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14.3.2009

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Protokoll Nr. 14


über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

am 15.12.2009 im Bürgersaal

in Breisach am Rhein

Teilnehmer:


als Vorsitzender Bürgermeister Oliver Rein


die Stadträte: Casetou Thierry

Dewaldt Freddo

Fleig Andreas

Geppert Hans-Peter

Gnädinger Rudolf

Güth Anita (ab TOP. 3)

Hintereck Wendelin

Ingenhoven Willi

Karle Eric

Kiefer Bernhard

Klein Andreas

Köbele Ruth

Kreutner Frank

Kuhn Barbara

Langer Jürgen

Leber Jörg

Dr. Loewe Jacob

Maier-Hänle Ulrike

Menges Lothar

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siegel Anton

Wiedensohler Imogen

Ziegler Walther

Zimmermann Reiner


Entschuldigt: keiner



Von der Verwaltung: Dezernent Stefan Baum

Dezernent Harald Bitzenhofer

Dezernent Konrad Schanno

Leiter Tiefbauamt Siegmar Geisert und

Angestellte Jasmin Martin


Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr

- 2 -


TOP. 1) Frageviertelstunde für Einwohner


Herr Lothar Neumann, Vorsitzender der Interessensgemeinschaft Breisacher Vereine, dankte der Stadtverwaltung für die Unterstützung der Vereine. Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 18.01.2010 werden die Vereine zusammen mit Vertretern der Stadt beraten, wie die Vereine die Stadt Breisach im Jahr 2010 unterstützen können. Herr Rein bedankte sich für die sehr gute Zusammenarbeit mit den Vereinen.

Herr Neumann stellte fest, dass aufgrund der finanziellen Lage der Stadt eine bauliche Aufstiegshilfe zum Münsterberg derzeit nicht umsetzbar ist. Dennoch sollte die Stadt über Erleichterungen für den Aufstieg nachdenken. Er verwies auf die Möglichkeit einer Fahrspur für Kinderwägen und Rollstuhlfahrer, wie bereits beim Rathaus eingebaut. Herr Bürgermeister Rein wird eine Prüfung in der Verwaltung in Auftrag geben, verwies jedoch auf den Denkmalschutz. Zu Prüfen ist auch, die Effizienz einer Fahrspur aufgrund der hohen Steigung. Die Stadt hatte die Möglichkeit einer Buslinie zum Berg geprüft, kann diese jedoch derzeit nicht finanziell umsetzen.

Herr Neumann stellte fest, dass durch die Verstärkung der Parkplatzkontrollen in der Richard-Müller-Straße mehr freie Parkplätze zu finden sind. Herr Bürgermeister Rein bedankte sich für diese Rückmeldung.



TOP. 2) Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.11.2009


Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wurde bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 17.11.2009

  • dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB und
    eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB zwischen dem
    Grundstückseigentümer und der Stadt Breisach im Rahmen des
    Bebauungsplanes „Wohnpark Jakobschanze“,71

  • dem Erwerb des landeseigenen Grundstücks Flst.-Nr. 44 mit einer Größe von
    2.042 m²,

  • dem Verkauf einer Teilfläche von ca. 150 m² des Grundstücks Flst.-Nr. 392/2,

  • der Vermietung des Anwesens Marktplatz 11 zugestimmt hat.



TOP. 3) Bebauungsplan ,,Jägerhof“

  • Aufstellungsbeschluss


Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat in seiner Sitzung am 23.06.2009 die Verwaltung beauftragt, für das Gebiet Jägerhof eine Rahmenplanung in Form einer

Aussenbereichssatzung durchzuführen.

Im Zuge dieser Planungsvorbereitung wurde nach Beratung mit dem Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald, dem Regierungspräsidium Freiburg und eingehender Prüfung festgestellt, dass die derzeitige Bebauung Jägerhof als „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ gemäß § 34 BauGB beurteilt werden kann. Eine städtebauliche Ordnung ist mit der Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens möglich. Rechtsanwalt Dr. Heilshorn erläuterte die Rechtslage. Bürgermeister Oliver Rein sicherte zu, dass gebietstunverträgliche Entwicklungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ausgeschlossen werden.


Beschluss (einstimmig; 26 ja, 0 nein, 0 Enth.)


Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes,,Jägerhof“ entsprechend der beiliegenden Planskizze und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens.



TOP. 4) Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplanentwurf,,Jägerhof“

nach § 14 BauGB


Für das Gebiet Jägerhof soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel der Planung ist

es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Aufgrund des bislang bestehenden Nebeneinanders verschiedener, sich teils beeinträchtigender Nutzungen

( Wohnen, Gewerbe) drohen bei ungesteuerter Weiterentwicklung die Entstehung bzw. Verschärfung von Nutzungskonflikten. Durch die Planung soll zum einen eine maßvolle Erweiterung des Bestands ermöglicht, zum anderen der Lage des Bereichs im Regionalen Grünzug Rechnung getragen werden.

Zur Vermeidung von städtebaulichen Fehlentwicklungen ist daher bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans eine Veränderungssperre erforderlich.



Beschluss (einstimmig; 26; 0; 0)


Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beiliegende Satzung über die Veränderungssperre des Bebauungsplanentwurfs Jägerhof und die darin enthaltenen Grundstücke entsprechend der jeweiligen Gebietsabgrenzung.




TOP. 5) Stellungnahme der Stadt Breisach im Rahmen der planungsrechtlichen Bewertung des Bauantrages für die Umnutzung und Sanierung eines bestehenden Lagerschuppens zur Unterstellung eines historischen Artistenwagens sowie zur witterungsgeschützten Trainingsmöglichkeit von Herrn Johann Traber, Jägerhof 2b, Flst.-Nr. 6446


Die Stadt Breisach wurde vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald aufgefordert, eine Stellungnahme nach § 36 Abs. 2 für das im Antragsverfahren als Außenbereich deklarierte Bauvorhaben innerhalb eines Zeitraumes von 2 Monaten abzugeben. Diese Frist läuft am 16.12.2009 aus.


Bei dem Bereich des Jägerhofes handelt es sich um einen Ortsetterbereich, der nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Das Landratsamt teilt mittlerweile diese Einschätzung. Dies gibt der Stadt Breisach die Möglichkeit, einen Bebauungsplan aufzustellen, was durch den Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates umgesetzt wird. Daneben wird zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschlossen.


Die Veränderungssperre wird jedoch erst mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die öffentliche Bekanntmachung kann nicht bis zum 16.12.2009 und damit innerhalb der Frist zur Entscheidung über das Einvernehmen erfolgen. Vor der Bekanntmachung kann eine Versagung des Einvernehmens nicht auf die Veränderungssperre gestützt werden.


Rechtsanwalt Dr. Heilshorn erläuterte die bauplanungsrechtlichen Vorgaben. Die Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB richtet sich ausschließlich nach bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten. Bauordnungsrechtliche Fragen (z. B. Prüfung von Baulasten, Klärung von Abstandsflächen) sind nicht zu prüfen. Es ist davon auszugehen, dass sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 BauGB einfügt.


Art und Maß der baulichen Nutzung sind zudem nach dem vorgelegten Bauantrag mit den Vorgaben des künftigen Bebauungsplanes vereinbar. Im Übrigen handelt es sich um einen vorhandenen Bestand eines Lagerschuppens aus dem Baujahr ca. 1935. Nach Auskunft von RA Heilshorn sind bei der Baurechtsbehörde keine Bestandspläne mehr vorhanden, baurechtlich besteht jedoch Bestandsschutz für das Gebäude. Lediglich für die ungenehmigt errichteten Anbauten sind Nachtragsgenehmigungen erforderlich.

Die Stadträte Andreas Fleig und Lothar Menges wiesen darauf hin, dass künftig vor Ausführung die Anträge zu stellen sind.


Beschluss (23 ; 3; 0)


Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Bauantrag der Umnutzung und Sanierung des bestehenden Lagerschuppens zur Unterstellung eines historischen Artistenwagens sowie zur witterungsgeschützten Trainingsmöglichkeit zu.




TOP. 6) Nachnutzung des ehemaligen Altenheimgrundstücks

Zeppelinstraße 35 – städtebauliche Situation


Die Unternehmensgruppe CASA REHA, Oberursel hatte gemeinsam mit dem Projektentwickler BCB – Pflegeresidenzen Bauträger KG, Offenburg und dem Architekturbüro Milkoweit und Partner, Salzwedel am 17.03.2009 im Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung die Projektstudie für eine neues Altenpflegeheim auf dem Grundstück Zeppelinstraße 35 vorgestellt.


Am 28.07.2009 wurde erneut im Gemeinderat über die Nachnutzung des städtischen Grundstücks des ehemaligen Altenpflegeheims Zeppelinstraße 35 beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt auch anderweitigen Trägern von Altenpflegeheimen das Grundstück anzubieten. Die Bemühungen sind bisweilen erfolglos geblieben.


Nach der Vorentwurfskonzeption der Gruppe CASA REHA wäre der Neubau für ein Altenpflegeheim mit ca. 120 Betten als max. 3-geschossiges Gebäude plus Attikageschoss geplant, wovon aber, bedingt durch die Anhöhe der ehem. Bastion ca. 35-40 % der Außenwandfläche im Erdreich, liegt. Die Konzeption sowie Informationen zur Fa. Casa Reha wurde durch die Unternehmensgruppe Casa Reha, Herrn Mertens und Herrn Matzart sowie durch den Projektentwickler BCB – Pflegeresidenzen Bauträger KG, Offenburg und dem Architekturbüro Milkoweit und Partner, Herrn Hügel und Herrn Schulz vorgestellt.

Die Firma Casa Reha betreibt derzeit deutschlandweit 53 Heime mit insgesamt 8.000 Pflegeplätzen und 4.600 Mitarbeitern. In der Pflege wird darauf geachtet, dass stets die Mitarbeiter bestens aus- und fortgebildet werden und somit neueste Erkenntnisse umgesetzt werden können. Ziel ist, den höchsten Standard bei der Pflegequalität zu erreichen. Die Organisation ist effizient ausgestattet, die administrativen Funktionen werden von der Zentrale in Oberursel zur Verfügung gestellt. Die Verpflegung erfolgt mit eigener Küche mit Regionalbezug mit eigenen Ernährungsberatern. Neben der eigentlichen Pflege verfügt man über ein eigenes Ergotherapeutenteam und bietet ein umfangreiches Programm für die Freizeitgestaltung. Im Vordergrund sieht die Betreiberfirma die Dienstleistung am Kunden mit dem bestmöglichen Service.

Der Standort in der Zeppelinstraße wurde aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Krankenhaus und der guten Erreichbarkeit der Innenstadt gewählt.


Zur Beurteilung der städtebaulichen Situation, finden sich in der Umgebung der Helios Rosmann Klinik in unmittelbarer Nachbarschaft Mietwohnhäuser in der Rosmanntrasse, Gebäude mit 3 Geschossen und Dachaufbauten bzw. Satteldach wieder. Das bestehende Gebäude plus Dachgeschoss gebaut.


Das derzeitige zur Verfügung stehende Grundstück des ehemaligen Altenpflegeheim mit ca. 7.300 m² würde bei der Neukonzeption in den Bereich Altenpflegeheim neu mit einem Flächenanteil von ca. 4.600 m² aufgeteilt werden. Die Restfläche von ca. 2.700 m²würde für betreutes Wohnen und Verkehrsflächen zur Verfügung stehen.

Der Projektentwickler BCB-Pflegeresidenzen Bauträger KG, Offenburg würde die Restfläche als Optionsfläche für betreutes Wohnen übernehmen. Die Planung für das betreute Wohnen könnte im Rahmen der Altenpflegeheimplanung mit aufgestellt werden. Es wäre auch eine unabhängige Planung für das Restgrundstück denkbar.


Die Grundflächenzahl des geplanten Altenpflegeheims beträgt bei einem Grundstücksanteil von ca. 4.600 m2 ca. 0,34. ( 34% der Grundstücksfläche wäre bebaut). Für das betreute Wohnen werden zwei eigenständige Häuser mit 19 Wohnungen mit 59 – 64 m² Wohnfläche und einer Sozialstation entlang der Zeppelinstraße realisiert.

Der Projektentwickler BCB – Pflegeresidenzen Bauträger KG hat bereits zwei Objekte der Fa. Casa Reha in Pforzheim und Augsburg realisiert. Das Objekt in Pforzheim wurde von einem Ausschuss des Gemeinderats besichtigt und positiv bewertet.

Für die CDU-Fraktion dankte Stadtrat Dr. Löwe für die ausführlichen Ausführungen und signalisierte für seine Fraktion Zustimmung. Die Stadt Breisach braucht aufgrund der demographischen Entwicklung diese Einrichtung. Gleichzeitig würden hier Arbeitsplätze geschaffen werden.

Stadtrat Frank Kreutner (SPD-Fraktion) äußerte im Namen seiner Fraktion schwere Bedenken gegen den Betreiber, insbesondere gegen dessen Finanzstruktur und Abhängigkeiten von Kapitalfirmen. Bei der Betreuung sollte die Gewinnmaximierung nicht im Vordergrund stehen. Er verwies auch auf Mängel in der Pflege im Fall der Anlage in der Stadt Peine. Die SPD-Fraktion wird diesen Weg zur Findung einer Betreuung nicht mittragen. Die Vorfälle in Peine wurden von Herrn Matzart erläutert und als Einzelfall dargelegt.

Stadträtin Imogen Wiedensohler (FDP/FWB-Fraktion) berichtet vom sehr guten Eindruck der Einrichtung in Pforzheim und signalisiert Zustimmung.

Stadtrat Jürgen Langer (ULB-Fraktion) sieht ebenfalls die Notwendigkeit für die Schaffung von Pflegeplätzen in Breisach als gegeben an und signalisiert daher für seine Fraktion ebenfalls die Zustimmung zum Projekt.



Beschluss


Der Gemeinderat nimmt den städtebaulichen Vorentwurf zur Kenntnis.


TOP. 7) Außerkraftsetzung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Rheinumschlag-Gelände“ vom 22.09.1970

- Satzungsbeschluss



Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rheinumschlag-Gelände“ vom 22.09.1970 und zum Ausschluss von städtebaulichen Fehlentwicklungen mit der Gefahr der Ansiedlung von Vergnügungsstätten hat der Gemeinderat u.a. für das Gebiet des Bebauungsplanes „Rheinumschlag-Gelände“ eine Veränderungssperre beschlossen, die durch amtliche Bekanntmachung am 05.11.2008 in Kraft getreten ist.

Da der Antrag auf Einrichtung von Vergnügungsstätten für ein Gewerbeobjekt innerhalb des Gebietes in der Hafenstraße 4 zwischenzeitlich zurückgezogen wurde besteht derzeit kein dringender Handlungsbedarf an der Aufrechterhaltung dieser einschränkenden Bestimmung. Da Veränderungssperren grundsätzlich nur eine Laufzeit von 2 Jahren haben bietet es sich nach anwaltlicher Beratung an, die beschlossene Veränderungssperre aufzuheben, um sie im Bedarfsfall erneut für die Restlaufzeit des Zweijahreszeitraumes in Gang zu setzen, wenn es die städtebauliche Notwendigkeit erneut ergibt.

Unabhängig davon kann die Prüfung der städtebaulichen Zulässigkeiten innerhalb des Gebietes in Gang gesetzt werden um die Nutzungszulässigkeiten innerhalb des Bebauungsplanes „Rheinumschlag-Gelände“ den städtebaulichen Bedürfnissen anzupassen, soweit es die Arbeitskapazitäten des Stadtbauamtes und die Haushaltslage der Stadt ermöglichen.



Beschluss (einstimmig; 26; 0; 0)


Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Außerkraftsetzung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Rheinumschlag-Gelände“ vom 22.09.1970 auf der Grundlage von § 17 Abs. 4 BauGB.




TOP. 8) Bebauungsplan „Wohnpark Jakobschanze“

- Satzungsbeschluss



Verfahrensdaten:


23.06.2009 Aufstellungsbeschluss nach § 13a BauGB und Durchführung der

Offenlage

02.07.2009 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

10.07.2009 Anhörung der Träger öffentlicher Belange

13.07. – 14.08.2009 Offenlage

15.12.2009 Behandlung von Stellungnahmen und Satzungsbeschluss



Ziel des Bebauungsplanes ist nach der Umsiedlung des feinmechanischen Betriebes der Fa. „Vogel & Plötscher“ von der Jakobschanze in das Gewerbegebiet „Lohmühle“ die Entflechtung der Gemengelage im Interesse der Beruhigung der umliegenden Wohnbebauung in der Jakobschanze.

Im Rahmen des Verfahrens hat sich gezeigt, dass weder von Seiten der Träger öffentlicher Belange noch von privater Seite Stellungnahmen abgegeben wurden, die Anlass gegeben hätten, den Entwurf des Bebauungsplanes in seinen Grundzügen zu ändern.

Das Ergebnis der Offenlage und die eingegangenen Stellungnahmen sind mit einem Behandlungsvorschlag als Anlage beigefügt.

Die Erschließung sowie die wirtschaftliche Verwertung der Baugrundstücke erfolgt durch die Fa. DOMUS Wohnbau GmbH als Erschließungsträger. Mit dem Geschäftsführer der Fa. DOMUS, Herrn Architekt Michael Fischer, wurde ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB und ein Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.11.2009 geschlossen. Danach tritt der Erschließungsträger in vollem Umfang für die Kosten der Erschließung und Baureifmachung der Grundstücke in diesem Baugebiet ein.

Stadtrat Lothar Menges wies darauf hin, dass es zu bauplanungsrechtlichen Problemen mit dem angrenzenden Gewerbegebiet kommen könnte. Herr Bürgermeister stellte fest, dass eine zukünftig angrenzende Gewerbenutzung zum Wohngebiet hin Vorgaben zur Vermeidung einer Belästigung des Wohngebietes erfüllen müsste.


Beschluss (einstimmig; 26; 0; 0)


1. Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und privaten Einwendungen dem Vorschlag der Verwaltung und des Erschließungsträgers an und erhebt diese zum Beschluss.


2. Der Gemeinderat beschließt die der Beratungsunterlage als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein über

a) den Bebauungsplan „Wohnpark Jakobschanze“

b) die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Wohnpark Jakobschanze“

TOP. 9) Interkommunaler Kostenausgleich für die Kindertagesbetreuung


Die Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft getreten. § 8a KiTaG regelt nunmehr gesetzlich verpflichtend, dass zwischen den Standortgemeinden und den Wohnsitzgemeinden ein Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zu erfolgten hat. Dies bedeutet, dass für Kinder, die außerhalb der Wohnsitzgemeinde betreut werden, ein Ausgleich an die Gemeinde, in der die Betreuung in Anspruch genommen wird, bezahlt werden muss. Der Gemeindetag hat als Empfehlung entsprechend den Berechnungen des Finanzministerium einheitliche Ausgleichssätze herausgegeben und das Muster eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vorbereitet, mit welchem sich Städte und Gemeinden innerhalb eines Landkreises auf die Umsetzung des interkommunalen Kostenausgleichs in Form der empfohlenen Pauschalbeträge verpflichten.

Die Empfehlungen des Gemeindetags zur Bildung von Pauschalsätzen, der Entwurf eines Öffentlich-rechtlichen Vertrages und die Anzahl der betroffenen Kinder waren als Anlage der Beratungsunterlage dem Gemeinderat vorgelegt worden.

Ausgleichszahlungen für Kinder, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, sind nicht möglich.


Beschluss (einstimmig; 26; 0; 0)


  1. Der Gemeinderat der Stadt Breisach stimmt der Umsetzung des interkommunalen Kostenausgleichs nach § 8a KiTaG zu. Die Abrechnung erfolgt nach den empfohlenen Pauschalsätzen.

  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den diesbezüglichen öffentlich-rechtlichen Vertrag entsprechend der Anlage zur Beratungsunterlage zur pauschalen Abrechnung zwischen den Städten und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald abzuschließen.



TOP. 10) Annahme von Spenden


Aufgrund von Änderungen im Spendenrecht und den Bestimmungen der Hauptsatzung ist über die Annahme von Spenden ein Beschluss zu fassen.

Der Beschluss muss in öffentlicher Sitzung erfolgen und dem Gemeinderat sind sämtliche maßgebliche Tatsachen nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung offenzulegen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Spender (gegenwärtige oder vergangene Beziehungen, aber auch solche, die in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sind), beispielsweise eine Lieferbeziehung.


Über folgende Spenden muss ein Beschluss gefasst werden:


23.11.09 Ruzica Eichin, Kindergarten Gündlingen 300,00 €

Frau Eichin ist in Breisach steuerpflichtig, Geschäftsbeziehungen bestehen keine.


17.07.09 Obi GmbH & Co KG, Kindergarten Kohlerhof 3.368,07 €

Hierbei handelt es sich um eine Sachspende in Form von

diversen Farben und Bastelmaterialien aufgrund eines

Sortimentswechsels.

Die Firma Obi GmbH & Co KG ist in Breisach steuerpflichtig

und ist Geschäftspartner der Stadt Breisach.


Angekündigt ist eine Spende der Sparkasse Staufen-Breisach für eine Anschaffung für das Feuerwehrhaus in Gündlingen. Die Spende soll 850,00 € betragen. Die Sparkasse Staufen-Breisach ist in Breisach steuerpflichtig und Geschäftspartner der Stadt.


Beschluss (einstimmig; 26; 0; 0)


Die genannten Spenden werden angenommen.


TOP. 11) Feststellung der Jahresrechnung 2008


Die Jahresrechnung 2008 der Stadt Breisach am Rhein wurde zur Feststellung durch den Gemeinderat gemäß § 95 GemO vorgelegt und in einzelnen Positionen durch Stadtkämmerer Konrad Schanno erläutert. Insgesamt konnte von einem sehr guten Jahresergebnis berichtet werden.

Beschluss (einstimmig; 26; 0; 0)


  1. Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 wird in den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf EUR 31.863.722,49 und im Vermögenshaushalt auf EUR 8.792.297,43 festgestellt.

  2. Den über – und außerplanmäßigen Ausgaben wird - soweit dies noch nicht geschehen ist- gem. § 84 GemO zugestimmt.

  3. Die Gesamtzuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt beträgt EUR 3.625.987,60.

  4. Die im Verwaltungshaushalt gebildeten Haushaltsausgabereste in Höhe von EUR 9.909,47 und im Vermögenshaushalt gebildeten Haushaltseinnahmereste in Höhe von EUR 3.123.000,00 und die Haushaltsausgabereste im Gesamtbetrag von EUR 8.240.879,00 werden festgestellt und in das Haushaltsjahr 2009 übertragen.

  5. Der Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Entnahme von EUR 135.419,11auf EUR 2.244.504,64 festgestellt.

  6. Es wird festgestellt, dass sich das Anlagevermögen um EUR 457.032,51
    auf EUR 85.230.259,33 vermindert hat. Die Schulden haben sich um EUR 1.012.816,46 auf EUR 8.800.633,24 vermindert. Das Deckungskapital erhöht sich somit um EUR 555.783,95 auf EUR 76.429.626,09.

  7. Die Aufgliederung der Ergebnisse der Haushaltsrechnung ist aus der Beratungsunterlage ersichtlich. Der Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen und nicht beanstandet.

  8. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2008 ist gemäß § 95 Abs 3 GemO öffentlich bekannt zu machen und dem Landratsamt Breisgau – Hochschwarzwald in Freiburg im Breisgau als Rechtsaufsichtbehörde mitzuteilen. Gleichzeitig ist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.




TOP. 12) Spitalfonds Breisach

Feststellung der Jahresrechnung 2008


Die Jahresrechnung 2008 des Spitalfonds Breisach wird zur Feststellung durch den Gemeinderat in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat gemäß § 95 GemO vorgelegt.


Beschluss (einstimmig; 26; 0; 0)

Der Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds Breisach die Jahresrechnung 2008 wie folgt:

  1. Das Ergebnis der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 wird in den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts auf 459.995,37 € und im Vermögenshaushalt auf 67.080,61 € festgestellt.

  2. Die Zuführung des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt beträgt 67.080,61 €

  3. Es wird festgestellt, dass sich das Anlagevermögen um 23.080, --€ auf 3.967.506,32 € vermindert hat. Das Deckungskapital hat sich um 8.537,79 € auf 3.061.279,50 € erhöht. Die Schulden vermindern sich um 31.617,79 € auf 906.226,82 €.

  4. Der Endstand der allgemeinen Rücklage wird nach einer Zuführung von 35.462,82 € auf 81.527,44 € festgestellt.

  5. Die Aufgliederung der Ergebnisse der Haushaltsrechnung ist aus der Beratungsunterlage ersichtlich. Der Rechenschaftsbericht wird zur Kenntnis genommen und nicht beanstandet.




TOP. 13) Städt. Wasserwerk Breisach

- Feststellung des Jahresabschlusses 2008


Dem Gemeinderat wurde durch Stadtkämmerer Konrad Schanno die Jahresbilanz mit Erfolgsrechnung des Städt. Wasserwerks Breisach für das Jahr 2008 zur Feststellung der Ergebnisse vorgelegt. Zur Vermeidung einer hohen Zinsbelastung sollte die Verschuldung des städtischen Wasserwerks in Grenzen gehalten werden.

Beschluss (einstimmig; 26; 0; 0)


Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2008 für das städt. Wasserwerk wie folgt fest:


1.1 Bilanzsumme 7.121.869,76 €


      1. - davon entfallen aus der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen 6.466.629,49 €

- das Umlaufvermögen 655.240,27 €


      1. - davon entfallen aus der Passivseite auf

- das Eigenkapital 377.432,75 €

- die empfangenen Ertragszuschüsse 556.253,00 €

- die Verbindlichkeiten 6.188.184,01 €


1.2 Jahresgewinn 3.510,75 €


1.2.1 Summe der Erträge 1.265.356,25€

1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.261.845,50€


  1. Gewinnverwendung


    1. auf neue Rechnung vortragen und 2009 der

offenen Rücklage zuführen 3.510,75 €


TOP.14) Stellenplan 2010


Der Stellenplan der Stadt Breisach am Rhein für das Jahr 2010 sieht insgesamt 164,89 Stellen in Vollzeit gerechnet vor. Hiervon sind 12,61 Stellen als Beamtenstellen

ausgewiesen sowie 152,28 Stellen als Beschäftigte nach dem TVöD.

Darüber hinaus sieht der Stellenplan für das Jahr 2010 drei Stellen für Ortsvorsteher sowie insgesamt 17 Ausbildungsstellen in Verwaltungsberufen, aber auch Anerkennungspraktikanten sowie Bauzeichner und Bäderbetriebe vor.


Die Stellensituation erhöht sich somit um insgesamt 7,5 Stellen. Ursache hierfür ist die Übernahme der Krabbelstube Breisach als städtische Einrichtung sowie die Einrichtung einer Ganztagesschule für die Haupt- und Realschule. Die Personalkostenschätzung liegt bei ca. 8,37 Mio € und somit um 2,6 % höher als im Jahr 2009.


Im Verwaltungsbereich sowie in den sonstigen städtischen Einrichtungen sind keine größeren Veränderungen vorgesehen.


Der Stellenplan ist dieser Beratungsunterlage beigefügt.



Beschluss (einstimmig; 26; 0; 0)


Der Gemeinderat stimmt dem Stellenplan für das Jahr 2010 zu.


TOP.15) Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010

  • Erlass der Haushaltssatzung –


Die von der Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 17. November 2009 eingebrachten Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2010 wurden vom Verwaltungs- und Sozialausschuss in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 30. November 2009 eingehend vorberaten.


Der Ausschuss hat dem Gemeinderat die Verabschiedung des modifizierten Haushaltsplans 2010 mit all seinen Anlagen empfohlen. Nach kurzer Einführung durch den Bürgermeister nahmen die Fraktionen zum Haushaltsplan 2010 Stellung. Für die CDU-Fraktion war dies Andreas Fleig, für die SPD-Fraktion Frank Kreutner, für die FDP/FWB-Fraktion Werner Schneider und für die ULB-Fraktion Jürgen Langer. Die Haushaltsreden der Fraktionen sind diesem Protokoll im vollem Wortlaut als Anlage beigefügt.

Im Namen der CDU-Fraktion stellte Stadtrat Andreas Fleig den Antrag auf Beschlussfassung einer Zielvereinbarung, wonach innerhalb den nächsten 4 Jahren 5 % des Ausgabevolumens des Verwaltungshaushaltes eingespart werden sollen. Auf Anfrage aus der Mitte des Gemeinderats erläuterte Stadtrat Jörg Leber (CDU) den Antrag. Die Zielvorgabe von 5 % ergibt sich aus dem Betrag, welcher derzeit durch Rückführung aus dem Vermögenshaushalt auszugleichen ist. Dieser sollte in der verbleibenden Legislaturperiode eingespart werde.

Stadtrat Reiner Zimmermann (SPD-Fraktion) lehnte diesen Antrag ab. Die Arbeit der kommenden Haushaltsstrukturkommission würde zu sehr eingeengt. Stadtrat Jürgen Langer (ULB-Fraktion) vertrat grundsätzlich die Ansicht, dass man ich Ziele setzen sollte. Dennoch sollte die Haushaltsstrukturkommission sich nicht allein hierauf konzentrieren, sondern die maximal möglichen Einsparungen vornehmen. Stadtrat Werner Schneider (FDP/FWB-Fraktion) begrüßte die Zielvorgabe.

Der Gemeinderat wird eine Haushaltsstrukturkommission einsetzen mit Beteiligung des Bürgermeisters und dessen Stellvertreter, der Fraktionen sowie der Dezernenten.


Zunächst wurde über den Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt.

Beschluss (18; 8; 0)

Der Gemeinderat beschließt als Zielvereinbarung für die kommenden vier Jahre das Ausgabevolumen des Verwaltungshaushaltes um 5 % zu senken und beauftragt die Verwaltung entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.


Im Anschluss hieran wurde über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2010 und den zugehörigen Anlagen abgestimmt:


Beschluss (einstimmig; 26; 0; 0)


Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 in der vorgelegten Fassung zu und beschließt gemäß § 79 der Gemeindeordnung den Erlass der Haushaltssatzung.



TOP. 16) Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010

  • Wirtschaftplan des Wasserwerkes –


Die am 17.11.2009 im Gemeinderat eingebrachten Entwürfe des Wirtschaftsplanes wurden am 30.11.2009 in nichtöffentlicher Sitzung von Verwaltungs- und Sozialausschuss beraten. Der Ausschuss hat dem Gemeinderat die Verabschiedung des Haushaltsplans 2010 - Wirtschaftsplan des Wasserwerks ohne Änderungen empfohlen.


Beschluss (einstimmig; 26; 0; 0)


Der Gemeinderat stellt für das Haushaltsjahr 2010 folgenden Wirtschaftsplan fest:


  1. den Erfolgsplan

in den Einnahmen und Ausgaben von je 1.261.500,00

  1. den Finanzplan

in den Einnahmen und Ausgaben von je 645.000,00

  1. den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen

für Investitionen 270.000,00



TOP. 17) Sptitalfonds Breisach am Rhein

- Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010



Der am 17.11.2009 im Gemeinderat eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes wurde nach Beratungen in den Fraktionen vom Verwaltungs- und Sozialausschuss gebilligt.

Die entsprechenden Ergebnisse sind in der Form einer Haushaltssatzung zu beschließen. Der Ausschuss hat dem Gemeinderat die Verabschiedung des Haushaltsplans 2010 für den Spitalfonds ohne Änderungen empfohlen.


Beschluss (einstimmig; 26; 0; 0)


Der Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds Breisach die Haushaltssatzung 2010 des Spitalfonds.





Vor Abschluss der Sitzung dankte Herr Bürgermeister Rein den stellvertretenden Bürgermeistern, dem gesamten Gemeinderat, den Dezernenten, Frau Dizien und der gesamten Verwaltung für das stets gute Miteinander. Der stellvertretende Bürgermeister Jörg Leber dankte Herrn Rein und der Verwaltung für die gute Arbeit. Gleichzeitig gab er bekannt, dass der Gemeinderat auf die Auszahlung des Sitzungsgeldes für die Dezembersitzung verzichtet und für die Anschaffung von Parkbänken in der Robert-Moritz-Straße spendet.





Schluss der Sitzung: 20.45 Uhr




Zur Beurkundung



Gemeinderäte: Der Bürgermeister:







Der Protokollführe­r:





Harald Bitzenhofer


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