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TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Aus
dem Zuhörerkreis wurden keine Fragen gestellt.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.12.2007
Gemäß § 35 Abs. 1
GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 11.12.2007
- der Gebührenreduzierung für
die Benutzung der flexiblen Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen im
Wohngebiet Breisach,
-
der Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt Breisach an
verdienten Bürgern: Frau Helena Singler und Herrn Peter Wiedensohler zugestimmt
hat.
TOP. 3) Änderung der Hauptsatzung der Stadt
Breisach am Rhein
-
3. Änderungssatzung
Die Hauptsatzung der Stadt
Breisach am Rhein vom 20.11.2001 ist wie folgt zu ändern:
Zum Angleich an den TVöD sind
in der Hauptsatzung der Stadt Breisach am Rhein die §§ 7 Abs. 2 Nr. 2.3 und 11
Abs. 2 Nr. 2.3 redaktionell zu ändern. Es handelt sich hierbei jedoch lediglich
um eine redaktionelle Änderung.
Des weiteren wird künftig die
Stelle des Beigeordneten nicht mehr besetzt. Daher werden die Bestimmungen über
die Stellvertretung in § 12 der Hauptsatzung entsprechend neu formuliert. Die
Stellvertretung des Bürgermeisters erfolgt künftig durch zwei ehrenamtliche Bürgermeister-Stellvertreter
in Anwendung des § 48 der Gemeindeordnung.
Bürgermeister Rein erklärt,
dass er, gestützt durch ein Gutachten der Verwaltungsfachhochschule Kehl, sich
dafür entschieden habe, auf die Stelle des Beigeordneten zu verzichten. Dies
bedeutet mehr Arbeit für ihn selbst, aber auch für seine Stellvertreter und die
Dezernenten.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten 3. Änderung der
Hauptsatzung vom 20.11.2001 zu.
TOP. 4) Änderungssatzung
zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt
Breisach am Rhein
Die
Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Gündlingen, Oberrimsingen
und Niederrimsingen wurde zuletzt erst in der Sitzung am 16.10.2007 geändert.
Danach wurde die Aufwandsentschädigung von 45 % auf 47,5 % des Rahmenbetrages
nach der Verordnung des Innenministeriums für die Aufwandsentschädigung der
ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher festgelegt und die Entschädigung
leicht erhöht.
Durch
Rechtsverordnung vom 14.12.2007 wurden die §§ 7 und 9 Abs. 2 des AufwandsEntschG
geändert. Danach ist die bisherige Sonderzahlung in die Aufwandsentschädigung
integriert worden und gleichzeitig ist die Entschädigung generell erhöht
worden. Die
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prozentuale
Festlegung der Aufwandsentschädigung ist daher anzupassen, da ansonsten die Ortsvorsteher
rein rechnerisch eine Reduzierung der Entschädigung hinnehmen müssten.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Zur Beibehaltung
der bisherigen Aufwandsentschädigung sind 48,78 % des Rahmenbetrages
festzulegen. Dies entspricht einem wöchentlichen Stundenaufwand von 20 Stunden
bei Zugrundelegung eine 41 Stundenwoche für Beamte.
Eine erneute
Erhöhung der Aufwandsentschädigung ist hiermit nicht verbunden.
Der Gemeinderat
stimmt der Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche
Tätigkeit der Stadt Breisach am Rhein zu.
TOP. 5) Einrichtung
eines städtischen Hortes
Die Stadt
Breisach am Rhein hat im Laufe des Jahres 2007 mehrfach Umfragen durchgeführt,
bei denen das Interesse der Eltern an einem städtischen Hort an der Julius-Leber-Grund-
und Hauptschule abgefragt worden ist. Im Ergebnis haben sich hierzu lediglich 8
Anmeldungen ergeben. Dennoch wird es aus pädagogischer Sicht für dringend
erforderlich gehalten, einen entsprechenden städtischen Hort an der
Julius-Leber-Grund- und Hauptschule einzurichten.
Nach der
Beschlusslage des Gemeinderates soll mit der Betreuung der Caritasverband
Breisgau-Hochschwarzwald beauftragt werden. Träger der Einrichtung wird die
Stadt Breisach am Rhein sein.
Für die Benutzung
des Schülerhortes werden Gebühren entsprechend der Satzung über die Erhebung
von Benutzungsgebühren für den städtischen Hort erhoben. Die Satzung liegt
dieser Beratungsunterlage als Entwurf bei.
Sie sieht analog
den Regelungen für die Ganztagesbetreuung im Kindergarten Kohlerhof eine gestaffelte
Gebührenfestsetzung je Monat wie folgt vor:
für
alleinerziehende Väter und Mütter mit einem monatlichen Brutto-Einkommen
- bis 1.600 €
einen Beitrag in Höhe von 125 €
- bis 2.100 € einen Beitrag
in Höhe von 150 € und
- bis über 2.600
€ einen Beitrag in Höhe von 175 €
für Familien mit
einem monatlichen Brutto-Einkommen
- bis 2.100 €
einen Beitrag in Höhe von 125 €
- bis 2.600 €
einen Beitrag in Höhe von 150 € und
- über 2.600 €
einen Beitrag in Höhe von 175 €
Die Gebühren
beinhalten sowohl die Betreuung in der Kernzeit, als auch die Betreuung im
städtischen Schülerhort sowie die Hausaufgabenbetreuung.
Die Regelung für
kinderreiche Familien in § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für den städtischen Hort wird entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss
über die allgemeinen Bestimmungen bezüglich kinderreicher Familien für die Benutzungsgebühren
von Betreuungseinrichtungen formuliert.
Der städtische
Hort soll nach Durchführung der entsprechenden Vorarbeiten zum 01. März 2008 eingerichtet
werden.
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Für die
CDU-Fraktion bedauert Stadtrat Roman Siebenhaar, dass nur 8 Anmeldungen
vorliegen, aber gegen den Hort zu stimmen, wäre ein falscher Schritt. Er stellt
fest, dass die Regelung, wonach Familien mit drei und mehr Kindern ab dem
dritten Kind keine Gebühr mehr zahlen müssen, bei den kirchlichen Kindergärten
nicht gelte.
Oberamtsrat
Bitzenhofer erklärt, dass beide Kirchen signalisiert haben, dass sie die Regelung
übernehmen wollen. Allerdings stehe die Genehmigung durch die überörtliche Kirchenbehörden
noch aus.
Stadtrat Frank
Kreutner (SPD) weist auf den redaktionellen Fehler im § 3 (3). Hier soll es
heißen „Hort“ statt Schülerhort.
Stadtrat Gerold
Jäger (ULB) wertet den Hort als ersten Schritt zur Ganztagsbetreuung. Der
Bedarf sei vorhanden, das verhaltenen Interesse hinge auch mit den Gebühren zusammen.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
der Stadt Breisach am Rhein stimmt
1) der Einrichtung eines städtischen
Schülerhortes an der Julius-Leber-Grund- und Hauptschule zu.
2) der Satzung über die Erhebung von
Benutzungsgebühren für den städtischen Hort zu.
TOP. 6) Betreuung
von Zweijährigen im Kindergarten St. Vinzentius in Oberrimsingen
Bei der
Bedarfsermittlung für die Betreuung von Zweijährigen in den Stadtteilen hat
sich ein erhöhter Bedarf an Betreuung von Kindern unter drei Jahren ergeben,
berichtet Stadtoberamtsrat Harald Bitzenhofer. Daher wurde bereits in
Gündlingen zum 01.02.2007 und in Niederrimsingen zum 01.01.2008 jeweils eine
Gruppe für Kinder ab zwei Jahren eingerichtet.
Im Stadtteil
Oberrimsingen bestand bisher für Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot
durch das Elternzentrum ELZE. Die vorgesehenen Öffnungszeiten der ELZE waren
jedoch nicht ausreichend für ein Betreuungsangebot von berufstätigen Eltern.
Ungeachtet der hervorragenden pädagogischen Arbeit der ELZE besteht darüber
hinaus ein Bedarf in Oberrimsingen für eine Betreuung von Kindern unter drei
Jahren. Die Stadtverwaltung hat daher zusammen mit der ELZE und dem
Kindergarten St. Vinzentius nach Möglichkeiten für eine Erweiterung der
Öffnungszeiten für die ELZE Gespräche geführt. Im Ergebnis wurde beschlossen,
im Kindergarten St. Vinzentius eine zusätzliche Gruppe im Kinderturnraum für
die Betreuung von Zweijährigen zu eröffnen. Die ELZE wird hierzu einen Teil
ihres Personals zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus
wird die ELZE im Obergeschoss des Kindergartens St. Vinzentius auch künftig
eine Krabbelgruppe für Kinder von 1 bis 2 Jahren weiter führen.
Die Eröffnung
dieser Zweijährigen-Gruppe soll nach Durchführung einer entsprechenden Bedarfsabfrage
zum nächsten Kindergartenjahr 2008/2009 erfolgen.
Stadträtin Monika
Mack (CDU) begrüßt, dass eine gute Lösung mit ELZE und Kindergarten gefunden
wurde.
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Für die
ULB-Fraktion wertet Stadträtin Dr. Petra Breitenfeldt das Vorhaben als Anlass
zur Freude und tolle Sache. Die Zweijährigengruppe sei ein großer Gewinn für
den Kindergarten.
Stadtrat Willi
Ingenhoven (SPD) lobt die Verwaltung für ihre vorausschauende Planung und
Umsicht. Denn in zwei Jahren werde vom Gesetzgeber vorgegeben, dass in den
Kommunen für 30 % der unter Dreijährigen Betreuungsplätze vorgehalten werden müssen.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
der Stadt Breisach am Rhein stimmt der Bildung einer Zweijährigen-Gruppe ab dem
01.09.2008 im Kindergarten St. Vinzentius in Oberrimsingen zu.
TOP. 7) Örtliche Bedarfsplanung 2008 für die
Kinderbetreuung in der Stadt Breisach am Rhein
Die örtliche
Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung der Stadt Breisach am Rhein wurde für
das Jahr 2008 fortgeschrieben. Die problematische demografische Entwicklung,
stetige Veränderungen bei den Anforderungen in der Berufswelt sowie
Veränderungen in der Siedlungspolitik zwingen zu vielfältigen Überlegungen im
Bezug auf die künftige Gestaltung der Kinderbetreuung, soweit dies die
finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Breisach zulassen.
Die Stadt
Breisach verfügt über sieben Kindergärten, davon werden vier von der Gemeinde,
zwei von der Katholischen Kirche und einer von der Evangelischen Kirche
getragen. Insgesamt stehen für das Jahr 2008 noch 561 Plätze in 24 Gruppen zur
Verfügung. Bis Ende des Kindergartenjahres wird derzeit mit mindestens 506
Kindern zur Betreuung gerechnet. Zum Ende des vergangenen Kindergartenjahres
2006/2007 lag die Auslastung der Kindergärten insgesamt bei 90 %. Auf Grund der
hohen Auslastung der Kindergärten im Wohnteil Breisach mit 96 % konnte auf die
zusätzlich eingerichtete kommunale Gruppe im Kindergarten St. Josef auch für
das derzeit laufende Kindergartenjahr 2007/2008 nicht verzichtet werden.
Die Anzahl der
Plätze wurde von 581 auf 561 durch Schließung einer Halbtagsgruppe im Kindergarten
St. Laurentius in Niederrimsingen zu Gunsten einer Kleinkindgruppe für
Rimsingen reduziert. Darüber hinaus ergeben sich auch Platzreduzierungen durch
Änderungen von Gruppenarten.
Bei den
Gruppenarten ist vermehrt die Nachfrage nach einer Betreuung im Rahmen von
verlängerten Öffnungszeiten von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr festgestellt worden.
Dieser Nachfrage wurde auch durch Umbildung von bisherigen Regelgruppen in den
Kindergärten Kohlerhof, St. Josef, Oberlin in Breisach und St. Laurentius in
Niederrimsingen Rechnung getragen.
Die verstärkte
Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren führte zur
Bildung von Kleinkindgruppen in Niederrimsingen und Gündlingen. In Breisach ist
der Bedarf derzeit durch die Krabbelstube mit 42 Belegungsplätzen noch
abgedeckt.
Für die
Kindergärten waren im Jahr 2006 Finanzmittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro aufzubringen.
Die Finanzierung erfolgte mit ca. 1,5 Mio. Euro zu 58 % durch die Stadt
Breisach, 21 % durch Landeszuweisungen, 16 % Elternbeiträge sowie mit 4 % durch
die Kirchen. Eine kostendeckende monatliche Gebühr würde bei 395,38 € liegen.
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Die Stadt
Breisach hat ihre Aktivitäten auch in anderen Bereichen der Betreuung bedarfsgerecht
verstärkt. Die verlässliche Grundschule betreut derzeit 117 Kinder in sechs Gruppen.
Ganztagesbetreuung in den Schulen und Hortgründung stehen in der Diskussion.
Die Hausaufgabenhilfe an der Schule wurde fortgeführt. Inhaltlich wurde die
Einführung des Orientierungsplanes durch allgemeine Fortbildungsmaßnahmen
forciert, die Sprachförderung weiter gefördert sowie die Zusammenarbeit mit den
Schulen weiter intensiviert.
Die örtliche
Planung für eine Kinderbetreuung orientiert sich an dem Bedarf für eine zukunftsorientierte
Erziehung unserer Kinder, aber auch an den finanziellen Möglichkeiten der Stadt
Breisach am Rhein. In den Kindergärten wird von den Erziehungskräften eine sehr
anspruchsvolle und hervorragende Arbeit gefordert und geleistet. Die Zusammenarbeit
mit der Katholischen und der Evangelischen Kirchengemeinde sowie den Verrechnungsstellen
verläuft sehr gut, ebenso die Zusammenarbeit mit den freien Trägern für die
Kleinkindbetreuung und den Schulen.
Die Stadt
Breisach wendet erhebliche Mittel für die Kinderbetreuung auf. Bei Berücksichtigung
aller Netto-Ausgaben ergibt sich für den Gesamthaushalt eine Belastung von rd. 1,8
Mio. Euro.
Stadtrat Dr.
Rüdiger Groh (FDP/FWB) erklärt, dass die Stadt stolz auf die Fortschritte sein
kann. Er vermutet aber, dass viele Kinder aus Familien mit einem
Migrationshintergrund nicht in den Kindergarten gehen. Er bittet die Verwaltung
um Mitteilung der Zahlen hierzu.
Stadtrat Gerd
Müller (ULB) unterstreicht, wie wichtig für Kinder die Jahre vor der Schule
seien. Langfristig sei notwendig, auch die Betreuung der Kindergartenkinder
kostenlos anzubieten
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der örtlichen Bedarfsplanung 2008 für die Kinderbetreuung in der Stadt
Breisach am Rhein zu.
TOP. 8) Vorstellung
der Ergebnisse der Zukunftswerkstatt „Familienfreundliches Breisach“
Oberamtsrat
Harald Bitzenhofer stellt die Dokumentation dem Gremium vor.
Am 27.10.2007 hat
die Zukunftswerkstatt „Familienfreundliches Breisach“ stattgefunden. Zahlreiche
Bürger und Vertreter von Institution haben hieran teilgenommen. Diese Zukunftswerkstatt
wurde von der Stadt Breisach in Zusammenarbeit mit dem Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald, Kreisjugendamt, unter Förderung der Familienforschung
Baden-Württemberg durchgeführt. Die Dokumentation wurde von der Stadtverwaltung
Breisach ausgearbeitet und mit dem Arbeitskreis Zukunftswerkstatt abgestimmt.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
1) Der Gemeinderat der Stadt Breisach am
Rhein nimmt die Dokumentation der Zukunftswerkstatt „Familienfreundliches
Breisach“ zur Kenntnis.
2) Der Gemeinderat der Stadt Breisach am
Rhein stimmt einer Fortführung der Arbeit des Arbeitskreises für die
Zukunftswerkstatt zu.
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TOP. 9) Bebauungsplan
„Läger-Immengärten – neu“ in Breisach-Gündlingen
- konkretisierter Aufstellungs- und
Änderungsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauBG im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- Offenlagebeschluss für Teilflächen
des bisherigen Gesamtplanes „Läger-Immengärten“ nach § 3 Abs. 2 BauGB
Dipl.-Ing.
Stefan Baum führt in das Thema ein. Für die Sitzung des Gemeinderates am
13.11.2007 war die nachfolgende Beratungsunterlage ausgearbeitet worden. Wegen
noch zu klärender Fragen bezüglich eines Verbindungsweges zwischen Hohweg und
Hauptstraße wurde die Beratung und Beschlussfassung zurückgestellt.
In
Verhandlungen mit Eigentümern von Grundstücken in diesem innerörtlichen
Quartier wurde Übereinkunft erzielt, dass eine solche Querspange als
Fußgängerverbindung eingerichtet werden kann. Das Ergebnis ist in der der
Sitzungsniederschrift als Anlage beiliegenden Planskizze dargestellt. Die
Querverbindung übernimmt im westlichen Teil von der Straße Hohweg aus
gleichzeitig Erschließungsfunktion für das angrenzende rückwärtige künftige
Baugrundstück.
Der
Bebauungsplan „Läger-Immengärten“ aus dem Jahr 1966 regelt die bauliche Entwicklung
für einen Großteil der innerörtlichen Baugrundstücke in Breisach-Gündlingen. In
zurückliegenden Aufstellungsbeschlüssen hat der Gemeinderat den Willen zum
Ausdruck gebracht, die ehemaligen Festsetzungen des Bebauungsplanes einer
neuzeitlichen Bewertung zukommen zu lassen.
Damit soll vor
allem eine maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich gewährleistet und die Schonung
von Bauflächen im Außenbereich erzielt werden.
In Umfragen von
Seiten des Stadtbauamtes bei den Eigentümern der Teilfläche im Gebiet
„Immengärten“ wurde festgestellt, inwieweit eine Mitwirkungsbereitschaft der
Grundstückseigentümer für eine Überplanung der Flächen und Neukonzeption der
baulichen Entwicklungen in den Privatbereichen erzielt werden kann. Das
Ergebnis ist in den Planentwurf eingearbeitet wurden. Verschiedene
Grundstückseigentümer größerer Parzellen im Innenbereich bevorzugen weiterhin
eine Nichtüberbaubarkeit ihrer Hausgärten.
Weiteres
Vorgehen
In Gesprächen
mit dem Landratsamt und dem beauftragten Planungsbüro Fahle Stadtplaner wurde
die Erkenntnis gewonnen, für diejenigen Bereiche, die für eine Überplanung und
Nachverdichtung in Frage kommen, ein bereinigtes Plangebiet als künftiger „einfacher
Bebauungsplan“ ins Verfahren zu bringen. Der Vorteil des einfachen Bebauungsplanes
liegt darin, dass die einbezogenen Grundstücke künftig nach den Bestimmungen
des § 34 BauGB behandelt werden und jeder einzelner Bauantrag für sich das
Kriterium des Einfügens in die Umgebung rechtfertigen muss.
Mit dem Verzicht
auf Ausweisung von
- Grund- und
Geschossflächenzahl
- Baugrenze /
Baulinie
- Firstrichtung
wird flexibles
Bauen zugelassen.
Die
Festsetzungen des Bebauungsplanes stützen sich künftig lediglich auf folgende Parameter:
- 8 –
- Zulässigkeit
von Einzel- und Doppelhäuser
- max. zulässige
Grundfläche pro Doppelhaus: 90 m²
- max. zulässige
Grundfläche pro Einzelhaus: 144 m²
- max. zwei
Vollgeschosse (1 Vollgeschoss + 1 Vollgeschoss im Dachgeschoss)
- max.
Baukörperhöhen (als vertikale Baugrenze in der „Tonnenregelung“ wie beim Bebauungsplanentwurf
„Vogesenstraße Nord“)
- Wegfall von
Baugrenzen auf allen Grundstücken mit Ausnahme der Baugrenze entlang der Westseite
des Ortsrandes in einem Abstand von 10 m zum dortigen Wirtschaftsweg.
Das Plankonzept
wird vom Büro Fahle Stadtplaner ausgearbeitet und es soll unmittelbar in die
Offenlage verabschiedet werden.
Stadtrat Gerd
Müller (ULB) bedankt sich namens seines Ratskollegen Anton Siegel, der wegen
Befangenheit nicht an der Beratung teilnehmen kann, bei der Verwaltung und den
betroffenen Grundstückeigentümern, dass der Fußweg nun doch möglich werde.
Jetzt sei eine gute Lösung gefunden worden.
Ohne Mitwirkung
von Ortsvorsteher Walther Ziegler, Stadträte Andreas Binz, Anton Siegel und
Stadträtinnen Ruth Köbele, Imogen Wiedensohler wegen Befangenheit ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 21:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt die Aufstellung und Änderung des Bebauungsplanes „Läger-Immengärten
- neu“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauBG im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und
gleichzeitig dessen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
TOP. 10) Umbau
des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein
- Vergabe der Stahl- und Glaselemente
Im Rahmen
einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Stahl-Glaselemente für den Umbau
des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein ausgeschrieben. Es hatten lediglich 2 Firmen
die Ausschreibungsunterlagen abgeholt, und beide firmen ein Angebot abgegeben.
Der Grund für die geringe Firmenbeteiligung liegt unter Anderem darin, dass es sich bei dem Gewerk zum Teil
um anspruchsvolle Sicherheitstechnik handelt, die nicht von jeder Firma ausgeführt
werden kann.
Die
Submission erbrachte folgendes Ergebnis:
1) Fa. Held,
Freiburg 122.570,00 €
2) Fa. Werner, Breisach 150.987,20 € + 23,18
%
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der
Gemeinderat beschließt, der preisgünstigsten Anbieterfirma Held aus
Freiburg den Auftrag für die Stahl-Glaselemente
für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein zum Angebotspreis von
122.570,00 € zu erteilen.
- 9 –
TOP. 11) Spitalfonds Breisach
- Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen-
und Rechnungsführung
Die
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat im Jahr 2006 die Haushalt-, Kassen-
und Rechnungsführung des Spitalfonds Breisach in den Haushaltsjahren 2002 bis
2005 geprüft. Im Prüfungsbericht vom 18.12.2006 wurde festgestellt, dass die
finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Spitalfonds geordnet sind.
Es ist zukünftig jährlich eine örtliche Kassenprüfung vorzunehmen. Die
Dienstanweisung für das Kassenwesen sowie die Erteilung des Bewirtschaftungs-,
Feststellungs- und Anordnungsbefugnisses sind noch schriftlich zu regeln. Der
Verwaltungskostenbeitrag für die Leistungen der Stadt ist zu überprüfen. Die in
der Bilanz ausgewiesenen Sonderrücklage in Höhe von 4.597 € ist zu überprüfen
und ggf. aufzulösen bzw. zweckentsprechend zu verwenden.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der
Gemeinderat als Stiftungsrat des Spitalfonds nimmt vom Bericht über die Prüfung
der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsprüfung in den Haushaltsjahren 2002 bis
2005 Kenntnis.
TOP. 12) Zuschuss für die Außenrenovierung des St. Stephan-Münsters
Das
Münsterpfarramt St. Stephan hat der Stadt die Abrechnung des II. Bauabschnittes
der Münsterrenovierung vorgelegt mit der Bitte um Gewährung eines Zuschusses.
Die Kosten beliefen sich auf 279.721,19 €.
Die
Verwaltung schlägt einen Zuschuss von 25.000 € vor.
Beschluss
(einstimmig 26:0:0)
Der
Gemeinderat gewährt der Katholischen Kirchengemeinde St: Stephan für den II. Bauabschnitt
der Außenrenovierung des St. Stephan-Münsters einen Zuschuss in Höhe von 25.000
€.
Schluss der Sitzung:
19.40 Uhr
Zur Beurkundung
Gemeinderäte: Der Bürgermeister:
Die Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz