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TOP.
1) Frageviertelstunde für
Einwohner
Herr Henry Glassen,
Vorsitzender der Bürgerinitiative Kohlerhof äußert seine Befürchtungen bzgl.
der Wiederherstellung der Bahntrasse zwischen Breisach und Colmar für die
Bewohner des Kohlerhofs. Dies würde eine erhebliche Lärmbelästigung bedeuten,
da die Gleise seines Wissens in Hochlage an dem Wohnquartier vorbei geführt
werden sollen. Außerdem wollte er wissen, ob die Verbindung Colmar-Freiburg
über Breisach auch als so genannte Bypass-Strecke für den Güterverkehr in Frage
kommt.
Bürgermeister Vonarb schließt
eine solche Bypass-Strecke aus. Für die Bahn sei die Streckenführung über
Breisach uninteressant. Zur geplanten Bahnlinie Breisach-Colmar sei es noch
offen, ob sie an der südlichen Stadteinfahrt oder am Kohlerhof vorbei verlaufe.
Die Machbarkeitsstudie werde im April vorgestellt. Die bisherige Planung sieht
keine Hochlage vor.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.01.2004
Gemäß
' 35 Abs. 1 GemO wird
bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung
vom 20.01.2004
- der Höhergruppierung einer Mitarbeiterin von
der Vergütungsgruppe IV in die Vergütungsgruppe III zugestimmt hat.
TOP. 3) 1. Änderung der Polizeiverordnung vom 28.05.2001
Die
Polizeiverordnung der Stadt Breisach am Rhein ist aufgrund Änderung der Gesetzeslage,
insbesondere im Immissionsschutzrecht in Bezug auf die Bestimmungen für die
Haus- und Gartenarbeiten zu ändern. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus dem
In-Kraft-Treten der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV),
die unter anderem auch die Rasenmäherlärmschutzverordnung ( 8.
BImSchV) ersetzt.
Dabei regelt
insbesondere § 7 der 32. BImSchV für die im Anhang der Verordnung genannten 57
Geräte und Maschinen abschließende Regelungen zu den Betriebszeiten, die durch
eine Ortspolizeiverordnung nicht geändert werden dürfen. Insbesondere dürfen
für diese Geräte keine Mittagspausenregelungen in den Ortspolizeiverordnungen
getroffen werden. Damit ist der Betrieb der Geräte und Maschinen nach § 7 Abs.
1 Nr. 1 i.V.m. dem Anhang der 32.
BImSchV an Werktagen durchgehend von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr erlaubt. Lediglich
für die Geräte nach den Nr. 2 – Freischneider, Nr. 24 – Grastrimmer/Graskantenschneider,
Nr. 34 – Laubbläser und Nr. 35 – Laubsammler gelten mit einer festgesetzten
Mittagspause von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr verschärfte Regelungen. Damit dürfen
beispielsweise Rasenmäher ohne weiteres über die Mittagszeit eingesetzt werden.
Örtliche Polizeiverordnungen, die dies unter dem Stichwort Haus- und
Gartenarbeiten verbieten, sind rechtsunwirksam.
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Die Änderung des
§ 22 durch Ergänzung von Abs. 1 Nr. 6, Verbot Gegenstände auf öffentliche
Straßen und Gehwege sowie in Grün- und Erholungsanlagen wegzuwerfen oder abzulagern,
bezweckt die Reduzierung der ständig ansteigenden Verunreinigung von Straßen
und anderen öffentlichen Flächen durch weggeworfene Kleinabfälle.
Gleichzeitig
wurde in § 26 ein entsprechender Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand eingeführt.
Beschluss (einstimmig
24:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der der Sitzungsniederschrift beigefügten 1. Änderung der Polizeiverordnung
der Stadt Breisach am Rhein vom
28.05.2001 zu.
TOP. 4) Information
über die Bildung der Wahlbezirke sowie über die Wahllokale für Europa- und
Kommunalwahlen am 13. Juni 2004
1.
Wahlbezirke
Nach § 2
Kommunalwahlordnung sollen nach den örtlichen Verhältnissen Wahlbezirke
gebildet werden. Die Wahlbezirke werden nach § 4 Kommunalwahlgesetz vom Bürgermeister
gebildet. Dabei soll kein Wahlbezirk mehr als 2.500 Einwohner umfassen.
Bei den
zurückliegenden Wahlen wurde festgestellt, dass die Einteilung der Wahlbezirke
in Breisach zwingend geändert werden muss. Insbesondere durch die neuen
Baugebiete und durch den damit verbundenen Zuzug im Bereich Kohlerhof ist der
bisherige Wahlbezirk 103, Julius-Leber-Schule, stark angewachsen, so dass die
Wahlhelfer ihrer Tätigkeit kaum gerecht werden konnten. Daher ist dieser Wahlbezirk neu zu ordnen und ein vierter
Wahlbezirk im Bereich der Kernstadt einzurichten.
Die
Veränderungen wie folgt:
a.
Der Bereich Burkheimer Landstraße, Gerberstraße,
Krummholzstraße, Kesslerstraße, Küferstraße, Klärwerk, Neumühle und Jägerhof
wurde anstatt bisher dem Rathaus, Bezirk 101, dem neuen Bezirk 104 (Mittler
Feld) zugeordnet.
b.
Die Leo-Wohleb-Straße ist
künftig Bestandteil des Bezirks 102, Spitalkirche.
c.
Die Hans-Jakob-Straße und Johann-Baptist-Hau-Straße,
bisher Bezirk Rathaus, wurden der Julius-Leber-Schule zugeordnet.
d.
Der gesamte Bereich nördlich von Neuer Weg und den
Straßen Zum Kaiserstuhl und Gelbstein sind nun Bestandteil der
Julius-Leber-Schule.
e.
Der Bezirk 103, Julius-Leber-Schule wurde zusammen mit
den neu zugeordneten Straßen aus a. – d. im Bereich Hohenzollernstraße, St.- Louis-Straße
geteilt. Der bisherige Bezirk 103 wird aufgeteilt in einen Bezirk 103, Mittler
Feld und dem neuen Bezirk 104, Kohlerhof.
f.
Der Wahlbezirk Hochstetten erhält die Nr. 105
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2.
Wahlräume
Die Bestimmung
der Wahlräume obliegt nach § 17 Kommunalwahlgesetz ebenfalls dem Bürgermeister.
Die Wahlräume
sind teilweise wie folgt verlegt worden:
Wahlbezirk
101 Oberstadt Rathaus
102 Vorderstadt Spitalkirche
103 Mittler Feld Julius-Leber-Schule
104 Kohlerhof Verenenkapelle
105 Hochstetten Kindergarten Kohlerhof
201 Gündlingen Malteserhalle
301 Niederrimsingen Schulgebäude
401 Oberrimsingen Schulgebäude
Veränderungen
wurden insbesondere in den Ortsteilen vorgenommen. Damit soll erreicht werden,
dass der Zugang für behinderte Wähler wesentlich erleichtert wird. Im
Wahlbezirk 104, Hochstetten, ist eine andere Möglichkeit wie der
Versammlungsraum in der Verenenkapelle nicht gegeben. Es wird jedoch eine
Wahlmöglichkeit für Behinderte im Küchenbereich im Erdgeschoss für Behinderte
eingerichtet.
Auf Anfrage des
Gremiums bezüglich der Zuordnung von Meisennest und Stockfeldhof in den
Wahlbezirk I wird Bürgermeister Vonarb dies klären.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
nimmt hiervon Kenntnis.
TOP. 5) Bildung
des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen am 13. Juni 2004
Nach § 11 Abs. 1
des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) obliegt dem
Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des
Wahlergebnisses. Nachdem der Kreistag des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
nach § 13 Abs. 4 KomWG die Aufgaben des Wahlkreisausschusses den Gemeinden
übertragen hat, nimmt der Gemeindewahlausschuss gleichzeitig die Aufgaben des
Wahlkreisausschusses wahr.
Nach § 11 Abs. 2
KomWG besteht der Gemeindewahlausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden
und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer und Stellvertreter in gleicher
Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber
oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag, wählt der Gemeinderat den
Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den
Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.
Nach § 15 KomWG
darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber und
Vertrauensleute für Wahlvorschläge dürfen nicht zu Mitglieder
eines Wahlorgans und somit auch nicht in den Gemeindewahlausschuss berufen
werden.
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Die
Schriftführer und die erforderlichen Hilfskräfte bestellt der Bürgermeister
(§11 Abs. 4 KomWG).
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Zur Vorbereitung
und Durchführung der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und der Kreisräte am 13.
Juni 2004 wählt der Gemeinderat nach § 11 Abs. 2 KomWG (offen im Wege der Einigung)
die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und beruft zum
Vorsitzenden: Beigeordneter Oliver Rein Stellvertreter: Gerhard Wacker
1. Beisitzer: Josef Köhninger stellv. Beisitzer: Karl-Anton Hanagarth 2.
Beisitzer: Martin Kuttler stellv. Beisitzer: Lothar Neumann
TOP. 6) Benennung
von Straßen innerhalb der Konversionsfläche
- Straße 1 (Flurst.-Nr. 2755/77, Verbindung
zwischen der Burkheimer Landstraße und Vogesenstraße/Kaiserstuhlstraße)
- Straße 2 (Flurst.-Nr. 4514, von der
Burkheimer Landstraße in nördliche Richtung abzweigender Erschließungsweg
innerhalb der Konversionsfläche)
Die
Umbau- und Sanierungsarbeiten zur Herstellung von Sozialwohnungen im früheren
„Gebäude
071“ haben begonnen. Seitens der Firma badenova wurde um Mitteilung einer
offiziellen
Bezeichnung und Hausnummer gebeten. Die Nutzung des sanierten Gebäudes ist
derzeit auf Mitte dieses Jahres geplant. Zur Durchführung einer geordneten
Hausnummerierung ist es erforderlich, die im der Sitzungsniederschrift
beigefügten Plan mit „Straße 1“ bezeichnete Fläche zu benennen. Der Ausbau der
Straße soll das Erscheinungsbild einer „Allee“ erhalten, d.h. nach
Fertigstellung wird diese beidseitig mit Lindenbäumen bepflanzt. Im Zuge dieser Straßenbenennung hält es die
Verwaltung für sinnvoll, für die im Plan mit „Straße 2“ bezeichnete Fläche
ebenfalls bereits schon heute eine offizielle Bezeichnung zu geben.
Seitens
der Verwaltung wird folgende Straßenbenennung vorgeschlagen:
Für
die „Straße 1“ die Bezeichnung: „Lindenallee“.
Für
die „Straße 2“ die Bezeichnung: „Elsässer Straße“
Stadträtin
Monika Mack stimmt namens der CDU-Fraktion dem Vorschlag zu. Sie regt an,
demnächst auch eine Straße nach dem früheren Breisacher Bürgermeister August
Ehrlacher zu benennen, der während der Besatzungszeit sehr viel für die Bürger
der Stadt getan hat.
Bürgermeister
Vonarb hält diese Anregung für angebracht, da August Ehrlacher auch Ehrenbürger
der Stadt sei.
Für
die SPD-Fraktion äußert Stadträtin Isolde Brandstädter ihre Befürchtungen bzgl.
der Verwechslung zwischen Lindenallee und dem bereits existierenden Lindenweg.
Der
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Bezeichnung
Elsässer Straße stimme man zu und schlägt vor der "Straße 1" diese
Bezeichnung zu geben.
Bürgermeister
Vonarb greift diesen Vorschlag auf und schlägt wegen des künftigen Charakters
dieser Straße ihr die Bezeichnung : "Elsässer
Allee" zu geben. Für die "Straße 2" wird die Verwaltung
einen neuen Vorschlag erarbeiten.
Stadträtin
Isolde Brandstädter erinnert außerdem daran, dass die SPD bereits vor einigen
Jahren angeregt habe, ein Gesamtkonzept für die Vergabe von Straßennamen zu
erstellen und dabei vor allem auch Frauennamen zu berücksichtigen.
Bürgermeister Vonarb sagt zu, dass im Innern des Garnisonsgeländes auch
Frauennamen zum Zuge kommen sollen.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Unter
Berücksichtigung der Vorschläge der Verwaltung beschließt der Gemeinderat gem.
§ 5 Abs. 4 GO als zukünftige Straßenbezeichnung folgenden Namen:
Für
die Verbindung zwischen der Burkheimer Landstraße und der Vogesenstraße/ Kaiserstuhlstraße
(Straße 1) die Bezeichnung: „Elsässer Allee“.
TOP. 7) Arbeitsvergabe
-
Wasserversorgung Breisach: Neubau Betriebsbehälter, Maschinentechnik und hydraulische
Ausrüstung
Für den Neubau
des Betriebsbehälters mit Pumpwerk wurde die Maschinentechnik einschl. hydraulische Ausrüstung ausgeschrieben. Zur Anwendung kommen
4 horizontale Kreiselpumpen als Druckerhöhungsanlage zur Versorgung der Stadt
Breisach und Hochstetten einschl. Rückstosskessel, eine Hebeanlage zur
Restentleerung der Wasserkammern, Mess- und Regelstrecken der Zu- und Abläufe,
Drucktüren, eine Dosierungseinrichtung zur Notchlorierung, eine
Schaltschrankanlage für die Steuerungs- und Prozessleittechnik, eine Luftfilteranlage
mit Zu- und Abluftleitungen zur Wasserkammerbelüftung und einer Notstromanlage
(Gasaggregat).
Die beschränkte
Ausschreibung ergab folgende geprüfte Angebotssummen:
1. Fa. Lederle
GmbH, Gundelfingen 323.084,20
€ 100,0 %
2. Fa.
MKR-Versorgungstechnik, Teningen 375.426,87
€ 116 %
3. Fa. Stulz,
Grafenhausen 385.708,26
€ 119 %
4. Fa. Kopf,
Sulz-Bergfelden 411.719,73
€ 127 %
5. Fa. Karl
Fischer, Breisach a. Rh. 474.731,44
€ 147 %
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
vergibt für den neuen Betriebsbehälter die maschinentechnische und hydraulische
Ausrüstung an die preisgünstigste Anbieterfirma Lederle GmbH aus Gundelfingen
zum Angebotspreis von 323.084,20 €.
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TOP. 8) Verschiedenes
Stadtrat Lothar
Menges (SPD) regt an, einen Einsatzplan zu erstellen, wann im Hochwasserfall
welche Wege und Straßen zu welchem Zeitpunkt gesperrt werden müssen. Außerdem
erkundigt er sich, ob bei dem letzten Hochwasser der Schieber am Schwanenweiher
getestet worden ist. Bürgermeister Vonarb erklärt, dass die Stadtverwaltung
dies nicht für notwendig befunden hat. Er werde jedoch mit dem Breisacher
Sportfischer Verein Kontakt aufnehmen und sich über einen Einsatzplan Gedanken
machen
Schluss der Sitzung: 19.10 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz