- 2 -
TOP.
1) Frageviertelstunde für
Einwohner
Herr Lothar Neumann wünscht
namens der Breisacher Vereine und der Bürgerinitiative Herrn Rein viel Erfolg
und Kraft in seiner Funktion als neuen Bürgermeister und hofft auf eine
weiterhin gute Zusammenarbeit.
Herr Ortschaftsrat Gustav
Rosa, Niederrimsingen bemängelt, dass in der Vergangenheit die Probleme von
eminenter Bedeutung für Niederrimsingen im Gemeinderat eher „stiefmütterlich“
behandelt worden sind, wie z.B. die Frage des Abwasserkanals, des Gehweges, des
Baugesuches einer etwas überdimensionierten Garage, der Kegelstube in der Attila-Halle,
des Baggersees, des Kernkraftwerkes Fessenheim, die Präsentation der Stadtteile
im Internet. Er bittet die Verwaltung, diese paar Stichworte als
Anregungen aufzunehmen und zu behandeln.
Bürgermeister Rein nimmt die
Ausführungen von Herrn Rosa zur Kenntnis und bittet um Verständnis dafür, dass
er nicht auf die einzelnen Punkte eingehe.
Im Zusammenhang mit dem
Bebauungsplan „Hochzeitsacker“ spricht
Herr Wilhelm Zimmerer die Verkehrsproblematik an und beantragt, dass die
Kandelstraße als Einbahnstraße umfunktioniert wird. Er hält die 1997 erstellte
„verkehrliche Stellungnahme“ der Beller Consult GmbH für nicht mehr zeitgemäß.
Er werde sich gerichtlich gegen den Bebauungsplan wehren.
Die Anregung von einer
Zuhörerin bezüglich der Anbringung eines Lichts am Gitter zur Wegabsperrung am
Rimsinger Baggersee sowie des Schildes hat Bürgermeister Rein aufgenommen und
wird sie überprüfen lassen.
TOP.
2) Bebauungsplan
„Hochzeitsacker“ in Breisach am Rhein
- Satzungsbeschluss
Verfahrensdaten:
18.10.2005 1. Aufstellungsbeschluss als
vorhabenbezogener Bebauungsplan
14.02.2006 konkretisierter
Aufstellungsbeschluss als regulärer Bebauungsplan
20.02.2006 Anhörung
der Träger öffentlicher Belange
17.02.2006 amtliche
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
20.02.-24.03.2006 vorgezogene
Bürgerbeteiligung
16.03.2006 Erörterungstermin
09.05.2006 Vorstellung
des Plankonzeptes in nichtöffentlicher Bauausschuss-sitzung
16.05.2006 Offenlagebeschluss
des Gemeinderates
19.05.2006 Benachrichtigung
der Träger öffentlicher Belange von der Offenlage
22.05.2006 amtliche
Bekanntmachung der Offenlage
30.05.-03.07.2006 Offenlage
08.06.2006 Benachrichtigung
der privaten Einwender von der Offenlage
- 3 –
Das Ergebnis der
Offenlage stellt sich wie folgt dar:
a) Träger
öffentlicher Belange
Von insgesamt 20
angeschriebenen Stellen (davon 11 beim Landratsamt) sind 12 Rückantworten
eingegangen.
b) Private
Einwendungen
Von privater
Seite sind vier Stellungnahmen eingegangen, wobei sich ein Einsprecher zusätzlich
rechtsanwaltlich vertreten lässt. Bei den privaten Einwendern handelt es sich
um Einsprecher, die bereits im vorangegangenen Verfahrenschritt der
Bürgerbeteiligung Stellungnahmen abgegeben hatten und die vom Ergebnis der vorangegangenen
Abwägung des Gemeinderates am 08.06.2006 benachrichtigt wurden.
Stadtrat Jörg
Leber erklärt für die CDU-Fraktion, dass der Gemeinderat und der Bauausschuss
sich schon mehrfach mit diesem Bebauungsplan befasst haben und dass man durchaus
Verständnis für die privaten Einwendungen habe, die gesetzlichen Bebauungsvorschriften
wurden bei dem Projekt allerdings eingehalten. Bezüglich der Gestaltung des
Baugebietes lasse sich über den Geschmack streiten. Seine Fraktion stimmt zu,
fordert jedoch für das Areal ein neues, zeitgemäßes Verkehrsgutachten, bei dem
die neuen Baugebiete der Stadt berücksichtigt werden.
Für die
SPD-Fraktion fordert Stadtrat Willi Ingenhoven ebenfalls ein Verkehrskonzept.
Außerdem regt er an, für den geplanten Kinderspielplatz klare Regeln
festzulegen, um Streitereien im Vorfeld auszuschließen.
Stadtrat Anton
Siegel (ULB) bezeichnet die geplante Bebauung als recht dicht und gewöhnungsbedürftig,
weil viele verschiedene Stilelemente auf engstem Raum zu finden seien. Die Verkehrssituation
in dem Gebiet sei unbefriedigend und die Kommunikation mit dem Anwohnern habe
nicht gerade gut funktioniert. Dass das Grundstück bebaut werde, begrüße seine
Fraktion dagegen prinzipiell. Er bemängelt, dass meist der fertige Vorschlag
eines Investors dem Gemeinderat präsentiert werde, was nur noch wenig
Gestaltungsmöglichkeiten lasse.
Bürgermeister
Rein entgegnet, dass die Stadt bei der Bebauung der Konversionsflächen wieder
mehr Einflussmöglichkeiten haben werde. Die Erstellung eines Verkehrsgutachtens
sagt er zu und auch eine Benutzungsregelung für den Kinderspielplatz werde
geprüft.
Beschluss (19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen)
Der Gemeinderat
schließt sich bei der Beurteilung der vorgetragenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und privaten Einwendungen dem Vorschlag der Verwaltung an
und erhebt diese zum Beschluss.
Der Gemeinderat
beschließt die der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügte Satzung der
Stadt Breisach am Rhein über den Bebauungsplan „Hochzeitsacker“ die
örtlichen Bauvorschriften zum
Bebauungsplan „Hochzeitsacker“.
- 4 –
Der Bebauungsplan wird
nach Ausfertigung durch die Verwaltung öffentlich bekannt gemacht und erfährt
dadurch seine Rechtskraft.
Eine Genehmigung durch
das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist nicht erforderlich, da das
Plangebiet aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Breisach – Ihringen - Merdingen als entwickelt gilt.
TOP. 3) Bebauungsplan
„Änderung Kohlerhof III“
- Beschlussfassung über die im Rahmen der 1.
Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen und Bedenken und erneuter
Offenlagebeschluss
Verfahrensdaten:
10.05.2005 Aufstellungsbeschluss der
Änderung
04.08.2005 Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses
04.08. -
05.09.2005 Vorgezogene
Bürgerbeteiligung
18.08.2005 Erörterungstermin
03.08.2005 Anhörung der Träger
öffentlicher Belange
18.10.2005 Offenlagebeschluss des
Gemeinderates
20.10.2005 amtliche Bekanntmachung
der Offenlage
28.10. -
29.11.2005 Offenlage
20.10.2005 Benachrichtigung der
Träger öffentlicher Belange
Mit
der zügigen in Angriffnahme des Bebauungsplanes im Mai 2005 war für den Projektentwickler,
Firma Finanz- und Wert, Baden-Baden die Absicht verbunden, eine zügige
Umsetzung von Wohnbauvorhaben für die Empfänger der Eigenheimzulage zu
erreichen. Hierzu hat die Stadt Breisach die städtischen Grundstücke im Bereich
des Gebietes „Änderung Kohlerhof III“
zur Überplanung freigegeben.
Nach
den glaubhaften Versicherungen des Projektentwicklers konnte die Vermarktung in
der Kürze der Zeit nicht mehr die geplante Zielgruppe ansprechen. In den
Vermarktungsbemühungen wurden daher neue
Wohnbauträger angesprochen, die nach den zurückliegenden Verhandlungen mit
geringfügig geänderten Plankonzepten bereit sind, eine Bebauung des Gebietes
„Änderung Kohlerhof III“ zu forcieren.
Nach
den neusten vorliegenden Erkenntnissen soll von der bisherigen überwiegenden Reihen-
und Doppelhausversion mit ursprünglich insgesamt 35 Wohneinheiten abgegangen
werden. Als neues Planungsziel wird angestrebt, insgesamt 17 Einfamilienhäuser
und 2 Reihenhäuser mit 3 und 4 Einheiten umzusetzen. Dies ergibt eine
Gesamtzahl von 24 Wohneinheiten bei nahezu unverändertem Erschließungskonzept
mit der Ausweisung einer Erschließungsstichstraße.
Aus
den gewonnenen Erkenntnissen in der ersten Offenlage des Planentwurfes konnten
weitere Optimierungen abgeleitet werden. So wird ein Kinderspielplatz auf einer
eingezäunten Grünfläche im Eckbereich Christmannsweg/Burkheimer Landstraße
vorgesehen, der eine gute Beaufsichtigung ermöglicht. Außerdem wird eine
Straßenabsenkung für eine behindertengerechte Überquerung zum Christmannsweg
vorgesehen. Die Erschließungsstichstraße erhält eine Ausbaubreite 5,50 m, wobei
beidseitig eine nichtüberbaubare Fläche in einer Breite von 0,50 m auf
Privatgelände festgesetzt wird.
- 5 –
Um
den Hausformen einen individuellen Entwicklungsrahmen zu geben wird die Dachneigung
der Gebäude differenziert festgesetzt, sodass auch Pult-, Sattel- und
Zeltdächer möglich sind. Bei der Festlegung der Firstrichtungen wird eine
optimale Ausnutzbarkeit der Dachflächen zur Gewinnung der Sonnenenergie
gewährleistet.
Stadtrat
Günter Czemerys lobt für die CDU-Fraktion die Veränderungen. In Breisach gebe
es sicherlich eine Nachfrage nach Einfamilienhäusern und die Bebauung wirke
jetzt deutlich aufgelockerter.
Für
die ULB-Fraktion bemängelt Stadtrat Anton Siegel, dass der Spielplatz direkt an
der Straße liege. Leider befinde sich diese Fläche an dem angrenzenden
Gewerbegebiet, das für viel Verkehr und Lärm sorge.
Stadtrat
Reiner Zimmermann (SPD) fragt, ob ein Lärmgutachten vorliege. Er weist darauf
hin, dass der Lärmschutzwall in diesem Gebiet verlängert werden soll.
Beschluss (21 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen,
2 Enthaltungen)
1. Der Gemeinderat schließt sich bei der
Beurteilung der vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
dem Vorschlag des Fachplanungsbüros Fahle – Stadtplaner an und erhebt diese zum
Beschluss.
2. Der Gemeinderat beschließt die erneute
Offenlage des Bebauungsplanentwurfes „Änderung Kohlerhof III“ .
TOP. 4) Erneuerung der Netzwerkverkabelung im
Rathaus Breisach
Wegen
Befangenheit nimmt Stadtrat Günter Czemerys im Zuhörerkreis Platz.
Das
bisherige Netzwerk besteht aus einer sogennanten Token-Ring-Verkabelung, welche
1992 installiert wurde. Heutiger Standart ist die Ethernet-Technik, die eine
deutlich schnellere und umfangreichere Datenübertragung ermöglicht. Die Räume
des Grundbuchamtes sind aufgrund einer Vorgabe des Justizministeriums bereits
mit Ethernet verkabelt.
Größtes
Problem der bisherigen Token-Ring-Verkabelung ist die Ersatzteilbeschaffung. Im
Handel sind aufgrund der veralteten Technik keine Ersatzteile mehr zu bekommen.
Bei
einem Ausfall des Netzwerks wäre eine rasche Reparatur somit äußerst schwierig
bzw. unmöglich.
Die
Neuverkabelung des Rathauses war bereits für das Haushaltsjahr 2005 vorgesehen,
wurde jedoch auf 2006 verschoben. Im Haushaltplan 2006 sind hierfür Mittel in
Höhe von 100.000 € eingestellt. Die Submission der bereits durchgeführten
Ausschreibung über die Verkabelung für ca. 75 Arbeitsplätze ergab folgendes
Ergebnis:
|
1.
|
Arge Geppert/Meyer, Breisach
|
142.266,43 €
|
100,0 %
|
|
2.
|
Fa. Gippert, Niederrimsingen
|
147.902,90 €
|
104,0 %
|
|
3.
|
Fa. Schillinger, Freiburg
|
150.404,49 €
|
105,7 %
|
|
4.
|
Fa. ebw, Ebringen
|
154.699,37 €
|
108,7 %
|
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Durch
eine Reduzierung der Anzahl der geplanten Netzwerkanschlussdosen können die
Kosten noch um ca. 10.000 € gesenkt werden. Die darüber hinaus noch bestehende
Differenz zwischen Haushaltsansatz und Submissionsergebnis kann als
überplanmäßige Ausgabe durch Einsparungen in anderen Teilen des
Vermögenshaushaltes gedeckt werden.
In
der Planung ist eine zukünftig mögliche Einbindung der Telefonanlage in das
EDV-Netzwerk mitberücksichtigt.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
1. Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen
Ausgabe und der Durchführung der Maßnahme zu.
2. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der
Leistungen an den Bieter des wirtschaftlichsten Angebots, die ARGE Geppert/Meyer
in Höhe von 142.266,43 €, Breisach zu.
TOP. 5) Satzung
zur 6. Änderung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen
Kindergärten
- Anpassung der Gebührensatzung für das
Mittagessen im Kindergarten Kohlerhof
Die Gebührensätze für die Benutzung der städtischen
Kindergärten wurden mit der 5. Änderungssatzung vom 10.05.2005 entsprechend den
Empfehlungen der Landesverbände angehoben. Eine weitere Änderung für die
Benutzungsgebühren ist derzeit im Wesentlichen nicht vorgesehen.
Auf Grund der
preislichen Entwicklung der Essensbetreuung im Kindergarten Kohlerhof für die
dort angesiedelte Ganztagesgruppe erscheint eine Anpassung des Gebührensatzes
für das Mittagessen erforderlich. Die Kosten belaufen sich derzeit
durchschnittlich auf 70,00 Euro pro Monat je Kind. Die Gebühr beträgt dagegen
lediglich 50,00 Euro. Um den Kostendeckungsgrad zu erhöhen, wird daher die
Gebühr in Höhe von 60,00 Euro seitens der Verwaltung vorgeschlagen.
Stadträtin
Ulrike Maier-Hänle regt an zu prüfen, ob der Preis nicht durch einen
günstigeren Anbieter gesenkt werden könne.
Beschluss
(23 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)
Der Gemeinderat
stimmt der Erhöhung der Gebühr für das Mittagessen auf 60,00 Euro je Monat
sowie der damit verbundenen Änderung der Benutzungsgebührenordnung zu.
TOP. 6) Auslastung der Kindergärten in der Stadt
Breisach am Rhein
- Betreuung von Kindern unter 3 Jahren
Die Auswertung der
Kindergartenbelegungszahlen sehen einen Rückgang der Auslastung der
Kindergärten innerhalb der Stadt Breisach voraus. Danach sinkt die
Belegungszahl in den Kindergärten von insgesamt 575 zum 31.07.2005 auf 480
Kinder im Kindergartenjahr 2007/2008. Betroffen von den Rückgängen sind
insbesondere die Kernstadt Breisach und Gündlingen. Trotz erfahrungsgemäßem
Ausgleich durch Zuzüge in die Stadt Breisach ist
- 7 –
davon auszugehen, dass in den
Kindergärten Kapazitäten frei werden.
Seitens der Verwaltung wurde
geprüft, ob eine Öffnung der Kindergärten für Kinder unter 3 Jahren möglich
ist. In Anbetracht der Warteliste bei der Krabbelstube Breisach ist ein Bedarf
an diesen Plätzen vorhanden.
Mit dem Landesjugendamt des
Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wurden die Vorgaben
für eine Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren besprochen. Folgende Eckpunkte wären
dabei zu erfüllen:
- Schulungen für die verantwortlichen
Erzieherinnen
- Vorhalten von Schlafräumen bei einer Betreuung
von über 6 Stunden. Ansonsten sind die räumlichen Vorraussetzungen für Kinder
unter 3 Jahren erfüllt.
- Für die gesamte Betreuungszeit von Kinder
unter 3 Jahren sind 2 Erzieherinnen je Gruppe erforderlich. Diese personelle
Regelung wäre jeweils nur am Vormittag gegeben.
Lt.
Landesjugendamt sind diese Voraussetzung jedoch nur bei einer Betreuung von Kindern
unter 2 Jahre 9 Monate zu erfüllten, eine Änderung der Betriebserlaubnis
wäre ebenfalls erforderlich.
Für
die Betreuung von Kindern ab 2 Jahre 9 Monate sind keine zusätzlichen
räumlichen und personellen Änderungen nötig. Eine Änderung der Betriebserlaubnis
ist nicht erforderlich, es sind lediglich Einzelanträge zu stellen. Kinder
unter 3 Jahren werden jedoch generell bei der Aufnahmekapazität doppelt
angerechnet.
Die
Stadtverwaltung schlägt somit eine Betreuung von Kinder ab 2 Jahre 9 Monate
vor, soweit Kapazitäten vorhanden sind. Ein entsprechender Bedarf ist gegeben.
Dieses
Vorgehen wurde mit den kirchlichen Trägern bereits abgestimmt.
Diese
Änderung würde von den städtischen Kindergärten zum neuen Kindergartenjahr ab
01.09.2006 umgesetzt werden. Die kirchlichen Kindergärten würden aufgrund einer
Vielzahl von neuen Kinder zum 01.09.2006 die Betreuung der Kinder unter 3
Jahren erst zum Jahresbeginn 2007 aufnehmen.
Für
die CDU-Fraktion begrüßt Stadträtin Ruth Köbele den Vorschlag der Verwaltung.
So könne auch weiterhin das Personal beschäftigt werden.
Stadtrat
Frank Kreutner (SPD) schlägt vor, dass es wichtig sei, nicht bei der Regelung
von 2 Jahren und 9 Monaten stehen zu bleiben. In den Vormittagsgruppen ist die
Betreuung durch 2 Erzieherinnen schon jetzt gewährleistet und bei einer
Betreuungszeit von 6 Stunden, also z.B. zwischen 7.30 und 13.30 Uhr, sind auch
keine Schlafräume erforderlich. An der Ausbildung oder der Schulung der
Erzieherinnen darf dieses Vorhaben einer erweiterten Betreuung, das für das Bestehen
der Kindergärten wichtig ist, nicht scheitern.
Stadträtin
Imogen Wiedensohler (FDP/FWB) regt eine Öffnung der Kindergärten für 2-jährige
an. Die in den Einrichtungen geleistete Arbeit ist sehr professionell, so dass
auch die jüngeren Kinder in jedem Fall gut betreut sind.
- 8 -
Für
Stadträtin Dr. Petra Breitenfeldt (ULB) sei wichtig, den Bedarf in den
Kindergärten der Ortsteile genau anzuschauen. Sie wundert sich, dass bei einer
Umfrage unter den Eltern bgl. einer längeren Öffnungszeit keine Änderungen
gewünscht wurden.
Bürgermeister
Rein werde über die Aufnahme von 2-Jährigen zuerst mit den Kirchen besprechen,
damit es eine einheitliche Lösung für alle Kindergärten gebe.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme von Kindern ab
2 Jahre und 9 Monate unter der Bedingung freier Kapazitäten, der Änderung der
Kindergartenordnung sowie der Aufnahme von Kindern ab 2 Jahren in der örtlichen
Bedarfsplanung 2007, soweit die Kapazitäten dazu vorhanden sind, zu.
Im Zuge der örtlichen Bedarfsplanung 2007 wird die
Frage der Aufnahme von 2 Jährigen thematisiert.
TOP. 7) Arbeitsvergabe
a) Kanalsanierung
nach Eigenkontrollverordnung
Die alljährlichen Kanaluntersuchungen n. d.
Eigenkontrollverordnung, ergab in Schmutz- und Regenwasserkanälen Schäden wie
Querrisse, Scherbenbildungen, schadhafte Einlaufstutzen, feste Ablagerungen und
undichte Muffen.
Die betroffenen
Leitungen sind u. a. in den Straßen Burkheimer Landstraße, Christmannsweg,
Ensisheimer Straße, Freiburger Straße, Hildegraben, Kaiserstuhlstraße,
Kohlerhof, Lohmühle, Basler Straße, Gerberstraße, Isenbergstraße und Kühnheimer
Straße.
Die Sanierung
erfolgt im Inline- Verfahren einschl. Fräsarbeiten zur Beseitigung von Ablagerungen.
Im Haushaltsplan
2007 sind 150.000 € veranschlagt.
Die Submission
der beschränkten Ausschreibung ergab folgendes Ergebnis:
1.
Fa. Koßmann, Kappel- Grafenhausen 128.559,73
€
2.
Fa. Diringer und Scheitel, Kirchzarten 132.308,83
€
Die Fa. Diringer
und Scheitel bietet einen Nachlass von 10% auf die o. g. Angebotssumme mit der
Bedingung die Arbeiten erst bis Juni 2007 auszuführen. In der Ausschreibung ist
eine Fertigstellung bis 13.10.2006 festgelegt.
- 9 –
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat
vergibt die Kanalsanierungsarbeiten nach der Eigenkontrollverordnung in den
Straßen Burkheimer Landstraße, Christmannsweg, Ensisheimer Straße, Freiburger
Straße, Hildegraben, Kaiserstuhlstraße, Kohlerhof, Lohmühle, Basler Str.,
Gerberstr., Isenbergstr. und Kühnheimer Straße an die preisgünstigste
Anbieterfirma Koßmann, Kappel- Grafenhausen zum Angebotspreis von 128.559,73
€.
Das Angebot der
Fa. Diringer und Scheitel auf 10% Nachlass bei einer Ausführungszeit bis zum
Juni 2007 kann nicht berücksichtigt werden, da lt. Ausschreibung die Arbeiten
bis zum 13.10.2006 abgeschlossen sein müssen.
b) Sanierung der Wasserleitungen in der
Schulgasse und Adalbert-Stifter-Straße mit Sanierung des
Regenwasserkanals
In der
Schulgasse liegt eine ca. 90 Jahre alte Wasserleitung mit einer starken
Querschnittsverengung durch Ablagerungen. Die Sanierung erfolgt im Berstlining-
Verfahren, da die Oberfläche überwiegend mit Natursteinpflaster belegt ist.
Aufgrabungen sind nur punktuell nötig z. B. an den beiden Anschlusspunkten
sowie bei der Treppenanlage die im Pressbohrverfahren mit einem Stahlschutzrohr
unterquert wird. Die Länge der zu sanierenden Leitung beträgt 150 m.
Die Bauarbeiten
werden in den Schulferien durchgeführt und dauern maximal 3 Wochen.
In der Adalbert-
Stifter- Straße wurde bei Sanierungsarbeiten der Sudermannstraße eine sehr
starke Innenverkrustung festgestellt, die den Rohrquerschnitt bis zu 80%
einengt.
Diese Leitung
wurde 1970 verlegt. Die Sanierung erfolgt in offener Bauweise. Die Regenwasserentwässerung
ist nicht am öffentlichen Netz angeschlossen, sondern erfolgt über eine
punktuelle Versickerung.
Dies ist nicht
mehr erlaubt und muss nach und nach umgestellt werden. Da bei einer Straßenbreite
von 6,00 m ohne Gehwege in der Adalbert- Stifter- Straße sehr beengte Platzverhältnisse
sind, ist es zweckmäßig, dass der Regenwasserkanal auf eine Länge von ca. 100 m
neu verlegt, d. h. an das öffentliche Netz angeschlossen wird. Somit können die
Oberflächenwässer dem Regenklärbecken im Meisennest zugeleitet werden.
Alle drei
Maßnahmen wurden in einem Leistungskatalog öffentlich ausgeschrieben.
Die Submission
ergab folgendes geprüftes Ergebnis:
1. Fa. Menner
und Sohn, Breisach- Oberrimsingen 184.558,90
€
2. Fa. Kabel +
Tiefbau, Kehl 196.308,48
€
3. Fa.
Baldinger, Merdingen 200.688,64
€
Die Firma Amann
hat Ihr Angebot verspätet, nach Öffnung des ersten Angebotes, abgegeben und
kann lt. VOB § 22 und § 25 nicht gewertet werden.
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Im
Wasserhaushaltsplan sind folgende Ansätze
lt. badenova Angebotssumme
Schulgasse 32.000,00 € 61.659,86 €
Adalbert-
Stifter- Straße 30.000,00 € 69.900,38 €
Im
Verwaltungshaushalt sind bei 7050 Flächenkanäle noch
88.300,00 € vorhanden.
52.998,66
€
Die Finanzierung
ist im Wasserhaushalt 2006 somit nicht gesichert. Die Angebotssummen
übersteigen die Kostenansätze bei weitem. Die Verwaltung schlägt die Aufhebung
der Ausschreibung nach § 26.1 c der VOB vor mit der Maßgabe die Finanzierung in
den Haushaltsplan 2007 einzuplanen.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Finanzierung
der Sanierungsmaßnahmen der Wasservorsorgung Adalbert- Stifter- Straße und
Schulgasse durch die wesentliche Überschreitung der Kostenansätze im Haushalt
2006 nicht gesichert ist.
Er beschließt
die Ausschreibung lt. VOB § 26.1 c aufzuheben und im Haushalt 2007 neu zu
veranschlagen.
TOP. 8) Antrag von Stadtrat Bernd Jungel auf
Ausscheiden aus dem Gemeinderat
Stadtrat
Bernd Jungel bat mit Schreiben vom 04.07.2006 um die Beendigung seiner ehrenamtlichen
Tätigkeit im Gemeinderat der Stadt Breisach am Rhein. Herr Jungel ist seit 1975
im Gemeinderat tätig und seit 13.01.1998 gleichzeitig als Erster
Stellvertretender Bürgermeister.
Nach § 16 Abs. 1
Ziffer 3 kann ein Gemeinderat ohne weitere Begründung um sein Ausscheiden aus
dem Gemeinderat bitten, wenn er 10 Jahre diesem Gremium angehört hat. Der
Gemeinderat hat nach § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung über den Antrag zu
entscheiden.
Als Nachrücker
in den Gemeinderat ist entsprechend dem Ergebnis der Gemeinderatswahl am
13.06.2004 Roman Siebenhaar vorgesehen. Eine Entscheidung hierüber soll in der
nächsten Gemeinderatsitzung stattfinden.
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der
Gemeinderat stimmt dem Ausscheiden von Stadtrat Bernd Jungel aus dem Gemeinderat
der Stadt Breisach am Rhein zu.
- 11 –
Bürgermeister
Rein verabschiedet würdevoll Bernd Jungel nach 31 Jahren aus dem Gemeinderat
und dankt ihm für die langjährige Zusammenarbeit. Er übergibt ihm die Ehrennadel
in Gold für den Gemeindetag Baden-Württemberg und das goldene Verdienstzeichen
des Verbandes für den Städtetag. Beim nächsten Neujahrsempfang der Stadt wird
er die Verdienste von Herrn Jungel nocheinmal besonders würdigen.
TOP.
9) Neuwahl des Ersten
ehrenamtlichen Stellvertreters des Bürgermeisters
Nach § 12 Abs. 2 der
Hauptsatzung der Stadt Breisach am Rhein vom 20. November 2001 in der Fassung
vom 14. März 2006 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) bestellt
der Gemeinderat nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte aus seiner Mitte
zwei Stellvertreter des Bürgermeisters. Nach Ausscheiden vom bisherigen Ersten
Stellvertretenden Bürgermeister Bernd Jungel aus dem Gemeinderat der Stadt Breisach
am Rhein ist eine Neuwahl dieser Position erforderlich.
Für die Wahl gelten die
Grundsätze des § 37 Abs. 7 der Gemeindeordnung.
Stadtrat Rudolf Gnädinger
schlägt für die CDU-Fraktion Stadtrat Peter Bercher als 1. Bürgermeister-Stellvertreter
vor.
Nach Abfrage von
Bürgermeister Rein stimmt der Gemeinderat einer offenen Wahl zu. Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig 25:0:0)
Der Gemeinderat der Stadt
Breisach am Rhein bestellt im Wege der offenen Wahl Stadtrat Peter Bercher zum
1. Bürgermeister-Stellvertreter.
TOP.
10) Verschiedenes
Auf Anfrage von Stadträtin
Ulrike Maier-Hänle werden ab jetzt die Mitteilungen des Regierungspräsidiums
bezüglich der Störfälle des Fessenheimer Kernkraftwerkes dem Gemeinderat im
Wege der Umlaufmappe zur Verfügung gestellt.
Schluss der Sitzung: 20.20 Uhr
Zur
Beurkundung
Gemeinderäte: Der
Bürgermeister:
Die
Protokollführerin:
E.
Dizien-Richarz