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14.3.2009

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Protokoll Nr. 03

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

am 18. März 2008 im Bürgersaal

in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                        Bercher Peter

                        Binz Andreas

                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Czemerys Günter

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas

                        Gnädinger Rudolf

                        Hintereck Wendelin

                        Jäger Gerold  

                        Köbele Ruth

Kreutner Frank

Kuhn Barbara

Leber Jörg        

Mack Monika

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schneider Werner

Siebenhaar Roman

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Dr. Groh Rüdiger

                        Ingenhoven Willi

                        Schäfer Thomas

                       

 

Ortsvorsteher:                        Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Oberamtsrat Harald Bitzenhofer

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                             

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


- 2 -

 

TOP. 1)     Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Aus dem Zuhörerkreis wurden keine Fragen gestellt.

 

TOP. 2)      Bekanntgabe

 

                  Bürgermeister Rein gibt die Änderung der Vergabepraxis der Stadt Breisach a.Rh. hinsichtlich des Ausschusses von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit „Faires Handeln“ bekannt. Die Verwaltung wird bei der Ausschreibung „gefährdeter“ Produkte künftig folgenden Passus in das Leistungsverzeichnis aufnehmen:

 

                  „Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter der Beachtung der Sozialstandards der ILO Nr. 29/105, 87, 98, 100, 111 und 138 und ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind, bzw. Produkte, deren Produzenten und Händler aktive zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtung nachzuweisen.“

 

TOP. 3)     Abwasserbeseitigung

                   -     Feststellung der Rechnungsergebnisse 2006

                  

                  Stadtkämmerer Konrad Schanno führt in das Thema ein. Die Rechnungsergebnisse 2006 der Abwasserbeseitigung sind durch den Gemeinderat förmlich festzustellen.

 

                  Der Bereich Kläranlage schließt 2006 mit einem Fehlbetrag von 119.380 € ab. Der Fehlbetrag 2006 wird mit dem festgestellten Überschuss per 31.12.2005 in Höhe von 9.829 € verrechnet, so dass noch ein Restfehlbetrag per 31.12.2006 von 109.551 € verbleibt.

 

                  Der Bereich Flächenkanäle schließt 2006 mit einem Fehlbetrag von 118.325 € ab. Der Fehl­betrag 2006 wird dem festgestellten Restfehlbetrag per 31.12.2005 in Höhe von 62.255 € zu­geschlagen, so dass sich ein Restfehlbetrag per 31.12.2006 von 180.580 € ergibt.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stellt die Rechnungsergebnisse 2006 der Abwasserbeseitigung für den Bereich Kläranlage mit einem Fehlbetrag von 119.380 € und für den Bereich Flächenkanäle mit einem Fehlbetrag von 118.325 € fest.

 

                  Der Fehlbetrag 2006 der Kläranlage ist mit dem festgestellten Überschuss per 31.12.2005 zu verrechnen. Der Fehlbetrag 2006 der Flächenkanäle ist dem Restfehlbetrag per 31.12.2005 zuzuschlagen.

 

                  Die verbleibenden Fehlbeträge sind bei künftigen Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen.


- 3 -

                  

TOP. 4)      1. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)

 

                  Die Abwassersatzung der Stadt Breisach am Rhein wurde am 13.03.2007 neu beschlossen. In der Zwischenzeit haben sich kleinere Änderungen im Bezug auf die inhaltlichen Bestimmungen ergeben. Darüber hinaus waren die Abwassergebühren gemäß § 42 KAG neu zu kalkulieren.

 

               I. Inhaltliche Änderungen

Die inhaltlichen Änderungen ergeben sich wie folgt:

 

1)      Danach kann die Stadt künftig keine Kosten mehr für Abwasseruntersuchungen nach § 10 AbWS erheben. Dies erfolgt entsprechend einer Entscheidung des VGH Baden-Württemberg. Diese Bestimmung hatte ohnehin bislang nur sehr untergeordnete Bedeutung und wurde entsprechend geändert.

 

2)      Die Kostenerstattung nach § 13 AbwS war dahingehend neu zu regeln, dass die Teilfläche im öffentlichen Bereich der Kostenerstattung unterliegt.

3)      Dies erfolgt in Anpassung an die Bestimmungen der Globalberechnung der Abwassersatzung. In den §§ 24, 26 und 39 sind lediglich redaktionelle Änderungen vorgesehen.

4)      Mit Einfügung des § 49 a AbWS wurde eine neue Reglung bezüglich der Datenermittlung eingeführt. Die geregelte Weitergabe von Daten der Wasserversorgung an die Abwassersatzung zur Ermittlung der Abwassergebühren hat der Gesetzgeber durch das KAG – Neufassungsgesetzt 2005 dahingehend ergänzt, das die Datenermittlung „gegen Erstattung angemessener Zusatzkosten“ zu erfolgen hat. Sollte diesem nicht Rechnung getragen werden, besteht die Gefahr einer verdeckten Gewinnermittlung. Aus Gründen der Transparenz wurde von der Finanzverwaltung Baden-Württemberg gefordert, bis zur Änderung des § 2 Abs. 4 Kommunal Abgabengesetz für eine gesetzliche Regelung der Datenweitergabe, in den örtlichen Abwassersatzung eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Diesem wurde hier Rechnung getragen.


                  II. Gebührenänderungen

 

                             Die Höhe der Abwassergebühr wurde neu kalkuliert. Nach der Kalkulation ergeben sich  bei der Benutzung der Kläranalge eine Gebührenobergrenze in Höhe von 1,55 € und bei der Benutzung der Flächenkanäle in Höhe von 1,54 €. Die in den Jahren 2005 und 2006 entstandenen Fehlbeträge sind in den kommenden Jahren auszugleichen.


Die Abwassergebühr entwickelt sich wie folgt:

 

 

                        1)     Abwassergebühr für die Benutzung der Flächenkanäle und der Kläranlage

Festsetzung: 2,86 €               Erhöhung: 0,14 €


- 4 –

 

                        2)     Gebühren für Abwasser, welches in die öffentlichen Flächenkanäle eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk angeschlossen sind.

Festsetzung: 1,44 €               Erhöhung: 0,08 €

                        3)     Die Abwassergebühr für die Benutzung der Flächenkanäle und der Kläranlage nach § 42 Abs. 1 AbWS ermäßigt sich für Grundstücke, die nicht an die öffentlichen Oberflächenentwässerung angeschlossen werden können, um 0,72 € (bisher 0,68 €) je m³ Abwasser.

                        4)     Die Gebührentatbestände nach den § 42 Abs. 3 und 4 AbWS bleiben unverändert.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) erkundigt sich über den Sachstand der gesplitteten Abwassergebühr. Stadtoberamtsrat Bitzenhofer erklärt, dass die Verwaltung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht abwartet.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten 1. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung zu.

 

TOP. 5)      1. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsanlage WVS)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat die Wasserversorgungssatzung am 13.03.2007 neu beschlossen. Auf Grund der neuen Gebührenkalkulation schlägt die Verwaltung die erste Änderung der Wasserversorgungssatzung mit Wirkung vom 01.04.2008 vor. Die 1. Änderung der Wasserversorgungssatzung sieht eine Neufassung der Kostenerstattung vor, welche den Teil der Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Bereich zur öffentlichen Wasserversorgung der Kostenerstattung durch die Grundstückseigentümer unterliegt. Dies entspricht den Bestimmungen der Globalberechnung sowie den Bestimmungen der Abwassersatzung der Stadt Breisach am Rhein. In den §§ 27, 29 und 40 WVS sind lediglich redaktionelle Änderungen vorgesehen.

 

                  Stadtrat Lothar Menges (SPD) bittet um eine redaktionelle Korrektur im § 15, (1) b):

                  „§ 12 durch § 14“ zu ersetzen“.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten 1. Änderung der Wasserversorgungssatzung zu.

 

TOP. 6)     Gutachterausschuss der Stadt Breisach am Rhein

                   -     Bestellung der Mitglieder

 

                   Wegen Befangenheit nimmt Stadtrat Wendelin Hintereck (CDU) an der Beratung nicht teil.

 

                  Die Amtszeit der ehrenamtlich tätigen Gutachter des Gutachterausschusses der Stadt Breisach  am Rhein endet zum 31. März 2008.


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                  Nach § 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 11.12.1989 geändert durch VO vom 15.02.2005 sind die Gutachter vom Gemeinderat auf die Die Amtszeit der ehrenamtlich tätigen Gutachter des Gutachterausschusses der Stadt Breisach  am Rhein endet zum 31. März 2008.

 

                  Nach § 2 der Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 11.12.1989 geändert durch VO vom 15.02.2005 sind die Gutachter vom Gemeinderat auf die Dauer von 4 Jahre neu zu bestellen.

 

                  Die Verwaltung schlägt folgende Zusammensetzung des Gutachterausschusses für die Amtszeit vom 1. April 2008 bis 31. März 2012 vor:

 

 

1.      Wolfgang Mittl, Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Erismannstraße 4, 79206 Breisach am Rhein als Vorsitzender

2.      Thomas Harter, Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Poststraße 6, 79206 Breisach am Rhein als stellvertretender Vorsitzender

3.      Ulrich Glockner, Stuckateurmeister, Küferstraße 6, 79206 Breisach am Rhein

4.      Andreas Rein, Landwirtschaftsmeister, Viehweg 1, 79206 Breisach-Gündlingen

5.      Wendelin Hintereck, Techn. Angest., Amselweg 9, 79206 Breisach-Niederrimsingen

6.      Franz Fuchs, Bautechniker i.R., Bergfeld 8, 79206 Breisach-Oberrimsingen

7.      Andreas Quirin, Dipl.-Ing. (FH) Vermessung, Kupfertorstraße 17 a, 79206 Breisach am Rhein

 

                  Die unter Nr. 1 - 6 genannten Personen waren bereits in der vorhergehenden Amtsperiode als Mitglieder des Gutachterausschusses tätig.

 

                  Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte muss ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter bestellt werden.

 

                  Als Vertreter der Finanzbehörde werden vorgeschlagen:

                  -      Achim Burkart, Steueramtsinspektor in Freiburg i.Br.

           -      Dorothea Holz, Steueramtsrätin in Freiburg i.Br.

                              als Stellvertreterin für Herrn Burkart

 

                  Auf Nachfrage von Stadträtin Imogen Wiedensohler erklärt Bürgermeister Rein die Funktionen des Gutachterausschusses.

 

             Ohne Mitwirkung von Stadtrat Wendelin Hintereck wegen Befangenheit ergeht folgender

 

             Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt für die Amtsperiode des Gutachterausschusses der Stadt Breisach am Rhein vom 1. April 2008 bis 31. März 2012 folgende Mitglieder zu bestellen:

 

1.            Wolfgang Mittl, Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Erismannstraße 4, 79206 Breisach a.Rh. als Vorsitzender

2.           Thomas Harter, Dipl.-Ing. (FH) Freier Architekt, Poststraße 6, 79206 Breisach a.Rh.    als stellvertretender Vorsitzender

3. Ulrich Glockner, Stuckateurmeister, Küferstraße 6, 79206 Breisach a.Rh.

4. Andreas Rein, Landwirtschaftsmeister, Viehweg 1, 79206 Breisach-Gündlingen

5. Wendelin Hintereck, Techn. Angest., Amselweg 9, 79206 Breisach-Niederrimsingen

6. Franz Fuchs, Bautechniker i.R., Bergfeld 8, 79206 Breisach-Oberrimsingen


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7. Andreas Quirin, Dipl.-Ing. (FH) Vermessung, Kupfertorstraße 17 a, 79206 Breisach am         Rhein

8. Achim Burkart, Steueramtsinspektor in Freiburg i.Br.

9. Dorothea Holz, Steueramtsrätin in Freiburg i.Br. als Stellvertreterin für Herrn Burkart

 

TOP. 7)     Annahme von Spenden

 

                  Aufgrund von Änderungen im Spendenrecht und den Bestimmungen der Hauptsatzung ist über die Annahme von Spenden ein Beschluss zu fassen.

                  Der Beschluss muss in öffentlicher Sitzung erfolgen und dem Gemeinderat sind sämtliche maßgebliche Tatsachen nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Offenzulegen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Spender (gegenwärtige oder vergangene Beziehungen, aber auch solche, die in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sind), beispielsweise eine Lieferbeziehung.

 

                  Über folgende Spenden muss ein Beschluss gefasst werden:

 

                   18.01.08 Hermann Peter KG, Altennachmittag Niederrimsingen                                  200,00 €

                   Die Firma Hermann Peter KG ist in Breisach steuerpflichtig und trat

                   auch schon einige Male als Lieferant auf.

 

                   18.01.08 Armin Selz, dto                             50,00 €

                   Herr Selz ist in Breisach steuerpflichtig und erhielt bisher schon

                   Aufträge von der Stadt Breisach.

 

                   21.01.08 Volksbank Breisgau-Süd eG, dto                          100,00 €

                   Die Volksbank ist auch in Breisach steuerpflichtig und ist

                   Geschäftspartner der Stadt Breisach.

 

                   23.01.08 Jochen Köhler, dto                         30,00 €

                   Herr Köhler ist in Breisach wohnhaft. Sonstige Beziehungen sind

                   derzeit nicht bekannt.

 

                   24.01.08 Sparkasse Staufen-Breisach, dto                     100,00 €

                   Die Sparkasse ist auch in Breisach steuerpflichtig und ist

                   Geschäftspartner der Stadt Breisach.

 

                   28.01.08 Artur Uhl Kies- und Schotterwerk, dto                                 250,00 €

                   Diese Firma Artur Uhl ist in Breisach steuerpflichtig und trat auch

                   schon einige Male als Lieferant auf.

 

                   25.01.08 Schächtele Paul GmbH, dto                                 300,00 €

                   Die Firma Schächtele ist in Breisach steuerpflichtig und erhielt in der

                   Vergangenheit mehrfach Tiefbauaufträge.

 

                   07.02.08 Gippert & Frank GmbH , Gebäudereinigung, dto                         50,00 €

                   Die Firma Gippert & Frank ist in Breisach steuerpflichtig und ist auch

                   für die Stadt Breisach tätig.

 

                   20.05.08 Marlies Littner, Weinhof, Altennachmittag Niederrimsingen                                  70,00 €

                   Frau Littner ist in Breisach steuerpflichtig und trat auch schon einige Male

                   als Lieferant auf.


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                   12.02.08 Venturini Michaela, Attila-Stube, dto                                 120,00 €

                   Frau Venturini ist in Breisach abgabepflichtig und hat auch von der

                   Stadt Breisach bisher Zahlungen erhalten.

 

                   31.01.08 Willig Timo, Paketdienst, dto                                 100,00 €

                   Herr Willig ist in Breisach steuerpflichtig und erhielt auch schon

                   ahlungen von der Stadt.

 

                   08.02.08 Algeb Awell GmbH, Spende Museum                        600,00 €

                   Die Firma ist in Breisach steuerpflichtig und steht in Geschäftsbeziehung

                   zur Stadt Breisach.

 

 

                  Über folgende Sponsoring-Beiträge muss ebenfalls noch ein Beschluss gefasst werden:

 

                   24.01.08 Badenova AG & Co. KG, Werbezuschuss Altentag

                                      Niederrimsingen                                       100,00 €

                           Die Firma ist in Breisach steuerpflichtig, ist Lieferant der Stadt

                           Breisach und betreut die Wasserversorgung der Stadt.

 

                   Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                   Die genannten Spenden und Sponsoring-Beiträge werden angenommen.

 

TOP. 8)     Plangenehmigungsverfahren für die Erneuerung des Bauhofs Breisach der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

-       Einwendungen der Stadt Breisach im Rahmen der Anhörung nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz im Rahmen der „Herstellung des Benehmens gem. § 14 b Nr. 1 WaStrG i.V. mit § 74 Abs. 6 WwVfG

 

                  Gegen das mit offizieller Benachrichtigung vom 23.01.2008 vorgelegte Plangenehmi-gungsverfahren für die Erneuerung des Bauhofs Breisach hat die Stadt form- und fristgerecht am 20.02.2008 Einwendungen geltend gemacht. In vorausgegangenen Beratungen des Bauausschusses auf der Grundlage von Entwurfsplanungen hat sich das dringende städtebauliche Bedürfnis entwickelt, eine Verlegung des Bauhofes anzustreben, um die bisherige Fläche des Bauhafens in der unmittelbaren Nachbarschaft des Stadtzentrums und des Münsterberges einer zivilen Nachnutzung zuzuführen.

                  Als Gründe wurden im Einzelnen aufgeführt:

 

                  1)           Bei dem Bauhafen handelt es sich in nutzungsrechtlicher Hinsicht um einen Gewerbebetrieb. Die von ihm ausgehenden Immissionen auf die umliegende Besiedelung des Stadtkerns führen zu unerträglichen nachbarschaftlichen Störverhältnissen. Ein Nachweis zur Verträglichkeit ist bisher in keiner Weise vorgelegt worden.

 

                  2)           Die Auswirkungen werden sich insbesondere im Zusammenhang mit der Erweiterung des Bauhofs durch Zusammenschluss mit dem bisherigen Bauhof Neuenburg verstärken.

 

                  3)           Das beabsichtigte Bauwerk des Werkstatt- und Sozialgebäudes stellt in seiner Form als technischer Zweckbau ein Riegel in der städtebaulichen Kulisse dar, der die Missstände des Einfügens in die Umgebung nicht gewährleistet.


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                  4)           Die mit einer Zaunanlage abgeschlossene Nutzung des Bauhafens wirkt wie ein Riegel im Stadtzentrum und verhindert eine sachgerechte städtebauliche Entwicklung der Stadt Breisach. Der Ausbau der Rheinpromenade in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrums ist für die Stadt Breisach eine lebensnotwendige Entwicklungsachse zur Förderung des Tourismus als maßgebliche Wirtschaftsgrundlage.

 

                  In den Vorbemerkungen der Einwendungen hat die Stadt Breisach die Aufrechterhaltung des Dienstsitzes des Bauhofs der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Breisach ausdrücklich begrüßt. Angesichts des bestehenden Alternativlösung des Standortes im 3 km stromabwärts gelegenen Hafenbeckens des bundeseigenen Pionierhafengeländes wird eine Rechtfertigung für die Forderung der Stadt für eine Verlegung des Bauhafens geltend gemacht.

 

                  Bürgermeister Rein berichtet über den aktuellen Sachstand. Er werde am 7.04.2008 ein Gespräch mit dem Bundesministerium für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung in Berlin führen.

 

                  Stadtrat Jörg Leber (CDU) führt aus, dass dieses Thema in der letzten Bauausschuss-Sitzung sehr ausführlich besprochen wurde. Er unterstreicht, dass die Stadt Breisach nicht zulassen dürfe, „dieses Filetstück aus der Hand“ zu geben. Die Stadt freue sich, dass die Niederlassung von Neuenburg nach Breisach verlegt wird. Der Pionierhafen sei eine wirklich gute Alternative. Darüber hinaus beabsichtige die Feuerwehr zusammen mit den französischen Kollegen ein Feuerwehrlöschboot anzuschaffen, so dass hier ein D/F Projekt entstehen würde und dies könne nur im Pionierhafen realisiert werden. Er bittet die Verwaltung, mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln eine Verlagerung des Bauhafens zu erreichen.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat schließt sich der ablehnenden Haltung an, den Bauhof des Wasser- und Schifffahrtsamtes entsprechend des vorgelegten Plangenehmigungsverfahrens an seinem vorhandenen Standort zu erneuern und beauftragt die Verwaltung, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln eine Verlagerung des Bauhafens zu erreichen, um dem infrastrukturellen Ziel der Stadt Breisach zu entsprechen, die Entwicklung der Rheinpromenade in der zentralen Lage der Innenstadt zu erreichen.

 

TOP. 9)     Baugebiet „Vogesenstraße-Nord“ in Breisach

                   -     Festsetzung des Verkaufspreises für die Baugrundstücke

 

                   Die Vermessung der Baugrundstücke im Baugebiet „Vogesenstraße-Nord“ wird zur zeit durchgeführt und die Aufträge für die Erschließungsarbeiten werden demnächst vergeben. Nunmehr ist die Festlegung des Verkaufspreises erforderlich, um den Bauinteressenten verbindliche Angebote für die Baugrundstücke unterbreiten zu können.

 

                   Die Verwaltung schlägt einen Grundstückspreis von 235,00 € je m² voll erschlossen vor. Dieser Preis ist auskömmlich, um sämtliche Kosten der Stadt für das Baugebiet abzudecken. Hinzu kommen die Kosten für die Hausanschlüsse für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. In den Kaufverträgen werden hierfür entsprechende Vorrausleistungen festgelegt.


- 9 –

 

                   Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                   Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zum Verkauf der Baugrundstücke im Baugebiet „Vogesenstraße-Nord“ voll erschlossen zum Preis von 235,00 €/m² zuzüglich der Kosten der Hausanschlüsse für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Für die Hausanschlüsse sind angemessene Vorrausleistungen zu erheben.

 

TOP. 10)     Arbeitsvergabe

                   -           Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Neubaugebiet „Vogesenstraße-Nord“

 

                  Die umfangreichen Planungsarbeiten für die Erschließung des Neubaugebietes Vogesenstraße Nord sind abgeschlossen. Der Abschluss der Grundstücksvermessung durch das Vermessungsamt wird in den nächsten Tagen erwartet.

 

                  Die öffentlich ausgeschriebenen Erschließungsarbeiten umfassen die Verlegung der Schmutz- und Regenwasserkanäle (1.500 lfm) einschl. deren Hausanschlussleitungen, die Erdarbeiten für die Wasserversorgung im Neubaugebiet und in der Vogesenstraße, Straßenbeleuchtung und Telekommunikationsleitungen sowie der Straßen- und Wegebau (ca. 7.300 m²). Von 14 abgeholten Ausschreibungsunterlagen wurden 9 Angebote abgegeben.

 

                  Die Prüfung der abgegebenen Angebote ergab folgendes Ergebnis:

 

                  1)      Fa. Amann, Sasbach  931.974,05 €      100,00 %

                  2)      Fa. Vogel-Bau, Lahr     950.982,38 €      102,04 %

                  3)      Fa. Pontiggia, Waldkirch 959.456,54 €      102,95 %

                  4)      Fa. Meier, Elzach      973.914,41 €             104,50 %

                  5)      Fa. Knobel-Bau, Hartheim             1.025.363,51 €      110,02 %

                  6)      Fa. SKS Bau, Steißlingen                1.037.487,91 €      111,32 %

                  7)      Fa. Joos, Hartheim             1.041.997,03 €       111,81 %

                  8)      Fa. Baldinger, Merdingen                1.096.000,60 €      117,60 %

                  9)      Fa. Hoch, Feiburg i. Br.           1.273.355,81 €      136,63 %

 

                  Die Firmen Amann, SKS und Joos haben Nebenangebote als Alternative zum ausgeschriebenen Schüttmaterial abgegeben. Eine evtl. Wertung ändert nichts an der Reihenfolge. Die Entscheidung, ob das Nebenangebot der Fa. Amann zur Ausführung kommt, behält sich die Bauleitung des Bauamtes nach Prüfung der Materialspezifikation vor. Bei einer evtl. Berücksichtigung könnten ca. 41.240,00 € eingespart werden.

 

                  Zu den Ausgaben der vorgenannten Erschließungsarbeiten werden noch Ausgaben für Ing.-Honorare, Baufeldfreimachung, Rohrleitungsbau für die Trinkwasserversorgung, Straßenbeleuchtung, gärtnerische Arbeiten und Bepflanzung notwendig.

                  Insgesamt dürften die Haushaltsansätze von insgesamt 2.315.000,00 € nicht erreicht werden.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt die Erschließungsarbeiten (Straßen- und Kanalbau, Erdarbeiten für Versorgungsleitungen) an die preisgünstigste Anbieterfirma Amann, Sasbach auf das Angebot vom 05.03.2008 zum Angebotspreis von 931.974,05 €.


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TOP. 11)           Sanierungsgebiet „Muggensturmstraße/Kupfertorstraße“ in Breisach a.Rh.

                   -           Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes

 

                  Mit der Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 1997 wurde das für eine Laufzeit von zunächst 10 Jahren anberaumte Sanierungsverfahren in Gang gesetzt. Mit einem Gesamtförderrahmen von 2,7 Mio € wurden umfangreiche Vorhaben im privaten Bereich zur Wohnraumverbesserung und im öffentlichen Beriech im Rahmen der Infrastruktur (z.B. Ausbau Kupfertorstraße, Abbruch Kindergarten St. Josef und Neubau deutsch-französischer Kindergarten, Abbruch Feuerwehrgerätehaus usw.) umgesetzt.

 

                  Ein maßgebliches Projekt mit der Umstrukturierung des Altbaubestandes der Gebäude des Badischen Winzerkellers konnte im Rahmen des laufenden Verfahrens nicht abgewickelt werden. Die Bemühungen der Verwaltung dauern an, hierüber in einem neuen gesonderten Sanierungsverfahren Grundlagen zu schaffen, um den dringenden Bedürfnis einer städtebaulichen Veränderung in diesem Quartier Rechnung zu tragen.

 

                  Aus Gründen der Laufzeit des Sanierungsverfahrens ist nach den Vorgaben der Städtebauförderung ein geschlossenes Sanierungsverfahren nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu schließen.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Satzung über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Muggensturmstraße/Kupfertorstraße“.

 

 

TOP. 12) AKW Fessenheim

                   -           Beratung und Beschlussfassung über einen Beitritt zu TRAS (Trinationaler

                              Atomschutzverband)

 

                  Bürgermeister Rein verweist auf die bisherigen Behandlungen in den Gemeinderatssitzungen und die hierzu überlassenen Unterlagen.

 

                  Am 19.02.2008 fand eine Vorstellung der CLS (Commission Locale de Surveillance) und der TRAS (Trinationaler Atomschutzverband) unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, welcher auch französischer Advokat ist, statt. Der Gemeinderat hatte Gelegenheit, Informationen aus erster Hand zu erhalten und entsprechend Fragen zu stellen. Auf diese Informationsveranstaltung und die seinerzeit gestellten Fragen sei ebenfalls verwiesen.

                 

 

                  Wie in der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2008 beschlossen, soll nun über die gewonnenen Informationen eine Aussprache erfolgen und eine Beschlussfassung darüber, ob TRAS beigetreten werden soll.

 

                  Unstrittig ist die Forderung, dass Fessenheim abgeschaltet werden soll. Des weiteren sollen schnell Verbesserungen bezüglich der Sicherheit erreicht werden. Es gibt mehrere mögliche Wege, wie diese Ziele verfolgt werden können.

 

                  -   CLS hat über die Jahre wesentliche Verbesserungen bezüglich der Sicherheit des AKW Fessenheim erreicht. Deutlich wurde bei der Informationsveranstaltung ebenfalls, dass letztlich lediglich das Primat der Politik eine Abschaltung von Fessenheim erzwingen kann.


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                  -   Klageweg mit Gemeinschaft der TRAS:

                     Herr Prof. Stöcklin hat von einem diplomatischen Beißhemmnis gesprochen. Ziel der TRAS ist es, mit der Klage Druck aufzubauen, um so die Politik eher zum Handeln zu zwingen.

 

                     Es sind derzeit 27 deutsche Gemeinden Mitglied bei TRAS. Aus der Sicht der Verwaltung sind verschiedene Vorgehensarten hilfreich (vgl. auch die Notiz über das Gespräch mit Herrn Küppers, DFK). Das heißt, einige Gemeinden sind Mitglied im Klagbündnis, wiederum andere versuchen weiterhin auf dem diplomatischen, politischen Weg Verbesserungen zu erreichen. Es kann möglich sein, dass eine Stadt, die sich nicht dem Klagbündnis angeschlossen hat, weiterhin besseren diplomatischen Zugang zu Behörden usw. hat.

 

                     Sollte der politische Weg wiederum nicht zur Verbesserungen oder stichhaltigen Aussagen führen, wäre wiederum über einen Beitritt zu beraten und zu beschließen.

 

                     Stadtrat Rüdiger Gnädinger erklärt, dass seine Fraktion (CDU) immer der Auffassung war, dass mit ihren Forderungen zur Stillegung des AKW Fessenheim nur über die politische Ebene Erfolg haben könne, zumal über die Zulassung allein der französische Staat entscheidet. Doch die Antwortschreiben des Bundesumweltministeriums waren sehr enttäuschend. Die Vorstellung der CLS und der TRAS in der letzten Gemeinderatssitzung haben die CDU jedoch nicht 100% überzeugen können. Dennoch seien sie der Auffassung, dass nachdem der politische Weg nicht erfolgreich war, der Druck auf die Entscheidungsträger, auch in Frankreich, erhöht werden muss, sei es mit juristischen Mitteln. Die CDU-Fraktion habe deshalb einstimmig beschlossen der TRAS beizutreten. Ihre Zustimmung zum Beitritt zu TRAS bedeutete allerdings nicht, dass sie mit allen Zielen der TRAS einverstanden sind. Aber gerade als Mitglieder könne man diese Ziele mitgestalten und beeinflussen. Die Zustimmung zu TRAS sei keineswegs eine Resignation vor den Bemühungen der politisch Verantwortlichen. Die CDU-Fraktion bittet den Bürgermeister, bei seinen vielen politischen Treffen mit in- und ausländischen Politkern immer wieder auf die Sicherheitsrisiken einzugehen und auf eine baldige Stillegung des AKW Fessenheim zu drängen. Die CDU-Fraktion stellt den der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Ergänzungsantrag.

 

                     Stadtrat Lothar Menges (SPD) freut sich, dass auch die CDU nun dem Antrag zum Beitritt zu TRAS, den sie bereits 2006 gestellt hat, zustimme. Denn nur mit einem Gerichtsverfahren könne Druck auf die Politik ausgeübt werden. Er fordert, dass bezüglich der Verwendung der Mitgliedsbeiträge bei TRAS sollte darauf hingewirkt werden, dass der alte Meiler nicht durch ein neues Atomkraftwerk ersetzt wird.

 

                     Stadtrat Gerd Müller (ULB) freut sich, dass alle im Gremium einer Meinung sind. Er betont, dass an der Ausgangslage sich jedoch  nichts geändert habe. Die Breisacher Bevölkerung fordere immer noch die Stillegung des AKW Fessenheim.

 

                     Auf Hinblick auf die Unterschriftenliste von Breisacher Bürgerinnen und Bürgern vom Mai 2007, in welcher ein Beitritt zu TRAS erfordert wird, ruft Bürgermeister Rein den Alternativantrag der Verwaltung zur Abstimmung auf


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                     Beschluss

 

                          Der Gemeinderat beschließt den Beitritt zu TRAS

                          (22 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

 

                          Beschluss über den Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion

                    

                          1)         Der Gemeinderat beschließt den Beitritt zu TRAS. Der Beitritt erfolgt nur in Bezug auf das AKW Fessenheim und auf die von diesem Werk ausgehenden Gefahren und Risiken für die Bürgerinnen und Bürger unserer Region. Eine Zustimmung zu den übrigen politischen Zielsetzungen der TRAS ist mit diesem Beitritt nicht verbunden.

                             (18 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)

 

                          2)        Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, nach dem Beitritt darauf hinzuwirken, dass:

 

                       -  die zu zahlenden Mitgliedsbeiträge nur für Fragen der Sicherheit und Schließung des AKW Fessenheim verwendet werden,

 

                       -  in einem absehbaren Zeitraum die angekündigte Klage eingereicht wird,

 

                       -  das Risiko eventuell ausufernder finanzieller Verpflichtungen (Nachschusszahlungen) durch eine Satzungsänderung gemäß dem Vorschlag von RA Bauerreis vermindert wird.

                       (17 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen)

 

                          3)        Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, sich erneut mit dem Bundesumweltminister, dem Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, der Landrätin des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald und mit französischen Politkern und Institutionen in Verbindung zu setzen und auf eine Stillegung des AKW Fessenheim zu drängen.

                             (einstimmig 24:0:0)

                     

        

Schluss der Sitzung:  19 H 20

 

         Zur Beurkundung

 

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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