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TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Aus
dem Zuhörerkreis wurden keine Fragen gestellt.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.05.2007
Die
Bekanntgabe wird in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.
TOP. 3) Präsentation des Umfrageergebnisses bei
den Breisacher Gewerbebetrieben
Oberamtsrat Harald Bitzenhofer
stellt das Umfrageergebnis bei den Breisacher Gewerbebetrieben vor. Rund 800
Firmen wurden angeschrieben, 136 füllten den Fragebogen aus. In Breisach gibt
es überwiegend kleinere Betriebe, 79% haben weniger als 15 und lediglich 6%
über 78 Mitarbeiter, der Mittelbereich sei gering.
Bei den städtischen Versorgung
schneiden Kindergärten, Schulen und Verkehr in der Bewertung eher gut ab,
mittelmäßig hingegen die Parksituation, Freizeit- und Familienangebote und die
öffentlichen Einrichtungen bekamen hingegen die Bewertung mittelmäßig (64%),
das trifft auch für auf die Angebote für Familien zu. Als Anregungen wurden genannt
unter anderem die Verschönerung der Fußgängerzone, der autofreie Marktplatz und
die Ganztagsbetreuung der Kinder berufstätiger Eltern.
Ziel der Umfrage war, eine
Zukunftswerkstatt einzurichten.
Der Gemeinderat nimmt den
Bericht zur Kenntnis.
TOP. 4) Unterbringung von französischen
Schulklassen
Die Schulkinder der französischen
Militärangehörigen in Breisach am Rhein im Alter von 6 bis 11 Jahren sind
derzeit in der Schule in Volgelsheim untergebracht. Die Gemeinde Volgelsheim
benötigt ab dem Schuljahr 2008/2009 die Räumlichkeiten und wird das Mietverhältnis
zu diesem Zeitpunkt beenden. Die Französische Schulverwaltung bat die Stadt
Breisach am Rhein zu prüfen, inwieweit eine Unterbringung in Räumlichkeiten der
Stadt Breisach möglich ist.
Nach Überprüfung
aller schulisch nutzbaren Räumlichkeiten der Stadt Breisach am Rhein und nach
Absprache mit den Schulleitungen der Hugo-Höfler-Realschule sowie der Julius-Leber-Grund-
und Hauptschule wurde als hierfür geeignetes Objekt die Außenstelle der
Julius-Leber-Grund- und Hauptschule, 1. OG,
Maria-Montessori-Straße 1, befürwortet. Die Räumlichkeiten bieten
ausreichend Raum für die erforderliche schulische Nutzung. Es können die
gewünschten zwei Schulklassen sowie die erforderlichen Nebenräume in das
Gebäude integriert werden. Darüber hinaus ist eine Verbindung dieser Schule mit
der im EG befindlichen Grundschule der Julius-Leber-Schule sowie mit den
Fachräumen der Hugo-Höfler-Realschule gut zu ermöglichen. Beabsichtigt ist
seitens der Schulleitungen eine verstärkte Integration dieser Schulklassen mit
den vorhandenen Schulen in Breisach.
Die Kosten für
den Umbau belaufen sich voraussichtlich auf ca. 100.000 €. Eine nähere Planung
ist noch zu erstellen. Diese Kosten würden sich durch Mieteinnahmen wieder
amortisieren. Reinigung sowie Hausmeisterdienste würden durch die französische
Schulverwaltung finanziert werden.
In Anbetracht des
Französisch-Angebotes an der Schule sei dieses Vorhaben ideal, erklärt
Stadträtin Monika Mack (CDU).
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Stadtrat Reiner
Zimmermann (SPD) unterstützt ebenfalls den Vorschlag. Wenn man Europastadt ist,
sollte man auch die Kinder der französischen Militärangehörigen integrieren.
Auf Hinblick der zahlreichen Baugebiete in Breisach fordert er außerdem zu
prüfen, wie sich die Kinderzahlen künftig entwickeln und erinnert an die Idee
für eine Europaschule. Eine Förderung durch das Land sei hier angebracht.
Für die
FDP/FWB-Fraktion freut sich Stadtrat Dr. Rüdiger Groh, dass wir den französischen
Freunden aus der Klemme helfen können. Es sei gut, dass deutsche und französische
Kinder in eine Schule gehen.
Stadtrat Gerd
Müller (ULB) verweist auf den Symbolwert, hier werde ein Traum wahr und Europa
konkret. Jetzt könne man den Franzosen helfen, weil sie 1997 den
Militärstandort in Breisach aufgegeben hätten, das sei auch eine
Friedensdividende.
Bürgermeister
Rein berichtet, dass durch Zuzüge von Familien es bei der Zahl der Kindergartenkinder
noch zu keinem Einbruch gekommen sei. Eine Zusammenstellung zur demographischen
Entwicklung in Breisach wird er in der nächsten Gemeinderatssitzung vorstellen.
Er erwähnt zwei weitere grenzüberschreitende Projekte: die „Einrichtung einer
deutsch-französischen Gewerbeschule“, Projekt das im Eurodistrikt zur Diskussion
steht, und die Gründung des Freundeskreises „Oswiecim“.
Beschluss (einstimmig 26:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt grundsätzlich der Unterbringung der französischen Schulklassen in der
Außenstelle der Julius-Leber-Grund- und Hauptschule, Maria-Montessori-Straße 1,
zu und beauftragt die Verwaltung für entsprechende Planungen.
TOP. 5) Sanierung
Stadtmauer
Herr
Stadtarchivar Uwe Fahrer führt in das Thema ein. Die Stadt Breisach am Rhein verfügt
mit der historischen Stadtmauer zweifellos über ein Kulturdenkmal von
besonderer Bedeutung sowohl für die Stadt, als auch darüber hinaus für die
Denkmalpflege. Zur Erhaltung der Stadtmauer wurde ein interdisziplinäres
Konzept unter Einbezug von Kunstgeschichte, Restauration, Photogrammetrie und
Geologie zur Kartierung erstellt und ein Sanierungskonzept gefährdeter Bereiche
unter fachlicher Beratung der Landesdenkmalpflege erarbeitet. Seitens der
Denkmalpflege Baden-Württemberg wird der Stadtverwaltung Breisach empfohlen,
die bestehenden Stadtmauerbereiche dieser Untersuchung zu unterziehen. Die
Kosten für die Untersuchung betragen nach Kostenschätzung für die Untersuchung
der Kunstgeschichte und Restauration 19.920 €, für die Geologie 9.960 € sowie
für die digitale Aufbereitung der Kartierung 3.760 €, wobei die Kosten für die
digitale Aufbereitung der Kartierung von der Denkmalpflege Baden-Württemberg
übernommen würde.
Die Verwaltung sieht für dieses Gutachten, welches
eine Maueranalyse der unterschiedlichen Bauphasen der Befestigung Breisachs
ergeben würde, folgende Vorteile:
1) Als Ergebnis des Gutachtens sollen Konzepte
benannt werden, die griffbereit bei Handlungsbedarf für die unterschiedlichen
Bauphasen und die unterschiedlichen Reparaturphasen zur Verfügung stehen. Auf
dieser Basis können Bauherren Zuschüsse beim Land aus Denkmalpflegemitteln
beantragen bzw. die steuerliche Abzugsfähigkeit von Baumaßnahmen in Anspruch
nehmen. Sollte dieses Gutachten nicht vorliegen, müssten Einzelgutachten
erstellt werden.
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2) Nach Vorliegen des Gutachtens wird es möglich
sein, Materialdepots auch von heute schwer zu beschaffenden Materialien
anzulegen. Das ermöglicht ein zeitnahes Reagieren im Reparaturfall und spart
langfristig finanzielle Mittel. Ggf. sind die Materialien aus erforderlichen
Abbrüchen sicherzustellen.
3) Nach dem bekannten Rheintor wird die bauliche
Präsenz Vaubans in Breisach wesentlich stärker in das Bewusstsein treten. Das
Gutachten soll eine Verdichtung der Argumentation für die Eintragung des
Vaubans als Weltkulturerbe in Bezug auf Breisach leisten.
4) Die Ergebnisse des Gutachtens und evtl.
Sanierungsmaßnahmen sind touristisch verwertbar. Insbesondere bei
Stadtführungen können diese Ergebnisse somit wirtschaftlich eingesetzt werden.
Die
von der Denkmalpflege vorgeschlagene Untersuchung der Stadtmauer unter Einbindung
von Kunstgeschichte, Restauration, Photogrammetrie und Geologie wurde bisher
einzigartig nur für die Befestigungsanlage der Stadt Basel eingesetzt. Das
Ergebnis der archäologischen Bodenforschung des Kantons Basel-Stadt im Jahr
2002 liegt der Stadtverwaltung vor. In Deutschland wurde diese Methode bisher
noch nicht verwendet. Nach Aussagen der Denkmalpflege Baden-Württemberg wird
die Befestigungsanlage der Stadt Breisach am Rhein auf Grund der historischen
Bedeutung für diese Art der Maueranalyse als Pilotprojekt in Deutschland
angesehen.
Alle
Fraktionen bewerten die Gesamtkonzeption als sehr positiv. Das Gutachten sei
unter vielen Aspekten gut, der Preis sei nicht zu hoch. Mit der Untersuchung
können auch private Grundstückeigner in den Genuss von Fördermitteln des Landes
kommen.
Beschluss (einstimmig 26:0:0)
Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt
der Annahme des Angebotes von Herrn Dr. Beer bzw. Herrn Dr. Geier für die
Untersuchung der historischen Stadtmauer in einer Summe von 29.880 € zu.
TOP. 6) Bebauungsplan
„Seilhof III“ in Breisach-Oberrimsingen
- Satzungsbeschluss
Bisheriger Verfahrensablauf
26.03.2003 Erstmaliger
Aufstellungsbeschluss mit Erlass einer Veränderungssperre (Gültigkeitsdauer 2
Jahre)
2003/2004 Verhandlungen der Stadt und
der Ortsverwaltung mit betroffenen und benachbarten Grundstückseigentümern
09.11.2004 1. konkretisierter
Aufstellungsbeschluss für geändertes Plankonzept
26.03.2005 Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses und der vorgezoge-
nen
Bürgerbeteiligung
29.03.
– 29.04.2005 vorgezogene
Bürgerbeteiligung
4.04.2005 Erörterung der Plankonzeptes
in der Tuniberghalle in Breisach-Oberrimsingen
heftige
Kritik mit Unterschriftensammlung gegen das vorgesehene Erschließungskonzept
mit der Anbindung an das Baugebiet „Seilhof I“
2005/2006 Erneute Verhandlung mit
Grundstückseigentümern zur direkten Anbindung der Erschließung an die Großgasse
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Oktober
2006 Beauftragung des
Planungsbüros Fahle - Stadtplaner zur Ausarbeitung des Bebauungsplanes und des
Büro factorgrün zur Ausarbeitung des Grünordnungsplanes entsprechend dem planungsrechtlichen
Erfordernis für die Ausarbeitung eines Umweltberichtes zum Bebauungsplan.
16.01.2007 2. konkretisierter
Aufstellungsbeschluss
24.01.2007 Bekanntmachung der
vorgezogenen Bürgerbeteiligung
29.01.
– 02.03.2007 Planauslage in der 2.
vorgezogenen Bürgerbeteiligung
30.01.2007
Erörterung des
Plankonzeptes in der Tuniberghalle in Breisach-
Oberrimsingen
01.02.2007
Anhörung der Träger
öffentlicher Belange mit Fristsetzung bis
23.03.2007
17.04.2007
Offenlagebeschluss
25.04.2007
Öffentliche
Bekanntmachung
03.05.
– 04.06.2007 Offenlage
27.04.2007
Benachrichtigung der
Träger öffentlicher Belange
Im
Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange von der Offenlage sind 26
Stellen angehört worden, von denen 18 Rückmeldungen eingegangen sind.
Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass sich keine grundsätzlichen
Wendungen dazu ergeben haben und der Planentwurf im bisherigen Umfang und
Inhalt die Billigung aller Planungsbeteiligten erfahren hat.
Einwendungen von
privater Seite sind nicht eingegangen.
Stadtrat Willi
Ingenhoven weist darauf hin, dass die Stadt noch nicht im Besitz von allen
Grundstücken ist. Auf seine Frage, welche Konsequenzen die heutige
Beschlussfassung für die Grundstückseigentümer haben kann, erklärt Dipl.-Ing.
Stefan Baum, dass das privat-rechtliche Grundstücksgeschäft keine Auswirkungen
auf den Satzungsbeschluss und auf die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes hat.
Beschluss
(22 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)
1. Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung
der vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange dem Vorschlag
des Planungsbüros Fahle an und erhebt diesen zum Beschluss.
2. Der Gemeinderat beschließt die der
Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein
über
a) den Bebauungsplan „Seilhof III“
b) die örtlichen Bebauungsvorschriften zum
Bebauungsplan „Seilhof III.
Der
Bebauungsplan wird nach Aufstellung durch die Verwaltung öffentlich bekannt gemacht
und erfährt dadurch seine Rechtskraft. Eine Genehmigung durch das Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald ist nicht erforderlich, da das Plangebiet aus dem
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Breisach – Ihringen – Merdingen als entwickelt gilt.
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TOP. 7) Bebauungsplan
„Wohnpark Kandelhof II“
-
Satzungsbeschluss unter Bedingungen nach § 9 Abs. 2 BauGB
Verfahrensdaten:
17.04.2007 Aufstellungs- und
Offenlagebeschluss
25.04.2007
öffentliche
Bekanntmachung der Offenlage
03.05.
– 04.06.2007 Offenlage
09.05.2007
Benachrichtigung der
Träger öffentlicher Belange
15.05.2007
Beschluss des
Gemeinderates über Abschluss des Erschließungs- und
städtebaulichen Vertrages
31.05.2007
Vertragsabschluss
durch die Fa. SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH und der Stadt Breisach
H.
Dipl.-Ing. Stefan Baum führt in das Thema ein. Im Rahmen der Offenlage sind 21
Stellen angehört worden, von denen 14 Stellungnahmen eingegangen sind. Außerdem
wurde eine private Stellungnahme vorgelegt.
In
der Beratungsunterlage für den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss am
17.04.2007 wurden die Ziele des Bebauungsplanes und die Bewältigung des
städtebaulichen Konfliktes aus der derzeit noch bestehenden gewerblichen
Nutzung des Zentrallagers und dem Erfordernis der Nutzungsdefinition für die
Nachfolgenutzung als Wohngebiet ausführlich beschrieben. Unter Zuhilfenahme des
Hilfsmittels der befristeten und bedingten Festsetzungen nach § 9 Abs. 2 BauGB
wird die Möglichkeit geboten, eine planungsrechtliche Festsetzung zu treffen, von
der allerdings erst Gebrauch gemacht werden kann, wenn bestimmte
Voraussetzungen vorliegen.
Die
Anhörung der Träger öffentlicher Belange hat ergeben, dass insbesondere die
Anforderungen der Altlastenfreiheit sowie des Grundwasser- und Bodenschutzes gewährleistet
sein müssen, bevor eine künftige Nutzung verbindlich festgesetzt werden kann.
Solange durch gutachtliche Untersuchungen nicht die Gewähr dafür gegeben ist,
dass gesundes Wohnen innerhalb eines Gebietes möglich ist, wäre der
Bebauungsplan mit einem nicht unerheblichen Abwägungsfehler behaftet.
In
der Beratungsunterlage vom 17.04.2007 wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass
die Ausübung der Baurechte in diesem Bebauungsplan erst erfolgen kann, wenn in
der Nachfolge des Zentrallagers keine andere emitierende gewerbliche Nutzung
erfolgt und alle erforderlichen Nachweise für gesunde Wohn- und
Lebensverhältnisse innerhalb des Plangebietes erbracht sind.
Um
den Bedenken der Träger öffentlicher Belange entgegen zu wirken, dass die
erforderlichen Nachweise der Altlastenfreiheit sowie der geordneten
Grundwasser- und Bodenschutzfunktionen auf das anschließende
bauordnungsrechtliche Verfahren abgewälzt werden sollen, wird im Bebauungsplan
neu der Hinweis aufgenommen, dass es sich bei dem gesamten Plangebiet bis zur
Vorlage des gutachtlichen Nachweises um eine Altlastenverdachtsfläche handelt.
Damit wird zusätzliche zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes in der
Textfertigung auch im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes eindeutig darauf
hingewiesen, dass die festgesetzten Nutzungen erst ausgeübt werden können, wenn
die erforderlichen Nachweise vorgelegt sind und die Verdachtsmerkmale nach
Abschluss der behördlichen Prüfungen ausgeräumt sind.
Bürgermeister
Rein wird ein infrastruktureller Ausgleich im Wohnbaugebiet festlegen.
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Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
1. Der Gemeinderat schließt sich bei der
Beurteilung der vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
und der eingegangenen privaten Stellungnahme dem Vorschlag der Verwaltung an
und erhebt diesen zum Beschluss.
2. Der Gemeinderat beschließt die der
Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein
über
a) den Bebauungsplan „Wohnpark Kandelhof II“
b) die
örtlichen Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan „Wohnpark Kandelhof II“.
Der
Bebauungsplan wird nach Ausfertigung durch die Verwaltung öffentlich bekannt
gemacht und erfährt dadurch seine Rechtskraft. Eine Genehmigung durch das Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald ist nicht erforderlich, da das Plangebiet aus dem
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Breisach – Ihringen – Merdingen als entwickelt gilt.
TOP. 8) Verschiedenes
Auf
die Anfrage von Stadtrat Reiner Zimmermann bzgl. der Beseitigung der Verkehrsberuhigungsmaßnahme bei der Einfahrt von Oberrimsingen erklärt
Bürgermeister Rein, dass aufgrund des Antrages von Fr. Müller der Ortschaftsrat
sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt habe und zur Entscheidung gekommen
sei, die Schwelle zu beseitigen. Die Stadt habe die Entscheidung des
Ortschaftsrates umgesetzt.
Des
weiteren vermisst Stadtrat Reiner Zimmermann den Antrag auf Beitritt der Stadt
zur TRAS und fragt, ob die Stadt die Unterschriftsaktion der Niederrimsinger
Bürgerinnen und Bürgern nicht ernst genommen habe. Bürgermeister Rein erklärt,
dass er wohl diese Aktion sehr ernst genommen habe. Er habe diesbezüglich mit
der DFK Kontakt aufgenommen und wird einen Fragekatalog mit den
Fraktionsvorsitzenden erarbeiten. Demnächst habe er ein Gespräch mit der IFA.
Sobald er alle Elemente zusammengestellt hat, wird er das Thema im Gemeinderat
behandeln.
Schluss der Sitzung:
19.40 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz