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14.3.2009

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Protokoll Nr. 01 

 

           über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

  am 16. Januar 2007  im Bürgersaal

  des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                        Baldus Stephanie

                        Bercher Peter

                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Czemerys Günter

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas

                        Gnädinger Rudolf

                        Hintereck Wendelin

                        Ingenhoven Willi

                        Jäger Gerold

                        Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg

                        Mack Monika

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siebenhaar Roman

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Binz Andreas

                        Dr. Groh Rüdiger

 

Ortsvorsteher:                        Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Oberamtsrat Harald Bitzenhofer

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                            

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)     Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Aus dem Zuhörerkreis wurden keine Fragen gestellt.

 

TOP. 2)      Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinde­ratssitzung vom 12.12.2006

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemein­derat in sei­ner nicht­öffentli­chen Sitzung vom 12.12.2006

 

                  -   der Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt Breisach an verdienten Bürgern:

                     Herrn Gerhard Jöhle, Herrn Manfred Speck, Frau Ursula Regele sowie der Bürgermedaille an Herrn Bernd Jungel zugestimmt hat.

 

TOP. 3)   Kauf des sogenannten Investorenbereichs vom Bund

 

                  Bürgermeister Rein berichtet über den Erwerb der restlichen Fläche des sogenannten Investorenbereiches auf dem ehemaligen Kasernengelände vom Bund. In Verkaufsgesprächen wurden Verbesserungen für die Stadt erreicht. Insbesondere hat sich der Bund bereit erklärt, sich bei evtl. anfallenden Beseitigungskosten von teerhaltigen Flächen oder von Altlasten zu beteiligen. Durch den Kauf könne die Stadt selbst über ihre weitere Entwicklung bestimmen. Die Fläche soll in zwei Schritten erworben werden, zunächst werde ein 25 000 m² großes Teilstück gekauft, dann weitere 15.000 m2. Dieses Vorgehen bringt der Stadt einen Verzinsungsvorteil. Im Februar findet der notariellen Vertragsabschluss statt und anschließend soll auch der Aufstellungsbeschluss erfolgen.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt den Erwerb der Teilfläche gemäß dem Kaufvertragsentwurf und beauftragt die Verwaltung, in diesem Sinne die Verhandlungen abzuschließen.

 

TOP. 4)      Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“ in Breisach am Rhein

 

                  Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“ in Breisach am Rhein

 

·        Beschluss des Gemeinderats zum Absehen von vorbereitenden Untersuchungen für die Erweiterungsflächen des Sanierungsgebiets „Vauban-Kaserne“ (Grundstücke der städtischen Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle“ und „Stadtmuseum im Rheintor“) gemäß § 141 Abs. 2 BauGB

 

·        Beschluss des Gemeinderats zur Bestimmung und Umsetzung des weiteren Sanierungszieles der Erneuerung der städtischen Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle und „Stadtmuseum im Rheintor“ im Rahmen der Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“

·        Beschluss des Gemeinderats zur Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Vauban - Kaserne“ als Satzung gemäß § 142 BauGB


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                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat mit Satzungsbeschluss vom 25. Juni 2002 das Sanierungsgebiet „Vauban-Kaserne“ förmlich festgelegt. Mit öffentlicher Bekanntmachung der Satzung am 11. Oktober 2002 wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme auf einer rd. 10,2 ha umfassenden Teilfläche der ehemaligen „Vauban-Kaserne“ durchgeführt werden kann und die vorhandenen städtebaulichen Missstände beseitigt werden können. Als wesentliche Sanierungsziele sollen die leerstehenden Bestandsgebäude einer zivilen Nachnutzung zugeführt werden. Das Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden.

 

                  Die Sanierungmaßnahme „Vauban-Kaserne“ wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden Anwendung, ebenso die Vorschriften der §§ 144, 145 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge.

 

                  Bisher durchgeführte Maßnahmen

 

                  Im Rahmen der Durchführung der Sanierungsmaßnahme “Vauban-Kaserne“ hat die Stadt Breisach am Rhein bis zum heutigen Zeitpunkt verschiedenene städtische Gemeinbedarfseinrichtungen wie z. B. das Helferzentrum, die Schule/Volkshochschule, das Haus für Jugend und Vereine, die Obdachlosenunterkunft in ehemaligen Bestandsgebäuden der Kaserne geschaffen. Des Weiteren wurden öffentliche Erschließungsanlagen wie z. B. die Elsässer Allee, die Mühlheimerstraße, die Maria-Montessoristraße, der Kreisverkehr Burkheimer Landstraße neu hergestellt.

 

                  Im Jahr 2005 hat die Stadt Breisach am Rhein zur Realisierung eines Behördenzentrums bzw. eines Internats/landwirtschaftlichen Schule des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald auf dem ehemaligen Areal der „Vauban-Kaserne“ die vom Bund erworbenen leerstehenden Bestandsgebäude Nr. 067, 068 und 069 umgebaut und modernisiert. Die modernisierten und umgebauten Gebäude mit Grundstücksflächen wurden mit Übertragungsvertrag vom 21. Oktober 2005 an den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald weiterveräußert.

 

                  Die Bestandsgebäude Nr. 067-069 mit Umgriffsflächen befanden sich außerhalb des am 25. Juni 2002 ursprünglich förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Vauban-Kaserne“.

 

                  Die Grundstücke der Teilfläche „Behördenzentrum“ waren nicht öffentlich erschlossen. Zur zivilen Nachnutzung der Bestandsgebäude musste die gesamte öffentliche Erschließung im Umfeld der Gebäude neu hergestellt werden. Dies beinhaltet öffentliche Straßen- und Verkehrsflächen wie z. B. den Europaplatz , öffentliche Stellplätze sowie die notwendigen leitungsmäßigen Ver- und Entsorgungsanlagen.


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                  Damit die städtischen Erschließungs- bzw. Baumaßnahmen im Umfeld des Behördenzentrums/Internats im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) gefördert werden können, wurde mit Beschluss des Gemeinderats der Stadt Breisach am Rhein vom 14. Februar 2006 das am 25. Juni 2002 ursprünglich festgelegte Sanierungsgebiet in nördlicher Richtung erweitert. Die Erweiterungsfläche des Sanierunsgebietes „Vauban-Kaserne“ umfasst im wesentlichen die Grundstücke der ehemaligen Bestandsgebäude Nr. 067, 068, 069 und den dazugehörigen Innenhofbereich (Europaplatz).

 

      Weitere dringende Sanierungsvorhaben

 

                  Im Rahmen eines Vor-Ort-Termines und einer Begehung im November 2006 in Breisach wurden durch die Vertreter der Stadtverwaltung, des Wirtschaftsministeriums B.-W. und des Regierungspräsidiums Freiburg im Stadtgebiet von Breisach weitere Teilflächen bzw. städtische Gemeinbedarfseinrichtungen mit baulichen Mängeln und städtebaulichen Missständen erfasst, die einen städtischen Handlungsbedarf (Erneuerungsbedarf) auslösen und die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme mit zusätzlichen Sanierungszielen erfordern.

 

                  Im einzelnen betrifft dies die Teilflächen bzw. die städtischen Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle“ und „Stadtmuseum im Rheintor“, deren baulicher Zustand nicht mehr zeitgemäß ist und deshalb ein entsprechender Erneuerungsbedarf vorliegt.

 

                  Bei den beiden Vorhaben handelt es sich um

                  a)           die dringende Sanierung der Stadthalle, Jahnstr. 3, zur Wiederherstellung ihrer Funktion als öffentliche Versammlungsstätte unter Berücksichtigung insbesondere der brandschutztechnischen Anforderungen

b)           die Schaffung eines barrierefreien Zuganges in das städtische Museum im Rheintor, Rheintorplatz 8.

 

                  Damit für die notwendigen Erneuerungs- und Sanierungmaßnahmen ggf. eine Förderhilfe des Landes in Anspruch genommen werden kann, soll das am 14. Februar 2006 bereits erweiterte Sanierungsgebiet „Vauban-Kaserne“ um die Teilflächen der städtischen Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle“ und „Stadtmuseum im Rheintor“ erweitert werden. Vom Gemeinderat sind in diesem Zusammenhang zusätzliche Sanierungsziele zu beschließen und die hierzu notwendigen Beschlüsse fassen.

 

                  Nach § 141 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung bzw. Erweiterung des Sanierungsgebiets die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im allgemeinen.


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                  Nach § 141 Abs 2. BauGB kann von vorbereitenden Untersuchungen abgesehen werden, wenn hinreichende Beurteilungsgrundlagen bereits vorliegen.

 

                  Hierfür ist insbesondere auch von Bedeutung, ob eine Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen) nach § 137 BauGB oder der öffentlichen Aufgabenträger nach § 139 BauGB erfolgte.

 

                  Die Stadt Breisach am Rhein ist Eigentümerin aller von der Erweiterung des Sanierungsgebiets betroffenen Grundstücke bzw. der Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle“ und „Stadtmuseum im Rheintor“. Sonstige Betroffene, Eigentümer, Mieter und Pächter im Sinne von § 137 BauGB werden von der geplanten Erweiterung des Sanierungsgebiets nicht tangiert.

 

                  Klärung der Betroffenheit der Träger öffentlicher Belange

 

                  Bezüglich der Erweiterung der Sanierungsgebiets um die Teilfläche/Grundstück der Gemeinbedarfseinrichtung „Stadthalle“ und der geplanten Erneuerungsmaßnahmen hat die Stadtverwaltung am 21.12.2006 mit dem Kulturamt des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald (Schulträger des Martin-Schongauer-Gymnasiums) als öffentlichem Aufgabenträger im Sinne von § 139 BauGB ein Gespräch geführt. Die Stadthalle wird gelegentlich durch das Gymnasium für schulische Veranstaltungen genutzt. Es wurde hierbei der Frage nachgegangen, ob und in welchem Umfang eine Betroffenheit der Schule im direkten nachbarschaftlichen Bereich gegeben ist. Gegen die Einbindung der Stadthalle in ein Sanierungsgebiet bestehen nach Aussage des Kulturamtes keine Einwendungen, da es um die Verbesserung der Infrastruktur und die langfristige Sicherung des Objektes gehe. Um eine weitere Beteiligung am Verfahren wurde gebeten.

 

                  Bezüglich der Erweiterung des Sanierungsgebiets um die Teilfläche/Grundstück der Gemeinbedarfseinrichtung „Stadtmuseum im Rheintor“ und der geplanten Erneuerungsmaßnahmen hat die Stadtverwaltung am 21.12.2006 mit der unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als öffentlichem Aufgabenträger im Sinne von § 139 BauGB ein Gespräch geführt. Es wurde hierbei der Frage nachgegangen, ob und in welchem Umfang eine Betroffenheit der unteren Denkmalschutzbehörde bei dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude gegeben ist. Gegen die Einbindung des Stadtmuseums im Rheintor in ein Sanierungsgebiet bestehen nach Aussage der unteren Denkmalschutzbehörde keine Einwendungen, da es um die Verbesserung der Infrastruktur und um die langfristige Sicherung des Gebäudes gehe. Um eine weitere Beteiligung am Verfahren, insbesondere bei der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung der geplanten Erneuerungs- bzw. Baumaßnahmen wurde gebeten.

 

                  Die zur Erweiterung des Sanierungsgebiets notwendigen Beurteilungsgrundlagen im Sinne des § 141 Abs. 2 BauGB liegen somit vor . Von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 2 kann somit abgesehen werden. Die Erneuerung der städtischen Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle“ und „Stadtmuseum im Rheintor“ werden als zusätzliche Sanierungsziele für die Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“ bestimmt.


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                  Finanzierung

 

                  Die Baukosten für die notwendigen Erneuerungsmaßnahmen an den Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle“ und „Stadtmuseum im Rheintor“ werden derzeit auf rd. 470.000 € geschätzt. Zur Finanzierung der Erneuerungsmaßnahmen wurden im Haushalt der Stadt Breisach für das Jahr 2007 bereits Finanzierungsmittel in dieser Höhe eingestellt. Somit ist die Finanzierbarkeit und auch die Durchführbarkeit der geplanten Erneuerungsmaßnahmen an den städtischen Gemeinbedarfseinrichtungen und der Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“ sichergestellt.

 

                  Stadträtin Dr. Petra Breitenfeldt (ULB) regt einen barrierenfreien Zugang für die Rollstuhlfahrer vom Café „Museumsstüble“ zur Terrasse hin an.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) gibt zu bedenken, dass das Rheintor das einzige übrig gebliebene Gebäude vom französischen Architekten Vauban sei. Deshalb plädiere er persönlich für einen Aufzug im Inneren des Gebäudes.

 

                  Bürgermeister Rein weist auf  die Änderung im § 4 der Satzung hin.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  1.           Von vorbereitenden Untersuchungen für die Erweiterungsflächen des Sanierungsgebiets „Vauban-Kaserne“ (Grundstücke der städtischen Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle“ und „Stadtmuseum im Rheintor“ wird gemäß § 141 Abs. 2 BauGB abgesehen, da hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen, die Stadt Breisach Eigentümerin aller von der Erweiterung betroffenen Grundstücke ist und sonstige Betroffene, Eigentümer, Mieter und Pächter im Sinne von § 137 BauGB von der geplanten Erweiterung des Sanierungsgebiets nicht tangiert werden. Mit den wesentlichen öffentlichen Aufgabenträgern nach § 139 BauGB wurden Gespräche geführt. Es wurden hierbei keine Einwendungen erhoben.

 

                  2.           Die Erneuerung der städtischen Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle„ und „Stadtmuseum im Rheintor“ wird als weiteres Sanierungsziel der Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“ bestimmt.

 

                  3.           Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Vauban-Kaserne“ als Satzung gemäß § 142 BauGB.

 

TOP. 5)           Bebauungsplan „Seilhof III“ in Breisach-Oberrimsingen

                  -      2. konkretisierter Aufstellungsbeschluss

 

                    Bisheriger Verfahrensablauf

 

                  26.03.2003  Erstmaliger Aufstellungsbeschluss mit Erlass einer Veränderungssperre (Gültigkeitsdauer 2 Jahre)

                  2003/2004  Verhandlungen der Stadt und der Ortsverwaltung mit betroffenen und benachbarten Grundstückseigentümern


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                  09.11.2004  1. konkretisierter Aufstellungsbeschluss für geändertes Plankonzept

                  26.03.2005  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der vorgezogenen Bürgerbeteiligung

                  29.03. – 29.04.2005  Planauslage in der vorgezogenen Bürgerbeteiligung

                  14.04.2005  Erörterung der Plankonzeptes in der Tuniberghalle in Breisach-Oberrimsingen

                          -         heftige Kritik mit Unterschriftensammlung gegen das vorgesehene Erschließungskonzept mit der Anbindung an das Baugebiet „Seilhof I“

                  2005/2006  Erneute Verhandlung mit Grundstückseigentümern zur direkten Anbindung der Erschließung an die Großgasse

                  Oktober 2006  Beauftragung des Planungsbüros Fahle-Stadtplaner zur Ausarbeitung des Bebauungsplanes und des Büro factorGrün zur Ausarbeitung des Grünordnungsplanes mit Umweltbericht entsprechend dem planungsrechtlichen Erfordernis.

 

                  Herr Dip.-Ing. Stefan Baum erläutert das überarbeitete Planungskonzept des Büro Fahler-Stadtplaner, das eine klare städtebauliche Struktur und einen minimierten Erschließungsflächenanteil gegenüber dem ursprünglichen Plankonzept zeigt. Die Erschließung des Gebietes erfolgt zentral über eine Zufahrt von der Großgasse. Die Aufrechterhaltung eines Fußgänger- und Radweges in südlicher Richtung mit Anschluss an die Straße „Bergfeld“ sowie an die beiden Erschließungsstichstraßen im Baugebiet „Seilhof I“ ist gewährleistet.

 

                  Ortsvorsteher Bernhard Kiefer berichtet, dass der Ortschaftsrat in seiner Sitzung vom 11.01.2007 den Bebauungsplan gebilligt hat.

 

                  Stadtrat Thomas Schäfer (CDU) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion, zumal es für die Dorfentwicklung eine dringend erforderliche Maßnahme sei.

 

                  Für die ULB äußert Stadtrat Gerd Müller seine Bedenken bezüglich der gegenseitigen Beschattung bei den Häusern. Er stellt fest, dass keinerlei Aussagen betreffend der Firstrichtung gemacht wurden. 600 Unterschriften gegen den Erhalt des Atomkraftwerks Fessenheim wurden immerhin in Oberrimsingen gesammelt. Hier sollten regenerative Energien ermöglicht werden.

                       

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Konkretisierung des Planentwurfes für den Bebauungsplan „Seilhof III“ in Oberrimsingen und beauftragt die Verwaltung in Absprache mit den beauftragten Planungsbüros mit der Durchführung der erneuten vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.


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TOP. 6)      Straßenbenennung

                  -      Benennung der zukünftigen Straßenfläche im Neubaugebiet „Kohlerhof III“

 

                  Die Erschließungsarbeiten im Bereich des Baugebietes „Änderung Kohlerhof III“ haben bereits begonnen.

 

                  Die Anfragen bezüglich der Namensgebung und Zuordnung der jeweiligen Baugrundstücke nehmen zu. Aus diesem Grund ist eine Benennung der Erschließungsstraße für dieses Gebiet erforderlich.

 

                  Mit Schreiben vom 17.10.2006 hat die zukünftige Eigentümerin der Baugrundstücke und Bauträgerfirma „Ambiente Wohnimmobilien GmbH„  Antrag auf Namensgebung für das von ihr erworbene Bauareal gestellt.

 

                  Als zukünftiger Straßenname wird von Seiten der Firma Ambiente GmbH der Vorschlag „Christmannshof“ unterbreitet.

 

                  Die Firma Ambiente hält diesen Namen aus zwei Gründen für interessant und diskussionswürdig. Zum einen fördert er die Identifikation und das Zusammengehörigkeitsgefühl der zukünftigen Bewohner und zum anderen hat er den praktischen Grund der Orientierung, denn der unmittelbar angrenzende „Christmannsweg“ ist in der Breisacher Bevölkerung weitgehend bekannt.

 

                  Die Verwaltung hält diese Argumentation für nachvollziehbar und schlägt dem Gemeinderat vor, für die im beigefügten Lageplan dargestellte Straßenfläche den amtlichen Straßennamen „Christmannshof“ zu beschließen.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Unter Berücksichtigung des Vorschlags der Verwaltung beschließt der Gemeinderat gem. § 5 Abs. 4 GO als zukünftige Straßenbezeichnung für die Erschließungsstraße im Bebauungsplangebiet „Änderung Kohlerhof III“ den Straßennamen „Christmannshof“.

 

TOP. 7)   Änderung der Verwaltungsgebühren-Satzung

                 

                  Nach § 29 a des Meldegesetzes Baden-Württemberg erteilen die Meldebehörden den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen im Inland rund um die Uhr Auskunft im automatisierten Abrufverfahren zu Familiennamen, Vornamen, Dr., grad. und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner (einfache Behördenauskunft). Dies gilt auch, wenn Auskunft über eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt wird.

 

Zum 01.01.2007 führte das Land Baden-Württemberg eine zentrale Stelle für die Meldebehörden, Meldeportal, ein. Die Meldebehörden halten beim Meldeportal die dafür benötigten Daten ihrer Einwohner in programmtechnisch voneinander zu trennenden Datenbeständen der einzelnen Meldebehörden tagesaktuell vor. Die Auskunftserteilung erfolgt über eine vom Innenministerium zu bestimmende zentrale Stelle der Meldebehörden.


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Mit Erlass vom 30.06.2006 hat das Innenministerium Baden-Württemberg bestimmt, dass der Zweckverband kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) mit der Aufgabe des Meldeportals betraut wird.

 

Das KIVBF hat unter der elektronischen Adresse dvv.Meldeportal diese Lösung zum 01.01.2007 umgesetzt.

 

Nach Abstimmung mit dem Städtetag und dem Gemeindetag wurde eine einheitliche Lösung für die Gebührenerhebung zur Arbeitserleichterung des Meldeportals angestrebt. Seitens der genannten Landesverbände wird empfohlen, landesweit eine einheitliche Verwaltungsgebühr pro elektronischer einfacher Melderegisterauskunft in Höhe von 5,00 € zu erheben.

 

Als Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung gilt die Verwaltungsgebührensatzung in der Stadt Breisach am Rhein vom 14.03.2006 i.V.m. dem zugehörigen Gebührenverzeichnis. Das Gebührenverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

Der Gemeinderat stimmt der Ergänzung des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Breisach am Rhein vom 14.03.2006 mit der Ziff. 24 f (neu) für eine Verwaltungsgebühr für elektronische einfache Melderegisterauskunft in Höhe von 5,00 € zu.

 

TOP. 8)   Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung der Stadt Breisach a.Rh. für das Jahr 2007

 

                  Die Stadt Breisach am Rhein hat jährlich eine Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung zu erstellen. Anhand der örtlichen Bedürfnisse sind die Anzahl von Betreuungsplätzen sowie deren Art zu planen. Dementsprechend sind auch die kommunalen Finanzmittel zu erteilen.

 

                  Stadtoberamtsrat Harald Bitzenhofer stellt die Bedarfsplanung für das Jahr 2007 vor, die insgesamt nur geringe Veränderungen in der Gruppenzusammensetzung der einzelnen Kindergärten vorsieht. Inhaltlich wird sich die Kinderbetreuung auch künftig weg von der klassischen Betreuung, hin zur pädagogischen Arbeit bewegen. Daher werden in sämtlichen Bereichen der pädagogischen Arbeit inhaltliche Verbesserungen versucht einzuführen. Insgesamt verfügt die Stadt Breisach am Rhein über 7 Kindergärten, davon werden 4 von der Gemeinde, 2 von der katholischen Kirche und ein Kindergarten von der evangelischen Kirche geführt. Insgesamt sind 592 Kindergartenplätze in 25 Gruppen vorhanden.

 

                  Die Auslastung der Kindergärten lag im Kindergartenjahr 2005/2006 bei insgesamt 95,5 % und somit um 2,1 % unter der Auslastung des Vorjahres. Dieser hohe Auslastungsgrad wird in fast allen Kindergärten der Stadt Breisach am Rhein erreicht, gleichzeitig konnten jedoch zuziehenden Eltern Kindergartenplätze jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Problematisch war die Situation lediglich im Stadtteil Gündlingen. Hier lag der Auslastungsgrad lediglich bei 75,7 %.


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                  Für die Bereitstellung der Kindergartenplätze waren insgesamt Finanzmittel in Höhe von 2.463.733,38 € bereitzustellen und somit pro Kindergartenplatz 4.161,71 €. Die Mittel zur Finanzierung der Kindergärten werden durch die Stadt Breisach am Rhein mit 57 %, das Land Baden-Württemberg mit 21 %, durch Elternbeiträge rd. 17,5 % sowie durch die Kirche mit 3,5 % erbracht.

 

                  Die örtliche Planung für die Kindergärten liegt dieser Beratungsunterlage bei. Sie orientiert sich an dem Bedarf für eine zukunftorientierte Erziehung unserer Kinder, aber auch an den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Breisach am Rhein. Die Stadt Breisach bemüht sich auf allen Ebenen, bedarfsgerecht eine qualitätsvolle Kinderbetreuung zu gewährleisten und somit jungen Familien und Alleinerziehenden eine gute Basis für eine Kindererziehung zu ermöglichen, um den Kindern eine gute Grundlage für ihren Lebensweg zu schaffen.

 

                  Bürgermeister Rein informiert, dass für die Julius-Leber-Schule eine Umfrage bzgl. Einrichtung eines Kinderhortes für das kommende Schuljahr durchgeführt wurde.

 

                  Für die CDU-Fraktion bittet Stadträtin Monika Mack zu prüfen, ob nicht einheitliche Eröffnungszeiten für alle Kindergärten eingerichtet werden könnten.

 

                  Stadtrat Frank Kreutner (SPD) bemängelt, dass es speziell in der Kernstadt ein Defizit bei der Betreuung der unter Dreijährigen gebe. Auch unabhängig von der demografischen Entwicklung solle man Angebote schaffen, denn der Bedarf sei vorhanden.

 

                  Stadtrat Willi Ingenhoven ist skeptisch gegenüber dem Angebot einer zweiwöchigen Betreuung in den Sommerferien. Letztes Jahr hat der Stadtjugendring ein ähnliches Angebot, eine Woche Zeltlager, unterbreitet und es gab nur eine Anfrage.

 

                  Bürgermeister Rein schlägt eine Umfrage für die Kernstadt in der Julius-Leber-Schule und Hugo-Höfler Realschule vor. Das Ergebnis wird dann in der nächsten Verwaltungs- und Sozialsitzung präsentiert.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt die Bedarfsplanung zustimmend zur Kenntnis.

 

TOP. 9)      Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren in den Kindergarten Friedrich-Fröbel in Gündlingen

 

                  Die rückläufige Belegung des Kindergartens Friedrich-Fröbel in Gündlingen setzt dauerhaft räumlich und personell Kapazitäten für eine Erweiterung der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren frei. Der Friedrich-Fröbel-Kindergarten verfügt derzeit insgesamt über 95 Plätze in vier Gruppen und war bis 2004/2005 mit 88 Kindern fast ausgelastet. Bereits im abgelaufenen Kindergartenjahr 2005/2006 war ein erheblicher Einbruch der Belegung zu verzeichnen, so dass nur noch 75 Kinder in vier Gruppen zu betreuen waren. Nach den Geburtenzahlen sowie den vorhandenen Anmeldungen sieht die weitere Entwicklung wie folgt aus:


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                  2006/2007      68 Kinder

                  007/2008      61 Kinder.                                                           

 

                  Die Stadtverwaltung sieht hier die Möglichkeit, die bisherige Regelung, Kinder ab 2 Jahre und neun Monate aufzunehmen, zu erweitern und soweit in Gündlingen Bedarf besteht, Kinder bereits ab 2  Jahren aufzunehmen. Die personellen und räumlichen Voraussetzungen sind hier vorhanden. Auf Grund der vorhandenen Belegungszahlen soll eine der vier vorhandenen Regelgruppen geschlossen und dafür eine Kleinkindgruppe eröffnet werden.

 

                  Die Verwaltung hat im November 2006 eine Bedarfsumfrage in Gündlingen durchgeführt, dabei hat sich ein Bedarf von 17 Kindern unter drei Jahren ergeben.

 

                  Der Verwaltung ist bewusst, dass eine unterschiedliche Regelung bezüglich des Aufnahmealters zu Problemen in der Kernstadt sowie in den Stadtteilen führen kann. Hier ist darauf hinzuweisen, dass in Breisach und für die Stadtteile Nieder- und Oberrimsingen durch die Krabbelstube sowie durch die ELZE bereits Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren bestehen und darüber hinaus die derzeitige Kapazität der Kindergärten in der Kernstadt sowie in den Stadtteilen Nieder- und Oberrimsingen nicht ausreichend ist für eine Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren. Eine generelle Absenkung des Aufnahmealters   würde einen erheblichen zusätzlichen Kostenaufwand für die Stadt bedeuten. Durch diese Regelung wäre jedoch gewährleistet, dass in allen Stadtteilen ein Angebot unter drei Jahren vorhanden ist.

 

                  Die Aufnahme der Kinder soll zeitbeschränkt auf 07.30 – 13.30 Uhr sein, erhoben wird eine monatliche Gebühr von 75,00 Euro. Für die Versorgung mit Getränken und Wickelmaterial können weitere Entgelte nach Bedarf erhoben werden.

 

                  Ortsvorsteher Walther Ziegler berichtet, dass der Ortschaftsrat das Thema in seiner Sitzung vom 11.01.2007 eingehend behandelt hat. Die personellen und baulichen Voraussetzungen geprüft worden sind. Lediglich bei den Nasszellen müssen baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Er schlägt vor, nach 2 Jahren einen Situationsbericht zu erstellen.

 

                  Stadträtin Dr. Petra Breitenfeldt ist prinzipiell mit dem Projekt einverstanden. Sie hätte sich gewünscht, dieses Projekt mit der ELZE durchzuführen. Sie führt weiterhin aus, dass die monatliche Gebühr von 75,00 € sehr günstig sei.

 

                  Bürgermeister Rein erklärt, dass es sich hier um eine Testphase handle. Man werde diese Einführungsphase genau beobachten.

 

                Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer Gruppe für eine Kleinkindbetreuung in Gündlingen und gleichzeitiger Schließung einer Regelgruppe zu.

                 


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TOP. 10)      Familienfreundliche Stadt Breisach am Rhein

 

                  Für Gemeinden und Städte, die ihr kinder- und familienfreundliches Profil schärfen wollen, bietet die Familienforschung Baden-Württemberg die Durchführung von Zukunftswerkstätten zum Thema familienfreundliche Kommune an. Unter Einbindung von Vertretern aus Kommunen, Kirchen, Einrichtungen, Unternehmen, Verbänden und Vereinen sowie anderen Bündnispartnern werden Konzepte zur Verbesserung der Kinder- und Familienfreundlichkeit vor Ort ausgearbeitet. Die Zukunftswerkstätten sind Teil der Initiative „Kinderland Baden-Württemberg“ der Landesregierung und werden im Rahmen des Projekts „Familienfreundliche Kommunen“ vom Ministerium für Arbeit und Soziales gefördert. In einer Projektphase wurde diese Idee bereits von vielen Gemeinden im Ortenaukreis erfolgreich umgesetzt und mündete zuletzt im Ortenauer Bündnis für Familien.

 

                  Die Stadt Breisach am Rhein bemüht sich bereits seit Jahren um eine Verbesserung im Bereich der Kinder- und Familienpolitik. Verbesserungen in diesem Bereich dienen dem gesamten gesellschaftlichen Leben und wirken sich wirtschaftlich als Standortfaktor für die Stadt aus. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, zur Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes einen Arbeitskreis aus der Mitte des Gemeinderates zu bilden. Es wird vorgeschlagen, diesen Arbeitskreis in Anlehnung an die Besetzung anderer Ausschüsse 5 Vertreter aus den Fraktionen paritätisch der jeweiligen Fraktionsstärke zu benennen. Dies würde bedeuten:

                  2 Vertreter aus der CDU-Fraktion sowie jeweils 1 Vertreter aus SPD-, ULB- sowie FDP/FWB-Fraktion.

 

                  Da Stadträtin Stephanie Baldus sich bereits mit diesem Thema beschäftigt hat, bietet sie an, als zusätzliches Mitglied für die SPD tätig zu werden.

 

                  Stadträtin Dr. Petra Breitenfeldt (ULB) schlägt vor, die Anregungen der Bürger, die sie früher schon einmal gemacht haben, zu berücksichtigen.

                 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  1)           Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der Bildung eines Arbeitskreises für eine familienfreundliche Kommune zu.

 

                  2)      Folgende Gemeinderäte werden hierzu benannt:

      CDU         Stadtrat Roman Siebenhaar und Andreas Singler

                        SPD           Stadtrat Willi Ingenhoven und Stadträtin Stephanie Baldus (bis zu

                             ihrem Ausscheiden)

                        ULB         Stadtrat Anton Siegel

                        FDP/FWB      Stadträtin Imogen Wiedensohler


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TOP. 11)      Sachstandsbericht zu den städtischen Spielplätzen

 

                   Anhand von Folien stellt Dipl.-Ing. Stefan Baum die städtischen Spielplätze einzeln vor. Die Berechnungen ergaben, dass für die Kernstadt mit 9.526 Einwohnern, Spielplatzflächen von 13.090 m² vorhanden sind, dies ca. 1,30 m² Spielplatzfläche pro Einwohner bedeutet. Die Empfehlung für einen durchschnittlichen Spielplatzflächenbedarf pro Einwohner liegt zwischen 0,75 und 1,0 m².

 

                   Bürgermeister Rein schlägt vor, einen Vorzeigespielplatz zu konzeptieren sowie einen Waldspielplatz einzurichten.

 

                   Stadtrat Willi Ingenhoven fordert ein pädagogisches Konzept.

 

                   Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

                              

Schluss der Sitzung: 20.50 Uhr

 

        Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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