- 2 -
TOP.
1) Frageviertelstunde für
Einwohner
Frau
Elisabeth Oberkirch begrüßt das am 23.10.2005 geplante Seniorentreffen mit
Saint-Louis und dankt der Stadtverwaltung für die Organisation dieses Treffens.
Frau Johanna Kleinert,
Hohenzollernstr. 8 beklagt sich über das Vorgehen der Stadt beim Abriss eines
Zaunes im hinteren Bereich der Hohenzollernstraße direkt am geplanten Neubau
des Altenpflegeheimes. Beim Abriss des Zaunes wurden gleichzeitig noch einen
Teil der Blumen- und Pflanzenbeete von mehreren Anwohnern abgeräumt, obwohl die
Stadt versprochen habe, rechtzeitig Bescheid zu geben. Bürgermeister Vonarb
bestätigt, dass er den Bewohnern der Mietshäuser zugesagt hat, dass nichts
passiere, bevor sie informiert sind. Bislang hätten lediglich in einem ersten
Schritt ein ehemaliger Militärzaun und Gestrüpp entfernt werden sollen. Er
werde klären, wer dafür verantwortlich ist. Gleichzeitig kündigt er an, dass
die Pläne für das Areal in der nächsten Bauausschuss-Sitzung im Detail
vorgetragen werden.
TOP. 2)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hochzeitsacker“
- Aufstellungsbeschluss
Stadtamtsrat
Florian Herth erläutert, dass am 23.03.1999 der
Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Grüngärtenweg/Bahnhofstraße“ für das Plangebiet gefasst hat. Ziel des
Bebauungsplanes war die planungsrechtliche Definition des Betriebsgeländes der
badenova und der benachbarten unbebauten Wiesenfläche des ehemals landwirtschaftlichen
Flurstückes Nr. 2704 der Erbengemeinschaft Wagner.
Planungsrechtlicher
Status
Im
Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Breisach-Ihringen-Merdingen ist der fragliche Bereich des Bebauungsplangebietes
als Mischbaufläche ausgewiesen.
Ziel des
Bebauungsplanes war die Festlegung des Betriebshofes der Badenova als Gewerbefläche
und der Büroeinheiten als eingeschränktes Gewerbegebiet.
Die angrenzenden
landwirtschaftlichen Flächen des landwirtschaftlichen Betriebsgrundstückes der
Erbengemeinschaft Wagner sollten als Mischgebiet und die der Halbmondstraße
zugewandten Teilflächen als Wohngebiet ausgewiesen werden.
Diese
Nutzungsstaffelung entspricht der zulässigen Gliederung eines Bebauungsplanes
zur Konkretisierung der tatsächlich ausgeübten Nutzungen.
Als
Abwägungsgrundlage für die Beurteilung dieser Nutzungsabwägung ist ein Schallschutzgutachten
erforderlich, für dessen Ausarbeitung das von der Stadt zu beauftragende
Ing.-Büro ein Pauschalhonorar von ca. 3.000,-- € veranschlagt hat. Diese Kosten
sollten von der badenova und den begünstigten Eigentümern der Erbengemeinschaft
jeweils zur Hälfte getragen werden. Während von der badenova eine
Kostenübernahmeerklärung vorgelegt wurde, hat sich die Erbengemeinschaft bisher
noch nicht verbindlich dazu erklärt, weil die städtebauliche Ausnutzung und
Bauform der Erbengemeinschaftsgrundstücke noch nicht zufriedenstellend
ausgearbeitet war.
- 3 –
Antrag
auf vorhabengezogenen Bebauungsplan
Mit
Schreiben vom 07.10.2005 stellt Herr Bernhard Wagner als Mitglied der Erbengemeinschaft
den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem
Arbeitstitel „Hochzeitsacker“. Gleichzeitig wird der Entwurf für die Ausweisung
eines Wohngebietes auf dem Flurstück Nr. 2704 von dem beauftragten Architekten
Walter Ziser, Karlsruhe, vorgelegt. Diese fügt sich an das Betriebgelände der
badenova an. Für den Bereich Bürotrakt ist ein Mischgebiet und für den Bereich
Bauhof und Lager ein Gewerbegebiet vorgesehen.
Nach Auffassung
von Herrn Wagner sollen die planungsrechtlichen Anforderungen und
Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft werden. Dies
beinhaltet auch den Abschluss eines Erschließungsvertrages sowie eines
städtebaulichen Durchführungsvertrages für den Umfang der Gesamterschließung
auf Kosten des Vorhabenträgers. Um auch innerhalb der Erbengemeinschaft den
Entscheidungsprozess in Gang zu setzen, wird der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan für erforderlich gehalten.
In diesem
Zusammenhang ist auch zu klären, ob für die restliche Fläche des ursprünglich
in Aussicht genommenen Bebauungsplanes im Bereich des Betriebsgeländes der
badenova ein Bebauungsplanverfahren angestrengt werden muss, um den Bestand der
dort ausgeübten Nutzung für die Zukunft ungestört zu sichern.
Bürgermeister
Vonarb erklärt, dass hier eine sehr aufgelockerte Bebauung geplant sei. Die
endgültige Gestaltung des städtebaulichen Entwurfs wird sich noch im Rahmen des
Verfahrens ergeben.
Stadtrat Gerd
Müller (ULB) teilt nicht diese Auffassung. Die vorgesehenen Häuser würden
städtebaulich nicht zu den bereits bestehenden Häusern in der Halbmondstraße
passen.
Stadträtin
Monika Mack (CDU) weist darauf hin, dass in Kürze in Breisach in den Gebieten
WISI und Kohlerhof bereits 149 Wohneinheiten entstehen. Sie begrüßt, dass
dadurch mehr Familien nach Breisach ziehen werden. Sie habe Bedenken was die
Infrastruktur anbelangt.
Bürgermeister
Vonarb sieht in den vielen neuen Wohneinheiten kein Problem. Er gehe davon aus,
dass mindestens 50 % der neuen Käufer oder neuen Mieter Personen sind, die
bereits in Breisach wohnen, zumal es gerade im Stadtkern noch sehr viele
Kleinstwohnungen gibt.
Für die
SPD-Fraktion begrüßt Stadtrat Willi Ingenhoven, dass in Breisach jetzt so viele
Baulücken geschlossen werden. Allerdings hat auch er Bedenken, ob die
Infrastruktur der Stadt ausreicht. Er regt an, sich über ein Freizeitgelände
und Bolzplätze für die Jugend Gedanken zu machen.
Bürgermeister
Vonarb stellt in Aussicht, in der Nähe des Helferzentrums ein geeignetes
Gelände für diesen Zweck zu reservieren.
Für die FDP/FWB
signalisiert Stadtrat Dr. Rüdiger Groh die Zustimmung zum Projekt.
- 4 –
Unter Beachtung
der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender
Beschluss (24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)
a) Der Gemeinderat beschließt in Abänderung des
seinerzeitigen Bebauungsplanaufstellungsbeschlusses vom 23.03.1999 für den
damaligen Bebauungsplan „Grüngärtenweg/Bahnhofstraße“
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hochzeitsacker“ für den
gleichen Geltungsbereich der Flurstücke Nr. 2704 und 2694/3 (Grundstücke der
Erbengemeinschaft Wagner als allgemeines Wohngebiet) sowie Flurstück Nr. 2700
und 2693/2 /Grundstücke der badenova als Mischgebiet bzw. Gewerbegebiet).
b) Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zum
Abschluss von städtebaulichen Vereinbarungen im üblichen Umfang für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache
mit dem Vorhabenträger und seinem planenden Architekten den Entwurf des
Bebauungsplanes zu entwickeln und im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung
und Anhörung der Träger öffentlicher Belange ins Verfahren zu bringen.
TOP. 3) Bebauungsplan „Seilhof III“ in Breisach-Oberrimsingen
- Konkretisierter Aufstellungsbeschluss
In
einem ersten Aufstellungsbeschluss vom 24.06.2003 hat der Gemeinderat das
Verfahren für die Entwicklung des Baugebietes im inneren Ortskern Oberrimsingen
in Gang gesetzt. Bedingt durch die innere Ortslage und die relativ geschlossene
Umgebungsbebauung hat sich die Frage der Erschließung als schwieriges
Unterfangen erwiesen.
Der erstmalige
Entwurf einer beidseitigen Erschließung von der Großgasse auf der Westseite und
der Straße „Seilhof“ auf der Ostseite hat sich im Rahmen der weiteren Planungsgespräche
unter den beteiligten Nachbarn nicht als durchführbar erwiesen.
Am 09.11.2004
wurde eine veränderte Variante für die Ausweisung von 29 Bauplätzen mit einer
Erschließung ausschließlich über die Ostseite der Straße „Seilhof“ ins
Verfahren gebracht.
Auf der
Grundlage dieses Entwurfes fand eine vorgezogene Bürgerbeteiligung in der Zeit
vom 29.03. bis 29.04.2005 und einem Erörterungstermin am 14.05.2005 in
Oberrimsingen statt. Die daraufhin eingegangenen massiven Bedenken der Bewohner
des Gebietes „Seilhof“ haben erkennen lassen, dass eine Erschließung und
weitere Verkehrsverdichtung über die Straße „Seilhof“ nur schwer durchführbar
erscheint.
In nochmaligen
Verhandlungen der Stadt mit Grundstückseigentümern auf der Westseite entlang
der Großgasse hat sich die Lösung ergeben, dass eine ausschließliche
Erschließung über die Großgasse denkbar erscheint und die Straßenanschlüsse in
das Baugebiet „Seilhof I“ lediglich als Fußgänger- und Radwegeverbindungen
eingerichtet werden.
Gleichzeitig
wurde der Umfang des Verfahrensgebietes geändert und die bestehende Bebauung
entlang der Kleingasse/Bergfeld wieder aus dem Verfahren herausgenommen.
Der
Ortschaftsrat Oberrimsingen hat in seiner Sitzung am 15.09.2005 diesem
Planentwurf einstimmig zugestimmt und sich für eine schnelle Realisierung des
Bebauungsplanes zur Deckung des dringenden Wohnbedarfes in Oberrimsingen
ausgesprochen.
- 5 –
Nach
eingehender Diskussion und unter Beachtung der Befangenheitsvorschriften ergeht
folgender
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die Konkretisierung des Planentwurfes für den
Bebauungsplan „Seilhof III“ in Breisach-Oberrimsingen und beauftragt die
Verwaltung mit der Durchführung einer erneuten vorgezogenen Bürgerbeteiligung
und Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
TOP. 4) Bebauungsplan „Behördenzentrum“
- Offenlagebeschluss
Verfahrensdaten:
14.06.2005
Aufstellungsbeschluss
04.08.2005
Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses
11.08.2005
–
05.09.2005 Vorgezogene Bürgerbeteiligung
18.08.2005
Erörterungstermin
11.08.2005
Anhörung der Träger
öffentlicher Belange mit Fristsetzung bis
05.09.2005
Unabhängig von
dem Fortschritt der Baumaßnahmen im Behördenzentrum Breisach ist durch die
Festsetzung des Bebauungsplanes die beabsichtigte Nutzung planungsrechtlich zu
sichern. Gleichzeitig stellt der Bebauungsplan die Grundlage für
sanierungsrechtliche Abwicklungen innerhalb der Konversionsfläche dar.
Im Rahmen der
vorgezogenen Bürgerbeteiligung haben wenige Interessierte von der Planeinsichtnahme
Gebrauch gemacht. Zu dem angebotenen Erörterungstermin ist niemand erschienen.
Die
Termine für die Anhörung der Träger öffentlicher Belange wurden so kurzfristig
gewählt, um für die erste Sitzung des Gemeinderates nach der Sommerpause im
Verfahren fortschreiten zu können. Einige der angeschriebenen Fachbehörden
haben jedoch mitgeteilt, dass es in der Kürze der Zeit nicht möglich ist, die
vorgegebenen Abgabefristen einzuhalten
Bedingt durch die Änderung der Behördenzuständigkeiten im Zusammenhang
mit der Auflösung von Sonderbehörden ist z.B. die letzte Stellungnahme des
Regierungspräsidiums – Referat 53.3 (ehem. Gewässerdirektion) – am 11.10.2005
bei der Stadt eingegangen.
Das
von der Stadt beauftragte Planungsbüro Fahle & Partner hat den Entwurf des
Bebauungsplanes überarbeitet und das Abwägungsmaterial für die Entscheidung des
Gemeinderates vorbereitet.
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes „Behördenzentrum“
und erhebt die vorgeschlagenen Beurteilungen von Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen
zum Beschluss.
- 6 –
TOP. 5) Änderung Bebauungsplan „Kohlerhof III“
- Offenlagebeschluss
Verfahrensdaten:
10.05.2005 Aufstellungsbeschluss
der Änderung
04.08.2005 Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses
04.08.2005 –
05.09.2005 Vorgezogene
Bürgerbeteiligung
18.08.2005 Erörterungstermin
03.08.2005 Anhörung
der Träger öffentlicher Belange mit Fristsetzung bis
05.09.2005
Der Bebauungsplan dient dem Ziel, das bisherige
Mischgebiet entlang der Burkheimer Landstraße/Hafenstraße in ein Wohngebiet
umzuwandeln. Damit soll die Wohngebietsausweisung des Plangebietes „Kohlerhof“
sinnvoll abgerundet werden.
Im Rahmen des Planverfahrens sind die
erforderlichen gutachtlichen Nachweise zu erbringen, um den städtebaulichen
Anforderungen für die Ausweisung eines Wohngebietes zu entsprechen.
Mit dem Wohnungsbauträger Fa.
Finanzierungsvermittlung und Wert GmbH Baden-Baden und seinen beauftragten
Planern konnte zusammen mit dem Stadtplanungsbüro Fahle & Partner unter
Beteiligung des Rechtsanwaltsbüros Dohle ein Plankonzept entwickelt werden, das
den Überprüfungen der Träger öffentlicher Belange in der Anhörungsrunde entsprochen
hat.
Bedingt durch die Änderung der
Behördenzuständigkeiten im Zusammenhang mit der Auflösung von Sonderbehörden
sind die Stellungnahmen jedoch sehr kurzfristig bei der Stadt vorgelegt worden.
Bei der vorgezogenen Bürgerbeteiligung haben wenige
Interessierte von der Planeinsichtnahme Gebrauch gemacht. Zu dem angebotenen
Erörterungstermin ist niemand erschienen.
Das Planungsbüro Fahle & Partner hat den
Entwurf des Bebauungsplanes entwickelt und das Abwägungsmaterial für die
Entscheidung des Gemeinderates vorbereitet. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit
der Zusammenfassung der Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen wird den
Fraktionssprechern als Anlage zur Beratungsunterlage beigefügt.
Stadtrat Gerd Müller (ULB) kritisiert, dass im
Unterschied zum ersten Entwurf wesentliche
Änderungen entstanden seien, indem die geplante Spielfläche entfallen
und neue Gebäude hinzugekommen seien. Positiv sei, dass der Schutz gegen Lärm
und Hochwasser verbessert worden ist.
Bürgermeister Vonarb sagt nach eingehender Diskussion
zu, die Bauträger auf die fehlende Spielfläche aufmerksam zu machen und nach
einer Lösung zu suchen.
- 7 –
Unter Beachtung der Befangenheitsvorschriften
ergeht folgender
Beschluss (23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Der Gemeinderat beschließt die Offenlage der
Änderung des Bebauungsplanes „Kohlerhof III“ und erhebt die vorgeschlagenen
Beurteilungen von Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zum Beschluss.
TOP. 6) Änderung der Benutzungsgebühren für die Benutzung des
städtischen Wohnmobilparkes
Die Stadt
Breisach am Rhein hat am 23.07.2002 für Wohnmobile einen städtischen Standort
auf dem Parkplatz in der Josef-Bueb-Straße als öffentliche Einrichtung
geschaffen. Dieser Standort dient primär dem kurzfristigen Aufenthalt von bis
zu 3 Tagen für Wohnmobile. Für die Benutzung wurden bisher folgende Gebühren
erhoben:
1
Übernachtung 5,-- Euro
2
Übernachtungen 8,-- Euro
3
Übernachtungen 10,-- Euro
Die
Frequentierung des Parkplatzes ist sehr gut.
Die bisherigen
Stellplatzgebühren entsprechend derzeit nicht den üblichen Gebühren auf
Campingplätzen, so dass hier seitens der Stadt Breisach gegenüber
Campingplatzbetreibern ungewollt mit zu niedrigen Standplatzgebühren
Benachteiligungen hervorgerufen werden.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die Gebühren ab der nächsten Saison entsprechend den auf
Campingplätzen üblichen Entgelten wie folgt zu gestalten:
1
Übernachtung 6,-- Euro
2
Übernachtungen 10,-- Euro
3
Übernachtungen 13,-- Euro
Die Satzung über
die Benutzung des städtischen Standortes für Wohnmobile auf dem Parkplatz in
der Josef-Bueb-Straße vom 23.07.2002 ist entsprechend zu ändern. Die Änderung
ist diesem Beschlussvorschlag beigefügt.
Stadtrat Gerold
Jäger (ULB) weist darauf hin, dass zwischen 10 und 15 Wohnmobilisten regelmäßig
den letzten Kontrollgang und damit auch die Benutzungsgebühr umgehen. Deshalb
regt er an, eine Schranke anzubringen.
Dies lehnt
Bürgermeister Vonarb ab, denn je mehr Technik desto mehr Probleme entstehen. Er
sagt jedoch zu, mehr Kontrollen nach 22.00 Uhr zu machen.
- 8 –
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der Änderung der Satzung über die Benutzung des städtischen Standortes
für Wohnmobile auf dem Parkplatz in der Josef-Bueb-Straße vom 23.07.2002
in § 4 für 1 Übernachtung 6,-- Euro,
für 2 Übernachtungen 10,-- Euro und für 3 Übernachtungen 13,-- Euro zu.
TOP. 7) Verschiedenes
Bürgermeister
Vonarb bezieht sich auf das Schreiben der HELIOS Kliniken GmbH v. 14.10.2005
bzgl. der Änderung der Eigentümerebene, wobei durch eine Anteilveräußerung das
Gesundheitskonzern Fresenius, Bad Homburg Hauptgesellschafter wird. Die bisherigen
Geschäftsführer der HELIOS Kliniken werden weiterhin das Unternehmen führen.
Der Landkreis behält weiterhin seine 26 % Anteile an den Kliniken im Landkreis.
Stadtrat
Reiner Zimmermann bezeichnet dieses Vorgehen als „Klinik-Monopoly“.
Bürgermeister
Vonarb kommt auf die Anfrage von Stadtrat Lothar Menges in der Gemeinderatssitzung
vom 19.07.2005 bezüglich des Themas „Abweisung von Patienten im Breisacher HELIOS
Rosmann-Krankenhaus zurück. Bürgermeister Vonarb erläutert die Rechtslage,
wonach seit der Gesundheitsreform und aufgrund der Niederlassung von Dr. Richwien als Chirurg das Breisacher Krankenhaus keine
Patienten mehr chirurgisch ambulant behandelt darf. Da sein Vertreter sich in Bad Krozingen
befindet, müssen Patienten aus Breisach nach Bad Krozingen fahren. Die
kassenärztliche Vereinigung lehnt es ab, dass das Helios Rosmann-Krankenhaus
die Vertretung von Dr. Richwien übernimmt. Die Stadtverwaltung werde sich
dafür einsetzen, dass die Vertretung in Breisach erfolgen kann.
Stadträtin
Dr. Petra Breitenfeldt weist auf die missverständliche Ausschilderung auf dem
Parkplatz der Volkshochschule hin. Stadtbauoberrat Horst Wolf wird den
Gemeindevollzugsdienst mit der Angelegenheit beauftragen.
Auf
Anfrage von Stadtrat Gerd Müller (ULB) erläutert Stadtkämmerer Konrad Schanno
die aktuelle Finanzsituation der Stadt. Der Verwaltungshaushalt wird wie
geplant aussehen. Bei der Gewerbesteuer seien die Einnahmen gestiegen, dafür
sei die Kreisumlage höher ausgefallen als vorgesehen. Im Vermögenshaushalt
seien höhere Ausgaben beim Behördenzentrum, der Maria-Montessori-Schule und den
Vereinsräumen zu verkraften. Er hofft jedoch, diese Mehraufwendungen noch im
Laufe des Jahres ausgleichen zu können, z.B. durch den Verkauf von
Grundstücken.
Schluss der Sitzung: 20.00 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz