Protokoll
Nr. 01
über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderats
am 24.01.2006
im Bürgersaal
des Rathauses in
Breisach am Rhein
Teilnehmer:
als Vorsitzender Bürgermeister Alfred
Vonarb
die Stadträte: Baldus Stephanie
Bercher
Peter
Binz
Andreas
Dr.
Breitenfeldt Petra
Czemerys
Günter
Fischer
Andreas
Fleig
Andreas
Dr.
Groh Rüdiger
Hintereck
Wendelin
Ingenhoven
Willi
Jäger
Gerold
Jungel
Bernd
Köbele Ruth
Leber Jörg
Mack
Monika
Maier-Hänle
Ulrike
Menges
Lothar
Müller Gerd
Schäfer Thomas
Schneider
Werner
Siegel Anton
Singler
Andreas
Wiedensohler
Imogen
Zimmermann
Reiner
Entschuldigt: Gnädinger Rudolf
Kreutner Frank
Ortsvorsteher: Kiefer Bernhard,
Oberrimsingen
Ziegler
Walther, Gündlingen
Von der Verwaltung: Beigeordneter Oliver Rein
Stadtkämmerer
Konrad Schanno
Stadtbauoberrat
Horst Wolf
Dipl.-Ing.
Stefan Baum und
Protokollführerin
Evelyne Dizien-Richarz
Beginn
der Sitzung: 18.30 Uhr
- 2 –
Vor Eintritt in die Tagesordnung
begrüßt Bürgermeister Vonarb Oberforstrat Dr. Christoph Hoffmann vom
Forstbezirk Staufen sowie Förster Jörg Pflüger.
TOP.
1) Frageviertelstunde für
Einwohner
Da nun die Bauarbeiten im
Zuge des neuen Altenpflegeheimes abgeschlossen sind, möchte sich Frau Johanna
Kleinert, Hohenzollernstr. 8 bei der Stadtverwaltung bedanken. Sie freue sich
über die Neugestaltung der Außenanlagen.
TOP. 2) Bekanntgabe
der Beschlüsse der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.12.2005
Gemäß
§ 35 Abs. 1 GemO wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen
Sitzung vom 13.12.2005
- der Gewährung eines Darlehens der Stadt Breisach an den Spitalfonds
Breisach und
- der Verleihung der Ehrenmedaille der Stadt
Breisach an verdienten Bürgern: Herrn Peter Ziebold, Herrn Reinhard Jöhle,
Herrn Leo Schätzle, Frau Agnes Bork, Frau Hilde Menzer sowie Herrn Abgeordneten
Gundolf Fleischer und Herrn Bürgermeister Maurice Zimmerlé zugestimmt hat.
TOP. 3) Stadtwald
Breisach am Rhein
- Verabschiedung des Hiebs- und Kulturplanes für
das Forstwirtschaftsjahr 2006
- Bekanntgabe des Protokolls der Zwischenprüfung
Aufgrund
der Verwaltungsreform ist Oberforstrat Dr. Christoph Hoffmann für
das Forstbezirk Staufen, zu welchem Breisach zugeordnet wurde, zuständig. Er
stellt sich kurz dem Gremium vor und erläutert die Zahlen.
A. Hiebs- und Kulturplan
Für das
Forstwirtschaftsjahr 2006 wurde der Hiebsplan für die Gesamtwaldung vom
staatlichen Forstamt auf 1588 Festmeter festgelegt.
Von dieser
Gesamthiebsmasse entfallen
○
1546 fm auf Vornutzung und
○
42 fm auf Endnutzung
Im
Forstwirtschaftsjahr 2006 werden auf einer Gesamtfläche von 0,5 ha
Aufforstungsmaßnahmen durchgeführt.
Davon sind im
Gemeindewald Gündlingen 0,2 ha und im Gemeindewald Oberrimsingen 03, ha vorgesehen.
In dem
Gemeindewald Niederrimsingen und im Stadtwald Breisach sind im
Forstwirtschaftsjahr 2006 keine Aufforstungsmaßnahmen vorgesehen.
- 3 –
Aufgrund des vom
staatlichen Forstamt festgesetzten Hiebssatzes ist beim Holzverkauf damit zu
rechnen, dass die Einnahmen bei rd. 27.500,- Euro liegen werden. Die
Ausgaben für den Holzeinschlag 2006 betragen etwa 17.200,- € Euro.
B. Planung Forstwirtschaftsjahr 2006
Aus dem
Bewirtschaftungsplan kann entnommen werden, dass
im Verwaltungshaushalt
Ausgaben von insgesamt rd.
119.700,-- €
vorgesehen sind.
Demgegenüber werden Einnahmen
von insgesamt rd. 36.800,-- €
erwartet.
Insoweit ergibt
sich im Verwaltungshaushalt ein Zuschussbedarf von rd. 82.900,-- €.
Im
Vermögenshaushalt ist im Forstwirtschaftsjahr 2006 die Anschaffung einer
Motorsäge vorgesehen. Anschaffungskosten 2.000,--
Euro.
Desweiteren
gibt Oberforstrat Dr. Hoffmann das Ergebnis der Zwischenprüfung bekannt.
Im Juni 2005
fand im Stadtwald der Gesamtgemarkung Breisach eine Zwischenprüfung des
zehnjährigen Betriebsplanes von 2000-2009 durch die Forstdirektion Freiburg
statt. Aufgrund des Prüfungsergebnisses soll die geplante Gesamtnutzung von
23.000 Fm auf 30.100 Fm neu festgesetzt werden.
Auf Nachfrage
von Bürgermeister Vonarb erklärt Förster Jörg Pflüger, dass die Zahl der
Selbstwerber sich in den vergangenen 3 Jahren enorm erhöht habe: Von 95 im Jahr
2003 auf 125 im Jahr 2004 und auf 160 in diesem Winter. Dies führt dazu, dass
die Waldgebiete mit Laubholz, die die Selbstwerber durchforsten, langsam knapp
werden. Sie sollen künftig nach seiner Auffassung nach versteigert werden. Die
Nachfrage würde den Preis regeln.
Anhand der
Niederschrift wird der Gemeinderat über das Ergebnis der von der Forstdirektion
Freiburg durchgeführten Zwischenprüfung des zehnjährigen Betriebsplanes
unterrichtet.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat genehmigt
den Hiebs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2006 in der Vorgelegten
Fassung.
Der Gemeinderat
stimmt dem Ergebnis der Zwischenprüfung zu. Die Anhebung des Hiebssatzes um
7.100 FM wird genehmigt.
- 4 –
TOP. 4) Neufassung
der Satzung zur Erhebung einer Vergnügungssteuer
(Vergnügungssteuersatzung)
Die
Satzung zur Erhebung einer Vergnügungssteuer der Stadt Breisach am Rhein vom
18.12.1990 in der derzeit gültigen 3. Änderungssatzung von 14.12.2004 sieht als
Steuersatz Pauschalbeträge bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit von 100,00 € in
Spielhallen bzw. 70,-- € an sonstigen Aufstellungsorten vor. Die hier
vorliegende Besteuerung mit Pauschalbeträgen wurde vom Bundesverwaltungsgericht
mit Urteil vom 13.04.2005 (BVerwG 10.C.8.04/10.C.9.04) aufgrund der hohen
Schwankungsbreite der Einspielergebnissee der einzelnen Automaten für
unzulässig erklärt.
Nach den
allgemeinen Grundsätzen der Rechtsprechung ist für eine Aufwandsteuer ein
Wahrscheinlichkeitsmaßstab nur zulässig, wenn dieser zumindestens in einem
lockeren Bezug zu dem zu besteuernden Vergnügungsaufwand steht und die
Schwankungen nicht mehr als 50 % vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser
Automaten im Satzungsgebiet abweisen und kein anderer wirklichkeitsnaher
Maßstab für die Ermittlung der Einspielergebnisse festgelegt werden kann.
Spätestens seit 1997 verfügen jedoch die Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit
flächendeckend über manipulationssichere Zählwerke, so dass die tatsächlichen
Einspielergebnisse bei der Ermittlung der Vergnügungssteuer als Steuermaßstab
herangezogen werden können. Entsprechend wurde dies in dieser Neufassung der
Satzung berücksichtigt.
Durch Änderung
des Kommunalabgabengesetz zum 17.03.2005 waren zudem redaktionelle Anpassungen
der bisherigen Satzung erforderlich. Daher wird eine Neufassung der Satzung
insgesamt vorgeschlagen. Die Änderung ergeht rückwirkend zum 01.01.2006.
Nachdem bereits am 15.12.2005 sämtliche betroffene Gewerbetreibende schriftlich
auf diese Änderung hingewiesen worden sind, ist diese Rückwirkung zulässig.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
stimmt der Neufassung der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte
Satzung zur Erhebung einer Vergnügungssteuer zu.
TOP. 5) Verschiedenes
Bürgermeister
Vonarb informiert den Gemeinderat über den aktuellen Stand zum Thema
Hochwasserrückhaltung insbesondere über die Aktivitäten der elsässischen
Gewählten.
Schluss der Sitzung: 19.30 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die Protokollführerin:
E. Dizien-Richarz