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14.3.2009

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                                            Protokoll Nr. 07  

 

                       über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats

                               am 25.07.2006  im Gemeindesaal

                                    in Breisach-Niederrimsingen

                

Teilnehmer:

 

als Vorsitzender                          Bürgermeister Oliver Rein

 

die Stadträte:                              Baldus Stephanie

                                                  Bercher Peter

                                                  Binz Andreas

                                                  Dr. Breitenfeldt Petra

                                                  Czemerys Günter

                                                  Fischer Andreas

                                                  Fleig Andreas

                                                  Gnädinger Rudolf

                                                  Dr. Groh Rüdiger

                                                  Hintereck Wendelin

                                                  Ingenhoven Willi

                                                  Jäger Gerold

                                                  Jungel Bernd

Köbele Ruth

Kreutner Frank

Leber Jörg

                                                  Maier-Hänle Ulrike

                                                  Menges Lothar

Schäfer Thomas

Schneider Werner

Siegel Anton

Singler Andreas

Wiedensohler Imogen

Zimmermann Reiner

 

Entschuldigt:                               Mack Monika

                                                  Müller Gerd

 

Ortsvorsteher:                             Kiefer Bernhard, Oberrimsingen

                                                  Ziegler Walther, Gündlingen

 

Von der Verwaltung:                   Stadtkämmerer Konrad Schanno

                                                  Stadtbauoberrat Horst Wolf

                                                  Oberamtsrat Harald Bitzenhofer

                                                  Dipl.-Ing. Stefan Baum

                                                  Stadtamtsrat Florian Herth und

                                                  Protokollführerin Evelyne Dizien-Richarz

 

                                                           

Beginn der Sitzung:  18.30 Uhr 


- 2 -

 

TOP. 1)      Frageviertelstunde für Einwohner

 

                   Herr Lothar Neumann wünscht namens der Breisacher Vereine und der Bürgerinitiative Herrn Rein viel Erfolg und Kraft in seiner Funktion als neuen Bürgermeister und hofft auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

 

                   Herr Ortschaftsrat Gustav Rosa, Niederrimsingen bemängelt, dass in der Vergangenheit die Probleme von eminenter Bedeutung für Niederrimsingen im Gemeinderat eher „stiefmütterlich“ behandelt worden sind, wie z.B. die Frage des Abwasserkanals, des Gehweges, des Baugesuches einer etwas überdimensionierten Garage, der Kegelstube in der Attila-Halle, des Baggersees, des Kernkraftwerkes Fessenheim, die Präsentation der Stadtteile im Internet. Er bittet die Verwaltung, diese paar Stichworte als Anregungen  aufzunehmen und zu behandeln.

 

                   Bürgermeister Rein nimmt die Ausführungen von Herrn Rosa zur Kenntnis und bittet um Verständnis dafür, dass er nicht auf die einzelnen Punkte eingehe.

 

                   Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Hochzeitsacker“  spricht Herr Wilhelm Zimmerer die Verkehrsproblematik an und beantragt, dass die Kandelstraße als Einbahnstraße umfunktioniert wird. Er hält die 1997 erstellte „verkehrliche Stellungnahme“ der Beller Consult GmbH für nicht mehr zeitgemäß. Er werde sich gerichtlich gegen den Bebauungsplan wehren.

 

                   Die Anregung von einer Zuhörerin bezüglich der Anbringung eines Lichts am Gitter zur Wegabsperrung am Rimsinger Baggersee sowie des Schildes hat Bürgermeister Rein aufgenommen und wird sie überprüfen lassen.

                  

TOP. 2)      Bebauungsplan „Hochzeitsacker“ in Breisach am Rhein

                  -     Satzungsbeschluss

 

                  Verfahrensdaten:

 

                  18.10.2005               1. Aufstellungsbeschluss als vorhabenbezogener Bebauungsplan

14.02.2006               konkretisierter Aufstellungsbeschluss als regulärer Bebauungsplan

20.02.2006               Anhörung der Träger öffentlicher Belange

17.02.2006               amtliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

20.02.-24.03.2006    vorgezogene Bürgerbeteiligung

16.03.2006               Erörterungstermin

09.05.2006               Vorstellung des Plankonzeptes in nichtöffentlicher Bauausschuss-sitzung

16.05.2006               Offenlagebeschluss des Gemeinderates

19.05.2006               Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange von der Offenlage

22.05.2006               amtliche Bekanntmachung der Offenlage

30.05.-03.07.2006    Offenlage

08.06.2006               Benachrichtigung der privaten Einwender von der Offenlage


- 3 –

 

                  Das Ergebnis der Offenlage stellt sich wie folgt dar:

 

                  a) Träger öffentlicher Belange

                  Von insgesamt 20 angeschriebenen Stellen (davon 11 beim Landratsamt) sind 12 Rückantworten eingegangen.

 

                  b) Private Einwendungen

                  Von privater Seite sind vier Stellungnahmen eingegangen, wobei sich ein Einsprecher zusätzlich rechtsanwaltlich vertreten lässt. Bei den privaten Einwendern handelt es sich um Einsprecher, die bereits im vorangegangenen Verfahrenschritt der Bürgerbeteiligung Stellungnahmen abgegeben hatten und die vom Ergebnis der vorangegangenen Abwägung des Gemeinderates am 08.06.2006 benachrichtigt wurden.

 

                  Stadtrat Jörg Leber erklärt für die CDU-Fraktion, dass der Gemeinderat und der Bauausschuss sich schon mehrfach mit diesem Bebauungsplan befasst haben und dass man durchaus Verständnis für die privaten Einwendungen habe, die gesetzlichen Bebauungsvorschriften wurden bei dem Projekt allerdings eingehalten. Bezüglich der Gestaltung des Baugebietes lasse sich über den Geschmack streiten. Seine Fraktion stimmt zu, fordert jedoch für das Areal ein neues, zeitgemäßes Verkehrsgutachten, bei dem die neuen Baugebiete der Stadt berücksichtigt werden.

 

                  Für die SPD-Fraktion fordert Stadtrat Willi Ingenhoven ebenfalls ein Verkehrskonzept. Außerdem regt er an, für den geplanten Kinderspielplatz klare Regeln festzulegen, um Streitereien im Vorfeld auszuschließen.

 

                  Stadtrat Anton Siegel (ULB) bezeichnet die geplante Bebauung als recht dicht und gewöhnungsbedürftig, weil viele verschiedene Stilelemente auf engstem Raum zu finden seien. Die Verkehrssituation in dem Gebiet sei unbefriedigend und die Kommunikation mit dem Anwohnern habe nicht gerade gut funktioniert. Dass das Grundstück bebaut werde, begrüße seine Fraktion dagegen prinzipiell. Er bemängelt, dass meist der fertige Vorschlag eines Investors dem Gemeinderat präsentiert werde, was nur noch wenig Gestaltungsmöglichkeiten lasse.

 

                  Bürgermeister Rein entgegnet, dass die Stadt bei der Bebauung der Konversionsflächen wieder mehr Einflussmöglichkeiten haben werde. Die Erstellung eines Verkehrsgutachtens sagt er zu und auch eine Benutzungsregelung für den Kinderspielplatz werde geprüft.

                       

                  Beschluss (19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)

 

            Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und privaten Einwendungen dem Vorschlag der Verwaltung an und erhebt diese zum Beschluss.

            Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Breisach am Rhein über den Bebauungsplan „Hochzeitsacker“ die örtlichen  Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Hochzeitsacker“.


- 4 –

 

            Der Bebauungsplan wird nach Ausfertigung durch die Verwaltung öffentlich bekannt gemacht und erfährt dadurch seine Rechtskraft.

            Eine Genehmigung durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist nicht erforderlich, da das Plangebiet aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Breisach – Ihringen - Merdingen als entwickelt gilt.

 

TOP. 3)     Bebauungsplan „Änderung Kohlerhof III“

                  -  Beschlussfassung über die im Rahmen der 1. Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und Bedenken und erneuter Offenlagebeschluss

 

                  Verfahrensdaten:

 

                  10.05.2005                       Aufstellungsbeschluss der Änderung

                  04.08.2005                       Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

                  04.08. - 05.09.2005         Vorgezogene Bürgerbeteiligung

                  18.08.2005                       Erörterungstermin

                  03.08.2005                       Anhörung der Träger öffentlicher Belange

                  18.10.2005                       Offenlagebeschluss des Gemeinderates

                  20.10.2005                       amtliche Bekanntmachung der Offenlage

                  28.10. - 29.11.2005         Offenlage

                  20.10.2005                       Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange

 

 

                  Mit der zügigen in Angriffnahme des Bebauungsplanes im Mai 2005 war für den Projektentwickler, Firma Finanz- und Wert, Baden-Baden die Absicht verbunden, eine zügige Umsetzung von Wohnbauvorhaben für die Empfänger der Eigenheimzulage zu erreichen. Hierzu hat die Stadt Breisach die städtischen Grundstücke im Bereich des Gebietes „Änderung  Kohlerhof III“ zur Überplanung freigegeben.

                  Nach den glaubhaften Versicherungen des Projektentwicklers konnte die Vermarktung in der Kürze der Zeit nicht mehr die geplante Zielgruppe ansprechen. In den Vermarktungsbemühungen  wurden daher neue Wohnbauträger angesprochen, die nach den zurückliegenden Verhandlungen mit geringfügig geänderten Plankonzepten bereit sind, eine Bebauung des Gebietes „Änderung  Kohlerhof III“ zu forcieren.

                  Nach den neusten vorliegenden Erkenntnissen soll von der bisherigen überwiegenden Reihen- und Doppelhausversion mit ursprünglich insgesamt 35 Wohneinheiten abgegangen werden. Als neues Planungsziel wird angestrebt, insgesamt 17 Einfamilienhäuser und 2 Reihenhäuser mit 3 und 4 Einheiten umzusetzen. Dies ergibt eine Gesamtzahl von 24 Wohneinheiten bei nahezu unverändertem Erschließungskonzept mit der Ausweisung einer Erschließungsstichstraße.

                  Aus den gewonnenen Erkenntnissen in der ersten Offenlage des Planentwurfes konnten weitere Optimierungen abgeleitet werden. So wird ein Kinderspielplatz auf einer eingezäunten Grünfläche im Eckbereich Christmannsweg/Burkheimer Landstraße vorgesehen, der eine gute Beaufsichtigung ermöglicht. Außerdem wird eine Straßenabsenkung für eine behindertengerechte Überquerung zum Christmannsweg vorgesehen. Die Erschließungsstichstraße erhält eine Ausbaubreite 5,50 m, wobei beidseitig eine nichtüberbaubare Fläche in einer Breite von 0,50 m auf Privatgelände festgesetzt wird.


- 5 –

 

                  Um den Hausformen einen individuellen Entwicklungsrahmen zu geben wird die Dachneigung der Gebäude differenziert festgesetzt, sodass auch Pult-, Sattel- und Zeltdächer möglich sind. Bei der Festlegung der Firstrichtungen wird eine optimale Ausnutzbarkeit der Dachflächen zur Gewinnung der Sonnenenergie gewährleistet.

                  Stadtrat Günter Czemerys lobt für die CDU-Fraktion die Veränderungen. In Breisach gebe es sicherlich eine Nachfrage nach Einfamilienhäusern und die Bebauung wirke jetzt deutlich aufgelockerter.

 

                  Für die ULB-Fraktion bemängelt Stadtrat Anton Siegel, dass der Spielplatz direkt an der Straße liege. Leider befinde sich diese Fläche an dem angrenzenden Gewerbegebiet, das für viel Verkehr und Lärm sorge.

 

                  Stadtrat Reiner Zimmermann (SPD) fragt, ob ein Lärmgutachten vorliege. Er weist darauf hin, dass der Lärmschutzwall in diesem Gebiet verlängert werden soll.

 

                   Beschluss (21 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen)

 

                  1.   Der Gemeinderat schließt sich bei der Beurteilung der vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange dem Vorschlag des Fachplanungsbüros Fahle – Stadtplaner an und erhebt diese zum Beschluss.

 

                  2.   Der Gemeinderat beschließt die erneute Offenlage des Bebauungsplanentwurfes „Änderung Kohlerhof III“ .

 

TOP. 4)     Erneuerung der Netzwerkverkabelung im Rathaus Breisach

 

                  Wegen Befangenheit nimmt Stadtrat Günter Czemerys im Zuhörerkreis Platz.

 

                  Das bisherige Netzwerk besteht aus einer sogennanten Token-Ring-Verkabelung, welche 1992 installiert wurde. Heutiger Standart ist die Ethernet-Technik, die eine deutlich schnellere und umfangreichere Daten­über­tragung ermöglicht. Die Räume des Grundbuchamtes sind auf­grund einer Vorgabe des Justizministeriums bereits mit Ethernet verkabelt.

                  Größtes Problem der bisherigen Token-Ring-Verkabelung ist die Ersatzteilbeschaffung. Im Handel sind aufgrund der veralteten Technik keine Ersatzteile mehr zu bekommen.

                  Bei einem Ausfall des Netzwerks wäre eine rasche Reparatur somit äußerst schwierig bzw. unmöglich.

 

                  Die Neuverkabelung des Rathauses war bereits für das Haushaltsjahr 2005 vorgesehen, wurde jedoch auf 2006 verschoben. Im Haushaltplan 2006 sind hierfür Mittel in Höhe von 100.000 € einge­stellt. Die Submission der bereits durchgeführten Ausschreibung über die Verkabelung für ca. 75 Arbeitsplätze ergab folgendes Ergebnis:

 

1.

Arge Geppert/Meyer, Breisach

142.266,43 €

100,0 %

2.

Fa. Gippert, Niederrimsingen

147.902,90 €

104,0 %

3.

Fa. Schillinger, Freiburg

150.404,49 €

105,7 %

4.

Fa. ebw, Ebringen

154.699,37 €

108,7 %

 


- 6 -

 

                  Durch eine Reduzierung der Anzahl der geplanten Netzwerkanschlussdosen können die Kosten noch um ca. 10.000 € gesenkt werden. Die darüber hinaus noch bestehende Differenz zwischen Haushaltsansatz und Submissionsergebnis kann als überplanmäßige Ausgabe durch Einsparungen in anderen Teilen des Vermögenshaushaltes gedeckt werden.

                  In der Planung ist eine zukünftig mögliche Einbindung der Telefonanlage in das EDV-Netzwerk mitberücksichtigt.

 

                 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  1.   Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe und der Durchführung der Maßnahme zu.

 

                  2.   Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Leistungen an den Bieter des wirtschaftlichsten Angebots, die ARGE Geppert/Meyer in Höhe von 142.266,43 €, Breisach zu.

 

TOP. 5)     Satzung zur 6. Änderung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindergärten

                  -  Anpassung der Gebührensatzung für das Mittagessen im Kindergarten Kohlerhof

 

                  Die Gebührensätze für die Benutzung der städtischen Kindergärten wurden mit der 5. Änderungssatzung vom 10.05.2005 entsprechend den Empfehlungen der Landesverbände angehoben. Eine weitere Änderung für die Benutzungsgebühren ist derzeit im Wesentlichen nicht vorgesehen.

 

                  Auf Grund der preislichen Entwicklung der Essensbetreuung im Kindergarten Kohlerhof für die dort angesiedelte Ganztagesgruppe erscheint eine Anpassung des Gebührensatzes für das Mittagessen erforderlich. Die Kosten belaufen sich derzeit durchschnittlich auf 70,00 Euro pro Monat je Kind. Die Gebühr beträgt dagegen lediglich 50,00 Euro. Um den Kostendeckungsgrad zu erhöhen, wird daher die Gebühr in Höhe von 60,00 Euro seitens der Verwaltung vorgeschlagen.

 

                  Stadträtin Ulrike Maier-Hänle regt an zu prüfen, ob der Preis nicht durch einen günstigeren Anbieter gesenkt werden könne.

 

                  Beschluss (23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung der Gebühr für das Mittagessen auf 60,00 Euro je Monat sowie der damit verbundenen Änderung der Benutzungsgebührenordnung zu.

                 

TOP. 6)     Auslastung der Kindergärten in der Stadt Breisach am Rhein

                  -  Betreuung von Kindern unter 3 Jahren

 

                  Die Auswertung der Kindergartenbelegungszahlen sehen einen Rückgang der Auslastung der Kindergärten innerhalb der Stadt Breisach voraus. Danach sinkt die Belegungszahl in den Kindergärten von insgesamt 575 zum 31.07.2005 auf 480 Kinder im Kindergartenjahr 2007/2008. Betroffen von den Rückgängen sind insbesondere die Kernstadt Breisach und Gündlingen. Trotz erfahrungsgemäßem Ausgleich durch Zuzüge in die Stadt Breisach ist


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                  davon auszugehen, dass in den Kindergärten Kapazitäten frei werden.

 

                  Seitens der Verwaltung wurde geprüft, ob eine Öffnung der Kindergärten für Kinder unter 3 Jahren möglich ist. In Anbetracht der Warteliste bei der Krabbelstube Breisach ist ein Bedarf an diesen Plätzen vorhanden.

 

                  Mit dem Landesjugendamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wurden die Vorgaben für eine Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren besprochen. Folgende Eckpunkte wären dabei zu erfüllen:

 

-  Schulungen für die verantwortlichen Erzieherinnen

 

-  Vorhalten von Schlafräumen bei einer Betreuung von über 6 Stunden. Ansonsten sind die räumlichen Vorraussetzungen für Kinder unter 3 Jahren erfüllt.

 

-  Für die gesamte Betreuungszeit von Kinder unter 3 Jahren sind 2 Erzieherinnen je Gruppe erforderlich. Diese personelle Regelung wäre jeweils nur am Vormittag gegeben.

 

                  Lt. Landesjugendamt sind diese Voraussetzung jedoch nur bei einer Betreuung von Kindern unter 2 Jahre 9 Monate zu erfüllten, eine Änderung der Betriebserlaubnis wäre ebenfalls erforderlich.

                  Für die Betreuung von Kindern ab 2 Jahre 9 Monate sind keine zusätzlichen räumlichen und personellen Änderungen nötig. Eine Änderung der Betriebs­erlaubnis ist nicht erforderlich, es sind lediglich Einzelanträge zu stellen. Kinder unter 3 Jahren werden jedoch generell bei der Aufnahmekapazität doppelt angerechnet.

 

                  Die Stadtverwaltung schlägt somit eine Betreuung von Kinder ab 2 Jahre 9 Monate vor, soweit Kapazitäten vorhanden sind. Ein entsprechender Bedarf ist gegeben.

                  Dieses Vorgehen wurde mit den kirchlichen Trägern bereits abgestimmt.

 

                  Diese Änderung würde von den städtischen Kindergärten zum neuen Kindergartenjahr ab 01.09.2006 umgesetzt werden. Die kirchlichen Kindergärten würden aufgrund einer Vielzahl von neuen Kinder zum 01.09.2006 die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren erst zum Jahresbeginn 2007 aufnehmen.

 

                  Für die CDU-Fraktion begrüßt Stadträtin Ruth Köbele den Vorschlag der Verwaltung. So könne auch weiterhin das Personal beschäftigt werden.

 

                  Stadtrat Frank Kreutner (SPD) schlägt vor, dass es wichtig sei, nicht bei der Regelung von 2 Jahren und 9 Monaten stehen zu bleiben. In den Vormittagsgruppen ist die Betreuung durch 2 Erzieherinnen schon jetzt gewährleistet und bei einer Betreuungszeit von 6 Stunden, also z.B. zwischen 7.30 und 13.30 Uhr, sind auch keine Schlafräume erforderlich. An der Ausbildung oder der Schulung der Erzieherinnen darf dieses Vorhaben einer erweiterten Betreuung, das für das Bestehen der Kindergärten wichtig ist, nicht scheitern.

 

                  Stadträtin Imogen Wiedensohler (FDP/FWB) regt eine Öffnung der Kindergärten für 2-jährige an. Die in den Einrichtungen geleistete Arbeit ist sehr professionell, so dass auch die jüngeren Kinder in jedem Fall gut betreut sind.


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                  Für Stadträtin Dr. Petra Breitenfeldt (ULB) sei wichtig, den Bedarf in den Kindergärten der Ortsteile genau anzuschauen. Sie wundert sich, dass bei einer Umfrage unter den Eltern bgl. einer längeren Öffnungszeit keine Änderungen gewünscht wurden.

 

                  Bürgermeister Rein werde über die Aufnahme von 2-Jährigen zuerst mit den Kirchen besprechen, damit es eine einheitliche Lösung für alle Kindergärten gebe.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme von Kindern ab 2 Jahre und 9 Monate unter der Bedingung freier Kapazitäten, der Änderung der Kindergartenordnung sowie der Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren in der örtlichen Bedarfsplanung 2007, soweit die Kapazitäten dazu vorhanden sind, zu.

 

                  Im Zuge der örtlichen Bedarfsplanung 2007 wird die Frage der Aufnahme von 2 Jährigen thematisiert.

 

TOP. 7)     Arbeitsvergabe

 

                  a)   Kanalsanierung nach Eigenkontrollverordnung

 

                  Die alljährlichen Kanaluntersuchungen n. d. Eigenkontrollverordnung, ergab in Schmutz- und Regenwasserkanälen Schäden wie Querrisse, Scherbenbildungen, schadhafte Einlaufstutzen, feste Ablagerungen und undichte Muffen.

 

                  Die betroffenen Leitungen sind u. a. in den Straßen Burkheimer Landstraße, Christmannsweg, Ensisheimer Straße, Freiburger Straße, Hildegraben, Kaiserstuhlstraße, Kohlerhof, Lohmühle, Basler Straße, Gerberstraße, Isenbergstraße und Kühnheimer Straße.

 

                  Die Sanierung erfolgt im Inline- Verfahren einschl. Fräsarbeiten zur Beseitigung von Ablagerungen.

 

                  Im Haushaltsplan 2007 sind 150.000 € veranschlagt.

 

                  Die Submission der beschränkten Ausschreibung ergab folgendes Ergebnis:

 

                  1. Fa. Koßmann, Kappel- Grafenhausen                           128.559,73 €                         

                  2. Fa. Diringer und Scheitel, Kirchzarten               132.308,83 €

 

                  Die Fa. Diringer und Scheitel bietet einen Nachlass von 10% auf die o. g. Angebotssumme mit der Bedingung die Arbeiten erst bis Juni 2007 auszuführen. In der Ausschreibung ist eine Fertigstellung bis 13.10.2006 festgelegt.


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                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat vergibt die Kanalsanierungsarbeiten nach der Eigenkontrollverordnung in den Straßen Burkheimer Landstraße, Christmannsweg, Ensisheimer Straße, Freiburger Straße, Hildegraben, Kaiserstuhlstraße, Kohlerhof, Lohmühle, Basler Str., Gerberstr., Isenbergstr. und Kühnheimer Straße an die preisgünstigste Anbieterfirma Koßmann, Kappel- Grafenhausen zum Angebotspreis von 128.559,73 €.

 

                  Das Angebot der Fa. Diringer und Scheitel auf 10% Nachlass bei einer Ausführungszeit bis zum Juni 2007 kann nicht berücksichtigt werden, da lt. Ausschreibung die Arbeiten bis zum 13.10.2006 abgeschlossen sein müssen.

 

 

                  b) Sanierung der Wasserleitungen in der Schulgasse und Adalbert-Stifter-Straße mit Sanierung des Regenwasserkanals

 

                  In der Schulgasse liegt eine ca. 90 Jahre alte Wasserleitung mit einer starken Querschnittsverengung durch Ablagerungen. Die Sanierung erfolgt im Berstlining- Verfahren, da die Oberfläche überwiegend mit Natursteinpflaster belegt ist. Aufgrabungen sind nur punktuell nötig z. B. an den beiden Anschlusspunkten sowie bei der Treppenanlage die im Pressbohrverfahren mit einem Stahlschutzrohr unterquert wird. Die Länge der zu sanierenden Leitung beträgt 150 m.

                  Die Bauarbeiten werden in den Schulferien durchgeführt und dauern maximal 3 Wochen.

 

                  In der Adalbert- Stifter- Straße wurde bei Sanierungsarbeiten der Sudermannstraße eine sehr starke Innenverkrustung festgestellt, die den Rohrquerschnitt bis zu 80% einengt.

                  Diese Leitung wurde 1970 verlegt. Die Sanierung erfolgt in offener Bauweise. Die Regenwasserentwässerung ist nicht am öffentlichen Netz angeschlossen, sondern erfolgt über eine punktuelle Versickerung.

                  Dies ist nicht mehr erlaubt und muss nach und nach umgestellt werden. Da bei einer Straßenbreite von 6,00 m ohne Gehwege in der Adalbert- Stifter- Straße sehr beengte Platzverhältnisse sind, ist es zweckmäßig, dass der Regenwasserkanal auf eine Länge von ca. 100 m neu verlegt, d. h. an das öffentliche Netz angeschlossen wird. Somit können die Oberflächenwässer dem Regenklärbecken im Meisennest zugeleitet werden.

 

                  Alle drei Maßnahmen wurden in einem Leistungskatalog öffentlich ausgeschrieben.

                  Die Submission ergab folgendes geprüftes Ergebnis:

 

                  1. Fa. Menner und Sohn, Breisach- Oberrimsingen                       184.558,90 €

                  2. Fa. Kabel + Tiefbau, Kehl                                                        196.308,48 €

                  3. Fa. Baldinger, Merdingen                                                         200.688,64 €

 

                  Die Firma Amann hat Ihr Angebot verspätet, nach Öffnung des ersten Angebotes, abgegeben und kann lt. VOB § 22 und § 25 nicht gewertet werden.

 


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                  Im Wasserhaushaltsplan sind folgende Ansätze

lt. badenova                 Angebotssumme

 

                                   Schulgasse                               32.000,00 €                61.659,86 €                                                         

                                   Adalbert- Stifter- Straße          30.000,00 €                69.900,38 €    

 

                  Im Verwaltungshaushalt sind bei 7050 Flächenkanäle noch

 

88.300,00 € vorhanden.

 

                                   52.998,66 €

 

                  Die Finanzierung ist im Wasserhaushalt 2006 somit nicht gesichert. Die Angebotssummen übersteigen die Kostenansätze bei weitem. Die Verwaltung schlägt die Aufhebung der Ausschreibung nach § 26.1 c der VOB vor mit der Maßgabe die Finanzierung in den Haushaltsplan 2007 einzuplanen.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stellt fest, dass die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen der Wasservorsorgung Adalbert- Stifter- Straße und Schulgasse durch die wesentliche Überschreitung der Kostenansätze im Haushalt 2006 nicht gesichert ist.

                  Er beschließt die Ausschreibung lt. VOB § 26.1 c aufzuheben und im Haushalt 2007 neu zu veranschlagen.

 

 

TOP. 8)     Antrag von Stadtrat Bernd Jungel auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat

 

                  Stadtrat Bernd Jungel bat mit Schreiben vom 04.07.2006 um die Beendigung seiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein. Herr Jungel ist seit 1975 im Gemeinderat tätig und seit 13.01.1998 gleichzeitig als Erster Stellvertretender Bürgermeister.

 

                  Nach § 16 Abs. 1 Ziffer 3 kann ein Gemeinderat ohne weitere Begründung um sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat bitten, wenn er 10 Jahre diesem Gremium angehört hat. Der Gemeinderat hat nach § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung über den Antrag zu entscheiden.

 

                  Als Nachrücker in den Gemeinderat ist entsprechend dem Ergebnis der Gemeinderatswahl am 13.06.2004 Roman Siebenhaar vorgesehen. Eine Entscheidung hierüber soll in der nächsten Gemeinderatsitzung stattfinden.

 

                  Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                  Der Gemeinderat stimmt dem Ausscheiden von Stadtrat Bernd Jungel aus dem Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein zu.


- 11 –

 

                  Bürgermeister Rein verabschiedet würdevoll Bernd Jungel nach 31 Jahren aus dem Gemeinderat und dankt ihm für die langjährige Zusammenarbeit. Er übergibt ihm die Ehrennadel in Gold für den Gemeindetag Baden-Württemberg und das goldene Verdienstzeichen des Verbandes für den Städtetag. Beim nächsten Neujahrsempfang der Stadt wird er die Verdienste von Herrn Jungel nocheinmal besonders würdigen.

 

TOP. 9)      Neuwahl des Ersten ehrenamtlichen Stellvertreters des Bürgermeisters

 

                   Nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Breisach am Rhein vom 20. November 2001 in der Fassung vom 14. März 2006 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) bestellt der Gemeinderat nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte aus seiner Mitte zwei Stellvertreter des Bürgermeisters. Nach Ausscheiden vom bisherigen Ersten Stellvertretenden Bürgermeister Bernd Jungel aus dem Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein ist eine Neuwahl dieser Position erforderlich.

 

                   Für die Wahl gelten die Grundsätze des § 37 Abs. 7 der Gemeindeordnung.

 

                   Stadtrat Rudolf Gnädinger schlägt für die CDU-Fraktion Stadtrat Peter Bercher als 1. Bürgermeister-Stellvertreter vor.

 

                   Nach Abfrage von Bürgermeister Rein stimmt der Gemeinderat einer offenen Wahl zu. Es ergeht folgender

 

                   Beschluss (einstimmig 25:0:0)

 

                   Der Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein bestellt im Wege der offenen Wahl Stadtrat Peter Bercher zum 1. Bürgermeister-Stellvertreter.

 

TOP. 10)    Verschiedenes

 

                   Auf Anfrage von Stadträtin Ulrike Maier-Hänle werden ab jetzt die Mitteilungen des Regierungspräsidiums bezüglich der Störfälle des Fessenheimer Kernkraftwerkes dem Gemeinderat im Wege der Umlaufmappe zur Verfügung gestellt.

                              

Schluss der Sitzung:  20.20 Uhr

 

                                                          Zur Beurkundung

 

          Gemeinderäte:                                                                 Der Bürgermeister:

 

 

 

 

Die Protokollführe­rin:

 

 

 

E. Dizien-Richarz

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