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14.3.2009

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Protokoll Nr

Protokoll Nr. 04

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

am 17.04.2007 im Bürgersaal

des Rathauses in Breisach am Rhein

 

 

Teilnehmer:

 

Als Vorsitzender:                         Bürgermeister Rein

 

Die Stadträte:                              Baldus Stephanie

Bercher Peter

                                                     Binz Andreas

                                                     Dr. Breitenfeldt Petra

                                                     Czemerys Günter

Fischer Andreas

Fleig, Andreas

                                                           Gnädinger Rudolf, (nur TOP 1 – 11)

Hintereck Wendelin

                                                     Ingenhoven Willi

                                                     Jäger Gerold

                                                     Köbele Ruth

                                                     Kreutner Frank

                                                     Leber Jörg

                                                     Mack Monika

                                                     Maier-Hänle Ulrike

                                                     Menges Lothar

                                                     Schneider Werner

                                                     Schäfer, Thomas

                                                     Siebenhaar Roman

                                                     Siegel Anton

                                                     Singler Andreas

                                                     Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                                Dr. Groh Rüdiger

                                                     Müller Gerd                                       

                                                    

 

Von der Verwaltung:                    Ortsvorsteher Bernhard Kiefer

                                                     Ortsvorsteher Walther Ziegler

                                                     Stadtkämmerer Konrad Schanno

                                                     Stadtbauoberrat Horst Wolf

                                                     Dipl. Ing. Stefan Baum

                                                     Stadtamtsrat Florian Herth
                                                     Angestellte Annette Senn

                                                     Stadtoberamtsrat Harald Bitzenhofer (Protokoll)


 

 

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr

                                                    

                                                    

 

 

 

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Bürgermeister Rein nahm folgende Ehrungen vor:

 

Für 10 mal Blutspenden wurden Silke Jakobi, Ingrid Klein und Lydia Lauenroth im Namen der Blutspendezentrale mit der Ehrennadel in Gold ausgezeichnet. Frau Anita Güth erhielt für 25 maliges Blutspenden die Ehrennadel in Gold mit goldenen Lorbeerkranz. 

Im Nachgang zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Breisach wurde Herr Kurt Hirtler für 40 aktive Jahre in der Feuerwehr mit dem Ehrenzeichen in Gold ausgezeichnet.

 

TOP. 1)     Frageviertelstunde für Einwohner

 

Herr Dr. Klein, Niederrimsingen,  übergab Herrn Bürgermeister Rein im Namen der Initiativgruppe Niederrimsingen IFA gegen das Atomkraftwerk Fessenheim eine Erklärung ab sowie eine Unterschriftensammlung mit der Forderung an die Stadt Breisach dem Bündnis TRAS beizutreten. Bürgermeister Rein sicherte eine Beratung über die Angelegenheit zu. Die Initiative wird in die weitere Diskussion mit einbezogen.

 

TOP. 2)     Bekanntgabe der Beschlüsse der nicht-öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 13.03.2007

 

In der Sitzung am 13.03.2007 hat der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein dem Vorschlag des Feuerwehrausschusses die Hauptfeuerwehrmänner Walter Schneider und Alois Sennrich sowie Oberlöschmeister Karl Suppinger zu Ehrenmitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Breisach zu ernennen, zugestimmt.

TOP. 3)     Geschäftsbericht der Breisach Touristik für das Jahr 2007

 

Frau Annette Senn, Breisach Touristik hat dem Gemeinderat den Geschäftsbericht für das Jahr 2007 vorgelegt. Danach waren im Jahr 2006 Rückgänge zu verzeichnen, die sich insbesondere im Mai und im August mit der schlechten Witterung begründeten. Bürgermeister Rein dankte der Breisach Touristik für die ausgezeichnete Arbeit. Er wies darauf hin, dass sich die Angebote der Breisach Touristik nicht nur auf die Touristen beschränken, sondern auch von den Bürgern der Stadt Breisach in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus werden auch die Ortsteile in die touristischen Aktivitäten der Stadt eingebunden.

Beschluss  (einstimmig 25: 0: 0)

 

Der Gemeinderat nimmt den Geschäftsbericht der Breisach Touristik für das Jahr 2007 zur Kenntnisnahme.

 

TOP. 4)     Annahme von Spenden

 

Aufgrund von Änderungen im Spenderecht und den Bestimmungen der Hauptsatzung ist über die Annahme von Spenden ein Beschluss in öffentlicher Sitzung zu fassen. Folgende Spenden wurden dem Gemeinderat vorgelegt:


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Marlies Littner, Weinhof, Altennachmittag Niederrimsingen                  100,00 €

 

Michaela Venturini, Attila Stube, Altennachmittag Niederrimsingen                  100,00 €

Timo willig, Paketdienst, Altennachmittag Niederrimsingen                                         100,00 €

 

Artur Uhl Kies- und Schotterwerk GmbH  Co. KG,

Spende Lichterglanz                                                                              500,00 €

 

Obi Heimwerkermarkt GmbH & Co.KG, Arbeitsmaterialien für

Naturschutzarbeiten im Stadtwald im Wert von                                                                       100,62 €

Beschluss  (einstimmig 25: 0: 0)

 

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Geld- und Sachspenden zu.

TOP. 5)     Satzung über verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Breiach am Rhein

 

Das Gesetz über den Ladenschluss vom 28.11.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2003 wurde auf Grund der Zuständigkeitsneuregelungen zwischen Bund und Ländern außer Kraft gesetzt. Im Land Baden-Württemberg wurde dieses durch das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg ersetzt. Dadurch ändert sich auch die Rechtsgrundlage für die bisherige Rechtsverordnung über den Ladenschluss der Stadt Breisach am Rhein vom 24.06.2003. Diese ist mit den zugehörigen Änderungen außer Kraft zu setzen und durch eine Satzung nach § 7 und § 8 Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg zu ersetzen.

 

Inhaltlich sind hiermit folgende Änderungen verbunden:

 

1)      Der bisherige Warenkatalog wurde in § 7 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz neu definiert. Er wurde erweitert und wird auch in dieser Form in der Satzung aufgenommen. Die  Öffnungszeit beginnen um 12.00 Uhr.

 

2)      Die Öffnungszeiten wurden für zwei verkaufsoffene Sonntage von 11.30 bis 18.00 Uhr festgelegt. Die bisher definierten Sonntage anlässlich der Autoschau mit Frühlingsfest  und dem Fest „Breisach mit allen Sinnen genießen“ wurden unverändert in die neue Satzung übernommen.

Durch die neue gesetzliche Regelung können keine verkaufsoffene Sonntage im Advent durchgeführt werden. Der Gewerbeverein muss sich daher über die Regulaarien für den Nikolausmarkt Gedanken machen. Auf Anfrage stellte Bürgermeister Rein klar dass die Definition für die verkaufsoffenen Sonntage sich nur auf den Stadtteil Breisach bezieht, wie bereits im Satzungsentwurf definiert.


Beschluss  (einstimmig 25: 0: 0)

 

Der Gemeinderat der Stadt Breisach stimmt der Neufassung der Satzung über verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Breisach am Rhein zu.


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TOP. 6)    Einrichtung eines Schülerhortes in der Stadt Breisach am Rhein

 

Die Notwendigkeit der Ganztagesbetreuung ergibt sich meist familiärbedingt durch berufsbedingte Abwesenheit beider Elternteile oder durch alleinerziehende Elternteile. An der Julius-Leber-Schule soll eine Horteinrichtung installiert werden für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Dabei soll den Kindern eine sinnvolle Freizeitgestaltung und Gelegenheit zur Erledigung der Hausaufgaben gegeben werden. Der Hort unterstützt und ergänzt die Erziehung des Kindes. Dabei soll den Bedürfnissen einzelner Kinder im sozialen, motorischen, musischen und kreativen Bereich Rechnung getragen werden.

Bürgermeister Rein berichtete, dass bereits seit dem Jahr 2004 in der Stadt Breisach Untersuchungen durchgeführt werden, inwieweit ein Schülerhort einzurichten ist. Die Umfrage im Dezember 2006 in den Klassenstufen 1 - 5 sowie bei den Schulanfängern 2007/2008 in den Breisacher Kindergärten hat einen entsprechenden Bedarf in Breisach aufgezeigt. Bürgermeister Rein vertrat die Auffassung, dass die Stadt Breisach als Mittelzentrum ein entsprechendes Angebot vorhalten muss, da dies auch im wirtschaftlichen Sinne eine Standortbestimmung darstellt. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Gemeinderat grundsätzlich, der Einrichtung eines Schülerhorts an der Julius-Leber-Schule mit zunächst einer Gruppe zuzustimmen.

 

Bürgermeister Rein bat darüber hinaus um Beschlussfassung über die Trägerschaft. Grundsätzlich soll die Trägerschaft bei der Stadt Breisach verbleiben, die Stadt Breisach wird sich jedoch der Dienste einer freien Institution durch einen Dienstleistungsvertrag sichern. Hierfür beworben haben sich der Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald sowie die Arbeiterwohlfahrt -Ortsverein Breisach-. Beide Konzeptionen wurden in einer Arbeitssitzung des Gemeinderates bereits vorgestellt.

Nach Auffassung von Bürgermeister Rein handelt es sich hier um zwei sehr zuverlässige Bewerber, die beide hervorragende Arbeit leisten. Daher fällt es auch schwer, sich für eine dieser Organisationen zu entscheiden. In Anbetracht der Vernetzung an der Julius-Leber-Schule mit Schulsozialarbeit, Hausaufgabenbetreuung u.a. hält er den Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald für den geeigneten Partner.

 

StR. Monika Mack (CDU) findet die Einführung eines Schülerhortes als freiwillige Leistung der Stadt Breisach eine hervorragende Sache im Sinne eines familienfreundlichen Verhaltens des Gemeinderates. Aus ihrer Sicht soll die Trägerschaft bei der Stadt Breisach verbleiben.

 

StR. Imogen Wiedensohler (FWB/FDP) begrüßt die Einrichtung eines Schülerhortes. Aus ihrer Sicht sollte die Trägerschaft bei der Stadt Breisach verbleiben, um auch entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten zu haben.

 

StR. Anton Siegel (ULB) begrüßt diese Maßnahme, insbesondere um hier einen weiteren Schritt, die familienfreundliche Politik in der Stadt Breisach einzuführen, zu gehen.

 

StR. Imogen Wiedensohler (FWB/FDP) empfindet es als schwierige Entscheidung, sich zwischen den Bewerbern Caritasverband und AWO entscheiden zu müssen. Beide Vorschläge sind aus ihrer Sicht positiv.

Auf Grund der großen Vernetzung mit dem Migrationsdienst, Hausaufgabenhilfe, usw. hält sie eine Partnerschaft mit dem Caritasverband für die bessere Variante.


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Auf Anfragen aus dem Gemeinderat bezüglich der Elternbeiträge sowie der Betreuungszeiten stellte Bürgermeister Rein fest, dass Kosten und Betreuungszeiten von der Stadt Breisach, soweit diese die Trägerschaft übernimmt, vorgegeben werden. Über die genaue Ausgestaltung bzw. auch über die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtische Horteinrichtung wird in einer späteren Sitzung entschieden.

 

                  Beschluss

 

1) (einstimmig 25: 0 : 0)

Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der Einrichtung eines Schülerhortes an der Julius-Leber-Schule mit zunächst einer Gruppe zu.

 

                  2) (einstimmig 25: 0 : 0)

Der Gemeinderat beschließt, die Trägerschaft für den Schülerhort bei der Stadt Breisach zu belassen und eine Institution für die Dienstleistung hierzu zu beauftragen.

 

                  3)  (17 Ja-, 5 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

                  Der Gemeinderat beschließt, den Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald mit der Konzeption und Durchführung der Horteinrichtung an der Julius-Leber-Schule zu beauftragen.

TOP. 7)    Neubaugebiete im Konversionsbereich in Breisach am Rhein
a) Bebauungsplan „Untere Gärten II“
b) Bebauungsplan „Vogesenstraße Nord“
- Billigung des Plankonzeptes und Beschluss der vorangezogenen Bürgerbeteiligung und Anhörung Träger öffentliche Belange


In seiner Sitzung am 13.02.2007 wurden die Aufstellungsbeschlüsse für die beiden o.g. Bebauungspläne der Innenentwicklung gefasst. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Büro Fahle – Stadtplaner beauftragt. Der Fachbeitrag „Grünordnung“ wird vom Planungsbüro factor grün erbracht, das im Rahmen der Bebauungsplanenwicklung die Grundlagen für die Ausarbeitung des Umweltberichtes erarbeitet hat. Durch die neue Bestimmung des § 13 a entfällt für Bebauungspläne in der Innenentwicklung die sogenannte  Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.

In Anbetracht des Umstandes, dass der Gemeinderat in einem vorangegangenen Verfahren den namensgleichen Bebauungsplan „Untere Gärten“ am 30.07.2004 als Satzung beschlossen hat, wird zur Vermeidung von Irrtümern für das neue Verfahren die Bezeichnung „Untere Gärten II“ verwendet. Der frühere Bebauungsplan, der als einfacher Bebauungsplan verabschiedet wurde, hat niemals Rechtskraft erlangt.

In einer konstruktiven Arbeitssitzung am 27.03.2007 hat sich der Gemeinderat zusammen mit dem Büro Fahle – Stadtplaner ein umfangreiches Bild von der Zielsetzung der beiden Bebauungspläne verschafft. Auf der Grundlage dieser gewonnenen Erkenntnisse und unter Einarbeitung der äußeren Rahmenbedingungen wurden für die beiden Bebauungspläne konkrete Planungskonzepte entwickelt. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen und Planungskonzepte wurden nochmals von Herrn Fahle vorgestellt.


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Auf der Grundlage dieser Planungsentwürfe soll nun der nächste Verfahrensschritt in Angriff genommen werden und das Plankonzept in einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet werden. Eine gründliche Diskussion ist nach Ausführungen von Bürgermeister Rein auf Grund der hohen Bedeutung des Plangebietes noch zu führen. Nach Durchführung der Bürgerbeteiligung und Einbezug der Träger öffentlicher Belange sowie gründlicher inhaltlicher Diskussionen ist in der Sitzung am 19.06.2007 der Offenlagebeschluss durchzuführen. 

 

Herr Stadtplaner Fahle ging nochmals einzeln auf die beiden Bebauungspläne ein. Der Bebauungsplan „Untere Gärten II“ ist geprägt durch seine Umgebung, im Westen durch die Gewerbeschule und im Osten durch Einzelhäuser bzw. in nördlicher Richtung durch eine verdichtete Nutzung. Die Orientierung der Gebäude sollte in Süd-West-Richtung erfolgen. Durch den Einbau eines Spielplatzes im Nord-West-Bereich sowie angrenzend durch eine Lärmschutzwand zur Gewerbeschule sollte das Problem Lärmschutz gelöst werden. Der Landkreis prüft derzeit den Bau für eine Unterstellmöglichkeit von landwirtschaftlichen Maschinen hin zum Bebauungsplangebiet.

 

Die Vogesenstraße Nord wird geprägt sein durch Einfamilienhausnutzung. Unproblematisch wäre auch die Zulassung von Doppelhäusern. Im nördlichen Randgebiet kann auch ein Geschosswohnungsbau zugelassen werden.

 

Für beide Bebauungspläne gilt durch entsprechende Planung, den höchstmöglichen, optimalen Grad der Energieeffizienz bzw. Solarenergienutzung erreichen zu können. Geprüft wird auch die Möglichkeit einer direkten Regenwasserversickerung entweder durch zentrale oder dezentrale Versickerungsmöglichkeiten. Zu prüfen wäre noch, inwieweit im Bebauungsplan Vogesenstraße Nord die angrenzende Freifläche in die bereits vorhandene Planung einbezogen werden muss.

 

Bürgermeister Rein berichtete, dass für diese beiden Gebiete bereits viele Interessenten vorliegen. Ziel der Stadt Breisach war hier, für junge Familien Grundstücke für Einfamilienhäuser bereitstellen zu können. Daher auch diese großzügige Planung mit viel Grün- und Freiflächen. Ziel für die Stadtverwaltung ist, ab Herbst 2007 die Grundstücke zu vermarkten.

 

StR. Günter Czemerys befürwortete für die CDU-Fraktion die vorgelegten Plankonzepte. Aus den Konzepten ergibt sich eine zu erwartende hohe Wohnqualität.

 

StR. Lothar Menges stimmte ebenfalls für die SPD-Fraktion den Plankonzepten zu.

 

StR. Anton Siegel (ULB) bezeichnete die Planung als gut. Er freute sich, dass der Gemeinderat an dieser Planung weitaus größere Beteiligungen, wie bei den voran gegangenen Planungen, erfahren durfte. Die ULB-Fraktion hat aus seiner Sicht dennoch Diskussionsbedarf und bittet daher weiterhin um Beteiligung. Er wies insbesondere auf die Energiedebatte und langfristig auf Klimaschutzmaßnahmen hin.

 

StR. Werner Schneider dankte im Namen der FDP/FWB-Fraktion für die große Beteiligung. Insbesondere empfand er es als großen Vorteil, dass die Stadtverwaltung vor habe, Architekten und Gewerbe in die künftigen Planungen mit einzubeziehen.


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Beschluss  (einstimmig 25: 0: 0)

 

1)   Der Gemeinderat der Stadt Breisach hebt den seinerzeitigen Satzungsbeschluss     für den einfachen Bebauungsplan „Untere Gärten“ vom 30.07.2004 formell auf.

 

2)   Der Gemeinderat der Stadt Breisach billigt die vorgelegten Planungskonzepte der Bebauungspläne „Untere Gärten II“ und „Vogesenstraße Nord“ und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

                                

3)   Bezüglich der vorgestellten Varianten für die „Vogesenstraße Nord“ stimmt der Gemeinderat der Variante II zu.

       

TOP. 8)    Bebauungsplan „Seilhof III“ in Breisach-Oberrimsingen

 

Im Rahmen der erneuten vorgezogenen Bürgerbeteiligung gingen von privater Seite überwiegend positive Anfragen bei der Verwaltung ein. Die eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere der Träger öffentlicher Belange, wurden vom beauftragten Büro Fahle – Stadtplaner in der als Anlage 1 beiliegenden Zusammenstellung aufgearbeitet und mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen aufbereitet.

U.a. wurde die Forderung geltend gemacht, für die innerhalb des Plangebietes ansässigen Handwerksbetriebe der Schlosserei Zeller und der Schreinerei Weismann gutachtliche Ermittlungen anstellen zu lassen, um die Schallauswirkungen auf das künftige Baugebiet abwägen zu können. Mit dieser Aufgabenstellung wurde kurzfristig das Ing.-Büro ISW beauftragt. Um sicher zu stellen, dass die künftigen Wohngebäude einen ausreichenden Abstand zu der Lärmquelle der Handwerksbetriebe aufweisen, ist zu prüfen, ob eine rückwärtige Baugrenze auf den Wohnbaugrundstücken in der unmittelbaren Nachbarschaft ein Heranrücken an die Lärmquelle der emittenten Betriebe verhindern soll.

Der Ortschaftsrat von Oberrimsingen hat sich in seiner Vorberatung am 04.04.2007 zwar gegen die Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze ausgesprochen, jedoch wäre der gutachtlichen Lärmprognose in diesem Falle der Vorzug vor der gestalterischen Freiheit der künftigen Bauherren zu geben.

 

 

Zwischenzeitlich liegt eine Beurteilung der Lärmeinwirkungen auf die geplante Bebauung sowohl durch die tangierende Kreisstraße K4931 (Großgasse) als auch durch die bestehenden Handwerksbetriebe Schlosserei Zeller und Zimmerei Weismann vor.

 

Die Ergebnisse werden wie folgt in den Offenlageentwurf eingearbeitet:

 

1.      Lärmeinwirkung durch KFZ-Verkehr auf der K4931:

Die empfohlenen Immissionsgrenzwerte werden für Teilbereiche des Plangebiets überschritten. Da die Errichtung eines Schallschirms entlang der Hauptstraße nicht möglich ist, müssen im Bebauungsplan „passive“ Schallschutzmaßnahmen gefordert werden. Dies erfolgt durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen gemäß DIN 4109.


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2.      Lärmeinwirkung durch die Handwerksbetriebe Schlosserei Zeller und Zimmerei Weismann:

Die empfohlenen Immissionsrichtwerte werden insbesondere durch die Schlosserei Zeller deutlich überschritten. Durch die Zurücknahme der Baufenster im nördlichen und südwestlichen Bereich können die Richtwerte in diesen Bereichen eingehalten werden. Im unten gekennzeichneten, westlichen Bereich werden die Richtwerte durch die Schlosserei Zeller überschritten. Durch bauliche und organisatorische Maßnahmen der Schlosserei-Werkstatt sind die unzulässigen Lärmeinwirkungen mutmaßlich vermeidbar.

Daher wird im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2 BauGB (bedingtes Baurecht) für den gekennzeichneten Bereich festgesetzt, dass eine bauliche Nutzung solange unzulässig ist, bis die Immissionsrichtwerte der TA Lärm durch die Schlosserei Zeller für ein „allgemeines Wohngebiet“ eingehalten sind.

Nach der Novelle des Baugesetzbuches mit Rechtswirksamkeit vom 01.01.2007 besteht die Möglichkeit, das Bebauungsplanverfahren nach den Bestimmungen des § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung zu behandeln. Die darin vorgegebenen Verfahrenserleichterungen treffen für den Bebauungsplan „Seilhof III“ in vollem Umfang zu.

Die mit dieser Vorschrift verbundenen Erleichterungen betreffen insbesondere den Wegfall der Verpflichtung des naturschutzrechtlichen Ausgleiches für den mit der Bebauung verbundenen Eingriff. Dennoch werden die Erkenntnisse aus der vorangegangenen Erarbeitung des Umweltberichtes in gebührendem Umfang in die Festsetzungen und Hinweise des Bebauungsplanes aufgenommen, um den naturschutzrechtlichen Interessen weitestgehend zu entsprechen und durch eine ausreichende Grünpflanzung innerhalb des Gebietes zur Wohn- und Lebensqualität beizutragen.

 

Ortsvorsteher Bernhard Kiefer, Oberrimsingen, betonte die Notwenigkeit einer weiteren baulichen Entwicklungsmöglichkeit für den Ortsteil Oberrimsingen. Der Ortschaftsrat Oberrimsingen bittet um Prüfung, ob nicht andere Lärmschutzmaßnahmen möglich sind, um das bedingte Baurecht für den betroffenen Bereich entfallen lassen zu können. Aus Sicht der Verwaltung werden hier keine anderen Möglichkeiten gesehen.

 

Stadtrat Willi Ingenhoven (SPD-Fraktion) empfindet die Baulinienbegrenzung im Nord-westlichen Bereich zu den Gewerbebetrieben als zu eng gefasst, so dass Bauherren in ihrer Entwicklungsmöglichkeit sehr stark eingeschränkt werden. Nach Auffassung der Verwaltung ist die Breite der vorgegebenen Baufenster mit 11-12 m für eine bauliche Nutzung ausreichend. Die Einengung dient der Lösung des Lärmschutzproblems und betrifft nur zwei Grundstücke. 

 

Nach Ausführungen von Bürgermeister Rein ist der Ortschaftsrat auf Grund dessen Beschluss vom 04.04.2007 nochmals zu hören, so dass der Gemeinderatsbeschluss vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrates von Oberrimsingen ergehen sollte.

Beschluss  (einstimmig 25: 0: 0)

Der Gemeinderat beschließt vorbehaltlich der Zustimmung durch den Ortschaftsrat Oberrimsingen:

 

1)      Der Bebauungsplan „Seilhof III“ wird nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung bearbeitet.


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2)      Zu den eingegangenen Stellungnahmen schließt sich der Gemeinderat den Empfehlungen des Planungsbüros Fahle – Stadtplaner an und erhebt diese zum Beschluss.

3)      Der vorliegende Bebauungsplanentwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

4)      Für das gesamte Plangebiet werden nach Vorgabe der Lärmbeurteilung vom 12.04.2007 gemäß DIN 4109 Lärmpegelbereiche festgesetzt.

5)      Für den im oben dargestellten Planausschnitt gekennzeichneten Bereich der unmittelbar an der Ostseite des Schlossereibetriebes wird gemäß § 9 Abs. 2 BauGB (bedingtes Baurecht) festgesetzt, dass eine bauliche Nutzung solange unzulässig ist, bis die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für ein „allgemeines Wohngebiet“ durch die Schlosserei auf dem Grundstück Flst.Nr. 1794/3 eingehalten sind.

 

TOP. 9)    Bebaungsplan „Wohnpark Kandelhof II“
Aufstellungs – und Offenlagebeschluss

 

Der Bebauungsplan Wohnpark Kandelhof II wird unter der Prämisse eines beschleunigten Verfahrens im Rahmen einer städtebaulichen Vereinbarung zwischen der Stadt Breisach am Rhein und der Firma Süba als Unternehmerin durchgeführt. Mit der Firma Süba als Projektentwicklerin besteht Einigkeit darüber, dass die zu beschließenden Vereinbarungen auf der gleichen Grundlage und zu den identischen Konditionen wie im Erschließungsabschnitt I zustande kommen. Der Abschluss des städtebaulichen Vertrages ist für die Sitzung des Gemeinderates am 15.05.2007 vorgesehen. Problematisch ist die Nutzung des Nachbargrundstücks der Firma Wisi, auf dem sich das Zentrallager des Unternehmens befindet. Auf Grund der gegebenen städtebaulichen Nutzung wird unter Zuhilfenahme des § 9 Abs. 2 BauGB für den vorliegenden Bebauungsplan festgesetzt, dass folgende Bedingungen erst eintreten müssen, bevor die im Bebauungsplan ausgewiesenen Baurechte für die künftige Wohnbebauung ausgeschöpft werden können:

 

1)      Aufgabe der gewerblichen Nutzung des Zentrallagers auf dem Grundstück Flurstück Nr. 5877 und 5877/3. Die Zufahrt zu der gewerblichen Nutzung findet derzeit noch statt über das Fabrikationsgrundstück Flurstück Nr. 2734, das für die künftige Wohnbebauung vorgesehen ist.

 

2)      Die ordnungsgemäße Beachtung der Schutzgüter, insbesondere der Altlastenbeseitigung, der Schutz des Grundwassers sowie Grund und Boden ist gutachterlich nachzuweisen. Der Umfang der Untersuchungen, die zeitliche Abwicklung und die Übernahme der Kosten kann in einer gesonderten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geregelt werden.

 

Bürgermeister Rein wies ausdrücklich darauf hin, dass auf eine gewerbliche Nutzung nach Aufgabe des Wisi-Zentrallagers nicht mehr möglich sein wird. Auch dieses Gebiet wird künftig als Wohngebiet ausgewiesen werden.

 

StR. Dr. Petra Breitenfeld (ULB) wies auf die Problematik zwischen den nahen Parkplätzen und dem eingeplanten Kinderspielplatz hin. Eine entsprechende Einzäunung ist zu prüfen.

Bürgermeister Rein sagte eine entsprechende Prüfung zu.


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Beschluss  (einstimmig 25: 0 : 0)

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohnpark Kandelhof II gemäß § 13 Abs. 1 BauGB und dessen gleichzeitige Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 für den Bereich Fabrikationsgrundstück Flurstück Nr. 2734 und des Zentrallagergrundstücks Flurstück Nr. 5877 und 5877/3 unter Beachtung der Bestimmungen des § 9 Abs. 2 BauGB, wonach die künftige Nutzung auf dem Fabrikationsgrundstück Flurstück Nr. 2734 erst ausgeübt werden kann, wenn

 

a)   die gewerbliche Nutzung des Zentrallagers aufgegeben ist und keine weitere gewerbliche Nutzung auf den Grundstücken Flurstück Nr. 5877 und 5877/3 nachfolgt

 

b)   die ordnungsgemäße Beachtung der Schutzgüter, insbesondere der Altlastenbeseitigung, der Schutz des Grundwassers sowie Grund und Boden gutachterlich nachgewiesen ist

 

c)   eine städtebauliche Vereinbarung gemäß § 11 BauGB zwischen Stadt Breisach am Rhein und Firma Süba als Unternehmerin sowie ein Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB zwischen Stadt Breisach am Rhein und Firma Süba als Erschließungsträgerin abgeschlossen ist.

 

TOP. 10)   Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mittelmatten“ in Breisach - Oberrimsingen   -  Offenlagebeschluss

 

Mit dem Bebauungsplan für die II. Erweiterung des Gewerbegebietes Mittelmatten in Breisach-Oberrimsingen werden lediglich zwei bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstücke als künftige gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Damit werden die Erweiterungsmöglichkeiten nach dem Flächennutzungsplan nicht ausgeschöpft. Ziel ist es, durch diese begrenzte Erweiterung des Gewerbegebietes eine möglichst beschleunigte Verfahrensweise zu erreichen. Auf Grund der umfangreichen gutachterlichen Bewertung im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes konnten entgegenstehende naturschutzrechtliche Interessen weitgehend berücksichtigt werden.

 

                  StR. Willi Ingenhoven (SPD) verwies auf die Zufahrt zum Sportgelände und zur Tuniberghalle und gab zu bedenken, dass hier Verkehrsprobleme entstehen können. Bei künftigen Planungen sollte dies berücksichtigt werden.

 

                  StR. Reiner Zimmermann (SPD) regte an, die Erstellung eines Kreisverkehrs für die Ausfahrt Oberrimsingen - Grezhausen zu prüfen.

 

                  Beschluss (einstimmig

 

                  Der Gemeinderat schließt sich zu den eingegangenen Stellungnahmen den Entscheidungsvorschläge der Verwaltung an und erhebt diese zum Beschluss.

                  Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Planungsentwurf und beschließt dessen Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.


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TOP. 11)   Umbau des ehemaligen Kommandogebäudes 073 für das Polizeirevier Breisach am Rhein, Müllheimer Straße 1

 

Nach jahrelangen Verhandlungen mit der Landesbehörde Vermögen und Bau, der Polizeidirektion Freiburg und der Stadt Breisach am Rhein konnten am 07.03.2007 die Verträge für die Verlagerung des Polizeireviers Breisach in das ehemalige französische Kommandogebäude unterzeichnet werden. In enger Abstimmung mit dem Land wird die Stadt Breisach am Rhein auf der vertraglichen Grundlage die Umbaumaßnahmen durchführen. Die bisherige Planungsphase wurde entsprechend den Vorgaben des Staatlichen Hochbauamtes in den haustechnischen Belangen von dem polizeierfahrenen Planungsbüro Sütterlin aus Freiburg begleitet. Stefan Baum, Stadtbauamt, stellte die Planung, die nach den

 

Vorgaben des Staatlichen Hochbauamtes errichtet worden sind, dem Gemeinderat vor. Die öffentliche Erschließung soll von der Müllheimer Straße erfolgen, die Polizei erhält eine weitere Erschließungsmöglichkeit über die Elsässer Allee.

 

StR. Jörg Leber (CDU) befürwortete im Namen der CDU-Fraktion die Verlagerung der Polizei und dankte insbesondere Herrn Altbürgermeister Alfred Vonarb für dessen Einsatz.

 

Die Stadträte Lothar Menges (SPD), Dr. Petra Breitenfeldt (ULB) sowie Imogen Wiedensohler (FDP/FWB) begrüßten ebenfalls die Verlagerung der Polizei.

 

Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung und Umbau des ehemaligen französischen Kommandogebäudes zu und beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung und Ausschreibungen durchzuführen. Für die haustechnische Planung wird auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure das Ingenieurbüro Sütterlin aus Freiburg beauftragt. Die für das Baugenehmigungsverfahren notwendige Tragwerksplanung wird an das Ingenieurbüro Rebitzke, Bad Krozingen-Biengen, Niederlassung Breisach, vergeben.



Stadtrat Rudolf Gnädinger verlässt die Sitzung wegen zeitlicher Verhinderung.

 

TOP. 12)   Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Gemeindesaal in Breisach-Gündlingen

 

Die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Gündlingen, ist seit Jahren räumlich beengt untergebracht. Der ordnungsgemäße Betrieb ist auf Grund fehlender Funktions-, Sanitär- und Umkleideräume kaum noch gewährleistet. In Absprache mit dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Herrn Kreisbrandmeister Lai sowie der Freiwilligen Feuerwehr Breisach wurde vom Stadtbauamt ein Planungskonzept für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Gemeindesaal für ca. 150 Personen gefertigt. Im Mai 2006 wurden entsprechende Fördermittel in Höhe von 100.000 € zugesagt mit der Maßgabe, die Baumaßnahme im Jahr 2007 zu beginnen. Die Planung sieht nach Ausführung von Architekt Baum einen wirtschaftlichen, kompakten Baukörper, zweigeschossig mit Pultdach vor. Der feuerwehrtechnische Betrieb wird im Erdgeschoss, der Gemeindesaal im Dachgeschoss


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untergebracht. Insgesamt ist eine Nutzfläche von ca. 770 m² geplant. Das Gebäude wird barrierefrei mit einer Aufzugsanlage versehen.

 

                  Ortsvorsteher Walther Ziegler dankte für die wichtige und erforderliche Entscheidung im Namen des Ortschaftsrates und im Namen der Gündlinger Bürger.

                  Auf Anfrage von StR. Willi Ingenhoven (SPD) ist nach Ausführungen von Architekt Baum eine solarenergetische Nutzung derzeit nicht vorgesehen, wobei die haustechnische Planung noch nicht fertiggestellt ist.

 

Beschluss (einstimmig 24: 0: 0)

 

Der Gemeinderat nimmt das Planungskonzept für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Gemeindesaal zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Baugenehmigungsverfahren einzuleiten. Die für das Baugenehmigungsverfahren notwendige Tragwerksplanung wird auf der Grundlage der HOAI an das Ingenieurbüro Rebitzke, Bad Krozingen-Biengen, Niederlassung Breisach, vergeben.

 

TOP. 13)  Arbeitsvergabe
- Sanierung der Wasserleitungen in der Schulgasse und Adelbert-Stifter-Straße
- Sanierung des Regenwasserkanals in der Adalbert-Stifter-Straße

Die Sanierung der Wasserleitung in der Schulgasse und in der Adelbert-Stifter-Straße sowie die Sanierung des Regenwasserkanals in der Adelbert-Stifter-Straße wurden öffentlich in einem Leistungskatalog ausgeschrieben. Die Submission ergab folgendes Ergebnis:

1. Fa. Baldinger, Tiefbau, Merdingen                              174.318,46 €
2. Fa. Karl Wehrle, Simonswald                                    181.619,61 €
3. Fa. Menner & Sohn,  Breisach-Oberrimsingen          200.917,88 €

Im Haushaltsplan 2007 sind 195.000,-- vorgesehen.

Beschluss  (einstimmig 24: 0: 0)

 

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Sanierungsarbeiten für die Wasserleitungen in der Schulgasse und Adelbert-Stifter-Straße, sowie des Regenwasserkanals in der Adalbert-Stifter-Straße an die preisgünstigste Anbieterfirma Baldinger, Merdingen, zum Angebotspreis von 174.318,46 € zu.

 

 

TOP. 14)  Prüfung der Bauausgaben für die Haushaltsjahre 2002 bis 2005 
 - Abschluss des Prüfverfahrens

 

Bürgermeister Rein berichtet, dass sämtliche Mängel, die sich aus dem Prüfbericht ergeben haben erledigt sind und das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald mit schreiben vom 20.03.2007 den Abschluss des Prüfverfahrens erklärt hat.

 

Stadtrat Zimmermann (SPD-Fraktion) dankte , dass sämtlich Angelegenheiten bereinigt worden sind.


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Beschluss  (einstimmig 24: 0: 0)

 

Der Gemeinderat nimmt den Abschluss des Prüfverfahrens für die Bauausgaben der Haushaltsjahre 2002 bis 2005 zur Kenntnis.





Schluss der öffentlichen Sitzung:  21.30 Uhr

 

 

Zur Beurkundung

 

Gemeinderäte:                                                                      Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

                                                                                              Der Protokollführer:

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