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TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Aus
dem Zuhörerkreis wurden keine Fragen gestellt.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.07.2008
Gemäß § 35 Abs. 1
GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 15.07.2008
- der Aufstockung einer Grundschuld für ein
städtisches Erbbaugrundstück und
- der Veräußerung des stadteigenen
Grundstücks Flst.-Nr. 7949 im Gewerbegebiet
„Isenberg
III“ zum Kaufpreis von 40,00 €/m² zugestimmt hat.
TOP. 3) Antrag von Stadtrat Dr. Rüdiger Groh
auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat
Stadtrat Dr.
Rüdiger Groh bat um Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der
Stadt Breisach am Rhein. Herr Dr. Rüdiger Groh ist seit 1994 im Gemeinderat der
Stadt Breisach tätig.
Herr Dr. Rüdiger
Groh kann entsprechend § 16 Abs. 1 GemO sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat
bitten, wenn er mehr als 10 Jahre diesem Gremium angehört hat. Eine weitere Begründung
bleibt Herrn Dr. Rüdiger Groh vorbehalten.
Der Gemeinderat
hat nach § 16 Abs. 2 GemO über den Antrag zu entscheiden.
Da aus
gesundheitlichen Gründen Stadtrat Dr. Rüdiger Groh nicht an der Sitzung teilnehmen
konnte, wird er in der Oktober-Sitzung offiziell aus dem Gemeinderat
verabschiedet.
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt dem Ausscheiden von Stadtrat Herrn Dr. Rüdiger Groh aus dem Gemeinderat
der Stadt Breisach am Rhein zu.
TOP. 4) Nachrücken von Herrn Freddo Dewaldt als
Stadtrat der Stadt Breisach am Rhein
Der bisherige
Stadtrat Herr Dr. Rüdiger Groh ist auf eigenen Wunsch aus dem Gemeinderat
ausgeschieden. Nach § 31 Abs. 2 GemO
rückt damit die als nächste Ersatzperson festgestellte Person in den
Gemeinderat nach.
Die entsprechenden Wahlergebnisse vom 13.06.2004 für die Wahl der Gemeinderäte
ist dies Herr Freddo Dewaldt, Breisach für die FDP/FWB Fraktion. Herr Freddo
Dewaldt hat der Bestellung zum Gemeinderat schriftlich zugestimmt, die
Wählbarkeit nach § 28 GemO liegt vor. Der Gemeinderat der Stadt Breisach am
Rhein hat das Nachrücken entsprechend festzustellen.
Darüber hinaus ist Herr Dewaldt nach § 32 Abs. 1 GemO auf eine gewissenhafte
Erfüllung seiner Amtspflichten zu verpflichten.
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Beschluss (einstimmig 24:0:0)
1. Der
Gemeinderat stellt fest, dass Herr Freddo Dewaldt als Ersatzperson in den Gemeinderat
der Stadt Breisach am Rhein nachrückt.
2. Herr
Freddo Dewaldt wird von Bürgermeister Oliver Rein auf gewissenhafte Erfüllung
seiner Amtspflichten verpflichtet.
TOP. 5) Bestellung von einer Urkundsperson für
die Sitzungsniederschriften des Gemeinderates
Nach § 38 GemO
ist über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderates eine
Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden mindestens zwei Gemeinderäten
die an der Verhandlung teilgenommen haben und nicht Befangen sind und dem
Schriftführer zu unterzeichnen ist. In der Gemeinderatssitzung vom 04.09.2004
wurde Stadtrat Dr. Rüdiger Groh für die FDP/FWB Fraktion als Urkundsperson
bestellt.
Nachdem Herr Dr. Rüdiger Groh aus dem Stadtrat ausscheiden wird, ist eine
Neubestellung erforderlich.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Gemäß § 38 Abs.
2 GemO i.V.m § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt
Breisach am Rhein wird folgende Stadträtin bzw. folgender Stadtrat als Urkundsperson
zur Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften (Gemeinderatsprotokolle)
bestellt:
Stadträtin Imogen
Wiedensohler
TOP. 6) Bestellung von Mitgliedern und
Stellvertretern für die Ausschüsse des Gemeinderates
In der
Gemeinderatssitzung vom 14.09.2004 wurde der ausscheidende Stadtrat Dr. Rüdiger
Groh als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungs- und Sozialausschuss gewählt
und als ständiges Mitglied im technischen Ausschuss.
Nach Ausscheiden
von Herrn Dr. Rüdiger Groh aus dem Stadtrat ist eine Neubestellung von Nachrücker
erforderlich.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
1) Der Gemeinderat bestellt als Mitglied für den
Verwaltungs- und Sozialausschuss:
Stadtrat
Freddo Dewaldt
2) Als stellvertretendes Mitglied für den
technischen Ausschuss (Bauausschuss):
Stadtrat
Freddo Dewaldt
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TOP. 7) Sanierung Stadtmauer
Bürgermeister
Rein begrüßt Herrn Dr. Matthias Geyer, Geologe und Herrn Dr. Ralf Beer,
Kunsthistoriker und bittet um Erläuterung der Erkenntnisse, die sie bei der
Untersuchung von ausgewählten Mauerabschnitten gewonnen haben.
Zur Erhaltung der
Stadtmauer wurde ein interdisziplinäres Konzept unter Einbezug von
Kunstgeschichte, Restauration, Fotogrammetrie und Geologie zur Kartierung
erstellt und ein Sanierungskonzept gefährdeter Bereiche unter fachlicher
Beratung der Landesdenkmalpflege erarbeitet. Diese Arbeit wurde seitens der
Denkmalpflege Baden-Württemberg der Stadt Breisach empfohlen und teilweise auch
finanziell unterstützt.
Unter anderem wurden
die Mauerreste im Keller des Blauen Hauses sowie Mauerabschnitte an der
Muggensturmstraße, am Langen Weg, an der Fischerhalde und an der Rempartstraße
untersucht.
Nachdem
Kunsthistoriker Beer die Geschichte der Festungsanlagen dargestellt hat, betont
er, dass in Breisach es äußere und innere Mauern mit einem Wassergraben
dazwischen gab, was sehr selten war.
Auch über die
Herkunft des verwendeten Baumaterials haben die Gutachter recherchiert. Die
Stadtmauer wurde, je nach Epoche, aus Buntsandstein, Rouffacher Sandstein und
aus Kaiserstühler Vulkanit erbaut. Dies erschwere die Sanierung, denn die
meisten Steinbrüche seien längst stillgelegt, häufig stehen die Gebiete
mittlerweile sogar unter Naturschutz.
Aufgrund der
unterschiedlichen Entstehungszeit der Mauerabschnitte und den verschiedenen
Baumaterialien können keine allgemeinen Vorschläge für eine Restaurierung gemacht
werden. Bei Reparaturen müsse von Fall zu Fall abgewogen werden. Das Gutachten
liefere aber auch eine Grundlage bei der Beantragung von Zuschüssen des Denkmalschutzes.
Weitere Bereiche der Stadt, zum Beispiel am Münsterberg sollten ebenso erforscht
werden.
Bürgermeister
Rein dankt den Gutachtern für ihre Arbeit. Das Gutachten beweist, dass Breisach
ein großes geschichtliches Potential besitzt. Es sei einmalig, dass eine Stadt
einen deutschen und einen französischen Festungsbereich habe. Die Breisacher
Festungsanlage sei auch mit Blick auf den Tourismus ein Kapital. So könnten
etwa Wege angelegt werden, um die Anlagen zumindest begehbar zu machen. Das Gutachten sei aber ebenso wichtig für den
Ergänzungsantrag von Breisach für die Aufnahme in die Weltkulturerbeliste. Ein
Konzept für die Sanierung der Stadtmauer soll entwickeln werden.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
nimmt von dem Ergebnis für die Untersuchung der Stadtmauer seitens der Denkmalpflege
Kenntnis.
TOP. 8) Änderung des Gebührenverzeichnisses
der Stadt Breisach am Rhein
Die Satzung über
die Erhebung von Verwaltungsgebühren wurde am 14.03.2006 neu gefasst. Der
Satzungstext entspricht derzeit der Rechtslage und ist nicht zu verändern.
- 5 –
In das
Gebührenverzeichnis sollten jedoch die
Gebührentatbestände für das Gewerberecht festgelegt werden. Bisher wurden diese
Gebühren nach der allgemeinen Verwaltungsgebühr (Ziffer 1 des Verzeichnisses)
veranschlagt und im Einzelfall festgelegt. Zur genaueren Definition werden
diese Tatbestände nun definiert. (Ziffer
Nr. 29)
Darüber hinaus
wird eine Gebühr für einfache elektronische Auskünfte eingeführt.
(Ziffer 23 f)
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
der Stadt Breisach am Rhein stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage
beigefügte Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührenordnung
der Stadt Breisach am Rhein zu.
TOP. 9) Klärwerk Breisach: Änderung
Gebührensatz für Fettabscheidergut
Vom
Personal des Klärwerks haben wir die Mitteilung erhalten, dass die Anlieferung
von Fettabscheidergut stark zurückgegangen ist. Das Fettabscheidergut ist
jedoch für die Stromproduktion im betriebseigenen BHKW äußerst wertvoll.
Bedingt durch die geringere Anlieferung von Fettabscheidergut ergeben sich
geringere Faulgasmengen, die sich insbesonders in den Wintermonaten negativ
auswirken, da bei geringerer Gasproduktion und niedrigen Temperaturen der
Faulturm zusätzlich mit Öl befeuert werden muss, um die erforderliche
Betriebstemperatur zu halten. Überschüssiges Faulgas wird im BHKW zur
Stromerzeugung verwendet.
Von Anlieferern von
Fettabscheidergut wurde mitgeteilt, dass der Gebührensatz von 23,00 €/m³ zu
hoch sei. Die Umfrage bei einigen Klärwerken hat sehr unterschiedliche
Gebührensätze ergeben. Bei Biogasanlagen wird fettabscheidergut teilweise
kostenlos angenommen.
Die Verwaltung hat aus diesem
Grund eine Neukalkulation des Gebührensatzes für Fettabscheidergut vorgenommen,
um den Entsorgungsbetrieben eine günstige Alternative zu bieten und dem
Klärwerk größere Fettmengen zu sichern.
Gebührenkalkulation
Angeliefertes
Fettabscheidergut wird auf dem Klärwerk im Fettschacht durch Zugabe von 50%iger
Natronlauge mit dem Rührwerk verseift. Die Verseifung muss erfolgen, damit das
Fett sich besser in den Faulturm pumpen lässt und durch Anhebung des pH-Wertes
besser abgebaut wird.
Für den Abzug des Fettes aus
dem Fettabscheider in den Fettschacht durch einen Mitarbeiter, Stromkosten für
Rührwerk und Pumpen sowie Natronlauge für die Verseifung wurden folgende Kosten
pro m³ ermittelt:
Strom 0,80
€
Natronlauge 20 kg/m³ x 0,61 €/kg 4,20 €
Personalkosten 7,00
€
Kosten je m³
Fettabscheidergut 12,00
€
Gebührenvorschlag je m³
Fettabscheidergut ab 01.10.2008 12,00
€
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Stadtrat
Lothar Menges (SPD) stellt ein Rechnungsfehler in der Kalkulation fest.
Unter Vorbehalt der Prüfung
der Kalkulation ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat beschließt
die Änderung des Gebührensatzes für Fettabscheidergut durch den Erlass der der
Sitzungsniederschrift beigefügten 2. Änderungssatzung zur Wassersatzung der
Stadt Breisach am Rhein.
TOP. 10) Bildung eines Stadtseniorenbeirates
1) Allgemeines
Das durchschnittliche Alter
der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Breisach am Rhein liegt derzeit bei 41
Jahren. Nach Schätzungen des Statistischen Landesamtes wird auf Grund der
demografischen Veränderungen das Durchschnittsalter im Jahr 2025 bei ca. 48
Jahren liegen.
Im Rahmen der
Zukunftswerkstatt familienfreundliches Breisach vom 27.10.2007 wurde daher das
Thema „Zusammenleben von Alt und Jung“ in den Fokus gestellt und hierfür eigens
eine eigene Werkstattgruppe eingerichtet. Dabei war festzustellen, dass die
Erwartungen der künftigen älteren Generation hinsichtlich Wohnbedürfnissen,
Infrastruktur, Freizeitverhalten und gesellschaftliche Einbindung gegenüber der
bisherigen älteren Generation sich erheblich verändern wird. Die Aufgabenstellung
der Stadt wird sich ebenfalls stark verändern, insbesondere in den Bereichen
Pflege, Infrastruktur und Freizeitangeboten sowie städtebauliche Entwicklung.
Zur
Einbeziehung der bestehenden und künftigen älteren Generation in das kommunalpolitische
Geschehen ist daher ein Stadtseniorenbeirat als Interessensvertretung älterer
Menschen erforderlich. Er versteht sich insoweit als Organ der Meinungsbildung
und des Erfahrungsaustausches auf sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und
gesellschaftlichen Gebieten. Er macht die Öffentlichkeit, die Verantwortlichen
in Politik und Gesellschaft sowie die kommunalen und staatlichen Behörden auf
die Problemstellungen älterer Menschen aufmerksam und arbeitet an deren
Lösungen mit.
2) Anteil an der Bevölkerung
Die Stadt
Breisach am Rhein verfügt derzeit über 14.100 Einwohner.
Davon leben in Breisach
Senioren
ab dem 60. Lebensjahr:
Breisach 2.197
Hochstetten 160
Gündlingen 349
Niederrimsingen 238
Oberrimsingen 351
Grezhausen 24
Insgesamt: 3.319
Dies
ergibt einen Bevölkerungsanteil von 21 %. Auf Grund der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung
ist mit einer starken Steigerung zu rechnen.
- 7 -
3) Möglichkeiten für Aktivitäten
Der Seniorenbeirat der Stadt
Breisach am Rhein kann bei vielfältigen Aktivitäten für die ältere Generation
aber auch im Zusammenhang mit der gesamten Bevölkerung beratend mitwirken:
1. Mitarbeit in der Kommunalpolitik
So
könnte der Stadtseniorenbeirat Themenbereiche wie Sozialplanung, Verkehrsplanung,
Bauleitplanung und altersgerechte Infrastruktur im Hinblick auf Problemstellungen
der älteren Generation begleiten und beratende Elemente einbringen.
2. Beratungs- und Betreuungsangebote
In Zusammenarbeit mit Beratungsstellen
können regelmäßige Sprechstunden für Hilfsangebote stattfinden, Hilfe für
Patientenverfügungen, Hilfe für Vorsorgevollmachten, Bildung von partiellen
Helferkreisen, Hilfe für Oma-Börsen, usw.
3. Freizeitangebote
Viele Freizeitangebote für die ältere
Generation können angepasst an deren Bedürfnisse gestaltet werden wie
Treffpunkte, Radfahren, Wandern, Gedächtnistraining, usw., Ausstellungen,
Fortbildungsangebote, Erhaltung von Kulturgütern, Erzähl- und
Schreibwerkstätten, Interessensbörse, Fotowettbewerbe, Computer- und
Internetbörse, Pflanzenpflege, usw.
4) Konstituierung eines Stadtseniorenbeirates
Der Stadtseniorenbeirat
soll eine Arbeitsgemeinschaft darstellen, welche auf dem Gebiet der
Seniorenarbeit, Seniorenhilfe und Seniorenbildung tätig ist. Er soll nicht als
Verein gegründet werden, sondern lediglich als beratende Arbeitsgemeinschaft.
Der Stadtseniorenbeirat tritt für die Interessen älterer Menschen im Bereich
der Stadt Breisach ein und versteht sich insoweit als Organ der Meinungsbildung
und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, wirtschaftlichem, kulturellen und
gesellschaftlichen Gebiet. Er macht die Öffentlichkeit, die Verantwortlichen in
Politik und Gesellschaft sowie die kommunalen und staatlichen Behörden auf die
Probleme älterer Menschen aufmerksam und arbeitet an deren Lösung mit. Der
Stadtseniorenbeirat setzt sich dafür ein, die Erfahrungen, Kompetenzen und
Ideen der älteren Generation für die Entwicklung einer menschlichen und humanen
Stadt zur Geltung zu bringen.
Der
Stadtseniorenbeirat ist insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt
Breisach am Rhein ab 60 Jahren zu konstituieren. Er wählt dabei einen Vorstand,
welcher eine Amtszeit von zwei Jahren ausüben wird.
Der
Vorstand besteht aus Vorsitzendem, 1. und 2. Stellvertreter, Schriftführer,
Kassierer und jeweils zwei Beisitzern. Hinzu kommen berufene Mitglieder aus der
Verwaltung, Vertreter der Vereinsgemeinschaft, Vertreter des Stadtjugendrings
sowie Vertreter der in Breisach ansässigen Wohlfahrtsverbände und Vertreter der
Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Da
es sich nicht um einen Verein handelt, erhebt der Stadtseniorenbeirat selbstverständlich
keine Mitgliedsbeiträge. Der Stadtseniorenbeirat erhält von der Stadt Breisach
am Rhein einen finanziellen Betrag, um die Interessen wahrnehmen zu können.
- 8 -
Zur
Konstituierung des Stadtseniorenbeirates soll im Frühjahr 2009 ein Aktionsnachmittag
stattfinden, an welchem die Konzeption des Stadtseniorenbeirates bekannt gegeben
wird unter Mitwirkung von entsprechenden Referenten des Kreisseniorenrates. Die
anwesenden Mitglieder werden sodann ihren geschäftsführenden Vorstand wählen.
Bis Konstituierung des Beirates sollen die Aufgaben von
Frau
Agnes Bork,
Herr
Michael Maluck
Herr
Günther Hercher
Herr
Anton Siegel
und
von der Verwaltung
Herr
Harald Bitzenhofer
Frau
Ute Gibson
übernommen
werden.
5) Finanzierung
Der
Stadtseniorenbeirat finanziert sich durch Spenden, Einnahmen von Veranstaltungen
und einen finanziellen Beitrag durch die Stadt Breisach am Rhein. Hierzu wurde
ein finanzieller Beitrag aus dem Haushalt der Stadt Breisach am Rhein in Höhe
von 2.500 € beantragt.
Alle
Fraktionen begrüßen einstimmig die Einrichtung eines Stadtseniorenbeirates.
Stadträte Roman Siebenhaar (CDU) und Lothar Menges (SPD) regen des weiteren die
Gründung eines Jugendbeirates an. Stadtrat Lothar Menges weist darüber hinaus auf
ein Problem auf: Der Bordstein beim Wohnmobilparkplatz sollte abgesenkt werden,
da er für Rollstuhlfahrer ein unüberwindbares Hindernis darstelle.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
der Stadt Breisach am Rhein stimmt der Konzeption für die Einrichtung eines
Stadtseniorenbeirats und der kommissarischen Einsetzung der unter der Ziffer 4
benannten Personengruppe bis zur Konstituierung des Stadtseniorenbeirats zu.
TOP. 11) Bebauungsplan „Vogesenstraße Nord“
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss für
eine geringfügige Erweiterung des Bebauungsplangebietes im vereinfachten
Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
Mit der
Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes „Vogesenstraße Nord“ am 28.12.2007 ist
der Stadt Breisach die Möglichkeit gegeben, insgesamt 39 Baugrundstücke für den
individuellen Wohnungsbau im Bereich der ehemaligen Konversionsflächen
anzubieten.
Im Zuge der tiefbautechnischen Erschließungsplanung
wurden die Voraussetzungen geschaffen, die Kanäle und Straßen bestimmungsgemäß
herzustellen.
Aus
hydraulischer Sicht hat sich im nördlichen Teilbereich die Situation ergeben,
dass mit einer geringfügigen Verlängerung der Erschließungsausbaustraße 4
weitere Baugrundstücke im Bereich des späteren II. Bauabschnittes kostengünstig
erschlossen werden können. Aufgrund der ausgewiesenen Größe der Baugrundstücke
mit ca. 280 bis 490 m² entsprechen sie den überwiegend vorgetragenen
Bauplatzwünschen von Interessenten. Um
- 9 –
diese
erschlossenen Grundstücke in die Vermarktung einbeziehen zu können, ist eine
Erweiterung des Bebauungsplangebietes mit den analogen Festsetzungen der
rechtswirksam ausgewiesenen Nachbargrundstücke als Einzelhausbebauung (WA 1)
bzw. Einzel- und Doppelhausbebauung (WA 2) erforderlich.
Diesem
Vermarktungsanliegen der Stadt kann durch ein beschleunigtes Bebauungsplanänderungsverfahren
nach den Bestimmungen des § 13a BauGB entsprochen werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, für die 4 Grundstücke Flst.-Nr. 8144 bis 8147,das Verbindungsweggrundstück
Flst.-Nr. 8184 und Teilbereiche des Straßengrundstücks Flst.-Nr. 8183 einen
entsprechenden Planentwurf zu entwickeln. Dabei wird von der gesetzlichen
Regelung des § 13a i.V. m. § 13 Abs. 2 BauGB Gebrauch gemacht, auf die
Durchführung der Umweltprüfung und die vorgezogene Bürgerbeteiligung zu
verzichten.
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt die Aufstellung und Offenlage des Planentwurfes für die geringfügige
Erweiterung des Bebauungsplanes „Vogesenstraße Nord“ für den Bereich der
Grundstücke Flst.-Nr. 8144 bis 8147, 8184 und Teilbereiche des Grundstücks
Flst.-Nr. 8183 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des weiteren
Verfahrens.
TOP. 12) Straßenbenennung
- Benennung der zukünftigen Straßenflächen
Flurst.-Nr. 8187, 8185 und 8183 der Gemarkung Breisach am Rhein
(Erschließungsanlagen für das Bebauungsplangebiet „Vogesenstraße-Nord“)
Für das
Baugebiet „Vogesenstraße – Nord“ sind die ersten Baugesuche eingegangen.
Die
Anfragen bezüglich der Namensgebung und Zuordnung der jeweiligen Baugrundstücke
nehmen zu. Aus diesem Grund ist eine Benennung der Erschließungsstraßen für dieses
Gebiet erforderlich.
Da
die an die Breisacher Gemarkung angrenzende Nachbargemeinde Vogtsburg bisher
noch nicht durch einen Straßennamen gewürdigt worden ist, schlägt die
Verwaltung aufgrund der Lage des Baugebietes vor, die zukünftige Straße
Flurst.-Nr. 8187 mit
„Vogtsburger
Straße“
zu
benennen.
Für
die beiden weiteren zur Benennung anstehenden Straße Flurst.-Nr. 8185 und 8183
werden die Bezeichnungen:
„Endinger
Straße“
und
„Bötzinger
Straße“
vorgeschlagen.
- 10 -
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Unter
Berücksichtigung des Vorschlags der Verwaltung beschließt der Gemeinderat gem.
§ 5 Abs. 4 GO als zukünftige Straßenbezeichnungen für die Erschließungsstraße
Flurst.-Nr. 8187 den Straßennamen „Vogtsburger Straße“, für die
Erschließungsstraße Flurst.-Nr. 8185 den Straßennamen „Endinger Straße“
und für die Erschließungsstraße Flurst.-Nr. 8183 den Straßennamen „Bötzinger
Straße“.
TOP. 13) Bericht
über die Haushaltslage 2008
Stadtkämmerer
Schanno berichtet, dass die Finanzsituation der Stadt Breisach sich im
laufenden Jahr wieder positiv entwickelt habe. Bei der Gewerbesteuer gehe die
Verwaltung von einem Aufkommen von 4.000.000 € aus, was eine Mehreinname von
600.000 € bedeute. Bei der Gewerbesteuerumlage fälle aufgrund der
Steuereinnahmen ein Mehraufwand von rd. 220.000 € an. Bei dem Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer sei mit Mehreinnahmen von 162.000 € zu rechnen. Bei der Kreisumlage verringere
sich der Aufwand aufgrund der Hebesatzsenkung um 55.000 €.
Bei
den Zinseinnahmen gehe die Stadt aufgrund einer hohen Liquidität von Mehreinnahmen
von 130.000 € aus. Bei den Zinsausgaben für Kreditmarktkredite rechnen wir mit
einer Einsparung von 50.000 €, da ein Darlehen außerplanmäßig getilgt wurde.
Insgesamt
sei im Verwaltungshaushalt bei vorsichtiger Betrachtung mit einer Zuführungsrate
von 2.200.000 € (Haushaltsansatz 1.673.000 €) an den Vermögenshaushalt zu rechnen.
Vermögenshaushalt
Die
Entwicklung des Vermögenshaushalts sei insgesamt zufriedenstellend.
Bei den Grundstückserlösen sei
zwar mit Mindereinnahmen von 1.500.000 € zu rechnen. Dies hänge damit zusammen,
dass ein Teil der Baugrundstücke im Baugebiet Vogesenstrasse Nord aufgrund der
Erschließung erst im Jahr 2009 bebaubar
und somit verkaufbar sei. Außerplanmäßige Zuschüsse aus dem Stadtsanierungsprogramm in Höhe von
rd. 600.000 € und Einnahmen aus einer privaten Infraastruckturmassnahme von rd.
100.000 € mildern diesen Ausfall jedoch ab.
Bei
den Kredittilgungen erhöhe sich der Aufwand aufgrund einer Darlehenstilgung um
836.000 €.
Der
Ausgleich des Vermögenshaushalts erfolge neben einer höheren Zuführungsrate des
Verwaltungshaushalts aus Rücklagemitteln.
Städt.
Wasserwerk
Es
ist aus heutiger Sicht mit einem planmäßigen Vollzug zu rechnen.
Zusammenfassend
bezeichnet Stadtkämmerer Schanno die Lage insgesamt als sehr zufriedenstellend.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt den Bericht zur Haushaltslage 2008 zur Kenntnis.
- 11 -
TOP. 14) Umbau
des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein
- Vergabe der Bodenbelagsarbeiten
Im Rahmen einer beschränkten
Ausschreibung wurden die Bodenbelagsarbeiten für den Umbau des ehem.
Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier
in Breisach am Rhein ausgeschrieben. Es wurden 6 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben,
davon hatten 3 Firmen ein Angebot abgegeben.
Die
Prüfung der Angebote erbrachte folgendes Ergebnis:
1) Fa. Schneider, Breisach 105.892,75
€
2) Fa. Klein, Heitersheim 107.899,68
€ + 1,9 %
3) Fa. Thoma, Bad Krozingen 118.071,80
€ + 11,5 %
Die
Firmen Wohnart-Lörracher, Breisach; Sedelmaier, Schallstadt; Ruh, Ehrenkirchen
hatten kein Angebot abgegeben.
Ohne
Mitwirkung von Stadtrat Werner Schneider wegen Befangenheit erfolgt folgender
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat vergibt der preisgünstigsten Anbieterfirma Schneider aus
Breisach den Auftrag für die
Bodenbelagsarbeiten für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein zum Angebotspreis von
105.892,75 € zu erteilen.
Die
erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei HH. Stelle 2.8800.940250.4/800 zur
Verfügung.
TOP. 15) B
31 West
- Änderungsvorschlag des Knotenpunktes vor
Hochstetten
Die
laufende Planfeststellung B 31 wurde im Januar 2006 eingeleitet.
Aufgrund
der Stellungnahme der Stadt Breisach vom 03.05.2006 zur laufenden Planfeststellung
B 31 – West bezüglich der Radverkehrsführung Breisach-Hochstetten (Forderung
Brückenbauwerk) wurden 2 Varianten einer möglichen, optimierten
Knotenpunktsgestaltung des Anschlusses von Hochstetten an die zukünftige
Landesstraße ausgearbeitet.
Leiter
des Tiefbauamtes Geisert berichtet über die im Juli 2008 hierzu beim Regierungspräsidium
stattgefundene Besprechung, bei der als Ergebnis folgende Varianten zum Zuge
kamen.
Variante
1 als Kreuzung mit Überquerungshilfe
im Bereich der Sperrfläche.
Diese
Variante ist zwar besser als Planfeststellungslösung geeignet, stellt aber die
schlechtere Lösung gegenüber der Variante 2 dar, da ein relativ hohes
Geschwindigkeitsniveau im Zuge der Landesstraße gegeben ist, auch sind die
Sichtverhältnisse für Einbieger (Innenkurve) nicht optimal, ebenso ist das
Kreuzen für landwirtschaftlicher Verkehr ungünstig.
Variante
2 Kreisverkehr mit
Überquerungsmöglichkeit mittels Fahrbahnteiler.
Stellt
die bessere Lösung dar, da das Geschwindigkeitsniveau generell niedriger ist
und somit die Querung für Fußgänger, Radfahrer und den landwirtschaftlichen
Verkehr sicherer ist.
- 12 –
Das
Einbiegen aus der Gemeindestraße ist ebenfalls leichter möglich. Eine
Querungsstellenbreite von mind. 2,50 m und eine längere Verziehungsstrecke ist
anzustreben, um eine gesicherte Überquerung und eine kanalisierte
Verkehrsführung zu erreichen.
Ergebnis
der Besprechung war, dass Variante 2 mit den Optimierungen weiter verfolgt
werden soll. Die Überführung wurde für nicht realisierbar erachtet.
In
der Sitzung des Bauausschusses am 09.09.2008 wurden o.g. Varianten vorgestellt
und die Zustimmung für Variante 2 eingeholt.
Im
Gremium sind die Meinungen geteilt. Die Eine befürworten die Unterführung, die
Anderen halten an einer Überführung fest. Die Variante mit einer
Überquerungsmöglichkeit erscheint dem Gemeinderat als zu gefährlich.
Nach
eingehender Diskussion schlägt Bürgermeister Rein den Beschlussvorschlag zu
ändern wie folgt:
Beschluss
(einstimmig 25.0:0)
Der
Gemeinderat hält an der Variante mit der Überführung fest. Gleichzeitig bittet
er um die Kostenermittlung der Variante mit der Unterführung.
TOP. 15) Verschiedenes
Auf
Anregung von Stadtrat Lothar Menges bzgl. der Anbringung einer Ausschilderung
für die städtischen Toiletten-Anlangen soll eine Beschilderungsbegehung in der
Stadt stattfinden.
Schluss der Sitzung:
20.00 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz