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14.3.2009

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Protokoll Nr. 06 

 

           über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

am 20.07.2004 im Bürgersaal

  des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                        Bercher Peter

                        Brandstädter Isolde

                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Brommer Hans

                        Bucher Erhard

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas

                        Gippert Edwin

                        Gnädinger Rudolf  (ab TOP. 5)

                        Dr. Groh Rüdiger

            Großkopf Rolf

                        Hofsommer Gerhard

                        Jungel Bernd

                        Krischke Gertrud

Leber Dieter

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Ott Katharina

Dr. Sartorius Ulrich

Singler Helene

Weiser Georg

Wiedensohler Imogen

Wolf Peter

 

Entschuldigt:                        Mack Monika

 

 

 

Von der Verwaltung:                        Beigeordneter Oliver Rein

                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum

                        Stadtamtsrat Florian Herth und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                            

 

  

 

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Bürgermeister Vonarb darum, eine Gedenkminute anlässlich des 60. Jahrestages des Widerstandes u.a. auch an den Breisacher SPD-Reichstagsabgeordneten und NS-Widerstandskämpfer Julius Leber, der seine Jugend in Breisach verbracht hat, einzulegen.

 

TOP. 1)     Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Frau Oberkirch bezieht sich auf das aktuelle Thema der Entfernung der Jahreszahl 1933 am Langen Weg. Sie betont, dass die Geschichte sich nicht so einfach ausblenden lässt und dies darf auch nicht geschehen. Die Behauptung, dass die Stadt Breisach nichts für die jüdische Geschichte unternimmt, sei falsch. Man denke an die Neugestaltung des Synagogenplatzes, die finanzielle Unterstützung für das „Blaue Haus“ etc. Sie empfiehlt Herrn Meckel, statt der Stadt Breisach ein Prozess anzudrohen, eher dieses Geld an das „Blaue Haus“ zu spenden.

 

TOP. 2)      Wahlen zum Gemeinderat am 13. Juni 2004

 

                  Mit Bescheid vom 08.07.2004  hat das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach erfolgter Wahlprüfung die Gemeinderatswahl vom 13. Juni 2004 für unbeanstandet und gültig erklärt. Damit kann der neugebildete Gemeinderat nach dem 31.08.2004 seine Tätigkeit aufnehmen.

 

                  Nach § 29 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) hat der bisherige Gemeinderat festzustellen, ob ein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 GemO vorliegt.

                 

                  Die genannten Hinderungsgründe liegen bei den gewählten Gemeinderäte nicht vor.

 

                  Beschluss    (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stellt fest, dass nach § 29 Gemeindeordnung keine Hinderungsgründe vorliegen und somit der neue Gemeinderat nach dem 31.08.2004 sich bilden kann.

 

TOP. 3)     Einfacher Bebauungsplan „Unter Gärten“

                   - Satzungsbeschluss

 

                  Verfahrensdaten:

 

                  23.09.2003          Aufstellungsbeschluss

                  29.09.2003          öffentliche Bekanntmachung

                  06.04.2004          konkretisierter Aufstellungsbeschluss

                  16.04.2004          Öffentliche Bekanntmachung

                  07.04.2004          Anhörung der Träger öffentlicher Belange

                  11.05.2004          Offenlagebeschluss

                  19.05.2004          Öffentliche Bekanntmachung

                  27.05.-28.06.2004       Offenlage

 

                  Im Rahmen der Offenlage gingen lediglich noch zwei Stellungnahmen von Träger öffentlicher Belange ein.


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                  a)                  Das Landratsamt -Planungsabteilung-

                                 stellt fest, dass die inhaltlichen Angaben der früheren Stellungnahme vom 19.04.2004 aufrecht erhalten werden. Darin wird insbesondere auf die Rechtswirkung des einfachen Bebauungsplanes im Unterschied zu einer sogenannten Rahmenplanung sowie auf die Notwendigkeit des Parallelverfahrens von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan hingewiesen.

 

                  b)                  Das Landratsamt -„Untere Naturschutzbehörde“-

                             bittet nochmals in Anlehnung an die vorangegangene Stellungnahme um die Aufnahme einer Festsetzung, dass der wertvolle Baumbestand auf dem Areal zu erhalten und bei weiteren Planungen die ökologische Voruntersuchung des damals beauftragten Landschaftsbüros zu Grunde zu legen ist.

 

                  Die Verwaltung schlägt vor, diese Hinweise für den vorliegenden Satzungsbeschluss zurückzuweisen, da der einfache Bebauungsplan „Untere Gärten“ in seiner Zielsetzung nicht das Medium darstellt, konkrete Bauvorhaben zuzulassen, sondern lediglich die Grundzüge der Bebauungsplanung vorgibt, nach denen qualifizierte vorhabensbezogene Bebauungsfestsetzungen in einem Nachfolgebebauungsplanverfahren zu regeln sind.

 

                  Unter Berücksichtigung der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  a)           Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange und den darin gegebenen Hinweisen den Vorschlägen der Verwaltung an und erhebt diese insoweit zum Beschluss.

                  b)           Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein über den einfachen Bebauungsplan “Untere Gärten”.

 

TOP. 4)     Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Private Kleingartenanlage Batzenhäusle“

                   -      Satzungsbeschluss

 

                  Verfahrensdaten:

 

                  20.05.2003           Aufnahmen des Planungszieles „Ausweisung einer privaten Kleingartenfläche beim Hofgut Batzenhäusle“ in die Flächennutzungsplanfortschreibung und gleichzeitiger Aufstellungsbeschluss für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan

                  21.10.2003                       konkretisierter Aufstellungsbeschluss

                  26.03.2004                       Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange

                  07.05.2004                       öffentliche Berichterstattung

                  13.10.2003                       Erklärung der Vorhabensträger zu den erforderlichen Verträgen

                             -     Durchführungs- und Städtebaulicher Vertrag nach §§ 11 und 12    BauGB

                                   -           Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB

                  11.05.2004                       Offenlagebeschluss

                  19.05.2004                       Öffentliche Bekanntmachung

                  27.05.- 28.06.2004            Offenlage


- 4 -

 

                  Zu den im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und deren Hinweise wird auf die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Zusammenstellung verwiesen.

 

                  Grundsätzlich ist festzustellen, dass keine gravierenden Einwendungen und Planungsvorbehalte gegen die Ausweisung der privaten Kleingartenanlage geltend gemacht wurden. Die vorgenommenen inhaltlichen Änderungen der Bebauungsplanfestsetzung berühren nicht die Grundzüge der Planung. Die Forderung der Fachbehörden nach der Verpflichtungserklärung des Vorhabensträgers für die Beseitigung der Anlage und Rekultivierung der Fläche nach Aufgabe der kleingärtnerischen Nutzung sowie die wasserrechtliche Fragestellung der Versorgung von Kleingartenparzellen mit Gießwasser durch Handschwengelpumpen wurden in den Durchführungsvertrag übernommen und als Vertragsverpflichtung des Vorhabensträgers definiert.

 

                  Stadtrat Georg Weiser (ULB) weist auf die hohe Chloridwerte hin und regt an, die Landwirte bezüglich ihrer Bewässerungsanlagen wegen Korrosion darüber zu informieren.

 

                  Bürgermeister Vonarb wird das Wasserwirtschaftsamt nach dem hohen Chloridgehalt befragen.

 

                  Unter Berücksichtigung der Befangenheitsvorschriften ergeht folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  a)           Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange und den darin gegebenen Hinweisen den Vorschlägen der Verwaltung an und erhebt diese insoweit zum Beschluss.

 

                  b)           Der Gemeinderat beschließt  Satzung der Stadt Breisach am Rhein über den vorhabensbezogenen Bebauungsplan “Private Kleingartenanlage Batzenhäusle”.

 

TOP. 5)     Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Breisach-Ihringen-Merdingen

                   -     Ergebnis der Anhörung der Träger öffentlicher Belange

                        Korrigierte Beratungsunterlage

 

                  Mit Schreiben vom 04.06.2004 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates die Beratungsunterlage mit den erforderlichen Anlagen über das Ergebnis der Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Beschlussvorschlag für die Offenlage übermittelt.

 

                  In einer zwischenzeitlich geführten Behördenbesprechung mit Vertretern des Regierungspräsidiums, des Landratsamtes und des Regionalverbandes zusammen mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden musste festgestellt werden, dass die bisherigen Planungsausweisungen über den zulässigen Bedarfszahlen der Gemeinden liegen. Für die Stadt Breisach trifft dies insbesondere im Bereich der Gewerbeflächen zu.

                  Um sicherzustellen, dass die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Aussicht auf Genehmigung hat, müssen von den bisher insgesamt vorgesehenen 90 ha vorgesehenen Besiedelungsflächen für gewerbliche Nutzung deutliche Abstriche hingenommen werden. Die


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                  regionalplanerische Zulässigkeit liegt für die Stadt Breisach als Mittelzentrum bei einem Wert von „über 30 ha“.

 

                  Die aus der Flächennutzungsplanfortschreibung herauszunehmenden Flächen sollen jedoch in Absprache mit den Vertretern der Fachbehörden in einer besonderen Planungsebene außerhalb des Flächennutzungsplanes weiterhin am Verfahren beteiligt sein, um die Meinungsbildung und Voruntersuchung im Rahmen der Offenlage des Planentwurfes mit zu erarbeiten. Damit besteht die Möglichkeit im Rahmen einer später notwendigen punktuellen Fortschreibung auf diese Flächen zurückgreifen zu können, wenn sich ein konkreter Planungsbedarf ergibt.

 

                  Die endgültige Auswahl der herauszunehmenden Flächen ist inzwischen mit dem Inge-

                  nieurbüro Körber-Barthon-Fahle erfolgt.

 

                  Bürgermeister Vonarb weist auf den geänderten Fortschreibungszeitpunkt des Flächennutzungsplanes des Jahres 2020 hin.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt die Herausnahme von Fortschreibungsteilflächen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung und deren parallele Bewertung und Begutachtung in einer besonderen Planungsebene außerhalb des offiziellen Fortschreibungsverfahrens zur Kenntnis.

 

TOP. 6)     Änderung der Rechtsverordnung über den Ladenschluss

 

                  Nach § 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens 4 Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Diese Tage werden durch die Gemeinden, angepasst an die regionalen Bedürfnisse, durch Rechtsverordnung bestimmt.

 

                  Die bisherige Bestimmung der Rechtsverordnung der Stadt Breisach über den Ladenschluss hat die Sonntage anlässlich der Autoschau, des Sektfestivals, im zweijährigen Rhythmus beim Deutsch-Französischen Kulturfest sowie am Nikolausmarkt hierfür freigegeben.

 

                  Die betroffenen Gewerbebetriebe planen nun am Sonntag, den 03.10.2004 ein Fest mit verkaufsoffenem Sonntag unter dem Motto „Breisach mit allen Sinnen genießen“ in der Neutorsstraße und Marktplatz.

                 

                  Um diese Veranstaltung durchführen zu können, muss die Rechtsverordnung über den Ladenschluss geändert werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, anstatt des Sektfestivals  den Feiertag am 03.10. als verkaufsoffenen Sonntag zu definieren. Die entsprechende Änderung ist im § 2 Abs. 1 c der Rechtsverordnung vorzunehmen.

                 

                 


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                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Rechtsverordnung über den Ladenschluss zu.

 

TOP. 7)     Errichtung und Erweiterung eines Schulnetzes an der Julius-Leber-Hauptschule und an der Hugo-Höfler-Realschule

 

                  Die Einrichtung und Betreuung der EDV an der Julius-Leber-Hauptschule und der Hugo-Höfler-Realschule wurde in den zurückliegenden Jahren von den Schulen selbst durchgeführt. Die Beschaffungen wurden stückweise getätigt. Die Altersstruktur der eingesetzten Technik ist stark durchmischt. Das System wurde bisher an jeder Schule von einem Lehrer betreut.

                  Bedingt durch die gestiegenen Anforderungen an ein solches EDV-System an den Schulen ist eine einheitliche Systemgestaltung sinnvoll. Ebenfalls kann die Wartung eines solch umfangreichen Systems nicht mehr nur durch einen Lehrer „ehrenamtlich“ gewährleistet werden.

 

                  Für die Ausgestaltung und Wartung des EDV-Systems an den beiden Schulen liegen Angebote von folgenden Firmen vor:

 

                  1 Innotronic GmbH, Heinrich-Hertz-Str. 6, 79211 Denzlingen

                  2. MTS Reinhardt GmbH, Am Krschengarten 10, 31188 Holle

                  3. NET CONS GmbH, Wippertstr. 2, 79100 Freiburg

 

                  Hinsichtlich des Preis-Leistungs-Verhältnisses ist das Angebot der Firma NET CONS GmbH die wirtschaftlich günstigste Lösung.

 

                  Finanzierung

 

                  Die Finanzierung der EDV-Anlage soll auf Leasingbasis erfolgen. Die Laufzeit beträgt ca. 36 Monate. Es ist davon auszugehen, dass das System nach 3-jähriger Laufzeit im täglichen Schulbetrieb verschlissen ist und ersetzt werden muss.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) regt an, Flachbildschirme zu erwerben.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Errichtung und Erweiterung des Schulnetzes an der Julius-Leber-Hauptschule und an der Hugo-Höfler-Realschule und vergibt den Auftrag an die Firma NET CONS GmbH aus Freiburg.

                  Der Auftrag beinhaltet die Lieferung und Installation der Hard- und Software, sowie einen Wartungsvertrag mit einer Reaktionszeit von 48 Stunden.

 

                  Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt mit einem Leasinggeber einen geeigneten Leasingvertrag abzuschließen.

                  


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TOP. 8)     Information über die Einführung der Ganztagsbetreuung an der Julius-Leber-Schule

 

                  In der Gemeinderatssitzung vom 09.03.2004 wurden die Verwaltung und die Julius-Leber-Schule beauftragt, gemeinsam ein pädagogisches Konzept zu erstellen und insbesondere die Kosten der Einführung einer Ganztagsbetreuung an der Julius-Leber-Schule zu ermitteln und dem Gemeinderat weiter zu berichten. Als Frist für die Erstellung des pädagogischen Konzepts wurde unverbindlich der 30.06. d.J. genannt.

 

                  Am 19.03.2004 haben die Stadtverwaltung und Herr Rektor Kopsan von der Julius-Leber-Schule ein Gespräch mit dem Oberschulamt, Herrn Fleig, bezüglich der Einführung der Ganztagsbetreuung an der Julius-Leber-Schule geführt.

Folgende wichtige Punkte wurden bei diesem Gespräch geklärt:

 

                  Allgemeine Informationen:

 

                  - Aus der Sicht des Oberschulamtes ist eine Betreuung durch Externe, z.B. Forstamt, Sportvereine, Jugendmusikschule etc. sehr gut und hat sich in der Praxis auch sehr bewährt.

 

                  -   Generell können die Kosten für Angebote, z.B. durch Jugendmusikschulen, mit den Eltern abgerechnet werden. Bei allen kostenpflichtigen Angeboten muss jedoch parallel ein kostenloses Angebot gemacht werden, um keine Schüler auszugrenzen.

 

                  -   Möglich ist auch eine Betreuung durch Tutoren (ältere Schüler) am Nachmittag.

 

                     Zur Konzepterstellung:

 

                  -   Eine Steuerungsgruppe muss eingerichtet werden. Diese hat die Aufgabe, ein pädagogisches Konzept zu erstellen.

 

                  -   Wenn erste Ergebnisse vorliegen, werden diese mit dem Oberschulamt abgestimmt.

 

                  Zum Investitionsbedarf:

 

                  - Mensa in Leichtbauweise, grundsätzlich förderungsfähig. Man geht davon aus, dass bei der Größe der Julius-Leber-Schule eine Mensa mit Raumbedarf für ca. 150 Schüler gebaut werden müsste.

 

                  -   Räume für selbständiges Lernen mit mindestens 70 m² .

 

                  -   Bewegungs- und Ruheraum

 

                  Derzeitiger Planungsstand:

 

                  Am 21.04.2004 hat an der Julius-Leber-Schule die Gesamtlehrerkonferenz stattgefunden. Herr Rektor Kopsan wurde beauftragt, ein Schulprofil / pädagogisches Konzept zu erarbeiten und weiter zu berichten.


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                  Bei einem Gespräch mit der Stadtverwaltung hat Herr Kopsan deutlich gemacht, dass ein solches pädagogisches Konzept, das sich nachhaltig für die Schule auswirken wird, nicht bis zum 30.06.2004 erstellt werden kann. Die Julius-Leber-Schule hat derzeit auch einen erhöhten Krankenstand beim Personal.

 

                  Die Steuerungsgruppe, bestehend aus Schulleitung, Elternbeiratsvorsitzenden, Lehrerinnen, Schulsozialarbeit und Stadtverwaltung, zur Einführung einer Ganztagsbetreuung an der Julius-Leber-Schule ist eingerichtet und hat bislang zweimal getagt.

 

                  Ziel ist es, bis zum 30.09.2004 einen qualifizierten Antrag zu stellen.

 

                  Stadtrat Georg Weiser hält es für bedenklich, dass ältere Schüler die Rolle des Tutoren übernehmen sollen. Er weist darauf hin, dass es sinnvoller wäre, Praktikanten von der Pädagogischen Fachhochschule in Freiburg einzusetzen, die über eine angemessene Erfahrung verfügen. Außerdem erkundigt er sich, ob bei den baulichen Planungen auch an Räume für das Lehrpersonal gedacht wurde.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt diese Information zur Einführung der Ganztagsbetreuung an der Julius-Leber-Schule zur Kenntnis.

 

TOP. 9)     Partnerschaft mit einer osteuropäischen Stadt

 

                  Am 10.05.2004 wurde von der Gemeinderatsfraktion der SPD der Antrag gestellt, die Stadt solle prüfen, ob nicht mit einer osteuropäischen Stadt eine Partnerschaft eingegangen werden kann.

 

                  Grundsätzlich ist die Stadt Breisach als Europastadt Partnerschaften gegenüber sehr offen und begrüßt ausdrücklich die europäische Osterweiterung. Auf der anderen Seite muss man auch berücksichtigen, dass die Stadt Breisach derzeit zwei Partnerschaften zu französischen Städten und eine offizielle Partnerschaft zum D/F Versorgungsbataillon unterhält. Um Partnerschaften auch sinnvoll mit Leben zu erfüllen ist es notwendig, dass man

 

                  -      die Sprache des Partners versteht

                  -      die Partnerschaft „lebt“ und dies bedeutet einen Zeit- und Verwaltungsaufwand

                  -      die Partnerschaft auch mit finanziellen Mitteln ausstattet.

 

                  Eine offizielle Städtepartnerschaft mit einer osteuropäischen Stadt wird für derzeit nicht für praktikabel erachtet. Viel sinnvoller erscheint es, eine solche Partnerschaft im Jugend- und schulischen Bereich anzuvisieren.

 

                  An der Hugo-Höfler-Realschule wurde einmal ein Austausch mit Auschwitz-Birkenau durchgeführt. Herr Schulleiter Dr. Wolk steht einer Wiederbelebung dieses Austausches sehr offen gegenüber.


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                  Gespräche mit Herrn Prof. Nickolai haben ergeben, dass auch freundschaftliche Beziehungen über den FC Rimsingen nach Auschwitz-Birkenau bestehen. Herr Prof. Nickolai regt eine offizielle Schirmherrschaft der Stadt Breisach bezüglich solcher Aktivitäten an.

 

                  Auch Oswiecim würde solch eine Schirmherrschaft übernehmen.

 

                  Für die SPD-Fraktion betont Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius, das es in Westeuropa einen großen Nachholbedarf  an Kontakten in Richtung Osten gebe. Breisach sei Europastadt, aber es darf damit nicht nur Westeuropa gemeint sein. Er zitiert das Beispiel von Gundelfingen, wo die Partnerschaft mit einer Stadt in osteuropäischen Ländern durchaus funktioniert. Er beantragt, den Beschlussvorschlag insoweit zu ergänzen, dass die Stadt Ausschau nach einer Städtepartnerschaft mit einer osteuropäischen Stadt halten soll.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) ist davon überzeugt, dass eine solche Partnerschaft funktionieren würde.

 

                  Stadtrat Dieter Leber (CDU) stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. Der Antrag der SPD könne zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden.

 

                  Stadtrat Dr. Rüdiger Groh stimmt Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius grundsätzlich zu, aber die Praktikabilität einer solchen Partnerschaft sei äußerst schwierig. Man sollte die Umsetzung auf der Basis der Schüler beginnen.

 

                  Stadtrat und Ortsvorsteher von Oberrimsingen Rolf Großkopf fügt hinzu, dass die Verbindung zwischen dem FC Rimsingen und Auschwitz bereits bestehe. Man müsse sie nur weiter pflegen.

 

                  Nach eingehender Diskussion ergeht folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diesbezüglich weiter ein Konzept für eine offizielle Schirmherrschaft im Jugend- und Schulbereich auszuarbeiten.

 

                  Darüber hinaus beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, Informationen bei der Gemeinde Gundelfingen über ihre Partnerschaft im Osten einzuholen und diese dem Gemeinderat vorzulegen.

 

TOP. 10)     Entfernung der Jahreszahl 1933 am Langen Weg

 

                  Am 01.06.2004 erreichte die Stadtverwaltung Breisach ein Rechtsanwaltschreiben, wonach der Stadt Breisach mitgeteilt wird, dass Herr Andreas Meckel von der Stadt Breisach die Beseitigung des Pflasterkreises mit der Jahreszahl 1933 gegenüber dem Rheintor in Breisach fordert. In dem Schreiben wird behauptet, dass in dem Pflasterkreis, in dem bis 1945 ein Hakenkreuz eingelassen war, jetzt noch dieses Hakenkreuz als Schattierung in der


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                  Pflasterung erkennbar sei. Des weiteren wird der Stadt Breisach eine Strafanzeige angedroht, da davon ausgegangen wird, dass sich die Stadt Breisach vorliegend gemäß § 86 a StGB -Verwenden eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation- strafbar machen würde.

 

                  Das Schreiben wurde dem Bauausschuss am 01.06.2004 im Wortlaut bekannt gegeben. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, den Sachverhalt rechtlich zu überprüfen und eine Recherche bei Historikern einzuholen.

 

                  Mit Schreiben vom 06.07.2004 wurde von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen abgesehen wurde.

 

                  Gründe waren u.a. folgende:

 

                  „In dem beschriebenen Quadrat werden die bunten Granitsteine in weiß und rosa ohne erkennbares System verwendet. Ein Hakenkreuz ist weder aus unmittelbarer Nähe, am Kreis, noch aus der Entfernung von einigen Metern und auch nicht aus der Draufsicht vom oberen Stockwerk des Museums aus bei wechselnden Lichtverhältnissen erkennbar. Die im Kreis verwendeten Steine lassen eine systematische Anordnung, die auf die Gestaltung eines Hakenkreuzes hindeuten könnte, nicht erkennen. Sofern auf der Tafel auf das frühere Bestehen des Hakenkreuzes mit einer klarstellenden Distanzierung zur Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft hingewiesen wird, ist eine Strafbarkeit nach § 86a StGB ebenfalls ausgeschlossen, da der reine Hinweis auf ein früher vorhanden gewesenes Kennzeichen im Sinne des § 86a StGB keiner Strafbarkeit begründet.“

 

                  Eine Strafbarkeit der Stadt Breisach ist also nicht gegeben.

 

                  Stadtarchivar Fahrer berichtet, dass aufgrund seiner Nachfragen viele Historiker und Archivare sich einig sind, dass solche Pflasterungen und andere Relikte aus dem Dritten Reich als Mahnzeichen erhalten und dokumentiert werden sollen.

                 

                  Auch die Zeit von 1933 bis 1945 ist ein Teil der Stadtgeschichte Breisachs. Mit dem Belassen der Jahreszahl 1933 „ehrt“ die Stadt Breisach keineswegs das Jahr 1933, sondern verweist damit vielmehr auf den Beginn des furchtbarsten Kapitels deutscher Geschichte, das manche nur zu gerne aus dem Gedächtnis tilgen und den Hinweis darauf sicher auch gerne aus dem Straßenpflaster entfernen würden. Die Erläuterungstafel am Langen Weg mit der Pflastermarkierung soll anregen, sich Gedanken über die NS-Zeit zu machen. Er soll Anstoß zu weiteren Überlegungen sein, was war 1933, wie konnte ein solch verbrecherisches Regime an die Macht kommen, mit welchen Propagandamitteln arbeitete das NS-Regime.

 

                  Die Stadtverwaltung Breisach möchte die Pflasterung 1933 als Mahnzeichen und „Stolperstein“ erhalten.


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                  Bürgermeister Vonarb berichtet über die Gespräche mit Herrn Günter Boll und Herrn Prof. Werner Nickolai, die nachhaltig diese Auffassung bestätigen.

                 

                  In seiner Stellungnahme für die CDU-Fraktion kritisiert Stadtrat Bernd Jungel die Vorgehensweise von Andreas Meckel und stellt die Frage, was für ein „Demokratieverständnis und welch verschobenes Geschichtsbewusstsein“ Herrn Meckel beseelen. Würde man die Pflastermarkierung völlig entfernen und damit zerstören, käme dies einer vorsätzlichen Zerstörung von Kulturdenkmälern gleich. Dies wäre inakzeptabel. Die Stadt habe in der Vergangenheit schon mehrmals, zum Beispiel beim Blauen Haus, dem Synagogenplatz und der Einladung an ehemalige jüdische Mitbürger, zum Ausdruck gebracht, dass sie sich ihrer Vergangenheit stelle. Den Vorschlag des Instituts für Zeitgeschichte, im Stadtmuseum eine Dauerausstellung zur NS-Zeit in Breisach einzurichten, nehme die CDU-Fraktion gerne auf und rege an, dass die Verwaltung entsprechende Vorschläge erarbeite. Seine Fraktion unterstütz den Beschlussvorschlag und spricht sich für die Erhaltung des Pflasterkreises aus.

 

                  Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius (SPD) bezeichnet das Vorgehen von Meckel als unsinnig. Das Symbol sollte erhalten bleiben. Er stellt jedoch den Antrag, den Beschluss zu vertagen und zunächst im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung mit den Herren Fahrer, Boll, Nickolai und Professor Wette aus Freiburg das Thema öffentlich zu diskutieren.

 

                  Für die FDP/FWB-Fraktion weist Stadtrat Dr. Rüdiger Groh darauf hin, dass die Zahl 1933 auf der deutschen Geschichte wie „ein Brandmal lastet“. Die Zeit zwischen 1933 und 1945 habe Deutschland und ganz Europa materiell und geistig zerstört und Millionen Menschen das Leben gekostet. Breisach habe bereits seine Geschichtsvergessenheit abgestreift und sei geschichtsbewusst geworden. Deshalb müssten der Pflasterkreis und die Jahreszahl erhalten bleiben.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) erklärt, dass seine Recherchen zum Umgang mit ehemaligen NS-Symbolen ebenfalls zu dem Schluss geführt haben, dass diese erhalten bleiben sollen, weil die Gräueltaten der Nazis nie in Vergessenheit geraten dürften. Er schlägt jedoch vor, dass die Herren Nickolai und Boll mit dem Text der Erläuterungstafel sich beschäftigen und einen neue Vorschlag erarbeiten sollten.

 

                  Der Antrag der SPD-Fraktion, den Beschluss zu vertagen und eine öffentliche Diskussionsveranstaltung zu organisieren, wird mit 17 Nein-Stimmen, 4 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt. Es ergeht folgender

 

                  Beschluss (21 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen)

 

                  Dem Antrag des Herrn Andreas Meckel auf Entfernung der Jahreszahl „1933“ am Langen Weg wird nicht entsprochen.


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TOP. 11)      Verschiedenes

 

                  Rolf Großkopf, Ortsvorsteher von Oberrimsingen, überreicht Bürgermeister Vonarb eine Unterschriftenliste von 312 Oberrimsinger Bürgern, die die Stillegung des Atomkraftwerkes Fessenheim fordern.

 

                  Stadtrat Dr. Ulrich Sartorius regt an, bei der Herstellung weiteren historischen Hinweistafeln künftig den Inhalt des Textes dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben. Als Vorsitzender der Interreg-Programm-Gruppe erwidert Beigeordneter Oliver Rein, dass dies nicht möglich sein wird, da das Programm bereits 2005 ausläuft. Die Texte werden jeweils mit den Bürgermeistern besprochen. Die von Stadtarchivar Fahrer erstellten Beschilderungen seien hervorragend.

  

   Vor Schließung der Sitzung verabschiedet Bürgermeister Vonarb den jetzigen Gemeinderat. Er sei stolz auf diesen gesamten Gemeinderat. Insgesamt scheiden 13 Gemeinderäte aus, davon sind 11 Gemeinderäte bei der am 13. Juni 2004 durchgeführten Kommunalwahl nicht mehr angetreten, zwei haben nicht mehr die erforderliche Anzahl der Stimmen erhalten. Er würdigt besonders die Arbeit der Fraktionsvorsitzenden und seiner ehrenamtlichen Stellvertreter. Besonders die drei Ortsvorsteher Erhard Bucher, Hans Brommer und Rolf Großkopf seinen hier zu erwähnen, aber auch Gertrud Krischke, eine der ersten Frauen, die in den Breisacher Gemeinderat gewählt wurde. In der letzten Legislaturperiode von 1999 bis 2004 seien sehr viele wichtige und arbeitsintensive Projekte behandelt worden, wie z.B. die Konversion, die Retention, die Aufstufung zum Mittelzentrum, Baumaßnahmen an den Schulen, Deutsch-Französischer Kindergarten, Flächennutzungsplan, Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses, Wahl des Beigeordneten, Jumelage mit Neuf-Brisach, Patenschaft mit dem Deutsch-Französischen Versorgungsbataillon. Er dankt dem gesamten Gremium für sein Engagement und übergibt jedem Ratsmitglied ein Weinkristallglas als Präsent.

 

   Abschließend dankt Stadtrat Bernd Jungel auch namens seines Kollegen Lothar Menges Bürgermeister Vonarb und allen Bediensteten der Breisacher Stadtverwaltung für die sehr gute Zusammenarbeit. Gemeinsam könne man „stolz auf das Erreichte sein“.

 

                              

Schluss der Sitzung:  20.15 Uhr

 

        Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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