- 2 -
Vor Eintritt in die Tagesordnung zeichnet Bürgermeister
Rein den früheren Stadtrat und Fraktionsvorsitzenden der ULB, Herrn Gerd Müller
mit der silbernen Ehrennadel des baden-württembergischen Gemeindetag aus. Er
dankt für die angenehme und faire Zusammenarbeit im Gemeinderat, seine Wortbeiträge
seien stets sehr gut durchdacht gewesen.
TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Aus dem Zuhörerkreis erfolgen
keine Wortmeldungen.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.07.2009
Gemäß § 35 Abs. 1
GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 28.07.2009
- die Verwaltung beauftragt, die
Verhandlungen der Nachnutzung des ehemaligen Altenheimgrundstücks, Zeppelinstr.
35, weiterzuführen.
TOP. 3) Verpflichtung des Gemeinderates Thomas
Schäfer
Mit Bescheid vom
08.07.2009 an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als zuständige
Rechtsaufsichtsbehörde nach erfolgter Wahlprüfung wurde die Gemeinderatswahl
vom 17.06.2009 für unbeanstandet erklärt. Der neugebildete Gemeinderat wurde am
28.07.2009 verpflichtet mit Ausnahme des wiedergewählten Gemeinderates Thomas
Schäfer, welcher an dieser Sitzung nicht teilnehmen konnte.
Herr Schäfer hat
dem Eintritt in den Gemeinderat zugestimmt. Hinderungsgründe sind nicht
bekannt. Nach entsprechender Belehrung über dessen Rechte und Pflichten als ehrenamtlicher
Gemeinderat verpflichtet der Bürgermeister Herrn Schäfer nachträglich nach § 32
Abs. 1 GemO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten.
TOP. 4) Ausscheiden von Stadtrat Gerold Jäger
aus dem Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein
Herr Gerold Jäger
wird ab 01.09.2009 eine Beschäftigungsstelle bei der Stadt Breisach am Rhein im
Rahmen der Ganztagesschule annehmen. Somit besteht gem. § 29 Abs. 1 Ziff. 1a)
GemO ein Hinderungsgrund für die Weiterführung der Gemeinderatstätigkeit. Herr
Gerold Jäger wird daher entsprechend § 31 Abs. 1 GemO aus dem Gemeinderat
ausscheiden. Dies ist durch den Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein
festzustellen.
Bürgermeister
Rein verabschiedet Herrn Gerold Jäger und dankt ihm für die stets konstruktive
Zusammenarbeit. Sein Rat für die Stadt Breisach sei immer geschätzt gewesen.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
stellt den Hinderungsgrund für eine Weiterführung der Gemeinderatstätigkeit von
Stadtrat Gerold Jäger fest und stimmt dem Ausscheiden aus dem Gemeinderat der
Stadt Breisach am Rhein zu.
- 3 -
TOP. 5) Nachrücken von Herrn Stadtrat
Thierry Casetou
Der bisherige
Stadtrat Gerold Jäger hat am 01.09.2009 eine Beschäftigungsstelle bei der Stadt
Breisach am Rhein angenommen.
Nach § 31 Abs. 1
GemO scheiden Gemeinderäte aus, bei denen im Laufe der Amtszeit ein
Hinderungsgrund gem. § 29 GemO entsteht. Hinderungsgrund hierbei ist gem. § 29
Abs. 1 Ziff. 1a) GemO, wenn Gemeinderäte ein Beschäftigungsverhältnis bei der Gemeinde
eingehen.
Nach § 31 Abs. 2
GemO rückt damit die als nächste Ersatzperson festgestellte Person in den
Gemeinderat nach. Entsprechend dem Wahlergebnis vom 07.06.2009 für die Wahl der
Gemeinderäte ist dies Herr Thierry Casetou, Staufener Str. 3a in Breisach am
Rhein. Herr Casetou hat der Bestellung zum Gemeinderat schriftlich zugestimmt.
Die Wählbarkeit nach § 28 GemO liegt vor. Der Gemeinderat der Stadt Breisach am
Rhein hat das Nachrücken entsprechend festzustellen. Darüber hinaus ist Herr
Casetou nach § 32 Abs. 1 GemO auf eine gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten
zu verpflichten.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
1) Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr
Thierry Casetou als Ersatzperson in den Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein
nachrückt.
2) Herr Thierry Casetou wird von Herrn Bürgermeister
Oliver Rein auf gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten verpflichtet.
TOP. 6) Bestellung der Mitglieder und
Stellvertreter für die Ausschüsse des Gemeinderates
- „Ergänzungswahlen“
Nach Ausscheiden
von Herrn Stadtrat Gerold Jäger sind die Sitze in den beschließenden Ausschüssen
nach § 39 GemO neu zu besetzen, soweit diese von Herrn Gerold Jäger eingenommen
worden sind. Herr Gerold Jäger war stellvertretender Stadtrat im Verwaltungs-
und Sozialausschuss, originäres Mitglied im Technischen Ausschuss sowie stellvertretende
Urkundsperson für den Gemeinderat und originäre Urkundsperson für den
Technischen Ausschuss.
Darüber hinaus
war Herr Gerold Jäger Vertreter im Tourismusbeirat sowie stellvertretender
Vertreter im Arbeitskreis Zukunftswerkstätten.
Nach
Einstimmigkeit erfolgt die Neubesetzung durch offene Wahl Akklamation) gem. §
40 Gem0.
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Die Ausschüsse
und Arbeitskreise werden nach Ausscheiden von Herrn Jäger wie folgt ergänzt:
1) Verwaltungs-
und Sozialausschuss:
Stellvertretung:
StR. Thierry
Casetou
2) Technischer
Ausschuss:
StR. Thierry Casetou
- 4
-
3) Urkundsperson
des Gemeinderates:
Stellvertretung:
StR. Thierry Casetou
4) Urkundsperson
des Technischen Ausschusses:
StR. Thierry
Casetou
5) Tourismusbeirat
Stellvertretung:
StR. Thierry Casetou
6) Arbeitskreis
Zukunftswerkstatt:
Stellvertretung:
StR. Anton
Siegel
TOP. 7) Grundstücksverkauf von Teilflächen ehem.
Altenheim und städt. Bauhof, Neuer Weg an den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
- Sachstandsbericht der Verwaltung der Helios
Rosmann Klinik
Bürgermeister Rein begrüßt Herrn Dr. Jan Leister,
Verwaltungsleiter der HELIOS Rosmann Klinik, der die Intentionen der Klinik
erläutert. Der Landkreis Breisgau Hochschwarzwald hat einen zusätzlichen
Grundstücksbedarf für die HELIOS Rosmann Klinik für zusätzliche Parkplatzflächen
im Bereich des derzeitigen städtischen Bauhofgrundstücks und
Erweiterungsflächen im Bereich des ehemaligen Altenpflegeheims. Sie benötige
zusätzliche Parkplatzflächen für Mitarbeiter mit einem Flächenbedarf von ca.
1.100 m² . Dieser Parkplatz könnte unmittelbar an der bestehenden Rettungswache
auf der östlichen Grundstücksseite angesiedelt werden. Darüber hinaus möchte
sich die Klinik auf der Grundstücksgrenze zum ehemaligen Altenpflegeheim in
südlicher Richtung ca. 412 m² Grundstücksfläche für eine mögliche weitere Entwicklung
sichern. Das dort bestehende Stahlgebäude soll in ca. 4 bis 5 Jahren abgerissen
werden. Die Klinik plant dort einen 2- geschossigen Bau zu errichten, deshalb
benötige sie die 412 m² als Abstandsfläche zum Nachbargrundstück.
Die Verwaltung hat diesen Flächenbedarf geprüft und kommt
zum Ergebnis, dass der Verkauf von diesen Teilflächen für eine spätere Nachnutzung
der Restflächen des ehemaligen Altenpflegeheims und des Bauhofs unschädlich
wäre.
Bürgermeister Rein erläutert, dass dem Landkreis
Finanzmitteln aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung stehen. Er weist darauf
hin, dass eine Wertabschöpfungsklausel in den Verkaufsvertrag aufgenommen
werden solle.
Stadträte Jörg Leber (CDU) und Werner Schneider (FDP/FWB)
unterstützen das Vorhaben der Klinik. Die Klinik sei der größte Arbeitgeber in
Breisach am Rhein und ist medizinisches Grundversorgungszentrum für die Bürger.
Für die SPD-Fraktion Stadtrat Lothar Menges kündigt an, dass
seine Fraktion den Wunsch der Klink zur Kenntnis nehme, allerdings nicht zustimmen
könne.
Stadtrat Anton Siegel (ULB) regt an, eine Kooperation für
die Dienstleistungen wie Essen, Reinigung etc. zwischen der Klinik und dem zukünftigen
Träger des ehem. Altenpflegeheim zu bilden, was Dr. Leister sehr begrüßen
würde, wenn es möglich ist. Außerdem sei er über den geplanten Parkplatz nicht
begeistert.
- 5 -
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
TOP. 8) Beteiligung der badenova AG &
Co.KG an der COM9 GmbH & Co.KG sowie an der Beteiligung an einer
Konsortialgesellschaft zum Erwerb von Anteilen an der Thüga
Bürgermeister
Rein begrüßt den Vorstandsvorsitzenden der badenova, Herrn Dr. Radensleben, der
in das Thema führt.
1. Ausgangslage
Durch
den Entschluss der E.ON, die Thüga AG zu veräußern, bietet sich die einmalige
und strategisch wertvolle Gelegenheit, einen kommunalen Anteilsbesitz an der
Thüga zu sichern und damit das größte kommunale Netzwerk in der
Energiewirtschaft weiter zu stärken. Damit kann ein Zusammenschluss entstehen,
der unter Wahrung der kommunalen Interessen ermöglicht, Größenvorteile zu
generieren, Synergien durch gemeinsamen Einkauf z.B. bei der Energiebeschaffung
zu heben oder Großprojekte in Kooperation umzusetzen und dadurch die
Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Energieversorger nachhaltig zu stärken.
1.1.
Bisherige Beschlussfassung und
Information
Der
Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2009 mit der
geplanten Beteiligung der badenova an der KOM9 GmbH & Co. KG, der
Beteiligung an einer Konsortialgesellschaft zum Erwerb von Anteilen an der
Thüga AG sowie der Zustimmung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes zum
Erwerb von Anteilen an der Thüga AG befasst und seine Zustimmung zur
Zielsetzung und zu den dargestellten Eckpunkten erteilt.
1.2.
Beschreibung des Transaktionsobjektes
Die
Thüga-Gruppe ist deutschlandweit das größte Netzwerk kommunaler Energieversorger,
wobei die Thüga-Aktiengesellschaft in Deutschland Beteiligungen an rund 110
Unternehmen, davon mehr als 90 Beteiligungen an Energieversorgern, hält. Diese
Beteiligungen sind überwiegend Minderheitsbeteiligungen an mehrheitlich
kommunal beherrschten Unternehmen, wie auch bei der badenova.
Die
Thüga AG deckt ca. 20 % des deutschen Gasmarktes und ca. 6 % des deutschen
Stromanteiles ab. Innerhalb der Thüga sind rund 550 Mitarbeiter/innen
beschäftigt. Die Thüga-Gruppe insgesamt beschäftigt rund 20.300 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Das Grundkapital der Thüga AG beträgt rund 222 Mio. Euro und
wird ausschließlich von der E.ON-AG über die E.ON Energie AG bzw. deren
Tochtergesellschaft CONTIGAS Deutsche Energie AG und die E.ON Ruhrgas AG bzw. deren
Tochtergesellschaft E.ON Thüga Holding GmbH gehalten.
Im
Rahmen ihrer Beteiligung übernimmt die Thüga AG unternehmerische Mitverantwortung
auf partnerschaftlicher Basis und agiert dabei im Wesentlichen als
Beteiligungsholding und nur nachrangig als eigener Versorger.
Zu
den Grundsätzen der Zusammenarbeit gehört es, dass die Partner ihre Autonomie
erhalten und selbständig handeln. In dem Netzwerk werden Informations- und Erfah-
- 6 –
rungsaustausch
koordiniert, damit die Unternehmen von dem Wissens- und Erfahrungspool der gesamten
Gruppe profitieren. Das Themenspektrum, das die Thüga-Servicegesellschaften den
Partner-Unternehmen der Thüga anbieten, umfasst optimierte IT-Lösungen und
IT-Beratung, maßgeschneiderte Dienstleistungen im Energiehandel,
professionelles Energiedaten-Management, Qualitätssicherung von Bauteilen und
Verfahren, Kundenbindung oder -neugewinnung im Bereich Erdgas sowie
Versicherungen für die Versorgungswirtschaft. Beispielhaft sind die auch mit
badenova-Beteiligung agierenden Gesellschaften CONERGOS, SYNECO oder DEH
genannt.
Die
Stadt Breisach am Rhein hat eine lange Tradition der guten Partnerschaft mit
der Thüga AG und die erwähnten Felder der Zusammenarbeit werden seit Jahren
praktiziert. Aus der Sicht der Stadt Breisach am Rhein hat sich das Thüga-Modell
und die Beteiligung der Thüga an der früheren EVO und jetzigen badenova
hervorragend bewährt.
2. Aktueller
Stand
2.1. Käuferkonsortien
Um
das Thüga-Modell zu erhalten und weiterzuentwickeln, haben sich aus
verschiedener Beteiligungsunternehmen zwei Bietergemeinschaften gebildet, die
KOM9 und die INTEGRA, um die Thüga gemeinschaftlich zu erwerben.
Das
KOM9-Konsortium wurde im Frühjahr 2009 von sieben Gründungsmitgliedern gegründet
und ist als Zusammenschluss kleinerer und mittlerer Unternehmen der
Thüga-Gruppe konzipiert. Mittlerweile haben sich weitere 39 Konsorten gefunden,
so dass derzeit 46 Stadtwerke aus ganz Deutschland zur KOM9 zusammengeschlossen
sind. Es ist geplant, dass nach Vollzug
der Transaktion weitere Gesellschaften beitreten. Der Erwerb der Thüga
soll über die in der Zwischenzeit
gegründete Gesellschaft KOM9 GmbH & Co. KG erfolgen.
Daneben
haben sich die drei größten Thüga-Beteiligungen – die Stadtwerke Hannover, die
Mainova Frankfurt sowie die N-Ergie Nürnberg – zum INTEGRA-Konsortium zusammengeschlossen.
Die
beiden Konsortien streben an, nach Vollzug der Transaktion einen weiteren
Partner an der Thüga zu beteiligen, um weiteres Wachstum der Thüga zu ermöglichen.
Die
Eckpfeiler der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen den Konsorten sind in einer
langfristig ausgerichteten Aktionärsvereinbarung festgelegt. Als wesentliches
Prinzip wird darin die Augenhöhe zwischen dem KOM9- und dem INTEGRA -Konsortium
garantiert.
2.2. Transaktionsvorbereitung
Die
gemeinsame Vorbereitung der Transaktion wurde von den Konsortien zum Ende des
Jahres 2008 begonnen. Es wurden Arbeitskreise zu den Themenbereichen Bewertung,
Recht, Finanzierung und Kommunikation gebildet, die in regelmäßigen Abständen
die KOM9- und Integra-Gesellschaften von den neu gewonnenen Erkenntnissen
unterrichteten. In jedem Arbeitskreis befanden sich Vertreter der KOM9, der INTEGRA
sowie externe Berater.
Im
Rahmen der Gespräche mit dem Verkäufer hat dieser im Juni 2009 für eine sogenannte
Due Diligence vertrauliche Informationen über die Thüga in einem elektronischen
Da-
- 7 –
tenraum
zur Verfügung gestellt. Mit der Öffnung des Datenraums wurde die Analyse der
Thüga intensiviert. Die Schwerpunktthemen Finanzen/ Planung, Recht sowie Steuern/Struktur
wurden von international anerkannten Beratungshäusern untersucht. Im Rahmen von
Managementgesprächen und in einem sogenannten Question-and-Answer-Prozess, also
einem anerkannten und standardisierten Verfahren, konnten weitere Details
geklärt, Unklarheiten beseitigt und ein umfassendes Bild über potenzielle
Chancen und Risiken gewonnen werden. Die Ergebnisse der Due Diligence sind bei
der Ausgestaltung des Anteilskaufvertrages bzw. im Kaufpreis berücksichtigt
worden.
Das
Ergebnis des Thüga-Eigengeschäfts sowie der übrigen Beteiligungen wurde anhand
der Informationen aus dem Datenraum abgebildet und vom Arbeitskreis
Bewertung, verifiziert.
Von
KOM9 und INTEGRA wurde zudem ein Planungsmodell zur Bewertung der Thüga und zur
Ermittlung der Renditen der neuen Anteilseigner erstellt. Dieses
KOM9-INTEGRA-Modell bildet die erwartete zukünftige wirtschaftliche Entwicklung
der Thüga ab. Es basiert im Wesentlichen auf den Mittelfristplanungen der KOM9-
und INTEGRA-Gesellschaften, die insgesamt ca. 80 % des Vorsteuerergebnisses der
Thüga ausmachen.
2.3. Verkaufsverhandlungen
Grundlage
für die Verkaufsverhandlungen mit E.ON bildete ein erstes indikatives Angebot
für die Thüga im April 2009. Dieses sah eine Kaufpreisspanne zwischen EUR 3,6
Mrd. und EUR 4,0 Mrd. vor. Im Anschluss an das Angebot trat E.ON in exklusive
Gespräche mit dem KOM9-/ INTEGRA- Konsortium ein.
Aufgrund
der Erkenntnisse aus dem Datenraum umfasst das Transaktionsobjekt nicht die
Thüga Anteile an der GASAG Berliner Gaswerke AG, HEAG Südhessische Energie AG (HSE),
Stadtwerke Duisburg AG und Stadtwerke Karlsruhe GmbH sowie die 100%-Tochter
Thüga-Eigenbetriebe Stromgesellschaft.
Dies
ist darin begründet, dass bei den Stadtwerken Karlsruhe, Stadtwerken Duisburg
und der HEAG/HSE sogenannte Change-of-Control-Verträge vorliegen, die bei einem
Eigentümerwechsel bei der Thüga eine Rückkehrmöglichkeit zur früheren
Besitzerin E.ON vorsehen und diese Klauseln von den genannten
Unternehmenseignern auch voraussichtlich ausgeübt werden.
Bei
der Thüga-Eigenbetriebe Stromgesellschaft stellt sich dies anders dar. Die
Stromgesellschaft ist bereits jetzt de facto der E.ON Bayern zugeordnet. Es war
bereits vorgesehen, dass auch die eigentumsrechtliche Zuordnung auf die E.ON
Bayern erfolgen soll. Dies ist für das Jahr 2011 vereinbart.
Eine
dritte Konstellation besteht bei der GASAG Berliner Gaswerke AG. Diese hat
keine kommunalen Eigner und die Einbindung in das Thüga-Netzwerk ist ohnehin
begrenzt. Miteigentümer ist u.a. die Gaz de France. Die dortige
Anteilseignerstruktur befindet sich in der Diskussion; es werden auch
Verkaufsüberlegungen einzelner Eigner kolportiert. Seitens E.ON ist deshalb
eine Herausnahme aus dem Thüga-Paket vorgesehen gewesen.
Bei
den oben geschilderten Verfahren zur Ermittlung eines angemessenen Unternehmenswertes
bzw. Verkaufspreises der Thüga ist die Herausnahme der erwähnten Unternehmen
berücksichtigt worden. In die Beurteilung von Chancen und Risiken, von wirtschaftlichen
Potentialen und möglichen Synergiepotentialen ist dies ebenso eingegangen; alle
nachstehend genannten Zahlen basieren auf dieser Berücksichtigung.
- 8 -
Der
Entfall dieser Unternehmen stellt die strategische und wirtschaftliche
Dimension eines Erwerbes für die kommunale Bietergemeinschaft in keiner Weise in Frage. Der Kernbestand der
Thüga ist davon nicht berührt.
Nach
verschiedenen Verhandlungsrunden konnte Anfang August 2009 eine wirtschaftliche
Einigung mit E.ON erzielt werden. Der vereinbarte Kaufpreis beträgt EUR
2.875 Mio.
Auf
Basis des KOM9-INTEGRA-Modells ergibt sich eine Kaufpreisbandbreite von EUR 2,8
Mrd. bis EUR 3,3 Mrd. Der verhandelte Kaufpreis in Höhe von EUR 2.875 Mio. befindet
sich somit am unteren Rand der ermittelten Bewertungsspanne.
Zur
Absicherung wurde im Bieterverfahren die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO
mit der Erstellung einer sogenannten Fairness Opinion beauftragt. Eine solche
Fairness Opinion ist ein unabhängiges Gutachten zur Bestimmung des fairen Werts
eines Transaktionsobjekts. Die Fairness Opinion von BDO basiert auf den Finanzzahlen
der Mittelfristplanung der Thüga. Das Ergebnis zeigt, dass das mit der E.ON erreichte
Ergebnis für die Erwerberkonsorten am unteren Ende der von BDO als fairer Wert
ermittelten Kaufpreisspanne liegt.
Der
verhandelte Kaufpreis ermöglicht es, dass die beiden kommunalen Konsortien die
Thüga alleine erwerben können. Damit ist die kommunale Ausrichtung der „Thüga
neu“ klar dokumentiert.
Die
KOM9 kann aufgrund der erweiterten
Zusammensetzung der KOM9 und des jetzt erreichten Kaufpreises nun einen Anteil
von – zunächst - 37,75 % an der Erwerbsgesellschaft erreichen.
Die
derzeitigen INTEGRA-Gesellschaften erhalten – ebenfalls zunächst - jeweils
20,75 % der Thüga-Anteile und damit insgesamt eine Anteilsquote von 62,25 %.
3. Finanzierung
3.1.
Finanzierungsrahmen
Ausgehend
von einem Kaufpreis i.H.v. EUR 2.875 Mio. beträgt das gesamte Finanzierungsvolumen
inklusive der Ablösung der zahlungswirksamen Nettofinanzverbindlichkeiten sowie
der Transaktionskosten (Due Diligence etc.) und Finanzierungskosten rund EUR
3,0 Mrd. brutto.
Zur
Finanzierung der Transaktion wird die Erwerbsgesellschaft durch das KOM9- und
das INTEGRA-Konsortium mit ca. EUR 2,25 Mrd. Eigenkapital ausgestattet. Zudem
wird auf Ebene der Akquisitionsgesellschaft Fremdkapital i.H.v. ca. EUR 775
Mio. aufgenommen. Ferner stehen weitere ca. EUR 100 Mio. als
Betriebsmittellinie zur Verfügung.
Bezogen
auf die Eigenkapitalausstattung entspricht dies bei einem Erwerb von 37,75 %
der Thüga-Anteile durch KOM9 einem Betrag von EUR 850 Mio., bei den
INTEGRA-Gesellschaften mit einem Anteil von jeweils 20,75 % einem Betrag von
jeweils EUR 467 Mio. Überschaubare Änderungen an diesen Beträgen sind noch
möglich.
Es
ist geplant, dass sich nach Vollzug der Transaktion ein weiterer Investor an
der Thüga beteiligt, um somit die Basis für das angestrebte Wachstum der Thüga
zu schaffen. Durch
-
9 –
die
in diesem Zusammenhang geplante Kapitalerhöhung soll der Anteil der INTEGRA auf
unter 50 Prozent verringert werden. Dies ist zwischen den beiden Konsortien
auch vertraglich geregelt. Eine Kapitalerhöhung der KOM9 ist derzeit nicht
geplant, so dass in der Folge der Anteil der KOM9 je nach sich dann ergebender
tatsächlicher Quotenhöhe auf unter 30 % einpendeln dürfte. Eine der Bedeutung
der KOM9 angemessene Quote ist dabei sichergestellt.
Der
Anteil der KOM9 wird im Wesentlichen durch die Eigenkapitalbeiträge der
KOM9-Gesellschafter finanziert. Für eine Mitgliedschaft bei der KOM9 liegen
weitere Anfragen von Interessenten vor. Grundsätzlich will KOM9 auch weitere
Konsorten in einer weiteren Runde aufnehmen. Es ist vorgesehen, dass im Umfang
von etwa 100 Mio. Euro für KOM9 insgesamt für den Zeitraum von 3 Jahren – für
die Darlehensgeber rentierliche - Gesellschafterdarlehen gegeben werden, die
beim Beitritt neuer Gesellschafter zurückgeführt werden sollen.
3.2.
Rendite-Erwartungen
Die
auf Basis des verhandelten Kaufpreises erwartete durchschnittliche Dividendenrendite
für den Zeitraum von 2010 bis 2025 beträgt zwischen 8,2% (Pessimistischer Fall)
und 9,2 % (Basisfall). Dabei sind mögliche neue oder zusätzliche
Synergieeffekte nicht berücksichtigt. Die Unternehmensbewertung und der darauf
erstellte Business Plan der Bietergemeinschaft berücksichtigen diese Potentiale
nicht. Je nach Realisierung kämen Ertragsmöglichkeiten hinzu.
Die
Prüfung der steuerlichen Folgen bzw. steuerlicher Optimierung war an die
Kanzlei Clifford & Chance beauftragt. Entsprechende Gutachten liegen vor.
Danach ergibt sich: Die Ausschüttungen der KOM9 unterliegen auf Ebene der
Gesellschafter nur zu 5,0% der Körperschaftsteuer. Die Ausschüttungen sind
gewerbesteuerfrei. Auf Basis des KOM9-INTEGRA-Modells wird für den Zeitraum von
2010 bis 2025 entsprechend eine durchschnittliche Nachsteuerrendite von 8,1%
bis 9,1% auf das eingesetzte Kapital erwartet. Für Personengesellschaften sind
die Ausschüttungen aus der KOM9 steuerfrei, so dass die Nachsteuerrendite der
Vorsteuerrendite entspricht.
Die
erforderliche Vorsteuerrendite, um bei einer üblichen Steuerquote (30,0%) und
der Annahme von Vollbesteuerung die angegebene Nachsteuerrendite zu erreichen,
beträgt 11,6% bis 13,0%. Dieser Wert dient dem Vergleich zu anderen Projekten,
die „normal“ versteuert werden (z.B. Kraftwerksprojekte etc).
3.3.
Finanzielle Beteiligung badenova
badenova
beabsichtigt sich über eine Zwischengesellschaft entsprechend den Darstellungen
im März im Gemeinderat mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 100 Mio. (rd.
12,8%) an der KOM9 GmbH & Co. KG zu beteiligen. Damit wird badenova einen
durchgerechneten Anteil an der Thüga von rd. 4,4% erwerben. Die Mittel für
diese Investition werden bei badenova vollständig fremdfinanziert. Hierzu
liegen die Finanzierungszusagen der Volksbank Offenburg, eines südbadischen
Sparkassenkonsortiums unter Führung der Sparkasse Freiburg und der Bayerischen
Landesbank vor.
Es
wird entsprechend des Gesamtengagements mit einer Rendite von 8,1 % bis 9,1%
vor Abzug von Finanzierungskosten gerechnet. Hinsichtlich der wirtschaftlichen/unternehmerischen
Aspekte des Erwerbes der Thüga und der Auswirkungen auf die badenova ergibt
sich nach Unternehmenseinschätzung keine Abweichung gegenüber dem Stand vom
19.05.2009. Die Leistungsfähigkeit der badenova ist unverändert, eine
- 10 –
damals
als Voraussetzung für die Transaktion genannte annehmbare Rendite, die ein „gu-tes
Polster“ über die für den Erwerb erforderlichen Kapitalkosten hinaus erzielt,
ist auf der Grundlage der vorgenommenen Bewertungsverfahren erreicht.
4. Weiteres
Verfahren
In
einer Sondersitzung am 22.09.2009 wird dem Aufsichtsrat und der
Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG das oben dargestellte
finale Angebot zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die
Unterzeichnung des Kaufvertrages soll bis spätestens Mitte Oktober 2009 nach Zustimmung
aller relevanten Gremien erfolgen, ebenso wie die abschließende Unterzeichnung
der ausverhandelten Darlehensverträge. Der Vollzug der Transaktion erfolgt nach
Freigabe durch das Bundeskartellamt voraussichtlich im vierten Quartal 2009.
Abschließend
erklärt er, dass insgesamt die Wirtschaftlichkeit des Engagements geprüft
wurde, dass Investment rechnet sich. Darüber hinaus sei die Thüga nicht
unbekannt.
Auf
die Feststellung von Stadtrat Andreas Fleig, dass die Stadt in dieser
Konstellation keinen Einfluss auf Entscheidungen habe, erklärt Herr Dr.
Radensleben, dass deshalb die KOM9 gegründet wurde, die 38% der Anteile
besitzt, d.h. 46 Gesellschafter hauptsächlich Kommunen, die gleichgerichtete
Ziele haben.
Stadtrat
Werner Schneider (FDP/FWB) spricht die Zukunft des Standortes der badenova in
Breisach am Rhein an. Herr Dr. Radensleben stellt fest, dass der Wettbewerb in
diesem Geschäft immer größer werde.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt die o.g. Ausführungen zum aktuellen Stand einer Beteiligung
der badenova AG & Co. KG an der KOM9 GmbH & Co. KG sowie an der
Beteiligung an einer Konsortialgesellschaft zum Erwerb von Anteilen an der
Thüga zur Kenntnis.
TOP. 9) Wasserversorgung der Stadt Breisach am
Rhein
- Sachstandsbericht zur Rohrnetzuntersuchung
durch badenova AG & Co.KG
Bürgermeister
Rein begrüßt Herrn Dipl.-Ing. Klaus Rhode von der badenova Freiburg, der in das
Thema einführt.
Für die Kunden kann es an
diesem Tag zu Beeinträchtigungen beim Wasserdruck oder eventuell zu Trübungen
des Wassers kommen. Diese Trübungen sind absolut unbedenklich. Sie entstehen
durch den simulierten Druckabfall und die Fließumkehr. Bei Bedarf wird das Netz
durch badenova AG&Co.KG gespült.
Das Ergebnis der
Untersuchungen wird dem Gemeinderat in der November-Sitzung vorgestellt.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis
Da Herr Dr. Fahle vom Büro fahlestadtplaner Freiburg – er
wird zum TOP. 10) vortragen – noch nicht anwesend ist, werden die nächsten
Tagesordnungspunkten vorgezogen.
- 12 -
TOP. 11) Bildung eines Jagdausschusses für die
Jagdgenossenschaft Breisach
Am 11.05.2009
ist für die sechs Jagdbezirke der Stadt Breisach am Rhein eine Jagdgenossenschaft
gegründet worden. Die Jagdgenossenschaft hat dabei den Beschluss gefasst, einen
Jagdausschuss, zur Klärung von offenen Fragen zwischen Jagdpächtern und der Jagdgenossenschaft,
aber auch zur Vergabe der Jagdpachtrechte zu gründen. Nach Beschluss der
Jagdgenossenschaft, soll dieser Jagdausschuss aus dem Bürgermeister, sowie fünf
Gemeinderäten, drei BLHV-Mitgliedern und drei Mitgliedern aus den Stadtteilen
angehören. Der BLHV wird hierzu selbständig angehört. Ebenso wird von den
jeweiligen Ortschaftsratgremien jeweils ein Vertreter hierfür bestellt.
Die
vom Gemeinderat bestellten Mitglieder sind nach § 37 GemO zu wählen. Dabei wird
vorgeschlagen, entsprechend der bisherigen Vorgehensweise, die fünf Sitze nach
dem d´Hondtschen Verfahren wie folgt aufzuteilen:
CDU 2 Sitze
SPD 1 Sitz
ULB 1 Sitz
FWB/FDP
1 Sitz
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein wählt
für den Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Breisach folgende Stadträte:
1) StR.
Thomas Schäfer
2) StR.
Jörg Leber
3) StR.
Lothar Menges
4) StR.
Andreas Klein
5) StR.
Anton Siegel
TOP. 12) Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2010 – 2013 für die
Infobest Vogelgrün/Breisach
Die
Finanzierungspartner der Infobest Vogelgrun/Breisach haben sich darauf
verständigt, eine Finanzierungsvereinbarung für den Zeitraum 2010 - 2013
abzuschließen. Der bisherige Entwurf für eine Finanzierung sieht Gesamteinnahmen
in Höhe von 692.200 € und Ausgaben in Höhe von 713.494 € vor, so dass ein
Gesamtdefizit in Höhe von 21.294 € entstehen würde. Diese Finanzierung basiert
auf den bisherigen Beitragszahlungen der Finanzierungspartner. An der
Finanzierung wird sich künftig nicht mehr der CCI de Colmar et du Centre Alsace
beteiligen, so dass hier ein jährliches Defizit von 3.000 € zu decken ist.
Gleichzeitig wird sich die Wirtschaftsförderung Region Freiburg aus der Finanzierung
zurückziehen. Die bisherigen Beitragszahlungen der Wirtschaftsförderung Region
Freiburg werden jedoch von den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald,
Emmendingen und der Stadt Freiburg zu je 1/3 übernommen, so dass der
ausfallende Jahresbeitrag der Wirtschaftsförderung Region Freiburg durch die
Kreise abgedeckt ist.
Aus dem
Finanzierungsentwurf ist zu entnehmen, dass die französischen Partner derzeit
369.400 € und die deutschen Partner 322.800 € zur Finanzierung beitragen. Man
hat sich daher darauf verständigt, dass das jährlich entstehende Defizit zum
einen durch Einsparungen bei den Sachausgaben und zum anderen durch Erhöhung
der Finanzierungsbeiträge von deutschen Partnern erbracht werden soll. Der Landkreis
Breisgau-
- 13 –
Hochschwarzwald wird
den veranschlagten Jahresbeitrag in Höhe von 23.100 € auf 25.000 € erhöhen. Als
direkte Betroffene sieht sich auch die Stadt Breisach am Rhein in der Verpflichtung,
ihren bisherigen Jahresbeitrag in Höhe von 15.000 € zu erhöhen.
Die Verwaltung
schlägt zur Sicherstellung der künftigen Finanzierung der Infobest Vogelgrun/Breisach
einen Jahresbeitrag der Stadt Breisach am Rhein in Höhe von 17.000 € für die
Laufzeit 2010 - 2013 vor.
Auf die Frage von
Stadtrat Thierry Casetou erklärt Bürgermeister Rein, dass die CIC und die
Wirtschaftsförderung ihre Beteiligung aufgrund der momentan schlechten
Wirtschaftssituation zurückgenommen haben.
Dezernent Bitzenhofer
schlägt vor, die Leitung der INFOBEST zur nächsten Verwaltungs- und
Sozialausschuss-Sitzung zwecks Erläuterung Ihrer Tätigkeiten einzuladen.
Beschluss (einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt dem Finanzierungsbeitrag der
Stadt Breisach am Rhein für die Infobest Vogelgrun/Breisach in Höhe von 17.000
€ für den Zeitraum 2010 - 2013 zu.
TOP. 13) Zuschuss für die Außenrenovierung des St. Stephan-Münsters
Das
Münsterpfarramt St. Stephan hat der Stadt die Abrechnung des IV. Bauabschnitts
der Münsteraußenrenovierung vorgelegt mit der Bitte um Gewährung eines
Zuschusses. Die Kosten beliefen sich auf 355.641,55 €.
Die
Verwaltung schlägt einen Zuschuss von
35.000 € vor. Die Mittel stehen unter HH.Stelle 2.3700.987001/300 zur
Verfügung.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat gewährt der Kath. Kirchengemeinde St. Stephan für den IV. Bauabschnitt
der Außenrenovierung des St. Stephan-Münsters einen Zuschuss in Höhe von 35.000
€.
TOP. 14) Neubau der Ganztagsschule in Breisach am Rhein – 1. BA Mensa
- Vergabe der Erd-, Maurer- und
Stahlbetonarbeiten
Im Rahmen
einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Erd-, Maurer- und Stahlbetonarbeiten
für den Neubau der Ganztagsschule in Breisach am Rhein ausgeschrieben. Es hatten
10 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgeholt, davon hatten 4 Firmen ein Angebot
abgegeben.
Die
Submission erbrachte folgendes Ergebnis:
1)
Fa. Dier, Bötzingen €
531.576,57
2)
Fa. Kabis KK Bau, Breisach €
554.136,87 + 4,2 %
3)
Fa. Koch-Vogele, Bahlingen €
630.724,88 + 18,6 %
4)
Fa. Schächtele, Breisach Niederrimsingen €
651.856,10 + 22,6 %
- 14 -
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat vergibt der preisgünstigsten Anbieterfirma Dier, Bötzingen den
Auftrag für die Rohbauarbeiten für den Neubau der Ganztagsschule in Breisach am
Rhein zum Angebotspreis von 531.576,57 €.
Die
dafür erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter HH.Stelle 2.2150.940000-200 zur
Verfügung.
TOP. 15) Neubau des städtischen Bauhofs in Breisach am Rhein
-
Vergabe der Dachdeckerarbeiten der Fahrzeughalle
Im
Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden die Dachdeckerarbeiten mit Trapezblech
Sandwichelementen für den Neubau der Fahrzeughalle des neuen städtischen
Bauhofs in Breisach am Rhein ausgeschrieben. Es wurden 5 Firmen aufgefordert
ein Angebot abzugeben. 3 Firmen hatten ein Angebot abgeben.
Die
Submission erbrachte folgendes Ergebnis:
1) Fa. Durfner Zimmerei, Breisach-Niederrimsingen € 123.350,32
2) Fa. Wiedensohler, Breisach-Gündlingen € 127.758,40 + 3,6 %
3) Fa. Fleig, Breisach a.Rh. €152.242,59 + 23,4 %
Ohne
Mitwirkung von Stadträte Imogen Wiedensohler und Andreas Fleig wegen Befangenheit
ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 23:0:0)
Der
Gemeinderat vergibt der preisgünstigsten Anbieterfirma Dufner, Zimmerei,
Breisach-Niederrimsingen den Auftrag für die Dachdeckerarbeiten Trapezblech
Sandwichelemente für den Neubau der Fahrzeughalle des neuen städtischen Bauhofs
in Breisach am Rhein zum Angebotspreis von 123.350,32 €.
Die
dafür erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter HH.Stelle 2.7710.9400108/700
zur Verfügung.
TOP. 10) Bebauungsplan „Nachnutzung KBC-Gelände“
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss der
Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher
Belange
Bürgermeister Rein begrüßt den
Projektentwickler des Büro Artemis, Herrn Dr. Schnürch, der die Ergebnisse des
Märktekonzeptes und der Machbarkeitsstudie kurz vorstellen und Herrn Dr. Fahle,
der seinen Bebauungsplanentwurf erläutern werden. Ebenfalles begrüßt er Herrn
Dr. Clausen, Verkehrsplaner.
Seit der Aufgabe
der industriellen Fertigung und des Vertriebes der Produkte der Koechlin,
Baumgartner & Cie. GmbH (KBC) mit Sitz in Lörrach Ende der Neunziger Jahre
stehen 4,4 ha gewerblich genutztes Grundstück und Immobilien auf einem 8,5 ha
großen Betriebsgelände leer bzw. werden durch unterschiedliche
Zwischennutzungen kurzfristig belegt.
Seit
Anfang 2007 wird vom Eigentümer, Fa. Daun und Cie. AG, die Möglichkeit einer
sinnvollen städtebaulichen Nachnutzung aktiv initiiert. Hiermit wurde das Büro
Artemis Projektentwicklung, Augsburg, vertreten durch Herrn Dr. Schnürch,
beauftragt. Zusammen mit der Anwaltskanzlei Seidler und Kollegen, Lörrach, und
einer früheren Planstudie von Prof. Weigert, Karlsruhe, wurden erste
Lösungsansätze einer Nachnutzung skizziert. Mit dem weiteren
Bebauungsplanverfahren ist das Büro Fahle Stadtplaner beauftragt.
- 15 –
Ziel
des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen sowie die
Schaffung von Einzelhandelsflächen unterschiedlicher Sortimente.
Um
die Vereinbarkeit mit der gewerblichen Handels- und Dienstleistungssituation in
der Innenstadt zu prüfen, wurde am 11.12.2007 eine Fortschreibung des
Märktekonzeptes 1999 vom Gemeinderat beschlossen. Das Ergebnis wurde in einer
nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 08.04.2008 von der Gesellschaft
für Markt- und Absatzforschung mbH, GMA, vorgetragen. Auf der Grundlage einer
intensiven Befragung der Haushalte, der Gewerbebetriebe und der Kunden in den
Breisacher Geschäften wurde die aktuelle Marktsituation in einem umfangreichen
Gutachten dargestellt.
In
öffentlicher Sitzung am 28.10.2008 wurde der Bericht der GMA dem Gemeinderat vorgestellt.
Ebenfalls
am 28.10.2008 wurde in nichtöffentlicher Sitzung die Machbarkeitsstudie über
die Entwicklung des KBC-Areals vom Büro Artemis GmbH präsentiert.
Beide
Studien wurden vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen mit dem Auftrag
an die Verwaltung, die weiteren Planungsentwicklungen im Dialog mit dem Eigentümer
in ein innenstadtverträgliches Konzept umzusetzen.
Im
Rahmen einer Informationsveranstaltung am 14.01.2009 wurde mit den Vertretern
des örtlichen Einzelhandels Einigung darüber erzielt, dass die Entwicklung von
Gewerbe und Handel auf dem KBC-Gelände südlich der Bahnlinie eine zusätzliche
Magnetfunktion ausübt, um für Breisach sowohl eine Verkehrsentlastung in der
Innenstadt zu erzielen als auch notwendige Ansiedlungspotentiale zu entwickeln,
um zur weiteren Stärkung des Standortes Breisach im regionalen Kontex
beizutragen.
Raumordnungsrechtliche
Betrachtung
Bei der
Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel ist die raumordnungsrechtliche Zulässigkeit
nach den Zielen des Regionalplanes zu beachten. Die Überwachung erfolgt durch
den Regionalverband Südl. Oberrhein sowie das Referat Raumordnung des Regierungspräsidiums
Freiburg, unterstützt durch die Verbände IHK und Einzelhandelsverband.
Gegenwärtig
wird der Regionalplan mit dem Schwerpunkt des großflächigen Einzelhandels
fortgeschrieben. Nach den bisherigen Anhörungen wird für die Stadt Breisach ein
eng gefasster Gürtel der Standorte für zentrenrelevante
Einzelhandelsgroßprojekte im unmittelbaren Innenstadtbereich gefasst. Darüber
hinaus werden Standorte für nicht zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte
(z.B. Fachmarktzentrum zum Kaiserstuhl sowie KBC-Gelände) dargestellt.
Ziel
der Planung der Nachnutzung des KBC-Geländes ist u.a. die Ausweisung eines großflächigen
Einzelhandelsstandortes für die Verlagerung des REWE-Marktes von seinem
heutigen Standort in der Bahnhofstraße (ca. 1.300 m² Verkaufsfläche) an den
neuen Standort mit ca. 2.000 m².
Die
Verlagerung wird vom Regionalverband bisher nicht mitgetragen, da es sich bei
dem Unternehmen REWE wie auch bei dem Betreiber EDEKA um Vollversorger im
Lebensmitteleinzelhandel handelt, die nur in integrierten Innenstadtlagen in
den vom Regionalverband zugelassenen Standorten angesiedelt werden können. Die
Stadt Breisach hat in den bisherigen Verhandlungen mit dem Regionalverband die
Forderung eingebracht, die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für
großflächigen Einzelhandel zur Ansiedlung des REWE-Marktes auf dem KBC-Gelände
südlich der Bahn aufzunehmen, weil
a) in der im Regionalplan vorgeschlagenen
Gebietsabgrenzung der unmittelbaren Innenstadt von Breisach keine Flächen für
großflächigen Einzelhandel generiert werden können, da es sich um
kleinparzellierten bebauten privaten Grundbesitz behandelt,
b) der EDEKA-Markt bereits auf der Südseite der
Bahnlinie angesiedelt ist,
- 16 –
c) eine Integration des Standortes durch
geeignete Möglichkeiten einer verbesserten Fußgänger- und Nahverkehrsanbindung
sowie eines Busshuttle in die Innenstadt durch den Betreiber sichergestellt
wird,
d)
bei der Ermittlung des
Kaufkraftpotentials in raumordnungsrechtlicher Sicht die französischen Kunden
in keiner Weise berücksichtigt sind, obwohl sie nach den Feststellungen des
Märktekonzeptes mit 18.500 Einwohnern zu den im Mittelbereich Breisach mit Vogtsburg,
Ihringen und Merdingen ansässigen 28.500 Einwohnern einen Anteil von nahezu 40
% der Einzelhandelskundschaft ausmachen und
e) die Stadt Breisach als Mittelzentrum dringend
einen zweiten leistungsfähigen Vollversorger benötigt.
Nach dem
bevorstehenden Beschluss des Regionalverbandes über die Fortschreibung des Regionalplanes
mit dem Schwerpunkt des großflächigen Einzelhandels wird die Stadt Breisach die
Gelegenheit haben, im Rahmen des Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme abzugeben.
Weiteres Vorgehen für die
Nachnutzung des KBC-Geländes
Der
Projektentwickler, Büro Artemis, hat das Fachplanungsbüro Fahle Stadtplaner mit
der Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes beauftragt. Mit der
Inangriffnahme dieses Bebauungsplanes sollen die konkreten städtebaulichen
Zielsetzungen und die Machbarkeit einer städtebaulichen Neuordnung im Rahmen
des anstehenden Planungsprozesses sachgerecht abgeschichtet werden. Dies
geschieht in der 1. Planstufe noch mit alternativen Planinhalten.
Dr.
Schnürch empfiehlt ein Fachmärktezentrum mit den Schwerpunkten Lebensmittelvollsortimenter
(2200 m²) und Elektrowaren (2500 m²). Drogerie und Schreibwaren habe man
bereits ausgeschlossen, um die Geschäfte in der Innenstadt nicht zu schädigen.
Hinter dem Fachmärktezentrum, das an der Ihringer Landstraße entlang
angesiedelt werden soll, sollen in der Murhau Gewerbeflächen entstehen.
Bürgermeister
Rein erklärt, dass eine Entwicklung mit einem Branchenmix möglich sei, die
Stadt profitiere durch zusätzliche Gewerbeflächen. Davon muss noch der Regionalverband
überzeugt werden.
Stadtplaner
Fahle macht deutlich, dass im Regionalplan die französische Kundschaft unberücksichtigt
bleibe, die für Breisach ein erhebliches Potenzial darstelle. Unbeachtet
bleiben auch die hervorragende Anbindung der Stadt an den öffentlichen
Personennahverkehr und die Nähe des Areals zu den Wohngebieten jenseits des
Bahnhofs. Durch den ergänzenden Einzelhandel werde Breisach als Mittelzentrum gestärkt,
gleichzeitig werde das Gebiet südlich des Bahnhofs aufgewertet. Durch die
geplante Öffnung des Bahnhofs nach Süden werde der ÖPNV weiter verbessert.
Außerdem soll ein Shuttleverkehr zwischen Münsterberg und Fachmärktezentrum
eingerichtet werden. Auch die Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer sollen
ve4rbessert werden. Denkbar sei eine Unterführung bei der Bahn.
Verkehrsplaner
Andreas Clausen erläutert, dass eine Verkehrsplanung erstellt werden müsse.
Nicht nur das zu erwartende Verkehrsaufkommen, sondern auch der potenzielle
Lärm müssen untersucht werden. Ob die vorhandenen Verkehrsknotenpunkte, zum Beispiel
der Kreisverkehr am Ortseingang und die Abbiegspur in die Ihringer Landstraße,
ausreichen, ist die Frage.
- 17 -
Die
Stadträte befürchten, dass dieses Projekt negative Folgen für den Einzelhandel
in der Innenstadt und den zusätzlichen Verkehr in der Ihringer Landstraße haben
könnte.
Stadtrat
Werner Schneider (FDP/FWB) fordert die Erstellung der „Breisacher Liste“.
Stadtrat
Jörg Leber vertritt die Meinung, dass eine Aufwertung der Innenstadt zuerst erfolgen
müsse, denn dem Einzelhandel gehe es jetzt schon schlecht. Im Übrigen gibt er
zu bedenken, dass der Kundenstrom aus Frankreich eines Tages auch einmal
ausbleiben könnte.
Für
die ULB-Fraktion bezweifelt Eric Karle, dass die Ihringer Landstraße noch mehr
Verkehr verkraftet. Unklar sei auch, wie die Fußgänger über die viel befahrene
Straße zum Fachmärktezentrum gelangen. Er glaube, dass sich auch ohne Rewe ein
Lebensmittelmarkt in der Innenstadt ansiedeln könnte.
Für
H. Dr. Clausen sei das Problem der Ihringer Landstraße lösbar.
Bürgermeister
Rein bekräftigt, dass der Fokus auf der Innenstadt liegen muss. Notwendig sei
ein Verkehrskonzept für die Stadt, das gebe auch dem Einzelhandel Planungssicherheit.
Im Fachmärktezentrum werde kein Sortiment angeboten, das die Geschäfte in der
Innenstadt störe. Dafür spricht auch das weiterentwickelte Märktekonzept der
GMA. Desweiteren wird als nächster Schritt ein Einzelhandelskonzept für
Breisach erstellt.
Bürgermeister
Rein erklärt, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes ein erster Schritt für
die Planung sei.
Beschluss
a) Der
Gemeinderat nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften
„Nachnutzung KBC-Gelände“ zur Kenntnis.
(einstimmig
25:0:0)
b) Der
Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen
Bebauungsvorschriften.
(21
Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen)
c) Der
Gemeinderat beschließt die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und
die Durchführung der Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
(21
Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung:
21.40 Uhr
- 18 -
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz