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14.3.2009

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Protokoll Nr. 08 

 

           über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

am 20.09.2005 im Bürgersaal

  des Rathauses in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Alfred Vonarb

 

die Stadträte:                        Baldus Stephanie

                        Bercher Peter

                        Binz Andreas

                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Czemerys Günter

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas

                        Dr. Groh Rüdiger

                        Hintereck Wendelin

                        Ingenhoven Willi

                        Jäger Gerold

                        Jungel Bernd

Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg

                        Mack Monika

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Gnädinger Rudolf

 

Ortsvorsteher:                        Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Beigeordneter Oliver Rein

                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                            

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)     Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Ein Zuhörer, wohnhaft Grüntorweg 1 in Breisach beklagt sich über die Verunreinigungen, die er in seinem Hof vorfindet, wenn die öffentlichen Toiletten geschlossen sind. Er regt an, die Toiletten  rund um die Uhr geöffnet zu lassen. Bürgermeister Vonarb dankt für den Hinweis und sagt zu, die Angelegenheit zu überprüfen.

 

TOP. 2)      Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinde­ratssitzung vom 19.07.2005

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemein­derat in sei­ner nicht­öffentli­chen Sitzung vom 19.07.2005

 

                  -           im Wege der offenen Wahl die Mitglieder des Beirates für den Fremdenverkehr bestellt hat.

 

TOP. 3)           Nachnutzung des WISI-Geländes

 

                  Planungsrechtliche Ausgangssituation

 

                  Der Bebauungsplan „Rampar“ vom 15.03.1967 stellte das Betriebsgelände des früher ansässigen Antennenherstellerunternehmens als ungegliedertes Gewerbegebiet dar. Nach Ende des Produktionsbetriebes und den Aufnahmen von Verhandlungen der Eigentümer mit großflächigen Einzelhandelsbetreibern wurde ein Änderungsverfahren in Gang gesetzt, das in diesem Bereich der gewerblichen Flächen keine Ansiedlung weiterer großflächiger Einzelhandelsbetriebe zulässt. Gleichzeitig wurde eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgenommen, die das Betriebsgelände der Fa. WISI als Wohn- und Mischgebiet vorsieht. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Anfang der Neunziger Jahre neu gebaute Zentrallager des Antennenherstellers weiterhin genutzt wird. Besonders die Verkehrserschließung mit großen Transportfahrzeugen wirkt sich störend auf die Umgebungsbebauung aus.

                  Auf der Grundlage dieser Flächennutzungsplanausweisung besteht die Möglichkeit, die heute noch gewerblich ausgewiesenen Flächen des Produktionsunternehmens der Fa. WISI in ein Wohn- und Mischgebiet umzuwandeln. Die Umorientierung des Nutzungscharakters in diesem Quartier ist gerechtfertigt durch die Nähe zum

 

·       Innenstadtzentrum mit Fußgängerzone

·       Schulzentrum Mittlerfeld

·       Fachmarktzentrum zum Kaiserstuhl als Einkaufsmöglichkeit

·       ÖPNV-Angebot der Breisgau-S-Bahn

·       direkter Straßenverkehrsanschluss Breisach Mitte

 

                  Geänderte Eigentümersituation

 

                  Im Juli dieses Jahres hat die Fa. SÜBA Bauen und Wohnen Karlsruhe GmbH die Fläche des Betriebsgeländes der Fa. WISI (ohne Hochregallager) mit einer Fläche von ca. 2,6 ha erworben. Schon in den Vorverhandlungen des Kaufvertrages war die Stadt Breisach eingebunden in die Fragestellung einer sinnvollen Nachnutzung des Geländes.


- 3 -

 

                  Die Fa. SÜBA beabsichtigt ausschließlich die Errichtung von Wohngebäuden in Form von Doppelhäusern und Hausgruppen.

 

                  Planungsrechtliche Vorgehensweise

 

                  Die Umwandlung der Industriebrache soll in zwei Bauabschnitten erfolgen.

                  In einem ersten Bauabschnitt an der Kreuzung Kandelstraße/Neuer Weg sollen ca. 40 Wohneinheiten entstehen. Die Erschließung erfolgt über die Kandelstraße über ein aufgelockertes Verkehrswegesystem mit ausreichenden Verkehrsquerschnitten, einem Kinderspielplatz und einer großzügigen Grünplanung im Rahmen naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen.

                  Zur Abschirmung der Verkehrsimmissionen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung des gewerblichen Zentrallagers wird in Verlängerung des vorhandenen Gebäuderestbestandes der Produktionsgebäude eine Schallschutzwand errichtet. Damit kann die Nutzung des ersten Bauabschnittes ungestört von den benachbarten gewerblichen Aktivitäten umgesetzt werden.

                  In einem zweiten Bauabschnitt soll zu gegebener Zeit nach Aufgabe der Nutzung im Zentrallager eine weitere Wohngebietsausweisung mit ca. 47 Wohneinheiten folgen. Die innere Erschließung dieses Baugebietes erfolgt über die im ersten Bauabschnitt angelegte zentrale Zufahrt von der Kandelstraße.

                  Alle entlang der Kandelstraße ausgewiesenen Wohneinheiten werden direkt von hier angedient.

 

                  Vorhabenbezogener Bebauungsplan

 

                  Die Fa. SÜBA hat der Stadt Breisach angeboten, das Bebauungsplanverfahren als „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ zu bearbeiten. Dies bedeutet, dass der Vorhabenträger sämtliche Erschließungsleistungen zu 100 % auf eigene Rechnung in Absprache mit der Stadt durchführt. Darin beinhaltet sind auch alle damit verbundenen gutachtlichen Ausarbeitungen zum Thema Schallschutz, naturschutzrechtlicher Ausgleich und Altlastenfreiheit.

                  Außerdem trägt der Vorhabenträger die Gesamtkosten der Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens durch ein geeignetes Fachbüro. Diese Arbeiten sollen von dem Fachplanungsbüro Freier Architekt Winfried Goebel, Ludwigshafen, ausgeführt werden.

                  Die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Stadt Breisach erfolgt durch den von der Stadt üblicherweise in Baurechtsfragen vertretenen Rechtsanwalt, Herrn Rolf Dohle, Freiburg. Auch für die hierfür anfallenden Anwaltskosten hat die Fa. SÜBA eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben.

                  Die Stadt Breisach hat in den Verhandlungen mit der Fa. SÜBA die Forderung eingebracht, dass für die eintretende Wertsteigerung der bisherigen Gewerbegebietsfläche in ein allgemeines Wohngebiet ein Ausgleich an die Stadt zu leisten ist, um zumindest die öffentlichen Infrastruktureinrichtungen wie Kindergarten- und Schulplätze im Verantwortungsbereich der Stadt decken zu können, die sich durch den Zuzug von Bewohnern in das neue Baugebiet ergeben. Deshalb hat sich die Fa. SÜBA bereit erklärt, eine 10 %ige Flächenabgabe der Bruttobaulandflächen an die Stadt Breisach zum gutachtlich geschätzten Gewerbepreis zu übertragen. Diese Flächen werden in die wohnwirtschaftliche Nutzung einbezogen und von der Stadt Breisach in eigener Regie für den kommunalen Wohnungsbau verwendet.


- 4 –

 

                  Die Inhalte dieser Vereinbarungen werden entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches sowohl in einen Erschließungsvertrag als auch in einen städtebaulichen Durchführungsvertrag gekleidet, die dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung und Bestätigung vorgelegt werden.

 

                  Stadtrat Jörg Leber erklärt für die CDU-Fraktion, dass sie sich über dieses Projekt freue, die eine deutliche Aufwertung für die Stadt bedeutet. Die Wohnlage sei sehr interessant: nah zum Schulzentrum und zum Kindergarten, was für junge Familie von Vorteil sei. Bei der Erschließung des Geländes an die öffentlichen Verkehrsstraßen sollte man einen Zebrastreifen in der Kandelstraße vorsehen. Seine Fraktion stimme dem Projekt zu.

 

                  Stadtrat Lothar Menges (SPD) begrüßt ebenfalls das Vorhaben, insbesondere die 2 vorgesehenen Kinderspielplätze. Mit dem Zebrastreifen könnten die Kinder gefahrlos zu dem Bollplatz auf dem Schulgelände gelangen. Er stellt zum Schluss die Frage der Zufahrt zum Lager. Seine Fraktion stimme ebenfalls dem Projekt zu.

 

                  Bürgermeister Vonarb berichtet über das Gespräch mit der SÜBA und er gehe davon aus, dass wenn der 2. Bauabschnitt in Angriff genommen wird, das Zentrallager geschlossen wird.

 

                  Für die FDP/FWB schließt sich Stadtrat Dr. Rüdiger Groh seinen Vorrednern an. Er begrüßt, dass die Verdichtung nun doch nicht so hoch ausfällt. Er vermisse jedoch einen Naturausgleich. Bürgermeister Vonarb erklärt, dass eine Begrünung entlang des Neuen Weg vorgesehen sei.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) begrüßt ebenfalls das Projekt. Er gibt jedoch zu bedenken, dass man bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan den Einfluss der Stadt ein Stück weit preisgebe. Auch die Frage der Zufahrt, die so kurz nach dem Kreisverkehr geplant sei, sei noch einmal zu überdenken, weil gerade in diesem Bereich sowieso ab und an ein Verkehrschaos herrsche. Des weiteren empfiehlt er, die Dächer der Häuser nach Süden zur Kandelstraße hin auszurichten, damit die Möglichkeit der Solarenergie eingesetzt werden kann. Eine Verbindung für Radfahrer und Fußgänger zwischen Neuen Weg und Kolpingstraße sollte vorgesehen werden. Die Fenster zum Neuen Weg und Kandelstraße hin sollten Lärmschutz geeignet sein. Letztendlich sollte eine Verkehrsberuhigende Straße vorgesehen werden. Seine Fraktion stimme dem Projekt ebenfalls zu.

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

                 

                  Unter Beachtung der Befangenheitsvorschriften beschließt der Gemeinderat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine wohnwirtschaftliche Nachnutzung des bisherigen WISI-Betriebsgeländes (1. Bauabschnitt). Gleichzeitig nimmt der Gemeinderat anhand des Gestaltungsplanes von der Gesamtnachnutzung der ehemaligen Produktionsflächen der Fa. WISI zustimmend Kenntnis.


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TOP. 4)      Anwendung des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst im Bereich der kommunalen Arbeitgeber

 

                  Die Stadt Breisach hat zum 31.12.1988 die Mitgliedschaft beim Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV) gekündigt. Dieser Austritt erfolgte, damit künftig die Personalangelegenheiten flexibler geregelt werden können.

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach hat am 22.02.1990 beschlossen, dass für die städtischen Angestellten und Arbeiter weiterhin die tariflichen Bestimmungen des BAT für Angestellte und BMT-G für Arbeiter sinngemäß angewandt werden.

 

                  Die Tarifrunde des Bundes sowie der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaft ver.di hat am 09.02.2005 sich auf die Einführung eines neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TvÖD) geeinigt. Dieser Vertrag tritt am 01.10.2005 in Kraft und löst die bisherige Tarifverträge ab. Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes werden künftig als Beschäftigte einheitlich behandelt.

 

                  Die Anwendung des neuen Tarifrechts ist vom Gemeinderat der Stadt Breisach entsprechend § 24 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung zu beschließen.

 

       Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Anwendung des neuen Tarifrechts TvÖD zum 01.10.2005 zu.

 

TOP. 5)      Behördenzentrum in Breisach am Rhein

                  - Vergabe der Leuchtenlieferung

                 

                  Für den Umbau der ehem. Kasernengebäude in das neue Behördenzentrum in Breisach a. Rh. wurde die Lieferung der Leuchten als separates Gewerk  ausgeschrieben.

 

                  Die Submission fand am 26.07.2005 statt.

 

                  Die Submission erbrachte folgendes Ergebnis:

 

                  1)  Fa. Bürkle, Freiburg          165.361,53 €

                  2)  Fa. Streb, Gundelfingen        170.567,66 €      + 3,1 %

                  3)  Fa. Zander, Freiburg          177.115,01 €   + 7,1 %

                  4)  Fa. Deobele, Freiburg    184.786,31 € + 11,7 %

 

                  Die Arbeiten waren unter erheblichem Zeitdruck auszuführen. Infolge der Sitzungspause des Gemeinderats hat der Bürgermeister im Rahmen  einer Eilentscheidung die Arbeiten an die preisgünstigste Anbieterfirma Bürkle aus Freiburg zum Angebotspreis von 165.361,53 vergeben.


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                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Eilentscheidung des Bürgermeisters über die Vergabe der Leuchtenlieferung im neuen Behördenzentrum an die Fa. Bürkle, Freiburg zum Angebotspreis von € 165.361,53 zu.

 

TOP. 6)      Arbeitsvergabe

                  Wasserversorgung II. Bauabschnitt

                  - Umbau des alten Tiefbrunnens und Leitungsverlegung zum Wasserbehälter

 

                  Im Zuge der Neuorganisation der Wasserversorgung steht nach der Fertigstellung des Wasserbehälters noch der Umbau und die Leitungsanbindung des alten Tiefbrunnens an. Am alten Brunnen wird das Schachtbauwerk und der Brunnenkopf erneuert. Die Anbindung an den neuen Wasserbehälter bedingt die Verlegung einer neuen Wasserleitung mit Unterquerung der beiden Bahnlinien der SWEG u. DB einschl. der Verlegung von Steuerungsleitungen. Das alte Pumpengebäude entfällt nach Abschluss dieser Arbeiten. Die Ausschreibung der Erd- und Leitungsverlegearbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben.

 

                  Die Submission ergab folgendes Ergebnis:

 

                  1) Fa. Menner u. Sohn, Breisach-Oberrimsingen          186.976,75 €

                  2) Fa. Kindle, Lahr-Sulz                            191.471,17 €

                  3) Fa. Alldinger + Dreher, Wittlingen                    212.687,87 €

                  4) Fa. Knobel, Hartheim                           289.427,56 €

 

                  Die fachliche Prüfung der Angebote ergab, dass die Fa. Menner u. Sohn in der Pos. 5.30 „Brunnenabschlusskopf komplett mit Edelstahl“ einen nicht auskömmlichen Preis von 320,00 € netto angeboten hat. Die übrigen Mitbewerber kalkulierten zwischen 9.782,50 € und 10.842,74 €. Nach VOB § 25, Abs. 3 darf auf ein Angebot mit einem unangemessenen hohen oder niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden. Bei Berücksichtigung eines auskömmlichen Preises von mind. 8.500,00 € würde das Angebot der Fa. Menner u. Sohn nicht mehr das preisgünstigste sein. Die Fa. Menner zu. Sohn kann in der angeforderten Referenzliste auch keine Baumaßnahmen mit ähnlichen Schwierigkeiten (Brunnenabsicherung, Bahngleisdurchpressungen) vorweisen.

                  Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, das Angebot der Fa. Menner u. Sohn von der Wertung auszuschließen, und den Auftrag an die Fa. Kindle, Lahr-Sulz zum Angebotspreis von 191.471,217 € zu vergeben. Die Fa. Kindle erfüllt alle Voraussetzungen für eine fachlich gute Ausführung und hat Erfahrung in Baumaßnahmen dieser Art. Für die Baumaßnahme wurden 200.000,00 € veranschlagt.

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

                 

                  1.           Das Angebot der Fa. Menner u. Sohn wird von der Wertung ausgeschlossen.

 

                  2.           Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zum Umbau des alten Tiefbrunnens und der Leitungsverlegung zum neuen Wasserbehälter an die Fa. Kindle, Lahr-Sulz zum Angebotspreis von 191.471,17 € einschl. Mehrwertsteuer.


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TOP. 7)      Verschiedenes

 

                  „Breisach im Blickpunkt der Öffentlichkeit“ : So beschreibt Bürgermeister Vonarb die letzten Wochenenden. Zunächst dankt er allen Helfern und insbesondere Beigeordneten Rein als Koordinator des deutsch-französischen Sport- und Kulturfestes. Ein großes Ereignis war auch der Tag des offenen Denkmals, das das Land Baden-Württemberg zum ersten Mal international in Breisach und Neuf-Brisach ausgerichtet hat. Die Veranstaltung stand unter dem Titel „60 Jahre Krieg und Frieden“. Er beglückwünscht den Förderverein des Jüdischen Gemeindehauses zur Auszeichnung des Preises der Denkmalstiftung Baden-Württemberg. Ein wertvoller Beitrag für die Stadt Breisach war auch die Präsentation des Filmes der Route Verte/Grüne Straße.

 

                  Bezüglich des Schwanenweihers stellt Stadtrat Lothar Menges fest, dass der von ihm angeregte Maßnahmenplan bei Hochwasser mit der Feuerwehr immer noch nicht festgelegt sei. Darüber hinaus sei dieser Weiher so verschmutzt, dass es nicht zu dem Stadtbild passen würde. Auch die Belegung des Vereinsgebäudes durch die Vereine spricht er an.

 

                  An der Autobahnausfahrt stehe immer noch das Schild B 31, das nicht mehr aktuell sei. Bürgermeister Vonarb stellt fest, dass hierfür nicht die Stadt, sondern das Straßenbauamt zuständig sei. Das Straßenbauamt habe noch nichts unternommen, weil ihm die entsprechende Anweisung nicht vorliege. Was die Vereinsräumlichkeiten anbelange, muss zunächst noch mit den Vereine den Bedarf abgeklärt werden. Bezüglich des Schwanenweihers wird die Verwaltung mit dem Breisacher Sportfischer e.V., Pächter des Weihers sowie mit dem Regierungspräsidium Kontakt aufnehmen.

 

 

        

Schluss der Sitzung:  19.20 Uhr

 

        Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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