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14.3.2009

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                                           Protokoll Nr. 10

 

                    über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                            am 23.09.2009 in der Tuniberghalle

                                   in Breisach-Oberrimsingen

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                        Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                             Casetou Thierry

                                                  Dewaldt Freddo

                                                  Fleig Andreas

                                                  Geppert Hans-Peter

                                                  Gnädinger Rudolf

                                                  Güth Anita

                                                  Hintereck Wendelin

                                                  Ingenhoven Willi

                                                  Karle Eric

                                                  Kiefer Bernhard

                                                  Klein Andreas         

                                                  Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg  

Dr. Loewe Jacob

                                                  Maier-Hänle Ulrike

                                                  Menges Lothar

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siegel Anton

Wiedensohler Imogen

Ziegler Walther

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                             Kuhn Barbara

                                                  Langer Jürgen

                                                 

 

 

Von der Verwaltung:                  Dezernent Stefan Baum

                                                  Dezernent Harald Bitzenhofer

                                                  Dezernent Konrad Schanno

                                                  Leiter Tiefbauamt Siegmar Geisert und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


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TOP. 1)      Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Aus dem Zuhörerkreis erfolgen keine Wortmeldungen.

 

TOP. 2)     Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.09.2009

 

                  Gemäß § 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 22.09.2009

 

                  -  dem Antrag einer Firma auf Stundung der Gewerbesteuer bis 31.12.2009 sowie

 

                  -  der Belastung des Erbbaurechtes auf Erbbaugrundstück Flst.-Nr. 411/1 zugestimmt hat.

 

TOP. 3)     Schulleitung der Julius-Leber-Grund- und Hauptschule

           

                  Der bisherige Schulleiter der Julius-Leber-Grund- und Hauptschule, Herr Lothar Meroth, hat ab 01.09.2009 zum Staatlichen Schulamt Freiburg gewechselt. Die Schulleiterstelle ist somit vakant. Die Stadt Breisach am Rhein hat dem Staatlichen Schulamt mitgeteilt, dass sie eine Neubesetzung der Stelle wünscht, so dass die Rektorenstelle neu ausgeschrieben wird.

                  Herr Lothar Meroth war seit 01.09.2007 als Rektor bei der Julius-Leber-Grund- und Hauptschule tätig.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein nimmt hiervon Kenntnis.

 

TOP. 4)     Antrag auf Errichtung einer Werkrealschule

 

                  Bürgermeister Rein begrüßt Herrn Siegmund Früh, Konrektor und kommissarischer Schulleiter der Julius-Leber Grund- und Hauptschule sowie Herrn Fritsch, Leherer, die in das Thema einführen.

 

                  Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat per Erlass vom 20.04.2009 die Einführung der Neukonzeption der Werkrealschule ab dem Schuljahr 2010/2011 beschlossen. Zweizügige Hauptschulen und  zweizügige Hauptschulen mit Werkrealschulzug werden zu Realschulen weiterentwickelt. Sie werden ab dem Schuljahr 2010/2011 auf Antrag des Schulträgers eingeführt. Der Einstieg in die Umsetzung des Konzepts soll für die Klassen 5-8 erfolgen.

 

                  Die Julius-Leber Grund- und Hauptschule erfüllt die Vorraussetzungen für eine Werkrealschule entsprechend der Konzeption des Ministeriums Kultus, Jugend und Sport.

                  Somit könnte diese neben dem bereits bestehenden Hauptschulabschluss auch einen Werkrealschulabschluss anbieten. Die Stadtverwaltung beabsichtigt daher einen entsprechenden Antrag als Schulträger auf Einrichtung einer Werkrealschule zu stellen.

 

                  Ziel der Werkrealschule ist ein mittlerer Bildungsabschluss, der dem der Realschule gleichwertig ist. Geplant ist ein durchgängiger 6-jähriger Bildungsgang. Es gibt keine Bindung an Schulbezirke, so dass jeder Schüler seine Schule aussuchen kann. Es werden zweistündige Wahlpflichtfächer in der 8. und 9. Klasse (Natur und Technik), Wirtschaft und Informationstechnik, Gesundheit und Soziales eingeführt. In der 10. Klasse soll es

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                  zudem ein enge Kooperation mit den zweijährigen Berufsfachschulen geben, um eine erste berufliche Grundbildung zu vermitteln und die Schüler auf das duale System einer Berufsausbildung vorzubereiten. Das Konzept des Kultusministeriums sieht vor, dass Teile des Unterrichts in Klasse 10 an der Werkrealschule stattfinden, andere an der Berufsschule. Wie die Umsetzung im Detail aussehen soll und ob dafür neue Lehrstellen geschaffen werden, stehe heute noch offen. Auch die Bildungspläne müssten noch angepasst werden. Die ersten Schüler der Werkrealschule sollen Ende des Schuljahres 2012/2013 den mittleren Abschluss erwerben können. Ziel dieses Konzept sei alle Hauptschüler bis zur 10. Klasse zu führen. Der herkömmliche Hauptschulabschluss werde aber weiterhin möglich sein.

 

                  Für die CDU-Fraktion erklärt Stadträtin Ruth Köbele, dass sie die Erweiterung des Schulangebotes in Breisach sehr begrüße.

 

                  Stadträtin Imogen Wiedensohler (FDP/FWB) erkundigt sich, ob die Schüler bereits frühzeitig nach ihren Leistungen in entsprechende Klassen aufgeteilt würden, was aus heutiger Sicht verneint wurde.

 

                  Stadtrat Reiner Zimmer (SPD) dankt der Verwaltung für die hervorragende Arbeit auf dem Bildungssektor. Es brauche starke Kooperationen und eine starke Förderung dieser Kinder.

 

                  Stadtrat Anton Siegel (ULB) ergänzt, dass die ULB-Fraktion sich freue, dass die Hauptschule weiterentwickelt werde.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein beauftragt die Verwaltung, den Antrag auf Anerkennung einer Werkrealschule ab dem Schuljahr 2010/2011 zu stellen.

 

TOP. 5)     Stadtsanierung für das Erneuerungsgebiet „Alter Winzerkeller“

                  -  Beschluss des Gemeinderates zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes als Satzung gem. § 142 BauGB

 

                  Bürgermeister Rein begrüßt Herrn Roland Hecker, Kommunalentwicklung GmbH, Karlsruhe, der das Projekt vorstellt.

 

                  Bereits in der Sanierungsmaßnahme „Muggensturmstraße/Kupfertorstraße“ wurde mit dem damals festgelegten Sanierungsgebiet am 21.11.2000 ein Plangebiet umgrenzt, das den Bereich der brachliegenden Immobilien (Kellerei und Lagergebäudes Badischen Winzerkellers) sowie die Herstellung einer Querspange zwischen Muggensturmstraße und Kupfertorstraße beinhaltete.

                  Dieses Sanierungsverfahren wurde am 19.06.2008 durch die geprüfte Abschlussrechnung des Regierungspräsidiums abgeschlossen. Sanierungsbedingte Maßnahmen innerhalb des Gebiets im öffentlichen und privaten Bereich wurden mit einem bewilligten Förderrahmen von 2,7 Mio. Euro abgerechnet.

                  Die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes der brachliegenden Kellereianlagen des Badischen Winzerkellers stellt nach wie vor ein wichtiges gesamtstädtisches Interesse dar. Mit einer erneuten Antragstellung im Oktober 2008 wurde am 02.04.2009 ein neuer Zuwendungsbescheid erteilt.

                  Die Verhandlungen des Badischen Winzerkellers als Grundstückseigentümer mit verschiedenen Projektentwicklern und Bauträgern haben zu dem Ergebnis geführt, dass mit


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                  dem Unternehmen TreuBau Freiburg AG ein Partner gefunden werden konnte, der dazu in der Lage ist, den städtebaulichen Missstand zu beseitigen.

                  Nähere Einzelheiten der baulichen Umsetzung werden in einem separaten Bebauungsplanverfahren entwickelt und festgesetzt.

                  Die Umsetzung erfordert ein rasches Handeln, um innerhalb des Bewilligungszeitraumes mit 31.12.2013 einen Abschluss des sanierungsrechtlichen Verfahrens zu erreichen.

                  Folgende sanierungsrechtlichen Schritte sind dabei zu beachten:

 

                  -    Ausarbeitung einer vorbereitenden Untersuchung nach § 141 BauGB

                  -    Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes als Satzung als Grundlage für den

                        Abschluss von Ordnungsmaßnahmevereinbarungen mit Grundstückseigentümern und Bauträgern.

 

                  Parallel zum Satzungsverfahren wird in einem Bebauungsplanverfahren die Zielsetzung der städtebaulichen Neuordnung planungsrechtlich geregelt. Die üblichen Verfahrensschritte des Bebauungsplanverfahrens bieten der Stadt und der Öffentlichkeit ausreichende Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit. Die übliche Dreistufigkeit des Bebauungsplanverfahrens mit

 

                  -     Aufstellungsbeschluss und Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange

                  -    Offenlage des Planentwurfes

                  -    Satzungsbeschluss

 

                  wird beachtet.

                  Parallel zum Bebauungsplanverfahren werden in einem städtebaulichen Vertrag sowie in einem Erschließungsvertrag die zu erbringenden Leistungen der Vorhabenträger geregelt.

                  Mit dem hier vorliegenden Beratungspapier soll der erste Schritt des Vorhabens zur Durchführung der Sanierung eingeleitet werden.

 

                  Stadträte Andreas Fleig (CDU) und Lothar Menges (SPD) begrüßen, dass die Chance zur Stadtverschönerung und Entwicklung ergriffen werde.

 

                  Stadtrat Freddo Dewaldt (FDP/FWB) freut sich darüber, dass die benötigten öffentlichen Mittel zur Verfügung stehen und der Badische Winzerkeller als Grundstückseigentümer ebenfalls zu den erforderlichen Schritten bereit sei.

 

                  Stadtrat Eric Karle verweist darauf, dass aus Sicht der ULB in letzter Zeit nicht alles ins Bild gepasst habe, was in der Kupfertorstraße entstanden sei und fordert bei der künftigen Bauplanung maßvoll vorzugehen.

 

Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Alter Winzerkeller“ als Satzung gem. § 142 BauGB entsprechend der Darstellung in dem Planabschnitt, der der Satzung beigefügt ist.


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TOP. 6)     3. Änderung des Bebauungsplanes „Lohmühle“ in Breisach am Rhein im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

 

                  Der Bebauungsplan „Lohmühle“ wurde mit eingearbeiteter 1. Änderung am 05.12.1992 rechtskräftig.

                  In der 2. Änderung des Bebauungsplanes, rechtswirksam am 20.11.2008, wurde eine Teilfläche den aktuellen Bedürfnissen der bauordnungsrechtlichen Anforderungen angepasst. Dies bezog sich insbesondere auf den Wegfall der ehemaligen Schutztrasse der Fernölleitung aus der früheren militärischen Nutzung.

                  Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes soll der Bebauungsplan in seinem nördlichen Bereich den aktuellen Bedürfnissen einer betrieblichen Ansiedlung angepasst werden.

                  Von der Planänderung sind ausschließlich städtische Grundstücke betroffen.

                  Ziel des Bebauungsplanes ist es, einen Standort für die Ansiedlung eines Jungunternehmers planungsrechtlich zu sichern. Es handelt sich dabei um das Unternehmen von Herrn Raphael Reddig, der als Lohnunternehmer für landwirtschaftliche Betriebe mit schwerem Gerät von Ernte- und Transportfahrzeugen operiert und aufgrund der Größe dieser Fahrzeuge und des Maschinenparkes als Fuhr- und Speditionsbetrieb einzuordnen ist.

                  Außerdem organisiert Herr Reddig in Absprache mit dem Landratsamt, FB Abfallwirtschaft, und dem Umweltamt der Stadt den Betrieb der Grünschnittsammelstelle, der im Rahmen der betrieblichen Ansiedlung neu konstituiert und den örtlichen Bedürfnissen angepasst wird. Hierzu wird auch die hoheitliche Einsammlung des Grünschnittes von Seiten des Landratsamtes für das Mittelzentrum Breisach langfristig neu disponiert.

                  Der Standort des Betriebes ist im nördlichen Bereich des Bebauungsplanes „Lohmühle“ vorgesehen. Nach der Darstellung des besehenden Bebauungsplanes sollte hier ursprünglich eine Verkehrsanbindung der Haupterschließungsstraßen „Nachtwaid“ und „Geldermannstraße“ eingerichtet werden. Die Notwendigkeit dieser Verkehrsverbindung ist jedoch nicht gegeben. Vielmehr soll durch die Betriebsansiedlung der Grundstücksbereiche im unmittelbaren Anschluss an das Betriebsgelände der städtischen Kläranlage neu geordnet werden. Dies erfordert die Einbeziehung einer städtischen Teilfläche, die bisher nicht im Bebauungsplan „Lohmühle“ enthalten ist, aber zur sachgerechten städtebaulichen Neuordnung in das Planverfahren mit einbezogen werden soll.

 

                  Auf die Frage von Stadtrat Willi Ingenhoven erklärt Bürgermeister Rein, dass diese Grünschnittsammelstelle nicht nur für die Anwohner der Stadt Breisach, sondern auch für die der Stadteilen bestimmt ist.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Lohmühle“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

 

TOP. 7)     Bebauungsplan „Läger-Immengärten neu“

                  -  Entscheidung über die im Rahmen der 3. Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

                 

                  Die Überplanung des Innerortsbereiches in Breisach-Gündlingen mit dem Ziel einer maßvollen Nachverdichtung ist ein wichtiges städtebauliches und kommunalpolitisches Anliegen. In einer ersten Planungsinitiative hat der Gemeinderat am 06.04.2004 einen Aufstellungsbeschluss mit gleichzeitigem Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Läger I“ für die innerörtlichen Quartiere „Läger“ und „Immengärten“ gefasst. Umfangreiche Bestandserhebungen und Verhandlungen mit Grundstücks-eigentümern haben zu einem Plankonzept geführt, für das am 22.01.2008 ein konkretisierter Aufstellungsbeschluss und Offenlagebeschluss gefasst wurde.


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                  Das nachfolgende Verfahren stellt sich wie folgt dar:

 

                  Verfahrensdaten:

 

                  22.01.2008                        Konkretisierter Aufstellungsbeschluss und Offenlagebeschluss

                  25.04.2008                        Bekanntmachung

                  05.05. bis 06.06.2008       Erste Offenlage

                  06.05.2008                        Anhörung der Träger öffentlicher Belange

                  15.07.2008                        Entscheidung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen

                                                            Stellungnahmen und erneuter Offenlagebeschluss

                  08.08.2008                        Bekanntmachung

                  15.08.2008                        Anhörung der Träger öffentlicher Belange und Benachrichtigung

                                                            der privaten betroffenen Einwender

                  18.08. bis 19.08.2008       2. Offenlage

                  07.01.2009                        Rechtsgutachten Kanzlei Siebenhaar zur Prüfung der einge-

                                                            gangenen Stellungnahmen

                  28.04.2009                        Entscheidung über die im Rahmen der 2. Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und erneuter Offenlagebeschluss

                  03.06.2009                        Anhörung der Träger öffentlicher Belange und Benachrichtigung

                                                            der privaten Betroffenen

                  06.06.2009                        Bekanntmachung

                  16.06. bis 17.07.2009       3. Offenlage

 

                  Im Rahmen der 3. Offenlage ist von privater Seite von einem Einsprecher erneut eine umfangreiche Stellungnahme eingegangen. Die erneute Stellungnahme greift im wesentlichen den vorangegangenen Stellungnahmen auf und stellt insofern eine Wiederholung bereits behandelter Stellungnahmen dar. Die Behandlung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen aus der 3. Offenlage sind der Beratungsunterlage mit einem Beschlussvorschlag des beauftragten Fachbüros Fahle Stadtplaner beigefügt.

 

                  Unter Gesamtsicht des angestrebten Planungszieles und der ausgearbeiteten Festsetzungen des Bebauungsplanes kommt das beauftragte Planungsbüro und die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass der vorliegende Bebauungsplan die planungsrechtlichen Interessen in ausreichendem Maße festsetzt. Die Forderung nach einer weiteren Verfeinerung der Bebauungsplanfestsetzungen würde zu einer unnötigen Verkomplizierung des Bebauungsplanes beitragen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, den vorliegenden Bebauungsplan auf der Grundlage des Ergebnisses der 3. Offenlage als Satzung zu beschließen.

 

                  Ohne Mitwirkung von Stadträten Imogen Wiedensohler, Anton Siegel, Ruth Köbele und Walther Ziegler wegen Befangenheit ergeht folgender

 

                  Beschluss (einstimmig 20:0:0)

 

                  Der Gemeinderat wägt die im Rahmen der erneuten Offenlage eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem vorgelegten Entwurf des Fachplanungsbüros Fahle Stadtplaner ab und beschließt den Bebauungsplan „Läger-Immengärten neu“ als Satzung.


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TOP. 8)     Bebauungsplan „Angelgärten II“ in Breisach-Oberrimsingen

                  -  Änderung für den Bereich der Grundstücke bzw. Grundstücksteile Flst.-Nr. 235 bis 237

                     hier: Satzungsbeschluss

 

                  Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.04. den Aufstellungsbeschluss und am 23.06. den Offenlagebeschluss für den o.g. Bebauungsplan gefasst.

                  Die Offenlage wurde in der Zeit vom 13. – 24.07.2009 in verkürzter Form durchgeführt und die betroffenen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig benachrichtigt.

                  Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen von privaten oder öffentlich Betroffenen eingegangen.

 

                  Der Vollständigkeit halber sei noch mal auf die inhaltliche Zielsetzung der Bebauungsplanung eingegangen:

                  Der alte Bebauungsplan „Angelgärten“ vom 31.05.1968 regelt die Bebaubarkeit von Grundstücken am nördlichen Ortsrand entlang der Winzerstraße und Teilflächen der westlichen Bebauung entlang der Straße „Angelweg“. Die darin getroffenen Festsetzungen entsprechen nach heutiger Erkenntnis nicht den stadtplanerischen Zielsetzungen, da sich die Umgebungsbebauung insbesondere durch das westlich angrenzende neue Baugebiet „Angelweg“ vom 21.09.1999 wesentlich flächensparender darstellt.

                  Der Wegzug des gewerblichen Betriebes der Fa. Schäuble auf den Grundstücken Flst.-Nr. 235 und 237 lässt die Möglichkeit zu, die Gesamtbebauung entlang der Westseite des Angelwegs neu stadtplanerisch zu entwickeln.

                  Das „Stammhaus“ des Wohn- und Bürogebäudes wird erhalten und in eine reine Wohnnutzung mit ausreichenden Stellplätzen und Grünflächen umgewandelt.

                  Das Lagergebäude mit Verbindungsglied zum Bürogebäude soll abgebrochen werden. Auf dieser Fläche und den in nördlicher Richtung angrenzenden bisher unbebauten Flächen der Grundstücke Flst.-Nr. 235 bis 237 sollen drei Einfamilienhäuser in jeweils eigenständiger Verkehrserschließung in zweigeschossiger Bauweise errichtet werden. Der bisherige Bebauungsplan sah für diesen Bereich zwei 1geschossige Wohngebäude mit Steildach auf großzügig bemessenen Grundstücken vor.

 

                  Im Rahmen einer vorgezogenen Angrenzeranhörung zu der vorgelegten Bauvoranfrage hat sich gezeigt, dass von den unmittelbar betroffenen Grundstücksnachbarn keine Einwendungen zu erwarten sind. Der Ortschaftsrat Oberrimsingen hat dem Planungs-vorschlag in seiner Sitzung am 29.04.2009 zugestimmt.

 

                  Bei dieser Planung handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung und die Anwendungsvoraussetzungen für die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach den Bestimmungen des § 13a BauGB liegen vor. Auf den Verfahrensschritt der Frühzeitigen Beteiligung sowie auf die Umweltprüfung und eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde verzichtet

 

Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Satzung des Bebauungsplans „Angelgärten II“ als Änderung für den Bereich der Grundstücke bzw. Grundstücksteile Flst.-Nr. 235 bis 237.


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TOP. 9)     Aufhebung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Rheinumschlaggelände“

 

                  Mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.09.2007 wurden für verschiedene Bebauungspläne, u.a. für den Bebauungsplan „Rheinumschlaggelände“ Veränderungs-sperren erlassen. Für diesen Bebauungsplan bestand die Absicht, eine Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten auf der Grundlage des gültigen Planungsrechtes vorzunehmen. Die Notwendigkeit für den Erlass einer Veränderungssperre ergab sich aufgrund eines konkret vorliegenden Bauantrages für die Umnutzung einer bestehenden Gewerbeimmobilie in der Hafenstraße/Leopoldschanze.

                  Dieser Nutzungsänderungsantrag ist zwischenzeitlich zurückgezogen worden. Ein konkretes Sicherungsbedürfnis besteht derzeit nicht.

                  Die Veränderungssperre ist am 05.11.2008 durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft getreten.

                  Veränderungssperren treten nach § 17 BauGB nach 2 Jahren außer Kraft. Bei Vorlage besonderer Umstände kann die Gemeinde die Frist um jeweils 1 Jahr verlängern.

                  Nach anwaltlicher Beratung empfiehlt es sich, wenn kein konkretes Planungssicherungsbedürfnis besteht, eine Veränderungssperre aufzuheben. Damit besteht die Möglichkeit, bei Vorlage neuer konkreter Bauanträge mit verschiedenen Nutzungsinhalten erneut eine Veränderungssperre zu beschließen, um die Vereinbarkeit der Nutzungsinteressen mit den planungsrechtlichen Zielen im Rahmen einer Bebauungsplanänderung in Einklang zu bringen.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Rheinumschlaggelände“, die am 05.11.2008 durch öffentliche Bekanntmachung rechtswirksam geworden ist.

 

TOP. 10)   Bericht über die Haushaltslage 2009

 

                  Dezernent Schanno berichtet über die Finanzsituation 2009. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse, deren Ergebnisse in die Steuerschätzung im Mai 2009 eingeflossen sind, muss die Stadt mit Mindereinnahmen gegenüber den Haushaltsplanansätzen bei dem Gemeindeanteil an der Einkommersteuer von rd. 350.000 €, bei den Schlüsselzuweisungen vom Land von 185.000 € und bei der Investitionspauschale mit 54.000 € rechnen. Bei der Gewerbesteuer ist eine noch positive Entwicklung zu verzeichnen. Die Verwaltung geht derzeit von einem Aufkommen von 4.000.000 € aus, was eine Mehreinnahme von 600.000 € bedeutet. Die Gewerbesteuerumlage würde sich hierbei allerdings um rd. 118.000 € erhöhen. Bei der Kreisumlage verringert sich der Aufwand aufgrund der Hebesatzsenkung um 274.000 €.

 

                  Mehrausgaben sind bei den Kinderbetreuungskosten (Kindergärten und Krabbelgruppe) von rd. 200.000 € zu verzeichnen.

 

                  Die Entwicklung des Vermögenshaushalts ist insgesamt noch zufriedenstellend.

 

                  Bei den Einnahmen aus Grundstücksverkäufen ist mit planmäßigem Vollzug zu rechnen. Mehrausgaben für das Feuerwehr- und Gemeindesaalgebäude in Gündlingen sowie das neue Polizeigebäude können durch Einsparungen bei anderen Baumassnahmen ausgeglichen werden.

                 


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                  Insgesamt ist eine restriktive Haushaltspolitik zwingend erforderlich, da für die Folgejahre extreme Einbrüche bei den Finanzzuweisungen zu erwarten sind.

 

                  Was das städtische Wasserwerk anbelangt, ist aus heutiger Sicht mit einem planmäßigen Vollzug zu rechnen.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Haushaltslage 2009 zur Kenntnis.

 

TOP. 11)   Annahme von Spenden

 

                  Aufgrund von Änderungen im Spendenrecht und den Bestimmungen der Hauptsatzung ist über die Annahme von Spenden ein Beschluss zu fassen.

                  Der Beschluss muss in öffentlicher Sitzung erfolgen und dem Gemeinderat sind sämtliche maßgebliche Tatsachen nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung offenzulegen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Spender (gegenwärtige oder vergangene Beziehungen, aber auch solche, die in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten sind), beispielsweise eine Lieferbeziehung.

 

                  Über folgende Spenden muss ein Beschluss gefasst werden:

 

                  02.06.09 Engelbert Hau, Kapuzinergarten, Hugo-Höfler-Realschule

                  Klasse 7 a                                                                                                 50,00 €

                  Engelbert Hau ist in Breisach steuerpflichtig, Geschäftsbeziehungen bestehen.

 

                  30.06.09 Sparkasse Staufen-Breisach, Kinderinsel                              500,00 €

                  Die Sparkasse Staufen-Breisach ist in Breisach steuerpflichtig

                  und ist Geschäftspartner der Stadt Breisach.

 

                  09.07.09 Runder Tisch, Forum Theater                                                 275,00 €

 

                  13.07.09 Deutsche Bank AG, Jugendfeuerwehr Oberrimsingen           500,00 €

                  Die Deutsche Bank AG ist in Breisach nicht steuerpflichtig,

                  Geschäftsbeziehungen bestehen keine.

 

                  23.07.09 Andrea Köhler, Impuls Musik Bar, Schulbibliothek               1.000,00 €

                  Frau Köhler ist in Breisach steuerpflichtig, Geschäftsbeziehungen

                  bestehen keine.

                  01.04.08 Günter Ott, Spende Museum                                                  100,00 €

                  Herr Ott ist in Breisach steuerpflichtig, Geschäftsbeziehungen

                  bestehen keine.

 

                  Beschluss (einstimmig 24:0:0)

 

                  Die genannten Spenden werden angenommen.


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TOP. 12)   Verschiedenes

 

                  Stadtrat Bernhard Kiefer erkundigt sich über den Sachstand der Geothermie in Breisach am Rhein.

 

                  Bürgermeister Rein berichtet, dass badenova eine Standorterkundung durchgeführt habe, die Breisach am Rhein als standortgeeigneter bezeichnet hat. Weitere Untersuchungen sind für Mitte 2010 geplant. 2012 sind dann Probebohrungen 1.500 – 3.000 m tief vorgesehen. Eine Informationsveranstaltung ist hierzu in Breisach-Oberrimsingen vorgesehen.

 

 

Schluss der Sitzung:   19.25 Uhr



 

                                                         Zur Beurkundung

 

 

          Gemeinderäte:                                                               Der Bürgermeister:

 

 

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

 

 

E. Dizien-Richarz

 

 

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