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14.3.2009

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Protokoll Nr. 09

 

          über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

            am 16. Oktober 2007 im Bürgersaal

                 des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                        Bercher Peter

                        Binz Andreas

                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Czemerys Günter

                        Gnädinger Rudolf

                        Dr. Groh Rüdiger

                        Hintereck Wendelin

                        Jäger Gerold

                        Köbele Ruth

Kreutner Frank

Kuhn Barbara

Leber Jörg

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siebenhaar Roman

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas

                        Ingenhoven Willi

                        Mack Monika

 

Ortsvorsteher:                        Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Oberamtsrat Harald Bitzenhofer

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                            

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)     Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Aus dem Zuhörerkreis wurden keine Fragen gestellt.

 

TOP. 2)     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.09.2007

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 18.09.2007

 

                  - die Verwaltung mit dem Ankauf eines Teilgrundstückes im Bereich der „Unteren Gärten“ sowie mit der Vorbereitung für den Offenlagebeschluss beauftragt hat,

 

- der Überprüfung der Verwaltungsorganisation durch das Kehler Forum und

 

                  - der Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen, Veranlagungszinsen und weiteren Nebenkosten eines Schuldners in Höhe von 78.340,00 € zugestimmt hat.

 

TOP. 3)      Sachstandsbericht zur Chloridbelastung im Grundwasser von Herrn Dr. Gunther Wirsing vom Regierungspräsidium – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

 

                  Bürgermeister Rein begrüßt Herrn Dr. Gunther Wirsing und Herrn Maier vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau. Dr. Wirsing erläutert die momentane Situation. So werde derzeit im Rahmen einer von der EU geförderten Interreg III Projektes die Salzbelastung des Grundwassers zwischen Mulhouse und Lahr, besonders aber zwischen Fessenheim und Burkheim genau untersucht. Das Vorhaben dauere bis Ende des Jahres. Im März 2008 werden beim Regierungspräsidium Freiburg die endgültigen Ergebnisse vorgestellt. Es stehe außer Frage, dass der Kaliberg, den es von 1926 bis 1973 auf deutscher und bis im Jahr 2003 auf französischer Seite gab, Verursacher der hohen Belastung des Wassers sei. Auf deutscher Seite gebe es noch Kalihalden in Buggingen und Heitersheim, von denen sie in tiefere Erdschichten gelange. Die Halde in Heitersheim sei mittlerweile abgedeckt worden, in Buggingen stehe dies noch aus.

 

                  Deutlich mehr Chlorid als von der deutschen Seite gelange allerdings von den Absetzbecken auf der Fessenheimer Insel im Elsass ins Grundwasser. Es sei sehr wichtig, dass es sich bei dieser Untersuchung um ein deutsch-französisches Interreg-Projekt handle, weil so den Franzosen die Problematik deutlicher gemacht werden könne.

 

                  Besonders aus dem Absetzbecken auf der Fessenheimer Insel sickert weiterhin Salz in den Untergrund, weil die Salzlösung schwerer als Wasser sei. Sie durchdringe zunächst mächtige Kiesvorkommen bis sie auf dichte Schichten, vor allem aus Ton, treffe.

 

                  Dort sammle sich die Salzlösung zu eine Art Salzfahne, die sich seit geraumer Zeit in Richtung Norden, also auch in Richtung Breisach, bewege. Teilweise würden in tieferen Schichten Konzentrationen von 300 Gramm Salz pro Liter gemessen – Meerwasser weist im Vergleich 30 Gramm pro Liter auf.

 

                  Im Rahmen des Interreg-III-Projektes wurden zahlreiche Wasserproben an unterschiedlichen Stelle und in unterschiedlichen Tiefen gezogen. Außerdem gab es geoelektrische Messungen. Ziel ist es, ein so genanntes Grundwasserströrungs- und –transportmodell anzufertigen.

 

- 3 –

 

                  Es gilt in etwa die Grundregel, dass der Chloridgehalt des Wassers steige, je tiefer man komme. So sei zum Beispiel in der Nähe des Breisacher Schwimmbads oberflächennah ein Wert von unter 50 Milligramm pro Liter Salz gemessen worden, in 50 bis 60 Metern Tiefe dagegen 1200 Milligramm pro Liter. Bei Fessenheim sei eine Art von Salzpool gesichtet worden, aus dem noch immer Salzlösung in Richtung Breisach fließe. Wie sich die Salzkonzentration des Grundwassers in den nächsten Jahren entwickle, sei schwer vorher zu sagen. Von Vorteil sei, dass ein großer Teil des Trinkwassers, das aus den Breisacher Tiefbrunnen gewonnen wird, aus dem Rhein stammt. Das Rheinwasser verdünne das Salz, das in der Tiefe lagert. Wichtig sei es darauf zu achten, dass nicht ständig, etwa durch Pumpen, stark salzhaltiges Wasser aus der Tiefe nach oben gefördert werde.

 

                  Tiefbauamtsleiter Wolf berichtet, dass wir das Trinkwasser aus einer Tiefe von 14 bis 16 Metern beziehen. Durch den Bau des neuen Mischbehälters und den Einsatz moderner Technik sei es gelungen, den Salzgehalt des Breisacher Trinkwassers auf durchschnittlich 140 bis 160 Milligramm pro Liter zu senken. Ab und zu gebe es noch Ausreißer nach oben bis 180 Milligramm pro Liter. Früher seien jedoch Werte bis 200 Milligramm pro Liter erreicht worden. Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 250 Milligramm pro Liter.

 

                  Bürgermeister Rein weist darauf hin, dass Breisach nicht der Verursacher des Problems sei. Insofern hoffe man auf finanzielle Hilfe, falls der Stadt weitere Kosten durch die Salzbelastung seines Trinkwassers entstehen. Darüber hinaus gelte es zu beachten, dass durch die Brunnengalerie, die im Falle der Retention bei Hochstetten geplant ist, eventuell stark salzhaltiges Wasser aus der Tiefe nach oben gefördert werden könnte. Das Salz zu beseitigen, das bereits jetzt in tieferen Schichten unter Breisach lagert, hält Dr. Wirising für nahezu unmöglich. Das Wasserwerk Hausen sei von der Salzfahne nicht tangiert. Es ist vielleicht eine Alternative, eines Tages durch den Bau einer Ringleitung das Wasser von dort zu beziehen, führt Bürgermeister Rein aus.

 

                  Stadtrat Lothar Menges (SPD) regt an, über eine Klage gegen die Verursacher nachzudenken.

 

                  Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

TOP. 4)      Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Breisach am Rhein

 

                  Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Gündlingen, Oberrimsingen und Niederrimsingen beträgt nach der bisherigen Satzungsregelung 780,00 €, aufgrund besoldungsrechtlichen Erhöhung bedeutet dies einen derzeitigen Auszahlungsbetrag von 821,57 €. Die Entschädigung wurde in der Gemeinderatssitzung am 15.07.2004, von ursprünglich 47,5 % des Höchstbetrages, berechnet nach dem wahrscheinlichen wöchentlichen Stundenaufwand, gesenkt. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit wurde von 19 auf 18 Stunden reduziert.

 

                  Die vergangenen Zeit hat gezeigt, dass 45 % für den derzeitigen zeitlichen Aufwand nicht mehr ausreichend sind und aus diesem Grund auf 47,5 % erhöht werden sollten. Unter Berücksichtigung der Verordnung des Innenministeriums über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher in der derzeitigen Fassung, ergibt sich eine Aufwandsentschädigung von 867,21 €.

 

                  Ohne Mitwirkung von Ortsvorsteher Wendelin Hintereck wegen Befangenheit ergeht folgender


- 4 –

 

                  Beschluss (einstimmig 22:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Stadt Breisach am Rhein zu.

                 

 

TOP. 5)      Betreuung von Zweijährigen im Kindergarten St. Laurentius in Niederrimsingen für die Stadtteile Nieder- und Oberrimsingen

 

                  Hauptamtsleiter Harald Bitzenhofer erläutert die Situation. Der Kindergarten St. Laurentius in Niederrimsingen verfügt entsprechend der räumlichen Gegebenheiten über eine Aufnahmekapazität von 67 Kindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren in drei Gruppenräumen. Auf Grund stark rückgängiger Kinderzahlen wird für das Kindergartenjahr 2007/2008 mit einer maximalen Belegung von insgesamt 40 Kindern gerechnet. In den darauffolgenden Jahren wird mit einer konstanten Belegung gerechnet, so dass sich für die Kinder über drei Jahren lediglich eine Belegung von zwei Gruppen ergibt. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit für die Stadtteile Nieder- und Oberrimsingen, eine entsprechende Gruppe für Kinder ab zwei Jahren einzurichten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Kinder unter drei Jahren jeweils zwei Belegungsplätze in Anspruch nehmen.

                  Entsprechend dem bisherigen Modell im Stadtteil Gündlingen soll hier eine Gruppe für Kinder von zwei bis drei Jahren eingerichtet werden mit einer maximalen Belegungszahl von 12 Kindern, welche jeweils für die Zeitdauer von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet sein wird. Die Elternbeiträge bemessen sich entsprechend der Regelung der Benutzungsordnung für die Kindergärten, wonach auf den Regelkindergartenplatz ein Zuschlag von 25 % erhoben wird.

 

                  Die Umfrage in den Stadtteilen Nieder- und Oberrimsingen ergab 15 interessierte Eltern in beiden Stadtteilen. Zusätzlich haben sich weitere fünf Eltern für die Einrichtung einer Zweijährigen-Gruppe ausgesprochen, jedoch nur unter der Bedingung, dass diese im Kindergarten St. Vinzentius in Oberrimsingen eingerichtet wird. Dies ist allerdings aus räumlichen Gründen nicht möglich. Daher wurde von dieser Möglichkeit Abstand genommen, zumal in Oberrimsingen auch die Möglichkeit einer Unterbringung im Elternzentrum gegeben ist.

 

                  Die Umfrage erfasste sämtliche Kinder im Alter ab Geburt zum 31.07.2007 bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Einrichtung einer Gruppe auch ausreichend Platz für den Bedarf bietet.

 

                  Die Stadtverwaltung Breisach am Rhein schlägt vor, ab 01.01.2008 eine entsprechende Gruppe im Kindergarten St. Laurentius in Niederrimsingen einzurichten. Die personellen und räumlichen Gegebenheiten sind vorhanden. Die entsprechende Betriebserlaubnis sowie Zuschussanträge würden gestellt werden.

                 

                  Oberamtsrat Bitzenhofer führt aus, dass die Verwaltung in Gesprächen mit dem Elternzentrum ELZE, das in Oberrimsingen bereits kleine Kinder betreut, getreten sei, um nach einem Ausweg zu suchen.

                 

                  Ortsvorsteher Bernhard Kiefer begrüßt auch im Namen von Ortsvorsteher Wendelin Hintereck den Vorschlag. Die Ortschaftsräte von Nieder- und Oberrimsingen haben diesem Vorgehen bereits zugestimmt. Gleichzeitig spricht er den Wunsch aus, auch in Oberrimsingen eine Gruppe für Zweijährige einzurichten.


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                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der Einrichtung einer Zweijährigen-Gruppe im Kindergarten St. Laurentius in Niederrimsingen für die Stadtteile Nieder- und Oberrimsingen zu und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden formellen Maßnahmen einzuleiten.

 

TOP. 6)      Straßenbenennung

                  -   Benennung der zukünftigen Straßenfläche Flurst.-Nr. 3405 der Gemarkung Oberrimsingen (Erschließungsanlage für das Baugebiet „Seilhof III“)

 

                  Die Erschließungsarbeiten im Bereich des Baugebietes „Seilhof III“ haben bereits begonnen.

 

                  Die Anfragen bezüglich der Namensgebung und Zuordnung der jeweiligen Baugrundstücke nehmen zu. Aus diesem Grund ist eine Benennung der Erschließungsstraße für dieses Gebiet erforderlich.

 

                  Der Ortschaftsrat Oberrimsingen hat sich in seiner Sitzung am 20.09.2007 mit dieser Namensgebung befasst.

 

                  Nach Auffassung des Ortschaftsrates sollte die neue Straße zur Würdigung der vielfältigen Verdienste von Herrn Erich Kiehn nach dessen Namen benannt werden. Herr Kiehn ist seit dem Jahr 1993 Ehrenbürger der Stadt Breisach am Rhein.

 

                  Nach Kriegsende kam er im Jahr 1946 nach Oberrimsingen. Vom Erzbischof hatte er den Auftrag erhalten, sich den durch ein verbrecherisches System verführten Jugendlichen anzunehmen. Im Schloss von Oberrimsingen gab er ihnen Heimat, Essen, Würde, Bildung und Arbeit. Durch seine moderne Pädagogik wurde Oberrimsingen bald sehr bekannt.

 

                  Durch sein Wirken bekam das Christophorus Jugendwerk den Staatspreis Baden-Württemberg verliehen. Herr Kiehn wurde mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.

 

                  Der Ortschaftsrat Oberrimsingen hat sich aufgrund der obigen Ausführungen für die Bezeichnung

„Erich-Kiehn-Straße“

 

                  ausgesprochen und bittet den Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein um entsprechende Beschlussfassung.

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Unter Berücksichtigung des Vorschlags des Ortschaftsrates vom Stadtteil Oberrimsingen beschließt der Gemeinderat gem. § 5 Abs. 4 GO als zukünftige Straßenbezeichnung für die Erschließungsstraße Flurst.-Nr. 3405 den Straßennamen „Erich-Kiehn-Straße“.

 


- 6 –

 

TOP. 7)   Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Gemeindesaal in Breisach-Gündlingen

                  -   Energetische Festlegung

 

                  Für den Neubau des Feuerwehrgerätehaus mit Gemeindesaal wurden im Rahmen der Ausführungsplanung verschiedene haustechnische Varianten berechnet. Die haustechnische Ausstattung muss schon in einem frühen Stadium festgelegt werden, um die Ausführung entsprechend koordinieren zu können. Dabei gilt es die Bereiche Heizung, Lüftung und den energetischer Standart festzulegen.

 

                  A.) Heizung

                  das Ing. Büro Fischer hatte in einem Variantenvergleich die Wirtschaftlichkeit verschiedener Heizungssysteme errechnet. Die Wärmebedarf liegt bei ca. 50.000 kWh/a. Dabei wurden folgende Heizungstechniken untersucht

 

1.     Gasbrennwerttechnik

2.     Holzpelletanlage

3.     Wärmepumpe mit Erdsonde durchgerechnet.

 

Bei einer Laufzeit von 20 Jahren ergab die Untersuchung folgendes Ergebnis

 

 

Gasbrennwert

Holzpellet

Wärmepumpe

Investitionskosten

€ 22.630,--

€ 60.118,--

€ 118.900,--

Jahreskosten, Betrieb pro Jahr

   4.660,--

   3.760,--

  2.600,--

CO2-Emmision

14,8 to /a

€ 5 to /a

€ 9,50 to /a

 

                  Der Variantenvergleich kommt zum Ergebnis, dass die Gasbrennwerttechnik bei einer Laufzeit von 20 Jahren die wirtschaftlichste Lösung ist. Sie liegt im tatsächlichen Jahreskostenvergleich  (Investitionskosten plus Betriebskosten) ca. 20 % unter der Pelletlösung und ca. 80 % unter der Wärmepumpenlösung. Die Pelletanlage hat eindeutig den geringeren CO2 Ausstoß. Für eine Pelletanlage müsste jedoch zusätzlich  ein separater Lagerraum hergestellt werden. Des weiteren ist für den Betrieb mit mehr Personaleinsatz zu rechnen. (Betriebskontrolle, Brennmaterialbeschaffung etc.).

                  Die Verwaltung schlägt vor für die Heizungsanlage eine Brennwertgastechnik zu verwenden. Diese Heizungstechnik kann mit einer thermischen Solaranlage ergänzt werden, dass ca. 10 – 15 % des Wärmebedarfs regenerativ erzeugt werden kann.

 

                  B.) Lüftungsanlage

 

                  Die Versammlungsstättenverordnung schreibt für Versammlungsstätten ab 200 m2 zwingend eine Lüftungsanlage vor. Der Gemeindesaal hat eine Nutzfläche von ca. 190 m2. Eine Lüftungsanlage wäre aus bauordnungsrechtlicher Sicht nicht notwendig. Aus energetischer Sicht macht eine kontrollierte Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung durchaus Sinn. Der Energiebedarf kann durch den Einsatz einer Lüftungsanlage nochmals um ca. 5 % - 8 %  optimiert werden. Für den Einbau einer kontrollierten Lüftungsanlage sind jedoch mit Bauwerksmehrkosten von ca. € 40.000,-- zu rechnen. Die Verwaltung schlägt den Einbau einer Lüftungsanlage vor.


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                  C.) Energiebilanz

 

                  Durch den Einbau von hochwertigeren Baustoffen der Außenwände, Fenster, Wärmedämmung etc. wird für den Transmissionswärmeverlust nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2007 ein Wert von 0,38 W/(m2K) erreicht. Dieser Wert liegt 42 % unter den zulässigen Höchstwerten.

                  Durch den Einsatz einer Gasbrennwertheizung in Verbindung mit der kontrollierten Lüftungsanlage hat das Gebäude einen Jahres-Primärenergiebedarf von ca. 15,76 kWh/m3. Der zulässige Höchstwert liegt bei 20,20 kWh/m3. Das Gebäude liegt in seiner  Energiebilanz ca. 22 % unter den in der EnEV 2007 vorgeschriebenen Werten. Diese Werte können durch den Einbau einer Thermischen Solaranlage bzw. Photovoltaikanlage um einiges verbessert Werten.

 

                  Stadtrat Peter Bercher stimmt für die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zu.

 

                  Namens der SPD-Fraktion stellt Stadtrat Lothar Menges den Antrag auf Einsatz von Pellets. Er führt aus, dass die Stadt Breisach 1996 dem Klimabündnis beigetreten sei. Dies sollte ernst genommen werden. Bei der Verbrennung von Gas entstehe deutlich mehr Kohlendioxid als bei Pellets.

 

                  Stadtrat Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) weist darauf hin, dass Pelltsanlagen wegen des Ausstoßes von Feinstaub in der Diskussion seien. Außerdem müsste das Feuerwehrgerätehaus nicht dauernd beheizt werden. Deshalb empfehlt seine Fraktion den Einsatz einer Gasheizung.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) schließt sich dem an. Er befürchtet, dass es bald zu wenig nachwachsende Rohstoffe gibt, wenn sie jetzt überall eingesetzt werden.

 

                  Der Antrag der SPD wird mit 6 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

                  Beschluss

 

1) Der Gemeinderat beschließt das Feuerwehrgerätehaus mit Gemeindesaal in Gündlingen mit einer Gasbrennwertheizung auszustatten.

                        (16 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

2) Der Gemeinderat beschließt für den Gemeindesaal den Einbau einer Lüftungsanlage. Die erforderlichen Mehrkosten von € 40.000,-- sind in den Haushalt 2008 einzustellen.

      (einstimmig 23:0:0)

 

TOP. 8)   Arbeitsvergabe

                  -   Neuverlegung und Aufdimensionierung des Mischwasserkanals im Harelungenweg und des Schmutzwasserkanals im Eckartsbergweg und eine neue Trinkwasserleitung im Harelungenweg

 

                  Im Harelungenweg zwischen Eckartsbergweg und Parkplatz Einfahrt Süd liegt in der 4,00 m breiten Fahrbahn ein Mischwasserkanal DN 250 in 0,90 m bis 1,45 m Tiefe mit einem Minimalgefälle von 0,24- 0,60 %, was bei stärkeren Regenfällen zu Rückstau und teilweise oberflächigen Wasseraustritt führt.

                  Der Kanal ist bedingt durch die geringe Überdeckung in einem sehr schlechten Zustand (Setzungen, Scherbenbildung). Ferner liegt im Harelungenweg eine ca. 65 Jahre Trinkwasser- Graugussleitung mit starker Innenkrustierung und Rostwasserbildung.

                  Der Kanal im Harelungenweg muss zur Verbesserung der Abflussverhältnisse auf DN 300 aufdimensioniert und tiefergelegt werden. Zwischen dem Anschlussschacht in der Einmündung Rempartstr./ Neutorplatz und dem Harelungenweg erfolgt ebenfalls eine Neuverlegung d. h. Aufdimensionierung auf DN 400 und Tieferlegung bis zu 3,00 m (Anschluss Rempartstr.).

 

                  Die Arbeiten wurden in offener Bauweise öffentlich ausgeschrieben. Um die Verkehrsbehinderung beim Queren der Stadteinfahrt Neutorplatz zu vermeiden, wurde ein Nebenangebot für eine Durchpressung mit ausgeschrieben. Bei offener Bauweise ist eine Ampelregelung für ca. 3 Wochen beim Neutorplatz/ Eckartsbergweg notwendig.

                  Eine Beeinträchtigung der Bäume ist nicht zu erwarten, da die Kanaltrasse am Rand der Baumkronen/ Wurzelbereich verläuft. Eventuell ist eine Beeinträchtigung bei den Grabungsarbeiten durch eine mittelalterliche Befestigungsmauer zu erwarten.

 

                  Es wurden folgende Angebote abgegeben (geprüfte Ergebnisse):

 

1) Fa. Amann, Sasbach           232.684,31 €

2) Fa. Menner u. Sohn, Breisach- Oberrimsingen           291.461,62 €

3) Fa. Knobel- Bau, Hartheim           292.704,80 €

4) Fa. SKS- Bau, Tuttlingen           324.342,03 €

                                   

                  Mehrere Firmen haben Nebenangebote abgegeben. Die Prüfung ergab, dass für die Ermittlung des preisgünstigsten Angebotes nur der Vergleich mit den Firmen ARGE Vogel- Bau/ Keune- Bau und Fa. Christian Pontiggia relevant ist.

 

                  Unter Berücksichtigung des techn. Nebenangebotes (Durchpressung) ergibt sich folgendes Ergebnis:

 

1) Fa. Amann, Sasbach           256.962,64 €

2) Fa. Menner u. Sohn, Breisach- Oberrimsingen           295.981,81 €

3) Fa. Knobel- Bau, Hartheim           300.085,47 €

4) Fa. SKS- Bau, Tuttlingen           369.339,17 €

 

                  Die Firma Amann ist bei beiden Verfahrensweisen die preisgünstigste Anbieterfirma. Angesicht der Mehrkosten von 24.278,33 € schlägt die Bauverwaltung jedoch vor, die Verkehrverhinderung zu akzeptieren. Die Arbeiten sollen in der 48./ 49. Kalenderwoche begonnen werden. Mit der Beendigung wird je nach Witterung auf Ende Januar 2008 gerechnet.

                  Im Haushaltsplan sind 300.000 € eingeplant.

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zur Neuverlegung des Mischwasserkanals im Harelungenweg (Parkplatz- Eckartsbergweg) und des Schmutzwasserkanals im Eckartsbergweg (Harelungenweg- Neutorplatz/ Rempartstr. ) und einer neuen Trinkwasserleitung im Harelungenweg in offener Bauweise an die preisgünstigste Anbieterfirma Amann, Sasbach, zum Angebotspreis von 232.684, 31 €.

 


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TOP. 9)      Verschiedenes

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) kritisiert die Gestaltung der Rheinuferpromenade, insbesondere die riesigen Blumentöpfe, die entlang des Rheins aufgestellt wurden.

 

                  Stadtrat Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) verliest die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Erklärung bezüglich der Diskussion über den Beitritt der Stadt Breisach zu TRAS.

                              

Schluss der Sitzung:  20.20 Uhr

 

        Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführerin:

 

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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