- 2 -
TOP.
1) Frageviertelstunde für
Einwohner
Aus dem Zuhörerkreis wurden
keine Fragen gestellt.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.12.2006
Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass
der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 12.12.2006
- der Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt
Breisach an verdienten Bürgern:
Herrn Gerhard Jöhle, Herrn Manfred Speck,
Frau Ursula Regele sowie der Bürgermedaille an Herrn Bernd Jungel zugestimmt
hat.
TOP. 3) Kauf
des sogenannten Investorenbereichs vom Bund
Bürgermeister
Rein berichtet über den Erwerb der restlichen Fläche des sogenannten Investorenbereiches
auf dem ehemaligen Kasernengelände vom Bund. In Verkaufsgesprächen wurden
Verbesserungen für die Stadt erreicht. Insbesondere hat sich der Bund bereit
erklärt, sich bei evtl. anfallenden Beseitigungskosten von teerhaltigen Flächen
oder von Altlasten zu beteiligen. Durch den Kauf könne die Stadt selbst über
ihre weitere Entwicklung bestimmen. Die Fläche soll in zwei Schritten erworben
werden, zunächst werde ein 25 000 m² großes Teilstück gekauft, dann weitere
15.000 m2. Dieses Vorgehen bringt der Stadt einen Verzinsungsvorteil. Im
Februar findet der notariellen Vertragsabschluss statt und anschließend soll
auch der Aufstellungsbeschluss erfolgen.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt den Erwerb der Teilfläche gemäß dem Kaufvertragsentwurf und
beauftragt die Verwaltung, in diesem Sinne die Verhandlungen abzuschließen.
TOP. 4) Sanierungsmaßnahme
„Vauban-Kaserne“ in Breisach am Rhein
Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“ in
Breisach am Rhein
·
Beschluss
des Gemeinderats zum Absehen von vorbereitenden Untersuchungen für die
Erweiterungsflächen des Sanierungsgebiets „Vauban-Kaserne“ (Grundstücke der
städtischen Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle“ und „Stadtmuseum im
Rheintor“) gemäß § 141 Abs. 2 BauGB
·
Beschluss
des Gemeinderats zur Bestimmung und Umsetzung des weiteren Sanierungszieles der
Erneuerung der städtischen Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle und
„Stadtmuseum im Rheintor“ im Rahmen der Durchführung der Sanierungsmaßnahme
„Vauban-Kaserne“
·
Beschluss des Gemeinderats zur Erweiterung des
förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Vauban - Kaserne“ als Satzung gemäß §
142 BauGB
- 3
-
Der
Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat mit Satzungsbeschluss vom 25. Juni
2002 das Sanierungsgebiet „Vauban-Kaserne“ förmlich festgelegt. Mit
öffentlicher Bekanntmachung der Satzung am 11. Oktober 2002 wurden die
rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme
auf einer rd. 10,2 ha umfassenden Teilfläche der ehemaligen „Vauban-Kaserne“
durchgeführt werden kann und die vorhandenen städtebaulichen Missstände
beseitigt werden können. Als wesentliche Sanierungsziele sollen die
leerstehenden Bestandsgebäude einer zivilen Nachnutzung zugeführt werden. Das
Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und
umgestaltet werden.
Die
Sanierungmaßnahme „Vauban-Kaserne“ wird im umfassenden Verfahren durchgeführt.
Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB finden
Anwendung, ebenso die Vorschriften der §§ 144, 145 BauGB über genehmigungspflichtige
Vorhaben und Rechtsvorgänge.
Bisher durchgeführte
Maßnahmen
Im
Rahmen der Durchführung der Sanierungsmaßnahme “Vauban-Kaserne“ hat die Stadt
Breisach am Rhein bis zum heutigen Zeitpunkt verschiedenene städtische Gemeinbedarfseinrichtungen
wie z. B. das Helferzentrum, die Schule/Volkshochschule, das Haus für Jugend
und Vereine, die Obdachlosenunterkunft in ehemaligen Bestandsgebäuden der Kaserne
geschaffen. Des Weiteren wurden öffentliche Erschließungsanlagen wie z. B. die
Elsässer Allee, die Mühlheimerstraße, die Maria-Montessoristraße, der
Kreisverkehr Burkheimer Landstraße neu hergestellt.
Im Jahr
2005 hat die Stadt Breisach am Rhein zur Realisierung eines Behördenzentrums
bzw. eines Internats/landwirtschaftlichen Schule des Landkreises
Breisgau-Hochschwarzwald auf dem ehemaligen Areal der „Vauban-Kaserne“ die vom
Bund erworbenen leerstehenden Bestandsgebäude Nr. 067, 068 und 069 umgebaut und
modernisiert. Die modernisierten und umgebauten Gebäude mit Grundstücksflächen
wurden mit Übertragungsvertrag vom 21. Oktober 2005 an den Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald weiterveräußert.
Die
Bestandsgebäude Nr. 067-069 mit Umgriffsflächen befanden sich außerhalb des am
25. Juni 2002 ursprünglich förmlich festgelegten Sanierungsgebiets „Vauban-Kaserne“.
Die
Grundstücke der Teilfläche „Behördenzentrum“ waren nicht öffentlich
erschlossen. Zur zivilen Nachnutzung der Bestandsgebäude musste die gesamte
öffentliche Erschließung im Umfeld der Gebäude neu hergestellt werden. Dies
beinhaltet öffentliche Straßen- und Verkehrsflächen wie z. B. den Europaplatz ,
öffentliche Stellplätze sowie die notwendigen leitungsmäßigen Ver- und Entsorgungsanlagen.
- 4 -
Damit
die städtischen Erschließungs- bzw. Baumaßnahmen im Umfeld des Behördenzentrums/Internats
im Rahmen des Landessanierungsprogramms (LSP) gefördert werden können, wurde
mit Beschluss des Gemeinderats der Stadt Breisach am Rhein vom 14. Februar 2006
das am 25. Juni 2002 ursprünglich festgelegte Sanierungsgebiet in nördlicher
Richtung erweitert. Die Erweiterungsfläche des Sanierunsgebietes
„Vauban-Kaserne“ umfasst im wesentlichen die Grundstücke der ehemaligen
Bestandsgebäude Nr. 067, 068, 069 und den dazugehörigen Innenhofbereich (Europaplatz).
Weitere dringende Sanierungsvorhaben
Im
Rahmen eines Vor-Ort-Termines und einer Begehung im November 2006 in Breisach
wurden durch die Vertreter der Stadtverwaltung, des Wirtschaftsministeriums
B.-W. und des Regierungspräsidiums Freiburg im Stadtgebiet von Breisach weitere
Teilflächen bzw. städtische Gemeinbedarfseinrichtungen mit baulichen Mängeln
und städtebaulichen Missständen erfasst, die einen städtischen Handlungsbedarf
(Erneuerungsbedarf) auslösen und die Durchführung einer städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme mit zusätzlichen Sanierungszielen erfordern.
Im
einzelnen betrifft dies die Teilflächen bzw. die städtischen
Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle“ und „Stadtmuseum im Rheintor“, deren
baulicher Zustand nicht mehr zeitgemäß ist und deshalb ein entsprechender
Erneuerungsbedarf vorliegt.
Bei den beiden Vorhaben
handelt es sich um
a) die dringende Sanierung der Stadthalle, Jahnstr. 3, zur
Wiederherstellung ihrer Funktion als öffentliche Versammlungsstätte unter
Berücksichtigung insbesondere der brandschutztechnischen Anforderungen
b) die Schaffung eines barrierefreien
Zuganges in das städtische Museum im Rheintor, Rheintorplatz 8.
Damit
für die notwendigen Erneuerungs- und Sanierungmaßnahmen ggf. eine Förderhilfe
des Landes in Anspruch genommen werden kann, soll das am 14. Februar 2006
bereits erweiterte Sanierungsgebiet „Vauban-Kaserne“ um die Teilflächen der
städtischen Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle“ und „Stadtmuseum im
Rheintor“ erweitert werden. Vom Gemeinderat sind in diesem Zusammenhang
zusätzliche Sanierungsziele zu beschließen und die hierzu notwendigen
Beschlüsse fassen.
Nach §
141 Abs. 1 BauGB hat die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung bzw. Erweiterung
des Sanierungsgebiets die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, die erforderlich
sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung,
die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge
sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der
Sanierung im allgemeinen.
- 5 –
Nach §
141 Abs 2. BauGB kann von vorbereitenden Untersuchungen abgesehen werden, wenn
hinreichende Beurteilungsgrundlagen bereits vorliegen.
Hierfür
ist insbesondere auch von Bedeutung, ob eine Beteiligung und Mitwirkung der
Betroffenen (Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen) nach §
137 BauGB oder der öffentlichen Aufgabenträger nach § 139 BauGB erfolgte.
Die
Stadt Breisach am Rhein ist Eigentümerin aller von der Erweiterung des
Sanierungsgebiets betroffenen Grundstücke bzw. der Gemeinbedarfseinrichtungen
„Stadthalle“ und „Stadtmuseum im Rheintor“. Sonstige Betroffene, Eigentümer,
Mieter und Pächter im Sinne von § 137 BauGB werden von der geplanten Erweiterung
des Sanierungsgebiets nicht tangiert.
Klärung der Betroffenheit der Träger
öffentlicher Belange
Bezüglich
der Erweiterung der Sanierungsgebiets um die Teilfläche/Grundstück der Gemeinbedarfseinrichtung
„Stadthalle“ und der geplanten Erneuerungsmaßnahmen hat die Stadtverwaltung am
21.12.2006 mit dem Kulturamt des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald
(Schulträger des Martin-Schongauer-Gymnasiums) als öffentlichem Aufgabenträger
im Sinne von § 139 BauGB ein Gespräch geführt. Die Stadthalle wird gelegentlich
durch das Gymnasium für schulische Veranstaltungen genutzt. Es wurde hierbei
der Frage nachgegangen, ob und in welchem Umfang eine Betroffenheit der Schule
im direkten nachbarschaftlichen Bereich gegeben ist. Gegen die Einbindung der
Stadthalle in ein Sanierungsgebiet bestehen nach Aussage des Kulturamtes keine
Einwendungen, da es um die Verbesserung der Infrastruktur und die langfristige
Sicherung des Objektes gehe. Um eine weitere Beteiligung am Verfahren wurde
gebeten.
Bezüglich
der Erweiterung des Sanierungsgebiets um die Teilfläche/Grundstück der Gemeinbedarfseinrichtung
„Stadtmuseum im Rheintor“ und der geplanten Erneuerungsmaßnahmen hat die
Stadtverwaltung am 21.12.2006 mit der unteren Denkmalschutzbehörde beim
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als öffentlichem Aufgabenträger im Sinne
von § 139 BauGB ein Gespräch geführt. Es wurde hierbei der Frage nachgegangen,
ob und in welchem Umfang eine Betroffenheit der unteren Denkmalschutzbehörde
bei dem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude gegeben ist. Gegen die Einbindung
des Stadtmuseums im Rheintor in ein Sanierungsgebiet bestehen nach Aussage der
unteren Denkmalschutzbehörde keine Einwendungen, da es um die Verbesserung der
Infrastruktur und um die langfristige Sicherung des Gebäudes gehe. Um eine
weitere Beteiligung am Verfahren, insbesondere bei der denkmalschutzrechtlichen
Genehmigung der geplanten Erneuerungs- bzw. Baumaßnahmen wurde gebeten.
Die zur
Erweiterung des Sanierungsgebiets notwendigen Beurteilungsgrundlagen im Sinne
des § 141 Abs. 2 BauGB liegen somit vor . Von vorbereitenden Untersuchungen
nach § 141 Abs. 2 kann somit abgesehen werden. Die Erneuerung der städtischen
Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle“ und „Stadtmuseum im Rheintor“ werden
als zusätzliche Sanierungsziele für die Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“ bestimmt.
-
6 –
Finanzierung
Die
Baukosten für die notwendigen Erneuerungsmaßnahmen an den Gemeinbedarfseinrichtungen
„Stadthalle“ und „Stadtmuseum im Rheintor“ werden derzeit auf rd. 470.000 €
geschätzt. Zur Finanzierung der Erneuerungsmaßnahmen wurden im Haushalt der
Stadt Breisach für das Jahr 2007 bereits Finanzierungsmittel in dieser Höhe
eingestellt. Somit ist die Finanzierbarkeit und auch die Durchführbarkeit der
geplanten Erneuerungsmaßnahmen an den städtischen Gemeinbedarfseinrichtungen
und der Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“ sichergestellt.
Stadträtin
Dr. Petra Breitenfeldt (ULB) regt einen barrierenfreien Zugang für die Rollstuhlfahrer
vom Café „Museumsstüble“ zur Terrasse hin an.
Stadtrat
Gerd Müller (ULB) gibt zu bedenken, dass das Rheintor das einzige übrig gebliebene
Gebäude vom französischen Architekten Vauban sei. Deshalb plädiere er
persönlich für einen Aufzug im Inneren des Gebäudes.
Bürgermeister
Rein weist auf die Änderung im § 4 der
Satzung hin.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
1. Von vorbereitenden Untersuchungen für die
Erweiterungsflächen des Sanierungsgebiets „Vauban-Kaserne“ (Grundstücke der
städtischen Gemeinbedarfseinrichtungen „Stadthalle“ und „Stadtmuseum im
Rheintor“ wird gemäß § 141 Abs. 2 BauGB abgesehen, da hinreichende
Beurteilungsgrundlagen vorliegen, die Stadt Breisach Eigentümerin aller von der
Erweiterung betroffenen Grundstücke ist und sonstige Betroffene, Eigentümer,
Mieter und Pächter im Sinne von § 137 BauGB von der geplanten Erweiterung des
Sanierungsgebiets nicht tangiert werden. Mit den wesentlichen öffentlichen
Aufgabenträgern nach § 139 BauGB wurden Gespräche geführt. Es wurden hierbei
keine Einwendungen erhoben.
2. Die Erneuerung der städtischen Gemeinbedarfseinrichtungen
„Stadthalle„ und „Stadtmuseum im Rheintor“ wird als weiteres Sanierungsziel der
Sanierungsmaßnahme „Vauban-Kaserne“ bestimmt.
3. Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung des förmlich
festgelegten Sanierungsgebietes „Vauban-Kaserne“ als Satzung gemäß § 142 BauGB.
TOP. 5) Bebauungsplan „Seilhof III“ in
Breisach-Oberrimsingen
- 2. konkretisierter Aufstellungsbeschluss
Bisheriger Verfahrensablauf
26.03.2003 Erstmaliger Aufstellungsbeschluss mit Erlass
einer Veränderungssperre (Gültigkeitsdauer 2 Jahre)
2003/2004 Verhandlungen der Stadt und der Ortsverwaltung
mit betroffenen und benachbarten Grundstückseigentümern
- 7-
09.11.2004 1. konkretisierter Aufstellungsbeschluss für
geändertes Plankonzept
26.03.2005 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und
der vorgezogenen Bürgerbeteiligung
29.03.
– 29.04.2005 Planauslage in der
vorgezogenen Bürgerbeteiligung
14.04.2005 Erörterung der Plankonzeptes in der
Tuniberghalle in Breisach-Oberrimsingen
- heftige
Kritik mit Unterschriftensammlung gegen das vorgesehene Erschließungskonzept
mit der Anbindung an das Baugebiet „Seilhof I“
2005/2006 Erneute Verhandlung mit Grundstückseigentümern
zur direkten Anbindung der Erschließung an die Großgasse
Oktober
2006 Beauftragung des Planungsbüros
Fahle-Stadtplaner zur Ausarbeitung des Bebauungsplanes und des Büro factorGrün
zur Ausarbeitung des Grünordnungsplanes mit Umweltbericht entsprechend dem
planungsrechtlichen Erfordernis.
Herr Dip.-Ing. Stefan Baum erläutert
das überarbeitete Planungskonzept des Büro Fahler-Stadtplaner, das eine klare
städtebauliche Struktur und einen minimierten Erschließungsflächenanteil
gegenüber dem ursprünglichen Plankonzept zeigt. Die Erschließung des Gebietes
erfolgt zentral über eine Zufahrt von der Großgasse. Die Aufrechterhaltung
eines Fußgänger- und Radweges in südlicher Richtung mit Anschluss an die Straße
„Bergfeld“ sowie an die beiden Erschließungsstichstraßen im Baugebiet „Seilhof
I“ ist gewährleistet.
Ortsvorsteher
Bernhard Kiefer berichtet, dass der Ortschaftsrat in seiner Sitzung vom
11.01.2007 den Bebauungsplan gebilligt hat.
Stadtrat
Thomas Schäfer (CDU) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion, zumal es für die
Dorfentwicklung eine dringend erforderliche Maßnahme sei.
Für
die ULB äußert Stadtrat Gerd Müller seine Bedenken bezüglich der gegenseitigen
Beschattung bei den Häusern. Er stellt fest, dass keinerlei Aussagen betreffend
der Firstrichtung gemacht wurden. 600 Unterschriften gegen den Erhalt des
Atomkraftwerks Fessenheim wurden immerhin in Oberrimsingen gesammelt. Hier
sollten regenerative Energien ermöglicht werden.
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die Konkretisierung des Planentwurfes für den
Bebauungsplan „Seilhof III“ in Oberrimsingen und beauftragt die Verwaltung in
Absprache mit den beauftragten Planungsbüros mit der Durchführung der erneuten
vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
- 8 -
TOP. 6) Straßenbenennung
- Benennung der zukünftigen Straßenfläche im
Neubaugebiet „Kohlerhof III“
Die Erschließungsarbeiten im Bereich des
Baugebietes „Änderung Kohlerhof III“ haben bereits begonnen.
Die Anfragen bezüglich der Namensgebung und
Zuordnung der jeweiligen Baugrundstücke nehmen zu. Aus diesem Grund ist eine
Benennung der Erschließungsstraße für dieses Gebiet erforderlich.
Mit Schreiben vom 17.10.2006 hat die zukünftige
Eigentümerin der Baugrundstücke und Bauträgerfirma „Ambiente Wohnimmobilien
GmbH„ Antrag auf Namensgebung für das
von ihr erworbene Bauareal gestellt.
Als zukünftiger Straßenname wird von Seiten der
Firma Ambiente GmbH der Vorschlag „Christmannshof“ unterbreitet.
Die Firma Ambiente hält diesen Namen aus zwei
Gründen für interessant und diskussionswürdig. Zum einen fördert er die
Identifikation und das Zusammengehörigkeitsgefühl der zukünftigen Bewohner und
zum anderen hat er den praktischen Grund der Orientierung, denn der unmittelbar
angrenzende „Christmannsweg“ ist in der Breisacher Bevölkerung weitgehend
bekannt.
Die Verwaltung hält diese Argumentation für
nachvollziehbar und schlägt dem Gemeinderat vor, für die im beigefügten
Lageplan dargestellte Straßenfläche den amtlichen Straßennamen „Christmannshof“
zu beschließen.
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Unter Berücksichtigung des Vorschlags der
Verwaltung beschließt der Gemeinderat gem. § 5 Abs. 4 GO als zukünftige
Straßenbezeichnung für die Erschließungsstraße im Bebauungsplangebiet „Änderung
Kohlerhof III“ den Straßennamen „Christmannshof“.
TOP. 7) Änderung
der Verwaltungsgebühren-Satzung
Nach § 29 a des Meldegesetzes
Baden-Württemberg erteilen die Meldebehörden den Behörden und sonstigen
öffentlichen Stellen im Inland rund um die Uhr Auskunft im automatisierten
Abrufverfahren zu Familiennamen, Vornamen, Dr., grad. und Anschriften einzelner
bestimmter Einwohner (einfache Behördenauskunft). Dies gilt auch, wenn Auskunft
über eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt wird.
Zum 01.01.2007 führte das Land
Baden-Württemberg eine zentrale Stelle für die Meldebehörden, Meldeportal, ein.
Die Meldebehörden halten beim Meldeportal die dafür benötigten Daten ihrer
Einwohner in programmtechnisch voneinander zu trennenden Datenbeständen der
einzelnen Meldebehörden tagesaktuell vor. Die Auskunftserteilung erfolgt über
eine vom Innenministerium zu bestimmende zentrale Stelle der Meldebehörden.
-
9 –
Mit Erlass vom 30.06.2006 hat das
Innenministerium Baden-Württemberg bestimmt, dass der Zweckverband kommunale
Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) mit der Aufgabe des Meldeportals
betraut wird.
Das KIVBF hat unter der
elektronischen Adresse dvv.Meldeportal diese Lösung zum 01.01.2007 umgesetzt.
Nach Abstimmung mit dem Städtetag
und dem Gemeindetag wurde eine einheitliche Lösung für die Gebührenerhebung zur
Arbeitserleichterung des Meldeportals angestrebt. Seitens der genannten
Landesverbände wird empfohlen, landesweit eine einheitliche Verwaltungsgebühr
pro elektronischer einfacher Melderegisterauskunft in Höhe von 5,00 € zu erheben.
Als Rechtsgrundlage für die
Gebührenerhebung gilt die Verwaltungsgebührensatzung in der Stadt Breisach am
Rhein vom 14.03.2006 i.V.m. dem zugehörigen Gebührenverzeichnis. Das
Gebührenverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat stimmt der
Ergänzung des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt
Breisach am Rhein vom 14.03.2006 mit der Ziff. 24 f (neu) für eine
Verwaltungsgebühr für elektronische einfache Melderegisterauskunft in Höhe von
5,00 € zu.
TOP. 8) Bedarfsplanung
für die Kinderbetreuung der Stadt Breisach a.Rh. für das Jahr 2007
Die Stadt
Breisach am Rhein hat jährlich eine Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung zu
erstellen. Anhand der örtlichen Bedürfnisse sind die Anzahl von
Betreuungsplätzen sowie deren Art zu planen. Dementsprechend sind auch die
kommunalen Finanzmittel zu erteilen.
Stadtoberamtsrat
Harald Bitzenhofer stellt die Bedarfsplanung für das Jahr 2007 vor, die
insgesamt nur geringe Veränderungen in der Gruppenzusammensetzung der einzelnen
Kindergärten vorsieht. Inhaltlich wird sich die Kinderbetreuung auch künftig
weg von der klassischen Betreuung, hin zur pädagogischen Arbeit bewegen. Daher
werden in sämtlichen Bereichen der pädagogischen Arbeit inhaltliche Verbesserungen
versucht einzuführen. Insgesamt verfügt die Stadt Breisach am Rhein über 7
Kindergärten, davon werden 4 von der Gemeinde, 2 von der katholischen Kirche
und ein Kindergarten von der evangelischen Kirche geführt. Insgesamt sind 592
Kindergartenplätze in 25 Gruppen vorhanden.
Die Auslastung
der Kindergärten lag im Kindergartenjahr 2005/2006 bei insgesamt 95,5 % und
somit um 2,1 % unter der Auslastung des Vorjahres. Dieser hohe Auslastungsgrad
wird in fast allen Kindergärten der Stadt Breisach am Rhein erreicht,
gleichzeitig konnten jedoch zuziehenden Eltern Kindergartenplätze jederzeit zur
Verfügung gestellt werden. Problematisch war die Situation lediglich im
Stadtteil Gündlingen. Hier lag der Auslastungsgrad lediglich bei 75,7 %.
- 10 -
Für die Bereitstellung
der Kindergartenplätze waren insgesamt Finanzmittel in Höhe von 2.463.733,38 €
bereitzustellen und somit pro Kindergartenplatz 4.161,71 €. Die Mittel zur
Finanzierung der Kindergärten werden durch die Stadt Breisach am Rhein mit 57
%, das Land Baden-Württemberg mit 21 %, durch Elternbeiträge rd. 17,5 % sowie
durch die Kirche mit 3,5 % erbracht.
Die örtliche
Planung für die Kindergärten liegt dieser Beratungsunterlage bei. Sie
orientiert sich an dem Bedarf für eine zukunftorientierte Erziehung unserer
Kinder, aber auch an den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Breisach am
Rhein. Die Stadt Breisach bemüht sich auf allen Ebenen, bedarfsgerecht eine
qualitätsvolle Kinderbetreuung zu gewährleisten und somit jungen Familien und
Alleinerziehenden eine gute Basis für eine Kindererziehung zu ermöglichen, um
den Kindern eine gute Grundlage für ihren Lebensweg zu schaffen.
Bürgermeister
Rein informiert, dass für die Julius-Leber-Schule eine Umfrage bzgl. Einrichtung
eines Kinderhortes für das kommende Schuljahr durchgeführt wurde.
Für die
CDU-Fraktion bittet Stadträtin Monika Mack zu prüfen, ob nicht einheitliche Eröffnungszeiten
für alle Kindergärten eingerichtet werden könnten.
Stadtrat Frank
Kreutner (SPD) bemängelt, dass es speziell in der Kernstadt ein Defizit bei der
Betreuung der unter Dreijährigen gebe. Auch unabhängig von der demografischen
Entwicklung solle man Angebote schaffen, denn der Bedarf sei vorhanden.
Stadtrat Willi
Ingenhoven ist skeptisch gegenüber dem Angebot einer zweiwöchigen Betreuung in
den Sommerferien. Letztes Jahr hat der Stadtjugendring ein ähnliches Angebot,
eine Woche Zeltlager, unterbreitet und es gab nur eine Anfrage.
Bürgermeister
Rein schlägt eine Umfrage für die Kernstadt in der Julius-Leber-Schule und
Hugo-Höfler Realschule vor. Das Ergebnis wird dann in der nächsten Verwaltungs-
und Sozialsitzung präsentiert.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
nimmt die Bedarfsplanung zustimmend zur Kenntnis.
TOP. 9) Aufnahme
von Kindern unter 3 Jahren in den Kindergarten Friedrich-Fröbel in Gündlingen
Die rückläufige
Belegung des Kindergartens Friedrich-Fröbel in Gündlingen setzt dauerhaft
räumlich und personell Kapazitäten für eine Erweiterung der Betreuung von
Kindern unter 3 Jahren frei. Der Friedrich-Fröbel-Kindergarten verfügt derzeit
insgesamt über 95 Plätze in vier Gruppen und war bis 2004/2005 mit 88 Kindern
fast ausgelastet. Bereits im abgelaufenen Kindergartenjahr 2005/2006 war ein
erheblicher Einbruch der Belegung zu verzeichnen, so dass nur noch 75 Kinder in
vier Gruppen zu betreuen waren. Nach den Geburtenzahlen sowie den vorhandenen
Anmeldungen sieht die weitere Entwicklung wie folgt aus:
- 11 -
2006/2007 68 Kinder
007/2008 61 Kinder.
Die
Stadtverwaltung sieht hier die Möglichkeit, die bisherige Regelung, Kinder ab 2
Jahre und neun Monate aufzunehmen, zu erweitern und soweit in Gündlingen Bedarf
besteht, Kinder bereits ab 2 Jahren
aufzunehmen. Die personellen und räumlichen Voraussetzungen sind hier
vorhanden. Auf Grund der vorhandenen Belegungszahlen soll eine der vier
vorhandenen Regelgruppen geschlossen und dafür eine Kleinkindgruppe eröffnet
werden.
Die Verwaltung
hat im November 2006 eine Bedarfsumfrage in Gündlingen durchgeführt, dabei hat
sich ein Bedarf von 17 Kindern unter drei Jahren ergeben.
Der Verwaltung
ist bewusst, dass eine unterschiedliche Regelung bezüglich des Aufnahmealters
zu Problemen in der Kernstadt sowie in den Stadtteilen führen kann. Hier ist darauf
hinzuweisen, dass in Breisach und für die Stadtteile Nieder- und Oberrimsingen
durch die Krabbelstube sowie durch die ELZE bereits Betreuungsmöglichkeiten für
Kinder unter 3 Jahren bestehen und darüber hinaus die derzeitige Kapazität der
Kindergärten in der Kernstadt sowie in den Stadtteilen Nieder- und
Oberrimsingen nicht ausreichend ist für eine Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren.
Eine generelle Absenkung des Aufnahmealters
würde einen erheblichen zusätzlichen Kostenaufwand für die Stadt
bedeuten. Durch diese Regelung wäre jedoch gewährleistet, dass in allen
Stadtteilen ein Angebot unter drei Jahren vorhanden ist.
Die Aufnahme der
Kinder soll zeitbeschränkt auf 07.30 – 13.30 Uhr sein, erhoben wird eine
monatliche Gebühr von 75,00 Euro. Für die Versorgung mit Getränken und Wickelmaterial
können weitere Entgelte nach Bedarf erhoben werden.
Ortsvorsteher
Walther Ziegler berichtet, dass der Ortschaftsrat das Thema in seiner Sitzung
vom 11.01.2007 eingehend behandelt hat. Die personellen und baulichen Voraussetzungen
geprüft worden sind. Lediglich bei den Nasszellen müssen baulichen
Veränderungen vorgenommen werden. Er schlägt vor, nach 2 Jahren einen
Situationsbericht zu erstellen.
Stadträtin Dr.
Petra Breitenfeldt ist prinzipiell mit dem Projekt einverstanden. Sie hätte
sich gewünscht, dieses Projekt mit der ELZE durchzuführen. Sie führt weiterhin
aus, dass die monatliche Gebühr von 75,00 € sehr günstig sei.
Bürgermeister
Rein erklärt, dass es sich hier um eine Testphase handle. Man werde diese
Einführungsphase genau beobachten.
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der Einrichtung einer Gruppe für eine Kleinkindbetreuung in Gündlingen
und gleichzeitiger Schließung einer Regelgruppe zu.
- 12 –
TOP. 10) Familienfreundliche
Stadt Breisach am Rhein
Für Gemeinden
und Städte, die ihr kinder- und familienfreundliches Profil schärfen wollen,
bietet die Familienforschung Baden-Württemberg die Durchführung von Zukunftswerkstätten
zum Thema familienfreundliche Kommune an. Unter Einbindung von Vertretern aus
Kommunen, Kirchen, Einrichtungen, Unternehmen, Verbänden und Vereinen sowie
anderen Bündnispartnern werden Konzepte zur Verbesserung der Kinder- und Familienfreundlichkeit
vor Ort ausgearbeitet. Die Zukunftswerkstätten sind Teil der Initiative
„Kinderland Baden-Württemberg“ der Landesregierung und werden im Rahmen des Projekts
„Familienfreundliche Kommunen“ vom Ministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
In einer Projektphase wurde diese Idee bereits von vielen Gemeinden im
Ortenaukreis erfolgreich umgesetzt und mündete zuletzt im Ortenauer Bündnis für
Familien.
Die Stadt
Breisach am Rhein bemüht sich bereits seit Jahren um eine Verbesserung im
Bereich der Kinder- und Familienpolitik. Verbesserungen in diesem Bereich
dienen dem gesamten gesellschaftlichen Leben und wirken sich wirtschaftlich als
Standortfaktor für die Stadt aus. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen,
zur Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes einen Arbeitskreis aus der
Mitte des Gemeinderates zu bilden. Es wird vorgeschlagen, diesen Arbeitskreis
in Anlehnung an die Besetzung anderer Ausschüsse 5 Vertreter aus den Fraktionen
paritätisch der jeweiligen Fraktionsstärke zu benennen. Dies würde bedeuten:
2 Vertreter aus
der CDU-Fraktion sowie jeweils 1 Vertreter aus SPD-, ULB- sowie
FDP/FWB-Fraktion.
Da Stadträtin
Stephanie Baldus sich bereits mit diesem Thema beschäftigt hat, bietet sie an,
als zusätzliches Mitglied für die SPD tätig zu werden.
Stadträtin Dr.
Petra Breitenfeldt (ULB) schlägt vor, die Anregungen der Bürger, die sie früher
schon einmal gemacht haben, zu berücksichtigen.
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
1) Der Gemeinderat der Stadt Breisach am
Rhein stimmt der Bildung eines Arbeitskreises für eine familienfreundliche
Kommune zu.
2) Folgende Gemeinderäte werden hierzu
benannt:
CDU Stadtrat Roman Siebenhaar und Andreas
Singler
SPD Stadtrat
Willi Ingenhoven und Stadträtin Stephanie Baldus (bis zu
ihrem Ausscheiden)
ULB Stadtrat Anton Siegel
FDP/FWB Stadträtin
Imogen Wiedensohler
- 13 -
TOP. 11) Sachstandsbericht
zu den städtischen Spielplätzen
Anhand von Folien stellt
Dipl.-Ing. Stefan Baum die städtischen Spielplätze einzeln vor. Die
Berechnungen ergaben, dass für die Kernstadt mit 9.526 Einwohnern, Spielplatzflächen
von 13.090 m² vorhanden sind, dies ca. 1,30 m² Spielplatzfläche pro Einwohner bedeutet.
Die Empfehlung für einen durchschnittlichen Spielplatzflächenbedarf pro Einwohner
liegt zwischen 0,75 und 1,0 m².
Bürgermeister Rein schlägt
vor, einen Vorzeigespielplatz zu konzeptieren sowie einen Waldspielplatz
einzurichten.
Stadtrat Willi Ingenhoven
fordert ein pädagogisches Konzept.
Der Gemeinderat nimmt den
Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Schluss der Sitzung: 20.50 Uhr
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz