- 2 -
TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Herr Laqua, Sprecher der
Anwohner der Fischerhalde, stellt fest, dass der Verkehr in der Fischerhalde
seit der geänderten Verkehrsregelung stark zugenommen habe, da nun die Zufahrt
auch aus nördlicher Richtung erlaubt ist. Es sollte zwar durch die Änderung der
Beschilderung erreicht werden, dass nur Anlieger und dies auch nur bis
Hausnummer 66 fahren dürfen, jedoch ist dieses Ziel komplett verfehlt
worden. Er schlägt vor, ein Verbotsschild
„Anwohner frei“ (statt Anlieger) anzubringen. Stadtbauoberrat Horst Wolf erklärt,
dass es im Verkehrsrecht das Wort „Anwohner“ nicht gibt, nur „Anlieger“. Bürgermeister
Rein hält fest, dass die Situation sich verschlechtert habe und man das Problem
im Auge behalten werde.
Herr Andreas Rein erkundigt
sich, ob der Unterbau des Radweges Gündlingen/Ihringen den landwirtschaftlichen
Maschinen gerecht sei. Würde der Radweg auf 3 m breit statt 2,50 m ausgebaut,
hätte dieser Radweg vom EU-Agraretat gefördert werden können. Darüber hinaus
spricht er die Abwassersituation beim „Sandgrüble“ an. Dies sollte beim neuen
Standort des Reiterhofs berücksichtigt werden.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.07.2007
Gemäß § 35 Abs. 1
GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 17.07.2007
- dem Abschluss des Kaufvertrages für das
Grundstück ehem. Feuerwehrgerätehaus in der Kupfertorstr. 26 zugestimmt hat.
TOP. 3) Radweg Gündlingen/Ihringen
- Mündlicher Sachstandsbericht
Stadtbauoberrat
Horst Wolf erklärt, dass alle Vorraussetzungen in Gündlingen geschaffen sind.
Die technischen Voruntersuchungen wurden überprüft. Die Bezuschussung, die Herr
Andreas Rein erwähnt hat, ist der Stadt Breisach nicht bekannt. Die Verwaltung
werde dies prüfen. Die Vereinbarung zur Durchführung wird noch dieses Jahr
abgeschlossen. Des weiteren bestätigt er, dass der Unterbau das Befahren durch
landwirtschaftliche Maschinen ermöglicht.
Bürgermeister
Rein nimmt die Anregung von Herrn Andreas Rein bzgl. der Breite von 3,m auf und
wird dies mit der Gemeinde Ihringen besprechen. Die Gemeinde Ihringen hat bisher
19 von 38 Grunderwerben getätigt. Die Gemeinde Ihringen sei zuversichtlich, demnächst
alle Zustimmungen einzuholen. Die Baukosten werden mit 330.000 € veranschlagt.
Der erwartete Landeszuschuss beträgt 252.000 €, der Anteil der Gemeinde Ihringen
32.000 € und Breisach 46.000 €.
Der
Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
TOP. 4) Ergänzung der Mitglieder für den
Beirat des Stadtjugendrings e.V.
Nach Ausscheiden
von Frau Stephanie Baldus hat Herr Stadtrat Willi Ingenhoven in der
Gemeinderatsitzung am 17.07.2007 den Posten eines Beirats bei der
Volkshochschule Westlicher Kaiserstuhl e.V. übernommen und gleichzeitig
gebeten, ihn von der Beiratstätigkeit im Stadtjugendring e.V. zu befreien.
Danach ist diese Position neu zu besetzen.
- 3 –
Nach der Satzung
des Vereins sind die Beiratsmitglieder durch den Gemeinderat der Stadt Breisach
am Rhein zu bestimmen.
Stadtrat Lothar
Menges schlägt für die SPD-Fraktion Stadträtin Ulrike Maier-Hänle vor.
Bei offener Wahl
erfolgt folgender
Beschluss
(24 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
Der Gemeinderat
wählt als Ersatz für Herrn Willi Ingenhoven die Stadträtin Ulrike Maier-Hänle
zum Mitglied im Beirat des Stadtjugendring e.V.
TOP. 5) Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für den städtischen Hort an der Julius-Leber-Schule Grund-
und Hauptschule
Die Stadt
Breisach beabsichtigt zum 01.01.2008 einen Schülerhort an der Julius-Leber
Grund- und Hauptschule vorrangig für die Klassen 1 - 4 einzurichten. Träger
dieser Einrichtung wird die Stadt Breisach am Rhein sein, unter in
Anspruchnahme der Dienstleistung durch den Caritasverband
Breisgau-Hochschwarzwald.
Für die Benutzung
des Schülerhortes werden Gebühren entsprechend der Satzung über die Erhebung
von Benutzungsgebühren für den städtischen Hort erhoben. Die Satzung liegt der
Sitzungsniederschrift als Entwurf bei.
Sie sieht analog
den Regelungen für die Ganztagesbetreuung im Kindergarten Kohlerhof eine
gestaffelte Gebührenfestsetzung vor. Diese sind Gebühren für Alleinerziehende
mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 1.600 € in Höhe von 125 €, bis 2.100
€ in Höhe von 150 € und bis über 2.600 € in Höhe von 175 € vor.
Für Familien mit
einem monatlichen Bruttogesamteinkommen bis 2.100 €, 125 €, bis 2.600 €, 150 €
und über 2.600 €, 175 € je Monat.
Die sonstigen
Regelungen dieser Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren entsprechen
ebenfalls der Kindergartengebührenordnung.
Stadtrat Frank Kreutner
bringt seine Verwunderung bezüglich der gestaffelten Gebührenfestssetzung zum
Ausdruck, da er bereits bei der Beratung der Beträge für die Ganztagsbetreuung
im Kindergarten Kohlerhof in einer früheren Sitzung um eine Gebührenstaffelung
für Familien mit mehreren Kindern bat, die nicht in der gleichen Einrichtung
sind.
Bürgermeister
Rein räumt ein, dass er zugesagt hatte, dies in einer Verwaltungs- und Sozialausschuss-Sitzung
zu diskutieren, das sei bislang nicht der Fall gewesen.
Dem Antrag von Stadtrat
Frank Kreutner auf Vertagung des Tagesordnungspunktes wurde mit 25 Ja-Stimmen
zugestimmt.
- 4 –
TOP. 6) Rechtsverordnung
über die Festsetzung von Sperrzeiten für die Außenbewirtung von Gaststätten
Für
die Außenbewirtung der Gaststätten in der Stadt Breisach am Rhein besteht
derzeit keine einheitliche Regelung für den Beginn der Sperrzeiten. Die
teilweise vorhandenen Einzelgenehmigungen sind nicht einheitlich vergeben
worden, so dass auch im Sinne einer Chancengleichheit für alle Gastronomen eine
einheitliche Regelung in Form einer Rechtsverordnung über die Festsetzung von
Sperrzeiten für die Außenbewirtung von Gaststätten in Breisach am Rhein
eingeführt werden soll. Diese Rechtsverordnung soll für alle Gaststätten mit
Betrieb einer Gartenwirtschaft, Terrasse, Straßencafés, einer Freisitzfläche,
usw. gelten.
Mit
der Breisacher Gastronomie wurden diesbezüglich auch entsprechende Gespräche
geführt. Vorschlag der Verwaltung ist, den Beginn der Sperrzeit auf 0.00 Uhr
festzusetzen. In ausgewiesenen Gewerbegebieten und in den Außenbezirken soll
die Sperrzeit um 2.00 Uhr beginnen.
Der
Verwaltungsvorschlag wurde vom Verwaltungs- und Sozialausschuss in der Sitzung
am 10.07.2007 vorberaten.
Für
die CDU-Fraktion begrüßt Stadtrat Rudolf Gnädinger die einheitliche Regelung.
Er schlägt vor, die Musik bereits eine Stunde vor der Sperrzeit, d.h. um 22.00
Uhr einzustellen.
Stadtrat Lothar Menges (SPD) bezieht sich
auf die Regelung der Städte Karlsruhe, Wangen, Heidenheim, die ihre Sperrzeiten
auf 23.00 Uhr begrenzt haben. Er schlägt ebenfalls eine generelle
Sperrzeitverkürzung auf 23.00 Uhr ganzjährig vor. Auf Ausnahmen sollte
verzichtet werden. Er stellt dementsprechend einen Änderungsantrag, der mit 20
Nein-Stimmen, 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt wird.
Es
ergeht so dann folgender
Beschluss (19 Ja-Stimmen, 6
Enthaltungen)
Der
Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der Rechtsverordnung über die
Festsetzung der Sperrzeiten für die Außenbewirtung von Gaststätten zu.
TOP. 7) Bebauungsplan „Vogesenstraße-Nord“
-
Offenlagebeschluss
Verfahrensdaten:
13.02.2007
Aufstellungsbeschluss
27.03.2007
nicht
öffentliche Arbeitssitzung des Gemeinderates zu
der Entwicklung der Bebauungspläne im
Konversions-
bereich
17.04.2007
Billigung
des Plankonzeptes und Beschluss der vorgezo-
genen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger
öffent-
licher Belange
02.05.2007
Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses und der
vorgezogenen Bürgerbeteiligung
03.05.
– 04.06.2007 Vorgezogene Bürgerbeteiligung
29.05.2007
Erörterungstermin
30.05.2007
Anhörung
der Träger öffentlicher Belange
- 5 -
Bürgermeister
Rein begrüßt Herrn Wolfgang Dopfer vom Stadtplanungsbüro Fahle, Freiburg und
bittet ihn, das Konzept zu erläutern.
Für den Bereich
der Konversionsflächen sind zwei Bebauungspläne zur Ausweisung von Wohnbauland
in Arbeit. Für das Plangebiet „Vogesenstraße-Nord“ zeichnet sich ein verfahrensrechtlich
unkomplizierteres Vorgehen gegenüber dem Bebauungsplan „Untere Gärten II“ ab.
Zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs sollen hier kurzfristig Baugrundstücke
für den individuellen Wohnungsbau ausgewiesen werden.
Das
Fachplanungsbüro Fahle Stadtplaner hat den Bebauungsplan unter Berücksichtigung
der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange konkretisiert
und entsprechend den Zielvorgaben der Stadt zu einem offenlagefähigen
Plankonzept ausgearbeitet.
Nach der
derzeitigen Terminplanung wird angestrebt, nach Abschluss der Offenlage des
Bebauungsplanentwurfes und nochmaliger Prüfung und Anpassung der eingehenden
Stellungnahmen noch im Jahre 2007 den Satzungsbeschluss zu fassen.
Die Vielzahl der
vorliegenden Bewerbungen um Grundstücke für den individuellen Familienwohnungsbau
von privaten Interessenten hat die Verwaltung dazu veranlasst, eine Information
an bauwillige Grundstücksinteressenten herauszugeben.
Um diesen
engen Zeitplan und eine frühestmögliche Verfügbarkeit von bebaubaren Einzelgrundstücken
zu erhalten, bietet es sich an, bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt die
weiteren Einzelplanungsschritte wie
·
hydraulische Erschließungsplanung
·
Massenermittlung für Erschließungsdurchführung
·
Planung und Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen
·
Grundstücksvermessung
in
Angriff zu nehmen.
Da die grundsätzliche
Bebaubarkeit des Gebietes „Vogesenstraße-Nord“ auf der Grundlage der
vorliegenden Konzeption nicht in Frage steht, ist das Risiko der Fehlplanung weitestgehend
minimiert. Insofern schlägt die Verwaltung vor, unmittelbar nach Abschluss der
Offenlage mit den weiteren Einzelplanungen zu beginnen, um den eng gesteckten
Zeitplan erhalten zu können.
Für die
CDU-Fraktion erklärt Stadtrat Peter Bercher ihre Zufriedenheit, dass das Plankonzept
Gestalt angenommen habe. Das großzügige Konzept werde Breisach gut zu Gesicht
stehen. Lediglich was den Hochwasserschutz anbelangt, habe er Bedenken.
Stadtrat Lothar
Menges stimmt für die SPD-Fraktion dem Offenlagebeschluss zu. Die planungsrechtlichen
Festsetzungen sind sehr weit gefasst, so dass ein weitgehend freier
Gestaltungsrahmen vorgegeben ist und keine Ausnahmen mehr erforderlich bzw. zugelassen
werden. Er begrüßt ausdrücklich die Möglichkeiten der Solar- und Regenwassernutzung
und –Versickerung. Zu den Bebauungsvorschriften unter 1.9.2. sollte das Waschen
von KFZ sowie der Umgang mit wassergefährdeten Stoffen grundsätzlich untersagt
werden. Des weiteren erkundigt er sich, wer für eventuelle Kosten für Altlasten
aufkomme.
Stadtrat Dr.
Rüdiger Groh (FDP/FWB) freut sich über die städtebaulich erfreuliche Entwicklung.
Er fordert, dass die Bebauung sich mit Blick auf den Klimawandel deutlich vom
maximalen Grundwasserniveau absetzen solle.
- 6 -
Stadtrat Gerd
Müller (ULB) stimmt für seine Fraktion dem Plan in den Grundzügen ebenfalls zu.
Er stellt jedoch den Antrag auf Änderung bzw. Ergänzung wie folgt:
Die Dächer
sind so zu gestalten, dass diese eine im Sinne des Energieeinspeisegesetzes wirtschaftliche
Erzeugung von mindestens 2000 kWh elektrischer Energie jährlich pro 100 m²
überbauter Grundfläche gewährleisten können. Was die Farben der Dachziegel anbelange,
sollte statt einer konventionellen, farbigen Dacheindeckung auch ein
integriertes Solardach errichtet werden können.
Zur Begründung
verweist er auf das Klimabündnis, dem die Stadt Breisach 1996 beigetreten ist,
sowie auf den Klimawandel, der für Alarmstimmung sorgt.
Bürgermeister
Rein erklärt, dass die Grundstücksinteressenten deutlich auf das Problem des
Grundwassers aufmerksam gemacht werden. Im Bebauungsplan wird das Autowaschen
herausgenommen, da dies in der Polizeiverordnung der Stadt geregelt sei.
Dem Antrag von
der ULB bzgl. der Anbringung von Solarzellen auf den Dächern wird einstimmig
zugestimmt.
Bürgermeister
Rein berichtet, dass ab April 2008 das Land festlegen wird, dass mindestens 20%
der Energie aus einem Energiemix stammen müssten oder dass der Energieverbrauch
bei Neubauten 30% unter dem jetzigen Werten liegen muss. Die Stadt nehme das
Klimabündnis ernst und sie wird ein Energieförderkonzept vorlegen.
Dipl.-Ing. Stefan
Baum unterstreicht diese Aussage, dass die Stadt die Anstrengungen zum
Klimaschutz sehr ernst nehme. Generell hätten sich gerade die Vorschriften für
Neubauten in den letzten 10 Jahren sehr verschärft. Aber man sollte den
Bauherren freistellen, auf welche Weise sie die Vorgaben erfüllen.
Stadtamtsrat
Florian Herth gibt zu bedenken, dass Vorgaben, die über die gesetzliche Norm
hinausgehen, dazu führen können, das der ganze Bebauungsplan gekippt werden
könnte und eventuell eine erneute Offenlage notwendig werde.
Der Antrag der
ULB-Fraktion wird mit 13 Nein-Stimmen, 8 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt. Allerdings erklärt Bürgermeister
Rein, dass die von der ULB-Fraktion geforderte zusätzliche Bestimmung auch über
einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden können.
Beschluss
(23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Der Gemeinderat
schließt sich bei der Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen dem
Vorschlag des Planungsbüros an und erhebt die Entscheidungsvorschläge zum Beschluss.
Der Gemeinderat
beschließt die Offenlage des Bebauungsplanes „Vogesenstraße-Nord“ nach § 3 Abs.
2 BauGB.
- 7 –
TOP. 8) Bebauungsplan
„2. Erweiterung Gewerbegebiet Mittelmatten“ in Breisach-Oberrimsingen
-
Abwägung der im Rahmen der Offenlage
eingegangenen Stellungnahme und Satzungsbeschluss
Verfahrensdaten:
15.03.2006 Aufstellungsbeschluss
13.07.2006 Rechtswirksamkeit
des Flächennutzungsplanes
15.08.2006 erstmalige
Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange zur Ermittlung des
Untersuchungsumfanges
02.03.2007
Anhörung
der Träger öffentlicher Belange
08.03.2007
Bekanntmachung
der vorgezogenen Bürgerbeteiligung
12.03.
– 30.03.2007 vorgezogene Bürgerbeteiligung
17.04.2007
Offenlagebeschluss
25.04.2007
Bekanntmachung
03.05.
– 04.06.2007 Offenlage
27.04.2007
Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange
Mit dem
Bebauungsplan für die 2. Erweiterung des Gewerbegebietes werden 2 bisherige
landwirtschaftliche Grundstücke als künftige gewerbliche Bauflächen
ausgewiesen. Damit ist die dringende Wiederansiedlung eines einheimischen
Metallbauunternehmens verbunden.
Im Rahmen der
Offenlage sind von privater Seite keine Stellungnahmen eingegangen. Für die
Durchführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen wurde am 07.09.2007
eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Eigentümern des außerhalb des
Verfahrensgebietes liegenden Flurstückes Nr. 1672 unterzeichnet.
Ortsvorsteher
Bernhard Kiefer begrüßt die Erweiterung des Gewerbegebietes, die der
Wiederansiedlung des einheimischen Metallbauunternehmens Rechnung tragen werde.
Er gehe davon aus, dass der Ortschaftsrat dem Bebauungsplan zustimmen werde.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
schließt sich bei den eingegangenen Stellungnahmen den Empfehlungen der
Verwaltung an und erhebt diese zum Beschluss.
Der Gemeinderat
beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der
Stadt Breisach am Rhein über
a) den Bebauungsplan „2. Erweiterung des
Gewerbegebietes Mittelmatten“
b) die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan
„2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mittelmatten“.
Der
Bebauungsplan wird nach Ausfertigung durch die Verwaltung öffentlich bekannt gemacht
und erfährt dadurch seine Rechtskraft. Eine Genehmigung durch das Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald ist nicht erforderlich, da das Plangebiet aus dem
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Breisach – Ihringen – Merdingen als entwickelt gilt.
- 8 –
TOP. 9) Situation der Spielotheken in Breisach
- Aufstellungs-
und Änderungsbeschlüsse für folgende Bebauungspläne
a) Bebauungsplan „Rampar“ vom
15.03.1967
b) Bebauungsplan „Gewerbegebiet
Isenberg“ vom 10.08.1982 (für die bestehenden und beantragten Spielotheken in
der Gerberstraße)
c) Bebauungsplan „Rheinumschlaggelände“
vom 22.09.1070 (für die beantragten Spielotheken im Anwesen Ecke
Leopoldschanze/Hafenstraße)
d) Bebauungsplanentwurf
„Ladenzone ehem. Zollanlage“ (für die bestehende Spielothek im Anwsesen Zur
Rheinbrücke 7-11
Die rechtliche
Bewertung von Spielotheken ist in der Baunutzungsverordnung geregelt. Dort wird
allgemein von Vergnügungsstätten gesprochen. Die Baunutzungsverordnung wurde im
Jahre 1962 als bundeseinheitliche Vorschrift in Kraft gesetzt. Die sich verändernde
Rechtssprechung hat zu Novellierungen in den Jahren 1968, 1977 und 1990 geführt.
Erstmals bei der
Novelle 1977 taucht der Begriff der Vergnügungsstätten in § 4a (Gebiete zur
Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete) als ausnahmsweise
zulässige Vorhaben auf.
In der Novelle
1990 wird eine feinere Unterscheidung erkannt und ihre Zulässigkeit wird
erweitert auf Mischgebiete, Kerngebiete und Gewerbegebiete, in den besonderen
Wohngebieten jedoch nur noch, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder
ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind.
Bei den
rechtskräftigen Bebauungsplänen in Breisach (s. oben a – c) wurde auf die Besonderheit
dieser speziellen Betriebsart von Vergnügungsstätten nicht eingegangen.
Demzufolge gilt nach der Legaldefinition ein Bauvorhaben als zulässig, soweit
es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Hieraus ergibt sich ein
Rechtsanspruch für einen Antragsteller, eine für die Gebietsart typische
bauliche Nutzung auch genehmigt zu erhalten.
Die zunehmende
Entwicklung der Spielotheken rechtfertigt die Besorgnis, dass der Gebietscharakter
von ausgewiesenen Gewerbegebieten unbeabsichtigt verändert wird.
Nach § 1 Abs. 3
BauGB „haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald oder soweit es
für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne
sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen
wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung
gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem
Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie
sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die
natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.....“ (§ 1 Abs. 5 BauGB).
Um dieser
Verantwortung gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung vor, die künftige
Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielotheken, in den
einzelnen Bebauungsplänen zu überprüfen und durch eine geordnete Planung die
Grundlage für eine städtebaulich und planungsrechtlich zulässige
Nutzungsausweisung zu erhalten.
Stadtrat Roman
Siebenhaar stellt fest, dass die Anzahl der Spielotheken in Breisach stark
zugenommen habe und dass die Bebauungspläne aus den 70er Jahren stammen. Es sei
Pflicht der Stadt, auf diese Entwicklung zu reagieren.
- 9 –
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die Aufstellung und Änderung des Bebauungsplanes
a) „Rampar“
b) „Gewerbegebiet Isenberg“
c) „Rheinumschlaggelände“
d) „Bebauungsplanentwurf Ladenzone ehem.
Zollanlage“
und
beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes über die
Zulässigkeit von Vergnügungsstätten (Spielotheken) für die Stadt Breisach.
TOP. 10) Erlass von Veränderungssperren
folgender Bebauungspläne
a) Bebauungsplan
„Rampar“ vom 15.03.1967
b) Bebauungsplan „Gewerbegebiet Isenberg“ vom 10.08.1982
c) Bebauungsplan „Rheinumschlaggelände“ vom 22.09.1970
d) Bebauungsplanentwurf „Ladenzone ehem. Zollanlage“
Für
die Gebiete der o.g. Bebauungspläne soll ein Bebauungsplanänderungsverfahren
durchgeführt werden. Ziel der Planung ist es, eine Steuerung der Zulässigkeit
von Vergnügungsstätten auf der Grundlage des gültigen Planungsrechtes und nach
den Zielsetzungen einer sozialen und wirtschaftlichen Verträglichkeit zu
erreichen.
Zur
Vermeidung von ungewollten städtebaulichen Fehlentwicklungen wird bis zur Rechtskraft
der zu überarbeitenden Bebauungspläne eine Veränderungssperre für die einzelnen
Bebauungspläne erforderlich.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte
Satzung über die Veränderungssperre für
die Bebauungspläne
a) Bebauungsplan „Rampar“ vom 15.03.1967
b) Bebauungsplan „Gewerbegebiet Isenberg“ vom
10.08.1982
c) Bebauungsplan „Rheinumschlaggelände“ vom
22.09.1970)
d) Bebauungsplanentwurf „Ladenzone ehem.
Zollanlage“
und
die darin enthaltenen Grundstücke entsprechend der jeweiligen
Gebietsabgrenzung.
TOP. 11) Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit
Gemeindesaal in Breisach-Gündlingen
- Vergabe der Rohbauarbeiten Erd-, Mauerer- und
Stahlbetonarbeiten
Im
Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Erd, Maurer- und Stahlbetonarbeiten
für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Gemeindesaal in
Breisach-Gündlingen ausgeschrieben. Es hatten 7 Firmen die
Ausschreibungsunterlagen abgeholt, davon hatten 6 Firmen ein Angebot abgegeben.
- 10 –
Die Submission erbrachte
folgendes Ergebnis:
1) Fa. Dier, Bötzingen 316.173,84 €
2) Fa. Thomas Spät, Kiechlinsbergen 318.028,46
€ + 0,58 %
3) Fa. Schillinger, Ihringen 336.618,72
€ + 6,46 %
4) Fa. Koch-Vögele, Bahlingen 344.008,12
€ + 8,80 %
5) Fa. Erwin Meier, Eichstetten 353.943,34
€ + 11,95%
6) Fa. Grafried, Freiburg 388.193,17
€ + 22,77%
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat vergibt der preisgünstigsten Anbieterfirma Dier aus Bötzingen den Auftrag für die Rohbauarbeiten für den
Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Gemeindesaal in Breisach Gündlingen zum Angebotspreis von 316.173,84 €. Die
erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei HH.Stelle 2.1300.940040.4/100 zur
Verfügung
TOP. 12) Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum
Polizeirevier in Breisach am Rhein
- Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten
Im Rahmen
einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Elektroinstallationsarbeiten
(Nieder- und Mittelspannungsarbeiten) für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes
073 zum Polizeirevier in Breisach am
Rhein ausgeschrieben. Es hatten 4 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgeholt,
davon hatten lediglich 2 Firmen ein Angebot abgegeben.
Aufgrund
der speziellen technischen Anforderungen für den Polizeibetrieb und der derzeitigen
Arbeitsauslastung der Elektrofirmen ist zu erklären, dass die Beteiligung am
Wettbewerb so gering ausfällt. Die 2 Angebote wurden durch das Ing. Büro
Sütterlin, Freiburg wirtschaftlich,
fachtechnisch und rechnerisch geprüft und erbrachten folgendes Ergebnis:
1) Fa.
Geppert, Breisach 705.025,84 €
2) Fa.
Imtech, Merzhausen 715.121,68 € + 1,43 %
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat vergibt der preisgünstigsten Anbieterfirma Geppert aus
Breisach den Auftrag für die
Elektroinstallationsarbeiten für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum
Polizeirevier in Breisach am Rhein zum
Angebotspreis von 705.025,84 €.
Die
erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei HH. Stelle 2.8800.940250.4/800 zur
Verfügung.
TOP. 13) Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum
Polizeirevier in Breisach am Rhein
- Vergabe der Raumlufttechnischen Anlagen
Im Rahmen einer öffentlichen
Ausschreibung wurden die Raumlufttechnische Anlagen für den Umbau des ehem.
Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier
in Breisach am Rhein ausgeschrieben. Es hatten 5 Firmen die Ausschreibungsunterlagen
abgeholt, davon hatten 3 Firmen ein Angebot abgegeben. 2 Firmen hatten
zusätzliche technische Nebenangebote abgegeben, die in die Wertung
miteinbezogen werden konnten.
Die Angebote wurden durch das
Ing. Büro Sütterlin, Freiburg
wirtschaftlich, fachtechnisch und rechnerisch geprüft und erbrachten
folgendes Ergebnis:
- 11 -
1)
Fa. Schies, Vogtsburg-Burkheim Nebenangebot 162.059,97 €
2)
Fa. Honer, Spaichingen, Nebenangebot 186.201,80
€ + 14,90 %
3)
Fa. Schies, Vogtsburg-Burkheim Hauptangebot 187.935,75 € +
15,97 %
4)
Fa. Honer, Spaichingen Hauptangebot 201.762,48
€ + 24,50 %
5)
Fa. Fischer, Breisach, Hauptangebot 205.117,98
€ + 26,57 %
Ohne Mitwirkung von Stadtrat
Andreas Fischer wegen Befangenheit ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat vergibt der
preisgünstigsten Anbieterfirma Schies aus Vogtsburg-Burkheim den Auftrag für die Raumlufttechnische
Anlagen für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein zum Angebotspreis von
162.059,97 €.
Die erforderlichen
Haushaltsmittel stehen bei HH. Stelle 2.8800.940250.4/800 zur Verfügung.
TOP. 14) Neubaugebiet
Vogesen-Nord
-
Vergabe von Ing.-Leistungen für die
Erschließung
Nachdem
der Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan des Neubaugebietes Vogesenstraße
Nord erfolgt ist, sollte, um keine Zeit zu verlieren, die Vergabe der
Ingenieurleistung für die Erschließungsplanung
und der Baudurchführung erfolgen.
Die Verwaltung
schlägt die Vergabe an das Ing.-Büro Keller in Vogtsburg vor. Das Honorarangebot
basiert auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI), Fassung 1996 und beziffert sich auf 113.290,38 €. Darin enthalten ist
die Entwurfs- und Ausführungsplanung, Baudurchführung und Bauvermessung für
Kanal- und Straßenbau sowie Erdarbeiten für die Wasserleitung und
Straßenbeleuchtung.
Anmerkung:
Da die
Erschließung für das Baugebiet „Untere Gärten“ zeitüberschneidend mit dem Baugebiet
„Vogesenstraße Nord“ erfolgen wird, ist diese Vergabe zu gegebener Zeit an das
Ing.-Büro Unger, Freiburg i. Br., in der Nachfolge des ehem. Ing.-Büros Wolpert
vorgesehen.
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
vergibt die Ingenieurleistungen für die Erschließung des Neubaugebietes
Vogesenstraße Nord an das Ing.-Büro Keller, Vogtsburg, auf das Honorarangebot
vom 31.08.2007 zum Honorar von 113.290,38 €.
TOP. 15) Straßenbenennung
Benennung des Geh- und Radweges im
ehemaligen Kasernengelände (Verbindung zwischen Burkheimer Landstraße,
Maria-Montessori-Straße und Elsässer Allee)
Zwischen
der Burkheimer Landstraße, der Maria-Montessori-Straße und der Elsässer Allee
wurde bzw. wird ein Verbindungsweg (Geh- und Radweg) hergestellt. Eine Teilfläche
kann derzeit bereits genutzt werden, die weitere Verbindung zur Elsässer Allee
wird im Laufe des Jahres 2008 hergestellt werden.
Mit
der Benennung dieses Weges möchte die Verwaltung im entfernteren Sinne an die
frühere Nutzung als Militärfläche (Kaserne) erinnern.
- 12 –
Im
Hinblick auf diese Zielsetzung wurde durch das Stadtarchiv Breisach hierzu
folgender Vorschlag vorgelegt:
Robert
Moritz
Robert
Moritz wurde 1873 in Halle an der Saale geboren. Nach einer Lehre als
Lithograph war er weiterhin auch als Maler und Schriftsteller tätig.
Im
Ersten Weltkrieg wurde er in der Breisacher Kaserne stationiert und verbrachte
somit zwei Jahre seines bewegten Lebens als Landsturmmann in Breisach.
(1916-1918)
Im
Jahre 1932 veröffentlichte er seine Erlebnisse in der Breisacher Kaserne und an
anderen Kriegseinsatzorten in einem Buch.
Während
seiner Breisacher Zeit hielt er die schönsten Ansichten von Breisach in
Tusche-Zeichnungen fest, welche später als Postkarten weite Verbreitung fanden.
Die
erstmalige Ausstellung seiner zeichnerischen Werke in Breisach fand 1919 im Rathaussaal
statt.
Nach 1918
arbeitete er in seinem Atelier in Karlsruhe. In der NS-Zeit verlor er wegen seiner
kritischen Haltung sein Atelier und musste Einschränkungen in seiner Tätigkeit
hinnehmen.
Ab 1942 zog sich
Robert Moritz in den Schwarzwald nach Kaltenbrunn-Schenkenzell zurück.
Seine letzten
Lebensjahre verbrachte er in Karlsruhe, wo er 1963 kurz nach seinem 90. Geburtstag
verstarb.
Das Museum für
Stadtgeschichte Breisach am Rhein erinnerte in einer großen Ausstellung im
Jahre 2000 an den Künstler Robert Moritz und an seine in Breisach verbrachte
Zeit.
Aufgrund der
obigen Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, die Persönlichkeit und das
Wirken von Robert Moritz durch diese Namensgebung zu würdigen.
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Unter
Berücksichtigung des Vorschlags der Verwaltung beschließt der Gemeinderat gemäß § 5 Abs. 4 GO als zukünftige Bezeichnung für
den Geh- und Radweg zwischen der
Burkheimer Landstraße, der Maria-Montessori-Straße und der Elsässer Allee den
Namen „Robert-Moritz-Weg“.
TOP. 16) Annahme von
Spenden
Aufgrund
von Änderungen im Spendenrecht und den Bestimmungen der Hauptsatzung ist über
die Annahme von Spenden ein Beschluss zu fassen.
Der
Beschluss muss in öffentlicher Sitzung erfolgen und dem Gemeinderat sind
sämtliche maßgebliche Tatsachen nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 Satz 1
Gemeindeordnung Offenzulegen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges
Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Spender (gegenwärtige oder
vergangene Beziehungen, aber auch
- 13 –
solche,
die in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sind), beispielsweise eine Lieferbeziehung.
Über folgende Spenden muss ein Beschluss gefasst
werden:
Joachim Kutz, Breisach, Spende Theresianum Fit für
den Übergang 100,00 €
Die Firma ist in Breisach steuerpflichtig und trat
auch schon einige Male
als Lieferant auf.
Uwe Breitenfeldt, Breisach, Spende Theresianum Fit
für den Übergang 200,00 €
Herr Breitenfeldt ist in Breisach steuerpflichtig,
hat aber keine
Geschäftsbeziehungen mit der Stadt Breisach.
Andreas Klein, Breisach, Spende Theresianum Fit für
den Übergang 100,00 €
Die Firma ist in Breisach steuerpflichtig und trat
auch schon einige
Male als Lieferant auf.
Ohne Mitwirkung von Stadträtin Dr. Petra
Breitenfeldt erfolgt folgender
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Die genannten Geldspenden werden angenommen.
TOP. 17) Allgemeine Finanzprüfung der Stadt
Breisach am Rhein für die Haushaltsjahre
2002 – 2005 sowie für das städtische
Wasserwerk für die Jahre 2002 bis 2005
Oberamtsrat Harald Bitzenhofer berichtet,
dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in der Zeit vom 23.10. –
06.12.2006 bei der Verwaltung der Stadt Breisach am Rhein die überörtliche
Prüfung gemäß §113 Abs.1 bzw. §114 Abs.1 GemO für die Haushaltsjahre 2002-2005
sowie die Wirtschaftserhöhungen und das Rechnungswesen des städtischen
Wasserwerkes in den Wirtschaftsjahren 2002-2005 vorgenommen hat. Ausgenommen wird
bei dieser Prüfung die Bauausgaben; Sie sind zuletzt für die Haushaltsjahre
2002-2005 geprüft worden, hierzu Prüfungsbericht der GPA vom 11.05.2006.
Im
Prüfungszentrum 2002-2005 haben sich die finanziellen und wirtschaftlichen
Verhältnisse der Stadt verschlechtert, waren jedoch nach den Anforderungen
einer gesicherten und stetigen Aufgabenerfüllung vorhanden, entsprechend §§ 77
und 78 GemO insgesamt noch als gut zu
bezeichnen. Die der Stadt nach Abzug der Steuerkraft abhängigen Finanzumlagen
verbliebenen Nettosteuereinnahmen sind gegenüber dem vorangegangenen
Prüfungszeitraum (1998-2001) im Jahresdurchschnitt nur um 0,1 Millionen Euro
auf 6,7 Millionen Euro gestiegen, während der Zuschussbedarf des Verwaltungs-
und Betriebsbereiches um 1,4 Millionen Euro auf 4,7 Millionen Euro zugenommen
hat. Per Saldo haben sich dadurch die allgemeinen Zuführungen des
Verwaltungshaushaltes zum Vermögenshaushalt von jahresdurchschnittlich 3,3
Millionen Euro (1998-2001) auf 2,0 Millionen Euro (2002-2005) verschlechtert.
Einwohnerbezogen lag die Zuführung dennoch um 51 v.h. und der
Nettoinvestitionsrate auf unterdurchschnittlichen Entwicklungsleistungen sogar
um 136 v.h. über dem Landesdurchschnitt. Dank der überdurchschnittlichen Leistungskraft
des Verwaltungshaushaltes und der hohen Veräußerungserlöse konnten die
Investitionsausgaben von insgesamt 24,2 Millionen Euro zu 81 v.H. mit
Eigenmitteln, zu 11 v.H. mit Zuweisungen und Zuschüssen und mit einem relativ
geringen Kreditanteil von 8 v.H. günstig finanziert werden. Der Bestand der
allgemeinen Rücklage lag stets über
- 14 -
dem geforderten
Mindestbetrag. Die Schulden der Stadt im Kämmereihaushalt haben im
Prüfungszeitraum
von 3,5 Millionen Euro auf 7,1 Millionen Euro zugenommen. Die
Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2005 lag mit 500 Euro um 24 v.H. über dem Landesdurchschnitt.
Unter Einbeziehung der Schulden des städtischen Wasserwerkes lag die Gesamtverschuldung
der Stadt am 31.12.2005 mit 13,1 Millionen Euro oder 924 Euro je Einwohner jedoch
um 8 v.H. unter dem Landesdurchschnitt.
Unter dem
Hintergrund der anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen für die Kommunalfinanzen
muss die Stadt Breisach ihre Bemühungen zur Stärkung der Leistungskraft des
Verwaltungshaushaltes konsequent fortsetzen und die Umsetzung ihres Investitionsprogramms
entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung bis 2010 vor allem von der
Verfügbarkeit der eigenen Finanzmittel abhängig machen.
Im städtischen
Wasserwerk haben sich im Prüfungszeitraum die bilanziellen und wirtschaftliche
Verhältnisse der Stadtwerke vor allem durch die Rückführung des Stammkapitals
um 750.000 Euro in soweit verändert, dass die Eigenkapitalausstattung von 21,2
v.H. auf 6,3 v.H. der um die Ertragszuschüsse gekürzte Bilanzsumme
zurückgegangen ist. Die Eigenkapitalausstattung ist dabei im Hinblick auf die
Ertragslage des Betriebs noch ausreichend. Da sowohl die Kapitalherabsetzung,
als auch ein grossteil der Investitionen mit Kredite finanziert worden sind,
ist die Fremdverschuldung 2,0 Millionen Euro auf 6,0 Millionen Euro beträchtlich
gestiegen. Insgesamt hat der Betrieb im Prüfungszeitraum mit einem Gewinn von
32.000 Euro abgeschlossen. Ergebnisse sind jeweils auf die neue Rechnung
vorgetragen, unter allgemeiner Rücklage zugeführt bzw. aus dieser ausgeglichen
worden. Der steuerliche Verlustvortrag wird Ende 2005 knapp 22.000 Euro betragen.
Im Prüfungsbericht stellt
die GPA Baden-Württemberg fest, das sich ein guter Gesamteindruck vom
Leistungsniveau und von den Arbeitsergebnissen der Verwaltung ergeben, auch
wenn in einzelnen Bereichen noch Mängel zu bereinigen und Verbesserungen möglich
sind.
Wesentliche
Feststellungen waren:
Überörtliche Kassenprüfung
-
Die Stadtkasse zahlt Handvorschüsse und Vermögensbestände
sind in Prüfungszeit örtlich nicht geprüft worden.
-
Die Feststellungsbefugnis ist noch nicht schriftlich
geregelt.
-
Bei der Abwicklung von Überzahlungen sowie der Überwachung
und weitere Kasseneinnahmereste waren einzelne Mängel festzustellen.
Allgemeine Verwaltung
-
Die Vergabe von Lieferungen- und Leistungen sollte zur
Sicherung eines geordneten Vergabewesens und einer einheitlichen
Verfahrensweise der bewirtschafteten Stellen durch eine örtliche Vergabeordnung
geregelt werden.
-
Einige Vergabeverfahren waren nicht ausreichend schriftlich
dokumentiert.
Reinigungsdienst
Für die Objekte,
die mit eigenen Mitteln gereinigt werden, haben teilweise keine bzw. keine
aktuellen Personalbedarfsberechnungen vorgelegen. Einige
Fremdreinigungsarbeiten sind über einen längeren Zeitpunkt nicht mehr
ausgeschrieben worden.
- 15 -
Personalwesen
-
Für einzelne Dienstposten von Beamten und mehrere
Arbeitsplätze von Beschäftigten konnte keine oder keine aktuellen
Stellenbewertungen vorgelegt werden.
-
Einige pauschale Bezügebestandteile sind zu überprüfen.
-
Weitere Feststellung betreffend, die Überlassung von
Werkdienstwohnungen.
Abwasserbeseitigung
-
Die Einrichtung Abwasserbeseitigung hat nach den
Rechnungsergebnissen im Prüfungszeitraum mit einem Zuschussbedarf von 290.000
Euro abgeschlossen.
-
Die Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils war in
Teilbereichen fehlerhaft.
-
Das Entgeld für das Überlassen der Hebedaten der
Wasserversorgung soll sich auf angemessene Zusatzkosten beschränken.
-
In der Globalberechnung sind die Kosten der
Haushaltsschlüsse nicht enthalten, weil diese nach altem Satzungsrecht von den
Grundstückseigentümern angefordert worden sind.
Städtisches
Wasserwerk
-
Die Buchhaltung entspricht nicht den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung.
-
Der Vertrag über die Betriebsführung sollte überarbeitet
werden.
-
Künftig ist eine Finanzplanung zu erstellen.
-
Beteiligungen, die Prüfung ergab Feststellungen zur
Anpassung eines Gesellschaftsvertrags an das neue kommunale Unternehmen, recht
zur Offenlegung der Jahresabschlüsse und zum Bericht über die Beteiligungen.
Stadtrat
Peter Bercher (CDU) betont, es sei wichtig, dass die Stadt weiterhin so sparsam
wirtschaftet. Er dankt der Verwaltung und dem Stadtkämmerer Schanno für das
gute Ergebnis. Dem schließen sich auch Stadträte Werner Schneider (FWB/FDP) und
Lothar Menges (SPD) an. Stadtrat Gerd Müller (ULB) hebt nochmals hervor, dass
die Stadt trotz geringen Steuerkraft und der Konversion bei der Verschuldung
unter dem Landesdurchschnitt liege.
Beschluss (einstimmig
25:0:0)
Der Gemeinderat
nimmt die allgemeine Finanzprüfung der Stadt Breisach am Rhein, sowie für das
städtische Wasserwerk für die Jahre 2002-2005 zur Kenntnis.
TOP. 18) Bericht über die Haushaltslage 2007
Stadtkämmerer
Schanno berichtet über die Finanzsituation.
Verwaltungshaushalt
Die Finanzsituation der Stadt
Breisach hat sich im laufenden Jahr sehr positiv entwickelt. Bei der
Gewerbesteuer geht die Verwaltung von einem Aufkommen von 5.000.000 € aus, was
eine Mehreinname von 1.600.000 € bedeutet. Bei der Gewerbesteuerumlage fällt
aufgrund der Steuereinnahmen ein Mehraufwand von rd. 359.000 € an. Bei dem
Gemein-
- 16 –
deanteil an der
Einkommensteuer ist mit Mehreinnahmen von 162.000 €, bei den Schlüsselzuweisungen
mit 261.000 € und bei der Investitionspauschale vom Land mit 61.000 € zu
rechnen.
Bei den
Zinsausgaben für Kreditmarktkredite gehen wir von einer Einsparung von 112.000
€ aus, da die im Haushaltsplan vorgesehenen Darlehensaufnahmen wesentlich
geringer ausfallen werden.
Insgesamt ist im
Verwaltungshaushalt bei vorsichtiger Betrachtung mit einer Zuführungsrate von
2.300.000 € (Haushaltsansatz 651.000 €) an den Vermögenshaushalt zu rechnen.
Vermögenshaushalt
Die Entwicklung
des Vermögenshaushalts ist aufgrund der zu erwartenden hohen Zuführungsrate des
Verwaltungshaushalts sehr zufriedenstellend.
Im Haushaltsplan
ist eine Kreditaufnahme von 2.862.000 € vorgesehen, die nach dem derzeitigen
Stand voraussichtlich nur mit einem Teilbetrag von 700.000 € erforderlich wird.
Städt. Wasserwerk
Es ist aus
heutiger Sicht mit einem planmäßigen Vollzug zu rechnen.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
nimmt den Bericht zur Haushaltslage 2007 zur Kenntnis.
TOP. 19) Verschiedenes
Stadtrat Peter Bercher (CDU)
übergibt Bürgermeister Rein den schriftlichen Antrag seiner Fraktion bzgl. der
Aufnahme des Themas „Sicherheit des Kernkraftwerks Fessenheim“ auf die Tagesordnung
einer der nächsten Gemeinderatssitzungen.
Stadträtin Dr. Petra
Breitenfeldt erinnert daran, dass die ULB-Fraktion den gleichen Antrag vor
einiger Zeit bereits gestellt habe. Ihre Fraktion sei über einem Jahr Mitglied
bei der TRAS. Eine Klage vor der europäischen Kommission für Menschenrechte
werde vorbereitet. Dabei gehe es um das Recht auf Information über die
Freisetzung von Radioaktivität.
Bürgermeister Rein sichert
zu, dass der Antrag in der übernächsten Gemeinderatssitzung behandelt werde. Er
werde in diesem Rahmen auch über die Treffen der Überwachungskommission CLS
informieren. Allerdings sei der Fragenkatalog der Stadt Vogtsburg bislang nicht
von der CLS beantwortet worden.
Schluss der Sitzung:
20.40 Uhr
- 17 –
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Die Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz