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14.3.2009

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Protokoll Nr

Protokoll Nr. 06

 

                    über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                              am 19.06.2007 im Gemeindesaal

                                  in Breisach-Niederrimsingen

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                             Baldus Stephanie

                                                  Bercher Peter

                                                  Binz Andreas

                                                  Dr. Breitenfeldt Petra

                                                  Czemerys Günter

                                                  Fischer Andreas

                                                  Fleig Andreas

                                                  Gnädinger Rudolf

                                                  Dr. Groh Rüdiger

                                                  Hintereck Wendelin

                                                  Ingenhoven Willi

                                                  Jäger Gerold

                                                  Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg

                                                  Mack Monika

                                                  Maier-Hänle Ulrike

                                                  Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                             Siebenhaar Roman

                                                  OV Ziegler Walther, Gündlingen

 

Ortsvorsteher:                           Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                                                 

Von der Verwaltung:                  Stadtkämmerer Konrad Schanno

                                                  Stadtbauoberrat Horst Wolf

                                                  Oberamtsrat Harald Bitzenhofer

                                                  Dipl.-Ing. Stefan Baum,

                                                  Archivar Uwe Fahrer und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)      Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Aus dem Zuhörerkreis wurden keine Fragen gestellt.

 

TOP. 2)     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.05.2007

 

                  Die Bekanntgabe wird in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.

 

TOP. 3)     Präsentation des Umfrageergebnisses bei den Breisacher Gewerbebetrieben

 

                  Oberamtsrat Harald Bitzenhofer stellt das Umfrageergebnis bei den Breisacher Gewerbebetrieben vor. Rund 800 Firmen wurden angeschrieben, 136 füllten den Fragebogen aus. In Breisach gibt es überwiegend kleinere Betriebe, 79% haben weniger als 15 und lediglich 6% über 78 Mitarbeiter, der Mittelbereich sei gering.

 

                  Bei den städtischen Versorgung schneiden Kindergärten, Schulen und Verkehr in der Bewertung eher gut ab, mittelmäßig hingegen die Parksituation, Freizeit- und Familienangebote und die öffentlichen Einrichtungen bekamen hingegen die Bewertung mittelmäßig (64%), das trifft auch für auf die Angebote für Familien zu. Als Anregungen wurden genannt unter anderem die Verschönerung der Fußgängerzone, der autofreie Marktplatz und die Ganztagsbetreuung der Kinder berufstätiger Eltern.

 

                  Ziel der Umfrage war, eine Zukunftswerkstatt einzurichten.

 

                  Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

                 

TOP. 4)     Unterbringung von französischen Schulklassen

 

                  Die Schulkinder der französischen Militärangehörigen in Breisach am Rhein im Alter von 6 bis 11 Jahren sind derzeit in der Schule in Volgelsheim untergebracht. Die Gemeinde Volgelsheim benötigt ab dem Schuljahr 2008/2009 die Räumlichkeiten und wird das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt beenden. Die Französische Schulverwaltung bat die Stadt Breisach am Rhein zu prüfen, inwieweit eine Unterbringung in Räumlichkeiten der Stadt Breisach möglich ist.

                  Nach Überprüfung aller schulisch nutzbaren Räumlichkeiten der Stadt Breisach am Rhein und nach Absprache mit den Schulleitungen der Hugo-Höfler-Realschule sowie der Julius-Leber-Grund- und Hauptschule wurde als hierfür geeignetes Objekt die Außenstelle der Julius-Leber-Grund- und Hauptschule, 1. OG, Maria-Montessori-Straße 1, befürwortet. Die Räumlichkeiten bieten ausreichend Raum für die erforderliche schulische Nutzung. Es können die gewünschten zwei Schulklassen sowie die erforderlichen Nebenräume in das Gebäude integriert werden. Darüber hinaus ist eine Verbindung dieser Schule mit der im EG befindlichen Grundschule der Julius-Leber-Schule sowie mit den Fachräumen der Hugo-Höfler-Realschule gut zu ermöglichen. Beabsichtigt ist seitens der Schulleitungen eine verstärkte Integration dieser Schulklassen mit den vorhandenen Schulen in Breisach.

 

                  Die Kosten für den Umbau belaufen sich voraussichtlich auf ca. 100.000 €. Eine nähere Planung ist noch zu erstellen. Diese Kosten würden sich durch Mieteinnahmen wieder amortisieren. Reinigung sowie Hausmeisterdienste würden durch die französische Schulverwaltung finanziert werden.

 

                  In Anbetracht des Französisch-Angebotes an der Schule sei dieses Vorhaben ideal, erklärt Stadträtin Monika Mack (CDU).


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                  Stadtrat Reiner Zimmermann (SPD) unterstützt ebenfalls den Vorschlag. Wenn man Europastadt ist, sollte man auch die Kinder der französischen Militärangehörigen integrieren. Auf Hinblick der zahlreichen Baugebiete in Breisach fordert er außerdem zu prüfen, wie sich die Kinderzahlen künftig entwickeln und erinnert an die Idee für eine Europaschule. Eine Förderung durch das Land sei hier angebracht.

 

                  Für die FDP/FWB-Fraktion freut sich Stadtrat Dr. Rüdiger Groh, dass wir den französischen Freunden aus der Klemme helfen können. Es sei gut, dass deutsche und französische Kinder in eine Schule gehen.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) verweist auf den Symbolwert, hier werde ein Traum wahr und Europa konkret. Jetzt könne man den Franzosen helfen, weil sie 1997 den Militärstandort in Breisach aufgegeben hätten, das sei auch eine Friedensdividende.

 

                  Bürgermeister Rein berichtet, dass durch Zuzüge von Familien es bei der Zahl der Kindergartenkinder noch zu keinem Einbruch gekommen sei. Eine Zusammenstellung zur demographischen Entwicklung in Breisach wird er in der nächsten Gemeinderatssitzung vorstellen. Er erwähnt zwei weitere grenzüberschreitende Projekte: die „Einrichtung einer deutsch-französischen Gewerbeschule“, Projekt das im Eurodistrikt zur Diskussion steht, und die Gründung des Freundeskreises „Oswiecim“.

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich der Unterbringung der französischen Schulklassen in der Außenstelle der Julius-Leber-Grund- und Hauptschule, Maria-Montessori-Straße 1, zu und beauftragt die Verwaltung für entsprechende Planungen.

 

TOP. 5)     Sanierung Stadtmauer

 

                  Herr Stadtarchivar Uwe Fahrer führt in das Thema ein. Die Stadt Breisach am Rhein verfügt mit der historischen Stadtmauer zweifellos über ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung sowohl für die Stadt, als auch darüber hinaus für die Denkmalpflege. Zur Erhaltung der Stadtmauer wurde ein interdisziplinäres Konzept unter Einbezug von Kunstgeschichte, Restauration, Photogrammetrie und Geologie zur Kartierung erstellt und ein Sanierungskonzept gefährdeter Bereiche unter fachlicher Beratung der Landesdenkmalpflege erarbeitet. Seitens der Denkmalpflege Baden-Württemberg wird der Stadtverwaltung Breisach empfohlen, die bestehenden Stadtmauerbereiche dieser Untersuchung zu unterziehen. Die Kosten für die Untersuchung betragen nach Kostenschätzung für die Untersuchung der Kunstgeschichte und Restauration 19.920 €, für die Geologie 9.960 € sowie für die digitale Aufbereitung der Kartierung 3.760 €, wobei die Kosten für die digitale Aufbereitung der Kartierung von der Denkmalpflege Baden-Württemberg übernommen würde.

 

                  Die Verwaltung sieht für dieses Gutachten, welches eine Maueranalyse der unterschiedlichen Bauphasen der Befestigung Breisachs ergeben würde, folgende Vorteile:

 

                  1)   Als Ergebnis des Gutachtens sollen Konzepte benannt werden, die griffbereit bei Handlungsbedarf für die unterschiedlichen Bauphasen und die unterschiedlichen Reparaturphasen zur Verfügung stehen. Auf dieser Basis können Bauherren Zuschüsse beim Land aus Denkmalpflegemitteln beantragen bzw. die steuerliche Abzugsfähigkeit von Baumaßnahmen in Anspruch nehmen. Sollte dieses Gutachten nicht vorliegen, müssten Einzelgutachten erstellt werden.


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                  2)   Nach Vorliegen des Gutachtens wird es möglich sein, Materialdepots auch von heute schwer zu beschaffenden Materialien anzulegen. Das ermöglicht ein zeitnahes Reagieren im Reparaturfall und spart langfristig finanzielle Mittel. Ggf. sind die Materialien aus erforderlichen Abbrüchen sicherzustellen.

 

                  3)   Nach dem bekannten Rheintor wird die bauliche Präsenz Vaubans in Breisach wesentlich stärker in das Bewusstsein treten. Das Gutachten soll eine Verdichtung der Argumentation für die Eintragung des Vaubans als Weltkulturerbe in Bezug auf Breisach leisten.

 

                  4)   Die Ergebnisse des Gutachtens und evtl. Sanierungsmaßnahmen sind touristisch verwertbar. Insbesondere bei Stadtführungen können diese Ergebnisse somit wirtschaftlich eingesetzt werden.

 

                  Die von der Denkmalpflege vorgeschlagene Untersuchung der Stadtmauer unter Einbindung von Kunstgeschichte, Restauration, Photogrammetrie und Geologie wurde bisher einzigartig nur für die Befestigungsanlage der Stadt Basel eingesetzt. Das Ergebnis der archäologischen Bodenforschung des Kantons Basel-Stadt im Jahr 2002 liegt der Stadtverwaltung vor. In Deutschland wurde diese Methode bisher noch nicht verwendet. Nach Aussagen der Denkmalpflege Baden-Württemberg wird die Befestigungsanlage der Stadt Breisach am Rhein auf Grund der historischen Bedeutung für diese Art der Maueranalyse als Pilotprojekt in Deutschland angesehen.

 

                  Alle Fraktionen bewerten die Gesamtkonzeption als sehr positiv. Das Gutachten sei unter vielen Aspekten gut, der Preis sei nicht zu hoch. Mit der Untersuchung können auch private Grundstückeigner in den Genuss von Fördermitteln des Landes kommen.

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der Annahme des Angebotes von Herrn Dr. Beer bzw. Herrn Dr. Geier für die Untersuchung der historischen Stadtmauer in einer Summe von 29.880 € zu.

                 

TOP. 6)     Bebauungsplan „Seilhof III“ in Breisach-Oberrimsingen

                  - Satzungsbeschluss

 

Bisheriger Verfahrensablauf

 

                  26.03.2003                  Erstmaliger Aufstellungsbeschluss mit Erlass einer Veränderungssperre (Gültigkeitsdauer 2 Jahre)

                  2003/2004                   Verhandlungen der Stadt und der Ortsverwaltung mit betroffenen und benachbarten Grundstückseigentümern

                  09.11.2004                  1. konkretisierter Aufstellungsbeschluss für geändertes Plankonzept

                  26.03.2005                  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der vorgezoge-

                                                      nen Bürgerbeteiligung

                  29.03. – 29.04.2005    vorgezogene Bürgerbeteiligung

                  4.04.2005                    Erörterung der Plankonzeptes in der Tuniberghalle in Breisach-Oberrimsingen

                                                      heftige Kritik mit Unterschriftensammlung gegen das vorgesehene Erschließungskonzept mit der Anbindung an das Baugebiet „Seilhof I“

                  2005/2006                   Erneute Verhandlung mit Grundstückseigentümern zur direkten Anbindung der Erschließung an die Großgasse


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                  Oktober 2006              Beauftragung des Planungsbüros Fahle - Stadtplaner zur Ausarbeitung des Bebauungsplanes und des Büro factorgrün zur Ausarbeitung des Grünordnungsplanes entsprechend dem planungsrechtlichen Erfordernis für die Ausarbeitung eines Umweltberichtes zum Bebauungsplan.

                  16.01.2007                  2. konkretisierter Aufstellungsbeschluss

                  24.01.2007                  Bekanntmachung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung

                  29.01. – 02.03.2007    Planauslage in der 2. vorgezogenen Bürgerbeteiligung

                  30.01.2007                  Erörterung des Plankonzeptes in der Tuniberghalle in Breisach-

                                                      Oberrimsingen

                  01.02.2007                  Anhörung der Träger öffentlicher Belange mit Fristsetzung bis

                                                      23.03.2007

                  17.04.2007                  Offenlagebeschluss

                  25.04.2007                  Öffentliche Bekanntmachung

                  03.05. – 04.06.2007    Offenlage

                  27.04.2007                  Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange

 

                  Im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange von der Offenlage sind 26 Stellen angehört worden, von denen 18 Rückmeldungen eingegangen sind. Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass sich keine grundsätzlichen Wendungen dazu ergeben haben und der Planentwurf im bisherigen Umfang und Inhalt die Billigung aller Planungsbeteiligten erfahren hat.

                  Einwendungen von privater Seite sind nicht eingegangen.

 

                  Stadtrat Willi Ingenhoven weist darauf hin, dass die Stadt noch nicht im Besitz von allen Grundstücken ist. Auf seine Frage, welche Konsequenzen die heutige Beschlussfassung für die Grundstückseigentümer haben kann, erklärt Dipl.-Ing. Stefan Baum, dass das privat-rechtliche Grundstücksgeschäft keine Auswirkungen auf den Satzungsbeschluss und auf die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes hat.

 

                  Beschluss (22 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

 

                  1.   Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange dem Vorschlag des Planungsbüros Fahle an und erhebt diesen zum Beschluss.

 

                  2.   Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein über

 

                        a)         den Bebauungsplan „Seilhof III“

                        b)         die örtlichen Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan „Seilhof III.

 

                  Der Bebauungsplan wird nach Aufstellung durch die Verwaltung öffentlich bekannt gemacht und erfährt dadurch seine Rechtskraft. Eine Genehmigung durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist nicht erforderlich, da das Plangebiet aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Breisach – Ihringen – Merdingen als entwickelt gilt.

 


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TOP. 7)     Bebauungsplan „Wohnpark Kandelhof II“

                  - Satzungsbeschluss unter Bedingungen nach § 9 Abs. 2 BauGB

 

Verfahrensdaten:

 

                  17.04.2007                     Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

                  25.04.2007                     öffentliche Bekanntmachung der Offenlage

                  03.05. – 04.06.2007       Offenlage

                  09.05.2007                     Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange

                  15.05.2007                     Beschluss des Gemeinderates über Abschluss des Erschließungs-          und städtebaulichen Vertrages

                  31.05.2007                     Vertragsabschluss durch die Fa. SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH und der Stadt Breisach

 

 

                  H. Dipl.-Ing. Stefan Baum führt in das Thema ein. Im Rahmen der Offenlage sind 21 Stellen angehört worden, von denen 14 Stellungnahmen eingegangen sind. Außerdem wurde eine private Stellungnahme vorgelegt.

                  In der Beratungsunterlage für den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss am 17.04.2007 wurden die Ziele des Bebauungsplanes und die Bewältigung des städtebaulichen Konfliktes aus der derzeit noch bestehenden gewerblichen Nutzung des Zentrallagers und dem Erfordernis der Nutzungsdefinition für die Nachfolgenutzung als Wohngebiet ausführlich beschrieben. Unter Zuhilfenahme des Hilfsmittels der befristeten und bedingten Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB wird die Möglichkeit geboten, eine planungsrechtliche Festsetzung zu treffen, von der allerdings erst Gebrauch gemacht werden kann, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

                  Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange hat ergeben, dass insbesondere die Anforderungen der Altlastenfreiheit sowie des Grundwasser- und Bodenschutzes gewährleistet sein müssen, bevor eine künftige Nutzung verbindlich festgesetzt werden kann. Solange durch gutachtliche Untersuchungen nicht die Gewähr dafür gegeben ist, dass gesundes Wohnen innerhalb eines Gebietes möglich ist, wäre der Bebauungsplan mit einem nicht unerheblichen Abwägungsfehler behaftet.

                  In der Beratungsunterlage vom 17.04.2007 wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Ausübung der Baurechte in diesem Bebauungsplan erst erfolgen kann, wenn in der Nachfolge des Zentrallagers keine andere emitierende gewerbliche Nutzung erfolgt und alle erforderlichen Nachweise für gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse innerhalb des Plangebietes erbracht sind.

                  Um den Bedenken der Träger öffentlicher Belange entgegen zu wirken, dass die erforderlichen Nachweise der Altlastenfreiheit sowie der geordneten Grundwasser- und Bodenschutzfunktionen auf das anschließende bauordnungsrechtliche Verfahren abgewälzt werden sollen, wird im Bebauungsplan neu der Hinweis aufgenommen, dass es sich bei dem gesamten Plangebiet bis zur Vorlage des gutachtlichen Nachweises um eine Altlastenverdachtsfläche handelt. Damit wird zusätzliche zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Textfertigung auch im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes eindeutig darauf hingewiesen, dass die festgesetzten Nutzungen erst ausgeübt werden können, wenn die erforderlichen Nachweise vorgelegt sind und die Verdachtsmerkmale nach Abschluss der behördlichen Prüfungen ausgeräumt sind.

 

                  Bürgermeister Rein wird ein infrastruktureller Ausgleich im Wohnbaugebiet festlegen.

                 


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                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  1.      Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der eingegangenen privaten Stellungnahme dem Vorschlag der Verwaltung an und erhebt diesen zum Beschluss.

 

                  2.      Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein über

 

                           a)     den Bebauungsplan „Wohnpark Kandelhof II“

                           b)      die örtlichen Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan „Wohnpark Kandelhof II“.

 

                           Der Bebauungsplan wird nach Ausfertigung durch die Verwaltung öffentlich bekannt gemacht und erfährt dadurch seine Rechtskraft. Eine Genehmigung durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist nicht erforderlich, da das Plangebiet aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Breisach – Ihringen – Merdingen als entwickelt gilt.

 

TOP. 8)     Verschiedenes

 

                  Auf die Anfrage von Stadtrat Reiner Zimmermann bzgl. der Beseitigung der Verkehrsberuhigungsmaßnahme  bei der Einfahrt von Oberrimsingen erklärt Bürgermeister Rein, dass aufgrund des Antrages von Fr. Müller der Ortschaftsrat sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt habe und zur Entscheidung gekommen sei, die Schwelle zu beseitigen. Die Stadt habe die Entscheidung des Ortschaftsrates umgesetzt.

 

                  Des weiteren vermisst Stadtrat Reiner Zimmermann den Antrag auf Beitritt der Stadt zur TRAS und fragt, ob die Stadt die Unterschriftsaktion der Niederrimsinger Bürgerinnen und Bürgern nicht ernst genommen habe. Bürgermeister Rein erklärt, dass er wohl diese Aktion sehr ernst genommen habe. Er habe diesbezüglich mit der DFK Kontakt aufgenommen und wird einen Fragekatalog mit den Fraktionsvorsitzenden erarbeiten. Demnächst habe er ein Gespräch mit der IFA. Sobald er alle Elemente zusammengestellt hat, wird er das Thema im Gemeinderat behandeln.

 

 

                              

Schluss der Sitzung:  19.40 Uhr

 

                                                         Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:                                                               Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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