburg im Breisgau als Rechtsaufsichtbehörde mitzuteilen.
Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht an
sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist
auf die Auslegung hinzuweisen.
TOP.
12) Spitalfonds
Breisach
– Feststellung
der Jahresrechnung 2008
Die
Jahresrechnung 2008 des Spitalfonds Breisach wird zur Feststellung
durch den Gemeinderat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat gemäß
§ 95 GemO vorgelegt.
Beschluss
(einstimmig; 26; 0; 0)
Der
Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat
des Spitalfonds Breisach die Jahresrechnung 2008 wie folgt:
Das
Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 wird in
den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf 459.995,37 €
und im Vermögenshaushalt auf 67.080,61 € festgestellt.
Die
Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt
beträgt 67.080,61 €
Es
wird festgestellt, dass sich das Anlagevermögen um 23.080, --€
auf 3.967.506,32 € vermindert hat. Das Deckungskapital hat sich
um 8.537,79 € auf 3.061.279,50 € erhöht. Die Schulden
vermindern sich um 31.617,79 € auf 906.226,82 €.
Der
Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Zuführung
von 35.462,82 € auf 81.527,44 € festgestellt.
Die
Aufgliederung der Ergebnisse der Haushaltsrechnung ist aus der
Beratungsunterlage ersichtlich. Der Rechenschaftsbericht wird zur
Kenntnis genommen und nicht beanstandet.
TOP.
13) Städt.
Wasserwerk Breisach
- Feststellung
des Jahresabschlusses 2008
Dem
Gemeinderat wurde durch Stadtkämmerer Konrad Schanno die
Jahresbilanz mit Erfolgsrechnung des Städt. Wasserwerks Breisach
für das Jahr 2008 zur Feststellung der Ergebnisse vorgelegt. Zur
Vermeidung einer hohen Zinsbelastung sollte die Verschuldung des
städtischen Wasserwerks in Grenzen gehalten werden.
Beschluss (einstimmig; 26; 0; 0)
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2008 für das städt.
Wasserwerk wie folgt fest:
1.1
Bilanzsumme 7.121.869,76 €
-
davon entfallen aus der Aktivseite auf
-
das Anlagevermögen 6.466.629,49 €
-
das Umlaufvermögen 655.240,27 €
-
davon entfallen aus der Passivseite auf
-
das Eigenkapital 377.432,75 €
-
die empfangenen Ertragszuschüsse 556.253,00 €
-
die Verbindlichkeiten 6.188.184,01 €
1.2
Jahresgewinn 3.510,75 €
1.2.1
Summe der Erträge 1.265.356,25€
1.2.2
Summe der Aufwendungen 1.261.845,50€
Gewinnverwendung
auf
neue Rechnung vortragen und 2009 der
offenen
Rücklage zuführen 3.510,75 €
TOP.14) Stellenplan
2010
Der
Stellenplan der Stadt Breisach am Rhein für das Jahr 2010 sieht
insgesamt 164,89 Stellen in Vollzeit gerechnet vor. Hiervon sind
12,61 Stellen als Beamtenstellen
ausgewiesen
sowie 152,28 Stellen als Beschäftigte nach dem TVöD.
Darüber
hinaus sieht der Stellenplan für das Jahr 2010 drei Stellen für
Ortsvorsteher sowie insgesamt 17 Ausbildungsstellen in
Verwaltungsberufen, aber auch Anerkennungspraktikanten sowie
Bauzeichner und Bäderbetriebe vor.
Die
Stellensituation erhöht sich somit um insgesamt 7,5 Stellen.
Ursache hierfür ist die Übernahme der Krabbelstube Breisach
als städtische Einrichtung sowie die Einrichtung einer
Ganztagesschule für die Haupt- und Realschule. Die
Personalkostenschätzung liegt bei ca. 8,37 Mio € und somit
um 2,6 % höher als im Jahr 2009.
Im
Verwaltungsbereich sowie in den sonstigen städtischen
Einrichtungen sind keine größeren Veränderungen
vorgesehen.
Der
Stellenplan ist dieser Beratungsunterlage beigefügt.
Beschluss
(einstimmig; 26; 0; 0)
Der
Gemeinderat stimmt dem Stellenplan für das Jahr 2010 zu.
TOP.15) Verabschiedung
des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010
Die
von der Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 17. November 2009
eingebrachten Entwürfe der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes 2010 wurden vom Verwaltungs- und Sozialausschuss in
seiner nichtöffentlichen Sitzung am 30. November 2009 eingehend
vorberaten.
Der
Ausschuss hat dem Gemeinderat die Verabschiedung des modifizierten
Haushaltsplans 2010 mit all seinen Anlagen empfohlen. Nach kurzer
Einführung durch den Bürgermeister nahmen die Fraktionen
zum Haushaltsplan 2010 Stellung. Für die CDU-Fraktion war dies
Andreas Fleig, für die SPD-Fraktion Frank Kreutner, für die
FDP/FWB-Fraktion Werner Schneider und für die ULB-Fraktion
Jürgen Langer. Die Haushaltsreden der Fraktionen sind diesem
Protokoll im vollem Wortlaut als Anlage beigefügt.
Im
Namen der CDU-Fraktion stellte Stadtrat Andreas Fleig den Antrag auf
Beschlussfassung einer Zielvereinbarung, wonach innerhalb den
nächsten 4 Jahren 5 % des Ausgabevolumens des
Verwaltungshaushaltes eingespart werden sollen. Auf Anfrage aus der
Mitte des Gemeinderats erläuterte Stadtrat Jörg Leber (CDU)
den Antrag. Die Zielvorgabe von 5 % ergibt sich aus dem Betrag,
welcher derzeit durch Rückführung aus dem Vermögenshaushalt
auszugleichen ist. Dieser sollte in der verbleibenden
Legislaturperiode eingespart werde.
Stadtrat Reiner
Zimmermann (SPD-Fraktion) lehnte diesen Antrag ab. Die Arbeit der
kommenden Haushaltsstrukturkommission würde zu sehr eingeengt.
Stadtrat Jürgen Langer (ULB-Fraktion) vertrat grundsätzlich
die Ansicht, dass man ich Ziele setzen sollte. Dennoch sollte die
Haushaltsstrukturkommission sich nicht allein hierauf konzentrieren,
sondern die maximal möglichen Einsparungen vornehmen. Stadtrat
Werner Schneider (FDP/FWB-Fraktion) begrüßte die
Zielvorgabe.
Der Gemeinderat wird eine
Haushaltsstrukturkommission einsetzen mit Beteiligung des
Bürgermeisters und dessen Stellvertreter, der Fraktionen sowie
der Dezernenten.
Zunächst wurde über den Antrag der CDU-Fraktion
abgestimmt.
Beschluss (18; 8; 0)
Der
Gemeinderat beschließt als Zielvereinbarung für die
kommenden vier Jahre das Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes um
5 % zu senken und beauftragt die Verwaltung entsprechende Vorschläge
zu unterbreiten.
Im Anschluss hieran wurde über die
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010 und den zugehörigen
Anlagen abgestimmt:
Beschluss
(einstimmig; 26; 0; 0)
Der Gemeinderat stimmt
dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 in der vorgelegten
Fassung zu und beschließt gemäß § 79 der
Gemeindeordnung den Erlass der Haushaltssatzung.
TOP.
16) Verabschiedung
des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010
Die
am 17.11.2009 im Gemeinderat eingebrachten Entwürfe des
Wirtschaftsplanes wurden am 30.11.2009 in nichtöffentlicher
Sitzung von Verwaltungs- und Sozialausschuss beraten. Der Ausschuss
hat dem Gemeinderat die Verabschiedung des Haushaltsplans 2010 -
Wirtschaftsplan des Wasserwerks ohne Änderungen empfohlen.
Beschluss (einstimmig; 26; 0; 0)
Der
Gemeinderat stellt für das Haushaltsjahr 2010 folgenden
Wirtschaftsplan fest:
den
Erfolgsplan
in
den Einnahmen und Ausgaben von je 1.261.500,00 €
den
Finanzplan
in
den Einnahmen und Ausgaben von je 645.000,00 €
den
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen
für
Investitionen 270.000,00 €
TOP.
17) Sptitalfonds
Breisach am Rhein
-
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010
Der
am 17.11.2009 im Gemeinderat eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes
wurde nach Beratungen in den Fraktionen vom Verwaltungs- und
Sozialausschuss gebilligt.
Die
entsprechenden Ergebnisse sind in der Form einer Haushaltssatzung zu
beschließen. Der Ausschuss hat dem Gemeinderat die
Verabschiedung des Haushaltsplans 2010 für den Spitalfonds ohne
Änderungen empfohlen.
Beschluss (einstimmig;
26; 0; 0)
Der
Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat
des Spitalfonds Breisach die Haushaltssatzung 2010 des Spitalfonds.
Vor
Abschluss der Sitzung dankte Herr Bürgermeister Rein den
stellvertretenden Bürgermeistern, dem gesamten Gemeinderat, den
Dezernenten, Frau Dizien und der gesamten Verwaltung für das
stets gute Miteinander. Der stellvertretende Bürgermeister Jörg
Leber dankte Herrn Rein und der Verwaltung für die gute Arbeit.
Gleichzeitig gab er bekannt, dass der Gemeinderat auf die Auszahlung
des Sitzungsgeldes für die Dezembersitzung verzichtet und für
die Anschaffung von Parkbänken in der Robert-Moritz-Straße
spendet.
Schluss
der Sitzung: 20.45 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Der
Protokollführer:
Harald
Bitzenhofer
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