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14.3.2009

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Protokoll Nr. 13


über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats

am 17.11.2009 im Bürgersaal

des Rathauses in Breisach am Rhein

Teilnehmer:


als Vorsitzender Bürgermeister Oliver Rein


die Stadträte: Casetou Thierry

Dewaldt Freddo

Geppert Hans-Peter

Güth Anita

Ingenhoven Willi

Karle Eric

Kiefer Bernhard

Klein Andreas

Kreutner Frank

Kuhn Barbara

Langer Jürgen

Leber Jörg

Dr. Loewe Jacob

Maier-Hänle Ulrike

Menges Lothar

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siegel Anton

Wiedensohler Imogen

Ziegler Walther

Zimmermann Reiner




Entschuldigt: Fleig Andreas

Gnädinger Rudolf

Hintereck Wendelin

Köbele Ruth





Von der Verwaltung: Dezernent Stefan Baum

Dezernent Harald Bitzenhofer

Dezernent Konrad Schanno

Leiter Tiefbauamt Siegmar Geisert und

Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz


Beginn der Sitzung: 20.00 Uhr


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Wegen Befangenheit verlässt Bürgermeister Rein den Sitzungsraum. Bürgermeister-Stellv. Jörg Leber übernimmt die Leitung der Sitzung.


TOP. 1) Nutzung von Dienstfahrzeugen durch den Bürgermeister


Bürgermeister Oliver Rein nutzt derzeit das Dienstfahrzeug der Stadt Breisach am Rhein nur im Rahmen seiner Tätigkeit als Bürgermeister und seiner Ehrenämter im Bereich des gesamten Stadtgebietes. In Anlehnung an die bisherige Regelung wird Folgendes vorgeschlagen:


Die Nutzung des Dienstwagens ist für außerdienstliche Zwecke im gesamten Stadtgebiet möglich. Fahrten zur Ausübung von Nebentätigkeiten sind auch außerhalb des Stadtgebiets möglich. Anfallende Fahrtkostenentschädigungen werden direkt an die Stadt Breisach am Rhein gezahlt bzw. abgeführt.


Beschluss (einstimmig 21:0:0)


Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der genannten Regelung zur Nutzung des Dienstwagens durch den Bürgermeister zu.


Bürgermeister Rein übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.


TOP. 2) Bebauungsplan „Wohnpark Jakobschanze“

- Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB und eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB


Mit der Umsiedlung des feinmechanischen Betriebes der Firma Vogel & Plötscher von der Jakobschanze in das Gewerbegebiet „Lohmühle“ wird die Entflechtung der Gemengelage im Bereich der umliegenden Wohnbebauung der Jakobschanze möglich.

Die Bebauungsplanung erfolgte durch den neuen Grundstückseigentümer, Firma DOMUS Wohnbau GmbH, Kapuzinergasse 20a in Breisach am Rhein, vertreten durch den allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Architekt Michael Fischer.

Im vorliegenden Fall der Überplanung des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma Vogel & Plötscher bestand zunächst die Absicht, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Vorhaben –und Erschließungsplan (VEP) durchzuführen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass mit einem Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger Fristen zu vereinbaren gewesen wären, bis zu denen sowohl der Abschluss der Erschließungsanlagen als auch eine vollständige Bebauung des Gesamtgebietes mit den ausgewiesenen Wohngebäuden vollzogen sein muss. Dieses Verpflichtungsrisiko liegt weder im Interesse des Erschließungsträgers noch der Stadt Breisach.

Um das Planungsziel dennoch zu erreichen und die Interessen der Stadt an einer vollständigen Übernahme der Erschließungsverpflichtungen durch den Erschließungsträger sicherzustellen erweist es sich als zielorientiert, den Bebauungsplan in einem klassischen Bebauungsplanverfahren durchzuführen und mit dem Grundstückseigentümer als Erschließungsträger einen


Städtebaulichen Vertrag nach §11 BauGB und einen

Erschließungsvertrag nach §124 Bau GB


abzuschließen.

Die Entwürfe der Vereinbarung entsprechen inhaltlich weitestgehend den von der Stadt in früheren vergleichbaren Vorhaben abgeschlossenen Verträgen.

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Beschluss (einstimmig 22:0:0)


Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister der Stadt Breisach zum Abschluss des

Städtebaulichen Vertrages nach §11 BauGB und des Erschließungsvertrages nach §124 BauGB zwischen DOMUS Wohnbau GmbH (Erschließungsträger) und der Stadt Breisach am Rhein.


TOP. 3) Erwerb des landeseigenen Grundstücks Flst:-Nr. 44/1 auf Gemarkung Breisach am Rhein (Kapuzinergasse)


Mit Schreiben vom 29. September 2009 hat das Amt „Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg“ mitgeteilt, dass das landeseigene Grundstück Flst.-Nr. 44/1 (Kapuzinergasse) mit einer Größe von 2.042 m² der Gemarkung Breisach am Rhein, an die Stadt Breisach verkauft werden kann.

Nachdem die Stadt Breisach ihr Kaufinteresse an diesem Grundstück bekundet hat, hat das Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg ein Kaufangebot in Höhe von 82,- Euro/m² unterbreitet. Der Gesamtkaufpreis beträgt somit 167.444,- Euro.

Für den Fall einer Bebauung des Grundstücks, soll eine Nachzahlungsklausel auf die Dauer von 30 Jahren eingetragen werden.

Ein Teil des Grundstücks soll für die Option zum Bau einer möglichen Münsterbergaufstiegshilfe/Queraufzug erworben werden.


Beschluss (esintimmig 22:0:0)


Der Gemeinderat beschließt, das landeseigene Grundstück Flst.-Nr. 44/1 mit einer Größe von 2.042 m² zum Gesamtkaufpreis von 167.444,-- € zu erwerben und ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss des Kaufvertrages.



TOP. 4) Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks in der Kapuzinergasse Flst.-Nr. 392/2 auf Gemarkung Breisach am Rhein


Herr Altbürgermeister Fritz Schanno hat Interesse am Erwerb einer Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 392/2, Kapuzinergasse auf Gemarkung Breisach am Rhein, mit einer Größe von ca. 150 m². Das Grundstück liegt direkt hinter dem Stammgrundstück Flst.-Nr. 392/5.

Im Jahr 2005 wurde bereits ein Teilgrundstück Flst.-Nr. 392/103 mit einer Größe von 53 m² zum Kaufpreis von 230,- €/m² erworben.

Die Stadt Breisach hat Herrn Altbürgermeister Fritz Schanno ein Kaufangebot in Höhe von 235,- €/m² zuzüglich der entstehenden Vermessungskosten unterbreitet.

Für den Fall, dass das erworbene Grundstück bebaut wird, soll zur Absicherung der Stadt Breisach eine Nachzahlungsverpflichtung auf die Dauer von 30 Jahren, in Höhe des geltenden Bodenrichtwertes erfolgen.

Die Vermessungskosten sind ebenfalls vom Käufer zu tragen.


Stadtrat Werner Schneider (FDP/FWB) fragt, ob im Vertrag festgehalten werden kann, dass im Falle einer Errichtung eines Gebäudes auf dieses Grundstücks einen gewissen Abstand zur Grenze eingehalten werden müsse. Dezernent Baum erklärt, dass die Landesbauordnung einen gewissen Abstand vorschreibt.



- 4 –


Beschluss (einstimmig 22:0:0)


Der Gemeinderat der Stadt Breisach beauftragt die Verwaltung das Grundstück Flst.-Nr. 392/2 auf Gemarkung Breisach am Rhein zu vermessen und eine Teilfläche von ca. 150 m² zum Kaufpreis in Höhe von 235,- Euro/m² zu verkaufen (Gesamtkaufpreis: ca. 35.250,- Euro). Die Verwaltung wird zum Abschluss der entsprechenden Verträge mit Nachzahlungsverpflichtung ermächtigt.



TOP. 5) Grundstücksverkauf des ehemaligen Polizeireviers Bahnhofstr. 7-9, Flst.-Nr. 5623


Das Polizeirevier wurde am 02.07.2009 ordnungsgemäß von der Polizeidirektion Freiburg an die Stadt Breisach übergeben. Die Grundstücksgröße beträgt 1.612 m². Das Grundstück ist mit dem ehemaligen Polizeigebäude, 2 geschossig, vollunterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss mit einer Nutzfläche von ca. 300 m², sowie einem Nebengebäude und Garagen bebaut. Bei einem Wertansatz des Grundstücks von € 205,00 pro m² läge der Grundstückspreis bei € 330.460,00.


Im Vorfeld gab es verschiedene Anfragen an die Verwaltung für eine mögliche Nachnutzung des freiwerdenden Gebäudes. Die Nutzungen der Anfragen reichten von Nachnutzung des bestehenden Gebäudes für Büros und Wohnen, mit zusätzlichem Neubau bzw. Anbau, bis hin zur Gastronomienutzung, Büro und Wohnen. Die Verwaltung hatte nach dem Auszug der Polizei verschiedene Ortsbesichtigungen durchgeführt. Von den unterschiedlichen Interessenten gab es im Nachgang folgende konkrete Kaufangebote:

1. Fa. Hochtief

Entkernen des Bestandsgebäudes, neuer Dachaufbau und Einbau von ca. 6 Wohnungen im Bestand. Zusätzlicher Neubau auf dem Grundstück mit ca. 8 Wohnungen.

Kaufangebot € 350.000,00


2. Mitra Aprin – Unternehmensberatung, Breisach

Nutzung des Bestandes für einen Kunden – keine weiteren Angaben

Kaufangebot € 320.000,00


3. Harald Hensle, Fa. Netcontrol

Für eine notwendige Expansion seiner Firma würde Herr Hensle das bestehende Gebäude als reines Bürogebäude nutzen. Für diese Firmenerweiterung ist die Schaffung von ca. 10 neuen Arbeitsplätzen geplant. Ein Umbau oder Erweiterung des Gebäudes ist nicht geplant.

Kaufangebot € 365.000,00


Stadtrat Hans-Peter Geppert (CDU) vertritt die Meinung, dass dieses alte und schöne Gebäude erhalten bleiben sollte. Seine Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zu.


Nachdem alle andere Fraktionen Ihre Zustimmung signalisiert haben, ergeht folgender

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Beschluss (einstimmig 22:0:0)


Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Gebäudes „ehemaliges Polizeireviers“, Bahnhofstasse 7-9 Flst.-Nr. 5623 an die Fa. Netcontrol, Herrn Hensle zu einem Verkaufspreis von € 365.000,00 zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Kaufvertrag durchzuführen.



TOP. 6) Nachnutzung des bestehenden Bauhofgeländes „Neuer Weg“

- Verkauf von Teilflächen Flst.Nr. 5873


Der bestehende Bauhof im Neuen Weg soll zum Herbst 2010 in den Neubau an der Burkheimer Landstraße umziehen.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 23.09.2009 beschlossen, aus diesem Grundstück, eine Teilfläche von ca. 1.100 m2 an den Landkreis Breisgau Hochschwarzwald, für neu zu schaffende Parkplätze der Helios Rosmann Klinik, zu verkaufen.


Zwischenzeitlich ist der Inhaber der Pizzeria Rustica, Herr Murgi gemeinsam mit seinem Architekten Herrn Faiella an die Verwaltung herangetreten, mit dem Wunsch das bestehende Betriebsgebäude des Bauhofs (ehem. Schlachthof) mit entsprechenden Flächenumgriff zu kaufen. Der Flächenanteil beträgt ca. 1.440 m2. (Anlage Plan Nr. 1)

Herr Murgi möchte das Gebäude sanieren und seine Pizzeria Rustica in dieses Gebäude verlagern. Für die Sanierung möchte er den historischen Gebäudeteil erhalten und die nachträglichen Anbauten entfernen. Er würde das Grundstück, einschließlich des Gebäudebestandes zu einem Preis von € 235,-- pro m2 erwerben.


Die Breisacher Baugesellschaft ist am Erwerb der Restfläche von ca. 2.650 m2 sehr stark interessiert.


Das Gremium bittet um Prüfung der Bonität des Käufers sowie Unterbreitung des Kaufvertrages.


Nach eingehender Diskussion schlägt Bürgermeister Rein vor, vorerst nicht der Breisacher Baugesellschaft den Vorrang bzgl. der Vermarktung der Restfläche zu geben, sondern Kontakt mit den anderen Interessenten aufzunehmen.


Beschluss (einstimmig 22:0:0)


Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf der Teilflächen des bestehenden Bauhofs am Neuen Weg Flst.Nr. 5873 mit einer Größe von ca. 1.440 m2 zu einem Grundstückspreis von 235,-- pro m2 an Herrn Murgi zu. Die Verwaltung wird beauftragt den entsprechenden Kaufvertrag durchzuführen.


TOP. 7) Vergabe des Ladengeschäfts

Marktplatz 11 (ehem. Vermessungsbüro Flubacher)


Nachdem das Vermessungsbüro Flubacher das Ladengeschäft Marktplatz 11 mit einer Größe von ca. 74m² Nutzfläche gekündigt hat, steht das Objekt ab dem 01.11.2009 wieder zur Vermietung an.

Nach Ausschreibung des Anwesens Marktplatz 11 ist bislang eine Bewerbung eingegangen.

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Frau Ute Bitsch verheiratet, drei erwachsene Kinder, wohnhaft in Breisach am Rhein und

Frau Renate Frommherz verheiratet, ein Sohn, wohnhaft in Breisach-Niederrimsingen

möchten eine Filzwerkstatt/- studio (Atelier) zusammen mit einem Second Hand Spielzeugladen mit pädagogisch wertvollen und sinnvollen Spielsachen errichten. Hierbei soll Kindern und Eltern die Gelegenheit gegeben werden, gebrauchte gute Spielsachen weiter zu geben, statt weg zu werfen.


Beschluss (einstimmig 22:0:0)


Der Gemeinderat beschließt die Vermietung des Anwesens Marktplatz 11 an Frau Ute Bitsch und Renate Frommherz und bevollmächtigt die Verwaltung zum Abschluss des Mietvertrags.


TOP. 8) Verschiedenes


Stadtrat Lothar Menges berichtet über die Bauarbeiten auf dem Grundstück der Familie Johann Traber, Jägerhof und bittet um Überprüfung. Er verweist auf den Beschluss des Gemeinderats in seiner Sitzung vom 23.06.2009



Schluss der Sitzung: 20.45 Uhr


Zur Beurkundung


Gemeinderäte: Der Bürgermeister:







Die Protokollführerin:



E. Dizien-Richarz

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