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TOP. 1) Frageviertelstunde
für Einwohner
Aus dem Zuhörerkreis erfolgen
keine Wortmeldungen.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.09.2009
Gemäß § 35 Abs. 1
GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 22.09.2009
- dem Antrag einer Firma auf Stundung der Gewerbesteuer bis
31.12.2009 sowie
- der Belastung des Erbbaurechtes auf Erbbaugrundstück Flst.-Nr.
411/1 zugestimmt hat.
TOP. 3) Schulleitung der Julius-Leber-Grund- und
Hauptschule
Der bisherige
Schulleiter der Julius-Leber-Grund- und Hauptschule, Herr Lothar Meroth, hat ab
01.09.2009 zum Staatlichen Schulamt Freiburg gewechselt. Die Schulleiterstelle
ist somit vakant. Die Stadt Breisach am Rhein hat dem Staatlichen Schulamt
mitgeteilt, dass sie eine Neubesetzung der Stelle wünscht, so dass die
Rektorenstelle neu ausgeschrieben wird.
Herr Lothar
Meroth war seit 01.09.2007 als Rektor bei der Julius-Leber-Grund- und
Hauptschule tätig.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat der Stadt
Breisach am Rhein nimmt hiervon Kenntnis.
TOP. 4) Antrag auf Errichtung einer
Werkrealschule
Bürgermeister Rein begrüßt
Herrn Siegmund Früh, Konrektor und kommissarischer Schulleiter der Julius-Leber
Grund- und Hauptschule sowie Herrn Fritsch, Leherer, die in das Thema
einführen.
Das
Kultusministerium Baden-Württemberg hat per Erlass vom 20.04.2009 die
Einführung der Neukonzeption der Werkrealschule ab dem Schuljahr 2010/2011
beschlossen. Zweizügige Hauptschulen und
zweizügige Hauptschulen mit Werkrealschulzug werden zu Realschulen
weiterentwickelt. Sie werden ab dem Schuljahr 2010/2011 auf Antrag des
Schulträgers eingeführt. Der Einstieg in die Umsetzung des Konzepts soll für
die Klassen 5-8 erfolgen.
Die Julius-Leber
Grund- und Hauptschule erfüllt die Vorraussetzungen für eine Werkrealschule entsprechend
der Konzeption des Ministeriums Kultus, Jugend und Sport.
Somit könnte
diese neben dem bereits bestehenden Hauptschulabschluss auch einen
Werkrealschulabschluss anbieten. Die Stadtverwaltung beabsichtigt daher einen
entsprechenden Antrag als Schulträger auf Einrichtung einer Werkrealschule zu
stellen.
Ziel der
Werkrealschule ist ein mittlerer Bildungsabschluss, der dem der Realschule
gleichwertig ist. Geplant ist ein durchgängiger 6-jähriger Bildungsgang. Es
gibt keine Bindung an Schulbezirke, so dass jeder Schüler seine Schule
aussuchen kann. Es werden zweistündige Wahlpflichtfächer in der 8. und 9.
Klasse (Natur und Technik), Wirtschaft und Informationstechnik, Gesundheit und
Soziales eingeführt. In der 10. Klasse soll es
- 3 –
zudem
ein enge Kooperation mit den zweijährigen Berufsfachschulen geben, um eine
erste berufliche Grundbildung zu vermitteln und die Schüler auf das duale
System einer Berufsausbildung vorzubereiten. Das Konzept des Kultusministeriums
sieht vor, dass Teile des Unterrichts in Klasse 10 an der Werkrealschule
stattfinden, andere an der Berufsschule. Wie die Umsetzung im Detail aussehen
soll und ob dafür neue Lehrstellen geschaffen werden, stehe heute noch offen.
Auch die Bildungspläne müssten noch angepasst werden. Die ersten Schüler der
Werkrealschule sollen Ende des Schuljahres 2012/2013 den mittleren Abschluss
erwerben können. Ziel dieses Konzept sei alle Hauptschüler bis zur 10. Klasse
zu führen. Der herkömmliche Hauptschulabschluss werde aber weiterhin möglich
sein.
Für die
CDU-Fraktion erklärt Stadträtin Ruth Köbele, dass sie die Erweiterung des Schulangebotes
in Breisach sehr begrüße.
Stadträtin Imogen
Wiedensohler (FDP/FWB) erkundigt sich, ob die Schüler bereits frühzeitig nach
ihren Leistungen in entsprechende Klassen aufgeteilt würden, was aus heutiger
Sicht verneint wurde.
Stadtrat Reiner
Zimmer (SPD) dankt der Verwaltung für die hervorragende Arbeit auf dem
Bildungssektor. Es brauche starke Kooperationen und eine starke Förderung
dieser Kinder.
Stadtrat Anton
Siegel (ULB) ergänzt, dass die ULB-Fraktion sich freue, dass die Hauptschule
weiterentwickelt werde.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein beauftragt die Verwaltung, den Antrag
auf Anerkennung einer Werkrealschule ab dem Schuljahr 2010/2011 zu stellen.
TOP. 5) Stadtsanierung für das Erneuerungsgebiet
„Alter Winzerkeller“
- Beschluss des Gemeinderates zur förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebietes als Satzung gem. § 142 BauGB
Bürgermeister Rein begrüßt
Herrn Roland Hecker, Kommunalentwicklung GmbH, Karlsruhe, der das Projekt vorstellt.
Bereits in der
Sanierungsmaßnahme „Muggensturmstraße/Kupfertorstraße“ wurde mit dem damals
festgelegten Sanierungsgebiet am 21.11.2000 ein Plangebiet umgrenzt, das den
Bereich der brachliegenden Immobilien (Kellerei und Lagergebäudes Badischen Winzerkellers)
sowie die Herstellung einer Querspange zwischen Muggensturmstraße und Kupfertorstraße
beinhaltete.
Dieses
Sanierungsverfahren wurde am 19.06.2008 durch die geprüfte Abschlussrechnung
des Regierungspräsidiums abgeschlossen. Sanierungsbedingte Maßnahmen innerhalb
des Gebiets im öffentlichen und privaten Bereich wurden mit einem bewilligten
Förderrahmen von 2,7 Mio. Euro abgerechnet.
Die
Beseitigung des städtebaulichen Missstandes der brachliegenden Kellereianlagen
des Badischen Winzerkellers stellt nach wie vor ein wichtiges gesamtstädtisches
Interesse dar. Mit einer erneuten Antragstellung im Oktober 2008 wurde am
02.04.2009 ein neuer Zuwendungsbescheid erteilt.
Die
Verhandlungen des Badischen Winzerkellers als Grundstückseigentümer mit verschiedenen
Projektentwicklern und Bauträgern haben zu dem Ergebnis geführt, dass mit
- 4 –
dem
Unternehmen TreuBau Freiburg AG ein Partner gefunden werden konnte, der dazu in
der Lage ist, den städtebaulichen Missstand zu beseitigen.
Nähere
Einzelheiten der baulichen Umsetzung werden in einem separaten Bebauungsplanverfahren
entwickelt und festgesetzt.
Die
Umsetzung erfordert ein rasches Handeln, um innerhalb des
Bewilligungszeitraumes mit 31.12.2013 einen Abschluss des sanierungsrechtlichen
Verfahrens zu erreichen.
Folgende
sanierungsrechtlichen Schritte sind dabei zu beachten:
- Ausarbeitung einer vorbereitenden Untersuchung nach § 141 BauGB
- Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
als Satzung als Grundlage für den
Abschluss
von Ordnungsmaßnahmevereinbarungen mit Grundstückseigentümern und Bauträgern.
Parallel
zum Satzungsverfahren wird in einem Bebauungsplanverfahren die Zielsetzung der
städtebaulichen Neuordnung planungsrechtlich geregelt. Die üblichen Verfahrensschritte
des Bebauungsplanverfahrens bieten der Stadt und der Öffentlichkeit ausreichende
Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit. Die
übliche Dreistufigkeit des Bebauungsplanverfahrens mit
- Aufstellungsbeschluss und Bürgerbeteiligung
und Anhörung der Träger öffentlicher Belange
- Offenlage des Planentwurfes
- Satzungsbeschluss
wird
beachtet.
Parallel
zum Bebauungsplanverfahren werden in einem städtebaulichen Vertrag sowie in
einem Erschließungsvertrag die zu erbringenden Leistungen der Vorhabenträger
geregelt.
Mit
dem hier vorliegenden Beratungspapier soll der erste Schritt des Vorhabens zur
Durchführung der Sanierung eingeleitet werden.
Stadträte
Andreas Fleig (CDU) und Lothar Menges (SPD) begrüßen, dass die Chance zur
Stadtverschönerung und Entwicklung ergriffen werde.
Stadtrat
Freddo Dewaldt (FDP/FWB) freut sich darüber, dass die benötigten öffentlichen
Mittel zur Verfügung stehen und der Badische Winzerkeller als
Grundstückseigentümer ebenfalls zu den erforderlichen Schritten bereit sei.
Stadtrat
Eric Karle verweist darauf, dass aus Sicht der ULB in letzter Zeit nicht alles
ins Bild gepasst habe, was in der Kupfertorstraße entstanden sei und fordert
bei der künftigen Bauplanung maßvoll vorzugehen.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Alter Winzerkeller“
als Satzung gem. § 142 BauGB entsprechend der Darstellung in dem Planabschnitt,
der der Satzung beigefügt ist.
- 5 -
TOP. 6) 3. Änderung des Bebauungsplanes „Lohmühle“
in Breisach am Rhein im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der
Bebauungsplan „Lohmühle“ wurde mit eingearbeiteter 1. Änderung am 05.12.1992
rechtskräftig.
In
der 2. Änderung des Bebauungsplanes, rechtswirksam am 20.11.2008, wurde eine
Teilfläche den aktuellen Bedürfnissen der bauordnungsrechtlichen Anforderungen
angepasst. Dies bezog sich insbesondere auf den Wegfall der ehemaligen
Schutztrasse der Fernölleitung aus der früheren militärischen Nutzung.
Mit
der 3. Änderung des Bebauungsplanes soll der Bebauungsplan in seinem nördlichen
Bereich den aktuellen Bedürfnissen einer betrieblichen Ansiedlung angepasst
werden.
Von
der Planänderung sind ausschließlich städtische Grundstücke betroffen.
Ziel
des Bebauungsplanes ist es, einen Standort für die Ansiedlung eines Jungunternehmers
planungsrechtlich zu sichern. Es handelt sich dabei um das Unternehmen von
Herrn Raphael Reddig, der als Lohnunternehmer für landwirtschaftliche Betriebe
mit schwerem Gerät von Ernte- und Transportfahrzeugen operiert und aufgrund der
Größe dieser Fahrzeuge und des Maschinenparkes als Fuhr- und Speditionsbetrieb
einzuordnen ist.
Außerdem
organisiert Herr Reddig in Absprache mit dem Landratsamt, FB Abfallwirtschaft,
und dem Umweltamt der Stadt den Betrieb der Grünschnittsammelstelle, der im
Rahmen der betrieblichen Ansiedlung neu konstituiert und den örtlichen
Bedürfnissen angepasst wird. Hierzu wird auch die hoheitliche Einsammlung des
Grünschnittes von Seiten des Landratsamtes für das Mittelzentrum Breisach
langfristig neu disponiert.
Der
Standort des Betriebes ist im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes „Lohmühle“
vorgesehen. Nach der Darstellung des besehenden Bebauungsplanes sollte hier ursprünglich
eine Verkehrsanbindung der Haupterschließungsstraßen „Nachtwaid“ und
„Geldermannstraße“ eingerichtet werden. Die Notwendigkeit dieser
Verkehrsverbindung ist jedoch nicht gegeben. Vielmehr soll durch die
Betriebsansiedlung der Grundstücksbereiche im unmittelbaren Anschluss an das
Betriebsgelände der städtischen Kläranlage neu geordnet werden. Dies erfordert
die Einbeziehung einer städtischen Teilfläche, die bisher nicht im
Bebauungsplan „Lohmühle“ enthalten ist, aber zur sachgerechten städtebaulichen
Neuordnung in das Planverfahren mit einbezogen werden soll.
Auf
die Frage von Stadtrat Willi Ingenhoven erklärt Bürgermeister Rein, dass diese
Grünschnittsammelstelle nicht nur für die Anwohner der Stadt Breisach, sondern
auch für die der Stadteilen bestimmt ist.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt die Aufstellung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Lohmühle“
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
TOP. 7) Bebauungsplan „Läger-Immengärten neu“
- Entscheidung über die im Rahmen der 3. Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Die Überplanung
des Innerortsbereiches in Breisach-Gündlingen mit dem Ziel einer maßvollen
Nachverdichtung ist ein wichtiges städtebauliches und kommunalpolitisches Anliegen.
In einer ersten Planungsinitiative hat der Gemeinderat am 06.04.2004 einen
Aufstellungsbeschluss mit gleichzeitigem Erlass einer Veränderungssperre für
den Bereich des Bebauungsplanes „Läger I“ für die innerörtlichen Quartiere
„Läger“ und „Immengärten“ gefasst. Umfangreiche Bestandserhebungen und
Verhandlungen mit Grundstücks-eigentümern haben zu einem Plankonzept geführt,
für das am 22.01.2008 ein konkretisierter Aufstellungsbeschluss und
Offenlagebeschluss gefasst wurde.
- 6 –
Das
nachfolgende Verfahren stellt sich wie folgt dar:
Verfahrensdaten:
22.01.2008 Konkretisierter
Aufstellungsbeschluss und Offenlagebeschluss
25.04.2008 Bekanntmachung
05.05.
bis 06.06.2008 Erste Offenlage
06.05.2008 Anhörung der Träger
öffentlicher Belange
15.07.2008 Entscheidung über die im
Rahmen der Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen
und erneuter Offenlagebeschluss
08.08.2008 Bekanntmachung
15.08.2008 Anhörung der Träger
öffentlicher Belange und Benachrichtigung
der
privaten betroffenen Einwender
18.08.
bis 19.08.2008 2. Offenlage
07.01.2009 Rechtsgutachten Kanzlei
Siebenhaar zur Prüfung der einge-
gangenen
Stellungnahmen
28.04.2009
Entscheidung über
die im Rahmen der 2. Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und erneuter
Offenlagebeschluss
03.06.2009
Anhörung der Träger
öffentlicher Belange und Benachrichtigung
der
privaten Betroffenen
06.06.2009
Bekanntmachung
16.06.
bis 17.07.2009 3. Offenlage
Im
Rahmen der 3. Offenlage ist von privater Seite von einem Einsprecher erneut
eine umfangreiche Stellungnahme eingegangen. Die erneute Stellungnahme greift
im wesentlichen den vorangegangenen Stellungnahmen auf und stellt insofern eine
Wiederholung bereits behandelter Stellungnahmen dar. Die Behandlung der
eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der 3. Offenlage sind der
Beratungsunterlage mit einem Beschlussvorschlag des beauftragten Fachbüros
Fahle Stadtplaner beigefügt.
Unter
Gesamtsicht des angestrebten Planungszieles und der ausgearbeiteten Festsetzungen
des Bebauungsplanes kommt das beauftragte Planungsbüro und die Verwaltung zu
dem Ergebnis, dass der vorliegende Bebauungsplan die planungsrechtlichen Interessen
in ausreichendem Maße festsetzt. Die Forderung nach einer weiteren Verfeinerung
der Bebauungsplanfestsetzungen würde zu einer unnötigen Verkomplizierung des Bebauungsplanes
beitragen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, den vorliegenden
Bebauungsplan auf der Grundlage des Ergebnisses der 3. Offenlage als Satzung zu
beschließen.
Ohne
Mitwirkung von Stadträten Imogen Wiedensohler, Anton Siegel, Ruth Köbele und
Walther Ziegler wegen Befangenheit ergeht folgender
Beschluss (einstimmig 20:0:0)
Der Gemeinderat
wägt die im Rahmen der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen
entsprechend dem vorgelegten Entwurf des Fachplanungsbüros Fahle Stadtplaner ab
und beschließt den Bebauungsplan „Läger-Immengärten neu“ als Satzung.
- 7 –
TOP. 8) Bebauungsplan „Angelgärten II“ in
Breisach-Oberrimsingen
- Änderung für den Bereich der Grundstücke bzw. Grundstücksteile
Flst.-Nr. 235 bis 237
hier: Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat
hat in seiner Sitzung am 23.04. den Aufstellungsbeschluss und am 23.06. den Offenlagebeschluss
für den o.g. Bebauungsplan gefasst.
Die Offenlage
wurde in der Zeit vom 13. – 24.07.2009 in verkürzter Form durchgeführt und die
betroffenen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig benachrichtigt.
Im Rahmen der
Offenlage sind keine Stellungnahmen von privaten oder öffentlich Betroffenen
eingegangen.
Der
Vollständigkeit halber sei noch mal auf die inhaltliche Zielsetzung der Bebauungsplanung
eingegangen:
Der alte
Bebauungsplan „Angelgärten“ vom 31.05.1968 regelt die Bebaubarkeit von
Grundstücken am nördlichen Ortsrand entlang der Winzerstraße und Teilflächen
der westlichen Bebauung entlang der Straße „Angelweg“. Die darin getroffenen
Festsetzungen entsprechen nach heutiger Erkenntnis nicht den stadtplanerischen
Zielsetzungen, da sich die Umgebungsbebauung insbesondere durch das westlich
angrenzende neue Baugebiet „Angelweg“ vom 21.09.1999 wesentlich
flächensparender darstellt.
Der
Wegzug des gewerblichen Betriebes der Fa. Schäuble auf den Grundstücken
Flst.-Nr. 235 und 237 lässt die Möglichkeit zu, die Gesamtbebauung entlang der
Westseite des Angelwegs neu stadtplanerisch zu entwickeln.
Das
„Stammhaus“ des Wohn- und Bürogebäudes wird erhalten und in eine reine Wohnnutzung
mit ausreichenden Stellplätzen und Grünflächen umgewandelt.
Das Lagergebäude
mit Verbindungsglied zum Bürogebäude soll abgebrochen werden. Auf dieser Fläche
und den in nördlicher Richtung angrenzenden bisher unbebauten Flächen der
Grundstücke Flst.-Nr. 235 bis 237 sollen drei Einfamilienhäuser in jeweils eigenständiger
Verkehrserschließung in zweigeschossiger Bauweise errichtet werden. Der bisherige
Bebauungsplan sah für diesen Bereich zwei 1geschossige Wohngebäude mit
Steildach auf großzügig bemessenen Grundstücken vor.
Im Rahmen einer
vorgezogenen Angrenzeranhörung zu der vorgelegten Bauvoranfrage hat sich
gezeigt, dass von den unmittelbar betroffenen Grundstücksnachbarn keine Einwendungen
zu erwarten sind. Der Ortschaftsrat Oberrimsingen hat dem Planungs-vorschlag in
seiner Sitzung am 29.04.2009 zugestimmt.
Bei
dieser Planung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung und
die Anwendungsvoraussetzungen für die Durchführung eines beschleunigten
Verfahrens nach den Bestimmungen des § 13a BauGB liegen vor. Auf den
Verfahrensschritt der Frühzeitigen Beteiligung sowie auf die Umweltprüfung und
eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde verzichtet
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt die Satzung des Bebauungsplans „Angelgärten II“ als Änderung für den
Bereich der Grundstücke bzw. Grundstücksteile Flst.-Nr. 235 bis 237.
- 8 –
TOP. 9) Aufhebung der Veränderungssperre für den
Bebauungsplan „Rheinumschlaggelände“
Mit Beschluss
des Gemeinderates vom 18.09.2007 wurden für verschiedene Bebauungspläne, u.a.
für den Bebauungsplan „Rheinumschlaggelände“ Veränderungs-sperren erlassen. Für
diesen Bebauungsplan bestand die Absicht, eine Steuerung der Zulässigkeit von
Vergnügungsstätten auf der Grundlage des gültigen Planungsrechtes vorzunehmen.
Die Notwendigkeit für den Erlass einer Veränderungssperre ergab sich aufgrund
eines konkret vorliegenden Bauantrages für die Umnutzung einer bestehenden
Gewerbeimmobilie in der Hafenstraße/Leopoldschanze.
Dieser
Nutzungsänderungsantrag ist zwischenzeitlich zurückgezogen worden. Ein konkretes
Sicherungsbedürfnis besteht derzeit nicht.
Die
Veränderungssperre ist am 05.11.2008 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft
getreten.
Veränderungssperren
treten nach § 17 BauGB nach 2 Jahren außer Kraft. Bei Vorlage besonderer
Umstände kann die Gemeinde die Frist um jeweils 1 Jahr verlängern.
Nach
anwaltlicher Beratung empfiehlt es sich, wenn kein konkretes Planungssicherungsbedürfnis
besteht, eine Veränderungssperre aufzuheben. Damit besteht die Möglichkeit, bei
Vorlage neuer konkreter Bauanträge mit verschiedenen Nutzungsinhalten erneut
eine Veränderungssperre zu beschließen, um die Vereinbarkeit der
Nutzungsinteressen mit den planungsrechtlichen Zielen im Rahmen einer Bebauungsplanänderung
in Einklang zu bringen.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Der Gemeinderat
beschließt die Satzung zur Aufhebung der Veränderungssperre für den
Bebauungsplan „Rheinumschlaggelände“, die am 05.11.2008 durch öffentliche
Bekanntmachung rechtswirksam geworden ist.
TOP. 10) Bericht über die Haushaltslage 2009
Dezernent
Schanno berichtet über die Finanzsituation 2009. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen
Verhältnisse, deren Ergebnisse in die Steuerschätzung im Mai 2009 eingeflossen
sind, muss die Stadt mit Mindereinnahmen gegenüber den Haushaltsplanansätzen
bei dem Gemeindeanteil an der Einkommersteuer von rd. 350.000 €, bei den Schlüsselzuweisungen
vom Land von 185.000 € und bei der Investitionspauschale mit 54.000 € rechnen.
Bei der Gewerbesteuer ist eine noch positive Entwicklung zu verzeichnen. Die
Verwaltung geht derzeit von einem Aufkommen von 4.000.000 € aus, was eine
Mehreinnahme von 600.000 € bedeutet. Die Gewerbesteuerumlage würde sich hierbei
allerdings um rd. 118.000 € erhöhen. Bei der Kreisumlage verringert sich der
Aufwand aufgrund der Hebesatzsenkung um 274.000 €.
Mehrausgaben
sind bei den Kinderbetreuungskosten (Kindergärten und Krabbelgruppe) von rd.
200.000 € zu verzeichnen.
Die
Entwicklung des Vermögenshaushalts ist insgesamt noch zufriedenstellend.
Bei
den Einnahmen aus Grundstücksverkäufen ist mit planmäßigem Vollzug zu rechnen.
Mehrausgaben für das Feuerwehr- und Gemeindesaalgebäude in Gündlingen sowie das
neue Polizeigebäude können durch Einsparungen bei anderen Baumassnahmen ausgeglichen
werden.
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Insgesamt
ist eine restriktive Haushaltspolitik zwingend erforderlich, da für die
Folgejahre extreme Einbrüche bei den Finanzzuweisungen zu erwarten sind.
Was
das städtische Wasserwerk anbelangt, ist aus heutiger Sicht mit einem planmäßigen
Vollzug zu rechnen.
Beschluss
(einstimmig 24:0:0)
Der
Gemeinderat nimmt den Bericht zur Haushaltslage 2009 zur Kenntnis.
TOP. 11) Annahme von Spenden
Aufgrund von Änderungen im
Spendenrecht und den Bestimmungen der Hauptsatzung ist über die Annahme von
Spenden ein Beschluss zu fassen.
Der Beschluss muss in
öffentlicher Sitzung erfolgen und dem Gemeinderat sind sämtliche maßgebliche
Tatsachen nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung offenzulegen.
Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der
Gemeinde und dem Spender (gegenwärtige oder vergangene Beziehungen, aber auch
solche, die in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sind), beispielsweise
eine Lieferbeziehung.
Über folgende Spenden muss ein
Beschluss gefasst werden:
02.06.09 Engelbert Hau,
Kapuzinergarten, Hugo-Höfler-Realschule
Klasse 7 a 50,00
€
Engelbert Hau ist in Breisach
steuerpflichtig, Geschäftsbeziehungen bestehen.
30.06.09 Sparkasse
Staufen-Breisach, Kinderinsel 500,00
€
Die Sparkasse Staufen-Breisach
ist in Breisach steuerpflichtig
und ist Geschäftspartner der
Stadt Breisach.
09.07.09 Runder Tisch, Forum
Theater 275,00
€
13.07.09 Deutsche Bank AG,
Jugendfeuerwehr Oberrimsingen 500,00
€
Die Deutsche Bank AG ist in
Breisach nicht steuerpflichtig,
Geschäftsbeziehungen bestehen
keine.
23.07.09 Andrea Köhler, Impuls
Musik Bar, Schulbibliothek 1.000,00
€
Frau Köhler ist in Breisach
steuerpflichtig, Geschäftsbeziehungen
bestehen keine.
01.04.08 Günter Ott, Spende
Museum 100,00
€
Herr Ott ist in Breisach
steuerpflichtig, Geschäftsbeziehungen
bestehen keine.
Beschluss (einstimmig 24:0:0)
Die genannten Spenden werden angenommen.
-
10 -
TOP. 12) Verschiedenes
Stadtrat Bernhard Kiefer
erkundigt sich über den Sachstand der Geothermie in Breisach am Rhein.
Bürgermeister
Rein berichtet, dass badenova eine Standorterkundung durchgeführt habe, die
Breisach am Rhein als standortgeeigneter bezeichnet hat. Weitere Untersuchungen
sind für Mitte 2010 geplant. 2012 sind dann Probebohrungen 1.500 – 3.000 m tief
vorgesehen. Eine Informationsveranstaltung ist hierzu in Breisach-Oberrimsingen
vorgesehen.
Schluss der Sitzung:
19.25 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz