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TOP. 1) Frageviertelstunde für Einwohner
Frau
Fendrich, Gündlingen, erinnert an Ihre mehrfachen Anfragen in Gemeinderatssitzungen
bezüglich des Glascontainerstandortes in Gündlingen, die bisher ohne Reaktion
geblieben sind. Bürgermeister Vonarb teilte mit, dass dieses Thema in der
nichtöffentlichen Ortschaftsratssitzung in Gündlingen am 7.07.2005 beraten
wurde. Herr Hennig, Umweltamt, wird ihr das Ergebnis schriftlich in den
nächsten Tagen mitteilen.
TOP. 2) Bekanntgabe der Beschlüsse der
nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.06.2005
Gemäß
§ 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 14.06.2005
- dem Vorschlag der Verwaltung bzgl. der
Verwertung des Anwesens Rempartstr. 2 zugestimmt hat.
TOP. 3) Bebauungsplan „Fachmärkte zum Kaiserstuhl“
- Satzungsbeschluss
Vorbemerkung
Die
Bearbeitung des vorliegenden Bebauungsplanes verursachte eine umfangreiche und
vielschichtige Abstimmung. Das erzielte Ergebnis ist nach Auffassung der
Verwaltung als Ergebnis zu bewerten, das den Zielsetzungen der kommunalen
Interessen der Stadt Breisach sowohl im Bezug auf die Versorgung der
Bevölkerung als auch des Verflechtungsbereiches in der Verantwortung als
Mittelzentrum gerecht wird.
Gerade die
Lage der Stadt im unmittelbaren Grenzbereich zu Frankreich und der Tatsache,
dass dieser Käuferschichtanteil bei der gutachtlichen Bewertung nicht zur Berücksichtigung
herangezogen werden kann hat gezeigt, dass planungsrechtliche Instrumentarien
mit den wettbewerbliche Gesetzmäßigkeiten nicht immer in Einklang zu bringen
sind. Tatsache ist, dass das „Fachmarktzentrum zum Kaiserstuhl“ ein
berechtigten Interesse geltend macht, in seinem Bestand gesichert und seiner
Wettbewerbsfähigkeit entwickelt zu werden, um seiner Stellung und
Funktionalität langfristig entsprechen zu können.
Verfahrensablauf
18.12.2001 Aufstellungsbeschluss der Stadt für
die Überarbeitung des Bebauungsplanes zur Schaffung der Rechtssicherheit mit
der Trennung von örtlichen Bauvorschriften und planungsrechtlichen
Festsetzungen unter gleichzeitigem Erlass einer Veränderungssperre
2002 Anfragen und Verhandlungen mit Betreibern im
Fachmarktzentrum für bauliche Entwicklungsmöglichkeiten (Markterweiterungen)
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20.05.2003 Konkretisierter Aufstellungsbeschluss
unter Berücksichtigung einer geringfügigen Erweiterung der bestehenden Gebäude
für die Discount-Märkte (LIDL und ALDI)
Anhörung der Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden
07.09.2004 Auftrag am GMA (Gesellschaft für
Markt- und Absatzforschung) zur
fachlichen Beurteilung der
vorgesehenen Markterweiterungen
29.10.2004 Antrag der Betreiber der Fachmärkte
Textil und Schuhe ebenfalls auf geringfügige Erweiterung der bestehenden Märkte
04.11.2004 Auftrag an die GMA für gutachtliche
Beurteilung der geplanten Erweiterung des Textil- und Schuhfachmarktes
16.12.2004 Mitteilung der GMA-Gutachten an die
Träger öffentlicher Belange zur Beurteilung mit Fristsetzung bis 28.01.2005
23.12.2004 Stellungnahme der IHK mit der
Forderung, eine Verkaufsflächenobergrenze für zentrenrelevante, nicht
lebensmittelmarkttypische Non-Food-Sortimente bauplanungsrechtlich
festzusetzen.
Dieser Stellungnahme schließen sich
der Einzelhandelsverband und das Regierungspräsidium Freiburg an.
18.01.2005 Beurteilung der GMA dieser Stellungnahme
mit dem Fazit, dass eine Beschränkung der Sortimente städtebaulich oder
raumordnerisch nicht zwingend erforderlich ist. Auch vor dem Hintergrund der
Umsetzbarkeit einer derartigen einschränkenden Festsetzung erscheint eine
weitere Festlegung der Verkaufsflächen nicht erforderlich.
12.04.2005 Offenlagebeschluss mit zusätzlichen
Nutzungseinschränkungen
- Beschränkung
der Non-Food-Aktionsware auf 25 % der Gesamtverkaufsfläche in den Bereichen SO
1 (ALDI) und SO 2 (LIDL)
- Ausschluss
von Shop´s innerhalb und außerhalb der festgesetzten Verkaufsflächen und damit
innerhalb des gesamten SO-Gebietes
16.04.2005 Bekanntmachung der
Offenlage
25.04.
– 27.05.2005 Offenlage
04.05.2005 Benachrichtigung der Träger
Öffentlicher Belange
Einwendungen im
Rahmen der Offenlage
Im
Laufe der Offenlage sind von privater Seite keine Anregungen und Bedenken vorgetragen
worden.
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Von der
Gemeinde Ihringen sind Einwendungen geltend gemacht worden wegen der
Befürchtung, dass sich die vorgesehene Markterweiterung nachteilig auf den
Bestand des Einzelhandels in Ihringen auswirken könnte.
Die
Träger öffentlicher Belange haben sich wie bereits im vorangegangenen Verfahrensschritt
erneut geäußert.
Von den
Gemeinden Merdingen und Bad Krozingen und der Stadt Freiburg wurde bestätigt,
dass keine Einwendungen gegen den Bebauungsplan geltend gemacht werden.
Ebenfalls
in der Offenlage wurde vom örtlich ansässigen Discounter ALDI darauf hingewiesen,
dass die angegebene Fläche der Markterweiterung mit 160 m² nicht der tatsächlich
vorgesehenen Größenordnung von 289 m² entspricht. Diese Angabe deckt sich mit
der im Bebauungsplan angegebenen zeichnerischen Erweiterungsfläche und ist insoweit
wegen der identischen Erweiterungsfläche beim Discounter LIDL lediglich als
Zahlenkorrektur anzusehen.
Aufgrund der
Einwendungen der Gemeinde Ihringen wurde die GMA zur Prüfung der Auswirkungen
auf die Nachbargemeinde beauftragt um zu ermitteln, ob die Grundsätze des
Kongruenzgebotes berührt sind.
Beurteilung
des Ergebnisses der Offenlage:
Maßgeblich
für die planungsrechtliche Beurteilung der Frage der Zulässigkeit der Vorhaben
und Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist
a) die Vorgabe des Flächennutzungsplanes, der in der gegenwärtigen
Fortschreibungs-phase den fraglichen Bereich als „Sondergebiet Einzelhandel“
ausdrücklich ausweist,
b) die Ausweisung der Stadt Breisach im Regionalplan als Mittelzentrum
c) die Beachtung des Kongruenzgebotes zum Schutz der Kaufkraft im
gemeinde-nachbarlichen Verflechtungsbereich und
d) die Beachtung des Beeinträchtigungsgebotes im eigenen
zentralörtlichen Versorgungskern.
Diese Vorgaben werden nach Angabe des Gutachtens
der GMA berücksichtigt.
Abwägungsvorschlag:
Nach
sachgerechter Prüfung der inhaltlichen Einwendungen, Stellungnahmen und Hinweise
schlägt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Stellungnahmen
der GMA zu den einzelnen Markterweiterungen und besonders bezüglich der
Auswirkungen auf die Gemeinde Ihringen sowie nach Abstimmung mit der die Interessen
der Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei von Herrn RA Dohle vor, die Einwendungen
zurückzuweisen und den Bebauungsplan in der offen gelegten Version (unter redaktioneller
Korrektur der Flächenangabe für den Discounter ALDI im Planteil SO 1)
verfahrensrechtlich zum Abschluss zu bringen.
Bürgermeister Vonarb weist darauf hin, dass sich
die Stadtverwaltung die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Die Fachmärkte
haben ein berechtigtes Interesse geltend gemacht, ihren Bestand zu sichern und
ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.
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5 –
Für die CDU-Fraktion
erklärt Jörg Leber, dass hiermit eine gute Kompromisslösung gefunden worden
sei. Mit ihr werde man allen Anforderungen gerecht. Seine Fraktion stimme dem
Beschlussvorschlag zu.
Stadtrat Lothar Menges
(SPD) erklärt für seine Fraktion die Zustimmung. Er regt eine planungsrechtliche
Festsetzung für die Grünanlagen an. Auch eine Verkehrsregelung für die
Fußgänger und die Fahrradfahrer auf dem Parkplatz sollte gefunden werden.
Stadtrat Anton Siegel (ULB)
berichtet, dass die Mehrheit der Fraktionsmitglieder die Erweiterungspläne
kritisiere. Dadurch erhöht sich der Umsatz der großen Märkte, was kleine Läden
in Existenznot bringen könnte. Auch Arbeitsplätze gehen dadurch verloren. Er befürchtet
nicht nur negative Auswirkungen für den Einzelhandel in Ihringen, sondern auch
für die Läden in der Breisacher Stadtmitte und in den Stadtteilen. Auf seine
Frage, ob der Backshop auch Getränke und Speisen vertreiben dürfte, erklärt
Stadtamtsrat Florian Herth, dass es kein Imbissbetrieb geben wird.
Stadtrat Werner Schneider
(FDP/FWB) erläutert, dass die Angelegenheit in seiner Fraktion zunächst
kontrovers diskutiert wurde, das Gutachten jedoch Klarheit gebracht habe.
Wichtig sei, dass keine negative Auswirkungen auf die kleineren Geschäfte
daraus resultieren. Er weist auf das Verkehrsproblem hin, hauptsächlich die
Kandelstraße sei öfters zugeparkt.
Unter Beachtung der
Befangenheitsvorschriften ergeht folgender
Beschluss (21
Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
Der Gemeinderat beschließt unter sachgerechter
Abwägung der vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und
der Nachbargemeinde Ihringen den Entwurf des Bebauungsplanes mit den
vorgesehenen Erweiterungen der bestehenden Verkaufsflächen entsprechend der
offen gelegten Version (unter redaktioneller Korrektur der Flächenangabe
für den Discounter ALDI im Planteil SO 1) als Satzung.
TOP. 4) Spitalfonds Breisach
- Änderung der
Haushaltssatzung 2005
Dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wurde
die vom Gemeinderat als Stiftungsrat des Spitalfonds Breisach am 14.12.2004
beschlossene Haushaltssatzung 2005 zur Genehmigung vorgelegt. Die
Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet die vorgesehene Kreditaufnahme von 650.000
€. Als Begründung wird darauf verwiesen, dass dem Spitalfonds eine hohe
Rücklageentnahme möglich ist und sich dadurch der erforderliche Kreditbedarf
auf 470.000 € ermäßigt. Die erhöhte Rücklagenentnahme ergibt sich durch den
Kaufpreiseingang im Dezember 2004 für das ehemalige Obdachlosengrundstück Im
Gelbstein.
Die Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde macht
hinsichtlich der Kreditermächtigung eine Satzungsänderung durch einen erneuten
Beschluss des Stiftungsrates (Beitrittsbeschluss) erforderlich.
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Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft
als Stiftungsrat des Spitalfonds Breisach die Änderung der Haushaltssatzung
2005 lt. der beigefügten Anlage als Beitrittsbeschluss zu der am 14.12.2004
beschlossenen Haushaltssatzung 2005.
TOP. 5) Mögliche vorgezogene Bundestagswahlen am
18.09.2005
- Hinweis auf Änderung des
Wahlraumes für den Wahlbezirk 102 – Vorderstadt
Am 18. September 2005 finden möglicherweise
vorgezogene Wahlen zum Deutschen Bundestag statt. Gleichzeitig wird in der
Stadt Breisach am Rhein des Deutsch-Französische Kulturfest gefeiert.
Einbezogen in das Kulturfest ist insbesondere der Marktplatz und die
Spitalkirche. Somit ist die Nutzung der Spitalkirche für die Bundestagswahl
ausgeschlossen.
Die Stadtverwaltung hat daher mit dem Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald vereinbart, den Musiksaal des
Martin-Schongauer-Gymnasiums als Wahlraum für den Wahlbezirk zu verwenden.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat nimmt von der Verlegung des
Wahlraumes für den Wahlbezirk 102/Vorderstadt in das
Martin-Schongauer-Gymnasium zustimmend Kenntnis.
TOP. 6) Einführung
einer flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule
In den
vergangenen Monaten wurde die Stadtverwaltung durch verschiedene Eltern bedrängt,
die vorhandene Kernzeitbetreuung im Rahmen der „verlässlichen Grundschule“
auszuweiten, eventuell sogar einen Hort in der Julius-Leber-Schule in Breisach
einzurichten. Daher wurde mit dem Gesamtelternbeirat der
Julius-Leber-Grundschule am 12.04.2005 vereinbart, eine Umfrage im
Grundschulbereich zur Bedarfsermittlung durchzuführen. Die Umfrage wurde von
der Stadtverwaltung, der Schule und dem
Elternbeirat gemeinsam ausgearbeitet.
Die
Umfrage hat im Wesentlichen ergeben, dass die Einführung einer flexiblen Nachmittagsbetreuung
den Bedürfnissen der Eltern am gerechtesten werden würde. Die Einführung eines
Kinderhortes wäre derzeit nicht gerechtfertigt, die Umfrage ergab lediglich 10
Interessenten hieran.
Die
flexible Nachmittagsbetreuung ist vom Land als eigenständige Betreuungseinrichtung
für allgemeinbildende Schulen eingerichtet worden. Das Land gewährt im Rahmen
dieses Programms eine Förderung von 275,-- Euro je betreuter Wochenstunde bei
maximal 15 Wochenstunden. Die hierbei entstehenden Personalkosten könnten bei
einem Elternbeitrag in Höhe von 50,00 € je Monat bei 10-monatiger Abrechnung
gedeckt werden. Als Räumlichkeiten stünden selbstverständlich die Räumlichkeiten
der verlässlichen Grundschule zur Verfügung. Die organisatorischen Regelungen
zwischen den Grundschulen Julius-Leber und Theresianum sind nach Eingang der Anmeldungen
zu treffen.
Für
die CDU-Fraktion erklärt Stadträtin Ruth Köbele, dass das Angebot eine gute
Sache und ihre Fraktion damit sehr zufrieden sei. Sie stimme dem
Beschlussvorschlag zu.
Stadträtin
Ulrike Maier-Hänle (SPD) hätte sich gewünscht, dass dieses Thema zuvor im
Verwaltungs- und Sozialausschuss behandelt worden wäre. Es gäbe noch viele
offenen Fragen, wie z.B. wer betreut die Gruppe, gibt es eine pädagogisches
Konzept, wie ist es mit der Verpflegung?
Bürgermeister
Vonarb erläutert, dass die Art der Betreuung die gleiche sei wie die der
verlässlichen Grundschule, nur mit Ausdehnung von 13.00 bis 15.00 Uhr. Was die
Verpflegung anbelange, sei es wie in der Krabbelstube, die Kinder müssen ihr Essen
selbst mitbringen. Hier ginge es nur um die Erweiterung der bestehende
Struktur.
Stadträtin
Imogen Wiedensohler (FDP/FWB) begrüßt sehr diese neue Einrichtung und ihre
Fraktion stimmt zu. Auf ihre Frage, ob zusätzliches Personal dafür eingestellt
worden sei, erklärt Bürgermeister Vonarb, dass das vorhandene Personal bereit
sei, die Arbeitszeit aufzustocken.
Stadtrat Gerold Jäger schlägt vor, die Vereine mit
verschiedenen Aktivitäten einzubinden. Dafür müssen die Eltern ihre Zustimmung
geben, antwortet Bürgermeister Vonarb.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat stimmt dem Angebot einer flexiblen Nachmittagsbetreuung von täglich
13.00 bis 15.00 Uhr und der damit verbundenen Benutzungsordnung zu.
TOP.
7) Information über eine
Elternbefragung zu den Öffnungszeiten in den Kindergärten der Stadt Breisach am
Rhein
Die
Stadtverwaltung hat in Zusammenarbeit mit den Kindergärten der Stadt Breisach
am Rhein eine Elternbefragung durchgeführt. Die Durchführung der Befragung
begründet sich rein formell mit der Änderung des Kindergartengesetzes zum
01.01.2004 verbundenen Übertragung der Kindergartenplanung auf die Kommunen.
Die Stadt Breisach hat bisher bei der Erstellung der Bedarfsplanung noch keine
Elternbefragung durchgeführt, lediglich Elternbeiräte und Kindergartenleitungen
sowie die Stadt- und Ortschaftsräte waren in die Planung eingebunden. Zweck
dieser Elternbefragung ist darüber hinaus auch die künftige Planung der
Öffnungszeiten. Die Stadtverwaltung wurde in den letzten Monaten ständig mit
Anfragen konfrontiert hinsichtlich zusätzlichen Öffnungszeiten in den
Kindergärten bis hin zu einer zusätzlichen Ganztagesbetreuung.
Die Befragung
wurde in sämtlichen Kindergärten durchgeführt, teilweise aufgrund besonderer Fragestellungen auch in abgewandelter Form.
Die Beteiligung der Eltern war selbstverständlich freiwillig. Von insgesamt 512
angesprochenen Eltern haben sich 343
und somit ca. 67 % beteiligt. Die Anzahl der Eltern weicht
selbstverständlich auf Grund der Zweitkinder von der Anzahl der Kinder ab.
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Themen der
Umfrage waren die Zufriedenheit mit den Öffnungszeiten, Bedarf an zusätzlicher
Betreuung, Bedarf an Betreuung in den Ferien, verlängerte Öffnungszeiten für
die Kindergärten der Katholischen Kirche und durchschnittliche tägliche
Verweildauer (geschätzt).
Darüber
hinaus wurde den Kindergärten eine weitere Umfrage anheim gestellt bezüglich
der Zufriedenheit mit der inhaltlichen Arbeit und mit dem Personal. Diese
Umfrage wurde anonym durchgeführt und dient nur der Arbeit des jeweiligen
Kindergartens. Eine Veröffentlichung wird nicht durchgeführt.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt vom Ergebnis der Elternbefragung in den Kindergärten der
Stadt Breisach am Rhein Kenntnis.
TOP.
8) Straßenbenennung
- Benennung der zukünftigen
Straßenfläche Flurst.-Nr. 2750/18, eine Teilfläche von Flurst.-Nr. 2750/11 und
Flurst.-Nr. 2750/10 (schraffierte Fläche) im Bereich des Pflegeheimes der
Evangelischen Stadtmission Freiburg e.V.
Die Bauarbeiten im Bereich
des Grundstücks Flurst.-Nr. 2750 zur Errichtung eines Pflegeheimes durch die
Evangelische Stadtmission Freiburg e.V. haben bereits begonnen.
Die Anfragen
bezüglich der Zuordnung dieser Wohnanlage nehmen zu. Aus diesem Grunde ist eine
Benennung der Erschließungsstraße für dieses Gebiet erforderlich.
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, die im beigefügten Lageplan schraffierten Flächen
(Flurst.-Nr. 2750/18, eine Teilfläche von Flurst.-Nr. 2750/11 und Flurst.-Nr.
2750/10) nach dem früheren
Bürgermeister August Ehrlacher wie folgt zu benennen:
„August-Ehrlacher-Straße“.
Herr August
Ehrlacher wurde im September 1969 zum Ehrenbürger der Stadt Breisach am Rhein
ernannt und ist im Oktober 1988 verstorben. Bisher gibt es noch keinen namentlichen
Hinweis auf das Wirken von Herrn Ehrlacher.
Alle weiteren
bereits verstorbenen Ehrenbürger, welche in enger Verbindung zur Stadt Breisach
gestanden sind, wurden bereits durch eine Namensnennung gewürdigt.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt gem. § 5 Abs. 4 GO als zukünftige Straßenbezeichnung folgenden
Namen:
Die in dem
der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Lageplan schraffierten Straßenteilflächen
(Flurst.-Nr. 2750/18, eine Teilfläche von Flurst.-Nr. 2750/11 und Flurst.-Nr.
2750/10) erhalten die Bezeichnung: „August-Ehrlacher-Straße“.
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TOP. 9) Behördenzentrum
in Breisach am Rhein
-
Vergabe Bodenbelagsarbeiten
Für
den Umbau der ehem. Kasernengebäude Europaplatz 1, 3 und 5 in das neue Behördenzentrum
in Breisach a. Rh. wurden die Bodenbelagsarbeiten ausgeschrieben.
Die
Submission erbrachte folgendes Ergebnis:
1) Fa. Schneider, Breisach 230.700,80
€
2) Fa. Wiesler, Münstertal 232.624,08
€ +0,8 %
3) Fa. Klein, Heitersheim 235.513,64
€
+2,0 %
4) Fa. Sedelmeier, Schallstadt 237.260,60
€ +2,8 %
5) Fa. Kanzinger, Bötzingen
240.891,40 € +4,4 %
6)
Fa. Voßler, Vörstetten 243.101,20 € +5,3
%
7) Fa. Lörracher Wohn Art, Breisach 249.237,00
€ +8,0 %
Ohne
Mitwirkung von Stadtrat Werner Schneider wegen Befangenheit ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt, der preisgünstigsten Anbieterfirma Schneider aus
Breisach den Auftrag für die
Bodenbelagsarbeiten für das neue Behördenzentrum in Breisach am Rhein zum
Angebotspreis von 230.700,80 € zu erteilen.
TOP.
10) Verschiedenes
Um jegliche Wildplakatierung
anlässlich der Bundestagswahlen am 18.09.2005 zu vermeiden, regt Bürgermeister
Vonarb an, ein Abkommen zwischen den Parteien und der Stadt bezüglich der
Plakatierung zu treffen.
Stadtrat Lothar Menges (SPD)
erkundigt sich, ob das Breisacher HELIOS-Rosmann-Krankenhaus ein Notkrankenhaus
sei, denn zwei Bürger wurden abgewiesen und auf Freiburger Krankenhäuser
verwiesen. Bürgermeister Vonarb wird sich beim HELIOS-Rosmann-Krankenhaus
erkundigen.
Schluss der Sitzung: 19.25 Uhr
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz