- 2 -
TOP. 1) Frageviertelstunde für Einwohner
Aus dem Zuhörerkreis wurden
keine Fragen gestellt.
TOP. 2) Bekanntgabe der Beschlüsse der
nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.09.2007
Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass
der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 18.09.2007
- die Verwaltung mit dem Ankauf eines
Teilgrundstückes im Bereich der „Unteren Gärten“ sowie mit der Vorbereitung für
den Offenlagebeschluss beauftragt hat,
- der Überprüfung der Verwaltungsorganisation
durch das Kehler Forum und
- der Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen,
Veranlagungszinsen und weiteren Nebenkosten eines Schuldners in Höhe von
78.340,00 € zugestimmt hat.
TOP. 3) Sachstandsbericht
zur Chloridbelastung im Grundwasser von Herrn Dr. Gunther Wirsing vom
Regierungspräsidium – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau
Bürgermeister
Rein begrüßt Herrn Dr. Gunther Wirsing und Herrn Maier vom Landesamt für
Geologie, Rohstoffe und Bergbau. Dr. Wirsing erläutert die momentane Situation.
So werde derzeit im Rahmen einer von der EU geförderten Interreg III Projektes
die Salzbelastung des Grundwassers zwischen Mulhouse und Lahr, besonders aber
zwischen Fessenheim und Burkheim genau untersucht. Das Vorhaben dauere bis Ende
des Jahres. Im März 2008 werden beim Regierungspräsidium Freiburg die endgültigen
Ergebnisse vorgestellt. Es stehe außer Frage, dass der Kaliberg, den es von
1926 bis 1973 auf deutscher und bis im Jahr 2003 auf französischer Seite gab,
Verursacher der hohen Belastung des Wassers sei. Auf deutscher Seite gebe es
noch Kalihalden in Buggingen und Heitersheim, von denen sie in tiefere
Erdschichten gelange. Die Halde in Heitersheim sei mittlerweile abgedeckt
worden, in Buggingen stehe dies noch aus.
Deutlich
mehr Chlorid als von der deutschen Seite gelange allerdings von den Absetzbecken
auf der Fessenheimer Insel im Elsass ins Grundwasser. Es sei sehr wichtig, dass
es sich bei dieser Untersuchung um ein deutsch-französisches Interreg-Projekt
handle, weil so den Franzosen die Problematik deutlicher gemacht werden könne.
Besonders
aus dem Absetzbecken auf der Fessenheimer Insel sickert weiterhin Salz in den
Untergrund, weil die Salzlösung schwerer als Wasser sei. Sie durchdringe
zunächst mächtige Kiesvorkommen bis sie auf dichte Schichten, vor allem aus
Ton, treffe.
Dort
sammle sich die Salzlösung zu eine Art Salzfahne, die sich seit geraumer Zeit
in Richtung Norden, also auch in Richtung Breisach, bewege. Teilweise würden in
tieferen Schichten Konzentrationen von 300 Gramm Salz pro Liter gemessen –
Meerwasser weist im Vergleich 30 Gramm pro Liter auf.
Im
Rahmen des Interreg-III-Projektes wurden zahlreiche Wasserproben an
unterschiedlichen Stelle und in unterschiedlichen Tiefen gezogen. Außerdem gab
es geoelektrische Messungen. Ziel ist es, ein so genanntes
Grundwasserströrungs- und –transportmodell anzufertigen.
- 3 –
Es
gilt in etwa die Grundregel, dass der Chloridgehalt des Wassers steige, je
tiefer man komme. So sei zum Beispiel in der Nähe des Breisacher Schwimmbads
oberflächennah ein Wert von unter 50 Milligramm pro Liter Salz gemessen worden,
in 50 bis 60 Metern Tiefe dagegen 1200 Milligramm pro Liter. Bei Fessenheim sei
eine Art von Salzpool gesichtet worden, aus dem noch immer Salzlösung in
Richtung Breisach fließe. Wie sich die Salzkonzentration des Grundwassers in
den nächsten Jahren entwickle, sei schwer vorher zu sagen. Von Vorteil sei,
dass ein großer Teil des Trinkwassers, das aus den Breisacher Tiefbrunnen
gewonnen wird, aus dem Rhein stammt. Das Rheinwasser verdünne das Salz, das in
der Tiefe lagert. Wichtig sei es darauf zu achten, dass nicht ständig, etwa
durch Pumpen, stark salzhaltiges Wasser aus der Tiefe nach oben gefördert
werde.
Tiefbauamtsleiter
Wolf berichtet, dass wir das Trinkwasser aus einer Tiefe von 14 bis 16 Metern
beziehen. Durch den Bau des neuen Mischbehälters und den Einsatz moderner
Technik sei es gelungen, den Salzgehalt des Breisacher Trinkwassers auf
durchschnittlich 140 bis 160 Milligramm pro Liter zu senken. Ab und zu gebe es
noch Ausreißer nach oben bis 180 Milligramm pro Liter. Früher seien jedoch
Werte bis 200 Milligramm pro Liter erreicht worden. Der gesetzliche Grenzwert
liegt bei 250 Milligramm pro Liter.
Bürgermeister
Rein weist darauf hin, dass Breisach nicht der Verursacher des Problems sei.
Insofern hoffe man auf finanzielle Hilfe, falls der Stadt weitere Kosten durch
die Salzbelastung seines Trinkwassers entstehen. Darüber hinaus gelte es zu
beachten, dass durch die Brunnengalerie, die im Falle der Retention bei
Hochstetten geplant ist, eventuell stark salzhaltiges Wasser aus der Tiefe nach
oben gefördert werden könnte. Das Salz zu beseitigen, das bereits jetzt in
tieferen Schichten unter Breisach lagert, hält Dr. Wirising für nahezu
unmöglich. Das Wasserwerk Hausen sei von der Salzfahne nicht tangiert. Es ist
vielleicht eine Alternative, eines Tages durch den Bau einer Ringleitung das
Wasser von dort zu beziehen, führt Bürgermeister Rein aus.
Stadtrat
Lothar Menges (SPD) regt an, über eine Klage gegen die Verursacher nachzudenken.
Der
Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
TOP. 4) Änderungssatzung
zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt
Breisach am Rhein
Die
Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Gündlingen, Oberrimsingen
und Niederrimsingen beträgt nach der bisherigen Satzungsregelung 780,00 €,
aufgrund besoldungsrechtlichen Erhöhung bedeutet dies einen derzeitigen
Auszahlungsbetrag von 821,57 €. Die Entschädigung wurde in der
Gemeinderatssitzung am 15.07.2004, von ursprünglich 47,5 % des Höchstbetrages,
berechnet nach dem wahrscheinlichen wöchentlichen Stundenaufwand, gesenkt. Die
durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit wurde von 19 auf 18 Stunden
reduziert.
Die
vergangenen Zeit hat gezeigt, dass 45 % für den derzeitigen zeitlichen Aufwand
nicht mehr ausreichend sind und aus diesem Grund auf 47,5 % erhöht werden
sollten. Unter Berücksichtigung der Verordnung des Innenministeriums über die
Erhöhung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und
Ortsvorsteher in der derzeitigen Fassung, ergibt sich eine
Aufwandsentschädigung von 867,21 €.
Ohne
Mitwirkung von Ortsvorsteher Wendelin Hintereck wegen Befangenheit ergeht folgender
- 4 –
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
Der
Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Änderungssatzung
zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Stadt
Breisach am Rhein zu.
TOP. 5) Betreuung
von Zweijährigen im Kindergarten St. Laurentius in Niederrimsingen für die
Stadtteile Nieder- und Oberrimsingen
Hauptamtsleiter
Harald Bitzenhofer erläutert die Situation. Der Kindergarten St. Laurentius in
Niederrimsingen verfügt entsprechend der räumlichen Gegebenheiten über eine Aufnahmekapazität
von 67 Kindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren in drei Gruppenräumen.
Auf Grund stark rückgängiger Kinderzahlen wird für das Kindergartenjahr
2007/2008 mit einer maximalen Belegung von insgesamt 40 Kindern gerechnet. In
den darauffolgenden Jahren wird mit einer konstanten Belegung gerechnet, so
dass sich für die Kinder über drei Jahren lediglich eine Belegung von zwei
Gruppen ergibt. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit für die Stadtteile Nieder-
und Oberrimsingen, eine entsprechende Gruppe für Kinder ab zwei Jahren
einzurichten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Kinder unter drei Jahren
jeweils zwei Belegungsplätze in Anspruch nehmen.
Entsprechend dem
bisherigen Modell im Stadtteil Gündlingen soll hier eine Gruppe für Kinder von
zwei bis drei Jahren eingerichtet werden mit einer maximalen Belegungszahl von
12 Kindern, welche jeweils für die Zeitdauer von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
geöffnet sein wird. Die Elternbeiträge bemessen sich entsprechend der Regelung
der Benutzungsordnung für die Kindergärten, wonach auf den
Regelkindergartenplatz ein Zuschlag von 25 % erhoben wird.
Die Umfrage in
den Stadtteilen Nieder- und Oberrimsingen ergab 15 interessierte Eltern in
beiden Stadtteilen. Zusätzlich haben sich weitere fünf Eltern für die
Einrichtung einer Zweijährigen-Gruppe ausgesprochen, jedoch nur unter der
Bedingung, dass diese im Kindergarten St. Vinzentius in Oberrimsingen
eingerichtet wird. Dies ist allerdings aus räumlichen Gründen nicht möglich.
Daher wurde von dieser Möglichkeit Abstand genommen, zumal in Oberrimsingen
auch die Möglichkeit einer Unterbringung im Elternzentrum gegeben ist.
Die Umfrage
erfasste sämtliche Kinder im Alter ab Geburt zum 31.07.2007 bis zur Vollendung
des zweiten Lebensjahres, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Einrichtung
einer Gruppe auch ausreichend Platz für den Bedarf bietet.
Die
Stadtverwaltung Breisach am Rhein schlägt vor, ab 01.01.2008 eine entsprechende
Gruppe im Kindergarten St. Laurentius in Niederrimsingen einzurichten. Die
personellen und räumlichen Gegebenheiten sind vorhanden. Die entsprechende
Betriebserlaubnis sowie Zuschussanträge würden gestellt werden.
Oberamtsrat
Bitzenhofer führt aus, dass die Verwaltung in Gesprächen mit dem Elternzentrum
ELZE, das in Oberrimsingen bereits kleine Kinder betreut, getreten sei, um nach
einem Ausweg zu suchen.
Ortsvorsteher
Bernhard Kiefer begrüßt auch im Namen von Ortsvorsteher Wendelin Hintereck den
Vorschlag. Die Ortschaftsräte von Nieder- und Oberrimsingen haben diesem
Vorgehen bereits zugestimmt. Gleichzeitig spricht er den Wunsch aus, auch in
Oberrimsingen eine Gruppe für Zweijährige einzurichten.
- 5 -
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der Gemeinderat
der Stadt Breisach am Rhein stimmt der Einrichtung einer Zweijährigen-Gruppe im
Kindergarten St. Laurentius in Niederrimsingen für die Stadtteile Nieder- und
Oberrimsingen zu und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden formellen Maßnahmen
einzuleiten.
TOP. 6) Straßenbenennung
- Benennung der zukünftigen Straßenfläche
Flurst.-Nr. 3405 der Gemarkung Oberrimsingen (Erschließungsanlage für das
Baugebiet „Seilhof III“)
Die
Erschließungsarbeiten im Bereich des Baugebietes „Seilhof III“ haben bereits
begonnen.
Die
Anfragen bezüglich der Namensgebung und Zuordnung der jeweiligen Baugrundstücke
nehmen zu. Aus diesem Grund ist eine Benennung der Erschließungsstraße für dieses
Gebiet erforderlich.
Der
Ortschaftsrat Oberrimsingen hat sich in seiner Sitzung am 20.09.2007 mit dieser
Namensgebung befasst.
Nach
Auffassung des Ortschaftsrates sollte die neue Straße zur Würdigung der
vielfältigen Verdienste von Herrn Erich Kiehn nach dessen Namen benannt werden.
Herr Kiehn ist seit dem Jahr 1993 Ehrenbürger der Stadt Breisach am Rhein.
Nach
Kriegsende kam er im Jahr 1946 nach Oberrimsingen. Vom Erzbischof hatte er den
Auftrag erhalten, sich den durch ein verbrecherisches System verführten
Jugendlichen anzunehmen. Im Schloss von Oberrimsingen gab er ihnen Heimat,
Essen, Würde, Bildung und Arbeit. Durch seine moderne Pädagogik wurde
Oberrimsingen bald sehr bekannt.
Durch
sein Wirken bekam das Christophorus Jugendwerk den Staatspreis
Baden-Württemberg verliehen. Herr Kiehn wurde mit dem Bundesverdienstkreuz
geehrt.
Der
Ortschaftsrat Oberrimsingen hat sich aufgrund der obigen Ausführungen für die Bezeichnung
„Erich-Kiehn-Straße“
ausgesprochen
und bittet den Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein um entsprechende
Beschlussfassung.
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Unter Berücksichtigung des
Vorschlags des Ortschaftsrates vom Stadtteil Oberrimsingen beschließt der
Gemeinderat gem. § 5 Abs. 4 GO als zukünftige Straßenbezeichnung für die
Erschließungsstraße Flurst.-Nr. 3405 den Straßennamen „Erich-Kiehn-Straße“.
- 6 –
TOP. 7) Neubau
eines Feuerwehrgerätehauses mit Gemeindesaal in Breisach-Gündlingen
- Energetische Festlegung
Für den Neubau
des Feuerwehrgerätehaus mit Gemeindesaal wurden im Rahmen der
Ausführungsplanung verschiedene haustechnische Varianten berechnet. Die
haustechnische Ausstattung muss schon in einem frühen Stadium festgelegt
werden, um die Ausführung entsprechend koordinieren zu können. Dabei gilt es die
Bereiche Heizung, Lüftung und den energetischer Standart festzulegen.
A.) Heizung
das Ing. Büro
Fischer hatte in einem Variantenvergleich die Wirtschaftlichkeit verschiedener
Heizungssysteme errechnet. Die Wärmebedarf liegt bei ca. 50.000 kWh/a. Dabei wurden
folgende Heizungstechniken untersucht
1.
Gasbrennwerttechnik
2.
Holzpelletanlage
3.
Wärmepumpe mit Erdsonde durchgerechnet.
Bei einer
Laufzeit von 20 Jahren ergab die Untersuchung folgendes Ergebnis
|
|
Gasbrennwert
|
Holzpellet
|
Wärmepumpe
|
Investitionskosten
|
€ 22.630,--
|
€ 60.118,--
|
€ 118.900,--
|
|
Jahreskosten,
Betrieb pro Jahr
|
€ 4.660,--
|
€ 3.760,--
|
€ 2.600,--
|
|
CO2-Emmision
|
14,8
to /a
|
€
5 to /a
|
€
9,50 to /a
|
Der
Variantenvergleich kommt zum Ergebnis, dass die Gasbrennwerttechnik bei einer
Laufzeit von 20 Jahren die wirtschaftlichste Lösung ist. Sie liegt im
tatsächlichen Jahreskostenvergleich
(Investitionskosten plus Betriebskosten) ca. 20 % unter der Pelletlösung
und ca. 80 % unter der Wärmepumpenlösung. Die Pelletanlage hat eindeutig den
geringeren CO2 Ausstoß. Für eine Pelletanlage müsste jedoch zusätzlich ein separater Lagerraum hergestellt werden.
Des weiteren ist für den Betrieb mit mehr Personaleinsatz zu rechnen.
(Betriebskontrolle, Brennmaterialbeschaffung etc.).
Die
Verwaltung schlägt vor für die Heizungsanlage eine Brennwertgastechnik zu verwenden.
Diese Heizungstechnik kann mit einer thermischen Solaranlage ergänzt werden,
dass ca. 10 – 15 % des Wärmebedarfs regenerativ erzeugt werden kann.
B.) Lüftungsanlage
Die
Versammlungsstättenverordnung schreibt für Versammlungsstätten ab 200 m2 zwingend
eine Lüftungsanlage vor. Der Gemeindesaal hat eine Nutzfläche von ca. 190 m2.
Eine Lüftungsanlage wäre aus bauordnungsrechtlicher Sicht nicht notwendig. Aus
energetischer Sicht macht eine kontrollierte Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung durchaus Sinn. Der Energiebedarf kann durch den Einsatz
einer Lüftungsanlage nochmals um ca. 5 % - 8 %
optimiert werden. Für den Einbau einer kontrollierten Lüftungsanlage
sind jedoch mit Bauwerksmehrkosten von ca. € 40.000,-- zu rechnen. Die
Verwaltung schlägt den Einbau einer Lüftungsanlage vor.
- 7 –
C.) Energiebilanz
Durch
den Einbau von hochwertigeren Baustoffen der Außenwände, Fenster, Wärmedämmung
etc. wird für den Transmissionswärmeverlust nach der aktuellen Energieeinsparverordnung
(EnEV) von 2007 ein Wert von 0,38 W/(m2K) erreicht. Dieser Wert liegt 42 %
unter den zulässigen Höchstwerten.
Durch den Einsatz einer
Gasbrennwertheizung in Verbindung mit der kontrollierten Lüftungsanlage hat das
Gebäude einen Jahres-Primärenergiebedarf von ca. 15,76 kWh/m3. Der zulässige
Höchstwert liegt bei 20,20 kWh/m3. Das Gebäude liegt in seiner Energiebilanz ca. 22 % unter den in der EnEV
2007 vorgeschriebenen Werten. Diese Werte können durch den Einbau einer
Thermischen Solaranlage bzw. Photovoltaikanlage um einiges verbessert Werten.
Stadtrat
Peter Bercher stimmt für die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zu.
Namens
der SPD-Fraktion stellt Stadtrat Lothar Menges den Antrag auf Einsatz von Pellets.
Er führt aus, dass die Stadt Breisach 1996 dem Klimabündnis beigetreten sei.
Dies sollte ernst genommen werden. Bei der Verbrennung von Gas entstehe
deutlich mehr Kohlendioxid als bei Pellets.
Stadtrat
Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) weist darauf hin, dass Pelltsanlagen wegen des
Ausstoßes von Feinstaub in der Diskussion seien. Außerdem müsste das
Feuerwehrgerätehaus nicht dauernd beheizt werden. Deshalb empfehlt seine
Fraktion den Einsatz einer Gasheizung.
Stadtrat
Gerd Müller (ULB) schließt sich dem an. Er befürchtet, dass es bald zu wenig
nachwachsende Rohstoffe gibt, wenn sie jetzt überall eingesetzt werden.
Der
Antrag der SPD wird mit 6 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Beschluss
1) Der
Gemeinderat beschließt das Feuerwehrgerätehaus mit Gemeindesaal in Gündlingen
mit einer Gasbrennwertheizung auszustatten.
(16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
2) Der
Gemeinderat beschließt für den Gemeindesaal den Einbau einer Lüftungsanlage.
Die erforderlichen Mehrkosten von € 40.000,-- sind in den Haushalt 2008 einzustellen.
(einstimmig
23:0:0)
TOP. 8) Arbeitsvergabe
- Neuverlegung und Aufdimensionierung des
Mischwasserkanals im Harelungenweg und des Schmutzwasserkanals im
Eckartsbergweg und eine neue Trinkwasserleitung im Harelungenweg
Im Harelungenweg
zwischen Eckartsbergweg und Parkplatz Einfahrt Süd liegt in der 4,00 m breiten
Fahrbahn ein Mischwasserkanal DN 250 in 0,90 m bis 1,45 m Tiefe mit einem
Minimalgefälle von 0,24- 0,60 %, was bei stärkeren Regenfällen zu Rückstau und
teilweise oberflächigen Wasseraustritt führt.
Der Kanal ist
bedingt durch die geringe Überdeckung in einem sehr schlechten Zustand
(Setzungen, Scherbenbildung). Ferner liegt im Harelungenweg eine ca. 65 Jahre
Trinkwasser- Graugussleitung mit starker Innenkrustierung und
Rostwasserbildung.
Der Kanal im
Harelungenweg muss zur Verbesserung der Abflussverhältnisse auf DN 300
aufdimensioniert und tiefergelegt werden. Zwischen dem Anschlussschacht in der
Einmündung Rempartstr./ Neutorplatz und dem Harelungenweg erfolgt ebenfalls
eine Neuverlegung d. h. Aufdimensionierung auf DN 400 und Tieferlegung bis zu
3,00 m (Anschluss Rempartstr.).
Die Arbeiten
wurden in offener Bauweise öffentlich ausgeschrieben. Um die Verkehrsbehinderung
beim Queren der Stadteinfahrt Neutorplatz zu vermeiden, wurde ein Nebenangebot
für eine Durchpressung mit ausgeschrieben. Bei offener Bauweise ist eine Ampelregelung
für ca. 3 Wochen beim Neutorplatz/ Eckartsbergweg notwendig.
Eine
Beeinträchtigung der Bäume ist nicht zu erwarten, da die Kanaltrasse am Rand
der Baumkronen/ Wurzelbereich verläuft. Eventuell ist eine Beeinträchtigung bei
den Grabungsarbeiten durch eine mittelalterliche Befestigungsmauer zu erwarten.
Es wurden
folgende Angebote abgegeben (geprüfte Ergebnisse):
1) Fa. Amann, Sasbach 232.684,31
€
2) Fa. Menner u. Sohn, Breisach- Oberrimsingen 291.461,62 €
3) Fa. Knobel- Bau, Hartheim 292.704,80
€
4) Fa. SKS- Bau, Tuttlingen 324.342,03
€
Mehrere Firmen
haben Nebenangebote abgegeben. Die Prüfung ergab, dass für die Ermittlung des
preisgünstigsten Angebotes nur der Vergleich mit den Firmen ARGE Vogel- Bau/
Keune- Bau und Fa. Christian Pontiggia relevant ist.
Unter Berücksichtigung des
techn. Nebenangebotes (Durchpressung) ergibt sich folgendes Ergebnis:
1) Fa. Amann, Sasbach 256.962,64
€
2) Fa. Menner u. Sohn, Breisach- Oberrimsingen 295.981,81 €
3) Fa. Knobel- Bau, Hartheim 300.085,47
€
4) Fa. SKS- Bau, Tuttlingen 369.339,17
€
Die Firma Amann
ist bei beiden Verfahrensweisen die preisgünstigste Anbieterfirma. Angesicht
der Mehrkosten von 24.278,33 € schlägt die Bauverwaltung jedoch vor, die Verkehrverhinderung
zu akzeptieren. Die Arbeiten sollen in der 48./ 49. Kalenderwoche begonnen
werden. Mit der Beendigung wird je nach Witterung auf Ende Januar 2008 gerechnet.
Im Haushaltsplan
sind 300.000 € eingeplant.
Beschluss (einstimmig 23:0:0)
Der Gemeinderat
vergibt die Arbeiten zur Neuverlegung des Mischwasserkanals im Harelungenweg
(Parkplatz- Eckartsbergweg) und des Schmutzwasserkanals im Eckartsbergweg
(Harelungenweg- Neutorplatz/ Rempartstr. ) und einer neuen Trinkwasserleitung
im Harelungenweg in offener Bauweise an die preisgünstigste Anbieterfirma
Amann, Sasbach, zum Angebotspreis von 232.684, 31 €.
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TOP. 9) Verschiedenes
Stadtrat
Gerd Müller (ULB) kritisiert die Gestaltung der Rheinuferpromenade, insbesondere
die riesigen Blumentöpfe, die entlang des Rheins aufgestellt wurden.
Stadtrat
Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) verliest die der Sitzungsniederschrift als Anlage
beigefügte Erklärung bezüglich der Diskussion über den Beitritt der Stadt
Breisach zu TRAS.
Schluss
der Sitzung: 20.20 Uhr
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E.
Dizien-Richarz