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14.3.2009

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                                            Protokoll Nr. 02

 

                       über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                                  am 17.02.2004 im Bürgersaal

                              des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                          Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                              Bercher Peter

                                                  Brandstädter Isolde

                                                  Dr. Breitenfeldt Petra

                                                  Bucher Erhard

                                                  Fischer Andreas

                                                  Fleig Andreas

                                                  Gippert Edwin

                                                  Gnädinger Rudolf

                                                  Dr. Groh Rüdiger

                                      Großkopf Rolf

                                                  Hofsommer Gerhard

                                                  Jungel Bernd

                                                  Krischke Gertrud

Leber Dieter

                                                  Mack Monika

                                                  Menges Lothar

Müller Gerd

Ott Katharina

Dr. Sartorius Ulrich

Singler Helene

Weiser Georg

Wiedensohler Imogen

Wolf Peter

 

Entschuldigt:                               Brommer Hans

 

 

Von der Verwaltung:                   Beigeordneter Oliver Rein

                                                  Stadtkämmerer Konrad Schanno

                                                  Stadtbauoberrat Horst Wolf

                                                  Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

 

  

 

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)      Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Herr Henry Glassen, Vorsitzender der Bürgerinitiative Kohlerhof äußert seine Befürchtungen bzgl. der Wiederherstellung der Bahntrasse zwischen Breisach und Colmar für die Bewohner des Kohlerhofs. Dies würde eine erhebliche Lärmbelästigung bedeuten, da die Gleise seines Wissens in Hochlage an dem Wohnquartier vorbei geführt werden sollen. Außerdem wollte er wissen, ob die Verbindung Colmar-Freiburg über Breisach auch als so genannte Bypass-Strecke für den Güterverkehr in Frage kommt.

 

                   Bürgermeister Vonarb schließt eine solche Bypass-Strecke aus. Für die Bahn sei die Streckenführung über Breisach uninteressant. Zur geplanten Bahnlinie Breisach-Colmar sei es noch offen, ob sie an der südlichen Stadteinfahrt oder am Kohlerhof vorbei verlaufe. Die Machbarkeitsstudie werde im April vorgestellt. Die bisherige Planung sieht keine Hochlage vor.         

 

TOP. 2)     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinde­ratssitzung vom 20.01.2004

 

                  Gemäß ' 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemein­derat in sei­ner nicht­öffentli­chen Sitzung vom 20.01.2004

 

                  -  der Höhergruppierung einer Mitarbeiterin von der Vergütungsgruppe IV in die Vergütungsgruppe III zugestimmt hat.

 

TOP. 3)     1. Änderung der Polizeiverordnung vom 28.05.2001

 

                  Die Polizeiverordnung der Stadt Breisach am Rhein ist aufgrund Änderung der Gesetzeslage, insbesondere im Immissionsschutzrecht in Bezug auf die Bestimmungen für die Haus- und Gartenarbeiten zu ändern. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus dem In-Kraft-Treten der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), die unter anderem auch die Rasenmäherlärmschutzverordnung ( 8. BImSchV) ersetzt.

 

                  Dabei regelt insbesondere § 7 der 32. BImSchV für die im Anhang der Verordnung genannten 57 Geräte und Maschinen abschließende Regelungen zu den Betriebszeiten, die durch eine Ortspolizeiverordnung nicht geändert werden dürfen. Insbesondere dürfen für diese Geräte keine Mittagspausenregelungen in den Ortspolizeiverordnungen getroffen werden. Damit ist der Betrieb der Geräte und Maschinen nach § 7 Abs. 1 Nr. 1  i.V.m. dem Anhang der 32. BImSchV an Werktagen durchgehend von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt. Lediglich für die Geräte nach den Nr. 2 – Freischneider, Nr. 24 – Grastrimmer/Graskantenschneider, Nr. 34 – Laubbläser und Nr. 35 – Laubsammler gelten mit einer festgesetzten Mittagspause von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr verschärfte Regelungen. Damit dürfen beispielsweise Rasenmäher ohne weiteres über die Mittagszeit eingesetzt werden. Örtliche Polizeiverordnungen, die dies unter dem Stichwort Haus- und Gartenarbeiten verbieten, sind rechtsunwirksam.


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                  Die Änderung des § 22 durch Ergänzung von Abs. 1 Nr. 6, Verbot Gegenstände auf öffentliche Straßen und Gehwege sowie in Grün- und Erholungsanlagen wegzuwerfen oder abzulagern, bezweckt die Reduzierung der ständig ansteigenden Verunreinigung von Straßen und anderen öffentlichen Flächen durch weggeworfene Kleinabfälle.

 

                  Gleichzeitig wurde in § 26 ein entsprechender Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand eingeführt.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift beigefügten 1. Änderung der Polizeiverordnung der  Stadt Breisach am Rhein vom 28.05.2001 zu.

 

TOP. 4)     Information über die Bildung der Wahlbezirke sowie über die Wahllokale für Europa- und Kommunalwahlen am 13. Juni 2004

 

                  1. Wahlbezirke

 

                  Nach § 2 Kommunalwahlordnung sollen nach den örtlichen Verhältnissen Wahlbezirke gebildet werden. Die Wahlbezirke werden nach § 4 Kommunalwahlgesetz vom Bürgermeister gebildet. Dabei soll kein Wahlbezirk mehr als 2.500 Einwohner umfassen.

 

                  Bei den zurückliegenden Wahlen wurde festgestellt, dass die Einteilung der Wahlbezirke in Breisach zwingend geändert werden muss. Insbesondere durch die neuen Baugebiete und durch den damit verbundenen Zuzug im Bereich Kohlerhof ist der bisherige Wahlbezirk 103, Julius-Leber-Schule, stark angewachsen, so dass die Wahlhelfer ihrer Tätigkeit kaum gerecht werden konnten. Daher ist dieser Wahlbezirk neu zu ordnen und ein vierter Wahlbezirk im Bereich der Kernstadt einzurichten.

 

                  Die Veränderungen wie folgt:

 

a.       Der Bereich Burkheimer Landstraße, Gerberstraße, Krummholzstraße, Kesslerstraße, Küferstraße, Klärwerk, Neumühle und Jägerhof wurde anstatt bisher dem Rathaus, Bezirk 101, dem neuen Bezirk 104 (Mittler Feld) zugeordnet.

b.      Die Leo-Wohleb-Straße ist künftig Bestandteil des Bezirks 102, Spitalkirche.

c.       Die Hans-Jakob-Straße und Johann-Baptist-Hau-Straße, bisher Bezirk Rathaus, wurden der Julius-Leber-Schule zugeordnet.

d.      Der gesamte Bereich nördlich von Neuer Weg und den Straßen Zum Kaiserstuhl und Gelbstein sind nun Bestandteil der Julius-Leber-Schule.

e.       Der Bezirk 103, Julius-Leber-Schule wurde zusammen mit den neu zugeordneten Straßen aus a. – d. im Bereich Hohenzollernstraße, St.- Louis-Straße geteilt. Der bisherige Bezirk 103 wird aufgeteilt in einen Bezirk 103, Mittler Feld und dem neuen Bezirk 104, Kohlerhof.

f.        Der Wahlbezirk Hochstetten erhält die Nr. 105

 

 




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                  2. Wahlräume

 

                  Die Bestimmung der Wahlräume obliegt nach § 17 Kommunalwahlgesetz ebenfalls dem Bürgermeister.

 

                  Die Wahlräume sind teilweise wie folgt verlegt worden:

 

                  Wahlbezirk           

                        101                  Oberstadt                    Rathaus

                        102                  Vorderstadt                 Spitalkirche

                        103                  Mittler Feld                  Julius-Leber-Schule

                        104                  Kohlerhof                    Verenenkapelle

                        105                  Hochstetten                 Kindergarten Kohlerhof

                        201                  Gündlingen                   Malteserhalle

                        301                  Niederrimsingen           Schulgebäude

                        401                  Oberrimsingen  Schulgebäude

 

                  Veränderungen wurden insbesondere in den Ortsteilen vorgenommen. Damit soll erreicht werden, dass der Zugang für behinderte Wähler wesentlich erleichtert wird. Im Wahlbezirk 104, Hochstetten, ist eine andere Möglichkeit wie der Versammlungsraum in der Verenenkapelle nicht gegeben. Es wird jedoch eine Wahlmöglichkeit für Behinderte im Küchenbereich im Erdgeschoss für Behinderte eingerichtet.

 

                  Auf Anfrage des Gremiums bezüglich der Zuordnung von Meisennest und Stockfeldhof in den Wahlbezirk I wird Bürgermeister Vonarb dies klären.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.

 

TOP. 5)     Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 13. Juni 2004

 

                  Nach § 11 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) obliegt dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses. Nachdem der Kreistag des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald nach § 13 Abs. 4 KomWG die Aufgaben des Wahlkreisausschusses den Gemeinden übertragen hat, nimmt der Gemeindewahlausschuss gleichzeitig die Aufgaben des Wahlkreisausschusses wahr.

 

                  Nach § 11 Abs. 2 KomWG besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.

                  Nach § 15 KomWG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber und Vertrauensleute für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitglieder eines Wahlorgans und somit auch nicht in den Gemeindewahlausschuss berufen werden.


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                  Die Schriftführer und die erforderlichen Hilfskräfte bestellt der Bürgermeister (§11 Abs. 4 KomWG).

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Zur Vorbereitung und Durchführung der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und der Kreisräte am 13. Juni 2004 wählt der Gemeinderat nach § 11 Abs. 2 KomWG (offen im Wege der Einigung) die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und beruft zum

 

 

                  Vorsitzenden:    Beigeordneter Oliver Rein         Stellvertreter:       Gerhard Wacker         

                  1. Beisitzer:       Josef Köhninger                        stellv. Beisitzer: Karl-Anton Hanagarth     2. Beisitzer:      Martin Kuttler        stellv. Beisitzer: Lothar Neumann

 

TOP. 6)     Benennung von Straßen innerhalb der Konversionsfläche

                  -     Straße 1 (Flurst.-Nr. 2755/77, Verbindung zwischen der Burkheimer Landstraße und Vogesenstraße/Kaiserstuhlstraße)

                  -     Straße 2 (Flurst.-Nr. 4514, von der Burkheimer Landstraße in nördliche Richtung abzweigender Erschließungsweg innerhalb der Konversionsfläche)

 

                  Die Umbau- und Sanierungsarbeiten zur Herstellung von Sozialwohnungen im früheren

                  „Gebäude 071“ haben begonnen. Seitens der Firma badenova wurde um Mitteilung einer

                  offiziellen Bezeichnung und Hausnummer gebeten. Die Nutzung des sanierten Gebäudes ist derzeit auf Mitte dieses Jahres geplant. Zur Durchführung einer geordneten Hausnummerierung ist es erforderlich, die im der Sitzungsniederschrift beigefügten Plan mit „Straße 1“ bezeichnete Fläche zu benennen. Der Ausbau der Straße soll das Erscheinungsbild einer „Allee“ erhalten, d.h. nach Fertigstellung wird diese beidseitig mit Lindenbäumen bepflanzt.  Im Zuge dieser Straßenbenennung hält es die Verwaltung für sinnvoll, für die im Plan mit „Straße 2“ bezeichnete Fläche ebenfalls bereits schon heute eine offizielle Bezeichnung zu geben.

 

                  Seitens der Verwaltung wird folgende Straßenbenennung vorgeschlagen:

 

                  Für die „Straße 1“ die Bezeichnung: „Lindenallee“.

 

                  Für die „Straße 2“ die Bezeichnung: „Elsässer Straße“

 

                  Stadträtin Monika Mack stimmt namens der CDU-Fraktion dem Vorschlag zu. Sie regt an, demnächst auch eine Straße nach dem früheren Breisacher Bürgermeister August Ehrlacher zu benennen, der während der Besatzungszeit sehr viel für die Bürger der Stadt getan hat.

 

                  Bürgermeister Vonarb hält diese Anregung für angebracht, da August Ehrlacher auch Ehrenbürger der Stadt sei.

 

                  Für die SPD-Fraktion äußert Stadträtin Isolde Brandstädter ihre Befürchtungen bzgl. der Verwechslung zwischen Lindenallee und dem bereits existierenden Lindenweg. Der


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                  Bezeichnung Elsässer Straße stimme man zu und schlägt vor der "Straße 1" diese Bezeichnung zu geben.

 

                  Bürgermeister Vonarb greift diesen Vorschlag auf und schlägt wegen des künftigen Charakters dieser Straße ihr die Bezeichnung : "Elsässer Allee" zu geben. Für die "Straße 2" wird die Verwaltung einen neuen Vorschlag erarbeiten.

 

                  Stadträtin Isolde Brandstädter erinnert außerdem daran, dass die SPD bereits vor einigen Jahren angeregt habe, ein Gesamtkonzept für die Vergabe von Straßennamen zu erstellen und dabei vor allem auch Frauennamen zu berücksichtigen. Bürgermeister Vonarb sagt zu, dass im Innern des Garnisonsgeländes auch Frauennamen zum Zuge kommen sollen.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Unter Berücksichtigung der Vorschläge der Verwaltung beschließt der Gemeinderat gem. § 5 Abs. 4 GO als zukünftige Straßenbezeichnung folgenden Namen:

 

                  Für die Verbindung zwischen der Burkheimer Landstraße und der Vogesenstraße/ Kaiserstuhlstraße (Straße 1) die Bezeichnung: „Elsässer Allee“.

                 

TOP. 7)     Arbeitsvergabe

                  - Wasserversorgung Breisach: Neubau Betriebsbehälter, Maschinentechnik und hydraulische Ausrüstung

 

                  Für den Neubau des Betriebsbehälters mit Pumpwerk wurde die Maschinentechnik einschl. hydraulische Ausrüstung ausgeschrieben. Zur Anwendung kommen 4 horizontale Kreiselpumpen als Druckerhöhungsanlage zur Versorgung der Stadt Breisach und Hochstetten einschl. Rückstosskessel, eine Hebeanlage zur Restentleerung der Wasserkammern, Mess- und Regelstrecken der Zu- und Abläufe, Drucktüren, eine Dosierungseinrichtung zur Notchlorierung, eine Schaltschrankanlage für die Steuerungs- und Prozessleittechnik, eine Luftfilteranlage mit Zu- und Abluftleitungen zur Wasserkammerbelüftung und einer Notstromanlage (Gasaggregat).

                 

                  Die beschränkte Ausschreibung ergab folgende geprüfte Angebotssummen:

 

                  1. Fa. Lederle GmbH, Gundelfingen                                             323.084,20 €              100,0 %

                  2. Fa. MKR-Versorgungstechnik, Teningen                                  375.426,87 €              116  %

                  3. Fa. Stulz, Grafenhausen                                                385.708,26 €              119  %

                  4. Fa. Kopf, Sulz-Bergfelden                                                        411.719,73 €              127  %

                  5. Fa. Karl Fischer, Breisach a. Rh.                                              474.731,44 €              147  %

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt für den neuen Betriebsbehälter die maschinentechnische und hydraulische Ausrüstung an die preisgünstigste Anbieterfirma Lederle GmbH aus Gundelfingen zum Angebotspreis von 323.084,20 €.


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TOP. 8)     Verschiedenes

 

                  Stadtrat Lothar Menges (SPD) regt an, einen Einsatzplan zu erstellen, wann im Hochwasserfall welche Wege und Straßen zu welchem Zeitpunkt gesperrt werden müssen. Außerdem erkundigt er sich, ob bei dem letzten Hochwasser der Schieber am Schwanenweiher getestet worden ist. Bürgermeister Vonarb erklärt, dass die Stadtverwaltung dies nicht für notwendig befunden hat. Er werde jedoch mit dem Breisacher Sportfischer Verein Kontakt aufnehmen und sich über einen Einsatzplan Gedanken machen

       

Schluss der Sitzung:  19.10 Uhr

 

                                                          Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:                                                                 Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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