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14.3.2009

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Protokoll Nr. 01

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

am 22. 01.2008 im Bürgersaal

in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                        Bercher Peter

                        Binz Andreas

                        Dr. Breitenfeldt Petra

                        Fischer Andreas

                        Fleig Andreas (ab TOP. 8)

                        Gnädinger Rudolf

                        Dr. Groh Rüdiger

                        Hintereck Wendelin

                        Ingenhoven Willi

                        Jäger Gerold  

                        Köbele Ruth

Kreutner Frank

Kuhn Barbara

Leber Jörg        

Mack Monika

                        Maier-Hänle Ulrike

                        Menges Lothar

Müller Gerd

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siebenhaar Roman

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                        Czemerys Günter

                       

 

Ortsvorsteher:                        Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                        Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                        Stadtkämmerer Konrad Schanno

                        Stadtbauoberrat Horst Wolf

                        Oberamtsrat Harald Bitzenhofer

                        Dipl.-Ing. Stefan Baum und

                              Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                             

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)     Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Aus dem Zuhörerkreis wurden keine Fragen gestellt.

 

TOP. 2)      Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11.12.2007

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 11.12.2007

 

                  -  der Gebührenreduzierung für die Benutzung der flexiblen Nachmittagsbetreuung an den Grundschulen im Wohngebiet Breisach,

 

-         der Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt Breisach an verdienten Bürgern: Frau Helena Singler und Herrn Peter Wiedensohler zugestimmt hat.

 

TOP. 3)     Änderung der Hauptsatzung der Stadt Breisach am Rhein

-       3. Änderungssatzung

 

                  Die Hauptsatzung der Stadt Breisach am Rhein vom 20.11.2001 ist wie folgt zu ändern:

 

                  Zum Angleich an den TVöD sind in der Hauptsatzung der Stadt Breisach am Rhein die §§ 7 Abs. 2 Nr. 2.3 und 11 Abs. 2 Nr. 2.3 redaktionell zu ändern. Es handelt sich hierbei jedoch lediglich um eine redaktionelle Änderung.

 

                  Des weiteren wird künftig die Stelle des Beigeordneten nicht mehr besetzt. Daher werden die Bestimmungen über die Stellvertretung in § 12 der Hauptsatzung entsprechend neu formuliert. Die Stellvertretung des Bürgermeisters erfolgt künftig durch zwei ehrenamtliche Bürgermeister-Stellvertreter in Anwendung des § 48 der Gemeindeordnung.

 

                  Bürgermeister Rein erklärt, dass er, gestützt durch ein Gutachten der Verwaltungsfachhochschule Kehl, sich dafür entschieden habe, auf die Stelle des Beigeordneten zu verzichten. Dies bedeutet mehr Arbeit für ihn selbst, aber auch für seine Stellvertreter und die Dezernenten.

 

                  ­Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügten 3. Änderung der Hauptsatzung vom 20.11.2001 zu.

 

TOP. 4)      Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Breisach am Rhein

 

                  Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Ortsvorsteher in Gündlingen, Oberrimsingen und Niederrimsingen wurde zuletzt erst in der Sitzung am 16.10.2007 geändert. Danach wurde die Aufwandsentschädigung von 45 % auf 47,5 % des Rahmenbetrages nach der Verordnung des Innenministeriums für die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher festgelegt und die Entschädigung leicht erhöht.

 

                  Durch Rechtsverordnung vom 14.12.2007 wurden die §§ 7 und 9 Abs. 2 des AufwandsEntschG geändert. Danach ist die bisherige Sonderzahlung in die Aufwandsentschädigung integriert worden und gleichzeitig ist die Entschädigung generell erhöht worden. Die


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                  prozentuale Festlegung der Aufwandsentschädigung ist daher anzupassen, da ansonsten die Ortsvorsteher rein rechnerisch eine Reduzierung der Entschädigung hinnehmen müssten.

                 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

                  Zur Beibehaltung der bisherigen Aufwandsentschädigung sind 48,78 % des Rahmenbetrages festzulegen. Dies entspricht einem wöchentlichen Stundenaufwand von 20 Stunden bei Zugrundelegung eine 41 Stundenwoche für Beamte.

 

                  Eine erneute Erhöhung der Aufwandsentschädigung ist hiermit nicht verbunden.

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Breisach am Rhein zu.

 

TOP. 5)      Einrichtung eines städtischen Hortes

 

                  Die Stadt Breisach am Rhein hat im Laufe des Jahres 2007 mehrfach Umfragen durchgeführt, bei denen das Interesse der Eltern an einem städtischen Hort an der Julius-Leber-Grund- und Hauptschule abgefragt worden ist. Im Ergebnis haben sich hierzu lediglich 8 Anmeldungen ergeben. Dennoch wird es aus pädagogischer Sicht für dringend erforderlich gehalten, einen entsprechenden städtischen Hort an der Julius-Leber-Grund- und Hauptschule einzurichten.

                  Nach der Beschlusslage des Gemeinderates soll mit der Betreuung der Caritasverband Breisgau-Hochschwarzwald beauftragt werden. Träger der Einrichtung wird die Stadt Breisach am Rhein sein.

 

                  Für die Benutzung des Schülerhortes werden Gebühren entsprechend der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den städtischen Hort erhoben. Die Satzung liegt dieser Beratungsunterlage als Entwurf bei.

 

                  Sie sieht analog den Regelungen für die Ganztagesbetreuung im Kindergarten Kohlerhof eine gestaffelte Gebührenfestsetzung je Monat wie folgt vor:

 

                  für alleinerziehende Väter und Mütter mit einem monatlichen Brutto-Einkommen

                  - bis 1.600 € einen Beitrag in Höhe von 125 €

      - bis 2.100 € einen Beitrag in Höhe von 150 € und

                  - bis über 2.600 € einen Beitrag in Höhe von 175 €

 

                  für Familien mit einem monatlichen Brutto-Einkommen

                  - bis 2.100 € einen Beitrag in Höhe von 125 €

                  - bis 2.600 € einen Beitrag in Höhe von 150 € und

                  - über 2.600 € einen Beitrag in Höhe von 175 €

 

                  Die Gebühren beinhalten sowohl die Betreuung in der Kernzeit, als auch die Betreuung im städtischen Schülerhort sowie die Hausaufgabenbetreuung.

                  Die Regelung für kinderreiche Familien in § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den städtischen Hort wird entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss über die allgemeinen Bestimmungen bezüglich kinderreicher Familien für die Benutzungsgebühren von Betreuungseinrichtungen formuliert.

 

                  Der städtische Hort soll nach Durchführung der entsprechenden Vorarbeiten zum 01. März 2008 eingerichtet werden.

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                  Für die CDU-Fraktion bedauert Stadtrat Roman Siebenhaar, dass nur 8 Anmeldungen vorliegen, aber gegen den Hort zu stimmen, wäre ein falscher Schritt. Er stellt fest, dass die Regelung, wonach Familien mit drei und mehr Kindern ab dem dritten Kind keine Gebühr mehr zahlen müssen, bei den kirchlichen Kindergärten nicht gelte.

 

                  Oberamtsrat Bitzenhofer erklärt, dass beide Kirchen signalisiert haben, dass sie die Regelung übernehmen wollen. Allerdings stehe die Genehmigung durch die überörtliche Kirchenbehörden noch aus.

 

                  Stadtrat Frank Kreutner (SPD) weist auf den redaktionellen Fehler im § 3 (3). Hier soll es heißen „Hort“ statt Schülerhort.

 

                  Stadtrat Gerold Jäger (ULB) wertet den Hort als ersten Schritt zur Ganztagsbetreuung. Der Bedarf sei vorhanden, das verhaltenen Interesse hinge auch mit den Gebühren zusammen.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt

 

                  1)           der Einrichtung eines städtischen Schülerhortes an der Julius-Leber-Grund- und Hauptschule zu.

                  2)           der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den städtischen Hort zu.

 

TOP. 6)      Betreuung von Zweijährigen im Kindergarten St. Vinzentius in Oberrimsingen

 

                  Bei der Bedarfsermittlung für die Betreuung von Zweijährigen in den Stadtteilen hat sich ein erhöhter Bedarf an Betreuung von Kindern unter drei Jahren ergeben, berichtet Stadtoberamtsrat Harald Bitzenhofer. Daher wurde bereits in Gündlingen zum 01.02.2007 und in Niederrimsingen zum 01.01.2008 jeweils eine Gruppe für Kinder ab zwei Jahren eingerichtet.

 

                  Im Stadtteil Oberrimsingen bestand bisher für Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsangebot durch das Elternzentrum ELZE. Die vorgesehenen Öffnungszeiten der ELZE waren jedoch nicht ausreichend für ein Betreuungsangebot von berufstätigen Eltern. Ungeachtet der hervorragenden pädagogischen Arbeit der ELZE besteht darüber hinaus ein Bedarf in Oberrimsingen für eine Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Die Stadtverwaltung hat daher zusammen mit der ELZE und dem Kindergarten St. Vinzentius nach Möglichkeiten für eine Erweiterung der Öffnungszeiten für die ELZE Gespräche geführt. Im Ergebnis wurde beschlossen, im Kindergarten St. Vinzentius eine zusätzliche Gruppe im Kinderturnraum für die Betreuung von Zweijährigen zu eröffnen. Die ELZE wird hierzu einen Teil ihres Personals zur Verfügung stellen.

                  Darüber hinaus wird die ELZE im Obergeschoss des Kindergartens St. Vinzentius auch künftig eine Krabbelgruppe für Kinder von 1 bis 2 Jahren weiter führen.

 

                  Die Eröffnung dieser Zweijährigen-Gruppe soll nach Durchführung einer entsprechenden Bedarfsabfrage zum nächsten Kindergartenjahr 2008/2009 erfolgen.

 

                  Stadträtin Monika Mack (CDU) begrüßt, dass eine gute Lösung mit ELZE und Kindergarten gefunden wurde.




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                  Für die ULB-Fraktion wertet Stadträtin Dr. Petra Breitenfeldt das Vorhaben als Anlass zur Freude und tolle Sache. Die Zweijährigengruppe sei ein großer Gewinn für den Kindergarten.

 

                  Stadtrat Willi Ingenhoven (SPD) lobt die Verwaltung für ihre vorausschauende Planung und Umsicht. Denn in zwei Jahren werde vom Gesetzgeber vorgegeben, dass in den Kommunen für 30 % der unter Dreijährigen Betreuungsplätze vorgehalten werden müssen.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt der Bildung einer Zweijährigen-Gruppe ab dem 01.09.2008 im Kindergarten St. Vinzentius in Oberrimsingen zu.

 

TOP. 7)      Örtliche Bedarfsplanung 2008 für die Kinderbetreuung in der Stadt Breisach am Rhein

 

                  Die örtliche Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung der Stadt Breisach am Rhein wurde für das Jahr 2008 fortgeschrieben. Die problematische demografische Entwicklung, stetige Veränderungen bei den Anforderungen in der Berufswelt sowie Veränderungen in der Siedlungspolitik zwingen zu vielfältigen Überlegungen im Bezug auf die künftige Gestaltung der Kinderbetreuung, soweit dies die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Breisach zulassen.

 

                  Die Stadt Breisach verfügt über sieben Kindergärten, davon werden vier von der Gemeinde, zwei von der Katholischen Kirche und einer von der Evangelischen Kirche getragen. Insgesamt stehen für das Jahr 2008 noch 561 Plätze in 24 Gruppen zur Verfügung. Bis Ende des Kindergartenjahres wird derzeit mit mindestens 506 Kindern zur Betreuung gerechnet. Zum Ende des vergangenen Kindergartenjahres 2006/2007 lag die Auslastung der Kindergärten insgesamt bei 90 %. Auf Grund der hohen Auslastung der Kindergärten im Wohnteil Breisach mit 96 % konnte auf die zusätzlich eingerichtete kommunale Gruppe im Kindergarten St. Josef auch für das derzeit laufende Kindergartenjahr 2007/2008 nicht verzichtet werden.

 

                  Die Anzahl der Plätze wurde von 581 auf 561 durch Schließung einer Halbtagsgruppe im Kindergarten St. Laurentius in Niederrimsingen zu Gunsten einer Kleinkindgruppe für Rimsingen reduziert. Darüber hinaus ergeben sich auch Platzreduzierungen durch Änderungen von Gruppenarten.

 

                  Bei den Gruppenarten ist vermehrt die Nachfrage nach einer Betreuung im Rahmen von verlängerten Öffnungszeiten von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr festgestellt worden. Dieser Nachfrage wurde auch durch Umbildung von bisherigen Regelgruppen in den Kindergärten Kohlerhof, St. Josef, Oberlin in Breisach und St. Laurentius in Niederrimsingen Rechnung getragen.

 

                  Die verstärkte Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren führte zur Bildung von Kleinkindgruppen in Niederrimsingen und Gündlingen. In Breisach ist der Bedarf derzeit durch die Krabbelstube mit 42 Belegungsplätzen noch abgedeckt.

 

                  Für die Kindergärten waren im Jahr 2006 Finanzmittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro aufzubringen. Die Finanzierung erfolgte mit ca. 1,5 Mio. Euro zu 58 % durch die Stadt Breisach, 21 % durch Landeszuweisungen, 16 % Elternbeiträge sowie mit 4 % durch die Kirchen. Eine kostendeckende monatliche Gebühr würde bei 395,38 € liegen.


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                  Die Stadt Breisach hat ihre Aktivitäten auch in anderen Bereichen der Betreuung bedarfsgerecht verstärkt. Die verlässliche Grundschule betreut derzeit 117 Kinder in sechs Gruppen. Ganztagesbetreuung in den Schulen und Hortgründung stehen in der Diskussion. Die Hausaufgabenhilfe an der Schule wurde fortgeführt. Inhaltlich wurde die Einführung des Orientierungsplanes durch allgemeine Fortbildungsmaßnahmen forciert, die Sprachförderung weiter gefördert sowie die Zusammenarbeit mit den Schulen weiter intensiviert.

 

                  Die örtliche Planung für eine Kinderbetreuung orientiert sich an dem Bedarf für eine zukunftsorientierte Erziehung unserer Kinder, aber auch an den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Breisach am Rhein. In den Kindergärten wird von den Erziehungskräften eine sehr anspruchsvolle und hervorragende Arbeit gefordert und geleistet. Die Zusammenarbeit mit der Katholischen und der Evangelischen Kirchengemeinde sowie den Verrechnungsstellen verläuft sehr gut, ebenso die Zusammenarbeit mit den freien Trägern für die Kleinkindbetreuung und den Schulen.

 

                  Die Stadt Breisach wendet erhebliche Mittel für die Kinderbetreuung auf. Bei Berücksichtigung aller Netto-Ausgaben ergibt sich für den Gesamthaushalt eine Belastung von rd. 1,8 Mio. Euro.

 

                  Stadtrat Dr. Rüdiger Groh (FDP/FWB) erklärt, dass die Stadt stolz auf die Fortschritte sein kann. Er vermutet aber, dass viele Kinder aus Familien mit einem Migrationshintergrund nicht in den Kindergarten gehen. Er bittet die Verwaltung um Mitteilung der Zahlen hierzu.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) unterstreicht, wie wichtig für Kinder die Jahre vor der Schule seien. Langfristig sei notwendig, auch die Betreuung der Kindergartenkinder kostenlos anzubieten

 

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der örtlichen Bedarfsplanung 2008 für die Kinderbetreuung in der Stadt Breisach am Rhein zu.

 

TOP. 8)      Vorstellung der Ergebnisse der Zukunftswerkstatt „Familienfreundliches Breisach“

 

                  Oberamtsrat Harald Bitzenhofer stellt die Dokumentation dem Gremium vor.

 

                  Am 27.10.2007 hat die Zukunftswerkstatt „Familienfreundliches Breisach“ stattgefunden. Zahlreiche Bürger und Vertreter von Institution haben hieran teilgenommen. Diese Zukunftswerkstatt wurde von der Stadt Breisach in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Kreisjugendamt, unter Förderung der Familienforschung Baden-Württemberg durchgeführt. Die Dokumentation wurde von der Stadtverwaltung Breisach ausgearbeitet und mit dem Arbeitskreis Zukunftswerkstatt abgestimmt.

 

                 

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  1)           Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein nimmt die Dokumentation der Zukunftswerkstatt „Familienfreundliches Breisach“ zur Kenntnis.

 

                  2)           Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt einer Fortführung der Arbeit des Arbeitskreises für die Zukunftswerkstatt zu.


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TOP. 9)      Bebauungsplan „Läger-Immengärten – neu“ in Breisach-Gündlingen

                  -           konkretisierter Aufstellungs- und Änderungsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauBG im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

                  -           Offenlagebeschluss für Teilflächen des bisherigen Gesamtplanes „Läger-Immengärten“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

                  Dipl.-Ing. Stefan Baum führt in das Thema ein. Für die Sitzung des Gemeinderates am 13.11.2007 war die nachfolgende Beratungsunterlage ausgearbeitet worden. Wegen noch zu klärender Fragen bezüglich eines Verbindungsweges zwischen Hohweg und Hauptstraße wurde die Beratung und Beschlussfassung zurückgestellt.

 

                  In Verhandlungen mit Eigentümern von Grundstücken in diesem innerörtlichen Quartier wurde Übereinkunft erzielt, dass eine solche Querspange als Fußgängerverbindung eingerichtet werden kann. Das Ergebnis ist in der der Sitzungsniederschrift als Anlage beiliegenden Planskizze dargestellt. Die Querverbindung übernimmt im westlichen Teil von der Straße Hohweg aus gleichzeitig Erschließungsfunktion für das angrenzende rückwärtige künftige Baugrundstück.

 

                  Der Bebauungsplan „Läger-Immengärten“ aus dem Jahr 1966 regelt die bauliche Entwicklung für einen Großteil der innerörtlichen Baugrundstücke in Breisach-Gündlingen. In zurückliegenden Aufstellungsbeschlüssen hat der Gemeinderat den Willen zum Ausdruck gebracht, die ehemaligen Festsetzungen des Bebauungsplanes einer neuzeitlichen Bewertung zukommen zu lassen.

                  Damit soll vor allem eine maßvolle Nachverdichtung im Innenbereich gewährleistet und die Schonung von Bauflächen im Außenbereich erzielt werden.

                  In Umfragen von Seiten des Stadtbauamtes bei den Eigentümern der Teilfläche im Gebiet „Immengärten“ wurde festgestellt, inwieweit eine Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer für eine Überplanung der Flächen und Neukonzeption der baulichen Entwicklungen in den Privatbereichen erzielt werden kann. Das Ergebnis ist in den Planentwurf eingearbeitet wurden. Verschiedene Grundstückseigentümer größerer Parzellen im Innenbereich bevorzugen weiterhin eine Nichtüberbaubarkeit ihrer Hausgärten.

 

                  Weiteres Vorgehen

 

                  In Gesprächen mit dem Landratsamt und dem beauftragten Planungsbüro Fahle Stadtplaner wurde die Erkenntnis gewonnen, für diejenigen Bereiche, die für eine Überplanung und Nachverdichtung in Frage kommen, ein bereinigtes Plangebiet als künftiger „einfacher Bebauungsplan“ ins Verfahren zu bringen. Der Vorteil des einfachen Bebauungsplanes liegt darin, dass die einbezogenen Grundstücke künftig nach den Bestimmungen des § 34 BauGB behandelt werden und jeder einzelner Bauantrag für sich das Kriterium des Einfügens in die Umgebung rechtfertigen muss.

                  Mit dem Verzicht auf Ausweisung von

 

                  - Grund- und Geschossflächenzahl

                  - Baugrenze / Baulinie

                  - Firstrichtung

 

                  wird flexibles Bauen zugelassen.

                  Die Festsetzungen des Bebauungsplanes stützen sich künftig lediglich auf folgende Parameter:


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                  - Zulässigkeit von Einzel- und Doppelhäuser

                  - max. zulässige Grundfläche pro Doppelhaus: 90 m²

                  - max. zulässige Grundfläche pro Einzelhaus: 144 m²

                  - max. zwei Vollgeschosse (1 Vollgeschoss + 1 Vollgeschoss im Dachgeschoss)

                  - max. Baukörperhöhen (als vertikale Baugrenze in der „Tonnenregelung“ wie beim Bebauungsplanentwurf „Vogesenstraße Nord“)

               - Wegfall von Baugrenzen auf allen Grundstücken mit Ausnahme der Baugrenze entlang der Westseite des Ortsrandes in einem Abstand von 10 m zum dortigen Wirtschaftsweg.

 

                  Das Plankonzept wird vom Büro Fahle Stadtplaner ausgearbeitet und es soll unmittelbar in die Offenlage verabschiedet werden.

 

                  Stadtrat Gerd Müller (ULB) bedankt sich namens seines Ratskollegen Anton Siegel, der wegen Befangenheit nicht an der Beratung teilnehmen kann, bei der Verwaltung und den betroffenen Grundstückeigentümern, dass der Fußweg nun doch möglich werde. Jetzt sei eine gute Lösung gefunden worden.

 

                  Ohne Mitwirkung von Ortsvorsteher Walther Ziegler, Stadträte Andreas Binz, Anton Siegel und Stadträtinnen Ruth Köbele, Imogen Wiedensohler wegen Befangenheit ergeht folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 21:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung und Änderung des Bebauungsplanes „Läger-Immengärten - neu“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauBG im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und gleichzeitig dessen Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

TOP. 10)      Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier in Breisach am Rhein

                  -      Vergabe der Stahl- und Glaselemente

 

                  Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Stahl-Glaselemente für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier  in Breisach am Rhein ausgeschrieben. Es hatten lediglich 2 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgeholt, und beide firmen ein Angebot abgegeben. Der Grund für die geringe Firmenbeteiligung liegt unter Anderem  darin, dass es sich bei dem Gewerk zum Teil um anspruchsvolle Sicherheitstechnik handelt, die nicht von jeder Firma ausgeführt werden kann.

 

                  Die Submission erbrachte folgendes Ergebnis:

 

                  1)  Fa. Held, Freiburg 122.570,00 €   

                  2)  Fa. Werner, Breisach      150.987,20 €      + 23,18 %

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt, der preisgünstigsten Anbieterfirma Held aus Freiburg  den Auftrag für die Stahl-Glaselemente für den Umbau des ehem. Kasernengebäudes 073 zum Polizeirevier  in Breisach am Rhein zum Angebotspreis von 122.570,00 € zu erteilen.


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TOP. 11)      Spitalfonds Breisach

                  -   Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung

 

                  Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat im Jahr 2006 die Haushalt-, Kassen- und Rechnungsführung des Spitalfonds Breisach in den Haushaltsjahren 2002 bis 2005 geprüft. Im Prüfungsbericht vom 18.12.2006 wurde festgestellt, dass die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Spitalfonds geordnet sind. Es ist zukünftig jährlich eine örtliche Kassenprüfung vorzunehmen. Die Dienstanweisung für das Kassenwesen sowie die Erteilung des Bewirtschaftungs-, Feststellungs- und Anordnungsbefugnisses sind noch schriftlich zu regeln. Der Verwaltungskostenbeitrag für die Leistungen der Stadt ist zu überprüfen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Sonderrücklage in Höhe von 4.597 € ist zu überprüfen und ggf. aufzulösen bzw. zweckentsprechend zu verwenden.

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat als Stiftungsrat des Spitalfonds nimmt vom Bericht über die Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsprüfung in den Haushaltsjahren 2002 bis 2005 Kenntnis.

 

TOP. 12)   Zuschuss für die Außenrenovierung des St. Stephan-Münsters

 

                  Das Münsterpfarramt St. Stephan hat der Stadt die Abrechnung des II. Bauabschnittes der Münsterrenovierung vorgelegt mit der Bitte um Gewährung eines Zuschusses. Die Kosten beliefen sich auf 279.721,19 €.

 

                  Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss von 25.000 € vor.

 

                  Beschluss (einstimmig 26:0:0)

 

                  Der Gemeinderat gewährt der Katholischen Kirchengemeinde St: Stephan für den II. Bauabschnitt der Außenrenovierung des St. Stephan-Münsters einen Zuschuss in Höhe von 25.000 €.

                          

Schluss der Sitzung:  19.40 Uhr

 

 

         Zur Beurkundung

 

 

          Gemeinderäte:              Der Bürgermeister:

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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