- 2 -
TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Aus
dem Zuhörerkreis wurden keine Fragen gestellt.
TOP. 2) Bekanntgabe
Bürgermeister
Rein gibt die Änderung der Vergabepraxis der Stadt Breisach a.Rh. hinsichtlich
des Ausschusses von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit „Faires Handeln“
bekannt. Die Verwaltung wird bei der Ausschreibung „gefährdeter“ Produkte
künftig folgenden Passus in das Leistungsverzeichnis aufnehmen:
„Berücksichtigung
finden nur Produkte, die unter der Beachtung der Sozialstandards der ILO Nr.
29/105, 87, 98, 100, 111 und 138 und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne
der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt
sind, bzw. Produkte, deren Produzenten und Händler aktive zielführende
Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.
Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder
verarbeitet worden sind, ist dies durch Zertifizierung einer unabhängigen
Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.“
TOP. 3) Abwasserbeseitigung
- Feststellung der Rechnungsergebnisse 2006
Stadtkämmerer
Konrad Schanno führt in das Thema ein. Die Rechnungsergebnisse 2006 der
Abwasserbeseitigung sind durch den Gemeinderat förmlich festzustellen.
Der
Bereich Kläranlage schließt 2006 mit einem Fehlbetrag von 119.380 € ab. Der Fehlbetrag
2006 wird mit dem festgestellten Überschuss per 31.12.2005 in Höhe von 9.829 €
verrechnet, so dass noch ein Restfehlbetrag per 31.12.2006 von 109.551 €
verbleibt.
Der
Bereich Flächenkanäle schließt 2006 mit einem Fehlbetrag von 118.325 € ab. Der
Fehlbetrag 2006 wird dem festgestellten Restfehlbetrag per 31.12.2005 in Höhe
von 62.255 € zugeschlagen, so dass sich ein Restfehlbetrag per 31.12.2006 von
180.580 € ergibt.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat stellt die Rechnungsergebnisse 2006 der Abwasserbeseitigung für den
Bereich Kläranlage mit einem Fehlbetrag von 119.380 € und für den Bereich
Flächenkanäle mit einem Fehlbetrag von 118.325 € fest.
Der
Fehlbetrag 2006 der Kläranlage ist mit dem festgestellten Überschuss per
31.12.2005 zu verrechnen. Der Fehlbetrag 2006 der Flächenkanäle ist dem
Restfehlbetrag per 31.12.2005 zuzuschlagen.
Die verbleibenden Fehlbeträge
sind bei künftigen Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen.
- 3 -
TOP. 4) 1. Änderung der Satzung über die
öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
Die
Abwassersatzung der Stadt Breisach am Rhein wurde am 13.03.2007 neu beschlossen.
In der Zwischenzeit haben sich kleinere Änderungen im Bezug auf die
inhaltlichen Bestimmungen ergeben. Darüber hinaus waren die Abwassergebühren
gemäß § 42 KAG neu zu kalkulieren.
I.
Inhaltliche Änderungen
Die inhaltlichen Änderungen ergeben sich wie folgt:
1) Danach
kann die Stadt künftig keine Kosten mehr für Abwasseruntersuchungen nach § 10
AbWS erheben. Dies erfolgt entsprechend einer Entscheidung des VGH
Baden-Württemberg. Diese Bestimmung hatte ohnehin bislang nur sehr untergeordnete
Bedeutung und wurde entsprechend geändert.
2) Die
Kostenerstattung nach § 13 AbwS war dahingehend neu zu regeln, dass die
Teilfläche im öffentlichen Bereich der Kostenerstattung unterliegt.
3) Dies
erfolgt in Anpassung an die Bestimmungen der Globalberechnung der Abwassersatzung.
In den §§ 24, 26 und 39 sind lediglich redaktionelle Änderungen vorgesehen.
4) Mit
Einfügung des § 49 a AbWS wurde eine neue Reglung bezüglich der Datenermittlung
eingeführt. Die geregelte Weitergabe von Daten der Wasserversorgung an die
Abwassersatzung zur Ermittlung der Abwassergebühren hat der Gesetzgeber durch
das KAG – Neufassungsgesetzt 2005 dahingehend ergänzt, das die Datenermittlung
„gegen Erstattung angemessener Zusatzkosten“ zu erfolgen hat. Sollte diesem
nicht Rechnung getragen werden, besteht die Gefahr einer verdeckten Gewinnermittlung.
Aus Gründen der Transparenz wurde von der Finanzverwaltung Baden-Württemberg
gefordert, bis zur Änderung des § 2 Abs. 4 Kommunal Abgabengesetz für eine
gesetzliche Regelung der Datenweitergabe, in den örtlichen Abwassersatzung eine
entsprechende Regelung aufzunehmen. Diesem wurde hier Rechnung getragen.
II.
Gebührenänderungen
Die Höhe der Abwassergebühr wurde neu
kalkuliert. Nach der Kalkulation ergeben sich
bei der Benutzung der Kläranalge eine Gebührenobergrenze in Höhe von
1,55 € und bei der Benutzung der Flächenkanäle in Höhe von 1,54 €. Die in den
Jahren 2005 und 2006 entstandenen Fehlbeträge sind in den kommenden Jahren
auszugleichen.
Die Abwassergebühr entwickelt sich wie folgt:
1) Abwassergebühr für die Benutzung der
Flächenkanäle und der Kläranlage
Festsetzung: 2,86 € Erhöhung:
0,14 €
- 4 –
2) Gebühren für Abwasser, welches in die
öffentlichen Flächenkanäle eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk
angeschlossen sind.
Festsetzung: 1,44 € Erhöhung:
0,08 €
3) Die Abwassergebühr für die Benutzung der
Flächenkanäle und der Kläranlage nach § 42 Abs. 1 AbWS ermäßigt sich für
Grundstücke, die nicht an die öffentlichen Oberflächenentwässerung
angeschlossen werden können, um 0,72 € (bisher 0,68 €) je m³ Abwasser.
4) Die Gebührentatbestände nach den § 42 Abs.
3 und 4 AbWS bleiben unverändert.
Stadtrat
Gerd Müller (ULB) erkundigt sich über den Sachstand der gesplitteten Abwassergebühr.
Stadtoberamtsrat Bitzenhofer erklärt, dass die Verwaltung die Rechtsprechung
des Bundesverwaltungsgericht abwartet.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der der Sitzungsniederschrift
als Anlage beigefügten 1. Änderung der Satzung über die öffentliche
Abwasserbeseitigung zu.
TOP. 5) 1. Änderung der Satzung über den
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der
Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsanlage WVS)
Der Gemeinderat
der Stadt Breisach am Rhein hat die Wasserversorgungssatzung am 13.03.2007 neu
beschlossen. Auf Grund der neuen Gebührenkalkulation schlägt die Verwaltung die
erste Änderung der Wasserversorgungssatzung mit Wirkung vom 01.04.2008 vor. Die
1. Änderung der Wasserversorgungssatzung sieht eine Neufassung der Kostenerstattung
vor, welche den Teil der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Bereich zur öffentlichen
Wasserversorgung der Kostenerstattung durch die Grundstückseigentümer unterliegt.
Dies entspricht den Bestimmungen der Globalberechnung sowie den Bestimmungen
der Abwassersatzung der Stadt Breisach am Rhein. In den §§ 27, 29 und 40 WVS
sind lediglich redaktionelle Änderungen vorgesehen.
Stadtrat Lothar
Menges (SPD) bittet um eine redaktionelle Korrektur im § 15, (1) b):
„§ 12 durch § 14“
zu ersetzen“.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
der Stadt Breisach am Rhein stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage
beigefügten 1. Änderung der Wasserversorgungssatzung zu.
TOP. 6) Gutachterausschuss der Stadt Breisach
am Rhein
- Bestellung der Mitglieder
Wegen Befangenheit nimmt
Stadtrat Wendelin Hintereck (CDU) an der Beratung nicht teil.
Die Amtszeit der
ehrenamtlich tätigen Gutachter des Gutachterausschusses der Stadt Breisach am Rhein endet zum 31. März 2008.
- 5 -
Nach § 2 der
Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 11.12.1989 geändert
durch VO vom 15.02.2005 sind die Gutachter vom Gemeinderat auf die Die Amtszeit
der ehrenamtlich tätigen Gutachter des Gutachterausschusses der Stadt
Breisach am Rhein endet zum 31. März
2008.
Nach § 2 der
Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 11.12.1989 geändert
durch VO vom 15.02.2005 sind die Gutachter vom Gemeinderat auf die Dauer von 4
Jahre neu zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt
folgende Zusammensetzung des Gutachterausschusses für die Amtszeit vom 1. April
2008 bis 31. März 2012 vor:
1. Wolfgang Mittl,
Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Erismannstraße 4, 79206 Breisach am Rhein als Vorsitzender
2. Thomas Harter,
Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Poststraße 6, 79206 Breisach am Rhein als
stellvertretender Vorsitzender
3. Ulrich Glockner,
Stuckateurmeister, Küferstraße 6, 79206 Breisach am Rhein
4. Andreas Rein,
Landwirtschaftsmeister, Viehweg 1, 79206 Breisach-Gündlingen
5. Wendelin Hintereck,
Techn. Angest., Amselweg 9, 79206 Breisach-Niederrimsingen
6. Franz Fuchs,
Bautechniker i.R., Bergfeld 8, 79206 Breisach-Oberrimsingen
7. Andreas Quirin, Dipl.-Ing. (FH)
Vermessung, Kupfertorstraße 17 a, 79206 Breisach am Rhein
Die unter Nr. 1 - 6 genannten
Personen waren bereits in der vorhergehenden Amtsperiode als Mitglieder des
Gutachterausschusses tätig.
Für die Ermittlung der
Bodenrichtwerte muss ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung zuständigen
Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter bestellt werden.
Als Vertreter der
Finanzbehörde werden vorgeschlagen:
- Achim Burkart, Steueramtsinspektor in Freiburg
i.Br.
- Dorothea
Holz, Steueramtsrätin in Freiburg i.Br.
als Stellvertreterin für Herrn Burkart
Auf Nachfrage von Stadträtin
Imogen Wiedensohler erklärt Bürgermeister Rein die Funktionen des
Gutachterausschusses.
Ohne
Mitwirkung von Stadtrat Wendelin Hintereck wegen Befangenheit ergeht folgender
Beschluss (einstimmig 23:0:0)
Der Gemeinderat beschließt für
die Amtsperiode des Gutachterausschusses der Stadt Breisach am Rhein vom 1.
April 2008 bis 31. März 2012 folgende Mitglieder zu bestellen:
1.
Wolfgang Mittl,
Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Erismannstraße 4, 79206 Breisach a.Rh. als Vorsitzender
2. Thomas Harter, Dipl.-Ing. (FH)
Freier Architekt, Poststraße 6, 79206 Breisach a.Rh. als stellvertretender Vorsitzender
3. Ulrich Glockner,
Stuckateurmeister, Küferstraße 6, 79206 Breisach a.Rh.
4.
Andreas Rein, Landwirtschaftsmeister, Viehweg 1, 79206
Breisach-Gündlingen
5.
Wendelin Hintereck, Techn. Angest., Amselweg 9, 79206
Breisach-Niederrimsingen
6.
Franz Fuchs, Bautechniker i.R., Bergfeld 8, 79206 Breisach-Oberrimsingen
- 6 –
7. Andreas Quirin, Dipl.-Ing.
(FH) Vermessung, Kupfertorstraße 17 a, 79206 Breisach am Rhein
8.
Achim Burkart, Steueramtsinspektor in Freiburg i.Br.
9.
Dorothea Holz, Steueramtsrätin in Freiburg i.Br. als Stellvertreterin
für Herrn Burkart
TOP. 7) Annahme von Spenden
Aufgrund
von Änderungen im Spendenrecht und den Bestimmungen der Hauptsatzung ist über
die Annahme von Spenden ein Beschluss zu fassen.
Der
Beschluss muss in öffentlicher Sitzung erfolgen und dem Gemeinderat sind
sämtliche maßgebliche Tatsachen nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 Satz 1
Gemeindeordnung Offenzulegen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges
Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Spender (gegenwärtige oder
vergangene Beziehungen, aber auch solche, die in einem überschaubaren Zeitraum
zu erwarten sind), beispielsweise eine Lieferbeziehung.
Über
folgende Spenden muss ein Beschluss gefasst werden:
18.01.08 Hermann Peter KG,
Altennachmittag Niederrimsingen 200,00 €
Die Firma Hermann Peter KG
ist in Breisach steuerpflichtig und trat
auch schon einige Male als Lieferant
auf.
18.01.08 Armin Selz, dto 50,00
€
Herr Selz ist in Breisach
steuerpflichtig und erhielt bisher schon
Aufträge von der Stadt Breisach.
21.01.08 Volksbank
Breisgau-Süd eG, dto 100,00 €
Die Volksbank ist auch in
Breisach steuerpflichtig und ist
Geschäftspartner der Stadt
Breisach.
23.01.08 Jochen Köhler, dto 30,00
€
Herr Köhler ist in Breisach
wohnhaft. Sonstige Beziehungen sind
derzeit nicht bekannt.
24.01.08 Sparkasse
Staufen-Breisach, dto 100,00 €
Die Sparkasse ist auch in
Breisach steuerpflichtig und ist
Geschäftspartner der Stadt
Breisach.
28.01.08 Artur Uhl Kies- und
Schotterwerk, dto 250,00 €
Diese Firma Artur Uhl ist in
Breisach steuerpflichtig und trat auch
schon einige Male als
Lieferant auf.
25.01.08 Schächtele Paul
GmbH, dto 300,00 €
Die Firma Schächtele ist in
Breisach steuerpflichtig und erhielt in der
Vergangenheit mehrfach Tiefbauaufträge.
07.02.08 Gippert & Frank
GmbH , Gebäudereinigung, dto 50,00 €
Die Firma Gippert & Frank
ist in Breisach steuerpflichtig und ist auch
für die Stadt Breisach tätig.
20.05.08 Marlies Littner,
Weinhof, Altennachmittag Niederrimsingen 70,00 €
Frau Littner ist in Breisach
steuerpflichtig und trat auch schon einige Male
als Lieferant auf.
- 7 -
12.02.08
Venturini Michaela, Attila-Stube, dto 120,00 €
Frau Venturini ist in
Breisach abgabepflichtig und hat auch von der
Stadt Breisach bisher Zahlungen
erhalten.
31.01.08 Willig Timo,
Paketdienst, dto 100,00 €
Herr Willig ist in Breisach
steuerpflichtig und erhielt auch schon
ahlungen von der Stadt.
08.02.08 Algeb Awell GmbH,
Spende Museum 600,00 €
Die Firma ist in Breisach
steuerpflichtig und steht in Geschäftsbeziehung
zur Stadt Breisach.
Über folgende Sponsoring-Beiträge muss ebenfalls
noch ein Beschluss gefasst werden:
24.01.08 Badenova AG &
Co. KG, Werbezuschuss Altentag
Niederrimsingen 100,00 €
Die
Firma ist in Breisach steuerpflichtig, ist Lieferant der Stadt
Breisach
und betreut die Wasserversorgung der Stadt.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Die genannten Spenden und
Sponsoring-Beiträge werden angenommen.
TOP. 8) Plangenehmigungsverfahren für die
Erneuerung des Bauhofs Breisach der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des
Bundes
-
Einwendungen der Stadt Breisach im Rahmen der
Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz im Rahmen der „Herstellung des
Benehmens gem. § 14 b Nr. 1 WaStrG i.V. mit § 74 Abs. 6 WwVfG
Gegen das
mit offizieller Benachrichtigung vom 23.01.2008 vorgelegte
Plangenehmi-gungsverfahren für die Erneuerung des Bauhofs Breisach hat die
Stadt form- und fristgerecht am 20.02.2008 Einwendungen geltend gemacht. In
vorausgegangenen Beratungen des Bauausschusses auf der Grundlage von
Entwurfsplanungen hat sich das dringende städtebauliche Bedürfnis entwickelt,
eine Verlegung des Bauhofes anzustreben, um die bisherige Fläche des Bauhafens
in der unmittelbaren Nachbarschaft des Stadtzentrums und des Münsterberges
einer zivilen Nachnutzung zuzuführen.
Als Gründe wurden im Einzelnen aufgeführt:
1) Bei dem Bauhafen handelt es sich in
nutzungsrechtlicher Hinsicht um einen Gewerbebetrieb. Die von ihm ausgehenden
Immissionen auf die umliegende Besiedelung des Stadtkerns führen zu
unerträglichen nachbarschaftlichen Störverhältnissen. Ein Nachweis zur
Verträglichkeit ist bisher in keiner Weise vorgelegt worden.
2) Die Auswirkungen werden sich
insbesondere im Zusammenhang mit der Erweiterung des Bauhofs durch Zusammenschluss
mit dem bisherigen Bauhof Neuenburg verstärken.
3) Das beabsichtigte Bauwerk des
Werkstatt- und Sozialgebäudes stellt in seiner Form als technischer Zweckbau
ein Riegel in der städtebaulichen Kulisse dar, der die Missstände des Einfügens
in die Umgebung nicht gewährleistet.
- 8 -
4) Die mit einer Zaunanlage
abgeschlossene Nutzung des Bauhafens wirkt wie ein Riegel im Stadtzentrum und
verhindert eine sachgerechte städtebauliche Entwicklung der Stadt Breisach. Der
Ausbau der Rheinpromenade in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrums ist für die
Stadt Breisach eine lebensnotwendige Entwicklungsachse zur Förderung des
Tourismus als maßgebliche Wirtschaftsgrundlage.
In den
Vorbemerkungen der Einwendungen hat die Stadt Breisach die Aufrechterhaltung des
Dienstsitzes des Bauhofs der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Breisach ausdrücklich
begrüßt. Angesichts des bestehenden Alternativlösung des Standortes im 3 km
stromabwärts gelegenen Hafenbeckens des bundeseigenen Pionierhafengeländes wird
eine Rechtfertigung für die Forderung der Stadt für eine Verlegung des
Bauhafens geltend gemacht.
Bürgermeister
Rein berichtet über den aktuellen Sachstand. Er werde am 7.04.2008 ein Gespräch
mit dem Bundesministerium für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung in Berlin
führen.
Stadtrat Jörg
Leber (CDU) führt aus, dass dieses Thema in der letzten Bauausschuss-Sitzung
sehr ausführlich besprochen wurde. Er unterstreicht, dass die Stadt Breisach
nicht zulassen dürfe, „dieses Filetstück aus der Hand“ zu geben. Die Stadt
freue sich, dass die Niederlassung von Neuenburg nach Breisach verlegt wird.
Der Pionierhafen sei eine wirklich gute Alternative. Darüber hinaus
beabsichtige die Feuerwehr zusammen mit den französischen Kollegen ein
Feuerwehrlöschboot anzuschaffen, so dass hier ein D/F Projekt entstehen würde
und dies könne nur im Pionierhafen realisiert werden. Er bittet die Verwaltung,
mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln eine Verlagerung des Bauhafens zu
erreichen.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
schließt sich der ablehnenden Haltung an, den Bauhof des Wasser- und Schifffahrtsamtes
entsprechend des vorgelegten Plangenehmigungsverfahrens an seinem vorhandenen
Standort zu erneuern und beauftragt die Verwaltung, mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln eine Verlagerung des Bauhafens zu erreichen, um dem infrastrukturellen
Ziel der Stadt Breisach zu entsprechen, die Entwicklung der Rheinpromenade in
der zentralen Lage der Innenstadt zu erreichen.
TOP. 9) Baugebiet „Vogesenstraße-Nord“ in
Breisach
- Festsetzung des Verkaufspreises für die Baugrundstücke
Die
Vermessung der Baugrundstücke im Baugebiet „Vogesenstraße-Nord“ wird zur zeit
durchgeführt und die Aufträge für die Erschließungsarbeiten werden demnächst
vergeben. Nunmehr ist die Festlegung des Verkaufspreises erforderlich, um den
Bauinteressenten verbindliche Angebote für die Baugrundstücke unterbreiten zu
können.
Die Verwaltung schlägt einen
Grundstückspreis von 235,00 € je m² voll erschlossen vor. Dieser Preis ist
auskömmlich, um sämtliche Kosten der Stadt für das Baugebiet abzudecken. Hinzu
kommen die Kosten für die Hausanschlüsse für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
In den Kaufverträgen werden hierfür entsprechende Vorrausleistungen festgelegt.
- 9 –
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat ermächtigt
die Verwaltung zum Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet „Vogesenstraße-Nord“
voll erschlossen zum Preis von 235,00 €/m² zuzüglich der Kosten der
Hausanschlüsse für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Für die
Hausanschlüsse sind angemessene Vorrausleistungen zu erheben.
TOP. 10) Arbeitsvergabe
- Vergabe der Erschließungsarbeiten für
das Neubaugebiet „Vogesenstraße-Nord“
Die umfangreichen Planungsarbeiten für die
Erschließung des Neubaugebietes Vogesenstraße Nord sind abgeschlossen. Der
Abschluss der Grundstücksvermessung durch das Vermessungsamt wird in den
nächsten Tagen erwartet.
Die
öffentlich ausgeschriebenen Erschließungsarbeiten umfassen die Verlegung der
Schmutz- und Regenwasserkanäle (1.500 lfm) einschl. deren
Hausanschlussleitungen, die Erdarbeiten für die Wasserversorgung im
Neubaugebiet und in der Vogesenstraße, Straßenbeleuchtung und Telekommunikationsleitungen
sowie der Straßen- und Wegebau (ca. 7.300 m²). Von 14 abgeholten
Ausschreibungsunterlagen wurden 9 Angebote abgegeben.
Die
Prüfung der abgegebenen Angebote ergab folgendes Ergebnis:
1) Fa. Amann, Sasbach
931.974,05 € 100,00 %
2) Fa. Vogel-Bau, Lahr 950.982,38 € 102,04 %
3) Fa. Pontiggia, Waldkirch 959.456,54 € 102,95
%
4) Fa. Meier, Elzach
973.914,41 € 104,50 %
5) Fa. Knobel-Bau, Hartheim 1.025.363,51 € 110,02 %
6) Fa. SKS Bau, Steißlingen
1.037.487,91 € 111,32
%
7) Fa. Joos, Hartheim
1.041.997,03 € 111,81 %
8) Fa. Baldinger, Merdingen 1.096.000,60 € 117,60 %
9) Fa. Hoch, Feiburg i. Br. 1.273.355,81 € 136,63 %
Die
Firmen Amann, SKS und Joos haben Nebenangebote als Alternative zum ausgeschriebenen
Schüttmaterial abgegeben. Eine evtl. Wertung ändert nichts an der Reihenfolge.
Die Entscheidung, ob das Nebenangebot der Fa. Amann zur Ausführung kommt,
behält sich die Bauleitung des Bauamtes nach Prüfung der Materialspezifikation
vor. Bei einer evtl. Berücksichtigung könnten ca. 41.240,00 € eingespart
werden.
Zu
den Ausgaben der vorgenannten Erschließungsarbeiten werden noch Ausgaben für
Ing.-Honorare, Baufeldfreimachung, Rohrleitungsbau für die
Trinkwasserversorgung, Straßenbeleuchtung, gärtnerische Arbeiten und
Bepflanzung notwendig.
Insgesamt
dürften die Haushaltsansätze von insgesamt 2.315.000,00 € nicht erreicht
werden.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat vergibt die Erschließungsarbeiten (Straßen- und Kanalbau,
Erdarbeiten für Versorgungsleitungen) an die preisgünstigste Anbieterfirma
Amann, Sasbach auf das Angebot vom 05.03.2008 zum Angebotspreis von 931.974,05
€.
- 10 -
TOP. 11) Sanierungsgebiet
„Muggensturmstraße/Kupfertorstraße“ in Breisach a.Rh.
- Satzung über die Aufhebung der
förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes
Mit der
Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 1997 wurde das für eine Laufzeit von
zunächst 10 Jahren anberaumte Sanierungsverfahren in Gang gesetzt. Mit einem
Gesamtförderrahmen von 2,7 Mio € wurden umfangreiche Vorhaben im privaten
Bereich zur Wohnraumverbesserung und im öffentlichen Beriech im Rahmen der
Infrastruktur (z.B. Ausbau Kupfertorstraße, Abbruch Kindergarten St. Josef und
Neubau deutsch-französischer Kindergarten, Abbruch Feuerwehrgerätehaus usw.)
umgesetzt.
Ein
maßgebliches Projekt mit der Umstrukturierung des Altbaubestandes der Gebäude
des Badischen Winzerkellers konnte im Rahmen des laufenden Verfahrens nicht
abgewickelt werden. Die Bemühungen der Verwaltung dauern an, hierüber in einem neuen
gesonderten Sanierungsverfahren Grundlagen zu schaffen, um den dringenden
Bedürfnis einer städtebaulichen Veränderung in diesem Quartier Rechnung zu
tragen.
Aus
Gründen der Laufzeit des Sanierungsverfahrens ist nach den Vorgaben der Städtebauförderung
ein geschlossenes Sanierungsverfahren nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu
schließen.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten
Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Muggensturmstraße/Kupfertorstraße“.
TOP. 12) AKW
Fessenheim
- Beratung und Beschlussfassung über
einen Beitritt zu TRAS (Trinationaler
Atomschutzverband)
Bürgermeister
Rein verweist auf die bisherigen Behandlungen in den Gemeinderatssitzungen und
die hierzu überlassenen Unterlagen.
Am 19.02.2008
fand eine Vorstellung der CLS (Commission Locale de Surveillance) und der TRAS
(Trinationaler Atomschutzverband) unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts,
welcher auch französischer Advokat ist, statt. Der Gemeinderat hatte
Gelegenheit, Informationen aus erster Hand zu erhalten und entsprechend Fragen
zu stellen. Auf diese Informationsveranstaltung und die seinerzeit gestellten
Fragen sei ebenfalls verwiesen.
Wie in der Gemeinderatssitzung
vom 19.02.2008 beschlossen, soll nun über die gewonnenen Informationen eine
Aussprache erfolgen und eine Beschlussfassung darüber, ob TRAS beigetreten
werden soll.
Unstrittig ist
die Forderung, dass Fessenheim abgeschaltet werden soll. Des weiteren sollen
schnell Verbesserungen bezüglich der Sicherheit erreicht werden. Es gibt
mehrere mögliche Wege, wie diese Ziele verfolgt werden können.
- CLS hat über
die Jahre wesentliche Verbesserungen bezüglich der Sicherheit des AKW
Fessenheim erreicht. Deutlich wurde bei der Informationsveranstaltung
ebenfalls, dass letztlich lediglich das Primat der Politik eine Abschaltung von
Fessenheim erzwingen kann.
- 11 -
- Klageweg mit Gemeinschaft der TRAS:
Herr Prof. Stöcklin hat von einem diplomatischen
Beißhemmnis gesprochen. Ziel der TRAS ist es, mit der Klage Druck aufzubauen,
um so die Politik eher zum Handeln zu zwingen.
Es sind derzeit 27 deutsche Gemeinden
Mitglied bei TRAS. Aus der Sicht der Verwaltung sind verschiedene
Vorgehensarten hilfreich (vgl. auch die Notiz über das Gespräch mit Herrn
Küppers, DFK). Das heißt, einige Gemeinden sind Mitglied im Klagbündnis,
wiederum andere versuchen weiterhin auf dem diplomatischen, politischen Weg Verbesserungen
zu erreichen. Es kann möglich sein, dass eine Stadt, die sich nicht dem
Klagbündnis angeschlossen hat, weiterhin besseren diplomatischen Zugang zu Behörden
usw. hat.
Sollte der politische Weg wiederum nicht zur
Verbesserungen oder stichhaltigen Aussagen führen, wäre wiederum über einen
Beitritt zu beraten und zu beschließen.
Stadtrat Rüdiger Gnädinger erklärt, dass
seine Fraktion (CDU) immer der Auffassung war, dass mit ihren Forderungen zur
Stillegung des AKW Fessenheim nur über die politische Ebene Erfolg haben könne,
zumal über die Zulassung allein der französische Staat entscheidet. Doch die
Antwortschreiben des Bundesumweltministeriums waren sehr enttäuschend. Die
Vorstellung der CLS und der TRAS in der letzten Gemeinderatssitzung haben die
CDU jedoch nicht 100% überzeugen können. Dennoch seien sie der Auffassung, dass
nachdem der politische Weg nicht erfolgreich war, der Druck auf die
Entscheidungsträger, auch in Frankreich, erhöht werden muss, sei es mit juristischen
Mitteln. Die CDU-Fraktion habe deshalb einstimmig beschlossen der TRAS beizutreten.
Ihre Zustimmung zum Beitritt zu TRAS bedeutete allerdings nicht, dass sie mit
allen Zielen der TRAS einverstanden sind. Aber gerade als Mitglieder könne man
diese Ziele mitgestalten und beeinflussen. Die Zustimmung zu TRAS sei keineswegs
eine Resignation vor den Bemühungen der politisch Verantwortlichen. Die
CDU-Fraktion bittet den Bürgermeister, bei seinen vielen politischen Treffen
mit in- und ausländischen Politkern immer wieder auf die Sicherheitsrisiken
einzugehen und auf eine baldige Stillegung des AKW Fessenheim zu drängen. Die
CDU-Fraktion stellt den der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten
Ergänzungsantrag.
Stadtrat Lothar Menges (SPD) freut sich, dass
auch die CDU nun dem Antrag zum Beitritt zu TRAS, den sie bereits 2006 gestellt
hat, zustimme. Denn nur mit einem Gerichtsverfahren könne Druck auf die Politik
ausgeübt werden. Er fordert, dass bezüglich der Verwendung der
Mitgliedsbeiträge bei TRAS sollte darauf hingewirkt werden, dass der alte
Meiler nicht durch ein neues Atomkraftwerk ersetzt wird.
Stadtrat Gerd Müller (ULB) freut sich, dass
alle im Gremium einer Meinung sind. Er betont, dass an der Ausgangslage sich
jedoch nichts geändert habe. Die
Breisacher Bevölkerung fordere immer noch die Stillegung des AKW Fessenheim.
Auf Hinblick auf die Unterschriftenliste von
Breisacher Bürgerinnen und Bürgern vom Mai 2007, in welcher ein Beitritt zu
TRAS erfordert wird, ruft Bürgermeister Rein den Alternativantrag der
Verwaltung zur Abstimmung auf
- 12 -
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Beitritt
zu TRAS
(22 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
Beschluss über den
Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion
1) Der
Gemeinderat beschließt den Beitritt zu TRAS. Der Beitritt erfolgt nur in Bezug
auf das AKW Fessenheim und auf die von diesem Werk ausgehenden Gefahren und
Risiken für die Bürgerinnen und Bürger unserer Region. Eine Zustimmung zu den
übrigen politischen Zielsetzungen der TRAS ist mit diesem Beitritt nicht verbunden.
(18 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)
2) Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, nach dem Beitritt darauf hinzuwirken,
dass:
- die zu
zahlenden Mitgliedsbeiträge nur für Fragen der Sicherheit und Schließung des
AKW Fessenheim verwendet werden,
- in
einem absehbaren Zeitraum die angekündigte Klage eingereicht wird,
- das
Risiko eventuell ausufernder finanzieller Verpflichtungen (Nachschusszahlungen)
durch eine Satzungsänderung gemäß dem Vorschlag von RA Bauerreis vermindert
wird.
(17 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen)
3) Der
Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, sich erneut mit dem Bundesumweltminister,
dem Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, der Landrätin des
Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und mit französischen Politkern und Institutionen
in Verbindung zu setzen und auf eine Stillegung des AKW Fessenheim zu drängen.
(einstimmig 24:0:0)
Schluss der Sitzung:
19 H 20
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Die Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz