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14.3.2009

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                                           Protokoll Nr. 09

 

                    über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                                 am 22.09.2009 im Bürgersaal

                                       in Breisach am Rhein

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                             Casetou Thierry (ab TOP. 5)

                                                  Dewaldt Freddo

                                                  Fleig Andreas

                                                  Geppert Hans-Peter

                                                  Gnädinger Rudolf

                                                  Güth Anita

                                                  Hintereck Wendelin

                                                  Ingenhoven Willi

                                                  Jäger Gerold (bis TOP. 4)

                                                  Karle Eric

                                                  Kiefer Bernhard

                                                  Klein Andreas         

                                                  Köbele Ruth

Kreutner Frank

Langer Jürgen

Leber Jörg  

Dr. Loewe Jacob

                                                  Maier-Hänle Ulrike

                                                  Menges Lothar

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siegel Anton

Wiedensohler Imogen

Ziegler Walther

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                             Kuhn Barbara

                                                 

 

 

Von der Verwaltung:                  Dezernent Stefan Baum

                                                  Dezernent Harald Bitzenhofer

                                                  Dezernent Konrad Schanno

                                                  Leiter Tiefbauamt Siegmar Geisert und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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Vor Eintritt in die Tagesordnung zeichnet Bürgermeister Rein den früheren Stadtrat und Fraktionsvorsitzenden der ULB, Herrn Gerd Müller mit der silbernen Ehrennadel des baden-württembergischen Gemeindetag aus. Er dankt für die angenehme und faire Zusammenarbeit im Gemeinderat, seine Wortbeiträge seien stets sehr gut durchdacht gewesen.

 

 

TOP. 1)      Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Aus dem Zuhörerkreis erfolgen keine Wortmeldungen.

 

 

TOP. 2)     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.07.2009

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 28.07.2009

 

                  -     die Verwaltung beauftragt, die Verhandlungen der Nachnutzung des ehemaligen Altenheimgrundstücks, Zeppelinstr. 35, weiterzuführen.

 

TOP. 3)      Verpflichtung des Gemeinderates Thomas Schäfer

 

                  Mit Bescheid vom 08.07.2009 an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach erfolgter Wahlprüfung wurde die Gemeinderatswahl vom 17.06.2009 für unbeanstandet erklärt. Der neugebildete Gemeinderat wurde am 28.07.2009 verpflichtet mit Ausnahme des wiedergewählten Gemeinderates Thomas Schäfer, welcher an dieser Sitzung nicht teilnehmen konnte.

 

                  Herr Schäfer hat dem Eintritt in den Gemeinderat zugestimmt. Hinderungsgründe sind nicht bekannt. Nach entsprechender Belehrung über dessen Rechte und Pflichten als ehrenamtlicher Gemeinderat verpflichtet der Bürgermeister Herrn Schäfer nachträglich nach § 32 Abs. 1 GemO auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten.

 

 

TOP. 4)      Ausscheiden von Stadtrat Gerold Jäger aus dem Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein

 

                  Herr Gerold Jäger wird ab 01.09.2009 eine Beschäftigungsstelle bei der Stadt Breisach am Rhein im Rahmen der Ganztagesschule annehmen. Somit besteht gem. § 29 Abs. 1 Ziff. 1a) GemO ein Hinderungsgrund für die Weiterführung der Gemeinderatstätigkeit. Herr Gerold Jäger wird daher entsprechend § 31 Abs. 1 GemO aus dem Gemeinderat ausscheiden. Dies ist durch den Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein festzustellen.

 

                  Bürgermeister Rein verabschiedet Herrn Gerold Jäger und dankt ihm für die stets konstruktive Zusammenarbeit. Sein Rat für die Stadt Breisach sei immer geschätzt gewesen.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stellt den Hinderungsgrund für eine Weiterführung der Gemeinderatstätigkeit von Stadtrat Gerold Jäger fest und stimmt dem Ausscheiden aus dem Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein zu.

 

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TOP. 5)      Nachrücken von Herrn Stadtrat Thierry Casetou

 

                  Der bisherige Stadtrat Gerold Jäger hat am 01.09.2009 eine Beschäftigungsstelle bei der Stadt Breisach am Rhein angenommen.

                  Nach § 31 Abs. 1 GemO scheiden Gemeinderäte aus, bei denen im Laufe der Amtszeit ein Hinderungsgrund gem. § 29 GemO entsteht. Hinderungsgrund hierbei ist gem. § 29 Abs. 1 Ziff. 1a) GemO, wenn Gemeinderäte ein Beschäftigungsverhältnis bei der Gemeinde eingehen.

 

                  Nach § 31 Abs. 2 GemO rückt damit die als nächste Ersatzperson festgestellte Person in den Gemeinderat nach. Entsprechend dem Wahlergebnis vom 07.06.2009 für die Wahl der Gemeinderäte ist dies Herr Thierry Casetou, Staufener Str. 3a in Breisach am Rhein. Herr Casetou hat der Bestellung zum Gemeinderat schriftlich zugestimmt. Die Wählbarkeit nach § 28 GemO liegt vor. Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein hat das Nachrücken entsprechend festzustellen. Darüber hinaus ist Herr Casetou nach § 32 Abs. 1 GemO auf eine gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten zu verpflichten.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  1)   Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Thierry Casetou als Ersatzperson in den Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein nachrückt.

                 

                  2)   Herr Thierry Casetou wird von Herrn Bürgermeister Oliver Rein auf gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten verpflichtet.

 

 

TOP. 6)      Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter für die Ausschüsse des Gemeinderates

                   - „Ergänzungswahlen“

 

                  Nach Ausscheiden von Herrn Stadtrat Gerold Jäger sind die Sitze in den beschließenden Ausschüssen nach § 39 GemO neu zu besetzen, soweit diese von Herrn Gerold Jäger eingenommen worden sind. Herr Gerold Jäger war stellvertretender Stadtrat im Verwaltungs- und Sozialausschuss, originäres Mitglied im Technischen Ausschuss sowie stellvertretende Urkundsperson für den Gemeinderat und originäre Urkundsperson für den Technischen Ausschuss.

                  Darüber hinaus war Herr Gerold Jäger Vertreter im Tourismusbeirat sowie stellvertretender Vertreter im Arbeitskreis Zukunftswerkstätten.

 

                  Nach Einstimmigkeit erfolgt die Neubesetzung durch offene Wahl Akklamation) gem. § 40 Gem0.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Die Ausschüsse und Arbeitskreise werden nach Ausscheiden von Herrn Jäger wie folgt ergänzt:

 

1)      Verwaltungs- und Sozialausschuss:

         Stellvertretung:

         StR. Thierry Casetou

 

2)      Technischer Ausschuss:

         StR. Thierry Casetou


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3)      Urkundsperson des Gemeinderates:

         Stellvertretung:

         StR.  Thierry Casetou

 

4)      Urkundsperson des Technischen Ausschusses:

         StR. Thierry Casetou

 

5)      Tourismusbeirat

         Stellvertretung:

         StR. Thierry Casetou

 

6)      Arbeitskreis Zukunftswerkstatt:

         Stellvertretung:

         StR. Anton Siegel

 

 

TOP. 7)     Grundstücksverkauf von Teilflächen ehem. Altenheim und städt. Bauhof, Neuer Weg an den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

                  -    Sachstandsbericht der Verwaltung der Helios Rosmann Klinik

 

Bürgermeister Rein begrüßt Herrn Dr. Jan Leister, Verwaltungsleiter der HELIOS Rosmann Klinik, der die Intentionen der Klinik erläutert. Der Landkreis Breisgau Hochschwarzwald hat einen zusätzlichen Grundstücksbedarf für die HELIOS Rosmann Klinik für zusätzliche Parkplatzflächen im Bereich des derzeitigen städtischen Bauhofgrundstücks und Erweiterungsflächen im Bereich des ehemaligen Altenpflegeheims. Sie benötige zusätzliche Parkplatzflächen für Mitarbeiter mit einem Flächenbedarf von ca. 1.100 m² . Dieser Parkplatz könnte unmittelbar an der bestehenden Rettungswache auf der östlichen Grundstücksseite angesiedelt werden. Darüber hinaus möchte sich die Klinik auf der Grundstücksgrenze zum ehemaligen Altenpflegeheim in südlicher Richtung ca. 412 m² Grundstücksfläche für eine mögliche weitere Entwicklung sichern. Das dort bestehende Stahlgebäude soll in ca. 4 bis 5 Jahren abgerissen werden. Die Klinik plant dort einen 2- geschossigen Bau zu errichten, deshalb benötige sie die 412 m² als Abstandsfläche zum Nachbargrundstück.

 

Die Verwaltung hat diesen Flächenbedarf geprüft und kommt zum Ergebnis, dass der Verkauf von diesen Teilflächen für eine spätere Nachnutzung der Restflächen des ehemaligen Altenpflegeheims und des Bauhofs unschädlich wäre.

 

Bürgermeister Rein erläutert, dass dem Landkreis Finanzmitteln aus dem Konjunkturpaket II zur Verfügung stehen. Er weist darauf hin, dass eine Wertabschöpfungsklausel in den Verkaufsvertrag aufgenommen werden solle.

 

Stadträte Jörg Leber (CDU) und Werner Schneider (FDP/FWB) unterstützen das Vorhaben der Klinik. Die Klinik sei der größte Arbeitgeber in Breisach am Rhein und ist medizinisches Grundversorgungszentrum für die Bürger.

 

Für die SPD-Fraktion Stadtrat Lothar Menges kündigt an, dass seine Fraktion den Wunsch der Klink zur Kenntnis nehme, allerdings nicht zustimmen könne.

 

Stadtrat Anton Siegel (ULB) regt an, eine Kooperation für die Dienstleistungen wie Essen, Reinigung etc. zwischen der Klinik und dem zukünftigen Träger des ehem. Altenpflegeheim zu bilden, was Dr. Leister sehr begrüßen würde, wenn es möglich ist. Außerdem sei er über den geplanten Parkplatz nicht begeistert.


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Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

 

TOP. 8)     Beteiligung der badenova AG & Co.KG an der COM9 GmbH & Co.KG sowie an der Beteiligung an einer Konsortialgesellschaft zum Erwerb von Anteilen an der Thüga

 

                  Bürgermeister Rein begrüßt den Vorstandsvorsitzenden der badenova, Herrn Dr. Radensleben, der in das Thema führt.

 

                  1.   Ausgangslage

 

                  Durch den Entschluss der E.ON, die Thüga AG zu veräußern, bietet sich die einmalige und strategisch wertvolle Gelegenheit, einen kommunalen Anteilsbesitz an der Thüga zu sichern und damit das größte kommunale Netzwerk in der Energiewirtschaft weiter zu stärken. Damit kann ein Zusammenschluss entstehen, der unter Wahrung der kommunalen Interessen ermöglicht, Größenvorteile zu generieren, Synergien durch gemeinsamen Einkauf z.B. bei der Energiebeschaffung zu heben oder Großprojekte in Kooperation umzusetzen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der kommunalen Energieversorger nachhaltig zu stärken.

 

 

1.1.       Bisherige Beschlussfassung und Information

 

                  Der Gemeinderat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 19.05.2009 mit der geplanten Beteiligung der badenova an der KOM9 GmbH & Co. KG, der Beteiligung an einer Konsortialgesellschaft zum Erwerb von Anteilen an der Thüga AG sowie der Zustimmung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes zum Erwerb von Anteilen an der Thüga AG befasst und seine Zustimmung zur Zielsetzung und zu den dargestellten Eckpunkten erteilt.

 

1.2.            Beschreibung des Transaktionsobjektes

 

                  Die Thüga-Gruppe ist deutschlandweit das größte Netzwerk kommunaler Energieversorger, wobei die Thüga-Aktiengesellschaft in Deutschland Beteiligungen an rund 110 Unternehmen, davon mehr als 90 Beteiligungen an Energieversorgern, hält. Diese Beteiligungen sind überwiegend Minderheitsbeteiligungen an mehrheitlich kommunal beherrschten Unternehmen, wie auch bei der badenova.

 

                  Die Thüga AG deckt ca. 20 % des deutschen Gasmarktes und ca. 6 % des deutschen Stromanteiles ab. Innerhalb der Thüga sind rund 550 Mitarbeiter/innen beschäftigt. Die Thüga-Gruppe insgesamt beschäftigt rund 20.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Grundkapital der Thüga AG beträgt rund 222 Mio. Euro und wird ausschließlich von der E.ON-AG über die E.ON Energie AG bzw. deren Tochtergesellschaft CONTIGAS Deutsche Energie AG  und die E.ON Ruhrgas AG bzw. deren Tochtergesellschaft E.ON Thüga Holding GmbH gehalten.

 

                  Im Rahmen ihrer Beteiligung übernimmt die Thüga AG unternehmerische Mitverantwortung auf partnerschaftlicher Basis und agiert dabei im Wesentlichen als Beteiligungsholding und nur nachrangig als eigener Versorger.

 

                  Zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit gehört es, dass die Partner ihre Autonomie erhalten und selbständig handeln. In dem Netzwerk werden Informations- und Erfah-


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                  rungsaustausch koordiniert, damit die Unternehmen von dem Wissens- und Erfahrungspool der gesamten Gruppe profitieren. Das Themenspektrum, das die Thüga-Servicegesellschaften den Partner-Unternehmen der Thüga anbieten, umfasst optimierte IT-Lösungen und IT-Beratung, maßgeschneiderte Dienstleistungen im Energiehandel, professionelles Energiedaten-Management, Qualitätssicherung von Bauteilen und Verfahren, Kundenbindung oder -neugewinnung im Bereich Erdgas sowie Versicherungen für die Versorgungswirtschaft. Beispielhaft sind die auch mit badenova-Beteiligung agierenden Gesellschaften CONERGOS, SYNECO oder DEH genannt.

 

                  Die Stadt Breisach am Rhein hat eine lange Tradition der guten Partnerschaft mit der Thüga AG und die erwähnten Felder der Zusammenarbeit werden seit Jahren praktiziert. Aus der Sicht der Stadt Breisach am Rhein hat sich das Thüga-Modell und die Beteiligung der Thüga an der früheren EVO und jetzigen badenova hervorragend bewährt.

 

2.         Aktueller Stand

 

2.1.      Käuferkonsortien

 

                  Um das Thüga-Modell zu erhalten und weiterzuentwickeln, haben sich aus verschiedener Beteiligungsunternehmen zwei Bietergemeinschaften gebildet, die KOM9 und die INTEGRA, um die Thüga gemeinschaftlich zu erwerben.

 

                  Das KOM9-Konsortium wurde im Frühjahr 2009 von sieben Gründungsmitgliedern gegründet und ist als Zusammenschluss kleinerer und mittlerer Unternehmen der Thüga-Gruppe konzipiert. Mittlerweile haben sich weitere 39 Konsorten gefunden, so dass derzeit 46 Stadtwerke aus ganz Deutschland zur KOM9 zusammengeschlossen sind.  Es ist geplant, dass nach Vollzug der Transaktion weitere Gesellschaften beitreten. Der Erwerb der Thüga soll  über die in der Zwischenzeit gegründete Gesellschaft KOM9 GmbH & Co. KG erfolgen.

 

                  Daneben haben sich die drei größten Thüga-Beteiligungen – die Stadtwerke Hannover, die Mainova Frankfurt sowie die N-Ergie Nürnberg – zum INTEGRA-Konsortium zusammengeschlossen.

 

                  Die beiden Konsortien streben an, nach Vollzug der Transaktion einen weiteren Partner an der Thüga zu beteiligen, um weiteres Wachstum der Thüga zu ermöglichen.

 

                  Die Eckpfeiler der zukünftigen Zusammenarbeit zwischen den Konsorten sind in einer langfristig ausgerichteten Aktionärsvereinbarung festgelegt. Als wesentliches Prinzip wird darin die Augenhöhe zwischen dem KOM9- und dem INTEGRA -Konsortium garantiert.

 

 

2.2.      Transaktionsvorbereitung

 

                  Die gemeinsame Vorbereitung der Transaktion wurde von den Konsortien zum Ende des Jahres 2008 begonnen. Es wurden Arbeitskreise zu den Themenbereichen Bewertung, Recht, Finanzierung und Kommunikation gebildet, die in regelmäßigen Abständen die KOM9- und Integra-Gesellschaften von den neu gewonnenen Erkenntnissen unterrichteten. In jedem Arbeitskreis befanden sich Vertreter der KOM9, der INTEGRA sowie externe Berater.

 

                  Im Rahmen der Gespräche mit dem Verkäufer hat dieser im Juni 2009 für eine sogenannte Due Diligence vertrauliche Informationen über die Thüga in einem elektronischen Da-


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                  tenraum zur Verfügung gestellt. Mit der Öffnung des Datenraums wurde die Analyse der Thüga intensiviert. Die Schwerpunktthemen Finanzen/ Planung, Recht sowie Steuern/Struktur wurden von international anerkannten Beratungshäusern untersucht. Im Rahmen von Managementgesprächen und in einem sogenannten Question-and-Answer-Prozess, also einem anerkannten und standardisierten Verfahren, konnten weitere Details geklärt, Unklarheiten beseitigt und ein umfassendes Bild über potenzielle Chancen und Risiken gewonnen werden. Die Ergebnisse der Due Diligence sind bei der Ausgestaltung des Anteilskaufvertrages bzw. im Kaufpreis berücksichtigt worden.

 

                  Das Ergebnis des Thüga-Eigengeschäfts sowie der übrigen Beteiligungen wurde anhand der Informationen aus dem Datenraum abgebildet und vom Arbeitskreis Bewertung,  verifiziert.

 

                  Von KOM9 und INTEGRA wurde zudem ein Planungsmodell zur Bewertung der Thüga und zur Ermittlung der Renditen der neuen Anteilseigner erstellt. Dieses KOM9-INTEGRA-Modell bildet die erwartete zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Thüga ab. Es basiert im Wesentlichen auf den Mittelfristplanungen der KOM9- und INTEGRA-Gesellschaften, die insgesamt ca. 80 % des Vorsteuerergebnisses der Thüga ausmachen.

 

2.3.      Verkaufsverhandlungen

 

                  Grundlage für die Verkaufsverhandlungen mit E.ON bildete ein erstes indikatives Angebot für die Thüga im April 2009. Dieses sah eine Kaufpreisspanne zwischen EUR 3,6 Mrd. und EUR 4,0 Mrd. vor. Im Anschluss an das Angebot trat E.ON in exklusive Gespräche mit dem KOM9-/ INTEGRA- Konsortium ein.

 

                  Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Datenraum umfasst das Transaktionsobjekt nicht die Thüga Anteile an der GASAG Berliner Gaswerke AG, HEAG Südhessische Energie AG (HSE), Stadtwerke Duisburg AG und Stadtwerke Karlsruhe GmbH sowie die 100%-Tochter Thüga-Eigenbetriebe Stromgesellschaft.

                  Dies ist darin begründet, dass bei den Stadtwerken Karlsruhe, Stadtwerken Duisburg und der HEAG/HSE sogenannte Change-of-Control-Verträge vorliegen, die bei einem Eigentümerwechsel bei der Thüga eine Rückkehrmöglichkeit zur früheren Besitzerin E.ON vorsehen und diese Klauseln von den genannten Unternehmenseignern auch voraussichtlich ausgeübt werden.

 

                  Bei der Thüga-Eigenbetriebe Stromgesellschaft stellt sich dies anders dar. Die Stromgesellschaft ist bereits jetzt de facto der E.ON Bayern zugeordnet. Es war bereits vorgesehen, dass auch die eigentumsrechtliche Zuordnung auf die E.ON Bayern erfolgen soll. Dies ist für das Jahr 2011 vereinbart.

 

                  Eine dritte Konstellation besteht bei der GASAG Berliner Gaswerke AG. Diese hat keine kommunalen Eigner und die Einbindung in das Thüga-Netzwerk ist ohnehin begrenzt. Miteigentümer ist u.a. die Gaz de France. Die dortige Anteilseignerstruktur befindet sich in der Diskussion; es werden auch Verkaufsüberlegungen einzelner Eigner kolportiert. Seitens E.ON ist deshalb eine Herausnahme aus dem Thüga-Paket vorgesehen gewesen.

 

                  Bei den oben geschilderten Verfahren zur Ermittlung eines angemessenen Unternehmenswertes bzw. Verkaufspreises der Thüga ist die Herausnahme der erwähnten Unternehmen berücksichtigt worden. In die Beurteilung von Chancen und Risiken, von wirtschaftlichen Potentialen und möglichen Synergiepotentialen ist dies ebenso eingegangen; alle nachstehend genannten Zahlen basieren auf dieser Berücksichtigung.


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                  Der Entfall dieser Unternehmen stellt die strategische und wirtschaftliche Dimension eines Erwerbes für die kommunale Bietergemeinschaft  in keiner Weise in Frage. Der Kernbestand der Thüga ist davon nicht berührt.

 

                   Nach verschiedenen Verhandlungsrunden konnte Anfang August 2009 eine wirtschaftliche Einigung mit E.ON erzielt werden. Der vereinbarte Kaufpreis beträgt EUR 2.875 Mio.

 

                  Auf Basis des KOM9-INTEGRA-Modells ergibt sich eine Kaufpreisbandbreite von EUR 2,8 Mrd. bis EUR 3,3 Mrd. Der verhandelte Kaufpreis in Höhe von EUR 2.875 Mio. befindet sich somit am unteren Rand der ermittelten Bewertungsspanne.

 

                  Zur Absicherung wurde im Bieterverfahren die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO mit der Erstellung einer sogenannten Fairness Opinion beauftragt. Eine solche Fairness Opinion ist ein unabhängiges Gutachten zur Bestimmung des fairen Werts eines Transaktionsobjekts. Die Fairness Opinion von BDO basiert auf den Finanzzahlen der Mittelfristplanung der Thüga. Das Ergebnis zeigt, dass das mit der E.ON erreichte Ergebnis für die Erwerberkonsorten am unteren Ende der von BDO als fairer Wert ermittelten Kaufpreisspanne liegt.

 

                  Der verhandelte Kaufpreis ermöglicht es, dass die beiden kommunalen Konsortien die Thüga alleine erwerben können. Damit ist die kommunale Ausrichtung der „Thüga neu“  klar dokumentiert.

 

                  Die KOM9 kann aufgrund  der erweiterten Zusammensetzung der KOM9 und des jetzt erreichten Kaufpreises nun einen Anteil von – zunächst - 37,75 % an der Erwerbsgesellschaft erreichen.

 

                  Die derzeitigen INTEGRA-Gesellschaften erhalten – ebenfalls zunächst - jeweils 20,75 % der Thüga-Anteile und damit insgesamt eine Anteilsquote von 62,25 %.

 

 

3.         Finanzierung

 

3.1.            Finanzierungsrahmen

 

                  Ausgehend von einem Kaufpreis i.H.v. EUR 2.875 Mio. beträgt das gesamte Finanzierungsvolumen inklusive der Ablösung der zahlungswirksamen Nettofinanzverbindlichkeiten sowie der Transaktionskosten (Due Diligence etc.) und Finanzierungskosten rund EUR 3,0  Mrd. brutto.

 

                  Zur Finanzierung der Transaktion wird die Erwerbsgesellschaft durch das KOM9- und das INTEGRA-Konsortium mit ca. EUR 2,25 Mrd. Eigenkapital ausgestattet. Zudem wird auf Ebene der Akquisitionsgesellschaft Fremdkapital i.H.v. ca. EUR 775 Mio. aufgenommen. Ferner stehen weitere ca. EUR 100 Mio. als Betriebsmittellinie zur Verfügung.

 

                  Bezogen auf die Eigenkapitalausstattung entspricht dies bei einem Erwerb von 37,75 % der Thüga-Anteile durch KOM9 einem Betrag von EUR 850 Mio., bei den INTEGRA-Gesellschaften mit einem Anteil von jeweils 20,75 % einem Betrag von jeweils EUR 467 Mio. Überschaubare Änderungen an diesen Beträgen sind noch möglich.

 

                  Es ist geplant, dass sich nach Vollzug der Transaktion ein weiterer Investor an der Thüga beteiligt, um somit die Basis für das angestrebte Wachstum der Thüga zu schaffen. Durch


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                  die in diesem Zusammenhang geplante Kapitalerhöhung soll der Anteil der INTEGRA auf unter 50 Prozent verringert werden. Dies ist zwischen den beiden Konsortien auch vertraglich geregelt. Eine Kapitalerhöhung der KOM9 ist derzeit nicht geplant, so dass in der Folge der Anteil der KOM9 je nach sich dann ergebender tatsächlicher Quotenhöhe auf unter 30 % einpendeln dürfte. Eine der Bedeutung der KOM9 angemessene Quote ist dabei sichergestellt.

 

                  Der Anteil der KOM9 wird im Wesentlichen durch die Eigenkapitalbeiträge der KOM9-Gesellschafter finanziert. Für eine Mitgliedschaft bei der KOM9 liegen weitere Anfragen von Interessenten vor. Grundsätzlich will KOM9 auch weitere Konsorten in einer weiteren Runde aufnehmen. Es ist vorgesehen, dass im Umfang von etwa 100 Mio. Euro für KOM9 insgesamt für den Zeitraum von 3 Jahren – für die Darlehensgeber rentierliche - Gesellschafterdarlehen gegeben werden, die beim Beitritt neuer Gesellschafter zurückgeführt werden sollen.

 

3.2.            Rendite-Erwartungen

 

                  Die auf Basis des verhandelten Kaufpreises erwartete durchschnittliche Dividendenrendite für den Zeitraum von 2010 bis 2025 beträgt zwischen 8,2% (Pessimistischer Fall) und 9,2 % (Basisfall). Dabei sind mögliche neue oder zusätzliche Synergieeffekte nicht berücksichtigt. Die Unternehmensbewertung und der darauf erstellte Business Plan der Bietergemeinschaft berücksichtigen diese Potentiale nicht. Je nach Realisierung kämen Ertragsmöglichkeiten hinzu.

 

                  Die Prüfung der steuerlichen Folgen bzw. steuerlicher Optimierung war an die Kanzlei Clifford & Chance beauftragt. Entsprechende Gutachten liegen vor. Danach ergibt sich: Die Ausschüttungen der KOM9 unterliegen auf Ebene der Gesellschafter nur zu 5,0% der Körperschaftsteuer. Die Ausschüttungen sind gewerbesteuerfrei. Auf Basis des KOM9-INTEGRA-Modells wird für den Zeitraum von 2010 bis 2025 entsprechend eine durchschnittliche Nachsteuerrendite von 8,1% bis 9,1% auf das eingesetzte Kapital erwartet. Für Personengesellschaften sind die Ausschüttungen aus der KOM9 steuerfrei, so dass die Nachsteuerrendite der Vorsteuerrendite entspricht.

 

                  Die erforderliche Vorsteuerrendite, um bei einer üblichen Steuerquote (30,0%) und der Annahme von Vollbesteuerung die angegebene Nachsteuerrendite zu erreichen, beträgt 11,6% bis 13,0%. Dieser Wert dient dem Vergleich zu anderen Projekten, die „normal“ versteuert werden (z.B. Kraftwerksprojekte etc).

 

3.3.            Finanzielle Beteiligung badenova

 

                  badenova beabsichtigt sich über eine Zwischengesellschaft entsprechend den Darstellungen im März im Gemeinderat mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 100 Mio. (rd. 12,8%) an der KOM9 GmbH & Co. KG zu beteiligen. Damit wird badenova einen durchgerechneten Anteil an der Thüga von rd. 4,4% erwerben. Die Mittel für diese Investition werden bei badenova vollständig fremdfinanziert. Hierzu liegen die Finanzierungszusagen der Volksbank Offenburg, eines südbadischen Sparkassenkonsortiums unter Führung der Sparkasse Freiburg und der Bayerischen Landesbank vor.

                  Es wird entsprechend des Gesamtengagements mit einer Rendite von 8,1 % bis 9,1% vor Abzug von Finanzierungskosten gerechnet. Hinsichtlich der wirtschaftlichen/unternehmerischen Aspekte des Erwerbes der Thüga und der Auswirkungen auf die badenova ergibt sich nach Unternehmenseinschätzung keine Abweichung gegenüber dem Stand vom 19.05.2009. Die Leistungsfähigkeit der badenova ist unverändert, eine

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                  damals als Voraussetzung für die Transaktion genannte annehmbare Rendite, die ein „gu-tes Polster“ über die für den Erwerb erforderlichen Kapitalkosten hinaus erzielt, ist auf der Grundlage der vorgenommenen Bewertungsverfahren erreicht.

 

4.         Weiteres Verfahren

 

                  In einer Sondersitzung am 22.09.2009 wird dem Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der badenova AG & Co. KG das oben dargestellte finale Angebot zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

                  Die Unterzeichnung des Kaufvertrages soll bis spätestens Mitte Oktober 2009 nach Zustimmung aller relevanten Gremien erfolgen, ebenso wie die abschließende Unterzeichnung der ausverhandelten Darlehensverträge. Der Vollzug der Transaktion erfolgt nach Freigabe durch das Bundeskartellamt voraussichtlich im vierten Quartal 2009.

 

                  Abschließend erklärt er, dass insgesamt die Wirtschaftlichkeit des Engagements geprüft wurde, dass Investment rechnet sich. Darüber hinaus sei die Thüga nicht unbekannt.

 

                  Auf die Feststellung von Stadtrat Andreas Fleig, dass die Stadt in dieser Konstellation keinen Einfluss auf Entscheidungen habe, erklärt Herr Dr. Radensleben, dass deshalb die KOM9 gegründet wurde, die 38% der Anteile besitzt, d.h. 46 Gesellschafter hauptsächlich Kommunen, die gleichgerichtete Ziele haben.

 

                  Stadtrat Werner Schneider (FDP/FWB) spricht die Zukunft des Standortes der badenova in Breisach am Rhein an. Herr Dr. Radensleben stellt fest, dass der Wettbewerb in diesem Geschäft immer größer werde.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt die o.g. Ausführungen zum aktuellen Stand einer Beteiligung der badenova AG & Co. KG an der KOM9 GmbH & Co. KG sowie an der Beteiligung an einer Konsortialgesellschaft zum Erwerb von Anteilen an der Thüga  zur Kenntnis.

 

TOP. 9)     Wasserversorgung der Stadt Breisach am Rhein

                  -    Sachstandsbericht zur Rohrnetzuntersuchung durch badenova AG & Co.KG

 

                  Bürgermeister Rein begrüßt Herrn Dipl.-Ing. Klaus Rhode von der badenova Freiburg, der in das Thema einführt.

 

                  badenova AG & Co. KG, als Rechtsnachfolger der EVO, führt im Namen der Stadt Breisach die technische Betriebsführung für die Wasserversorgung durch.

                  Zur Beurteilung der hydraulischen Verhältnisse im Wasserrohrnetz Breisach einschließlich dem Ortsteil Hochstetten und seiner Kapazitäten für die Zukunft beauftragte die Stadt Breisach 2008 badenova AG & Co.KG mit einer Rohrnetzuntersuchung des insgesamt ca. 80 km langen Rohrleitungsnetzes.

                  Die Aufgaben und Vorteile einer Rohrnetzuntersuchung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

·         Wichtiges Werkzeug für die optimale Auslegung und Nutzung eines Rohrleitungsnetzes

·         Liefert umfangreiche und wertvolle Erkenntnisse für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb von Rohrleitungsnetzen

·         Grundlage für die Erarbeitung von Sanierungs- und Erneuerungskonzepten
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·         Aussagen zur Druck- und Durchflussverteilung (Aufspüren von Schwachstellen, Netzengpässen)

·         Instrument für Risikoanalyse (Netzausfall)

 

                  Die Rohrnetzuntersuchung besteht insgesamt aus folgenden Schritten:

1.      Netzmodellierung

2.      Netzkalibrierung (Druck- und Mengenmessung)

3.      Netzberechnung (Bestandsrechnung, optional Planungsrechnung für zukünftige Flächennutzung)

4.      Bewertung der Ergebnisse

 

                  Auf der Basis des digital vorhandenen Bestandplanwerkes wird unter Berücksichtigung der aktuellen Verbrauchssituation ein Rohrnetzmodell erstellt und dieses mittels Vergleichsmessungen vor Ort überprüft.

                  Als Ergebnis der Rohrnetzberechnung werden hydraulische Problempunkte aufgezeigt und Empfehlungen zur Rohrnetzoptimierung ausgearbeitet.

 

                  Aktueller Stand und weiteres Vorgehen:

                  Das Rohrnetzmodell des Wasserversorgungsnetzes ist erstellt und soll nun durch gezielte Messungen vor Ort überprüft werden, man spricht hier auch von „Netzkalibrierung“. Die Messungen werden am 30.09.2009 vorbereitet und am 01.10.2009 in einem Zeitraum von insgesamt 3 Stunden durchgeführt.

                  Hierzu werden an ausgesuchten Hydranten Standrohre angebracht und gleichzeitig größere, definierte Mengen aus dem Wassernetz entnommen, um einen Druckabfall zu simulieren.

 

                  Der Druckabfall im Rohrnetz wird durch vorher im Netz verteilte Druckmessgeräte gemessen, die Ergebnisse werden danach in das Netzmodell eingearbeitet. 

                  Für die Kunden kann es an diesem Tag zu Beeinträchtigungen beim Wasserdruck oder eventuell zu Trübungen des Wassers kommen. Diese Trübungen sind absolut unbedenklich. Sie entstehen durch den simulierten Druckabfall und die Fließumkehr. Bei Bedarf wird das Netz durch badenova AG&Co.KG gespült.

                  Das Ergebnis der Untersuchungen wird dem Gemeinderat in der November-Sitzung vorgestellt.

                 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis

 

 

Da Herr Dr. Fahle vom Büro fahlestadtplaner Freiburg – er wird zum TOP. 10) vortragen – noch nicht anwesend ist, werden die nächsten Tagesordnungspunkten vorgezogen.


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TOP. 11)   Bildung eines Jagdausschusses für die Jagdgenossenschaft Breisach

           

                  Am 11.05.2009 ist für die sechs Jagdbezirke der Stadt Breisach am Rhein eine Jagdgenossenschaft gegründet worden. Die Jagdgenossenschaft hat dabei den Beschluss gefasst, einen Jagdausschuss, zur Klärung von offenen Fragen zwischen Jagdpächtern und der Jagdgenossenschaft, aber auch zur Vergabe der Jagdpachtrechte zu gründen. Nach Beschluss der Jagdgenossenschaft, soll dieser Jagdausschuss aus dem Bürgermeister, sowie fünf Gemeinderäten, drei BLHV-Mitgliedern und drei Mitgliedern aus den Stadtteilen angehören. Der BLHV wird hierzu selbständig angehört. Ebenso wird von den jeweiligen Ortschaftsratgremien jeweils ein Vertreter hierfür bestellt. 

 

                  Die vom Gemeinderat bestellten Mitglieder sind nach § 37 GemO zu wählen. Dabei wird vorgeschlagen, entsprechend der bisherigen Vorgehensweise, die fünf Sitze nach dem d´Hondtschen Verfahren wie folgt aufzuteilen:

 

                  CDU                     2 Sitze

                  SPD                     1 Sitz  

                  ULB                      1 Sitz

                  FWB/FDP            1 Sitz

 

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein wählt für den Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Breisach folgende Stadträte:

 

                  1)      StR.  Thomas Schäfer

                  2)      StR.  Jörg Leber

                  3)      StR.  Lothar Menges

                  4)      StR.  Andreas Klein

                  5)      StR.  Anton Siegel

 

TOP. 12)   Finanzierungsvereinbarung für die Jahre 2010 – 2013 für die Infobest Vogelgrün/Breisach

 

                  Die Finanzierungspartner der Infobest Vogelgrun/Breisach haben sich darauf verständigt, eine Finanzierungsvereinbarung für den Zeitraum 2010 - 2013 abzuschließen. Der bisherige Entwurf für eine Finanzierung sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 692.200 € und Ausgaben in Höhe von 713.494 € vor, so dass ein Gesamtdefizit in Höhe von 21.294 € entstehen würde. Diese Finanzierung basiert auf den bisherigen Beitragszahlungen der Finanzierungspartner. An der Finanzierung wird sich künftig nicht mehr der CCI de Colmar et du Centre Alsace beteiligen, so dass hier ein jährliches Defizit von 3.000 € zu decken ist. Gleichzeitig wird sich die Wirtschaftsförderung Region Freiburg aus der Finanzierung zurückziehen. Die bisherigen Beitragszahlungen der Wirtschaftsförderung Region Freiburg werden jedoch von den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und der Stadt Freiburg zu je 1/3 übernommen, so dass der ausfallende Jahresbeitrag der Wirtschaftsförderung Region Freiburg durch die Kreise abgedeckt ist.

 

             Aus dem Finanzierungsentwurf ist zu entnehmen, dass die französischen Partner derzeit 369.400 € und die deutschen Partner 322.800 € zur Finanzierung beitragen. Man hat sich daher darauf verständigt, dass das jährlich entstehende Defizit zum einen durch Einsparungen bei den Sachausgaben und zum anderen durch Erhöhung der Finanzierungsbeiträge von deutschen Partnern erbracht werden soll. Der Landkreis Breisgau-


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             Hochschwarzwald wird den veranschlagten Jahresbeitrag in Höhe von 23.100 € auf 25.000 € erhöhen. Als direkte Betroffene sieht sich auch die Stadt Breisach am Rhein in der Verpflichtung, ihren bisherigen Jahresbeitrag in Höhe von 15.000 € zu erhöhen.

 

                  Die Verwaltung schlägt zur Sicherstellung der künftigen Finanzierung der Infobest Vogelgrun/Breisach einen Jahresbeitrag der Stadt Breisach am Rhein in Höhe von 17.000 € für die Laufzeit 2010 - 2013 vor.

 

                  Auf die Frage von Stadtrat Thierry Casetou erklärt Bürgermeister Rein, dass die CIC und die Wirtschaftsförderung ihre Beteiligung aufgrund der momentan schlechten Wirtschaftssituation zurückgenommen haben.

 

                  Dezernent Bitzenhofer schlägt vor, die Leitung der INFOBEST zur nächsten Verwaltungs- und Sozialausschuss-Sitzung zwecks Erläuterung Ihrer Tätigkeiten einzuladen.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein stimmt dem Finanzierungsbeitrag der Stadt Breisach am Rhein für die Infobest Vogelgrun/Breisach in Höhe von 17.000 € für den Zeitraum 2010 - 2013 zu.

                 

TOP. 13)   Zuschuss für die Außenrenovierung des St. Stephan-Münsters

 

                  Das Münsterpfarramt St. Stephan hat der Stadt die Abrechnung des IV. Bauabschnitts der Münsteraußenrenovierung vorgelegt mit der Bitte um Gewährung eines Zuschusses. Die Kosten beliefen sich auf 355.641,55 €.

 

                  Die Verwaltung schlägt einen  Zuschuss von 35.000 € vor. Die Mittel stehen unter HH.Stelle 2.3700.987001/300 zur Verfügung.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat gewährt der Kath. Kirchengemeinde St. Stephan für den IV. Bauabschnitt der Außenrenovierung des St. Stephan-Münsters einen Zuschuss in Höhe von 35.000 €.

 

TOP. 14)   Neubau der Ganztagsschule in Breisach am Rhein – 1. BA Mensa

                  -     Vergabe der Erd-, Maurer- und Stahlbetonarbeiten

 

                  Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Erd-, Maurer- und Stahlbetonarbeiten für den Neubau der Ganztagsschule in Breisach am Rhein ausgeschrieben. Es hatten 10 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgeholt, davon hatten 4 Firmen ein Angebot abgegeben.

 

                  Die Submission erbrachte folgendes Ergebnis:

 

                  1) Fa. Dier, Bötzingen                                                € 531.576,57

                  2) Fa. Kabis KK Bau, Breisach                                 € 554.136,87                    + 4,2 %

                  3) Fa. Koch-Vogele, Bahlingen                                  € 630.724,88                  + 18,6 %

                  4) Fa. Schächtele, Breisach Niederrimsingen          € 651.856,10                  + 22,6 %




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                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt der preisgünstigsten Anbieterfirma Dier, Bötzingen den Auftrag für die Rohbauarbeiten für den Neubau der Ganztagsschule in Breisach am Rhein zum Angebotspreis von 531.576,57 €.

                  Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter HH.Stelle 2.2150.940000-200 zur Verfügung.

 

TOP. 15)   Neubau des städtischen Bauhofs in Breisach am Rhein

                  - Vergabe der Dachdeckerarbeiten der Fahrzeughalle

 

                  Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung wurden die Dachdeckerarbeiten mit Trapezblech Sandwichelementen für den Neubau der Fahrzeughalle des neuen städtischen Bauhofs in Breisach am Rhein ausgeschrieben. Es wurden 5 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. 3 Firmen hatten ein Angebot abgeben.

 

                  Die Submission erbrachte folgendes Ergebnis:                       

                  1)   Fa. Durfner Zimmerei, Breisach-Niederrimsingen       € 123.350,32

                  2)   Fa. Wiedensohler, Breisach-Gündlingen                     € 127.758,40           + 3,6 %

                  3)   Fa. Fleig, Breisach a.Rh.                                               €152.242,59         + 23,4 %

 

                  Ohne Mitwirkung von Stadträte Imogen Wiedensohler und Andreas Fleig wegen Befangenheit ergeht folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 23:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt der preisgünstigsten Anbieterfirma Dufner, Zimmerei, Breisach-Niederrimsingen den Auftrag für die Dachdeckerarbeiten Trapezblech Sandwichelemente für den Neubau der Fahrzeughalle des neuen städtischen Bauhofs in Breisach am Rhein zum Angebotspreis von 123.350,32 €.

                  Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter HH.Stelle 2.7710.9400108/700 zur Verfügung.

 

 

TOP. 10)   Bebauungsplan „Nachnutzung KBC-Gelände“

                  -     Aufstellungsbeschluss und Beschluss der Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange

 

                  Bürgermeister Rein begrüßt den Projektentwickler des Büro Artemis, Herrn Dr. Schnürch, der die Ergebnisse des Märktekonzeptes und der Machbarkeitsstudie kurz vorstellen und Herrn Dr. Fahle, der seinen Bebauungsplanentwurf erläutern werden. Ebenfalles begrüßt er Herrn Dr. Clausen, Verkehrsplaner.

 

                  Seit der Aufgabe der industriellen Fertigung und des Vertriebes der Produkte der Koechlin, Baumgartner & Cie. GmbH (KBC) mit Sitz in Lörrach Ende der Neunziger Jahre stehen 4,4 ha gewerblich genutztes Grundstück und Immobilien auf einem 8,5 ha großen Betriebsgelände leer bzw. werden durch unterschiedliche Zwischennutzungen kurzfristig belegt.

                  Seit Anfang 2007 wird vom Eigentümer, Fa. Daun und Cie. AG, die Möglichkeit einer sinnvollen städtebaulichen Nachnutzung aktiv initiiert. Hiermit wurde das Büro Artemis Projektentwicklung, Augsburg, vertreten durch Herrn Dr. Schnürch, beauftragt. Zusammen mit der Anwaltskanzlei Seidler und Kollegen, Lörrach, und einer früheren Planstudie von Prof. Weigert, Karlsruhe, wurden erste Lösungsansätze einer Nachnutzung skizziert. Mit dem weiteren Bebauungsplanverfahren ist das Büro Fahle Stadtplaner beauftragt.


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                  Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von gewerblichen Bauflächen sowie die Schaffung von Einzelhandelsflächen unterschiedlicher Sortimente.

                  Um die Vereinbarkeit mit der gewerblichen Handels- und Dienstleistungssituation in der Innenstadt zu prüfen, wurde am 11.12.2007 eine Fortschreibung des Märktekonzeptes 1999 vom Gemeinderat beschlossen. Das Ergebnis wurde in einer nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 08.04.2008 von der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, GMA, vorgetragen. Auf der Grundlage einer intensiven Befragung der Haushalte, der Gewerbebetriebe und der Kunden in den Breisacher Geschäften wurde die aktuelle Marktsituation in einem umfangreichen Gutachten dargestellt.

                  In öffentlicher Sitzung am 28.10.2008 wurde der Bericht der GMA dem Gemeinderat vorgestellt.

                  Ebenfalls am 28.10.2008 wurde in nichtöffentlicher Sitzung die Machbarkeitsstudie über die Entwicklung des KBC-Areals vom Büro Artemis GmbH präsentiert.

                  Beide Studien wurden vom Gemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen mit dem Auftrag an die Verwaltung, die weiteren Planungsentwicklungen im Dialog mit dem Eigentümer in ein innenstadtverträgliches Konzept umzusetzen.

                  Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 14.01.2009 wurde mit den Vertretern des örtlichen Einzelhandels Einigung darüber erzielt, dass die Entwicklung von Gewerbe und Handel auf dem KBC-Gelände südlich der Bahnlinie eine zusätzliche Magnetfunktion ausübt, um für Breisach sowohl eine Verkehrsentlastung in der Innenstadt zu erzielen als auch notwendige Ansiedlungspotentiale zu entwickeln, um zur weiteren Stärkung des Standortes Breisach im regionalen Kontex beizutragen.

 

                  Raumordnungsrechtliche Betrachtung

 

                  Bei der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel ist die raumordnungsrechtliche Zulässigkeit nach den Zielen des Regionalplanes zu beachten. Die Überwachung erfolgt durch den Regionalverband Südl. Oberrhein sowie das Referat Raumordnung des Regierungspräsidiums Freiburg, unterstützt durch die Verbände IHK und Einzelhandelsverband.

                  Gegenwärtig wird der Regionalplan mit dem Schwerpunkt des großflächigen Einzelhandels fortgeschrieben. Nach den bisherigen Anhörungen wird für die Stadt Breisach ein eng gefasster Gürtel der Standorte für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte im unmittelbaren Innenstadtbereich gefasst. Darüber hinaus werden Standorte für nicht zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte (z.B. Fachmarktzentrum zum Kaiserstuhl sowie KBC-Gelände) dargestellt.

                  Ziel der Planung der Nachnutzung des KBC-Geländes ist u.a. die Ausweisung eines großflächigen Einzelhandelsstandortes für die Verlagerung des REWE-Marktes von seinem heutigen Standort in der Bahnhofstraße (ca. 1.300 m² Verkaufsfläche) an den neuen Standort mit ca. 2.000 m².

                  Die Verlagerung wird vom Regionalverband bisher nicht mitgetragen, da es sich bei dem Unternehmen REWE wie auch bei dem Betreiber EDEKA um Vollversorger im Lebensmitteleinzelhandel handelt, die nur in integrierten Innenstadtlagen in den vom Regionalverband zugelassenen Standorten angesiedelt werden können. Die Stadt Breisach hat in den bisherigen Verhandlungen mit dem Regionalverband die Forderung eingebracht, die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für großflächigen Einzelhandel zur Ansiedlung des REWE-Marktes auf dem KBC-Gelände südlich der Bahn aufzunehmen, weil

 

                  a)   in der im Regionalplan vorgeschlagenen Gebietsabgrenzung der unmittelbaren Innenstadt von Breisach keine Flächen für großflächigen Einzelhandel generiert werden können, da es sich um kleinparzellierten bebauten privaten Grundbesitz behandelt,

                  b)   der EDEKA-Markt bereits auf der Südseite der Bahnlinie angesiedelt ist,


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                  c)   eine Integration des Standortes durch geeignete Möglichkeiten einer verbesserten Fußgänger- und Nahverkehrsanbindung sowie eines Busshuttle in die Innenstadt durch den Betreiber sichergestellt wird,

                  d)   bei der Ermittlung des Kaufkraftpotentials in raumordnungsrechtlicher Sicht die französischen Kunden in keiner Weise berücksichtigt sind, obwohl sie nach den Feststellungen des Märktekonzeptes mit 18.500 Einwohnern zu den im Mittelbereich Breisach mit Vogtsburg, Ihringen und Merdingen ansässigen 28.500 Einwohnern einen Anteil von nahezu 40 % der Einzelhandelskundschaft ausmachen und

                  e)   die Stadt Breisach als Mittelzentrum dringend einen zweiten leistungsfähigen Vollversorger benötigt.

 

                  Nach dem bevorstehenden Beschluss des Regionalverbandes über die Fortschreibung des Regionalplanes mit dem Schwerpunkt des großflächigen Einzelhandels wird die Stadt Breisach die Gelegenheit haben, im Rahmen des Anhörungsverfahrens eine Stellungnahme abzugeben.

 

                  Weiteres Vorgehen für die Nachnutzung des KBC-Geländes

 

                  Der Projektentwickler, Büro Artemis, hat das Fachplanungsbüro Fahle Stadtplaner mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes beauftragt. Mit der Inangriffnahme dieses Bebauungsplanes sollen die konkreten städtebaulichen Zielsetzungen und die Machbarkeit einer städtebaulichen Neuordnung im Rahmen des anstehenden Planungsprozesses sachgerecht abgeschichtet werden. Dies geschieht in der 1. Planstufe noch mit alternativen Planinhalten.

                 

                  Dr. Schnürch empfiehlt ein Fachmärktezentrum mit den Schwerpunkten Lebensmittelvollsortimenter (2200 m²) und Elektrowaren (2500 m²). Drogerie und Schreibwaren habe man bereits ausgeschlossen, um die Geschäfte in der Innenstadt nicht zu schädigen. Hinter dem Fachmärktezentrum, das an der Ihringer Landstraße entlang angesiedelt werden soll, sollen in der Murhau Gewerbeflächen entstehen.

 

                  Bürgermeister Rein erklärt, dass eine Entwicklung mit einem Branchenmix möglich sei, die Stadt profitiere durch zusätzliche Gewerbeflächen. Davon muss noch der Regionalverband überzeugt werden.

 

                  Stadtplaner Fahle macht deutlich, dass im Regionalplan die französische Kundschaft unberücksichtigt bleibe, die für Breisach ein erhebliches Potenzial darstelle. Unbeachtet bleiben auch die hervorragende Anbindung der Stadt an den öffentlichen Personennahverkehr und die Nähe des Areals zu den Wohngebieten jenseits des Bahnhofs. Durch den ergänzenden Einzelhandel werde Breisach als Mittelzentrum gestärkt, gleichzeitig werde das Gebiet südlich des Bahnhofs aufgewertet. Durch die geplante Öffnung des Bahnhofs nach Süden werde der ÖPNV weiter verbessert. Außerdem soll ein Shuttleverkehr zwischen Münsterberg und Fachmärktezentrum eingerichtet werden. Auch die Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer sollen ve4rbessert werden. Denkbar sei eine Unterführung bei der Bahn.

 

                  Verkehrsplaner Andreas Clausen erläutert, dass eine Verkehrsplanung erstellt werden müsse. Nicht nur das zu erwartende Verkehrsaufkommen, sondern auch der potenzielle Lärm müssen untersucht werden. Ob die vorhandenen Verkehrsknotenpunkte, zum Beispiel der Kreisverkehr am Ortseingang und die Abbiegspur in die Ihringer Landstraße, ausreichen, ist die Frage.


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                  Die Stadträte befürchten, dass dieses Projekt negative Folgen für den Einzelhandel in der Innenstadt und den zusätzlichen Verkehr in der Ihringer Landstraße haben könnte.

 

                  Stadtrat Werner Schneider (FDP/FWB) fordert die Erstellung der „Breisacher Liste“.

 

                  Stadtrat Jörg Leber vertritt die Meinung, dass eine Aufwertung der Innenstadt zuerst erfolgen müsse, denn dem Einzelhandel gehe es jetzt schon schlecht. Im Übrigen gibt er zu bedenken, dass der Kundenstrom aus Frankreich eines Tages auch einmal ausbleiben könnte.

 

                  Für die ULB-Fraktion bezweifelt Eric Karle, dass die Ihringer Landstraße noch mehr Verkehr verkraftet. Unklar sei auch, wie die Fußgänger über die viel befahrene Straße zum Fachmärktezentrum gelangen. Er glaube, dass sich auch ohne Rewe ein Lebensmittelmarkt in der Innenstadt ansiedeln könnte.

                 

                  Für H. Dr. Clausen sei das Problem der Ihringer Landstraße lösbar.

 

                  Bürgermeister Rein bekräftigt, dass der Fokus auf der Innenstadt liegen muss. Notwendig sei ein Verkehrskonzept für die Stadt, das gebe auch dem Einzelhandel Planungssicherheit. Im Fachmärktezentrum werde kein Sortiment angeboten, das die Geschäfte in der Innenstadt störe. Dafür spricht auch das weiterentwickelte Märktekonzept der GMA. Desweiteren wird als nächster Schritt ein Einzelhandelskonzept für Breisach erstellt.

 

                  Bürgermeister Rein erklärt, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes ein erster Schritt für die Planung sei.

 

                  Beschluss

 

a)                       Der Gemeinderat nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Nachnutzung KBC-Gelände“ zur Kenntnis.

      (einstimmig 25:0:0)

 

b)   Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bebauungsvorschriften.

      (21 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen)

 

c)   Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und die Durchführung der Anhörung der Träger öffentlicher Belange.

      (21 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen)

      

Schluss der Sitzung:  21.40 Uhr




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                                                         Zur Beurkundung

 

 

          Gemeinderäte:                                                               Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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