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14.3.2009

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Protokoll Nr. 02

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                   am 19.02.2008 im Bürgersaal

in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                        Bercher Peter

                        Binz Andreas

                        Czemerys Günter

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas

                        Gnädinger Rudolf

                        Dr. Groh Rüdiger

                        Hintereck Wendelin

                        Ingenhoven Willi

                        Jäger Gerold  

                        Köbele Ruth

Kreutner Frank

Kuhn Barbara

Leber Jörg        

Mack Monika

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siebenhaar Roman

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Siegel Anton

                        Ortsvorsteher Kiefer Bernhard

                       

 

Ortsvorsteher:                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Oberamtsrat Harald Bitzenhofer

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                             

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Bürgermeister Rein die Herren Pierre Schmitt, Vorsitzender der CLS, Jürg Stöcklin, Vorsitzender der TRAS und Dr. Jochen Bauerreis, mandatierter Rechtsanwalt der Stadt Breisach am Rhein.

 

 

TOP. 1)     Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Frau Elke Dufner, Marktbeschickerin, äußert Ihre Bedenken bzgl. der verlängerten Marktöffnungszeiten. Bürgermeister Rein nimmt den Hinweis auf und verweist auf den Tagesordnungspunkt 3).

 

TOP. 2)      AKW Fessenheim

                  -   Vorstellung der CLS (Commission Locale de Surveillance) und der TRAS

                     (Trinationaler Atomschutzverband) – Information

 

                  Bürgermeister Rein führt in das Thema ein und bezieht sich auf den Antrag der CDU-Fraktion. Er betont, dass es heute lediglich darum gehe, sich zu informieren. Einen Beschluss werde erst im März oder April gefasst.   Er erteilt Herrn Stöcklin das Wort.

 

                  Herr Stöcklin bedankt sich für die Einladung und stellt den Atomschutzverband TRAS vor. Zweck des Schutzverbandes sei:

                  -   der Schutz der Bevölkerung vor Atomrisiken am Oberrhein mittels Klagen, Beschwerden, Referenden usw.,

                  -   die Verhinderung des Baus neuer Atomkraftwerke, insbesondere durch wissenschaftliche Expertisen und Nutzung der verfügbaren Rechtsmittel,

                  -   die Informationsbeschaffung,

                  -   die Förderung des Erfahrungsaustausches im Bereich der erneuerbaren Energien in der Region Oberrhein,

                  -   die Wahrung der Interessen und Rechte der Betroffenen von nuklearen Risiken oder Schäden.

                  Das Atomschutzgesetz des Kantons Basel-Stadt vom 14.12.1978 verpflichtet die Behörden, keine AKWs nach dem Prinzip der Kernspaltung, keine Aufbereitungsanlagen für Kernbrennstoffe oder Lagestätten für mittel- und hochradioaktive Rückstände zu errichten. Die Umweltverbände sind jedoch unzufrieden über die Diskrepanz zwischen  Gesetz und der Realität. Deshalb wurde ein Zusammenschluss der kritischen Verbände über die Grenzen hinweg angestrebt. Fessenheim stellt unbestreitbar eine Gefahrenquelle dar. Es wurde 1977 in Betrieb genommen und ist das älteste AKW in Frankreich. Es ist nur mit einem einfachen  Betonschutzmantel, der Risse aufweist, versehen. Auch die Kühlung ist mangelhaft. Es weist ungenügende Sicherheit bei Flugzeugabstürzen auf. Trotz Nachbesserungen ist es erdbebengefährdet. Bei einem Bruch des Rheinseitenkanals besteht die Gefahr einer Überflutung des AKWs. Die Betriebsgenehmigungen sind veraltet.

 

                  Zum Stand Ende 2007 gehören der TRAS 51 Gemeinden bzw. Städte (28 vor 1 Jahr), davon 29 CH, 21 D, 1 F, 34 Organisationen (21 vor 1 Jahr) und 88 Einzelmitglieder (29 CH, 50 D, ) F) sowie das Kanton Basel-Stadt, das statuarisch Mitgliederbeiträge auf Grund eines Subventionsvertrages leistet. Die Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge und eine Unterstützung des Kantons Basel-Stadt. Derzeit werden erste Schritte gegen Fessenheim vorbereitet. Die ehemalige französische Umweltministerin und Rechtsanwältin Corinne Lepage hat 2006 ein Gutachten betreffend juristischem Vorgehen erstellt. Hierfür betragen die Honorarkosten 25.000 €. Ebenso wurde eine Erdbebenexpertise für ca. 30.000  erstellt. Dann kommen hinzu Kosten für Übersetzungen, Informationsarbeit, etc. Der Weiterzug an höhere Instanzen wird auf 50.000 € geschätzt. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.


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                  Die Aktivitäten der TRAS besteht in der Mitgliederwerbung, Informationstätigkeit, Vorbereitung gerichtlicher Schritte. Erste Erfolge sind zu verzeichnen. Die Herausgabe amtlicher Dokumente betreffend Erdbebensicherheit und Wasserqualität konnte gerichtlich durchgesetzt werden. Damit wurde die Klageberechtigung der TRAS in Frankreich formell bestätigt. Der erste Entwurf einer strafrechtlichen Klage durch das Büro Lepage wurde verworfen. In der Schweiz ist der Bau eines neuen Atomkraftwerkes beabsichtigt. Hier bereitet die TRAS ein Referendum gegen die Rahmenbewilligung vor. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich 2012 stattfinden. Die TRAS habe einen  Fragenkatalog bzgl. der Erdbebensicherheit erstellt. Die Erdbebenexpertise, die vom Kanton Basel-Stadt und vom Kanton Jura November 2006 in Auftrag gegeben und finanziert wurde und seit Ende 2007 vorliegt, beurteilt die seismologischen und bauphysikalischen Gegebenheiten von Fessenheim. Das Erbebenrisiko wird von der französischen Aufsichtsbehörde unterschätz. Deshalb sei eine Neubewertung notwendig. Unabhängige Experten müssen Einsicht in bauliche Verhältnisse in Fessenheim erhalten, um risikogerechte Neubewertung vorzunehmen. Der Betrieb des AKW Fessenheim ist ein untragbares Risiko für die Sicherheit, die Gesundheit und die Umwelt und zudem nicht konform mit geltendem Recht in Frankreich und der EU. Wegen dem Erdbeben- und Überschwemmungsrisiko und den zahlereichen Zwischenfällen wird die TRAS den französischen Industrieminister zur Stillegung des AKW Fessenheim und zur polizeirechtlichen Maßnahmen auffordern. Sollte keine befriedigende Antwort vorliegen, soll eine Klage bei der Europäischen Kommission bzw. beim Europäischen Gerichtshof eingereicht werden. 

 

                  Pierre Schmitt stellt sich und die CLS vor. Er sei seit 14 Jahre Generalrat. Die CLS wurde 1977 nach hartem Kampf gegründet. Sie besteht aus 10 Vertretern des Generalrates, 5 Bürgermeistern aus der Region und 5 Vertretern von Umweltorganisationen. Außerdem nehmen der Präfekt, der Direktor von Fessenheim, Vertreter der französischen Sicherheitsbehörde, aus Deutschland und der Schweiz an den Sitzungen teil, die zwei- bis dreimal jährlich stattfinden. Aufgabe sei es, strenge Aufsicht über Abweichungen der Stufe null unterhalb der Internationalen Ines-Skala bis zum Störfall der Stufe sieben zu führen und Konsequenzen abzufragen. Das Ergebnis sei, dass die Behörden nichts mehr verheimlichen können. Das heiße jedoch nicht, dass alles in Ordnung sei. Die CLS beschäftige sich demnächst mit der Erdbebenstudie von TRAS. Den Mitgliedern der CLS stehen Spezialisten zur Seite.

Die CLS sehe wie die TRAS auch die Gefahr der Überschwemmung und das Risiko durch terroristische Anschläge. Herr Schmitt gibt zu, dass das Kernkraftwerk nur durch ein 1,5 m hohes zusätzliches „Dämmchen“ gegen einen Dammbruch des Rheinseitenkanals geschützt sei. Ferner erläutert er, dass 80% aller Fehler auf menschliches Versagen zurückzuführen seien. Weil der Rhein und dessen Fischbestand mit der Kühlwasserfunktion nur so lange kein Problem habe, wie das Klima erhalten bleibe, müssten alternative Energien ausgebaut werden. Die Expertisen und Studien werden vom Generalrat und dem Staat finanziert.

 

                  Bürgermeister Rein bedankt sich bei den Herren Stöcklin und Schmitt für Ihre Bereitschaft, ihre Organisation vorzustellen und geht zum der Sitzung als Anlage beigefügtem Fragekatalog über.

 

                  Fragen an TRAS:

                 

                  Die TRAS wurde speziell wegen Fessenheim gegründet. Der Kanton Basel-Stadt ist Mitglied. Die TRAS ist nicht als Kampfvereinigung zu verstehen. Sie wird mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln zur Stillegung des AKW Fessenheim wirken. Die Kosten der Klage belaufen sich auf ca. 50.000 €, die nur mit Mitglieds-


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               beiträgen finanziert werden. Schwierig sei zu sagen, wie lange das Klageverfahren dauern wird. Einige Jahre auf jeden Fall. Je mehr Mitglieder die TRAS gewinnen kann, je größer werde der Druck auf die Behörden. Die Mitgliedsbeiträge sind in den Statuten festgelegt. Eine Beitragserhöhung sei nicht ihr Ziel. Das vorliegende Gutachten des Büros Lepage sei unter Verschluss und der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Sobald rechtliche Schritte unternommen sind, wird das Gutachten offen gelegt.

 

                  Fragen an CLS

                 

                  Die Frage wie die CLS die Sicherheitslage des AKW Fessenheim beurteile, könne Herr Schmitt nicht beantworten. Die CLS überwacht die Sicherheit. Ein AKW ist nicht sicher, ob es alt oder neu ist. Es bestehen immer Risiken.  Die CLS habe keine direkte Einflussnahme auf den Betrieb. Jedes Ereignis wird untersucht. Die CLS ist unabhängig vom Betreiber. Ein bis 2 mal im Jahr nimmt die CLS an den Inspektionen teil. Dies sei neu. Sie sei keine Gegner des AKW. Die CLS habe die selbe Zielsetzung als TRAS. Die offizielle Laufzeit des AKW ist 40 Jahre. Das benötigte Wasser vom Rhein zum Abkühlen darf nicht 30° übersteigen. Liegt die Temperatur darüber, wird das AKW abgeschaltet.

 

                  Fragen an TRAS und CLS

 

                  Die Frage bezüglich der Sicherheit gegen terroristische Angriffe sei sehr schwierig. Fessenheim sei nicht gegen Flugzeugabstürzen abgesichert. In der Schweiz seien die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Was die Haarrisse anbelangen, muss diese Frage bei der nächsten Inspektion geprüft werden. Herr Schmitt führt aus, dass nicht nur die Haarrisse, sondern auch der Stallkessel können sich verändern. Herr Stöcklin bestätigt die Haarrisse, dies sei auf das Alter des AKW zurückzuführen und nur mit einer Betonwand könnte man diesen Risikofaktor beseitigen. Mit der Frage des Hochwassers beschäftige sich die CLS schon lange. Auf französischer Seite sei der Kanaldeich nur 10 m über dem Niveau des Werkes. EDF behauptet, dieser Damm würde im Falle eines Hochwassers nur leicht beschädigt. Wenn Terroristen den Damm sprengen würden, dann würde das AKW unter Wasser stehen. EDF habe ein „Dämmchen“ von 1,50 m hoch gebaut. Herr Stöcklin bewertet die Informationen von EDF als unbefriedigend. 1977 gab es neue Vorschriften bzgl. Sicherheit. In Fessenheim wurden sie nicht umgesetzt.

 

                  Auf die Frage, ob die CLS in der Lage sei, die Stillegung des AKW Fessenheim zu fordern, erklärt H. Schmitt, dass die Gewählten dies nie verlangen würden. Nur die offizielle Behörde ASN könne dies fordern.

 

                  Bürgermeister Rein erteilt Herrn Dr. Jochen Bauerreis das Wort.

 

                  Herr Dr. Bauerreis hat sich mit den Rechtsfragen zu den Aktivitäten von TRAS im Zusammenhang mit der klagweisen Durchsetzung einer Stillegung des AKW Fessenheim befasst. Die Klagebefugnis eines ausländischen Vereins setzt voraus:

                  -   ausreichender Zusammenhang zwischen dem angegriffenen Rechtsakt und den von dem klagenden Verein vertretenen Interessen (wird vom Gericht anhand der Vereinsstatuten ermittelt),

-    geographische Betroffenheit des klagenden Vereins.

 

Ziel ist die Klage auf Aufhebung der Betriebserlaubnis von 1985. Dies ist nicht erfolgsversprechend, da die Betriebserlaubnis bestandskräftig ist und ihrem Inhaber subjektive Rechte vermittelt. Fraglich ist auch die Klage gegen die Verlängerung der Betriebserlaubnis nach Inspektion durch die ASN (Autorité de sûreté nucléaire). Die Klage muss auf Aussetzung und Stillegung des Betriebes des AKW wegen gravierender Risiken lauten.


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Es muss zunächst einen Antrag auf Erlass solcher Maßnahmen bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Im Falle eines ablehnenden Bescheides, muss eine Klage gegen den Ablehnungsbescheid gestellt werden. Das Gericht kann nach allgemeinem Verwaltungsrecht zwar nicht selbst eine Entscheidung an Stelle der Behörde erlassen. Es kann aber den ablehnenden Bescheid aufheben und eine Frist für den Erlass eines Neubescheides setzen. Reagiert die Behörde auf den Antrag überhaupt nicht, muss eine Klage gegen die hierin liegende implizite Ablehnung behördlichen Einschreitens eingeleitet werden. Er beruft sich auf zwei Fällen, wo es Umweltschutzverbände und Gemeinden gelungen ist, die Aufhebung der Betriebserlaubnis für das AKW Creys-Malville gerichtlich durchzusetzen.

 

Was die Dauer und die Kosten des gerichtlichen Verfahrens anbelangt, sei eine genaue Abschätzung der Verfahrensdauer nicht möglich. Wesentliche Kostenfaktoren sind die Rechtsanwaltshonorare und die für die Erstellung von Sachverständigengutachten anfallenden Kosten.

 

Bei den finanziellen Verpflichtungen der TRAS-Mitglieder laut deren Statuten sieht RA Dr. Bauerreis folgende Konsequenzen für die Stadt:

-    keine Haftung im Außenverhältnis

-    Risiko, dass die Mitgliederversammlung gegen den Willen der Stadt Breisach eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge bzw. eine einmalige Nachschusszahlung beschließt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist für diesen Fall nicht vorgesehen.

                 

                  Bürgermeister Rein bedankt sich für die interessanten Informationen und verabschiedet die drei Gastrednern.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  1)           Von den Ausführungen der Vertreter von TRAS, CLS und dem Rechtsanwalt nimmt der Gemeinderat Kenntnis.

 

                  2)           In der nächsten Gemeinderatssitzung wird eine Aussprache und eine Beschlussfassung erfolgen.

 

TOP. 3)     Änderungssatzung über den Wochenmarkt der Stadt Breisach am Rhein (Marktordnung)

 

                  Die Marktordnung wurde zuletzt mit Euro-Anpassungssatzung vom 20.11.2001 geändert. Inhaltlich wurden zuletzt Änderungen mit der Satzung vom 17. Juli 1990 vorgenommen.

 

                  Zur Steigerung der Attraktivität für die Marktanbieter schlägt die Verwaltung vor,

 

                  -      die Öffnungszeiten um 2 Stunden bis 14.00 Uhr zu verlängern und

 

                  -           das bisher zugelassene Sortiment im Bezug auf Fleisch-, Wurst- und Fischwaren sowie Käse und Brot zu erweitern.

 

                  Darüber ist ordnungsrechtlich zu deklarieren, dass die Belieferungsfahrzeuge während der Öffnungszeiten nicht auf dem Marktplatz parken und spätestens zu Beginn der Marktöffnung um 8.00 Uhr den Marktplatz verlassen haben müssen.


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                  Im Gegenzug zur Steigerung der Attraktivität im Bezug auf das Sortiment und die Öffnungszeiten wird vorgeschlagen, die bisherigen Gebühren, festgesetzt in der 2. Änderungssatzung vom 17.07.1990, auf 150 € je Stand/Jahr sowie auf 420 €/Jahr für den Imbiss- und Getränkestand zu erhöhen. Die bisherigen Gebühren lagen für den Marktstand bei einer Jahresgebühr von 130 €.

 

                  Stadträtin Barbara Kuhn (SPD) regt an, die Anmerkungen der Marktbeschickerin, Frau Dufner, ernst zu nehmen. Sie schlägt vor, die Ansichten der Marktbeschickern anzuhören.

 

                  Stadträtin Monika Mack (CDU) teilt die Meinung von Fr. Dufner. Es könne nicht angehen, dass nicht alle Stände bis 14.00 Uhr geöffnet haben.

 

                  Stadtrat Jörg Leber (CDU) weist auf die frühere Überlegung des Gemeinderates, den Markt um einen zusätzlichen Tag zu erweitern.

 

                  Bürgermeister Rein schlägt vor, für eine Probezeit von 3 Monaten die Öffnungszeiten auf 13.00 Uhr zu verlängern, was Zustimmung beim Gemeinderat findet.

 

                  Beschluss  (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach stimmt der 4. Änderungssatzung über den Wochenmarkt der Stadt Breisach am Rhein zu.

 

TOP. 4)     Spitalfonds Breisach

 

                   a)     Auflösung der Sonderrücklage

 

                              Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnungen 2002 bis 2005 durch die Gemeindeprüfungsanstalt wurde eine Überprüfung der Sonderrücklage angeregt.

 

                              Es handelt sich um 4.597,01 €. Der Zweck über die frühere Bildung der Sonderrücklage konnte nicht eindeutig aufgeklärt werden.

 

                              Die Verwaltung schlägt daher die Auflösung der Sonderrücklage vor. Der Betrag ist im Vermögenshaushalt zu vereinnahmen.

 

                              Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                              Der Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds Breisach die Auflösung der Sonderrücklage in Höhe von 4.597,01 €.

 

                   b)           Überörtliche Prüfung der Haushalt-, Kassen- und Rechnungsführung des Spitalfonds Breisach für die Haushaltsjahre 2002 bis 2005 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

 

                        Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat im Jahr 2006 die Haushalt-, Kassen- und Rechnungsführung des Spitalfonds Breisach für die Haushaltsjahre 2002 bis 2005 durchgeführt. Die Prüfungsergebnisse wurden in der Sitzung am 22.01.2008 vorgestellt.


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            Im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt erteilt das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in seiner Eigenschaft als Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 24.01.2008 die Bestätigung nach § 31 StiftG i.V.m. § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO für den Abschluss des Prüfungsverfahrens.

 

                                 Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                        Der Gemeinderat nimmt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat Kenntnis vom Abschluss des Prüfverfahrens.

                 

c)     Überörtliche Prüfung der Haushalt-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Breisach am Rhein sowie des Städtischen Wasserwerkes für die Haushaltsjahre 2002 bis 2005

 

                        Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat im Jahr 2006 die Haushalt-, Kassen- und Rechnungsführung des Spitalfonds Breisach für die Haushaltsjahre 2002 bis 2005 durchgeführt. Die Prüfungsergebnisse wurden in der Sitzung am 22.01.2008 vorgestellt.

 

                        Im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt erteilt das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in seiner Eigenschaft als Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 24.01.2008 die Bestätigung nach § 31 StiftG i.V.m. § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO für den Abschluss des Prüfungsverfahrens.

 

                                 Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                        Der Gemeinderat nimmt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat Kenntnis vom Abschluss des Prüfverfahrens.

 

                       

TOP. 5)           Verschiedenes

 

                        Stadtrat Rudolf Gnädinger weist darauf hin, dass die Ankündigung, die Entsorgung des Restmülls ab 2008 Dienstags statt Montags erfolgen soll,  nicht eingehalten wurde. Bürgermeister Rein wird dies prüfen.

 

 

Schluss der Sitzung:  21.30 Uhr

 

         Zur Beurkundung

 

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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