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14.3.2009

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                                            Protokoll Nr. 09  

 

                       über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                             am 18. Oktober 2005 im Bürgersaal

                              des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                          Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                              Baldus Stephanie

                                                  Bercher Peter

                                                  Binz Andreas

                                                  Dr. Breitenfeldt Petra

                                                  Czemerys Günter

                                                  Fischer Andreas

                                                  Fleig Andreas

                                                  Gnädinger Rudolf

                                                  Dr. Groh Rüdiger

                                                  Hintereck Wendelin

                                                  Ingenhoven Willi

                                                  Jäger Gerold

                                                  Jungel Bernd

Köbele Ruth

Kreutner Frank

                                                  Mack Monika

                                                  Maier-Hänle Ulrike

                                                  Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                               Leber Jörg

                                                  Menges Lothar

 

 

Ortsvorsteher:                             Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                                                  Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                   Beigeordneter Oliver Rein

                                                  Stadtkämmerer Konrad Schanno

                                                  Stadtbauoberrat Horst Wolf

                                                  Stadtamtsrat Florian Herth und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


- 2 -

 

TOP. 1)      Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Frau Elisabeth Oberkirch begrüßt das am 23.10.2005 geplante Seniorentreffen mit Saint-Louis und dankt der Stadtverwaltung für die Organisation dieses Treffens.

 

                   Frau Johanna Kleinert, Hohenzollernstr. 8 beklagt sich über das Vorgehen der Stadt beim Abriss eines Zaunes im hinteren Bereich der Hohenzollernstraße direkt am geplanten Neubau des Altenpflegeheimes. Beim Abriss des Zaunes wurden gleichzeitig noch einen Teil der Blumen- und Pflanzenbeete von mehreren Anwohnern abgeräumt, obwohl die Stadt versprochen habe, rechtzeitig Bescheid zu geben. Bürgermeister Vonarb bestätigt, dass er den Bewohnern der Mietshäuser zugesagt hat, dass nichts passiere, bevor sie informiert sind. Bislang hätten lediglich in einem ersten Schritt ein ehemaliger Militärzaun und Gestrüpp entfernt werden sollen. Er werde klären, wer dafür verantwortlich ist. Gleichzeitig kündigt er an, dass die Pläne für das Areal in der nächsten Bauausschuss-Sitzung im Detail vorgetragen werden.

 

TOP. 2)     Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hochzeitsacker“

                  -  Aufstellungsbeschluss

 

                  Stadtamtsrat Florian Herth erläutert, dass am 23.03.1999 der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Grüngärtenweg/Bahnhofstraße“ für das Plangebiet gefasst hat. Ziel des Bebauungsplanes war die planungsrechtliche Definition des Betriebsgeländes der badenova und der benachbarten unbebauten Wiesenfläche des ehemals landwirtschaftlichen Flurstückes Nr. 2704 der Erbengemeinschaft Wagner.

 

                  Planungsrechtlicher Status

 

                  Im Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Breisach-Ihringen-Merdingen ist der fragliche Bereich des Bebauungsplangebietes als Mischbaufläche ausgewiesen.

                  Ziel des Bebauungsplanes war die Festlegung des Betriebshofes der Badenova als Gewerbefläche und der Büroeinheiten als eingeschränktes Gewerbegebiet.

                  Die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen des landwirtschaftlichen Betriebsgrundstückes der Erbengemeinschaft Wagner sollten als Mischgebiet und die der Halbmondstraße zugewandten Teilflächen als Wohngebiet ausgewiesen werden.

                  Diese Nutzungsstaffelung entspricht der zulässigen Gliederung eines Bebauungsplanes zur Konkretisierung der tatsächlich ausgeübten Nutzungen.

                  Als Abwägungsgrundlage für die Beurteilung dieser Nutzungsabwägung ist ein Schallschutzgutachten erforderlich, für dessen Ausarbeitung das von der Stadt zu beauftragende Ing.-Büro ein Pauschalhonorar von ca. 3.000,-- € veranschlagt hat. Diese Kosten sollten von der badenova und den begünstigten Eigentümern der Erbengemeinschaft jeweils zur Hälfte getragen werden. Während von der badenova eine Kostenübernahmeerklärung vorgelegt wurde, hat sich die Erbengemeinschaft bisher noch nicht verbindlich dazu erklärt, weil die städtebauliche Ausnutzung und Bauform der Erbengemeinschaftsgrundstücke noch nicht zufriedenstellend ausgearbeitet war.


- 3 –

 

                  Antrag auf vorhabengezogenen Bebauungsplan

 

                  Mit Schreiben vom 07.10.2005 stellt Herr Bernhard Wagner als Mitglied der Erbengemeinschaft den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Hochzeitsacker“. Gleichzeitig wird der Entwurf für die Ausweisung eines Wohngebietes auf dem Flurstück Nr. 2704 von dem beauftragten Architekten Walter Ziser, Karlsruhe, vorgelegt. Diese fügt sich an das Betriebgelände der badenova an. Für den Bereich Bürotrakt ist ein Mischgebiet und für den Bereich Bauhof und Lager ein Gewerbegebiet vorgesehen.

 

                  Nach Auffassung von Herrn Wagner sollen die planungsrechtlichen Anforderungen und Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft werden. Dies beinhaltet auch den Abschluss eines Erschließungsvertrages sowie eines städtebaulichen Durchführungsvertrages für den Umfang der Gesamterschließung auf Kosten des Vorhabenträgers. Um auch innerhalb der Erbengemeinschaft den Entscheidungsprozess in Gang zu setzen, wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für erforderlich gehalten.

                  In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, ob für die restliche Fläche des ursprünglich in Aussicht genommenen Bebauungsplanes im Bereich des Betriebsgeländes der badenova ein Bebauungsplanverfahren angestrengt werden muss, um den Bestand der dort ausgeübten Nutzung für die Zukunft ungestört zu sichern.

 

                  Bürgermeister Vonarb erklärt, dass hier eine sehr aufgelockerte Bebauung geplant sei. Die endgültige Gestaltung des städtebaulichen Entwurfs wird sich noch im Rahmen des Verfahrens ergeben.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) teilt nicht diese Auffassung. Die vorgesehenen Häuser würden städtebaulich nicht zu den bereits bestehenden Häusern in der Halbmondstraße passen.

 

                  Stadträtin Monika Mack (CDU) weist darauf hin, dass in Kürze in Breisach in den Gebieten WISI und Kohlerhof bereits 149 Wohneinheiten entstehen. Sie begrüßt, dass dadurch mehr Familien nach Breisach ziehen werden. Sie habe Bedenken was die Infrastruktur anbelangt.

 

                  Bürgermeister Vonarb sieht in den vielen neuen Wohneinheiten kein Problem. Er gehe davon aus, dass mindestens 50 % der neuen Käufer oder neuen Mieter Personen sind, die bereits in Breisach wohnen, zumal es gerade im Stadtkern noch sehr viele Kleinstwohnungen gibt.

 

                  Für die SPD-Fraktion begrüßt Stadtrat Willi Ingenhoven, dass in Breisach jetzt so viele Baulücken geschlossen werden. Allerdings hat auch er Bedenken, ob die Infrastruktur der Stadt ausreicht. Er regt an, sich über ein Freizeitgelände und Bolzplätze für die Jugend Gedanken zu machen.

 

                  Bürgermeister Vonarb stellt in Aussicht, in der Nähe des Helferzentrums ein geeignetes Gelände für diesen Zweck zu reservieren.

 

                  Für die FDP/FWB signalisiert Stadtrat Dr. Rüdiger Groh die Zustimmung zum Projekt.

                 


- 4 –

 

                  Unter Beachtung der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender

 

        Beschluss (24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

       

        a)   Der Gemeinderat beschließt in Abänderung des seinerzeitigen Bebauungsplanaufstellungsbeschlusses vom 23.03.1999 für den damaligen Bebauungsplan „Grüngärtenweg/Bahnhofstraße“ die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hochzeitsacker“ für den gleichen Geltungsbereich der Flurstücke Nr. 2704 und 2694/3 (Grundstücke der Erbengemeinschaft Wagner als allgemeines Wohngebiet) sowie Flurstück Nr. 2700 und 2693/2 /Grundstücke der badenova als Mischgebiet bzw. Gewerbegebiet).

 

        b)   Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss von städtebaulichen Vereinbarungen im üblichen Umfang für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

 

        c)   Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit dem Vorhabenträger und seinem planenden Architekten den Entwurf des Bebauungsplanes zu entwickeln und im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange ins Verfahren zu bringen.

 

TOP. 3)     Bebauungsplan „Seilhof III“ in Breisach-Oberrimsingen

                  -  Konkretisierter Aufstellungsbeschluss

 

                  In einem ersten Aufstellungsbeschluss vom 24.06.2003 hat der Gemeinderat das Verfahren für die Entwicklung des Baugebietes im inneren Ortskern Oberrimsingen in Gang gesetzt. Bedingt durch die innere Ortslage und die relativ geschlossene Umgebungsbebauung hat sich die Frage der Erschließung als schwieriges Unterfangen erwiesen.

                  Der erstmalige Entwurf einer beidseitigen Erschließung von der Großgasse auf der Westseite und der Straße „Seilhof“ auf der Ostseite hat sich im Rahmen der weiteren Planungsgespräche unter den beteiligten Nachbarn nicht als durchführbar erwiesen.

                  Am 09.11.2004 wurde eine veränderte Variante für die Ausweisung von 29 Bauplätzen mit einer Erschließung ausschließlich über die Ostseite der Straße „Seilhof“ ins Verfahren gebracht.

                  Auf der Grundlage dieses Entwurfes fand eine vorgezogene Bürgerbeteiligung in der Zeit vom 29.03. bis 29.04.2005 und einem Erörterungstermin am 14.05.2005 in Oberrimsingen statt. Die daraufhin eingegangenen massiven Bedenken der Bewohner des Gebietes „Seilhof“ haben erkennen lassen, dass eine Erschließung und weitere Verkehrsverdichtung über die Straße „Seilhof“ nur schwer durchführbar erscheint.

                  In nochmaligen Verhandlungen der Stadt mit Grundstückseigentümern auf der Westseite entlang der Großgasse hat sich die Lösung ergeben, dass eine ausschließliche Erschließung über die Großgasse denkbar erscheint und die Straßenanschlüsse in das Baugebiet „Seilhof I“ lediglich als Fußgänger- und Radwegeverbindungen eingerichtet werden.

                  Gleichzeitig wurde der Umfang des Verfahrensgebietes geändert und die bestehende Bebauung entlang der Kleingasse/Bergfeld wieder aus dem Verfahren herausgenommen.

                  Der Ortschaftsrat Oberrimsingen hat in seiner Sitzung am 15.09.2005 diesem Planentwurf einstimmig zugestimmt und sich für eine schnelle Realisierung des Bebauungsplanes zur Deckung des dringenden Wohnbedarfes in Oberrimsingen ausgesprochen.

                 


- 5 –

 

                  Nach eingehender Diskussion und unter Beachtung der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Konkretisierung des Planentwurfes für den Bebauungsplan „Seilhof III“ in Breisach-Oberrimsingen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer erneuten vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

 

TOP. 4)     Bebauungsplan „Behördenzentrum“

                  -  Offenlagebeschluss

 

                  Verfahrensdaten:

 

                  14.06.2005               Aufstellungsbeschluss

                  04.08.2005               Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

                  11.08.2005 –

                  05.09.2005               Vorgezogene Bürgerbeteiligung

                  18.08.2005               Erörterungstermin

                  11.08.2005               Anhörung der Träger öffentlicher Belange mit Fristsetzung bis

                                                   05.09.2005

 

                  Unabhängig von dem Fortschritt der Baumaßnahmen im Behördenzentrum Breisach ist durch die Festsetzung des Bebauungsplanes die beabsichtigte Nutzung planungsrechtlich zu sichern. Gleichzeitig stellt der Bebauungsplan die Grundlage für sanierungsrechtliche Abwicklungen innerhalb der Konversionsfläche dar.

                  Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung haben wenige Interessierte von der Planeinsichtnahme Gebrauch gemacht. Zu dem angebotenen Erörterungstermin ist niemand erschienen.

                  Die Termine für die Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurden so kurzfristig gewählt, um für die erste Sitzung des Gemeinderates nach der Sommerpause im Verfahren fortschreiten zu können. Einige der angeschriebenen Fachbehörden haben jedoch mitgeteilt, dass es in der Kürze der Zeit nicht möglich ist, die vorgegebenen Abgabefristen einzuhalten  Bedingt durch die Änderung der Behördenzuständigkeiten im Zusammenhang mit der Auflösung von Sonderbehörden ist z.B. die letzte Stellungnahme des Regierungspräsidiums – Referat 53.3 (ehem. Gewässerdirektion) – am 11.10.2005 bei der Stadt eingegangen.

                  Das von der Stadt beauftragte Planungsbüro Fahle & Partner hat den Entwurf des Bebauungsplanes überarbeitet und das Abwägungsmaterial für die Entscheidung des Gemeinderates vorbereitet.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes „Behördenzentrum“ und erhebt die vorgeschlagenen Beurteilungen von Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zum Beschluss.


- 6 –

 

 

TOP. 5)     Änderung Bebauungsplan „Kohlerhof III“

                  -  Offenlagebeschluss

 

                  Verfahrensdaten:

 

                  10.05.2005                       Aufstellungsbeschluss der Änderung

                  04.08.2005                       Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

                  04.08.2005 –

                  05.09.2005                       Vorgezogene Bürgerbeteiligung

                  18.08.2005                       Erörterungstermin

                  03.08.2005                       Anhörung der Träger öffentlicher Belange mit Fristsetzung bis

                                                           05.09.2005

 

                  Der Bebauungsplan dient dem Ziel, das bisherige Mischgebiet entlang der Burkheimer Landstraße/Hafenstraße in ein Wohngebiet umzuwandeln. Damit soll die Wohngebietsausweisung des Plangebietes „Kohlerhof“ sinnvoll abgerundet werden.

                  Im Rahmen des Planverfahrens sind die erforderlichen gutachtlichen Nachweise zu erbringen, um den städtebaulichen Anforderungen für die Ausweisung eines Wohngebietes zu entsprechen.

                  Mit dem Wohnungsbauträger Fa. Finanzierungsvermittlung und Wert GmbH Baden-Baden und seinen beauftragten Planern konnte zusammen mit dem Stadtplanungsbüro Fahle & Partner unter Beteiligung des Rechtsanwaltsbüros Dohle ein Plankonzept entwickelt werden, das den Überprüfungen der Träger öffentlicher Belange in der Anhörungsrunde entsprochen hat.

                  Bedingt durch die Änderung der Behördenzuständigkeiten im Zusammenhang mit der Auflösung von Sonderbehörden sind die Stellungnahmen jedoch sehr kurzfristig bei der Stadt vorgelegt worden.

                  Bei der vorgezogenen Bürgerbeteiligung haben wenige Interessierte von der Planeinsichtnahme Gebrauch gemacht. Zu dem angebotenen Erörterungstermin ist niemand erschienen.

                  Das Planungsbüro Fahle & Partner hat den Entwurf des Bebauungsplanes entwickelt und das Abwägungsmaterial für die Entscheidung des Gemeinderates vorbereitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Zusammenfassung der Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wird den Fraktionssprechern als Anlage zur Beratungsunterlage beigefügt.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) kritisiert, dass im Unterschied zum ersten Entwurf  wesentliche Änderungen entstanden seien, indem die geplante Spielfläche entfallen und neue Gebäude hinzugekommen seien. Positiv sei, dass der Schutz gegen Lärm und Hochwasser verbessert worden ist.

 

                  Bürgermeister Vonarb sagt nach eingehender Diskussion zu, die Bauträger auf die fehlende Spielfläche aufmerksam zu machen und nach einer Lösung zu suchen.


- 7 –

 

                  Unter Beachtung der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender

 

                  Beschluss (23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Offenlage der Änderung des Bebauungsplanes „Kohlerhof III“ und erhebt die vorgeschlagenen Beurteilungen von Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zum Beschluss.

 

TOP. 6)     Änderung der Benutzungsgebühren für die Benutzung des städtischen Wohnmobilparkes

 

                  Die Stadt Breisach am Rhein hat am 23.07.2002 für Wohnmobile einen städtischen Standort auf dem Parkplatz in der Josef-Bueb-Straße als öffentliche Einrichtung geschaffen. Dieser Standort dient primär dem kurzfristigen Aufenthalt von bis zu 3 Tagen für Wohnmobile. Für die Benutzung wurden bisher folgende Gebühren erhoben:

 

                  1 Übernachtung                  5,-- Euro

                  2 Übernachtungen               8,-- Euro

                  3 Übernachtungen             10,-- Euro

 

                  Die Frequentierung des Parkplatzes ist sehr gut.

 

                  Die bisherigen Stellplatzgebühren entsprechend derzeit nicht den üblichen Gebühren auf Campingplätzen, so dass hier seitens der Stadt Breisach gegenüber Campingplatzbetreibern ungewollt mit zu niedrigen Standplatzgebühren Benachteiligungen hervorgerufen werden.

 

                  Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebühren ab der nächsten Saison entsprechend den auf Campingplätzen üblichen Entgelten wie folgt zu gestalten:

 

                  1 Übernachtung               6,-- Euro

                  2 Übernachtungen          10,-- Euro

                  3 Übernachtungen          13,-- Euro

 

                  Die Satzung über die Benutzung des städtischen Standortes für Wohnmobile auf dem Parkplatz in der Josef-Bueb-Straße vom 23.07.2002 ist entsprechend zu ändern. Die Änderung ist diesem Beschlussvorschlag beigefügt.

 

                  Stadtrat Gerold Jäger (ULB) weist darauf hin, dass zwischen 10 und 15 Wohnmobilisten regelmäßig den letzten Kontrollgang und damit auch die Benutzungsgebühr umgehen. Deshalb regt er an, eine Schranke anzubringen.

 

                  Dies lehnt Bürgermeister Vonarb ab, denn je mehr Technik desto mehr Probleme entstehen. Er sagt jedoch zu, mehr Kontrollen nach 22.00 Uhr zu machen.


- 8 –

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Satzung über die Benutzung des städtischen Standortes für Wohnmobile auf dem Parkplatz in der Josef-Bueb-Straße vom 23.07.2002 in   § 4 für 1 Übernachtung 6,-- Euro, für 2 Übernachtungen 10,-- Euro und für 3 Übernachtungen 13,-- Euro zu.

 

TOP. 7)     Verschiedenes

 

                  Bürgermeister Vonarb bezieht sich auf das Schreiben der HELIOS Kliniken GmbH v. 14.10.2005 bzgl. der Änderung der Eigentümerebene, wobei durch eine Anteilveräußerung das Gesundheitskonzern Fresenius, Bad Homburg Hauptgesellschafter wird. Die bisherigen Geschäftsführer der HELIOS Kliniken werden weiterhin das Unternehmen führen. Der Landkreis behält weiterhin seine 26 % Anteile an den Kliniken im Landkreis.

                  Stadtrat Reiner Zimmermann bezeichnet dieses Vorgehen als „Klinik-Monopoly“.

 

                  Bürgermeister Vonarb kommt auf die Anfrage von Stadtrat Lothar Menges in der Gemeinderatssitzung vom 19.07.2005 bezüglich des Themas „Abweisung von Patienten im Breisacher HELIOS Rosmann-Krankenhaus zurück. Bürgermeister Vonarb erläutert die Rechtslage, wonach seit der Gesundheitsreform und aufgrund der Niederlassung von Dr. Richwien als Chirurg das Breisacher Krankenhaus keine Patienten mehr chirurgisch ambulant behandelt darf.  Da sein Vertreter sich in Bad Krozingen befindet, müssen Patienten aus Breisach nach Bad Krozingen fahren. Die kassenärztliche Vereinigung lehnt es ab, dass das Helios Rosmann-Krankenhaus die Vertretung von Dr. Richwien  übernimmt. Die Stadtverwaltung werde sich dafür einsetzen, dass die Vertretung in Breisach erfolgen kann.

 

                  Stadträtin Dr. Petra Breitenfeldt weist auf die missverständliche Ausschilderung auf dem Parkplatz der Volkshochschule hin. Stadtbauoberrat Horst Wolf wird den Gemeindevollzugsdienst mit der Angelegenheit beauftragen.

 

                  Auf Anfrage von Stadtrat Gerd Müller (ULB) erläutert Stadtkämmerer Konrad Schanno die aktuelle Finanzsituation der Stadt. Der Verwaltungshaushalt wird wie geplant aussehen. Bei der Gewerbesteuer seien die Einnahmen gestiegen, dafür sei die Kreisumlage höher ausgefallen als vorgesehen. Im Vermögenshaushalt seien höhere Ausgaben beim Behördenzentrum, der Maria-Montessori-Schule und den Vereinsräumen zu verkraften. Er hofft jedoch, diese Mehraufwendungen noch im Laufe des Jahres ausgleichen zu können, z.B. durch den Verkauf von Grundstücken.

                              

Schluss der Sitzung:  20.00 Uhr

                                                          Zur Beurkundung

          Gemeinderäte:                                                                 Der Bürgermeister:

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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