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14.3.2009

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Protokoll Nr. 07  

 

           über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

       am 19. Juli 2005  in der Tuniberghalle

in Breisach-Oberrimsingen

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                        Baldus Stephanie

                        Bercher Peter

                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Czemerys Günter

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas

                        Gnädinger Rudolf

                        Dr. Groh Rüdiger

                        Hintereck Wendelin

                        Ingenhoven Willi

                        Jäger Gerold

                        Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Binz Andreas

                        Jungel Bernd

                        Mack Monika

 

 

Ortsvorsteher:                        Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Beigeordneter Oliver Rein

                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum

                        Stadtamtsrat Florian Herth und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                            

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)  Frageviertelstunde für Einwohner

 

                     Frau Fendrich, Gündlingen, erinnert an Ihre mehrfachen Anfragen in Gemeinderatssitzungen bezüglich des Glascontainerstandortes in Gündlingen, die bisher ohne Reaktion geblieben sind. Bürgermeister Vonarb teilte mit, dass dieses Thema in der nichtöffentlichen Ortschaftsratssitzung in Gündlingen am 7.07.2005 beraten wurde. Herr Hennig, Umweltamt, wird ihr das Ergebnis schriftlich in den nächsten Tagen mitteilen.

 

TOP. 2)  Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinde­ratssitzung vom 14.06.2005

 

Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemein­derat in sei­ner nicht­öffentli­chen Sitzung vom 14.06.2005

 

                      -        dem Vorschlag der Verwaltung bzgl. der Verwertung des Anwesens Rempartstr. 2 zugestimmt hat.

 

 

TOP. 3) Bebauungsplan „Fachmärkte zum Kaiserstuhl“

                      - Satzungsbeschluss

 

                     Vorbemerkung

 

                     Die Bearbeitung des vorliegenden Bebauungsplanes verursachte eine umfangreiche und vielschichtige Abstimmung. Das erzielte Ergebnis ist nach Auffassung der Verwaltung als Ergebnis zu bewerten, das den Zielsetzungen der kommunalen Interessen der Stadt Breisach sowohl im Bezug auf die Versorgung der Bevölkerung als auch des Verflechtungsbereiches in der Verantwortung als Mittelzentrum gerecht wird.

                     Gerade die Lage der Stadt im unmittelbaren Grenzbereich zu Frankreich und der Tatsache, dass dieser Käuferschichtanteil bei der gutachtlichen Bewertung nicht zur Berücksichtigung herangezogen werden kann hat gezeigt, dass planungsrechtliche Instrumentarien mit den wettbewerbliche Gesetzmäßigkeiten nicht immer in Einklang zu bringen sind. Tatsache ist, dass das „Fachmarktzentrum zum Kaiserstuhl“ ein berechtigten Interesse geltend macht, in seinem Bestand gesichert und seiner Wettbewerbsfähigkeit entwickelt zu werden, um seiner Stellung und Funktionalität langfristig entsprechen zu können.

 

                     Verfahrensablauf

 

                     18.12.2001           Aufstellungsbeschluss der Stadt für die Überarbeitung des Bebauungsplanes zur Schaffung der Rechtssicherheit mit der Trennung von örtlichen Bauvorschriften und planungsrechtlichen Festsetzungen unter gleichzeitigem Erlass einer Veränderungssperre

 

                     2002 Anfragen und Verhandlungen mit Betreibern im Fachmarktzentrum für bauliche Entwicklungsmöglichkeiten (Markterweiterungen)


- 3 –

 

                     20.05.2003           Konkretisierter Aufstellungsbeschluss unter Berücksichtigung einer geringfügigen Erweiterung der bestehenden Gebäude für die Discount-Märkte (LIDL und ALDI)

 

                                Anhörung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden

 

                     07.09.2004           Auftrag am GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung) zur

                                fachlichen Beurteilung der vorgesehenen Markterweiterungen          

 

                     29.10.2004           Antrag der Betreiber der Fachmärkte Textil und Schuhe ebenfalls auf geringfügige Erweiterung der bestehenden Märkte

 

                     04.11.2004           Auftrag an die GMA für gutachtliche Beurteilung der geplanten Erweiterung des Textil- und Schuhfachmarktes

                                             

                     16.12.2004           Mitteilung der GMA-Gutachten an die Träger öffentlicher Belange zur Beurteilung mit Fristsetzung bis 28.01.2005

 

                     23.12.2004           Stellungnahme der IHK mit der Forderung, eine Verkaufsflächenobergrenze für zentrenrelevante, nicht lebensmittelmarkttypische Non-Food-Sortimente bauplanungsrechtlich festzusetzen.

                                Dieser Stellungnahme schließen sich der Einzelhandelsverband und das Regierungspräsidium Freiburg an.

 

                     18.01.2005           Beurteilung der GMA dieser Stellungnahme mit dem Fazit, dass eine Beschränkung der Sortimente städtebaulich oder raumordnerisch nicht zwingend erforderlich ist. Auch vor dem Hintergrund der Umsetzbarkeit einer derartigen einschränkenden Festsetzung erscheint eine weitere Festlegung der Verkaufsflächen nicht erforderlich.

 

                     12.04.2005           Offenlagebeschluss mit zusätzlichen Nutzungseinschränkungen

                             -        Beschränkung der Non-Food-Aktionsware auf 25 % der Gesamtverkaufsfläche in den Bereichen SO 1 (ALDI) und SO 2 (LIDL)

                             -        Ausschluss von Shop´s innerhalb und außerhalb der festgesetzten Verkaufsflächen und damit innerhalb des gesamten SO-Gebietes

 

                     16.04.2005                     Bekanntmachung der Offenlage

 

                     25.04. – 27.05.2005    Offenlage

 

                     04.05.2005                     Benachrichtigung der Träger Öffentlicher Belange

 

 

                     Einwendungen im Rahmen der Offenlage

 

                     Im Laufe der Offenlage sind von privater Seite keine Anregungen und Bedenken vorgetragen worden.


- 4 –

 

                     Von der Gemeinde Ihringen sind Einwendungen geltend gemacht worden wegen der Befürchtung, dass sich die vorgesehene Markterweiterung nachteilig auf den Bestand des Einzelhandels in Ihringen auswirken könnte.

                     Die Träger öffentlicher Belange haben sich wie bereits im vorangegangenen Verfahrensschritt erneut geäußert.

                    

                     Von den Gemeinden Merdingen und Bad Krozingen und der Stadt Freiburg wurde bestätigt, dass keine Einwendungen gegen den Bebauungsplan geltend gemacht werden.

 

                     Ebenfalls in der Offenlage wurde vom örtlich ansässigen Discounter ALDI darauf hingewiesen, dass die angegebene Fläche der Markterweiterung mit 160 m² nicht der tatsächlich vorgesehenen Größenordnung von 289 m² entspricht. Diese Angabe deckt sich mit der im Bebauungsplan angegebenen zeichnerischen Erweiterungsfläche und ist insoweit wegen der identischen Erweiterungsfläche beim Discounter LIDL lediglich als Zahlenkorrektur anzusehen.

                     Aufgrund der Einwendungen der Gemeinde Ihringen wurde die GMA zur Prüfung der Auswirkungen auf die Nachbargemeinde beauftragt um zu ermitteln, ob die Grundsätze des Kongruenzgebotes berührt sind.

 

                     Beurteilung des Ergebnisses der Offenlage:

 

                     Maßgeblich für die planungsrechtliche Beurteilung der Frage der Zulässigkeit der Vorhaben und Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist

                     a) die Vorgabe des Flächennutzungsplanes, der in der gegenwärtigen Fortschreibungs-phase den fraglichen Bereich als „Sondergebiet Einzelhandel“ ausdrücklich ausweist,

                     b) die Ausweisung der Stadt Breisach im Regionalplan als Mittelzentrum

                     c) die Beachtung des Kongruenzgebotes zum Schutz der Kaufkraft im gemeinde-nachbarlichen Verflechtungsbereich und

                     d) die Beachtung des Beeinträchtigungsgebotes im eigenen zentralörtlichen Versorgungskern.

                     Diese Vorgaben werden nach Angabe des Gutachtens der GMA berücksichtigt.

 

                     Abwägungsvorschlag:

 

                     Nach sachgerechter Prüfung der inhaltlichen Einwendungen, Stellungnahmen und Hinweise schlägt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den Stellungnahmen der GMA zu den einzelnen Markterweiterungen und besonders bezüglich der Auswirkungen auf die Gemeinde Ihringen sowie nach Abstimmung mit der die Interessen der Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei von Herrn RA Dohle vor, die Einwendungen zurückzuweisen und den Bebauungsplan in der offen gelegten Version (unter redaktioneller Korrektur der Flächenangabe für den Discounter ALDI im Planteil SO 1) verfahrensrechtlich zum Abschluss zu bringen.  

 

                     Bürgermeister Vonarb weist darauf hin, dass sich die Stadtverwaltung die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Die Fachmärkte haben ein berechtigtes Interesse geltend gemacht, ihren Bestand zu sichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.


- 5 –

 

                     Für die CDU-Fraktion erklärt Jörg Leber, dass hiermit eine gute Kompromisslösung gefunden worden sei. Mit ihr werde man allen Anforderungen gerecht. Seine Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag zu.

 

                     Stadtrat Lothar Menges (SPD) erklärt für seine Fraktion die Zustimmung. Er regt eine planungsrechtliche Festsetzung für die Grünanlagen an. Auch eine Verkehrsregelung für die Fußgänger und die Fahrradfahrer auf dem Parkplatz sollte gefunden werden.

 

                     Stadtrat Anton Siegel (ULB) berichtet, dass die Mehrheit der Fraktionsmitglieder die Erweiterungspläne kritisiere. Dadurch erhöht sich der Umsatz der großen Märkte, was kleine Läden in Existenznot bringen könnte. Auch Arbeitsplätze gehen dadurch verloren. Er befürchtet nicht nur negative Auswirkungen für den Einzelhandel in Ihringen, sondern auch für die Läden in der Breisacher Stadtmitte und in den Stadtteilen. Auf seine Frage, ob der Backshop auch Getränke und Speisen vertreiben dürfte, erklärt Stadtamtsrat Florian Herth, dass es kein Imbissbetrieb geben wird.

 

                     Stadtrat Werner Schneider (FDP/FWB) erläutert, dass die Angelegenheit in seiner Fraktion zunächst kontrovers diskutiert wurde, das Gutachten jedoch Klarheit gebracht habe. Wichtig sei, dass keine negative Auswirkungen auf die kleineren Geschäfte daraus resultieren. Er weist auf das Verkehrsproblem hin, hauptsächlich die Kandelstraße sei öfters zugeparkt.

 

                     Unter Beachtung der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender

 

                     Beschluss (21 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

 

                     Der Gemeinderat beschließt unter sachgerechter Abwägung der vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinde Ihringen den Entwurf des Bebauungsplanes mit den vorgesehenen Erweiterungen der bestehenden Verkaufsflächen entsprechend der offen gelegten Version (unter redaktioneller Korrektur der Flächenangabe für den Discounter ALDI im Planteil SO 1) als Satzung.

 

TOP. 4) Spitalfonds Breisach

                      - Änderung der Haushaltssatzung 2005

 

                     Dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald wurde die vom Gemeinderat als Stiftungsrat des Spitalfonds Breisach am 14.12.2004 beschlossene Haushaltssatzung 2005 zur Genehmigung vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet die vorgesehene Kreditaufnahme von 650.000 €. Als Begründung wird darauf verwiesen, dass dem Spitalfonds eine hohe Rücklageentnahme möglich ist und sich dadurch der erforderliche Kreditbedarf auf 470.000 € ermäßigt. Die erhöhte Rücklagenentnahme ergibt sich durch den Kaufpreiseingang im Dezember 2004 für das ehemalige Obdachlosengrundstück Im Gelbstein.

 

                     Die Verfügung der Rechtsaufsichtsbehörde macht hinsichtlich der Kreditermächtigung eine Satzungsänderung durch einen erneuten Beschluss des Stiftungsrates (Beitrittsbeschluss) erforderlich.


- 6 –

 

                     Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                     Der Gemeinderat beschließt in seiner Eigenschaft als Stiftungsrat des Spitalfonds Breisach die Änderung der Haushaltssatzung 2005 lt. der beigefügten Anlage als Beitrittsbeschluss zu der am 14.12.2004 beschlossenen Haushaltssatzung 2005.

 

 

TOP. 5) Mögliche vorgezogene Bundestagswahlen am 18.09.2005

                      - Hinweis auf Änderung des Wahlraumes für den Wahlbezirk 102 – Vorderstadt

 

                     Am 18. September 2005 finden möglicherweise vorgezogene Wahlen zum Deutschen Bundestag statt. Gleichzeitig wird in der Stadt Breisach am Rhein des Deutsch-Französische Kulturfest gefeiert. Einbezogen in das Kulturfest ist insbesondere der Marktplatz und die Spitalkirche. Somit ist die Nutzung der Spitalkirche für die Bundestagswahl ausgeschlossen.

 

                     Die Stadtverwaltung hat daher mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald vereinbart, den Musiksaal des Martin-Schongauer-Gymnasiums als Wahlraum für den Wahlbezirk zu verwenden.

 

                     Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                     Der Gemeinderat nimmt von der Verlegung des Wahlraumes für den Wahlbezirk 102/Vorderstadt in das Martin-Schongauer-Gymnasium zustimmend Kenntnis.

 

TOP. 6)        Einführung einer flexiblen Nachmittagsbetreuung an der Grundschule

 

                     In den vergangenen Monaten wurde die Stadtverwaltung durch verschiedene Eltern bedrängt, die vorhandene Kernzeitbetreuung im Rahmen der „verlässlichen Grundschule“ auszuweiten, eventuell sogar einen Hort in der Julius-Leber-Schule in Breisach einzurichten. Daher wurde mit dem Gesamtelternbeirat der Julius-Leber-Grundschule am 12.04.2005 vereinbart, eine Umfrage im Grundschulbereich zur Bedarfsermittlung durchzuführen. Die Umfrage wurde von der  Stadtverwaltung, der Schule und dem Elternbeirat gemeinsam ausgearbeitet.

 

                     Die Umfrage hat im Wesentlichen ergeben, dass die Einführung einer flexiblen Nachmittagsbetreuung den Bedürfnissen der Eltern am gerechtesten werden würde. Die Einführung eines Kinderhortes wäre derzeit nicht gerechtfertigt, die Umfrage ergab lediglich 10 Interessenten hieran.

 

                     Die flexible Nachmittagsbetreuung ist vom Land als eigenständige Betreuungseinrichtung für allgemeinbildende Schulen eingerichtet worden. Das Land gewährt im Rahmen dieses Programms eine Förderung von 275,-- Euro je betreuter Wochenstunde bei maximal 15 Wochenstunden. Die hierbei entstehenden Personalkosten könnten bei einem Elternbeitrag in Höhe von 50,00 € je Monat bei 10-monatiger Abrechnung gedeckt werden. Als Räumlichkeiten stünden selbstverständlich die Räumlichkeiten der verlässlichen Grundschule zur Verfügung. Die organisatorischen Regelungen zwischen den Grundschulen Julius-Leber und Theresianum sind nach Eingang der Anmeldungen zu treffen.

 

                     Für die CDU-Fraktion erklärt Stadträtin Ruth Köbele, dass das Angebot eine gute Sache und ihre Fraktion damit sehr zufrieden sei. Sie stimme dem Beschlussvorschlag zu.

 

                     Stadträtin Ulrike Maier-Hänle (SPD) hätte sich gewünscht, dass dieses Thema zuvor im Verwaltungs- und Sozialausschuss behandelt worden wäre. Es gäbe noch viele offenen Fragen, wie z.B. wer betreut die Gruppe, gibt es eine pädagogisches Konzept, wie ist es mit der Verpflegung?

 

                     Bürgermeister Vonarb erläutert, dass die Art der Betreuung die gleiche sei wie die der verlässlichen Grundschule, nur mit Ausdehnung von 13.00 bis 15.00 Uhr. Was die Verpflegung anbelange, sei es wie in der Krabbelstube, die Kinder müssen ihr Essen selbst mitbringen. Hier ginge es nur um die Erweiterung der bestehende Struktur.

 

                     Stadträtin Imogen Wiedensohler (FDP/FWB) begrüßt sehr diese neue Einrichtung und ihre Fraktion stimmt zu. Auf ihre Frage, ob zusätzliches Personal dafür eingestellt worden sei, erklärt Bürgermeister Vonarb, dass das vorhandene Personal bereit sei, die Arbeitszeit aufzustocken.

 

                     Stadtrat  Gerold Jäger schlägt vor, die Vereine mit verschiedenen Aktivitäten einzubinden. Dafür müssen die Eltern ihre Zustimmung geben, antwortet Bürgermeister Vonarb.

 

  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                     Der Gemeinderat stimmt dem Angebot einer flexiblen Nachmittagsbetreuung von täglich 13.00 bis 15.00 Uhr und der damit verbundenen Benutzungsordnung zu.

 

TOP. 7) Information über eine Elternbefragung zu den Öffnungszeiten in den Kindergärten der Stadt Breisach am Rhein

 

                     Die Stadtverwaltung hat in Zusammenarbeit mit den Kindergärten der Stadt Breisach am Rhein eine Elternbefragung durchgeführt. Die Durchführung der Befragung begründet sich rein formell mit der Änderung des Kindergartengesetzes zum 01.01.2004 verbundenen Übertragung der Kindergartenplanung auf die Kommunen. Die Stadt Breisach hat bisher bei der Erstellung der Bedarfsplanung noch keine Elternbefragung durchgeführt, lediglich Elternbeiräte und Kindergartenleitungen sowie die Stadt- und Ortschaftsräte waren in die Planung eingebunden. Zweck dieser Elternbefragung ist darüber hinaus auch die künftige Planung der Öffnungszeiten. Die Stadtverwaltung wurde in den letzten Monaten ständig mit Anfragen konfrontiert hinsichtlich zusätzlichen Öffnungszeiten in den Kindergärten bis hin zu einer zusätzlichen Ganztagesbetreuung.

 

                     Die Befragung wurde in sämtlichen Kindergärten durchgeführt, teilweise aufgrund besonderer  Fragestellungen auch in abgewandelter Form. Die Beteiligung der Eltern war selbstverständlich freiwillig. Von insgesamt 512 angesprochenen Eltern haben sich 343  und somit ca. 67 % beteiligt. Die Anzahl der Eltern weicht selbstverständlich auf Grund der Zweitkinder von der Anzahl der Kinder ab.


- 8 –

 

                     Themen der Umfrage waren die Zufriedenheit mit den Öffnungszeiten, Bedarf an zusätzlicher Betreuung, Bedarf an Betreuung in den Ferien, verlängerte Öffnungszeiten für die Kindergärten der Katholischen Kirche und durchschnittliche tägliche Verweildauer (geschätzt).

 

                     Darüber hinaus wurde den Kindergärten eine weitere Umfrage anheim gestellt bezüglich der Zufriedenheit mit der inhaltlichen Arbeit und mit dem Personal. Diese Umfrage wurde anonym durchgeführt und dient nur der Arbeit des jeweiligen Kindergartens. Eine Veröffentlichung wird nicht durchgeführt.

                    

                     Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                     Der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis der Elternbefragung in den Kindergärten der Stadt Breisach am Rhein Kenntnis.

 

TOP. 8)     Straßenbenennung

                   -           Benennung der zukünftigen Straßenfläche Flurst.-Nr. 2750/18, eine Teilfläche von Flurst.-Nr. 2750/11 und Flurst.-Nr. 2750/10 (schraffierte Fläche) im Bereich des Pflegeheimes der Evangelischen Stadtmission Freiburg e.V.

 

                      Die Bauarbeiten im Bereich des Grundstücks Flurst.-Nr. 2750 zur Errichtung eines Pflegeheimes durch die Evangelische Stadtmission Freiburg e.V. haben bereits begonnen.

 

                     Die Anfragen bezüglich der Zuordnung dieser Wohnanlage nehmen zu. Aus diesem Grunde ist eine Benennung der Erschließungsstraße für dieses Gebiet erforderlich.

 

                     Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die im beigefügten Lageplan schraffierten Flächen (Flurst.-Nr. 2750/18, eine Teilfläche von Flurst.-Nr. 2750/11 und Flurst.-Nr. 2750/10)  nach dem früheren Bürgermeister August Ehrlacher wie folgt zu benennen: „August-Ehrlacher-Straße“.

 

                     Herr August Ehrlacher wurde im September 1969 zum Ehrenbürger der Stadt Breisach am Rhein ernannt und ist im Oktober 1988 verstorben. Bisher gibt es noch keinen namentlichen Hinweis auf das Wirken von Herrn Ehrlacher.

 

                     Alle weiteren bereits verstorbenen Ehrenbürger, welche in enger Verbindung zur Stadt Breisach gestanden sind, wurden bereits durch eine Namensnennung gewürdigt.

 

                     Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                     Der Gemeinderat beschließt gem. § 5 Abs. 4 GO als zukünftige Straßenbezeichnung folgenden Namen:

 

                     Die in dem der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten Lageplan schraffierten Straßenteilflächen (Flurst.-Nr. 2750/18, eine Teilfläche von Flurst.-Nr. 2750/11 und Flurst.-Nr. 2750/10) erhalten die Bezeichnung: „August-Ehrlacher-Straße“.


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TOP. 9)     Behördenzentrum in Breisach am Rhein

                   - Vergabe Bodenbelagsarbeiten

 

                     Für den Umbau der ehem. Kasernengebäude Europaplatz 1, 3 und 5 in das neue Behördenzentrum in Breisach a. Rh. wurden die Bodenbelagsarbeiten ausgeschrieben. 

 

                     Die Submission erbrachte folgendes Ergebnis:

 

                     1)  Fa. Schneider, Breisach    230.700,80 €

                     2)  Fa. Wiesler, Münstertal     232.624,08 €   +0,8 %

                     3)  Fa. Klein, Heitersheim      235.513,64 €   +2,0 %

                     4)  Fa. Sedelmeier, Schallstadt      237.260,60 € +2,8 %

                     5)  Fa. Kanzinger, Bötzingen        240.891,40 €    +4,4 %

                     6)  Fa. Voßler, Vörstetten    243.101,20 €   +5,3 %

7)  Fa. Lörracher Wohn Art, Breisach    249.237,00 €   +8,0 %

                    

                     Ohne Mitwirkung von Stadtrat Werner Schneider wegen Befangenheit ergeht folgender

 

                     Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                     Der Gemeinderat beschließt, der preisgünstigsten Anbieterfirma Schneider aus Breisach  den Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten für das neue Behördenzentrum in Breisach am Rhein zum Angebotspreis von 230.700,80 € zu erteilen.

                    

TOP. 10)     Verschiedenes

 

                   Um jegliche Wildplakatierung anlässlich der Bundestagswahlen am 18.09.2005 zu vermeiden, regt Bürgermeister Vonarb an, ein Abkommen zwischen den Parteien und der Stadt bezüglich der Plakatierung zu treffen.

 

                   Stadtrat Lothar Menges (SPD) erkundigt sich, ob das Breisacher HELIOS-Rosmann-Krankenhaus ein Notkrankenhaus sei, denn zwei Bürger wurden abgewiesen und auf Freiburger Krankenhäuser verwiesen. Bürgermeister Vonarb wird sich beim HELIOS-Rosmann-Krankenhaus erkundigen.

                                

Schluss der Sitzung:  19.25 Uhr

        Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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