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14.3.2009

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Protokoll Nr. 08

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

am 18. September 2007 in der Malteserhalle

in Breisach-Gündlingen

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                        Bercher Peter

                        Binz Andreas

                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Czemerys Günter

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas

                        Gnädinger Rudolf

                        Dr. Groh Rüdiger

                        Hintereck Wendelin

                        Ingenhoven Willi                

                        Köbele Ruth

Kreutner Frank

Kuhn Barbara

Leber Jörg        

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siebenhaar Roman

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Jäger Gerold

                        Mack Monika

 

Ortsvorsteher:                        Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Oberamtsrat Harald Bitzenhofer

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum

                        Stadtamtsrat Florian Herth und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                             

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)     Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Herr Laqua, Sprecher der Anwohner der Fischerhalde, stellt fest, dass der Verkehr in der Fischerhalde seit der geänderten Verkehrsregelung stark zugenommen habe, da nun die Zufahrt auch aus nördlicher Richtung erlaubt ist. Es sollte zwar durch die Änderung der Beschilderung erreicht werden, dass nur Anlieger und dies auch nur bis Hausnummer 66 fahren dürfen, jedoch ist dieses Ziel komplett verfehlt worden.  Er schlägt vor, ein Verbotsschild „Anwohner frei“ (statt Anlieger) anzubringen. Stadtbauoberrat Horst Wolf erklärt, dass es im Verkehrsrecht das Wort „Anwohner“ nicht gibt, nur „Anlieger“. Bürgermeister Rein hält fest, dass die Situation sich verschlechtert habe und man das Problem im Auge behalten werde.

 

                   Herr Andreas Rein erkundigt sich, ob der Unterbau des Radweges Gündlingen/Ihringen den landwirtschaftlichen Maschinen gerecht sei. Würde der Radweg auf 3 m breit statt 2,50 m ausgebaut, hätte dieser Radweg vom EU-Agraretat gefördert werden können. Darüber hinaus spricht er die Abwassersituation beim „Sandgrüble“ an. Dies sollte beim neuen Standort des Reiterhofs berücksichtigt werden.

 

TOP. 2)      Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.07.2007

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 17.07.2007

 

                  - dem Abschluss des Kaufvertrages für das Grundstück ehem. Feuerwehrgerätehaus in der Kupfertorstr. 26 zugestimmt hat.

 

TOP. 3)      Radweg Gündlingen/Ihringen

                  -   Mündlicher Sachstandsbericht

 

                  Stadtbauoberrat Horst Wolf erklärt, dass alle Vorraussetzungen in Gündlingen geschaffen sind. Die technischen Voruntersuchungen wurden überprüft. Die Bezuschussung, die Herr Andreas Rein erwähnt hat, ist der Stadt Breisach nicht bekannt. Die Verwaltung werde dies prüfen. Die Vereinbarung zur Durchführung wird noch dieses Jahr abgeschlossen. Des weiteren bestätigt er, dass der Unterbau das Befahren durch landwirtschaftliche Maschinen ermöglicht.

 

                  Bürgermeister Rein nimmt die Anregung von Herrn Andreas Rein bzgl. der Breite von 3,m auf und wird dies mit der Gemeinde Ihringen besprechen. Die Gemeinde Ihringen hat bisher 19 von 38 Grunderwerben getätigt. Die Gemeinde Ihringen sei zuversichtlich, demnächst alle Zustimmungen einzuholen. Die Baukosten werden mit 330.000 € veranschlagt. Der erwartete Landeszuschuss beträgt 252.000 €, der Anteil der Gemeinde Ihringen 32.000 € und Breisach 46.000 €.

 

                  Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

TOP. 4)      Ergänzung der Mitglieder für den Beirat des Stadtjugendrings e.V.

 

                  Nach Ausscheiden von Frau Stephanie Baldus hat Herr Stadtrat Willi Ingenhoven in der Gemeinderatsitzung am 17.07.2007 den Posten eines Beirats bei der Volkshochschule Westlicher Kaiserstuhl e.V. übernommen und gleichzeitig gebeten, ihn von der Beiratstätigkeit im Stadtjugendring e.V. zu befreien. Danach ist diese Position neu zu besetzen.

- 3 –

 

                  Nach der Satzung des Vereins sind die Beiratsmitglieder durch den Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein zu bestimmen.

 

                  Stadtrat Lothar Menges schlägt für die SPD-Fraktion Stadträtin Ulrike Maier-Hänle vor.

 

                  Bei offener Wahl erfolgt folgender

 

                  Beschluss (24 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

                  Der Gemeinderat wählt als Ersatz für Herrn Willi Ingenhoven die Stadträtin Ulrike Maier-Hänle zum Mitglied im Beirat des Stadtjugendring e.V.

 

TOP. 5)      Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den städtischen Hort an der Julius-Leber-Schule Grund- und Hauptschule

 

                  Die Stadt Breisach beabsichtigt zum 01.01.2008 einen Schülerhort an der Julius-Leber Grund- und Hauptschule vorrangig für die Klassen 1 - 4 einzurichten. Träger dieser Einrichtung wird die Stadt Breisach am Rhein sein, unter in Anspruchnahme der Dienstleistung durch den Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald.

                  Für die Benutzung des Schülerhortes werden Gebühren entsprechend der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den städtischen Hort erhoben. Die Satzung liegt der Sitzungsniederschrift als Entwurf bei.

 

                  Sie sieht analog den Regelungen für die Ganztagesbetreuung im Kindergarten Kohlerhof eine gestaffelte Gebührenfestsetzung vor. Diese sind Gebühren für Alleinerziehende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis 1.600 € in Höhe von 125 €, bis 2.100 € in Höhe von 150 € und bis über 2.600 € in Höhe von 175 € vor.

                  Für Familien mit einem monatlichen Bruttogesamteinkommen bis 2.100 €, 125 €, bis 2.600 €, 150 € und über 2.600 €, 175  € je Monat.

                  Die sonstigen Regelungen dieser Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren entsprechen ebenfalls der Kindergartengebührenordnung.

 

                  Stadtrat Frank Kreutner bringt seine Verwunderung bezüglich der gestaffelten Gebührenfestssetzung zum Ausdruck, da er bereits bei der Beratung der Beträge für die Ganztagsbetreuung im Kindergarten Kohlerhof in einer früheren Sitzung um eine Gebührenstaffelung für Familien mit mehreren Kindern bat, die nicht in der gleichen Einrichtung sind.

 

                  Bürgermeister Rein räumt ein, dass er zugesagt hatte, dies in einer Verwaltungs- und Sozialausschuss-Sitzung zu diskutieren, das sei bislang nicht der Fall gewesen.

 

                  Dem Antrag von Stadtrat Frank Kreutner auf Vertagung des Tagesordnungspunktes wurde mit 25 Ja-Stimmen zugestimmt.


- 4 –

 

TOP. 6)      Rechtsverordnung über die Festsetzung von Sperrzeiten für die Außenbewirtung von Gaststätten

 

                  Für die Außenbewirtung der Gaststätten in der Stadt Breisach am Rhein besteht derzeit keine einheitliche Regelung für den Beginn der Sperrzeiten. Die teilweise vorhandenen Einzelgenehmigungen sind nicht einheitlich vergeben worden, so dass auch im Sinne einer Chancengleichheit für alle Gastronomen eine einheitliche Regelung in Form einer Rechtsverordnung über die Festsetzung von Sperrzeiten für die Außenbewirtung von Gaststätten in Breisach am Rhein eingeführt werden soll. Diese Rechtsverordnung soll für alle Gaststätten mit Betrieb einer Gartenwirtschaft, Terrasse, Straßencafés, einer Freisitzfläche, usw. gelten.

 

                  Mit der Breisacher Gastronomie wurden diesbezüglich auch entsprechende Gespräche geführt. Vorschlag der Verwaltung ist, den Beginn der Sperrzeit auf 0.00 Uhr festzusetzen. In ausgewiesenen Gewerbegebieten und in den Außenbezirken soll die Sperrzeit um 2.00 Uhr beginnen.

 

                  Der Verwaltungsvorschlag wurde vom Verwaltungs- und Sozialausschuss in der Sitzung am 10.07.2007 vorberaten.

 

                  Für die CDU-Fraktion begrüßt Stadtrat Rudolf Gnädinger die einheitliche Regelung. Er schlägt vor, die Musik bereits eine Stunde vor der Sperrzeit, d.h. um 22.00 Uhr einzustellen.

 

                  Stadtrat Lothar Menges (SPD) bezieht sich auf die Regelung der Städte Karlsruhe, Wangen, Heidenheim, die ihre Sperrzeiten auf 23.00 Uhr begrenzt haben. Er schlägt ebenfalls eine generelle Sperrzeitverkürzung auf 23.00 Uhr ganzjährig vor. Auf Ausnahmen sollte verzichtet werden. Er stellt dementsprechend einen Änderungsantrag, der mit 20 Nein-Stimmen, 4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt wird.

 

                  Es ergeht so dann folgender

       

                  Beschluss (19 Ja-Stimmen, 6 Enthaltungen)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der Rechtsverordnung über die Festsetzung der Sperrzeiten für die Außenbewirtung von Gaststätten zu.

 

TOP. 7)      Bebauungsplan „Vogesenstraße-Nord“

                  - Offenlagebeschluss

 

                  Verfahrensdaten:

                  13.02.2007 Aufstellungsbeschluss

                  27.03.2007 nicht öffentliche Arbeitssitzung des Gemeinderates zu

                        der Entwicklung der Bebauungspläne im Konversions-

                        bereich

                  17.04.2007 Billigung des Plankonzeptes und Beschluss der vorgezo-

                        genen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffent-

                        licher Belange

                  02.05.2007 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der

                        vorgezogenen Bürgerbeteiligung

                  03.05. – 04.06.2007 Vorgezogene Bürgerbeteiligung

                  29.05.2007 Erörterungstermin

                  30.05.2007 Anhörung der Träger öffentlicher Belange


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                  Bürgermeister Rein begrüßt Herrn Wolfgang Dopfer vom Stadtplanungsbüro Fahle, Freiburg und bittet ihn, das Konzept zu erläutern.

 

                  Für den Bereich der Konversionsflächen sind zwei Bebauungspläne zur Ausweisung von Wohnbauland in Arbeit. Für das Plangebiet „Vogesenstraße-Nord“ zeichnet sich ein verfahrensrechtlich unkomplizierteres Vorgehen gegenüber dem Bebauungsplan „Untere Gärten II“ ab. Zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs sollen hier kurzfristig Baugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau ausgewiesen werden.

                  Das Fachplanungsbüro Fahle Stadtplaner hat den Bebauungsplan unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange konkretisiert und entsprechend den Zielvorgaben der Stadt zu einem offenlagefähigen Plankonzept ausgearbeitet.

                  Nach der derzeitigen Terminplanung wird angestrebt, nach Abschluss der Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und nochmaliger Prüfung und Anpassung der eingehenden Stellungnahmen noch im Jahre 2007 den Satzungsbeschluss zu fassen.

                  Die Vielzahl der vorliegenden Bewerbungen um Grundstücke für den individuellen Familienwohnungsbau von privaten Interessenten hat die Verwaltung dazu veranlasst, eine Information an bauwillige Grundstücksinteressenten herauszugeben.

 

Um diesen engen Zeitplan und eine frühestmögliche Verfügbarkeit von bebaubaren Einzelgrundstücken zu erhalten, bietet es sich an, bereits zum frühestmöglichen Zeitpunkt die weiteren Einzelplanungsschritte wie

 

·        hydraulische Erschließungsplanung

·        Massenermittlung für Erschließungsdurchführung

·        Planung und Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen

·        Grundstücksvermessung

 

                  in Angriff zu nehmen.

 

                  Da die grundsätzliche Bebaubarkeit des Gebietes „Vogesenstraße-Nord“ auf der Grundlage der vorliegenden Konzeption nicht in Frage steht, ist das Risiko der Fehlplanung weitestgehend minimiert. Insofern schlägt die Verwaltung vor, unmittelbar nach Abschluss der Offenlage mit den weiteren Einzelplanungen zu beginnen, um den eng gesteckten Zeitplan erhalten zu können.

                 

                  Für die CDU-Fraktion erklärt Stadtrat Peter Bercher ihre Zufriedenheit, dass das Plankonzept Gestalt angenommen habe. Das großzügige Konzept werde Breisach gut zu Gesicht stehen. Lediglich was den Hochwasserschutz anbelangt, habe er Bedenken.

 

                  Stadtrat Lothar Menges stimmt für die SPD-Fraktion dem Offenlagebeschluss zu. Die planungsrechtlichen Festsetzungen sind sehr weit gefasst, so dass ein weitgehend freier Gestaltungsrahmen vorgegeben ist und keine Ausnahmen mehr erforderlich bzw. zugelassen werden. Er begrüßt ausdrücklich die Möglichkeiten der Solar- und Regenwassernutzung und –Versickerung. Zu den Bebauungsvorschriften unter 1.9.2. sollte das Waschen von KFZ sowie der Umgang mit wassergefährdeten Stoffen grundsätzlich untersagt werden. Des weiteren erkundigt er sich, wer für eventuelle Kosten für Altlasten aufkomme.

 

                  Stadtrat Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) freut sich über die städtebaulich erfreuliche Entwicklung. Er fordert, dass die Bebauung sich mit Blick auf den Klimawandel deutlich vom maximalen Grundwasserniveau absetzen solle.


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                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) stimmt für seine Fraktion dem Plan in den Grundzügen ebenfalls zu. Er stellt jedoch den Antrag auf Änderung bzw. Ergänzung wie folgt:

 

                  Die Dächer sind so zu gestalten, dass diese eine im Sinne des Energieeinspeisegesetzes wirtschaftliche Erzeugung von mindestens 2000 kWh elektrischer Energie jährlich pro 100 m² überbauter Grundfläche gewährleisten können. Was die Farben der Dachziegel anbelange, sollte statt einer konventionellen, farbigen Dacheindeckung auch ein integriertes Solardach errichtet werden können.

 

                  Zur Begründung verweist er auf das Klimabündnis, dem die Stadt Breisach 1996 beigetreten ist, sowie auf den Klimawandel, der für Alarmstimmung sorgt.

 

                  Bürgermeister Rein erklärt, dass die Grundstücksinteressenten deutlich auf das Problem des Grundwassers aufmerksam gemacht werden. Im Bebauungsplan wird das Autowaschen herausgenommen, da dies in der Polizeiverordnung der Stadt geregelt sei.

 

                  Dem Antrag von der ULB bzgl. der Anbringung von Solarzellen auf den Dächern wird einstimmig zugestimmt.

 

                  Bürgermeister Rein berichtet, dass ab April 2008 das Land festlegen wird, dass mindestens 20% der Energie aus einem Energiemix stammen müssten oder dass der Energieverbrauch bei Neubauten 30% unter dem jetzigen Werten liegen muss. Die Stadt nehme das Klimabündnis ernst und sie wird ein Energieförderkonzept vorlegen.

 

                  Dipl.-Ing. Stefan Baum unterstreicht diese Aussage, dass die Stadt die Anstrengungen zum Klimaschutz sehr ernst nehme. Generell hätten sich gerade die Vorschriften für Neubauten in den letzten 10 Jahren sehr verschärft. Aber man sollte den Bauherren freistellen, auf welche Weise sie die Vorgaben erfüllen.

 

                  Stadtamtsrat Florian Herth gibt zu bedenken, dass Vorgaben, die über die gesetzliche Norm hinausgehen, dazu führen können, das der ganze Bebauungsplan gekippt werden könnte und eventuell eine erneute Offenlage notwendig werde.

 

                  Der Antrag der ULB-Fraktion wird mit 13 Nein-Stimmen, 8 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen  abgelehnt. Allerdings erklärt Bürgermeister Rein, dass die von der ULB-Fraktion geforderte zusätzliche Bestimmung auch über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden können.

 

                  Beschluss (23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

 

                  Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der eingegangenen Stellungnahmen dem Vorschlag des Planungsbüros an und erhebt die Entscheidungsvorschläge zum Beschluss.

                  Der Gemeinderat beschließt die Offenlage des Bebauungsplanes „Vogesenstraße-Nord“ nach § 3 Abs. 2 BauGB.


- 7 –

 

TOP. 8)      Bebauungsplan „2. Erweiterung Gewerbegebiet Mittelmatten“ in Breisach-Oberrimsingen

                  -    Abwägung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahme und Satzungsbeschluss

 

                  Verfahrensdaten:

 

                  15.03.2006    Aufstellungsbeschluss

                  13.07.2006    Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes

                  15.08.2006                        erstmalige Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange zur Ermittlung des Untersuchungsumfanges

                  02.03.2007     Anhörung der Träger öffentlicher Belange

                  08.03.2007     Bekanntmachung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung

                  12.03. – 30.03.2007     vorgezogene Bürgerbeteiligung

                  17.04.2007                         Offenlagebeschluss

                  25.04.2007                         Bekanntmachung

                  03.05. – 04.06.2007                         Offenlage

                  27.04.2007                         Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange

 

                  Mit dem Bebauungsplan für die 2. Erweiterung des Gewerbegebietes werden 2 bisherige landwirtschaftliche Grundstücke als künftige gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Damit ist die dringende Wiederansiedlung eines einheimischen Metallbauunternehmens verbunden.

                  Im Rahmen der Offenlage sind von privater Seite keine Stellungnahmen eingegangen. Für die Durchführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen wurde am 07.09.2007 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Eigentümern des außerhalb des Verfahrensgebietes liegenden Flurstückes Nr. 1672 unterzeichnet.

                 

                  Ortsvorsteher Bernhard Kiefer begrüßt die Erweiterung des Gewerbegebietes, die der Wiederansiedlung des einheimischen Metallbauunternehmens Rechnung tragen werde. Er gehe davon aus, dass der Ortschaftsrat dem Bebauungsplan zustimmen werde.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat schließt sich bei den eingegangenen Stellungnahmen den Empfehlungen der Verwaltung an und erhebt diese zum Beschluss.

                  Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein über

 

                  a)           den Bebauungsplan „2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mittelmatten“

                  b)           die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „2. Erweiterung des Gewerbegebietes Mittelmatten“.

 

                  Der Bebauungsplan wird nach Ausfertigung durch die Verwaltung öffentlich bekannt gemacht und erfährt dadurch seine Rechtskraft. Eine Genehmigung durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist nicht erforderlich, da das Plangebiet aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Breisach – Ihringen – Merdingen als entwickelt gilt.

                    


- 8 –

 

TOP. 9)   Situation der Spielotheken in Breisach

                  -   Aufstellungs- und Änderungsbeschlüsse für folgende Bebauungspläne

                  a) Bebauungsplan „Rampar“ vom 15.03.1967

                  b) Bebauungsplan „Gewerbegebiet Isenberg“ vom 10.08.1982 (für die bestehenden und beantragten Spielotheken in der Gerberstraße)

                  c) Bebauungsplan „Rheinumschlaggelände“ vom 22.09.1070 (für die beantragten Spielotheken im Anwesen Ecke Leopoldschanze/Hafenstraße)

                  d) Bebauungsplanentwurf „Ladenzone ehem. Zollanlage“ (für die bestehende Spielothek im Anwsesen Zur Rheinbrücke 7-11

 

                  Die rechtliche Bewertung von Spielotheken ist in der Baunutzungsverordnung geregelt. Dort wird allgemein von Vergnügungsstätten gesprochen. Die Baunutzungsverordnung wurde im Jahre 1962 als bundeseinheitliche Vorschrift in Kraft gesetzt. Die sich verändernde Rechtssprechung hat zu Novellierungen in den Jahren 1968, 1977 und 1990 geführt.

                  Erstmals bei der Novelle 1977 taucht der Begriff der Vergnügungsstätten in § 4a (Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete) als ausnahmsweise zulässige Vorhaben auf.

                  In der Novelle 1990 wird eine feinere Unterscheidung erkannt und ihre Zulässigkeit wird erweitert auf Mischgebiete, Kerngebiete und Gewerbegebiete, in den besonderen Wohngebieten jedoch nur noch, soweit sie nicht wegen ihrer Zweckbestimmung oder ihres Umfangs nur in Kerngebieten allgemein zulässig sind.

 

                  Bei den rechtskräftigen Bebauungsplänen in Breisach (s. oben a – c) wurde auf die Besonderheit dieser speziellen Betriebsart von Vergnügungsstätten nicht eingegangen. Demzufolge gilt nach der Legaldefinition ein Bauvorhaben als zulässig, soweit es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Hieraus ergibt sich ein Rechtsanspruch für einen Antragsteller, eine für die Gebietsart typische bauliche Nutzung auch genehmigt zu erhalten.

                  Die zunehmende Entwicklung der Spielotheken rechtfertigt die Besorgnis, dass der Gebietscharakter von ausgewiesenen Gewerbegebieten unbeabsichtigt verändert wird.

                  Nach § 1 Abs. 3 BauGB „haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald oder soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.....“  (§ 1 Abs. 5 BauGB).

 

                  Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, schlägt die Verwaltung vor, die künftige Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, insbesondere Spielotheken, in den einzelnen Bebauungsplänen zu überprüfen und durch eine geordnete Planung die Grundlage für eine städtebaulich und planungsrechtlich zulässige Nutzungsausweisung zu erhalten.

 

                  Stadtrat Roman Siebenhaar stellt fest, dass die Anzahl der Spielotheken in Breisach stark zugenommen habe und dass die Bebauungspläne aus den 70er Jahren stammen. Es sei Pflicht der Stadt, auf diese Entwicklung zu reagieren.


- 9 –

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung und Änderung des Bebauungsplanes

 

                  a) „Rampar“

                  b) „Gewerbegebiet Isenberg“

                  c) „Rheinumschlaggelände“

                  d) „Bebauungsplanentwurf Ladenzone ehem. Zollanlage“

 

                  und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes über die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten (Spielotheken) für die Stadt Breisach.

 

  

TOP. 10)      Erlass von Veränderungssperren folgender Bebauungspläne    

 

                  a)   Bebauungsplan „Rampar“ vom 15.03.1967

                  b)   Bebauungsplan „Gewerbegebiet Isenberg“ vom 10.08.1982

                  c)   Bebauungsplan „Rheinumschlaggelände“ vom 22.09.1970

                  d)   Bebauungsplanentwurf „Ladenzone ehem. Zollanlage“

 

 

                  Für die Gebiete der o.g. Bebauungspläne soll ein Bebauungsplanänderungsverfahren durchgeführt werden. Ziel der Planung ist es, eine Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten auf der Grundlage des gültigen Planungsrechtes und nach den Zielsetzungen einer sozialen und wirtschaftlichen Verträglichkeit zu erreichen.

                  Zur Vermeidung von ungewollten städtebaulichen Fehlentwicklungen wird bis zur Rechtskraft der zu überarbeitenden Bebauungspläne eine Veränderungssperre für die einzelnen Bebauungspläne erforderlich.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung über die Veränderungssperre für die Bebauungspläne

 

                  a)      Bebauungsplan „Rampar“ vom 15.03.1967

                  b)      Bebauungsplan „Gewerbegebiet Isenberg“ vom 10.08.1982

                  c)      Bebauungsplan „Rheinumschlaggelände“ vom 22.09.1970)

                  d)      Bebauungsplanentwurf „Ladenzone ehem. Zollanlage“

 

                  und die darin enthaltenen Grundstücke entsprechend der jeweiligen Gebietsabgrenzung.

       

TOP. 11)   Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Gemeindesaal in Breisach-Gündlingen

                  -   Vergabe der Rohbauarbeiten Erd-, Mauerer- und Stahlbetonarbeiten

 

                  Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Erd, Maurer- und Stahlbetonarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Gemeindesaal in Breisach-Gündlingen ausgeschrieben. Es hatten 7 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgeholt, davon hatten 6 Firmen ein Angebot abgegeben.


- 10 –

 

                  Die Submission erbrachte folgendes Ergebnis:

 

1)  Fa. Dier, Bötzingen 316.173,84 €

2)  Fa. Thomas Spät, Kiechlinsbergen 318.028,46 € + 0,58 %

3)  Fa. Schillinger, Ihringen 336.618,72 € + 6,46 %

4)  Fa. Koch-Vögele, Bahlingen 344.008,12 € + 8,80 %

5)  Fa. Erwin Meier, Eichstetten 353.943,34 € + 11,95%

6)  Fa. Grafried, Freiburg 388.193,17 €           + 22,77%

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt der preisgünstigsten Anbieterfirma Dier aus Bötzingen  den Auftrag für die Rohbauarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit Gemeindesaal  in Breisach Gündlingen zum Angebotspreis von 316.173,84 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei HH.Stelle 2.1300.940040.4/100 zur Verfügung

       

TOP. 12)   Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein

                  -   Vergabe der Elektroinstallationsarbeiten 

 

                  Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Elektroinstallationsarbeiten (Nieder- und Mittelspannungsarbeiten) für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier  in Breisach am Rhein ausgeschrieben. Es hatten 4 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgeholt, davon hatten lediglich 2 Firmen ein Angebot abgegeben.

                  Aufgrund der speziellen technischen Anforderungen für den Polizeibetrieb und der derzeitigen Arbeitsauslastung der Elektrofirmen ist zu erklären, dass die Beteiligung am Wettbewerb so gering ausfällt. Die 2 Angebote wurden durch das Ing. Büro Sütterlin, Freiburg  wirtschaftlich, fachtechnisch und rechnerisch geprüft und erbrachten folgendes Ergebnis:

 

1)  Fa. Geppert, Breisach                      705.025,84 €          

2)  Fa. Imtech, Merzhausen                      715.121,68 €           + 1,43 %

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt der preisgünstigsten Anbieterfirma Geppert aus Breisach  den Auftrag für die Elektroinstallationsarbeiten für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier  in Breisach am Rhein zum Angebotspreis von 705.025,84 €.

                  Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei HH. Stelle 2.8800.940250.4/800 zur Verfügung.

 

TOP. 13)   Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein

                  -   Vergabe der Raumlufttechnischen Anlagen

 

                  Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Raumlufttechnische Anlagen für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier  in Breisach am Rhein ausgeschrieben. Es hatten 5 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgeholt, davon hatten 3 Firmen ein Angebot abgegeben. 2 Firmen hatten zusätzliche technische Nebenangebote abgegeben, die in die Wertung miteinbezogen werden konnten.

                  Die Angebote wurden durch das Ing. Büro Sütterlin, Freiburg  wirtschaftlich, fachtechnisch und rechnerisch geprüft und erbrachten folgendes Ergebnis:


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1)  Fa. Schies, Vogtsburg-Burkheim Nebenangebot           162.059,97 €          

2)  Fa. Honer, Spaichingen, Nebenangebot           186.201,80 €           + 14,90 %

3)  Fa. Schies, Vogtsburg-Burkheim Hauptangebot           187.935,75 €           + 15,97 %

4)  Fa. Honer, Spaichingen Hauptangebot           201.762,48 €           + 24,50 %

5)  Fa. Fischer, Breisach, Hauptangebot           205.117,98 €           + 26,57 %           

 

                  Ohne Mitwirkung von Stadtrat Andreas Fischer wegen Befangenheit ergeht folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt der preisgünstigsten Anbieterfirma Schies aus Vogtsburg-Burkheim  den Auftrag für die Raumlufttechnische Anlagen für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier  in Breisach am Rhein zum Angebotspreis von 162.059,97 €.

                  Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei HH. Stelle 2.8800.940250.4/800 zur Verfügung.

 

TOP. 14)   Neubaugebiet Vogesen-Nord

                  -    Vergabe von Ing.-Leistungen für die Erschließung

 

                  Nachdem der Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan des Neubaugebietes Vogesenstraße Nord erfolgt ist, sollte, um keine Zeit zu verlieren, die Vergabe der Ingenieurleistung für  die Erschließungsplanung und der Baudurchführung erfolgen.

                  Die Verwaltung schlägt die Vergabe an das Ing.-Büro Keller in Vogtsburg vor. Das Honorarangebot basiert auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Fassung 1996 und beziffert sich auf 113.290,38 €. Darin enthalten ist die Entwurfs- und Ausführungsplanung, Baudurchführung und Bauvermessung für Kanal- und Straßenbau sowie Erdarbeiten für die Wasserleitung und Straßenbeleuchtung.

 

                  Anmerkung:

                  Da die Erschließung für das Baugebiet „Untere Gärten“ zeitüberschneidend mit dem Baugebiet „Vogesenstraße Nord“ erfolgen wird, ist diese Vergabe zu gegebener Zeit an das Ing.-Büro Unger, Freiburg i. Br., in der Nachfolge des ehem. Ing.-Büros Wolpert vorgesehen.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt die Ingenieurleistungen für die Erschließung des Neubaugebietes Vogesenstraße Nord an das Ing.-Büro Keller, Vogtsburg, auf das Honorarangebot vom 31.08.2007 zum Honorar von 113.290,38 €.

 

TOP. 15)   Straßenbenennung

                  Benennung des Geh- und Radweges im ehemaligen Kasernengelände (Verbindung zwischen Burkheimer Landstraße, Maria-Montessori-Straße und Elsässer Allee)

 

                  Zwischen der Burkheimer Landstraße, der Maria-Montessori-Straße und der Elsässer Allee wurde bzw. wird ein Verbindungsweg (Geh- und Radweg) hergestellt. Eine Teilfläche kann derzeit bereits genutzt werden, die weitere Verbindung zur Elsässer Allee wird im Laufe des Jahres 2008 hergestellt werden.

 

                  Mit der Benennung dieses Weges möchte die Verwaltung im entfernteren Sinne an die frühere Nutzung als Militärfläche (Kaserne) erinnern.


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                  Im Hinblick auf diese Zielsetzung wurde durch das Stadtarchiv Breisach hierzu folgender Vorschlag vorgelegt:

 

                  Robert Moritz

 

                  Robert Moritz wurde 1873 in Halle an der Saale geboren. Nach einer Lehre als Lithograph war er weiterhin auch als Maler und Schriftsteller tätig.

 

                  Im Ersten Weltkrieg wurde er in der Breisacher Kaserne stationiert und verbrachte somit zwei Jahre seines bewegten Lebens als Landsturmmann in Breisach. (1916-1918)

 

                  Im Jahre 1932 veröffentlichte er seine Erlebnisse in der Breisacher Kaserne und an anderen Kriegseinsatzorten in einem Buch.

 

                  Während seiner Breisacher Zeit hielt er die schönsten Ansichten von Breisach in Tusche-Zeichnungen fest, welche später als Postkarten weite Verbreitung fanden.

 

                  Die erstmalige Ausstellung seiner zeichnerischen Werke in Breisach fand 1919 im Rathaussaal statt.

 

                  Nach 1918 arbeitete er in seinem Atelier in Karlsruhe. In der NS-Zeit verlor er wegen seiner kritischen Haltung sein Atelier und musste Einschränkungen in seiner Tätigkeit hinnehmen.

 

                  Ab 1942 zog sich Robert Moritz in den Schwarzwald nach Kaltenbrunn-Schenkenzell zurück.

                  Seine letzten Lebensjahre verbrachte er in Karlsruhe, wo er 1963 kurz nach seinem 90. Geburtstag verstarb.

                 

                  Das Museum für Stadtgeschichte Breisach am Rhein erinnerte in einer großen Ausstellung im Jahre 2000 an den Künstler Robert Moritz und an seine in Breisach verbrachte Zeit.

 

                  Aufgrund der obigen Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, die Persönlichkeit und das Wirken von Robert Moritz durch diese Namensgebung zu würdigen.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Unter Berücksichtigung des Vorschlags der Verwaltung beschließt der Gemeinderat gemäß  § 5 Abs. 4 GO als zukünftige Bezeichnung für den Geh- und  Radweg zwischen der Burkheimer Landstraße, der Maria-Montessori-Straße und der Elsässer Allee den Namen „Robert-Moritz-Weg“.

       

TOP. 16)   Annahme von Spenden

 

                  Aufgrund von Änderungen im Spendenrecht und den Bestimmungen der Hauptsatzung ist über die Annahme von Spenden ein Beschluss zu fassen.

                  Der Beschluss muss in öffentlicher Sitzung erfolgen und dem Gemeinderat sind sämtliche maßgebliche Tatsachen nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung Offenzulegen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Spender (gegenwärtige oder vergangene Beziehungen, aber auch


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                  solche, die in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sind), beispielsweise eine Lieferbeziehung.

 

                  Über folgende Spenden muss ein Beschluss gefasst werden:

 

                  Joachim Kutz, Breisach, Spende Theresianum Fit für den Übergang      100,00 €

                  Die Firma ist in Breisach steuerpflichtig und trat auch schon einige Male

                  als Lieferant auf.

 

                  Uwe Breitenfeldt, Breisach, Spende Theresianum Fit für den Übergang      200,00 €

                  Herr Breitenfeldt ist in Breisach steuerpflichtig, hat aber keine

                  Geschäftsbeziehungen mit der Stadt Breisach.

 

                  Andreas Klein, Breisach, Spende Theresianum Fit für den Übergang      100,00 €

                  Die Firma ist in Breisach steuerpflichtig und trat auch schon einige

                  Male als Lieferant auf.

 

                  Ohne Mitwirkung von Stadträtin Dr. Petra Breitenfeldt erfolgt folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Die genannten Geldspenden werden angenommen.

 

TOP. 17)      Allgemeine Finanzprüfung der Stadt Breisach am Rhein für die Haushaltsjahre

                  2002 – 2005 sowie für das städtische Wasserwerk für die Jahre 2002 bis 2005

 

                  Oberamtsrat Harald Bitzenhofer berichtet, dass die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in der Zeit vom 23.10. – 06.12.2006 bei der Verwaltung der Stadt Breisach am Rhein die überörtliche Prüfung gemäß §113 Abs.1 bzw. §114 Abs.1 GemO für die Haushaltsjahre 2002-2005 sowie die Wirtschaftserhöhungen und das Rechnungswesen des städtischen Wasserwerkes in den Wirtschaftsjahren 2002-2005 vorgenommen hat. Ausgenommen wird bei dieser Prüfung die Bauausgaben; Sie sind zuletzt für die Haushaltsjahre 2002-2005 geprüft worden, hierzu Prüfungsbericht der GPA vom 11.05.2006.

                  Im Prüfungszentrum 2002-2005 haben sich die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt verschlechtert, waren jedoch nach den Anforderungen einer gesicherten und stetigen Aufgabenerfüllung vorhanden, entsprechend §§ 77 und 78 GemO  insgesamt noch als gut zu bezeichnen. Die der Stadt nach Abzug der Steuerkraft abhängigen Finanzumlagen verbliebenen Nettosteuereinnahmen sind gegenüber dem vorangegangenen Prüfungszeitraum (1998-2001) im Jahresdurchschnitt nur um 0,1 Millionen Euro auf 6,7 Millionen Euro gestiegen, während der Zuschussbedarf des Verwaltungs- und Betriebsbereiches um 1,4 Millionen Euro auf 4,7 Millionen Euro zugenommen hat. Per Saldo haben sich dadurch die allgemeinen Zuführungen des Verwaltungshaushaltes zum Vermögenshaushalt von jahresdurchschnittlich 3,3 Millionen Euro (1998-2001) auf 2,0 Millionen Euro (2002-2005) verschlechtert. Einwohnerbezogen lag die Zuführung dennoch um 51 v.h. und der Nettoinvestitionsrate auf unterdurchschnittlichen Entwicklungsleistungen sogar um 136 v.h. über dem Landesdurchschnitt. Dank der überdurchschnittlichen Leistungskraft des Verwaltungshaushaltes und der hohen Veräußerungserlöse konnten die Investitionsausgaben von insgesamt 24,2 Millionen Euro zu 81 v.H. mit Eigenmitteln, zu 11 v.H. mit Zuweisungen und Zuschüssen und mit einem relativ geringen Kreditanteil von 8 v.H. günstig finanziert werden. Der Bestand der allgemeinen Rücklage lag stets über

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                  dem geforderten Mindestbetrag. Die Schulden der Stadt im Kämmereihaushalt haben im

                  Prüfungszeitraum von 3,5 Millionen Euro auf 7,1 Millionen Euro zugenommen. Die Pro-Kopf-Verschuldung Ende 2005 lag mit 500 Euro um 24 v.H. über dem Landesdurchschnitt. Unter Einbeziehung der Schulden des städtischen Wasserwerkes lag die Gesamtverschuldung der Stadt am 31.12.2005 mit 13,1 Millionen Euro oder 924 Euro je Einwohner jedoch um 8 v.H. unter dem Landesdurchschnitt.

                  Unter dem Hintergrund der anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen für die Kommunalfinanzen muss die Stadt Breisach ihre Bemühungen zur Stärkung der Leistungskraft des Verwaltungshaushaltes konsequent fortsetzen und die Umsetzung ihres Investitionsprogramms entsprechend der mittelfristigen Finanzplanung bis 2010 vor allem von der Verfügbarkeit der eigenen Finanzmittel abhängig machen.

                  Im städtischen Wasserwerk haben sich im Prüfungszeitraum die bilanziellen und wirtschaftliche Verhältnisse der Stadtwerke vor allem durch die Rückführung des Stammkapitals um 750.000 Euro in soweit verändert, dass die Eigenkapitalausstattung von 21,2 v.H. auf 6,3 v.H. der um die Ertragszuschüsse gekürzte Bilanzsumme zurückgegangen ist. Die Eigenkapitalausstattung ist dabei im Hinblick auf die Ertragslage des Betriebs noch ausreichend. Da sowohl die Kapitalherabsetzung, als auch ein grossteil der Investitionen mit Kredite finanziert worden sind, ist die Fremdverschuldung 2,0 Millionen Euro auf 6,0 Millionen Euro beträchtlich gestiegen. Insgesamt hat der Betrieb im Prüfungszeitraum mit einem Gewinn von 32.000 Euro abgeschlossen. Ergebnisse sind jeweils auf die neue Rechnung vorgetragen, unter allgemeiner Rücklage zugeführt bzw. aus dieser ausgeglichen worden. Der steuerliche Verlustvortrag wird Ende 2005 knapp 22.000 Euro betragen.

      Im Prüfungsbericht stellt die GPA Baden-Württemberg fest, das sich ein guter Gesamteindruck vom Leistungsniveau und von den Arbeitsergebnissen der Verwaltung ergeben, auch wenn in einzelnen Bereichen noch Mängel zu bereinigen und Verbesserungen möglich sind.

 

                  Wesentliche Feststellungen waren:

 

        Überörtliche Kassenprüfung

 

-          Die Stadtkasse zahlt Handvorschüsse und Vermögensbestände sind in Prüfungszeit örtlich nicht geprüft worden.

-          Die Feststellungsbefugnis ist noch nicht schriftlich geregelt.

-          Bei der Abwicklung von Überzahlungen sowie der Überwachung und weitere Kasseneinnahmereste waren einzelne Mängel festzustellen.

 

 

               Allgemeine Verwaltung

 

-          Die Vergabe von Lieferungen- und Leistungen sollte zur Sicherung eines geordneten Vergabewesens und einer einheitlichen Verfahrensweise der bewirtschafteten Stellen durch eine örtliche Vergabeordnung geregelt werden.

-          Einige Vergabeverfahren waren nicht ausreichend schriftlich dokumentiert.

 

               Reinigungsdienst

 

                  Für die Objekte, die mit eigenen Mitteln gereinigt werden, haben teilweise keine bzw. keine aktuellen Personalbedarfsberechnungen vorgelegen. Einige Fremdreinigungsarbeiten sind über einen längeren Zeitpunkt nicht mehr ausgeschrieben worden.


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                  Personalwesen

 

-          Für einzelne Dienstposten von Beamten und mehrere Arbeitsplätze von Beschäftigten konnte keine oder keine aktuellen Stellenbewertungen vorgelegt werden.

-          Einige pauschale Bezügebestandteile sind zu überprüfen.

-          Weitere Feststellung betreffend, die Überlassung von Werkdienstwohnungen.

 

                  Abwasserbeseitigung

 

-          Die Einrichtung Abwasserbeseitigung hat nach den Rechnungsergebnissen im Prüfungszeitraum mit einem Zuschussbedarf von 290.000 Euro abgeschlossen.

-          Die Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils war in Teilbereichen fehlerhaft.

-          Das Entgeld für das Überlassen der Hebedaten der Wasserversorgung soll sich auf angemessene Zusatzkosten beschränken.

 

-          In der Globalberechnung sind die Kosten der Haushaltsschlüsse nicht enthalten, weil diese nach altem Satzungsrecht von den Grundstückseigentümern angefordert worden sind.

 

Städtisches Wasserwerk

 

-          Die Buchhaltung entspricht nicht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung.

-          Der Vertrag über die Betriebsführung sollte überarbeitet werden.

-          Künftig ist eine Finanzplanung zu erstellen.

-          Beteiligungen, die Prüfung ergab Feststellungen zur Anpassung eines Gesellschaftsvertrags an das neue kommunale Unternehmen, recht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse und zum Bericht über die Beteiligungen.

Stadtrat Peter Bercher (CDU) betont, es sei wichtig, dass die Stadt weiterhin so sparsam wirtschaftet. Er dankt der Verwaltung und dem Stadtkämmerer Schanno für das gute Ergebnis. Dem schließen sich auch Stadträte Werner Schneider (FWB/FDP) und Lothar Menges (SPD) an. Stadtrat Gerd Müller (ULB) hebt nochmals hervor, dass die Stadt trotz geringen Steuerkraft und der Konversion bei der Verschuldung unter dem Landesdurchschnitt liege.

     

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt die allgemeine Finanzprüfung der Stadt Breisach am Rhein, sowie für das städtische Wasserwerk für die Jahre 2002-2005 zur Kenntnis.

 

 

TOP. 18)   Bericht über die Haushaltslage 2007

 

                  Stadtkämmerer Schanno berichtet über die Finanzsituation.

 

                  Verwaltungshaushalt

 

                  Die Finanzsituation der Stadt Breisach hat sich im laufenden Jahr sehr positiv entwickelt. Bei der Gewerbesteuer geht die Verwaltung von einem Aufkommen von 5.000.000 € aus, was eine Mehreinname von 1.600.000 € bedeutet. Bei der Gewerbesteuerumlage fällt aufgrund der Steuereinnahmen ein Mehraufwand von rd. 359.000 € an. Bei dem Gemein-

 

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                  deanteil an der Einkommensteuer ist mit Mehreinnahmen von 162.000 €, bei den Schlüsselzuweisungen mit 261.000 € und bei der Investitionspauschale vom Land mit 61.000 € zu rechnen.

 

                  Bei den Zinsausgaben für Kreditmarktkredite gehen wir von einer Einsparung von 112.000 € aus, da die im Haushaltsplan vorgesehenen Darlehensaufnahmen wesentlich geringer ausfallen werden.

 

                  Insgesamt ist im Verwaltungshaushalt bei vorsichtiger Betrachtung mit einer Zuführungsrate von 2.300.000 € (Haushaltsansatz 651.000 €) an den Vermögenshaushalt zu rechnen.

 

                  Vermögenshaushalt

 

                  Die Entwicklung des Vermögenshaushalts ist aufgrund der zu erwartenden hohen Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts sehr zufriedenstellend.

 

                  Im Haushaltsplan ist eine Kreditaufnahme von 2.862.000 € vorgesehen, die nach dem derzeitigen Stand voraussichtlich nur mit einem Teilbetrag von 700.000 € erforderlich wird.

 

                  Städt. Wasserwerk

 

                  Es ist aus heutiger Sicht mit einem planmäßigen Vollzug zu rechnen.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Haushaltslage 2007 zur Kenntnis.

 

TOP. 19)     Verschiedenes

 

                   Stadtrat Peter Bercher (CDU) übergibt Bürgermeister Rein den schriftlichen Antrag seiner Fraktion bzgl. der Aufnahme des Themas „Sicherheit des Kernkraftwerks Fessenheim“ auf die Tagesordnung einer der nächsten Gemeinderatssitzungen.

 

                   Stadträtin Dr. Petra Breitenfeldt erinnert daran, dass die ULB-Fraktion den gleichen Antrag vor einiger Zeit bereits gestellt habe. Ihre Fraktion sei über einem Jahr Mitglied bei der TRAS. Eine Klage vor der europäischen Kommission für Menschenrechte werde vorbereitet. Dabei gehe es um das Recht auf Information über die Freisetzung von Radioaktivität.

 

                   Bürgermeister Rein sichert zu, dass der Antrag in der übernächsten Gemeinderatssitzung behandelt werde. Er werde in diesem Rahmen auch über die Treffen der Überwachungskommission CLS informieren. Allerdings sei der Fragenkatalog der Stadt Vogtsburg bislang nicht von der CLS beantwortet worden.

 

 

                              

Schluss der Sitzung:  20.40 Uhr




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         Zur Beurkundung

 

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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