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Protokoll
Nr. 13
über
die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderats
am
17.11.2009 im Bürgersaal
des
Rathauses in Breisach am Rhein
Teilnehmer:
als
Vorsitzender Bürgermeister Oliver Rein
die
Stadträte: Casetou Thierry
Dewaldt
Freddo
Geppert
Hans-Peter
Güth
Anita
Ingenhoven
Willi
Karle
Eric
Kiefer
Bernhard
Klein
Andreas
Kreutner
Frank
Kuhn
Barbara
Langer
Jürgen
Leber
Jörg
Dr.
Loewe Jacob
Maier-Hänle
Ulrike
Menges
Lothar
Schäfer
Thomas
Schneider
Werner
Siegel
Anton
Wiedensohler
Imogen
Ziegler
Walther
Zimmermann
Reiner
Entschuldigt: Fleig
Andreas
Gnädinger
Rudolf
Hintereck
Wendelin
Köbele
Ruth
Von
der Verwaltung: Dezernent Stefan Baum
Dezernent
Harald Bitzenhofer
Dezernent
Konrad Schanno
Leiter
Tiefbauamt Siegmar Geisert und
Protokollführerin
Evelyne Dizien-Richarz
Beginn
der Sitzung:
20.00 Uhr
-
2 –
Wegen Befangenheit verlässt Bürgermeister Rein den
Sitzungsraum. Bürgermeister-Stellv. Jörg Leber übernimmt
die Leitung der Sitzung.
TOP.
1) Nutzung
von Dienstfahrzeugen durch den Bürgermeister
Bürgermeister
Oliver Rein nutzt derzeit das Dienstfahrzeug der Stadt Breisach am
Rhein nur im Rahmen seiner Tätigkeit als Bürgermeister und
seiner Ehrenämter im Bereich des gesamten Stadtgebietes. In
Anlehnung an die bisherige Regelung wird Folgendes vorgeschlagen:
Die Nutzung des
Dienstwagens ist für außerdienstliche Zwecke im gesamten
Stadtgebiet möglich. Fahrten zur Ausübung von
Nebentätigkeiten sind auch außerhalb des Stadtgebiets
möglich. Anfallende Fahrtkostenentschädigungen werden
direkt an die Stadt Breisach am Rhein gezahlt bzw. abgeführt.
Beschluss
(einstimmig 21:0:0)
Der
Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der genannten Regelung
zur Nutzung des Dienstwagens durch den Bürgermeister zu.
Bürgermeister
Rein übernimmt wieder die Leitung der Sitzung.
TOP.
2) Bebauungsplan
„Wohnpark Jakobschanze“
- Abschluss
eines städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB und eines
Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB
Mit
der Umsiedlung des feinmechanischen Betriebes der Firma Vogel &
Plötscher von der Jakobschanze in das Gewerbegebiet „Lohmühle“
wird die Entflechtung der Gemengelage im Bereich der umliegenden
Wohnbebauung der Jakobschanze möglich.
Die
Bebauungsplanung erfolgte durch den neuen Grundstückseigentümer,
Firma DOMUS Wohnbau GmbH, Kapuzinergasse 20a in Breisach am Rhein,
vertreten durch den allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer,
Herrn Architekt Michael Fischer.
Im
vorliegenden Fall der Überplanung des ehemaligen
Betriebsgeländes der Firma Vogel & Plötscher bestand
zunächst die Absicht, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan als
Vorhaben –und Erschließungsplan (VEP) durchzuführen.
Dies hätte zur Folge gehabt, dass mit einem Durchführungsvertrag
zwischen Stadt und Vorhabenträger Fristen zu vereinbaren gewesen
wären, bis zu denen sowohl der Abschluss der
Erschließungsanlagen als auch eine vollständige Bebauung
des Gesamtgebietes mit den ausgewiesenen Wohngebäuden vollzogen
sein muss. Dieses Verpflichtungsrisiko liegt weder im Interesse des
Erschließungsträgers noch der Stadt Breisach.
Um
das Planungsziel dennoch zu erreichen und die Interessen der Stadt an
einer vollständigen Übernahme der
Erschließungsverpflichtungen durch den Erschließungsträger
sicherzustellen erweist es sich als zielorientiert, den Bebauungsplan
in einem klassischen Bebauungsplanverfahren durchzuführen und
mit dem Grundstückseigentümer als Erschließungsträger
einen
Städtebaulichen
Vertrag nach §11 BauGB und einen
Erschließungsvertrag
nach §124 Bau GB
abzuschließen.
Die
Entwürfe der Vereinbarung entsprechen inhaltlich weitestgehend
den von der Stadt in früheren vergleichbaren Vorhaben
abgeschlossenen Verträgen.
-
3 -
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
Der
Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister der Stadt Breisach
zum Abschluss des
Städtebaulichen
Vertrages nach §11 BauGB und des Erschließungsvertrages
nach §124 BauGB zwischen DOMUS Wohnbau GmbH
(Erschließungsträger) und der Stadt Breisach am Rhein.
TOP.
3) Erwerb
des landeseigenen Grundstücks Flst:-Nr. 44/1 auf Gemarkung
Breisach am Rhein (Kapuzinergasse)
Mit Schreiben
vom 29. September 2009 hat das Amt „Vermögen und Bau
Baden-Württemberg, Amt Freiburg“ mitgeteilt, dass das
landeseigene Grundstück Flst.-Nr. 44/1 (Kapuzinergasse) mit
einer Größe von 2.042 m² der Gemarkung Breisach am
Rhein, an die Stadt Breisach verkauft werden kann.
Nachdem
die Stadt Breisach ihr Kaufinteresse an diesem Grundstück
bekundet hat, hat das Vermögen und Bau Baden-Württemberg,
Amt Freiburg ein Kaufangebot in Höhe von 82,- Euro/m²
unterbreitet. Der Gesamtkaufpreis beträgt somit 167.444,- Euro.
Für
den Fall einer Bebauung des Grundstücks, soll eine
Nachzahlungsklausel auf die Dauer von 30 Jahren eingetragen werden.
Ein
Teil des Grundstücks soll für die Option zum Bau einer
möglichen Münsterbergaufstiegshilfe/Queraufzug erworben
werden.
Beschluss
(esintimmig 22:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt, das landeseigene Grundstück Flst.-Nr. 44/1 mit
einer Größe von 2.042 m² zum Gesamtkaufpreis von
167.444,-- € zu erwerben und ermächtigt die Verwaltung zum
Abschluss des Kaufvertrages.
TOP.
4) Verkauf
einer Teilfläche des Grundstücks in der Kapuzinergasse
Flst.-Nr. 392/2 auf Gemarkung Breisach am Rhein
Herr
Altbürgermeister Fritz Schanno hat Interesse am Erwerb einer
Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 392/2, Kapuzinergasse
auf Gemarkung Breisach am Rhein, mit einer Größe von ca.
150 m². Das Grundstück liegt direkt hinter dem
Stammgrundstück Flst.-Nr. 392/5.
Im
Jahr 2005 wurde bereits ein Teilgrundstück Flst.-Nr. 392/103 mit
einer Größe von 53 m² zum Kaufpreis von 230,- €/m²
erworben.
Die
Stadt Breisach hat Herrn Altbürgermeister Fritz Schanno ein
Kaufangebot in Höhe von 235,- €/m² zuzüglich der
entstehenden Vermessungskosten unterbreitet.
Für
den Fall, dass das erworbene Grundstück bebaut wird, soll zur
Absicherung der Stadt Breisach eine Nachzahlungsverpflichtung auf die
Dauer von 30 Jahren, in Höhe des geltenden Bodenrichtwertes
erfolgen.
Die
Vermessungskosten sind ebenfalls vom Käufer zu tragen.
Stadtrat
Werner Schneider (FDP/FWB) fragt, ob im Vertrag festgehalten werden
kann, dass im Falle einer Errichtung eines Gebäudes auf dieses
Grundstücks einen gewissen Abstand zur Grenze eingehalten werden
müsse. Dezernent Baum erklärt, dass die Landesbauordnung
einen gewissen Abstand vorschreibt.
-
4 –
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
Der
Gemeinderat der Stadt Breisach beauftragt die Verwaltung das
Grundstück Flst.-Nr. 392/2 auf Gemarkung Breisach am Rhein zu
vermessen und eine Teilfläche von ca. 150 m² zum Kaufpreis
in Höhe von 235,- Euro/m² zu verkaufen (Gesamtkaufpreis:
ca. 35.250,- Euro). Die Verwaltung wird zum Abschluss der
entsprechenden Verträge mit Nachzahlungsverpflichtung
ermächtigt.
TOP.
5) Grundstücksverkauf
des ehemaligen Polizeireviers Bahnhofstr. 7-9, Flst.-Nr. 5623
Das
Polizeirevier wurde am 02.07.2009 ordnungsgemäß von der
Polizeidirektion Freiburg an die Stadt Breisach übergeben. Die
Grundstücksgröße beträgt 1.612 m². Das
Grundstück ist mit dem ehemaligen Polizeigebäude, 2
geschossig, vollunterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss mit einer
Nutzfläche von ca. 300 m², sowie einem Nebengebäude
und Garagen bebaut. Bei einem Wertansatz des Grundstücks von €
205,00 pro m² läge der Grundstückspreis bei €
330.460,00.
Im
Vorfeld gab es verschiedene Anfragen an die Verwaltung für eine
mögliche Nachnutzung des freiwerdenden Gebäudes. Die
Nutzungen der Anfragen reichten von Nachnutzung des bestehenden
Gebäudes für Büros und Wohnen, mit zusätzlichem
Neubau bzw. Anbau, bis hin zur Gastronomienutzung, Büro und
Wohnen. Die Verwaltung hatte nach dem Auszug der Polizei verschiedene
Ortsbesichtigungen durchgeführt. Von den unterschiedlichen
Interessenten gab es im Nachgang folgende konkrete Kaufangebote:
1.
Fa. Hochtief
Entkernen
des Bestandsgebäudes, neuer Dachaufbau und Einbau von ca. 6
Wohnungen im Bestand. Zusätzlicher Neubau auf dem Grundstück
mit ca. 8 Wohnungen.
Kaufangebot
€ 350.000,00
2. Mitra
Aprin – Unternehmensberatung, Breisach
Nutzung
des Bestandes für einen Kunden – keine weiteren Angaben
Kaufangebot
€ 320.000,00
3. Harald
Hensle, Fa. Netcontrol
Für
eine notwendige Expansion seiner Firma würde Herr Hensle das
bestehende Gebäude als reines Bürogebäude nutzen. Für
diese Firmenerweiterung ist die Schaffung von ca. 10 neuen
Arbeitsplätzen geplant. Ein Umbau oder Erweiterung des Gebäudes
ist nicht geplant.
Kaufangebot
€ 365.000,00
Stadtrat
Hans-Peter Geppert (CDU) vertritt die Meinung, dass dieses alte und
schöne Gebäude erhalten bleiben sollte. Seine Fraktion
stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Nachdem
alle andere Fraktionen Ihre Zustimmung signalisiert haben, ergeht
folgender
-
5 –
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
Der
Gemeinderat stimmt dem Verkauf des Gebäudes „ehemaliges
Polizeireviers“, Bahnhofstasse 7-9 Flst.-Nr. 5623 an die Fa.
Netcontrol, Herrn Hensle zu einem Verkaufspreis von € 365.000,00
zu.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Kaufvertrag
durchzuführen.
TOP.
6) Nachnutzung
des bestehenden Bauhofgeländes „Neuer Weg“
- Verkauf
von Teilflächen Flst.Nr. 5873
Der
bestehende Bauhof im Neuen Weg soll zum Herbst 2010 in den Neubau an
der Burkheimer Landstraße umziehen.
Der
Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 23.09.2009 beschlossen, aus
diesem Grundstück, eine Teilfläche von ca. 1.100 m2 an den
Landkreis Breisgau Hochschwarzwald, für neu zu schaffende
Parkplätze der Helios Rosmann Klinik, zu verkaufen.
Zwischenzeitlich
ist der Inhaber der Pizzeria Rustica, Herr Murgi gemeinsam mit seinem
Architekten Herrn Faiella an die Verwaltung herangetreten, mit dem
Wunsch das bestehende Betriebsgebäude des Bauhofs (ehem.
Schlachthof) mit entsprechenden Flächenumgriff zu kaufen. Der
Flächenanteil beträgt ca. 1.440 m2. (Anlage Plan Nr. 1)
Herr
Murgi möchte das Gebäude sanieren und seine Pizzeria
Rustica in dieses Gebäude verlagern. Für die Sanierung
möchte er den historischen Gebäudeteil erhalten und die
nachträglichen Anbauten entfernen. Er würde das
Grundstück, einschließlich des Gebäudebestandes zu
einem Preis von € 235,-- pro m2 erwerben.
Die
Breisacher Baugesellschaft ist am Erwerb der Restfläche von ca.
2.650 m2 sehr stark interessiert.
Das
Gremium bittet um Prüfung der Bonität des Käufers
sowie Unterbreitung des Kaufvertrages.
Nach
eingehender Diskussion schlägt Bürgermeister Rein vor,
vorerst nicht der Breisacher Baugesellschaft den Vorrang bzgl. der
Vermarktung der Restfläche zu geben, sondern Kontakt mit den
anderen Interessenten aufzunehmen.
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
Der
Gemeinderat stimmt dem Verkauf der Teilflächen des bestehenden
Bauhofs am Neuen Weg Flst.Nr. 5873 mit einer Größe von ca.
1.440 m2 zu einem Grundstückspreis von 235,-- pro m2 an Herrn
Murgi zu. Die Verwaltung wird beauftragt den entsprechenden
Kaufvertrag durchzuführen.
TOP.
7) Vergabe
des Ladengeschäfts
Marktplatz
11 (ehem. Vermessungsbüro Flubacher)
Nachdem
das Vermessungsbüro Flubacher das Ladengeschäft Marktplatz
11 mit einer Größe von ca. 74m² Nutzfläche
gekündigt hat, steht das Objekt ab dem 01.11.2009 wieder zur
Vermietung an.
Nach
Ausschreibung des Anwesens Marktplatz 11 ist bislang eine Bewerbung
eingegangen.
- 6 -
Frau
Ute Bitsch verheiratet, drei erwachsene Kinder, wohnhaft in Breisach
am Rhein und
Frau
Renate Frommherz verheiratet, ein Sohn, wohnhaft in
Breisach-Niederrimsingen
möchten
eine Filzwerkstatt/- studio (Atelier) zusammen mit einem Second Hand
Spielzeugladen mit pädagogisch wertvollen und sinnvollen
Spielsachen errichten. Hierbei soll Kindern und Eltern die
Gelegenheit gegeben werden, gebrauchte gute Spielsachen weiter zu
geben, statt weg zu werfen.
Beschluss
(einstimmig 22:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die Vermietung des Anwesens Marktplatz
11 an Frau Ute Bitsch und Renate Frommherz und bevollmächtigt
die Verwaltung zum Abschluss des Mietvertrags.
TOP.
8) Verschiedenes
Stadtrat
Lothar Menges berichtet über die Bauarbeiten auf dem Grundstück
der Familie Johann Traber, Jägerhof und bittet um Überprüfung.
Er verweist auf den Beschluss des Gemeinderats in seiner Sitzung vom
23.06.2009
Schluss
der Sitzung: 20.45 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E.
Dizien-Richarz
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