- 2 -
TOP.
1) Frageviertelstunde für
Einwohner
Ein Zuhörer, wohnhaft Grüntorweg
1 in Breisach beklagt sich über die Verunreinigungen, die er in seinem Hof
vorfindet, wenn die öffentlichen Toiletten geschlossen sind. Er regt an, die
Toiletten rund um die Uhr geöffnet zu
lassen. Bürgermeister Vonarb dankt für den Hinweis und sagt zu, die
Angelegenheit zu überprüfen.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.07.2005
Gemäß
§ 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 19.07.2005
- im Wege der offenen Wahl die
Mitglieder des Beirates für den Fremdenverkehr bestellt hat.
TOP. 3) Nachnutzung des WISI-Geländes
Planungsrechtliche
Ausgangssituation
Der
Bebauungsplan „Rampar“ vom 15.03.1967 stellte das Betriebsgelände des früher ansässigen
Antennenherstellerunternehmens als ungegliedertes Gewerbegebiet dar. Nach Ende
des Produktionsbetriebes und den Aufnahmen von Verhandlungen der Eigentümer mit
großflächigen Einzelhandelsbetreibern wurde ein Änderungsverfahren in Gang
gesetzt, das in diesem Bereich der gewerblichen Flächen keine Ansiedlung
weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe zulässt. Gleichzeitig wurde eine
Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen, die das Betriebsgelände der Fa.
WISI als Wohn- und Mischgebiet vorsieht. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen,
dass das Anfang der Neunziger Jahre neu gebaute Zentrallager des
Antennenherstellers weiterhin genutzt wird. Besonders die Verkehrserschließung
mit großen Transportfahrzeugen wirkt sich störend auf die Umgebungsbebauung
aus.
Auf der
Grundlage dieser Flächennutzungsplanausweisung besteht die Möglichkeit, die
heute noch gewerblich ausgewiesenen Flächen des Produktionsunternehmens der Fa.
WISI in ein Wohn- und Mischgebiet umzuwandeln. Die Umorientierung des
Nutzungscharakters in diesem Quartier ist gerechtfertigt durch die Nähe zum
·
Innenstadtzentrum mit Fußgängerzone
·
Schulzentrum Mittlerfeld
·
Fachmarktzentrum zum Kaiserstuhl als
Einkaufsmöglichkeit
·
ÖPNV-Angebot der Breisgau-S-Bahn
·
direkter Straßenverkehrsanschluss Breisach Mitte
Geänderte
Eigentümersituation
Im
Juli dieses Jahres hat die Fa. SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH die Fläche
des Betriebsgeländes der Fa. WISI (ohne Hochregallager) mit einer Fläche von
ca. 2,6 ha erworben. Schon in den Vorverhandlungen des Kaufvertrages war die
Stadt Breisach eingebunden in die Fragestellung einer sinnvollen Nachnutzung
des Geländes.
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Die Fa. SÜBA
beabsichtigt ausschließlich die Errichtung von Wohngebäuden in Form von
Doppelhäusern und Hausgruppen.
Planungsrechtliche
Vorgehensweise
Die
Umwandlung der Industriebrache soll in zwei Bauabschnitten erfolgen.
In einem ersten
Bauabschnitt an der Kreuzung Kandelstraße/Neuer Weg sollen ca. 40 Wohneinheiten
entstehen. Die Erschließung erfolgt über die Kandelstraße über ein aufgelockertes
Verkehrswegesystem mit ausreichenden Verkehrsquerschnitten, einem Kinderspielplatz
und einer großzügigen Grünplanung im Rahmen naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.
Zur Abschirmung
der Verkehrsimmissionen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des
gewerblichen Zentrallagers wird in Verlängerung des vorhandenen Gebäuderestbestandes
der Produktionsgebäude eine Schallschutzwand errichtet. Damit kann die Nutzung
des ersten Bauabschnittes ungestört von den benachbarten gewerblichen Aktivitäten
umgesetzt werden.
In einem zweiten
Bauabschnitt soll zu gegebener Zeit nach Aufgabe der Nutzung im Zentrallager
eine weitere Wohngebietsausweisung mit ca. 47 Wohneinheiten folgen. Die innere
Erschließung dieses Baugebietes erfolgt über die im ersten Bauabschnitt
angelegte zentrale Zufahrt von der Kandelstraße.
Alle entlang der
Kandelstraße ausgewiesenen Wohneinheiten werden direkt von hier angedient.
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan
Die
Fa. SÜBA hat der Stadt Breisach angeboten, das Bebauungsplanverfahren als „vorhabenbezogenen
Bebauungsplan“ zu bearbeiten. Dies bedeutet, dass der Vorhabenträger sämtliche
Erschließungsleistungen zu 100 % auf eigene Rechnung in Absprache mit der Stadt
durchführt. Darin beinhaltet sind auch alle damit verbundenen gutachtlichen
Ausarbeitungen zum Thema Schallschutz, naturschutzrechtlicher Ausgleich und
Altlastenfreiheit.
Außerdem trägt
der Vorhabenträger die Gesamtkosten der Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens
durch ein geeignetes Fachbüro. Diese Arbeiten sollen von dem Fachplanungsbüro
Freier Architekt Winfried Goebel, Ludwigshafen, ausgeführt werden.
Die Wahrnehmung
der rechtlichen Interessen der Stadt Breisach erfolgt durch den von der Stadt
üblicherweise in Baurechtsfragen vertretenen Rechtsanwalt, Herrn Rolf Dohle,
Freiburg. Auch für die hierfür anfallenden Anwaltskosten hat die Fa. SÜBA eine
Kostenübernahmeerklärung abgegeben.
Die Stadt
Breisach hat in den Verhandlungen mit der Fa. SÜBA die Forderung eingebracht,
dass für die eintretende Wertsteigerung der bisherigen Gewerbegebietsfläche in
ein allgemeines Wohngebiet ein Ausgleich an die Stadt zu leisten ist, um
zumindest die öffentlichen Infrastruktureinrichtungen wie Kindergarten- und
Schulplätze im Verantwortungsbereich der Stadt decken zu können, die sich durch
den Zuzug von Bewohnern in das neue Baugebiet ergeben. Deshalb hat sich die Fa.
SÜBA bereit erklärt, eine 10 %ige Flächenabgabe der Bruttobaulandflächen an die
Stadt Breisach zum gutachtlich geschätzten Gewerbepreis zu übertragen. Diese
Flächen werden in die wohnwirtschaftliche Nutzung einbezogen und von der Stadt
Breisach in eigener Regie für den kommunalen Wohnungsbau verwendet.
- 4 –
Die Inhalte dieser Vereinbarungen werden
entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches sowohl in einen Erschließungsvertrag
als auch in einen städtebaulichen Durchführungsvertrag gekleidet, die dann dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung und Bestätigung vorgelegt werden.
Stadtrat Jörg Leber erklärt für die CDU-Fraktion,
dass sie sich über dieses Projekt freue, die eine deutliche Aufwertung für die
Stadt bedeutet. Die Wohnlage sei sehr interessant: nah zum Schulzentrum und zum
Kindergarten, was für junge Familie von Vorteil sei. Bei der Erschließung des
Geländes an die öffentlichen Verkehrsstraßen sollte man einen Zebrastreifen in
der Kandelstraße vorsehen. Seine Fraktion stimme dem Projekt zu.
Stadtrat Lothar Menges (SPD) begrüßt ebenfalls das
Vorhaben, insbesondere die 2 vorgesehenen Kinderspielplätze. Mit dem
Zebrastreifen könnten die Kinder gefahrlos zu dem Bollplatz auf dem
Schulgelände gelangen. Er stellt zum Schluss die Frage der Zufahrt zum Lager.
Seine Fraktion stimme ebenfalls dem Projekt zu.
Bürgermeister Vonarb berichtet über das Gespräch
mit der SÜBA und er gehe davon aus, dass wenn der 2. Bauabschnitt in Angriff
genommen wird, das Zentrallager geschlossen wird.
Für die FDP/FWB schließt sich Stadtrat Dr. Rüdiger
Groh seinen Vorrednern an. Er begrüßt, dass die Verdichtung nun doch nicht so
hoch ausfällt. Er vermisse jedoch einen Naturausgleich. Bürgermeister Vonarb
erklärt, dass eine Begrünung entlang des Neuen Weg vorgesehen sei.
Stadtrat Gerd Müller (ULB) begrüßt ebenfalls das
Projekt. Er gibt jedoch zu bedenken, dass man bei einem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan den Einfluss der Stadt ein Stück weit preisgebe. Auch die Frage
der Zufahrt, die so kurz nach dem Kreisverkehr geplant sei, sei noch einmal zu
überdenken, weil gerade in diesem Bereich sowieso ab und an ein Verkehrschaos
herrsche. Des weiteren empfiehlt er, die Dächer der Häuser nach Süden zur
Kandelstraße hin auszurichten, damit die Möglichkeit der Solarenergie
eingesetzt werden kann. Eine Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zwischen
Neuen Weg und Kolpingstraße sollte vorgesehen werden. Die Fenster zum Neuen Weg
und Kandelstraße hin sollten Lärmschutz geeignet sein. Letztendlich sollte eine
Verkehrsberuhigende Straße vorgesehen werden. Seine Fraktion stimme dem Projekt
ebenfalls zu.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Unter Beachtung der Befangenheitsvorschriften
beschließt der Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes für eine wohnwirtschaftliche Nachnutzung des bisherigen
WISI-Betriebsgeländes (1. Bauabschnitt). Gleichzeitig nimmt der Gemeinderat
anhand des Gestaltungsplanes von der Gesamtnachnutzung der ehemaligen Produktionsflächen
der Fa. WISI zustimmend Kenntnis.
- 5 –
TOP. 4) Anwendung
des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst im Bereich der kommunalen
Arbeitgeber
Die Stadt Breisach hat zum 31.12.1988 die
Mitgliedschaft beim Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV)
gekündigt. Dieser Austritt erfolgte, damit künftig die Personalangelegenheiten
flexibler geregelt werden können.
Der Gemeinderat
der Stadt Breisach hat am 22.02.1990 beschlossen, dass für die städtischen
Angestellten und Arbeiter weiterhin die tariflichen Bestimmungen des BAT für Angestellte
und BMT-G für Arbeiter sinngemäß angewandt werden.
Die Tarifrunde
des Bundes sowie der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaft ver.di
hat am 09.02.2005 sich auf die Einführung eines neuen Tarifvertrages für den
öffentlichen Dienst (TvÖD) geeinigt. Dieser Vertrag tritt am 01.10.2005 in
Kraft und löst die bisherige Tarifverträge ab. Arbeiter und Angestellte des
öffentlichen Dienstes werden künftig als Beschäftigte einheitlich behandelt.
Die Anwendung
des neuen Tarifrechts ist vom Gemeinderat der Stadt Breisach entsprechend § 24
Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung zu beschließen.
Beschluss (einstimmig 26:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der Anwendung des neuen Tarifrechts TvÖD zum 01.10.2005 zu.
TOP. 5) Behördenzentrum
in Breisach am Rhein
-
Vergabe der Leuchtenlieferung
Für
den Umbau der ehem. Kasernengebäude in das neue Behördenzentrum in Breisach a.
Rh. wurde die Lieferung der Leuchten als separates Gewerk ausgeschrieben.
Die
Submission fand am 26.07.2005 statt.
Die
Submission erbrachte folgendes Ergebnis:
1) Fa.
Bürkle, Freiburg 165.361,53 €
2) Fa.
Streb, Gundelfingen 170.567,66 € + 3,1 %
3) Fa.
Zander, Freiburg 177.115,01 € + 7,1 %
4) Fa. Deobele, Freiburg 184.786,31 €
+ 11,7 %
Die Arbeiten waren unter
erheblichem Zeitdruck auszuführen. Infolge der Sitzungspause des Gemeinderats
hat der Bürgermeister im Rahmen einer
Eilentscheidung die Arbeiten an die preisgünstigste Anbieterfirma Bürkle aus Freiburg
zum Angebotspreis von 165.361,53 vergeben.
- 6 –
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der
Gemeinderat stimmt der Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Vergabe der
Leuchtenlieferung im neuen Behördenzentrum an die Fa. Bürkle, Freiburg zum
Angebotspreis von € 165.361,53 zu.
TOP. 6) Arbeitsvergabe
Wasserversorgung
II. Bauabschnitt
-
Umbau des alten Tiefbrunnens und Leitungsverlegung zum Wasserbehälter
Im
Zuge der Neuorganisation der Wasserversorgung steht nach der Fertigstellung des
Wasserbehälters noch der Umbau und die Leitungsanbindung des alten Tiefbrunnens
an. Am alten Brunnen wird das Schachtbauwerk und der Brunnenkopf erneuert. Die
Anbindung an den neuen Wasserbehälter bedingt die Verlegung einer neuen
Wasserleitung mit Unterquerung der beiden Bahnlinien der SWEG u. DB einschl.
der Verlegung von Steuerungsleitungen. Das alte Pumpengebäude entfällt nach
Abschluss dieser Arbeiten. Die Ausschreibung der Erd- und
Leitungsverlegearbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben.
Die
Submission ergab folgendes Ergebnis:
1)
Fa. Menner u. Sohn, Breisach-Oberrimsingen 186.976,75 €
2)
Fa. Kindle, Lahr-Sulz 191.471,17
€
3)
Fa. Alldinger + Dreher, Wittlingen 212.687,87 €
4) Fa. Knobel, Hartheim 289.427,56 €
Die fachliche Prüfung
der Angebote ergab, dass die Fa. Menner u. Sohn in der Pos. 5.30
„Brunnenabschlusskopf komplett mit Edelstahl“ einen nicht auskömmlichen Preis
von 320,00 € netto angeboten hat. Die übrigen Mitbewerber kalkulierten zwischen
9.782,50 € und 10.842,74 €. Nach VOB § 25, Abs. 3 darf auf ein Angebot mit
einem unangemessenen hohen oder niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt
werden. Bei Berücksichtigung eines auskömmlichen Preises von mind. 8.500,00 €
würde das Angebot der Fa. Menner u. Sohn nicht mehr das preisgünstigste sein.
Die Fa. Menner zu. Sohn kann in der angeforderten Referenzliste auch keine
Baumaßnahmen mit ähnlichen Schwierigkeiten (Brunnenabsicherung,
Bahngleisdurchpressungen) vorweisen.
Aus
den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, das Angebot der Fa. Menner
u. Sohn von der Wertung auszuschließen, und den Auftrag an die Fa. Kindle,
Lahr-Sulz zum Angebotspreis von 191.471,217 € zu vergeben. Die Fa. Kindle
erfüllt alle Voraussetzungen für eine fachlich gute Ausführung und hat
Erfahrung in Baumaßnahmen dieser Art. Für die Baumaßnahme wurden 200.000,00 €
veranschlagt.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
1. Das Angebot der Fa. Menner u. Sohn
wird von der Wertung ausgeschlossen.
2. Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten
zum Umbau des alten Tiefbrunnens und der Leitungsverlegung zum neuen
Wasserbehälter an die Fa. Kindle, Lahr-Sulz zum Angebotspreis von 191.471,17 €
einschl. Mehrwertsteuer.
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TOP. 7) Verschiedenes
„Breisach
im Blickpunkt der Öffentlichkeit“ : So beschreibt Bürgermeister Vonarb die
letzten Wochenenden. Zunächst dankt er allen Helfern und insbesondere
Beigeordneten Rein als Koordinator des deutsch-französischen Sport- und
Kulturfestes. Ein großes Ereignis war auch der Tag des offenen Denkmals, das
das Land Baden-Württemberg zum ersten Mal international in Breisach und
Neuf-Brisach ausgerichtet hat. Die Veranstaltung stand unter dem Titel „60 Jahre
Krieg und Frieden“. Er beglückwünscht den Förderverein des Jüdischen
Gemeindehauses zur Auszeichnung des Preises der Denkmalstiftung
Baden-Württemberg. Ein wertvoller Beitrag für die Stadt Breisach war auch die
Präsentation des Filmes der Route Verte/Grüne Straße.
Bezüglich
des Schwanenweihers stellt Stadtrat Lothar Menges fest, dass der von ihm angeregte
Maßnahmenplan bei Hochwasser mit der Feuerwehr immer noch nicht festgelegt sei.
Darüber hinaus sei dieser Weiher so verschmutzt, dass es nicht zu dem Stadtbild
passen würde. Auch die Belegung des Vereinsgebäudes durch die Vereine spricht
er an.
An
der Autobahnausfahrt stehe immer noch das Schild B 31, das nicht mehr aktuell
sei. Bürgermeister Vonarb stellt fest, dass hierfür nicht die Stadt, sondern
das Straßenbauamt zuständig sei. Das Straßenbauamt habe noch nichts
unternommen, weil ihm die entsprechende Anweisung nicht vorliege. Was die
Vereinsräumlichkeiten anbelange, muss zunächst noch mit den Vereine den Bedarf
abgeklärt werden. Bezüglich des Schwanenweihers wird die Verwaltung mit dem
Breisacher Sportfischer e.V., Pächter des Weihers sowie mit dem
Regierungspräsidium Kontakt aufnehmen.
Schluss der Sitzung: 19.20 Uhr
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz