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14.3.2009

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                                           Protokoll Nr. 08

 

                    über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                            am 16.09.2008 in der Tuniberghalle

                                   in Breisach-Oberrimsingen

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                             Bercher Peter

                                                  Binz Andreas

                                                  Dr. Breitenfeldt Petra

                                                  Dewaldt Freddo (ab TOP. 4)

                                                  Fischer Andreas

                                                  Fleig Andreas

                                                  Gnädinger Rudolf (ab TOP. 4)

                                                  Hintereck Wendelin

                                                  Ingenhoven Willi

                                                  Jäger Gerold           

                                                  Köbele Ruth

Kreutner Frank

Kuhn Barbara

Leber Jörg  

Mack Monika

                                                  Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siebenhaar Roman

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                             Czemerys Günter

                                                  Dr. Rüdiger Groh

                                                  Maier-Hänle Ulrike

 

                                                 

 

Ortsvorsteher:                           Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                                                  Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                  Stadtkämmerer Konrad Schanno

                                                  Leiter Tiefbauamt Sigmar Geisert

                                                  Oberamtsrat Harald Bitzenhofer

                                                  Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)      Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Aus dem Zuhörerkreis wurden keine Fragen gestellt.  

 

TOP. 2)     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.07.2008

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 15.07.2008

 

                  -     der Aufstockung einer Grundschuld für ein städtisches Erbbaugrundstück und

 

                  -     der Veräußerung des stadteigenen Grundstücks Flst.-Nr. 7949 im Gewerbegebiet

                        „Isenberg III“ zum Kaufpreis von 40,00 €/m² zugestimmt hat.

 

TOP. 3)      Antrag von Stadtrat Dr. Rüdiger Groh auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

 

                  Stadtrat Dr. Rüdiger Groh bat um Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein. Herr Dr. Rüdiger Groh ist seit 1994 im Gemeinderat der Stadt Breisach tätig.

 

                  Herr Dr. Rüdiger Groh kann entsprechend § 16 Abs. 1 GemO sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat bitten, wenn er mehr als 10 Jahre diesem Gremium angehört hat. Eine weitere Begründung bleibt Herrn Dr. Rüdiger Groh vorbehalten.

 

                  Der Gemeinderat hat nach § 16 Abs. 2 GemO über den Antrag zu entscheiden.

 

                  Da aus gesundheitlichen Gründen Stadtrat Dr. Rüdiger Groh nicht an der Sitzung teilnehmen konnte, wird er in der Oktober-Sitzung offiziell aus dem Gemeinderat verabschiedet.

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt dem Ausscheiden von Stadtrat Herrn Dr. Rüdiger Groh aus dem Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein zu.

 

TOP. 4)      Nachrücken von Herrn Freddo Dewaldt als Stadtrat der Stadt Breisach am Rhein

 

                  Der bisherige Stadtrat Herr Dr. Rüdiger Groh ist auf eigenen Wunsch aus dem Gemeinderat ausgeschieden.  Nach § 31 Abs. 2 GemO rückt damit die als nächste Ersatzperson festgestellte Person in den Gemeinderat nach.

Die entsprechenden Wahlergebnisse vom 13.06.2004 für die Wahl der Gemeinderäte ist dies Herr Freddo Dewaldt, Breisach für die FDP/FWB Fraktion. Herr Freddo Dewaldt hat der Bestellung zum Gemeinderat schriftlich zugestimmt, die Wählbarkeit nach § 28 GemO liegt vor. Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat das Nachrücken entsprechend festzustellen.

Darüber hinaus ist Herr Dewaldt nach § 32 Abs. 1 GemO auf eine gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten zu verpflichten.


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Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

1.      Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Freddo Dewaldt als Ersatzperson in den Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein nachrückt.

2.      Herr Freddo Dewaldt wird von Bürgermeister Oliver Rein auf gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten verpflichtet.

 

TOP. 5)      Bestellung von einer Urkundsperson für die Sitzungsniederschriften des Gemeinderates

 

                  Nach § 38 GemO ist über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderates eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden mindestens zwei Gemeinderäten die an der Verhandlung teilgenommen haben und nicht Befangen sind und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. In der Gemeinderatssitzung vom 04.09.2004 wurde Stadtrat Dr. Rüdiger Groh für die FDP/FWB Fraktion als Urkundsperson bestellt.

Nachdem Herr Dr. Rüdiger Groh aus dem Stadtrat ausscheiden wird, ist eine Neubestellung erforderlich.


Beschluss
(einstimmig 24:0:0)

 

                  Gemäß § 38 Abs. 2 GemO i.V.m § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Breisach am Rhein wird folgende Stadträtin bzw. folgender Stadtrat als Urkundsperson zur Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften (Gemeinderatsprotokolle) bestellt:

 

                  Stadträtin Imogen Wiedensohler

 

TOP. 6)      Bestellung von Mitgliedern und Stellvertretern für die Ausschüsse des Gemeinderates

 

                  In der Gemeinderatssitzung vom 14.09.2004 wurde der ausscheidende Stadtrat Dr. Rüdiger Groh als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungs- und Sozialausschuss gewählt und als ständiges Mitglied im technischen Ausschuss.

 

                  Nach Ausscheiden von Herrn Dr. Rüdiger Groh aus dem Stadtrat ist eine Neubestellung von Nachrücker erforderlich.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  1)   Der Gemeinderat bestellt als Mitglied für den Verwaltungs- und Sozialausschuss:

 

                        Stadtrat Freddo Dewaldt

                  2)   Als stellvertretendes Mitglied für den technischen Ausschuss (Bauausschuss):

 

                        Stadtrat Freddo Dewaldt


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TOP. 7)      Sanierung Stadtmauer

 

                  Bürgermeister Rein begrüßt Herrn Dr. Matthias Geyer, Geologe und Herrn Dr. Ralf Beer, Kunsthistoriker und bittet um Erläuterung der Erkenntnisse, die sie bei der Untersuchung von ausgewählten Mauerabschnitten gewonnen haben.

 

                  Zur Erhaltung der Stadtmauer wurde ein interdisziplinäres Konzept unter Einbezug von Kunstgeschichte, Restauration, Fotogrammetrie und Geologie zur Kartierung erstellt und ein Sanierungskonzept gefährdeter Bereiche unter fachlicher Beratung der Landesdenkmalpflege erarbeitet. Diese Arbeit wurde seitens der Denkmalpflege Baden-Württemberg der Stadt Breisach empfohlen und teilweise auch finanziell unterstützt.

 

                  Unter anderem wurden die Mauerreste im Keller des Blauen Hauses sowie Mauerabschnitte an der Muggensturmstraße, am Langen Weg, an der Fischerhalde und an der Rempartstraße untersucht.

 

                  Nachdem Kunsthistoriker Beer die Geschichte der Festungsanlagen dargestellt hat, betont er, dass in Breisach es äußere und innere Mauern mit einem Wassergraben dazwischen gab, was sehr selten war.

 

                  Auch über die Herkunft des verwendeten Baumaterials haben die Gutachter recherchiert. Die Stadtmauer wurde, je nach Epoche, aus Buntsandstein, Rouffacher Sandstein und aus Kaiserstühler Vulkanit erbaut. Dies erschwere die Sanierung, denn die meisten Steinbrüche seien längst stillgelegt, häufig stehen die Gebiete mittlerweile sogar unter Naturschutz.

 

                  Aufgrund der unterschiedlichen Entstehungszeit der Mauerabschnitte und den verschiedenen Baumaterialien können keine allgemeinen Vorschläge für eine Restaurierung gemacht werden. Bei Reparaturen müsse von Fall zu Fall abgewogen werden. Das Gutachten liefere aber auch eine Grundlage bei der Beantragung von Zuschüssen des Denkmalschutzes. Weitere Bereiche der Stadt, zum Beispiel am Münsterberg sollten ebenso erforscht werden.

 

                  Bürgermeister Rein dankt den Gutachtern für ihre Arbeit. Das Gutachten beweist, dass Breisach ein großes geschichtliches Potential besitzt. Es sei einmalig, dass eine Stadt einen deutschen und einen französischen Festungsbereich habe. Die Breisacher Festungsanlage sei auch mit Blick auf den Tourismus ein Kapital. So könnten etwa Wege angelegt werden, um die Anlagen zumindest begehbar zu machen.  Das Gutachten sei aber ebenso wichtig für den Ergänzungsantrag von Breisach für die Aufnahme in die Weltkulturerbeliste. Ein Konzept für die Sanierung der Stadtmauer soll entwickeln werden.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt von dem Ergebnis für die Untersuchung der Stadtmauer seitens der Denkmalpflege Kenntnis.

 

TOP. 8)      Änderung des Gebührenverzeichnisses der Stadt Breisach am Rhein

 

                  Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren wurde am 14.03.2006 neu gefasst. Der Satzungstext entspricht derzeit der Rechtslage und ist nicht zu verändern.


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                  In das Gebührenverzeichnis sollten  jedoch die Gebührentatbestände für das Gewerberecht festgelegt werden. Bisher wurden diese Gebühren nach der allgemeinen Verwaltungsgebühr (Ziffer 1 des Verzeichnisses) veranschlagt und im Einzelfall festgelegt. Zur genaueren Definition werden diese Tatbestände nun definiert.  (Ziffer Nr. 29)

 

                  Darüber hinaus wird eine Gebühr für einfache elektronische Auskünfte eingeführt.

                  (Ziffer 23 f)

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Breisach am Rhein zu.

 

TOP. 9)      Klärwerk Breisach: Änderung Gebührensatz für Fettabscheidergut

 

                   Vom Personal des Klärwerks haben wir die Mitteilung erhalten, dass die Anlieferung von Fettabscheidergut stark zurückgegangen ist. Das Fettabscheidergut ist jedoch für die Stromproduktion im betriebseigenen BHKW äußerst wertvoll. Bedingt durch die geringere Anlieferung von Fettabscheidergut ergeben sich geringere Faulgasmengen, die sich insbesonders in den Wintermonaten negativ auswirken, da bei geringerer Gasproduktion und niedrigen Temperaturen der Faulturm zusätzlich mit Öl befeuert werden muss, um die erforderliche Betriebstemperatur zu halten. Überschüssiges Faulgas wird im BHKW zur Stromerzeugung verwendet.

 

                   Von Anlieferern von Fettabscheidergut wurde mitgeteilt, dass der Gebührensatz von 23,00 €/m³ zu hoch sei. Die Umfrage bei einigen Klärwerken hat sehr unterschiedliche Gebührensätze ergeben. Bei Biogasanlagen wird fettabscheidergut teilweise kostenlos angenommen.

 

                   Die Verwaltung hat aus diesem Grund eine Neukalkulation des Gebührensatzes für Fettabscheidergut vorgenommen, um den Entsorgungsbetrieben eine günstige Alternative zu bieten und dem Klärwerk größere Fettmengen zu sichern.

 

                   Gebührenkalkulation

 

                   Angeliefertes Fettabscheidergut wird auf dem Klärwerk im Fettschacht durch Zugabe von 50%iger Natronlauge mit dem Rührwerk verseift. Die Verseifung muss erfolgen, damit das Fett sich besser in den Faulturm pumpen lässt und durch Anhebung des pH-Wertes besser abgebaut wird.

 

                   Für den Abzug des Fettes aus dem Fettabscheider in den Fettschacht durch einen Mitarbeiter, Stromkosten für Rührwerk und Pumpen sowie Natronlauge für die Verseifung wurden folgende Kosten pro m³ ermittelt:

 

                   Strom                                                                                                        0,80 €

                   Natronlauge  20 kg/m³ x 0,61 €/kg                                                            4,20 €

                   Personalkosten                                                                                         7,00 €

 

                   Kosten je m³ Fettabscheidergut                                                              12,00 €

 

                   Gebührenvorschlag je m³ Fettabscheidergut ab 01.10.2008          12,00 €


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                   Stadtrat Lothar Menges (SPD) stellt ein Rechnungsfehler in der Kalkulation fest.

 

                   Unter Vorbehalt der Prüfung der Kalkulation ergeht folgender

 

                   Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                   Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Gebührensatzes für Fettabscheidergut durch den Erlass der der Sitzungsniederschrift beigefügten 2. Änderungssatzung zur Wassersatzung der Stadt Breisach am Rhein.

 

TOP. 10)    Bildung eines Stadtseniorenbeirates

 

                  1)  Allgemeines

 

                  Das durchschnittliche Alter der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Breisach am Rhein liegt derzeit bei 41 Jahren. Nach Schätzungen des Statistischen Landesamtes wird auf Grund der demografischen Veränderungen das Durchschnittsalter im Jahr 2025 bei ca. 48 Jahren liegen.

                  Im Rahmen der Zukunftswerkstatt familienfreundliches Breisach vom 27.10.2007 wurde daher das Thema „Zusammenleben von Alt und Jung“ in den Fokus gestellt und hierfür eigens eine eigene Werkstattgruppe eingerichtet. Dabei war festzustellen, dass die Erwartungen der künftigen älteren Generation hinsichtlich Wohnbedürfnissen, Infrastruktur, Freizeitverhalten und gesellschaftliche Einbindung gegenüber der bisherigen älteren Generation sich erheblich verändern wird. Die Aufgabenstellung der Stadt wird sich ebenfalls stark verändern, insbesondere in den Bereichen Pflege, Infrastruktur und Freizeitangeboten sowie städtebauliche Entwicklung.

                  Zur Einbeziehung der bestehenden und künftigen älteren Generation in das kommunalpolitische Geschehen ist daher ein Stadtseniorenbeirat als Interessensvertretung älterer Menschen erforderlich. Er versteht sich insoweit als Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Gebieten. Er macht die Öffentlichkeit, die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft sowie die kommunalen und staatlichen Behörden auf die Problemstellungen älterer Menschen aufmerksam und arbeitet an deren Lösungen mit.

 

                  2)  Anteil an der Bevölkerung

 

                  Die Stadt Breisach am Rhein verfügt derzeit über 14.100 Einwohner.

                  Davon leben in Breisach Senioren

 

ab dem 60. Lebensjahr:  

 

Breisach                        2.197

Hochstetten                     160

Gündlingen                       349

Niederrimsingen              238

Oberrimsingen                 351

Grezhausen                       24

 

Insgesamt:                                            3.319

 

Dies ergibt einen Bevölkerungsanteil von 21 %. Auf Grund der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung ist mit einer starken Steigerung zu rechnen.


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                  3)   Möglichkeiten für Aktivitäten

 

                  Der Seniorenbeirat der Stadt Breisach am Rhein kann bei vielfältigen Aktivitäten für die ältere Generation aber auch im Zusammenhang mit der gesamten Bevölkerung beratend mitwirken:

 

                        1.   Mitarbeit in der Kommunalpolitik

 

                         So könnte der Stadtseniorenbeirat Themenbereiche wie Sozialplanung, Verkehrsplanung, Bauleitplanung und altersgerechte Infrastruktur im Hinblick auf Problemstellungen der älteren Generation begleiten und beratende Elemente einbringen.

 

                        2.   Beratungs- und Betreuungsangebote

                                           

                              In Zusammenarbeit mit Beratungsstellen können regelmäßige Sprechstunden für Hilfsangebote stattfinden, Hilfe für Patientenverfügungen, Hilfe für Vorsorgevollmachten, Bildung von partiellen Helferkreisen, Hilfe für Oma-Börsen, usw.       

 

                        3.   Freizeitangebote

 

                              Viele Freizeitangebote für die ältere Generation können angepasst an deren Bedürfnisse gestaltet werden wie Treffpunkte, Radfahren, Wandern, Gedächtnistraining, usw., Ausstellungen, Fortbildungsangebote, Erhaltung von Kulturgütern, Erzähl- und Schreibwerkstätten, Interessensbörse, Fotowettbewerbe, Computer- und Internetbörse, Pflanzenpflege, usw.

 

                  4)   Konstituierung eines Stadtseniorenbeirates

 

                        Der Stadtseniorenbeirat soll eine Arbeitsgemeinschaft darstellen, welche auf dem Gebiet der Seniorenarbeit, Seniorenhilfe und Seniorenbildung tätig ist. Er soll nicht als Verein gegründet werden, sondern lediglich als beratende Arbeitsgemeinschaft. Der Stadtseniorenbeirat tritt für die Interessen älterer Menschen im Bereich der Stadt Breisach ein und versteht sich insoweit als Organ der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellen und gesellschaftlichen Gebiet. Er macht die Öffentlichkeit, die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft sowie die kommunalen und staatlichen Behörden auf die Probleme älterer Menschen aufmerksam und arbeitet an deren Lösung mit. Der Stadtseniorenbeirat setzt sich dafür ein, die Erfahrungen, Kompetenzen und Ideen der älteren Generation für die Entwicklung einer menschlichen und humanen Stadt zur Geltung zu bringen.

                 

                        Der Stadtseniorenbeirat ist insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Breisach am Rhein ab 60 Jahren zu konstituieren. Er wählt dabei einen Vorstand, welcher eine Amtszeit von zwei Jahren ausüben wird.

 

                        Der Vorstand besteht aus Vorsitzendem, 1. und 2. Stellvertreter, Schriftführer, Kassierer und jeweils zwei Beisitzern. Hinzu kommen berufene Mitglieder aus der Verwaltung, Vertreter der Vereinsgemeinschaft, Vertreter des Stadtjugendrings sowie Vertreter der in Breisach ansässigen Wohlfahrtsverbände und Vertreter der Kirchen und Religionsgemeinschaften.

 

                        Da es sich nicht um einen Verein handelt, erhebt der Stadtseniorenbeirat selbstverständlich keine Mitgliedsbeiträge. Der Stadtseniorenbeirat erhält von der Stadt Breisach am Rhein einen finanziellen Betrag, um die Interessen wahrnehmen zu können.


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                        Zur Konstituierung des Stadtseniorenbeirates soll im Frühjahr 2009 ein Aktionsnachmittag stattfinden, an welchem die Konzeption des Stadtseniorenbeirates bekannt gegeben wird unter Mitwirkung von entsprechenden Referenten des Kreisseniorenrates. Die anwesenden Mitglieder werden sodann ihren geschäftsführenden Vorstand wählen.

Bis Konstituierung des Beirates sollen die Aufgaben von

         

                        Frau Agnes Bork,

                        Herr Michael Maluck

                        Herr Günther Hercher

                        Herr Anton Siegel

 

                        und von der Verwaltung

                        Herr Harald Bitzenhofer

                        Frau Ute Gibson

                       

                        übernommen werden.

                 

                  5)   Finanzierung

 

                        Der Stadtseniorenbeirat finanziert sich durch Spenden, Einnahmen von Veranstaltungen und einen finanziellen Beitrag durch die Stadt Breisach am Rhein. Hierzu wurde ein finanzieller Beitrag aus dem Haushalt der Stadt Breisach am Rhein in Höhe von 2.500 € beantragt.

 

                  Alle Fraktionen begrüßen einstimmig die Einrichtung eines Stadtseniorenbeirates. Stadträte Roman Siebenhaar (CDU) und Lothar Menges (SPD) regen des weiteren die Gründung eines Jugendbeirates an. Stadtrat Lothar Menges weist darüber hinaus auf ein Problem auf: Der Bordstein beim Wohnmobilparkplatz sollte abgesenkt werden, da er für Rollstuhlfahrer ein unüberwindbares Hindernis darstelle.

                 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der Konzeption für die Einrichtung eines Stadtseniorenbeirats und der kommissarischen Einsetzung der unter der Ziffer 4 benannten Personengruppe bis zur Konstituierung des Stadtseniorenbeirats zu.

 

TOP. 11)    Bebauungsplan „Vogesenstraße Nord“

                   -    Aufstellungs- und Offenlagebeschluss für eine geringfügige Erweiterung des Bebauungsplangebietes im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

 

                  Mit der Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes „Vogesenstraße Nord“ am 28.12.2007 ist der Stadt Breisach die Möglichkeit gegeben, insgesamt 39 Baugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau im Bereich der ehemaligen Konversionsflächen anzubieten.

                  Im Zuge der tiefbautechnischen Erschließungsplanung wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Kanäle und Straßen bestimmungsgemäß herzustellen.

                  Aus hydraulischer Sicht hat sich im nördlichen Teilbereich die Situation ergeben, dass mit einer geringfügigen Verlängerung der Erschließungsausbaustraße 4 weitere Baugrundstücke im Bereich des späteren II. Bauabschnittes kostengünstig erschlossen werden können. Aufgrund der ausgewiesenen Größe der Baugrundstücke mit ca. 280 bis 490 m² entsprechen sie den überwiegend vorgetragenen Bauplatzwünschen von Interessenten. Um


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                  diese erschlossenen Grundstücke in die Vermarktung einbeziehen zu können, ist eine Erweiterung des Bebauungsplangebietes mit den analogen Festsetzungen der rechtswirksam ausgewiesenen Nachbargrundstücke als Einzelhausbebauung (WA 1) bzw. Einzel- und Doppelhausbebauung (WA 2) erforderlich.

                  Diesem Vermarktungsanliegen der Stadt kann durch ein beschleunigtes Bebauungsplanänderungsverfahren nach den Bestimmungen des § 13a BauGB entsprochen werden.

                  Die Verwaltung schlägt vor, für die 4 Grundstücke Flst.-Nr. 8144 bis 8147,das Verbindungsweggrundstück Flst.-Nr. 8184 und Teilbereiche des Straßengrundstücks Flst.-Nr. 8183 einen entsprechenden Planentwurf zu entwickeln. Dabei wird von der gesetzlichen Regelung des § 13a i.V. m. § 13 Abs. 2 BauGB Gebrauch gemacht, auf die Durchführung der Umweltprüfung und die vorgezogene Bürgerbeteiligung zu verzichten.

 

Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung und Offenlage des Planentwurfes für die geringfügige Erweiterung des Bebauungsplanes „Vogesenstraße Nord“ für den Bereich der Grundstücke Flst.-Nr. 8144 bis 8147, 8184 und Teilbereiche des Grundstücks Flst.-Nr. 8183 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren Verfahrens.

 

TOP. 12)    Straßenbenennung

                   -    Benennung der zukünftigen Straßenflächen Flurst.-Nr. 8187, 8185 und 8183 der Gemarkung Breisach am Rhein (Erschließungsanlagen für das Bebauungsplangebiet „Vogesenstraße-Nord“)

 

                  Für das Baugebiet „Vogesenstraße – Nord“ sind die ersten Baugesuche eingegangen.

 

                  Die Anfragen bezüglich der Namensgebung und Zuordnung der jeweiligen Baugrundstücke nehmen zu. Aus diesem Grund ist eine Benennung der Erschließungsstraßen für dieses Gebiet erforderlich.

 

                  Da die an die Breisacher Gemarkung angrenzende Nachbargemeinde Vogtsburg bisher noch nicht durch einen Straßennamen gewürdigt worden ist, schlägt die Verwaltung aufgrund der Lage des Baugebietes vor, die zukünftige Straße Flurst.-Nr. 8187 mit

 

„Vogtsburger Straße“

 

                  zu benennen.

 

                  Für die beiden weiteren zur Benennung anstehenden Straße Flurst.-Nr. 8185 und 8183 werden die Bezeichnungen:

 

„Endinger Straße“

 

                  und

 

„Bötzinger Straße“

 

                  vorgeschlagen.


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                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Unter Berücksichtigung des Vorschlags der Verwaltung beschließt der Gemeinderat gem. § 5 Abs. 4 GO als zukünftige Straßenbezeichnungen für die Erschließungsstraße Flurst.-Nr. 8187 den Straßennamen „Vogtsburger Straße“, für die Erschließungsstraße Flurst.-Nr. 8185 den Straßennamen „Endinger Straße“ und für die Erschließungsstraße Flurst.-Nr. 8183 den Straßennamen „Bötzinger Straße“.

 

TOP. 13)    Bericht über die Haushaltslage 2008

 

                  Stadtkämmerer Schanno berichtet, dass die Finanzsituation der Stadt Breisach sich im laufenden Jahr wieder positiv entwickelt habe. Bei der Gewerbesteuer gehe die Verwaltung von einem Aufkommen von 4.000.000 € aus, was eine Mehreinname von 600.000 € bedeute. Bei der Gewerbesteuerumlage fälle aufgrund der Steuereinnahmen ein Mehraufwand von rd. 220.000 € an. Bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sei mit Mehreinnahmen von 162.000 €  zu rechnen. Bei der Kreisumlage verringere sich der Aufwand aufgrund der Hebesatzsenkung um 55.000 €.

 

                  Bei den Zinseinnahmen gehe die Stadt aufgrund einer hohen Liquidität von Mehreinnahmen von 130.000 € aus. Bei den Zinsausgaben für Kreditmarktkredite rechnen wir mit einer Einsparung von 50.000 €, da ein Darlehen außerplanmäßig getilgt wurde.

 

                  Insgesamt sei im Verwaltungshaushalt bei vorsichtiger Betrachtung mit einer Zuführungsrate von 2.200.000 € (Haushaltsansatz 1.673.000 €) an den Vermögenshaushalt zu rechnen.

 

                  Vermögenshaushalt

 

                  Die Entwicklung des Vermögenshaushalts sei insgesamt zufriedenstellend.

 

                  Bei den Grundstückserlösen sei zwar mit Mindereinnahmen von 1.500.000 € zu rechnen. Dies hänge damit zusammen, dass ein Teil der Baugrundstücke im Baugebiet Vogesenstrasse Nord aufgrund der Erschließung  erst im Jahr 2009 bebaubar und somit verkaufbar sei. Außerplanmäßige Zuschüsse  aus dem Stadtsanierungsprogramm in Höhe von rd. 600.000 € und Einnahmen aus einer privaten Infraastruckturmassnahme von rd. 100.000 € mildern diesen Ausfall jedoch ab.

 

                  Bei den Kredittilgungen erhöhe sich der Aufwand aufgrund einer Darlehenstilgung um 836.000 €.

 

                  Der Ausgleich des Vermögenshaushalts erfolge neben einer höheren Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts aus Rücklagemitteln.

 

                  Städt. Wasserwerk

 

                  Es ist aus heutiger Sicht mit einem planmäßigen Vollzug zu rechnen.

 

                  Zusammenfassend bezeichnet Stadtkämmerer Schanno die Lage insgesamt als sehr zufriedenstellend.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Haushaltslage 2008 zur Kenntnis.


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TOP. 14)    Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein

                   -    Vergabe der Bodenbelagsarbeiten

 

                  Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden die Bodenbelagsarbeiten für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier  in Breisach am Rhein ausgeschrieben. Es wurden 6  Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben, davon hatten 3 Firmen ein Angebot abgegeben.

 

                  Die Prüfung der Angebote erbrachte folgendes Ergebnis:

 

 

                  1)  Fa. Schneider, Breisach                                                         105.892,75 €

                  2)  Fa. Klein, Heitersheim                                                            107.899,68 € + 1,9 %

                  3)  Fa. Thoma, Bad Krozingen                                                    118.071,80 € + 11,5 %

 

                  Die Firmen Wohnart-Lörracher, Breisach; Sedelmaier, Schallstadt; Ruh, Ehrenkirchen hatten kein Angebot abgegeben.

 

                  Ohne Mitwirkung von Stadtrat Werner Schneider wegen Befangenheit erfolgt folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt der preisgünstigsten Anbieterfirma Schneider aus Breisach  den Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier  in Breisach am Rhein zum Angebotspreis von 105.892,75 € zu erteilen.

                  Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei HH. Stelle 2.8800.940250.4/800 zur Verfügung.

 

TOP. 15)    B 31 West

                   -    Änderungsvorschlag des Knotenpunktes vor Hochstetten

 

                   Die laufende Planfeststellung B 31 wurde im Januar 2006 eingeleitet.

 

                  Aufgrund der Stellungnahme der Stadt Breisach vom 03.05.2006 zur laufenden Planfeststellung B 31 – West bezüglich der Radverkehrsführung Breisach-Hochstetten (Forderung Brückenbauwerk) wurden 2 Varianten einer möglichen, optimierten Knotenpunktsgestaltung des Anschlusses von Hochstetten an die zukünftige Landesstraße ausgearbeitet.

 

                  Leiter des Tiefbauamtes Geisert berichtet über die im Juli 2008 hierzu beim Regierungspräsidium stattgefundene Besprechung, bei der als Ergebnis folgende Varianten zum Zuge kamen.

 

                   Variante 1       als Kreuzung mit Überquerungshilfe im Bereich der Sperrfläche.

                                          Diese Variante ist zwar besser als Planfeststellungslösung geeignet, stellt aber die schlechtere Lösung gegenüber der Variante 2 dar, da ein relativ hohes Geschwindigkeitsniveau im Zuge der Landesstraße gegeben ist, auch sind die Sichtverhältnisse für Einbieger (Innenkurve) nicht optimal, ebenso ist das Kreuzen für landwirtschaftlicher Verkehr ungünstig.

 

                   Variante 2       Kreisverkehr mit Überquerungsmöglichkeit mittels Fahrbahnteiler.

                                          Stellt die bessere Lösung dar, da das Geschwindigkeitsniveau generell niedriger ist und somit die Querung für Fußgänger, Radfahrer und den landwirtschaftlichen Verkehr sicherer ist.


- 12 –

 

                                          Das Einbiegen aus der Gemeindestraße ist ebenfalls leichter möglich. Eine Querungsstellenbreite von mind. 2,50 m und eine längere Verziehungsstrecke ist anzustreben, um eine gesicherte Überquerung und eine kanalisierte Verkehrsführung zu erreichen.

 

                  Ergebnis der Besprechung war, dass Variante 2 mit den Optimierungen weiter verfolgt werden soll. Die Überführung wurde für nicht realisierbar erachtet.

 

                  In der Sitzung des Bauausschusses am 09.09.2008 wurden o.g. Varianten vorgestellt und die Zustimmung für Variante 2 eingeholt.

 

                  Im Gremium sind die Meinungen geteilt. Die Eine befürworten die Unterführung, die Anderen halten an einer Überführung fest. Die Variante mit einer Überquerungsmöglichkeit erscheint dem Gemeinderat als zu gefährlich.

 

                  Nach eingehender Diskussion schlägt Bürgermeister Rein den Beschlussvorschlag zu ändern wie folgt:

 

                   Beschluss (einstimmig 25.0:0)

 

                  Der Gemeinderat hält an der Variante mit der Überführung fest. Gleichzeitig bittet er um die Kostenermittlung der Variante mit der Unterführung.    

 

TOP. 15)   Verschiedenes

 

                  Auf Anregung von Stadtrat Lothar Menges bzgl. der Anbringung einer Ausschilderung für die städtischen Toiletten-Anlangen soll eine Beschilderungsbegehung in der Stadt stattfinden.

 

        

Schluss der Sitzung:  20.00 Uhr



 

                                                         Zur Beurkundung

 

 

          Gemeinderäte:                                                               Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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