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Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Bürgermeister
Rein die Herren Pierre Schmitt, Vorsitzender der CLS, Jürg Stöcklin,
Vorsitzender der TRAS und Dr. Jochen Bauerreis, mandatierter Rechtsanwalt der
Stadt Breisach am Rhein.
TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Frau
Elke Dufner, Marktbeschickerin, äußert Ihre Bedenken bzgl. der verlängerten
Marktöffnungszeiten. Bürgermeister Rein nimmt den Hinweis auf und verweist auf
den Tagesordnungspunkt 3).
TOP. 2) AKW
Fessenheim
- Vorstellung der CLS (Commission Locale de
Surveillance) und der TRAS
(Trinationaler Atomschutzverband) –
Information
Bürgermeister
Rein führt in das Thema ein und bezieht sich auf den Antrag der CDU-Fraktion.
Er betont, dass es heute lediglich darum gehe, sich zu informieren. Einen Beschluss
werde erst im März oder April gefasst. Er
erteilt Herrn Stöcklin das Wort.
Herr
Stöcklin bedankt sich für die Einladung und stellt den Atomschutzverband TRAS
vor. Zweck des Schutzverbandes sei:
- der Schutz der Bevölkerung vor Atomrisiken am
Oberrhein mittels Klagen, Beschwerden, Referenden usw.,
- die Verhinderung des Baus neuer
Atomkraftwerke, insbesondere durch wissenschaftliche Expertisen und Nutzung der
verfügbaren Rechtsmittel,
- die Informationsbeschaffung,
- die Förderung des Erfahrungsaustausches im
Bereich der erneuerbaren Energien in der Region Oberrhein,
- die Wahrung der Interessen und Rechte der
Betroffenen von nuklearen Risiken oder Schäden.
Das
Atomschutzgesetz des Kantons Basel-Stadt vom 14.12.1978 verpflichtet die Behörden,
keine AKWs nach dem Prinzip der Kernspaltung, keine Aufbereitungsanlagen für
Kernbrennstoffe oder Lagestätten für mittel- und hochradioaktive Rückstände zu
errichten. Die Umweltverbände sind jedoch unzufrieden über die Diskrepanz
zwischen Gesetz und der Realität.
Deshalb wurde ein Zusammenschluss der kritischen Verbände über die Grenzen
hinweg angestrebt. Fessenheim stellt unbestreitbar eine Gefahrenquelle dar. Es
wurde 1977 in Betrieb genommen und ist das älteste AKW in Frankreich. Es ist
nur mit einem einfachen
Betonschutzmantel, der Risse aufweist, versehen. Auch die Kühlung ist
mangelhaft. Es weist ungenügende Sicherheit bei Flugzeugabstürzen auf. Trotz
Nachbesserungen ist es erdbebengefährdet. Bei einem Bruch des Rheinseitenkanals
besteht die Gefahr einer Überflutung des AKWs. Die Betriebsgenehmigungen sind
veraltet.
Zum
Stand Ende 2007 gehören der TRAS 51 Gemeinden bzw. Städte (28 vor 1 Jahr),
davon 29 CH, 21 D, 1 F, 34 Organisationen (21 vor 1 Jahr) und 88
Einzelmitglieder (29 CH, 50 D, ) F) sowie das Kanton Basel-Stadt, das
statuarisch Mitgliederbeiträge auf Grund eines Subventionsvertrages leistet.
Die Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge und eine Unterstützung des
Kantons Basel-Stadt. Derzeit werden erste Schritte gegen Fessenheim
vorbereitet. Die ehemalige französische Umweltministerin und Rechtsanwältin Corinne
Lepage hat 2006 ein Gutachten betreffend juristischem Vorgehen erstellt.
Hierfür betragen die Honorarkosten 25.000 €. Ebenso wurde eine
Erdbebenexpertise für ca. 30.000
erstellt. Dann kommen hinzu Kosten für Übersetzungen,
Informationsarbeit, etc. Der Weiterzug an höhere Instanzen wird auf 50.000 €
geschätzt. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
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Die
Aktivitäten der TRAS besteht in der Mitgliederwerbung, Informationstätigkeit,
Vorbereitung gerichtlicher Schritte. Erste Erfolge sind zu verzeichnen. Die
Herausgabe amtlicher Dokumente betreffend Erdbebensicherheit und Wasserqualität
konnte gerichtlich durchgesetzt werden. Damit wurde die Klageberechtigung der
TRAS in Frankreich formell bestätigt. Der erste Entwurf einer strafrechtlichen
Klage durch das Büro Lepage wurde verworfen. In der Schweiz ist der Bau eines
neuen Atomkraftwerkes beabsichtigt. Hier bereitet die TRAS ein Referendum gegen
die Rahmenbewilligung vor. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich 2012
stattfinden. Die TRAS habe einen
Fragenkatalog bzgl. der Erdbebensicherheit erstellt. Die
Erdbebenexpertise, die vom Kanton Basel-Stadt und vom Kanton Jura November 2006
in Auftrag gegeben und finanziert wurde und seit Ende 2007 vorliegt, beurteilt
die seismologischen und bauphysikalischen Gegebenheiten von Fessenheim. Das
Erbebenrisiko wird von der französischen Aufsichtsbehörde unterschätz. Deshalb
sei eine Neubewertung notwendig. Unabhängige Experten müssen Einsicht in
bauliche Verhältnisse in Fessenheim erhalten, um risikogerechte Neubewertung
vorzunehmen. Der Betrieb des AKW Fessenheim ist ein untragbares Risiko für die
Sicherheit, die Gesundheit und die Umwelt und zudem nicht konform mit geltendem
Recht in Frankreich und der EU. Wegen dem Erdbeben- und Überschwemmungsrisiko
und den zahlereichen Zwischenfällen wird die TRAS den französischen
Industrieminister zur Stillegung des AKW Fessenheim und zur polizeirechtlichen
Maßnahmen auffordern. Sollte keine befriedigende Antwort vorliegen, soll eine
Klage bei der Europäischen Kommission bzw. beim Europäischen Gerichtshof
eingereicht werden.
Pierre
Schmitt stellt sich und die CLS vor. Er sei seit 14 Jahre Generalrat. Die CLS
wurde 1977 nach hartem Kampf gegründet. Sie besteht aus 10 Vertretern des
Generalrates, 5 Bürgermeistern aus der Region und 5 Vertretern von
Umweltorganisationen. Außerdem nehmen der Präfekt, der Direktor von Fessenheim,
Vertreter der französischen Sicherheitsbehörde, aus Deutschland und der Schweiz
an den Sitzungen teil, die zwei- bis dreimal jährlich stattfinden. Aufgabe sei
es, strenge Aufsicht über Abweichungen der Stufe null unterhalb der
Internationalen Ines-Skala bis zum Störfall der Stufe sieben zu führen und
Konsequenzen abzufragen. Das Ergebnis sei, dass die Behörden nichts mehr verheimlichen
können. Das heiße jedoch nicht, dass alles in Ordnung sei. Die CLS beschäftige
sich demnächst mit der Erdbebenstudie von TRAS. Den Mitgliedern der CLS stehen
Spezialisten zur Seite.
Die CLS sehe wie die TRAS auch die Gefahr der Überschwemmung und das Risiko
durch terroristische Anschläge. Herr Schmitt gibt zu, dass das Kernkraftwerk
nur durch ein 1,5 m hohes zusätzliches „Dämmchen“ gegen einen Dammbruch des
Rheinseitenkanals geschützt sei. Ferner erläutert er, dass 80% aller Fehler auf
menschliches Versagen zurückzuführen seien. Weil der Rhein und dessen
Fischbestand mit der Kühlwasserfunktion nur so lange kein Problem habe, wie das
Klima erhalten bleibe, müssten alternative Energien ausgebaut werden. Die
Expertisen und Studien werden vom Generalrat und dem Staat finanziert.
Bürgermeister
Rein bedankt sich bei den Herren Stöcklin und Schmitt für Ihre Bereitschaft,
ihre Organisation vorzustellen und geht zum der Sitzung als Anlage beigefügtem
Fragekatalog über.
Fragen
an TRAS:
Die
TRAS wurde speziell wegen Fessenheim gegründet. Der Kanton Basel-Stadt ist Mitglied.
Die TRAS ist nicht als Kampfvereinigung zu verstehen. Sie wird mit allen ihnen
zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln zur Stillegung des
AKW Fessenheim wirken. Die Kosten der Klage belaufen sich auf ca. 50.000 €, die
nur mit Mitglieds-
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beiträgen finanziert
werden. Schwierig sei zu sagen, wie lange das Klageverfahren dauern wird.
Einige Jahre auf jeden Fall. Je mehr Mitglieder die TRAS gewinnen kann, je
größer werde der Druck auf die Behörden. Die Mitgliedsbeiträge sind in den
Statuten festgelegt. Eine Beitragserhöhung sei nicht ihr Ziel. Das vorliegende
Gutachten des Büros Lepage sei unter Verschluss und der Öffentlichkeit nicht
zugänglich. Sobald rechtliche Schritte unternommen sind, wird das Gutachten
offen gelegt.
Fragen
an CLS
Die
Frage wie die CLS die Sicherheitslage des AKW Fessenheim beurteile, könne Herr
Schmitt nicht beantworten. Die CLS überwacht die Sicherheit. Ein AKW ist nicht
sicher, ob es alt oder neu ist. Es bestehen immer Risiken. Die CLS habe keine direkte Einflussnahme auf
den Betrieb. Jedes Ereignis wird untersucht. Die CLS ist unabhängig vom Betreiber.
Ein bis 2 mal im Jahr nimmt die CLS an den Inspektionen teil. Dies sei neu. Sie
sei keine Gegner des AKW. Die CLS habe die selbe Zielsetzung als TRAS. Die
offizielle Laufzeit des AKW ist 40 Jahre. Das benötigte Wasser vom Rhein zum
Abkühlen darf nicht 30° übersteigen. Liegt die Temperatur darüber, wird das AKW
abgeschaltet.
Fragen
an TRAS und CLS
Die
Frage bezüglich der Sicherheit gegen terroristische Angriffe sei sehr
schwierig. Fessenheim sei nicht gegen Flugzeugabstürzen abgesichert. In der
Schweiz seien die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Was die Haarrisse
anbelangen, muss diese Frage bei der nächsten Inspektion geprüft werden. Herr
Schmitt führt aus, dass nicht nur die Haarrisse, sondern auch der Stallkessel
können sich verändern. Herr Stöcklin bestätigt die Haarrisse, dies sei auf das
Alter des AKW zurückzuführen und nur mit einer Betonwand könnte man diesen
Risikofaktor beseitigen. Mit der Frage des Hochwassers beschäftige sich die CLS
schon lange. Auf französischer Seite sei der Kanaldeich nur 10 m über dem
Niveau des Werkes. EDF behauptet, dieser Damm würde im Falle eines Hochwassers
nur leicht beschädigt. Wenn Terroristen den Damm sprengen würden, dann würde
das AKW unter Wasser stehen. EDF habe ein „Dämmchen“ von 1,50 m hoch gebaut.
Herr Stöcklin bewertet die Informationen von EDF als unbefriedigend. 1977 gab
es neue Vorschriften bzgl. Sicherheit. In Fessenheim wurden sie nicht
umgesetzt.
Auf
die Frage, ob die CLS in der Lage sei, die Stillegung des AKW Fessenheim zu fordern,
erklärt H. Schmitt, dass die Gewählten dies nie verlangen würden. Nur die
offizielle Behörde ASN könne dies fordern.
Bürgermeister
Rein erteilt Herrn Dr. Jochen Bauerreis das Wort.
Herr
Dr. Bauerreis hat sich mit den Rechtsfragen zu den Aktivitäten von TRAS im Zusammenhang
mit der klagweisen Durchsetzung einer Stillegung des AKW Fessenheim befasst.
Die Klagebefugnis eines ausländischen Vereins setzt voraus:
- ausreichender Zusammenhang zwischen dem
angegriffenen Rechtsakt und den von dem klagenden Verein vertretenen Interessen
(wird vom Gericht anhand der Vereinsstatuten ermittelt),
-
geographische Betroffenheit des klagenden Vereins.
Ziel ist
die Klage auf Aufhebung der Betriebserlaubnis von 1985. Dies ist nicht
erfolgsversprechend, da die Betriebserlaubnis bestandskräftig ist und ihrem
Inhaber subjektive Rechte vermittelt. Fraglich ist auch die Klage gegen die
Verlängerung der Betriebserlaubnis nach Inspektion durch die ASN (Autorité de sûreté nucléaire). Die Klage muss auf Aussetzung und
Stillegung des Betriebes des AKW wegen gravierender Risiken lauten.
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Es muss
zunächst einen Antrag auf Erlass solcher Maßnahmen bei der zuständigen Behörde
gestellt werden. Im Falle eines ablehnenden Bescheides, muss eine Klage gegen
den Ablehnungsbescheid gestellt werden. Das Gericht kann nach allgemeinem Verwaltungsrecht
zwar nicht selbst eine Entscheidung an Stelle der Behörde erlassen. Es kann
aber den ablehnenden Bescheid aufheben und eine Frist für den Erlass eines Neubescheides
setzen. Reagiert die Behörde auf den Antrag überhaupt nicht, muss eine Klage
gegen die hierin liegende implizite Ablehnung behördlichen Einschreitens
eingeleitet werden. Er beruft sich auf zwei Fällen, wo es Umweltschutzverbände
und Gemeinden gelungen ist, die Aufhebung der Betriebserlaubnis für das AKW
Creys-Malville gerichtlich durchzusetzen.
Was die
Dauer und die Kosten des gerichtlichen Verfahrens anbelangt, sei eine genaue
Abschätzung der Verfahrensdauer nicht möglich. Wesentliche Kostenfaktoren sind
die Rechtsanwaltshonorare und die für die Erstellung von
Sachverständigengutachten anfallenden Kosten.
Bei den
finanziellen Verpflichtungen der TRAS-Mitglieder laut deren Statuten sieht RA
Dr. Bauerreis folgende Konsequenzen für die Stadt:
-
keine Haftung im Außenverhältnis
-
Risiko, dass die Mitgliederversammlung gegen den Willen der
Stadt Breisach eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge bzw. eine einmalige
Nachschusszahlung beschließt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist für
diesen Fall nicht vorgesehen.
Bürgermeister
Rein bedankt sich für die interessanten Informationen und verabschiedet die
drei Gastrednern.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
1) Von den Ausführungen der
Vertreter von TRAS, CLS und dem Rechtsanwalt nimmt der Gemeinderat Kenntnis.
2) In der nächsten Gemeinderatssitzung
wird eine Aussprache und eine Beschlussfassung erfolgen.
TOP. 3) Änderungssatzung über den Wochenmarkt
der Stadt Breisach am Rhein (Marktordnung)
Die Marktordnung
wurde zuletzt mit Euro-Anpassungssatzung vom 20.11.2001 geändert. Inhaltlich
wurden zuletzt Änderungen mit der Satzung vom 17. Juli 1990 vorgenommen.
Zur Steigerung
der Attraktivität für die Marktanbieter schlägt die Verwaltung vor,
- die Öffnungszeiten um 2 Stunden bis 14.00
Uhr zu verlängern und
- das bisher zugelassene Sortiment im
Bezug auf Fleisch-, Wurst- und Fischwaren sowie Käse und Brot zu erweitern.
Darüber ist
ordnungsrechtlich zu deklarieren, dass die Belieferungsfahrzeuge während der
Öffnungszeiten nicht auf dem Marktplatz parken und spätestens zu Beginn der
Marktöffnung um 8.00 Uhr den Marktplatz verlassen haben müssen.
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Im Gegenzug zur
Steigerung der Attraktivität im Bezug auf das Sortiment und die Öffnungszeiten
wird vorgeschlagen, die bisherigen Gebühren, festgesetzt in der 2. Änderungssatzung
vom 17.07.1990, auf 150 € je Stand/Jahr sowie auf 420 €/Jahr für den Imbiss-
und Getränkestand zu erhöhen. Die bisherigen Gebühren lagen für den Marktstand
bei einer Jahresgebühr von 130 €.
Stadträtin
Barbara Kuhn (SPD) regt an, die Anmerkungen der Marktbeschickerin, Frau Dufner,
ernst zu nehmen. Sie schlägt vor, die Ansichten der Marktbeschickern anzuhören.
Stadträtin Monika
Mack (CDU) teilt die Meinung von Fr. Dufner. Es könne nicht angehen, dass nicht
alle Stände bis 14.00 Uhr geöffnet haben.
Stadtrat Jörg
Leber (CDU) weist auf die frühere Überlegung des Gemeinderates, den Markt um
einen zusätzlichen Tag zu erweitern.
Bürgermeister
Rein schlägt vor, für eine Probezeit von 3 Monaten die Öffnungszeiten auf 13.00
Uhr zu verlängern, was Zustimmung beim Gemeinderat findet.
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
der Stadt Breisach stimmt der 4. Änderungssatzung über den Wochenmarkt der
Stadt Breisach am Rhein zu.
TOP. 4) Spitalfonds Breisach
a) Auflösung der Sonderrücklage
Im Rahmen der Prüfung der
Jahresrechnungen 2002 bis 2005 durch die Gemeindeprüfungsanstalt wurde eine
Überprüfung der Sonderrücklage angeregt.
Es handelt sich um 4.597,01 €. Der
Zweck über die frühere Bildung der Sonderrücklage konnte nicht eindeutig
aufgeklärt werden.
Die Verwaltung schlägt daher die
Auflösung der Sonderrücklage vor. Der Betrag ist im Vermögenshaushalt zu
vereinnahmen.
Beschluss (einstimmig
25:0:0)
Der Gemeinderat beschließt in seiner
Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds Breisach die Auflösung der
Sonderrücklage in Höhe von 4.597,01 €.
b) Überörtliche Prüfung der Haushalt-,
Kassen- und Rechnungsführung des Spitalfonds Breisach für die Haushaltsjahre
2002 bis 2005 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Die
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat im Jahr 2006 die Haushalt-,
Kassen- und Rechnungsführung des Spitalfonds Breisach für die Haushaltsjahre
2002 bis 2005 durchgeführt. Die Prüfungsergebnisse wurden in der Sitzung am
22.01.2008 vorgestellt.
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Im Einvernehmen mit der
Gemeindeprüfungsanstalt erteilt das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in
seiner Eigenschaft als Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 24.01.2008 die
Bestätigung nach § 31 StiftG i.V.m. § 114 Abs. 5 Satz 2 GemO für den Abschluss
des Prüfungsverfahrens.
Beschluss (einstimmig
25:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat Kenntnis vom Abschluss
des Prüfverfahrens.
c)
Überörtliche Prüfung der Haushalt-, Kassen- und
Rechnungsführung der Stadt Breisach am Rhein sowie des Städtischen Wasserwerkes
für die Haushaltsjahre 2002 bis 2005
Die
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat im Jahr 2006 die Haushalt-,
Kassen- und Rechnungsführung des Spitalfonds Breisach für die Haushaltsjahre
2002 bis 2005 durchgeführt. Die Prüfungsergebnisse wurden in der Sitzung am
22.01.2008 vorgestellt.
Im
Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt erteilt das Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald in seiner Eigenschaft als Rechtsaufsichtsbehörde mit
Bescheid vom 24.01.2008 die Bestätigung nach § 31 StiftG i.V.m. § 114 Abs. 5
Satz 2 GemO für den Abschluss des Prüfungsverfahrens.
Beschluss (einstimmig
25:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat Kenntnis vom Abschluss
des Prüfverfahrens.
TOP. 5) Verschiedenes
Stadtrat
Rudolf Gnädinger weist darauf hin, dass die Ankündigung, die Entsorgung des
Restmülls ab 2008 Dienstags statt Montags erfolgen soll, nicht eingehalten wurde. Bürgermeister Rein
wird dies prüfen.
Schluss der Sitzung:
21.30 Uhr
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Die Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz