Protokoll
Nr. 03
über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderats
am
17.03.2009 im Bürgersaal
des
Rathauses in Breisach am Rhein
Teilnehmer:
Als Vorsitzender: Bürgermeister Rein
Die Stadträte: Bercher Peter
Binz
Andreas
Dr.
Breitenfeldt Petra
Dewalt Freddo
Fischer
Andreas
Fleig,
Andreas
Gnädinger
Rudolf
Hintereck Wendelin
Ingenhoven
Willi
Jäger
Gerold
Köbele
Ruth
Kreutner
Frank
Kuhn
Barbara
Leber
Jörg
Mack
Monika
Maier-Hänle
Ulrike
Menges Lothar
Müller
Gerd
Schäfer
Thomas
Schneider
Werner
Siebenhaar
Roman
Siegel
Anton
Wiedensohler
Imogen
Zimmermann
Reiner
Entschuldigt: Czemerys Günter
Singler,
Andreas
Von der Verwaltung: Ortsvorsteher Bernhard
Kiefer
Ortsvorsteher
Walther Ziegler
Stadtoberverwaltungsrat
Harald Bitzenhofer
Dipl.
Ing. Stefan Baum
Stadtkämmerer
Konrad Schanno
Dipl.
Ing. Siegmar Geisert
Angestellte
Jasmin Martin (Protokoll)
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde Herr Günther Hähnel,
Breisach-Gündlingen, mit der Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg für
dessen 33-jährige Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht
ausgezeichnet.
TOP. 1) Frageviertelstunde für Einwohner
Es wurden keine Anfragen gestellt.
TOP. 2) Wahl des Kommandanten
In der
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Breisach am Rhein –Abteilung
Breisach- wurde am 06.03.2009 das Kommando der Abteilungswehr neu gewählt.
Wahl zum Abteilungskommandanten
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Abgegebene
Stimmzettel
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46
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Bewerber
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erreichte
Stimmen
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Böhme,
Jochen
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28
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Oesterreich, Andreas
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18
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Wahl zum 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten
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Abgegebene
Stimmzettel
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46
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Bewerber
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erreichte
Stimmen
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Weber,
Jörg
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39
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Enthaltungen
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7
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Wahl zum 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten
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Abgegebene
Stimmzettel
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46
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Bewerber
|
erreichte
Stimmen
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Fricker, Matthias
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4
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Zachow, Christoph
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41
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Enthaltung
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1
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Abteilungskommandant:
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Oberlöschmeister Jochen Böhme
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1. Stv. Abteilungskommandant:
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Hauptbrandmeister Jörg Weber
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2. Stv. Abteilungskommandant:
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Löschmeister Christoph Zachow
|
Nach § 8
Abs. 2 und 4 des Feuerwehrgesetzes und § 10 Abs. 5 und 12 der Feuerwehrsatzung
der Stadt Breisach am Rhein bedarf die Wahl der Zustimmung durch den
Gemeinderat.
Bürgermeister
Oliver Rein dankte dem ausscheidenden Stadtkommandanten für seine große
Verdienste und kündigte eine Würdige Verabschiedung an. Im Anschluss an die
Beschlussfassung wurden die Gewählten durch den Bürgermeister in ihre Ämter
bestellt.
Beschluss: (25: 0: 0)
1.
Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn
Oberlöschmeister Jochen Böhme zum Abteilungskommandanten der Abteilungswehr
Breisach zu.
2.
Der Gemeinderat stimmt der Wahl von Herrn Hauptbrandmeister
Jörg Weber zum 1. stellvertretenden Abteilungskommandanten und Herrn
Löschmeister Christoph Zachow zum 2.
stellvertretenden Abteilungskommandanten der Abteilungswehr Breisach zu.
TOP. 3) Beteiligung der Badenova an der KOM9
GmbH & Co. KG, der Beteiligung an einer Konsortialgesellschaft zum Erwerb
von Anteilen an der Thüga AG sowie Zustimmung zur
Abgabe eines verbindlichen Angebotes
Die badenova AG & Co. KG
beabsichtigt derzeit, sich am Bieterverfahren der Kom9 GmbH & Co. KG in
Form einer Konsortialgesellschaft zum Erwerb von Anteilen an der Thüga AG zu beteiligen. Vorstandsvorsitzender Dr. Radensleben und Bürgermeister Rein begründeten ausführlich
die Überlegungen der badenova AG & Co. KG. Dr. Radensleben
bezeichnete dies als einmalige Chance, Anteile an der Thüga
AG zu erwerben und somit wirtschaftliche Rendite erzielen zu können. Derzeit
ist jedoch der Kaufpreis noch unklar. Dennoch will man sich die Chance nicht
entgehen lassen und sich beim Bieterverfahren beteiligen.
Die Thüga-Gruppe
ist deutschlandweit das größte Netzwerk kommunaler Energieversorger und hält in
Deutschland Beteiligungen an rd. 110 Unternehmen, davon mehr als 90
Beteiligungen an Energieversorgern. In Form einer Konsortialgesellschaft sollen
nun Anteile erworben werden. Die badenova AG & Co. KG begrenzt ihr Engagement
im Bieterverfahren auf ein Volumen von maximal 100 Mio. €. Diese Summe wird als
Fremdkapital erbracht. Das wirtschaftliche Risiko dabei ist begrenzt, da diese
Summe in den letzten Jahren eingespart und Fremdkapital abgebaut wurde.
Auf vielfache Anfragen aus der
Mitte des Gemeinderats versicherte Dr. Radensleben,
dass die badenova AG & Co. KG selbständig in ihren Entscheidungen bleibt.
Das wirtschaftliche Risiko für die Gemeinde ist auf Grund der gedeckelten Fremdkapitalsituation kalkulierbar. Die
Energiekosten werden hiervon nicht tangiert. Herr Dr. Radensleben
kündigte eine Preissenkung für das Jahr 2009 an.
Zielsetzung ist nach Aussage von
Herrn Dr. Radensleben eine wirtschaftliche Verbesserung
der badenova AG & Co. KG und somit Herstellung einer besseren Konkurrenzfähigkeit.
Sollte sich vor Abschluss des Rechtsgeschäfts ergeben, dass die Risiken nicht
abschätzbar sind, wird die badenova AG & Co. KG sich aus dem Bieterverfahren
zurückziehen.
Aus der Mitte des Gemeinderats
wurde beantragt, vor Abschluss des Bieterverfahrens nochmals eine ausführliche
Erklärung zu den gesamten Vorgängen abzugeben. Herr Bürgermeister Rein hat
einer entsprechenden Sondersitzung zugestimmt.
Beschluss: (25: 0: 0)
Der Gemeinderat der Stadt Breisach
am Rhein nimmt von den Ausführungen zur Beteiligung der badenova AG & Co.
KG an der Kom9 GmbH & Co. KG, an einer Konsortialgesellschaft zum Erwerb
von Anteilen an der Thüga AG, Kenntnis und wird in
einer Sondersitzung vor Abschluss des Rechtsgeschäfts nochmals über die
Thematik beraten.
TOP. 4) Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für die Krabbelstube „Raum für Kinder“
Der Gemeinderat der Stadt Breisach
am Rhein hat der Übernahme der Krabbelstube als städtische Einrichtung ab
01.04.2009 in der Sitzung am 17.02.2009 zugestimmt. Der Beschluss erging mit
der Maßgabe, dass mit der Übernahme keine Änderungen für die Betreuung der
Kinder, die Öffnungszeiten und für das Personal verbunden sind.
Damit die Stadt Breisach ab dem
01.04.2009 Elternbeiträge erheben kann, ist die in der Anlage beigefügte
Satzung zwingend erforderlich. Die Gebührenregelungen richten sich dabei nach
den bisherigen Gebührensätzen. Berücksichtigt wurde darüber hinaus die bei der
Stadt Breisach bestehende Drittkindregelung.
Die Gebührensätze wurden wie folgt
festgelegt:
Für Kinder unter
zwei Jahre
3 Tage 137,00 Euro Zweitkinder 70,00 Euro
5 Tage 220,00 Euro Zweitkinder 110,00 Euro
Für
Kinder von zwei bis drei Jahre
3 Tage 72,00 Euro Zweitkinder
36,00 Euro
5 Tage 120,00 Euro Zweikinder 60,00 Euro
Auf Anfrage erläuterte
Hauptamtsleiter Bitzenhofer, dass die Eltern sich für die Betreuungsangebote
verbindlich anmelden müssen. Eine größere Flexibilität kann aufgrund der
Regelungen durch die Betriebserlaubnis nicht gewährt werden. StR. Ruth Köbele
begrüßte ausdrücklich die Übernahme der Krabbelstube in städtische Dienste.
Beschluss: (einstimmig; 25: 0: 0)
Der Gemeinderat der Stadt Breisach
am Rhein stimmt der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die
Krabbelstube „Raum für Kinder“ zu
TOP. 5) Abwasserbeseitigung – Feststellung des
Jahresergebnisses 2007
Die Rechnungsergebnisse 2007 der
Abwasserbeseitigung sind durch den Gemeinderat förmlich festzustellen.
Der Bereich Kläranlage schließt
2007 mit einem Fehlbetrag von 91.591 € ab. Der Fehlbetrag 2006 wird dem
festgestellten Restfehlbetrag per 31.12.2006 in Höhe von 109.551 €
zugeschlagen, so dass sich ein Restfehlbetrag per 31.12.2007 von 201.142 €
ergibt.
Der Bereich Flächenkanäle schließt
2007 mit einem Überschuss von 18.593 € ab. Der Überschuss 2006 wird dem
festgestellten Restfehlbetrag per 31.12.2006 in Höhe von 180.580 €
zugeschlagen, so dass sich ein Restfehlbetrag per 31.12.2007 von 161.987 €
ergibt.
Beschluss (einstimmig 25: 0 : 0)
Der
Gemeinderat stellt die Rechnungsergebnisse 2007 der Abwasserbeseitigung für den
Bereich der Kläranlage mit einem Fehlbetrag von 91.591 € und für den Bereich
Flächenkanäle mit einem Überschuss von 18.593 € fest. Der Fehlbetrag 2007 der
Kläranlage ist dem Restfehlbetrag per 31.12.2006 zu zuschlagen. Der Überschuss
2007 der Flächenkanäle ist mit dem Restfehlbetrag per 31.12.2006 zu verrechnen.
Die verbleibenden Fehlbeträge sind bei künftigen Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen.
TOP. 6) 3.
Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung - AbwS)
Der Gemeinderat der Stadt Breisach
am Rhein hat die Abwassersatzung vom 13.03.2007 zuletzt am 14.10.2008 geändert.
Entsprechend der neu zu erstellenden Gebührenkalkulation sind die
Abwassergebühren neu zu beschließen.
Die Kalkulation ergibt für die
Gebühr für die Benutzung der Flächenkanäle und der Kläranlagen eine Erhöhung
von 0,16 € und somit eine Neufestlegung der Gebühr nach § 42 Abs. 1 auf 3,02 €.
Beschluss: (einstimmig 25: 0: 0)
Der Gemeinderat der Stadt Breisach
am Rhein stimmt der 3. Änderung der Abwassersatzung zu.
TOP. 7) Einfacher Bebauungsplan „Grünanlage
französisches Stadion“ - Aufstellungbeschluss
Parallel zu den
sanierungsrechtlichen Entwicklungen der Konversionsfläche „Vauban-
Kaserne“ ist die planungsrechtliche Definition der hiervon betroffenen
Grundstücksbereiche erforderlich. Für die Bereiche des Behördenzentrums
nördlich der Elsässer Allee und des Wohnbaugebietes „Vogesenstraße Nord“ sowie
der Wohnbaubereich entlang der Hohenzollernstraße mit der Historischen Bebauung
des Rebgartens und der Neubauentwicklung im Gebiet „Untere Gärten“ liegen
Bebauungspläne vor. Als letzte Teilfläche steht nun noch die planungsrechtliche
Entwicklung des Geländepuffer im Bereich des ehemaligen französischen Stadions
aus. Für diese Teilfläche ist beabsichtigt,
mit der Ausweisung einer Grünanlage den planungsrechtlichen Status zu fixieren,
dass es sich hier um eine Grünanlage ohne weiteren baulichen Entwicklungsstatus
handelt.
Die Zielsetzung des Bebauungsplanes
besteht darin, die vorhandenen Freiflächen in ihrem Bestand zu sichern und der
Öffentlichkeit als Grünanlage zugänglich zu machen. Mit dem Wegenetz des neu
angebauten bzw. derzeit im bau befindlichen „Robert-Moritz-Weg“ ist eine
transparente Wegeverbindung vorgesehen und gesichert.
Mit der Ausweisung als öffentliche
Grünanlage wir darüber hinaus die
Möglichkeit gegeben, naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe an
anderer Stelle zur positiven Veränderung der Grünanlage einzusetzen, um damit
zur Aufwertung des Charakters der Grünfläche beizutragen.
Da in dem Bebauungsplan keine
Festsetzungen von Grund- und Geschossflächenzahl und einem Maß der baulichen
Nutzung betroffen werden müssen, reicht die Ausfertigung als einfacher Bebauungsplan ( § 30 Abs. 3
BauGB ).
Auf mehrere Anfragen erklärte
Bürgermeister Rein, dass mit diesem Aufstellungsbeschluss noch keine Aussagen
zu späteren baulichen Ausführungen oder sonstigen Nutzungen, z.B. Standort
Abenteuerspielplatz, getroffen worden sind. Detailaussagen zur künftigen
Nutzung werden erst bei den folgenden Planungsschritten getroffen.
Beschluss: (einstimmig 25: 0: 0)
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Aufstellung des einfachen
Bebauungsplanes „Grünanlage französisches Stadion“ im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB i.V. mit § 30 Abs. 3 BauGB.
TOP. 8) Investitionszuschuss für die Festspiele
Breisach e.V.
Im
Rahmen der Konjunkturförderung wurden vom Land Baden-Württemberg Investitionsmittel
in Höhe von 200.000 Euro für die Amateurbühnen bereitgestellt. Die Festspiele
Breisach haben für die Sanierung der WC-Anlagen und den Einbau einer Behinderten-Toilette
auf dem Schlossplatzgelände einen Zuschussantrag gestellt. Die Kostenschätzung
des Stadtbauamts Breisach beläuft sich auf 60.000 €. Das Land B-W
beteiligt sich mit einem Zuschuss von einem Drittel der Investitionskosten,
wenn die Kommune einen Zuschuss in gleicher Höhe gewährt.
Nach
Aussage des Präsidenten des Landesverbands Amateurtheater B-W wird die
beantragte Baumassnahme vom Land mit 20.000 € bezuschusst. Dies
erfordert jedoch einen Zuschuss der Stadt Breisach in gleicher Höhe. In
Hinblick auf die herausragende Stellung der Festspiele Breisach im kulturellen
Bereich der Stadt Breisach einscheint dieser Zuschuss gerechtfertigt.
StR Gnädinger (CDU) würdigte die wertvolle kulturelle Arbeit der Festspiele für
die Stadt Breisach und befürwortete für seine Fraktion den
Investitionszuschuss.
Bürgermeister
Rein hat die Nutzung der Toilettenanlage als öffentliche Bedürfnisanstalt aus
Kostengründen ausgeschlossen.
Beschluss (einstimmig; 25: 0 : 0)
Der
Gemeinderat beschließt die Gewährung eines Investitionszuschusses von 20.000
Euro an die Festspiele Breisach e.V. für die Sanierung der WC-Anlagen und den
Einbau einer Behinderten-Toilette.
TOP. 9) Annahme von Spenden
Aufgrund
von Änderungen im Spendenrecht und den Bestimmungen der Hauptsatzung ist über
die Annahme von Spenden ein Beschluss zu fassen.
Der
Beschluss muss in öffentlicher Sitzung erfolgen und dem Gemeinderat sind sämtliche
maßgebliche Tatsachen nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung offenzulegen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges
Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Spender (gegenwärtige oder
vergangene Beziehungen, aber auch solche, die in einem überschaubaren Zeitraum
zu erwarten sind), beispielsweise eine Lieferbeziehung.
Über
folgende Spenden muss ein Beschluss gefasst werden:
02.02.09 Schächtele Paul GmbH, Altennachmittag Niederrimsingen 300,00 €
Die Firma Schächtele ist in Breisach steuerpflichtig und erhielt in
der Vergangenheit mehrfach Tiefbauaufträge.
02.02.09
Hermann Peter KG, dto. 200,00
€
Die Firma
Hermann Peter KG ist in Breisach steuerpflichtig und trat auch schon einige
Male als Lieferant auf.
09.02.09
Volksbank Breisgau-Süd eG, dto 100,00 €
Die
Volksbank ist auch in Breisach steuerpflichtig und ist Geschäftspartner der
Stadt Breisach.
12.02.09
CDU Ortsverband Niederrimsingen, dto. 50,00 €
20.02.09
Artur Uhl Kies- und Schotterwerk, dto 250,00
€
Die Firma Artur
Uhl ist in Breisach steuerpflichtig und trat auch schon einige Male als
Lieferant auf.
25.02.09 Venturini Michaela, Attila-Stube, dto 110,00
€
Frau Venturini ist in Breisach abgabepflichtig und hat auch von
der Stadt Breisach bisher Zahlungen erhalten.
27.02.09
Armin Selz, dto 50,00 €
Herr Selz ist in Breisach steuerpflichtig und erhielt bisher
schon Aufträge von der Stadt Breisach.
02.03.09
Badenova AG & Co. KG, dto. 100,00
€
Die Firma
ist in Breisach steuerpflichtig, ist Lieferant der Stadt Breisach und betreut
die Wasserversorgung der Stadt.
03.03.09 Gippert & Frank GmbH , Gebäudereinigung, dto 50,00
€
Die Firma Gippert & Frank ist in Breisach steuerpflichtig und ist
auch für die Stadt Breisach tätig.
04.03.09
Marlies Littner, Weinhof, dto. 70,00 €
Frau Littner ist in Breisach steuerpflichtig und trat auch schon
einige Male als Lieferant auf.
06.03.09
Willig Timo, Paketdienst, dto 100,00
€
Herr
Willig ist in Breisach steuerpflichtig und erhielt auch schon Zahlungen von der
Stadt.
06.02.09
Detlef Klenke, Bücherei Rimsingen 150,00
€
Herr Klenke ist in Niederrimsingen wohnhaft.
Geschäftsbeziehungen bestehen keine.
13.02.09
Thomas Wirths, Kindergarten Oberrimsingen 210,00
€
Herr
Wirths ist in Breisach wohnhaft. Sonstige Beziehungen sind derzeit nicht bekannt.
Beschluss (einstimmig; 25: 0 : 0)
Der
Gemeinderat stimmt der Annahme der Spenden einstimmig zu.
TOP. 10) Information über den Stand des Verfahrens
zur Gründung einer Jagdgenossenschaft
Die Verwaltung hat zur Gründung
der Jagdgenossenschaft für die 6 Jagdbezirke die rechtlichen Bedingungen
erarbeitet. Aufgrund technischer Umsetzungsprobleme durch das Rechenzentrum hat
sie das Verfahren verzögert, so dass eine Umsetzung vor dem 31.03.2009 nicht
mehr möglich sein kann. Die Verwaltung hat daher beim Kreisjagdamt
um Fristverlängerung gebeten und diese auch bis zum 31.12.2009 erhalten. Eine
entsprechende Verlängerung der Pachtverhältnisse wird auch mit den
Jagdgemeinschaften vereinbart. Die Gründung der Jagdgenossenschaft findet nun
voraussichtlich am 11.05.2009 statt, so dass danach nach Absprache mit dem Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald der Gemeinderat als eingesetztes Gremium die Jagd rückwirkend
zum 01.04.2009 vergeben kann.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat der Stadt Breisach
am Rhein nimmt vom Verfahrensstand zur Gründung einer Jagdgenossenschaft
Kenntnis.
TOP. 11) Arbeitsvergabe: Verlängerung der Müllheimer Straße II BA
und Ausbau des Gehwegs entlang der Burkheimer Landstraße bis zum neuen
Bauhof
Die Ausschreibung der Baumaßnahmen erfolgt in einem
öffentlichen Verfahren. Ausgegeben wurden 10 Angebote, abgegeben und zur
Wertung vorgelegt wurden 5 Angebote. Die geprüften Submissionsergebnisse
ergeben folgende Reihenfolge:
1. Fa. Peter Hoch, Freiburg 193.400,82 Euro
2. Fa. Knobel, Hartheim 204.376,40 Euro
3. Fa. C. Pontiggia,
Waldkirch 226.354,81 Euro
4. Fa. Joos, Hartheim 226.536,65 Euro
5. Fa. Amann,
Sasbach 257.722,75 Euro
Beschluss (einstimmig 25: 0: 0)
Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten
zum Bau der Verlängerung der Müllheimer Straße II. BA
und den Ausbau des Gehweges entlang der Burkheimer Landstraße bis zum neuen
Bauhof, an die preisgünstigste Anbieterfirma Fa. Peter Hoch, Freiburg zum
Angebotspreis von 193.400,82 Euro.
TOP. 12) Arbeitsvergabe: Neubau einer
Kreisverkehrsanlage im Bereich der Hohenzollern-/St.Louis-Straße/Grüngärtenweg/Vogesenstraße
Im Konversionsgelände muss bis Mitte 2009 noch die genannte
Baumaßnahme durchgeführt werden, um nicht die Fördermittel aus dem Sanierungsprogramm
in Höhe von 60% zu verlieren.
Die Ausschreibung der Baumaßnahmen erfolgt in einem öffentlichen Verfahren. Ausgegeben
wurden 10 Angebote, abgegeben und zur Wertung vorgelegt wurden 5 Angebote. Die
geprüften Submissionsergebnisse ergeben folgende Reihenfolge:
1. Fa. Knobel, Hartheim 172.628,65 Euro
2. Fa. C. Pontiggia,
Waldkirch 180.300,98 Euro
3. Fa. Joos, Hartheim 188.355,18 Euro
4. BG Hoch und Baumann, Freiburg 198.679,66 Euro
5. Fa. Amann,
Sasbach 218.236,40 Euro
Beschluss (einstimmig 25: 0: 0)
Der Gemeinderat vergibt die
Arbeiten zum Neubau einer Kreisverkehrsanlage im Bereich der Hohenzollern-/St.Louis-Straße/Grüngärtenweg/Vogesenstraße
an die preisgünstigste Anbieterfirma Fa. Knobel, Hartheim zum Angebotspreis von
172.628,65 Euro.
TOP. 13) Konjunkturpaket II.
Der Bundesrat hat im Februar 2009
das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigungsstabilität in Deutschland
-Konjunkturpaket II- beschlossen. Von den 1,238 Mrd. € Bundesmittel fließen 866
Mio. € an die Kommunen. Die Förderquote beträgt dabei 75 %, d.h. die Kommunen
müssen einen Eigenanteil von 25 % erbringen. Schwerpunkt ist die
Bildungsinfrastruktur. Hierfür sind 499 Mio. € vorgesehen und werden pauschal
nach den Schülerzahlen verteilt, d.h. pro Schüler ca. 245 €. Die restlichen 367
Mio. € sind für den Schwerpunkt Infrastruktur vorgesehen und werden teils
pauschal (110 Mio. €), teils nach Fachförderung (257 Mio. €) verteilt.
Die 110 Mio. € Pauschalmittel
werden entsprechend der Einwohnerzahlen vergeben (10 € pro Einwohner), was für
Breisach eine Zuwendung in Höhe von 143.000 € bedeutet.
Die weiteren 257 Mio. €
Fachförderung werden durch Aufstockung bestehender Landesprogramme wie z.B.
Städtebau, ELR, Tourismus, Ausgleichsstock und weiteres verteilt.
Die Stadt Breisach am Rhein geht
derzeit von einer zusätzlichen Pauschalförderung von 743.000 € aus.
Bürgermeister Rein berichtete,
dass derzeit noch über die Verteilung der Mittel verhandelt wird. Er bittet
jedoch um nicht zu große Erwartungen. Die Stadt Breisach am Rhein hat in den
Jahren 2006 bis 2008 sehr hohe Investitionen getätigt, so dass die Thematik
zusätzliche Investitionen im Vergleich der Zeiträume 2006 bis 2008 und 2009 -
2011 kaum gegeben sein könnte.
Beschluss: (einstimmig; 25: 0: 0)
Der Gemeinderat nimmt die
Information für das Konjunkturpaket II zustimmend zur Kenntnis.
.
TOP. 14) Verschiedenes
StR Gnädinger bat um einen Bericht
zur Haushaltslage. Stadtkämmerer Schanno wird in einer der nächsten Sitzungen
Ausführungen vorlegen.
Die Fraktion FWB/FDP übergab in
der Sitzung einen Eilantrag zum Retentionsgebiet Breisach zum Thema Setzungsschäden
und bat um Prüfung. Bürgermeister Rein wird den Antrag an das
Regierungspräsidium Freiburg zur Prüfung weiterreichen.
Schluss
der öffentlichen Sitzung: 20.45 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die
Protokollführerin: