Protokoll Nr. 04
über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderats
am
17.04.2007 im Bürgersaal
des
Rathauses in Breisach am Rhein
Teilnehmer:
Als Vorsitzender: Bürgermeister Rein
Die Stadträte: Baldus Stephanie
Bercher
Peter
Binz
Andreas
Dr.
Breitenfeldt Petra
Czemerys
Günter
Fischer
Andreas
Fleig,
Andreas
Gnädinger
Rudolf, (nur TOP 1 – 11)
Hintereck Wendelin
Ingenhoven
Willi
Jäger
Gerold
Köbele
Ruth
Kreutner
Frank
Leber
Jörg
Mack
Monika
Maier-Hänle
Ulrike
Menges
Lothar
Schneider
Werner
Schäfer,
Thomas
Siebenhaar
Roman
Siegel
Anton
Singler
Andreas
Wiedensohler
Imogen
Zimmermann
Reiner
Entschuldigt: Dr. Groh Rüdiger
Müller
Gerd
Von der Verwaltung: Ortsvorsteher Bernhard
Kiefer
Ortsvorsteher
Walther Ziegler
Stadtkämmerer
Konrad Schanno
Stadtbauoberrat
Horst Wolf
Dipl.
Ing. Stefan Baum
Stadtamtsrat
Florian Herth
Angestellte
Annette Senn
Stadtoberamtsrat
Harald Bitzenhofer (Protokoll)
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
- 2 -
Bürgermeister Rein nahm folgende Ehrungen vor:
Für 10 mal Blutspenden wurden Silke Jakobi, Ingrid Klein
und Lydia Lauenroth im Namen der Blutspendezentrale mit der Ehrennadel in Gold
ausgezeichnet. Frau Anita Güth erhielt für 25 maliges Blutspenden die
Ehrennadel in Gold mit goldenen Lorbeerkranz.
Im Nachgang zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen
Feuerwehr Breisach wurde Herr Kurt Hirtler für 40 aktive Jahre in der Feuerwehr
mit dem Ehrenzeichen in Gold ausgezeichnet.
TOP. 1) Frageviertelstunde für Einwohner
Herr Dr. Klein,
Niederrimsingen, übergab Herrn
Bürgermeister Rein im Namen der Initiativgruppe Niederrimsingen IFA gegen das
Atomkraftwerk Fessenheim eine Erklärung ab sowie eine Unterschriftensammlung
mit der Forderung an die Stadt Breisach dem Bündnis TRAS beizutreten.
Bürgermeister Rein sicherte eine Beratung über die Angelegenheit zu. Die
Initiative wird in die weitere Diskussion mit einbezogen.
TOP. 2) Bekanntgabe der Beschlüsse der
nicht-öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 13.03.2007
In der Sitzung am 13.03.2007 hat
der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein dem Vorschlag des
Feuerwehrausschusses die Hauptfeuerwehrmänner Walter Schneider und Alois Sennrich
sowie Oberlöschmeister Karl Suppinger zu Ehrenmitgliedern der Freiwilligen
Feuerwehr Breisach zu ernennen, zugestimmt.
TOP. 3) Geschäftsbericht der Breisach
Touristik für das Jahr 2007
Frau Annette Senn, Breisach
Touristik hat dem Gemeinderat den Geschäftsbericht für das Jahr 2007 vorgelegt.
Danach waren im Jahr 2006 Rückgänge zu verzeichnen, die sich insbesondere im
Mai und im August mit der schlechten Witterung begründeten. Bürgermeister Rein
dankte der Breisach Touristik für die ausgezeichnete Arbeit. Er wies darauf
hin, dass sich die Angebote der Breisach Touristik nicht nur auf die Touristen
beschränken, sondern auch von den Bürgern der Stadt Breisach in Anspruch
genommen werden können. Darüber hinaus werden auch die Ortsteile in die
touristischen Aktivitäten der Stadt eingebunden.
Beschluss (einstimmig 25: 0:
0)
Der Gemeinderat nimmt den
Geschäftsbericht der Breisach Touristik für das Jahr 2007 zur Kenntnisnahme.
TOP. 4) Annahme von Spenden
Aufgrund von Änderungen im
Spenderecht und den Bestimmungen der Hauptsatzung ist über die Annahme von
Spenden ein Beschluss in öffentlicher Sitzung zu fassen. Folgende Spenden
wurden dem Gemeinderat vorgelegt:
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Marlies
Littner, Weinhof, Altennachmittag Niederrimsingen 100,00 €
Michaela
Venturini, Attila Stube, Altennachmittag Niederrimsingen 100,00 €
Timo willig, Paketdienst, Altennachmittag Niederrimsingen 100,00
€
Artur Uhl
Kies- und Schotterwerk GmbH Co. KG,
Spende
Lichterglanz 500,00
€
Obi
Heimwerkermarkt GmbH & Co.KG, Arbeitsmaterialien für
Naturschutzarbeiten
im Stadtwald im Wert von 100,62
€
Beschluss (einstimmig 25: 0:
0)
Der Gemeinderat stimmt der
Annahme der genannten Geld- und Sachspenden zu.
TOP. 5) Satzung über verkaufsoffene Sonntage
in der Stadt Breiach am Rhein
Das Gesetz über den Ladenschluss
vom 28.11.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2003 wurde auf Grund
der Zuständigkeitsneuregelungen zwischen Bund und Ländern außer Kraft gesetzt.
Im Land Baden-Württemberg wurde dieses durch das Gesetz über die Ladenöffnung
in Baden-Württemberg ersetzt. Dadurch ändert sich auch die Rechtsgrundlage für
die bisherige Rechtsverordnung über den Ladenschluss der Stadt Breisach am
Rhein vom 24.06.2003. Diese ist mit den zugehörigen Änderungen außer Kraft zu
setzen und durch eine Satzung nach § 7 und § 8 Ladenöffnungsgesetz
Baden-Württemberg zu ersetzen.
Inhaltlich sind hiermit folgende
Änderungen verbunden:
1) Der
bisherige Warenkatalog wurde in § 7 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz neu definiert.
Er wurde erweitert und wird auch in dieser Form in der Satzung aufgenommen.
Die Öffnungszeit beginnen um 12.00 Uhr.
2)
Die Öffnungszeiten wurden für zwei verkaufsoffene Sonntage
von 11.30 bis 18.00 Uhr festgelegt. Die bisher definierten Sonntage anlässlich
der Autoschau mit Frühlingsfest und dem
Fest „Breisach mit allen Sinnen genießen“ wurden unverändert in die neue
Satzung übernommen.
Durch die neue gesetzliche
Regelung können keine verkaufsoffene Sonntage im Advent durchgeführt werden.
Der Gewerbeverein muss sich daher über die Regulaarien für den Nikolausmarkt
Gedanken machen. Auf Anfrage stellte Bürgermeister Rein klar dass die
Definition für die verkaufsoffenen Sonntage sich nur auf den Stadtteil Breisach
bezieht, wie bereits im Satzungsentwurf definiert.
Beschluss (einstimmig 25: 0:
0)
Der Gemeinderat der Stadt Breisach
stimmt der Neufassung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage in der Stadt
Breisach am Rhein zu.
- 4 –
TOP. 6) Einrichtung
eines Schülerhortes in der Stadt Breisach am Rhein
Die Notwendigkeit der
Ganztagesbetreuung ergibt sich meist familiärbedingt durch berufsbedingte
Abwesenheit beider Elternteile oder durch alleinerziehende Elternteile. An der
Julius-Leber-Schule soll eine Horteinrichtung installiert werden für Kinder im Alter
von 6 bis 12 Jahren. Dabei soll den Kindern eine sinnvolle Freizeitgestaltung
und Gelegenheit zur Erledigung der Hausaufgaben gegeben werden. Der Hort
unterstützt und ergänzt die Erziehung des Kindes. Dabei soll den Bedürfnissen
einzelner Kinder im sozialen, motorischen, musischen und kreativen Bereich
Rechnung getragen werden.
Bürgermeister Rein berichtete,
dass bereits seit dem Jahr 2004 in der Stadt Breisach Untersuchungen
durchgeführt werden, inwieweit ein Schülerhort einzurichten ist. Die Umfrage im
Dezember 2006 in den Klassenstufen 1 - 5 sowie bei den Schulanfängern 2007/2008
in den Breisacher Kindergärten hat einen entsprechenden Bedarf in Breisach
aufgezeigt. Bürgermeister Rein vertrat die Auffassung, dass die Stadt Breisach
als Mittelzentrum ein entsprechendes Angebot vorhalten muss, da dies auch im
wirtschaftlichen Sinne eine Standortbestimmung darstellt. Die Verwaltung
empfiehlt daher dem Gemeinderat grundsätzlich, der Einrichtung eines
Schülerhorts an der Julius-Leber-Schule mit zunächst einer Gruppe zuzustimmen.
Bürgermeister Rein bat darüber
hinaus um Beschlussfassung über die Trägerschaft. Grundsätzlich soll die
Trägerschaft bei der Stadt Breisach verbleiben, die Stadt Breisach wird sich
jedoch der Dienste einer freien Institution durch einen Dienstleistungsvertrag
sichern. Hierfür beworben haben sich der Caritasverband
Breisgau-Hochschwarzwald sowie die Arbeiterwohlfahrt -Ortsverein Breisach-.
Beide Konzeptionen wurden in einer Arbeitssitzung des Gemeinderates bereits
vorgestellt.
Nach Auffassung von Bürgermeister
Rein handelt es sich hier um zwei sehr zuverlässige Bewerber, die beide
hervorragende Arbeit leisten. Daher fällt es auch schwer, sich für eine dieser
Organisationen zu entscheiden. In Anbetracht der Vernetzung an der Julius-Leber-Schule
mit Schulsozialarbeit, Hausaufgabenbetreuung u.a. hält er den Caritasverband
Breisgau-Hochschwarzwald für den geeigneten Partner.
StR. Monika Mack (CDU) findet die
Einführung eines Schülerhortes als freiwillige Leistung der Stadt Breisach eine
hervorragende Sache im Sinne eines familienfreundlichen Verhaltens des
Gemeinderates. Aus ihrer Sicht soll die Trägerschaft bei der Stadt Breisach
verbleiben.
StR. Imogen Wiedensohler (FWB/FDP)
begrüßt die Einrichtung eines Schülerhortes. Aus ihrer Sicht sollte die
Trägerschaft bei der Stadt Breisach verbleiben, um auch entsprechende
Gestaltungsmöglichkeiten zu haben.
StR. Anton Siegel (ULB) begrüßt
diese Maßnahme, insbesondere um hier einen weiteren Schritt, die
familienfreundliche Politik in der Stadt Breisach einzuführen, zu gehen.
StR. Imogen Wiedensohler (FWB/FDP)
empfindet es als schwierige Entscheidung, sich zwischen den Bewerbern
Caritasverband und AWO entscheiden zu müssen. Beide Vorschläge sind aus ihrer
Sicht positiv.
Auf Grund der großen Vernetzung
mit dem Migrationsdienst, Hausaufgabenhilfe, usw. hält sie eine Partnerschaft
mit dem Caritasverband für die bessere Variante.
- 5 -
Auf Anfragen aus dem Gemeinderat
bezüglich der Elternbeiträge sowie der Betreuungszeiten stellte Bürgermeister
Rein fest, dass Kosten und Betreuungszeiten von der Stadt Breisach, soweit
diese die Trägerschaft übernimmt, vorgegeben werden. Über die genaue
Ausgestaltung bzw. auch über die vorgelegte Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für die städtische Horteinrichtung wird in einer späteren
Sitzung entschieden.
Beschluss
1) (einstimmig 25: 0 :
0)
Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der Einrichtung eines
Schülerhortes an der Julius-Leber-Schule mit zunächst einer Gruppe zu.
2) (einstimmig
25: 0 : 0)
Der Gemeinderat beschließt, die Trägerschaft für den Schülerhort bei der Stadt
Breisach zu belassen und eine Institution für die Dienstleistung hierzu zu beauftragen.
3) (17 Ja-, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Gemeinderat beschließt, den
Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald mit der Konzeption und Durchführung der
Horteinrichtung an der Julius-Leber-Schule zu beauftragen.
TOP. 7) Neubaugebiete im Konversionsbereich in
Breisach am Rhein
a) Bebauungsplan „Untere Gärten II“
b) Bebauungsplan „Vogesenstraße Nord“
- Billigung des Plankonzeptes und Beschluss der vorangezogenen Bürgerbeteiligung
und Anhörung Träger öffentliche Belange
In seiner Sitzung am 13.02.2007 wurden die Aufstellungsbeschlüsse für die beiden
o.g. Bebauungspläne der Innenentwicklung gefasst. Mit der Ausarbeitung des
Bebauungsplanes wurde das Büro Fahle – Stadtplaner beauftragt. Der Fachbeitrag
„Grünordnung“ wird vom Planungsbüro factor grün erbracht, das im Rahmen der
Bebauungsplanenwicklung die Grundlagen für die Ausarbeitung des Umweltberichtes
erarbeitet hat. Durch die neue Bestimmung des § 13 a entfällt für Bebauungspläne
in der Innenentwicklung die sogenannte
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.
In Anbetracht des Umstandes, dass
der Gemeinderat in einem vorangegangenen Verfahren den namensgleichen
Bebauungsplan „Untere Gärten“ am 30.07.2004 als Satzung beschlossen hat, wird
zur Vermeidung von Irrtümern für das neue Verfahren die Bezeichnung „Untere
Gärten II“ verwendet. Der frühere Bebauungsplan, der als einfacher
Bebauungsplan verabschiedet wurde, hat niemals Rechtskraft erlangt.
In einer
konstruktiven Arbeitssitzung am 27.03.2007 hat sich der Gemeinderat zusammen
mit dem Büro Fahle – Stadtplaner ein umfangreiches Bild von der Zielsetzung der
beiden Bebauungspläne verschafft. Auf der Grundlage dieser gewonnenen
Erkenntnisse und unter Einarbeitung der äußeren Rahmenbedingungen wurden für
die beiden Bebauungspläne konkrete Planungskonzepte entwickelt. Die
städtebaulichen Rahmenbedingungen und Planungskonzepte wurden nochmals von
Herrn Fahle vorgestellt.
- 6 –
Auf der
Grundlage dieser Planungsentwürfe soll nun der nächste Verfahrensschritt in
Angriff genommen werden und das Plankonzept in einer vorgezogenen
Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt und den Trägern öffentlicher Belange
zur Stellungnahme zugeleitet werden. Eine gründliche Diskussion ist nach
Ausführungen von Bürgermeister Rein auf Grund der hohen Bedeutung des
Plangebietes noch zu führen. Nach Durchführung der Bürgerbeteiligung und Einbezug
der Träger öffentlicher Belange sowie gründlicher inhaltlicher Diskussionen ist
in der Sitzung am 19.06.2007 der Offenlagebeschluss durchzuführen.
Herr Stadtplaner Fahle ging
nochmals einzeln auf die beiden Bebauungspläne ein. Der Bebauungsplan „Untere
Gärten II“ ist geprägt durch seine Umgebung, im Westen durch die Gewerbeschule
und im Osten durch Einzelhäuser bzw. in nördlicher Richtung durch eine
verdichtete Nutzung. Die Orientierung der Gebäude sollte in Süd-West-Richtung
erfolgen. Durch den Einbau eines Spielplatzes im Nord-West-Bereich sowie
angrenzend durch eine Lärmschutzwand zur Gewerbeschule sollte das Problem
Lärmschutz gelöst werden. Der Landkreis prüft derzeit den Bau für eine
Unterstellmöglichkeit von landwirtschaftlichen Maschinen hin zum Bebauungsplangebiet.
Die Vogesenstraße Nord wird
geprägt sein durch Einfamilienhausnutzung. Unproblematisch wäre auch die
Zulassung von Doppelhäusern. Im nördlichen Randgebiet kann auch ein
Geschosswohnungsbau zugelassen werden.
Für beide Bebauungspläne gilt
durch entsprechende Planung, den höchstmöglichen, optimalen Grad der
Energieeffizienz bzw. Solarenergienutzung erreichen zu können. Geprüft wird
auch die Möglichkeit einer direkten Regenwasserversickerung entweder durch
zentrale oder dezentrale Versickerungsmöglichkeiten. Zu prüfen wäre noch,
inwieweit im Bebauungsplan Vogesenstraße Nord die angrenzende Freifläche in die
bereits vorhandene Planung einbezogen werden muss.
Bürgermeister Rein berichtete,
dass für diese beiden Gebiete bereits viele Interessenten vorliegen. Ziel der
Stadt Breisach war hier, für junge Familien Grundstücke für Einfamilienhäuser
bereitstellen zu können. Daher auch diese großzügige Planung mit viel Grün- und
Freiflächen. Ziel für die Stadtverwaltung ist, ab Herbst 2007 die Grundstücke
zu vermarkten.
StR. Günter Czemerys befürwortete
für die CDU-Fraktion die vorgelegten Plankonzepte. Aus den Konzepten ergibt
sich eine zu erwartende hohe Wohnqualität.
StR. Lothar Menges stimmte
ebenfalls für die SPD-Fraktion den Plankonzepten zu.
StR. Anton Siegel (ULB)
bezeichnete die Planung als gut. Er freute sich, dass der Gemeinderat an dieser
Planung weitaus größere Beteiligungen, wie bei den voran gegangenen Planungen,
erfahren durfte. Die ULB-Fraktion hat aus seiner Sicht dennoch Diskussionsbedarf
und bittet daher weiterhin um Beteiligung. Er wies insbesondere auf die
Energiedebatte und langfristig auf Klimaschutzmaßnahmen hin.
StR. Werner Schneider dankte im
Namen der FDP/FWB-Fraktion für die große Beteiligung. Insbesondere empfand er
es als großen Vorteil, dass die Stadtverwaltung vor habe, Architekten und
Gewerbe in die künftigen Planungen mit einzubeziehen.
- 7 -
Beschluss (einstimmig 25: 0: 0)
1) Der Gemeinderat
der Stadt Breisach hebt den seinerzeitigen Satzungsbeschluss für den einfachen Bebauungsplan „Untere
Gärten“ vom 30.07.2004 formell auf.
2) Der Gemeinderat
der Stadt Breisach billigt die vorgelegten Planungskonzepte der Bebauungspläne
„Untere Gärten II“ und „Vogesenstraße Nord“ und beauftragt die Verwaltung mit
der Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger
öffentlicher Belange.
3) Bezüglich der
vorgestellten Varianten für die „Vogesenstraße Nord“ stimmt der Gemeinderat der
Variante II zu.
TOP. 8) Bebauungsplan „Seilhof III“ in
Breisach-Oberrimsingen
Im Rahmen
der erneuten vorgezogenen Bürgerbeteiligung gingen von privater Seite
überwiegend positive Anfragen bei der Verwaltung ein. Die eingegangenen
Stellungnahmen, insbesondere der Träger öffentlicher Belange, wurden vom beauftragten
Büro Fahle – Stadtplaner in der als Anlage
1 beiliegenden Zusammenstellung aufgearbeitet und mit entsprechenden
Abwägungsvorschlägen aufbereitet.
U.a. wurde
die Forderung geltend gemacht, für die innerhalb des Plangebietes ansässigen
Handwerksbetriebe der Schlosserei Zeller und der Schreinerei Weismann
gutachtliche Ermittlungen anstellen zu lassen, um die Schallauswirkungen auf
das künftige Baugebiet abwägen zu können. Mit dieser Aufgabenstellung wurde
kurzfristig das Ing.-Büro ISW beauftragt. Um sicher zu stellen, dass die
künftigen Wohngebäude einen ausreichenden Abstand zu der Lärmquelle der
Handwerksbetriebe aufweisen, ist zu prüfen, ob eine rückwärtige Baugrenze auf
den Wohnbaugrundstücken in der unmittelbaren Nachbarschaft ein Heranrücken an
die Lärmquelle der emittenten Betriebe verhindern soll.
Der
Ortschaftsrat von Oberrimsingen hat sich in seiner Vorberatung am 04.04.2007
zwar gegen die Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze ausgesprochen, jedoch
wäre der gutachtlichen Lärmprognose in diesem Falle der Vorzug vor der
gestalterischen Freiheit der künftigen Bauherren zu geben.
Zwischenzeitlich liegt eine
Beurteilung der Lärmeinwirkungen auf die geplante Bebauung sowohl durch die
tangierende Kreisstraße K4931 (Großgasse) als auch durch die bestehenden
Handwerksbetriebe Schlosserei Zeller und Zimmerei Weismann vor.
Die Ergebnisse werden wie folgt in
den Offenlageentwurf eingearbeitet:
1. Lärmeinwirkung
durch KFZ-Verkehr auf der K4931:
Die empfohlenen
Immissionsgrenzwerte werden für Teilbereiche des Plangebiets überschritten. Da
die Errichtung eines Schallschirms entlang der Hauptstraße nicht möglich ist,
müssen im Bebauungsplan „passive“ Schallschutzmaßnahmen gefordert werden. Dies
erfolgt durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen gemäß DIN 4109.
- 8 –
2. Lärmeinwirkung
durch die Handwerksbetriebe Schlosserei Zeller und Zimmerei Weismann:
Die empfohlenen
Immissionsrichtwerte werden insbesondere durch die Schlosserei Zeller deutlich
überschritten. Durch die Zurücknahme der Baufenster im nördlichen und
südwestlichen Bereich können die Richtwerte in diesen Bereichen eingehalten
werden. Im unten gekennzeichneten, westlichen Bereich werden die Richtwerte
durch die Schlosserei Zeller überschritten. Durch bauliche und organisatorische
Maßnahmen der Schlosserei-Werkstatt sind die unzulässigen Lärmeinwirkungen
mutmaßlich vermeidbar.
Daher wird im Bebauungsplan gemäß
§ 9 Abs. 2 BauGB (bedingtes Baurecht) für den
gekennzeichneten Bereich festgesetzt, dass eine bauliche Nutzung solange
unzulässig ist, bis die Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch die Schlosserei
Zeller für ein „allgemeines Wohngebiet“ eingehalten sind.
Nach der
Novelle des Baugesetzbuches mit Rechtswirksamkeit vom 01.01.2007 besteht die
Möglichkeit, das Bebauungsplanverfahren nach den Bestimmungen des § 13 a BauGB
als Bebauungsplan der Innenentwicklung zu behandeln. Die darin vorgegebenen
Verfahrenserleichterungen treffen für den Bebauungsplan „Seilhof III“ in vollem
Umfang zu.
Die mit dieser Vorschrift
verbundenen Erleichterungen betreffen insbesondere den Wegfall der
Verpflichtung des naturschutzrechtlichen Ausgleiches für den mit der Bebauung
verbundenen Eingriff. Dennoch werden die Erkenntnisse aus der vorangegangenen
Erarbeitung des Umweltberichtes in gebührendem Umfang in die Festsetzungen und
Hinweise des Bebauungsplanes aufgenommen, um den naturschutzrechtlichen
Interessen weitestgehend zu entsprechen und durch eine ausreichende
Grünpflanzung innerhalb des Gebietes zur Wohn- und Lebensqualität beizutragen.
Ortsvorsteher Bernhard Kiefer,
Oberrimsingen, betonte die Notwenigkeit einer weiteren baulichen
Entwicklungsmöglichkeit für den Ortsteil Oberrimsingen. Der Ortschaftsrat
Oberrimsingen bittet um Prüfung, ob nicht andere Lärmschutzmaßnahmen möglich
sind, um das bedingte Baurecht für den betroffenen Bereich entfallen lassen zu
können. Aus Sicht der Verwaltung werden hier keine anderen Möglichkeiten
gesehen.
Stadtrat Willi Ingenhoven
(SPD-Fraktion) empfindet die Baulinienbegrenzung im Nord-westlichen Bereich zu
den Gewerbebetrieben als zu eng gefasst, so dass Bauherren in ihrer
Entwicklungsmöglichkeit sehr stark eingeschränkt werden. Nach Auffassung der
Verwaltung ist die Breite der vorgegebenen Baufenster mit 11-12 m für eine
bauliche Nutzung ausreichend. Die Einengung dient der Lösung des
Lärmschutzproblems und betrifft nur zwei Grundstücke.
Nach Ausführungen von
Bürgermeister Rein ist der Ortschaftsrat auf Grund dessen Beschluss vom
04.04.2007 nochmals zu hören, so dass der Gemeinderatsbeschluss vorbehaltlich
der Zustimmung des Ortschaftsrates von Oberrimsingen ergehen sollte.
Beschluss (einstimmig 25: 0:
0)
Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat
Oberrimsingen:
1) Der
Bebauungsplan „Seilhof III“ wird nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung
bearbeitet.
- 9 -
2) Zu den
eingegangenen Stellungnahmen schließt sich der Gemeinderat den Empfehlungen des
Planungsbüros Fahle – Stadtplaner an und erhebt diese zum Beschluss.
3) Der
vorliegende Bebauungsplanentwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt.
4) Für das
gesamte Plangebiet werden nach Vorgabe der Lärmbeurteilung vom 12.04.2007 gemäß
DIN 4109 Lärmpegelbereiche festgesetzt.
5) Für den im
oben dargestellten Planausschnitt gekennzeichneten Bereich der unmittelbar an
der Ostseite des Schlossereibetriebes wird gemäß
§ 9 Abs. 2 BauGB (bedingtes Baurecht) festgesetzt, dass
eine bauliche Nutzung solange unzulässig ist, bis die Immissionsrichtwerte der
TA Lärm für ein „allgemeines Wohngebiet“ durch die Schlosserei auf dem
Grundstück Flst.Nr. 1794/3 eingehalten sind.
TOP. 9) Bebaungsplan „Wohnpark Kandelhof II“
Aufstellungs – und Offenlagebeschluss
Der
Bebauungsplan Wohnpark Kandelhof II wird unter der Prämisse eines beschleunigten
Verfahrens im Rahmen einer städtebaulichen Vereinbarung zwischen der Stadt
Breisach am Rhein und der Firma Süba als Unternehmerin durchgeführt. Mit der
Firma Süba als Projektentwicklerin besteht Einigkeit darüber, dass die zu
beschließenden Vereinbarungen auf der gleichen Grundlage und zu den identischen
Konditionen wie im Erschließungsabschnitt I zustande kommen. Der Abschluss des
städtebaulichen Vertrages ist für die Sitzung des Gemeinderates am 15.05.2007
vorgesehen. Problematisch ist die Nutzung des Nachbargrundstücks der Firma Wisi,
auf dem sich das Zentrallager des Unternehmens befindet. Auf Grund der
gegebenen städtebaulichen Nutzung wird unter Zuhilfenahme des § 9 Abs. 2 BauGB
für den vorliegenden Bebauungsplan festgesetzt, dass folgende Bedingungen erst
eintreten müssen, bevor die im Bebauungsplan ausgewiesenen Baurechte für die
künftige Wohnbebauung ausgeschöpft werden können:
1) Aufgabe der gewerblichen Nutzung des
Zentrallagers auf dem Grundstück Flurstück Nr. 5877 und 5877/3. Die Zufahrt zu
der gewerblichen Nutzung findet derzeit noch statt über das
Fabrikationsgrundstück Flurstück Nr. 2734, das für die künftige Wohnbebauung
vorgesehen ist.
2) Die ordnungsgemäße Beachtung der
Schutzgüter, insbesondere der Altlastenbeseitigung, der Schutz des Grundwassers
sowie Grund und Boden ist gutachterlich nachzuweisen. Der Umfang der
Untersuchungen, die zeitliche Abwicklung und die Übernahme der Kosten kann in
einer gesonderten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt werden.
Bürgermeister Rein wies
ausdrücklich darauf hin, dass auf eine gewerbliche Nutzung nach Aufgabe des
Wisi-Zentrallagers nicht mehr möglich sein wird. Auch dieses Gebiet wird
künftig als Wohngebiet ausgewiesen werden.
StR. Dr. Petra Breitenfeld (ULB)
wies auf die Problematik zwischen den nahen Parkplätzen und dem eingeplanten
Kinderspielplatz hin. Eine entsprechende Einzäunung ist zu prüfen.
Bürgermeister Rein sagte eine
entsprechende Prüfung zu.
- 10 -
Beschluss (einstimmig 25: 0 : 0)
Der Gemeinderat beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Wohnpark Kandelhof II gemäß § 13 Abs. 1 BauGB
und dessen gleichzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 für den Bereich
Fabrikationsgrundstück Flurstück Nr. 2734 und des Zentrallagergrundstücks
Flurstück Nr. 5877 und 5877/3 unter Beachtung der Bestimmungen des § 9 Abs. 2
BauGB, wonach die künftige Nutzung auf dem Fabrikationsgrundstück Flurstück Nr.
2734 erst ausgeübt werden kann, wenn
a) die gewerbliche Nutzung des Zentrallagers
aufgegeben ist und keine weitere gewerbliche Nutzung auf den Grundstücken
Flurstück Nr. 5877 und 5877/3 nachfolgt
b) die ordnungsgemäße Beachtung der Schutzgüter,
insbesondere der Altlastenbeseitigung, der Schutz des Grundwassers sowie Grund
und Boden gutachterlich nachgewiesen ist
c) eine städtebauliche Vereinbarung gemäß § 11
BauGB zwischen Stadt Breisach am Rhein und Firma Süba als Unternehmerin sowie
ein Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB zwischen Stadt Breisach am Rhein und
Firma Süba als Erschließungsträgerin abgeschlossen ist.
TOP. 10) Bebauungsplan „2. Erweiterung
Gewerbegebiet Mittelmatten“ in Breisach - Oberrimsingen -
Offenlagebeschluss
Mit dem Bebauungsplan für die II.
Erweiterung des Gewerbegebietes Mittelmatten in Breisach-Oberrimsingen werden
lediglich zwei bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstücke als künftige gewerbliche
Bauflächen ausgewiesen. Damit werden die Erweiterungsmöglichkeiten nach dem
Flächennutzungsplan nicht ausgeschöpft. Ziel ist es, durch diese begrenzte
Erweiterung des Gewerbegebietes eine möglichst beschleunigte Verfahrensweise zu
erreichen. Auf Grund der umfangreichen gutachterlichen Bewertung im Rahmen der
Erarbeitung des Umweltberichtes konnten entgegenstehende naturschutzrechtliche
Interessen weitgehend berücksichtigt werden.
StR. Willi Ingenhoven (SPD)
verwies auf die Zufahrt zum Sportgelände und zur Tuniberghalle und gab zu
bedenken, dass hier Verkehrsprobleme entstehen können. Bei künftigen Planungen
sollte dies berücksichtigt werden.
StR. Reiner Zimmermann (SPD)
regte an, die Erstellung eines Kreisverkehrs für die Ausfahrt Oberrimsingen -
Grezhausen zu prüfen.
Beschluss
(einstimmig
Der Gemeinderat
schließt sich zu den eingegangenen Stellungnahmen den Entscheidungsvorschläge
der Verwaltung an und erhebt diese zum Beschluss.
Der Gemeinderat
billigt den vorliegenden Planungsentwurf und beschließt dessen Offenlage nach §
3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
- 11 –
TOP. 11) Umbau des ehemaligen Kommandogebäudes
073 für das Polizeirevier Breisach am Rhein, Müllheimer Straße 1
Nach jahrelangen Verhandlungen mit
der Landesbehörde Vermögen und Bau, der Polizeidirektion Freiburg und der Stadt
Breisach am Rhein konnten am 07.03.2007 die Verträge für die Verlagerung des
Polizeireviers Breisach in das ehemalige französische Kommandogebäude
unterzeichnet werden. In enger Abstimmung mit dem Land wird die Stadt Breisach
am Rhein auf der vertraglichen Grundlage die Umbaumaßnahmen durchführen. Die
bisherige Planungsphase wurde entsprechend den Vorgaben des Staatlichen
Hochbauamtes in den haustechnischen Belangen von dem polizeierfahrenen Planungsbüro
Sütterlin aus Freiburg begleitet. Stefan Baum, Stadtbauamt, stellte die
Planung, die nach den
Vorgaben des Staatlichen
Hochbauamtes errichtet worden sind, dem Gemeinderat vor. Die öffentliche
Erschließung soll von der Müllheimer Straße erfolgen, die Polizei erhält eine
weitere Erschließungsmöglichkeit über die Elsässer Allee.
StR. Jörg Leber (CDU) befürwortete
im Namen der CDU-Fraktion die Verlagerung der Polizei und dankte insbesondere
Herrn Altbürgermeister Alfred Vonarb für dessen Einsatz.
Die Stadträte Lothar Menges (SPD),
Dr. Petra Breitenfeldt (ULB) sowie Imogen Wiedensohler (FDP/FWB) begrüßten
ebenfalls die Verlagerung der Polizei.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat stimmt dem
Bauantrag zur Nutzungsänderung und Umbau des ehemaligen französischen
Kommandogebäudes zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung und
Ausschreibungen durchzuführen. Für die haustechnische Planung wird auf der
Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure das Ingenieurbüro
Sütterlin aus Freiburg beauftragt. Die für das Baugenehmigungsverfahren
notwendige Tragwerksplanung wird an das Ingenieurbüro Rebitzke, Bad
Krozingen-Biengen, Niederlassung Breisach, vergeben.
Stadtrat Rudolf Gnädinger verlässt die Sitzung wegen zeitlicher Verhinderung.
TOP. 12) Neubau
eines Feuerwehrgerätehauses mit Gemeindesaal in Breisach-Gündlingen
Die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Gündlingen, ist
seit Jahren räumlich beengt untergebracht. Der ordnungsgemäße Betrieb ist auf
Grund fehlender Funktions-, Sanitär- und Umkleideräume kaum noch gewährleistet.
In Absprache mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Herrn
Kreisbrandmeister Lai sowie der Freiwilligen Feuerwehr Breisach wurde vom
Stadtbauamt ein Planungskonzept für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit
Gemeindesaal für ca. 150 Personen gefertigt. Im Mai 2006 wurden entsprechende
Fördermittel in Höhe von 100.000 € zugesagt mit der Maßgabe, die Baumaßnahme im
Jahr 2007 zu beginnen. Die Planung sieht nach Ausführung von Architekt Baum einen
wirtschaftlichen, kompakten Baukörper, zweigeschossig mit Pultdach vor. Der
feuerwehrtechnische Betrieb wird im Erdgeschoss, der Gemeindesaal im
Dachgeschoss
- 12 –
untergebracht. Insgesamt ist eine Nutzfläche von ca.
770 m² geplant. Das Gebäude wird barrierefrei mit einer Aufzugsanlage versehen.
Ortsvorsteher Walther Ziegler
dankte für die wichtige und erforderliche Entscheidung im Namen des
Ortschaftsrates und im Namen der Gündlinger Bürger.
Auf Anfrage von StR. Willi
Ingenhoven (SPD) ist nach Ausführungen von Architekt Baum eine
solarenergetische Nutzung derzeit nicht vorgesehen, wobei die haustechnische
Planung noch nicht fertiggestellt ist.
Beschluss
(einstimmig 24: 0: 0)
Der Gemeinderat nimmt das
Planungskonzept für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Gemeindesaal
zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das
Baugenehmigungsverfahren einzuleiten. Die für das Baugenehmigungsverfahren
notwendige Tragwerksplanung wird auf der Grundlage der HOAI an das
Ingenieurbüro Rebitzke, Bad Krozingen-Biengen, Niederlassung Breisach,
vergeben.
TOP. 13) Arbeitsvergabe
- Sanierung der Wasserleitungen in der Schulgasse und Adelbert-Stifter-Straße
- Sanierung des Regenwasserkanals in der Adalbert-Stifter-Straße
Die Sanierung der Wasserleitung in der Schulgasse und in der
Adelbert-Stifter-Straße sowie die Sanierung des Regenwasserkanals in der
Adelbert-Stifter-Straße wurden öffentlich in einem Leistungskatalog
ausgeschrieben. Die Submission ergab folgendes Ergebnis:
1. Fa. Baldinger, Tiefbau, Merdingen 174.318,46
€
2. Fa. Karl Wehrle, Simonswald 181.619,61
€
3. Fa. Menner & Sohn,
Breisach-Oberrimsingen 200.917,88
€
Im Haushaltsplan 2007 sind 195.000,-- vorgesehen.
Beschluss (einstimmig 24: 0:
0)
Der Gemeinderat stimmt der Vergabe
der Sanierungsarbeiten für die Wasserleitungen in der Schulgasse und
Adelbert-Stifter-Straße, sowie des Regenwasserkanals in der
Adalbert-Stifter-Straße an die preisgünstigste Anbieterfirma Baldinger,
Merdingen, zum Angebotspreis von 174.318,46 € zu.
TOP. 14) Prüfung der Bauausgaben für die
Haushaltsjahre 2002 bis 2005
- Abschluss des Prüfverfahrens
Bürgermeister Rein berichtet, dass
sämtliche Mängel, die sich aus dem Prüfbericht ergeben haben erledigt sind und
das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald mit schreiben vom 20.03.2007 den
Abschluss des Prüfverfahrens erklärt hat.
Stadtrat Zimmermann (SPD-Fraktion)
dankte , dass sämtlich Angelegenheiten bereinigt worden sind.
- 13 –
Beschluss (einstimmig 24: 0: 0)
Der Gemeinderat nimmt den Abschluss
des Prüfverfahrens für die Bauausgaben der Haushaltsjahre 2002 bis 2005 zur
Kenntnis.
Schluss
der öffentlichen Sitzung: 21.30 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Der
Protokollführer: