- 2 –
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Bürgermeister Vonarb
darum, eine Gedenkminute anlässlich des 60. Jahrestages des Widerstandes u.a.
auch an den Breisacher SPD-Reichstagsabgeordneten und NS-Widerstandskämpfer
Julius Leber, der seine Jugend in Breisach verbracht hat, einzulegen.
TOP.
1) Frageviertelstunde für
Einwohner
Frau Oberkirch bezieht sich
auf das aktuelle Thema der Entfernung der Jahreszahl 1933 am Langen Weg. Sie
betont, dass die Geschichte sich nicht so einfach ausblenden lässt und dies
darf auch nicht geschehen. Die Behauptung, dass die Stadt Breisach nichts für
die jüdische Geschichte unternimmt, sei falsch. Man denke an die Neugestaltung
des Synagogenplatzes, die finanzielle Unterstützung für das „Blaue Haus“ etc.
Sie empfiehlt Herrn Meckel, statt der Stadt Breisach ein Prozess anzudrohen,
eher dieses Geld an das „Blaue Haus“ zu spenden.
TOP. 2) Wahlen
zum Gemeinderat am 13. Juni 2004
Mit Bescheid vom
08.07.2004 hat das Landratsamt
Breisgau-Hochschwarzwald als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach erfolgter
Wahlprüfung die Gemeinderatswahl vom 13. Juni 2004 für unbeanstandet und gültig
erklärt. Damit kann der neugebildete Gemeinderat nach dem 31.08.2004 seine
Tätigkeit aufnehmen.
Nach
§ 29 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) hat der bisherige Gemeinderat festzustellen,
ob ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 GemO vorliegt.
Die genannten
Hinderungsgründe liegen bei den gewählten Gemeinderäte nicht vor.
Beschluss (einstimmig 23:0:0)
Der Gemeinderat
stellt fest, dass nach § 29 Gemeindeordnung keine Hinderungsgründe vorliegen
und somit der neue Gemeinderat nach dem 31.08.2004 sich bilden kann.
TOP.
3) Einfacher Bebauungsplan
„Unter Gärten“
- Satzungsbeschluss
Verfahrensdaten:
23.09.2003 Aufstellungsbeschluss
29.09.2003 öffentliche
Bekanntmachung
06.04.2004 konkretisierter
Aufstellungsbeschluss
16.04.2004 Öffentliche
Bekanntmachung
07.04.2004 Anhörung
der Träger öffentlicher Belange
11.05.2004 Offenlagebeschluss
19.05.2004 Öffentliche
Bekanntmachung
27.05.-28.06.2004
Offenlage
Im Rahmen der
Offenlage gingen lediglich noch zwei Stellungnahmen von Träger öffentlicher
Belange ein.
- 3 -
stellt fest, dass die inhaltlichen
Angaben der früheren Stellungnahme vom 19.04.2004 aufrecht erhalten werden.
Darin wird insbesondere auf die Rechtswirkung des einfachen Bebauungsplanes im
Unterschied zu einer sogenannten Rahmenplanung sowie auf die Notwendigkeit des
Parallelverfahrens von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan hingewiesen.
Die Verwaltung
schlägt vor, diese Hinweise für den vorliegenden Satzungsbeschluss zurückzuweisen,
da der einfache Bebauungsplan „Untere Gärten“ in seiner Zielsetzung nicht das
Medium darstellt, konkrete Bauvorhaben zuzulassen, sondern lediglich die
Grundzüge der Bebauungsplanung vorgibt, nach denen qualifizierte
vorhabensbezogene Bebauungsfestsetzungen in einem
Nachfolgebebauungsplanverfahren zu regeln sind.
Unter
Berücksichtigung der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
a) Der Gemeinderat schließt sich bei der
Beurteilung der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange und den darin
gegebenen Hinweisen den Vorschlägen der Verwaltung an und erhebt diese insoweit
zum Beschluss.
b) Der Gemeinderat beschließt die der
Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein
über den einfachen Bebauungsplan “Untere Gärten”.
TOP.
4) Vorhabenbezogener
Bebauungsplan „Private Kleingartenanlage Batzenhäusle“
- Satzungsbeschluss
Verfahrensdaten:
20.05.2003
Aufnahmen
des Planungszieles „Ausweisung einer privaten Kleingartenfläche beim Hofgut
Batzenhäusle“ in die Flächennutzungsplanfortschreibung und gleichzeitiger
Aufstellungsbeschluss für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan
21.10.2003
konkretisierter Aufstellungsbeschluss
26.03.2004
Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange
07.05.2004
öffentliche Berichterstattung
13.10.2003
Erklärung der Vorhabensträger zu den erforderlichen
Verträgen
- Durchführungs-
und Städtebaulicher Vertrag nach §§ 11 und 12 BauGB
- Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB
11.05.2004
Offenlagebeschluss
19.05.2004
Öffentliche Bekanntmachung
27.05.-
28.06.2004 Offenlage
- 4 -
Zu
den im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und deren Hinweise wird auf die der Sitzungsniederschrift
als Anlage beigefügte Zusammenstellung verwiesen.
Grundsätzlich
ist festzustellen, dass keine gravierenden Einwendungen und Planungsvorbehalte
gegen die Ausweisung der privaten Kleingartenanlage geltend gemacht wurden. Die
vorgenommenen inhaltlichen Änderungen der Bebauungsplanfestsetzung berühren
nicht die Grundzüge der Planung. Die Forderung der Fachbehörden nach der
Verpflichtungserklärung des Vorhabensträgers für die Beseitigung der Anlage und
Rekultivierung der Fläche nach Aufgabe der kleingärtnerischen Nutzung sowie die
wasserrechtliche Fragestellung der Versorgung von Kleingartenparzellen mit
Gießwasser durch Handschwengelpumpen wurden in den Durchführungsvertrag
übernommen und als Vertragsverpflichtung des Vorhabensträgers definiert.
Stadtrat Georg
Weiser (ULB) weist auf die hohe Chloridwerte hin und regt an, die Landwirte
bezüglich ihrer Bewässerungsanlagen wegen Korrosion darüber zu informieren.
Bürgermeister
Vonarb wird das Wasserwirtschaftsamt nach dem hohen Chloridgehalt befragen.
Unter
Berücksichtigung der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
a) Der Gemeinderat schließt sich bei der
Beurteilung der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange und den darin
gegebenen Hinweisen den Vorschlägen der Verwaltung an und erhebt diese insoweit
zum Beschluss.
b) Der Gemeinderat beschließt Satzung der Stadt Breisach am Rhein über den
vorhabensbezogenen Bebauungsplan “Private Kleingartenanlage Batzenhäusle”.
TOP.
5) Fortschreibung des
Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Breisach-Ihringen-Merdingen
- Ergebnis der Anhörung der Träger öffentlicher Belange
Korrigierte Beratungsunterlage
Mit Schreiben
vom 04.06.2004 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates die Beratungsunterlage
mit den erforderlichen Anlagen über das Ergebnis der Anhörung der Träger öffentlicher
Belange und der Beschlussvorschlag für die Offenlage übermittelt.
In einer
zwischenzeitlich geführten Behördenbesprechung mit Vertretern des Regierungspräsidiums,
des Landratsamtes und des Regionalverbandes zusammen mit den Bürgermeistern der
Mitgliedsgemeinden musste festgestellt werden, dass die bisherigen Planungsausweisungen
über den zulässigen Bedarfszahlen der Gemeinden liegen. Für die Stadt Breisach
trifft dies insbesondere im Bereich der Gewerbeflächen zu.
Um
sicherzustellen, dass die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Aussicht auf
Genehmigung hat, müssen von den bisher insgesamt vorgesehenen 90 ha vorgesehenen
Besiedelungsflächen für gewerbliche Nutzung deutliche Abstriche hingenommen
werden. Die
- 5 –
regionalplanerische
Zulässigkeit liegt für die Stadt Breisach als Mittelzentrum bei einem Wert von
„über 30 ha“.
Die aus der
Flächennutzungsplanfortschreibung herauszunehmenden Flächen sollen jedoch in
Absprache mit den Vertretern der Fachbehörden in einer besonderen Planungsebene
außerhalb des Flächennutzungsplanes weiterhin am Verfahren beteiligt sein, um
die Meinungsbildung und Voruntersuchung im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfes mit zu erarbeiten. Damit besteht die Möglichkeit im Rahmen einer
später notwendigen punktuellen Fortschreibung auf diese Flächen zurückgreifen
zu können, wenn sich ein konkreter Planungsbedarf ergibt.
Die endgültige
Auswahl der herauszunehmenden Flächen ist inzwischen mit dem Inge-
nieurbüro
Körber-Barthon-Fahle erfolgt.
Bürgermeister
Vonarb weist auf den geänderten Fortschreibungszeitpunkt des Flächennutzungsplanes
des Jahres 2020 hin.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
nimmt die Herausnahme von Fortschreibungsteilflächen entsprechend dem Vorschlag
der Verwaltung und deren parallele Bewertung und Begutachtung in einer
besonderen Planungsebene außerhalb des offiziellen Fortschreibungsverfahrens
zur Kenntnis.
TOP.
6) Änderung der
Rechtsverordnung über den Ladenschluss
Nach § 14 Abs. 1
des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von
Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens 4 Sonn-
und Feiertagen geöffnet sein. Diese Tage werden durch die Gemeinden, angepasst
an die regionalen Bedürfnisse, durch Rechtsverordnung bestimmt.
Die bisherige
Bestimmung der Rechtsverordnung der Stadt Breisach über den Ladenschluss hat
die Sonntage anlässlich der Autoschau, des Sektfestivals, im zweijährigen
Rhythmus beim Deutsch-Französischen Kulturfest sowie am Nikolausmarkt hierfür
freigegeben.
Die betroffenen
Gewerbebetriebe planen nun am Sonntag, den 03.10.2004 ein Fest mit verkaufsoffenem
Sonntag unter dem Motto „Breisach mit allen Sinnen genießen“ in der
Neutorsstraße und Marktplatz.
Um diese
Veranstaltung durchführen zu können, muss die Rechtsverordnung über den Ladenschluss
geändert werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, anstatt des
Sektfestivals den Feiertag am 03.10.
als verkaufsoffenen Sonntag zu definieren. Die entsprechende Änderung ist im §
2 Abs. 1 c der Rechtsverordnung vorzunehmen.
- 6 -
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der Änderung der Rechtsverordnung über den Ladenschluss zu.
TOP.
7) Errichtung und Erweiterung
eines Schulnetzes an der Julius-Leber-Hauptschule und an der
Hugo-Höfler-Realschule
Die Einrichtung
und Betreuung der EDV an der Julius-Leber-Hauptschule und der
Hugo-Höfler-Realschule wurde in den zurückliegenden Jahren von den Schulen
selbst durchgeführt. Die Beschaffungen wurden stückweise getätigt. Die
Altersstruktur der eingesetzten Technik ist stark durchmischt. Das System wurde
bisher an jeder Schule von einem Lehrer betreut.
Bedingt
durch die gestiegenen Anforderungen an ein solches EDV-System an den Schulen
ist eine einheitliche Systemgestaltung sinnvoll. Ebenfalls kann die Wartung
eines solch umfangreichen Systems nicht mehr nur durch einen Lehrer
„ehrenamtlich“ gewährleistet werden.
Für die Ausgestaltung
und Wartung des EDV-Systems an den beiden Schulen liegen Angebote von folgenden
Firmen vor:
2.
MTS Reinhardt GmbH, Am Krschengarten 10, 31188 Holle
3.
NET CONS GmbH, Wippertstr. 2, 79100 Freiburg
Hinsichtlich
des Preis-Leistungs-Verhältnisses ist das Angebot der Firma NET CONS GmbH die
wirtschaftlich günstigste Lösung.
Finanzierung
Die Finanzierung der
EDV-Anlage soll auf Leasingbasis erfolgen. Die Laufzeit beträgt ca. 36 Monate.
Es ist davon auszugehen, dass das System nach 3-jähriger Laufzeit im täglichen
Schulbetrieb verschlissen ist und ersetzt werden muss.
Stadtrat Gerd Müller (ULB) regt an,
Flachbildschirme zu erwerben.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt die Errichtung und Erweiterung des Schulnetzes an der
Julius-Leber-Hauptschule und an der Hugo-Höfler-Realschule und vergibt den
Auftrag an die Firma NET CONS GmbH aus Freiburg.
Der
Auftrag beinhaltet die Lieferung und Installation der Hard- und Software, sowie
einen Wartungsvertrag mit einer Reaktionszeit von 48 Stunden.
Gleichzeitig
wird die Verwaltung beauftragt mit einem Leasinggeber einen geeigneten
Leasingvertrag abzuschließen.
- 7 –
TOP.
8) Information über die
Einführung der Ganztagsbetreuung an der Julius-Leber-Schule
In
der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2004 wurden die Verwaltung und die
Julius-Leber-Schule beauftragt, gemeinsam ein pädagogisches Konzept zu
erstellen und insbesondere die Kosten der Einführung einer Ganztagsbetreuung an
der Julius-Leber-Schule zu ermitteln und dem Gemeinderat weiter zu berichten.
Als Frist für die Erstellung des pädagogischen Konzepts wurde unverbindlich der
30.06. d.J. genannt.
Am 19.03.2004
haben die Stadtverwaltung und Herr Rektor Kopsan von der Julius-Leber-Schule
ein Gespräch mit dem Oberschulamt, Herrn Fleig, bezüglich der Einführung der
Ganztagsbetreuung an der Julius-Leber-Schule geführt.
Folgende
wichtige Punkte wurden bei diesem Gespräch geklärt:
Allgemeine
Informationen:
- Aus der Sicht des Oberschulamtes ist eine
Betreuung durch Externe, z.B. Forstamt, Sportvereine, Jugendmusikschule etc.
sehr gut und hat sich in der Praxis auch sehr bewährt.
- Generell können die Kosten für Angebote, z.B.
durch Jugendmusikschulen, mit den Eltern abgerechnet werden. Bei allen
kostenpflichtigen Angeboten muss jedoch parallel ein kostenloses Angebot
gemacht werden, um keine Schüler auszugrenzen.
- Möglich ist auch eine Betreuung durch Tutoren
(ältere Schüler) am Nachmittag.
Zur Konzepterstellung:
- Eine Steuerungsgruppe muss eingerichtet
werden. Diese hat die Aufgabe, ein pädagogisches Konzept zu erstellen.
- Wenn erste Ergebnisse vorliegen, werden diese
mit dem Oberschulamt abgestimmt.
Zum
Investitionsbedarf:
- Mensa
in Leichtbauweise, grundsätzlich förderungsfähig. Man geht davon aus, dass bei
der Größe der Julius-Leber-Schule eine Mensa mit Raumbedarf für ca. 150 Schüler
gebaut werden müsste.
- Räume für selbständiges Lernen mit mindestens
70 m² .
- Bewegungs- und Ruheraum
Derzeitiger
Planungsstand:
Am 21.04.2004
hat an der Julius-Leber-Schule die Gesamtlehrerkonferenz stattgefunden. Herr
Rektor Kopsan wurde beauftragt, ein Schulprofil / pädagogisches Konzept zu
erarbeiten und weiter zu berichten.
- 8 -
Bei einem
Gespräch mit der Stadtverwaltung hat Herr Kopsan deutlich gemacht, dass ein
solches pädagogisches Konzept, das sich nachhaltig für die Schule auswirken
wird, nicht bis zum 30.06.2004 erstellt werden kann. Die Julius-Leber-Schule
hat derzeit auch einen erhöhten Krankenstand beim Personal.
Die
Steuerungsgruppe, bestehend aus Schulleitung, Elternbeiratsvorsitzenden,
Lehrerinnen, Schulsozialarbeit und Stadtverwaltung, zur Einführung einer
Ganztagsbetreuung an der Julius-Leber-Schule ist eingerichtet und hat bislang
zweimal getagt.
Ziel ist es, bis
zum 30.09.2004 einen qualifizierten Antrag zu stellen.
Stadtrat Georg
Weiser hält es für bedenklich, dass ältere Schüler die Rolle des Tutoren
übernehmen sollen. Er weist darauf hin, dass es sinnvoller wäre, Praktikanten
von der Pädagogischen Fachhochschule in Freiburg einzusetzen, die über eine
angemessene Erfahrung verfügen. Außerdem erkundigt er sich, ob bei den
baulichen Planungen auch an Räume für das Lehrpersonal gedacht wurde.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
nimmt diese Information zur Einführung der Ganztagsbetreuung an der
Julius-Leber-Schule zur Kenntnis.
TOP.
9) Partnerschaft mit einer
osteuropäischen Stadt
Am
10.05.2004 wurde von der Gemeinderatsfraktion der SPD der Antrag gestellt, die
Stadt solle prüfen, ob nicht mit einer osteuropäischen Stadt eine Partnerschaft
eingegangen werden kann.
Grundsätzlich
ist die Stadt Breisach als Europastadt Partnerschaften gegenüber sehr offen und
begrüßt ausdrücklich die europäische Osterweiterung. Auf der anderen Seite muss
man auch berücksichtigen, dass die Stadt Breisach derzeit zwei Partnerschaften
zu französischen Städten und eine offizielle Partnerschaft zum D/F
Versorgungsbataillon unterhält. Um Partnerschaften auch sinnvoll mit Leben zu
erfüllen ist es notwendig, dass man
- die Sprache des Partners versteht
- die Partnerschaft „lebt“ und dies bedeutet
einen Zeit- und Verwaltungsaufwand
- die Partnerschaft auch mit finanziellen
Mitteln ausstattet.
Eine offizielle
Städtepartnerschaft mit einer osteuropäischen Stadt wird für derzeit nicht für
praktikabel erachtet. Viel sinnvoller erscheint es, eine solche Partnerschaft
im Jugend- und schulischen Bereich anzuvisieren.
An der
Hugo-Höfler-Realschule wurde einmal ein Austausch mit Auschwitz-Birkenau durchgeführt.
Herr Schulleiter Dr. Wolk steht einer Wiederbelebung dieses Austausches sehr
offen gegenüber.
- 9 –
Gespräche mit
Herrn Prof. Nickolai haben ergeben, dass auch freundschaftliche Beziehungen
über den FC Rimsingen nach Auschwitz-Birkenau bestehen. Herr Prof. Nickolai
regt eine offizielle Schirmherrschaft der Stadt Breisach bezüglich solcher
Aktivitäten an.
Auch Oswiecim
würde solch eine Schirmherrschaft übernehmen.
Für die
SPD-Fraktion betont Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius, das es in Westeuropa einen
großen Nachholbedarf an Kontakten in
Richtung Osten gebe. Breisach sei Europastadt, aber es darf damit nicht nur
Westeuropa gemeint sein. Er zitiert das Beispiel von Gundelfingen, wo die
Partnerschaft mit einer Stadt in osteuropäischen Ländern durchaus funktioniert.
Er beantragt, den Beschlussvorschlag insoweit zu ergänzen, dass die Stadt
Ausschau nach einer Städtepartnerschaft mit einer osteuropäischen Stadt halten
soll.
Stadtrat Gerd
Müller (ULB) ist davon überzeugt, dass eine solche Partnerschaft funktionieren
würde.
Stadtrat Dieter
Leber (CDU) stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. Der Antrag der SPD könne zu
einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden.
Stadtrat Dr.
Rüdiger Groh stimmt Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius grundsätzlich zu, aber die
Praktikabilität einer solchen Partnerschaft sei äußerst schwierig. Man sollte
die Umsetzung auf der Basis der Schüler beginnen.
Stadtrat und
Ortsvorsteher von Oberrimsingen Rolf Großkopf fügt hinzu, dass die Verbindung
zwischen dem FC Rimsingen und Auschwitz bereits bestehe. Man müsse sie nur weiter
pflegen.
Nach eingehender
Diskussion ergeht folgender
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
diesbezüglich weiter ein Konzept für eine offizielle Schirmherrschaft im
Jugend- und Schulbereich auszuarbeiten.
Darüber hinaus
beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, Informationen bei der Gemeinde
Gundelfingen über ihre Partnerschaft im Osten einzuholen und diese dem Gemeinderat
vorzulegen.
TOP.
10) Entfernung der Jahreszahl
1933 am Langen Weg
Am 01.06.2004
erreichte die Stadtverwaltung Breisach ein Rechtsanwaltschreiben, wonach der
Stadt Breisach mitgeteilt wird, dass Herr Andreas Meckel von der Stadt Breisach
die Beseitigung des Pflasterkreises mit der Jahreszahl 1933 gegenüber dem
Rheintor in Breisach fordert. In dem Schreiben wird behauptet, dass in dem
Pflasterkreis, in dem bis 1945 ein Hakenkreuz eingelassen war, jetzt noch
dieses Hakenkreuz als Schattierung in der
- 10 –
Pflasterung
erkennbar sei. Des weiteren wird der Stadt Breisach eine Strafanzeige angedroht,
da davon ausgegangen wird, dass sich die Stadt Breisach vorliegend gemäß § 86 a
StGB -Verwenden eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation-
strafbar machen würde.
Das Schreiben
wurde dem Bauausschuss am 01.06.2004 im Wortlaut bekannt gegeben. Die Stadtverwaltung
wurde beauftragt, den Sachverhalt rechtlich zu überprüfen und eine Recherche
bei Historikern einzuholen.
Mit Schreiben
vom 06.07.2004 wurde von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass von der
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen abgesehen wurde.
Gründe waren
u.a. folgende:
„In dem beschriebenen
Quadrat werden die bunten Granitsteine in weiß und rosa ohne erkennbares System
verwendet. Ein Hakenkreuz ist weder aus unmittelbarer Nähe, am Kreis, noch aus
der Entfernung von einigen Metern und auch nicht aus der Draufsicht vom oberen
Stockwerk des Museums aus bei wechselnden Lichtverhältnissen erkennbar. Die im
Kreis verwendeten Steine lassen eine systematische Anordnung, die auf die
Gestaltung eines Hakenkreuzes hindeuten könnte, nicht erkennen. Sofern auf der
Tafel auf das frühere Bestehen des Hakenkreuzes mit einer klarstellenden
Distanzierung zur Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft hingewiesen wird,
ist eine Strafbarkeit nach § 86a StGB ebenfalls ausgeschlossen, da der reine
Hinweis auf ein früher vorhanden gewesenes Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB
keiner Strafbarkeit begründet.“
Eine
Strafbarkeit der Stadt Breisach ist also nicht gegeben.
Stadtarchivar
Fahrer berichtet, dass aufgrund seiner Nachfragen viele Historiker und Archivare
sich einig sind, dass solche Pflasterungen und andere Relikte aus dem Dritten
Reich als Mahnzeichen erhalten und dokumentiert werden sollen.
Auch die Zeit
von 1933 bis 1945 ist ein Teil der Stadtgeschichte Breisachs. Mit dem Belassen
der Jahreszahl 1933 „ehrt“ die Stadt Breisach keineswegs das Jahr 1933, sondern
verweist damit vielmehr auf den Beginn des furchtbarsten Kapitels deutscher
Geschichte, das manche nur zu gerne aus dem Gedächtnis tilgen und den Hinweis
darauf sicher auch gerne aus dem Straßenpflaster entfernen würden. Die
Erläuterungstafel am Langen Weg mit der Pflastermarkierung soll anregen, sich
Gedanken über die NS-Zeit zu machen. Er soll Anstoß zu weiteren Überlegungen
sein, was war 1933, wie konnte ein solch verbrecherisches Regime an die Macht
kommen, mit welchen Propagandamitteln arbeitete das NS-Regime.
Die
Stadtverwaltung Breisach möchte die Pflasterung 1933 als Mahnzeichen und
„Stolperstein“ erhalten.
- 11 –
Bürgermeister
Vonarb berichtet über die Gespräche mit Herrn Günter Boll und Herrn Prof.
Werner Nickolai, die nachhaltig diese Auffassung bestätigen.
In seiner
Stellungnahme für die CDU-Fraktion kritisiert Stadtrat Bernd Jungel die Vorgehensweise
von Andreas Meckel und stellt die Frage, was für ein „Demokratieverständnis und
welch verschobenes Geschichtsbewusstsein“ Herrn Meckel beseelen. Würde man die
Pflastermarkierung völlig entfernen und damit zerstören, käme dies einer
vorsätzlichen Zerstörung von Kulturdenkmälern gleich. Dies wäre inakzeptabel.
Die Stadt habe in der Vergangenheit schon mehrmals, zum Beispiel beim Blauen
Haus, dem Synagogenplatz und der Einladung an ehemalige jüdische Mitbürger, zum
Ausdruck gebracht, dass sie sich ihrer Vergangenheit stelle. Den Vorschlag des
Instituts für Zeitgeschichte, im Stadtmuseum eine Dauerausstellung zur NS-Zeit
in Breisach einzurichten, nehme die CDU-Fraktion gerne auf und rege an, dass
die Verwaltung entsprechende Vorschläge erarbeite. Seine Fraktion unterstütz
den Beschlussvorschlag und spricht sich für die Erhaltung des Pflasterkreises
aus.
Stadtrat Dr.
Ulrich Sartorius (SPD) bezeichnet das Vorgehen von Meckel als unsinnig. Das
Symbol sollte erhalten bleiben. Er stellt jedoch den Antrag, den Beschluss zu
vertagen und zunächst im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit den Herren
Fahrer, Boll, Nickolai und Professor Wette aus Freiburg das Thema öffentlich zu
diskutieren.
Für die
FDP/FWB-Fraktion weist Stadtrat Dr. Rüdiger Groh darauf hin, dass die Zahl 1933
auf der deutschen Geschichte wie „ein Brandmal lastet“. Die Zeit zwischen 1933
und 1945 habe Deutschland und ganz Europa materiell und geistig zerstört und
Millionen Menschen das Leben gekostet. Breisach habe bereits seine
Geschichtsvergessenheit abgestreift und sei geschichtsbewusst geworden. Deshalb
müssten der Pflasterkreis und die Jahreszahl erhalten bleiben.
Stadtrat Gerd
Müller (ULB) erklärt, dass seine Recherchen zum Umgang mit ehemaligen
NS-Symbolen ebenfalls zu dem Schluss geführt haben, dass diese erhalten bleiben
sollen, weil die Gräueltaten der Nazis nie in Vergessenheit geraten dürften. Er
schlägt jedoch vor, dass die Herren Nickolai und Boll mit dem Text der
Erläuterungstafel sich beschäftigen und einen neue Vorschlag erarbeiten
sollten.
Der Antrag der
SPD-Fraktion, den Beschluss zu vertagen und eine öffentliche Diskussionsveranstaltung
zu organisieren, wird mit 17 Nein-Stimmen, 4 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen
abgelehnt. Es ergeht folgender
Beschluss (21 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen)
Dem Antrag des
Herrn Andreas Meckel auf Entfernung der Jahreszahl „1933“ am Langen Weg wird
nicht entsprochen.
- 12 -
TOP. 11) Verschiedenes
Rolf Großkopf,
Ortsvorsteher von Oberrimsingen, überreicht Bürgermeister Vonarb eine
Unterschriftenliste von 312 Oberrimsinger Bürgern, die die Stillegung des
Atomkraftwerkes Fessenheim fordern.
Stadtrat Dr.
Ulrich Sartorius regt an, bei der Herstellung weiteren historischen Hinweistafeln
künftig den Inhalt des Textes dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben. Als Vorsitzender
der Interreg-Programm-Gruppe erwidert Beigeordneter Oliver Rein, dass dies
nicht möglich sein wird, da das Programm bereits 2005 ausläuft. Die Texte
werden jeweils mit den Bürgermeistern besprochen. Die von Stadtarchivar Fahrer
erstellten Beschilderungen seien hervorragend.
Vor Schließung der Sitzung verabschiedet
Bürgermeister Vonarb den jetzigen Gemeinderat. Er sei stolz auf diesen gesamten
Gemeinderat. Insgesamt scheiden 13 Gemeinderäte aus, davon sind 11 Gemeinderäte
bei der am 13. Juni 2004 durchgeführten Kommunalwahl nicht mehr angetreten,
zwei haben nicht mehr die erforderliche Anzahl der Stimmen erhalten. Er würdigt
besonders die Arbeit der Fraktionsvorsitzenden und seiner ehrenamtlichen
Stellvertreter. Besonders die drei Ortsvorsteher Erhard Bucher, Hans Brommer
und Rolf Großkopf seinen hier zu erwähnen, aber auch Gertrud Krischke, eine der
ersten Frauen, die in den Breisacher Gemeinderat gewählt wurde. In der letzten
Legislaturperiode von 1999 bis 2004 seien sehr viele wichtige und
arbeitsintensive Projekte behandelt worden, wie z.B. die Konversion, die
Retention, die Aufstufung zum Mittelzentrum, Baumaßnahmen an den Schulen,
Deutsch-Französischer Kindergarten, Flächennutzungsplan, Bau des neuen
Feuerwehrgerätehauses, Wahl des Beigeordneten, Jumelage mit Neuf-Brisach, Patenschaft
mit dem Deutsch-Französischen Versorgungsbataillon. Er dankt dem gesamten
Gremium für sein Engagement und übergibt jedem Ratsmitglied ein
Weinkristallglas als Präsent.
Abschließend dankt Stadtrat Bernd Jungel auch
namens seines Kollegen Lothar Menges Bürgermeister Vonarb und allen
Bediensteten der Breisacher Stadtverwaltung für die sehr gute Zusammenarbeit.
Gemeinsam könne man „stolz auf das Erreichte sein“.
Schluss der Sitzung: 20.15 Uhr
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz